STADT GROSSENHAIN - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße' - sachsen.de

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STADT GROSSENHAIN

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘

BEGRÜNDUNG
Vorentwurf
Fassung vom 08.05.2020

Vorhabenträger:

                                              Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Bebauungsplan:

Umweltbericht mit integrierter Grünordnung:

                                                         Schloßstr. 14 | 01454 Radeberg
                                                        Tel. 03528 4382-0 | Fax 4382-99
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Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                                     2/15
Begründung Vorentwurf                                                                                                          08.05.2020

Inhalt
Teil I - Begründung
1        Planungserfordernis, Zielsetzung der Planung sowie Rechtslage ........................... 3
1.1      Planungsanlass und -erfordernis ...................................................................................... 3
1.2      Planungsziele ................................................................................................................... 3
1.3      Rechtslage / Verfahren ..................................................................................................... 3
2        Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse ................................................................. 4
2.1      Allgemein .......................................................................................................................... 4
2.2      Geltungsbereich ............................................................................................................... 4
2.3      Bisherige und angrenzende Nutzungen ........................................................................... 4
2.4      Topografie und Beschaffenheit des Geländes ................................................................. 4
3        Übergeordnete Planungen............................................................................................. 5
3.1      Landesplanung ................................................................................................................. 5
3.2      Regionalplanung ............................................................................................................... 5
3.3      Flächennutzungsplan ....................................................................................................... 6
3.4      Anderweitige Planungen und angrenzende Bebauungspläne ......................................... 6
4        Bebauungskonzept und Vorhabensbeschreibung ..................................................... 6
5        Umweltbelange ............................................................................................................... 7
5.1      Grünordnung .................................................................................................................... 7
5.2      Baugrund / Versickerungsfähigkeit ................................................................................... 7
5.3      Schallschutz ..................................................................................................................... 8
6        Erschließung ................................................................................................................... 8
6.1      Verkehrserschließung....................................................................................................... 8
6.2      Stadttechnische Erschließung .......................................................................................... 9
7        Planinhalt / Begründung der Festsetzungen ............................................................. 10
7.1      Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB i.V.m. § 12 BauGB) ............................ 10
7.1.1    Art der baulichen Nutzung / Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 Abs.
         1 Nr. 5 BauGB) ............................................................................................................... 10
7.1.2    Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .................................................. 10
7.1.3    Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ................. 11
7.1.4    Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ........... 11
7.1.5    Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
         Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) .......................................................... 11
7.1.6    Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von schädlichen
         Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr.
         24 BauGB) ...................................................................................................................... 12
7.1.7    Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr.
         25a BauGB) .................................................................................................................... 12
7.2      Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 SächsBO) ....... 13
7.2.1    Dachgestaltung (§ 89 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO) ................................................................ 13
7.3      Hinweise ......................................................................................................................... 13
8        Flächenbilanz ................................................................................................................ 13
9        Quellen / Gutachten...................................................................................................... 13

Teil II - Umweltbericht mit integrierter Grünordnung
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Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                           3/15
Begründung Vorentwurf                                                                                                08.05.2020

Teil I - BEGRÜNDUNG

1         Planungserfordernis, Zielsetzung der Planung sowie Rechtslage
1.1       Planungsanlass und -erfordernis
Der Landkreis Meißen plant in Großenhain die Errichtung einer Rettungswache als Ersatzneu-
bau für die derzeit genutzte Rettungswache an der Bobersbergstraße. Bis Ende 2018 wurde
diese vom DRK besetzt, seit Januar 2019 wird sie durch die Malteser Hilfsdienst gGmbH Dres-
den betrieben. Das Erfordernis eines Neubaus ergibt sich nutzerseitig durch die höhere Anzahl
zukünftig erforderlicher MitarbeiterInnen, den perspektivischen Raum- und Flächenbedarf sowie
durch technische und organisatorische Kriterien im Bereich Brand- und Katastrophenschutz und
Rettungswesen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Rettungswache ist für
2023/2024 geplant.
Aufgrund der großen Entfernungen zu den nächstgelegenen Rettungswachen in Glaubitz und
Meißen ist für Großenhain insbesondere die Einhaltung der Hilfsfrist für Rettungsmittel von 12
Minuten problematisch. Die Errichtung einer Rettungswache in Großenhain ist daher ein wichti-
ger Schritt zur Einhaltung der Hilfsfrist und entspricht den Planungszielen der Stadt Großen-
hain1.
Als Standort für den Neubau der Rettungswache wurde das Flurstück Nr. 815/3 Gemarkung
Naundorf bei Großenhain, nordöstlich des Großenhainer Stadtzentrums, bestimmt. Das Grund-
stück befindet sich im Eigentum des Landkreises Meißen. Es befindet sich im planungsrechtli-
chen Außenbereich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB erforderlich. Der Antrag auf Einleitung des Plan-
verfahrens wurde vom Landkreis Meißen am 18.12.2019 gestellt.
1.2       Planungsziele
Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 sowie des § 1 Abs. 6 BauGB werden mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:
    -  Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Rettungswache und einer Lagerhalle
    -  Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflä-
       chen
      -   Sicherung der Verkehrserschließung sowie der Ver- und Entsorgung
      -   Berücksichtigung der angrenzenden Wohnnutzung
      -   Eingrünung des Plangebietes
      -   Berücksichtigung der Umweltbelange, insbesondere des Artenschutzes
1.3       Rechtslage / Verfahren
Derzeit besteht innerhalb des Plangebietes kein Baurecht. Zur Schaffung einer städtebaulichen
Ordnung und Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Antrag auf Einleitung des Planverfahrens wurde vom Landkreis Meißen am 18.12.2019 ge-
stellt. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Neubau Rettungswache und
Lagerhalle Hohe Straße‘ wurde am 05.02.2020 durch den Stadtrat der Stadt Großenhain be-
schlossen. Der Bebauungsplan wird im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren mit
Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Großenhain von 20062 ist das Plangebiet
als Gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird derzeit fortgeschrieben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Fort-
schreibung und Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt (Parallelverfahren).

1
    Große Kreisstadt Großenhain (2019): Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Großenhain (INSEK), 1. Fort-
    schreibung Stand 18.12.2019 (Stadtratsbeschluss), S. 106
2
    Große Kreisstadt Großenhain (2006): Flächennutzungsplan, in Kraft seit 12.06.2006
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Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                        4/15
Begründung Vorentwurf                                                                             08.05.2020

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Belange des Um-
weltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) sowie § 1 a BauGB
(ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die vo-
raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht be-
schrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung ist als geson-
derter Teil dieser Begründung (Teil II) beigefügt.

2         Geltungsbereich und örtliche Verhältnisse
2.1       Allgemein
Die Große Kreisstadt Großenhain liegt am nördlichen Rand des Landkreises Meißen, etwa
35 km nordwestlich der Landeshauptstadt Dresden und 15 km nördlich von Meißen.
Das Stadtgebiet Großenhain mit insgesamt 5 Stadt- und 20 Ortsteilen befindet sich im Natur-
raum Großenhainer Pflege. Großenhain wird östlich des Stadtkerns von der Großen Röder
durchflossen und liegt im Klimaeinflussbereich des Elbtals. Aufgrund der naturräumlichen Gege-
benheiten und der vorhandenen Infrastruktur hat sich Großenhain zu einem beliebten Wohnort
entwickelt.
Die Stadt Großenhain hat derzeit 18.218 Einwohner3.
2.2       Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Stadtkerns von Großenhain, in der Gemarkung Naundorf
bei Großenhain. Die Entfernung zum Stadtkern Großenhain beträgt etwa 1,2 km.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Neubau Rettungswache und
Lagerhalle Hohe Straße’ wird folgendermaßen örtlich begrenzt:
    -   im Norden durch die Grenzen zu den Flurstücken 1025 (Hohe Straße) und 815/4 der
        Gemarkung Naundorf b. Großenhain
    -   im Osten durch die Grenze zum Flurstück 815/9 der Gemarkung Naundorf b. Großen-
        hain
    -   im Süden durch die Grenze zum Flurstück 809 der Gemarkung Naundorf b. Großenhain
        (Alter Waidweg)
    -   im Westen durch die Grenze zum Flurstück 1065/1 der Gemarkung Großenhain
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 815/3 der Gemarkung Naundorf b. Großenhain und
eine Fläche von ca. 0,4 ha. Das Grundstück verläuft in Nord-Süd-Ausrichtung und misst circa
165 m Länge und 26 m Breite.
2.3       Bisherige und angrenzende Nutzungen
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit durch das Kreisstraßenamt / Straßenmeisterei
Großenhain vorrangig für Lagerzwecke genutzt. Seit etwa 10 Jahren liegt das Grundstück
brach.
Westlich des Plangebietes befinden sich mehrgeschossige Wohnbebauung und zugehörige
Stellflächen. Im Norden des Plangebietes verläuft die Hohe Straße, nördlich davon befindet sich
eine Solarparkanlage. Im Osten grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Wiese und
Weide) an. Südlich des Plangebiets verläuft die nicht ausgebaute Verlängerung der Straße ‚Al-
ter Waidweg‘ an, der nur als Fußweg öffentlich gewidmet ist.
2.4       Topografie und Beschaffenheit des Geländes
Das Gelände innerhalb des Plangebietes verläuft relativ eben im Bereich von 121 m ü. NHN.
Derzeit befinden sich auf dem Grundstück ein eingeschossiges Gebäude mit Garagen, Carports
und einem Tank sowie gelagerte Baustoffe. Die noch vorhandenen Gebäudeteile werden vor
Baubeginn abgetragen.

3
    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Genesis-Online Datenbank, Stand 31.12.2018
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Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                           5/15
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Die Freiflächen des Grundstücks sind überwiegend unbefestigt (gesplittet) oder stellen sich als
Rasenfläche dar. Sie wurden als Zufahrten und Stellflächen genutzt. Es sind teilweise versie-
gelte Flächen vorhanden. Ein Erdwall mit Stützmauer, vermutlich die Reste eines früheren Ab-
bruchs, befindet sich im südlichen Grundstücksteil.

3         Übergeordnete Planungen
3.1       Landesplanung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen, in Kraft seit 31.08.20134, setzt als landesweiter
Raumordnungsplan einen Rahmen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen.
Die Stadt Großenhain besitzt nach dem LEP die Funktion eines Mittelzentrums im verdichteten
Bereich im ländlichen Raum. Mittelzentren sollen vornehmlich zur Stabilisierung des ländlichen
Raumes gesichert und gestärkt werden.
Großenhain befindet sich auf der überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungs-
achse Dresden - Radebeul - Coswig - Berlin.
Das nächstgelegene Oberzentrum ist die Landeshauptstadt Dresden in ca. 35 km Entfernung.
Die nächstgelegenen Mittelzentren sind Riesa, Meißen und Coswig in jeweils etwa 15 bis 20 km
Entfernung.
Gemäß dem Grundsatz 6.5.2 kommt der Erhaltung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung
eine überragende Bedeutung zu. Demnach ist ‚ein leistungsfähiges Netz von Leitstellen, Ret-
tungswachen, Feuerwehren, und Katastrophenschutzeinheiten sicherzustellen‘. Ebenfalls sind
‚zur Gewährleistung einer schnellen Hilfe im Notfall […] insbesondere auch die Möglichkeiten
kommunaler und grenzüberschreitender Kooperationen zu nutzen‘.
3.2       Regionalplanung
Die Stadt Großenhain liegt im Zuständigkeitsbereich des Regionalplanes Oberes Elb-
tal / Osterzgebirge5. Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal / Osterzge-
birge liegt mit Stand Juni 2019 vor und befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren (bis
Juni 2020).
Großenhain liegt auf der überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachse
Dresden - Berlin sowie auf der regional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachse
Bautzen - Königsbrück - Thiendorf - Schönfeld - Lampertswalde - Zeithain - Riesa, so dass die
Anbindung des nordöstlichen, strukturschwachen Raumes der Region an das Sachsendreieck
gewährleistet wird.
Mit der vorliegenden Planung wird dem Bedarf an einer schnellen und leistungsfähigen Versor-
gung durch eine Rettungswache und somit den vorstehenden Zielen und Grundsätzen der Lan-
desplanung entsprochen. Die im Landesentwicklungsplan genannten Grundsätze zur Erhaltung
von Leben und Gesundheit werden im Regionalplan nicht weiter konkretisiert. In ihrer Versor-
gungsfunktion gewinnt die Gesundheitswirtschaft an Bedeutung und wird als ein wichtiger Fak-
tor für Arbeitsplätze genannt. Eine hochwertige und an die geänderte Bevölkerungsstruktur an-
gepasste Gesundheitsversorgung gilt als ein wichtiger Schlüsselfaktor, um die Region als einen
Standort mit den für sie charakteristisch guten Lebensbedingungen zu sichern und zu entwi-
ckeln.
Weiterhin ist die Stadt Großenhain mit ihren Ortsteilen nach der Landschaftsgliederung dem
Tiefland ‚Großenhainer Pflege‘ der vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft zu-
zuordnen.
In der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird Großenhain als touristisch bedeutsamer
Ausflugsort des Reisegebietes Sächsisches Elbland eingestuft und soll in ihrer touristischen
Funktion gesichert bzw. ausgebaut werden.

4
    Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Inneren (2013): Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP), Dresden
5
    Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (2009): Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 1. Gesamtfortschrei-
    bung 2009, Fassung der Bekanntmachung vom 19.11.2009; Dresden
Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                           6/15
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3.3       Flächennutzungsplan
Die Stadt Großenhain verfügt über einen seit 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan6. Da-
rin ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Auch die angrenzenden Flächen
sind als Gemischte Bauflächen dargestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan wird momentan fortgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass Plangebiet
(Flurstück 815/3) als Fläche für den Gemeinbedarf und das östlich angrenzende Flurstück 815/9
weiterhin als Gemischte Baufläche darzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Fortschreibung und Änderung des Flächen-
nutzungsplanes aufgestellt (Parallelverfahren).
3.4       Anderweitige Planungen und angrenzende Bebauungspläne
Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK7
Die Stadt Großenhain verfügt über ein aktuelles Integriertes Stadtentwicklungskonzept. In ei-
nem INSEK werden verschiedene kommunale Handlungsfelder auf Stärken und Schwächen
analysiert, um daraus Kernaussagen zu Zielen und Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtent-
wicklung über einen gewissen Zeitraum (bis 2030) abzuleiten. Die Stadt Großenhain definiert
mit dem INSEK die langfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte für einen Zeit-
horizont von 10 bis 15 Jahren.
Demnach werden unter Anderem Aussagen zur Medizinischen Versorgung getroffen. Aufgrund
der größeren Entfernung zu den nächstgelegenen Rettungswachen besteht die Gefahr, dass
die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Die Errichtung einer Rettungswache in Großenhain,
welche die Anforderungen an perspektivische Raum- und Flächenbedarfe sowie technische und
organisatorische Kriterien erfüllt, ist demzufolge primär notwendig. Eine Verbesserung der me-
dizinischen Versorgung im ländlichen Raum soll dadurch ebenfalls ermöglicht werden. Für das
Plangebiet selbst sind im INSEK 2019 keine spezifischen Aussagen enthalten.
Angrenzende Bebauungspläne und Satzungen
An den Geltungsbereich angrenzend bzw. in näherer Umgebung bestehen ältere Bebauungs-
pläne sowie eine Satzung nach BauGB. Direkt westlich des Plangebietes befindet sich die Klar-
stellungssatzung Großenhain, welche seit 15.05.2000 in Kraft ist und die darin einbezogenen
Flächen als Innenbereich deklariert. Nördlich der Hohen Straße grenzen Teilflächen (Gemein-
bedarfsflächen, Grünflächen) des Bebauungsplans ‚Sportstandort Husarenviertel‘, in Kraft seit
21.11.2006, an. Ebenfalls nördlich der Hohen Straße befindet sich der am 06.07.2010 in Kraft
getretene Bebauungsplan ‚Solarpark Hohe Straße‘, welcher eine Sonderbaufläche für Photovol-
taik ausweist. Östlich des benachbarten Flurstücks 815/9 grenzt der Bebauungsplan ‚Firmener-
weiterung Karosseriebau F. Püschel‘ an, der seit 05.04.2005 in Kraft ist und eine gewerbliche
Baufläche gewährleistet. Südlich des Alten Waidweges wurden mit dem am 17.03.2009 in Kraft
getretenen Bebauungsplan ‚Radeburger Straße‘ die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel
im Geltungsbereich geregelt.

4         Bebauungskonzept und Vorhabensbeschreibung
Das Vorhaben ist im Vorhabenplan zeichnerisch dargestellt und beruht auf einer Studie für den
Neubau einer Rettungswache am Standort Hohe Straße, die der Landkreis Meißen zur Vorbe-
reitung des Projektes im Jahr 2019 in Auftrag gegeben hat8. Dieser erste Konzeptentwurf soll im
weiteren Verfahren durch ein Vergabeverfahren für die Hochbauplanung konkretisiert werden.
Der geplante Neubau der Lagerhalle im südlichen Bereich des Flurstückes ist nicht Bestandteil
der Studie und ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

6
    Große Kreisstadt Großenhain (2006): Flächennutzungsplan, in Kraft seit 12.06.2006
7
    Große Kreisstadt Großenhain (2019): Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Großenhain (INSEK), 1. Fort-
    schreibung, Stand 18.12.2019 (Stadtratsbeschluss)
8
    npp Noack Planung und Projektentwicklung GmbH Dresden (2019): Rettungswache Großenhain, Studie Neubau, 17.05.2019
    (Variante 1)
Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                   7/15
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Die Gebäude sind gemäß ihrer Nutzung funktional gestaltet. Die Anordnung der Gebäude orien-
tiert sich an der Längsausrichtung des Grundstückes. Sie orientieren sich städtebaulich in Aus-
richtung und Gebäudehöhe an der westlich gelegenen Wohnbebauung, wobei die Gebäude an
der Westseite angeordnet sind und somit die Zufahrten etc. weitgehend abschirmen.
Die Zufahrt zur Rettungswache erfolgt über die Hohe Straße. Die Durchfahrt bis zur Lagerhalle
erfolgt auf der östlichen Grundstücksseite.
Eine Bebauung ist mit maximal zwei Geschossen und einer Gebäudehöhe bis 8,10 m für die
Rettungswache bzw. einer Gebäudehöhe bis 7,00 m für die Lagerhalle vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der Anzahl der zukünftig erforderlichen MitarbeiterInnen, des perspekti-
vischen Raum- und Flächenbedarfes sowie technischer und organisatorischer Kriterien wurde
im Rahmen der Standortstudie7 ein Raumprogramm erarbeitet.
Dem Raumprogramm liegen folgende Kategorien bzw. Vorgaben zugrunde:
- Personal, gesamt 45 MitarbeiterInnen
- maximale Schichtbesetzung Tag 13 / Nacht 6 Personen
- Fahrzeugvorhaltung am Standort: 5 Einsatzfahrzeuge, zzgl. 4 Reservefahrzeuge (Kalthalle)
- Desinfektionsgarage (kein ständiger Stellplatz)
- Ausstattung der Wache inklusive stationäre Notstromanlage mit Netzausfallautomatik
- technologische und hygienische Anforderungen bzw. Abläufe
Der Baukörper entwickelt sich aus der zwangsläufig im Erdgeschoss einzuordnenden zusam-
menhängenden Fahrzeughalle für 5 Einsatzfahrzeuge (2 Krankentransportwagen, 2 Rettungs-
wagen, 1 Notarzteinsatzfahrzeug) zuzüglich Desinfektionsgarage sowie weiteren Funktionsräu-
men (u. a. Material-, Logistikraum, Hausanschluss). Die geforderte Garagentiefe ermöglicht im
Obergeschoss die Einordnung einer 2-bündigen Anlage für Personal- und Verwaltungsräume.
Die Kalthalle beherbergt 4 Reservefahrzeuge und wird ergänzt mit einer überdachten Aufstell-
fläche für die Notstromanlage und Sauerstoffbehälter sowie dem anschließenden Hausan-
schlussraum.

5         Umweltbelange
Neben der Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die Durchführung ei-
ner Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der
Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Be-
gründung gemäß § 2a BauGB und als Teil II der Begründung entsprechend beigefügt.
Als weiterführende Fachgutachten werden ein Grünordnungsplan, ein Baugrundgutachten, eine
schalltechnische Untersuchung sowie zum Entwurf ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet.
5.1       Grünordnung
Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans wird ein Grünordnungsplan erstellt, der den der-
zeitigen Zustandes des Plangebietes und die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den
Bebauungsplan ermöglicht werden, bewertet, bilanziert und daraus erforderliche Maßnahmen
zum Ausgleich ableitet. Bestandteil sind Maßnahmen zur Durchgrünung des Plangebietes und
Einfügung in die Umgebung.
5.2       Baugrund / Versickerungsfähigkeit
Um Aussagen über die Baugrund- und hydrologischen Verhältnisse des Plangebietes treffen zu
können, wurde ein Baugrundgutachten9 erstellt. Die untersuchten Proben ergeben einen Be-
messungs-Durchlässigkeitsbeiwert von Kr=3-6*10-5m/s. Unter dem Aspekt der Durchlässigkeit
ist eine Versickerung in die Talsande grundsätzlich möglich. Der erforderliche Abstand (Sicker-
strecke 1 m) zum Grundwasserspiegel ist jedoch zeitweise nicht einhaltbar. Daher wird empfoh-
len, zur Versickerung ein flaches Versickerungsbecken bzw. -mulde vorzusehen.

9
    M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH (2020): Baugrundgutachten Rettungswache Großenhain, Stand 16.03.2020
Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                                        8/15
Begründung Vorentwurf                                                                                             08.05.2020

5.3        Schallschutz
Zur Sicherung der Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte wurde eine Schalltech-
nische Untersuchung10 erarbeitet.
Demnach sind durch den Betrieb der geplanten Rettungswache und der Lagerhalle an allen Im-
missionsorten im Nachbarschaftsumfeld Beurteilungspegel zu erwarten, welche die zulässigen
Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowie tags auch nachts um mindestens 6 dB unterschreiten.
Die Pegel von kurzzeitigen Geräuschspitzen (Spitzenpegel) führen zu keinen Überschreitungen
der zulässigen Richtwerte.
Zur Einhaltung der Richtwerte werden folgende Hinweise auf den Rechtsplan aufgenommen:
- Bei der An- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge der Rettungswache soll auf dem Betriebsge-
   lände auf die Nutzung akustischer Sondersignale verzichtet werden.
- Für die Nutzung der Lagerhalle wird die Einsatzzeit des Gabelstaplers im Freien für den Ta-
   geszeitraum von 6 bis 22 Uhr und je nach eingesetztem Typ begrenzt. Demnach soll die täg-
   liche Einsatzzeit für einen dieselbetriebenen Gabelstapler ca. 45 Minuten, für einen gasbe-
   triebenen ca. 1,5 h und für einen elektrobetriebenen Gabelstapler ca. 6 h betragen.
Weiterhin soll zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen
von außen (durch Straßenverkehr, Anwohnerparkplatz, eigen erzeugter Lärm, möglicher Ge-
werbelärm) bei der Dimensionierung der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen im
Obergeschoss der Rettungswache die Werte der maßgeblichen Außenlärmpegel, wie im
Rechtsplan zeichnerisch festgesetzt, berücksichtigt werden.

6          Erschließung
6.1        Verkehrserschließung
Straßenverkehr
Großenhain ist verkehrstechnisch gut an das überregionale Straßennetz angebunden. Über die
östlich in etwa 15 km Entfernung verlaufende Autobahn A13 ist Großenhain über die Ausfahrt
Thiendorf zu erreichen. Die Bundesstraßen B 98 und B 101 führen nördlich und westlich des
Plangebietes durch die Stadt. Vier Staatsstraßen, unter Anderem nach Dresden (S81) und
Riesa (S 40), verlaufen durch die Stadt. Überörtlich ist Großenhain weiterhin durch sechs Kreis-
straßen erschlossen.
Ruhender Verkehr
Für Mitarbeiter und Besucher wird die Anordnung von 15 Stellplätzen notwendig.
Die Durchfahrt ist von ruhendem Verkehr freizuhalten, um ausreichend Anfahrtsmöglichkeiten
für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu gewähr-
leisten.
Öffentlicher Personennahverkehr
In ca. 1,6 km Entfernung westlich des Plangebietes befindet sich der Cottbusser Bahnhof der
Deutschen Bahn. Dort erreicht man die Regionalbahnverbindungen unter anderem nach Dres-
den (RE 18), Hoyerswerda (RE 15), Cottbus (RE 18) und Berlin.
In etwa 600 m Entfernung westlich des Plangebietes befindet sich die Bus-Haltestelle ‚Hohe
Straße‘, von der aus, neben der Stadtbuslinie A, zahlreiche Regionalbusse des Verkehrsver-
bundes Oberelbe, zum Beispiel nach Meißen Busbahnhof (Linie 409), Riesa (Linien 450, 451),
Moritzburg (Linie 458), Coswig (Linie 460) und Gröditz (Linien 461, 462), zu erreichen sind.
Fußgänger und Radfahrer
Vom Plangebiet aus ist über die Hohe Straße und Albertstraße der Radweg an der Elster-
werdaer Straße zu erreichen.

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     Akustik Bureau Dresden (2020): Schalltechnisches Gutachten für das Projekt ‚Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neubau Ret-
     tungswache und Lagerhalle Hohe Straße Großenhain‘, Stand 30.03.2020
Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                                  9/15
Begründung Vorentwurf                                                                       08.05.2020

6.2        Stadttechnische Erschließung
Die Aussagen zur stadttechnischen Erschließung werden im Rahmen der Erarbeitung des Vor-
habenplanes sowie einer detaillierteren Erschließungsplanung bis zum Entwurf ergänzt.
Trinkwasser / Löschwasser
Die Trinkwasserversorgung des Plangebietes kann voraussichtlich über die vorhandene Leitung
im Alten Waidweg gesichert werden.
Die Löschwasserversorgung für das Grundstück kann gemäß Löschwasserkonzept der Stadt
Großenhain im 300-m-Bereich über eine Entnahme aus dem Hydrant an der Straße ‚An der
Turnhalle‘ gesichert werden. Die verfügbare Menge beträgt 48-95 m³/h. Weitere Aussagen zum
Löschwasser werden nach der frühzeitigen Beteiligung ergänzt.
Schmutzwasser
Die Anbindung des Plangebietes kann voraussichtlich an den vorhandenen Schmutzwasserka-
nal in der Hohen Straße sowie über den Alten Waidweg erfolgen.
Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vollständig innerhalb des Grund-
stücks versickert werden. Gemäß dem Baugrundgutachten11 kann eine Versickerung voraus-
sichtlich über flache Versickerungsbecken oder -mulden erfolgen. Die Einleitung von überschüs-
sigem Niederschlagswasser in den Kanal der Hohen Straße bzw. des Alten Waidweges wird
zum Entwurf geprüft. Im Rahmen der Entwurfserarbeitung werden weiterführende Festlegungen
bezüglich der Versickerung getroffen.
Stromversorgung
Die Anbindung des Plangebietes an die Stromversorgung soll über die Versorgungsleitungen in
der Hohen Straße erfolgen.
Gas- / Wärmeversorgung
Inwieweit eine Anbindung des Plangebietes an die Gas- und Wärmeversorgung erfolgen kann,
wird im weiteren Planverfahren geklärt. Eine Ferngasleitung der Ontras Gastransport GmbH be-
findet sich in der Station im nördlich angrenzenden Flurstück 816/2.
Telekommunikation
Ein Anschluss an vorhandene Telekommunikationslinien ist für das Plangebiet aller Voraussicht
nach möglich.
Abfallentsorgung
Für das Plangebiet kann die Abfallentsorgung durch das Befahren für Müllfahrzeuge über die
Hohe Straße gewährleistet werden.
Stadtbeleuchtung
Die Zufahrten für Rettungswache und Lagerhalle müssen aufgrund der vorgesehenen
Gemeinbedarfsnutzung mit einer Beleuchtung entsprechend DIN EN 13049 ausgestattet
werden.
Breitbandanschluss
Aussagen zum Breitbandanschluss werden nach der frühzeitigen Beteiligung ergänzt.

11
     M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH (2020): Baugrundgutachten Rettungswache Großenhain
Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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Begründung Vorentwurf                                                               08.05.2020

7       Planinhalt / Begründung der Festsetzungen
7.1     Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB i.V.m. § 12 BauGB)
7.1.1    Art der baulichen Nutzung / Flächen für Gemeinbedarf
         (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Die für die ‚Rettungswache‘ und die Zweckbestimmung ‚Lagerhalle‘ vorgesehenen Flächen wer-
den als Flächen für Gemeinbedarf festgesetzt, um das beabsichtigte Vorhaben zu ermöglichen
und den Standort langfristig für die Allgemeinheit zu sichern. Da die Flächen für Einrichtungen
genutzt werden, die öffentliche Aufgaben übernehmen, ist die Trägerschaft der Gemeinbedarfs-
einrichtungen für die Bauleitplanung unerheblich.
7.1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Plangebietes wird durch die Festsetzung der
Grundflächenzahl (GRZ), der zulässigen Zahl der Vollgeschosse sowie der Höhe baulicher An-
lagen bestimmt. Die nach Maßgabe der städtebaulichen Ziele getroffenen Festsetzungen ent-
sprechen der beabsichtigten baulichen Entwicklung und reagieren auf die örtlichen Gegeben-
heiten.
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl gibt vor, welcher Anteil der Grundstücksfläche bebaut und versiegelt wer-
den darf. Für die Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung ‚Rettungswache‘ und ‚La-
gerhalle‘ ist jeweils eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Das bedeutet, nach den Regelungen der
BauNVO ist es grundsätzlich möglich, bis zu 60 % der Grundstücksfläche zu bebauen oder zu
versiegeln. Dabei sind in die Ermittlung der GRZ alle überbauten und befestigten Flächen einzu-
beziehen.
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von
Stellplätzen und ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu
50 %, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Diese Überschreitungsmög-
lichkeit wird nicht eingeschränkt, da eine Nutzung und Befestigung des überwiegenden Teils
des Grundstücks aus funktionalen Gründen (Zufahrten, Wege, Stellplätze, Durchfahrt, …) erfor-
derlich ist.
Geschossigkeit und Höhe baulicher Anlagen
Die Zahl der Vollgeschosse und die Bestimmung der Gebäudehöhen setzen den äußeren Rah-
men für die Höhenentwicklung der Gebäude sowie das städtebauliche Erscheinungsbild. Mit
den jeweiligen Festsetzungen zur zulässigen Höhe in Anlehnung an das Maß der angrenzend
vorhandenen Bebauung wird das Ziel der Einbindung in die Umgebung verfolgt.
Für die Rettungswache ist aus den bereits beschriebenen programmatischen Gründen die Ge-
schossigkeit auf maximal zwei Geschosse mit einer Gebäudehöhe von bis zu 8,10 m festge-
setzt.
Für die Lagerhalle ist die Geschossigkeit auf maximal zwei Geschosse mit einer Gebäudehöhe
von bis zu 7,00 m festgesetzt. Damit wird auf die Gebäudehöhen in unmittelbarer Umgebung
Bezug genommen. Die zweigeschossigen Wohngebäude westlich des Plangebietes haben eine
Traufhöhe von etwa 7,00 m und eine Firsthöhe von etwa 10,00 m.
Bezugspunkt für Höhenfestsetzungen
Als Höhenbezugspunkt für die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen wird in Anlehnung an
die mittlere Geländehöhe eine Höhe von 121,20 m ü. NHN festgesetzt.
Für die festgesetzten Gebäudehöhen (GH) gilt jeweils die Höhe vom Höhenbezugspunkt bis zur
Oberkante der Attika der festgesetzten Flachdächer.
Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe
Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sowie notwendige technische Aufbauten sind im Ver-
hältnis zur Gebäudegröße in ihrer Ausprägung untergeordnet. Deshalb wurde eine Ausnahme
festgesetzt, die eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhen durch diese Anlagen um
das dafür nötige Maß zulässt. In diesem Zusammenhang ist die weiterführende bauordnungs-
rechtliche Festsetzung zur Dachgestaltung zu beachten.
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7.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Überbaubare Grundstücksflächen / Baugrenzen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mit Hilfe von Baugrenzen, die durch die Ge-
bäude und Gebäudeteile nicht überschritten werden dürfen, festgesetzt. Innerhalb dieser Bau-
felder besteht aufgrund des schmalen Grundstückszuschnitts und des konkreten Bebauungs-
konzeptes geringer Gestaltungsspielraum für die Anordnung der Gebäude. Mit der Festsetzung
dieser Baufelder wird die unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl (GRZ) maximal mögli-
che zu überbauende Fläche räumlich fixiert.
Weiterhin werden in der Verbindung von Baugrenzen mit den festgesetzten Gebäudehöhen, die
Kubaturen der Gebäude näher definiert.
Abweichende Bauweise
Das Gebäude der Rettungswache erfordert eine Länge von circa 51,60 m. Daher wird für die
dafür festgesetzte Gemeinbedarfsfläche eine abweichende Bauweise festgesetzt und eine Ge-
bäudelänge mit mehr als 50 m wird zugelassen.
7.1.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Im Plangebiet sind gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO untergeordnete Nebenanlagen, die dem Nut-
zungszweck des Baugebiets (in diesem Fall Rettungswache bzw. Lagerhalle) selbst dienen und
die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig. Eine separate Festsetzung ist dafür nicht er-
forderlich.
Gemäß des Raumprogramms der Studie12 sind für die Rettungswache 15 Stellplätze auf dem
Grundstück nachzuweisen. Für die Lagerhalle sollen 3 Stellplätze zur Verfügung gestellt wer-
den. Dafür werden entsprechende Flächen festgesetzt. Die Stellplatzflächen sind für Mitarbeiter
und Besucher vorgesehen. Des Weiteren sind Stellplätze für Fahrräder im Zugangsbereich von
der Hohen Straße festgesetzt.
Stellplätze und Garagen werden außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der fest-
gesetzten Stellplatzflächen (St) ausgeschlossen.
7.1.5    Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
         Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Es werden Maßnahmen zur Niederschlagsentwässerung, zur Flächenbefestigung und zur
Dachbegrünung festgesetzt. Mit den getroffenen Festsetzungen werden ökologische Vermei-
dungs-, Minderungs- sowie Kompensationseffekte für die Schutzgüter Klima, Arten und Biotope,
Wasser und Boden erreicht.
Niederschlagswasser
Es wird festgesetzt, dass das auf Dach- und sonstigen befestigten Flächen anfallende unver-
schmutzte Niederschlagswasser möglichst vollständig innerhalb des jeweiligen Grundstücks zu
versickern ist. Die Versickerung kann beispielsweise über eine flache Mulde mit Rohrigole ent-
lang der östlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Zum Entwurf wird geprüft, in welchem Umfang
die Einleitung von überschüssigem Niederschlagswasser in den Kanal der Hohen Straße bzw.
des Alten Waidweges möglich ist. Die Festsetzung zur Versickerung wird mit fortschreitender
Planung konkretisiert.
Flächenbefestigungen
Für Stellplätze und Wege ist eine wasserdurchlässige Befestigung festgesetzt, um die Flächen-
versiegelung zu begrenzen und eine anteilige Versickerung auf diesen Flächen zu ermöglichen.
Eine konkrete Festsetzung der zu verwendenden Materialien erfolgt nicht, um die Gestaltungs-
freiheit nicht einzuschränken.
Dachbegrünung
Zur anteiligen Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers, zur Verbesserung des
Kleinklimas und zur Schaffung von zusätzlichem Lebensraum wird als weitere Maßnahme eine
extensive Dachbegrünung auf den Dächern der Hauptgebäude festgesetzt. Dachbegrünungen
können als teilweise Kompensation für die Versiegelung einen Beitrag zur Verbesserung der

12
     npp Noack Planung und Projektentwicklung GmbH Dresden (2019): Rettungswache Großenhain, Studie Neubau, 17.05.2019
     (Variante 1)
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ökologischen Situation leisten. Geeignet ist ein Bewuchs aus z. B. Sedum, Gräsern und Wild-
kräutern. Der Anteil wird auf mindestens 70 % festgesetzt, um notwendige technische Anlagen
etc. zu ermöglichen.
7.1.6   Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von schädlichen
        Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
        (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen müssen die Au-
ßenbauteile von schutzbedürftigen Räumen im Obergeschoss der Rettungswache an den im
Rechtsplan gekennzeichneten Fassaden mit einer Luftschalldämmung nach DIN 4109 (Schall-
schutz im Hochbau) entsprechend den maßgeblichen Außenlärmpegeln und den in dieser DIN
beschriebenen raumspezifischen Korrekturen bemessen werden. Damit wird den Anforderun-
gen des Schalltechnischen Gutachtens13 Folge geleistet.
7.1.7    Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
         (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Zur Kompensation von Eingriffen sowie zur Eingrünung des Plangebietes werden Festsetzun-
gen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen getroffen. Grund-
lage dafür ist der Grünordnungsplan14.
Die anzupflanzenden standortgerechten Bäume und Sträucher bieten Lebensraum für Tiere
und sind wichtige Elemente des Biotopverbundes. Sie bereichern das Stadt- und Landschafts-
bild und wirken durch Schattenwurf, Luftfeuchteanreicherung, Windschutz und Luftfilterung
stadtklimatisch und lufthygienisch ausgleichend.
Die Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ergab eine ausgeglichene Bilanz. Ex-
terne Maßnahmen sind nicht notwendig.
Bäume
Zur Sicherung der Durchgrünung des Plangebietes und zum Ausgleich des Eingriffs durch die
Fällung von Gehölzen im Rahmen der Überplanung des Gebietes werden Anpflanzungen vor-
gesehen. Es wird die Pflanzung von 8 Einzelbäumen an festgelegten Standorten festgesetzt. Es
werden Pflanzempfehlungen gegeben, die je nach Standort - Einzelstandort oder Parkplatzbe-
grünung - eine Auswahlmöglichkeit geeigneter Arten bieten. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu
erhalten.
Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen ist entlang der westlichen Flurstücksgrenze eine Fläche
zur Begrünung vorgesehen. Diese wird teilweise erhalten bzw. als kleinflächige Erweiterung der
Abstandsfläche bestimmt. Nach dem Abriss und Neubau der baulichen Anlagen ist die Fläche
mittels Rasenansaat zu begrünen. Anpflanzungen sollen im Bereich der Gebäude aufgrund der
Fassadenbegrünung und zur Ermöglichung der Pflege dieser nicht erfolgen. Zwischen den Ge-
bäuden werden die Flächen mit geeigneten Bodendeckerrosen bepflanzt. Die Anpflanzungen
sind dauerhaft zu erhalten.
Fassadenbegrünung
Die Westfassaden der Rettungswache und der Lagerhalle, welche zu den westlich angrenzen-
den Wohngebäuden zeigen, sollen mit einer flächigen Fassadenbegrünung versehen werden.
Durch die Bepflanzung mit hochwüchsigen und ausdauernden Kletterpflanzen, gegebenenfalls
mittels von Rankhilfen, soll die Fassadengestaltung als zurückhaltend und unterordnend wahr-
genommen werden.
Pflanzzeitraum
Um die grünordnerischen Maßnahmen zeitnah umzusetzen, sind die festgesetzten Bepflan-
zungsmaßnahmen spätestens 1 Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen durchzuführen.

13
     Akustik Bureau Dresden (2020): Schalltechnisches Gutachten für das Projekt ‚Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neubau Ret-
     tungswache und Lagerhalle Hohe Straße Großenhain‘, Stand 30.03.2020
14
     Haß Landschaftsarchitekten (2020): Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau Ret-
     tungswache und Lagerhalle Hohe Straße“, Vorentwurf, Stand 25.03.2020
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
‚Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘                                        13/15
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7.2    Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
       (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 SächsBO)
Mit wenigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird ein Rahmen für die Gestaltung ge-
setzt. Mit der geringen Beschränkung auf das Erscheinungsbild aufgrund weniger Regelungen
verbleibt ein Gestaltungsspielraum für die endgültige Ausformung entsprechend der funktiona-
len Notwendigkeiten.
7.2.1 Dachgestaltung (§ 89 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Als Dachform werden Flachdächer festgesetzt. Dadurch wird eine zweckmäßige und zurückhal-
tende Gestaltung von Rettungswache und Lagerhalle ermöglicht. Gleichzeitig wird die raumbil-
dende Wirkung, die im Allgemeinen von größeren Gebäuden ausgeht, auf ein Mindestmaß be-
grenzt.
Zur Sicherung einer harmonischen Dachlandschaft werden darüber hinaus die Ausführungs-
möglichkeiten von technischen Dachaufbauten beschränkt. Demnach darf der Abstand zwi-
schen den Dachaufbauten und der Außenfassade des Gebäudes das 1,5fache der Höhe der
jeweiligen Aufbauten bzw. Anlagen nicht unterschreiten. Davon ausgenommen ist die Errich-
tung von für das Vorhaben funktionsbedingt erforderlichen Anlagen, wie beispielsweise Anten-
nen.
7.3    Hinweise
Zur Information insbesondere der Grundstückseigentümer, Bauherren, Planungs- und Baubetei-
ligten sowie der jeweils zuständigen Behörden werden auf dem Rechtsplan Hinweise zu folgen-
den Themen gegeben:
1. Artenschutz - Bauzeitenregelung
2. Immissionsschutz - Eingeschränkte Nutzung der Sondersignale und Einsatzzeit Gabelstapler
3. DIN-Normen und sonstige technische Regelwerke

8      Flächenbilanz

       Städtebauliche Kennwerte            Flächengröße in m² ca. Flächengröße in % ca.

       Gesamtes Plangebiet                          3.998                     100

       Gemeinbedarfsflächen                         3.998                     100

       davon Flächen zum Anpflanzen                  688                       17

9      Quellen / Gutachten
-      Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Inneren (12.07.2013):
       Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP)
-      Große Kreisstadt Großenhain (2006): Flächennutzungsplan, in Kraft seit 12.06.2006
-      Große Kreisstadt Großenhain (2019): Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK),
       1. Fortschreibung
-      Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge (2009): Regionalplan
       Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 1. Gesamtfortschreibung 2009, Fassung der
       Bekanntmachung vom 19.11.2009; Dresden
-      Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge (2020): Regionalplan
       Oberes Elbtal / Osterzgebirge, 2. Gesamtfortschreibung, Stand 24. Juni 2019 derzeit im
       Genehmigungsverfahren (bis Juni 2020)
-      Regionaldaten Gemeindestatistik 2018 für Großenhain
       (https://www.statistik.sachsen.de/; letzter Zugriff: 23.03.2020)
-      npp Noack Planung und Projektentwicklung GmbH Dresden (2019): Rettungswache
       Großenhain, Studie Neubau, 17.05.2019
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-      M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH (2020): Baugrundgutachten Rettungswache
       Großenhain, Stand 16.03.2020
-      Haß Landschaftsarchitekten (2020): Umweltbericht mit integrierter Grünordnung,
       Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe
       Straße“, Vorentwurf, Stand 25.03.2020
-      Akustik Bureau Dresden (2020): Schalltechnisches Gutachten für das Projekt
       ‚Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe
       Straße Großenhain‘, Stand 30.03.2020
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Teil II - Umweltbericht mit integrierter Grünordnung
Stadt Großenhain

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
"Neubau Rettungswache und Lager-
halle Hohe Straße"

Begründung Teil II
Umweltbericht mit integrierter Grünordnung

Planstand:       Vorentw urf

Auftraggeber:    Landratsamt Meißen
                 Amt für Hochbau und Liegenschaften
                 Brauhausstraße 21
                 01662 Meißen

Auftragnehmer:

                 Haß Landschaftsarchitekten
                 Schloßstraße 14
                 01454 Radeberg

                 Bearbeitung: Kathleen Schwengberg, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege

                 Projekt-Nr.:   20 R 502

                 Radeberg, 14.04.2020
STADT GROßENHAIN
VB-Plan "Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße" – Vorentwurf, 14.04.2020
Begründung TEIL II - Umweltbericht / Grünordnung

Inhalt

1               Einleitung ............................................................................................................................. 1
1.1             Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................................ 1
1.2             Plangebiet .............................................................................................................................. 1
1.3             Ziele und Inhalte der Planung................................................................................................ 1
1.4             Vorgaben übergeordneter Planungen ................................................................................... 2
2               Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen bei
                Durchführung der Planung ................................................................................................. 2
2.1             Wirkfaktoren........................................................................................................................... 2
2.2             Schutzgebiete ........................................................................................................................ 3
2.3             Schutzgüter............................................................................................................................ 3
2.3.1           Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................................ 3
2.3.2           Fläche .................................................................................................................................... 6
2.3.3           Boden .................................................................................................................................... 6
2.3.4           Wasser................................................................................................................................... 7
2.3.5           Klima und Lufthygiene ........................................................................................................... 8
2.3.6           Landschaftsbild und potenzielle Erholungseignung .............................................................. 8
2.3.7           Mensch und menschliche Gesundheit .................................................................................. 9
2.3.8           Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .............................................................................. 9
2.3.9           Wechselwirkungen ................................................................................................................ 9
2.4             Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .............................. 10
2.5             Weitere Belange des Umweltschutzes ................................................................................ 10
2.5.1           Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ............................................................ 10
3               Grünordnung...................................................................................................................... 10
3.1             Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ............................................................ 10
3.2             Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ..................................................................... 11
3.3             Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz .............................................................................. 12
3.3.1           Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches................................................................... 12
4               Quellen................................................................................................................................ 13

Anhänge
Anhang 1 Karte Biotope
Anhang 2 Karte Maßnahmen

Tabellenverzeichnis
Tab. 1:   Wirkfaktoren ...........................................................................................................................2
Tab. 2:   im Plangebiet vorkommende Biotoptypen .............................................................................3
Tab. 3:   Liste der Gehölze ...................................................................................................................4
Tab. 4:   potenziell vorkommende Art mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung .........5
Tab. 5:   Versiegelungsbilanz ...............................................................................................................7
Tab. 6:   Liste der Gehölzverluste ..................................................................................................... 10
Tab. 7:   Flächenwert im Bestand...................................................................................................... 11
Tab. 8:   Flächenwert nach Vorhabensrealisierung inkl. Kompensationsmaßnahmen innerhalb
          des Geltungsbereiches ....................................................................................................... 11
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