Neue Grippe (Schweineinfluenza)
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Informationen zum Herausnehmen neue Grippe Neue Grippe (Schweineinfluenza) In der vorliegenden Ausgabe der KVS-Mitteilungen finden Sie aktualisierte Dokumente zur neuen Grippe (Schweineinfluenza), herausgegeben durch das Robert-Koch-Institut (RKI) mit Stand vom 18. August 2009. Im Einzelnen handelt es sich bei den Aktualisierungen um die „Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung des Krankheitsverdachts, der Erkrankung sowie des Todes an Neuer Influenza A/H1N1“ des RKI, das Flussdiagramm für den Ablauf der Meldung sowie das Formular zur Infektionsmeldung beim Gesundheitsamt. Wir bitten Sie, die entsprechenden Dokumente in Ihren Unterlagen durch die Aktua- lisierungen auszutauschen. Darüber hinaus enthält die Rubrik einen Beitrag zur Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen. Bitte beachten Sie unsere Homepage www.kvs-sachsen.de. Dort finden Sie unter „Aktuelle Nachrichten und Themen“ die aktuellsten Infos zum Thema neue Grippe (Schweineinfluenza). – Verordnungs- und Prüfwesen/tro – Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung des Krankheitsverdachts, der Erkrankung sowie des Todes an Neuer Influenza A/H1N1 Stand des Dokuments: 18.08.2009 Vorbemerkung/Hintergrund: Was ist zu melden? sind auf der Homepage des RKI zu finden (www.rki.de/Influenza). Die derzeitige epidemiologische Lage der Zu melden ist der Krankheitsverdacht Neuen Influenza A/H1N1) stellt die infek- eines Falles der Neuen Influenza A/H1N1, Wann und an wen ist zu melden? tiologische Überwachung vor große Her- jede nachgewiesene Erkrankung sowie ausforderungen. Um die Erfassung der in jeder im Zusammenhang mit einer (mög- Die Meldung des Krankheitsverdachts, der Deutschland auftretenden Fälle an neuer lichen) Neuen Influenza A/H1N1 aufge- Erkrankung sowie des Todes hat unverzüg- Influenza A/H1N1 sicherzustellen, wurde tretene Todesfall. lich nach Feststellung des Verdachtes, der die unten erwähnte Meldepflicht einge- Erkrankung oder des Todes an das für den führt. Die epidemiologische Lage in Ein Krankheitsverdacht besteht beim Wohnort oder den momentanen Aufent- Deutschland ist gekennzeichnet durch an- Vorliegen von haltsort des Patienten/der Patientin zustän- steigende Fallzahlen, derzeit treten gehäuft – Fieber (≥ 38 °C) dige Gesundheitsamt zu erfolgen. Fälle mit Reiseanamnese aus Europa und und Sekundärfälle auf. Darüber hinaus treten – Husten Wie ist zu melden? in Deutschland – wenn auch bisher in geringem Umfang – Übertragungen ohne ohne dass ein Labornachweis vorliegt. Für die Meldung stellen die Landesbehörden bekannte Infektionsquelle auf. Basierend und Gesundheitsämter entsprechende Mel- Derzeit stehen viele Fälle im Zusam- auf einer besseren Kenntnis des neuen debögen zur Verfügung. Angaben zu Symp- menhang mit Kontakten im engeren priva- Erregers, des klinischen Verlaufs und der tomen, Risikofaktoren und Therapie werden ten oder beruflichen Umfeld zu mit besonders gefährdeten Gruppen erfolgte erbeten, sowie mögliche Kontakte zu gefähr- Influenza A/H1N1-erkrankten oder mögli- eine Strategieanpassung. Die Zielsetzung deten Gruppen (z. B. Schwangere, chronisch cherweise an Influenza A/H1N1-erkrank- besteht darin, die bisher bekannten gefähr- Kranke). Diese Angaben sind wichtig, damit ten Personen (In- und Ausland). Gleichzei- deten Gruppen, die höhere Risiken für das Gesundheitsamt die betroffenen Perso- tig steigt die Zahl der Fälle, die keine klare Komplikationen bei Infektionen mit Neuer nen beraten können. Ein Musterbogen ist auf Infektionsquelle angeben können. Influenza A/H1N1 haben, möglichst vor der Homepage des Robert-Koch-Institutes Infektionen zu schützen (u. a. Schwangere, zu finden (www.rki.de/Influenza). Eine nachgewiesene Erkrankung liegt Personen mit chronischen Grunderkran- vor, wenn ein positives Ergebnis einer erre- kungen, Immunsupprimierte, Kleinkinder gerspezifischen Diagnostik vorliegt (PCR). Welche weiteren Maßnahmen bis 24 Monate). Zur Labordiagnostik reicht es nicht sollten getroffen werden? aus, sog. Schnelltests einzusetzen, für Falls weitere für die Feststellung eines Über die ggf. notwendigen weiteren Maß- die keine Anwendungsempfehlung zur Verdachts auf Neue Influenza A/H1N1-re- nahmen berät das zuständige Gesund- Fallabklärung einer Neuen Influenza levante Tatsachen bekannt werden oder heitsamt. Auf der Homepage des Robert- A/H1N1 besteht. eine Änderung der epidemiologischen Koch-Institutes sind Empfehlungen zum Situation (z. B. Anstieg der autothoch- Empfehlungen der Fachgesellschaften, Umgang mit Verdachtsfällen, zum Patien- tonen Infektionen in Deutschland) eintritt, wann erregerspezifische Diagnostik bei tentransport und zur Diagnostik zu finden erfolgt eine Anpassung der Hinweise. Erwachsenen und Kindern indiziert ist, (www.rki.de/Influenza). II KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
neue Grippe Informationen zum Herausnehmen Gesetzliche Grundlage dacht, die Erkrankung und der Tod eines ist. Die dazu vom Robert-Koch-Institut auf der Meldepflicht: Menschen an Influenza, die durch das erst- der Grundlage von § 4 Absatz 2 Nummer 1 mals im April 2009 in Nordamerika aufge- des Infektionsschutzgesetzes veröffent- Dem Gesundheitsamt wird nach der „Ver- tretene neue Virus hervorgerufen wird lichte Empfehlung ist zu berücksichtigen. ordnung über die Meldepflicht bei Influ- (neue Grippe) namentlich gemeldet. Die § 7 des IfSG bleibt unberührt. Dem Ge- enza, die durch das erstmals im April 2009 Meldung eines Krankheitsverdachts nach sundheitsamt ist gemäß § 8 Abs. 5 IfSG in Nordamerika aufgetretene neue Virus Nummer 1 hat nur zu erfolgen, wenn der unverzüglich mitzuteilen, wenn sich eine („Schweine-Grippe”) hervorgerufen wird” Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat. Dar- (vom 30. April 2009) i. V. m. §§ 6 Abs. 1 sowohl durch das klinische Bild als über hinaus stellt das Gesundheitsamt ge- Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 1 Infektions- auch durch einen wahrscheinlichen epide- mäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermitt- schutzgesetz (IfSG) der Krankheitsver- miologischen Zusammenhang begründet lungen an. Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung eines Falles Neuer Influenza A/H1N1 Flussdiagramm Stand des Dokuments: 18.8.2009 Bitte Arbeitsschutz beachten! Klinische Verdachtsdiagnose D. h. Tragen von Schutzkittel, Ein- auf weghandschuhen und geeignetem Influenza A (H1N1)? Atemschutz (FFP-Maske oder geeig- neter Mund-Nasen-Schutz) (siehe www.rki.de/Influenza: Infektionsschutz für Krankentransport sowie in der ambulanten ja und stationären Patientenbehandlung) Patient mit – Fieber (≥ 38ºC) nein Keine Meldung und erforderlich – Husten ja Verdachtsmeldung an das Gesundheitsamt* * Labordiagnostische Diagnosesicherung sollte erfolgen, wenn eine antivirale Therapie erwogen wird: • Bei allen Personen mit schwerer Medizinische Indikation für labordiagnostische nein Behandlung entsprechend Erkrankung (Fieber und deutliche Zeichen eines respiratorischen Sicherung liegt vor? der klinischen Symptomatik Infekts) (siehe Empfehlungen*) • Bei Personen aus gefährdeten Grup- pen auch bei leichter Erkrankung: – Schwangere – Säuglinge bis 6 Monate ja – Chronisch Kranke – chronischen Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Asthma und chronisch obstruk- tiver Bronchitis, PCR-Diagnostik Meldung des – chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und positiv Nachweises durch das Nierenkrankheiten, Neue Influenza A – Diabetes und anderen Stoffwechselkrank- (H1N1) Labor an das heiten, – Starke Fettleibigkeit (Adipositas), BMI>30 Gesundheitsamt – multipler Sklerose mit durch Infektionen ausgelösten Schüben, – angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T-zellulärer oder B-zellulärer Restfunktion, negativ – HIV-Infektion oder anderen Infektionskrank- heiten, die eine Schwächung des Immun- systems verursachen, – vergleichbar schweren Erkrankungen, bei denen zu erwarten ist, dass eine Erkrankung an Influenza A(H1N1) schwer verläuft Medizinische an das Gesundheitsamt * siehe: www.rki.de/influenza: Meldeformular Neue Influenza A/H1N1 KVS-Mitteilungen Heft 9/2009 III
Informationen zum Herausnehmen neue Grippe Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen der Infektion mit der so genannten neuen Grippe (Schweineinfluenza) Beschluss des Bewertungsausschusses zum 17. August 2009 In der 195. Sitzung des Bewertungsaus- 88740 kann, ist dies bei der Abrechnung der schusses wurde der Beschluss zur Finan- Nukleinsäurenachweis von Influenza Gebührenordnungsposition 88740 in zierung der Diagnostik bei konkreten A/H1N1 (sog. „neue Influenza“) mit- der Feldkennung 5009 zu begründen. Verdachtsfällen der Infektion mit der so tels Amplifikationsverfahren (PCR) genannten neuen Grippe (Schweineinflu- ohne weitere Subtypisierung, inklu- 2. Der Influenza-Schnelltest kann in be- enza) zum 17. August 2009 getroffen. Im sive Kosten für den Transport des sonders zu begründenden Ausnahme- nachfolgenden Artikel möchten wir über Untersuchungsmaterials und die Über- fällen auf Grund der raschen Verfüg- den Inhalt des Beschlusses informieren. mittlung des Untersuchungsergebnis- barkeit von Hinweisen auf das Vor- ses für diese Untersuchung liegen einer Erkrankung bei positivem In der Durchführungsempfehlung aus der Testergebnis unter der Voraussetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23,10 € 186. Sitzung des Bewertungsausschusses der korrekten Indikationsstellung nach war der Influenza-Schnelltest noch, als die Die Gebührenordnungsposition 88740 Angaben des RKI dennoch wichtige spezifische PCR ergänzend, Instrument für ist nur von Vertragsärzten berechnungs- Informationen zum Patientenmanage- das rasche Fallmanagement in den Empfeh- fähig, die über eine Genehmigung zur ment beisteuern. In diesen Fällen – so- lungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Durchführung und Abrechnung speziel- weit eine PCR-Untersuchung nach zum Fallausschluss bzw. zur Fallbestäti- ler Laboratoriumsuntersuchungen ent- Ziffer 1 nicht möglich ist – kann der gung enthalten. Nach weiterer Evaluation sprechend der Qualitätssicherungsver- Schnelltest unter Gebührenordnungs- dieses Tests hat sich zwischenzeitlich ge- einbarung nach § 136 Abs. 2 SGB V position 88741 berechnet werden. zeigt, dass seine Sensitivität bei der verfügen. Schweineinfluenza nur gering ist. Die 88741 Die Gebührenordnungsposition 88740 Finanzierung der (Ausschluss-)Diagnostik Influenza-Schnelltest bei Verdacht kann nur für die vom RKI und den dort der neuen Grippe wird deshalb wie folgt auf Vorliegen einer neuen Influenza veröffentlichten Expertenhinweisen de- neu geregelt. Untersuchungen zur Bestim- A/H1N1 (sog. „neue Influenza“) finierten Risikogruppen erbracht und be- mung von epidemiologischen Fragestellun- rechnet werden unter der Maßgabe, dass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,12 € gen (z. B. Unterbrechung der Infektionskette sich für den Patienten eine individualme- in Risikobereichen) obliegen den zuständi- Die Gebührenordnungsposition 88741 ist dizinische therapeutische Konsequenz gen Gesundheitsämtern bzw. dem RKI. nur in besonders begründeten Ausnah- ableiten lässt. mefällen bei Zugehörigkeit des Patienten Die Gebührenordnungsposition ist ohne zu den über das RKI definierten Risiko- Vorgehen im Rahmen besondere Begründung nur berech- gruppen möglich, wenn die Untersu- nungsfähig, wenn zwischen Probenent- chung entsprechend der Gebührenord- der Diagnostik nahme und Befundmitteilung nicht nungsposition 88740 nicht nach den dort Nach den Angaben des RKI und den dort mehr als 24 Stunden liegen sowie definierten Fristen durchgeführt werden veröffentlichten Expertenhinweisen wird die Befundmitteilung innerhalb von 48 kann. Die Berechnungsfähigkeit setzt die hinsichtlich der Therapie bei der neuen Stunden nach Symptombeginn erfolgt. Durchführung in eigener Praxis bzw. im Grippe bei entsprechender Symptomatik in Bei schweren Erkrankungen kann die Rahmen eines Hausbesuches voraus. den dort definierten Risikofällen ein anti- Gebührenordnungsposition auch nach Die Gebührenordnungsposition 88741 ist viraler Therapiebeginn innerhalb von 48 Ablauf von 48 Stunden mit gesonderter am Behandlungstag nicht neben den Ge- Stunden nach Symptombeginn empfohlen. Begründung berechnet werden. bührenordnungspositionen 32841, 32859, Die Indikationsstellung zur Therapie er- Die Gebührenordnungsposition 88740 ist 40100 und 88740 berechnungsfähig. folgt primär unter klinischen Aspekten: am Behandlungstag nicht neben den Ge- Der Bewertungsausschuss beschließt, 1. Zum Nachweis der neuen Grippe bührenordnungspositionen 32841, 32859, dass die Leistung nach der Gebüh- (Schweineinfluenza) wird eine PCR- 40100 und 88741 berechnungsfähig. renordnungsposition 88741 außerhalb Untersuchung als Gebührenordnungs- Der Bewertungsausschuss beschließt, der morbiditätsorientierten Gesamt- position eingeführt. Die Berechnungs- dass die Leistung nach der Gebühren- vergütung finanziert wird. Zur Finan- fähigkeit setzt die Verfügbarkeit des ordnungsposition 88740 außerhalb der zierung des Schnelltests über die ge- Testergebnisses innerhalb von 48 Stun- morbiditätsorientierten Gesamtvergü- setzliche Krankenversicherung wird den nach Einsetzen der Symptome tung finanziert wird. Die Berech- die unmittelbare Verfügbarkeit in der beim Patient voraus. Bei schweren nungsfähigkeit dieser Gebührenord- vertragsärztlichen Praxis vorausge- Erkrankungen kann die Gebührenord- nungsposition ist bis zum 31. Dezem- setzt. Hinsichtlich der in Deutschland nungsposition auch nach Ablauf von ber 2010 begrenzt. verfügbaren Influenza-Schnelltests wird 48 Stunden mit gesonderter Begrün- auf die auf der Homepage des RKI dung berechnet werden. Hinweise zur Abrechnung: veröffentlichte Übersicht hingewiesen. Die Partner der Bundesmantelverträge Sofern aufgrund der Schwere der Er- Die Berechnungsfähigkeit dieser Ge- haben hierzu die neue Gebührenord- krankung die Befundmitteilung inner- bührenordnungsposition ist bis zum nungsposition 88740 vereinbart. halb von 48 Stunden nicht erfolgen 31. Dezember 2010 begrenzt. IV KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
neue Grippe Informationen zum Herausnehmen Hinweise zur Abrechnung: Subtypisierungen) obliegt dem zu- Behandlungsausweis zu kennzeichnen. Die Gebührenordnungsposition 88741 ständigen Gesundheitsamt ggf. in Ab- Um die Leistungen besser abgrenzen ist nur mit Begründung berechnungs- stimmung mit der entsprechenden zu können, ist jede Sitzung, in der fähig. Diese ist in der Feldkennung Landesbehörde und nach Rück- der Patient wegen der neuen Grippe 5009 zu hinterlegen. sprache mit dem Robert-Koch-Insti- (Schweineinfluenza) behandelt wird, tut. Eine solche weitergehende Subty- durch die Ziffer 88200 zu kennzeich- Eine Übersicht zur Abrechnung der pisierung ist nicht als GKV-Leistung nen. Dies gilt auch bei Arzt-Patienten- Gebührenordnungsposition 88740 und berechnungsfähig. Kontakten in denen keine Leistung ab- 88741 gemäß den Hinweisen des RKI gerechnet werden kann. In diesen Fällen unter bestimmten Fallkonstellationen ist die Gebührenordnungsposition 99990 findet sich in der nachfolgenden neben der Gebührenordnungsposition Tabelle. Leistungskennzeichnung 88200 anzusetzen. Bei nachgewiesener Infektion mit dem Eine weitergehende labordiagnosti- A/H1N1-Virus sind die im Rahmen der Ab dem 01.10.2009 wird die Art der Kenn- sche Sicherung der Erkrankung an Behandlung erforderlichen ärztlichen zeichnung dieser ärztlichen Leistungen der neuen Grippe (Schweineinfluenza) Leistungen vom abrechnenden Arzt durch den abrechnenden Arzt nochmals im Rahmen von Maßnahmen des nach Vorgabe der Kassenärztlichen Ver- überarbeitet. Wir werden Sie hierzu zeitnah öffentlichen Gesundheitsdienstes (sog. einigung mit der Ziffer 88200 auf dem informieren. Übersicht zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 88740 und 88741 gemäß den Hinweisen des RKI unter bestimmten Fallkonstellationen Fallkonstellation PCR- PCR- Influenza- Weitere PCR- Untersuchung Untersuchung Schnelltest Untersuchungen zum Nachweis zum Nachweis zur Influenza des Influenza von Influenza A/H1N1-Sub- A/H1N1-Virus A oder B im typisierung Zusammenhang mit der Influenza A/H1N1-Virus- diagnostik (GOP 32841) Patient mit Symptomen, die auf ein mögliches Vorliegen Als GKV-Leistung An demselben Keine Keine einer Erkrankung an der neuen Influenza hindeuten und über die neue Gebüh- Behandlungstag GKV-Leistung. GKV-Leistung der zu den vom RKI definierten Risikofällen zählt; renordnungsposition nicht neben der (Koordination das Ergebnis einer PCR-Untersuchung zum Nachweis 88740 außerhalb GOP 88740 und Vergütung des neuen Influenza A/H1N1-Virus wird wahrscheinlich der morbiditäts- und 88741 durch das Gesund- innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn vorliegen. bedingten Gesamt- berechnungsfähig. heitsamt im Rahmen vergütung von Maßnahmen berechnungsfähig. des öffentlichen Gesundheitsdienstes). Patient mit schwerer Erkrankung, die auf ein mögliches Als GKV-Leistung An demselben Keine Keine Vorliegen einer Erkrankung an der neuen Influenza über die neue Gebüh- Behandlungstag GKV-Leistung. GKV-Leistung hindeutet und der zu den vom RKI definierten Risiko- renordnungsposition nicht neben der (Koordination fällen zählt; das Vorliegen des Ergebnisses einer 88740 außerhalb GOP 88740 und Vergütung PCR-Untersuchung zum Nachweis des neuen Influenza der morbiditäts- und 88741 be- durch das Gesund- A/H1N1-Virus innerhalb von 48 Stunden nach Symptom- bedingten Gesamt- rechnungsfähig. heitsamt im Rahmen beginn ist nicht zu erwarten vergütung von Maßnahmen berechnungsfähig. des öffentlichen Gesundheitsdienstes). Patient mit Symptomen, die auf ein mögliches Vorliegen An demselben Als GKV-Leistung Keine einer Erkrankung an der neuen Influenza hindeuten und Behandlungstag in begründeten GKV-Leistung der zu den vom RKI definierten Risikofällen zählt; eine nicht neben der Ausnahmefällen (Koordination PCR-Untersuchung zum Nachweis des neuen Influenza GOP 88740 über die GOP und Vergütung A/H1N1-Virus innerhalb von 48 Std. nach Symptom- und 88741 be- 88741 außerhalb durch das Gesund- beginn ist nicht möglich. rechnungsfähig. der morbiditäts- heitsamt im Rahmen bedingten Gesamt- von Maßnahmen vergütung des öffentlichen berechnungsfähig. Gesundheitsdienstes). Patient zählt nicht zu den durch das RKI definierten Keine Keine Keine Keine Risikofällen und wünscht bei Symptomen einer Erkältung GKV-Leistung GKV-Leistung GKV-Leistung GKV-Leistung den laboratoriumsmedizinischen Ausschluss des (Inanspruch- (Inanspruch- (Inanspruch- (Inanspruch- Vorliegens einer neuen Influenza. nahme als nahme als nahme als nahme als IGeL-Leistung IGeL-Leistung IGeL-Leistung IGeL-Leistung nicht zu empfehlen). nicht zu empfehlen). nicht zu empfehlen). nicht zu empfehlen). – Abrechnung/eng – KVS-Mitteilungen Heft 9/2009 V
Informationen zum Herausnehmen neue Grippe Patient (Name, Vorname, Adresse) Meldeformular – vertraulich – Neue Influenza A/H1N1 hervorgerufen durch das erstmals im April 2009 in Nordamerika aufgetretene neue Virus Gemäß Verordnung über die Meldepflicht bei neuer Influenza (NIMPV) i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG Telefon: ……………………… Geb. am: ……………………… Verdacht Tod Geschlecht: weibl. männl. klinische Diagnose Todesdatum: ……………………. Angaben zu den einzelnen Symptomen: Fieber ≥ 38ºC Husten Andere, und zwar ……………………… Symptombeginn: ………………………… Vorliegen einer Pneumologie (Lungenentzündung): Ja Nein Unbekannt Risikofaktoren: Keine Diabetes mellitus Herz-Kreislauferkrankung chronische Atemwegserkrankung Schwangerschaft behandlungsbedürftige Adipositas Immunsuppression Andere, und zwar ……………………… oder Body Mass Index (BMI) > 30 Angaben zur Therapie: Tamiflu® (Oseltamivir) Relenza® (Zanamivir) Keine Therapiebeginn (Datum): ………………………………………………………………………………… Infektionsquelle bekannt oder vermutet: Nein Ja Infektionsquelle bekannt Kontakt zu an Influenze A/H1N1-erkrankten Peraonen. Patient/in war innerhalb von 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn im Ausland von: ………………… bis: ………………… Land/Länder: ……………………………………………………………………………………………………………………… Arbeit in einem Labor, in dem Proben auf Neue Influenza (Influenza A/H1N1) getestet werden Epidemiologische Situation: Nein Ja Patient/in hat beruflichen Kontakt mit vulnerablen Gruppen (u. a. Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen, Immunsupprimierte, Kleinkinder bis 24 Monate). Enger Kontakt des Patienten (z. B. Familie) hat beruflichen Kontakt mit vulnerablen Gruppen. Patient/in ist in Krankenhaus / stationärer Pflegeeinrichtung seit: ……………………………………………………………….. Name/Ort der Einrichtung: ……………………………………………………………………………………………………………. Grund der Krankenhauseinweisung: Influenzaerkrankung (schwerer Verlauf und/oder Risiko von Komplikationen) anderer Grund, und zwar ………………………………………………………………………………………………………… Patient/in ist Teil einer Erkrankungshäufung (z. B. Reisegruppe): ………………………………………………………………… Veranlasste Diagnostik: Erregerspezifische PCR auf Neue Influenza A/H1N1 durchgeführt1): nein ja, Ergebnis ausstehend ja, Ergebnis positiv ja, Ergebnis negativ Unverzüglich melden an: Adresse des zuständigen Gesundheitsamtes Erkrankungsdatum 2): Meldende Person (Ärztin/Arzt, Praxis, Krankenhaus, Adresse, Telefonnummer) ………………………. Diagnosedatum 2): ………………………… Datum der Meldung: ………………………… 1) Die Laborausschlusskennziffer 32006 umfasst Erkrankungen oder den Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht (§§ 6 und 7 IfSG): 2) Wenn genaues Datum nicht bekannt ist, bitte den wahrscheinlichen Zeitraum angeben. VI KVS-Mitteilungen Heft 9/2009
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