Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
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Ausgabe 06/2021 35. Jahrgang 15. Juni 2021 Neu am Stadtplatz! Bild zeigt Andrea Obermaier neue Büchereileiterin und 1. Bürgermeister Erwin Baumgartner (Stadt Neumarkt-Sankt Veit)
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 2 Neue Mitarbeiter Kartierungsarbeiten ab Mai 2021 Neue Büchereileiterin Für den geplanten 380-kV-Ersatzneubau Altheim – Zum 01.06.2021 nahm Andrea Obermaier (s. Titelfoto) ihre St. Peter (Umspannwerk Altheim – Umspannwerk Arbeit in der Stadtbücherei Neumarkt-Sankt Veit auf. Frau Simbach) werden in den nächsten Monaten weiterführende Obermaier tritt damit die Nachfolge von Helga Preußler an, umweltfachliche Untersuchungen und Kartierungsarbeiten die sich vor kurzem in den Ruhestand verabschiedet hat. durchgeführt. Die Kartierungsarbeiten finden je nach Die gebürtige Neumarkterin wird auch künftig das Vegetationszeit und Artenaktivität bis Ende September Kulturprogramm der Stadt organisieren. 2021 statt. Wir wünschen Frau Obermaier viel Freude und Erfolg in ihrem neuen Aufgabenfeld. Die Firma Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH, bzw. deren nachweislich beauftrage Subunternehmer werden die umweltfachlichen Untersuchungen und Kartierungsarbeiten im Bereich der geplanten 380-kV- Leitung des Ostbayernrings vornehmen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten, sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege befahren werden. Bestandteil der Kartierungsarbeiten wird auch die Erfassung von Habitat- u. Höhlenbäumen sein. Diese Bäume dienen möglicherweise als Fortpflanzungs- u. Ruhestätte für Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die erfassten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels Farbspray markiert. Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Neuer Mitarbeiter im Bauhof Beauftragten zu dulden. Seit dem 1. Juni 2021 beschäftigt der städtische Bauhof Neumarkt-Sankt Veit Herrn Oliver Schebesta. Unser neuer Flurschäden entstehen bei diesen Arbeiten voraussichtlich Mitarbeiter wird künftig in der Kläranlage Neumarkt-Sankt nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Veit tätig sein. Herr Schebesta arbeitet bereits mit viel Fleiß Benachrichtigung an unseren Bürgerreferenten Markus und Freude in seinem neuen Tätigkeitsfeld. Kretzler (Mail: markus.kretzler@tennet.eu, Telefon: Wir wünschen Herrn Schebesta viel Erfolg bei seinen neuen +49 (0)921 50740-2231 Aufgaben! Gesetzestext des §44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) §44c, EnWG Hinweise zur Reisezeit (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung Da langsam die Ferien- und damit die Reisezeit beginnt, eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen möchten wir Sie darauf hinweisen, auf die Gültigkeit Ihrer notwendige Vermessungen, Boden- und Ausweisdokumente zu achten. Die Produktion eines neuen Grundwasseruntersuchungen einschließlich der Personalausweises nimmt in der Regel 2-3 Wochen in vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, Anspruch, die eines Reisepasses 3-4 Wochen. Auch auf die bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Gültigkeit von Kinderreisepässen muss geachtet werden. Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und Diese werden von uns vor Ort ausgestellt. Wir würden Sie archäologische Voruntersuchungen sowie sonstige allerdings bitten, bereits zeitnah bei geplanter Reise die Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Aktualisierung bzw. Beantragung von Kinderreisepässen Beauftragte zu dulden. vorzunehmen (Achtung: Kinderreisepässe gelten nur bis Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Satz 1 zu zum 12. Lebensjahr, danach ist ein Personalausweis bzw. dulden, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde ein Reisepass zu beantragen). auf Antrag des Trägers des Vorhabens gegenüber dem Zur Beantragung neuer Dokumente, egal welche Art, Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten die benötigen Sie ein biometrisches Passbild, sowie eine Duldung dieser Maßnahmen anordnen. Geburts-/Eheurkunde (nur bei Erstausstellung durch die VG (2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Neumarkt-Sankt Veit), außerdem müssen Sie bzw. Ihre Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten Familienangehörigen selbst zur Beantragung erscheinen. mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt Die Ausweisdokumente können Sie im unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Einwohnermeldeamt, Zi. Nr. 004 im Erdgeschoss Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, beantragen. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung durch den Träger des Vorhabens bekannt zu geben. unter 08639/9888-42 oder -46. Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 3 (3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem §2 Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17 unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Träger des LadSchlG), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Vorhabens eine angemessene Entschädigung in Geld zu des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des leisten. Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht Fassung zu beachten. zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des §3 Berechtigten die Entschädigung fest. Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in § 1 dieser Verordnung Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vorliegen. Text: TenneT TSO GmbH §4 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung Amtsblatt in Kraft. (Amtliche Hinweise und Bekanntmachungen) Neumarkt-Sankt Veit, den 10.05.2021 Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Stadt Neumarkt-Sankt Veit Veranstaltungen in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Jahr 2021 Erwin Baumgartner Erster Bürgermeister GEBÜHRENSATZUNG für alle städtischen Kindergärten und Kinderkrippen in Neumarkt-Sankt Veit Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) geändert worden ist folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Kinderkrippe). § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle Kindergärten und Kinderkrippen in Trägerschaft der Stadt Neumarkt-Sankt Veit als öffentliche Einrichtung. Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der § 2 Gebühren und Ersatz der Auslagen Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl. S. 745), zuletzt geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober (1) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhebt für die 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Inanspruchnahme ihrer Kindertagesstätten Gebühren der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des und Ersatz von Auslagen. Die Höhe der Gebühren und Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- des Ersatzes von Auslagen richten sich nach §§ 5 und 6 und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 2. Dezember dieser Satzung. 1998 (GVBl. S 956), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 8 der Verordnung vom 28.11.2012 (GVBl. S. 656) erlässt die (2) Schuldner der Gebühren und Auslagen sind Stadt Neumarkt-Sankt Veit folgende Verordnung: a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird §1 und (1) Anlässlich des in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine stattfindenden Marktes am 17. Oktober 2021 Kindertageseinrichtung angemeldet haben. (Kirchweihmarkt) dürfen alle Verkaufsstellen (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamt- innerhalb des Umgriffs des Sanierungsgebiets der schuldner. Stadt Neumarkt-Sankt Veit in der Zeit von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet sein. (4) Die Gebühren sowie der Auslagenersatz sind öffentlich-rechtliche Forderungen gemäß Art. 8 des (2) Das Sanierungsgebiet ist im beigefügtem Lageplan Kommunalabgabengesetzes. Für die Kindertagesstätte durch eine rote Umgrenzung gekennzeichnet.
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 4 entsteht die Gebührenpflicht mit dem 1. Kalendertag - für eine Buchungszeit von über 8 bis 9 Stunden: des Eintrittsmonats des Kindes und endet bei Austritt 201 Euro, mit Ablauf des Kalendermonats. - für eine Buchungszeit von über 9 Stunden: 223 Euro. (5) Die Gebühr wie auch der Auslagenersatz sind entsprechend der einschlägigen Buchungszeit- b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr kategorie auch dann zu entrichten, wenn ein Kind die bis zur Einschulung (Kindergarten): Kindertagesstätte nur wenige Tage im Monat besucht. - für eine Buchungszeit von über 3 bis 4 Stunden: 110 Euro, (6) Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie - für eine Buchungszeit von über 4 bis 5 Stunden: Schließzeiten von bis zu 35 Tagen im Jahr bleiben 120 Euro, unberücksichtigt. - für eine Buchungszeit von über 5 bis 6 Stunden: 135 Euro, (7) Die Gebühren und Auslagen werden für zwölf Monate - für eine Buchungszeit von über 6 bis 7 Stunden: erhoben. 150 Euro, - für eine Buchungszeit von über 7 bis 8 Stunden: § 3 Fälligkeit und Zahlungsweise 155 Euro, - für eine Buchungszeit von über 8 bis 9 Stunden: (1) Die Elternbeiträge sind am 15. des laufenden Monats 171 Euro, zur Zahlung fällig. Bezahlung ist zu bewirken durch - für eine Buchungszeit von über 9 Stunden: Erteilung eines Lastschriftmandates zugunsten der 188 Euro. Stadt Neumarkt-Sankt Veit. (2) Spielgeld und Teegeld, bzw. Verpflegungsgeld bei (2) Werden die Elternbeiträge nicht bis zum Fälligkeitstag Abs. 1 Buchst. a) und b), sind in den Gebühren bezahlt, so werden Mahngebühren und enthalten und werden nicht zusätzlich erhoben. Säumniszuschläge nach den für öffentliche Abgaben Kosten für Mittagessen (3,00 € pro Essen) werden geltenden Bestimmungen erhoben. nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und mit den Elternbeiträgen erhoben. (3) Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der (3) Für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das 3. Gebührenschuldner. Lebensjahr vollendet haben und trotzdem weiterhin die Kinderkrippe besuchen, ist weiterhin der Beitrag (4) Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als nach Abs. 1 Buchst. a zu zahlen. zwei Monaten werden die Elternbeiträge gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ab dem dritten Monat anteilig ermäßigt. (4) Wird ein Kind wiederholt unangekündigt nicht bis zur spätestmöglichen Abholzeit abgeholt, ist eine Gebühr § 4 Alters- und Buchungszeitenstaffelung in Höhe von 5,00 € pro angefangene halbe Stunde zu zahlen. Die jeweilige aktuelle Buchungszeit wird im (1) Die Besuchsgebühren sind entsprechend des Alters Betreuungsvertrag festgehalten. des Kindes, sowie der im Betreuungsvertrag gebuchten Buchungszeiten gestaffelt. Die § 6 Ermäßigung Buchungszeiten beinhalten die gesamten Betreuungszeiten, also auch Bring- und Abholzeiten, (1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig sowie den Frühdienst. die selbe Kindertageseinrichtung, so wird die Gebühr aus § 5 Abs. 1 für das 2. Kind um 25 v.H., für jedes (2) Wechselnde Buchungszeiten werden auf einen weitere Kind um 50 v.H. ermäßigt. Tagesdurchschnitt bezogen auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet. (2) Bei der Berechnung der jeweiligen Gebührenhöhe je Kind sind gegebenenfalls die Bei-tragszuschüsse des § 5 Höhe der Gebühren Freistaates Bayern zu den Elternbeiträgen in Abzug zu bringen (maßgebend für die Ermäßigungsregel ist der (1) Die monatlichen Gebühren in den Kindertagesstätten von den Gebührenschuldnern zu bezahlende Betrag). betragen: § 7 Auskunftspflicht a) für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, in Fällen, Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden in denen Ermäßigung des Besuchsgeldes gewährt wurde, (Kinderkrippe): alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe der Ermäßigung - für eine Buchungszeit von über 3 bis 4 Stunden: 130 Euro, haben oder zum Wegfall der Ermäßigung führen könnten, - für eine Buchungszeit von über 4 bis 5 Stunden: der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte unverzüglich 140 Euro, mitzuteilen. Auf Anforderung ist durch Nachreichung von - für eine Buchungszeit von über 5 bis 6 Stunden: Unterlagen (vgl. § 6 Abs. 2) nachzuweisen, dass die 151 Euro, Voraussetzungen, unter denen die Ermäßigung gewährt - für eine Buchungszeit von über 6 bis 7 Stunden: wurde, nach wie vorgegeben sind. 166 Euro, - für eine Buchungszeit von über 7 bis 8 Stunden: 182 Euro,
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 5 § 8 Inkrafttreten ZWEITER TEIL: Aufnahme in die Kindertagesstätte Diese Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft und setzt damit die vorherige Satzung vom 11.12.2020 außer Kraft. § 5 Aufnahme (1) Die Aufnahme in eine Kindertagesstätte erfolgt nach Neumarkt-Sankt Veit, 21.05.2021 Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendeten 12. Lebensmonat an. In gesonderten Fällen ist auch eine Aufnahme mit vollendetem 9. Erwin Baumgartner Lebensmonat möglich Sind nicht genügend freie Erster Bürgermeister Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit wohnenden Kindern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen: a) Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend BENUTZUNGSSATZUNG und berufstätig sind; für alle städtischen Kindergärten und Kinderkrippen in b) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Neumarkt-Sankt Veit Notlage befinden; c) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind. Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung (2) Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die entsprechende Belege beizubringen. zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, erlässt die Stadt (3) Auswärtige Kinder werden nur zugelassen, soweit und Neumarkt-Sankt Veit folgende Satzung: solange freie Plätze verfügbar sind. (4) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht ERSTER TEIL: aufgenommen werden können, werden in eine Allgemeines Vormerkliste eingetragen. Die Aufnahme bestimmt sich im Übrigen nach Maßgabe der § 1 Geltungsbereich Dringlichkeitsstufen gemäß Abs. 1. Diese Satzung gilt für alle städtischen Kindergärten und § 6 Anmeldung Kinderkrippen in Neumarkt-Sankt Veit im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (1) Die Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte (BayKiBiG), die sich in der Trägerschaft der Stadt setzt die schriftliche Anmeldung durch die Neumarkt-Sankt Veit befindet. Personensorgeberechtigten voraus. Bei der Anmeldung sind die erforderlichen Angaben zur § 2 Aufgaben der Stadt und den Kindertagesstätten Person des aufzunehmenden Kindes und des / der Personensorgeberechtigten zu machen. Änderungen (1) Die Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt gemäß beim Personensorgerecht sind unverzüglich den im Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz mitzuteilen. und in dessen Ausführungsbestimmungen festgelegten Grundsätzen. (2) Die Anmeldung ist bei der jeweiligen Leitung der Kindertagesstätte möglich. Frühest möglicher (2) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit betreibt die Aufnahmetermin ist der Monat, in dem das Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten anzumeldende Kind 12 Monate alt wird. Die unterstützten und ergänzen die familiäre Erziehung Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte und übernehmen darüber hinaus die Aufgaben gemäß Betreuungsjahr (§ 9). Eine spätere Anmeldung Art. 10 BayKiBiG. während des Betreuungsjahres ist möglich. (3) Die Verwaltung der Einrichtungen obliegt der Stadt (3) Bei der Anmeldung des Kindes haben die Neumarkt-Sankt Veit. Sofern nichts anderes bestimmt Personensorgeberechtigten verbindlich im Voraus ist, regelt den laufenden Betrieb die Leitung der Buchungszeiten für das Betreuungsjahr festzulegen. jeweiligen Einrichtung ggf. in Zusammenarbeit mit Buchungszeit ist die Zeit, in der das Kind die dem Team der Erzieherinnen und Erzieher und nach Einrichtung besucht. Um eine regelmäßige Bildung, Anhörung des Elternbeirates. Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, wird eine Mindestbuchungszeit (§ 8) § 3 Gebühren und Auslagen festgelegt. Die Benutzungsgebühren und Auslagen werden in einer (4) Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst nach schriftlicher Gebührensatzung festgelegt. Bestätigung der Anmeldung durch die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte. § 4 Elternbeirat § 7 Betreuungsvertrag, Mindestbuchungszeit Für die Kindertagesstätten wird jeweils ein Elternbeirat gebildet. Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus (1) Es werden folgende Buchungszeiten angeboten: Art. 14 BayKiBiG.
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 6 a) für Kinder ab dem vollendeten 12. § 10 Pflichten der Personensorgeberechtigten Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden (1) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder (Kinderkrippe): zu Beginn der Betreuungszeit dem über 3 bis 4 Stunden, Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung über 4 bis 5 Stunden, der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung über 5 bis 6 Stunden, wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt über 6 bis 7 Stunden, mit der Übernahme der Kinder am Gebäude oder dem über 7 bis 8 Stunden, Grundstück der Einrichtung und endet mit der über 8 bis 9 Stunden, Übernahme der Kinder durch die Eltern oder über 9 Stunden abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen des Gebäudes bzw. des Grundstückes. b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (2) Die Personensorgeberechtigten erklären bei der bis zur Einschulung (Kindergarten): Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. über 3 bis 4 Stunden, Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen über 4 bis 5 Stunden, werden. Die abholende Person muss mindestens über 5 bis 6 Stunden, 14 Jahre alt sein. über 6 bis 7 Stunden, über 7 bis 8 Stunden, (3) Die Kinder sollen die Einrichtung im Rahmen der über 8 bis 9 Stunden, vereinbarten Betreuungszeiten kontinuierlich über 9 Stunden. besuchen. Krankheits- und Urlaubszeiten bleiben hierbei unberücksichtigt. (2) Die Buchungszeit und die Einzelheiten des (4) Kinder vor dem Schuleintritt dürfen nur in Begleitung Benutzungsverhältnisses werden in einem eines Personensorgeberechtigten oder von diesen Betreuungsvertrag festgelegt, der bei Aufnahme des schriftlich bestimmten Personen nach Hause gehen. Kindes zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Kindertagesstätte abzuschließen ist. (5) Änderungen der persönlichen Verhältnisse, insbesondere die Änderung der Anschrift, ist der (3) Die Änderung der Buchungszeiten ist in begründeten Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich Ausnahmefällen jeweils zum Monatsanfang unter mitzuteilen. Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. (6) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit in (4) Mit Vertragsabschluss erkennen die Eltern / einer Kindertagesstätte hängt entscheidend von der Personensorgeberechtigten die Konzeption der Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Einrichtung an. Personensorgeberechtigten sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die Möglichkeit (5) Kinder, die im ersten Kindergartenhalbjahr das wahrnehmen, Sprechstunden zu vereinbaren. 3. Lebensjahr vollenden, besuchen bis einschließlich Februar die Kinderkrippe, soweit genügend Plätze zur Verfügung stehen. Ab März besteht dann die DRITTER TEIL: Möglichkeit, für das zweite Kindergartenhalbjahr in Abmeldung und Ausschluss den Kindergarten zu wechseln. Inwieweit dies für das Kind pädagogisch sinnvoll ist, ist mit der § 11 Kündigung, Beendigung des Einrichtungsleitung abzusprechen. Falls in der Krippe Vertragsverhältnisses alle Plätze mit Krippenkindern belegt sind, muss zum Halbjahr ein Wechsel in den Kindergarten erfolgen. (1) Die Kündigung durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer § 8 Öffnungszeiten, Ferien Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. (1) Die Kindertagesstätten sind zu folgenden Zeiten (2) Die Abmeldung bedarf der Schriftform. geöffnet: Monat bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ist die Kindertagesstätte in den Ferien (3) Während der letzten 3 Monate des Betreuungsjahres geöffnet, schließt die Einrichtung bereits um ist die Abmeldung nur zum Ende des 16.00 Uhr. Betreuungsjahres zulässig. (2) Ferienschließzeiten und sonstige betriebsbedingte (4) Für den Wechsel von Krippe in den Kindergarten Schließzeiten werden von der jeweiligen Leitung der bedarf es keiner Abmeldung. Kindertagesstätte rechtzeitig bekanntgegeben. (5) Für den Wechsel von Kindergarten in den Hort bedarf § 9 Betreuungsjahr es keiner Abmeldung. Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet (6) Für Kinder, die zum Ende des Betreuungsjahres in die am 31. August. Schule wechseln, bedarf es keiner Abmeldung.
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 7 (7) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden (3) Alle Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind durch die Monats unter Einhaltung einer mindestens Personensorgeberechtigten unverzüglich der Leitung zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren Besuch der jeweiligen Tageseinrichtung zu melden. Die einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, Meldung an den Unfallversicherungsträger obliegt der wenn es Leitung der Tageseinrichtung. a) innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2 § 14 Rauchverbot Wochen lang unentschuldigt gefehlt hat, b) innerhalb des laufenden Betreuungsjahres In allen Räumen einer Kindertagesstätte und dem insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt Außenbereich herrscht absolutes Rauchverbot. gefehlt hat, (8) Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen FÜNFTER TEIL die Bestimmungen der Gebührensatzung, dieser Schlussbestimmungen Satzung oder gegen die Vereinbarungen des Betreuungsvertrages kann das Kind mit Wirkung zum § 15 Inkrafttreten Monatsende vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für Diese Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft und setzt die den Fall, dass das Besuchsgeld für die beiden letzten vorherige Satzung vom 28.02.2020 außer Kraft. Monate nicht entrichtet wurde, oder dass während des letzten Betreuungsjahres die rechtzeitige Entrichtung des Besuchsgeldes mehr als zweimal angemahnt Neumarkt-Sankt Veit, 21.05.2021 werden musste. Erwin Baumgartner § 12 Krankheit, Anzeige Erster Bürgermeister (1) Kinder, die erkrankt sind oder an dem Befall von Läusen leiden, dürfen eine Kindertagesstätte während der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen. (2) Erkrankungen sind der jeweiligen Leitung der HAUSHALTSSATZUNG Kindertagesstätte unverzüglich, möglichst unter des Volksschulverbandes Neumarkt-Sankt Veit Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen; die GRUNDSCHULE voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll für das Haushaltsjahr 2021 angegeben werden. Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 und 9 BaySchFG, Art. 41 ff (3) Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit oder KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt die an dem Befall von Läusen, ist die Leitung der Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: jeweiligen Kindertagesstätte von der Erkrankung und der Art der Erkrankung unverzüglich zu unterrichten. §1 Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder oder ein Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Mitglied der Wohngemeinschaft des Kindes an einer ansteckenden Krankheit leiden. Die Leitung der Verwaltungshaushalt Kindertagesstätte kann die Wiederzulassung des in Einnahmen und Ausgaben auf 292.300 Euro und im Kindes zum Besuch der Einrichtung von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Vermögenshaushalt abhängig machen. in Einnahmen und Ausgaben auf 81.000 Euro festgesetzt. (4) Personen, die an einer ansteckenden Krankheit §2 leiden, dürfen Räume der Kindertagesstätte nicht Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im betreten. Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 VIERTER TEIL Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Sonstiges §4 § 13 Versicherungen 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben des (1) Kinder in Tageseinrichtungen sind gesetzlich nach § 2 Verwaltungshaushaltes (Umlagesoll) wird auf Abs. 1 Nr. 8a SGB VIII gegen Unfall versichert. 282.550 Euro festgesetzt. (2) Wird eine Einrichtung auf Anordnung des 2. Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden vom 1. Oktober 2020 herangezogen. Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf 3. Die Umlage wird auf 1.139,31 Euro je Schüler Schadensersatz. festgesetzt. 4. Die Umlage ist zu einem Viertel am 25.02., 25.05., 25.08. und 25.11. des Jahres zu zahlen.
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 8 §5 3. Die Umlage wird auf 2.012,93 Euro je Schüler Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen festgesetzt. Leistung von Ausgaben wird auf 15.000 Euro festgesetzt. 4. Die Umlage ist zu einem Viertel am 25.02., 25.05., §6 25.08. und 25.11. des Jahres zu zahlen. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 50.000 Euro festgesetzt. Neumarkt-Sankt Veit, den 26.05.2021 §6 Erwin Baumgartner Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Verbandsvorsitzender Kraft. Neumarkt-Sankt Veit, den 26.05.2021 Der Haushaltsplan des Volksschulverbandes Neumarkt- Erwin Baumgartner Sankt Veit -Grundschule- liegt in der Zeit vom 21. Juni bis Verbandsvorsitzender 28. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen Der Haushaltsplan des Volksschulverbandes Neumarkt- Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Sankt Veit -Mittelschule- liegt in der Zeit vom 21. Juni bis Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des 28. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Volksschulverband Neumarkt-Sankt Veit Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, -Hauptschule- Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen Erwin Baumgartner Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Verbandsvorsitzender Volksschulverband Neumarkt-Sankt Veit -Mittelschule- Erwin Baumgartner Verbandsvorsitzender HAUSHALTSSATZUNG des Volksschulverbandes Neumarkt-Sankt Veit MITTELSCHULE für das Haushaltsjahr 2021 GEMEINDE EGGLKOFEN Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 und 9 BaySchFG, Art. 41 ff HAUSHALTSSATZUNG KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt die für das Haushaltsjahr 2021 Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den §1 Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Egglkofen folgende Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Haushaltssatzung: Verwaltungshaushalt §1 in Einnahmen und Ausgaben auf 863.950 Euro und im Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 65.000 Euro festgesetzt. in Einnahmen und Ausgaben auf 2.494.500 € und im §2 Vermögenshaushalt Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im in Einnahmen und Ausgaben auf 1.527.900 € festgesetzt. Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §2 §3 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 100.000 € festgesetzt. §4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf §3 zur Finanzierung von Ausgaben des Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Verwaltungshaushaltes (Umlagesoll) wird auf Vermögenshaushalt wird auf 600.000 € festgesetzt. 467.000 Euro festgesetzt. §4 2. Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden vom 1. Oktober 2020 herangezogen. Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 9 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) Aus dem Sitzungssaal 400 v.H. b) für die Grundstücke (B) 350 v.H. 2. Gewerbesteuer Finanz- und Verwaltungsausschuss nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H. Bis Redaktionsschluss fand keine weitere Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses statt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Bau- und Umweltausschuss Leistung von Ausgaben wird auf 350.000 € festgesetzt. Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 12. Mai 2021 befassten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit folgenden Tagesordnungspunkten: §6 - 8 Bauvorhaben Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Stadtrat Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 20. Mai 2021 befassten sich die Mitglieder des Stadtrates mit folgenden Egglkofen, 26.05.2021 Tagesordnungspunkten: - Neuerlass Benutzungs- und Gebührensatzung für alle städteschen Kindergärten und Kinderkrippen in Johann Ziegleder Neumarkt-Sankt Veit Erster Bürgermeister - Beratung und Entscheidung über die Bürgeranträge - Bürgerantrag I Erlass einer Informationsfreiheitssatzung Der Haushaltsplan der Gemeinde Egglkofen liegt in der Zeit - Bürgerantrag II vom 21. Juni bis 28. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der Prüfung Einsparmöglichkeiten Stadtplatzsanierung Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, - Bürgerantrag III Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen Rederecht für Bürger in Stadtratssitzung Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. - Bekanntgaben/Vergaben Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Gemeinderat Egglkofen Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit, Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 26. Mai 2021 befassten Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen sich die Mitglieder des Gemeinderates Egglkofen mit Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. folgenden Tagesordnungspunkten: - 1 Bauvorhaben - Vorstellung der Entwurfsplanung Erweiterung Neumarkt-Sankt Veit, 15.06.2021 Kinderkrippe Egglkofen Gemeinde Egglkofen Sitzungstermine Johann Ziegleder Die nächsten Sitzungen der Gremien finden voraussichtlich Erster Bürgermeister wie folgt statt: Finanz- und Verwaltungsausschuss: 20.07.2021,18.30 Uhr Bau- und Umweltausschuss: 21.07.2021, 18.30 Uhr - Ende Amtsblatt – Stadtrat: 24.06.2021, 18.30 Uhr Die Sitzungen der Stadt Neumarkt-Sankt Veit finden bis auf Weiteres im Saal des Herzoglichen Kastens statt. Aus dem Standesamt Gemeinderat Egglkofen: 23.06.2021, 18:00 Uhr Im Monat Mail 2021 wurden im Standesamt Neumarkt- Sankt Veit folgende Beurkundungen vorgenommen und zur Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Turnhalle Veröffentlichung freigegeben: der Gemeinde Egglkofen statt. Eheschließungen: 08.05.2021 Alexandra Kattner und Hans Jaraß, Kindernachrichten Neumarkt-Sankt Veit 08.05.2021 Nina Schwan und Tugay Simseker, Neumarkt-Sankt Veit 20.05.2021 Daniela Dornreiter und Tibor Ficzu, Neumarkt-Sankt Veit 27.05.5021 Mariana Constantin und Marian Chirvasa, Neumarkt-Sankt Veit 28.05.2021 Christine Huber und Tobias Waldinger, Neumarkt-Sankt Veit Sterbefälle: 01.05.2021 Huber Friedrich Hartmut, Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 10 Das Hochbeet im Kinderland wurde neu bepflanzt Fantasiereise als kleine Auszeit vom Alltag – Mi. Im Mai nach den Eisheiligen haben die Kinder der Kinder- 21.07.2021, 19.15 bis 20 Uhr – Herzoglicher Kasten, Saal krippe in Egglkofen das Hochbeet mit vereinten Kräften Club für Cineasten – Fr. 23.07.2021, 20 bis 22 Uhr – umgegraben und neu beflanzt. Es wachsen und gedeihen Herzoglicher Kasten, Saal jetzt Erdbeeren, Zwiebeln, Radieschen, Karotten, Kohlrabi, Gurken und Tomaten im Hochbeet. Die Kinder gießen und Erste Hilfe Kurs – in Kooperation mit dem Malteser beobachten das Wachstum der Pflanzen mit viel Freude. Hilfsdienst – Sa. 24.07.21, 9 bis ca. 17 Uhr – Herzoglicher Wir freuen uns schon bald auf die ersten Radieschen und Kasten, Saal Erdbeeren. Junge vhs: Kinderkochkurs – Leckeres aus der Kombüse – Do. 19.08.2021, 14 bis 16.30 Uhr – Bild und Text: Kinderland Egglkofen Schulküche, Herzog-Heinrich-Mittelschule Strickcafé – „Gemeinsam statt einsam“ in gemütlicher Runde stricken – jeden Freitag – 14.30 bis 16.30 Uhr – Herzoglicher Kasten, 1. Stock Übersicht und Einzelheiten unseres aktuellen Kursprogrammes unter: www.vhs-neumarkt-st-veit.de Anmeldung: Tel. 0162 - 1874 164, info@vhs-neumarkt-st-veit.de www.vhs-neumarkt-st-veit.de Aktuelles finden Sie auf Facebook VHS Neumarkt-St. Veit Text: VHS Kreisbildungswerk Hochbeet im Hort Die Hortkinder können ab diesem Jahr ebenfalls ein eigenes Hochbeet bewirtschaften. Wir pflanzen Kräuter, Salat und Tomaten. Dabei beobachten wir das Wachstum und pflegen sorgsam die Gerade in der aktuellen Situation in der Corona-Krise angebauten Pflanzen. Alles wird sorgfältig in einem merken wir, wie wichtig es ist, den Kontakt zu anderen Pflanztagebuch dokumentiert. Wir freuen uns schon, wenn aufrecht zu halten, obwohl wir uns nicht oder nur wir die angebauten Pflanzen ernten und genießen können. eingeschränkt persönlich treffen können. Das katholische Kreisbildungswerk Mühldorf a. Inn bietet Bild und Text: Städtische Kindertagesstätten Neumarkt-Sankt Veit Ihnen neben digitalen Vortrags- und Kursangebot auch kostenfreie Beiträge für alle Generationen zu verschiedenen Themen, eingeteilt in unterschiedliche Kategorien, Ideen und Anregungen. Schauen Sie doch VHS einfach mal unverbindlich unter https://www.kreisbildungswerk-mdf.de rein. Vielleicht ist auch was Interessantes für Sie dabei. Bleiben Sie bitte gesund. Info und Anmeldung zu allen Veranstaltungen beim Das Team der Volkshochschule Neumarkt-Sankt Veit freut Kreisbildungswerk Mühldorf unter Telefon 08631/3767-0 sich, endlich wieder Veranstaltungen anbieten zu dürfen oder info@kreisbildungswerk-mdf.de und startet mit einer neu gewählten Vorstandschaft in die letzten Wochen des Sommersemesters. Text: Thomas Obermeier Frau Rosina Maria von Roennebeck übernimmt nun die Leitung und den Vorsitz der Vorstandschaft und wird zukünftig von Herrn Lothar Krenn als 2. Vorstand Kurs „Leben in Bayern“ unterstützt. Im Amt des Kassiers und des Schriftführers Im Kurs Leben in Bayern werden mit einfachen wurden Frau Hilde Heimerl und Heike Perzlmeier bestätigt. sprachlichen Mitteln, unterstützt mit Bild- und Videomaterial das Thema Erziehung, Bildung und Gesundheitssystem in In den nächsten Wochen sind noch folgende Deutschland vermittelt. Der Kurs richtet sich an Menschen Veranstaltungen geplant: mit Migrationshintergrund und Asylbewerber mit Workshop Glasfusing – Glasgestaltung und Bleibeperspektive. Wie ist das Kita- und Schulsystem in - verschmelzung - Sa. 19.06.2021, 13.30 bis 17.30 Uhr – Bayern aufgebaut? Wie ist der Schulalltag vor Ort? Wie läuft Kinning, Niederbergkirchen ein Arztbesuch ab, was muss ich beachten? Diesen Fragen wird in einer kleinen Gruppe nachgegangen. Der Austausch Fantasiereise als kleine Auszeit vom Alltag – Mi. und das einüben von deutscher Sprache in einem kleinen 23.06.2021, 19.15 bis 20 Uhr – Herzoglicher Kasten, Saal geschützten Rahmen ist möglich. Der Vormittagskurs am Aquagymnastik – Gelenkschonendes Training im Dienstag ist nur für Frauen reserviert, eine Kinderbetreuung Wasser – Fr. 25.06.21, 18.30 bis 19.30 Uhr – Freibad, NSV ist möglich. Der Kurs wird über das Bayerische Club für Cineasten – Fr. 25.06.2021, 20 bis 22 Uhr – Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration Herzoglicher Kasten, Saal gefördert und in Kooperation mit dem Kreisbildungswerk
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 11 Mühldorf angeboten. Die Kursleiterin Monika Ladurner- Betreuung und stimmt die verschiedenen Angebote Kaletsch ist Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache. Für die aufeinander ab. Auch die Unterstützung bei Antragsstellung TeilnehmerInnen ist der Kurs kostenlos. gehört zum Portfolio. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen Beratungsstellen, Ort: Einrichtungen und Diensten zusammen, die sich mit den Waldkraiburg Caritas Treffpunkt Miteinand, Franz-Liszt- Fragen rund um Alter und Pflege befassen. Räumlich Straße 15, 84478 Waldkraiburg angesiedelt ist der Stützpunkt am Landratsamt Mühldorf a. Inn. Beratungen finden telefonisch, unter Einhaltung der Zeit: Hygienemaßnahmen im Büro, in den Bürgerbüros und bei Dienstagskurse (Vormittags - nur für Frauen). Bedarf vor Ort zu Hause statt. 22.06/29.06/06.07./13.07/20.07von 9:00 bis 11:30 Uhr Mittwochskurse (Nachmittags) Die Sprechstunden sind 23.06/30.06/07.07/14.07/21.07 von 14:30 bis 17:00 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr. Anmeldung: über das Kreisbildungswerk Mühldorf, 08631/37670, info@kreisbildungswerk-mdf.de Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Bild und Text: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising Absprache jederzeit möglich. Eine vorherige e.V. Terminvereinbarung ist notwendig bei Sigrid Auer unter der Telefon-nummer 08631/699-1111 oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@lra-mue.de. Pflegestützpunkt eröffnet „Die eigene Pflegebedürftigkeit und die eines Angehörigen ist ein tiefer Einschnitt und eine große Herausforderung für die Betroffenen. Mit dem Pflegestützpunkt wurde eine wichtige Anlaufstelle geschaffen, um die bestehenden Angebote zu bündeln und bei individuellen Anliegen schnell und kompetent Unterstützung zu leisten“, so Landrat Max Heimerl bei der Eröffnung. Bild und Text: Landratsamt Mühldorf a. Inn Kiebitz-Schutzprojekt Bildunterschrift: (von links nach rechts) Geschäftsbereichsleiterin Claudia Holzner, Fachbereichsleiter Soziales Roland Reis, Ansprechpartnerin für den Pflegestützpunkt Sigrid Auer und Landrat Max Heimerl bei der Eröffnung. Pflegestützpunt im Landkreis Mühldorf eröffnet – Bilanz nach einem Monat: Beratungen werden gut angenommen Der Pflegestützpunkt im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde am 1. April dieses Jahres eröffnet. Nach einem Monat zeigt sich bereits, dass dieses Angebot eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Angebot der Fachstelle für Senioren am Im Rahmen des diesjährigen Kiebitz-Schutzprojektes im Landratsamt darstellt. Erste Beratungen wurden Landkreis Mühldorf hat der Landschaftspflegeverband durchgeführt, aufgrund der Corona-Lage bislang Mühldorf a. Inn e.V in den sensiblen Kiebitz-Brutgebieten telefonisch oder digital. des Landkreises Besucherlenkungstafeln aufgestellt, die Spaziergänger und Naherholungssuchende dazu Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für animieren sollen, auf den Wegen zu bleiben und Hunde an Fragen rund um das Thema Pflege und Gesundheit sowie der Leine zu führen. Hilfen im Alter. Ziel ist eine frühzeitige und umfassende Im Bereich Wolfsberg wurde derzeit eine Tafel aufgestellt. neutrale Beratung aus einer Hand. Die Beratung ist Die Tafelstandpunkte wurden stets auch mit den kostenlos. Zielgruppe sind pflegebedürftige Menschen und Grundstückseigentümern abgestimmt und das Aufstellen ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderung und von dieser Seite genehmigt. Personen, bei denen Behinderungen und Pflegedürftigkeit Mit dem Ende der Kiebitz-Brutzeit, etwa ab Juli, werden die eintreten können. Beratungsthemen sind unter anderem Tafeln dann wieder abgebaut. Pflege zu Hause und/oder in einer Einrichtung, Unterstützungsangebote und Wohnformen, Finanzierung Bild und Text: Landschaftspflegeverband Mühldorf a. Inn e.V. von Pflege und Hilfe sowie rechtliche Vorsorge wie Vollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung. Die Ansprechpartnerin des Pflegestützpunktes Sigrid Auer berät, koordiniert die wohnortnahe Versorgung und
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 12 Das Team der Abfallwirtschaft berät Sie gerne persönlich Bekanntmachung über unter der Telefonnummer 08631/699-744. Per Email Laserscanningvermessungen erreichen Sie uns unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Im Internet finden Sie unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft viele weitere Informationen. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Um immer schnell und aktuell alle wichtigen Neuigkeiten Das Bayerische Landesamt für rund um das Thema Abfallentsorgung zu finden, gibt es seit Digitalisierung, Breitband und dem 01.12.2020 die Abfall-App. Diese steht im Apple-Store Vermessung (LDBV) lässt von Juli und im Google Play-Store zum kostenlosen Download 2021 bis Juni 2022 im Landkreisgebiet bereit. Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Text: Landratsamt Mühldorf a. Inn, Kommunale Abfallwirtschaft Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Öffnungszeiten Wertstoffhof Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Neumarkt-Sankt Veit, Hörberinger Str. 52: Forstwirtschaft. 01.01.-28.02. 01.03.-30.11. 01.12.-31.12. Wochentag Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Mo xxx 16.00 - 18.00 xxx Mi xxx 16.00 - 19.00 xxx Fr 14.00 - 17.00 15.00 - 18.00 14.00 - 17.00 Sa 10.00 - 12.00 10.00 - 12.00 10.00 - 12.00 Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen 16.00 - 18.00 Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Sa xxx nur Grüngut xxx Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der Grüngutsammelstelle Egglkofen, Gewerbestr. 11 beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des März April - Sept. Okt.- Nov. LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten Freitag 15.00 - 17.00 17.00 - 19.00 15.00 - 17.00 überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Es können bis zu 2 cbm Grünabfälle kostenlos abgegeben Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke werden. Zum Grüngut gehören Gras, Zweige, Äste, nachfragen. Heckenschnitt und Laub. Nicht zum Grüngut zählen Obst, Fallobst und Gemüseabfälle. Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzu- bringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Die Öffnungszeiten vom Wertstoffhof und der Grüngut- Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können sammelstelle finden Sie auch im Entsorgungskalender. Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informationen erhalten. Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Sperrmüllabfuhr Geländemodell finden Sie im Internet unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html Die nächste Sperrmüllabfuhr findet zwischen 21. und https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende 23. Juli 2021 statt. Annahmeschluss für die .html Sperrmüllschecks im Landratsamt Mühldorf a. Inn ist Freitag, 02. Juli 2021 um 10 Uhr. Text und Bild: Landesamt für Digitalsierung Breitband und Vermessung Die Sperrmüllschecks erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes (auch online) sowie im Rathaus Neumarkt-Sankt Veit, in der Kasse, Zi. Nr. 104. Anlieferungen am Wertstoffhof Fast „live“ aus dem Rathaus In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass bei Anlieferungen an den Wertstoffhöfen die Mengen überschritten werden. Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neumarkt-Sankt Veit, heute also wieder mal was Neues und hoffentlich Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsübliche Mengen Interessantes aus dem Neumarkter Rathaus: angeliefert werden dürfen. Übermengen werden vom Personal abgewiesen. Neu überarbeitete Homepage der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und der Gemeinde Egglkofen Bei Altholz und Grüngut gelten als haushaltsübliche Nach einem Update erscheint unsere Homepage in neuem Mengen max. 2 m³, bei Bauschutt 100 Liter pro Glanz. Durch das neue Design hat unsere Webseite nicht Anlieferung und Tag. nur ein moderneres Erscheinungsbild bekommen, sondern Größere Mengen sind über private Firmen zu entsorgen. ist durch die einspaltige Darstellung auch besser auf den
Ausgabe 06/2021 Amts- und Mitteilungsblatt Seite 13 Gebrauch mit mobilen Endgeräten wie Tablet oder Handy „Am Galgenberg“ konnte offiziell eröffnet werden. Etwas ausgerichtet. Die Generalüberholung unserer anders als sonst waren nicht der Bauherr, die Politiker und Internetpräsenz hat auch viele technische Neuerungen mit die Baufirmen vor Ort und haben das Band durchschnitten, sich gebracht wie einen verbesserten Datenabgleich mit sondern die Benutzer selbst. Sehr viele Kinder waren dem Bayerischen Behördenwegweiser, den Abbau von anwesend und haben nach dem gemeinsamen technischen Barrieren und eine verbesserte Suchfunktion. Durchschneiden umgehend mit viel Freude die neuen Wie bisher erreichen Sie unsere Internetseite unter: Spielgeräte in Beschlag genommen. https://www.neumarkt-sankt-veit.de Der Spielplatz ist auch ziemlich groß, sodass viele Gerätschaften aufgestellt werden konnten. Insgesamt sind Wir wünschen Ihnen viel Information und freuen uns auf Geräte im Wert von rund 38.000 Euro vorhanden. Die Kritik und Verbesserungsvorschläge, aber auch über Lob! Aufstellung/Montage hat der Bauhof in Eigenleistung erbracht, ebenso die Anpassung des Geländes, den Zaun und die Rasenansaat. Aber es hat sich in den Augen der Kinder wiedergespiegelt: Es hat sich gelohnt. Herzlichen Dank auch an unseren Bauhof mit dem Leiter Martin Wolf und auch Florian Reichl aus dem Rathaus, der die Planung des Spielplatzes unter sich hatte. Und – bis zum nächsten Mal – im Juli gibt’s wieder „Fast „live“ aus dem Rathaus“! und denken Sie daran: „Sei gut zu jemandem und auf alle Fälle, sei gut zu dir selbst!“ – das gilt ganz besonders in Zeiten von Corona! Halten Sie Abstand, halten Sie Hygiene mit Händewaschen und desinfizieren und nutzen Sie eine Atemmaske – AHA für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen! Spielplatz im Baugebiet Galgenberg offiziell eröffnet! Ihr Am Dienstag, den 8. Juni war es endlich so weit: Der Erwin Baumgartner Kinderspielplatz in der neuen Wohnsiedlung Kontakt ins Rathaus Ansprechpartner Durchwahl Mösl Lea 98 88-44 Abteilung E-Mail Azubi lea.moesl@vgnsv.de Baumgartner Erwin 98 88-16 Rauscheder Marion 98 88-15 Erster Bürgermeister erwin.baumgartner@vgnsv.de Kasse marion.rauscheder@vgnsv.de Baumgartner Kathrin 98 88-51 Reichl Florian 98 88-47 Azubi kathrin.baumgartner@vgnsv.de Bauamt florian.reichl@vgnsv.de Dechantsreiter Sabine Seisenberger Angela H 98 88-46 98 88-37 Einwohnermeldeamt angela.seisenberger@vgnsv.de Hauptamt, sabine.dechantsreiter@vgnsv.de Steinberger Hildegard 98 88-23 Bürgermeisterbüro Ecke Ilse 98 88-31 Wasser/Kanal/Abfallw. hildegard.steinberger@vgnsv.de U Finanzverwaltung ilse.ecke@vgnsv.de Wastlhuber Christina 98 88-42 Einwohnermeldeamt christina.wastlhuber@vgnsv.de Engelmann Natascha 98 88-24 Bauamt natascha.engelmann@vgnsv.de Weichselgartner Gertraud 98 88-20 Hauptamt, Bürgermeisterbüro gertraud.weichselgartner@vgnsv.de Fuchsgruber Brigitte 98 88-19 Sozial- u. Gewerbeamt brigitte.fuchsgruber@vgnsv.de Wollersheim Stefan, 98 88-48 Hirtelreiter Karin EDV stefan.wollersheim@vgnsv.de 98 88-16 Hauptamt, Telefax 98 88-28 karin.hirtelreiter@vgnsv.de Bürgermeisterbüro Anlaufstelle Egglkofen 58 36, Handy: 0172/8531612 Huber Markus 98 88-45 Bürgermeister Ziegleder gemeinde-egglkofen@t-online.de Finanzverwaltung markus.huber@vgnsv.de Holzner Andrea Servicenummer für Notfälle bei 98 88-30 Maier Rudi, 0160/8463228 gemeindl. Versorgungsleitungen Kasse andrea.holzner@vgnsv.de in Egglkofen Ortmeier Richard, 0160/4461171 Ißmaier Marion 98 88-38 Bauamt, EDV marion.issmaier@vgnsv.de Bauhof 89 00, bauhof@vgnsv.de Klutsch Karin 98 88-14 Freibad 98 40 13, freibad@vgnsv.de Steueramt karin.klutsch@vgnsv.de Kläranlage 1593 Kohwagner Michael 98 88-43 Mo – Do 7-16:30h, Fr 7-12h klaeranlage@vgnsv.de Bauamt michael.kohwagner@vgnsv.de Notruf ausserhalb Bürozeiten 0170/23 13 47 9 Laube Julia 98 88-13 0 86 38/95 28-0 Ordnungs- Standesamt julia.laube@vgnsv.de Wasserversorgung + Notruf wasserwerk@vgnsv.de Menzel Thomas 98 88-41 Geschäftsleitung thomas.menzel@vgnsv.de Bürgerbüro Landratsamt 98 88-50
Angebot Datum, Ort Kontakt Einstiegsseminare für Existenzgründer Montag 19. Juli 2021, ab 18 Uhr Bildungszentrum Mühldorf Im Bildungszentrum Mühldorf Tel. 08631/3873-10 Beratungstag zur Existenzgründung tägliche Beratung möglich Landratsamt, Tel. 08631/90178-13 der Industrie- und Handelskammer im Landratsamt Bitte Termin vereinbaren! Energiesprechtag vierteljährlich jeden 1. Mittwoch im Monat Landratsamt Mühldorf a. Inn Rathaus Neumarkt-Sankt Veit, Zi. Nr. 109 Anmeldung unter Tel. 08631/699-357 (01. September 2021) Sprechtag für behinderte Menschen jeden 3. Donnerstag im Monat, 14-15.30h Behindertenbeauftragte Sylvia Wegner (17. Juni 2021, 15. Juli 2021) Tel. 08639/986174 Telefonische Anmeldung ist erforderlich! Rathaus Frau Fuchsgruber 08639/9888-19 Sprechtag für Menschen mit Beratung zurzeit nur per E-Mail, Fax, Landratsamt Mühldorf a. Inn, Keller, Hörbehinderung Skype oder telefonisch Raum -1.11, Tel. 08631/699-509 Sprechtag für Versicherte und Rentner Beratung zurzeit nur per Videoberatung Service-Telefon Dt. Rentenversicherung der Dt. Rentenversicherung oder Online-Dienst 0800-1000-480-15 Patientenvorsorge, Vorsorgevollmacht jeden 1. Mittwoch im Monat Anna Hospizverein Gruppeninformationsgespräche (07. Juli 2021, 14 Uhr) im Kulturbahnhof Anmeldung unter Tel. 08631/1857-0 Migrationssprechstunde Montag 28. Juni 2021, 15 – 17 Uhr Caritas Zentrum Mühldorf Rathaus Neumarkt-Sank Veit, Zi. Nr. 109 Tel.: 08631/3763-20 Sprechtag zu Sozial- und jeden Mittwoch von 10 – 12 Uhr oder mit Bezirk Oberbayern, Christine Deyle Eingliederungshilfeleistungen tel. Vereinbarung am Nachmittag Tel. 089/2198-21052, oder per E-Mail: beratung-mue@bezirk-oberbayern.de Aufgrund der weiter bestehenden Ausnahmesituation sehen wir von der Bekanntgabe der nächsten Termine an dieser Stelle ab. Aktuelle Veranstaltungstermine entnehmen Sie bitte der Presse oder den Internetseiten der Veranstalter. Die Stadtbücherei ist wieder geöffnet. Es gelten weiterhin die neuen Öffnungszeiten: Dienstag 12-14 Uhr, Mittwoch-Freitag 14-16 Uhr, Samstag 9-10 Uhr Folgende Schutzmaßnahmen bleiben bestehen: Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Gebäude beschränke Personenzahl Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen Kein Zutritt bei Erkältungs- und Corona-Symptomen Das Team der Stadtbücherei freut sich wieder sehr auf Ihr Kommen! Tel. Nr. 0 86 39/83 58, Fax Nr. 0 86 39/70 75 80, E-Mail: info@stadtbuecherei-neumarkt.de
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