Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungs-gemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen - Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe" ...

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Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungs-gemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen - Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe" ...
Stadt Bad Saulgau

1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungs-
gemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
Bericht | Stand: 04.12.2018

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH
Bahnhofstraße 20  87700 Memmingen
Tel. 08331/4904-0  Fax 08331/4904-20
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GEGENSTAND
1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bericht | Stand: 04.12.2018

AUFTRAGGEBER
Stadt Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon: 07581-2070
Telefax: 07581-207863
E-Mail: info@bad-saulgau.de
Web:    www.bad-saulgau.de

Vertreten durch:      Pascal Friedrich

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER
LARS consult
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BEARBEITET VON
Prof. Dr. Dr. Lothar Zettler
Julia Schröder - M. Sc. Biologie

Memmingen, den 04.12.2018
                                                       Prof. Dr. Dr. Lothar Zettler

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1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bericht | Stand: 04.12.2018

INHALTSVERZEICHNIS

1         Anlass und Aufgabenstellung                                                                5
2         Methoden                                                                                   5
3         Lage und Bestandsbeschreibung                                                              6
3.1       Schutzgebiete                                                                            21
4         Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung                                               24
4.1       Zielartenkonzept Baden-Württemberg                                                       24
4.2       Säugetiere                                                                               25
4.2.1     Fledermäuse                                                                              25
4.2.2     Biber                                                                                    28
4.3       Avifauna                                                                                 28
4.4       Reptilien                                                                                32
4.5       Amphibien                                                                                35
4.6       Sonstige Arten                                                                           36
5         Fazit                                                                                    36
6         Literaturverzeichnis                                                                     40

TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:       Übersicht über die einzelnen Begehungstermine mit Witterung und
                 Änderungsbereich                                                                   6
Tabelle 2:       Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich I.2 beobachtete Vogelarten           29
Tabelle 3:       Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich I.3 beobachtete Vogelarten           30
Tabelle 4:       Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich II.2 beobachtete Vogelarten          31
Tabelle 5:       Potenzielle Habitate der einzelnen Änderungsbereiche incl. empfohlener
                 Maßnahmen                                                                         39

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:     Übersicht über sieben der insgesamt vierzehn Änderungsbereiche                      7
Abbildung 2:     Übersicht über weitere sieben Änderungsbereiche.                                    7
Abbildung 3:     Untersuchungsgebiet (rot; nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.1. Quelle:
                 LUBW, modifiziert.                                                                  8
Abbildung 4:     Untersuchungsgebiet I.1 mit Blick nach Norden. Rechts: Ölkofer Straße.              9
Abbildung 5:     Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.2. Quelle:
                 LUBW, modifiziert                                                                  9
Abbildung 6:     Übersicht über den Änderungsbereich I.2. Blick in Richtung B32.                   10
Abbildung 7:     Änderungsbereich I.2, Blick in Richtung „Fuchs-Treppen“.                          10

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- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bericht | Stand: 04.12.2018

Abbildung 8:     Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.3. Quelle:
                 LUBW, modifiziert.                                                             11
Abbildung 9:     Änderungsbereich I.3 mit Blick in Richtung Nordwest.                           12
Abbildung 10:    Bergengraben innerhalb des Änderungsbereich I.3. Blick nach Südwest.           12
Abbildung 11:    Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich II.1. Quelle:
                 LUBW, modifiziert.                                                             13
Abbildung 12:    Übersicht über den Änderungsbereich II.1. Blick in Richtung Norden.            14
Abbildung 13:    Gehölzstrukturen entlang der Bahnlinie (Änderungsbereich II.1). Blickrichtung
                 Nordwest.                                                                      14
Abbildung 14:    Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich II.2. Quelle:
                 LUBW, modifiziert.                                                             15
Abbildung 15:    Blick nach Südwest: Vegetationsstrukturen im Untersuchungsgebiet II.2.         16
Abbildung 16:    Blick nach Osten; Untersuchungsgebiet II.2 mit abwechselnder Vegetation und
                 Schuppen.                                                                      16
Abbildung 17:    Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich III.1 und 2.
                 Quelle: LUBW, modifiziert.                                                     17
Abbildung 18:    Blick nach Südost in Richtung Kleck Agrar.                                     18
Abbildung 19:    Baumreihe entlang der Kleck AG. Untersuchungsgebiet III.1 und 2                18
Abbildung 20:    Ahorn-Allee mit eingesprengten Birken zwischen Kleck AG und Lava
                 Vakuumverpackungen                                                             19
Abbildung 21:    Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich IV.2. Quelle:
                 LUBW. Modifiziert.                                                             19
Abbildung 22:    Untersuchungsgebiet IV.2. Rechts: Heckenstruktur (Biotop Nr.: 179234370324)    20
Abbildung 23:    Koppel an der Heimstraße. Untersuchungsgebiet IV.2.                            20
Abbildung 24:    Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit benachbartem Biotop
                 (blau umrandet, nicht maßstäblich. Quelle: LUBW, modifiziert).                 21
Abbildung 25:    Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem
                 Naturschutzgebiet (blaue Fläche) und angrenzendem Landschaftsschutzgebiet (grüne
                 Fläche). Quelle: LUBW, modifiziert.                                            22
Abbildung 26:    Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem Biotop
                 (blau umrandet, nicht maßstäblich). Quelle: LUBW, modifiziert.                 23
Abbildung 27:    Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem Biotop
                 (blau umrandet, nicht maßstäblich). Quelle: LUBW, modifiziert.                 24
Abbildung 28:    Zerfallener Schuppen am Rande des Untersuchungsgebiets.                        27
Abbildung 29:    Spalte in einem vitalen Baum.                                                  28
Abbildung 30:    Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten und Flächennutzungsplan GIO
                 (blau, nicht maßstäblich). Quelle: LUBW, modifiziert.                          31
Abbildung 31:    Mögliches Zauneidechsenhabitat am Rand von Untersuchungsgebiet I.1.            33
Abbildung 32:    Fläche mit stellenweise lückenreicher Bedeckung, eingesäumt von Holunder.      34
Abbildung 33:    Mögliches Zauneidechsenhabitat innerhalb Untersuchungsgebiet II.2.             34
Abbildung 34:    Mögliches Zauneidechsenhabitat am Fuß der Gehölzstruktur angrenzend an
                 Untersuchungsgebiet IV.2.                                                      35

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1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bericht | Stand: 04.12.2018
Anlass und Aufgabenstellung

1         Anlass und Aufgabenstellung
Der geltende Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen wurde
vom Landratsamt Sigmaringen am 03.08.2011 genehmigt. Ausgelöst durch die aktuellen Entwicklun-
gen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen ergaben sich mehrere Ände-
rungsanträge, die im Zuge der „1. Änderung des Flächennutzungsplans“ erfasst und umgesetzt wer-
den sollen. Die Änderungen dienen vor allem der Entwicklung von Gewerbe- bzw. Mischgebietsflä-
chen der Stadt Bad Saulgau und ihrer Ortsteile sowie der Gemeinde Herbertingen. Sie schaffen somit
die Voraussetzung, der bestehenden Nachfrage an Gewerbeflächen zu entsprechen.

Im Rahmen der „1. Änderung des Flächennutzungsplans“ hat die Stadt Bad Saulgau LARS consult be-
auftragt, eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung für die jeweiligen Änderungsbereiche durchzu-
führen. Ziel ist die Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte durch eine Überbauung
bzw. Nutzungsänderung.

Der Flächennutzungsplan umfasst insgesamt vierzehn Änderungsbereiche. Da es sich bei sechs Berei-
chen um bereits versiegelte Flächen bzw. um eine Zurückführung zu landwirtschaftlicher Nutzung
handelt, wurden diese nicht untersucht, da keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind.
Somit wurden letztendlich acht Flächen durch die gegenständige Relevanzprüfung hinsichtlich des
Artenschutzes näher untersucht.

2         Methoden
Ziel der Relevanzbegehung ist es, das Konfliktpotenzial eines Bauvorhabens mit dem Artenschutz
(saP-relevante Arten) abzuschätzen und frühzeitig zu erkennen. Sie soll einen flüssigen Ablauf des
Bauvorhabens von Seiten des Artenschutzes aus ermöglichen, da nach einer frühzeitigen Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde jahreszeitliche Verzögerungen entfallen sollen.

Relevanzbegehungen haben im Gegensatz zu faunistischen Kartierungen daher keinen Fokus auf den
direkten Artnachweis, sondern sie sollen auf Grund der Einschätzung von Lebensräumen und poten-
ziellen Habitaten eine Potenzialanalyse des Projektgebietes erstellen. Generell ist jede Begehung vor
dem Hintergrund der Jahreszeit zu betrachten.

Die Termine Relevanzbegehungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den Begehun-
gen wurde das Habitatpotenzial für die verschiedenen Artengruppen abgeklärt, es wurde dabei auf
geeignete Witterungsverhältnisse geachtet.

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1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
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Lage und Bestandsbeschreibung

Tabelle 1: Übersicht über die einzelnen Begehungstermine mit Witterung und Änderungsbereich

 Datum                              Wetter                                   Änderungsbereich

 13.04.2018                         ca. 13°C, bewölkt, trocken               II.1

 17.04.2018                         ca. 15°C, sonnig                         I.1

 17.04.2018                         ca. 15°C, sonnig                         I.2

 24.05.2018                         ca. 18°C, sonnig                         II.2

 11.06.2018                         ca. 23°C, sonnig                         III.1 und 2

 11.06.2018                         ca. 23°C, sonnig                         IV.2

 29.09.2018                         ca. 14°C, bewölkt, leichter Wind         I.3

Markante Funde wurden in ein Luftbild eingetragen. Die Begehungen wurde durch handschriftliche
Notizen und per Kamera (Sony Xperia Xcompact) dokumentiert.

3         Lage und Bestandsbeschreibung
Abbildung 1 und Abbildung 2 stellen die vierzehn Änderungsbereiche (rote Flächen) des Flächennut-
zungsplans dar. Sie befinden sich in den Gemarkungen Herbertingen, Bad Saulgau, Lampertsweiler
und Bierstetten.

Die Änderungsbereiche II.5-II.7, innerhalb der Gemarkung Bad Saulgau sind nicht umkreist, da sie in
Zuge der Relevanzprüfung nicht näher untersucht wurden. Diese Flächen sind entweder bereits ver-
siegelt oder es handelt sich um eine Zurückführung zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Die verbleibenden elf, rot umkreisten Änderungsbereiche stellen überwiegend Neuausweisungen
dar. Acht Teilbereiche dieser Änderungsbereiche (I.1 – I.3, II.1, II.2, III.1 und III.2, IV.2) wurden durch
eine Relevanzbegehung untersucht und werden im nachfolgenden Text als Untersuchungsgebiete
bezeichnet. Diese werden unter dem jeweiligen Änderungsbereich grafisch dargestellt.

Die übrigen drei Teilbereiche (II.3, II.4 und IV.1) wurden faunistisch nicht untersucht, da sie bereits
versiegelt sind.

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Lage und Bestandsbeschreibung

Abbildung 1: Übersicht über sieben der insgesamt vierzehn Änderungsbereiche

Abbildung 2: Übersicht über weitere sieben Änderungsbereiche.

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Lage und Bestandsbeschreibung

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.1

Abbildung 3: Untersuchungsgebiet (rot; nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.1. Quelle: LUBW, modifiziert.

Die ca. 1,5 ha große Fläche (Fl.Nr. 2024/11, Gmkg Herbertingen, Abbildung 3) befindet sich im
westlichen Teil Herbertingens, südlich des Umspannwerkes und wird derzeit intensiv landwirtschaft-
lich genutzt. Im Osten grenzt die Fläche an die Ölkofer Straße (L279), südwestlich befindet sich eine
Hangböschung, die zu den Bahngleisen hin ansteigt. Zum Zeitpunkt der Begehung befand sich auf der
Fläche Wintergetreide.

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Lage und Bestandsbeschreibung

Abbildung 4: Untersuchungsgebiet I.1 mit Blick nach Norden. Rechts: Ölkofer Straße.

Änderungsbereich I.2

Abbildung 5: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.2. Quelle: LUBW, modifiziert

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Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungs-gemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen - Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe" ...
1. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen
- Sachliche Teilfortschreibung "Gewerbe"
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bericht | Stand: 04.12.2018
Lage und Bestandsbeschreibung

Das Untersuchungsgebiet (Abbildung 5) liegt nordwestlich von Herbertingen und südlich der B32,
und hat eine Fläche von ca. 4,3 ha. Die Fläche innerhalb der Gemarkung Herbertingen umfasst die
Flurnummern 2103, 2107-2112, 2095, 2089/2, 2099, 2100, 2101/2, 2102/2, 2103/2 vollständig und
jeweils eine Teilfläche der Flurnummern 2103, 2104, 2104/2, 2105 und 2200/22.

Südlich des Untersuchungsgebiets ist ein Treppenunternehmen („Fuchs-Treppen“) ansässig. Derzeit
wird die Fläche intensiv als artenarme Fettwiese mittlerer Standorte landwirtschaftlich genutzt.

Abbildung 6: Übersicht über den Änderungsbereich I.2. Blick in Richtung B32.

Abbildung 7: Änderungsbereich I.2, Blick in Richtung „Fuchs-Treppen“.

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Lage und Bestandsbeschreibung

Änderungsbereich I.3

Abbildung 8: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich I.3. Quelle: LUBW, modifiziert.

Das derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzte Untersuchungsgebiet (Abbildung 8) mit ca. 11,1 ha
liegt westlich von Herbertingen und grenzt im Osten an die Ölkofer Straße sowie im Süden an das Na-
turschutzgebiet „Ölkofer Ried“. Das Untersuchungsgebiet (Gmkg. Herbertingen) umfasst die Flur-
nummern 2024/2, 2024/29, 2024/55, 2024/32, 2024/56.

Die Fläche wird von zwei Gräben, die von Nordost nach Südwest verlaufen, durchzogen (Bergengra-
ben und Oberer Bergengraben s. Abbildung 8). Der Obere Bergengraben führte zum Zeitpunkt der
Begehung Wasser. Beide Gräben werden von Feldgehölzen (u.a. Pfaffenhütchen, Hartriegel) und ei-
ner schmalen Hochstaudenflur (u.a. Brennnessel, Echtes Mädesüß, Weidenröschen, Rohrglanzgras)
gesäumt.

Die Fläche weißt eher lehmigen Boden auf und ist zumindest mäßig nährstoffreich. Bei der Wiese
handelt es sich um eine etwas extensivere, artenreichere, mehrschürige Fettwiese mit erkennbaren
Vernässungsstellen (trockengefallen zum Zeitpunkt der Begehung) und Altgrasbeständen. Der Be-
wuchs besteht u.a. aus Schafgarbe, Hirtentäschel, Sauerampfer, Echtem Labkraut sowie Wiesenst-
orchschnabel.

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Abbildung 9: Änderungsbereich I.3 mit Blick in Richtung Nordwest.

Abbildung 10: Bergengraben innerhalb des Änderungsbereich I.3. Blick nach Südwest.

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Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.1

Abbildung 11: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich II.1. Quelle: LUBW, modifiziert.

Das bestehende Industriegebiet „An der Hochberger Straße 4“ soll mit einer Fläche von ca. 10,9 ha
(Abbildung 11) in Richtung Süden erweitert werden. Das Untersuchungsgebiet (Gmkg. Saulgau) um-
fasst die Flurnummern 1346/2, 1354, 1355/1, 1355/2, 1359/2, 1360/2, 1363/2, 1364/2, 1365/3,
1367/2, 1370/2, 1372, 1373, 1375, 1376, 1377/1, 1382 und Teilflächen der Flurnummern 1092/4,
1368 und 1377.

Derzeit wird die Fläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Sie grenzt im Osten an die „Platzstraße“
und im Westen an das amtlich kartierte Biotop „lange bahnlinienbegleitende Hecke südlich Stadt
Saulgau“ (Nr. 179234370339), das als Feldhecke nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG BW gesetzlich
geschützt ist.

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Abbildung 12: Übersicht über den Änderungsbereich II.1. Blick in Richtung Norden.

Abbildung 13: Gehölzstrukturen entlang der Bahnlinie (Änderungsbereich II.1). Blickrichtung Nordwest.

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Änderungsbereich II.2

Abbildung 14: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich II.2. Quelle: LUBW, modifiziert.

Um den Gewerbegebieten (Gmkg. Saulgau) auf den Flurstücken 600/25, 600/30 und 600/33 Erweite-
rungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können, sollen diese um 0,66 ha nach Osten hin erwei-
tert werden (Abbildung 14). Die neue Fläche grenzt im Norden an die B32 und umfasst die Flurnum-
mern 3235/4 sowie Teilbereiche der Flurnummern 600/33, 614/7, 614/20 und 3235/6.

Nordöstlich der Fläche verläuft der „Oberer Kronriedweg“, die Umgebung ist von Kleingartenanlagen,
teils mit Obstbaumbestand, geprägt. Zudem finden sich strukturreiche Gehölzbestände: Die Hecken
sind stellenweisen zu Baumhecken mit mittelalten Bäumen (Birke, Fichte, Kiefer, Ahorn, Eberesche,
Flieder) ausgewachsen; einheimische Sträucher dominieren insgesamt. An anderen Stellen finden
sich Thujahecken bzw. Hainbuchenhecken.

Auf der Fläche selbst befindet sich Ruderalvegetation bis zu fortgeschrittenen Sukzessionsstadien.
Zudem ist die Fläche von teils dichten Gehölzstrukturen (Hecken und junge Einzelgehölze; Holunder
dominierend) durchzogen. Stellenweise dominieren nitrophile Hochstaudenfluren (insbesondere
Brennnesseln), bzw. artenarmes Intensivgrünland (Fettwiese).

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Abbildung 15: Blick nach Südwest: Vegetationsstrukturen im Untersuchungsgebiet II.2.

Abbildung 16: Blick nach Osten; Untersuchungsgebiet II.2 mit abwechselnder Vegetation und Schuppen.

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Gemarkung Lampertsweiler

Änderungsbereich III.1 und 2

                                                 Hölzleweg

Abbildung 17: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich III.1 und 2. Quelle: LUBW, modifiziert.

Die Änderungsbereiche III.1 und III.2 werden als ein Untersuchungsgebiet zusammengefasst. In die-
sem sollen ca. 1,12 ha Gewerbefläche neu ausgewiesen werden. Das Untersuchungsgebiet (Gmkg.
Lampertsweiler) umfasst die Flurnummern 75/15, 75/16, 75/17 und zu Teilen 71 und 71/1, 114/2,
71/3, 70/1.

Die Fläche (Abbildung 17) befindet sich im Norden von Lampertsweiler und grenzt unmittelbar an die
Firmen „Lava Vakuumverpackung“ und „Kleck Agrar“. Im Süden grenzt die Fläche an den „Hölzle-
weg“, im Norden wird sie von der „Valentinstraße“ geteilt. Im Norden und Osten grenzt die Fläche an
landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der an den „Hölzleweg“ angrenzende Teil der Fläche wird überwiegend von jungem bis mittelaltem
Ziergehölz dominiert, das den Bereich zum Hölzleweg hin abgrenzt. In diesem Bereich befindet sich
auch ein Apfelbaum, der allerdings noch zu jung ist um Höhlenstrukturen aufweisen zu können.

Im Osten, angrenzend an „Kleck Agrar“ befindet sich eine Reihe junger Birken die den Betrieb von
den landwirtschaftlichen Flächen abtrennt. Die Betriebsfläche ist asphaltiert und damit vollständig
versiegelt. Auf der Fläche stehen Container, alte Gerätschaften und weitere Gegenstände.

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Die Valentinstraße (s. Abbildung 17) wird am Ortsende von einer jungen Birken-Ahorn-Allee gesäumt
(s. Abbildung 20). Östlich der Allee befindet sich eine artenarme, kurzschürige Wiese die zum Teil von
einer niedrigen Steinmauer durchzogen wird (Abbildung 18).

Weiterhin befinden sich auf der Wiese zwei Fußballtore, die auf eine Nutzung der Fläche als Bolzplatz
schließen lassen. Westlich der Allee setzt sich diese Wiese fort, bis sie durch eine Ackerfläche ersetzt
wird.

Abbildung 18: Blick nach Südost in Richtung Kleck Agrar.

Abbildung 19: Baumreihe entlang der Kleck AG. Untersuchungsgebiet III.1 und 2

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Abbildung 20: Ahorn-Allee mit eingesprengten Birken zwischen Kleck AG und Lava Vakuumverpackungen

Gemarkung Bierstetten

Änderungsbereich IV.2

Abbildung 21: Untersuchungsgebiet (rot, nicht maßstäblich) im Änderungsbereich IV.2. Quelle: LUBW, modifiziert.

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Insgesamt sollen im Untersuchungsgebiet 0,71 ha Misch- bzw. Gewerbefläche neu ausgewiesen wer-
den. Das Untersuchungsgebiet (Gmkg. Bierstetten, s. Abbildung 21) umfasst die Flurnummer 35 und
Teilflächen der Flurnummern 40, 40/2, 40/3. Die Fläche liegt im Süden von Bierstetten und östlich
der „Heimstraße“.

Der an die „Heimstraße“ angrenzende Teil der Fläche wird als Pferdekoppel genutzt und seitens der
Straße von jungen Ahornbäumen eingefasst, zu der sich östlich anschließenden Fertigungshalle von
einer lockeren Reihe junger Zierkirschbäume, die von einem hohen Zaun umgeben ist.

Im Osten/Nordosten der Fläche befinden sich eine Baumhecke an einer leichten, westexponierten
Hanglage. Dem Gehölzsaum ist eine artenarme, Fettwiese vorgelagert. Zwischen den beiden Grünflä-
chen befindet sich ein schmales Stück einer asphaltierten Hoffläche, die randlich als Abstellort u.a.
für Gerätschaften genutzt wird und eine Fertigungshalle.

Abbildung 22: Untersuchungsgebiet IV.2. Rechts: Heckenstruktur (Biotop Nr.: 179234370324).

Abbildung 23: Koppel an der Heimstraße. Untersuchungsgebiet IV.2.

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3.1        Schutzgebiete
Nachfolgend wird explizit auf die Änderungsbereiche eingegangen, die direkt an Schutzgebiete oder
Biotope angrenzen bzw. in denen Schutzgebiete bzw. Biotope liegen.

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.1

Südlich des Untersuchungsgebiets auf der gegenüberliegenden Seite des Bahndamms befindet sich
das nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG BW geschützte Biotop „Feldhecke am Bahndamm westlich
Herbertingen“ (s. Abbildung 24). Es umfasst eine Fläche von ca. 0,06 ha.

Abbildung 24: Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit benachbartem Biotop (blau umrandet, nicht
maßstäblich) Quelle: LUBW, modifiziert).

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Änderungsbereich I.3

Im Süden grenzt das Untersuchungsgebiet an das Landschaftsschutzgebiet „Ölkofer Ried“ (148,44 ha,
s. Abbildung 25) sowie im Westen an das gleichnamige Naturschutzgebiet mit einer Fläche von ca.
369 ha.

Abbildung 25: Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem Naturschutzgebiet (blaue Fläche)
und angrenzendem Landschaftsschutzgebiet (grüne Fläche). Quelle: LUBW, modifiziert.

Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.1

Im Westen des Untersuchungsgebiet befindet sich durch einen Radweg abgegrenzt das nach § 30
BNatSchG / § 33 NatSchG BW geschützte Biotop „Bahnlinienbegleitende Hecke südlich Stadt Saul-
gau“ mit der Nummer 179234370339 (0,47 ha, s. Abbildung 26).

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Abbildung 26: Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem Biotop (blau umrandet, nicht
maßstäblich). Quelle: LUBW, modifiziert.

Gemarkung Bierstetten

Änderungsbereich IV.2

An den östlichen Teil des Untersuchungsgebiets grenzt das nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG BW
geschützte Biotop mit der Nummer 179234370324 (s. Abbildung 27). Es umfasst eine Fläche von 0,3
ha und beinhaltet vor allem Strukturen wie Feldgehölz, Magerrasen und Fels.

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Abbildung 27: Untersuchungsgebiet (rot umrandet, nicht maßstäblich) mit angrenzendem Biotop (blau umrandet, nicht
maßstäblich). Quelle: LUBW, modifiziert.

4             Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
Im Folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Begehungen (s. Tabelle 1) dargestellt. Generell
wird nur auf Änderungsbereiche eingegangen, in denen sich jeweils relevante Strukturen befinden.
Werden Änderungsbereiche nicht explizit dargestellt, ist ein spezifisches Artvorkommen auf Grund
fehlender Habitatstrukturen auszuschließen.

4.1           Zielartenkonzept Baden-Württemberg
Für die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung wurden vor allem die im Zielartenkonzept der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aufgeführten,
relevanten Arten herangezogen. Die online-Artenliste1 wurde nach folgenden Maßgaben erstellt:

Gemeinde Herbertingen

       •    Kreisauswahl: Sigmaringen

       •    Gemeindeauswahl: Herbertingen

1
    http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt5/zak/index.php

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Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung

      •   Habitatstrukturen Liste laden:
          A2.1 Graben, Bach (Änderungsbereich: I.3)
          D2.1 Grünland mäßig trocken u. mager (Änderungsbereich: I.3)
          D2.2.2 Grünland frisch u. nährstoffreich (Änderungsbereich: I.2)
          D4.1 Lehmäcker (Änderungsbereich: I.1)
          D6.1.2 Gebüsche u. Hecken mittlerer Standorte (Änderungsbereich: I.3)
          D6.2 Baumbestände, Feldgehölze u.a. (Änderungsbereich: I.3)

Stadt Bad Saulgau

      •   Kreisauswahl: Sigmaringen

      •   Gemeindeauswahl: Bad Saulgau

      •   Habitatstrukturen Liste laden:
          D2.1 Grünland mäßig trocken u. mager (Änderungsbereich: IV.2)
          D2.2.2 Grünland frisch u. nährstoffreich (Änderungsbereich: II.2)
          D4.1 Lehmäcker (Änderungsbereich: II.1, III.1 und III.2)
          D6.1.2 Gebüsche u. Hecken mittlerer Standorte (Änderungsbereich: II.2, IV.2)
          D6.2 Baumbestände, Feldgehölze u.a. (Änderungsbereich: III.1 und III.2, IV.2)
          D6.3 Obstbaumbestände (Änderungsbereich: III.1 und III.2)

Das Zielartenkonzept ist so konzipiert, dass es für die verschiedenen Naturräume Baden-Württem-
bergs ausgewählte Arten („Schirmarten“) benennt, für die das Bundesland somit eine besondere
Schutzverantwortung trägt.

Diese Schirmarten nehmen zugleich eine Funktion als Stellvertreter für bestimmte Biotoptypen ein,
so dass Maßnahmen, die diesen Schirmarten zu Gute kommen, auch weiteren schutzwürdigen Tier-
und Pflanzenarten, die ähnliche ökologische Ansprüche haben, dienen.

4.2        Säugetiere
Nach dem Zielartenkonzept der LUBW muss für die Gemeinde Herbertingen und die Stadt Bad Saul-
gau sowie den dazugehörigen Untersuchungsgebieten die Habitateignung sowohl für den Biber als
auch für Fledermäuse näher betrachtet werden.

4.2.1      Fledermäuse
Gemarkung Herbertingen

Sowohl für Änderungsbereich I.1, I.2 als auch I.3 besteht die Möglichkeit, dass Fledermäuse die Un-
tersuchungsgebiete als Nahrungshabitate nutzen. Aufgrund der räumlichen Beschaffenheit (Aus-
weichflächen im Umland vorhanden) ist jedoch in keinem der Fälle von einem essenziellen Nahrungs-
habitat auszugehen.

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Ebenso sind auf keiner der drei Flächen Strukturen vorhanden, die sich als Fortpflanzungshabitat eig-
nen würden (z.B. Baumspalten bzw. -höhlen).

Da die drei Flächen jeweils an Leitlinienstrukturen (Baumreihen, Heckenstrukturen) grenzen, ist in
diesen Bereichen von einer erhöhten Aktivität der Tiere auszugehen. Leitlinienstrukturen vernetzen
verschiedene Habitaträume (z.B. Nahrungshabitate und Quartiere) und werden von den Tieren zur
Orientierung genutzt. Solche Strukturen befinden sich:

•   für die Änderungsbereiche I.1 und 3 an der Ölkofer Straße;

•   für Änderungsbereich I.3 an den beiden Grabenstrukturen;

•   für Änderungsbereich I.1 entlang der Bahnlinie;

•   für Änderungsbereich I.2 entlang der B32.

Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.1

Die Platzstraße östlich des Untersuchungsgebiets und die Baumreihe entlang der Bahngleise kommen
für Fledermäuse als Leitlinienstruktur in Frage. Ebenso ist eine Nutzung der Fläche als Nahrungshabi-
tat möglich, es handelt sich dabei jedoch um keine essenzielle Fläche. Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten können im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden, da keine relevanten Strukturen vorlie-
gen (z.B. Höhlungen, Spalten an den Bäumen).

Änderungsbereich II.2

Innerhalb des Untersuchungsgebiets finden sich für Fledermäuse keine Quartierstrukturen, da Spal-
ten und Höhlen in den Gehölzbeständen (überwiegend Holunder) nicht vorhanden waren. Die Ge-
hölze können als Leitlinienstrukturen dienen, der ruderale Charakter des Untersuchungsgebiets lässt
auf eine Nutzung als Nahrungshabitat schließen.

Am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets befindet sich ein Schuppen der im Zuge der Baufeld-
freimachung entfernt werden könnte. Dieser weist potenzielle, temporäre Zwischenquartier-Struktu-
ren auf. Allerdings konnten Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse (z.B. Kot, Spuren von Kör-
perfett, Nahrungsreste) nicht gefunden werden. Der Schuppen besitzt keinen Zwischenboden und ist
an den Seiten sehr winddurchlässig. Generell wird eine Nutzung durch Fledermäuse als gering erach-
tet, sie kann dennoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

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Abbildung 28: Zerfallener Schuppen am Rande des Untersuchungsgebiets.

Gemarkung Lampertsweiler

Änderungsbereich III.1 und III.2

Die Allee im nördlichen Teil sowie der Gehölzbestand östlich des Untersuchungsgebiets stellt wahr-
scheinlich eine Leitlinienstruktur für die Artgruppe der Fledermäuse dar.

Hinweise auf Fortpflanzungsstätten konnten nicht festgestellt werden. Auch der Obstbaum im südli-
chen Teil des Untersuchungsgebiets (an den Hölzleweg angrenzend) ist suboptimal, da der Baum re-
lativ jung ist und auch weder abstehende Rinde noch geeignete Höhlen gefunden werden konnten.

Gemarkung Bierstetten

Änderungsbereich IV.2

Fledermäuse können die Strukturen entlang der Heimstraße (westlicher Teil des Untersuchungsge-
biets) und der Gehölzreihe (östlicher Bereich des Untersuchungsgebiets, Biotop Nr. 179234370324)
als Leitlinienstruktur nutzen. Weiterhin können Quartiere in der Gehölzreihe nicht ausgeschlossen
werden, da potenziell geeignete Spalten (beispielsweise für Zwergfledermäuse) vorgefunden wur-
den. Da jedoch in das Biotop nicht eingegriffen wird und damit auch potenzielle Quartiere sowie die
Leitlinienstruktur erhalten bleiben, wird das Konfliktpotenzial als gering erachtet.

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Abbildung 29: Spalte in einem vitalen Baum.

4.2.2      Biber
Für den Biber finden sich in keinem der sieben Untersuchungsgebieten geeignete Habitatstrukturen,
z.B. liegen keine geeigneten Oberflächengewässer vor. Ein Vorkommen der Tiere kann in den Unter-
suchungsbereichen somit ausgeschlossen werden.

4.3        Avifauna
Die in der Zielartenliste der LUBW aufgeführten Vogelarten (Gemeinde Herbertingen und Stadt Bad
Saulgau) können, mit Ausnahme der Feldlerche, auf allen der sieben Flächen als Brutvögel ausge-
schlossen werden, da geeignete Strukturen fehlen.

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.1

Im Zuge der Relevanzbegehung konnte im Untersuchungsgebiet eine Mönchsgrasmücke (Sylvia
atricapilla) festgestellt werden. Die Gehölzstrukturen entlang der Bahnlinie bieten zudem ein
Habitatpotenzial für die Goldammer (Emberiza citrinella), ein Vorkommen ist somit wahrscheinlich.

Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebiets kann ein Vorkommen der Feldlerche (Alauda arven-
sis) nicht ausgeschlossen werden.

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Da die Strukturen eher suboptimal sind (sowohl im Norden als auch im Süden an eine regelmäßig be-
fahrene Straße angrenzend, Kulissenwirkung durch Gebäude im Norden, den Bahndamm im Südwes-
ten und die Hochspannungsleitung im Westen), erscheint die Nutzung der Fläche als Bruthabitat
durch die Feldlerche als eher unwahrscheinlich.

Änderungsbereich I.2

Im Untersuchungsgebiet können planungsrelevante Vogelarten ausgeschlossen werden, da die jewei-
ligen strukturellen Voraussetzungen fehlen. Es sind nur weitverbreitete Arten („Allerweltsarten“) bei
denen davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des
Erhaltungszustandes erfolgt, zu erwarten. In Tabelle 2 sind die Vogelarten aufgelistet, die zum Zeit-
punkt der Relevanzuntersuchung im Untersuchungsgebiet bzw. am Rand der Fläche nachgewiesen
werden konnten.

Tabelle 2: Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich I.2 beobachtete Vogelarten
 Artname                             wissenschaftlicher Artname       RL-BW             RL-D   Status
 Blaumeise                           Cyanistes caeruleus                *                *     -
 Grünfink                            Chloris chloris                    *                *     -
 Hausrotschwanz                      Phoenicurus ochruros               *                *     -
 Haussperling                        Passer domesticus                  V                V     -
 Kohlmeise                           Parus major                        *                *     -
 Mäusebussard                        Buteo buteo                        *                *     Nahrungsgast
 Mönchsgrasmücke                     Sylvia atricapilla                 *                *     -
 Rabenkrähe                          Corvus corone                      *                *     Nahrungsgast
 Rauchschwalbe                       Hirundo rustica                    3                3     Nahrungsgast
Rote-Liste-Einstufung s. GRÜNEBERG, C. et al. (2015)

Änderungsbereich I.3

Der nachfolgenden Tabelle 3 sind die Vogelarten zu entnehmen, die zum Zeitpunkt der Begehung di-
rekt im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden konnten. Beobachtet wurden allerdings haupt-
sächlich Nahrungsgäste, die in der nahen Umgebung jedoch nicht im Untersuchungsgebiet brüten.

Als Bruthabitat ist das Untersuchungsgebiet für Freibrüter wie die Goldammer und Bodenbrüter wie
die Feldlerche attraktiv. So durchziehen einerseits Feldgehölze das Offenland und bieten somit Struk-
turen für gehölzbrütende Arten. Andererseits war die Vegetation zum Zeitpunkt der Begehung eher
karg und kurzwüchsig, so dass sie der Feldlerche einen Lebensraum bieten könnte.

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Tabelle 3: Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich I.3 beobachtete Vogelarten
 Artname                           wissenschaftlicher Artname       RL-BW        RL-D   Status
 Bachstelze                        Motacilla alba                     *           *     Nahrungsgast
 Braunkehlchen                     Saxicola rubetra                   1           2     Durchzügler
 Feldsperling                      Passer montaneus                   V           V     Nahrungsgast
 Goldammer                         Emberiza citrinella                V           V     Brutvogel
 Mäusebussard                      Buteo buteo                        *           *     Nahrungsgast
 Rabenkrähe                        Corvus corone                      *           *     Nahrungsgast
 Rotmilan                          Milvus milvus                      *           V     Nahrungsgast
 Star                              Sturnus vulgaris                   *           *     Nahrungsgast
 Turmfalke                         Falco tinnunculus                  V           *     Nahrungsgast
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Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.1

Im Untersuchungsgebiet konnte als direkt vom Vorhaben betroffene Art die Feldlerche (s. Abbildung
30, Kürzel: FL, Alauda arvensis; RL BW/D: 3) nachgewiesen werden.

Weiterhin befindet sich am westlichen Rand des Untersuchungsgebiets, in der Gehölzstruktur ent-
lang der Gleise eine Singwarte der Goldammer (s. Abbildung 30 Kürzel: G, Emberiza citrinella; RL
BW/D: V). Da zusätzlich zur gegenständigen Änderung des Flächennutzungsplans, auf der angrenzen-
den Fläche (s. Abbildung 30, blau umrandet) ebenfalls eine Flächennutzungsplanänderung geplant
ist, muss im Zuge einer Bebauung beider Flächen der Verlust eines Goldammerreviers angenommen
werden, da der Offenlandcharakter der Fläche verloren geht.

Anmerkung:

Aufgrund der Brutvogelkartierung im angrenzenden Gebiet „FNP-Änderung GIO Aulendorf/ Bad Saul-
gau“ handelt es sich bei den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten Feldlerche und Goldam-
mer um einen Brutverdacht. Für beide Arten wurden 2018 an sechs Terminen (im Abstand von min.
sieben Tagen) revieranzeigendes Verhalten im Untersuchungsgebiet festgestellt.

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Abbildung 30: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten und Flächennutzungsplan GIO (blau, nicht maßstäblich).
Quelle: LUBW, modifiziert.

Änderungsbereich II.2

Der nachfolgenden Tabelle 4 sind die zum Zeitpunkt der Relevanzuntersuchung beobachteten Vogel-
arten zu entnehmen. Das Untersuchungsgebiet eignet sich vor allem für Rauchschwalbe, Feld- und
Haussperlinge als Nahrungshabitat, die im Umfeld des Untersuchungsgebiets brüten. Als Bruthabi-
tate kommt vor allem der Schuppen, der im Osten an das Untersuchungsgebiet angrenzt in Betracht.
Weitere, potenzielle Bruthabitate stellen die Kleingartenanlagen um das Untersuchungsgebiet, sowie
die Halle die im Westen an die Fläche angrenzt dar.

Tabelle 4: Innerhalb und angrenzend an Änderungsbereich II.2 beobachtete Vogelarten
 Artname                 wissenschaftlicher Artname        RL-BW       RL-D      Status
 Amsel                   Turdus merula                       *          *        Brutvogel
 Feldsperling            Passer montaneus                    V          V        pot. Brutvogel (Schuppen)
 Girlitz                 Serinus serinus                     *          *        Nahrungsgast
 Hausrotschwanz          Phonicurus ochruros                 *          *        pot. Brutvogel (Schuppen)
 Haussperling            Passer domesticus                   V          V        pot. Brutvogel (Schuppen)
 Rauchschwalbe           Hirundo rustica                     3          3        pot. Brutvogel (Schuppen)
 Star                    Sturnus vulgaris                    *          *        Nahrungsgast
 Zilpzalp                Phylloscopus collybita              *          *        Nahrungsgast
Rote-Liste-Einstufung s. GRÜNEBERG, C. et al. (2015)

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Gemarkung Lampertsweiler

Änderungsbereich III.1 und 2

Das Untersuchungsgebiet bietet insgesamt wenig Strukturen, die sich als Bruthabitat anbieten wür-
den. Der Apfelbaum im Süden, angrenzend an den Hölzleweg ist jung und hat noch keine, für Höhlen-
brüter geeigneten Höhlen ausgebildet. Die Gebäude der Kleck AG bieten sich prinzipiell als Bruthabi-
tate für Haussperling, Rauch- und Mehlschwalbe an, zumal dort vermehrt Haussperlinge und Schwal-
ben beobachtet wurden. Bei einer Änderung der Gebäude, sollten diese auf mögliche Gebäudebrüter
kontrolliert werden. Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets brütet die Feldlerche. Eine Ver-
letzung der Verbotstatbestände ist hier jedoch unwahrscheinlich, da sich das Revier in einem ausrei-
chenden Abstand zum Untersuchungsgebiet befindet (mindestens 200 m). Zudem kann sich das Re-
vier auf Grund der der Flächenbewirtschaftung noch weiter vom Gebäudebestand weg verschieben.

Gemarkung Bierstetten

Änderungsbereich IV.2

Im Untersuchungsgebiet konnten insgesamt überwiegend weitverbreitete Arten festgestellt werden,
bei denen davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung
des Erhaltungszustandes erfolgt.

Das Feldgehölz (Biotop Nr. 179234370324) eignet sich prinzipiell als Bruthabitat der Goldammer. Da
in das Feldgehölz nicht eingegriffen wird und die Offenlandstruktur nach Osten hin erhalten bleibt, ist
nicht mit einer Verletzung der Verbotstatbestände zu rechnen.

Des Weiteren befinden sich östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend Bruthabitate der Feldler-
che. Durch die exponierte Lage sowie der räumlichen Distanz zum Untersuchungsraum ist hier jedoch
nicht mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes durch das Vorhaben zu rechnen.

4.4       Reptilien
Nachfolgend wird ausschließlich auf die Änderungsbereiche eingegangen, auf denen für Reptilien
(insb. Zauneidechse) geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Auf Änderungsbereiche, die im
folgenden Text nicht behandelt werden, ist ein Vorkommen der Zauneidechse mangels geeigneter
Strukturen auszuschließen.

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.1

Entlang des Bahndamms im Südwesten des Untersuchungsgebiets finden sich für die Zauneidechse
geeignete Habitatstrukturen (s. Abbildung 31).

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll in diese Bereiche nicht eingegriffen werden. Somit ist nicht von
einer Verletzung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszugehen.

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Abbildung 31: Mögliches Zauneidechsenhabitat am Rand von Untersuchungsgebiet I.1.

Änderungsbereich I.2

Der gesamte Untersuchungsbereich weist nur suboptimale Habitatstrukturen für die Zauneidechse
auf und ist somit als Zauneidechsenhabitat wenig geeignet. Nördlich an das Untersuchungsgebiet an-
grenzend befinden sich aber geeignete Habitatstrukturen (Straßenbankett). Da diese jedoch durch
einen Weg vom Untersuchungsgebiet getrennt sind, besteht keine Beeinträchtigung der potenziellen
Lebensräume durch die geplanten Änderungen im FNP.

Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.2

Im Untersuchungsgebiet kann das Vorkommen der Zauneidechse nicht ausgeschlossen werden, da
die Fläche ein relativ vielseitiges Mosaik an Strukturen bietet (z.B. sonnenexponierte Bereiche, durch-
mischte, ruderale Vegetation, vgl. Abbildung 32 und Abbildung 33).

Im Vorfeld einer Baufeldfreimachung sollte der Bereich näher untersucht werden, um festzustellen
ob tatsächlich ein Vorkommen besteht.

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Abbildung 32: Fläche mit stellenweise lückenreicher Bedeckung, eingesäumt von Holunder.

Abbildung 33: Mögliches Zauneidechsenhabitat innerhalb Untersuchungsgebiet II.2.

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Gemarkung Bierstetten

Änderungsbereich IV.2

Unmittelbar angrenzend an das Untersuchungsgebiet können im Bereich der Feldgehölze Zau-
neidechsen nicht ausgeschlossen werden, da relevante Strukturen vorhanden sind (s. Abbildung 34,
z.B. Westexposition, grabbarer Boden, Übergangsstrukturen von dichter zu aufgelichteter Vegeta-
tion). Sollten Zauneidechsen den Bereich als Lebensraum nutzen, wäre dieser durch einen Eidechsen-
zaun vom Untersuchungsgebiet abzugrenzen. Die Tiere können dadurch nicht auf die Fläche gelan-
gen.

Abbildung 34: Mögliches Zauneidechsenhabitat am Fuß der Gehölzstruktur angrenzend an Untersuchungsgebiet IV.2.

4.5       Amphibien
Amphibienrelevante Strukturen konnten nur in einem Änderungsbereichen festgestellt werden.

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.3

Insbesondere der Obere Bergengraben könnte von Amphibien zur Fortpflanzung genutzt werden, da
er auch nach längeren Trockenereignissen Wasser führt. Da es sich dabei jedoch um ein Fließgewäs-
ser handelt ist eine Nutzung als Laichgewässer durch Amphibien unwahrscheinlich. Für den Bergen-
graben trifft dies nicht zu, da er zum Zeitpunkt der Begehung trockengefallen war. Es ist damit davon
auszugehen, dass der Bergengraben nur bei ausreichend Niederschlag kurzfristig Wasser führt.

Eine Nutzung der Gräben durch Amphibien erscheint vor diesem Hintergrund fraglich und kann im
Zuge der Relevanzbegehung nicht abschließend geklärt werden.

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Fazit

4.6       Sonstige Arten
Für die weiteren, in der Zielartenliste aufgelisteten Artgruppen (Gemeinde Herbertingen und Stadt
Bad Saulgau) lagen innerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Habitatstrukturen vor. Eine Be-
troffenheit der Artgruppen durch das Vorhaben ist demnach auszuschließen.

5         Fazit
Generell sind für alle Untersuchungsgebiete die allgemeinen Schutzzeiten vom 1. März bis 30. Sep-
tember nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Artenschutzvorschriften nach § 44
BNatSchG (Tötungsverbot geschützter Arten, Zerstörungsverbot von Lebensstätten während den
Schutzzeiten usw.) zu beachten. Damit können bei einer Umwandlung bzw. Überbauung artenschutz-
rechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vermieden werden.

Von insgesamt sieben Untersuchungsgebieten sind die nachfolgenden sechs im Hinblick auf den Ar-
tenschutz näher zu berücksichtigen. Das Untersuchungsgebiet I.2 weist keine Strukturen auf, die ar-
tenschutzrechtliche Konflikte nach sich ziehen können.

Gemarkung Herbertingen

Änderungsbereich I.1

Freibrüter wie die Goldammer können im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden. Das
Habitatpotenzial für Bodenbrüter, wie beispielsweise die Feldlerche wird dagegen als gering erach-
tet. Vor Bauantritt wird empfohlen die Fläche auf ein Vorkommen der Goldammer zu überprüfen.

Ein Vorkommen der Zauneidechse entlang des Bahndamms im Südwesten ist zu erwarten. Bei einem
Vorkommen ließe sich das Untersuchungsgebiet durch einen Eidechsenzaun vom Zauneidechsenha-
bitat abgrenzen, sodass ein Einwandern der Tiere in das Untersuchungsgebiet und damit eine Verlet-
zung der Verbotstatbestände unterbunden wird.

Für die weiteren, in der Zielartenliste aufgelisteten Artgruppen (Gemeinde Herbertingen) lagen in-
nerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Habitatstrukturen vor. Eine Betroffenheit der Art-
gruppen durch das Vorhaben ist folglich auszuschließen.

Änderungsbereich I.3

Freibrüter wie die Goldammer (RL BW/D: V) und Bodenbrüter wie die Feldlerche (RL BW/D: 3) kön-
nen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden und sollten im Zuge einer geplanten Be-
bauung der Fläche näher untersucht werden.

Eine Nutzung der Gräben durch Amphibien erscheint unwahrscheinlich, konnte im Zuge der Rele-
vanzbegehung jedoch nicht abschließend geklärt werden. Eine Untersuchung vor Bauantritt ist zu
empfehlen.

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Fazit

Für die weiteren, in der Zielartenliste aufgelisteten Artgruppen (Gemeinde Herbertingen) lagen in-
nerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Habitatstrukturen vor. Eine Betroffenheit dieser Art-
gruppen durch das Vorhaben ist daher auszuschließen.

Gemarkung Bad Saulgau

Änderungsbereich II.1

Im Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche (RL BW/D: 3) als Brutvogel anzunehmen. Somit ist im Zuge
einer Bebauung der Fläche von einem Habitatverlust der Arten auszugehen, der durch entspre-
chende Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Weiterhin befindet sich direkt an das Untersu-
chungsgebiet angrenzend ein Brutrevier der Goldammer (RL BW/D: V).

Da zusätzlich zur gegenständigen Flächennutzungsplanänderung eine Änderung der benachbarten
Fläche im Westen (FNP-Änderung GIO) geplant ist, wäre im Fall einer beidseitigen Bebauung eine
Verdrängung des Brutreviers anzunehmen. Diese Verdrängung ließe sich mit einer sinnvollen Eingrü-
nung des Geländes (beispielsweise mit einer strukturreichen Hecke aus verschiedenen Feldgehölzen)
erreichen.

Für die weiteren, in der Zielartenliste aufgelisteten Artgruppen (Stadt Bad Saulgau) lagen innerhalb
des Geltungsbereichs keine geeigneten Habitatstrukturen vor. Eine Betroffenheit dieser Artgruppen
durch das Vorhaben ist daher auszuschließen.

Änderungsbereich II.2

Auch wenn die Beschaffenheit des Schuppens (eher wetterdurchlässig und ohne schützenden Zwi-
schenboden) eine Nutzung durch Fledermäuse und Rauchschwalben unwahrscheinlich erscheinen
lässt, sollte im Vorfeld einer möglichen Baufeldfreimachung eine Nutzung durch die genannten Arten
überprüft werden.

Im Untersuchungsgebiet selbst ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Nutzung der Fläche von Feld-
und Haussperling als Brutrevier unwahrscheinlich, da geeignete Höhlenstrukturen nicht gefunden
werden konnten. Wahrscheinlicher ist es, dass beide Arten das Untersuchungsgebiet als abwechs-
lungsreiches Nahrungshabitat nutzen und in geeigneten Strukturen, angrenzend an das Untersu-
chungsgebiet brüten (z.B. Kleingartenanlagen). Eine weitere Untersuchung ist deshalb nicht
zwingend notwendig.

Weiterhin ist ein Vorkommen der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. Im
Vorfeld einer Baufeldfreimachung sollte der Bereich näher untersucht werden, um festzustellen, ob
tatsächlich ein Vorkommen besteht und um Verbreitungsschwerpunkte auf der Fläche festlegen zu
können. So können geeignete Verminderungsmaßnahmen erarbeitet werden.

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