On-Campus Learning Transition Plan Frühling 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
I. Zeitplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus ...................................... 3 A. Überblick über die Situation .............................................................................................................. 3 B. Notfallversorgung/Notbetreuung Studierende .................................................................................. 4 II. Plan für Hygiene und Infektionsschutz ..................................................................................... 4 A. Vorbemerkung ................................................................................................................................... 4 B. Verletzung von Protokollen ................................................................................................................ 4 C. Persönliche Hygienemaßnahmen ...................................................................................................... 4 C. Bedingungen für das Betreten des Gebäudes .................................................................................... 6 D. Anforderungen für Personen auf dem Campus ................................................................................. 7 E. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten ................................................... 7 F. Risikogruppen ..................................................................................................................................... 8 G. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in sanitären Einrichtungen ............................................ 8 H. Hygienemaßnahmen im Unterricht und in den Pausen..................................................................... 9 I. Hygienemaßnahmen während des Mittagessens und für Trinkwasser .............................................. 9 J. Hygienemaßnahmen bei Schulveranstaltungen ................................................................................. 9 K. Wegeführung ..................................................................................................................................... 9 L. Meldepflicht ..................................................................................................................................... 10 III. Protokoll bei Verdacht auf und bestätigte Infektion ............................................................ 10 A. Überwachung von Symptome .......................................................................................................... 10 B. Rückkehr zur Schule ......................................................................................................................... 10 C. Kommunikation mit den Eltern ........................................................................................................ 11 D. Bestätigte Infektion.......................................................................................................................... 11 E. Datenschutz ...................................................................................................................................... 11 IV. Kommunikations Wege ......................................................................................................... 12 A. Bestätigte COVID-19-Infektion: ........................................................................................................ 12 B. Allgemeine Fragen ........................................................................................................................... 12 V. Zeitpläne: Phase 2 .................................................................................................................. 13 A. Neue Tagespläne .............................................................................................................................. 13 B. Wochenplan der Klasse 4: Phase 2 ................................................................................................... 15 C. Wochenplan der Klasse 10: (20. April - 15. Mai 2020) ..................................................................... 16 D. Pausen auf dem Campus: Phase 2 ................................................................................................... 17 E. Auf dem Campus Mittagessen: Phase 2 ........................................................................................... 17 F. Raumzuteilung: Phase 2 ................................................................................................................... 17 F. Cafeteria ........................................................................................................................................... 18 G. Wegeführung: Ein- und Ausgang ..................................................................................................... 18 VI. Akademische Richtlinien und Anpassungen ......................................................................... 19 A. Lehrplanmäßige Ziele ....................................................................................................................... 19 B. Lerninhalte ....................................................................................................................................... 20 C. Unterstützung .................................................................................................................................. 20 D. Lern-Strukturen ................................................................................................................................ 20 E. Zusammenarbeit .............................................................................................................................. 21 F. Chancengleichheit beim Lernen und Unterstützen .......................................................................... 22 G. Bewertung ....................................................................................................................................... 22 H. Jahresabschlussberichte .................................................................................................................. 23 VII. Schulkalender & wichtige Termine ...................................................................................... 24 A. Schulkalender ................................................................................................................................... 24 B. Vorläufige virtuelle Veranstaltungen ............................................................................................... 24 C. Abgesagte Veranstaltungen ............................................................................................................. 24 ISC COVID-19 Übergangsplan 2 05.05.2020
I. Zeitplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus A. Überblick über die Situation Gemäß den Instruktionen des Ministeriums ist es das Ziel des ISC, unsere Schüler/*innen wieder schrittweise zur Schule zurückzubringen. Dies ist eine Notfall-Lernsituation. Der Zeitplan für die gestaffelte Rückkehr der Schüler/*innen soll die Bewegung und den Kontakt von Mitarbeitern und Schüler/*innen im gesamten Gebäude einschränken und dadurch das Infektionsrisiko senken. Das ISC-Online Programm wird weiterhin parallel zum Unterricht an der Schule laufen, was zu einem gemischten Modell führt, bei dem die Schüler/*innen einen Teil der Woche in der Schule verbringen werden und einen Teil der Woche am Online Programm zu Hause. Die Schüler/*innen sind verpflichtet, am Online Programm teilzunehmen. Eine wichtige Entscheidung des Ministeriums ist, dass alle Kurse des Nachmittagsprogramms nicht in der Schule stattfinden dürfen. Als solche müssen sie weiterhin über das online programm durchgeführt werden. Zu beachten ist: Die Schulpflicht tritt wieder ab dem ersten Tag in Kraft, an dem die Schüler/*innen voraussichtlich wieder in der Schule müssen. Die Schüler/*innen müssen an den Tagen mit Schulpräsenz, an denen sie für den Unterricht auf dem Campus vorgesehen sind, in die Schule kommen. In den Richtlinien des Ministeriums heißt es eindeutig, dass die Angst, sich in der Schule mit COVID-19 zu infizieren, kein ausreichender Grund ist, zu Hause zu bleiben. Die folgende Tabelle enthält den ungefähren Zeitplan für den Übergang zurück in die Schule für alle Klassenstufen. Phasen Datum Online Programm Blended Learning (Online + Schulpräsenz) Phase 0 17. März - 20. März Alle Klassenstuffen -- 2020 Phase 1 20. April 2020 - 5. Alle Klassenstuffen Notbetreuungsschüler kehren in Mai 2020 die Schule zurück und folgen dem Online Prgramm in der Schule Phase 2 6. Mai - 22. Mai 2020 Jahrgangsstufen Jahrgangsstufen 4 + 10 1,2,3,5,6,7,8,9,10,11 Phase 3 25. Mai 2020* Jahrgangsstufen 5,6,7 1,2,3,4,8,9,10,11 Phase 4 Wird vom -- Jahrgangsstufen 1 - 11 Ministerium festgelegt *tentativ ISC COVID-19 Übergangsplan 3 05.05.2020
B. Notfallversorgung/Notbetreuung Studierende Schüler/*innen, die zu irgendeinem Zeitpunkt an der Notbetreuung teilgenommen haben, müssen unter der Aufsicht dieses Programms bleiben. An Tagen, an denen sie sich im Gebäude aufhalten, ist es ihnen nicht gestattet, sich wieder in ihre Klassengruppen zu integrieren. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Ansteckungsgefahr für die verschiedenen Schüleruntergruppen in der Schule kommt. Sie werden weiterhin an ihrem Online-Lernen teilnehmen, während sie in der Schule beaufsichtigt werden. II. Plan für Hygiene und Infektionsschutz A. Vorbemerkung Mit Hilfe der hier getroffenen Vorkehrungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts im Klassenzimmer möchten wir eine Lern- und Arbeitsumgebung schaffen, die das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus minimiert. Diese Regelungen basieren auf dem "Handbuch für Infektionsprävention und Hygienemaßnahmen" des MBWK und wurden den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungs- weg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt hauptsächlich direkt über die Schleimhäute des Respirationstraktes. Darüber hinaus ist eine Übertragung auch indirekt über kontaminierte Hände möglich, wenn diese mit den Schleimhäuten von Mund oder Nase und der Bindehaut der Augen in Kontakt gebracht werden. B. Verletzung von Protokollen Wichtig! Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen sind von größter Bedeutung, und es ist wichtig, dass die Schüler/innen alle Protokolle und Verfahren befolgen. Verstöße gegen diese Richtlinien haben folgende Konsequenzen / Handlungen zur Folge: 1. 1. und 2. Verstoß - mündliche Verwarnung durch den betreuenden Lehrer 2. 3. und 4. Verstoß - Gespräch mit den Student Life Koordinatoren und eine E-Mail an die Eltern vom Student Life Büro. 3. 5. Verstoß - die Eltern müssen den Schüler sofort von der Schule abholen und an einer Videokonferenz mit dem Schulleiter teilnehmen. 4. Nächstes Vergehen: Schülern/innen wird eine Woche lang das Betreten des Schulgebäudes untersagt. Schüler/innen müssen an allen Lernaktivitäten aus der Ferne teilnehmen. Mitarbeiter, die gegen diese Protokolle verstoßen, werden intern disziplinarisch bestraft. C. Persönliche Hygienemaßnahmen Für die Umsetzung der perönlichen Hyginemaßnamen sind alle Beteiligten am Schulbetrieb selbst verantwortlich. Die Schüler/innen werden von den Lehrkräften über die Hygienemassnahmen instruiert. Zudem stellen wir im Vorfeld die relevanten Informationen zu den Hygienemassnahmen zur Verfügung. Um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sind eine gute Handhygiene, die Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in der Armbeuge, grösstmöglicher Abstand halten und im Zweifelsfall abwenden) und das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern die wichtigsten und wirksamsten Massnahmen. ISC COVID-19 Übergangsplan 4 05.05.2020
1. Abstand Die Kontakte müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Es darf keinen körperlichen Kontakt geben. Ausgenommen hiervon können z.B. medizinische Notfälle, Schulbegleitung o.ä. sein. Alle Personen müssen jederzeit den empfohlenen Abstand von 1,5 m voneinander einhalten. 2. Hygiene Regelmäßige Handhygiene erfolgt durch Waschen oder, falls erforderlich, Desinfizieren der Hände i. Unmittelbar nach Betreten der Schule ii. Vor und nach dem Essen iii. Nach der Benutzung der sanitären Einrichtungen iv. Nach häufigem Kontakt mit öffentlichen Gegenständen, z.B. Türgriffen, Treppengeländern, Griffen v. Nach Naseputzen, Husten oder Niesen Als Maßnahme ist das Händewaschen vorzuziehen: mit Seife für 20 - 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/ ). Die richtige Händedesinfektion ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und für ca. 30 Sekunden bis zur vollständigen Trocknung in die Hände einmassiert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Hände vollständig benetzt sind. Wenn Desinfektionsmittel verwendet wird, sollten die Schüler/innen je nach Alter und Reife entsprechend beaufsichtigt werden. 3. Monitoring und Dokumentation Bei Ankunft in der Schule wird täglich eine Abfrage über den Gesundheitszustand und die Erkältungssymptome der Schüler/innen durchgeführt. Für die Kontaktpersonen- verfolgung werden krankheitsbedingte An- und Abwesenheiten von Mitarbeitern und Schülern erfasst und es wird dokumentiert, in welchen Lerngruppen sie waren. 4. Personen mit Symptomen Personen mit Atemwegsbeschwerden dürfen nur nach einer ärztlichen Untersuchung oder einer glaubwürdigen Selbsterklärung über die Ursache der Symptome am Schulunterricht teilnehmen. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atembeschwerden, Verlust des Geschmacks-/Geruchsempfindens, Hals- und Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben und telefonischen Kontakt zur Hotline 116117, das Gesundheitsamt oder den Hausarzt aufnehmen. Wir bitten um umgehende Information / Krankmeldung an das Schulbüro des ISC. 5. Mund- und Nasenschutz (Gesichtsmasken) Die Verwendung einer Gesichtsmaske ist bei der Rückkehr der Schüler/innen zum ISC nicht erforderlich. Die Schule empfiehlt den Schülern/innen jedoch nachdrücklich, während ihres Aufenthalts auf dem Campus eine Maske zu tragen. Die Schule hat für jede/n Schüler/in und Mitarbeiter/in der Schule einen textilen Gesichtsschutz bestellt. Diese können bei Rückkehr in den Präsenzunterricht an der Rezeption abgeholt warden. Schüler, die unseren Shuttle-Service nutzen, müssen jedoch eine Gesichtsmaske tragen, so wie im öffentlichen Nahverkehr. ISC COVID-19 Übergangsplan 5 05.05.2020
Durch das Tragen einer textilen Barriere (Mund- und Nasenschutz (MNB), Gemeinschaftsmaske oder Behelfsmaske) können Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, aufgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen zu infizieren, kann auf diese Weise verringert werden (Schutz der anderen). Das Tragen einer Maske darf jedoch nicht dazu führen, dass der Abstand unnötig verringert wird. Trotz der Maske sind die geltenden Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, weiterhin zu beachten. Nach dem Abnehmen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften gründlich gewaschen werden. Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täglich bei mindestens 60°C gewaschen und anschließend getrocknet werden. Die Beschaffung und Pflege von Masken sowie der sachgerechte Umgang mit diesen liegt in der Verantwantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten der Schule. C. Bedingungen für das Betreten des Gebäudes In der Schule dürfen sich nur Personen aufhalten, die nach dem "Allgemeinen Erlass über das Verbot und die Beschränkung des Umgangs in besonderen öffentlichen Bereichen" vom Verbot des Betretens der Schule ausgenommen sind. Diese Personengruppen müssen nach Beendigung ihrer Tätigkeit das Gelände verlassen. Mit anderen Worten, es dürfen nur zwei Personengruppen das Gebäude betreten: 1. Schüler/innen, die von der Schule darüber informiert wurden, dass sie auf den Campus zurückkehren können, oder am Notbetreuungsprogramm teilnehmen. ODER 2. Personen, die direkt an deren Betreuung oder Unterrichtung beteiligt sind. Für alle anderen Personen, die nicht direkt am Schulbetrieb beteiligt sind, bleibt das Verbot, die Schule zu betreten, in Kraft. Dies bedeutet, dass Eltern, Geschwister und andere Personen, die Kinder abholen, das Schulgelände nicht betreten dürfen. Ausgenommen hiervon sind Eltern, die eine vorherige, schriftliche Genehmigung der Schule für einen Termin oder zum Abholen von Unterrichtsmaterialien haben. Der Infektionsschutz hat für alle Beteiligten Vorrang vor dem Schulbetrieb, so daß die Abläufe an dessen Anforderungen angepasst werden. Treten tagsüber akute (auch leichte) Symptome einer Coronavirusinfektion auf (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmacksempfindens, Kratzen/Schmerzen im Rachen, Muskel- oder Gliederschmerzen), muss der Schulbesuch sofort abgebrochen werden. In diesem Fall muss der Schüler in einem Quarantäneraum auf die sofortige Abholung durch die Eltern warten. Eine Rückkehr zum Schulbesuch ist dann erst nach medizinischer Abklärung möglich. ISC COVID-19 Übergangsplan 6 05.05.2020
D. Anforderungen für Personen auf dem Campus 1. Schulleitung Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, auf die Umsetzung dieser Hygieneempfehlungen hinzuarbeiten. Bei Unklarheiten konsultiert die Schule die lokalen Schulbehörden und, falls erforderlich, die lokalen Gesundheitsbehörden. Die Schulleitung stellt sicher, dass auch auf dem Schulgelände jederzeit Aufsichtspersonen (§17 Schulgesetz) zugegen sind, die dafür sorgen, dass die Schüler/innen keine Gruppen bilden, die Mindestabstände einhalten und das Schulgelände nach dem schulischen Präsenzveranstaltungen verlassen. Zudem sind die Schulleiter/innen verantwortlich für die Regelung des Vorgehens bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf die Notbetreuung. 2. Lehrer und andere Angestellte Lehrkräfte und anderes Personal arbeiten auf die Umsetzung von Hygienemaßnahmen durch die Schüler/innen hin. Die Anwesenheit der Schüler/innen wird durch die jeweiligen Lehrkräfte dokumentiert. Ansammlungen und Missachtung der Abstandsregelungen, insbesondere in den Pausen, werden durch zusätzliche Aufsichten unterbunden. Alle Lehrer sind an der Sicherstellung des Schulbetriebs beteiligt. Mitarbeiter mit einer nachgewiesenen Risikobewertung sollten im Home-Office bleiben. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die im Haushalt mit einem Angehörigen mit einer relevanten Vorerkrankung leben. 3. Schüler/innen Schüler/innen, bei denen aufgrund einer Risikoabschätzung das Risiko einer schweren Erkrankung besteht und die zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören, können nach Rücksprache mit der Schulleitung vom Unterricht in der Schule beurlaubt werden (§15 Schulgesetz). Individuelle Lösungen werden gemeinsam mit der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern erarbeitet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Personen leben, die aufgrund einer Risikoeinschätzung vorbelastet sind. E. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten Die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen gilt für alle Räume des Schulgebäudes: Klassen- und Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Korridore. Um die Abstandsregeln einzuhalten, müssen die Tische in den Räumen so weit voneinander entfernt sein, dass jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Personen eingehalten werden kann. ISC COVID-19 Übergangsplan 7 05.05.2020
Jede Lerngruppe soll nur in einem einzigen Raum unterrichtet werden. In diesem Raum sollen die Schüler/innen jeweils nur einen eigenen, unveränderten Arbeitsplatz zugewiesen bekommen. Die nicht genutzten Räume der Schule werden dauerhaft verschloßen. Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Räume in denen eine entsprechende Lüftung nicht möglich ist, dürfen nicht genutzt werden. Die Räumlichkeiten werden täglich mit entsprechenden Reinigungsmitteln eingehend professionell gereinigt. Dies gilt insbesondere für Tische, Türklinken und Handläufe. Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird in den Schulen auch in der jetzigen COVID19- Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. In den Klassenräumen werden Hinweisschilder der BzgA zum Infektionsschutz ausgehängt, die die Schüler/innen z.B. über allgemeine Schutzmaßnahme wie Händehygiene, Abstandsregeln sowie die Husten- und Niesetikette informieren. F. Risikogruppen Für die Risikoeinschätzung können grundsätzlich folgende Hinweise des Robert Koch-Instituts herangezogen werden, um festzustellen, ob eine Person einer "Risikogruppe" angehört. 1. Personen im Alter von über 50 Jahren 2. Menschen mit (chronischen) Erkrankungen der Leber, Niere oder Lunge 3. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen 4. Menschen mit Diabetes 5. Menschen mit Krebs 6. Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression Der ISC wird sich bei allen offiziellen Entscheidungen bezüglich der Mitgliedschaft in der "Risikogruppe" an die oben genannten Qualifikationen halten. Alle Schüler/innen und Mitarbeiter/innen, die sich als Mitglied der Risikogruppe qualifiziert fühlen, müssen eine Erklärung ihres Arztes vorlegen, dass sie berechtigte medizinische Gründe haben, nicht an den erforderlichen Aktivitäten auf dem Campus teilzunehmen. G. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in sanitären Einrichtungen Die sanitären Einrichtungen werden täglich professionell gereinigt. Die Verfügbarkeit und regelmäßige Nachfüllung von Seifenspendern und Einweghandtüchern ist gewährleistet. Entsprechende Sammelbehälter für Einweghandtücher und Toilettenpapier müssen bereitgehalten werden. Wiederverwendbare Trocken-/Handtücher sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Beim Betreten der sanitären Anlagen ist es besonders wichtig, den Mindestabstand einzuhalten. In allen Sanitärräumen sind an gut sichtbarer Stelle Hygienehinweise zum ordnungsgemäßen Händewaschen aufgehängt. Das Schulpersonal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schüler gleichzeitig in den Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang zu den Toiletten wird ein deutlich sichtbarer Hinweis angebracht, dass sich immer nur einzelne Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in den Toiletten aufhalten dürfen und dass einzelne Kabinen eventuell dauerhaft geschlossen werden müssen. ISC COVID-19 Übergangsplan 8 05.05.2020
H. Hygienemaßnahmen im Unterricht und in den Pausen Auch die Organisation von Schulpräsenzveranstaltungen und Pausenaktivitäten unterliegen den allgemeinen Vorschriften des Infektionsschutzes. Abweichend von der bisherigen, einheitlichen Regelung über die Dauer einer regulären Unterrichtsstunde müssen in der jetzigen Phase kreative Konzepte gefunden werden. Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Präsenzeinheiten und die Pausen sind folgende Punkte zu beachten: 1. Sowohl in den Klassenräumen als auch in den Pausen sind die Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten. 2. Auch in den Pausen muss darauf geachtet werden, dass es zu keinem Körperkontakt kommt. 3. Es werden Anstrengungen unternommen, um Engpässe in Bereichen mit häufiger Besetzung, wie Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume usw., zu vermeiden. Dies sollte durch den verstärkten Einsatz von Aufsichtspersonal gewährleistet werden. Partner- und Gruppenarbeit ist nur unter besonderer Beachtung der Abstandsregeln möglich. Ist die Einhaltung der Abstandsregeln im Rahmen der Unterrichtsimpulse nicht möglich, sind diese Inhalte nicht zum Gegenstand der Präsenzveranstaltung zu machen, sondern durch geeignete Alternativformate zu ersetzen. (z.B. können Mannschaftssportarten durch adäquate Bewegungsangebote oder auch durch das Training einzelner Bewegungsabläufe ersetzt werden). I. Hygienemaßnahmen während des Mittagessens und für Trinkwasser Der allgemein zugängliche Trinkwasserspender muss bis auf weiteres außer Betrieb genommen werden. Eine ausreichende Trinkwasserversorgung der Schülerinnen und Schüler ist durch Selbstversorgung in Abstimmung mit den Eltern sicherzustellen. Der Betrieb der Cafeteria wird so lange durchgeführt, wie die Umsetzung der Entfernungs- und Hygienevorschriften möglich ist. Sollte dies im weiteren Verlauf des Schulbetriebes und aufgrund der Rückkehr einer größeren Anzahl von Schülern nicht mehr möglich sein, werden alternative Verpflegungsmöglichkeiten (z.B. Lunchpakete) geprüft. J. Hygienemaßnahmen bei Schulveranstaltungen Für Schulveranstaltungen gelten die Bestimmungen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig- Holstein (SARS-CoV-2-Kampfverordnung) über Versammlungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Konferenzen, Klassen- und Elternversammlungen werden nur mit digitalen Hilfsmitteln (z.B. Video- oder Telefonkonferenzen) durchgeführt. K. Wegeführung Laufwege und Wartebereiche sind deutlich gekennzeichnet. Die Wegeführung soll es einfacher machen, Kontakte zu minimieren und Abstandsregeln einzuhalten. Türen müssen offen gehalten werden. Dies gilt nicht für Toilettenkabinen und Brandschutztüren. ISC COVID-19 Übergangsplan 9 05.05.2020
L. Meldepflicht Die Pflicht zur namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG besteht bei Verdacht auf Krankheit, Krankheit und Tod durch eine Infektion mit dem Coronavirus. Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen (§ 33 IfSG). Die Schulleitung ist zur Meldung verpflichtet (§ 8 IfSG). III. Protokoll bei Verdacht auf und bestätigte Infektion Natürlich wird die ISC so hart wie möglich daran arbeiten, die Verbreitung von COVID-19 in der ISC- Gemeinschaft zu verhindern. Nichtsdestotrotz erhöht die Wiederaufnahme der schulischen Aktivitäten, selbst in begrenztem Umfang, die Möglichkeit einer Ansteckung innerhalb der Schule. Wir befinden uns bereits in Gesprächen mit den örtlichen Gesundheits- und Schulbehörden und haben um klarere Anweisungen gebeten, wie mit dieser möglichen Situation umzugehen ist. Gegenwärtig gibt es von den Behörden kaum verwertbare Informationen zu dieser Angelegenheit. Das Folgende stellt das erste Protokoll dar, das uns bis zur weiteren Klärung zur Verfügung stehen wird. Dieses Protokoll kann je nach neuen offiziellen Leitlinien geändert werden. A. Überwachung von Symptome Mögliche Symptome des Virus sind: 1. Kontinuierliches Husten 2. Fieber 3. Müdigkeit 4. Verlust von Geruch oder Geschmack 5. Atembeschwerden (in schweren Fällen) Täglich wird bei jedem Schüler/*innen und den ISC Angestellten eine Abfrage über desen Gesundheitszustand durchgeführt. Es wird ein Tacklingsystem nach Klasse/Name/Mitarbeiter eingeführt. Die Dokumentation und Berichterstattung wird von dem Front Desk übernommen. Wenn ein Schüler oder ISC Angestellter eines der oben genannten Symptome zeigt oder negativ auf die tägliche Gesundheitsabfrage reagiert, wird er sofort nach Hause geschickt. Darüber hinaus behält sich der ISC das Recht vor, einzelne Familien nach dem Vorhandensein von COVID-19 in ihrem Haushalt zu fragen. B. Rückkehr zur Schule Für die Rückkehr zur Schule, nachdem entweder ein Schüler/*innen oder ISC Mitarbeiter wegen Symptomen nach Hause geschickt wurden, muss ein ärztliches Attest vorlegt werde. Nachdem ein ISC Mitarbeiter oder ein Schüler/*innen nach Hause geschickt worden ist, sind sie dazu verpflichtet, so bald wie möglich einen Artzt aufzusuchen. Aufgrund der der Anwesenheitspflicht eines Schüler/*innen, muss innerhalb von 48 Stunden nach dem der schüler nach hause geschickt wurde ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ohne Attest wird der Schüler/*innen als abwesend betrachtet. ISC COVID-19 Übergangsplan 10 05.05.2020
Ohne ärztliches Gesundheitszeugnis ist es jeder Person, die die oben genannten Symptome zeigt, 14 Tage lang der Zutritt zur Schule untersagt. C. Kommunikation mit den Eltern Bei der Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Campus sind Eltern verpflichtet, die Schule sofort zu informieren, sollte ihr Kind eines der oben unter III.A. genannten Symptome entwickelt. D. Bestätigte Infektion Für den Fall, dass am ISC ein bestätigter Fall entdeckt wurde, wird die gesamte Schule automatisch für 3 Tage geschlossen, um die mögliche Ausbreitung innerhalb des Gebäudes zu stoppen. Die strenge Reinigung und Desinfektion der Schule erfolgt nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums. Jede Person, bei der festgestellt wird, dass sie Kontakt mit der infizierten Person hatte, wird von der Schule kontaktiert. Diese Personen müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Wenn diese Personen nach 14 Tagen symptomfrei sind, dürfen sie in die Schule zurückkehren. Sie können auch zur Schule zurückkehren, nachdem sie 3 Tage nach Schließung einen COVID-19-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben. Personen und Klassenstuffen, bei denen festgestellt wurde, dass sie keinen Kontakt mit der infizierten Person hatten, können nach der dreitägigen Schließung wieder in die Schule zurückkehren. ISC behält sich das Recht vor, die Schließung über 3 Tage hinaus zu verlängern, wenn dies als notwendig erachtet wird. E. Datenschutz Selbstverständlich müssen alle Informationen, die sich auf den Gesundheitszustand von Schüler/*innen, Familienangehörigen und Mitarbeitern beziehen, mit der größtmöglichen Vertraulichkeit behandelt werden. Im Rahmen des Möglichen wird das ISC daran arbeiten, die Anonymität und Privatsphäre beim Umgang von vermuteten oder bestätigten COVID-19- Fällen zu wahren. Es kann sein, dass wir bestimmte Informationen an Behörden oder betroffene Personen weitergeben müssen, aber bei den weitergegebenen Informationen handelt es sich nur um die minimal notwendigen Informationen zum Schutz der Gesundheit der übrigen ISC-Gemeinschaft. Zu keinem Zeitpunkt wird die Schule die Identität einer Person mit einem vermuteten oder bestätigten Fall des Virus der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. ISC COVID-19 Übergangsplan 11 05.05.2020
IV. Kommunikations Wege Bitte beachten Sie: Die Schule benötigt die aktuellen Adress- und Kontaktdaten aller Schüler/*innen! Wenn sich Adresse oder Telefonnummer in letzter Zeit geändert haben, müssen die Eltern diese Informationen sofort mit dem ISC teilen! A. Bestätigte COVID-19-Infektion: Brian Student Couch Oder Elternteil Wayne Mai Gesundheitsamt Pinneberg ISC- Fakultät & Brian Mitarbeiter Couch B. Allgemeine Fragen ISC COVID-19 Übergangsplan 12 05.05.2020
V. Zeitpläne: Phase 2 Bitte beachten Sie, dass sich der Tagesablauf leicht geändert hat. Es wurden Anpassungen vorgenommen und berücksichtigt, die aus der Umfrage stammen sowie der erforderliche Anfahrtswege zur Schule zwischen dem Ende des Vormittagsprogramms und dem Beginn des Nachmittagsprogramms. Die Schüler/*innen werden den gleichen Tagesplan befolgen, unabhängig davon, ob sie am Online Programm teilnehmen sich in der Schule befinden.. Die täglichen Unterrichtsstunden für ein einzelnes Fach werden mit den gleichen zugeteilten Lehrern fortgesetzt. A. Neue Tagespläne 1. Klassenstufen 1-10: Montag Ankunftszeit - Tägliches Thema Variiert nach Klassenstufe 8:40 – 9:15 PE 9:15 - 9:25 Pause 9:25 - 10:10 Periode 1 10:10 – 10:30 Pause 10:30 – 11:15 Periode 2 11:15 – 12:00 Periode 3 12:00 – 12:15 Pause 12:15 – 13:00 Periode 4 13:00 – 14:15 Pause / Reisezeit um wider nach Hause zu fahren 14:15 – 15:15 Nachmittags-Kurse ISC COVID-19 Übergangsplan 13 05.05.2020
2. jahrgang 11 (IB): Lesson Period Time 8:25 – 9:25 Periode 1 9:25 – 10:10 Periode 2 10:25 – 11:25 Periode 3 11:25 – 12:15 Mittagessen 12:15 – 13:15 Periode 4 13:15 – 14:15 Periode 5 14:15 – 14:30 Pause 14:30 – 15:30 Periode 6 Die folgenden Studenpläne beziehen sich auf Unterricht an der schule, und gelten nur für Phase 2. Weitere Überarbeitungen werden näher am Beginn von Phase 3 vorgenommen. ISC COVID-19 Übergangsplan 14 05.05.2020
B. Wochenplan der Klasse 4: Phase 2 Rot markierte Abschnitte – Online Programm Grün markierte Abschnitte – in der Schule Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Ort Online In der Schule In der In der Schule Online Schule Anfangszeit - 8:20 Uhr 8:20 Uhr 8:20 Uhr - Unterricht Deutsch Sozialkunde / Mathe Englisch / EAL Kreativ / GAL Wissenschaft PE PE PE PE PE PE 8:40 – 9:15 Pause 9:15 - 9:25 Uhr Periode 1 Deutsch Sozialkunde / Mathe Englisch / EAL Kunst 9:25 - 10:10 Uhr / GAL Wissenschaft Pause 10:10 – 10:30 Periode 2 Deutsch Sozialkunde / Mathe Englisch / EAL Advisory 10:30 – 11:15 / GAL Wissenschaft Periode 3 Deutsch Sozialkunde / Mathe Englisch / EAL Musik 11:15 – 12:00 / GAL Wissenschaft Pause 12:00 – 12:15 Periode 4 Deutsch Sozialkunde / Mathe Englisch / EAL Story 12:15 – 13:00 / GAL Wissenschaft Time Pause / Reisezeit um Pause - - - Pause wider nach Hause zu fahren 13:00 – 14:15 Nachmittagsprogramm Guilds Bewegung Guilds Sprachlabor/Mathematik- Guilds 14:15 – 15:15 Booster ISC COVID-19 Übergangsplan 15 05.05.2020
C. Wochenplan der Klasse 10: (20. April - 15. Mai 2020) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Ort In der Schule In der Schule In der Schule In der Schule In der Schule Ankunftszeit 9:05 Uhr 9:05 Uhr 9:05 Uhr 9:05 Uhr 9:05 Uhr Unterricht Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe Wirtschaft PE Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe 8:40 – 9:15 Wirtschaft Pause Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten 9:15 - 9:25 Uhr Stock / Stock / Stock / Stock / Stock / Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Periode 1 Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe 9:25 - 10:10 Uhr Wirtschaft Pause Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten 10:10 – 10:30 Stock / Stock / Stock / Stock / Stock / Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Periode 2 Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe 10:30 – 11:15 Wirtschaft Periode 3 Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe 11:15 – 12:00 Wirtschaft Pause Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten Patio im ersten 12:00 – 12:15 Stock / Stock / Stock / Stock / Stock / Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Periode 4 Deutsch / GAL Wissenschaft Sozialkunde / Englisch / EAL Mathe 12:15 – 13:00 Wirtschaft Pause / Reisezeit um wider nach Hause zu fahren 13:00 – 14:15 Nachmittagsprogramm MSA- Beratung MSA- MSA- MSA- 14:15 – 15:15 Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung Vorbereitung ISC COVID-19 Übergangsplan 16 05.05.2020
D. Pausen auf dem Campus: Phase 2 Pausenzeit Klasse Standort 8:25 - 8:40 Uhr Notbetreuung Spielplatz Notbetreuung Turnhalle Klasse 4 - Gruppe 1 Spielplatz (Basketballplatz) 10:10 - 10:30 Uhr Klasse 4 - Gruppe 2 Spielplatz (Schaukeln) Klasse 10 - Gruppe 1 Patio im 1. Stock Klasse 10 - Gruppe 2 Klassenzimmer Notfallbetreuung Turnhalle Klasse 4 - Gruppe 1 Spielplatz (Basketballplatz) 12:00 -12:15 Uhr Klasse 4 - Gruppe 2 Spielplatz (Schaukeln) Klasse 10 - Gruppe 1 Klassenzimmer Klasse 10 - Gruppe 2 Patio im 1. Stock 13:00 -14:15 Uhr Notbetreuung Cafeteria / Spielplatz und Mittagessen und Freizeit Bibliothek E. Auf dem Campus Mittagessen: Phase 2 Klasse Gruppe Mittagessen in der Spielzeit auf dem Spielplatz Cafeteria Notbetreuung 11:45 Uhr - 12:05 Uhr 12:05 pm - 12:30 pm Klasse 4 12:05 - 12:30 Uhr 11:45 Uhr - 12:05 Uhr Klasse 10 12:30 - 12:50 Uhr 12:50 Uhr - 13:15 Uhr F. Raumzuteilung: Phase 2 Auf Anweisung des Ministeriums werden maximal 15 Schüler/innen in einem Klassenzimmer untergebracht. Tische und Stühle werden in einer "U"-Form zur Vorderseite des Raumes hin angeordnet, wobei ein leerer Tisch zwischen 2 Schüler/innen auf jeder Seite verbleibt. Die allgemeine Regel ist die Aufteilung des Klassenzimmers in 2 Gruppen, wobei die folgenden Punkte zu beachten sind: 1. Schüler/innen, die sprachliche Unterstützung benötigen, werden in der gleichen Gruppe zusammengefasst 2. 'Sicherheit vor Freundschaft' ist die Priorität bei der Bildung von Gruppen 3. Zwillinge werden zusammen in der gleichen Gruppe untergebracht 4. Die Schüler/innen werden auf der Grundlage der maximalen Kapazität der zugewiesenen Räume aufgeteilt. ISC COVID-19 Übergangsplan 17 05.05.2020
KLasse Gesamtzahl Gruppe 1 Raumzuweisungen Gruppe 2 Raumzuweisungen der Studenten Notbetreuung ~5 ~5 Bibliothek - - 1 14 (-2) 12 Kunstraum - - 2 17 10 Klasse 2 7 EAL-GAL-Raum Klassenzimmer 3 16 (-3) 13 Klasse 3 - - Klassenzimmer 4 20 (-3) 9 Klasse 4 8 Mathe-Raum Klassenzimmer 5 15 15 Musikraum - - 6 13 13 Mode Raum - - 7 19 13 Chemie-Labor 6 Deutsch-Raum 8 18 (-1) 10 Mac-Lab 7 Spanisch-Raum 9 16 8 Englisch-Raum 8 Social Studies Raum 10 17 9 Englisch-Raum 8 Social Studies Raum 11 14 14 IB-Raum - IB-Raum *In der Bewegungsraum wird den Schüler/innen ein individueller Platz zugewiesen, der mit einem "Punkt" im Abstand von 2 m von allen anderen Schüler/innen markiert ist. Die Schüler/innen müssen beim Betreten, Benutzen und Verlassen der Turnhalle in ihren Lerngruppen bleiben. F. Cafeteria Der Betrieb der Cafeteria wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, bis das Gesundheits- ministerium eine ausdrückliche Genehmigung für den Betrieb erteilt. Die Schüler/innen dürfen ihr eigenes Essen für die Snackpausen mitbringen, aber das Teilen von Essen ist nicht erlaubt. G. Wegeführung: Ein- und Ausgang Um die erforderlichen Abstände zwischen den einzelnen Personen im Gebäude besser einhalten zu können, wurden die Flure als Einbahnstraßen eingerichtet. Die Mitarbeitenden und die Schüler/innen müssen jederzeit alle Beschilderungen und Verfahren bezüglich der Wegeführung befolgen. Darüber hinaus müssen die Schüler/innen an allen Stellen im Gebäude, einschließlich der Treppenhäuser, Flure und des Spielplatzes, den erforderlichen Abstand einhalten. Klassengruppen Ankunft Ende Notbetreuung 8:00 Uhr morgens 15:00 Klasse 4 8:20 Uhr 13:00 Uhr (Cafeteria-Tür) Klasse 10 9:05 Uhr 13:00 Uhr (Haupteingang) ISC COVID-19 Übergangsplan 18 05.05.2020
1. Bei der Ankunft i. Die Schüler/innen können das Gebäude zu der zugewiesenen gestaffelten Startzeit betreten. ii. Die Schüler betreten das Gebäude ohne Eltern an der ihnen zugewiesenen Eingangstür. 2. Benutzung der Toiletten. i. Es darf jeweils nur ein Schüler die Toilette benutzen. Sogar beim Händewaschen darf nur ein Schüler die Toilette benutzen. ii. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Toiletten auf ihrem Stockwerk benutzen, die ihrem Klassenzimmer am nächsten liegen. Wenn die Toilette besetzt ist, müssen die Studierenden warten, bis sie an der Reihe sind. Sie dürfen nicht in den anderen Flügel hinübergehen, um die Toiletten auf der anderen Seite zu erreichen. VI. Akademische Richtlinien und Anpassungen A. Lehrplanmäßige Ziele Die Übergangsschülerinnen und -schüler auf dem Campus in Phase 2, d.h. in den Klassen 4 und 10, haben Vorrang, damit die nächste Stufe ihrer Ausbildung erfolgreich ist, da ihr jeweiliger Abschluss den Unterstützungsbedarf für die Klassen 4, 10 und die MSA-Prüfungen abdeckt. Während der Übergangsphasen lernen alle ISC-Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Blended-Modells und nehmen am Unterricht sowohl im physischen Klassenzimmer als auch über das Remote-Learning-Programm teil. Das übergeordnete Ziel des ISC-Lehrplans ist es, ein Lernen aufrechtzuerhalten, das den Alltag der Schülerinnen und Schüler konstruktiv gestaltet, und ihre Kompetenzen für ihren zukünftigen Lernweg zu stabilisieren und, wo möglich, zu erweitern. Dies muss mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler in Einklang gebracht werden, insbesondere mit sozialen Distanzierungs- und Hygienevorschriften auf dem Campus und einer ausgewogenen Arbeitsbelastung während des Fernlernens. Insgesamt besteht das Hauptziel darin, die Schulinhalte relevant und interessant für die Schülerinnen und Schüler zu machen, auch in Zeiten, in denen das Lernen auf dem Campus noch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, um einen reibungslosen Übergang in das im August des akademischen Jahres 2020/21 beginnende Lernen zu erleichtern. Die Priorität, die die aktuelle Anleitung des Ministeriums widerspiegelt, wird den Kernfächern eingeräumt, um sicherzustellen, dass Schlüsselkenntnisse, -fertigkeiten und -verständnisse gesichert sind. Auf Anweisung des Bildungsministeriums sind die Lehrerinnen und Lehrer gehalten, sorgfältig Lerneinheiten und Unterrichtseinheiten für die Klassen 1 bis 11 zu entwerfen, die die Herausforderungen, die sich den Schülerinnen und Schülern in und außerhalb des Klassenzimmers während der aktuellen Pandemiesituation stellen, anerkennen und darauf reagieren. Das ISC bleibt fest entschlossen, die Schülerinnen und Schüler während dieses Übergangs zu unterstützen. Im Allgemeinen stimmt der Lehrplan für den Rest des Jahres weiterhin mit den Informationen überein, die im Dokument Remote Learning Plan vom April veröffentlicht wurden. In diesem Dokument finden Sie Einzelheiten zu jedem einzelnen Programm. ISC COVID-19 Übergangsplan 19 05.05.2020
B. Lerninhalte 1. Unabhängig davon, ob das Lernen auf dem Campus oder aus der Ferne stattfindet, sind die Lehrkräfte dafür verantwortlich, dass die Studiengänge, soweit möglich, den verbindlichen Inhalten der schleswig-holsteinischen curricularen Vorgaben (Fachanforderungen) entsprechen. 2. Manchmal ist weniger wirklich mehr - der Erwerb von Kernkompetenzen wird Priorität haben. Angesichts der Vermischung des Lernens auf dem Campus und außerhalb des Campus werden die Inhalte zwischen dem Curriculum Entwickler und den Lehrkräften der Abteilung diskutiert und vereinbart. Aktuelle Lerneinheiten werden überprüft und zu wesentlichen Schlüsselbereichen des Wissens, Verstehens und Könnens verdichtet, damit die Schülerinnen und Schüler einen klaren Lernweg haben, um erfolgreich in die nächste Klasse zu gelangen. Der Inhalt kann aufgrund von Direktiven des Ministeriums bei Bedarf angepasst werden. 3. Die Integration der Fähigkeiten des 21. Jahrhunderts und der SEL-Ziele wird im Einklang mit dem Auftrag und der Vision des ISC fortgesetzt. 4. Das Tempo wird in dem Maße angepasst, wie sich die Schülerinnen und Schüler in das gemischte Lern-Modell einleben. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Inhalte kontinuierlich überprüfen, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen in einem ihrem Lernstadium angemessenen Tempo sichern können. C. Unterstützung Schülerinnen und Schüler, die unter herausfordernden Bedingungen innerhalb und außerhalb des Campus lernen und arbeiten und deren erfolgreiche Teilnahme am kommenden akademischen Jahr gefährdet sein könnte, werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern schnellstmöglich identifiziert, und Strategien zu ihrer Unterstützung werden ausgearbeitet. Wir möchten die Eltern bitten, sich so früh wie möglich mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern in Verbindung zu setzen, wenn ihr(e) Kind(er) Schwierigkeiten hat/haben, am Fernlern-Programm teilzunehmen. Der ISC schätzt die Unterstützung, die Eltern Schülerinnen und Schülern in dieser Zeit zu Hause zukommen lassen, sehr. D. Lern-Strukturen 1. Lernen aus der Ferne Das Lernen aus der Ferne-Programm wird weiterhin parallel zu allen schrittweise erfolgenden, aufeinander aufbauenden Lernprogrammen auf dem Campus laufen. Alle Verfahren, Praktiken und Erwartungen, die zuvor im April veröffentlicht wurden, bleiben in Kraft. 2. Lernen auf dem Campus Unterrichtsinhalte und Lernaktivitäten werden angepasst, um sicherzustellen, dass die körperliche Gesundheit und Hygiene der Schülerinnen und Schüler an erster Stelle steht. ISC COVID-19 Übergangsplan 20 05.05.2020
Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 und 10, die nicht in der Lage sind, physisch mit ihren Altersgenossen (Hochrisikogruppen, im Ausland oder durch andere persönliche Umstände) in das Gebäude zurückzukehren, werden weiterhin durch Fernunterricht unterstützt. Live-Klassenzimmersitzungen werden den Schülerinnen und Schülern per Streaming übermittelt, ebenso wie der Zugang zu Ressourcen, die innerhalb des entsprechenden Google-Klassenzimmers online bleiben. Bitte beachten Sie, dass die Lehrkraft ihre Zeit zwischen zwei physischen Klassenzimmern auf dem Campus aufteilt und sich um diejenigen Schülerinnen und Schüler kümmert, die möglicherweise mit dem Fernlernen fortfahren müssen. Daher bitten wir Sie um Geduld bei der Beantwortung von Online-Echtzeit-Anfragen von Schülerinnen und Schülern und Eltern. Der Umgang mit gemeinsam genutzten Lernressourcen wie Zählblöcken oder anderen physischen Ressourcen, die eine Infektion übertragen können, ist nicht erlaubt. E. Zusammenarbeit 1. Fernzusammenarbeit Die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler stärkt und festigt die Lernerfahrung. ISC ist stolz darauf, starke, soziale, gemeinsame Lernerfahrungen zu schaffen, von denen wir hoffen, dass sie sich online entwickeln, besonders in Zeiten persönlicher Isolation. Auch wenn die physische Zusammenarbeit derzeit begrenzt ist, werden die Lehrerinnen und Lehrer bewusst Kanäle entwerfen, über die die Schülerinnen und Schüler aus der Ferne zusammenarbeiten können. Es ist uns wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Altersgenossen verbunden fühlen. Auf der Primarstufe kann dies bedeuten, dass sie mit Hilfe von Seesaw Antworten zu einem Thema veröffentlichen, um ein Diskussionsnetz zu entwickeln. Ältere Schülerinnen und Schüler können mit Hilfe von Google Docs, Slides und Google Drive an gemeinsamen Aufgaben arbeiten und ihren Bildschirm für Präsentationen und Klassendiskussionen freigeben. 2. Campus-interne Zusammenarbeit i. Die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Gruppe werden in keiner Lernerfahrung physisch mit einer anderen Gruppe zusammenarbeiten oder die Klassenzimmer der anderen Gruppe betreten. ii. Die Schülerinnen und Schüler lernen nicht am selben Tag in gemeinsam genutzten Räumen in verschiedenen Klassenstufen. iii. Bei der Zusammenarbeit muss darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Lernumgebung einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. iv. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihre Lernmittel mit in die Schule bringen und keine Gegenstände wie Stifte, Bleistifte, Radiergummis oder Bücher mit anderen teilen. ISC COVID-19 Übergangsplan 21 05.05.2020
F. Chancengleichheit beim Lernen und Unterstützen Die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler steht in direktem Zusammenhang mit ihrem körperlichen und emotionalen Wohlbefinden. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen sich Zeit, den physischen, mentalen und emotionalen Zustand der Schülerinnen und Schüler zu beurteilen, bevor sie sich in die Aufgaben und Herausforderungen des Lehrplans vertiefen. Auf dem Campus kann dies der Start in den Tag in Form eines sozial distanzierten "Morgenkreises" oder durch Diskussionen in Beratungsgesprächen sein. Online kann es schwieriger sein, zu beurteilen, wie sich ein Student fühlt, regelmäßige 1 zu 1-Check-Ins werden geplant und durchgeführt. Wenn nötig, werden die Lehrerinnen und Lehrer die Eltern bei Bedenken rasch kontaktieren. Es ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen im Hinblick auf das folgende Schuljahr keine Nachteile aus unterschiedlichen persönlichen Umständen erfahren. Die Lehrerinnen und Lehrer werden dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl auf dem Campus als auch außerhalb des Campus über angemessene Ressourcen zum Lernen verfügen. Die Eltern sind verpflichtet, die Schule über die Bedürfnisse der Schüler zu informieren, um das Lernen zu erleichtern. Die Schülerinnen und Schüler lernen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und benötigen eine Vielzahl von Unterstützungen. Die Lehrkräfte sind bestrebt, den Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls differenzierte Arbeit zu bieten. Es kann für einige Schülerinnen und Schüler verlockend sein, sowohl physische als auch virtuelle Klassenzimmer zu dominieren. Lehrerinnen und Lehrer müssen sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler eine sichere Lernumgebung vorfinden, in der ihre Stimme gehört und geschätzt wird. Schülerinnen und Schüler, die zu Gruppen mit hohem Gesundheitsrisiko gehören oder in einem Haushalt mit einem Mitglied mit hohem Risiko leben, müssen nicht auf dem Campus erscheinen, sondern erhalten ein Fernstudium, das mit dem ihrer Altersgenossen vergleichbar ist. Die Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, Bedenken so früh wie möglich mit dem Führungsteam zu kommunizieren. G. Bewertung Die Beurteilung und Rückmeldung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist der Schlüssel für die anhaltende Motivation zu Fortschritten, die Entwicklung und Messung des Verständnisses und der Beherrschung von Fertigkeiten auf dem Lernweg der Schülerinnen und Schüler. Da das vorrangige Ziel darin besteht, die Schlüsselkompetenzen zu sichern, hat das Engagement beim Lernen zu diesem Zeitpunkt Vorrang vor der formalen Bewertung. ISC COVID-19 Übergangsplan 22 05.05.2020
1. MSA-Prüfungen Die Schülerinen und Schüler der Klasse 10 nähern sich rasch der MSA-Prüfungsphase. Seit dem 20. April sind sie wieder in die Schule zurückgekehrt, um sich auf die MSA- Prüfungen vorzubereiten. Alle Schülerinnen und Schüler werden die Prüfungen gemäß den Gesundheits- und Hygienerichtlinien und -verfahren des Bildungsministeriums ablegen. Die Studierenden dürfen den Campus nach einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung verlassen. Der Nachteilsausgleich für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen. 2. Laufende Bewertung Die von den Schülerinnen und Schülern eingereichten Arbeiten sollten authentisch sein und die Freiheit der Schülerinnen und Schüler respektieren, im Prozess, Fehler zu machen und auf Rückmeldungen zu reagieren, zu lernen. Es kann verlockend sein, Schülerinnen und Schüler übermäßig zu unterstützen, um gute Ergebnisse zu gewährleisten. Es liegt weiterhin in der Verantwortung der Lehrkräfte, Rückmeldungen zu geben, um die Lernenden zum Erfolg zu führen. Wir erinnern daher die Eltern daran, dass die Art und Weise, wie sie die Schülerinnen und Schüler unterstützen, und alle eingereichten Arbeiten den akademischen Regeln des ISC entsprechen sollten. Die informelle, formative Beurteilung wird die Schülerinnen und Schüler weiterhin dabei unterstützen, zu verstehen, wie sie ihr Leistungsniveau gegebenenfalls verbessern können. Arbeiten, die ab dem 13. März 2020 fertiggestellt werden, können nur einen Mehrwert für die Gesamtleistung einer Schülerin oder eines Schülers darstellen und dürfen nicht von seinen Leistungen ablenken. Alle formalen, summativen Klassenarbeiten und Tests, sowohl auf dem Campus als auch online, werden für den Rest des Semesters ausgesetzt. Angesichts des begrenzteren Unterrichts können die Schülerinnen und Schüler nicht benachteiligt werden, die Prüfungen können nicht zwischen den Fächern koordiniert werden und die Prüfungsbedingungen können nicht von einer Umgebung außerhalb des Campus validiert werden. Zur Bewertung eingereichte Arbeiten müssen in den Google-Klassenraum oder die von den Lehrerinnen und Lehrern zugewiesene Lernplattform hochgeladen werden - per E-Mail eingesandte Arbeiten werden von der Bewertung und dem Feedback ausgeschlossen. H. Jahresabschlussberichte Die Richtlinien für die Zuweisung von Abschlussnoten werden vom Bildungsministerium klar umrissen. Wenn der reguläre Unterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 noch nicht wieder aufgenommen wurde, werden die Jahrgangsstufen auf der Grundlage der bis zum 13. März 2020 abgeschlossenen Arbeiten der Schüler vergeben. ISC COVID-19 Übergangsplan 23 05.05.2020
Der Status der Arbeit der Schülerin oder des Schülers muss den Schülern und Eltern während der Elterngespräche klar mitgeteilt werden. Die Endnoten für das Schuljahr müssen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers für das gesamte Jahr berücksichtigen. Prüfungen / Klassenarbeiten sind für den Rest des Schuljahres nicht mehr erlaubt. Für die besonderen Herausforderungen, die die Coronavirus-Pandemie mit sich bringt, gibt es keine Zulagen oder zusätzliche Entschädigungen. Von den Lehrerinnen und Lehrern wird jedoch erwartet, dass sie dieser besonderen Situation Rechnung tragen, indem sie die Situation jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers bei der Beurteilung der Arbeit berücksichtigen und entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler in die nächste Klassenstufe aufsteigen sollte. VII. Schulkalender & wichtige Termine Angesichts der aktuellen Umstände muss der offizielle Kalender der Schule angepasst werden. Einige wenige Veranstaltungen wurden abgesagt, einige wenige haben vorläufige Termine, und einige neue wichtige Termine sind zu beachten. Nachstehend finden Sie eine zusammenfassende Liste sowie einen aktualisierten Kalender für die Monate Mai und Juni. Im Anhang finden Sie eine monatliche Kalenderansicht mit den folgenden Informationen. A. Schulkalender 1. MSA-Prüfungen (Klasse 10): 11.-15. Mai 2. Elterngespräche: 18.-20. und 25.-29. Mai 3. Mündliche MSA-Prüfungen: 8. bis 12. Juni 4. Jahresabschlussberichte versandt: 19. Juni 5. Letzter Tag des Unterrichts: 26. Juni B. Vorläufige virtuelle Veranstaltungen 1. Klasse 10 Abschlussfeier 19. Juni 2. Virtuelles Sommerfest 26. Juni C. Abgesagte Veranstaltungen 1. Bundesjugendspiele 2. Klassenfahrten 3. Sommerfest ISC COVID-19 Übergangsplan 24 05.05.2020
Sie können auch lesen