Neue steuerkanzlei 2021 - Update-Handbuch - Lexware

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Neue steuerkanzlei 2021 - Update-Handbuch - Lexware
Lexware

           neue  steuerkanzlei              ®

           2021
            Die komplette Kanzleisoftware
            für Steuerberater

            Update-Handbuch

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Neue steuerkanzlei 2021 - Update-Handbuch - Lexware
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            Autor:                         Redaktion Lexware neue steuerkanzlei
            Konzeption, Redaktion:         docom, Freiburg
            Inhalt:                        09190-3678

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Neue steuerkanzlei 2021 - Update-Handbuch - Lexware
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis
Über diese Dokumentation .............................................................................. 5
     Konventionen der Schreibweise ............................................................................. 5
     Symbole ................................................................................................................. 6
Installation ........................................................................................................ 7
     Systemvoraussetzungen ........................................................................................ 7
     Updateinstallation ausführen .................................................................................. 8
         Benötigte Rechte in den Verzeichnissen ......................................................... 9
     Deinstallation ....................................................................................................... 10
     Installation beenden ............................................................................................. 10
Allgemeine Neuerungen ................................................................................ 11
     Mein Lexware ...................................................................................................... 11
     Termin- und Aufgabenmanager ........................................................................... 12
Die Neuerungen in der Warenwirtschaft ...................................................... 13
     Optimierungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer-Umstellung zum 01.01.2021 .... 13
     Erweiterungen für die XRechnung ....................................................................... 13
     Optimierungen in Bezug auf das Leistungsdatum ................................................ 13
     Premium Version: Kasse - Änderung Belege kassieren mit Leistungsdatum........ 14
     Optimierungen für die Installation der Jahresendversion ...................................... 14
     Allgemeine Programm-Optimierungen ................................................................. 14
     Services ............................................................................................................... 14
          Lexware mobile - Sie bestimmen Ihre Arbeit ................................................. 14
          Lexware eRechnung ..................................................................................... 15
          Lexware poststelle ........................................................................................ 15
          Lexware adress-check .................................................................................. 15
          Lexware datensicherung online ..................................................................... 15
          Lexware USt-IdNr.-Prüfung ........................................................................... 16

Die Neuerungen in Buchhaltung ................................................................... 17
     MwSt-Check zum Jahreswechsel 2020/2021 ....................................................... 17
     Plausibilitätsprüfungen bei der Umsatzsteuerverprobung..................................... 17
     Löschen des ersten Buchungsjahres - Steuersätze ............................................. 17
     E-Bilanz: Betriebsvermögensvergleich ................................................................. 18
     Neue Taxonomie 6.4............................................................................................ 18
     Aktualisierte gesetzliche Formulare ..................................................................... 19
     Aktualisierte Kontenrahmen ................................................................................. 19
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt ............................................................ 20
     Verlängerung der Sonderregelungen für Kurzarbeit ............................................. 20
     Nutzung der Fehlzeit 1.9.1 Betreuung Kind (IfSG) bis 31.03.2021 ....................... 20
     Anpassungen der A1-Bescheinigungen und neue Bescheinigung "Mehrere
     Mitgliedsstaaten".................................................................................................. 20
     Rückführung des Solidaritätszuschlags................................................................ 21
     Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 ............................................................ 21
     Elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse ................. 21

                                                                                                                                       3
Neue steuerkanzlei 2021 - Update-Handbuch - Lexware
Inhaltsverzeichnis

                        Überblick der elektronischen Mitteilungen zur Mitgliedschaft ......................... 22
                  Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen ...................................... 23
                  Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 ............................................................ 24
                  Aktualisierung der Formulare und Bescheinigungen ............................................ 25
                  Gesetzliche Rechengrößen Lohnsteuer, Sozialversicherung 2021....................... 25
                      Umlagesätze und Zusatzbeiträge .................................................................. 25

             Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung ..................................................26
                  Degressive AfA und degressive Festwert-AfA ...................................................... 26
                  Kostenlose Aktualisierungen ab dem Januar 2021 ............................................... 26
                      Taxonomie 6.4 für die E-Bilanz und für EHUG .............................................. 26
                      Anlage AVEÜR 2020 ..................................................................................... 26
                      Herabsetzungsbetrag .................................................................................... 27
                      Zu- und Abgangsbuchungen ......................................................................... 27

             Die Neuerungen in Reisekosten ....................................................................31
                  Sachbezugswerte 2021 ........................................................................................ 31
                  Auslandspauschalen 2021 ................................................................................... 31
                  Mehrwertsteueränderung zum 01.01.2021 ........................................................... 31
                  Ablösung der Außendienstversion durch Lexware MyCenter ............................... 31
                  Lexware MyCenter ............................................................................................... 32
                      Video für Einrichtung und Anwendung........................................................... 32
                      Umgestaltung der Web-Seiten ...................................................................... 32
                  Ergänzungen im Leitfaden für Reisekosten .......................................................... 33
             Die Neuerungen in Fehlzeiten ........................................................................34
                  Aktualisierung Feiertage....................................................................................... 34
                  Aktualisierung Schulferien .................................................................................... 34
                  Import von Arbeitszeiten....................................................................................... 34
                      Voraussetzungen .......................................................................................... 34
                      Der Import-Assistent...................................................................................... 35
                      Arbeitszeitkonto............................................................................................. 37

             Die Service-Leistungen...................................................................................38
                  Alles, was Sie wissen müssen – direkt in Ihrem Programm .................................. 38
                  Hotline – schnelle Expertenhilfe ........................................................................... 38

4
Über diese Dokumentation

Über diese Dokumentation
Dieses Handbuch ist speziell für Updatekunden erstellt. Sie erhalten einen schnellen Über-
blick über die Änderungen und Neuerungen von Lexware neue steuerkanzlei.
Die nachfolgenden Inhalte helfen Ihnen, das Update direkt für Ihre Arbeit zu nutzen:
•   Die Updateinstallation
•   Detaillierte Informationen zu Verbesserungen und neuen Leistungsmerkmalen
•   Die Service-Leistungen zum Update

Konventionen der Schreibweise
Tastatureingaben werden wie folgt dargestellt:
Diese Bezeichnung in                  ... sollte so von Ihnen ausgeführt werden.
unserer Dokumentation ...
Return                                Einfaches Betätigen der Eingabe-, Return- oder Enter-
                                      Taste
Strg + R                              Drücken und Halten der Taste Strg
                                      (= Steuerung, evtl. auch Ctrl) und gleichzeitiges
                                      Drücken des Buchstabens R
Alt + D                               Drücken und Halten der Taste Alt (= Alternativ) und
                                      gleichzeitiges Drücken des Buchstabens D
D:\LxSetup.exe                        Eingabe von d:\LxSetup.exe

Die Maus wird wie folgt benutzt:
Diese Bezeichnung in                  ... sollte so von Ihnen ausgeführt werden.
unserer Dokumentation ...
Klicken                               Die linke Maustaste einmal kurz drücken und wieder los-
                                      lassen.
Doppelklicken                         Die linke Maustaste zweimal schnell hintereinander drü-
                                      cken und wieder loslassen.
Rechts klicken                        Die rechte Maustaste einmal kurz drücken und Menü-
                                      punkt auswählen.

Bedienelemente werden fett hervorgehoben:
Dieses Bedienelement                  ... wird so dargestellt
Dialogfenster                         Im Dialog Drucken
Befehle                               Der Befehl Bearbeiten  Szenario
Menüs                                 Das Menü Datei

                                                                                                     5
Über diese Dokumentation

            Symbole
            In dieser Dokumentation werden folgende Symbole verwendet, um Sie auf wichtige Dinge
            hinzuweisen:

            gibt wertvolle Tipps aus der Praxis von Steuerberatern und Anwendern.

            weist auf lesenswerte Besonderheiten hin.

            zeigt Ihnen, wo Sie besonders aufmerksam sein sollten.

            informiert über Gesetzesangaben und andere Fundstellen.

            rät, hier die Vorteile der rechten Maustaste zu nutzen.

            erläutert den beschriebenen Sachverhalt an einem Beispiel.

6
Installation

Installation
Systemvoraussetzungen
•   Unterstützte Betriebssysteme:
    Windows® 8.1 / Windows® 10 (jew. dt. Version)
    Windows® Server 2012 / Windows® Server 2012 R2/ Windows® Server 2016 / Win-
    dows® Server 2019 (jeweils 64 bit Variante)
•   2,40 GHz oder schneller (Intel oder AMD)
•   Bei Client – Server Installation: 8 GB RAM (Arbeitsspeicher) auf dem Server und 4 GB
    auf dem Client
•   Grafikauflösung mind. 1280x1024
•   DVD Laufwerk
•   Mind. 50 GB freier Festplattenplatz (davon mind. 5 GB auf dem Systemlaufwerk)
•   Internetzugang und Produktaktivierung erforderlich

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Systemvoraussetzungen finden Sie unter:
http://betriebssysteme.lexware.de/

                                                                                                     7
Installation

               Updateinstallation ausführen
               Bei vorliegender Programm-CD handelt es sich um eine Updateversion. Deshalb wird im
               Rahmen der Installation zunächst überprüft, ob eine gültige Vorversion auf dem Rechner
               installiert ist.

               Wichtig: Wenn Sie die neue Programmversion auf einem anderen Rechner installieren wol-
               len, lesen Sie bitte zunächst den Abschnitt Rechnerwechsel durchführen im Technischen
               Handbuch.
               1. Melden Sie sich mit Administrator-Rechten an.
               2. Datenträger: Nach Einlegen des Datenträgers wird automatisch das Setup gestartet. Sollte
                   dies nicht der Fall sein, starten Sie den Windows Explorer und wechseln zu Ihrem DVD-
                   Laufwerk. Starten Sie das Setup manuell indem Sie auf die Datei
                   neue_steuerkanzlei_2021_setup.exe doppelklicken. Es erscheint das Lexware-Logo.
               3. Beziehen Sie Lexware neue steuerkanzlei als Abonnement über Lexware, wird auf der
                   Startseite angezeigt, ob es eine Programmaktualisierung gibt. Falls ja sollten Sie in das In-
                   fo Center wechseln, den Download und die Installation der aktuellen Version durchfüh-
                   ren und erst danach Lexware neue steuerkanzlei starten.
               4. Download-Setup: Rufen Sie zum Start des Setups nach dem Download die Datei
                   neue_steuerkanzlei_2021_setup.exe auf. Diese finden Sie in Ihrem Standard Download-
                   verzeichnis. Hinweis: Das Downloadverzeichnis finden Sie, indem Sie im geöffneten
                   Browserfenster Strg+J eingeben.
               5. Zunächst wird dann im Hintergrund geprüft, ob Ihr System die notwendigen technischen
                   Voraussetzungen für die Installation erfüllt, oder ob es mittlerweile eine aktuellere Pro-
                   grammversion gibt. Ggf. wird empfohlen, diese herunterzuladen und zu installieren.
                   Während der Prüfung erscheint kurz das Lexware- Logo - danach wird der Willkommens-
                   bildschirm angezeigt.
               6. Die Installationsstartseite wird angezeigt: Hier haben Sie zunächst die Möglichkeit, die
                   Installationshinweise zu lesen. Zudem müssen Sie die 24-stellige Seriennummer einge-
                   ben. Diese entnehmen Sie dem Seriennummernzertifikat.
               7. Wechseln Sie auf die zweite Seite des Assistenten und geben Sie dort das Installationsver-
                   zeichnis an. Es empfiehlt sich, die vorgeschlagene Option Standard beizubehalten. Die
                   Installation erfolgt abhängig vom Betriebssystem in fest definierte Standardverzeichnisse.
               8. Im unteren Bereich der Assistentenseite geben Sie an, ob Sie einen Installationsbericht
                   versenden möchten. Ebenso müssen Sie hier die Lizenzbedingungen akzeptieren.
               9. Klicken Sie auf Weiter und legen Sie auf der dritten Seite des Assistenten die gewünschte
                   Installationsart fest. Klicken Sie hierzu auf das Logo Einzelplatz-Installation bzw. Server-
                   installation. Bei Serverinstallation müssen Sie im Bereich Netzwerkfreigabe und Berech-
                   tigungen festlegen welche Benutzer auf den Server zugreifen dürfen.
               10. Sind durch das Setup alle vorbereitenden Arbeiten erfolgt, kann die Installation durchge-
                   führt werden. Klicken Sie hierzu auf Jetzt installieren.

8
Installation

Benötigte Rechte in den Verzeichnissen
Für die Installation benötigen Sie für das Programm- und das Datenverzeichnis die Lese-,
Schreib- und Löschrechte.

Für die Bedienung des Programms benötigen alle Benutzer
im Programmverzeichnis:        Leserecht
im Datenverzeichnis:           Lese-, Schreib- und Löschrechte.

                                                                                                     9
Installation

               Deinstallation
               Möchten Sie Lexware neue steuerkanzlei deinstallieren, sind folgende Arbeitsschritte notwendig:
               1. Öffnen Sie über das Startmenü von Windows die Auswahl Einstellungen -> Systemsteu-
                  erung -> Programme und Features (Windows® 8.1 ) bzw. Einstellungen -> Apps ->
                  Apps & Features (Windows® 10 ).
               2. Markieren Sie aus der Liste der installierten Programme Lexware neue steuerkanzlei.
               3. Klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche Entfernen bzw. Deinstallieren.

               Über die Installationsroutine wird Ihnen eine Reparatur oder die Entfernung des Programms
               zur Auswahl angeboten. Wählen Sie Deinstallieren, um die Deinstallation auszuführen.

               Installation beenden
               Nachdem Sie Lexware neue steuerkanzlei erfolgreich installiert haben, werden Sie aufgefordert
               nach bereitgestellten Aktualisierungen zu suchen. Das Setup wird mit der Einstellung Emp-
               fohlene Aktualisierungen automatisch herunterladen und auf dem Computer installieren
               ausgeliefert. Für den Bereich Lohn+Gehalt wird zu Jahresbeginn eine Aktualisierung bereitge-
               stellt. Diese muss zwingend installiert werden, wenn Sie in der Programmkomponente
               Lohn+Gehalt Abrechnungen generieren möchten.
               Die Option Vorhandene Einstellungen beibehalten gibt Ihnen einen Hinweis auf die ge-
               troffene Auswahl und wechselt zur abschließenden Seite des Installationsassistenten.
               Mit Klick auf Programm starten, startet Lexware neue steuerkanzlei.
               Haben Sie den Installationsassistenten über die Schaltfläche Schließen beendet, kann der
               Programmstart über die angelegte Verknüpfung auf dem Desktop erfolgen, oder auch über
               den Befehl Start  Programme  Lexware neue steuerkanzlei  Lexware neue steuer-
               kanzlei.

10
Allgemeine Neuerungen

Allgemeine Neuerungen
Mein Lexware
Die Schaltfläche "Online Support" in der Symbolleiste ganz rechts wurde durch die neue
Schaltfläche "Mein Lexware" ersetzt.

Neben dem Aufruf des Supportportals Ihres Programms ("Online Support") finden Sie dort
weitere Funktionen, die bisher unter dem Menüpunkt "?" verfügbar waren.

 Bisheriger Name im Menü “?”            Neuer Name “Mein Lexware”
 „Online Support“                       „Online Support“
 „Service Center“                       „Meine Services“
 „Lizenzverwaltung“                     „Meine Lizenzen“
 „Software aktualisieren“               „Nach Updates suchen“

Zudem haben Sie hier jetzt die Möglichkeit direkt aus dem Programm auf Ihr Lexware Kun-
denkonto zuzugreifen.
Die gelbe Sprechblase erscheint solange bei jedem Programmstart, bis Sie mit “Schließen”
oder über das “X” geschlossen wird.

                                                                                            11
Allgemeine Neuerungen

            Termin- und Aufgabenmanager
            Neues Feld "Erstellt von" beim Anlegen neuer Termine und Aufgaben

            Wenn Sie Termine und Aufgaben zuordnen, können Sie zukünftig unterschiedliche Mitar-
            beiter als Ersteller und Bearbeiter festlegen.
            Auf diese Weise erhalten Sie eine bessere Übersicht über die von Ihnen zu bearbeitenden
            Termine und Aufgaben.

12
Die Neuerungen in der Warenwirtschaft

Die Neuerungen in der Warenwirtschaft
Auch in der Version 2021 gibt es zahlreiche Neuerungen.

Optimierungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer-
Umstellung zum 01.01.2021
In dieser Version stehen Ihnen weitere Optimierungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer-
Umstellung zum 01.01.2021 zur Verfügung.

Erweiterungen für die XRechnung
Am 27.11.2020 tritt die E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesbehörden in Kraft, d.h. für alle
öffentlichen Aufträge müssen die Rechnungen elektronisch ausgestellt und versendet werden.

In dieser Version stehen Ihnen weitere Optimierungen in Bezug auf die X-Rechnung zur Ver-
fügung.

Die Beschreibung (Langtext) der Auftragspositionen wird bei den Formaten XRechnung und
ZUGFeRD 2.0 (Basic/Comfort) in die XML-Datei übernommen.

Die Deutsche Bahn verpflichtet ebenfalls ab dem 27.11.2020 ihre Lieferanten, elektronische
Rechnungen im XRechnungs-Format zu senden. Hierbei hat die Deutsche Bahn besondere
Anforderungen an die X-Rechnung, auch diese erfüllt Ihr Lexware Programm.

Hinweis: Um die speziellen Anforderungen der Deutschen Bahn zu erfüllen, nutzen Sie für
diverse Daten die Freifelder des Beleges.

Optimierungen in Bezug auf das Leistungsdatum
In der Stapelverarbeitung wird das Leistungsdatum nun auch auf der Auswahl- und Vor-
schau-Seite angezeigt (Premium Version).

In dieser Version wird das Leistungsdatum auf den Belegen nun unterhalb des Lieferdatums
gedruckt.

Außerdem haben Sie bei der Sammelrechnung über die Listeneinstellungen die Möglichkeit,
das Leistungsdatum einzublenden.

In dieser Version ist es nicht mehr möglich, buchungsrelevante Belege, deren Leistungsdatum
nach dem Belegdatum liegt, an die Buchhaltung zu übertragen. Diese Buchungen können
aufgrund ihrer steuerrechtlichen Behandlung nicht automatisiert an die Buchhaltung übertra-
gen werden, sondern sind von Ihnen manuell zu verbuchen (Lexware office Versionen).
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie eigene organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um
Ihre steuer- und handelsrechtlichen Pflichten sicherzustellen.

                                                                                              13
Die Neuerungen in der Warenwirtschaft

              Premium Version: Kasse - Änderung Belege kas-
              sieren mit Leistungsdatum
              In dieser Version können Belege, deren Leistungsdatum nach dem Belegdatum liegt, nicht
              mehr über die Funktion "Belege kassieren" in der Kasse bezahlt werden. Diese Belege können
              aufgrund ihrer steuerrechtlichen Behandlung nicht automatisiert gebucht werden.

              Optimierungen für die Installation der Jahres-
              endversion
              In dieser Version wurden Optimierungen für den Update-Prozess auf die Version 2021
              durchgeführt.

              Allgemeine Programm-Optimierungen
              Mit dem Update 2021 wurden allgemeine Programm-Optimierungen durchgeführt.

              Services
              Lexware mobile - Sie bestimmen Ihre Arbeit
              Lexware mobile - Die ideale Ergänzung für Ihre Arbeit im Büro und unterwegs.
              Der kostenlose¹ Service ermöglicht Ihnen die Erfassung von Angeboten und Auftragsbestäti-
              gungen. Außerdem greifen Sie jederzeit auf die wichtigen Kunden-, Lieferanten-, Material
              und Belegdaten zu - über den Internet-Browser im Büro oder über Ihr Smartphone/Tablet
              vor Ort bei Ihrem Kunden.
kostenloser   Sie brauchen im Büro einen weiteren Zugriff auf Ihre Material-, Kunden-, oder Lieferanten-
Service¹      Daten? Kein Problem: mit Lexware mobile können Sie parallel am PC und Laptop arbeiten.

              Die Leistungen von Lexware mobile im Überblick:
              •   Ideal im Büro: Lexware mobile unterstützt Sie optimal bei Ihrer täglichen Arbeit im Büro.
                  Sie bearbeiten z.B. gerade einen Auftrag an Ihrem PC währenddessen ein Kunde anruft
                  und dringend wichtige Informationen zu seinem Auftrag benötigt. Rufen Sie einfach pa-
                  rallel den gewünschten Kundenauftrag in Lexware mobile über den Internet-Browser auf.
                  Danach können Sie die Auftragsbearbeitung an Ihrem PC einfach fortsetzen.
              •   Praktisch beim Kundentermin: Alle relevanten Daten können Sie einfach online abrufen,
                  bearbeiten oder neu erfassen.
              •   mobile Belegerfassung: Erstellen Sie auch Ihre Angebote und Auftragsbestätigungen be-
                  quem mit Lexware mobile (zur Weiterverarbeitung in Ihrem Lexware Programm)

              ¹ ausgenommen ggf. Kosten für die Internetverbindung

              Aktivieren Sie Lexware mobile ganz bequem über die Symbolleiste in Ihrem Lexware Pro-
              gramm. Weitere Informationen finden Sie unter http://mobile.lexware.de/

              (Nicht verfügbar in Lexware neue steuerkanzlei und Lexware büroservice komplett)

14
Die Neuerungen in der Warenwirtschaft

Über Neuerungen im Laufe des Jahres 2021 werden wir Sie rechtzeitig programmseitig infor-
mieren.

Lexware eRechnung
Mit Lexware warenwirtschaft 2021 steht Ihnen der Service Lexware eRechnung zur Verfü-           Digitale Signa-
gung.                                                                                                       tur
Mit dem Update auf Lexware warenwirtschaft 2021 erhalten Sie automatisch 100 Freisignatu-
ren für das Format eRechnung (signiert). Wenn Sie auf die Premium-Version updaten, sind
150 Freisignaturen im Leistungsumfang enthalten.
Für alle weiteren eRechnungs-Formate (wie z.B. XRechnung, ZUGFeRD 2.0 basic/comfort
etc.) gibt es keine Freikontingente.
Sie arbeiten aktuell noch nicht mit Lexware eRechnung, möchten Ihre Rechnungen aber
künftig auf elektronischem Weg versenden? Mit Lexware eRechnung ist es möglich, Rech-
nungen elektronisch zu versenden und digital zu signieren.
Detaillierte Informationen zu Lexware eRechnung finden Sie im Lexware Service Center.

Lexware poststelle
Lexware poststelle: Die clevere Lösung für Ihren Belegversand
Kein Ausdrucken, Kuvertieren, Frankieren mehr: Mit dem Service Lexware poststelle lagern
Sie den Postversand Ihrer Belege (alle Auftragsarten sind möglich!) ganz einfach aus und spa-
ren so jede Menge wertvolle Zeit.

Mehr Informationen zur Poststelle finden Sie unter: http://poststelle.lexware.de.

Lexware adress-check
Mit Lexware warenwirtschaft 2021 kann der Service Lexware adress-check in zwei Ausprägun-              Adress-
gen genutzt werden:                                                                                    prüfung

•   Die Basic-Variante überprüft die Kundenanschriften hinsichtlich der postalischen Kor-
    rektheit und bietet Korrekturvorschläge an.
•   Die erweiterte Funktionalität des Adress-Check Plus ergänzt die Kundenanschrift um Te-
    lefonnummern sowie korrekte Namen- und Firmenbezeichnungen.

Lexware datensicherung online
Sie wollen Ihre Daten regelmäßig und unkompliziert sichern? Eine verschlüsselte und schnel-             kosten-
le Übertragung ist für Sie Voraussetzung? Und die Datensicherung in Hochsicherheits-            pflichtiger Ser-
Rechenzentren ist unverzichtbar? Dann ist Lexware datensicherung online genau das Richtige                  vice
für Sie.
Lexware datensicherung online zeichnet sich aus durch:
•   eine schnelle und einfache Einrichtung
•   den Schutz der Daten vor unvorhergesehenen Vorfällen (Defekter Computer, Diebstahl,
    Brand, etc.)
•   die Datensicherung in zertifizierten hochsicheren Rechenzentren
•   keine zusätzliche Hardware oder Software notwendig

                                                                                                            15
Die Neuerungen in der Warenwirtschaft

               •   die Sicherung und Rücksicherung der Daten schnell und einfach von jedem Ort der Welt
                   möglich
               •   Sicherung immer nach höchstem Standard mit permanenter Überprüfung

               Alle erforderlichen Informationen - insbesondere zu den Leistungsmerkmalen und Preisen -
               finden Sie im Lexware Service Center. Dort bekommen Sie auch hilfreiche Unterstützung zur
               Registrierung und Aktivierung des Services.
               Um Ihre Datensicherungen online zu verwalten, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:
               •   Aktivierung des Services
               •   Durchführung von Online-Datensicherungen
               •   Verwaltung der Datensicherungen
               •   Rücksicherung von Online-Sicherungsdateien

               Lexware USt-IdNr.-Prüfung
               Nach § 18e UStG gehört die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)
               von EU-Kunden zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und
               grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Die Überprüfung muss dokumentiert und ggf. re-
               gelmäßig wiederholt werden. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach und liegt keine
               gültige USt-IdNr. vor, ist die fällige Umsatzsteuer selbst anzumelden und abzuführen.

Sorgfalts-     Um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist in Lexware warenwirtschaft 2021 die Prüfung
pflicht nach   der USt-IdNr. enthalten:
UStG
               •   Zum einen gibt es nun die Strukturprüfung auf formale Korrektheit einer USt-IdNr.
               •   Zum anderen steht Ihnen der neue Service Lexware USt-IdNr.-Prüfung zur Verfügung,
                   der sowohl die einfache als auch die qualifizierte Online-Anfrage beim Bundeszentralamt
                   für Steuern ermöglicht.

16
Die Neuerungen in Buchhaltung

Die Neuerungen in Buchhaltung
In der neuen Lexware buchhaltung pro Version wurden neben allgemeinen Programmopti-
mierungen die nachfolgenden Funktionen und Erweiterungen integriert:
•   MwSt-Check zum Jahreswechsel 2020/2021
•   Plausibilitätsprüfungen bei der Umsatzsteuerverprobung
•   Löschen des ersten Buchungsjahres - Steuersätze
•   E-Bilanz: Betriebsvermögensvergleich
•   Neue Taxonomie 6.4
•   Aktualisierte gesetzliche Formulare
•   Aktualisierte Kontenrahmen

MwSt-Check zum Jahreswechsel 2020/2021
Aufgrund der vorrübergehenden Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 haben wir Pro-
grammänderungen vorgenommen. Diese wurden Ihnen mittels des MwSt-Checks zur Verfü-
gung gestellt. Ab 1. Januar 2021 erfolgt nun wieder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf
19% bzw. 7%.
Wenn Sie den MwSt-Check durchlaufen haben, müssen Sie nichts weiter tun. Die Rückum-
stellung erfolgt für Sie automatisch.

Weitere Informationen zum Thema Mehrwertsteuersenkung finden Sie auf unseren Sup-
portseiten.

Plausibilitätsprüfungen bei der Umsatzsteuerver-
probung
Die Plausibilitätsprüfung in der Umsatzsteuerverprobung wurde ergänzt. Es werden jetzt auch
Buchungen angezeigt, die gegebenenfalls aufgrund falscher Steuersätze nach dem MwSt-
Check mit Steuer gebucht wurden, obwohl die Buchungen steuerfrei sind. Diese Buchungen
können nun anhand der Liste korrigiert werden.
Sie finden den Bericht im Menüpunkt:
Berichte – Auswertungen – Umsatzsteuerverprobung

Löschen des ersten Buchungsjahres - Steuersät-
ze
Buchungsjahre, für die die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, können Sie über den Menü-
punkt „Erstes Buchungsjahr löschen“ aus dem Programm entfernen. Zudem ist es nun mög-
lich Steuersätze, die aufgrund der Löschung eines Buchungsjahres nicht mehr benötigt wer-
den zu löschen. So reduzieren Sie den Datenbestand und haben die Möglichkeit, frei gewor-
dene Konten erneut zu verwenden.

Die Steuersatzverwaltung finden Sie im Menüpunkt Verwaltung – Steuersätze. Dort haben
Sie die Möglichkeit die nicht mehr verwendeten Steuersätze zu löschen

                                                                                              17
Die Neuerungen in Buchhaltung

            E-Bilanz: Betriebsvermögensvergleich
            Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, wird der Betriebsvermö-
            gensvergleich zum Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Um Sie bei der Erstellung dieses Berichtes
            bestmöglich unterstützen zu können, haben wir eine Kontrollsummenspalte hinzugefügt, die
            das Ausfüllen des Betriebsvermögensvergleichs erleichtert.

            Neue Taxonomie 6.4
            Die aktualisierte Taxonomie (Version 6.4) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember
            2020 beginnen, wird zum Jahreswechsel 2020/2021 in Lexware buchhaltung integriert. Die
            Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 werden der neuen Taxonomie zuge-
            ordnet.
            Bei der Nutzung der neuen Taxonomie in den Standardkontenrahmen SKR3/SKR4 erhalten
            Sie stets den aktuellsten Stand der Kontenzuordnungen.
            Wichtiger Hinweis: Eine Übermittlung mit der neuen Taxonomie 6.4 wird für Testfälle vo-
            raussichtlich zum Ende des Jahres 2020 möglich sein. Echtfälle können jedoch frühestens ab
            Mai 2021 übermittelt werden.

18
Die Neuerungen in Buchhaltung

Aktualisierte gesetzliche Formulare
Lexware buchhaltung enthält die aktuellen Versionen amtlicher Formulare. Aufgrund gesetz-
licher Änderungen wurden die folgenden Formulare entsprechend angepasst:

•   Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021
•   Umsatzsteuer-Erklärung 2021
•   Zusammenfassende Meldung 2021
•   Dauerfristverlängerung 2021
•   Anlage EÜR 2020

Wichtig: Bei Redaktionsschluss lagen diese Formulare noch nicht vor. Sobald das BMF die
amtlichen Formulare veröffentlicht hat, werden wir diese durch ein kostenloses Update im
Programm bereitstellen.

Aktualisierte Kontenrahmen
Wir haben alle verfügbaren Kontenrahmen an die neuen gesetzlichen Anforderungen ange-
passt. Dabei haben wir uns an den Änderungen der neuen DATEV-Kontenrahmen orientiert.

Wichtig: Bei Redaktionsschluss lagen die Änderungen noch nicht vor. Sobald diese veröf-
fentlicht wurden, werden wir Ihnen ein kostenloses Update im Programm zur Verfügung stel-
len.

                                                                                            19
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

            Neuerungen in Lexware lohn+gehalt
            Verlängerung der Sonderregelungen für Kurzar-
            beit
            Die besonderen Regelungen für Kurzarbeit, wie sie seit März 2020 formuliert wurden, gelten
            bis 31.12.2021. Alle Einstellungen und Leistungssätze bleiben erhalten.
            Wenn allerdings nach dem 31.03.2021 erstmalig Kurzarbeit beantragt wird, dann entfällt eine
            stufenweise Erhöhung der Leistungssätze.

            Nutzung der Fehlzeit 1.9.1 Betreuung Kind (IfSG)
            bis 31.03.2021
            Die Nutzung der Fehlzeit "1.9.1 Betreuung Kind (IfSG)" wurde bis zum 31.03.2021 ausge-
            dehnt. Damit wird auch die Entschädigungsleistung in den ersten sechs Wochen durch den
            Arbeitgeber und die Erstattung durch die Gesundheitsbehörden entsprechend verlängert.
            Ursprünglich sollte der Geltungszeitraum für diese Fehlzeit am 31.12.2020 enden.

            Anpassungen der A1-Bescheinigungen und neue
            Bescheinigung "Mehrere Mitgliedsstaaten"
            Für die A1-Bescheinigungen werden der Assistent und die Datensatzformate aktualisiert.
            Es gibt eine neue Bescheinigungsart für Mitarbeiter, die in mehrere Mitgliedsstaaten entsen-
            det werden.

20
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

Es können bis zu 30 Einsatzstellen für einen Mitarbeiter erfasst werden.

Rückführung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag bleibt weiterhin bei 5,5 % der zu leistenden Einkommenssteuer. Al-
lerdings erfolgt die Berechnung erst ab einer bestimmten Höhe und ist auch abhängig von
Steuerklasse und Freibeträgen etc.
Die Freigrenzen sind so stark erhöht, dass ein Großteil der Steuerzahler keinen Solidaritätszu-
schlag (Soli) zahlt.

Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021
Auf der Grundlage des "Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steu-
errecht" steigt die Pendlerpauschale von 0,30 Euro auf 0,35 Euro je angefangenen Kilometer.

Elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft bei
einer Krankenkasse
In § 175 Abs. 3 Satz 3 SGB V ist zum 01.01.2021 festgelegt worden, dass Krankenkassen,
nach Eingang einer Anmeldung der zur Meldung verpflichteten Stelle im elektronischen
Meldeverfahren, das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft zurückmelden:

                                                                                                  21
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

            Die elektronische Feststellung der Krankenkasse über das Bestehen oder Nichtbestehen der
            Mitgliedschaft erfolgt anhand der SV-Meldungen mit den Abgabegründen (GD):
            •   GD 10 Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung
            •   GD 11 Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel
            •   GD 40 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung

            Neben der Information zur Feststellung der Mitgliedschaft wird der Zeitpunkt des Beginns
            der Mitgliedschaft angegeben. Die Angabe entspricht dem Beginn-Datum der Anmeldung
            (GD 10,11,40) oder kann ein Zukunftsdatum enthalten.
            Liegen Mitteilungen über die Feststellung einer Mitgliedschaft vor, erhalten Sie diese über die
            Funktion ‚Abholung der Verarbeitungsprotokolle‘. Danach stehen Sie zur weiteren Verarbei-
            tung in der Antwortzentrale zur Verfügung.

            Überblick der elektronischen Mitteilungen zur Mitglied-
            schaft

            Bestätigung der Mitgliedschaft
            Die Krankenkasse bestätigt die Mitgliedschaft mit dem Beginn-Datum. Sie erhalten folgen-
            den Rückmeldung in der Antwortzentrale.

            •   Das Rückmeldedatum ist das Erstell-Datum der Krankenkasse.
            •   Das Beginn-Datum ist das Datum der Anmeldung GD 10,11,40).

            Mit ‚Archivieren‘ wird der Eintrag anschließend in der Antwortzentrale archiviert.
            Archiv: Stellen Sie rechts im Bild auf ‚Filter einblenden‘ und die Anzeige auf ‚erledigte Ein-
            träge‘ um.

22
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

Die Mitgliedschaft wird nicht bestätigt
Sie erhalten in der Antwortzentrale eine Rückmeldung, in der die Mitgliedschaft nicht bestä-
tigt wird. Die Anmeldung ist zu stornieren. Wählen Sie in den Stammdaten des betroffenen
Mitarbeiters eine Krankenkasse aus, bei der eine Mitgliedschaft besteht. Falls der Mitarbeiter
in der Krankenversicherung privat versichert, muss keine Stammdaten-Korrektur vorgenom-
men werden.

Die Mitgliedschaft für Zukunft bestätigt
Sie erhalten in der Antwortzentrale eine Rückmeldung in dem die Krankenkasse die Mit-
gliedschaft mit Beginn-Datum in der Zukunft bestätigt wird.
Eine Anmeldung darf dann erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Erfassen Sie in den Stammda-
ten des Mitarbeiters die Krankenkasse, die vor dem Beginn-Datum gültig ist oder korrigieren
Sie ggf. das Eintrittsdatum. Die bisherige Anmeldung wird storniert und steht zum Versand
bereit.
Sobald das Beginn-Datum der Mitgliedschaft erreicht ist, ist diese Kasse in den Stammdaten
erneut zu hinterlegen.
Beginnt die Mitgliedschaft unter dem Monat, also nicht zum 1. des Monats, ist der Wechsel
der Krankenkasse im Zuge eines Statuswechsels tagesgenau zu erfassen. Diesen finden Sie im
Programm unter dem Menüpunkt "Bearbeiten" bei geöffnetem Abrechnungsfenster des Mit-
arbeiters.

Die Rückmeldung enthält ein Beginn-Datum
Bei Arbeitnehmern, die familienversichert sind, meldet die Krankenkasse immer „Mitglied-
schaft besteht nicht" zurück. Grund hierfür ist, dass die Familienversicherung keine eigene
Mitgliedschaft begründet. Wenn in der Rückmeldung zusätzlich ein Beginn-Datum übermit-
telt wird, handelt es sich um die korrekte Krankenkasse und es ist nichts weiter zu tun.
Wird die Mitgliedschaft nicht bestätigt beinhaltet aber ein Beginn-Datum, so wird eine Fami-
lienversicherung von der Krankenkasse für den Mitarbeiter bestätigt.
Hinweise:
•   Die elektronische Bestätigung der Krankenkasse ist der Nachweis über die bestehende
    Mitgliedschaft. Weitere papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen erfolgen nicht.
•   Bestehende papiergebundene Mitgliedschaftsbestätigungen verlieren zum 01.01.2021
    nicht ihre Gültigkeit und sind weiterhin aufzubewahren.
•   Das neue Meldeverfahren gilt für Mitarbeiter mit Eintrittsdatum ab 01.01.2021.
•   Das elektronische Verfahren gilt nicht für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer.

Elektronische Anforderung fehlender Jahresmel-
dungen
Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftig-
ten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgen-
den Jahres, eine Jahresmeldung zu erstatten (§ 10 DEÜV).
Sofern die Jahresmeldung nicht bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorliegt, können Kranken-
kassen ab dem 01.01.2021 Jahresmeldungen für abgelaufene Kalenderjahre, beginnend mit
dem Kalenderjahr 2020, in elektronischer Form bei den Arbeitgebern anfordern.
Wenn die Jahresmeldungen nicht fristgerecht (spätestens bis zum 15. Februar) versendet wur-
den, werden die Arbeitgeber ab 2021 elektronisch daran erinnert, in dem die Jahresmeldun-
gen (pro Mitarbeiter) angefordert werden.

                                                                                                 23
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

            Liegen Anforderungen zur Abgabe einer Jahresmeldung vor, erhalten Sie diese über die Funk-
            tion ‚Abholung der Verarbeitungsprotokolle‘ und stehen danach zur weiteren Verarbeitung in
            der Antwortzentrale zur Verfügung. Das Rückmeldedatum ist das Erstell-Datum der Kran-
            kenkasse.

            Mit ‚Übernehmen‘ des Eintrags steht die Jahresmeldung auf der Prüfliste zum Versand bereit.
            Der Eintrag ist anschließend in der Antwortzentrale archiviert.
            Archiv: Stellen Sie rechts im Bild auf ‚Filter einblenden‘ und die Anzeige auf ‚erledigte Ein-
            träge‘ um.

            Hinweise:
            •   Nach Eingang der Anforderung sind fehlende Jahresmeldungen spätestens mit der nächs-
                ten Entgeltabrechnung abzugeben.
            •   Fehlende Jahresmeldungen für geringfügig Beschäftigte werden weiterhin ausschließlich
                in Papierform angefordert.
            •   Das neue Verfahren gilt nicht für fehlende UV-Jahresmeldungen mit Grund 92.
            •   Eine Jahresmeldung kann entfallen, wenn beispielsweise bis zum Jahreswechsel bereits
                eine Unterbrechungsmeldung oder eine Abmeldung übermittelt wurde.

            Die elektronische Anforderung erfolgt für jede Jahresmeldung einmalig. Sofern die Arbeitge-
            ber auf die elektronische Anforderung nicht reagieren, erfolgt die weitere Korrespondenz au-
            ßerhalb des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens.

            Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021
            Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steu-
            errecht“ wird die Pendlerpauschale ab Januar 2021 erhöht. Die Pendlerpauschale steigt von
            bisher 0,30 Euro auf 0,35 Euro.

24
Neuerungen in Lexware lohn+gehalt

Aktualisierung der Formulare und Bescheinigun-
gen
Folgende Formulare und Bescheinigung werden aktualisiert:
•   Lohnsteueranmeldung
•   Lohnsteuerbescheinigung
•   Bescheinigungen des Bescheinigungswesens

Gesetzliche Rechengrößen Lohnsteuer, Sozial-
versicherung 2021
Die gesetzlichen Rechengrößen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung für 2021 lagen zum
Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Programmversion noch nicht abschließend vor.

Zur Abrechnung des Jahres 2021 ist eine Programmaktualisierung erforderlich.

Diese Aktualisierung wird Anfang Januar 2021 verfügbar sein.
Im Rahmen der Aktualitätsgarantie stellen wir Ihnen diese Aktualisierung automatisch über
den Lexware Info Service zur Verfügung.

Umlagesätze und Zusatzbeiträge
Beachten Sie, dass Sie die Umlagesätze und Zusatzbeiträge der Krankenkassen selbst pflegen
müssen.
Diese Sätze werden nicht durch Programmaktualisierungen eingepflegt.
Empfehlung: Nutzen Sie den zusätzlichen Service Lexware eService personal (kostenpflich-
tig). Lexware eService personal aktualisiert die Umlagesätze und Zusatzbeiträge der Kranken-
kassen automatisch.

                                                                                               25
Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung

            Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung
            Degressive AfA und degressive Festwert-AfA
            Infolge des Konjunkturpakets ist in der Steuerbilanz für die abnutzbaren und beweglichen
            Wirtschaftsgüter die degressive AfA und die degressive Festwert-AfA zulässig. Vorausgesetzt
            das AHK-Datum ist ab dem 01.01.2020 und bis zum 31.12.2021. In diesem Fall beträgt der
            degressive AfA-Satz das 2,5 fache des linearen AfA-Satzes und maximal 25%.
            Für diese AHK-Datum können Sie in einer Firma für den Betriebsvermögensvergleich für den
            Rechnungskreis Steuerrecht diese AfA-Arten auswählen.

            In einer Firma für die Einnahme-Überschussrechnung ist die lineare und die degressive Fest-
            wert-AfA nicht zulässig.

            Kostenlose Aktualisierungen ab dem Januar 2021
            Taxonomie 6.4 für die E-Bilanz und für EHUG
            Die Taxonomie 6.4 ist für die E-Bilanz in den nach dem 31.12.2020 beginnenden Wirt-
            schaftsjahren verpflichtend. Die Taxonomie 6.4 wird auch für die Veröffentlichung der Han-
            delsbilanz in dem Bundesanzeiger empfohlen.
            Wenn Sie Lexware buchhaltung pro 2021 installiert haben, können Sie den in der Anlagen-
            verwaltung erstellten Anlagespiegel brutto E-Bilanz in die E-Bilanz-Zentrale der Buchhal-
            tungs-Firma importieren.

            Anlage AVEÜR 2020
            Die Berechnung der Werte des Anlagevermögens in der Anlage EÜR und Anlage AVEÜR
            2020 gehören zu dem Lieferumfang. Nach der Installation des Updates können Sie den Wirt-
            schaftsgütern die EÜR-Positionen zuordnen und in dem Menü Berichte  Anlagespiegel
            unter der Schaltfläche Manuelle Werte die Werte des Anlagevermögens für die Anlage
            AVEÜR 2020 berechnen.

26
Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung

Wenn Lexware buchhaltung pro 2021 installiert ist, können Sie die in Anlagenverwaltung
ermittelten Werte in die Buchhaltungs-Firma übernehmen.

Herabsetzungsbetrag
Laut der Stellungnahme des Bundesrats vom 09.10.2020 zu dem Jahressteuergesetz 2020
sind ab dem Wirtschaftsjahr 2020 Investitionsabzugsbeträge von bis 50 % der geplanten
AHK möglich für die abnutzbaren und beweglichen sowie für die abnutzbaren immateriellen
Wirtschaftsgüter.
Wird die Investition ab dem Wirtschaftsjahr 2021 getätigt, sind Herabsetzungsbeträge von bis
zu 50 % der AHK möglich.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2021 bzw. 2021/2022 können Sie in der Anlagenverwaltung Herab-
setzungsbeträge von bis zu 50 %der AHK erfassen für diese beiden Arten von Wirtschaftsgü-
tern.

Zu- und Abgangsbuchungen
Übersicht
In Lexware anlagenverwaltung pro können Sie die Buchungssätze für die Zu- und Abgänge
erzeugen und nach Lexware buchhaltung pro exportieren oder übertragen. Dafür werden Bu-
chungsvorlagen und eine Buchungsmaske bereitgestellt.
Für die Bewegungen Zugang, Übernahme bestehendes Anlagegut, Korrekturen nach der Be-
triebsprüfung, aktivierte Zinsen Fremdkapital, Herabsetzungsbetrag, AHK-Minderung, er-
folgsneutraler Zuschuss, Umbuchung, Storno Sammelposten, Storno Verschoben, Teilab-
gang, Vollabgang, Betriebsaufgabe und Zuschreibung werden Muster-Buchungsvorlagen be-
reitgestellt.
In der Buchungsmaske können Sie den Bewegungen eine Muster-Buchungsvorlage zuordnen,
die Muster-Buchungsvorlage ändern und für weitere Fälle als eigene Buchungsvorlage spei-
chern.
Die erfassten Buchungssätze können Sie in der Buchungsmaske bearbeiten, in dem Bericht
Buchungsliste ausdrucken und die Buchungsliste exportieren oder nach Lexware buchhaltung
pro übertragen.

Infolge dieser neuen Programmfunktionen entfällt in dem Firmenassistenten auf der Seite
Rahmendaten das Zuschreibungskonto. In den Menü Datei  Export und Extras  Bu-
chungsliste gibt es unterschiedliche Menüpunkte für die AfA-Buchungsliste, der Buchungslis-
te für die Zu- und Abgänge sowie für das Zurücksetzen bereits übertragener Zeiträume.

                                                                                               27
Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung

            Buchungsvorlagen
            Unter Verwaltung  Buchungsvorlagen sinddie Bewegungen aufgelistet, für welche Sie mit-
            tels der Muster-Buchungsvorlagen die Buchungssätze erzeugen können. Gibt es für eine Be-
            wegungen mehrere Geschäftsfälle werden mehrere Buchungsvorlagen bereitgestellt. Der Leis-
            tungsumfang der Anlagenverwaltung wird fortlaufend erweitert. Ergeben sich hieraus weitere
            Muster-Buchungsvorlagen können Sie diese aktualisieren.

28
Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung

In der Eingabemaske für die Buchungsvorlagen können Sie die Kontenkategorien nicht än-
dern. Die Bezeichnung der Buchungsvorlage ist ein Pflichtfeld. Die Eingabe der anderen Fel-
der liegt in Ihrem Ermessen. Fehlende Werte wie das Gegenkonto können Sie in der Bu-
chungsmaske ergänzen.

Buchungsmaske
Die Buchung der Bewegungen erfolgt in anderen Menüpunkten und mit einer anderen Funk-
tionalität als bei den AfA-Buchungen. Dadurch können Sie in dem Rechnungskreis Steuer-
recht für das Wahlrecht Entscheidung Verschoben die Zu- und Abgänge buchen und die Bu-
chungssätze in die Buchhaltung übertragen oder exportieren. Sobald Sie sich für das Wahl-
recht GWG oder das Wahlrecht Sammelposten entschieden haben, können Sie auch die
AfA-Buchungsliste exportieren.

                                                                                              29
Die Neuerungen in der Anlagenverwaltung

            Haben Sie für einen Monat die Bewegungen erfasst, können Sie unter Extras  Buchungslis-
            te  Zu-/Abgänge erfassen die Buchungsmaske aufrufen. Danach ermittelt die Anlagenver-
            waltung nacheinander die Bewegungen und listet für jede Bewegung die Buchungsvorlagen
            auf. Ihre Aufgabe besteht darin, die passende Buchungsvorlage auszuwählen und ggf. das Ge-
            genkonto zu erfassen. Die anderen Bestandteile des Buchungssatzes wie der Buchungsbetrag,
            Buchungstext, die Belegnummer werden von der Anlagenverwaltung aus den AfA-
            Stammdaten und den Bewegungsdaten ermittelt und in die Buchungsmaske geschrieben. Die
            für das Anlagegut hinterlegte Kostenstelle wird von der Anlagenverwaltung in den Buchungs-
            satz geschrieben, wenn das Gegenkonto ein Erfolgskonto ist. Ist das Gegenkonto ein Be-
            standskonto ist der Buchungssatz immer ohne Kostenstelle.

            Bericht Buchungsliste
            Unter Berichte  Buchungsliste sind Formulare für die Bewegungsbuchungen nach Bewe-
            gungs- und nach Buchungsdatum hinterlegt.

            Schnittstellen Buchhaltung
            In dem Menü Extras  Buchungsliste  Zu-/Abgänge übertragen können Sie die Buchungs-
            liste für den Zeitraum nach Lexware buchhaltung pro übertragen.
            Den Export der Buchungsliste führen Sie unter Datei  Export aus.

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Die Neuerungen in Reisekosten

Die Neuerungen in Reisekosten
Sachbezugswerte 2021
In gewisser Regelmäßigkeit (derzeit jährlich), wird vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates die Sachbezugsverordnung angepasst. In
dieser Sachbezugsverordnung (SvEV) werden unter anderem die Monatswerte für Frühstück,
Mittagessen und Abendessen festgelegt. Dabei wird die Entwicklung der Verbraucherpreise
(Verbraucherpreisindex) berücksichtigt. Die Sachbezüge stehen werden mit der Januaraktuali-
sierung über den Lexware Info Service Assistent und über Mein Lexware bereitgestellt.
Die gesetzlichen Werte werden dann automatisch im Programm unter dem Menü Verwal-
tung  Berechnungsgrundlagen  Sonstige Angaben eingetragen.

Auslandspauschalen 2021
Neue Auslandspauschalen werden vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gemacht.
In der Regel werden diese jedoch erst kurz vor dem Jahresende veröffentlicht. Falls es für Rei-
sen ab dem 01.01.2021 Anpassungen bei den Auslandspauschalen gibt, werden diese im
Rahmen der Januaraktualisierung (2021) über den Lexware Info Service Assistent und über
Mein Lexware bereitgestellt.
Neue gesetzliche Werte werden automatisch im Programm unter dem Menü Verwaltung 
Berechnungsgrundlagen  Auslandspauschalen eingetragen.

Mehrwertsteueränderung zum 01.01.2021
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (Konjunkturpaket) wurde beschlossen, dass die Redu-
zierung des Mehrwertsteuersatzes nur bis zum 31.12.2020 gelten soll. Ab dem 01.01.2021 soll
der Regelsteuersatz wieder 19 % und der ermäßigte Steuersatz 7 % betragen.

Falls es zu einer Verlängerung der Gültigkeit der reduzierten Mehrwertsteuersätze kommt,
wird dies im Januarupdate berücksichtigt.

Die Umstellung erfolgt automatisch. Bei der Erfassung von Belegen wird anhand des Reise-
tag- Belegdatums der entsprechende Vorsteuersatz herangezogen. Da die Kontierungen schon
vorhanden sind ergeben sich keine weiteren Änderungen im Programm.

Ablösung der Außendienstversion durch
Lexware MyCenter
Die Entwicklung für die Außendienstversion von Lexware reisekosten wurde eingestellt. Es
gibt für diese Version keine Updates mehr.
Die Zentrale kann bis Ende 2020 noch Reisen der bisherigen Außendienstversion importie-
ren. Ein Export von (Korrektur-)Reisen, Verwaltungsdaten und Stammdaten durch die Zent-
rale ist nicht mehr möglich.

Anstelle der Außendienstversion kann die Web-Applikation Lexware myCenter verwendet
werden. In erster Linie bietet Lexware myCenter diese Vorteile und Möglichkeiten:

                                                                                                  31
Die Neuerungen in Reisekosten

            •   Keine Installation notwendig. Internet-Browser und aktive Internetverbindung genügt.
            •   Die Verbindung zwischen MyCenter und der Datenbank von Lexware reisekosten wird
                über das Internet mit HTTPS aufgebaut.
            •   Die Einrichtung von MyCenter in der Zentrale wird durch Assistenten unterstützt. Für
                die Ersteinrichtung werden nur wenige Minuten benötigt.
            •   Inlands- und Auslandsreisen inklusive Belege und Tagesangaben zu erstellen oder zu be-
                arbeiten.
            •   Genehmigung von Reisen ausschließlich über myCenter möglich.
            •   Druck von Reisedaten
            •   Alle in Lexware myCenter erfassten Daten stehen unmittelbar in Lexware reisekosten zur
                Verfügung. Die erfassten Daten können nur Berechtigte einsehen und auswerten.
            • Kein Export oder Import von Daten notwendig.
            Wird neben dem Programm Lexware reiskosten auch das Programm Lexware fehlzeiten ein-
            gesetzt, können über die gleiche Web-Anwendung Urlaubsanträge und Krankmeldungen er-
            stellt und Arbeitszeiten erfasst werden.

            Lexware MyCenter
            Video für Einrichtung und Anwendung
            Wir haben je ein Video für die Einrichtung von Lexware myCenter und eines für die Web-
            Anwendung MyCenter erstellt. Damit kann man sich einen Überblick über die Funktions-
            weise von MyCenter verschaffen.

            Über den Link erreichen Sie das Video für die Einrichtung in der Zentrale

            Für die Mitarbeiter die MyCenter nutzen sollen, dient dieses Video für das Arbeiten mit
            Lexware myCenter

            Umgestaltung der Web-Seiten
            Derzeit wird die Web-Applikation Lexware myCenter komplett neugestaltet. Dadurch wird
            die spätere Portierung auf mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets deutlich erleich-
            tert. Die nachfolgenden Abbildungen entsprechen dem derzeitigen Entwicklungsstand und
            können sich bis zur Verfügungstellung noch ändern.
            Damit auch fremdsprachliche Mitarbeiter bei der Arbeit mit MyCenter unterstützt werden,
            wurde gleich zu Beginn auf Mehrsprachenfähigkeit geachtet. Geplant sind derzeit englisch,
            französisch und spanisch.

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Die Neuerungen in Reisekosten

Die bisherigen Funktionen sind weiterhin enthalten. Die bisherigen Anmeldedaten bleiben
weiterhin gültig.

Die Reisekosten- bzw. Fehlzeitenseiten wurden ebenfalls überarbeitet und bieten nun auch
für die Erfassung per Smartphone eine gute Bedienbarkeit.
Eine Bearbeitung angelegter Reisen, die Genehmigung und der Ausdruck von Reisen findet
sich in der Detailansicht der aufgeklappten Reise.

Die Umstellung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.

Ergänzungen im Leitfaden für Reisekosten
Der Leitfaden für Reisekosten, der Ihnen bei fachlichen Fragestellungen wertvolle Hinweise
geben kann, wurde erweitert und ergänzt.

Aufrufen können Sie den Leitfaden weiterhin im Menü ? über den Befehl Leitfaden.

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