Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen - Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
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Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen Martin Törpe AL-KO Lufttechnik 1
Neues aus der Normenwelt Inhalt: Ökodesignrichtlinien EnEV / GEG Fördermöglichkeiten für RLT Geräte -update DIN EN 13053 DIN EN 16798-3 – (11/2017) DIN EN 16798-1 M. Törpe / B. Bayer 2
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Antriebsmotore Gültig generell für alle Antriebsmotoren von Ventilatoren, Pumpen, Maschinen, … nur wenig Ausnahmen zulässig (ATEX, hohe Temperaturen, …) Ab 1.1.2017: Motoren generell in IE 2 mit Umrichter oder Klasse IE3 ohne Umrichter Ab 1.7.2021: Nur noch IE3 mit Umrichter und gültig auch für 8 polige Motore Ab 1.7.2023: • Ex Motore in Ausführung “erhöhter Sicherheit” mindestens IE2 • Standard Motore mit 75 kW- 200 kW Klasse IE4 4
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Ventilatoren Neu – Entwurf weitere Verschärfung Ökodesignrichtlinie für Ventilatoren geplant 1.1.202x Max.Ventilatorwirkungsgrad (Schaufel rückwärts gekrümmt ohne Gehäuse) 66,0% 65,0% max. Ventilatorwirkungsgrad (stat.) 64,0% 63,0% 62,0% 61,0% 60,0% 59,0% gültig ab 2013 58,0% gültig ab 2015 57,0% 56,0% gültig ab 202x Entwurf 55,0% 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 aufgenommene Ventilatorleistung (incl. Antriebsmotor) in kW Spitzenwirkungsgrad von Ventilatoren wird weiter steigen! Bei großen Ventilatoren besteht noch ein großer Entwicklungsbedarf hinsichtlich Energieeffizienz! In jedem Fall erfordert das Antriebsmotore min. Effizienzklasse IE3 und IE4. 5
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Ökodesignrichtlinie zur Mindesteffizienz von Lüftungsgeräten in Europa VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen Betroffen sind: Wohnungslüftungsgeräte, Lüftungsgeräte für Nichtwohngebäude und Boxventilatoren, Dachlüfter,… Verantwortlich ist der Gerätehersteller. Gültig ab: 1.1.2016 mit Verschärfung ab 1.1.2018 Update x.x.2022 – Diskussion begonnen ! 6
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Definition eines Lüftungsgerätes gem. Ökodesignverordnung – (bisher gültig): Lüftungsgerät = Luftaustausch im Gebäude oder Gebäudeteil in denen sich bestimmungsgemäß Menschen aufhalten. Verbrauchte Luft wird durch neue ersetzt. Verbrauchte Luft entsteht durch Menschen, Emissionen, interne oder externe Wärmelasten. Wichtig für Definition evtl. Ausnahmen aus dem Geltungsbereich Textvorschlag für das Update der Ökodesignrichtlinie: “ventilation units (VU)’ means an electricity driven appliance equipped with at least one impeller, one motor and a casing and intended to replace air that is utilised/polluted due to presence of human beings and their use of the building including emissions from building materials, decorative and interior product and equipment “ 7
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte (Gültigkeit frühestens x.x.2022) Wärmerückgewinnung: Es wurde verstanden, dass bei weiterer Erhöhung der Anforderung an Wärmerückgewinnungssysteme eine Klimazonenabhängigkeit eingeführt werden muss! Eine Entscheidung dazu gibt es derzeit noch nicht. Berücksichtigung latenter Energie durch die Wärmerückgewinnung (in wärmeren Klimazonen- Einsatz von Sorptionsrotoren oder Plattenwärmetauschern mit Feuchterückgewinnung) durch ein Bonussystem gem. Formel: ήe : Wirkungsgrad sensibel und latent unter Referenzbedingungen ήt : Wirkungsgrad sensibel (AUL+5°C / ABL+25°C) ήx-c : Wirkungsgrad latent (Feuchte) (AUL35°C_55%rF / ABL25°C_65%rF) 8
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte (Gültigkeit frühestens 1.1.2022) Wärmerückgewinnung: Diskussion 77% WRG (Plattenwärmetauscher u. Rotor) in kalter Klimazone Industrie möchte keine Verschärfung! Zu KVS gibt es noch keine neuen Vorschläge 9
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte (Gültigkeit frühestens 1.1.2022) Regelung Lüftungsgeräteregelung mit Mindestanforderungen: • Möglichkeit zur Kommunikation mit einer Gebäudeleittechnik • Möglichkeit einer variablen Luftmengensteuerung zeitgesteuert (Stufe 1) Steuerung über Luftqualität (Stufe 2) vergl. EN 16798-3 >= IDA-C5 Umsetzung evtl. verbunden mit einer Bonusregelung zum max. Strombedarf Auszug: EN 16798-3 „Regelungsmöglichkeiten von Luftströmen“ 10
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte (Gültigkeit frühestens 1.1.2022) Filter: Hier ist zu erwarten, dass durch doch unterschiedliche Filterausstattung in den Geräten differenziertere Werte für die Berechnung des zulässigen maximalen Strombedarf definiert werden. Werte dazu sind noch nicht finalisiert 11
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte (Gültigkeit frühestens 1.1.2022) Maximaler Strombedarfs (SFPint): Der maximal zulässige Strombedarf wir vermutlich noch etwas nach unten gehen, da es mittlerweile effizientere Ventilatoren gibt. Daraus würde sich eine geringfügige Reduzierung der Luftgeschwindigkeiten im Gerät ergeben. Vorschlagwerte dafür sind noch nicht genannt. 12
Ökodesignrichtlinie Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte Ausnahmen – keine wesentlichen Änderungen: • ATEX Geräte • Reine Entrauchungsgeräte • Geräte für toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit abrasiven Stoffen damit sind z.B. nicht unsere klassischen Laborabluftgeräte gemeint • Haushalts-Dunstabzugshauben, die in Richtlinie Nr. 66/2014 geregelt sind damit sind nicht die gewerblichen Küchenabluftanlagen gemeint! • Geräte mit einer Wärmepumpe als WRG (WP muss Gerätebestandteil sein) • Lüftungsgeräte für Rechenzentren • Kombinierte Lüftungsgeräte mit einem max. Außenluftanteil im Winter
Neues aus der Normenwelt Gebäudeenergiegesetz Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) zusammen. Ziel ist eine Entbürokratisierung und Vereinfachung - 207 Seiten ???? GEG Entwurf ist durch den Bundesrat und wird bald Gültigkeit erlangen – Termin noch nicht bekannt. M. Törpe / B. Bayer 14
Neues aus der Normenwelt Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz: • Keine Anpassung der Anforderungen gegenüber den aktuellen EnEV und EEWärmeG Verordnungen hinsichtlich Gebäudeausführung und der Nutzung regenerativer Energien. • Eigene Stromproduktion kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jahresenergieverbrauch eines Gebäudes mit angesetzt werden. • Anforderungen an eine energetische Inspektion von Klimaanlagen modifiziert M. Törpe / B. Bayer 15
16 Anforderungen des GEG an RLT Geräte Referenz- bzw. Standardtechnik: GEG x/x/2020 Mindestanforderungen: Referenzbilanzierung: >4000m3/h: SFP Werte: WRG ist Pflicht entsprechend der Zuluft max. 1500 W/m3/h Tabelle 13053 (Version 11_2007), SFP Klasse 4 Abluft max. 1000 W/m3/h (2000 W/m3/s) Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für WRG anwendbar Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für WRG : min. 60% Wirkungsgrad überholt wg. WRG anwendbar Ökodesignanforderungen! WRG muss Ökodesignanforderungen erfüllen
17 Auszug EN 16798-3 Mindestanforderung EnEV 2016ff bei Luftmengen > 4000 m3/h Zuluft Bezieht sich auf saubere Filter und nicht auf den Dimensionierungsdruckverlust, der für die Auslegung verwendet wird! Auszug: DIN EN 16798-3
18 Auszug EN 116798-3 SFP- Bonussystem (Schwebstofffilter auch extern) (Aktivkohlefilter) Nicht gültig bei der GEG Bewertung Auszug: DIN EN 16798-3
19 Anforderungen der GEG an RLT Geräte Nutzung erneuerbarer Energien in RLT Geräten: Die Nutzung von Abwärme durch eine WRG im RLT Gerät ist nach wie vor als „Ersatzmaßnahme“ möglich. Anteil muss mindestens 50% vom gesamten Wärme-und Kälte- und Warmwasserenergiebedarf betragen. Sonst keine weiteren Forderungen dazu. Früher Mindesteffizienz 70% und Arbeitszahl >10 sind entfallen, werden aber durch die Ökodesignanforderungen weitgehend abgedeckt.
20 Anforderungen der GEG an RLT Geräte Energetische Inspektion: • Notwendig bei Klimaanlagen mit > 12 kW Leistung • Stichprobenverfahren wenn >10 vergleichbaren Anlagen im Leistungs-bereich zwischen 12 und 70 kW Kälteleistung • Inspektionspflicht besteht nicht wenn ein System zur Gebäudeautomation und Regelung vorhanden ist, mit Mindestfunktionen: Energieverbrauchsüberwachung mit Analysemöglichkeit Energieverbrauchsvergleiche mit Referenzwerten kombiniert mit einer Warnmeldung bei Überschreitungen
Ökodesignrichtlinie Lüftungszentralgeräte Abgrenzung Ökodesignrichtlinie vs. Gebäudeenergiegesetz im Einsatz von RLT Geräten Ökodesignverordnung GEG Verantwortlichkeit : Gerätehersteller Bauherr/Eigentümer (Planer) WRG : nur bei allen Kombigeräten >4000 m3/h Ausnahmen : wenige nicht Wirtschaftlichkeit Stromverbrauch : Limit SFPint (WRG,Filter Ventilator) Limit SFP (Gerät+Kanal) Systemwirkungsgrad bei ELA) EnEV Mindestanforderungen EnEV Nachweis Bauantrag B. Bayer / M. Törpe M. Törpe 21
Förderprogramme – update Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderprogramm: „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “ Antragsberechtigt: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen für alle Zuwendungsfähig: Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen; Wärmepumpen mit Speichern. Neu seit 2019 Förderung adiabatischer Kühlung in RLT Anlagen Januar 2019 Anforderungen: vielfältig, Anforderungen an den GWP Wert vom Kältemittel,… Förderquote: Festausschuss + Bonusförderung - wird mit Formeln berechnet Link: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html https://fms.bafa.de/BafaFrame/kaelteklima2 22
Förderprogramme – update Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderprogramm: „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “ Förderung indirekter adiabatischer Kühlsysteme in RLT Anlagen Förderung über Festzuschüsse in Abhängigkeit der adiabatisch erzeugten Kühlleistung unter Referenzbedingungen (32°c Außenluft / 25°C/60%rF Abluftzustand). Förderung adiabatische Kühlung 10000 Beispiel: 9000 für 10.000 m3/h errechnet sich beispielweise eine Förderung von 5000 Euro. 8000 Förersumme (Euro) 7000 6000 5000 4000 3000 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Kälteleistung adiabatische Kühlung (kW) 23
Neues aus der Normenwelt DIN EN 13053 11/2019 Lüftung von Gebäuden — Zentrale raumlufttechnische Geräte — Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten (Status final Abgestimmt – Übersetzungen ins Deutsche sind derzeit in der Überprüfung- Gültigkeit xx/2020 erwartet) M. Törpe / B. Bayer 24
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 13053 07/2018- DIN EN 13053 Lüftung von Gebäuden — Zentrale raumlufttechnische Geräte — Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten Inhalte: • Verfahren zur Messung der Leistungs- und Schalldaten von RLT Geräten auf einem Prüfstand auch in Hinblick auf eine Marktüberwachung zur Ökodesignrichtlinie für RLT Geräte. • Festlegung von zulässigen allgemein Toleranzen • Definition von Geschwindigkeitsklassen, Wärmerückgewinnungsklassen, Klassen zur Ventilatoreffizienz im Betriebspunkt. • Festlegungen einzelner Geräteausführungen M. Törpe / B. Bayer 25
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 13053 E 07/2018- Definition neuer Wärmerückgewinnungsklassen (H-Klasse): vergleichbar mit: ErP 2018 Platten- WT. / Rotor ErP 2018 KVS Vergleich zu alt: Eta t : Temperaturwirkungsgrad bei ausgeglichenen Luftvolumenströmen Eta e: energetischer Wirkungsgrad (berücksichtigt neben dem Energiegewinn auch den energetischen Aufwand). M. Törpe / B. Bayer 26
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 13053 07/2018- Neu: Definition neuer Filterenddrücke – noch Entwurfsstatus! Anfangsdruck + 50 Pa oder Anfangsdruck x 3 „
Neues aus der Normenwelt DIN EN 16798-3 – (11/2017 ) Lüftung von Nichtwohngebäuden –Anforderungen an die Leistung von Lüftungs-und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme Nichts aktuelles – derzeit läuft die Überarbeitung zur Implementierung der neuern Filterspezifikationen auf Basis der Partikelklassen M. Törpe / B. Bayer 28
Neues aus der Normenwelt DIN EN 16798-1 – (update 9/2018-Entwurf) Energetische Bewertung von Gebäuden - Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik. • In Europa nunmehr verabschiedet • Deutsche Übersetzung fehlt noch • Veröffentlichungstermin unbekannt Inhalte werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr verändern. M. Törpe / B. Bayer 29
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Schritt 1: Festlegung zum Thema Behaglichkeit Übernahme aus der DIN EN ISO 7730 mit zusätzlich Kategorie IV M. Törpe / B. Bayer 30
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Schritt 2: Festlegung der operativen Raumtemperatur M. Törpe / B. Bayer 31
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen Die Außenluftvolumenströme aus bisheriger IDA 1: 72 m³/h p ΔCO2< 350 ppm DIN EN 13779 (IDA/ODA) entfallen IDA 2: 45 m³/h p Δ CO2< 500 ppm IDA 3: 29 m³/h p Δ CO2< 800 ppm Luftmengenbestimmung übernommen aus der DIN EN 15251 Berechnungvariante 1: Luftmenge personenabhängig qp + Luftmenge gebäudeabhängig qB = erforderliche Luftmenge qtot qtot= n • qP+ AR• qB n Anzahl der Personen im Raum in Personen qp personenbezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers) AR Grundfläche des Raumes in m3 qB gebäudebezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers) M. Törpe / B. Bayer 32
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen M. Törpe / B. Bayer 33
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen Beispiel: Büroraum 10 m2 mit einer Person besetzt M. Törpe / B. Bayer 34
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Berechnungsvariante 2: Festlegung der Außenluftmengen – Luftmengenfestlegung an Hand der zu erwartenden CO2 Konzentration Neu: EN 16798-1 vgl. DIN EN 15251 Dieses Verfahren bringt ca. 20% bis 30% niedrigere Außenluftvolumenströme als Möglichkeit eins – es fehlt der gebäudeabhängige Anteil Bei 1,2 met : Kat. 1 36 m3/h Kat. 2 25 m3/h Kat. 3 14,4 m3/h M. Törpe / B. Bayer 35
Neues aus der Normenwelt -DIN EN 16798-1 E Festlegung der Außenluftmengen – Berechnungsmethode 3 Luftmengenfestlegung an Hand vorgegebener Lüftungsraten Entweder je Person oder je Fläche – der höhere Wert wird angenommen m3/h je Person 72 m3/h 50 m3/h 29 m3/h 20 m3/h M. Törpe / B. Bayer 36
Neues aus der Normenwelt Das muss für heute reichen…. Martin Törpe AL-KO THERM GMBH martin.toerpe@al-ko.com M. Törpe / B. Bayer 37
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