Neue Grippe (Schweineinfluenza)

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Informationen zum Herausnehmen                                                                                    neue Grippe

 Neue Grippe (Schweineinfluenza)

     In der vorliegenden Ausgabe der KVS-Mitteilungen finden Sie aktualisierte Dokumente zur neuen Grippe (Schweineinfluenza),
     herausgegeben durch das Robert-Koch-Institut (RKI) mit Stand vom 18. August 2009. Im Einzelnen handelt es sich bei den
     Aktualisierungen um die „Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung des Krankheitsverdachts, der Erkrankung sowie
     des Todes an Neuer Influenza A/H1N1“ des RKI, das Flussdiagramm für den Ablauf der Meldung sowie das Formular zur
     Infektionsmeldung beim Gesundheitsamt. Wir bitten Sie, die entsprechenden Dokumente in Ihren Unterlagen durch die Aktua-
     lisierungen auszutauschen.

     Darüber hinaus enthält die Rubrik einen Beitrag zur Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen.

     Bitte beachten Sie unsere Homepage www.kvs-sachsen.de. Dort finden Sie unter „Aktuelle Nachrichten und Themen“ die
     aktuellsten Infos zum Thema neue Grippe (Schweineinfluenza).

                                                                                                   – Verordnungs- und Prüfwesen/tro –

 Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung des Krankheitsverdachts,
 der Erkrankung sowie des Todes an Neuer Influenza A/H1N1
 Stand des Dokuments: 18.08.2009

Vorbemerkung/Hintergrund:                      Was ist zu melden?                               sind auf der Homepage des RKI zu finden
                                                                                                (www.rki.de/Influenza).
Die derzeitige epidemiologische Lage der       Zu melden ist der Krankheitsverdacht
Neuen Influenza A/H1N1) stellt die infek-      eines Falles der Neuen Influenza A/H1N1,
                                                                                                Wann und an wen ist zu melden?
tiologische Überwachung vor große Her-         jede nachgewiesene Erkrankung sowie
ausforderungen. Um die Erfassung der in        jeder im Zusammenhang mit einer (mög-            Die Meldung des Krankheitsverdachts, der
Deutschland auftretenden Fälle an neuer        lichen) Neuen Influenza A/H1N1 aufge-            Erkrankung sowie des Todes hat unverzüg-
Influenza A/H1N1 sicherzustellen, wurde        tretene Todesfall.                               lich nach Feststellung des Verdachtes, der
die unten erwähnte Meldepflicht einge-                                                          Erkrankung oder des Todes an das für den
führt. Die epidemiologische Lage in            Ein Krankheitsverdacht besteht beim              Wohnort oder den momentanen Aufent-
Deutschland ist gekennzeichnet durch an-       Vorliegen von                                    haltsort des Patienten/der Patientin zustän-
steigende Fallzahlen, derzeit treten gehäuft     – Fieber (≥ 38 °C)                             dige Gesundheitsamt zu erfolgen.
Fälle mit Reiseanamnese aus Europa und
                                                 und
Sekundärfälle auf. Darüber hinaus treten
                                                 – Husten                                       Wie ist zu melden?
in Deutschland – wenn auch bisher in
geringem Umfang – Übertragungen ohne             ohne dass ein Labornachweis vorliegt.          Für die Meldung stellen die Landesbehörden
bekannte Infektionsquelle auf. Basierend                                                        und Gesundheitsämter entsprechende Mel-
                                               Derzeit stehen viele Fälle im Zusam-
auf einer besseren Kenntnis des neuen                                                           debögen zur Verfügung. Angaben zu Symp-
                                               menhang mit Kontakten im engeren priva-
Erregers, des klinischen Verlaufs und der                                                       tomen, Risikofaktoren und Therapie werden
                                               ten oder beruflichen Umfeld zu mit
besonders gefährdeten Gruppen erfolgte                                                          erbeten, sowie mögliche Kontakte zu gefähr-
                                               Influenza A/H1N1-erkrankten oder mögli-
eine Strategieanpassung. Die Zielsetzung                                                        deten Gruppen (z. B. Schwangere, chronisch
                                               cherweise an Influenza A/H1N1-erkrank-
besteht darin, die bisher bekannten gefähr-                                                     Kranke). Diese Angaben sind wichtig, damit
                                               ten Personen (In- und Ausland). Gleichzei-
deten Gruppen, die höhere Risiken für                                                           das Gesundheitsamt die betroffenen Perso-
                                               tig steigt die Zahl der Fälle, die keine klare
Komplikationen bei Infektionen mit Neuer                                                        nen beraten können. Ein Musterbogen ist auf
                                               Infektionsquelle angeben können.
Influenza A/H1N1 haben, möglichst vor                                                           der Homepage des Robert-Koch-Institutes
Infektionen zu schützen (u. a. Schwangere,                                                      zu finden (www.rki.de/Influenza).
                                               Eine nachgewiesene Erkrankung liegt
Personen mit chronischen Grunderkran-
                                               vor, wenn ein positives Ergebnis einer erre-
kungen, Immunsupprimierte, Kleinkinder
                                               gerspezifischen Diagnostik vorliegt (PCR).       Welche weiteren Maßnahmen
bis 24 Monate).
                                               Zur Labordiagnostik reicht es nicht              sollten getroffen werden?
                                               aus, sog. Schnelltests einzusetzen, für
Falls weitere für die Feststellung eines                                                        Über die ggf. notwendigen weiteren Maß-
                                               die keine Anwendungsempfehlung zur
Verdachts auf Neue Influenza A/H1N1-re-                                                         nahmen berät das zuständige Gesund-
                                               Fallabklärung einer Neuen Influenza
levante Tatsachen bekannt werden oder                                                           heitsamt. Auf der Homepage des Robert-
                                               A/H1N1 besteht.
eine Änderung der epidemiologischen                                                             Koch-Institutes sind Empfehlungen zum
Situation (z. B. Anstieg der autothoch-        Empfehlungen der Fachgesellschaften,             Umgang mit Verdachtsfällen, zum Patien-
tonen Infektionen in Deutschland) eintritt,    wann erregerspezifische Diagnostik bei           tentransport und zur Diagnostik zu finden
erfolgt eine Anpassung der Hinweise.           Erwachsenen und Kindern indiziert ist,           (www.rki.de/Influenza).

II                                                                                                           KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
neue Grippe                                                                           Informationen zum Herausnehmen

Gesetzliche Grundlage                                        dacht, die Erkrankung und der Tod eines        ist. Die dazu vom Robert-Koch-Institut auf
der Meldepflicht:                                            Menschen an Influenza, die durch das erst-     der Grundlage von § 4 Absatz 2 Nummer 1
                                                             mals im April 2009 in Nordamerika aufge-       des Infektionsschutzgesetzes veröffent-
Dem Gesundheitsamt wird nach der „Ver-                       tretene neue Virus hervorgerufen wird          lichte Empfehlung ist zu berücksichtigen.
ordnung über die Meldepflicht bei Influ-                     (neue Grippe) namentlich gemeldet. Die         § 7 des IfSG bleibt unberührt. Dem Ge-
enza, die durch das erstmals im April 2009                   Meldung eines Krankheitsverdachts nach         sundheitsamt ist gemäß § 8 Abs. 5 IfSG
in Nordamerika aufgetretene neue Virus                       Nummer 1 hat nur zu erfolgen, wenn der         unverzüglich mitzuteilen, wenn sich eine
(„Schweine-Grippe”) hervorgerufen wird”                      Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft       Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat. Dar-
(vom 30. April 2009) i. V. m. §§ 6 Abs. 1                    sowohl durch das klinische Bild als            über hinaus stellt das Gesundheitsamt ge-
Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 1 Infektions-                       auch durch einen wahrscheinlichen epide-       mäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermitt-
schutzgesetz (IfSG) der Krankheitsver-                       miologischen Zusammenhang begründet            lungen an.

       Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung eines Falles Neuer Influenza A/H1N1
                                                                      Flussdiagramm
                                                              Stand des Dokuments: 18.8.2009

Bitte Arbeitsschutz beachten!                                    Klinische Verdachtsdiagnose
D. h. Tragen von Schutzkittel, Ein-                                           auf
weghandschuhen und geeignetem                                         Influenza A (H1N1)?
Atemschutz (FFP-Maske oder geeig-
neter Mund-Nasen-Schutz)
(siehe www.rki.de/Influenza: Infektionsschutz
für Krankentransport sowie in der ambulanten
                                                                                    ja
und stationären Patientenbehandlung)

                                                                        Patient mit
                                                                        – Fieber (≥ 38ºC)                 nein            Keine Meldung
                                                                        und                                                erforderlich
                                                                        – Husten

                                                                                    ja
                                                                                                     Verdachtsmeldung an
                                                                                                     das Gesundheitsamt*
*   Labordiagnostische Diagnosesicherung
    sollte erfolgen, wenn eine antivirale
    Therapie erwogen wird:
    • Bei allen Personen mit schwerer                               Medizinische Indikation
                                                                    für labordiagnostische                nein     Behandlung entsprechend
      Erkrankung (Fieber und deutliche
      Zeichen eines respiratorischen                                 Sicherung liegt vor?                          der klinischen Symptomatik
      Infekts)                                                         (siehe Empfehlungen*)
    • Bei Personen aus gefährdeten Grup-
      pen auch bei leichter Erkrankung:
      – Schwangere
      – Säuglinge bis 6 Monate                                                      ja
      – Chronisch Kranke
        – chronischen Krankheiten der Atmungsorgane
          einschließlich Asthma und chronisch obstruk-
          tiver Bronchitis,
                                                                        PCR-Diagnostik                                   Meldung des
        – chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und                                                    positiv         Nachweises durch das
          Nierenkrankheiten,                                            Neue Influenza A
        – Diabetes und anderen Stoffwechselkrank-
                                                                            (H1N1)                                       Labor an das
          heiten,
        – Starke Fettleibigkeit (Adipositas), BMI>30                                                                   Gesundheitsamt
        – multipler Sklerose mit durch Infektionen
          ausgelösten Schüben,
        – angeborenen oder erworbenen Immundefekten
          mit T-zellulärer oder B-zellulärer Restfunktion,                          negativ
        – HIV-Infektion oder anderen Infektionskrank-
          heiten, die eine Schwächung des Immun-
          systems verursachen,
        – vergleichbar schweren Erkrankungen, bei
          denen zu erwarten ist, dass eine Erkrankung
          an Influenza A(H1N1) schwer verläuft                        Medizinische an das
                                                                       Gesundheitsamt
*   siehe: www.rki.de/influenza:
    Meldeformular Neue Influenza A/H1N1

KVS-Mitteilungen Heft 9/2009                                                                                                                       III
Informationen zum Herausnehmen                                                                                                      neue Grippe

 Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen der Infektion mit
 der so genannten neuen Grippe (Schweineinfluenza)
 Beschluss des Bewertungsausschusses zum 17. August 2009

In der 195. Sitzung des Bewertungsaus-         88740                                                       kann, ist dies bei der Abrechnung der
schusses wurde der Beschluss zur Finan-        Nukleinsäurenachweis von Influenza                          Gebührenordnungsposition 88740 in
zierung der Diagnostik bei konkreten           A/H1N1 (sog. „neue Influenza“) mit-                         der Feldkennung 5009 zu begründen.
Verdachtsfällen der Infektion mit der so       tels Amplifikationsverfahren (PCR)
genannten neuen Grippe (Schweineinflu-         ohne weitere Subtypisierung, inklu-                       2. Der Influenza-Schnelltest kann in be-
enza) zum 17. August 2009 getroffen. Im        sive Kosten für den Transport des                            sonders zu begründenden Ausnahme-
nachfolgenden Artikel möchten wir über         Untersuchungsmaterials und die Über-                         fällen auf Grund der raschen Verfüg-
den Inhalt des Beschlusses informieren.        mittlung des Untersuchungsergebnis-                          barkeit von Hinweisen auf das Vor-
                                               ses für diese Untersuchung                                   liegen einer Erkrankung bei positivem
In der Durchführungsempfehlung aus der                                                                      Testergebnis unter der Voraussetzung
                                               . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,10 €
186. Sitzung des Bewertungsausschusses                                                                      der korrekten Indikationsstellung nach
war der Influenza-Schnelltest noch, als die    Die Gebührenordnungsposition 88740                           Angaben des RKI dennoch wichtige
spezifische PCR ergänzend, Instrument für      ist nur von Vertragsärzten berechnungs-                      Informationen zum Patientenmanage-
das rasche Fallmanagement in den Empfeh-       fähig, die über eine Genehmigung zur                         ment beisteuern. In diesen Fällen – so-
lungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)         Durchführung und Abrechnung speziel-                         weit eine PCR-Untersuchung nach
zum Fallausschluss bzw. zur Fallbestäti-       ler Laboratoriumsuntersuchungen ent-                         Ziffer 1 nicht möglich ist – kann der
gung enthalten. Nach weiterer Evaluation       sprechend der Qualitätssicherungsver-                        Schnelltest unter Gebührenordnungs-
dieses Tests hat sich zwischenzeitlich ge-     einbarung nach § 136 Abs. 2 SGB V                            position 88741 berechnet werden.
zeigt, dass seine Sensitivität bei der         verfügen.
Schweineinfluenza nur gering ist. Die                                                                      88741
                                               Die Gebührenordnungsposition 88740
Finanzierung der (Ausschluss-)Diagnostik                                                                   Influenza-Schnelltest bei Verdacht
                                               kann nur für die vom RKI und den dort
der neuen Grippe wird deshalb wie folgt                                                                    auf Vorliegen einer neuen Influenza
                                               veröffentlichten Expertenhinweisen de-
neu geregelt. Untersuchungen zur Bestim-                                                                   A/H1N1 (sog. „neue Influenza“)
                                               finierten Risikogruppen erbracht und be-
mung von epidemiologischen Fragestellun-
                                               rechnet werden unter der Maßgabe, dass                       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,12 €
gen (z. B. Unterbrechung der Infektionskette
                                               sich für den Patienten eine individualme-
in Risikobereichen) obliegen den zuständi-                                                                 Die Gebührenordnungsposition 88741 ist
                                               dizinische therapeutische Konsequenz
gen Gesundheitsämtern bzw. dem RKI.                                                                        nur in besonders begründeten Ausnah-
                                               ableiten lässt.
                                                                                                           mefällen bei Zugehörigkeit des Patienten
                                               Die Gebührenordnungsposition ist ohne                       zu den über das RKI definierten Risiko-
Vorgehen im Rahmen                             besondere Begründung nur berech-                            gruppen möglich, wenn die Untersu-
                                               nungsfähig, wenn zwischen Probenent-                        chung entsprechend der Gebührenord-
der Diagnostik                                 nahme und Befundmitteilung nicht                            nungsposition 88740 nicht nach den dort
Nach den Angaben des RKI und den dort          mehr als 24 Stunden liegen sowie                            definierten Fristen durchgeführt werden
veröffentlichten Expertenhinweisen wird        die Befundmitteilung innerhalb von 48                       kann. Die Berechnungsfähigkeit setzt die
hinsichtlich der Therapie bei der neuen        Stunden nach Symptombeginn erfolgt.                         Durchführung in eigener Praxis bzw. im
Grippe bei entsprechender Symptomatik in       Bei schweren Erkrankungen kann die                          Rahmen eines Hausbesuches voraus.
den dort definierten Risikofällen ein anti-    Gebührenordnungsposition auch nach
                                                                                                           Die Gebührenordnungsposition 88741 ist
viraler Therapiebeginn innerhalb von 48        Ablauf von 48 Stunden mit gesonderter
                                                                                                           am Behandlungstag nicht neben den Ge-
Stunden nach Symptombeginn empfohlen.          Begründung berechnet werden.
                                                                                                           bührenordnungspositionen 32841, 32859,
Die Indikationsstellung zur Therapie er-
                                               Die Gebührenordnungsposition 88740 ist                      40100 und 88740 berechnungsfähig.
folgt primär unter klinischen Aspekten:
                                               am Behandlungstag nicht neben den Ge-
                                                                                                           Der Bewertungsausschuss beschließt,
1. Zum Nachweis der neuen Grippe               bührenordnungspositionen 32841, 32859,
                                                                                                           dass die Leistung nach der Gebüh-
   (Schweineinfluenza) wird eine PCR-          40100 und 88741 berechnungsfähig.
                                                                                                           renordnungsposition 88741 außerhalb
   Untersuchung als Gebührenordnungs-
                                               Der Bewertungsausschuss beschließt,                         der morbiditätsorientierten Gesamt-
   position eingeführt. Die Berechnungs-
                                               dass die Leistung nach der Gebühren-                        vergütung finanziert wird. Zur Finan-
   fähigkeit setzt die Verfügbarkeit des
                                               ordnungsposition 88740 außerhalb der                        zierung des Schnelltests über die ge-
   Testergebnisses innerhalb von 48 Stun-
                                               morbiditätsorientierten Gesamtvergü-                        setzliche Krankenversicherung wird
   den nach Einsetzen der Symptome
                                               tung finanziert wird. Die Berech-                           die unmittelbare Verfügbarkeit in der
   beim Patient voraus. Bei schweren
                                               nungsfähigkeit dieser Gebührenord-                          vertragsärztlichen Praxis vorausge-
   Erkrankungen kann die Gebührenord-
                                               nungsposition ist bis zum 31. Dezem-                        setzt. Hinsichtlich der in Deutschland
   nungsposition auch nach Ablauf von
                                               ber 2010 begrenzt.                                          verfügbaren Influenza-Schnelltests wird
   48 Stunden mit gesonderter Begrün-
                                                                                                           auf die auf der Homepage des RKI
   dung berechnet werden.
                                               Hinweise zur Abrechnung:                                    veröffentlichte Übersicht hingewiesen.
     Die Partner der Bundesmantelverträge      Sofern aufgrund der Schwere der Er-                         Die Berechnungsfähigkeit dieser Ge-
     haben hierzu die neue Gebührenord-        krankung die Befundmitteilung inner-                        bührenordnungsposition ist bis zum
     nungsposition 88740 vereinbart.           halb von 48 Stunden nicht erfolgen                          31. Dezember 2010 begrenzt.

IV                                                                                                                       KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
neue Grippe                                                               Informationen zum Herausnehmen

  Hinweise zur Abrechnung:                        Subtypisierungen) obliegt dem zu-                Behandlungsausweis zu kennzeichnen.
  Die Gebührenordnungsposition 88741              ständigen Gesundheitsamt ggf. in Ab-             Um die Leistungen besser abgrenzen
  ist nur mit Begründung berechnungs-             stimmung mit der entsprechenden                  zu können, ist jede Sitzung, in der
  fähig. Diese ist in der Feldkennung             Landesbehörde und nach Rück-                     der Patient wegen der neuen Grippe
  5009 zu hinterlegen.                            sprache mit dem Robert-Koch-Insti-               (Schweineinfluenza) behandelt wird,
                                                  tut. Eine solche weitergehende Subty-            durch die Ziffer 88200 zu kennzeich-
  Eine Übersicht zur Abrechnung der               pisierung ist nicht als GKV-Leistung             nen. Dies gilt auch bei Arzt-Patienten-
  Gebührenordnungsposition 88740 und              berechnungsfähig.                                Kontakten in denen keine Leistung ab-
  88741 gemäß den Hinweisen des RKI                                                                gerechnet werden kann. In diesen Fällen
  unter bestimmten Fallkonstellationen                                                             ist die Gebührenordnungsposition 99990
  findet sich in der nachfolgenden                                                                 neben der Gebührenordnungsposition
  Tabelle.
                                               Leistungskennzeichnung                              88200 anzusetzen.
                                               Bei nachgewiesener Infektion mit dem
  Eine weitergehende labordiagnosti-           A/H1N1-Virus sind die im Rahmen der                 Ab dem 01.10.2009 wird die Art der Kenn-
  sche Sicherung der Erkrankung an             Behandlung erforderlichen ärztlichen                zeichnung dieser ärztlichen Leistungen
  der neuen Grippe (Schweineinfluenza)         Leistungen vom abrechnenden Arzt                    durch den abrechnenden Arzt nochmals
  im Rahmen von Maßnahmen des                  nach Vorgabe der Kassenärztlichen Ver-              überarbeitet. Wir werden Sie hierzu zeitnah
  öffentlichen Gesundheitsdienstes (sog.       einigung mit der Ziffer 88200 auf dem               informieren.

Übersicht zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 88740 und 88741 gemäß den Hinweisen
des RKI unter bestimmten Fallkonstellationen

Fallkonstellation                                         PCR-                   PCR-                   Influenza-             Weitere PCR-
                                                          Untersuchung           Untersuchung           Schnelltest            Untersuchungen
                                                          zum Nachweis           zum Nachweis                                  zur Influenza
                                                          des Influenza          von Influenza                                 A/H1N1-Sub-
                                                          A/H1N1-Virus           A oder B im                                   typisierung
                                                                                 Zusammenhang
                                                                                 mit der Influenza
                                                                                 A/H1N1-Virus-
                                                                                 diagnostik
                                                                                 (GOP 32841)
Patient mit Symptomen, die auf ein mögliches Vorliegen    Als GKV-Leistung       An demselben           Keine                  Keine
einer Erkrankung an der neuen Influenza hindeuten und     über die neue Gebüh-   Behandlungstag         GKV-Leistung.          GKV-Leistung
der zu den vom RKI definierten Risikofällen zählt;        renordnungsposition    nicht neben der                               (Koordination
das Ergebnis einer PCR-Untersuchung zum Nachweis          88740 außerhalb        GOP 88740                                     und Vergütung
des neuen Influenza A/H1N1-Virus wird wahrscheinlich      der morbiditäts-       und 88741                                     durch das Gesund-
innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn vorliegen.    bedingten Gesamt-      berechnungsfähig.                             heitsamt im Rahmen
                                                          vergütung                                                            von Maßnahmen
                                                          berechnungsfähig.                                                    des öffentlichen
                                                                                                                               Gesundheitsdienstes).
Patient mit schwerer Erkrankung, die auf ein mögliches    Als GKV-Leistung       An demselben           Keine                  Keine
Vorliegen einer Erkrankung an der neuen Influenza         über die neue Gebüh-   Behandlungstag         GKV-Leistung.          GKV-Leistung
hindeutet und der zu den vom RKI definierten Risiko-      renordnungsposition    nicht neben der                               (Koordination
fällen zählt; das Vorliegen des Ergebnisses einer         88740 außerhalb        GOP 88740                                     und Vergütung
PCR-Untersuchung zum Nachweis des neuen Influenza         der morbiditäts-       und 88741 be-                                 durch das Gesund-
A/H1N1-Virus innerhalb von 48 Stunden nach Symptom-       bedingten Gesamt-      rechnungsfähig.                               heitsamt im Rahmen
beginn ist nicht zu erwarten                              vergütung                                                            von Maßnahmen
                                                          berechnungsfähig.                                                    des öffentlichen
                                                                                                                               Gesundheitsdienstes).
Patient mit Symptomen, die auf ein mögliches Vorliegen                           An demselben           Als GKV-Leistung       Keine
einer Erkrankung an der neuen Influenza hindeuten und                            Behandlungstag         in begründeten         GKV-Leistung
der zu den vom RKI definierten Risikofällen zählt; eine                          nicht neben der        Ausnahmefällen         (Koordination
PCR-Untersuchung zum Nachweis des neuen Influenza                                GOP 88740              über die GOP           und Vergütung
A/H1N1-Virus innerhalb von 48 Std. nach Symptom-                                 und 88741 be-          88741 außerhalb        durch das Gesund-
beginn ist nicht möglich.                                                        rechnungsfähig.        der morbiditäts-       heitsamt im Rahmen
                                                                                                        bedingten Gesamt-      von Maßnahmen
                                                                                                        vergütung              des öffentlichen
                                                                                                        berechnungsfähig.      Gesundheitsdienstes).
Patient zählt nicht zu den durch das RKI definierten      Keine                  Keine                  Keine                  Keine
Risikofällen und wünscht bei Symptomen einer Erkältung    GKV-Leistung           GKV-Leistung           GKV-Leistung           GKV-Leistung
den laboratoriumsmedizinischen Ausschluss des             (Inanspruch-           (Inanspruch-           (Inanspruch-           (Inanspruch-
Vorliegens einer neuen Influenza.                         nahme als              nahme als              nahme als              nahme als
                                                          IGeL-Leistung          IGeL-Leistung          IGeL-Leistung          IGeL-Leistung
                                                          nicht zu empfehlen).   nicht zu empfehlen).   nicht zu empfehlen).   nicht zu empfehlen).

                                                                                                                            – Abrechnung/eng –

KVS-Mitteilungen Heft 9/2009                                                                                                                       V
Informationen zum Herausnehmen                                                                                                        neue Grippe

     Patient (Name, Vorname, Adresse)                                        Meldeformular – vertraulich –
                                                                             Neue Influenza A/H1N1
                                                                             hervorgerufen durch das erstmals im April 2009 in
                                                                             Nordamerika aufgetretene neue Virus
                                                                             Gemäß Verordnung über die Meldepflicht bei neuer
                                                                             Influenza (NIMPV) i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG
     Telefon:    ………………………
     Geb. am:    ………………………                                                    Verdacht                               Tod
     Geschlecht:      weibl.                       männl.                   klinische Diagnose                    Todesdatum: …………………….

Angaben zu den einzelnen Symptomen:
       Fieber ≥ 38ºC                                          Husten
       Andere, und zwar ………………………                                                                               Symptombeginn: …………………………

Vorliegen einer Pneumologie (Lungenentzündung):
       Ja                                                     Nein                                                  Unbekannt

Risikofaktoren:
       Keine                                                  Diabetes mellitus                                     Herz-Kreislauferkrankung
       chronische Atemwegserkrankung                          Schwangerschaft                                       behandlungsbedürftige Adipositas
       Immunsuppression                                       Andere, und zwar ………………………                             oder Body Mass Index (BMI) > 30

Angaben zur Therapie:
       Tamiflu® (Oseltamivir)         Relenza® (Zanamivir)  Keine
        Therapiebeginn (Datum): …………………………………………………………………………………

Infektionsquelle bekannt oder vermutet:
Nein Ja
         Infektionsquelle bekannt
            Kontakt zu an Influenze A/H1N1-erkrankten Peraonen.
            Patient/in war innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn im Ausland von: ………………… bis: …………………
                Land/Länder: ………………………………………………………………………………………………………………………
         Arbeit in einem Labor, in dem Proben auf Neue Influenza (Influenza A/H1N1) getestet werden

Epidemiologische Situation:
Nein Ja
         Patient/in hat beruflichen Kontakt mit vulnerablen Gruppen (u. a. Schwangere, Personen mit chronischen
           Grunderkrankungen, Immunsupprimierte, Kleinkinder bis 24 Monate).
         Enger Kontakt des Patienten (z. B. Familie) hat beruflichen Kontakt mit vulnerablen Gruppen.
         Patient/in ist in Krankenhaus / stationärer Pflegeeinrichtung seit: ………………………………………………………………..
           Name/Ort der Einrichtung: …………………………………………………………………………………………………………….
           Grund der Krankenhauseinweisung:
            Influenzaerkrankung (schwerer Verlauf und/oder Risiko von Komplikationen)
            anderer Grund, und zwar …………………………………………………………………………………………………………
         Patient/in ist Teil einer Erkrankungshäufung (z. B. Reisegruppe): …………………………………………………………………

Veranlasste Diagnostik:
Erregerspezifische PCR auf Neue Influenza A/H1N1 durchgeführt1):
 nein                         ja, Ergebnis ausstehend                                 ja, Ergebnis positiv                             ja, Ergebnis negativ

Unverzüglich melden an:
     Adresse des zuständigen Gesundheitsamtes                        Erkrankungsdatum 2):                 Meldende Person (Ärztin/Arzt, Praxis,
                                                                                                          Krankenhaus, Adresse, Telefonnummer)
                                                                     ……………………….

                                                                     Diagnosedatum 2):

                                                                     …………………………

                                                                     Datum der Meldung:

                                                                     …………………………
1)    Die Laborausschlusskennziffer 32006 umfasst Erkrankungen oder den Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht (§§ 6 und 7 IfSG):
2)    Wenn genaues Datum nicht bekannt ist, bitte den wahrscheinlichen Zeitraum angeben.

VI                                                                                                                               KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
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