Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening

Die Seite wird erstellt Beeke Meier
 
WEITER LESEN
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Informationen zu ackerbaulichen
Maßnahmen in FAKT und Greening
           STA ND : JA NUA R 2 0 2 1
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe, Tel.: 0721/9468-0, Fax: 0721/9468-209,
E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de, Internet: www.ltz-augustenberg.de
Autoren: Klaus Mastel, Dr. Andreas Butz, Rebecca Schaufelberger, Dr. Markus Mokry, Dr. Erich Unterseher, Dr. Jörn Breuer, Jürgen Ott, Sabine Zarnik;
Überarbeitung 2021: Tobias Mann, Jürgen Ott, Dr. Julia Walter, Dr. Erich Unterseher; Redaktion: Dr. Julia Walter;
Titelbild: Dr. Erich Unterseher (Mehrjährige Blühfläche); Layout: Jörg Jenrich

                                                                          2
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Inhalt
I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
II. Zwischenfrüchte in FAKT oder als Ökologische Vorrangfläche (Greening)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
     IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
            FAKT-Maßnahme E 1.1: Begrünung im Acker-/Gartenbau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
            FAKT-Maßnahme E 1.2: Begrünungs­mischungen im Acker-/Gartenbau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
            FAKT-Maßnahme F 1: Winterbegrünung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
     IIb. Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangfläche (Greening) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
III. Brachebegrünung mit Blühmischungen in FAKT oder als Ökologische Vorrangfläche (Greening)  . . . . . .  12
     IIIa. FAKT-Maßnahmen zur Brachebegrünung mit Blühmischungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
            FAKT-Maßnahmen E 2.1 (und noch bestehende E 2.2.): Brachebegrünung mit Blühmischungen . . . . . . . . . . . . .  12
            FAKT Maßnahme E 7: Blüh- Brut- und Rückzugs­flächen (Lebensräume für Niederwild)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
            FAKT Maßnahme E 8: Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) . . . . . . . . . . . . 15
     IIIb. Tipps für die Anlage von Blühflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
     IIIc. ÖVF-Brachflächen mit ein- oder mehrjährigen Honigpflanzen (Greening) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23
IV. Weitere ackerbauliche FAKT-Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24
            FAKT-Maßnahme F 2: Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24
            FAKT-Maßnahme F 3: Precision Farming (als Paket) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25
            FAKT-Maßnahme F 4: Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
            FAKT-Maßnahme F 5: Freiwillige Hoftorbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

                                                                                        3
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Abb. 1: Mehrjährige Blühfläche                                                                           Foto: Dr. Erich Unterseher/LTZ

I.     Einleitung                                                       Erstellung einer Stoffstrombilanz (StoffBilV) verpflichtet
                                                                        sind, können allerdings keine Förderung für F 5 erhalten.
    Das 2015 eingeführte baden-württembergische Förderpro-            • Die FAKT-Begrünungsmaßnahmen Begrünung im Acker-/
gramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)                  Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungsmischungen
umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. Diese Maßnahmen dienen                 im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) werden flächende-
dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft, dem Schutz              ckend außerhalb der Problem- und Sanierungsgebiete von
des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden,                Wasserschutzgebieten und außerhalb von Nitratgebieten
Luft, der Förderung der artgerechten Tierhaltung und dem                nach § 13a DüV angeboten. Auch die Maßnahmen „Win-
Erhalt und der Förderung der Biodiversität. In dieser Broschüre         terbegrünung“ (F1), „Stickstoffdepotdüngung mit Injektion“
werden für ausgewählte ackerbauliche FAKT-Maßnahmen                     (F 2), „Precision Farming“ (F 3) und „Strip Till“ (F 4) werden
die fördertechnischen Voraussetzungen für den Gemeinsa-                 seit 2020 flächendeckend außerhalb der Problem- und Sa-
men Antrag 2021 dargestellt (Redaktionsschluss 20.12.2020)              nierungsgebiete von Wasserschutzgebieten und außerhalb
und Hinweise zur ackerbaulichen Umsetzung gegeben. Da                   von Nitratgebieten nach § 13a DüV angeboten.
Begrünungen und Blühmischungen auch im Rahmen des
Greenings als Voraussetzung für die Direktzahlungen aus der               Weitere Hinweise sind auf den Internetseiten des Infodienstes
1. Säule von Bedeutung sind, werden diese Zusammenhänge               der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.
ebenfalls dargestellt.                                                info zu finden und unter Landwirtschaft/Pflanzenproduktion/
                                                                      Boden- und Gewässerschutz/Wasserrahmenrichtlinie abrufbar.
 Weitere fördertechnische Bestimmungen und Angaben                    Unter Agrarpolitik und Förderung/Förderung/Förderwegweiser/1.
 zur Höhe der Fördersätze bei den verschiedenen FAKT-                 Direktzahlungen… sind auch weitere ackerbauliche FAKT-
 Maßnahmen sind den Antragsunterlagen zu entnehmen.                   Maßnahmen genauer dargestellt, nämlich die Maßnahmen A 1
                                                                      (Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge)),
   Bei den aufgeführten ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen                 D 1 (Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel),
werden je nach Maßnahme besondere Schwerpunkte gesetzt.               E 3 (Herbizidverzicht im Ackerbau) und E 4 (Ausbringung von
• Die FAKT-Maßnahmen „Brachebegrünung mit Blühmi-                     Trichogramma bei Mais).
   schungen“ und „Ökologische Zellen“ (Maßnahme E 2.1/E                   Die flächenbezogenen ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen
   2.2 und E 8) und „Blüh- Brut und Rückzugsflächen“ (E 7)            können teilweise miteinander kombiniert werden, d. h., dass
   werden flächendeckend auch in Wasserschutzgebieten                 auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist. Die
   angeboten (Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete).               Begrünungsmaßnahmen (E 1.1., E 1.2. und F 1) können auf
   Seit 2020 kann auch an der „Freiwilligen Hoftorbilanz“             derselben Fläche mit den Maßnahmen zum Erosions-und
   (F 5) landesweit teilgenommen werden. Betriebe, die zur            Gewässerschutz (F 2 bis F 4) kombiniert werden, die Maß-

                                                                  4
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
TA B ELLE 1: KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN DER FLÄCHENBE­Z OGENEN ACKERBAULICHEN FAKT-MASSNAHMEN

                                                                                                                                                                                                                                 Blühmischungen (ökologische Zellen)
                                                                                                                      E 1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gar-

                                                                                                                                                                Brachebegrünung mit Blühmischun-

                                                                                                                                                                                                                                 Brachebegrünung mit mehrjährigen
                                                                                E 1.1 Begrünung im Acker-/Gartenbau

                                                                                                                                                                                                   Anlage von Blüh-, Brut- und
              Kombinationsmöglichkeiten der flächenbe­zogenen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bodenbearbeitung mit
                     ackerbaulichen FAKT-Maßnahmen

                                                                                                                                                                gen ohne /mit ÖVF

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Strip-Till-Verfahren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Precision Farming
                                                                                                                                                                                                                                                                       Winterbegrünung

                                                                                                                                                                                                                                                                                         N-Depotdüngung
                                                                                                                                                                                                   Rückzugsflächen
      „x“ = auf derselben Fläche ist eine gleichzeitige Förderung möglich
      „–“ = die Kombination auf derselben Fläche schließt sich aus

                                                                                                                            tenbau
                                                                                                                                                                E2

                                                                                                                                                                                                   E7

                                                                                                                                                                                                                                 E8

                                                                                                                                                                                                                                                                       F1

                                                                                                                                                                                                                                                                                         F2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          F3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              F4
E 1.1   Begrünung im Acker-/Gartenbau
E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker- /Gartenbau                                          –
E.2     Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne/mit ÖVF                                  –                                          –
E7      Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen                                      –                                          –                                       –
E8      Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen)             –                                          –                                       –                                –
F1      Winterbegrünung                                                                  –                                          –                                       –                                –                                –
F2      Stickstoff-Depotdüngung                                                          x                                           x                                      –                                –                                –                           x
F3      Precision Farming (als Paket)                                                    x                                           x                                      –                                –                                –                           x                 –
F4      Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren                                        x                                           x                                      –                                –                                –                           x                 x                 x

nahme „Strip-Till-Verfahren“ (F 4) kann mit den Maßnahmen
„Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion“ (F 2) und „Precision
Farming“ (F 3) kombiniert werden. In Tabelle 1 sind die Kom-
binationsmöglichkeiten dargestellt.
    Eine flächenbezogene kommunale Förderung für Blühflachen
und eine gleichzeitige Förderung über die FAKT-Maßnahmen
E 1.2, E 2.1, E 2.2, E 7, E 8 und F 1 ist nicht zulässig. Auch sollten
gleichzeitig zu den letztgenannten FAKT-Maßnahmen keine
privaten Blühpatenschaften eingegangen werden.

                                                                            5
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Abb. 2: ÖVF-Zwischenfruchtmischung aus Phacelia und Buchweizen                                              Foto: Gabi Schwittek/LTZ

II. Zwischenfrüchte in FAKT oder                                      von Wassererosion und Abschwemmung wirkungsvoll und
                                                                      leistet zusammen mit der Mulchsaat der Sommerungen einen
als Ökologische Vorrangfläche                                         wichtigen Beitrag, um das Risiko des Eintrags von Nährstoffen
                                                                      (und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer zu
(Greening)
                                                                      reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwischenfrüchte
   Der Anbau von Zwischenfrüchten kann im Rahmen von                  sich gut entwickeln und über Winter so lange wie möglich auf
FAKT gefördert werden oder ist als „Ökologische Vorrangflä-           der Fläche belassen werden.
che“ (ÖVF) anrechenbar. Auf ÖVF-Flächen oder „Flächen im                  Durch die mit Zwischenfruchtanbau einhergehende Boden-
Umweltinteresse“ sind die Greening- und die CC-Auflagen               bedeckung, durch die intensive Durchwurzelung und durch
einzuhalten (Informationen im Infodienst der Landwirt-                die Zufuhr von organischer Masse leistet Zwischenfruchtanbau
schaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.info ).                 einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der biologischen Akti-
Für Begrünungen als ÖVF im Rahmen des Greening sind                   vität und zur Verbesserung der Aggregatstabilität des Bodens.
Mischungen mit mindestens zwei Arten oder eine Untersaat              Dadurch wird auch die Infiltration von Niederschlagswasser
von Gras in eine Hauptkultur nötig (s.u.), FAKT-Begrünungen           erhöht. Ein zielgerichteter Zwischenfruchtanbau kann zudem
können entweder mit Einzelarten (E 1.1) oder mit Mischun-             einen Beitrag zur Unkraut- und Schaderregerunterdrückung
gen aus mindestens fünf Arten (E 1.2) erfolgen. Zwischen              leisten.
zwei Begrünungen auf einer Fläche muss in jedem Fall eine                 Die Aussaat von Artenmischungen bewirkt im Vergleich
Hauptkultur stehen.                                                   zu Reinsaaten, vor allem durch die vielseitigere Durchwur-
                                                                      zelung eine intensivere Krümelung und Lebendverbauung
 Es ist ausgeschlossen, dass der Zwischenfruchtanbau                  des Bodens. Eine Beimischung von Leguminosen wirkt sich
 gleichzeitig als ÖVF anerkannt und im Rahmen von                     hierbei besonders positiv aus und puffert ggf. Stickstoff-
 FAKT gefördert wird.                                                 mangel während der Hauptwachstumszeit wirksam ab. Eine
                                                                      Zusammenfassung von über 100 wissenschaftlichen Studien
Zielsetzung                                                           kommt zu dem Ergebnis, dass Zwischenfruchtmischungen
                                                                      aus Leguminosen und Nicht-Leguminosen, im Gegensatz zu
    Zwischenfrüchte erfüllen eine Vielzahl von ökologischen und       Reinsaaten, die Erträge der Folgefrucht im Schnitt um 13 %
agronomischen Funktionen. Nährstoffe werden über den Winter           erhöhen (Abdallah et al. 2019).
in Biomasse konserviert und dadurch nicht in das Grundwasser              Zwischenfrüchte können die Vielfalt des Bodenlebens
ausgewaschen, zudem verbrauchen Zwischenfrüchte Wasser und            fördern, haben aber aufgrund der meist kurzen Standzeit und
senken damit die Sickerwasserbildung und die Nährstoffverla-          späten Blüte keine positiven Effekte auf die Vielfalt nicht-
gerung. Der Anbau von Zwischenfrüchten reduziert das Risiko           bodenbewohnender Arten.

                                                                  6
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Grundsätzliche Hinweise zum                                            - In engen Getreidefruchtfolgen sollte der Anbau von
                                                                         Gräsern und Getreidearten als Zwischenfrüchte nur ein-
Zwischenfruchtanbau
                                                                         geschränkt erfolgen (Zwischenwirte und grüne Brücke für
                                                                         Pilzkrankheiten und Schädlinge wie z. B. Getreideläuse).
EINO RDN U N G VO N Z WI S C H E N F R Ü C H T E N I N                 - In Kartoffelfruchtfolgen sollten weder Senf noch Phacelia
FRUCHT F O L G E N                                                       als Zwischenfrucht angebaut werden (Übertragung des
                                                                         bodenbürtigen Rattlevirus (Eisenfleckigkeit)).
• Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten           •   Auch für Zwischenfrüchte ist es empfehlenswert, Anbau-
  sind die Wahl der Zwischenfruchtart und die Stellung                 pausen einzuhalten, insbesondere bei Leguminosen.
  der Zwischenfrucht zwischen zwei Hauptfruchtarten ent-           •   Bei der Sortenwahl der Zwischenfrüchte stehen u. a.
  scheidend. Am wichtigsten ist aber, insbesondere in eher             das Vermögen der Massenbildung im Jugendstadium
  trockenen Jahren, dass Zwischenfrüchte spätestens einen              (schneller Bestandesschluss, um Ausfallgetreide und
  Tag nach der Ernte der Druschfrucht ausgesät werden, da              Unkräuter zu unterdrücken) und der Biomasseaufwuchs
  die „unproduktive Wasserverdunstung“ mit Beseitigung des             im Vordergrund.
  Bestandes sprunghaft ansteigt.                                   •   Beim Anbau von Zuckerrüben und anderen von Nematoden
• Bei der Auswahl der Zwischenfrüchte und der Zwischen-                gefährdeten Kulturen sind nematodenresistente Sorten zu
  fruchtmischung sind insbesondere in höheren Lagen die                bevorzugen, die den Schlupf von Nematoden anregen und
  Temperaturansprüche, die Spätsaatverträglichkeit, die Frost-         als Fehlwirt dienen.
  härte und die Konkurrenzkraft gegenüber Ausfallgetreide,         •   Unter http://vm193-134.its.uni-kassel.de/toolbox/
  Verunkrautung und Verungrasung entscheidend. Auch                    DST.php?language=English steht auf Englisch eine
  negative Wechselwirkungen hinsichtlich Krankheitsbefall              Entscheidungshilfe der Universität Kassel für geeignete
  müssen beachtet werden, wie z. B. die Übertragung der                Zwischenfruchtarten zur Verfügung. Auch auf den Inter-
  Eisenfleckigkeit, Kohlhernie, etc.                                   netseiten des LTZ zu Greening und FAKT ist diese Ent-
• Zwischen der Ernte der Vorkultur und Aussaat der folgen-             scheidungshilfe verlinkt.
  den Hauptkultur sollten mindestens 50 Vegetationstage            •   Das Buch „Blüh- und Zwischenfruchtmischungen – Biodi-
  mit Tagesdurchschnittstemperaturen über 9 °C liegen. Eine            versität im und am Acker“ aus der Reihe „Augustenberger
  Übersicht dazu ist im Internetangebot des Landwirtschaft-            Beratungshilfe“ stellt ca. 300 Pflanzenarten vor, die sich
  lichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) unter                  für Zwischenfrucht- und Blühmischungen eignen. Die
  www.ltz-augustenberg.de (Kulturpflanzen >Ackerbau                    Publikation enthält zahlreiche Bilder und Hintergrundin-
  >Zwischenfrüchte und Untersaaten) abrufbar.                          formationen und kann beim LTZ Augustenberg gegen eine
  In dieser Zeit muss den Pflanzen ausreichend Wasser aus              Schutzgebühr von 5 Euro/Exemplar zzgl. Versandgebühren
  Niederschlägen und/oder Bodenwasservorräten zur Ver-                 bezogen werden.
  fügung stehen. Hierzu bietet sich besonders die Stellung
  der Zwischenfrucht nach Winterungen vor Sommerungen              A NB AUT E C H NI K
  an (z. B. zwischen Wintergetreide und Mais/Zuckerrüben/
  Kartoffeln/Sommergetreide/Soja).                                 • Für eine erfolgreiche Etablierung von Zwischenfrüchten
• Bei der Wahl der richtigen Pflanzenarten für die Zwischen-         sollten diese möglichst bald nach dem Räumen der Vorfrucht
  früchte muss die Hauptfrucht in der Fruchtfolge berücksichtigt     gesät werden.
  werden, um folgende negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden:    • Die Aussaat mit der Sämaschine ist in der Regel insbesondere
  - Pflanzenarten, die in der Fruchtfolge als Hauptfrucht an-        bei Zwischenfruchtmischungen den anderen Aussaattech-
    gebaut werden, sollten nicht als Zwischenfrucht angebaut         niken vorzuziehen.
    werden.                                                        • Die empfohlenen Mindestaussaatmengen sollten nicht un-
  - In Raps- und Gemüsefruchtfolgen mit Kohl sollten Kreuz-          terschritten werden. Zu lichte Bestände unterdrücken den
     blütler wie Senf, Ölrettich, Rübsen oder Markstammkohl          Ausfallaufwuchs der Vorfrucht und Unkräuter ungenügend
     nicht als Zwischenfrüchte ausgesät werden (Wirtspflan-          und haben ein geringeres Nährstoffanreicherungsvermögen.
     zen für verschiedene Kreuzblütlerkrankheiten wie z. B.        • Bei herbizidempfindlichen Zwischenfrüchten und zur
     Kohlhernie).                                                    Bekämpfung von ausgesamten oder nicht abgestorbenen

                                                                   7
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
Zwischenfrüchten in der Sommerung ist ggfs. die Herbi-          Empfehlungen zur Aussaat
  zidstrategie in der Fruchtfolge anzupassen.
• Fördertechnisch ist bei den Maßnahmen Begrünung im              • Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst
  Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1) und Begrünungs-                 jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat bis spätestens
  mischungen im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.2)                   Mitte September sind spätsaatverträgliche Mischungspartner
  ein Umbruch bereits Ende November möglich. Um die                 zu empfehlen (z. B. Senf).
  mit dem Zwischenfruchtanbau verbundenen Ziele zum               • Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi-
  Wasser- und Erosionsschutz zu erreichen, ist es jedoch            schenfrucht.
  unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhält-          • Bei der Wahl der Zwischenfruchtart sollten, besonders bei
  nisse und der Fruchtfolge anzustreben, die Zwischen-              Reinsaaten, die betriebliche Fruchtfolge und Anbaupausen
  früchte möglichst lange auf der Fläche zu belassen (ggf.          beachtet werden.
  Maßnahme F 1).
                                                                  FA K T- M AS S NA H M E E 1. 2 : B E GR ÜNUNGS ­
    Zur Förderung des Zwischenfruchtanbaus werden in FAKT         M I S C H UNGE N I M AC K E R - /GA RT E NB AU
die Maßnahmen E 1.1 (Begrünung im Acker-/Gartenbau), E 1.2
(Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau) und F 1 (Win-          Was wird verlangt?
terbegrünung) angeboten. Bei der FAKT-Maßnahme E 1.1 sind
auch Untersaaten möglich.                                         • Begrünungsaussaat als Blanksaat mit einer Saatgutmischung
                                                                    mit mindestens 5 Arten (s.u.).
IIa. FAKT-Begrünungsmaßnahmen                                     • Eigenmischungen sind von der Förderung ausgeschlossen
                                                                    (zulässige Mischungen (s. u.) abrufbar auf der Internetseite des
FAKT-MASSN AHM E E 1. 1: B E G R Ü N U N G I M                      LTZ unter Kulturpflanzen >Zwischenfrüchte und Untersaaten).
ACKER-/ G ART E N B AU                                            • Aussaat der Zwischenfruchtmischungen bis spätestens Ende
                                                                    August mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsent-
Was wird verlangt?                                                  wicklung.
                                                                  • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-
• Begrünungsaussaat in Form von Unter- oder Blanksaaten             nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.
  bis Mitte September mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen          • Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No-
  Bestandsetablierung. Das alleinige Auflaufenlassen von            vember.
  Ausfallgetreide oder Ausfallraps bzw. die Selbstbegrünung       • Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischenfrucht
  kann nicht gefördert werden.                                      bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig. Hiervon ausge-
• Keine Verwendung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in           nommen ist die Applikation nach dem völligen Absterben oder
  Reinsaat für die Begrünung.                                       der mechanischen Zerkleinerung des Zwischenfruchtbestandes
• Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-            unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Nachfrucht.
  nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.               • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in
• Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende No-             jedem Fall eine Hauptkultur stehen.
  vember.                                                         • Nach FAKT- Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü-
• Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischen-          nung mit Blühmischungen gefördert werden.
  frucht bis zur Einsaat der Nachfrucht ist nicht zulässig.       • Die Maßnahme kann nicht gleichzeitig als ÖVF anerkannt
  Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ-             werden, kann jedoch auf der Fläche mit den FAKT-Maß-
  ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des           nahmen F 2—F 4 kombiniert werden.
  Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der
  Aussaat der Nachfrucht.                                         Mischungen
• Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in
  jedem Fall eine Hauptkultur stehen.                             • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen
• Nach FAKT-Begrünungen kann keine FAKT-Brachebegrü-                mit mind. fünf Mischungskomponenten entsprechend den
  nung mit Blühmischungen gefördert werden.                         zulässigen Arten gemäß ÖVF (Tabelle 2) verwendet.

                                                              8
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
TABELLE 2: ZU LÄ SSIG E ART E N F Ü R KU L T U RP F L A N ZEN MI S C H U N G EN ZU M ZWI S C H EN FR U C H TA N B AU A LS Ö KO LO G I S C H E

                 VO RRAN G F L ÄCHE (2 KO MP O N E N T E N N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T) U N D FÜ R D I E F A K T-

                 M ASSN AHME N E 1 .2 U N D F 1 (5 KO M PO N EN TEN N Ö TI G , MI N D EST- S A MEN A N TEI LE S I EH E TEX T )

Gräser
Bastardweidelgras                      Deutsches Weidelgras       Einjähriges u. Welsches     Knaulgras                Rauhafer
(Lolium x boucheanum)                  (Lolium perenne)           Weidelgras                  (Dactylis glomerata)     (Avena strigosa)
                                                                  (Lolium multiflorum)
Wiesenschweidel                        Mohrenhirse                Sudangras                   Sorghumhybriden
(Festulolium)                          (Sorghum bicolor)          (Sorghum sudanense)         (Sorghum bicolor x
                                                                                              Sorghum sudanense)
Andere Arten
Ackerbohne                             Alexandriner Klee          Abessinischer Senf          Blasenfrüchtiger Klee Blaue Lupine
(Vicia faba)                           (Trifolium alexandrinum)   (Brassica carinata)         (Trifolium vesiculosum) (Lupinus angustifolius)
Bockshornklee                          Borretsch                  Braunellen                  Buchweizen               Dill
(Trigonella foenum-graecum)            (Borago officinalis)       (Prunella spp.)             (Fagopyrum spp.)         (Anethum graveolens)
Dost                                   Echtes Johanniskraut       Echtes Labkraut             Einjährige Luzerne       Erdklee
(Origanum spp.)                        (Hypericum perforatum)     (Galium verum)              (Medicago scutellata)    (Trifolium subterraneum)
Esparsetten                            Färberdistel, Saflor       Fenchel                     Futtererbse           Futterkohl, Markstammkohl
(Onobrychis spp.)                      (Carthamus tinctorius)     (Foeniculum vulgare)        (Pisum sativum subsp. (Brassica oleracea var.
                                                                                              arvense)              medullosa)
Gartenkresse                           Gelbe Lupine               Gewöhnlicher Natternkopf Hopfenklee (Gelbklee)       Hornschotenklee
(Lepidium sativum)                     (Lupinus luteus)           (Echium vulgare)         (Medicago lupulina)         (Lotus corniculatus)
Ostindischer Hanf                      Inkarnatklee               Karden                      Klatschmohn              Königskerzen
(Crotalaria juncea)                    (Trifolium incarnatum)     (Dipsacus spp.)             (Papaver rhoeas)         (Verbascum spp.)
Koriander                              Kornblume                  Kornrade                    Kümmel                   Leimkräuter
(Coriandrum sativum)                   (Centaurea cyanus)         (Agrostemma githago)        (Carum carvi)            (Silene spp.)
Lein                                   Leindotter                 Linse                       Luzerne                  Malven
(Linum usitatissimum)                  (Camelina sativa)          (Lens culinaris)            (Medicago sativa)        (Malva spp.)
Mangold                                 Margerite              Mariendistel                   Michels Klee            Nachtkerzen
(Beta vulgaris subsp. cicla var. cicla) (Leucanthemum vulgare) (Silybum marianum)             (Trifolium michelianum) (Oenothera spp.)
Ölrettich, Meliorationsrettich         Pannonische Wicke          Persischer Klee             Petersilie             Phazelie
(Raphanus sativus)                     (Vicia pannonica)          (Trifolium resupinatum)     (Petroselinum crispum) (Phacelia tanacetifolia)
Pippau                                 Platterbsen außer breit-   Rainfarn                    Ramtillkraut             Raps
(Crepis spp.)                          blättrige Platterbse       (Tanacetum vulgare)         (Guizotia abyssinica)    (Brassica napus)
                                       (Lathyrus spp. ohne
                                       Lathyrus latifolius)
Rauke, Rucola                          Reseden                    Ringelblume                 Rotklee                  Rübsen, Stoppelrüben
(Eruca sativa)                         (Reseda spp.)              (Calendula officinalis)     (Trifolium pratense)     (Brassica rapa)
Saatwicke                              Sareptasenf                Schabziger Klee             Schwarzer Senf           Schwarzkümmel
(Vicia sativa)                         (Brassica juncea)          (Trigonella caerula)        (Brassica nigra)         (Nigella spp.)
Schwedenklee (Bastardklee)             Seradella                  Sojabohne                   Sonnenblume              Sparriger Klee
(Trifolium hybridum)                   (Ornithopus sativus)       (Glycine max)               (Helianthus annuus)      (Trifolium squarrosum)
Spinat                                 Spitzwegerich              Steinklee                   Tagetes                  Taubnesseln
(Spinacia spp.)                        (Plantago lanceolata)      (Melilotus spp.)            (Tagetes spp.)           (Lamium spp.)
Weiße Lupine                           Weißer Senf                Weißklee                    Wiesenknopf              Wiesensalbei
(Lupinus albus)                        (Sinapis alba)             (Trifolium repens)          (Sanguisorba spp.)       (Salvia pratensis)
Wilde Möhre                            Zottelwicke
(Daucus carota subsp. carota)          (Vicia villosa)

                                                                             9
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
TABEL LE 3: B EISPIELE FÜR ZWISCHENFRUCHT­M ISCHUNGEN                       Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolge und
              FÜ R Ö KO LO G ISCHE VO RRAN G F L ÄCHE N U N D               Einarbeitung
              D I E FA K T- MASSN AHME N E 1.2 U N D F 1

           Art                    Gew. %       TKG        Samen-            • Die Aussaat sollte möglichst bald nach dem Räumen der
                                                          anteil %            Vorfrucht mit der Sämaschine erfolgen (höchste Auflaufraten
           Gelbsenf                 33           6           50               bei Einsaat innerhalb eines Tages nach dem Mähdrusch).
  ÖVF
           Ölrettich                66           12          50             • Eine Aussaat mit Schleuderstreuer ist wegen der Gefahr der
           Rauhhafer                14           23          53               Entmischung und des erhöhten Risikos eines mangelhaften
  ÖFV
           Futtererbsen             86          160          47               Auflaufens der Zwischenfrucht nicht empfehlenswert.
           Gelbsenf                 20           6           30             • Die Aussaatempfehlungen der Mischungsanbieter sollten
           Ölrettich                20           12          15               nicht unterschritten werden.
  FAKT     Ramtillkraut             10           3           28             • Zur Förderung des Bodenlebens ist ein Walzen oder Mul-
           Sonnenblumen             40           68          5                chen der Zwischenfruchtmischungen und mischendes Ein-
           Inkarnatklee             10           4           22               arbeiten dem Einpflügen noch stehender grüner Bestände
           Alexandriner Klee         4           3           34
                                                                              vorzuziehen.
           Futtererbse              62          160          10
                                                                            FA K T- M AS S NA H M E F 1 : W I NT E R B E GR ÜNUNG
  FAKT     Sommerwicke              24           60          10
           Rauhhafer                 7           23          8
                                                                               Da die Bindung an die Wasserkulisse ab 2020 entfällt,
           Phacelia                  3           3           38
                                                                            entspricht die Maßnahme, bis auf den längeren Verbleib des
Der geforderte Mindestanteil einer Art bezieht sich nicht auf Ge-           Aufwuchses auf der Fläche, der Maßnahme E 1.2.
wichtsprozente (Spalte Gew. %), sondern auf die Anteile der Samen
in einer Mischung (Spalte Samenanteil %), der mit Hilfe des Tausend-
korngewichts TKG ermittelt wird .                                           Was wird verlangt?

  - Fünf Arten mit jeweils mind. 5 %-Anteil Samen.                          • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen
  - Eine Art darf keinen höheren Anteil als 50 % an den Samen                 (s. Maßnahme E 1.2) mit mindestens fünf Mischungskom-
    der Mischung enthalten.                                                   ponenten verwendet. Nachweis über Sackanhänger und
  - Gräser max. 60 % Anteil an den Samen der Mischung.                        Lieferschein.
  - Nachweis über Sackanhänger und Lieferschein.                            • Aussaat der Begrünung im Antragsjahr bis spätestens 31.08.
• Im Landhandel sind Saatgutmischungen erhältlich, deren                      mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Bestandsentwicklung.
  Mischungsverhältnisse auf die Einhaltung der Kriterien                    • Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Aus-
  durch das LTZ geprüft wurden. Eine Liste der zugelassenen                   nahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich.
  Zwischenfruchtmischungen gemäß FAKT E 1.2 und F 1 ist                     • Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem
  auf der Internetseite des LTZ unter Kulturpflanzen >Zwi-                    15.01. des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen, Schle-
  schenfrüchte und Untersaaten abrufbar.                                      geln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig.
• Die Einhaltung der Kriterien muss mit der Bezeichnung                     • Ein Einsatz von Herbiziden vor der Aussaat der Zwischen-
  Die Saatgutmischung entspricht hinsichtlich Arten und Mi-                   frucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist nicht zulässig.
  schungsanteilen den Anforderungen der FAKT-Maßnahmen                        Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völ-
  E 1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“ und F 1                    ligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des
  „Winterbegrünung“ im Lieferschein vermerkt sein.                            Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der
  Die Zusammensetzung der oben genannten Zwischen-                            Aussaat der Folgekultur.
  fruchtmischungen erfüllt grundsätzlich auch die Vorgaben                  • Zwischen zwei Begrünungen auf derselben Fläche muss in
  für Ökologische Vorrangflächen. Beispiele für mögliche                      jedem Fall eine Hauptkultur stehen.
  Mischungen nach FAKT und als ÖVF gibt Tabelle 3.
• Bei der Auswahl der Mischungen sollten auch die grundsätz-                    Es gelten die gleichen Aussagen zu Mischungen und die
  lichen Überlegungen zu Standort und Fruchtfolge beachtet                  gleichen Empfehlungen zu Aussaat, Fruchtfolgegestaltung und
  werden.                                                                   Einarbeitung, wie für die FAKT-Maßnahme E 1.2 „Begrünungs-

                                                                       10
mischungen im Acker-/ Gartenbau. Je nach Standortverhältnissen     sammensetzung zu dokumentieren. Die Mischungszusam-
und Nachfrucht können winterharte Arten hinsichtlich der           mensetzung kann auch mit einer im Internet erhältlichen
Nährstoffkonservierung besonders bei später Einarbeitung von       EDV-Anwendung berechnet werden. Die Anwendung wird
Vorteil sein. Jedoch ist auf die Bekämpfbarkeit der Arten vor      auf den Internetseiten www.ltz-augustenberg.de unter
und/oder in der Nachfrucht zu achten.                              >Kulturpflanzen >Ackerbau >Zwischenfrüchte und Unter-
                                                                   saaten kostenlos zur Verfügung gestellt.
IIb. Zwischenfrüchte als Ökologische                             • Bei Zwischenfruchtmischungen sind nur die Arten zulässig,
                                                                   die in Tabelle 2 aufgelistet sind. Dabei darf eine Art max.
Vorrangfläche (Greening)
                                                                   einen Anteil von 60 % an den Samen der Mischung enthalten
                                                                   und der Anteil von Gräsern darf 60 % an den Samen der
WAS W IRD VE R LA N G T ?                                          Mischung nicht überschreiten. Achtung: Der Mindestanteil
                                                                   einer Art bezieht sich nicht auf Gewichtsprozente sondern
• Aussaat von Zwischenfruchtmischungen mit mindestens              auf die Anteile der Samen in einer Mischung. Beispiele
  zwei Arten oder eine Untersaat von Gras, Leguminosen,            hierzu sind aus Tabelle 3 ersichtlich.
  Leguminosenmischungen und Leguminosen-Gras-Gemischen           • Bei der Zusammenstellung der Arten für Mischungen sollte
  in eine Hauptkultur. Eigenmischungen sind zulässig, sofern       neben den grundsätzlichen Überlegungen auch das geplante
  die untenstehenden Vorgaben eingehalten werden.                  Saatverfahren berücksichtigt werden. Insbesondere bei Saat-
• Aussaat bis spätestens 01.10.                                    verfahren ohne Sämaschine besteht ein hohes Entmischungs-
• Die Einarbeitung des Aufwuchses ist frühestens nach dem          risiko bei Arten mit deutlichen Korngrößenunterschieden.
  15. Januar des Folgejahres möglich. Das Walzen, Mulchen,       • Alle für FAKT-Maßnahme E 1.2 und F 1 zugelassenen Mi-
  Schlegeln oder Häckseln der Pflanzen ist zulässig.               schungen sind ÖVF-fähig.
• Der Aufwuchs darf im Antragsjahr (= Ansaatjahr) nicht
  genutzt werden; Ausnahme: Beweidung durch Schafe und           E M P F E H L UNGE N Z U AUS S A AT,
  Ziegen ist möglich.                                            F R UC H T F OL GE ST E L L UNG UND E I NA R BEITUNG
• Zwischenfrüchte können nicht als Kultur zur Erfüllung der
  Anbaudiversifizierung im Folgejahr herangezogen werden.        • Die Aussaat sollte schnellstmöglich nach der Ernte, möglichst
  Das heißt, dass der Kulturwechsel bis zum 01.06. des Fol-        jedoch bis Ende August erfolgen. Bei Aussaat im September
  gejahres erfolgt sein muss.                                      sind spätsaatverträgliche Mischungspartner (z. B. Gelbsenf)
• Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz-          zu empfehlen.
  mitteln, mineralischen Stickstoffdüngern und Klärschlamm       • Geringe Aussaatstärken gefährden den Erfolg der Zwi-
  nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr bis zur Vorbereitung     schenfrucht.
  der Folgefrucht, frühester Einsatz jedoch 16.01. Das heißt,    • Bei frühen Sommerungen als Folgefrucht, wie z. B. Sommer-
  das Pflanzenschutzmittelverbot bezieht sich auch bereits auf     getreide oder Zuckerrüben, ist besonders auf schweren bis
  vorbereitende Maßnahmen zur Aussaat der Zwischenfrucht           mittleren Böden die geringe bis fehlende Frostgare durch die
  und auf das Beizen des Zwischenfruchtsaatguts.                   lange Bodenbedeckung und späte Einarbeitung zu beachten.
• Für Kontrollzwecke sind amtliche Saatgutetiketten und          • Bei späten Sommerungen wie z. B. Mais ist insbesondere auf
  Rechnungen aufzubewahren. Bei selbst gemischtem Saat-            leichten bis mittleren Böden eine Mulch- oder Direktsaat
  gut sind Proben der Saatgutmischungen zu ziehen und              in die abgestorbene Zwischenfrucht anzustreben.
  aufzubewahren.

   Zwischenfrüchte sind als Ökologische Vorrangfläche mit
dem Faktor 0,3 anrechenbar.

MIS CHU N G E N

• Eigenmischungen sind bei Zwischenfruchtmischungen als
  Ökologische Vorrangfläche zulässig; es ist jedoch die Zu-

                                                                 11
Abb. 3: Brachebegrünung mit einer einjährigen Blühmischung                                              Foto: Dr. Erich Unterseher/LTZ

III. Brachebegrünung mit                                               Mischungen, die schon im Spätsommer gesät werden (M3
                                                                       oder ggf. E 8 Mischungen), schützen im Winter den Boden vor
Blühmischungen in FAKT oder                                            Erosion und blühen schon ab April, was für früh im Jahr aktiv
                                                                       werdende Bestäuber sehr wichtig ist. Durch die durchgehende
als Ökologische Vorrangfläche
                                                                       Begrünung bei Aussaat von Mischungen im Herbst wird die
(Greening)                                                             Konservierung von Nährstoffen vor dem Winter und eine gute
                                                                       Durchwurzelung erreicht, was nicht nur die Bodenfruchtbarkeit
    Durch die Aussaat von Blühmischungen lassen sich Acker-            verbessert, sondern auch den Nährstoffaustrag in Grund- und
schläge zu wertvollen Bunt- oder Blühbrachen, und damit                Oberflächenwasser sowie die Bodenerosion vermindert.
zu Lebensräumen für die wildlebende Flora und Fauna ent-                   Für die Maßnahmen E 2.1 und E 8 können max. 10 ha je
wickeln. Es wird ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges          Betrieb gefördert werden. Für Maßnahme E 2.1 ist eine Bean-
Nahrungsangebot für Insekten, unter anderem für Honig- und             tragung von mehr als 7 ha allerdings nur bis zu einer Fläche
Wildbienen, geschaffen. Auch Niederwild und Feldvögel kön-             von maximal 50 % der gesamten betrieblichen Ackerfläche im
nen vor allem in mehrjährigen Flächen Nahrung und Schutz               Jahr der erstmaligen Antragsstellung möglich. Für Maßnahme
finden. Die Vielfalt an Farben, Formen und Struktureffekten            E 8 ist eine Beantragung generell nur bis zu einer Fläche von
werten das Landschaftsbild besonders in ackerbaulich geprägten         max. 50 % der gesamten betrieblichen Ackerfläche im Jahr der
Landschaften deutlich auf.                                             erstmaligen Antragstellung möglich.
                                                                           Bei streifenförmiger Ansaat für die Maßnahmen E 2.1 und
IIIa. FAKT-Maßnahmen zur Brachebegrünung                               E 8 muss der Streifen mindestens 5 Meter breit sein, die Min-
                                                                       destbreite für die Maßnahme E 7 beträgt 10 m.
mit Blühmischungen
   Im FAKT werden ein- über- und, ab 2021, auch mehrjährige            FA K T- M AS S NA H M E N E 2 . 1 ( UND NOC H
Blühmischungen gefördert. Während einjährige Mischungen                B E ST E H E ND E E 2 . 2 . ) : B R AC H E B E GR ÜNUN G
(M1 und M2) vor allem für kurze Zeit Nahrung bieten, fördern           M I T B L ÜH M I S C H UNGE N
mehrjährige Blühflächen (sie verbleiben bis zu 5 Jahre an einem
Standort) durch den hohen Wildpflanzenanteil ab dem zweiten               Die Brachebegrünung für Maßnahme E 2.1 kann mit der
Standjahr viele verschiedene, auch seltene, Insektenarten (Maß-        Aussaat von vorgegebenen einjährigen Blühmischungen (FAKT-
nahmen E 7 und E 8). In den überwinternden Beständen der               Mischungen M1 und M2) und überjährigen Blühmischungen
Maßnahmen E 7 und E 8 können Feldvögel Samen, Niederwild               (FAKT-Mischung M3) erfolgen.
Deckung und Insekten Überwinterungsmöglichkeiten finden                   Die Verlängerung einer zum 31. Dezember 2020 ausgelau-
(beispielsweise in hohlen Pflanzenstengeln und in der Streu).          fenen 5-jährigen Verpflichtung für die Maßnahme E 2.2 (FAKT

                                                                  12
TABELLE 4: ZU SA MME N SE T Z U N G DE R E IN J ÄHRIG EN           TA B ELLE 5: ZU S A MMEN S ETZU N G D ER Ü B ER JÄ H R I G E N

               B LÜ H MISCHU N G E N M1 U N D M2 F Ü R D I E                       B LÜ H MI S C H U N G M3

               M ASSN AHME N E 2 .1 U N D E 2 .2
                                                                                         Pflanzenarten
                                                                                                                           Gewichts%
               Pflanzenarten                                        Deutscher Name                Botanischer Name
                                               M1        M2
Deutscher Name Botanischer Name             Gewichts% Gewichts%     Kornrade                      Agrostemma githago           3
Phacelia           Phacelia tanacetifolia      10          12       Kornblume                     Centaurea cyanus            1,5
Buchweizen         Fagopyrum esculentum       22,5             0    Wilde Möhre                   Daucus carota                1

Ramtillkraut       Guizotia abyssinica          2          7,5      Buchweizen                    Fagopyrum esculentum        10

Gelbsenf                                                            Klatschmohn                   Papaver rhoeas              0,3
                   Sinapsis alba                2              0
Ringelblume                                                         Luzerne                       Medicago sativa              3
                   Calendula officinalis        3              6
                                                                    Weißer Steinklee              Melilotus alba              0,5
Ölrettich          Raphanus sativus             2              0
                                                                    Schafgarbe                    Achillea millefolium        0,1
Borretsch          Borago officinalis           2              3
                                                                    Wiesenflockenblume            Centaurea jacea             0,5
Öllein, Saatlein   Linum usitatissimum          4          10
                                                                    Gemeiner Natternkopf          Echium vulgare              0,3
Persischer Klee    Trifolium resupinatum        5              5
                                                                    Wiesen-Margerite              Leucanthemum vulgare        0,5
Sonnenblume        Helianthus annuus           12          17
                                                                    Großblütige Königskerze Verbascum densiflorum             0,2
Inkarnatklee       Trifolium incarnatum         8          10
                                                                    Dost                          Origanum vulgare            0,1
Kornblume          Centaurea cyanus             6              6
                                                                    Phacelia                      Phacelia tanacetifolia       2
Klatschmohn        Papaver rhoeas              0,5         0,5
                                                                    Gelbsenf                      Sinapis alba                15
Koriander          Coriandrum sativum           3              5
                                                                    Hornklee                      Lotus corniculatus           1
Dill               Anethum graveolens           2              2
                                                                    Saatwicke                     Vicia sativa                 3
Sommerwicke        Vicia sativa                 6              6
                                                                    Gelber Steinklee              Melilotus officinalis        1
Saat-Esparsette    Onobrychis viciifolia        5              5
                                                                    Futter-Esparsette             Onobrychis viciifolia        4
Fenchel            Foeniculum vulgare           5              5
                                                                    Rotklee                       Trifolium pratense           2
M2 enthält keinen Buchweizen und keine Kreuzblütler und ist
                                                                    Winterwicke                   Vicia villosa                2
daher für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern,
Zuckerrüben oder Soja geeignet .                                    Wundklee                      Anthyllis vulneraria         1
                                                                    Winterraps                    Brassica napus               2
                                                                    Kümmel                        Carum Carvi                  1
Brachebegrünung mit Blühmischungen mit Anrechnung als ÖVF)          Koriander                     Coriandrum sativum           7
ist – genauso wie ein Neueinstieg oder eine Erweiterung – nicht     Fenchel                       Foeniculum vulgare           2
möglich. Es besteht inzwischen die Möglichkeit, die ÖVF für         Inkarnatklee                  Trifolium incarnatum         8
das Greening durch ein- oder mehrjährige Honigbrachen zu            Sonnenblumen                  Helianthus annuus            6
                                                                    Winterrübsen                  Brassica rapa                4
erbringen. Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die
FAKT Maßnahmen E 2.1/2.2 und E 7 wurden präzisiert und              Waldstaudenroggen             Secale multicaule           12
                                                                    Borretsch                     Borago officinalis           3
sind seit dem Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten (s.u.).
                                                                    Kresse                        Lepidium sativum             3
                                                                   Diese Mischung ist für die Maßnahmen E 2.1, E 2.2 und E 7
Was wird verlangt?                                                 zulässig.

   Aussaat von vorgegebenen ein- oder überjährigen Blühmi-         • Bei noch bestehenden E 2.2 Verpflichtungen: Mulchen/
schungen (Tabellen 4 und 5) auf aus der Erzeugung genom-             Einarbeiten des Aufwuchses ab September bei Anbau ei-
menen Ackerflächen.                                                  ner Winterkultur. Bei einer nachfolgenden Sommerkultur
• Aussaat der überjährigen Mischung M3 vor dem Jahr der              Mulchen des Aufwuchses nicht vor Ende November und
   Antragstellung bis spätestens 15. September oder der ein-         Einarbeiten nicht vor dem 1. Januar des Folgejahres.
   jährigen Mischungen M1 und M2 im Antragsjahr bis spä-           • Die Anwendung von N-haltigen Düngemitteln und von Pflan-
   testens 15. Mai.                                                  zenschutzmitteln ist nicht erlaubt, d. h. auch ein Einsatz von
• Ein Schröpfschnitt der Blühmischungen ist ab dem 15. Juli          Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig.
   möglich, wenn der Anteil nicht ausgesäter Arten einen             Hiervon unberührt ist ein Einsatz von Herbiziden unmittelbar
   Deckungsgrad von mehr als 75 % ausmacht.                          zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur, z. B. Winterraps
• Bei E 2.1: Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor            oder Wintergetreide. Eine auf die Brachebegrünung folgende
   Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Win-              Brachebegrünung stellt keine Folgekultur in diesem Sinne
   terkultur.                                                        dar. Eine Herbizidanwendung ist daher hier nicht zulässig.

                                                                   13
Abb. 4: Lebensraum für Niederwild (FAKT Maßnahme E 7)                                             Foto: René Greiner/Landesjagdverband

• In Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzge-               der Aussaat jeweils Bodenbearbeitung und Neueinsaat wech-
  bieten sind die Auflagen der SchALVO einzuhalten.                    selnd auf einer Fläche von mindestens 1/3 bis maximal 2/3 der
• Die Etablierung der überjährigen Brachebegrünung mit                 Förderfläche durchgeführt (siehe Abbildung 5).
  Blühmischungen kann im Aussaatjahr nicht als Zwischen-                   Die Maßnahme E 7 sieht eine Mindestbreite von 10 Metern
  frucht zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche                 bei einer Mindestgröße des förderfähigen Einzelschlags von
  beantragt werden.                                                    0,3 ha vor. Diese Vorgaben helfen, Niederwild und boden-
• Wenn im Vorjahr eine FAKT-Begrünungsmaßnahme be-                     brütende Arten vor Räubern zu schützen. Die noch in 2019
  antragt oder ausgesät wurde (E 1.1, E 1.2 oder F 1) ist die          geltende Begrenzung auf 2 ha je Betrieb für Maßnahme E 7 ist
  Beantragung oder Förderung von Brachebegrünungen nicht               seit 2020 aufgehoben.
  möglich.
                                                                       Was wird verlangt?
Mischungen
                                                                       • Aussaat der überjährigen Mischung M3 bis spätestens 15.
    Saatgutmischungen können über den Landhandel bezo-                   Mai (10 kg/ ha). Diese Maßnahme ist 5 Jahre auf derselben
gen werden. Grundsätzlich sind die Blühmischungen für alle               Fläche durchzuführen. Im ersten Jahr der Verpflichtung ist
ackerbaulichen Standortverhältnisse Baden-Württembergs                   auch eine Aussaat im Spätsommer des Vorjahres möglich
geeignet. Bei den einjährigen Rezepturen enthält Mischung                (keine Anrechnung als Zwischenfrucht/ ÖVF im Vorjahr).
M2 keine Kreuzblütler und keinen Buchweizen. Daher kommt
sie für Betriebe mit einem hohen Anteil an Kreuzblütlern,
Zuckerrüben oder Soja in der Fruchtfolge in Frage. Tipps zur
Aussaat unter III. C.

FAKT MASSN AHM E E 7 : B L Ü H - B R U T- U N D
RÜCK Z U G S­F L ÄCH E N ( LE B E N S R Ä U M E F Ü R
NIEDE RW IL D)

                                                                       1. Jahr: Einsaat auf   2. Jahr: Neueinsaat   3. Jahr: Neueinsaat
    Für die Aussaat für Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (E 7),        kompletter Fläche,     auf 50% der Fläche,   und Brachefläche
die speziell auch als Maßnahme zum Schutz von Niederwild               keine Pflege           50% keine Pflege      werden getauscht

konzipiert wurde, ist nur die überjährige Mischung M 3 zuläs-
                                                                       Abb. 5: Schematische Darstellung der Maßnahme FAKT E 7. Hier
sig. Diese Maßnahme muss für 5 Jahre auf derselben Fläche              erfolgen nach dem ersten Jahr Bearbeitung und Neuaussaat mit
stattfinden. Für die Maßnahme E 7 werden in den Jahren nach            FAKT M3 jährlich im Wechsel auf der Hälfte der Fläche.

                                                                  14
• Winterruhe jedes Jahr bis einschließlich 15. Januar (bei              FA K T M AS S NA H M E E 8 : B R AC H E B E GR ÜNUNG
  Erstaussaat im Spätsommer des Vorjahres das erste Mal                 M I T M E H R J Ä H R I GE N B L ÜH M I S C H UNG EN
  bis 15. Januar des 2. Antragsjahres). Danach Mulchen und              ( ÖKOLOGI S C H E Z E L L E N)
  Bodenbearbeitung für die Neueinsaat mit M 3 auf ca. der
  Hälfte der Fläche (mind. 1/3, max. 2/3). Neueinsaat bis zum               Ab 2021 ist auch die Anlage von mehrjährigen Blühflächen
  15. Mai. In den Folgejahren Bodenbearbeitung und Neuein-              über FAKT förderfähig. Mehrjährige Blühflächen tragen wesent-
  saat auf der Förderfläche im Wechsel (siehe Abbildung 5).             lich zum Schutz gefährdeter und seltener Insektenarten und zum
• Ein Schröpfschnitt der Blühmischungen ist ab dem 15. Juli             Feldvogelschutz bei. Bei streifenförmiger Aussaat ist auf der über-
  nur in den jeweils im selben Jahr neu angesäten Flächenan-            wiegenden Länge eine Mindestbreite von 5 Metern einzuhalten.
  teilen erlaubt, wenn die Verunkrautung einen Flächenanteil
  von mehr als 75 % ausmacht.                                           Was wird verlangt?
• Die Anwendung von N-haltigen Düngemitteln und von
  Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt, d. h. auch ein               • Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischungen
  Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses                   mit regionalem Saatgut (s.u.) auf aus der Erzeugung genom-
  ist nicht zulässig. Hiervon unberührt ist ein Einsatz von               menen Ackerflächen
  Herbiziden unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der               • Aussaat bereits im Spätsommer/ Herbst des Vorjahres (gilt
  Folgekultur im letzten Verpflichtungsjahr, z. B. Winter-                ab dem Antragsjahr 2022) oder im Frühjahr bis spätestens
  raps oder Wintergetreide. Eine auf die Brachebegrünung                  15. Mai im ersten Jahr
  folgende Brachebegrünung stellt keine Folgekultur in                  • Die Aussaatstärke beträgt 8–10 kg/ha
  diesem Sinne dar. Eine Herbizidanwendung ist daher hier               • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungs-
  nicht zulässig.                                                         zeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten, noch
• In Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzge-                  Nutzung zulässig
  bieten sind die Auflagen der SchALVO einzuhalten.                     • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
• Die Etablierung der Blühmischung M3 im Jahr vor der Ver-              • Die Standzeit beträgt mindestens 5 Jahre, wobei bei Bean-
  pflichtung kann nicht als Zwischenfrucht zur Anerkennung                tragung in 2021 zunächst eine zweijährige Verpflichtungs-
  als Ökologische Vorrangfläche beantragt werden.                         laufzeit entsteht. Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine
• Wenn im Vorjahr eine FAKT-Begrünungsmaßnahme be-                        ackerbauliche Nutzung auf der Förderfläche zur Vorbereitung
  antragt oder ausgesät wurde (E 1.1, E 1.2 oder F 1) ist die             einer Winterkultur wieder ab dem 1. September möglich. Bei
  Beantragung oder Förderung von Brachebegrünungen nicht                  einer nachfolgenden Sommerkultur ist eine ackerbauliche
  möglich.                                                                Nutzung nicht vor dem 1. Februar des Folgejahres möglich.
• Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine ackerbauliche
  Nutzung (Vorbereitung der Folgekultur) ab dem 1. Sep-                    Tabelle 6 gibt eine Zusammenfassung der Termine und
  tember möglich.                                                       Auflagen der verschiedenen Maßnahmen.

TABELLE 6: TER M I NE U N D AU F L AG E N DE R VE RSC H I ED EN EN MAS S N A H MEN

 Maßnahme                Aussaat bis…                         Mulchen/ Einarbeiten ab…                 Pflegemaßnahme
 FAKT E 1.1.             Mitte September                      Ende November                            keine
 FAKT E 1.2.             31.8.                                Ende November                            keine
 FAKT F 1                31.8.                                16.01.                                   keine
 Zwischenfrucht als      01.10.                               16.01. bis Ende Mai                      keine
 ÖVF
 FAKT E 2.1              M1/M2 bis 15.05.; M3 bis 15.09.      September bei Winterfolgekultur;         Schröfpschnitt ab 15.07. möglich
                         Vorjahr                              ab Ende November bei Sommer­
                                                              folgekultur
 ÖVF-Brachflächen mit    31.05.                               1.10. (im letzten Standjahr) wenn Win-   Mähen mit Abfahren oder Mulchen ab
 Honigpflanzen                                                terung folgt; ansonsten ab 31.12.        dem zweiten Standjahr verpflichtend
 FAKT E 7                M3 bis 15.05.; im ersten Jahr        Winterruhe bis 15.01.; im letzten (5.)   Schröpfschnitt ab 15.07. in neu ausge-
                         auch im Vorjahr bis 15.09. möglich   Jahr ab 1.9.                             säter Fläche möglich
 FAKT E 8                Spätsommer/ Herbst Vorjahr oder      bei Winterfolgekultur ab 01.09. im       keine, Ausnahmegenehmigung
                         bis spätestens 15.05.                letzten Standjahr, bei Sommerfolge-      möglich
                                                              kultur ab 01.02.

                                                                       15
Die Maßnahme kann auch in Problem- und Sanierungsge-                 hänger sind für Kontrollen aufzubewahren. Wenn die
bieten von Wasserschutzgebieten und im Anschluss an eine                 Saatgut-Mischungen alle genannten Anforderungen an
im Vorjahr als öVF-Zwischenfrucht ausgewiesenen Ackerfläche              Artenzusammensetzung und Ursprungsgebiete erfüllen,
gefördert werden.                                                        können sie mit dem Zusatz „zulässig für die FAKT-Maß-
    Eine gleichzeitige Anerkennung als ÖVF ist nicht mög-                nahme E 8“ vertrieben werden.
lich.
    Gelingt die Etablierung eines geeigneten Bestandes im             Zulässige Mischungen sind:
Jahr der Aussaat nicht, ist die Untere Landwirtschaftsbehörde
darüber zu informieren und die Fläche spätestens bis 15. Mai          • Die Mischungen „Blühende Landschaft mehrjährig West
des Folgejahres neu zu bestellen. Bei problematischer Vege-             FAKT E 8“ (Aussaat im Ursprungsgebiet 9 (Oberrheingraben)
tationsentwicklung oder auftretenden Kalamitäten im Laufe               und 10 (Schwarzwald) gemäß Abbildung 6 empfohlen) und
der Verpflichtungsdauer sind nach Zustimmung der Unteren                „Blühende Landschaft mehrjährig Süd FAKT E 8“ (Aussaat
Landwirtschaftsbehörde auf den betroffenen Teilflächen Ge-              in allen anderen Ursprungsgebieten Baden-Württembergs).
genmaßnahmen und ggf. eine Neueinsaat zulässig.                         Saatgutmischungen mit diesem Namen haben die in der
                                                                        Tabelle 7 genannte Artenzusammensetzung und müssen
Mischungen:                                                             Wildpflanzensaatgut aus den Ursprungsgebieten 11–13, 17
                                                                        und 21 für die Variante „Süd“ und Wildpflanzensaatgut aus
    Die Mischungen für Maßnahme E 8 sind Blühmischungen,                den Ursprungsgebieten 9–12 und 21 für die Variante „West“
die schon seit Jahren erfolgreich auf Ackerflächen angebaut             enthalten. Die Varianten Frühsommer- und Spätsommer-
werden und gut erprobt sind, beispielsweise innerhalb des               aussaat sind beide zulässig.
bayerischen KULAP-Programms. Sie enthalten viele Wildarten,           • Die mehrjährigen Mischungen „Lebendiger Acker frisch
auf die heimische Tierarten angewiesen sind, und beinhalten             FAKT E 8“, „Lebendiger Acker trocken FAKT E 8“, „Leben-
keine ackerbaulichen Problemarten. Für Maßnahme E 8 sind                diger Waldrand frisch FAKT E 8“, „Lebendiger Waldrand
nur regionale Mischungen zulässig. Damit wird vermieden,                trocken FAKT E 8“ und „Lebendiger Gewässerrand FAKT
dass Ökotypen von Wildarten ausgesät werden, die an weit                E 8“. Sie werden bereits seit mehreren Jahren erfolgreich
entfernte Natur- und Klimaräume angepasst sind und damit                im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms
die heimische Flora genetisch verfälschen. „Regional“ bedeutet          „KULAP“ ausgesät. Diese Mischungen müssen die Arten-
in diesem Kontext, dass die Ausgangspopulationen des Wild-              zusammensetzung der Tabelle 8 aufweisen. Sie dürfen aber,
pflanzensaatgutes nur aus Ursprungsgebieten, die ganz oder              im Gegensatz zu den bayerischen KULAP-Mischungen, nur
teilweise in Baden-Württemberg liegen, kommen dürfen (siehe             Wildpflanzensaatgut aus den baden-württembergischen
Karte Abbildung 6). Es gelten folgende Regeln:                          Ursprungsgebieten 9-13, 17 und 21 enthalten.
• Für alle für die mehrjährige Maßnahme E 8 zugelassenen
    Blühmischungen gilt, dass sie nur von Trägern des VWW-            IIIb. Tipps für die Anlage von Blühflächen
    Regiosaaten- oder RegioZert-Siegels vertrieben werden
    dürfen.                                                               Für den Erfolg und ein gutes Auflaufen von Blühmischungen
• Eine Liste mit Zeichennutzern des VWW Regiosaaten-                  sind optimale Aussaatbedingungen entscheidend. Vor allem
    Zertifikats ist abrufbar unter                                    besonders biodiversitätsfördernde Mischungen mit vielen
    - www.natur-im-vww.de/bezugsquellen/graeser-und-kraeuter/.        heimischen Wildarten enthalten Feinsämereien, die nur ober-
    Eine Liste der Zeichennutzer des RegioZert-Zertifikats ist        flächlich abgelegt und angewalzt werden sollten.
    abrufbar unter                                                    • Standorte mit starkem Unkrautdruck, insbesondere durch
    - www.bdp-online.de/de/Branche/Saatguthandel/RegioZert/.              Wurzelunkräuter, sind ungeeignet.
• Auf Lieferschein und Sackanhänger müssen die Artenzu-               • Bei einem hohen Druck von frühkeimenden Samenunkräutern
    sammensetzung mit den jeweiligen Gewichtsanteilen der                 (Hirsen, Melde) ist eine Spätsommeraussaat erfolgsversprechen-
    Mischung und die Ursprungsgebiete des Wildpflanzen-                   der (M3 oder mehrjährige Mischungen für Spätsommeraussaat).
    saatguts verzeichnet sein. Dabei sind die unten genannten         • Auch in sommertrockenen/ heißen Gebieten hat sich eine
    Ursprungsgebiete und die Artenzusammensetzungen der                   Spätsommeraussaat bewährt (vor zu erwartenden Herbst-
    Tabellen 7 und 8 zu beachten. Lieferschein und Sackan-                niederschlägen).

                                                                 16
U RS P RU N G SG E BIE T E

              1    Nordwestdeutsches Tiefland                            12   Fränkisches Hügelland
              2    Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland      13   Schwäbische Alb
              3    Nordostdeutsches Tiefland                             14   Fränkische Alb
              4    Ostdeutsches Tiefland                                 15   Thüringer Wald, Fichtelgebirge, Vogtland
              5    Mitteldeutsches Tief- und Hügelland                   16   Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
              6    Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz              17   Südliches Alpenvorland
              7    Rheinisches Bergland                                  18   Nördliche Kalkalpen
              8    Erz- und Elbsandsteingebirge                          19   Bayerischer und Oberpfälzer Wald
              9    Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland              20   Sächsisches Löß- und Hügelland
              10   Schwarzwald                                           21   Hessisches Bergland
              11   Südwestdeutsches Bergland                             22   Uckermark mit Odertal

Abb. 6: Ursprungsgebiete (UG), die ganz oder teilweise in Baden-Württemberg liegen und daher für FAKT E 8 zulässig sind: UG 9 (Ober-
rheingraben mit Saarpfälzer Bergland), UG 10 (Schwarzwald), UG 11 (Südwestdeutsches Bergland), UG 12 (Fränkisches Hügelland), UG 13
(Schwäbische Alb), UG 17 (Südliches Alpenvorland) und UG 21 (Hessisches Bergland). Ursprungsregionen (Herkunftsgebiete) basierend
auf Prasse, R., Kunzmann, D. und R. Schröder (2010); grafische Umsetzung: D. Kunzmann.

                                                                  17
TABE L L E 7    A RTEN ZU SAMME N SE T Z U N G DE R SAAT G U TMI S C H U N G EN „B LÜ H EN D E LA N D S C H A FT MEH R JÄ H R I G W E ST

                FA K T E 8“ U N D „ BL Ü HE N DE L AN DSCHAF T MEH R JÄ H R I G S Ü D FA K T E 8“, JEWEI LS I N D ER FR Ü H JA H RS - U N D

                SPÄ TS O MME RVARIAN T E

                                                           Blühende Land-        Blühende Land-       Blühende Land-       Blühende Land-
                                                          schaft mehrjährig     schaft mehrjährig    schaft mehrjährig    schaft mehrjährig
Deutscher Name               Botanischer Name
                                                          West Spätsommer       Süd Spätsommer         West Frühjahr        Süd Frühjahr
                                                              FAKT E 8              FAKT E 8             FAKT E 8             FAKT E 8
Ringelblume                  Calendula officinalis                 4                    4                    6                    6
Leindotter                   Camelia sativa                        3                    3                   2,9                  2,9
Koriander                    Coriandrum sativum                    5                    5                   2,9                  2,9
Buchweizen                   Fagopyrum esculentum                                                            9                    9
Fenchel                      Foeniculum vulgare                    4                    4
Sonnenblume                  Helianthus annuus                                                               9                    9
 Gartenkresse                Lepidium sativa                       3                    3
 Öllein, Saatlein            Linum usitatissimum                                                            8,7                  8,7
 Hornklee                    Lotus corniculatus                    2                    2                   1,5                  1,5
 Luzerne                     Medicago sativa                       2                    2                    2                    2
 Petersilie                  Petroselinum crispum                  3                    3
 Büschelschön                Phacelia tanacetifolia                                                          5                    5
 Wintererbse                 Pisum sativum                        12                    12
 Wilde Rauke                 Rucola selvatica                      2                    2
 Weißer Senf                 Sinapsis alba                                                                   2                    2
 Inkarnatklee                Trifolium incarnatum                  7                    7                    6                    6
 Winter-Ackerbohne           Vicia faba                           13                    13
 Sommerwicke,                Vicia sativa L.                                                                 5                    5
 Saatwicke
 Anteil Kulturarten (%)                                           60                    60                   60                   60
 Gemeine Schafgarbe          Achillea millefolium                 0,8                   1                   0,8                   1
 Färberkamille               Anthemis tinctoria                    1                    1                    1                    1
 Acker-Glockenblume          Campanula rapunculoides                                   0,1                                       0,1
 Kornblume                   Centaurea cyanus                      6                   6,2                   6                   6,2
 Wiesenflockenblume          Centaurea jacea                      0,7                   1                   0,7                   1
 Gemeine Wegwarte            Cichorium intybus                    1,5                   2                   1,5                   2
 Wilde Möhre                 Daucus carota                        1,8                   2                   1,8                   2
 Raue Nelke                  Dianthus armeria                     0,4                                       0,4
 Gemeiner Natternkopf        Echium vulgare                       1,5                  1,5                  1,5                  1,5
 Johanniskraut               Hypericum perforatum                 0,3                  0,5                  0,3                  0,5
 Färberwaid                  Isatis tinctoria                     0,5                  0,5                  0,5                  0,5
 Acker-Witwenblume           Knautia arvensis                     0,3                  0,4                  0,3                  0,4
 Wiesen-Margerite            Leucanthemum ircutianum               2                   2,5                   2                   2,5
 Moschusmalve                Malva moschata                       0,4                  0,4                  0,4                  0,4
 Wilde Malve                 Malva sylvestris ssp.                2,5                   2                   2,5                   2
                             Sylvestris
 Weißer Steinklee            Melilotus albus                      0,5                  0,5                  0,5                  0,5
 Gelber Steinklee            Melilotus officinalis                 1                   0,5                   1                   0,5
 Nachtkerze                  Oenothera biennis                    1,5                                       1,5
 Esparsette*                 Onobrychis viciifolia                3,3                  3,3                  3,3                   3,3
 Gewöhnlicher Dost           Origanum vulgare                     0,2                  0,2                  0,2                   0,2
 Klatschmohn                 Papaver rhoeas                        2                   1,7                   2                    1,7
 Pastinak                    Pastinaca sativa                     0,7                   1                   0,7                   1
 Spitz-Wegerich              Plantago lanceolata                  1,9                   2                   1,9                   2
 Silber-Fingerkraut          Potentilla argentea                  0,5                                       0,5
 Gelbe Resede                Reseda lutea                         0,2                  0,2                  0,2                   0,2
 Färberresede                Reseda luteola                       0,3                  0,3                  0,3                   0,3
 Wiesensalbei                Salvia pratensis                      1                   1,2                   1                    1,2
 Kleiner Wiesenknopf         Sanguisorba minor                     2                    2                    2                    2
 Echtes Seifenkraut          Saponaria officinalis                0,8                  0,5                  0,8                   0,5
 Rote Lichtnelke             Silene dioica Clairv.                0,6                  0,8                  0,6                   0,8
 Weiße Lichtnelke            Silene latifolia ssp. alba           0,8                  0,8                  0,8                   0,8
                             (Mill.)

                                                                        18
Sie können auch lesen