Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen - Martin Törpe AL-KO Lufttechnik

 
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Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen - Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen

                           Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
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Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen - Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
Neues aus der Normenwelt

         Inhalt:

          Ökodesignrichtlinien
          EnEV / GEG
          Fördermöglichkeiten für RLT Geräte -update
          DIN EN 13053
          DIN EN 16798-3 – (11/2017)
          DIN EN 16798-1

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Neues aus der Welt der Normen, Richtlinien u. Gesetze zu RLT Anlagen - Martin Törpe AL-KO Lufttechnik
Neues aus der Normenwelt

                Ökodesignrichtlinien

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Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Antriebsmotore
Gültig generell für alle Antriebsmotoren von Ventilatoren, Pumpen, Maschinen, …
 nur wenig Ausnahmen zulässig (ATEX, hohe Temperaturen, …)
Ab 1.1.2017:
Motoren generell in IE 2 mit Umrichter oder Klasse IE3 ohne Umrichter
Ab 1.7.2021:
Nur noch IE3 mit Umrichter und gültig auch für 8 polige Motore

Ab 1.7.2023:

• Ex Motore in Ausführung “erhöhter Sicherheit” mindestens IE2

• Standard Motore mit 75 kW- 200 kW Klasse IE4

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Ökodesignrichtlinie
  Gesetzliche Anforderungen an Ventilatoren
Neu – Entwurf weitere Verschärfung Ökodesignrichtlinie für
Ventilatoren geplant 1.1.202x
                                                    Max.Ventilatorwirkungsgrad (Schaufel rückwärts gekrümmt ohne Gehäuse)

                                                  66,0%

                                                  65,0%
            max. Ventilatorwirkungsgrad (stat.)

                                                  64,0%

                                                  63,0%

                                                  62,0%

                                                  61,0%

                                                  60,0%

                                                  59,0%
                                                                                                                                gültig ab 2013
                                                  58,0%
                                                                                                                                gültig ab 2015
                                                  57,0%

                                                  56,0%                                                                         gültig ab 202x Entwurf

                                                  55,0%
                                                          0,0   5,0   10,0      15,0      20,0      25,0      30,0       35,0        40,0        45,0    50,0
                                                                         aufgenommene Ventilatorleistung (incl. Antriebsmotor) in kW

Spitzenwirkungsgrad von Ventilatoren wird weiter steigen! Bei großen Ventilatoren besteht noch ein großer Entwicklungsbedarf
hinsichtlich Energieeffizienz! In jedem Fall erfordert das Antriebsmotore min. Effizienzklasse IE3 und IE4.

                                                                                                                                                                5
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Ökodesignrichtlinie
 Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte

Ökodesignrichtlinie zur Mindesteffizienz von Lüftungsgeräten in Europa
VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen

Betroffen sind: Wohnungslüftungsgeräte, Lüftungsgeräte für Nichtwohngebäude und
Boxventilatoren, Dachlüfter,…
Verantwortlich ist der Gerätehersteller.
Gültig ab: 1.1.2016 mit Verschärfung ab 1.1.2018

Update x.x.2022 – Diskussion begonnen !

                                                                                                                                 6
Ökodesignrichtlinie
 Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte

Definition eines Lüftungsgerätes gem. Ökodesignverordnung – (bisher gültig):
Lüftungsgerät = Luftaustausch im Gebäude oder Gebäudeteil in denen sich
bestimmungsgemäß Menschen aufhalten.
Verbrauchte Luft wird durch neue ersetzt. Verbrauchte Luft entsteht durch Menschen,
Emissionen, interne oder externe Wärmelasten.

              Wichtig für Definition evtl. Ausnahmen aus dem Geltungsbereich

 Textvorschlag für das Update der Ökodesignrichtlinie:

 “ventilation units (VU)’ means an electricity driven appliance equipped with at least one impeller, one motor and a casing
 and intended to replace air that is utilised/polluted due to presence of human beings and their use of the building including
 emissions from building materials, decorative and interior product and equipment “

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Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens x.x.2022)
Wärmerückgewinnung:

Es wurde verstanden, dass bei weiterer Erhöhung der Anforderung an Wärmerückgewinnungssysteme eine
Klimazonenabhängigkeit eingeführt werden muss!
 Eine Entscheidung dazu gibt es derzeit noch nicht.
Berücksichtigung latenter Energie durch die Wärmerückgewinnung (in wärmeren Klimazonen- Einsatz von Sorptionsrotoren
oder Plattenwärmetauschern mit Feuchterückgewinnung) durch ein Bonussystem gem. Formel:

    ήe       : Wirkungsgrad sensibel und latent unter Referenzbedingungen
    ήt       : Wirkungsgrad sensibel (AUL+5°C / ABL+25°C)
    ήx-c     : Wirkungsgrad latent (Feuchte) (AUL35°C_55%rF / ABL25°C_65%rF)

                                                                                                                   8
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte

Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
Wärmerückgewinnung:

   Diskussion 77% WRG (Plattenwärmetauscher u. Rotor) in kalter Klimazone

    Industrie möchte keine Verschärfung!

  Zu KVS gibt es noch keine neuen Vorschläge

                                                                            9
Ökodesignrichtlinie
  Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
 Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
 (Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
 Regelung
 Lüftungsgeräteregelung mit Mindestanforderungen:
 •      Möglichkeit zur Kommunikation mit einer Gebäudeleittechnik
 •      Möglichkeit einer variablen Luftmengensteuerung
              zeitgesteuert (Stufe 1)
              Steuerung über Luftqualität (Stufe 2) vergl. EN 16798-3 >= IDA-C5
      Umsetzung evtl. verbunden mit einer Bonusregelung zum max. Strombedarf

Auszug: EN 16798-3
„Regelungsmöglichkeiten von Luftströmen“

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Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte

Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
(Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
Filter:

Hier ist zu erwarten, dass durch doch unterschiedliche Filterausstattung in den Geräten
differenziertere Werte für die Berechnung des zulässigen maximalen Strombedarf definiert
werden.

 Werte dazu sind noch nicht finalisiert

                                                                                           11
Ökodesignrichtlinie
Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte

 Diskussionsstand zu geplanten Anforderungen an Lüftungsgeräte
 (Gültigkeit frühestens 1.1.2022)
 Maximaler Strombedarfs (SFPint):

 Der maximal zulässige Strombedarf wir vermutlich noch etwas nach unten gehen, da es
 mittlerweile effizientere Ventilatoren gibt.

  Daraus würde sich eine geringfügige Reduzierung der Luftgeschwindigkeiten im Gerät
   ergeben.

  Vorschlagwerte dafür sind noch nicht genannt.

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Ökodesignrichtlinie
 Gesetzliche Anforderungen an Lüftungsgeräte
Ausnahmen – keine wesentlichen Änderungen:
• ATEX Geräte
• Reine Entrauchungsgeräte
• Geräte für toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit
  abrasiven Stoffen damit sind z.B. nicht unsere klassischen Laborabluftgeräte gemeint
• Haushalts-Dunstabzugshauben, die in Richtlinie Nr. 66/2014 geregelt sind  damit sind nicht
  die gewerblichen Küchenabluftanlagen gemeint!
• Geräte mit einer Wärmepumpe als WRG (WP muss Gerätebestandteil sein)
• Lüftungsgeräte für Rechenzentren
• Kombinierte Lüftungsgeräte mit einem max. Außenluftanteil im Winter
Neues aus der Normenwelt

                          Gebäudeenergiegesetz

 Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das
  Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) zusammen.

 Ziel ist eine Entbürokratisierung und Vereinfachung - 207 Seiten ????

 GEG Entwurf ist durch den Bundesrat und wird bald Gültigkeit erlangen – Termin noch nicht bekannt.

                               M. Törpe / B. Bayer                                                     14
Neues aus der Normenwelt

 Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz:
• Keine Anpassung der Anforderungen gegenüber den aktuellen EnEV und EEWärmeG
  Verordnungen hinsichtlich Gebäudeausführung und der Nutzung regenerativer Energien.

• Eigene Stromproduktion kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jahresenergieverbrauch
  eines Gebäudes mit angesetzt werden.

• Anforderungen an eine energetische Inspektion von Klimaanlagen modifiziert

                             M. Törpe / B. Bayer                                             15
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                   Anforderungen des GEG an RLT Geräte
                   Referenz- bzw. Standardtechnik:
                                       GEG x/x/2020
     Mindestanforderungen:                            Referenzbilanzierung:
     >4000m3/h:                                       SFP Werte:
     WRG ist Pflicht entsprechend der                 Zuluft max. 1500 W/m3/h
     Tabelle 13053 (Version 11_2007), SFP Klasse 4    Abluft max. 1000 W/m3/h
     (2000 W/m3/s)                                    Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für WRG
                                                      anwendbar
     Bonussystem Gas u. Schwebstofffilter sowie für   WRG : min. 60% Wirkungsgrad  überholt wg.
     WRG anwendbar                                    Ökodesignanforderungen!

     WRG muss Ökodesignanforderungen erfüllen
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     Auszug EN 16798-3

                                                                           Mindestanforderung EnEV 2016ff
                                                                           bei Luftmengen > 4000 m3/h Zuluft

     Bezieht sich auf saubere Filter und nicht auf den Dimensionierungsdruckverlust, der für
     die Auslegung verwendet wird!
     Auszug: DIN EN 16798-3
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     Auszug EN 116798-3                      SFP-
     Bonussystem

                                                (Schwebstofffilter auch extern)
                                      (Aktivkohlefilter)

          Nicht gültig bei der GEG Bewertung

     Auszug: DIN EN 16798-3
19

              Anforderungen der GEG an RLT Geräte

     Nutzung erneuerbarer Energien in RLT Geräten:

     Die Nutzung von Abwärme durch eine WRG im RLT Gerät ist nach wie vor als
     „Ersatzmaßnahme“ möglich.
     Anteil muss mindestens 50% vom gesamten Wärme-und Kälte- und
     Warmwasserenergiebedarf betragen. Sonst keine weiteren Forderungen dazu.
     Früher Mindesteffizienz 70% und Arbeitszahl >10 sind entfallen, werden aber durch die
     Ökodesignanforderungen weitgehend abgedeckt.
20

     Anforderungen der GEG an RLT Geräte

     Energetische Inspektion:

     • Notwendig bei Klimaanlagen mit > 12 kW Leistung
     • Stichprobenverfahren wenn >10 vergleichbaren Anlagen im Leistungs-bereich
       zwischen 12 und 70 kW Kälteleistung
     • Inspektionspflicht besteht nicht wenn ein System zur Gebäudeautomation und
       Regelung vorhanden ist, mit Mindestfunktionen:
              Energieverbrauchsüberwachung mit Analysemöglichkeit
              Energieverbrauchsvergleiche mit Referenzwerten kombiniert
              mit einer Warnmeldung bei Überschreitungen
Ökodesignrichtlinie
           Lüftungszentralgeräte
Abgrenzung Ökodesignrichtlinie vs. Gebäudeenergiegesetz
im Einsatz von RLT Geräten

                  Ökodesignverordnung                         GEG

Verantwortlichkeit : Gerätehersteller                        Bauherr/Eigentümer
                                                             (Planer)

WRG              : nur bei allen Kombigeräten                 >4000 m3/h
Ausnahmen        : wenige                                    nicht Wirtschaftlichkeit

Stromverbrauch : Limit SFPint (WRG,Filter Ventilator)        Limit SFP (Gerät+Kanal)
                 Systemwirkungsgrad bei ELA)
                                                             EnEV Mindestanforderungen
                                                             EnEV Nachweis Bauantrag

                            B. Bayer / M. Törpe
                                                  M. Törpe                               21
Förderprogramme – update
Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen
Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderprogramm:      „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
                     im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “
Antragsberechtigt:   Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale
                     Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen,
                     Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen  für alle

Zuwendungsfähig:     Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die
                     Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen; Wärmepumpen mit Speichern.

                     Neu seit 2019 Förderung adiabatischer Kühlung in RLT Anlagen
                     Januar 2019

Anforderungen:       vielfältig, Anforderungen an den GWP Wert vom Kältemittel,…

Förderquote:         Festausschuss + Bonusförderung - wird mit Formeln berechnet

Link:                www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
                     https://fms.bafa.de/BafaFrame/kaelteklima2

                                                                                                                 22
Förderprogramme – update
                Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen
Fördermöglichkeiten der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderprogramm:        „Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
                       im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative “
                Förderung indirekter adiabatischer Kühlsysteme in RLT
                Anlagen
Förderung über Festzuschüsse in Abhängigkeit der adiabatisch erzeugten Kühlleistung
unter Referenzbedingungen (32°c Außenluft / 25°C/60%rF Abluftzustand).
                                                                                               Förderung adiabatische Kühlung
                                                                    10000

 Beispiel:
                                                                    9000
 für 10.000 m3/h errechnet sich beispielweise
 eine Förderung von 5000 Euro.                                      8000

                                                Förersumme (Euro)
                                                                    7000

                                                                    6000

                                                                    5000

                                                                    4000

                                                                    3000
                                                                            0   10   20   30            40           50           60         70   80   90   100
                                                                                                   Kälteleistung adiabatische Kühlung (kW)                        23
Neues aus der Normenwelt

 DIN EN 13053 11/2019
Lüftung von Gebäuden —
Zentrale raumlufttechnische Geräte —
Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten

(Status final Abgestimmt – Übersetzungen ins Deutsche sind derzeit in der Überprüfung-
Gültigkeit xx/2020 erwartet)

                              M. Törpe / B. Bayer                                        24
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053 07/2018-
DIN EN 13053
Lüftung von Gebäuden —
Zentrale raumlufttechnische Geräte —
Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten
Inhalte:
• Verfahren zur Messung der Leistungs- und Schalldaten von RLT Geräten auf einem Prüfstand auch
  in Hinblick auf eine Marktüberwachung zur Ökodesignrichtlinie für RLT Geräte.

• Festlegung von zulässigen allgemein Toleranzen

• Definition von Geschwindigkeitsklassen, Wärmerückgewinnungsklassen, Klassen zur
  Ventilatoreffizienz im Betriebspunkt.

• Festlegungen einzelner Geräteausführungen

                           M. Törpe / B. Bayer                                              25
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053 E 07/2018-

       Definition neuer Wärmerückgewinnungsklassen (H-Klasse):
                                                                                                      vergleichbar
                                                                                                      mit:

                                                                                                     ErP 2018 Platten-
                                                                                                     WT. / Rotor
                                                                                                     ErP 2018 KVS

       Vergleich zu alt:                         Eta t : Temperaturwirkungsgrad bei ausgeglichenen
                                                 Luftvolumenströmen

                                                 Eta e: energetischer Wirkungsgrad (berücksichtigt neben dem
                                                 Energiegewinn auch den energetischen Aufwand).

                           M. Törpe / B. Bayer                                                                           26
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 13053   07/2018-
   Neu: Definition neuer Filterenddrücke – noch Entwurfsstatus!

                                                                          Anfangsdruck + 50 Pa
                                                                          oder
                                                                          Anfangsdruck x 3
                        „
Neues aus der Normenwelt

DIN EN 16798-3 – (11/2017 )
Lüftung von Nichtwohngebäuden –Anforderungen an die Leistung von
Lüftungs-und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

 Nichts aktuelles – derzeit läuft die Überarbeitung zur Implementierung der
 neuern Filterspezifikationen auf Basis der Partikelklassen

                             M. Törpe / B. Bayer                              28
Neues aus der Normenwelt

 DIN EN 16798-1 – (update 9/2018-Entwurf)

Energetische Bewertung von Gebäuden - Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur
Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität,
Temperatur, Licht und Akustik.

• In Europa nunmehr verabschiedet

• Deutsche Übersetzung fehlt noch

• Veröffentlichungstermin unbekannt

Inhalte werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr verändern.
                             M. Törpe / B. Bayer                                             29
Neues aus der Normenwelt
            -DIN EN 16798-1 E

Schritt 1: Festlegung zum Thema Behaglichkeit
Übernahme aus der DIN EN ISO 7730 mit zusätzlich Kategorie IV

                               M. Törpe / B. Bayer              30
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E

  Schritt 2: Festlegung der operativen Raumtemperatur

                          M. Törpe / B. Bayer           31
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E

 Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen

 Die Außenluftvolumenströme aus bisheriger            IDA 1: 72 m³/h p ΔCO2< 350 ppm
 DIN EN 13779 (IDA/ODA) entfallen                     IDA 2: 45 m³/h p Δ CO2< 500 ppm
                                                      IDA 3: 29 m³/h p Δ CO2< 800 ppm
Luftmengenbestimmung übernommen aus der DIN EN 15251

Berechnungvariante 1:
Luftmenge personenabhängig qp + Luftmenge gebäudeabhängig qB = erforderliche
Luftmenge qtot
                                      qtot= n • qP+ AR• qB
                n     Anzahl der Personen im Raum in Personen
                qp    personenbezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers)
                AR    Grundfläche des Raumes in m3
                qB    gebäudebezogener spezifischer Außenluftvolumenstrom in l / (s x Pers)

                                M. Törpe / B. Bayer                                            32
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E

Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen

                                 M. Törpe / B. Bayer   33
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E

            Schritt 3: Festlegung der Außenluftmengen
            Beispiel: Büroraum 10 m2 mit einer Person besetzt

                            M. Törpe / B. Bayer                 34
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E
  Berechnungsvariante 2:
  Festlegung der Außenluftmengen –
  Luftmengenfestlegung an Hand der zu erwartenden CO2 Konzentration
                Neu: EN 16798-1                                                  vgl. DIN EN 15251

Dieses Verfahren bringt ca. 20% bis 30% niedrigere Außenluftvolumenströme als Möglichkeit eins – es
fehlt der gebäudeabhängige Anteil
                                               Bei 1,2 met :
                                               Kat. 1 36 m3/h
                                               Kat. 2 25 m3/h
                                               Kat. 3 14,4 m3/h

                                   M. Törpe / B. Bayer                                                35
Neues aus der Normenwelt
-DIN EN 16798-1 E

 Festlegung der Außenluftmengen – Berechnungsmethode 3
 Luftmengenfestlegung an Hand vorgegebener Lüftungsraten

 Entweder je Person oder je Fläche – der höhere Wert wird angenommen

                                                                       m3/h je Person

                                                                       72 m3/h
                                                                       50 m3/h
                                                                       29 m3/h
                                                                       20 m3/h

                              M. Törpe / B. Bayer                                       36
Neues aus der Normenwelt

  Das muss für heute reichen….

      Martin Törpe
      AL-KO THERM GMBH

      martin.toerpe@al-ko.com

                                M. Törpe / B. Bayer   37
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