On-Campus Learning Transition Plan Frühling 2020

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On-Campus Learning Transition Plan Frühling 2020
On-Campus Learning Transition Plan
         Frühling 2020
On-Campus Learning Transition Plan Frühling 2020
I. Zeitplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus ...................................... 3
A. Überblick über die Situation .............................................................................................................. 3
B. Notfallversorgung/Notbetreuung Studierende .................................................................................. 4
II. Plan für Hygiene und Infektionsschutz ..................................................................................... 4
A. Vorbemerkung ................................................................................................................................... 4
B. Verletzung von Protokollen ................................................................................................................ 4
C. Persönliche Hygienemaßnahmen ...................................................................................................... 4
C. Bedingungen für das Betreten des Gebäudes .................................................................................... 6
D. Anforderungen für Personen auf dem Campus ................................................................................. 7
E. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten ................................................... 7
F. Risikogruppen ..................................................................................................................................... 8
G. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in sanitären Einrichtungen ............................................ 8
H. Hygienemaßnahmen im Unterricht und in den Pausen..................................................................... 9
I. Hygienemaßnahmen während des Mittagessens und für Trinkwasser .............................................. 9
J. Hygienemaßnahmen bei Schulveranstaltungen ................................................................................. 9
K. Wegeführung ..................................................................................................................................... 9
L. Meldepflicht ..................................................................................................................................... 10
III. Protokoll bei Verdacht auf und bestätigte Infektion ............................................................ 10
A. Überwachung von Symptome .......................................................................................................... 10
B. Rückkehr zur Schule ......................................................................................................................... 10
C. Kommunikation mit den Eltern ........................................................................................................ 11
D. Bestätigte Infektion.......................................................................................................................... 11
E. Datenschutz ...................................................................................................................................... 11
IV. Kommunikations Wege ......................................................................................................... 12
A. Bestätigte COVID-19-Infektion: ........................................................................................................ 12
B. Allgemeine Fragen ........................................................................................................................... 12
V. Zeitpläne: Phase 2 .................................................................................................................. 13
A. Neue Tagespläne .............................................................................................................................. 13
B. Wochenplan der Klasse 4: Phase 2 ................................................................................................... 15
C. Wochenplan der Klasse 10: (20. April - 15. Mai 2020) ..................................................................... 16
D. Pausen auf dem Campus: Phase 2 ................................................................................................... 17
E. Auf dem Campus Mittagessen: Phase 2 ........................................................................................... 17
F. Raumzuteilung: Phase 2 ................................................................................................................... 17
F. Cafeteria ........................................................................................................................................... 18
G. Wegeführung: Ein- und Ausgang ..................................................................................................... 18
VI. Akademische Richtlinien und Anpassungen ......................................................................... 19
A. Lehrplanmäßige Ziele ....................................................................................................................... 19
B. Lerninhalte ....................................................................................................................................... 20
C. Unterstützung .................................................................................................................................. 20
D. Lern-Strukturen ................................................................................................................................ 20
E. Zusammenarbeit .............................................................................................................................. 21
F. Chancengleichheit beim Lernen und Unterstützen .......................................................................... 22
G. Bewertung ....................................................................................................................................... 22
H. Jahresabschlussberichte .................................................................................................................. 23
VII. Schulkalender & wichtige Termine ...................................................................................... 24
A. Schulkalender ................................................................................................................................... 24
B. Vorläufige virtuelle Veranstaltungen ............................................................................................... 24
C. Abgesagte Veranstaltungen ............................................................................................................. 24

ISC COVID-19 Übergangsplan                                                  2                                                           05.05.2020
On-Campus Learning Transition Plan Frühling 2020
I. Zeitplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus

        A. Überblick über die Situation
        Gemäß den Instruktionen des Ministeriums ist es das Ziel des ISC, unsere Schüler/*innen
        wieder schrittweise zur Schule zurückzubringen.

        Dies ist eine Notfall-Lernsituation. Der Zeitplan für die gestaffelte Rückkehr der
        Schüler/*innen soll die Bewegung und den Kontakt von Mitarbeitern und Schüler/*innen im
        gesamten Gebäude einschränken und dadurch das Infektionsrisiko senken. Das ISC-Online
        Programm wird weiterhin parallel zum Unterricht an der Schule laufen, was zu einem
        gemischten Modell führt, bei dem die Schüler/*innen einen Teil der Woche in der Schule
        verbringen werden und einen Teil der Woche am Online Programm zu Hause. Die
        Schüler/*innen sind verpflichtet, am Online Programm teilzunehmen.

        Eine wichtige Entscheidung des Ministeriums ist, dass alle Kurse des Nachmittagsprogramms
        nicht in der Schule stattfinden dürfen. Als solche müssen sie weiterhin über das online
        programm durchgeführt werden.

        Zu beachten ist: Die Schulpflicht tritt wieder ab dem ersten Tag in Kraft, an dem die
        Schüler/*innen voraussichtlich wieder in der Schule müssen. Die Schüler/*innen müssen an
        den Tagen mit Schulpräsenz, an denen sie für den Unterricht auf dem Campus vorgesehen
        sind, in die Schule kommen. In den Richtlinien des Ministeriums heißt es eindeutig, dass die
        Angst, sich in der Schule mit COVID-19 zu infizieren, kein ausreichender Grund ist, zu Hause
        zu bleiben.

        Die folgende Tabelle enthält den ungefähren Zeitplan für den Übergang zurück in die Schule
        für alle Klassenstufen.

   Phasen              Datum                Online Programm                Blended Learning
                                                                        (Online + Schulpräsenz)
   Phase 0     17. März - 20. März     Alle Klassenstuffen         --
               2020
   Phase 1     20. April 2020 - 5.     Alle Klassenstuffen         Notbetreuungsschüler kehren in
               Mai 2020                                            die Schule zurück und folgen dem
                                                                   Online Prgramm in der Schule
   Phase 2     6. Mai - 22. Mai 2020   Jahrgangsstufen             Jahrgangsstufen 4 + 10
                                       1,2,3,5,6,7,8,9,10,11

   Phase 3     25. Mai 2020*           Jahrgangsstufen 5,6,7       1,2,3,4,8,9,10,11

   Phase 4     Wird vom                --                          Jahrgangsstufen 1 - 11
               Ministerium
               festgelegt
*tentativ

ISC COVID-19 Übergangsplan                        3                                         05.05.2020
B. Notfallversorgung/Notbetreuung Studierende
      Schüler/*innen, die zu irgendeinem Zeitpunkt an der Notbetreuung teilgenommen haben,
      müssen unter der Aufsicht dieses Programms bleiben. An Tagen, an denen sie sich im
      Gebäude aufhalten, ist es ihnen nicht gestattet, sich wieder in ihre Klassengruppen zu
      integrieren. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Ansteckungsgefahr für die
      verschiedenen Schüleruntergruppen in der Schule kommt. Sie werden weiterhin an ihrem
      Online-Lernen teilnehmen, während sie in der Schule beaufsichtigt werden.

II. Plan für Hygiene und Infektionsschutz
      A. Vorbemerkung
      Mit Hilfe der hier getroffenen Vorkehrungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts im
      Klassenzimmer möchten wir eine Lern- und Arbeitsumgebung schaffen, die das Risiko einer
      Infektion mit dem neuartigen Coronavirus minimiert. Diese Regelungen basieren auf dem
      "Handbuch für Infektionsprävention und Hygienemaßnahmen" des MBWK und wurden den
      örtlichen Gegebenheiten angepasst.

      Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungs-
      weg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt hauptsächlich direkt über die Schleimhäute des
      Respirationstraktes. Darüber hinaus ist eine Übertragung auch indirekt über kontaminierte
      Hände möglich, wenn diese mit den Schleimhäuten von Mund oder Nase und der Bindehaut
      der Augen in Kontakt gebracht werden.

      B. Verletzung von Protokollen
      Wichtig! Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen sind von größter Bedeutung, und es ist
      wichtig, dass die Schüler/innen alle Protokolle und Verfahren befolgen. Verstöße gegen diese
      Richtlinien haben folgende Konsequenzen / Handlungen zur Folge:
               1. 1. und 2. Verstoß - mündliche Verwarnung durch den betreuenden Lehrer
               2. 3. und 4. Verstoß - Gespräch mit den Student Life Koordinatoren und eine E-Mail
               an die Eltern vom Student Life Büro.
               3. 5. Verstoß - die Eltern müssen den Schüler sofort von der Schule abholen und an
               einer Videokonferenz mit dem Schulleiter teilnehmen.
               4. Nächstes Vergehen: Schülern/innen wird eine Woche lang das Betreten des
               Schulgebäudes untersagt. Schüler/innen müssen an allen Lernaktivitäten aus der
               Ferne teilnehmen.
      Mitarbeiter, die gegen diese Protokolle verstoßen, werden intern disziplinarisch bestraft.

C. Persönliche Hygienemaßnahmen
      Für die Umsetzung der perönlichen Hyginemaßnamen sind alle Beteiligten am Schulbetrieb
      selbst verantwortlich. Die Schüler/innen werden von den Lehrkräften über die
      Hygienemassnahmen instruiert. Zudem stellen wir im Vorfeld die relevanten Informationen
      zu den Hygienemassnahmen zur Verfügung. Um sich und andere vor einer Ansteckung mit
      dem Coronavirus zu schützen, sind eine gute Handhygiene, die Einhaltung der Husten- und
      Nies-Etikette (Husten und Niesen in der Armbeuge, grösstmöglicher Abstand halten und im
      Zweifelsfall abwenden) und das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern die
      wichtigsten und wirksamsten Massnahmen.

ISC COVID-19 Übergangsplan                      4                                        05.05.2020
1. Abstand
            Die Kontakte müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Es darf
            keinen körperlichen Kontakt geben. Ausgenommen hiervon können z.B. medizinische
            Notfälle, Schulbegleitung o.ä. sein. Alle Personen müssen jederzeit den empfohlenen
            Abstand von 1,5 m voneinander einhalten.

            2. Hygiene
            Regelmäßige Handhygiene erfolgt durch Waschen oder, falls erforderlich,
            Desinfizieren der Hände
                     i. Unmittelbar nach Betreten der Schule
                     ii. Vor und nach dem Essen
                     iii. Nach der Benutzung der sanitären Einrichtungen
                     iv. Nach häufigem Kontakt mit öffentlichen Gegenständen, z.B. Türgriffen,
                     Treppengeländern, Griffen
                     v. Nach Naseputzen, Husten oder Niesen
            Als Maßnahme ist das Händewaschen vorzuziehen: mit Seife für 20 - 30 Sekunden
            (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/ ). Die richtige
            Händedesinfektion ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht
            möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene
            Hand gegeben und für ca. 30 Sekunden bis zur vollständigen Trocknung in die Hände
            einmassiert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Hände vollständig benetzt sind.
            Wenn Desinfektionsmittel verwendet wird, sollten die Schüler/innen je nach Alter
            und Reife entsprechend beaufsichtigt werden.

            3. Monitoring und Dokumentation
            Bei Ankunft in der Schule wird täglich eine Abfrage über den Gesundheitszustand und
            die Erkältungssymptome der Schüler/innen durchgeführt. Für die Kontaktpersonen-
            verfolgung werden krankheitsbedingte An- und Abwesenheiten von Mitarbeitern und
            Schülern erfasst und es wird dokumentiert, in welchen Lerngruppen sie waren.

            4. Personen mit Symptomen
            Personen mit Atemwegsbeschwerden dürfen nur nach einer ärztlichen Untersuchung
            oder einer glaubwürdigen Selbsterklärung über die Ursache der Symptome am
            Schulunterricht teilnehmen. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten,
            Atembeschwerden, Verlust des Geschmacks-/Geruchsempfindens, Hals- und
            Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben und telefonischen Kontakt zur
            Hotline 116117, das Gesundheitsamt oder den Hausarzt aufnehmen. Wir bitten um
            umgehende Information / Krankmeldung an das Schulbüro des ISC.

            5. Mund- und Nasenschutz (Gesichtsmasken)
            Die Verwendung einer Gesichtsmaske ist bei der Rückkehr der Schüler/innen zum ISC
            nicht erforderlich. Die Schule empfiehlt den Schülern/innen jedoch nachdrücklich,
            während ihres Aufenthalts auf dem Campus eine Maske zu tragen. Die Schule hat für
            jede/n Schüler/in und Mitarbeiter/in der Schule einen textilen Gesichtsschutz
            bestellt. Diese können bei Rückkehr in den Präsenzunterricht an der Rezeption
            abgeholt warden. Schüler, die unseren Shuttle-Service nutzen, müssen jedoch eine
            Gesichtsmaske tragen, so wie im öffentlichen Nahverkehr.

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Durch das Tragen einer textilen Barriere (Mund- und Nasenschutz (MNB),
              Gemeinschaftsmaske oder Behelfsmaske) können Tröpfchen, die beim Sprechen,
              Husten oder Niesen ausgestoßen werden, aufgefangen werden. Das Risiko, eine
              andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen zu infizieren, kann auf diese
              Weise verringert werden (Schutz der anderen).

              Das Tragen einer Maske darf jedoch nicht dazu führen, dass der Abstand unnötig
              verringert wird. Trotz der Maske sind die geltenden Hygienevorschriften,
              insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der
              Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, weiterhin zu beachten.

              Nach dem Abnehmen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen
              Hygienevorschriften gründlich gewaschen werden.

              Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täglich bei
              mindestens 60°C gewaschen und anschließend getrocknet werden.

              Die Beschaffung und Pflege von Masken sowie der sachgerechte Umgang mit diesen
              liegt in der Verantwantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern
              sowie den Beschäftigten der Schule.

      C. Bedingungen für das Betreten des Gebäudes
      In der Schule dürfen sich nur Personen aufhalten, die nach dem "Allgemeinen Erlass über das
      Verbot und die Beschränkung des Umgangs in besonderen öffentlichen Bereichen" vom
      Verbot des Betretens der Schule ausgenommen sind. Diese Personengruppen müssen nach
      Beendigung ihrer Tätigkeit das Gelände verlassen. Mit anderen Worten, es dürfen nur zwei
      Personengruppen das Gebäude betreten:
               1. Schüler/innen, die von der Schule darüber informiert wurden, dass sie auf den
               Campus zurückkehren können, oder am Notbetreuungsprogramm teilnehmen.
               ODER
               2. Personen, die direkt an deren Betreuung oder Unterrichtung beteiligt sind.

      Für alle anderen Personen, die nicht direkt am Schulbetrieb beteiligt sind, bleibt das Verbot,
      die Schule zu betreten, in Kraft. Dies bedeutet, dass Eltern, Geschwister und andere
      Personen, die Kinder abholen, das Schulgelände nicht betreten dürfen. Ausgenommen
      hiervon sind Eltern, die eine vorherige, schriftliche Genehmigung der Schule für einen Termin
      oder zum Abholen von Unterrichtsmaterialien haben.

      Der Infektionsschutz hat für alle Beteiligten Vorrang vor dem Schulbetrieb, so daß die Abläufe
      an dessen Anforderungen angepasst werden.

      Treten tagsüber akute (auch leichte) Symptome einer Coronavirusinfektion auf (z.B. Fieber,
      trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmacksempfindens, Kratzen/Schmerzen im
      Rachen, Muskel- oder Gliederschmerzen), muss der Schulbesuch sofort abgebrochen werden.
      In diesem Fall muss der Schüler in einem Quarantäneraum auf die sofortige Abholung durch
      die Eltern warten. Eine Rückkehr zum Schulbesuch ist dann erst nach medizinischer Abklärung
      möglich.

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D. Anforderungen für Personen auf dem Campus
             1. Schulleitung
             Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, auf die Umsetzung dieser
             Hygieneempfehlungen hinzuarbeiten. Bei Unklarheiten konsultiert die Schule die
             lokalen Schulbehörden und, falls erforderlich, die lokalen Gesundheitsbehörden.

             Die Schulleitung stellt sicher, dass auch auf dem Schulgelände jederzeit
             Aufsichtspersonen (§17 Schulgesetz) zugegen sind, die dafür sorgen, dass die
             Schüler/innen keine Gruppen bilden, die Mindestabstände einhalten und das
             Schulgelände nach dem schulischen Präsenzveranstaltungen verlassen. Zudem sind
             die Schulleiter/innen verantwortlich für die Regelung des Vorgehens bei Verstößen
             gegen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln. Die Verantwortung erstreckt sich auch
             auf die Notbetreuung.

             2. Lehrer und andere Angestellte
             Lehrkräfte und anderes Personal arbeiten auf die Umsetzung von
             Hygienemaßnahmen durch die Schüler/innen hin.

             Die Anwesenheit der Schüler/innen wird durch die jeweiligen Lehrkräfte
             dokumentiert. Ansammlungen und Missachtung der Abstandsregelungen,
             insbesondere in den Pausen, werden durch zusätzliche Aufsichten unterbunden.

             Alle Lehrer sind an der Sicherstellung des Schulbetriebs beteiligt. Mitarbeiter mit
             einer nachgewiesenen Risikobewertung sollten im Home-Office bleiben. Dies gilt
             auch für Mitarbeiter, die im Haushalt mit einem Angehörigen mit einer relevanten
             Vorerkrankung leben.

             3. Schüler/innen
             Schüler/innen, bei denen aufgrund einer Risikoabschätzung das Risiko einer schweren
             Erkrankung besteht und die zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen
             schweren Krankheitsverlauf gehören, können nach Rücksprache mit der Schulleitung
             vom Unterricht in der Schule beurlaubt werden (§15 Schulgesetz). Individuelle
             Lösungen werden gemeinsam mit der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern
             erarbeitet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die in einer häuslichen
             Gemeinschaft mit Personen leben, die aufgrund einer Risikoeinschätzung vorbelastet
             sind.

      E. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten
      Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen gilt für alle Räume des
      Schulgebäudes: Klassen- und Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume,
      Lehrerzimmer und Korridore.

      Um die Abstandsregeln einzuhalten, müssen die Tische in den Räumen so weit voneinander
      entfernt sein, dass jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Personen
      eingehalten werden kann.

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Jede Lerngruppe soll nur in einem einzigen Raum unterrichtet werden. In diesem Raum sollen
      die Schüler/innen jeweils nur einen eigenen, unveränderten Arbeitsplatz zugewiesen
      bekommen. Die nicht genutzten Räume der Schule werden dauerhaft verschloßen.

      Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht
      wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung
      durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Räume in denen
      eine entsprechende Lüftung nicht möglich ist, dürfen nicht genutzt werden.

      Die Räumlichkeiten werden täglich mit entsprechenden Reinigungsmitteln eingehend
      professionell gereinigt. Dies gilt insbesondere für Tische, Türklinken und Handläufe. Eine
      routinemäßige Flächendesinfektion wird in den Schulen auch in der jetzigen COVID19-
      Pandemie durch das RKI nicht empfohlen.

      In den Klassenräumen werden Hinweisschilder der BzgA zum Infektionsschutz ausgehängt,
      die die Schüler/innen z.B. über allgemeine Schutzmaßnahme wie Händehygiene,
      Abstandsregeln sowie die Husten- und Niesetikette informieren.

      F. Risikogruppen
      Für die Risikoeinschätzung können grundsätzlich folgende Hinweise des Robert Koch-Instituts
      herangezogen werden, um festzustellen, ob eine Person einer "Risikogruppe" angehört.
              1. Personen im Alter von über 50 Jahren
              2. Menschen mit (chronischen) Erkrankungen der Leber, Niere oder Lunge
              3. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
              4. Menschen mit Diabetes
              5. Menschen mit Krebs
              6. Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression

      Der ISC wird sich bei allen offiziellen Entscheidungen bezüglich der Mitgliedschaft in der
      "Risikogruppe" an die oben genannten Qualifikationen halten. Alle Schüler/innen und
      Mitarbeiter/innen, die sich als Mitglied der Risikogruppe qualifiziert fühlen, müssen eine
      Erklärung ihres Arztes vorlegen, dass sie berechtigte medizinische Gründe haben, nicht an
      den erforderlichen Aktivitäten auf dem Campus teilzunehmen.

      G. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in sanitären Einrichtungen
      Die sanitären Einrichtungen werden täglich professionell gereinigt. Die Verfügbarkeit und
      regelmäßige Nachfüllung von Seifenspendern und Einweghandtüchern ist gewährleistet.
      Entsprechende Sammelbehälter für Einweghandtücher und Toilettenpapier müssen
      bereitgehalten werden. Wiederverwendbare Trocken-/Handtücher sind aus hygienischen
      Gründen nicht erlaubt. Beim Betreten der sanitären Anlagen ist es besonders wichtig, den
      Mindestabstand einzuhalten. In allen Sanitärräumen sind an gut sichtbarer Stelle
      Hygienehinweise zum ordnungsgemäßen Händewaschen aufgehängt.

      Das Schulpersonal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schüler gleichzeitig in den
      Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang zu den Toiletten wird ein deutlich sichtbarer Hinweis
      angebracht, dass sich immer nur einzelne Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in den
      Toiletten aufhalten dürfen und dass einzelne Kabinen eventuell dauerhaft geschlossen
      werden müssen.

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H. Hygienemaßnahmen im Unterricht und in den Pausen
      Auch die Organisation von Schulpräsenzveranstaltungen und Pausenaktivitäten unterliegen
      den allgemeinen Vorschriften des Infektionsschutzes. Abweichend von der bisherigen,
      einheitlichen Regelung über die Dauer einer regulären Unterrichtsstunde müssen in der
      jetzigen Phase kreative Konzepte gefunden werden.

      Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Präsenzeinheiten und die Pausen sind
      folgende Punkte zu beachten:
              1. Sowohl in den Klassenräumen als auch in den Pausen sind die Abstandsregeln von
              mindestens 1,5 m einzuhalten.
              2. Auch in den Pausen muss darauf geachtet werden, dass es zu keinem
              Körperkontakt kommt.
              3. Es werden Anstrengungen unternommen, um Engpässe in Bereichen mit häufiger
              Besetzung, wie Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume usw., zu vermeiden. Dies sollte
              durch den verstärkten Einsatz von Aufsichtspersonal gewährleistet werden.

      Partner- und Gruppenarbeit ist nur unter besonderer Beachtung der Abstandsregeln möglich.

      Ist die Einhaltung der Abstandsregeln im Rahmen der Unterrichtsimpulse nicht möglich, sind
      diese Inhalte nicht zum Gegenstand der Präsenzveranstaltung zu machen, sondern durch
      geeignete Alternativformate zu ersetzen. (z.B. können Mannschaftssportarten durch
      adäquate Bewegungsangebote oder auch durch das Training einzelner Bewegungsabläufe
      ersetzt werden).

      I. Hygienemaßnahmen während des Mittagessens und für Trinkwasser
      Der allgemein zugängliche Trinkwasserspender muss bis auf weiteres außer Betrieb
      genommen werden. Eine ausreichende Trinkwasserversorgung der Schülerinnen und Schüler
      ist durch Selbstversorgung in Abstimmung mit den Eltern sicherzustellen.

      Der Betrieb der Cafeteria wird so lange durchgeführt, wie die Umsetzung der Entfernungs-
      und Hygienevorschriften möglich ist. Sollte dies im weiteren Verlauf des Schulbetriebes und
      aufgrund der Rückkehr einer größeren Anzahl von Schülern nicht mehr möglich sein, werden
      alternative Verpflegungsmöglichkeiten (z.B. Lunchpakete) geprüft.

      J. Hygienemaßnahmen bei Schulveranstaltungen
      Für Schulveranstaltungen gelten die Bestimmungen der Landesverordnung über Maßnahmen
      zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-
      Holstein (SARS-CoV-2-Kampfverordnung) über Versammlungen in der jeweils gültigen
      Fassung entsprechend.

      Konferenzen, Klassen- und Elternversammlungen werden nur mit digitalen Hilfsmitteln (z.B.
      Video- oder Telefonkonferenzen) durchgeführt.

      K. Wegeführung
      Laufwege und Wartebereiche sind deutlich gekennzeichnet. Die Wegeführung soll es
      einfacher machen, Kontakte zu minimieren und Abstandsregeln einzuhalten. Türen müssen
      offen gehalten werden. Dies gilt nicht für Toilettenkabinen und Brandschutztüren.

ISC COVID-19 Übergangsplan                     9                                      05.05.2020
L. Meldepflicht
        Die Pflicht zur namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
        IfSG besteht bei Verdacht auf Krankheit, Krankheit und Tod durch eine Infektion mit dem
        Coronavirus. Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen (§ 33 IfSG). Die Schulleitung ist zur
        Meldung verpflichtet (§ 8 IfSG).

III. Protokoll bei Verdacht auf und bestätigte Infektion
Natürlich wird die ISC so hart wie möglich daran arbeiten, die Verbreitung von COVID-19 in der ISC-
Gemeinschaft zu verhindern. Nichtsdestotrotz erhöht die Wiederaufnahme der schulischen
Aktivitäten, selbst in begrenztem Umfang, die Möglichkeit einer Ansteckung innerhalb der Schule. Wir
befinden uns bereits in Gesprächen mit den örtlichen Gesundheits- und Schulbehörden und haben
um klarere Anweisungen gebeten, wie mit dieser möglichen Situation umzugehen ist. Gegenwärtig
gibt es von den Behörden kaum verwertbare Informationen zu dieser Angelegenheit. Das Folgende
stellt das erste Protokoll dar, das uns bis zur weiteren Klärung zur Verfügung stehen wird. Dieses
Protokoll kann je nach neuen offiziellen Leitlinien geändert werden.

        A. Überwachung von Symptome
        Mögliche Symptome des Virus sind:
                1. Kontinuierliches Husten
                2. Fieber
                3. Müdigkeit
                4. Verlust von Geruch oder Geschmack
                5. Atembeschwerden (in schweren Fällen)
        Täglich wird bei jedem Schüler/*innen und den ISC Angestellten eine Abfrage über desen
        Gesundheitszustand durchgeführt. Es wird ein Tacklingsystem nach Klasse/Name/Mitarbeiter
        eingeführt. Die Dokumentation und Berichterstattung wird von dem Front Desk
        übernommen.

        Wenn ein Schüler oder ISC Angestellter eines der oben genannten Symptome zeigt oder
        negativ auf die tägliche Gesundheitsabfrage reagiert, wird er sofort nach Hause geschickt.

        Darüber hinaus behält sich der ISC das Recht vor, einzelne Familien nach dem Vorhandensein
        von COVID-19 in ihrem Haushalt zu fragen.

        B. Rückkehr zur Schule
        Für die Rückkehr zur Schule, nachdem entweder ein Schüler/*innen oder ISC Mitarbeiter
        wegen Symptomen nach Hause geschickt wurden, muss ein ärztliches Attest vorlegt werde.

        Nachdem ein ISC Mitarbeiter oder ein Schüler/*innen nach Hause geschickt worden ist, sind
        sie dazu verpflichtet, so bald wie möglich einen Artzt aufzusuchen. Aufgrund der der
        Anwesenheitspflicht eines Schüler/*innen, muss innerhalb von 48 Stunden nach dem der
        schüler nach hause geschickt wurde ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ohne Attest wird
        der Schüler/*innen als abwesend betrachtet.

ISC COVID-19 Übergangsplan                       10                                      05.05.2020
Ohne ärztliches Gesundheitszeugnis ist es jeder Person, die die oben genannten Symptome
      zeigt, 14 Tage lang der Zutritt zur Schule untersagt.

      C. Kommunikation mit den Eltern
      Bei der Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus sind Eltern verpflichtet, die Schule
      sofort zu informieren, sollte ihr Kind eines der oben unter III.A. genannten Symptome
      entwickelt.

      D. Bestätigte Infektion
      Für den Fall, dass am ISC ein bestätigter Fall entdeckt wurde, wird die gesamte Schule
      automatisch für 3 Tage geschlossen, um die mögliche Ausbreitung innerhalb des Gebäudes zu
      stoppen. Die strenge Reinigung und Desinfektion der Schule erfolgt nach den Richtlinien des
      Gesundheitsministeriums.

      Jede Person, bei der festgestellt wird, dass sie Kontakt mit der infizierten Person hatte, wird
      von der Schule kontaktiert. Diese Personen müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne
      unterziehen. Wenn diese Personen nach 14 Tagen symptomfrei sind, dürfen sie in die Schule
      zurückkehren. Sie können auch zur Schule zurückkehren, nachdem sie 3 Tage nach Schließung
      einen COVID-19-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben. Personen und
      Klassenstuffen, bei denen festgestellt wurde, dass sie keinen Kontakt mit der infizierten
      Person hatten, können nach der dreitägigen Schließung wieder in die Schule zurückkehren.

      ISC behält sich das Recht vor, die Schließung über 3 Tage hinaus zu verlängern, wenn dies als
      notwendig erachtet wird.

      E. Datenschutz
      Selbstverständlich müssen alle Informationen, die sich auf den Gesundheitszustand von
      Schüler/*innen, Familienangehörigen und Mitarbeitern beziehen, mit der größtmöglichen
      Vertraulichkeit behandelt werden. Im Rahmen des Möglichen wird das ISC daran arbeiten, die
      Anonymität und Privatsphäre beim Umgang von vermuteten oder bestätigten COVID-19-
      Fällen zu wahren. Es kann sein, dass wir bestimmte Informationen an Behörden oder
      betroffene Personen weitergeben müssen, aber bei den weitergegebenen Informationen
      handelt es sich nur um die minimal notwendigen Informationen zum Schutz der Gesundheit
      der übrigen ISC-Gemeinschaft. Zu keinem Zeitpunkt wird die Schule die Identität einer Person
      mit einem vermuteten oder bestätigten Fall des Virus der Allgemeinheit zur Verfügung
      stellen.

ISC COVID-19 Übergangsplan                      11                                      05.05.2020
IV. Kommunikations Wege
Bitte beachten Sie: Die Schule benötigt die aktuellen Adress- und Kontaktdaten aller Schüler/*innen!
Wenn sich Adresse oder Telefonnummer in letzter Zeit geändert haben, müssen die Eltern diese
Informationen sofort mit dem ISC teilen!

        A. Bestätigte COVID-19-Infektion:
                                          Brian
     Student                              Couch
       Oder
     Elternteil
                                         Wayne
                                          Mai
                                                                                          Gesundheitsamt
                                                                                            Pinneberg
        ISC-
     Fakultät &                            Brian
     Mitarbeiter                           Couch

        B. Allgemeine Fragen

ISC COVID-19 Übergangsplan                        12                                     05.05.2020
V. Zeitpläne: Phase 2
         Bitte beachten Sie, dass sich der Tagesablauf leicht geändert hat. Es wurden Anpassungen
         vorgenommen und berücksichtigt, die aus der Umfrage stammen sowie der erforderliche
         Anfahrtswege zur Schule zwischen dem Ende des Vormittagsprogramms und dem Beginn des
         Nachmittagsprogramms. Die Schüler/*innen werden den gleichen Tagesplan befolgen,
         unabhängig davon, ob sie am Online Programm teilnehmen sich in der Schule befinden.. Die
         täglichen Unterrichtsstunden für ein einzelnes Fach werden mit den gleichen zugeteilten
         Lehrern fortgesetzt.

         A. Neue Tagespläne
                        1. Klassenstufen 1-10:
                                                    Montag
Ankunftszeit                                           -
Tägliches Thema                           Variiert nach Klassenstufe

8:40 – 9:15                                              PE

9:15 - 9:25                                             Pause

9:25 - 10:10                                         Periode 1

10:10 – 10:30                                           Pause

10:30 – 11:15                                        Periode 2

11:15 – 12:00                                        Periode 3

12:00 – 12:15                                           Pause

12:15 – 13:00                                        Periode 4

13:00 – 14:15                 Pause / Reisezeit um wider nach Hause zu fahren

14:15 – 15:15                                    Nachmittags-Kurse

 ISC COVID-19 Übergangsplan                        13                                 05.05.2020
2. jahrgang 11 (IB):
                                                 Lesson Period
Time
8:25 – 9:25
                                                    Periode 1

9:25 – 10:10
                                                    Periode 2

10:25 – 11:25
                                                    Periode 3

11:25 – 12:15
                                                  Mittagessen
12:15 – 13:15
                                                    Periode 4

13:15 – 14:15
                                                    Periode 5

14:15 – 14:30
                                                      Pause
14:30 – 15:30
                                                    Periode 6

        Die folgenden Studenpläne beziehen sich auf Unterricht an der schule, und gelten nur für
        Phase 2. Weitere Überarbeitungen werden näher am Beginn von Phase 3 vorgenommen.

 ISC COVID-19 Übergangsplan                      14                                      05.05.2020
B. Wochenplan der Klasse 4: Phase 2
             Rot markierte Abschnitte – Online Programm
             Grün markierte Abschnitte – in der Schule

                             Montag      Dienstag           Mittwoch         Donnerstag          Freitag
Ort                          Online    In der Schule         In der         In der Schule        Online
                                                             Schule
Anfangszeit                     -        8:20 Uhr           8:20 Uhr          8:20 Uhr              -
Unterricht                  Deutsch    Sozialkunde /         Mathe          Englisch / EAL       Kreativ
                             / GAL     Wissenschaft

PE                             PE           PE                PE                 PE                PE
8:40 – 9:15

Pause
9:15 - 9:25 Uhr

Periode 1                   Deutsch    Sozialkunde /         Mathe          Englisch / EAL        Kunst
9:25 - 10:10 Uhr             / GAL     Wissenschaft

Pause
10:10 – 10:30

Periode 2                   Deutsch    Sozialkunde /         Mathe          Englisch / EAL       Advisory
10:30 – 11:15                / GAL     Wissenschaft

Periode 3                   Deutsch    Sozialkunde /         Mathe          Englisch / EAL        Musik
11:15 – 12:00                / GAL     Wissenschaft

Pause
12:00 – 12:15

Periode 4                   Deutsch    Sozialkunde /         Mathe          Englisch / EAL        Story
12:15 – 13:00                / GAL     Wissenschaft                                               Time

Pause / Reisezeit um         Pause           -                 -                  -               Pause
wider nach Hause zu
fahren
13:00 – 14:15
Nachmittagsprogramm          Guilds     Bewegung             Guilds    Sprachlabor/Mathematik-    Guilds
14:15 – 15:15                                                                  Booster

  ISC COVID-19 Übergangsplan                           15                                    05.05.2020
C. Wochenplan der Klasse 10: (20. April - 15. Mai 2020)
                            Montag           Dienstag          Mittwoch         Donnerstag            Freitag
  Ort                    In der Schule     In der Schule     In der Schule     In der Schule       In der Schule
  Ankunftszeit             9:05 Uhr          9:05 Uhr          9:05 Uhr          9:05 Uhr            9:05 Uhr
  Unterricht             Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL          Mathe
                                                               Wirtschaft

  PE                     Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL         Mathe
  8:40 – 9:15                                                 Wirtschaft

  Pause                  Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten    Patio im ersten
  9:15 - 9:25 Uhr            Stock /           Stock /           Stock /           Stock /            Stock /
                         Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer      Klassenzimmer
  Periode 1              Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL         Mathe
  9:25 - 10:10 Uhr                                            Wirtschaft

  Pause                  Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten    Patio im ersten
  10:10 – 10:30              Stock /           Stock /           Stock /           Stock /            Stock /
                         Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer      Klassenzimmer
  Periode 2              Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL         Mathe
  10:30 – 11:15                                               Wirtschaft

  Periode 3              Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL         Mathe
  11:15 – 12:00                                               Wirtschaft

  Pause                  Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten   Patio im ersten    Patio im ersten
  12:00 – 12:15              Stock /           Stock /           Stock /           Stock /            Stock /
                         Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer     Klassenzimmer      Klassenzimmer
  Periode 4              Deutsch / GAL     Wissenschaft      Sozialkunde /     Englisch / EAL         Mathe
  12:15 – 13:00                                               Wirtschaft

  Pause / Reisezeit um
  wider nach Hause zu
  fahren
  13:00 – 14:15
  Nachmittagsprogramm       MSA-             Beratung           MSA-              MSA-                MSA-
  14:15 – 15:15          Vorbereitung                        Vorbereitung      Vorbereitung        Vorbereitung

ISC COVID-19 Übergangsplan                        16                                             05.05.2020
D. Pausen auf dem Campus: Phase 2

        Pausenzeit              Klasse                            Standort
      8:25 - 8:40 Uhr           Notbetreuung                      Spielplatz
                                Notbetreuung                      Turnhalle
                                Klasse 4 - Gruppe 1               Spielplatz (Basketballplatz)
     10:10 - 10:30 Uhr          Klasse 4 - Gruppe 2               Spielplatz (Schaukeln)
                                Klasse 10 - Gruppe 1              Patio im 1. Stock
                                Klasse 10 - Gruppe 2              Klassenzimmer
                                Notfallbetreuung                  Turnhalle
                                Klasse 4 - Gruppe 1               Spielplatz (Basketballplatz)
     12:00 -12:15 Uhr           Klasse 4 - Gruppe 2               Spielplatz (Schaukeln)
                                Klasse 10 - Gruppe 1              Klassenzimmer
                                Klasse 10 - Gruppe 2              Patio im 1. Stock
     13:00 -14:15 Uhr           Notbetreuung                      Cafeteria / Spielplatz und
  Mittagessen und Freizeit                                        Bibliothek

      E. Auf dem Campus Mittagessen: Phase 2

Klasse Gruppe                   Mittagessen in der                Spielzeit auf dem Spielplatz
                                Cafeteria
Notbetreuung                    11:45 Uhr - 12:05 Uhr             12:05 pm - 12:30 pm
Klasse 4                        12:05 - 12:30 Uhr                 11:45 Uhr - 12:05 Uhr
Klasse 10                       12:30 - 12:50 Uhr                 12:50 Uhr - 13:15 Uhr

      F. Raumzuteilung: Phase 2
      Auf Anweisung des Ministeriums werden maximal 15 Schüler/innen in einem Klassenzimmer
      untergebracht. Tische und Stühle werden in einer "U"-Form zur Vorderseite des Raumes hin
      angeordnet, wobei ein leerer Tisch zwischen 2 Schüler/innen auf jeder Seite verbleibt.

      Die allgemeine Regel ist die Aufteilung des Klassenzimmers in 2 Gruppen, wobei die
      folgenden Punkte zu beachten sind:
               1. Schüler/innen, die sprachliche Unterstützung benötigen, werden in der gleichen
               Gruppe zusammengefasst
               2. 'Sicherheit vor Freundschaft' ist die Priorität bei der Bildung von Gruppen
               3. Zwillinge werden zusammen in der gleichen Gruppe untergebracht
               4. Die Schüler/innen werden auf der Grundlage der maximalen Kapazität der
               zugewiesenen Räume aufgeteilt.

ISC COVID-19 Übergangsplan                     17                                     05.05.2020
KLasse            Gesamtzahl      Gruppe 1     Raumzuweisungen       Gruppe 2     Raumzuweisungen
                      der
                   Studenten
 Notbetreuung ~5                  ~5            Bibliothek           -            -
 1            14 (-2)             12            Kunstraum            -            -
 2            17                  10            Klasse 2             7            EAL-GAL-Raum
                                                Klassenzimmer
 3                16 (-3)         13            Klasse 3             -            -
                                                Klassenzimmer
 4                20 (-3)         9             Klasse 4             8            Mathe-Raum
                                                Klassenzimmer
 5                15              15            Musikraum            -            -
 6                13              13            Mode Raum            -            -
 7                19              13            Chemie-Labor         6            Deutsch-Raum
 8                18 (-1)         10            Mac-Lab              7            Spanisch-Raum
 9                16              8             Englisch-Raum        8            Social Studies
                                                                                  Raum
 10               17              9             Englisch-Raum        8            Social Studies
                                                                                  Raum
 11               14              14            IB-Raum              -            IB-Raum

*In der Bewegungsraum wird den Schüler/innen ein individueller Platz zugewiesen, der mit
einem "Punkt" im Abstand von 2 m von allen anderen Schüler/innen markiert ist. Die
Schüler/innen müssen beim Betreten, Benutzen und Verlassen der Turnhalle in ihren
Lerngruppen bleiben.

       F. Cafeteria
       Der Betrieb der Cafeteria wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, bis das Gesundheits-
       ministerium eine ausdrückliche Genehmigung für den Betrieb erteilt. Die Schüler/innen
       dürfen ihr eigenes Essen für die Snackpausen mitbringen, aber das Teilen von Essen ist nicht
       erlaubt.

       G. Wegeführung: Ein- und Ausgang
       Um die erforderlichen Abstände zwischen den einzelnen Personen im Gebäude besser
       einhalten zu können, wurden die Flure als Einbahnstraßen eingerichtet. Die Mitarbeitenden
       und die Schüler/innen müssen jederzeit alle Beschilderungen und Verfahren bezüglich der
       Wegeführung befolgen. Darüber hinaus müssen die Schüler/innen an allen Stellen im
       Gebäude, einschließlich der Treppenhäuser, Flure und des Spielplatzes, den erforderlichen
       Abstand einhalten.

 Klassengruppen                   Ankunft                           Ende
 Notbetreuung                     8:00 Uhr morgens                  15:00
 Klasse 4                         8:20 Uhr                          13:00 Uhr (Cafeteria-Tür)
 Klasse 10                        9:05 Uhr                          13:00 Uhr (Haupteingang)

ISC COVID-19 Übergangsplan                      18                                      05.05.2020
1. Bei der Ankunft
                      i. Die Schüler/innen können das Gebäude zu der zugewiesenen gestaffelten
                      Startzeit betreten.
                      ii. Die Schüler betreten das Gebäude ohne Eltern an der ihnen zugewiesenen
                      Eingangstür.
             2. Benutzung der Toiletten.
                      i. Es darf jeweils nur ein Schüler die Toilette benutzen. Sogar beim
                      Händewaschen darf nur ein Schüler die Toilette benutzen.
                      ii. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Toiletten auf ihrem Stockwerk
                      benutzen, die ihrem Klassenzimmer am nächsten liegen. Wenn die Toilette
                      besetzt ist, müssen die Studierenden warten, bis sie an der Reihe sind. Sie
                      dürfen nicht in den anderen Flügel hinübergehen, um die Toiletten auf der
                      anderen Seite zu erreichen.

VI. Akademische Richtlinien und Anpassungen
      A. Lehrplanmäßige Ziele
      Die Übergangsschülerinnen und -schüler auf dem Campus in Phase 2, d.h. in den Klassen 4
      und 10, haben Vorrang, damit die nächste Stufe ihrer Ausbildung erfolgreich ist, da ihr
      jeweiliger Abschluss den Unterstützungsbedarf für die Klassen 4, 10 und die MSA-Prüfungen
      abdeckt.

      Während der Übergangsphasen lernen alle ISC-Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines
      Blended-Modells und nehmen am Unterricht sowohl im physischen Klassenzimmer als auch
      über das Remote-Learning-Programm teil. Das übergeordnete Ziel des ISC-Lehrplans ist es,
      ein Lernen aufrechtzuerhalten, das den Alltag der Schülerinnen und Schüler konstruktiv
      gestaltet, und ihre Kompetenzen für ihren zukünftigen Lernweg zu stabilisieren und, wo
      möglich, zu erweitern. Dies muss mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der
      Schülerinnen und Schüler in Einklang gebracht werden, insbesondere mit sozialen
      Distanzierungs- und Hygienevorschriften auf dem Campus und einer ausgewogenen
      Arbeitsbelastung während des Fernlernens.

      Insgesamt besteht das Hauptziel darin, die Schulinhalte relevant und interessant für die
      Schülerinnen und Schüler zu machen, auch in Zeiten, in denen das Lernen auf dem Campus
      noch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, um einen reibungslosen Übergang in das im
      August des akademischen Jahres 2020/21 beginnende Lernen zu erleichtern. Die Priorität, die
      die aktuelle Anleitung des Ministeriums widerspiegelt, wird den Kernfächern eingeräumt, um
      sicherzustellen, dass Schlüsselkenntnisse, -fertigkeiten und -verständnisse gesichert sind.

      Auf Anweisung des Bildungsministeriums sind die Lehrerinnen und Lehrer gehalten, sorgfältig
      Lerneinheiten und Unterrichtseinheiten für die Klassen 1 bis 11 zu entwerfen, die die
      Herausforderungen, die sich den Schülerinnen und Schülern in und außerhalb des
      Klassenzimmers während der aktuellen Pandemiesituation stellen, anerkennen und darauf
      reagieren. Das ISC bleibt fest entschlossen, die Schülerinnen und Schüler während dieses
      Übergangs zu unterstützen.

      Im Allgemeinen stimmt der Lehrplan für den Rest des Jahres weiterhin mit den Informationen
      überein, die im Dokument Remote Learning Plan vom April veröffentlicht wurden. In diesem
      Dokument finden Sie Einzelheiten zu jedem einzelnen Programm.

ISC COVID-19 Übergangsplan                    19                                     05.05.2020
B. Lerninhalte
             1. Unabhängig davon, ob das Lernen auf dem Campus oder aus der Ferne stattfindet,
             sind die Lehrkräfte dafür verantwortlich, dass die Studiengänge, soweit möglich, den
             verbindlichen Inhalten der schleswig-holsteinischen curricularen Vorgaben
             (Fachanforderungen) entsprechen.
             2. Manchmal ist weniger wirklich mehr - der Erwerb von Kernkompetenzen wird
             Priorität haben. Angesichts der Vermischung des Lernens auf dem Campus und
             außerhalb des Campus werden die Inhalte zwischen dem Curriculum Entwickler und
             den Lehrkräften der Abteilung diskutiert und vereinbart. Aktuelle Lerneinheiten
             werden überprüft und zu wesentlichen Schlüsselbereichen des Wissens, Verstehens
             und Könnens verdichtet, damit die Schülerinnen und Schüler einen klaren Lernweg
             haben, um erfolgreich in die nächste Klasse zu gelangen. Der Inhalt kann aufgrund
             von Direktiven des Ministeriums bei Bedarf angepasst werden.

             3. Die Integration der Fähigkeiten des 21. Jahrhunderts und der SEL-Ziele wird im
             Einklang mit dem Auftrag und der Vision des ISC fortgesetzt.

             4. Das Tempo wird in dem Maße angepasst, wie sich die Schülerinnen und Schüler in
             das gemischte Lern-Modell einleben. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Inhalte
             kontinuierlich überprüfen, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ihr
             Lernen in einem ihrem Lernstadium angemessenen Tempo sichern können.

      C. Unterstützung
      Schülerinnen und Schüler, die unter herausfordernden Bedingungen innerhalb und außerhalb
      des Campus lernen und arbeiten und deren erfolgreiche Teilnahme am kommenden
      akademischen Jahr gefährdet sein könnte, werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern
      schnellstmöglich identifiziert, und Strategien zu ihrer Unterstützung werden ausgearbeitet.
      Wir möchten die Eltern bitten, sich so früh wie möglich mit den Fachlehrerinnen und
      Fachlehrern in Verbindung zu setzen, wenn ihr(e) Kind(er) Schwierigkeiten hat/haben, am
      Fernlern-Programm teilzunehmen. Der ISC schätzt die Unterstützung, die Eltern Schülerinnen
      und Schülern in dieser Zeit zu Hause zukommen lassen, sehr.

      D. Lern-Strukturen
             1. Lernen aus der Ferne
             Das Lernen aus der Ferne-Programm wird weiterhin parallel zu allen schrittweise
             erfolgenden, aufeinander aufbauenden Lernprogrammen auf dem Campus laufen.
             Alle Verfahren, Praktiken und Erwartungen, die zuvor im April veröffentlicht wurden,
             bleiben in Kraft.

             2. Lernen auf dem Campus
             Unterrichtsinhalte und Lernaktivitäten werden angepasst, um sicherzustellen, dass
             die körperliche Gesundheit und Hygiene der Schülerinnen und Schüler an erster
             Stelle steht.

ISC COVID-19 Übergangsplan                    20                                      05.05.2020
Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 und 10, die nicht in der Lage sind, physisch
            mit ihren Altersgenossen (Hochrisikogruppen, im Ausland oder durch andere
            persönliche Umstände) in das Gebäude zurückzukehren, werden weiterhin durch
            Fernunterricht unterstützt. Live-Klassenzimmersitzungen werden den Schülerinnen
            und Schülern per Streaming übermittelt, ebenso wie der Zugang zu Ressourcen, die
            innerhalb des entsprechenden Google-Klassenzimmers online bleiben. Bitte beachten
            Sie, dass die Lehrkraft ihre Zeit zwischen zwei physischen Klassenzimmern auf dem
            Campus aufteilt und sich um diejenigen Schülerinnen und Schüler kümmert, die
            möglicherweise mit dem Fernlernen fortfahren müssen. Daher bitten wir Sie um
            Geduld bei der Beantwortung von Online-Echtzeit-Anfragen von Schülerinnen und
            Schülern und Eltern.

            Der Umgang mit gemeinsam genutzten Lernressourcen wie Zählblöcken oder
            anderen physischen Ressourcen, die eine Infektion übertragen können, ist nicht
            erlaubt.

      E. Zusammenarbeit
            1. Fernzusammenarbeit
            Die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler stärkt und festigt die
            Lernerfahrung. ISC ist stolz darauf, starke, soziale, gemeinsame Lernerfahrungen zu
            schaffen, von denen wir hoffen, dass sie sich online entwickeln, besonders in Zeiten
            persönlicher Isolation. Auch wenn die physische Zusammenarbeit derzeit begrenzt
            ist, werden die Lehrerinnen und Lehrer bewusst Kanäle entwerfen, über die die
            Schülerinnen und Schüler aus der Ferne zusammenarbeiten können. Es ist uns
            wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Altersgenossen verbunden
            fühlen. Auf der Primarstufe kann dies bedeuten, dass sie mit Hilfe von Seesaw
            Antworten zu einem Thema veröffentlichen, um ein Diskussionsnetz zu entwickeln.
            Ältere Schülerinnen und Schüler können mit Hilfe von Google Docs, Slides und Google
            Drive an gemeinsamen Aufgaben arbeiten und ihren Bildschirm für Präsentationen
            und Klassendiskussionen freigeben.

            2. Campus-interne Zusammenarbeit
                   i. Die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppe werden in keiner
                   Lernerfahrung physisch mit einer anderen Gruppe zusammenarbeiten oder
                   die Klassenzimmer der anderen Gruppe betreten.

                    ii. Die Schülerinnen und Schüler lernen nicht am selben Tag in gemeinsam
                    genutzten Räumen in verschiedenen Klassenstufen.

                    iii. Bei der Zusammenarbeit muss darauf geachtet werden, dass die
                    Schülerinnen und Schüler innerhalb der Lernumgebung einen Abstand von
                    1,5 Metern einhalten.

                    iv. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihre Lernmittel mit in die Schule
                    bringen und keine Gegenstände wie Stifte, Bleistifte, Radiergummis oder
                    Bücher mit anderen teilen.

ISC COVID-19 Übergangsplan                   21                                       05.05.2020
F. Chancengleichheit beim Lernen und Unterstützen
      Die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler steht in direktem Zusammenhang mit ihrem
      körperlichen und emotionalen Wohlbefinden. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen sich Zeit,
      den physischen, mentalen und emotionalen Zustand der Schülerinnen und Schüler zu
      beurteilen, bevor sie sich in die Aufgaben und Herausforderungen des Lehrplans vertiefen.
      Auf dem Campus kann dies der Start in den Tag in Form eines sozial distanzierten
      "Morgenkreises" oder durch Diskussionen in Beratungsgesprächen sein. Online kann es
      schwieriger sein, zu beurteilen, wie sich ein Student fühlt, regelmäßige 1 zu 1-Check-Ins
      werden geplant und durchgeführt. Wenn nötig, werden die Lehrerinnen und Lehrer die Eltern
      bei Bedenken rasch kontaktieren.
      Es ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen im Hinblick auf das folgende Schuljahr keine
      Nachteile aus unterschiedlichen persönlichen Umständen erfahren. Die Lehrerinnen und
      Lehrer werden dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl auf dem Campus als
      auch außerhalb des Campus über angemessene Ressourcen zum Lernen verfügen. Die Eltern
      sind verpflichtet, die Schule über die Bedürfnisse der Schüler zu informieren, um das Lernen
      zu erleichtern.

      Die Schülerinnen und Schüler lernen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und benötigen
      eine Vielzahl von Unterstützungen. Die Lehrkräfte sind bestrebt, den Schülerinnen und
      Schüler gegebenenfalls differenzierte Arbeit zu bieten.

      Es kann für einige Schülerinnen und Schüler verlockend sein, sowohl physische als auch
      virtuelle Klassenzimmer zu dominieren. Lehrerinnen und Lehrer müssen sicherstellen, dass
      alle Schülerinnen und Schüler eine sichere Lernumgebung vorfinden, in der ihre Stimme
      gehört und geschätzt wird.

      Schülerinnen und Schüler, die zu Gruppen mit hohem Gesundheitsrisiko gehören oder in
      einem Haushalt mit einem Mitglied mit hohem Risiko leben, müssen nicht auf dem Campus
      erscheinen, sondern erhalten ein Fernstudium, das mit dem ihrer Altersgenossen
      vergleichbar ist.

      Die Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, Bedenken so früh wie möglich mit dem
      Führungsteam zu kommunizieren.

      G. Bewertung
      Die Beurteilung und Rückmeldung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist der
      Schlüssel für die anhaltende Motivation zu Fortschritten, die Entwicklung und Messung des
      Verständnisses und der Beherrschung von Fertigkeiten auf dem Lernweg der Schülerinnen
      und Schüler.
      Da das vorrangige Ziel darin besteht, die Schlüsselkompetenzen zu sichern, hat das
      Engagement beim Lernen zu diesem Zeitpunkt Vorrang vor der formalen Bewertung.

ISC COVID-19 Übergangsplan                    22                                      05.05.2020
1. MSA-Prüfungen
             Die Schülerinen und Schüler der Klasse 10 nähern sich rasch der MSA-Prüfungsphase.
             Seit dem 20. April sind sie wieder in die Schule zurückgekehrt, um sich auf die MSA-
             Prüfungen vorzubereiten. Alle Schülerinnen und Schüler werden die Prüfungen
             gemäß den Gesundheits- und Hygienerichtlinien und -verfahren des
             Bildungsministeriums ablegen.

             Die Studierenden dürfen den Campus nach einer schriftlichen oder mündlichen
             Prüfung verlassen.
             Der Nachteilsausgleich für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen.

             2. Laufende Bewertung
             Die von den Schülerinnen und Schülern eingereichten Arbeiten sollten authentisch
             sein und die Freiheit der Schülerinnen und Schüler respektieren, im Prozess, Fehler zu
             machen und auf Rückmeldungen zu reagieren, zu lernen. Es kann verlockend sein,
             Schülerinnen und Schüler übermäßig zu unterstützen, um gute Ergebnisse zu
             gewährleisten. Es liegt weiterhin in der Verantwortung der Lehrkräfte,
             Rückmeldungen zu geben, um die Lernenden zum Erfolg zu führen. Wir erinnern
             daher die Eltern daran, dass die Art und Weise, wie sie die Schülerinnen und Schüler
             unterstützen, und alle eingereichten Arbeiten den akademischen Regeln des ISC
             entsprechen sollten.

             Die informelle, formative Beurteilung wird die Schülerinnen und Schüler weiterhin
             dabei unterstützen, zu verstehen, wie sie ihr Leistungsniveau gegebenenfalls
             verbessern können.

             Arbeiten, die ab dem 13. März 2020 fertiggestellt werden, können nur einen
             Mehrwert für die Gesamtleistung einer Schülerin oder eines Schülers darstellen und
             dürfen nicht von seinen Leistungen ablenken.

             Alle formalen, summativen Klassenarbeiten und Tests, sowohl auf dem Campus als
             auch online, werden für den Rest des Semesters ausgesetzt. Angesichts des
             begrenzteren Unterrichts können die Schülerinnen und Schüler nicht benachteiligt
             werden, die Prüfungen können nicht zwischen den Fächern koordiniert werden und
             die Prüfungsbedingungen können nicht von einer Umgebung außerhalb des Campus
             validiert werden.

             Zur Bewertung eingereichte Arbeiten müssen in den Google-Klassenraum oder die
             von den Lehrerinnen und Lehrern zugewiesene Lernplattform hochgeladen werden -
             per E-Mail eingesandte Arbeiten werden von der Bewertung und dem Feedback
             ausgeschlossen.

      H. Jahresabschlussberichte
      Die Richtlinien für die Zuweisung von Abschlussnoten werden vom Bildungsministerium klar
      umrissen. Wenn der reguläre Unterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 noch nicht
      wieder aufgenommen wurde, werden die Jahrgangsstufen auf der Grundlage der bis zum 13.
      März 2020 abgeschlossenen Arbeiten der Schüler vergeben.

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Der Status der Arbeit der Schülerin oder des Schülers muss den Schülern und Eltern während
      der Elterngespräche klar mitgeteilt werden.

      Die Endnoten für das Schuljahr müssen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers für das
      gesamte Jahr berücksichtigen.

      Prüfungen / Klassenarbeiten sind für den Rest des Schuljahres nicht mehr erlaubt.

      Für die besonderen Herausforderungen, die die Coronavirus-Pandemie mit sich bringt, gibt es
      keine Zulagen oder zusätzliche Entschädigungen. Von den Lehrerinnen und Lehrern wird
      jedoch erwartet, dass sie dieser besonderen Situation Rechnung tragen, indem sie die
      Situation jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers bei der Beurteilung der
      Arbeit berücksichtigen und entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler in die nächste
      Klassenstufe aufsteigen sollte.

VII. Schulkalender & wichtige Termine
      Angesichts der aktuellen Umstände muss der offizielle Kalender der Schule angepasst
      werden. Einige wenige Veranstaltungen wurden abgesagt, einige wenige haben vorläufige
      Termine, und einige neue wichtige Termine sind zu beachten. Nachstehend finden Sie eine
      zusammenfassende Liste sowie einen aktualisierten Kalender für die Monate Mai und Juni. Im
      Anhang finden Sie eine monatliche Kalenderansicht mit den folgenden Informationen.

      A. Schulkalender
              1. MSA-Prüfungen (Klasse 10):                   11.-15. Mai
              2. Elterngespräche:                             18.-20. und 25.-29. Mai
              3. Mündliche MSA-Prüfungen:                     8. bis 12. Juni
              4. Jahresabschlussberichte versandt:            19. Juni
              5. Letzter Tag des Unterrichts:                 26. Juni

      B. Vorläufige virtuelle Veranstaltungen
              1. Klasse 10 Abschlussfeier                     19. Juni
              2. Virtuelles Sommerfest                        26. Juni

      C. Abgesagte Veranstaltungen
              1. Bundesjugendspiele
              2. Klassenfahrten
              3. Sommerfest

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