Infobroschüre Sekundarstufe I Schuljahr 2020/2021 - Mit Logik kommst du von A nach B - mit Fantasie überall hin - Albert Einstein

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Infobroschüre Sekundarstufe I Schuljahr 2020/2021 - Mit Logik kommst du von A nach B - mit Fantasie überall hin - Albert Einstein
© Selina Gamma, Mai 2020

Mit Logik kommst du von A nach B - mit Fantasie überall hin.
                   - Albert Einstein –

                      Infobroschüre Sekundarstufe I
                                                Schuljahr 2020/2021
Infobroschüre Sekundarstufe I Schuljahr 2020/2021 - Mit Logik kommst du von A nach B - mit Fantasie überall hin - Albert Einstein
Schuljahr 2020/21   Sekundarstufe I

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Infobroschüre Sekundarstufe I Schuljahr 2020/2021 - Mit Logik kommst du von A nach B - mit Fantasie überall hin - Albert Einstein
Schuljahr 2020/21                                                                                                                                  Sekundarstufe I

Inhaltsverzeichnis
Übersichtsplan ........................................................................................................................................................... 3
Herzlich willkommen im Schulhaus Ebnet! ............................................................................................... 4
Lehrpersonen ............................................................................................................................................................. 5
Rektorat und Schuladministration ..................................................................................................................... 7
Schulsozialarbeit ....................................................................................................................................................... 8
Hausdienst................................................................................................................................................................... 9
Littering ........................................................................................................................................................................ 9
Unterrichtszeiten..................................................................................................................................................... 10
Besuchstage .............................................................................................................................................................. 10
Ethiktage .................................................................................................................................................................... 10
Absenzen und Dispensationen .......................................................................................................................... 11
Sportunterricht ........................................................................................................................................................ 12
Jokerhalbtage ........................................................................................................................................................... 13
Verhalten und Hilfe bei Schulproblemen ...................................................................................................... 14
Integrative Förderung und Deutsch als Zweitsprache.............................................................................. 15
Homework Advanced – Oberstufe Küssnacht ............................................................................................. 16
Ferien und schulfreie Tage .................................................................................................................................. 17
Schulhausordnung ................................................................................................................................................. 18
Benutzung elektronischer Medien ................................................................................................................... 20
Kontrollblatt .............................................................................................................................................................. 21
Schlüsselpersonen des Bezirks Küssnacht ..................................................................................................... 22
Berufliche Orientierung ........................................................................................................................................ 23
Lernpass plus und Stellwerk 8/9 ....................................................................................................................... 27
Online-Übungen Sekundarstufe I..................................................................................................................... 27
Projektunterricht und Abschlussarbeit ........................................................................................................... 28
Internetseite .............................................................................................................................................................. 29
Save The Date .......................................................................................................................................................... 30
Persönlicher Stundenplan ................................................................................................................................... 31

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Schuljahr 2020/21                                            Sekundarstufe I

Übersichtsplan

Gebäude                   Auto-Parkplätze

1    Schulhaus Ebnet 2    P1   Ebnet klein
2    Schulhaus Ebnet 1    P2   Ebnet gross, PHLU-Stud., Elterntaxi, Kurse
3    Sporthalle Ebnet
4    Eishalle
5    Schwinghalle         Veloparkplätze
6    Curlinghalle         A    Fussballplatz
7    Skatepark            B    Oberdorfstrasse
8    Jugendtreff „Oase“   C    Sporthalle
9    Kindergarten
10   Fussballplatz

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Schuljahr 2020/21                                                             Sekundarstufe I

Herzlich willkommen im Schulhaus Ebnet!

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler
In Ihren Händen halten Sie die Informationsbroschüre des Schuljahres 2020/21. Das Nachschla-
gewerk enthält alle Informationen über die Sekundarstufe I im Schulhaus Ebnet. Zur Übersicht
erhalten Sie auch einen Infoflyer, den Sie praktisch aufhängen können und Sie über die wich-
tigsten Themen orientiert. Ausserdem finden Sie stets eine aktualisierte Version auf unserer
Schulhomepage: https://www.bskuessnacht.ch.

Auf dieser Website finden Sie zudem alles Wissenswerte über die Bezirksschulen Küssnacht
und ihre Schulhäuser. Auf der Seite unseres Schulhauses Ebnet erhalten Sie unter anderem
einen Einblick über Aktualitäten aus dem Schulalltag.

Im vergangenen Schuljahr befand sich die Welt in einem Ausnahmezustand. Auch die Bezirks-
schulen Küssnacht blieben von den Folgen der Corona-Pandemie nicht verschont. Während
sechs Wochen (vom 16. März – 24. April 2020) wurden die Schülerinnen und Schüler via Fern-
unterricht beschult. Diese Situation forderte Lehrpersonen wie auch Schülerinnen und Schüler.
Die Aufträge, die es von den Lernenden zu erledigen galt, wurden von den Lehrenden auf die
Plattform TEAMS hochgeladen oder in Briefen oder Paketen nach Hause geschickt.

Dieser aussergewöhnliche Zustand stellte für viele eine grosse Herausforderung dar. So war
die Grundstimmung nach den Frühlingsferien im Schulhaus trotz der Sicherheitsmassnahmen
im und um das Schulhaus grossmehrheitlich positiv. Leider fielen aufgrund der Vorgaben des
Bundes und des Kantons Schwyz Schulausflüge oder grössere Veranstaltungen ins Wasser. Dies
war vor allem für die Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe eine einschneidende Neuigkeit.
So mussten mehrtägige Abschluss-Schulreisen und auch die Abschlussprojektausstellung ab-
gesagt werden. Doch die Hoffnung, einen gebührenden Abschluss im Monséjour zu feiern,
blieb bis zuletzt bestehen und so konnten die Schulabgänger und Schulabgängerinnen trotz
allem ihre Zeugnisse im feierlichen Rahmen entgegennehmen.

Auch wenn viele froh waren, als der Fernunterricht der Vergangenheit angehörte, hatte er den
positiven Effekt, dass Lehrpersonen wie auch Schülerinnen und Schüler ihre IT-Kenntnisse und
Kompetenzen verbessern und sich so für die Digitalisierung fit machen konnten. Einen weiteren
Schritt in Richtung Digitalisierung machen ab diesem Schuljahr die neuen Schülerinnen und
Schüler der 1. Oberstufe und der Spezialklassen. Die stufenweise Ausstattung mit einem per-
sönlichen Convertible soll den Anforderungen des Lehrplan 21 gerecht werden.

Nach diesem aussergewöhnlichen letzten Schuljahr freue ich mich nun auf ein erfolgreiches
neues Schuljahr und wünsche Ihnen, geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte, und auch
euch, liebe Schülerinnen und Schüler eine lernreiche und abwechslungsreiche Zeit im Ebnet.

Rita Gamma
Schulleitung Sek I

041 854 20 70
rita.gamma@bskuessnacht.ch
Schulhaus Ebnet 2, Zimmer 106
Gesprächstermin nach Vereinbarung

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Schuljahr 2020/21                                             Sekundarstufe I

Lehrpersonen

Amstalden Marina    Arquint Simon     Blum Markus       Bourguinet Judith

Eyholzer Barbara    Gamma Rita        Gini Reto         Graber Livia

Gwerder Sonja       Helbling Markus   Herzog Lis        Hüsser Ruth

Ineichen Viviane    Iten Esther       Kurmann Claudia   Löpping Astrid

Meienberger Sarah   Meyer Pankraz     Michlig Cyril     Müller Otmar

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Schuljahr 2020/21                                                Sekundarstufe I

Nowak Andrea        Ochsner Erich        Räber Sibylle     Rühle Lucas

Schelbert Tabea     Sidler Ernst         Steffen Patrick   Steinegger Toni

Strebel Olivia      Unternährer Esther   Vetsch Remo       Walker Oliver

Widmer Pirmin       Wigger Nicole        Wigger Ruth       Wüthrich Stefan

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Schuljahr 2020/21                                                       Sekundarstufe I

Rektorat und Schuladministration

Rektorat

Marc Dahinden
041 854 50 80
marc.dahinden@bskuessnacht.ch

Administration

Vijayan Mohan                                   Petra Ochsner
vijayan.mohan@bskuessnacht.ch                   petra.ochsner@bskuessnacht.ch

Brigitte Grimmer                                Elena Schwarz
brigitte.grimmer@bskuessnacht.ch                elena.schwarz@bskuessnacht.ch

Vivienne Steiner
vivienne.steiner@bskuessnacht.ch

Adresse

Bezirksschulen Küssnacht                        041 854 50 80
Schuladministration                             admin@bskuessnacht.ch
Oberdorf 67                                     www.bskuessnacht.ch
6403 Küssnacht am Rigi

Öffnungszeiten Administration

Montag bis Mittwoch        08:00 – 11:30 / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag                 08:00 – 11:30 / 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag                    08:00 – 13:00 Uhr

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Schulsozialarbeit

Angebot
       Beratung und Begleitung der Schüler/-innen in ihrer sozialen Entwicklung, bei der All-
        tagsbewältigung sowie bei Beziehungsschwierigkeiten
       Förderung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Schüler/-innen, um persönliche und
        soziale Schwierigkeiten lösen zu können
       Beratung und Unterstützung der Eltern und Lehrpersonen in der Begleitung der Kinder
        und Jugendlichen
       Beratung für Lehrpersonen bei schwierigen Situationen im Schulalltag
       Informationen über fachspezifische Beratungsangebote an Schüler/-innen, Eltern und
        Lehrpersonen
       Interventionen in Gruppen- und/oder Klassengesprächen
       Interventionen im Auftrag der Lehrpersonen und Schulleitung

Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

Kontakt

 Angehrn Silas                                  Schnyder Miriam
 silas.angehrn@bskuessnacht.ch                  miriam.schnyder@bskuessnacht.ch
 079 287 93 29                                  079 715 04 02

Bezirksschulen Küssnacht
Schulsozialarbeit
Oberdorf 67
6403 Küssnacht am Rigi

041 854 50 84

E 59, Haupteingang links

Termine finden von Montag bis Freitag nach Vereinbarung statt.

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Hausdienst

Von links nach rechts: Dino Schär (079 231 14 65), Verena Märchy (079 570 03 33), Khando Pontsang,
Markus Portmann (079 960 85 57)

Die Mitarbeitenden des Hausdienstes der beiden Schulhäuser sorgen dafür, dass die Häuser
und die Umgebung gereinigt werden und die verschiedenen Räume und Anlagen
funktionstüchtig bleiben.

Littering

Immer mehr Abfälle landen achtlos weggeworfen auf Strassen, öffentlichen Plätzen oder auf
dem Schulhausplatz. Dieses «Littering» beeinträchtigt die Lebensqualität und führt zu erhöhten
Kosten bei den Reinigungsdiensten. Zugenommen hat auch die Zahl der liegen gebliebenen
Kleider und Gegenstände im Schulhaus. Hier ist jede/r gefordert mitzuhelfen, das Schulhaus
sauber zu halten. Zusätzlich reinigt jede Woche eine Schulklasse den Pausenplatz vom Abfall.
Im Schulhaus sind Sammelbehälter für PET-Flaschen, Abfall und Aluminium aufgestellt.
Wir entsorgen auch die Kaugummis in den Abfalleimern.

                                                                           http://www.swissrecycling.ch/

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Unterrichtszeiten

     07:25 – 08:10 Uhr                          Ausnahmen gelten im Fach Wirtschaft Arbeit
     08:10 – 08:55 Uhr                          Haushalt (früher Hauswirtschaft):
     09:00 – 09:45 Uhr
                                                vormittags            10:00 – 13:00 Uhr
           Pause
     10:00 – 10:45 Uhr                          nachmittags           13:50 – 16:50 Uhr
     10:45 – 11:30 Uhr
                                                mittwochs              09:00 – 12:15 Uhr
       Mittagspause                                                   (09:45 – 10:00 Pause)
     13:30 – 14:15 Uhr
     14:20 – 15:05 Uhr
           Pause
     15:20 – 16:05 Uhr
     16:05 – 16:50 Uhr

Besuchstage

Die Besuchstage finden zweimal pro Schuljahr statt. (23.11. - 25.11.2020 & 08.04. - 09.04.2021).

Ethiktage

Die Ethiktage sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Diese Projekttage dauern
von 8:10 - 11:30 und 13:30 - 15:05 Uhr. Vorgängig werden die Schülerinnen und Schüler wie
auch die Eltern über das Tagesthema informiert. Die Mittagspause verbringen die Schülerinnen
und Schüler wie gewohnt zu Hause.

                                Schüler konzentriert bei der Arbeit

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Absenzen und Dispensationen

Krankheitsbedingte    Absenz-Meldungen       oder   andere     nicht    vorher   bekannte
Verhinderungsgründe sind am Morgen oder nach dem Mittag in der Zeit von 07:00 bis 07:20
Uhr oder 13:00 bis 13:20 Uhr telefonisch unter der Nummer 041 854 20 72 mitzuteilen.
Anzugeben sind dabei Name und Vorname des Schülers/der Schülerin und der
Klassenlehrperson, sowie der Grund der Absenz.
Nach der Absenz muss eine von den Eltern unterschriebene, schriftliche Absenz-Meldung der
Klassenlehrperson innerhalb einer Woche abgegeben werden. Absenz-Formulare können bei
der Klassenlehrperson bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Hier geht es zum Formular Absenz:
https://www.bskuessnacht.ch/public/upload/assets/1721/Formular_Absenzmeldung.pdf

Dispens vom Schulbesuch

Bei ausreichender Begründung können die Schülerinnen und Schüler im Einzelfall wie
folgt dispensiert werden:
durch die Lehrperson
    für 1 Schultag (Gesuch 1 Woche vorher einreichen)
    bis 4 Jokerhalbtage pro Schuljahr (1 Woche vorher einreichen)
durch die Schulleitung
    ab 2 Schultagen bis 2 Wochen (Gesuch 2 Wochen vorher einreichen)
durch den Schulrat
    für mehr als 2 Wochen (Gesuch 6 Wochen vorher einreichen)
Von der Lehrperson bewilligtes späteres Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
gelten nicht als Absenz. Für die teilweise oder gänzliche Befreiung von der Schulpflicht ist
gemäss §4 Abs. 2 Volksschulverordnung (SRSZ 611.210) der Schulrat zuständig.
Für jede Schülerin/jeden Schüler muss ein eigenes und begründetes Dispensgesuch
geschrieben werden. Die Eingabefrist hängt von der Stelle ab, welche die Dispens bewilligt. Das
Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen
werden.
Hier geht es zum Formular Dispens:
https://www.bskuessnacht.ch/public/upload/assets/1523/Formular_Dispens_Schulbesuch.pdf
 Das Gesuch ist der Klassenlehrperson rechtzeitig abzugeben.

Dispensation Talentförderung

Dispensen können beim Schulrat beantragt werden. Hier geht es zum Antragsformular:
https://www.bskuessnacht.ch/public/upload/assets/1724/Formular_Antrag_Freistellung_Talente.pdf
 Das Gesuch ist der Klassenlehrperson abzugeben.

Unentschuldigte Absenz

Unentschuldigte Absenzen werden mit den Jokerhalbtagen verrechnet (Abzug von
Jokerhalbtagen) und im Zeugnis vermerkt.

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Sportunterricht

Im Ebnet wird mit einem modern gelebten Sportunterricht die Grundlage für eine positive
Entwicklung des individuellen Bewegungs- und Gesundheitsverhaltens geschaffen. Der
Schulsport will die Schülerinnen und Schüler mit einer Kombination aus Leistungs-, Lern- und
Erlebnisaspekten sowie spielerischen Komponenten an eine langfristige Bewegungskultur
heranführen. Weiter bildet der Sportunterricht den Rahmen zur Förderung von sozialen
Prozessen und zur Ausbildung der Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Das Erleben
von Ausdauer, Wille, Sieg und Niederlage ist im Sportunterricht hautnah und beispielhaft zu
erleben und wirkt sich weit über die Sporthalle bis in den Alltag aus.

Dispensationen im Sportunterricht

Schülerinnen und Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht
teilnehmen können, gelten generell als NICHT vom Sportunterricht dispensiert und bewegen
sich in einem anderen möglichen Rahmen (Activdispens) oder werden als Schiedsrichter/Helfer
etc. eingesetzt. Diese Entscheidung liegt bei der sportunterrichtenden Lehrperson!

Activdispens – Bewegen trotz Sportdispens: https://www.activdispens.ch

Nach einer Erkrankung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell
wieder möglich. Auch mit einer leichten Verletzung können Kinder und Jugendliche angepasst
am Schulsportunterricht teilnehmen. Das Projekt “Bewegen trotz Sportdispens” bietet
Sportlehrpersonen ein Instrument, um teilzeitdispensierte Kinder und Jugendliche korrekt und
in angepasstem Rahmen aktiv in den Schulsport zu integrieren. Weiter gewährleisten das
Dispensationsformular sowie der kategorisierte Übungskatalog den Ärzten die Sicherheit, dass
teildispensierte Kinder und Jugendlichen in ihrem Sinne aktiv in den Sportunterricht integriert
werden. Ziel des Projekts ist das Durchbrechen von Inaktivität und Immobilisation von Kindern
und Jugendlichen während einer Verletzungs- oder Krankheitsphase.
Aus diesen Gründen arbeitet das Sportteam Ebnet mit dem offiziellen Dispensationsformular.
Wir bitten Sie, bei einer ärztlichen Konsultation den Arzt das entsprechende Formular ausfüllen
zu lassen.
Das Formular ist unter folgendem Link zu finden: www.activdispens.ch/materialien

Sportkleidung / Sportschuhe vergessen

Die Sportkleidung ist immer dabei zu haben! Fehlt sie, wird der Schüler/die Schülerin NICHT
dispensiert, sondern bekommt Leihmaterial zur Verfügung gestellt! Nicht vorhandene
Ausrüstung wird auf dem Kontrollblatt eingetragen (Arbeitsmaterial nicht vorhanden). Es wird
erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler Sportschuhe für drinnen und draussen
dabeihaben.

Die Sportlehrpersonen danken den Eltern
für die Unterstützung ihres Anliegens.

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Jokerhalbtage

 Anzahl               Pro Schuljahr hat jede Schülerin und jeder Schüler vier Schulhalbtage
                      zur freien Verfügung.

 Bezug                Die vier Halbtage können einzeln oder zusammenhängend ohne
                      Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung auf ein
                      nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Es können nur ganze
                      Halbtage bezogen werden (nicht lektionsweise).

 Vorgehen             Die Eltern informieren die Klassenlehrperson eine Woche im Voraus (5
                      Arbeitstage) schriftlich mit dem Formular für Jokerhalbtage.
                      Jokerhalbtage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis
                      eingetragen.

 Einschränkung        Jokerhalbtage können nicht bewilligt werden:
                        Am ersten Schultag nach den Sommerferien
                        Während Schulverlegungen
                        An der zweiten Oberstufe zusätzlich während des obligatorischen
                          schwyzerischen Sporttest

 Nachholunter-        Es besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die
 richt                Schülerinnen und Schüler sind für das Nachholen des Schulstoffes
                      selbst verantwortlich. Die Lehrpersonen sind berechtigt, Prüfungen
                      vor- oder nachholen zu lassen.

Hier geht es zum Formular Jokerhalbtag:
https://www.bskuessnacht.ch/public/upload/assets/1522/Antragsformular_Jokerhalbtage.pdf

Die Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I schätzen es, wenn Jokerhalbtage vor den Sommer-
ferien mindestens zehn Arbeitstage im Voraus beantragt würden. So könnte besser sicherge-
stellt werden, dass angefangene Arbeiten vor Ferienbeginn fertiggestellt werden. Dies versteht
sich als Wunsch seitens der Lehrerschaft. Besten Dank.

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Verhalten und Hilfe bei Schulproblemen

Wie verhalte ich mich als Mutter oder Vater, wenn ein konkretes Schulproblem vorliegt?

1. Probleme, die das eigene Kind betreffen, müssen zuerst mit der zuständigen Lehrperson
   (Fach- oder Klassenlehrperson) besprochen werden.

2. Sind die Eltern mit dem Resultat der ersten Besprechung nicht zufrieden, so wenden sie
   sich an die Schulleitung des Schulhauses.

Rita Gamma

Schulleitung Sek I

041 854 20 70
rita.gamma@bskuessnacht.ch
Schulhaus Ebnet 2, Zimmer 106
Gesprächstermin nach Vereinbarung

                                     https://www.piqsels.com

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Integrative Förderung und Deutsch als Zweitsprache

Auch in diesem Schuljahr wird auf der Oberstufe integrative Förderung (IF) angeboten. Ziel der
IF ist es, Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine individuelle Unterstützung anzubieten.
Die IF unterstützt, in Absprache und Zusammenarbeit mit der Klassen- oder Fachlehrperson,
Schüler und Schülerinnen mit Teilleistungsschwächen in Mathematik und/oder Deutsch. Aber
auch allgemeine Lernschwierigkeiten, besondere Begabungen und Verhaltensschwierigkeiten
gehören zum Tätigkeitsbereich der IF-Lehrperson. Zudem ist es wichtig, den Kindern
Lerntechniken zu vermitteln und sie im Bereich Strukturierung / Organisation ihres Lernens zu
unterstützen.
Idealerweise erfolgt die integrative Förderung im Klassenverband. Es ist aber auch möglich,
dass die IF-Lehrperson mit den Kindern im Gruppenraum oder im IF-Zimmer arbeitet.

Im Deutsch als Zweitsprache-Unterricht (DaZ) wird mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet,
deren Muttersprache eine andere als Deutsch ist. Besonders für Schülerinnen und Schüler, die
relativ spät in die Schweiz gekommen sind, ist es wichtig, dass sie im Spracherwerb der
Schulsprache Unterstützung erhalten. Sie sollen dem Unterricht folgen können. So wird eine
relative Chancengleichheit erreicht und damit die Chance auf eine Lehrstelle oder
weiterführende Schule gesteigert. Der DaZ-Unterricht erfolgt in Hochdeutsch.

                       Frau Löpping (IF Lehrperson) hilft einem Schüler weiter.

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Homework Advanced – Oberstufe Küssnacht

Wir bieten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe eine begleitete Hausaufgaben-
unterstützung an. Hausaufgaben können dabei in Ruhe direkt nach der Schule erledigt werden,
damit nachher mehr Zeit zur freien Verfügung steht. Bei diesem Angebot handelt es sich weder
um Nachhilfeunterreicht noch um eine Fördermassnahme. Die Aufsichtsperson ist qualifiziert,
um bei Fragen in der Mathematik und anderen Fächern zu unterstützen und allenfalls
Fachinhalte nochmals zu erklären.

WER kann kommen?
Alle Schüler und Schülerinnen der Oberstufe im Schulhaus Ebnet

WAS bietet Homework Advanced?
 einen persönlichen und ruhigen Arbeitsplatz
 Betreuung und Aufsicht durch eine qualifizierte Person
 Motivation zum selbständigen Arbeiten
 fachliche Unterstützung, soweit möglich

WANN findet Homework Advanced statt?
 Montag und Dienstag nach dem Schulunterricht
  von 15:20 – 16:20 Uhr und ev. von 16:20 – 17:20 Uhr

WO findet Homework Advanced statt?
Schulhaus Ebnet (Zimmer U57, Ebnet 1)

WIE lauten die Regeln?
 Die Schüler/innen halten sich an die Schulhausordnung
 Sie erscheinen pünktlich und regelmässig
 Störungen werden nicht toleriert und führen im Wiederholungsfall zum Ausschluss (ohne
   Anspruch auf Rückerstattung des Semestergeldes)
 Im Verhinderungsfall melden die Eltern ihre Tochter / ihren Sohn bei der Aufsichtsperson
   ab
 Jegliches Fehlen der Schüler/innen wird den Eltern mitgeteilt

WAS kostet Homework Advanced?
Fr. 5.- pro Schüler/in und Stunde
Die Rechnung wird mit der Anmeldebestätigung für ein Semester zugeschickt.

ANMELDUNG
Mit dem Rückmeldetalon im Elterninformationsschreiben oder direkt https://elternverein-
kuessnacht.ch/de/homework-advanced/

Wir freuen uns, wenn wir viele Schüler/innen und Eltern mit unserem Angebot auf dem
«Schulweg» unterstützen können.

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Ferien und schulfreie Tage

                                          Schulferien
 Schuljahresbeginn 2020                                              Mo 17.08.2020
 Herbstferien                                                Sa 26.09.2020 - So 11.10.2020
 Winterferien                                                Do 24.12.2020 - Mi 06.01.2021
 Sportferien                                                 Sa 27.02.2021 - So 14.03.2021
 Frühlingsferien                                             Sa 01.05.2021 - So 16.05.2021
 Schulschluss 2020                                              Fr 09.07.2021, 15.00 Uhr
                                       Schulfreie Tage
 Allerheiligen                                                      So 01.11.2020
 SCHILW-Tage (LP Weiterbildung)                              Mo 07.12.2020 / Fr 05.02.2021
                                                                    Fr 04.06.2021
 Klaustage                                                        Fr NM 04.12.2020
 Maria Empfängnis                                                   Di 08.12.2020
 Küssnachter Schmutziger Donnerstag                                 Do 04.02.2021
 Fasnachtstage                                               Mo 15.02.2021 / Di 16.02.2021
 Josefstag                                                          Fr 19.03.2021
 Karfreitag                                                         Fr 02.04.2021
 Ostermontag                                                        Mo 05.04.2021
 Auffahrt (in den Frühlingsferien)                                  Do 13.05.2021
 Pfingstmontag                                                      Mo 24.05.2021
 Fronleichnam mit Brücke                                     Do 03.06.2021 / Fr 04.06.2021

Den Ferienplan für die Schuljahre 2019/2020 – 2021/2022 finden Sie auf unserer Homepage.

                            Letzter Schultag des Abschlussjahrgangs 2020.

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Schuljahr 2020/21                                                      Sekundarstufe I

Schulhausordnung

Ich komme pünktlich und ausgeruht zur        Mein Handy und weitere elektronische
Schule. Das bedeutet, ich bin, wenn es       Medien sind von 07:00 – 17:30 Uhr
läutet, an meinem Platz, habe mein           weder hör- noch sichtbar. Bei
Arbeitsmaterial bereit und kann mich         Verstössen werden die Medien
nun auf den Unterricht konzentrieren.        eingezogen.

Ich trage Sorge zu den Schulmaterialien      Ich begegne meinen Mitmenschen mit
und den Schulräumen. Meinen Müll             Respekt, Anstand und Toleranz. Im
werfe ich in den entsprechenden              Ebnet grüssen wir uns auf den Gängen.
Abfalleimer. Den Kaugummi entsorge           Fluchworte     und      herablassende
ich vor dem Betreten des Schulhauses im      Bemerkungen gegenüber Mitschülern
Abfall. Essen oder trinken meines Znünis     und anderen Personen haben keinen
/Zvieris tue ich erst auf dem Pausenplatz.   Platz.

Ich befolge Anweisungen von Lehr-            Unbewilligtes Verlassen des Pausen-
personen und weiteren im Schulhaus           platzes ist während der Schulzeit (auch
tätigen Personen.                            in Zwischenstunden) verboten. All-
                                             fällige Konsequenzen sind Seite 19
                                             aufnotiert.

                                                                                       18
Schuljahr 2020/21                                                                    Sekundarstufe I

 Ich kleide mich sauber und anständig. Die                  Auf dem Schulareal verzichte ich auf
 Schule ist mein Arbeitsort. Ich komme also                 jegliche Art von Suchtmitteln wie
 nicht in Trainerhosen, Militärkleidern, aber               Tabakwaren (inkl. Schnupftabak und
 auch nicht zu knapp (nicht bauchfrei, kein                 Snus), Alkohol, E-Zigaretten und weiteren
 tiefer Ausschnitt, Hosen und Röcke mind.                   verbotenen Substanzen.
 die ausgestreckte Armlänge) bekleidet zur                  (siehe Benützungsordnung Bezirk auf der
 Schule.                                                    Infotafel)

 Die Morgen- und Nachmittagspause
 verbringe ich auf dem Pausenplatz und
 nicht im Schulhaus.

 Nach dem Unterricht verlasse ich das
 Schulhaus umgehend.

Cartoons Fabian Kuhn, Küssnacht am Rigi
Copyright © Bezirksschulen Küssnacht am Rigi

Uhr (https://www.canstockphoto.at/photos-images/uhr.html)

                                                                                                   19
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Benutzung elektronischer Medien

An der Sekundarstufe I gilt ein generelles Verbot der Benützung elektronischer Medien wie
Handy, IPod, PSP, MP3-Player, Gameboy, IPad, etc.

Von 07:00 bis 17:30 Uhr dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre Handys und
elektronischen Medien ohne Rücksprache mit der Lehrperson weder im Schulhaus noch
auf dem Pausenplatz benutzen. Sie können diese Geräte zwar in die Schule mitnehmen,
diese dürfen aber weder sichtbar (auch Kopfhörer) noch eingeschaltet sein.
Mit dieser Regelung wird auf die Probleme mit Gewalt und pornografischen Darstellungen
sowie auf die stetig zunehmende Abhängigkeit von diesen Geräten reagiert. Die Schule kommt
damit ihrem Erziehungs- und Schutzauftrag nach, gleichzeitig wird sie aber auch dem Bedürfnis
der Eltern gerecht, ihre Kinder vor und nach der Schule anrufen zu können. Ausnahmen vom
Nutzungsverbot können durch die Lehrperson vor Ort, von Fall zu Fall, genehmigt werden.

Bei Verstössen gegen diese Regelung werden die Handys (inkl. Sim-Karte) oder die
Medienträger eingezogen. Nach Gesetz (Volksschulgesetz § 39-41) dürfen Lehrpersonen
Gegenstände einziehen, die jegliche Form von Unterricht stören können. Das
Einziehen eines solchen Gegenstandes hat einen Eintrag auf dem
Kontrollblatt zur Folge. Der Verstoss wird ausserdem im Schülerjournal
vermerkt. Wird der Gegenstand nicht durch eine erziehungsberechtigte
Person abgeholt (bitte einen Termin mit der entsprechenden Lehrperson
vereinbaren), so bleibt er fünf Arbeitstage bei der Lehrperson. Bei
wiederholtem Regelverstoss kann eine weitere Disziplinarstrafe Quelle: pa/Sven Hoppe/dp
ausgesprochen werden, die bis zum vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht reichen
kann.
Findet man auf einem Handy oder anderen Medienträgern pornografische, gewalttätige oder
andere illegale Inhalte, muss das Gerät unmittelbar der Polizei übergeben werden.

Suchtmittel auf dem Schulareal & nicht bewilligtes Verlassen des Pausenplatzes

Der Konsum von Tabakwaren (inkl. Schnupftabak und Snus), Alkohol, Drogen und E-Zigaretten
ist auf dem Schulareal untersagt. (siehe Benützungsordnung Bezirk auf der Infotafel)
  Beim ersten Verstoss erfolgt eine schriftliche Orientierung der Eltern durch die
     Schulleitung.
  Beim zweiten Verstoss wird der Pausenplatz für den fehlbaren Schüler / die fehlbare
     Schülerin eingeschränkt, d.h. er / sie muss sich während der Pause immer auf einem
     kleineren und übersichtlichen, aber vollwertigen Pausenplatz aufhalten. Die
     Pausenplatzbeschränkung gilt sofort ab deren Bekanntgabe an den Schüler / die Schülerin
     bis zum nächsten Zeugnistermin. Erfolgt der zweite Verstoss innerhalb eines Monats vor
     dem Zeugnistermin, dauert diese Pausenplatzeinschränkung bis zum darauffolgenden,
     also dem übernächsten Zeugnistermin.
  Bei weiteren Verstössen werden zusätzliche Massnahmen geprüft und unter Mitteilung an
     die Eltern angeordnet.
Dealen und der Besitz von illegalen Drogen werden unverzüglich der Polizei gemeldet.
Unbewilligtes Verlassen des Pausenplatzes ist während der Schulzeit (auch in
Zwischenstunden) verboten. Hier gelten die gleichen Massnahmeregelungen wie bei
Suchtmitteln auf dem Schulareal.

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Kontrollblatt

Missachtungen von Verhaltensregeln werden ins persönliche Schüler-Kontrollblatt
eingetragen. Bei sechs Einträgen wird der Schüler/die Schülerin an einem Mittwochnachmittag
von 13:30 – 15:30 Uhr zu zusätzlicher Arbeit aufgeboten.
Das Kontrollblatt ist ein Instrument, um das Einhalten von allgemeinen Verhaltensregeln zu
verbessern. Es soll auf Schülerinnen und Schüler korrigierende Wirkung haben und ist nicht als
Schikane gedacht. Den Lehrpersonen gibt es die Möglichkeit, rasch zu reagieren und ein
Zeichen zu setzen gegenüber Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die bekannten
Abmachungen halten. Das Blatt gilt für ein Semester und ist von den Schülerinnen und Schülern
in allen Lektionen mitzunehmen. Wer das Blatt nicht dabei hat, erhält einen Eintrag. Wer das
Kontrollblatt verliert, kommt am darauffolgenden Mittwochnachmittag zur Nacharbeit.

                                          Kontrollblatt

                                                                                           21
Schuljahr 2020/21                                                         Sekundarstufe I

Schlüsselpersonen des Bezirks Küssnacht

Schlüsselpersonen sind Brückenbauer, Türöffner und Übersetzer zwischen den Kulturen. Sie
erleichtern Migrantinnen und Migranten den Zugang zur schweizerischen Gesellschaft.

Was sind Schlüsselpersonen?

   Schlüsselpersonen sind gut integrierte Migrantinnen und Migranten.
   Sie sind mit den schweizerischen und lokalen Gegebenheiten vertraut.
   Sie sind mit ihrer Herkunftskultur verwurzelt.
   Sie pflegen den Kontakt zur einheimischen Bevölkerung und zu ihren Landsleuten.
   Sie halten sich an die Schweigepflicht.

Was tun Schlüsselpersonen?

   Schlüsselpersonen übersetzen und vermitteln bei Elterngesprächen und an Informations-
    veranstaltungen der Schule.
   Sie helfen im Kontakt mit Behörden und beim Ausfüllen von Formularen.
   Sie unterstützen beim Zurechtfinden in der hiesigen Gesellschaft.
   Sie informieren über bestehende Angebote und Veranstaltungen: Hort, Spielgruppe, Klei-
    derbörse, Ludothek, Bibliothek, Vereine, usw.

Wie können Schlüsselpersonen engagiert werden?

   In der Schule wird der Einsatz der Schlüsselpersonen von den Lehrpersonen oder der
    Schulleitung entschieden und über die Leitung der Schlüsselpersonen organisiert.
   Interessierte Privatpersonen kontaktieren die Leitung der Schlüsselpersonen.

Was kostet das Engagement einer Schlüsselperson?

   Mitarbeitende der Bezirksschulen und der Bezirksverwaltung Küssnacht können Schlüssel-
    personen kostenlos engagieren.
   Weitere Institutionen, Unternehmen oder Privatpersonen des Bezirks Küssnacht klären die
    Kosten für das Engagement einer Schlüsselperson mit der Leitung der Schlüsselpersonen
    ab.

Kontakt

Der Einsatz der Schlüsselpersonen wird über die Abteilung Soziales und Gesellschaft koordi-
niert:

Suheyla Bucher
Leitung Schlüsselpersonen
Seemattweg 6
6403 Küssnacht am Rigi

041 854 02 51
suheyla.bucher@kuessnacht.ch
Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag

                                                                                        22
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Berufliche Orientierung

Wie unterstützen die Eltern die Berufswahl?

Im 7. Schuljahr: Sich selber auf die Berufsfindung Ihres Kindes vorbereiten
  Positive Haltungen verstärken: Selbstvertrauen, Selbständigkeit, Initiative, Ausdauer und
    Beziehungsfähigkeit sind Eigenschaften, die bei der Berufsfindung und in der
    anschliessenden Ausbildung immer wieder benötigt werden.
  Ihr Kind ernst nehmen: Es hat noch nicht die ganze Entscheidungsfreiheit, kann aber schon
    viele Teilentscheide selbst treffen.
  Die soziale Bedeutung und den Sinn des Arbeitens aufzeigen: Mit den Jugendlichen über
    den persönlichen Arbeitsalltag sprechen.
  Berufe nicht werten, aber Beziehungen aufzeigen zwischen unseren Lebensbedürfnissen
    und der Berufsarbeit.
  Sich für die schulischen Aktivitäten bezüglich Berufswahl interessieren.

Im 8. Schuljahr: Wünsche und Fähigkeiten klären - Informationsquellen aufzeigen
  Interessen und Fähigkeiten beobachten: Die Beschäftigung des Kindes, seine Spiele,
    Arbeiten und Schulleistungen sagen über Bedürfnisse, Neigungen und Fähigkeiten viel
    aus.
  Die Bemühungen der Schule zur Berufswahlvorbereitung unterstützen: Ermuntern Sie Ihr
    Kind, aktiv am persönlichen Berufswahl-Portfolio zu arbeiten und an Berufswahl- und
    Focus-Veranstaltungen        teilzunehmen.      (https://www.sz.ch/privatpersonen/bildung-
    schulen-sport/berufs-und-studienberatung/berufswahl-focus/focus-
    veranstaltungen.html/72-512-468-467-4201-4200)
  Berufswünsche – auch „Unmögliche“ - ernst nehmen: Wenn Iris Tierwärterin oder
    Detektivin, Armin Schafhirte oder Astronaut werden möchte, steckt ein echtes Anliegen
    dahinter. Wichtig ist die Frage: „Was gefällt dir an diesem Beruf?“

Im 9. Schuljahr: Unterstützung bei Entscheidungen und Bewerbungen
  Berufs-      und   Ausbildungswünsche       grundsätzlich    akzeptieren:     Nicht   nach
    Prestigegesichtspunkten werten („…das ist ein angesehener Beruf!“, “…da verdient man
    Spitzenlöhne!“ usw.), sondern deren Inhalte wie Tätigkeiten, Arbeitsstätte, Anforderungen
    usw. besprechen.
  Positive Haltungen weiterhin verstärken, wie auch schon in den Jahren zuvor.
  Das können Sie als Eltern bei der Lehrstellensuche tun: Verwandte, Bekannte und
    Lehrpersonen um Adressen fragen, Inserate beachten, Betriebe gezielt anfragen,
    rechtzeitig auch verwandte Berufe in die Wahl einbeziehen. Auch Lernende, welche
    beabsichtigen eine Mittelschule zu besuchen, sollten sich ab Beginn der 1. Oberstufe mit
    sich selbst und der beruflichen Umwelt auseinandersetzen.

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Schuljahr 2020/21   Sekundarstufe I

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Schuljahr 2020/21                                                            Sekundarstufe I

Berufliche Orientierung: Unterricht durch die Klassenlehrperson
Im Rahmen der Lebenskunde begleitet die Klassenlehrperson die Schülerinnen und Schüler
durch den gesamten Berufswahlprozess.

Persönliches Berufswahl-Portfolio
In der ersten Oberstufe erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen persönlichen Berufswahl-
Portfolio-Ordner. In diesem Ordner werden in der Oberstufe sämtliche berufsspezifischen Un-
terlagen abgelegt. Hier dokumentieren die Schülerinnen und Schüler ihre Schritte zur Berufs-
wahlentscheidung und ihre erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen.

Meilensteine
In der 1. und 2. Oberstufe finden über das Jahr verteilt einen oder zwei stufenübergreifende
Berufswahl-Meilensteine statt. Zu berufskundlichen Themen werden Experten aus Wirtschaft
und Berufsberatung eingeladen. Zusätzlich ergänzen praktische Einblicke in die Wirtschaft, wei-
terführende Schulen und die Berufswelt die Meilensteine. In der zweiten Oberstufe findet er-
gänzend ein Berufswahl-Elternabend in Zusammenarbeit mit dem Berufsinformationszentrum
(BIZ) statt.

Berufliche Orientierung SEK I (BO Sek I)
Persönliche Begegnungen mit der Berufswelt und Informationen über weiterführende Schulen
ergänzen das Berufsberatungsangebot. In Küssnacht werden für die Schülerinnen und Schüler
der Sek I (Sek - Real - Werk) regelmässig Berufs- und Betriebsbesichtigungen organisiert. Die
Teilnahme an diesen sogenannten Focus-Veranstaltungen wird empfohlen. Die Klassenlehr-
person informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die aktuellen Angebote und
nimmt die Anmeldungen entgegen. Die Anlässe finden im Schulhaus oder in den entsprechen-
den Betrieben statt und werden von einer Lehrperson begleitet.

Berufsberatung / BIZ Goldau
Die Berufs- und Studienberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und
Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Dies erfolgt durch Information
und persönliche Beratung im regionalen Beratungs- und Informationszentrum in Goldau. Das
Berufsinformationszentrum (BIZ) bietet umfassende Auskünfte über Berufe, Aus- und Weiter-
bildungen. Am Computer können aktuelle Weiterbildungsangebote oder offene Arbeits- und
Lehrstellen abgerufen werden.

Öffnungszeiten des BIZ / Infothek (Infoberatung, Recherche, Ausleihe - ohne Voranmeldung)
Montag       16:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch     14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:30 Uhr

In den ersten Schulwochen des 8. Schuljahres besucht jede Klasse das Berufsinformationscenter
(BIZ).
BIZ, Parkstrasse 25, 6410 Goldau
041 819 14 44
goldau.bsb@sz.ch

Weitere Informationen:
https://www.sz.ch/privatpersonen/bildung-schulen-sport/berufs-und-
studienberatung/standorte-kontakt/regionalstelle-goldau.html/72-512-468-467-4192-5435

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Mini-Berufsberatung
Gegen Ende des 8. Schuljahres können Jugendliche mit Schwierigkeiten im Berufswahlprozess
eine Mini-Berufsberatung vereinbaren. Die persönliche Beratung findet während einer Lektion
im Schulhaus Ebnet statt und wird von Fachpersonen des BIZ Goldau angeboten.

Case Management Berufsbildung
Mit dem „Case Management Berufsbildung“ unterstützen wir Schülerinnen und Schüler im
neunten Schuljahr, welche Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche haben. Unser Ziel ist es,
dass alle Schülerinnen und Schüler eine Anschlusslösung haben. Über dieses Angebot werden
die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zu Beginn des letzten Schuljahres infor-
miert. Entscheiden sich die Schülerinnen/Schüler, Eltern und Klassenlehrperson dieses Angebot
zu nutzen, sind die vereinbarten Termine mit der Coaching-Person verbindlich wahrzunehmen.

BIZ-App Kanton Schwyz
   An dieser Stelle möchten wir Sie auf ein neues, sehr hilfreiches Instrument hinweisen,
    welches der heutigen Handy-Generation sehr entgegenkommt. Laden Sie die BIZ-App mit
    Ihrer Tochter / Ihrem Sohn herunter und nützen Sie dabei die Gelegenheit zu einem
    Gespräch über die Berufswahl.
  Die BIZ-App unterstützt Jugendliche bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche.
  Der Berufe-Assistent regt an, die Interessen zu erkunden und die dazu passenden Berufe
    zu finden.
  Die Funktion Lehrberufe informiert mittels Push-Nachrichten über offene Lehrstellen in
    den Wunschberufen im Kanton Schwyz.
  Der Lehrstellen-Navigator zeigt, wo der entsprechende Lehrbetrieb zu finden ist.
  Weitere Informationen:
https://www.sz.ch/privatpersonen/bildung-schulen-sport/berufs-und-
studienberatung/berufswahl-focus/berufswahl.html/72-512-468-467-4201-4199

Individuelle Schnupperlehren
Individuelle Schnupperlehren sind für eine richtige Berufswahl entscheidend. Beim Schnuppern
kann man die Eignung für einen Beruf am besten herausfinden. Wir empfehlen Schnupperleh-
ren während den Ferien (frühzeitig planen). Sollte es einem Betrieb nicht möglich sein, die
Schnupperlehre während den Ferien anzubieten, muss bei der Lehrperson rechtzeitig ein Ge-
such eingereicht werden. Dieses Dokument kann unter folgendem Link heruntergeladen wer-
den.

https://www.bskuessnacht.ch/public/upload/assets/1725/Formular_Schnupperlehre.pdf

Schnupperlehrwoche
Auf der 2. Oberstufe findet für alle Lernenden eine verbindliche Schnupperlehrwoche während
der Schulzeit statt. Wenn möglich werden sämtliche Schülerinnen und Schüler von ihrer Klas-
senlehrperson oder ihnen bekannten Fachlehrperson in den Betrieben besucht. Die Klassen-
lehrperson bereiten ihre Klassen auf diese Woche vor. Geeignete Betriebe müssen die Jugend-
lichen aber selbst finden. Anschliessend werden die Schnupperlehren im Rahmen der Lebens-
kunde ausgewertet und die nächsten Schritte im Bereich Berufsfindung besprochen.

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Lernpass plus und Stellwerk 8/9

Der Erziehungsrat hat im letzten Frühling entschieden, das Lern- und Fördersystem Lernpass
plus mit dem Schuljahr 2020/2021 verbindlich auf der Sekundarstufe I einzuführen. Der Lehr-
mittelverlag St. Gallen beschreibt ihr Angebot wie folgt: „Lernpass plus ist eine Online-Plattform
für die individuelle Förderung in schulischen Kernkompetenzen. Auf der Grundlage des Lehr-
plans 21 stehen für Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch verschiedene Tools zur
Verfügung, die in ausgewählten Kompetenzbereichen den Lehr- und Lernprozess im 3. Zyklus
dokumentieren. Orientierungstests zeigen den individuellen Lernfortschritt innerhalb eines
Schuljahres an. Mit dem Aufgabenpool können einesteils Aufgabensets durch die Lehrperson
zusammengestellt werden, andernteils gruppiert das System automatisch individuelle Übun-
gen auf Grund der Orientierungstestergebnisse. Jährlich durchgeführte Standortbestimmun-
gen erlauben den sozialen Vergleich innerhalb der Jahrgangsstufe und machen den individu-
ellen Lernfortschritt innerhalb des 3. Zyklus sichtbar.“ Quelle und weitere Informationen:
https://lernpassplus.ch/lernpass/.

Standortbestimmungen

Mit den Standortbestimmungen sind die Stellwerktests 8 + 9 gemeint, welche verbindlich ge-
gen Ende der zweiten und dritten Oberstufe durchgeführt werden. Die Aufgabenschwierigkeit
wird dabei individuell - aufgrund des Antwortverhaltens der Schülerinnen und Schüler - laufend
generiert und pendelt sich auf einem Leistungswert ein. Die Testergebnisse von „Stellwerk“
werden in einem Leistungsprofil ausgewiesen. Mit „Stellwerk 8 + 9“ können die Kompetenzen
in den Teilbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaft und Tech-
nik sowie in den ergänzenden Teilbereichen Technisch-Logisches Verständnis, Vorstellungs-
vermögen, PSM bestimmt werden.

Im Frühjahr werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern mit einem Informations-
schreiben über die obligatorischen Testinhalte und die weiteren Möglichkeiten informiert.

Als Schülerin und Schüler kannst du profitieren:

   In welchen Bereichen bist du mit deinem aktuellen Leistungsstand zufrieden?
   Wo sind Mängel zu beheben?
   In welchen Fach- und Teilbereichen willst du deine Leistungen verbessern?
   Lernpass plus und das Stellwerk unterstützen dich, wenn du zusammen mit deinen
    Lehrpersonen und den Eltern die Ziele für die verbleibende Schulzeit und die weitere
    Zukunft festlegst.
   Mit Hilfe den Übungsplattformen „Lernpass plus“ (das Login erhalten die Schülerinnen und
    Schüler von der Klassenlehrperson) und den frei zugänglichen Webseiten „Stellwerk“,
    „Lernareal“ und „Schularena“ können sich die Schülerinnen und Schüler auf die Tests
    vorbereiten und nach den erfolgten Test Defizite und Lücken selbständig schliessen.
   Auf www.jobskills.ch kannst du deine Stellwerk-Resultate mit deinem Wunschberuf
    vergleichen. So siehst du, ob dieser Beruf zu deinen Fähigkeiten passt.

Online-Übungen Sekundarstufe I

Weitere fachspezifische Lernlinks finden Sie auf unserer Webseite.

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Projektunterricht und Abschlussarbeit

Im Projektunterricht werden Arbeitsstrategien vermittelt und trainiert, um schliesslich eine
selbstgewählte Abschlussarbeit zu realisieren. Nebst dem Erwerb von Wissen ist auch die An-
eignung von Handlungskompetenzen für die Schülerinnen und Schüler unentbehrlich. Dazu
gehören das Sammeln und Verarbeiten von Informationen ebenso wie die Anwendung ver-
schiedener Arbeitstechniken und Problemlösestrategien. Mit einer projektartigen Abschlussar-
beit erhalten die Jugendlichen die Chance, ihre im Verlaufe der Schulzeit erworbenen Fähig-
keiten unter Beweis zu stellen. Diese Form des eigenständigen Lernens soll den Jugendlichen
Erfolgserlebnisse vermitteln und sie auf zukünftige Lernherausforderungen vorbereiten.

Gegenstand der Projektarbeit im 9. Schuljahr sind Aufgaben oder Probleme, die sich aus dem
konkreten Alltag oder dem Umkreis der Schule ergeben. Zu Beginn der Arbeit werden das
Thema, die Leitfrage, die Zielformulierung und die Standortbestimmungen in einer schriftlichen
Vereinbarung zwischen dem Lernenden und der verantwortlichen Lehrperson festgehalten. Die
Jugendlichen sollen neue Erkenntnisse gewinnen (Inhalt und Prozess) und daraus lernen,
Schlussfolgerungen zu ziehen. Auch die schriftliche Dokumentation der Arbeit gehört zum
Lernprozess. Das Ergebnis wird von den Schülerinnen und Schülern in einer öffentlichen Aus-
stellung präsentiert. Bewertet werden der Arbeitsprozess, die schriftliche Dokumentation, das
Produkt und die Präsentation. Der Titel der Arbeit und die Bewertung werden im letzten Se-
mesterzeugnis und im Abschlusszertifikat vermerkt.

Die Abschlussarbeitsausstellung findet am Freitag, 25. und Samstag 26. Juni 2021 statt.

                Die Abschlussarbeiten 2020 wurden aufgrund der Corona Pandemie
                          ausserordentlich im Freien Schweizer publiziert.

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Internetseite

Auf der Schulhomepage finden Sie alle Informationen rund um den Schulbetrieb. Eine aktuelle
Agenda informiert Sie laufend über Anlässe und Veranstaltungen. Auch die Formulare zum
Herunterladen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.bskuessnacht.ch/

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Persönlicher Stundenplan

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