Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit

Die Seite wird erstellt Malin Hentschel
 
WEITER LESEN
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                         35. Jahrgang                                            15. Juni 2021

                                             Neu am Stadtplatz!

Bild zeigt Andrea Obermaier neue Büchereileiterin und 1. Bürgermeister Erwin Baumgartner (Stadt Neumarkt-Sankt Veit)
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                  Amts- und Mitteilungsblatt                                              Seite 2

                    Neue Mitarbeiter                                            Kartierungsarbeiten ab Mai 2021

Neue Büchereileiterin                                                   Für den geplanten 380-kV-Ersatzneubau Altheim –
Zum 01.06.2021 nahm Andrea Obermaier (s. Titelfoto) ihre                St. Peter (Umspannwerk Altheim – Umspannwerk
Arbeit in der Stadtbücherei Neumarkt-Sankt Veit auf. Frau               Simbach) werden in den nächsten Monaten weiterführende
Obermaier tritt damit die Nachfolge von Helga Preußler an,              umweltfachliche Untersuchungen und Kartierungsarbeiten
die sich vor kurzem in den Ruhestand verabschiedet hat.                 durchgeführt. Die Kartierungsarbeiten finden je nach
Die gebürtige Neumarkterin wird auch künftig das                        Vegetationszeit und Artenaktivität bis Ende September
Kulturprogramm der Stadt organisieren.                                  2021 statt.
Wir wünschen Frau Obermaier viel Freude und Erfolg in
ihrem neuen Aufgabenfeld.                                               Die Firma Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung
                                                                        mbH, bzw. deren nachweislich beauftrage Subunternehmer
                                                                        werden die umweltfachlichen Untersuchungen und
                                                                        Kartierungsarbeiten im Bereich der geplanten 380-kV-
                                                                        Leitung des Ostbayernrings vornehmen.

                                                                        Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke
                                                                        betreten, sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege
                                                                        befahren werden. Bestandteil der Kartierungsarbeiten wird
                                                                        auch die Erfassung von Habitat- u. Höhlenbäumen sein.
                                                                        Diese Bäume dienen möglicherweise als Fortpflanzungs- u.
                                                                        Ruhestätte für Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die
                                                                        erfassten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels
                                                                        Farbspray markiert.

                                                                        Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder
                                                                        Nutzungsberechtigte     der betroffenen Grundstücke
                                                                        verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des
                                                                        Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und
                                                                        Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten
                                                                        durch den Träger des Vorhabens oder von ihm
Neuer Mitarbeiter im Bauhof                                             Beauftragten zu dulden.
Seit dem 1. Juni 2021 beschäftigt der städtische Bauhof
Neumarkt-Sankt Veit Herrn Oliver Schebesta. Unser neuer                 Flurschäden entstehen bei diesen Arbeiten voraussichtlich
Mitarbeiter wird künftig in der Kläranlage Neumarkt-Sankt               nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um
Veit tätig sein. Herr Schebesta arbeitet bereits mit viel Fleiß         Benachrichtigung an unseren Bürgerreferenten Markus
und Freude in seinem neuen Tätigkeitsfeld.                              Kretzler (Mail: markus.kretzler@tennet.eu, Telefon:
Wir wünschen Herrn Schebesta viel Erfolg bei seinen neuen               +49 (0)921 50740-2231
Aufgaben!

                                                                        Gesetzestext des §44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
                                                                        §44c, EnWG
              Hinweise zur Reisezeit
                                                                        (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben
                                                                        zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung
Da langsam die Ferien- und damit die Reisezeit beginnt,                 eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen
möchten wir Sie darauf hinweisen, auf die Gültigkeit Ihrer              notwendige        Vermessungen,          Boden-      und
Ausweisdokumente zu achten. Die Produktion eines neuen                  Grundwasseruntersuchungen           einschließlich    der
Personalausweises nimmt in der Regel 2-3 Wochen in                      vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen,
Anspruch, die eines Reisepasses 3-4 Wochen. Auch auf die                bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden
Gültigkeit von Kinderreisepässen muss geachtet werden.                  Bauausführung,       Kampfmitteluntersuchungen       und
Diese werden von uns vor Ort ausgestellt. Wir würden Sie                archäologische Voruntersuchungen sowie sonstige
allerdings bitten, bereits zeitnah bei geplanter Reise die              Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm
Aktualisierung bzw. Beantragung von Kinderreisepässen                   Beauftragte zu dulden.
vorzunehmen (Achtung: Kinderreisepässe gelten nur bis                   Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Satz 1 zu
zum 12. Lebensjahr, danach ist ein Personalausweis bzw.                 dulden, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde
ein Reisepass zu beantragen).                                           auf Antrag des Trägers des Vorhabens gegenüber dem
Zur Beantragung neuer Dokumente, egal welche Art,                       Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten die
benötigen Sie ein biometrisches Passbild, sowie eine                    Duldung dieser Maßnahmen anordnen.
Geburts-/Eheurkunde (nur bei Erstausstellung durch die VG               (2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem
Neumarkt-Sankt Veit), außerdem müssen Sie bzw. Ihre                     Eigentümer     oder     sonstigen    Nutzungsberechtigten
Familienangehörigen selbst zur Beantragung erscheinen.                  mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt
Die       Ausweisdokumente         können       Sie     im              unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den
Einwohnermeldeamt, Zi. Nr. 004 im Erdgeschoss                           Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind,
beantragen. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung                durch den Träger des Vorhabens bekannt zu geben.
unter 08639/9888-42 oder -46. Wir wünschen Ihnen eine
schöne Sommerzeit.
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                Amts- und Mitteilungsblatt                                             Seite 3

(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem                                          §2
Eigentümer     oder    sonstigen     Nutzungsberechtigten             Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17
unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Träger des                LadSchlG), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes,
Vorhabens eine angemessene Entschädigung in Geld zu                   des      Jugendarbeitsschutzgesetzes   und      des
leisten.                                                              Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht                  Fassung zu beachten.
zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige
Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des                                            §3
Berechtigten die Entschädigung fest.                                  Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und
                                                                      Feiertagen außerhalb der in § 1 dieser Verordnung
Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.                   freigegebenen        Öffnungszeiten       kann      eine
                                                                      Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vorliegen.
Text: TenneT TSO GmbH
                                                                                                 §4
                                                                      Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung
                        Amtsblatt                                     in Kraft.
          (Amtliche Hinweise und Bekanntmachungen)

                                                                      Neumarkt-Sankt Veit, den 10.05.2021
 Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und
  Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen                      Stadt Neumarkt-Sankt Veit
  Veranstaltungen in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit
                    im Jahr 2021                                      Erwin Baumgartner
                                                                      Erster Bürgermeister

                                                                                        GEBÜHRENSATZUNG
                                                                      für alle städtischen Kindergärten und Kinderkrippen in
                                                                                         Neumarkt-Sankt Veit

                                                                      Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erlässt aufgrund von Art. 2
                                                                      und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
                                                                      Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl.
                                                                      S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 4
                                                                      des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) geändert
                                                                      worden ist folgende Satzung über die Erhebung von
                                                                      Benutzungsgebühren für den Besuch von städtischen
                                                                      Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Kinderkrippe).

                                                                                        § 1 Geltungsbereich

                                                                      Diese Satzung gilt für alle Kindergärten und Kinderkrippen
                                                                      in Trägerschaft der Stadt Neumarkt-Sankt Veit als
                                                                      öffentliche Einrichtung.
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den
Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung                der
                                                                              § 2 Gebühren und Ersatz der Auslagen
Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl. S. 745), zuletzt
geändert durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober
                                                                      (1) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit erhebt für die
2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3
                                                                          Inanspruchnahme ihrer Kindertagesstätten Gebühren
der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
                                                                          und Ersatz von Auslagen. Die Höhe der Gebühren und
Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien-
                                                                          des Ersatzes von Auslagen richten sich nach §§ 5 und 6
und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 2. Dezember
                                                                          dieser Satzung.
1998 (GVBl. S 956), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 8 der
Verordnung vom 28.11.2012 (GVBl. S. 656) erlässt die
                                                                      (2) Schuldner der Gebühren und Auslagen sind
Stadt Neumarkt-Sankt Veit folgende Verordnung:
                                                                           a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in
                                                                              die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird
                           §1
                                                                              und
    (1) Anlässlich des in der Stadt Neumarkt-Sankt Veit
                                                                           b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine
        stattfindenden Marktes am 17. Oktober 2021
                                                                              Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
        (Kirchweihmarkt) dürfen alle Verkaufsstellen
                                                                      (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamt-
        innerhalb des Umgriffs des Sanierungsgebiets der
                                                                          schuldner.
        Stadt Neumarkt-Sankt Veit in der Zeit von 12 Uhr
        bis 17 Uhr geöffnet sein.
                                                                      (4) Die Gebühren sowie der Auslagenersatz sind
                                                                          öffentlich-rechtliche Forderungen gemäß Art. 8 des
    (2) Das Sanierungsgebiet ist im beigefügtem Lageplan
                                                                          Kommunalabgabengesetzes. Für die Kindertagesstätte
        durch eine rote Umgrenzung gekennzeichnet.
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                Amts- und Mitteilungsblatt                                                Seite 4

      entsteht die Gebührenpflicht mit dem 1. Kalendertag                         - für eine Buchungszeit von über 8 bis 9 Stunden:
      des Eintrittsmonats des Kindes und endet bei Austritt                       201 Euro,
      mit Ablauf des Kalendermonats.                                              - für eine Buchungszeit von über 9 Stunden: 223
                                                                                  Euro.
(5) Die Gebühr wie auch der Auslagenersatz sind
    entsprechend der einschlägigen Buchungszeit-                              b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
    kategorie auch dann zu entrichten, wenn ein Kind die                         bis zur Einschulung (Kindergarten):
    Kindertagesstätte nur wenige Tage im Monat besucht.                          - für eine Buchungszeit von über 3 bis 4 Stunden:
                                                                                 110 Euro,
(6) Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie                             - für eine Buchungszeit von über 4 bis 5 Stunden:
    Schließzeiten von bis zu 35 Tagen im Jahr bleiben                            120 Euro,
    unberücksichtigt.                                                            - für eine Buchungszeit von über 5 bis 6 Stunden:
                                                                                 135 Euro,
(7) Die Gebühren und Auslagen werden für zwölf Monate                            - für eine Buchungszeit von über 6 bis 7 Stunden:
    erhoben.                                                                     150 Euro,
                                                                                 - für eine Buchungszeit von über 7 bis 8 Stunden:
              § 3 Fälligkeit und Zahlungsweise                                   155 Euro,
                                                                                 - für eine Buchungszeit von über 8 bis 9 Stunden:
(1)   Die Elternbeiträge sind am 15. des laufenden Monats                        171 Euro,
      zur Zahlung fällig. Bezahlung ist zu bewirken durch                        - für eine Buchungszeit von über 9 Stunden:
      Erteilung eines Lastschriftmandates zugunsten der                          188 Euro.
      Stadt Neumarkt-Sankt Veit.
                                                                      (2)     Spielgeld und Teegeld, bzw. Verpflegungsgeld bei
(2)   Werden die Elternbeiträge nicht bis zum Fälligkeitstag                  Abs. 1 Buchst. a) und b), sind in den Gebühren
      bezahlt,   so     werden      Mahngebühren        und                   enthalten und werden nicht zusätzlich erhoben.
      Säumniszuschläge nach den für öffentliche Abgaben                       Kosten für Mittagessen (3,00 € pro Essen) werden
      geltenden Bestimmungen erhoben.                                         nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und mit
                                                                              den Elternbeiträgen erhoben.
(3)   Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender
      Deckung des Kontos gehen zu Lasten der                          (3)     Für Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das 3.
      Gebührenschuldner.                                                      Lebensjahr vollendet haben und trotzdem weiterhin
                                                                              die Kinderkrippe besuchen, ist weiterhin der Beitrag
(4)   Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als                        nach Abs. 1 Buchst. a zu zahlen.
      zwei Monaten werden die Elternbeiträge gegen
      Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ab dem dritten
      Monat anteilig ermäßigt.                                        (4)     Wird ein Kind wiederholt unangekündigt nicht bis zur
                                                                              spätestmöglichen Abholzeit abgeholt, ist eine Gebühr
           § 4 Alters- und Buchungszeitenstaffelung                           in Höhe von 5,00 € pro angefangene halbe Stunde zu
                                                                              zahlen. Die jeweilige aktuelle Buchungszeit wird im
(1)   Die Besuchsgebühren sind entsprechend des Alters                        Betreuungsvertrag festgehalten.
      des Kindes, sowie der im Betreuungsvertrag
      gebuchten     Buchungszeiten      gestaffelt.   Die                                     § 6 Ermäßigung
      Buchungszeiten      beinhalten    die     gesamten
      Betreuungszeiten, also auch Bring- und Abholzeiten,             (1)     Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig
      sowie den Frühdienst.                                                   die selbe Kindertageseinrichtung, so wird die Gebühr
                                                                              aus § 5 Abs. 1 für das 2. Kind um 25 v.H., für jedes
(2)   Wechselnde Buchungszeiten werden auf einen                              weitere Kind um 50 v.H. ermäßigt.
      Tagesdurchschnitt bezogen auf eine 5-Tage-Woche
      umgerechnet.                                                   (2) Bei der Berechnung der jeweiligen Gebührenhöhe je
                                                                         Kind sind gegebenenfalls die Bei-tragszuschüsse des
                    § 5 Höhe der Gebühren
                                                                         Freistaates Bayern zu den Elternbeiträgen in Abzug zu
                                                                         bringen (maßgebend für die Ermäßigungsregel ist der
(1)   Die monatlichen Gebühren in den Kindertagesstätten                 von den Gebührenschuldnern zu bezahlende Betrag).
      betragen:
                                                                                           § 7 Auskunftspflicht
      a)   für     Kinder   ab    dem    vollendeten     12.
           Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese
                                                                      Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, in Fällen,
           Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden
                                                                      in denen Ermäßigung des Besuchsgeldes gewährt wurde,
           (Kinderkrippe):
                                                                      alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe der Ermäßigung
           - für eine Buchungszeit von über 3 bis 4 Stunden:
           130 Euro,
                                                                      haben oder zum Wegfall der Ermäßigung führen könnten,
           - für eine Buchungszeit von über 4 bis 5 Stunden:
                                                                      der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte unverzüglich
           140 Euro,
                                                                      mitzuteilen. Auf Anforderung ist durch Nachreichung von
           - für eine Buchungszeit von über 5 bis 6 Stunden:
                                                                      Unterlagen (vgl. § 6 Abs. 2) nachzuweisen, dass die
           151 Euro,
                                                                      Voraussetzungen, unter denen die Ermäßigung gewährt
           - für eine Buchungszeit von über 6 bis 7 Stunden:
                                                                      wurde, nach wie vorgegeben sind.
           166 Euro,
           - für eine Buchungszeit von über 7 bis 8 Stunden:
           182 Euro,
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                              Amts- und Mitteilungsblatt                                                 Seite 5

                       § 8 Inkrafttreten                                                 ZWEITER TEIL:
                                                                                 Aufnahme in die Kindertagesstätte
Diese Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft und setzt damit
die vorherige Satzung vom 11.12.2020 außer Kraft.                                            § 5 Aufnahme

                                                                    (1)     Die Aufnahme in eine Kindertagesstätte erfolgt nach
Neumarkt-Sankt Veit, 21.05.2021                                             Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom
                                                                            vollendeten 12. Lebensmonat an. In gesonderten
                                                                            Fällen ist auch eine Aufnahme mit vollendetem 9.
Erwin Baumgartner                                                           Lebensmonat möglich Sind nicht genügend freie
Erster Bürgermeister                                                        Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der
                                                                            Stadt Neumarkt-Sankt Veit wohnenden Kindern nach
                                                                            folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

                                                                            a)   Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend
                 BENUTZUNGSSATZUNG                                               und berufstätig sind;
für alle städtischen Kindergärten und Kinderkrippen in                      b)   Kinder, deren Familien sich in einer besonderen
                  Neumarkt-Sankt Veit                                            Notlage befinden;
                                                                            c)   Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind.
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung                   (2)     Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die                   entsprechende Belege beizubringen.
zuletzt durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
(GVBl. S. 260) geändert worden ist, erlässt die Stadt               (3)     Auswärtige Kinder werden nur zugelassen, soweit und
Neumarkt-Sankt Veit folgende Satzung:                                       solange freie Plätze verfügbar sind.

                                                                    (4)     Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht
                       ERSTER TEIL:
                                                                            aufgenommen werden können, werden in eine
                        Allgemeines
                                                                            Vormerkliste eingetragen. Die Aufnahme bestimmt
                                                                            sich     im     Übrigen   nach     Maßgabe    der
                    § 1 Geltungsbereich
                                                                            Dringlichkeitsstufen gemäß Abs. 1.
Diese Satzung gilt für alle städtischen Kindergärten und
                                                                                            § 6 Anmeldung
Kinderkrippen in Neumarkt-Sankt Veit im Sinne des
Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes
                                                                    (1)     Die Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte
(BayKiBiG), die sich in der Trägerschaft der Stadt
                                                                            setzt die schriftliche Anmeldung durch die
Neumarkt-Sankt Veit befindet.
                                                                            Personensorgeberechtigten    voraus.   Bei   der
                                                                            Anmeldung sind die erforderlichen Angaben zur
 § 2 Aufgaben der Stadt und den Kindertagesstätten
                                                                            Person des aufzunehmenden Kindes und des / der
                                                                            Personensorgeberechtigten zu machen. Änderungen
(1) Die Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt gemäß
                                                                            beim     Personensorgerecht   sind   unverzüglich
    den im Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
                                                                            mitzuteilen.
    und     in    dessen      Ausführungsbestimmungen
    festgelegten Grundsätzen.
                                                                    (2)     Die Anmeldung ist bei der jeweiligen Leitung der
                                                                            Kindertagesstätte  möglich.   Frühest     möglicher
(2) Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit betreibt die
                                                                            Aufnahmetermin ist der Monat, in dem das
    Kindertagesstätten.     Die     Kindertagesstätten
                                                                            anzumeldende Kind 12 Monate alt wird. Die
    unterstützten und ergänzen die familiäre Erziehung
                                                                            Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte
    und übernehmen darüber hinaus die Aufgaben gemäß
                                                                            Betreuungsjahr (§ 9). Eine spätere Anmeldung
    Art. 10 BayKiBiG.
                                                                            während des Betreuungsjahres ist möglich.
(3) Die Verwaltung der Einrichtungen obliegt der Stadt
                                                                    (3)     Bei der Anmeldung des Kindes haben die
    Neumarkt-Sankt Veit. Sofern nichts anderes bestimmt
                                                                            Personensorgeberechtigten verbindlich im Voraus
    ist, regelt den laufenden Betrieb die Leitung der
                                                                            Buchungszeiten für das Betreuungsjahr festzulegen.
    jeweiligen Einrichtung ggf. in Zusammenarbeit mit
                                                                            Buchungszeit ist die Zeit, in der das Kind die
    dem Team der Erzieherinnen und Erzieher und nach
                                                                            Einrichtung besucht. Um eine regelmäßige Bildung,
    Anhörung des Elternbeirates.
                                                                            Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu
                                                                            können, wird eine Mindestbuchungszeit (§ 8)
              § 3 Gebühren und Auslagen
                                                                            festgelegt.
Die Benutzungsgebühren und Auslagen werden in einer
                                                                    (4)     Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst nach schriftlicher
Gebührensatzung festgelegt.
                                                                            Bestätigung der Anmeldung durch die Leitung der
                                                                            jeweiligen Kindertagesstätte.
                       § 4 Elternbeirat
                                                                            § 7 Betreuungsvertrag, Mindestbuchungszeit
Für die Kindertagesstätten wird jeweils ein Elternbeirat
gebildet. Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus
                                                                    (1)     Es werden folgende Buchungszeiten angeboten:
Art. 14 BayKiBiG.
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                               Amts- und Mitteilungsblatt                                                 Seite 6

      a)   für   Kinder    ab   dem    vollendeten 12.                       § 10 Pflichten der Personensorgeberechtigten
           Lebensmonat bis zu dem Monat, in dem diese
           Kinder 2 Jahre und 11 Monate alt werden                   (1)     Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder
           (Kinderkrippe):                                                   zu      Beginn      der      Betreuungszeit     dem
                über 3 bis 4 Stunden,                                       Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung
                über 4 bis 5 Stunden,                                       der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung
                über 5 bis 6 Stunden,                                       wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt
                über 6 bis 7 Stunden,                                       mit der Übernahme der Kinder am Gebäude oder dem
                über 7 bis 8 Stunden,                                       Grundstück der Einrichtung und endet mit der
                über 8 bis 9 Stunden,                                       Übernahme der Kinder durch die Eltern oder
                über 9 Stunden                                              abholberechtigten Personen bzw. beim Verlassen des
                                                                             Gebäudes bzw. des Grundstückes.

      b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr                 (2)     Die Personensorgeberechtigten erklären bei der
         bis zur Einschulung (Kindergarten):                                 Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer
                                                                             außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist.
              über 3 bis 4 Stunden,
                                                                             Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen
              über 4 bis 5 Stunden,
                                                                             werden. Die abholende Person muss mindestens
              über 5 bis 6 Stunden,                                         14 Jahre alt sein.
              über 6 bis 7 Stunden,
              über 7 bis 8 Stunden,                                 (3)     Die Kinder sollen die Einrichtung im Rahmen der
              über 8 bis 9 Stunden,                                         vereinbarten     Betreuungszeiten    kontinuierlich
              über 9 Stunden.                                               besuchen. Krankheits- und Urlaubszeiten bleiben
                                                                             hierbei unberücksichtigt.

(2)   Die Buchungszeit und die Einzelheiten des                      (4)     Kinder vor dem Schuleintritt dürfen nur in Begleitung
      Benutzungsverhältnisses     werden      in   einem                     eines Personensorgeberechtigten oder von diesen
      Betreuungsvertrag festgelegt, der bei Aufnahme des                     schriftlich bestimmten Personen nach Hause gehen.
      Kindes zwischen den Personensorgeberechtigten und
      dem Träger der Kindertagesstätte abzuschließen ist.            (5)     Änderungen    der    persönlichen  Verhältnisse,
                                                                             insbesondere die Änderung der Anschrift, ist der
(3)   Die Änderung der Buchungszeiten ist in begründeten                     Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich
      Ausnahmefällen jeweils zum Monatsanfang unter                          mitzuteilen.
      Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.
                                                                     (6)     Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit in
(4)   Mit Vertragsabschluss erkennen die Eltern /                            einer Kindertagesstätte hängt entscheidend von der
      Personensorgeberechtigten die Konzeption der                           Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die
      Einrichtung an.                                                        Personensorgeberechtigten sollen daher regelmäßig
                                                                             die Elternabende besuchen und auch die Möglichkeit
(5)   Kinder, die im ersten Kindergartenhalbjahr das                         wahrnehmen, Sprechstunden zu vereinbaren.
      3. Lebensjahr vollenden, besuchen bis einschließlich
      Februar die Kinderkrippe, soweit genügend Plätze zur
      Verfügung stehen. Ab März besteht dann die                                           DRITTER TEIL:
      Möglichkeit, für das zweite Kindergartenhalbjahr in                             Abmeldung und Ausschluss
      den Kindergarten zu wechseln. Inwieweit dies für das
      Kind pädagogisch sinnvoll ist, ist mit der                                   § 11 Kündigung, Beendigung des
      Einrichtungsleitung abzusprechen. Falls in der Krippe                              Vertragsverhältnisses
      alle Plätze mit Krippenkindern belegt sind, muss zum
      Halbjahr ein Wechsel in den Kindergarten erfolgen.             (1)     Die Kündigung durch die Personensorgeberechtigten
                                                                             ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer
                § 8 Öffnungszeiten, Ferien                                   Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

(1)   Die Kindertagesstätten sind zu folgenden Zeiten                (2)     Die Abmeldung bedarf der Schriftform.
      geöffnet: Monat bis Freitag von 07:00 Uhr bis
      17:00 Uhr. Ist die Kindertagesstätte in den Ferien             (3)     Während der letzten 3 Monate des Betreuungsjahres
      geöffnet, schließt die Einrichtung bereits um                          ist  die   Abmeldung      nur  zum    Ende    des
      16.00 Uhr.                                                             Betreuungsjahres zulässig.

(2)   Ferienschließzeiten und sonstige betriebsbedingte              (4)     Für den Wechsel von Krippe in den Kindergarten
      Schließzeiten werden von der jeweiligen Leitung der                    bedarf es keiner Abmeldung.
      Kindertagesstätte rechtzeitig bekanntgegeben.
                                                                     (5)     Für den Wechsel von Kindergarten in den Hort bedarf
                    § 9 Betreuungsjahr                                       es keiner Abmeldung.

Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet                 (6)     Für Kinder, die zum Ende des Betreuungsjahres in die
am 31. August.                                                               Schule wechseln, bedarf es keiner Abmeldung.
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                               Amts- und Mitteilungsblatt                                                Seite 7

(7)   Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden               (3)     Alle Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind durch die
      Monats    unter   Einhaltung   einer  mindestens                       Personensorgeberechtigten unverzüglich der Leitung
      zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren Besuch                       der jeweiligen Tageseinrichtung zu melden. Die
      einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden,                         Meldung an den Unfallversicherungsträger obliegt der
      wenn es                                                                Leitung der Tageseinrichtung.

      a)   innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2                                  § 14 Rauchverbot
           Wochen lang unentschuldigt gefehlt hat,
      b)   innerhalb des laufenden Betreuungsjahres                  In allen Räumen einer Kindertagesstätte und dem
           insgesamt mehr als 4 Wochen unentschuldigt                Außenbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
           gefehlt hat,

(8)   Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen                                     FÜNFTER TEIL
      die Bestimmungen der Gebührensatzung, dieser                                      Schlussbestimmungen
      Satzung oder gegen die Vereinbarungen des
      Betreuungsvertrages kann das Kind mit Wirkung zum                                     § 15 Inkrafttreten
      Monatsende vom Besuch der Kindertagesstätte
      ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für               Diese Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft und setzt die
      den Fall, dass das Besuchsgeld für die beiden letzten          vorherige Satzung vom 28.02.2020 außer Kraft.
      Monate nicht entrichtet wurde, oder dass während des
      letzten Betreuungsjahres die rechtzeitige Entrichtung
      des Besuchsgeldes mehr als zweimal angemahnt                   Neumarkt-Sankt Veit, 21.05.2021
      werden musste.
                                                                     Erwin Baumgartner
                  § 12 Krankheit, Anzeige                            Erster Bürgermeister

(1)   Kinder, die erkrankt sind oder an dem Befall von
      Läusen leiden, dürfen eine Kindertagesstätte während
      der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen.

(2)   Erkrankungen sind der jeweiligen Leitung der                                      HAUSHALTSSATZUNG
      Kindertagesstätte unverzüglich, möglichst unter                        des Volksschulverbandes Neumarkt-Sankt Veit
      Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen; die                                        GRUNDSCHULE
      voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll                                      für das Haushaltsjahr 2021
      angegeben werden.
                                                                     Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 und 9 BaySchFG, Art. 41 ff
(3)   Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit oder           KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt die
      an dem Befall von Läusen, ist die Leitung der                  Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
      jeweiligen Kindertagesstätte von der Erkrankung und
      der Art der Erkrankung unverzüglich zu unterrichten.                                      §1
      Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder oder ein                Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im
      Mitglied der Wohngemeinschaft des Kindes an einer
      ansteckenden Krankheit leiden. Die Leitung der                 Verwaltungshaushalt
      Kindertagesstätte kann die Wiederzulassung des                 in Einnahmen und Ausgaben auf           292.300 Euro und im
      Kindes zum Besuch der Einrichtung von der
      vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses                 Vermögenshaushalt
      abhängig machen.                                               in Einnahmen und Ausgaben auf        81.000 Euro festgesetzt.

(4)   Personen, die an einer ansteckenden Krankheit                                          §2
      leiden, dürfen Räume der Kindertagesstätte nicht               Kredite  zur  Finanzierung      von   Ausgaben             im
      betreten.                                                      Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

                                                                                               §3
                       VIERTER TEIL                                  Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
                         Sonstiges
                                                                                                   §4
                    § 13 Versicherungen                              1.        Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
                                                                               Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben des
(1)   Kinder in Tageseinrichtungen sind gesetzlich nach § 2                    Verwaltungshaushaltes (Umlagesoll) wird auf
      Abs. 1 Nr. 8a SGB VIII gegen Unfall versichert.                          282.550 Euro festgesetzt.

(2)   Wird eine Einrichtung auf Anordnung des                        2.        Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl
      Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden                             vom 1. Oktober 2020 herangezogen.
      Gründen       geschlossen,      haben     die
      Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf                  3.        Die Umlage wird auf 1.139,31 Euro je Schüler
      Schadensersatz.                                                          festgesetzt.

                                                                     4.        Die Umlage ist zu einem Viertel am 25.02., 25.05.,
                                                                               25.08. und 25.11. des Jahres zu zahlen.
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                              Amts- und Mitteilungsblatt                                              Seite 8

                          §5                                        3.      Die Umlage wird auf 2.012,93 Euro je Schüler
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen                        festgesetzt.
Leistung von Ausgaben wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
                                                                    4.      Die Umlage ist zu einem Viertel am 25.02., 25.05.,
                          §6                                                25.08. und 25.11. des Jahres zu zahlen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in
Kraft.                                                                                        §5
                                                                    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
                                                                    Leistung von Ausgaben wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Neumarkt-Sankt Veit, den 26.05.2021
                                                                                              §6
Erwin Baumgartner                                                   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in
Verbandsvorsitzender                                                Kraft.
                                                                    Neumarkt-Sankt Veit, den 26.05.2021

Der Haushaltsplan des Volksschulverbandes Neumarkt-                 Erwin Baumgartner
Sankt Veit -Grundschule- liegt in der Zeit vom 21. Juni bis         Verbandsvorsitzender
28.   Juni     2021    in    der    Geschäftsstelle    der
Verwaltungsgemeinschaft         Neumarkt-Sankt        Veit,
Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen               Der Haushaltsplan des Volksschulverbandes Neumarkt-
Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.                          Sankt Veit -Mittelschule- liegt in der Zeit vom 21. Juni bis
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des            28.   Juni     2021      in    der    Geschäftsstelle    der
ganzen      Jahres   in     der     Geschäftsstelle     der         Verwaltungsgemeinschaft           Neumarkt-Sankt       Veit,
Verwaltungsgemeinschaft         Neumarkt-Sankt        Veit,         Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen
Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen               Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.
Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.                          Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des
                                                                    ganzen     Jahres      in     der    Geschäftsstelle     der
Volksschulverband Neumarkt-Sankt Veit                               Verwaltungsgemeinschaft           Neumarkt-Sankt       Veit,
-Hauptschule-                                                       Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen
Erwin Baumgartner                                                   Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.
Verbandsvorsitzender
                                                                    Volksschulverband Neumarkt-Sankt Veit
                                                                    -Mittelschule-
                                                                    Erwin Baumgartner
                                                                    Verbandsvorsitzender
                HAUSHALTSSATZUNG
     des Volksschulverbandes Neumarkt-Sankt Veit
                    MITTELSCHULE
              für das Haushaltsjahr 2021
                                                                                      GEMEINDE EGGLKOFEN
Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 und 9 BaySchFG, Art. 41 ff                                  HAUSHALTSSATZUNG
KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt die                                   für das Haushaltsjahr 2021
Schulverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:
                                                                    Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den
                           §1                                       Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Egglkofen folgende
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im                Haushaltssatzung:

Verwaltungshaushalt                                                                            §1
in Einnahmen und Ausgaben auf 863.950 Euro und im                   Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im

Vermögenshaushalt                                                   Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben auf 65.000 Euro festgesetzt.              in Einnahmen und Ausgaben auf 2.494.500 € und im

                        §2                                          Vermögenshaushalt
Kredite  zur  Finanzierung      von   Ausgaben           im         in Einnahmen und Ausgaben auf 1.527.900 € festgesetzt.
Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
                                                                                          §2
                          §3                                        Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.              Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 100.000 €
                                                                    festgesetzt.
                           §4
1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf                                      §3
     zur     Finanzierung      von     Ausgaben    des              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
     Verwaltungshaushaltes      (Umlagesoll) wird   auf             Vermögenshaushalt wird auf 600.000 € festgesetzt.
     467.000 Euro festgesetzt.
                                                                                            §4
2.   Für die Berechnung der Umlage wird die Schülerzahl             Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden
     vom 1. Oktober 2020 herangezogen.                              Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                Amts- und Mitteilungsblatt                                             Seite 9

 1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                         Aus dem Sitzungssaal
                                                  400 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)                    350 v.H.
 2. Gewerbesteuer                                                     Finanz- und Verwaltungsausschuss
    nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.                    Bis Redaktionsschluss fand keine weitere Sitzung des
                                                                      Finanz- und Verwaltungsausschusses statt.
                          §5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen                  Bau- und Umweltausschuss
Leistung von Ausgaben wird auf 350.000 € festgesetzt.                 Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 12. Mai 2021 befassten
                                                                      sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit
                                                                      folgenden Tagesordnungspunkten:
                          §6                                          - 8 Bauvorhaben
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in
Kraft.                                                                Stadtrat
                                                                      Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 20. Mai 2021 befassten
                                                                      sich die Mitglieder des Stadtrates mit folgenden
Egglkofen, 26.05.2021                                                 Tagesordnungspunkten:
                                                                      - Neuerlass Benutzungs- und Gebührensatzung für alle
                                                                         städteschen Kindergärten und Kinderkrippen in
Johann Ziegleder                                                         Neumarkt-Sankt Veit
Erster Bürgermeister                                                  - Beratung und Entscheidung über die Bürgeranträge
                                                                         - Bürgerantrag I
                                                                           Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
Der Haushaltsplan der Gemeinde Egglkofen liegt in der Zeit               - Bürgerantrag II
vom 21. Juni bis 28. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der                  Prüfung Einsparmöglichkeiten Stadtplatzsanierung
Verwaltungsgemeinschaft         Neumarkt-Sankt       Veit,               - Bürgerantrag III
Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen                      Rederecht für Bürger in Stadtratssitzung
Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.                            - Bekanntgaben/Vergaben
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des
ganzen    Jahres      in    der    Geschäftsstelle    der             Gemeinderat Egglkofen
Verwaltungsgemeinschaft         Neumarkt-Sankt       Veit,            Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 26. Mai 2021 befassten
Johannesstraße 9, Zimmer 106, während der allgemeinen                 sich die Mitglieder des Gemeinderates Egglkofen mit
Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.                            folgenden Tagesordnungspunkten:
                                                                      - 1 Bauvorhaben
                                                                      - Vorstellung       der     Entwurfsplanung     Erweiterung
Neumarkt-Sankt Veit, 15.06.2021                                           Kinderkrippe Egglkofen

Gemeinde Egglkofen                                                    Sitzungstermine
Johann Ziegleder                                                      Die nächsten Sitzungen der Gremien finden voraussichtlich
Erster Bürgermeister                                                  wie folgt statt:
                                                                      Finanz- und Verwaltungsausschuss: 20.07.2021,18.30 Uhr
                                                                      Bau- und Umweltausschuss: 21.07.2021, 18.30 Uhr
                    - Ende Amtsblatt –                                Stadtrat: 24.06.2021, 18.30 Uhr

                                                                      Die Sitzungen der Stadt Neumarkt-Sankt Veit finden bis auf
                                                                      Weiteres im Saal des Herzoglichen Kastens statt.
              Aus dem Standesamt
                                                                      Gemeinderat Egglkofen: 23.06.2021, 18:00 Uhr
Im Monat Mail 2021 wurden im Standesamt Neumarkt-
Sankt Veit folgende Beurkundungen vorgenommen und zur                 Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Turnhalle
Veröffentlichung freigegeben:                                         der Gemeinde Egglkofen statt.

Eheschließungen:
08.05.2021 Alexandra Kattner und Hans Jaraß,                                           Kindernachrichten
           Neumarkt-Sankt Veit
08.05.2021 Nina Schwan und Tugay Simseker,
           Neumarkt-Sankt Veit
20.05.2021 Daniela Dornreiter und Tibor Ficzu,
           Neumarkt-Sankt Veit
27.05.5021 Mariana Constantin und Marian Chirvasa,
           Neumarkt-Sankt Veit
28.05.2021 Christine Huber und Tobias Waldinger,
           Neumarkt-Sankt Veit

Sterbefälle:
01.05.2021 Huber Friedrich Hartmut, Neumarkt-Sankt
             Veit
Neu am Stadtplatz! - Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Ausgabe 06/2021                                      Amts- und Mitteilungsblatt                                               Seite 10

Das Hochbeet im Kinderland wurde neu bepflanzt                             Fantasiereise als kleine Auszeit vom Alltag – Mi.
Im Mai nach den Eisheiligen haben die Kinder der Kinder-                   21.07.2021, 19.15 bis 20 Uhr – Herzoglicher Kasten, Saal
krippe in Egglkofen das Hochbeet mit vereinten Kräften                     Club für Cineasten – Fr. 23.07.2021, 20 bis 22 Uhr –
umgegraben und neu beflanzt. Es wachsen und gedeihen                       Herzoglicher Kasten, Saal
jetzt Erdbeeren, Zwiebeln, Radieschen, Karotten, Kohlrabi,
Gurken und Tomaten im Hochbeet. Die Kinder gießen und                      Erste Hilfe Kurs – in Kooperation mit dem Malteser
beobachten das Wachstum der Pflanzen mit viel Freude.                      Hilfsdienst – Sa. 24.07.21, 9 bis ca. 17 Uhr – Herzoglicher
Wir freuen uns schon bald auf die ersten Radieschen und                    Kasten, Saal
Erdbeeren.                                                                 Junge vhs: Kinderkochkurs – Leckeres aus der
                                                                           Kombüse – Do. 19.08.2021, 14 bis 16.30 Uhr –
Bild und Text: Kinderland Egglkofen
                                                                           Schulküche, Herzog-Heinrich-Mittelschule
                                                                           Strickcafé – „Gemeinsam statt einsam“ in gemütlicher
                                                                           Runde stricken – jeden Freitag – 14.30 bis 16.30 Uhr –
                                                                           Herzoglicher Kasten, 1. Stock

                                                                           Übersicht     und     Einzelheiten unseres  aktuellen
                                                                           Kursprogrammes unter: www.vhs-neumarkt-st-veit.de
                                                                           Anmeldung:
                                                                           Tel. 0162 - 1874 164,
                                                                           info@vhs-neumarkt-st-veit.de
                                                                           www.vhs-neumarkt-st-veit.de
                                                                           Aktuelles finden Sie auf Facebook VHS Neumarkt-St. Veit
                                                                           Text: VHS

                                                                                               Kreisbildungswerk
Hochbeet im Hort
Die Hortkinder können ab diesem Jahr ebenfalls ein
eigenes Hochbeet bewirtschaften.
Wir pflanzen Kräuter, Salat und Tomaten. Dabei
beobachten wir das Wachstum und pflegen sorgsam die                        Gerade in der aktuellen Situation in der Corona-Krise
angebauten Pflanzen. Alles wird sorgfältig in einem                        merken wir, wie wichtig es ist, den Kontakt zu anderen
Pflanztagebuch dokumentiert. Wir freuen uns schon, wenn                    aufrecht zu halten, obwohl wir uns nicht oder nur
wir die angebauten Pflanzen ernten und genießen können.                    eingeschränkt persönlich treffen können.
                                                                           Das katholische Kreisbildungswerk Mühldorf a. Inn bietet
Bild und Text: Städtische Kindertagesstätten Neumarkt-Sankt Veit           Ihnen neben digitalen Vortrags- und Kursangebot auch
                                                                           kostenfreie   Beiträge    für    alle  Generationen   zu
                                                                           verschiedenen Themen, eingeteilt in unterschiedliche
                                                                           Kategorien, Ideen und Anregungen. Schauen Sie doch
                              VHS                                          einfach mal unverbindlich unter
                                                                           https://www.kreisbildungswerk-mdf.de rein. Vielleicht ist
                                                                           auch was Interessantes für Sie dabei. Bleiben Sie bitte
                                                                           gesund.

                                                                           Info und Anmeldung zu allen Veranstaltungen beim
Das Team der Volkshochschule Neumarkt-Sankt Veit freut
                                                                           Kreisbildungswerk Mühldorf unter Telefon 08631/3767-0
sich, endlich wieder Veranstaltungen anbieten zu dürfen
                                                                           oder info@kreisbildungswerk-mdf.de
und startet mit einer neu gewählten Vorstandschaft in die
letzten Wochen des Sommersemesters.                                        Text: Thomas Obermeier
Frau Rosina Maria von Roennebeck übernimmt nun die
Leitung und den Vorsitz der Vorstandschaft und wird
zukünftig von Herrn Lothar Krenn als 2. Vorstand                           Kurs „Leben in Bayern“
unterstützt. Im Amt des Kassiers und des Schriftführers                    Im Kurs Leben in Bayern werden mit einfachen
wurden Frau Hilde Heimerl und Heike Perzlmeier bestätigt.                  sprachlichen Mitteln, unterstützt mit Bild- und Videomaterial
                                                                           das Thema Erziehung, Bildung und Gesundheitssystem in
In den nächsten Wochen sind noch folgende                                  Deutschland vermittelt. Der Kurs richtet sich an Menschen
Veranstaltungen geplant:                                                   mit    Migrationshintergrund     und     Asylbewerber     mit
Workshop      Glasfusing   –    Glasgestaltung     und                     Bleibeperspektive. Wie ist das Kita- und Schulsystem in
- verschmelzung - Sa. 19.06.2021, 13.30 bis 17.30 Uhr –                    Bayern aufgebaut? Wie ist der Schulalltag vor Ort? Wie läuft
Kinning, Niederbergkirchen                                                 ein Arztbesuch ab, was muss ich beachten? Diesen Fragen
                                                                           wird in einer kleinen Gruppe nachgegangen. Der Austausch
Fantasiereise als kleine Auszeit vom Alltag – Mi.
                                                                           und das einüben von deutscher Sprache in einem kleinen
23.06.2021, 19.15 bis 20 Uhr – Herzoglicher Kasten, Saal                   geschützten Rahmen ist möglich. Der Vormittagskurs am
Aquagymnastik – Gelenkschonendes Training im                               Dienstag ist nur für Frauen reserviert, eine Kinderbetreuung
Wasser – Fr. 25.06.21, 18.30 bis 19.30 Uhr – Freibad, NSV                  ist möglich. Der Kurs wird über das Bayerische
Club für Cineasten – Fr. 25.06.2021, 20 bis 22 Uhr –                       Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
Herzoglicher Kasten, Saal                                                  gefördert und in Kooperation mit dem Kreisbildungswerk
Ausgabe 06/2021                                       Amts- und Mitteilungsblatt                                                     Seite 11

Mühldorf angeboten. Die Kursleiterin Monika Ladurner-                       Betreuung und stimmt die verschiedenen Angebote
Kaletsch ist Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache. Für die                 aufeinander ab. Auch die Unterstützung bei Antragsstellung
TeilnehmerInnen ist der Kurs kostenlos.                                     gehört zum Portfolio.
                                                                            Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen Beratungsstellen,
Ort:                                                                        Einrichtungen und Diensten zusammen, die sich mit den
Waldkraiburg Caritas Treffpunkt Miteinand, Franz-Liszt-                     Fragen rund um Alter und Pflege befassen. Räumlich
Straße 15, 84478 Waldkraiburg                                               angesiedelt ist der Stützpunkt am Landratsamt Mühldorf a.
                                                                            Inn. Beratungen finden telefonisch, unter Einhaltung der
Zeit:                                                                       Hygienemaßnahmen im Büro, in den Bürgerbüros und bei
Dienstagskurse (Vormittags      - nur für Frauen).                          Bedarf vor Ort zu Hause statt.
22.06/29.06/06.07./13.07/20.07von 9:00 bis 11:30 Uhr
Mittwochskurse (Nachmittags)                                                Die Sprechstunden sind
23.06/30.06/07.07/14.07/21.07 von 14:30 bis 17:00 Uhr                       Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
                                                                            Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr.
Anmeldung:      über das Kreisbildungswerk Mühldorf,
08631/37670, info@kreisbildungswerk-mdf.de                                  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach
Bild und Text: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising           Absprache         jederzeit    möglich.   Eine     vorherige
e.V.                                                                        Terminvereinbarung ist notwendig bei Sigrid Auer unter
                                                                            der Telefon-nummer 08631/699-1111 oder per E-Mail
                                                                            unter pflegestuetzpunkt@lra-mue.de.
              Pflegestützpunkt eröffnet                                     „Die eigene Pflegebedürftigkeit und die eines Angehörigen
                                                                            ist ein tiefer Einschnitt und eine große Herausforderung für
                                                                            die Betroffenen. Mit dem Pflegestützpunkt wurde eine
                                                                            wichtige Anlaufstelle geschaffen, um die bestehenden
                                                                            Angebote zu bündeln und bei individuellen Anliegen schnell
                                                                            und kompetent Unterstützung zu leisten“, so Landrat Max
                                                                            Heimerl bei der Eröffnung.
                                                                            Bild und Text: Landratsamt Mühldorf a. Inn

                                                                                             Kiebitz-Schutzprojekt

Bildunterschrift: (von links nach rechts) Geschäftsbereichsleiterin
Claudia Holzner, Fachbereichsleiter Soziales Roland Reis,
Ansprechpartnerin für den Pflegestützpunkt Sigrid Auer und Landrat
Max Heimerl bei der Eröffnung.

Pflegestützpunt im Landkreis Mühldorf eröffnet –
Bilanz nach einem Monat: Beratungen werden gut
angenommen

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde
am 1. April dieses Jahres eröffnet. Nach einem Monat zeigt
sich bereits, dass dieses Angebot eine sinnvolle Ergänzung
zum bisherigen Angebot der Fachstelle für Senioren am                       Im Rahmen des diesjährigen Kiebitz-Schutzprojektes im
Landratsamt      darstellt. Erste    Beratungen     wurden                  Landkreis Mühldorf hat der Landschaftspflegeverband
durchgeführt, aufgrund der Corona-Lage bislang                              Mühldorf a. Inn e.V in den sensiblen Kiebitz-Brutgebieten
telefonisch oder digital.                                                   des Landkreises Besucherlenkungstafeln aufgestellt, die
                                                                            Spaziergänger      und    Naherholungssuchende        dazu
Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für                     animieren sollen, auf den Wegen zu bleiben und Hunde an
Fragen rund um das Thema Pflege und Gesundheit sowie                        der Leine zu führen.
Hilfen im Alter. Ziel ist eine frühzeitige und umfassende                   Im Bereich Wolfsberg wurde derzeit eine Tafel aufgestellt.
neutrale Beratung aus einer Hand. Die Beratung ist                          Die Tafelstandpunkte wurden stets auch mit den
kostenlos. Zielgruppe sind pflegebedürftige Menschen und                    Grundstückseigentümern abgestimmt und das Aufstellen
ihre Angehörigen, Menschen mit Behinderung und                              von dieser Seite genehmigt.
Personen, bei denen Behinderungen und Pflegedürftigkeit                     Mit dem Ende der Kiebitz-Brutzeit, etwa ab Juli, werden die
eintreten können. Beratungsthemen sind unter anderem                        Tafeln dann wieder abgebaut.
Pflege zu Hause und/oder in einer Einrichtung,
Unterstützungsangebote und Wohnformen, Finanzierung                         Bild und Text: Landschaftspflegeverband Mühldorf a. Inn e.V.
von Pflege und Hilfe sowie rechtliche Vorsorge wie
Vollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung.
Die Ansprechpartnerin des Pflegestützpunktes Sigrid Auer
berät, koordiniert die wohnortnahe Versorgung und
Ausgabe 06/2021                                       Amts- und Mitteilungsblatt                                                    Seite 12

                                                                            Das Team der Abfallwirtschaft berät Sie gerne persönlich
             Bekanntmachung über                                            unter der Telefonnummer 08631/699-744. Per Email
          Laserscanningvermessungen                                         erreichen Sie uns unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Im
                                                                            Internet finden Sie unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft
                                                                            viele weitere Informationen.
Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung                                                    Um immer schnell und aktuell alle wichtigen Neuigkeiten
Das Bayerische Landesamt für                                                rund um das Thema Abfallentsorgung zu finden, gibt es seit
Digitalisierung,   Breitband    und                                         dem 01.12.2020 die Abfall-App. Diese steht im Apple-Store
Vermessung (LDBV) lässt von Juli                                            und im Google Play-Store zum kostenlosen Download
2021       bis   Juni     2022     im    Landkreisgebiet                    bereit.
Laserscanningbefliegungen      durchführen,   um     die
Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als                             Text: Landratsamt Mühldorf a. Inn, Kommunale Abfallwirtschaft
Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die
Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das
Digitale Geländemodell ist insbesondere für den
Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur                                          Öffnungszeiten Wertstoffhof
Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft.
Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der                       Neumarkt-Sankt Veit, Hörberinger Str. 52:
Forstwirtschaft.
                                                                                            01.01.-28.02. 01.03.-30.11. 01.12.-31.12.
                                                                             Wochentag
                                                                                            Uhrzeit           Uhrzeit          Uhrzeit
                                                                             Mo             xxx               16.00 - 18.00 xxx
                                                                             Mi             xxx               16.00 - 19.00 xxx
                                                                             Fr             14.00 - 17.00 15.00 - 18.00 14.00 - 17.00
                                                                             Sa             10.00 - 12.00 10.00 - 12.00 10.00 - 12.00
Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen                                                            16.00 - 18.00
Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B.                                  Sa             xxx               nur Grüngut xxx
Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der
Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der                  Grüngutsammelstelle Egglkofen, Gewerbestr. 11
beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die
Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des                                     März              April - Sept.    Okt.- Nov.
LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten                              Freitag        15.00 - 17.00 17.00 - 19.00 15.00 - 17.00
überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen
werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der                       Es können bis zu 2 cbm Grünabfälle kostenlos abgegeben
Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke                             werden. Zum Grüngut gehören Gras, Zweige, Äste,
nachfragen.                                                                 Heckenschnitt und Laub. Nicht zum Grüngut zählen Obst,
                                                                            Fallobst und Gemüseabfälle.
Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzu-
bringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu                  Die Öffnungszeiten vom Wertstoffhof und der Grüngut-
Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können                         sammelstelle finden Sie auch im Entsorgungskalender.
Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informationen erhalten.

Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen                                                  Sperrmüllabfuhr
Geländemodell      finden   Sie    im   Internet    unter
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html
                                                                            Die nächste Sperrmüllabfuhr findet zwischen 21. und
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende                     23.    Juli 2021 statt. Annahmeschluss für die
.html                                                                       Sperrmüllschecks im Landratsamt Mühldorf a. Inn ist
                                                                            Freitag, 02. Juli 2021 um 10 Uhr.
Text und Bild: Landesamt für Digitalsierung Breitband und
Vermessung                                                                  Die Sperrmüllschecks erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft
                                                                            des Landratsamtes (auch online) sowie im Rathaus
                                                                            Neumarkt-Sankt Veit, in der Kasse, Zi. Nr. 104.
          Anlieferungen am Wertstoffhof
                                                                                       Fast „live“ aus dem Rathaus
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass bei
Anlieferungen an den Wertstoffhöfen die Mengen
überschritten werden.                                                       Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neumarkt-Sankt Veit,
                                                                            heute also wieder mal was Neues und hoffentlich
Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsübliche Mengen                        Interessantes aus dem Neumarkter Rathaus:
angeliefert werden dürfen. Übermengen werden vom
Personal abgewiesen.                                                        Neu überarbeitete Homepage der Stadt Neumarkt-Sankt
                                                                            Veit und der Gemeinde Egglkofen
Bei Altholz und Grüngut gelten als haushaltsübliche                         Nach einem Update erscheint unsere Homepage in neuem
Mengen max. 2 m³, bei Bauschutt 100 Liter pro                               Glanz. Durch das neue Design hat unsere Webseite nicht
Anlieferung und Tag.                                                        nur ein moderneres Erscheinungsbild bekommen, sondern
Größere Mengen sind über private Firmen zu entsorgen.                       ist durch die einspaltige Darstellung auch besser auf den
Ausgabe 06/2021                               Amts- und Mitteilungsblatt                                                Seite 13

  Gebrauch mit mobilen Endgeräten wie Tablet oder Handy               „Am Galgenberg“ konnte offiziell eröffnet werden. Etwas
  ausgerichtet.    Die      Generalüberholung      unserer            anders als sonst waren nicht der Bauherr, die Politiker und
  Internetpräsenz hat auch viele technische Neuerungen mit            die Baufirmen vor Ort und haben das Band durchschnitten,
  sich gebracht wie einen verbesserten Datenabgleich mit              sondern die Benutzer selbst. Sehr viele Kinder waren
  dem Bayerischen Behördenwegweiser, den Abbau von                    anwesend und haben nach dem gemeinsamen
  technischen Barrieren und eine verbesserte Suchfunktion.            Durchschneiden umgehend mit viel Freude die neuen
  Wie bisher erreichen Sie unsere Internetseite unter:                Spielgeräte in Beschlag genommen.
  https://www.neumarkt-sankt-veit.de                                  Der Spielplatz ist auch ziemlich groß, sodass viele
                                                                      Gerätschaften aufgestellt werden konnten. Insgesamt sind
  Wir wünschen Ihnen viel Information und freuen uns auf              Geräte im Wert von rund 38.000 Euro vorhanden. Die
  Kritik und Verbesserungsvorschläge, aber auch über Lob!             Aufstellung/Montage hat der Bauhof in Eigenleistung
                                                                      erbracht, ebenso die Anpassung des Geländes, den Zaun
                                                                      und die Rasenansaat.

                                                                      Aber es hat sich in den Augen der Kinder wiedergespiegelt:
                                                                      Es hat sich gelohnt.
                                                                      Herzlichen Dank auch an unseren Bauhof mit dem Leiter
                                                                      Martin Wolf und auch Florian Reichl aus dem Rathaus, der
                                                                      die Planung des Spielplatzes unter sich hatte.

                                                                      Und – bis zum nächsten Mal – im Juli gibt’s wieder „Fast
                                                                      „live“ aus dem Rathaus“! und denken Sie daran: „Sei gut zu
                                                                      jemandem und auf alle Fälle, sei gut zu dir selbst!“ – das gilt
                                                                      ganz besonders in Zeiten von Corona!

                                                                      Halten Sie Abstand, halten Sie Hygiene mit Händewaschen
                                                                      und desinfizieren und nutzen Sie eine Atemmaske – AHA
                                                                      für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

  Spielplatz im Baugebiet Galgenberg offiziell eröffnet!              Ihr
  Am Dienstag, den 8. Juni war es endlich so weit: Der                Erwin Baumgartner
  Kinderspielplatz  in    der   neuen      Wohnsiedlung

                                                  Kontakt ins Rathaus
Ansprechpartner         Durchwahl                              Mösl Lea                         98 88-44
Abteilung               E-Mail                                 Azubi                            lea.moesl@vgnsv.de
Baumgartner Erwin       98 88-16                               Rauscheder Marion                98 88-15
Erster Bürgermeister    erwin.baumgartner@vgnsv.de             Kasse                            marion.rauscheder@vgnsv.de
Baumgartner Kathrin     98 88-51                               Reichl Florian                   98 88-47
Azubi                   kathrin.baumgartner@vgnsv.de           Bauamt                           florian.reichl@vgnsv.de
Dechantsreiter Sabine                                          Seisenberger Angela              H   98 88-46
                        98 88-37                               Einwohnermeldeamt                angela.seisenberger@vgnsv.de
Hauptamt,
                        sabine.dechantsreiter@vgnsv.de         Steinberger Hildegard                98 88-23
Bürgermeisterbüro
Ecke Ilse               98 88-31                               Wasser/Kanal/Abfallw.            hildegard.steinberger@vgnsv.de   U

Finanzverwaltung        ilse.ecke@vgnsv.de                     Wastlhuber Christina                 98 88-42
                                                               Einwohnermeldeamt                christina.wastlhuber@vgnsv.de
Engelmann Natascha      98 88-24
Bauamt                  natascha.engelmann@vgnsv.de            Weichselgartner Gertraud         98 88-20
                                                               Hauptamt, Bürgermeisterbüro      gertraud.weichselgartner@vgnsv.de
Fuchsgruber Brigitte    98 88-19
Sozial- u. Gewerbeamt   brigitte.fuchsgruber@vgnsv.de          Wollersheim Stefan,              98 88-48
Hirtelreiter Karin                                             EDV                              stefan.wollersheim@vgnsv.de
                        98 88-16
Hauptamt,                                                      Telefax                          98 88-28
                        karin.hirtelreiter@vgnsv.de
Bürgermeisterbüro                                              Anlaufstelle Egglkofen           58 36, Handy: 0172/8531612
Huber Markus            98 88-45                               Bürgermeister Ziegleder          gemeinde-egglkofen@t-online.de
Finanzverwaltung        markus.huber@vgnsv.de
Holzner Andrea                                                 Servicenummer für Notfälle bei
                        98 88-30                                                                Maier Rudi, 0160/8463228
                                                               gemeindl. Versorgungsleitungen
Kasse                   andrea.holzner@vgnsv.de
                                                               in Egglkofen                     Ortmeier Richard, 0160/4461171
Ißmaier Marion          98 88-38
Bauamt, EDV             marion.issmaier@vgnsv.de               Bauhof                           89 00, bauhof@vgnsv.de
Klutsch Karin           98 88-14                               Freibad                          98 40 13, freibad@vgnsv.de
Steueramt               karin.klutsch@vgnsv.de                 Kläranlage                       1593
Kohwagner Michael       98 88-43                               Mo – Do 7-16:30h, Fr 7-12h       klaeranlage@vgnsv.de
Bauamt                  michael.kohwagner@vgnsv.de             Notruf ausserhalb Bürozeiten     0170/23 13 47 9
Laube Julia             98 88-13                                                                0 86 38/95 28-0
Ordnungs- Standesamt    julia.laube@vgnsv.de                   Wasserversorgung + Notruf
                                                                                                wasserwerk@vgnsv.de
Menzel Thomas           98 88-41
Geschäftsleitung        thomas.menzel@vgnsv.de                 Bürgerbüro Landratsamt           98 88-50
Angebot                                   Datum, Ort                                   Kontakt
Einstiegsseminare für Existenzgründer     Montag 19. Juli 2021, ab 18 Uhr              Bildungszentrum Mühldorf
                                          Im Bildungszentrum Mühldorf                  Tel. 08631/3873-10
Beratungstag zur Existenzgründung         tägliche Beratung möglich                    Landratsamt, Tel. 08631/90178-13
der Industrie- und Handelskammer          im Landratsamt                               Bitte Termin vereinbaren!
Energiesprechtag                          vierteljährlich jeden 1. Mittwoch im Monat   Landratsamt Mühldorf a. Inn
                                          Rathaus Neumarkt-Sankt Veit, Zi. Nr. 109     Anmeldung unter Tel. 08631/699-357
                                          (01. September 2021)
Sprechtag für behinderte Menschen         jeden 3. Donnerstag im Monat, 14-15.30h      Behindertenbeauftragte Sylvia Wegner
                                          (17. Juni 2021, 15. Juli 2021)               Tel. 08639/986174
                                          Telefonische Anmeldung ist erforderlich!     Rathaus Frau Fuchsgruber 08639/9888-19
Sprechtag für Menschen mit                Beratung zurzeit nur per E-Mail, Fax,        Landratsamt Mühldorf a. Inn, Keller,
Hörbehinderung                            Skype oder telefonisch                       Raum -1.11, Tel. 08631/699-509
Sprechtag für Versicherte und Rentner     Beratung zurzeit nur per Videoberatung       Service-Telefon Dt. Rentenversicherung
der Dt. Rentenversicherung                oder Online-Dienst                           0800-1000-480-15
Patientenvorsorge, Vorsorgevollmacht      jeden 1. Mittwoch im Monat                   Anna Hospizverein
Gruppeninformationsgespräche              (07. Juli 2021, 14 Uhr) im Kulturbahnhof     Anmeldung unter Tel. 08631/1857-0

Migrationssprechstunde                    Montag 28. Juni 2021, 15 – 17 Uhr            Caritas Zentrum Mühldorf
                                          Rathaus Neumarkt-Sank Veit, Zi. Nr. 109      Tel.: 08631/3763-20
Sprechtag zu Sozial- und                  jeden Mittwoch von 10 – 12 Uhr oder mit      Bezirk Oberbayern, Christine Deyle
Eingliederungshilfeleistungen             tel. Vereinbarung am Nachmittag              Tel. 089/2198-21052, oder per E-Mail:
                                                                                       beratung-mue@bezirk-oberbayern.de

 Aufgrund der weiter bestehenden Ausnahmesituation sehen wir von der Bekanntgabe der nächsten Termine an
 dieser Stelle ab. Aktuelle Veranstaltungstermine entnehmen Sie bitte der Presse oder den Internetseiten der
 Veranstalter.

                                          Die Stadtbücherei ist wieder geöffnet.
      Es gelten weiterhin die neuen Öffnungszeiten: Dienstag 12-14 Uhr, Mittwoch-Freitag 14-16 Uhr, Samstag 9-10 Uhr

                                        Folgende Schutzmaßnahmen bleiben bestehen:
         Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Gebäude
         beschränke Personenzahl
         Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen
         Kein Zutritt bei Erkältungs- und Corona-Symptomen

                              Das Team der Stadtbücherei freut sich wieder sehr auf Ihr Kommen!

                   Tel. Nr. 0 86 39/83 58, Fax Nr. 0 86 39/70 75 80, E-Mail: info@stadtbuecherei-neumarkt.de
Sie können auch lesen