Studieren im Ausland - Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten - Akademisches Auslandsamt International Day - Universität Passau

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Studieren im Ausland - Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten - Akademisches Auslandsamt International Day - Universität Passau
Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren
und Fördermöglichkeiten

              Akademisches Auslandsamt │International Day
                        Almut Bareiß, Erasmus+-Koordinatorin
                                                 28. April 2021
Studieren im Ausland - Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten - Akademisches Auslandsamt International Day - Universität Passau
I. Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten

 Überblick:

 I. Das Programm Erasmus+
      - Bewerbung, Vergabe der Plätze, Förderung, Urlaubssemester
      - Anerkennung von Prüfungsleistungen
 II. Partneruniversitäten weltweit
      - Bewerbung
 III. Freemover-Aufenthalt/Visiting Student
 IV. Finanzierungsmöglichkeiten

29.04.2021
Studieren im Ausland - Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten - Akademisches Auslandsamt International Day - Universität Passau
I. Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten

 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Ausland zu studieren:

 1.          an Partneruniversitäten:
             - im Rahmen des Programms Erasmus+
             - außerhalb Europas

 2.          „auf eigene Faust“ als Freemover/
             visiting student

29.04.2021
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I. Das Programm Erasmus+

 •    Austausch in Europa bzw. in assoziierten Ländern (Türkei, Island)

 •    das Programm Erasmus+ basiert auf Partnerschaftsverträgen (jeweils
      bestimmte Anzahl an Plätzen für einen Fachbereich bzw. Studiengang
      abgeschlossen)

29.04.2021
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I. Partneruniversitäten

 Informationen zu den Partneruniversitäten:

 •    Übersicht der Partneruniversitäten und der zur Verfügung stehenden Plätze
      unter www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/
       wenn nicht anders angegeben, können Plätze für 2 Semester auch
      nur für 1 Semester in Anspruch
      genommen werden

 •    Info-Raum mit Erfahrungsberichten
      (Raum 226 NK); Berichte seit 2019/20
      auch online verfügbar!

29.04.2021
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I. Voraussetzung für eine Förderung über Erasmus+

 •    Staatsangehörigkeit eines Erasmus+ Teilnehmerlandes

 •    Staatsangehörige von Drittstaaten, die ihr gesamtes Studium regulär an
      einer deutschen Hochschule absolvieren

 •    Aufenthaltsdauer: 2 bis 12 Monate

 •    mind. zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben

 •    Erfolgreiche Bewerbung im Akademischen Auslandsamt
      (Bewerbungsfristen beachten!); im Anschluss ist zusätzlich eine Bewerbung
      bei der Partneruniversität nötig!

29.04.2021
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I. Bewerbungsfristen Erasmus+

       Bewerbungsfristen Erasmus+
       – Philosophische Fakultät: 15.01.2022
       – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
       – Fakultät für Informatik und Mathematik:
                                                   01.02.2022
       – Juristische Fakultät:

       Anmeldung jeweils für WS 2022/23 und/oder SS 2023!!

29.04.2021
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I. Bewerbungsantrag

 Online-Bewerbung unter

 www.uni-passau.de/online-bewerbung-auslandsstudium.html

      1. Online-Formular ausfüllen

      2. Automatisch erstelltes PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und
      mit den benötigten Anlagen fristgerecht im Akademischen Auslandsamt
      einreichen

 Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen ab Bewerbungsschluss.

29.04.2021
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I. Bewerbungsunterlagen

 dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

 1.    Tabellarischer Lebenslauf (in Hauptunterrichtssprache)
       ggf. verschiedensprachige Lebensläufe

 2.    Motivationsschreiben für die primär beantragte Hochschule (in
       Hauptunterrichtssprache)
       – ggf. verschiedensprachige Motivationsschreiben
       – max. 1,5 Seiten, ca. 3.000 Zeichen

       Ausnahme Informatik: Falls die Hauptunterrichtssprache weder Englisch
       noch Deutsch ist, zusätzlich noch in einer dieser Sprachen!

29.04.2021
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I. Bewerbungsunterlagen

 3.     Leistungsnachweise
       – Auszug aus HISQIS
       – Kopie Zwischenprüfungszeugnis (soweit vorhanden)
       – Zusätzlich für Master: Bachelor-Zeugnis (für Plätze im Masterbereich)
       – Sprachnachweis
        Eine Beglaubigung ist nicht nötig!!

 4.      Studienverlaufsbescheinigung

29.04.2021
I. Kriterien des Auswahlverfahrens

 Alle Fakultäten:

 •    Vollständige Bewerbungsunterlagen

 •    Nachweis der Sprachkenntnisse
       – z. B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung
       – UNIcert
       – sonstige Sprachnachweise
       (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!)

29.04.2021
I. Kriterien des Auswahlverfahrens - JUR

 Juristische Fakultät:

 •    75 %: Bewertung der juristischen Leistungen

 •    25 %: Sprachkenntnisse

 •    Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses

29.04.2021
I. Kriterien des Auswahlverfahrens - WIWI

 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:

 Bachelorstudiengänge
 •    studienbegleitende Leistungen 1.-3. Semester (Durchschnittsnote)

 Masterstudiengänge
 •    Bachelor-Zeugnis
 •    speziell: Nachweis der Prüfungsleistungen der Wirtschafts-
      wissenschaftlichen Fakultät
 •    bisherige studienbegleitende Leistungen

  Auswahl durch den Faculty Coordinator for International Affairs

29.04.2021
I. Kriterien des Auswahlverfahrens – PHIL, FIM

 Philosophische Fakultät:

 •    Studiengang
 •    studienbegleitende Leistungen
 •    Motivationsschreiben

 Fakultät für Informatik und Mathematik:
 •    studienbegleitende Leistungen

  Auswahl durch die einzelnen
 Programmbeauftragten/Lehrstühle

29.04.2021
I. Auswahlverfahren

 Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes:

 •    in mehreren Stufen ab März/April
 •    schriftlich
 •    Studierende ohne Platz können ggf. Restplatz in Anspruch nehmen
  Plan B überlegen!

29.04.2021
I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

 •    Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität

 •    Mobilitätszuschuss
       – ca. 330-450 €/Monat je nach Land (Mobilitätszuschuss wird bis 300€/Monat nicht
         auf BAföG angerechnet!)
       – kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig!
       – Überweisung in einer Summe (80%); zweite Rate nach Ende des
         Auslandsaufenthaltes (20%)

 •    Status „Erasmus“
      Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der
      Partneruniversität etc.

 •    Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

 •    2019/20 nehmen ca. 320 Studierende der Universität Passau am
      Programm Erasmus+ teil

29.04.2021
I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+

 Sprachenförderung

 •    Sprachtest vor Beginn und nach Ende des Auslandsaufenthalts
      (verpflichtend)
 •    Vergabe von Lizenzen für einen tutorierten Online-Sprachkurs (freiwillig)
 •    Sonderförderung von vorgeschalteten kostenpflichtigen Sprachkursen

29.04.2021
I. Informationen zum Urlaubssemester

 Beurlaubung

 •    Antragstellung beim Studierendensekretariat:
       •     Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters
       •     Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters

 •    Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags
      erforderlich.
 •    Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine
      Leistungen erstmalig abgelegt werden! Auch Notenverbesserung ist nicht
      möglich.
 •    Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung
      angehalten.
  Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im
   Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester.

29.04.2021
I. Learning Agreement/Studienvertrag

 Das Learning Agreement

 •    muss bei Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben dem AAA vorliegen

 •    Absprache des Kursprogramms und der Anerkennung

  Versand zusammen mit der Zusage des Studienplatzes bzw. im Download
   Center (www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt.html)

29.04.2021
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen

 PHIL, WIWI, FIM
 •    Abschluss eines speziellen Einzel-Learning Agreements pro Kurs mit dem jeweiligen
      Fachvertreter bzw. der Studiengangskoordination (vor der Abreise)
 •    Notenumrechnung zentral vorgenommen (Studiengangskoordination / Dekanat WIWI /
      Hr. Mages)
 •    Anerkennung eines Pflicht-Auslandsaufenthalts (z. B. B.A. ICBS / European Studies)
      über die Studiengangskoordination

 JUR
 •    Pflichtfremdsprachenschein gem. § 24 II JAPO (Nachweis über eine fremdsprachige
      rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich
      ausgerichteten Sprachkurses)
 •    Anerkennung im Rahmen der FFA für Juristen (bis zu 4 Semester bis FFA HS 1.2.)
 •    als Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“

29.04.2021
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR

 Schwerpunktstudium „Ausländisches Recht“

 a) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit:

             •   Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo, Ciudad Real
             •   Karlsuniversität Prag
             •   Università degli studi di Trento
             •   Staatsuniversität St. Petersburg
             •   Sibirische Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien
             •   Université de Toulouse I Capitole
             •   Ohio State University/Tulane University (zzgl. Kurse in Passau)

    b) an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag)
    c) in Passau im Rahmen des LL.B der University of London

29.04.2021
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR

 •    Informationen zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“:
      Andrew Otto (E-mail: andrew.otto@uni-passau.de)

 •    Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums als
      Schwerpunktbereichsstudium:
      www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt.html

 •    bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt:
      nach dem 4. Semester

29.04.2021
I. Transcript of Records

 Transcript of Records

 •    Bescheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
      (= Abschlusszeugnis)

 •    pro Auslandssemester müssen 20-30 ECTS erbracht werden

29.04.2021
I. Wichtig zu wissen…

 Wichtig zu wissen…

 •    Förderung in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) für jeweils
      maximal 12 Monate über Erasmus+ möglich (Staatsexamen: 24 Monate)

 •    Aufteilung auf Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum sowie auf
      mehrere Erasmus-Aufenthalte möglich (Mindestdauer Studium/Praktikum:
      2 Monate)

29.04.2021
II. Partneruniversitäten weltweit

 Studienaufenthalt an einer Partneruniversität außerhalb des
 Programms Erasmus+:

 •    Lateinamerika (u. a. Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Mexiko)
 •    Russland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan
 •    USA, Kanada
 •    Südafrika
 •    Indien
 •    Asien (u. a. Vietnam, Indonesien, Philippinen, Thailand, China, Südkorea)
 •    Sonderfall UK: bis einschl. WS 22/23 über Erasmus+!

  Semesterzeiten beachten!

29.04.2021
II. Partneruniversitäten

 •    aktuell: über 200 Partneruniversitäten weltweit

 •    Anzahl der Austauschplätze unter:
      www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/

 •    Eine Bewerbung außerhalb Europas pro Jahr möglich (mit bis zu drei
      Wunschuniversitäten derselben Frist). Bei einer Absage ist eine weitere
      Bewerbung zu einer späteren Frist möglich.

29.04.2021
II. Bewerbungsfristen

 Anstehende Termine:

 15.6.:      Lateinamerika
 15.7.:      Asien, Südafrika

 Sämtliche Bewerbungsfristen unter:
 www.uni-passau.de/bewerbungsfristen-weltweit.html

29.04.2021
II. Bewerbungsverfahren

 Bewerbungsantrag
 •    gleicher Antrag und gleiche Unterlagen wie für Partneruniversitäten im
      Programm Erasmus+; es gelten dieselben Auswahlkriterien

 Vorteil
 •    i.d.R. Erlass bzw. Reduzierung der Studiengebühren
 •    vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
 •    Studienpläne i.d.R. abgesprochen
 •    aber: keine finanzielle Förderung!

29.04.2021
III. Freemover-Aufenthalt/Visiting Student

 Studienaufenthalt außerhalb eines Partnerschaftsabkommens
 (weltweit)
 Vorteil: relativ sicherer Studienplatz

 Nachteile:
 •    i.d.R. Studiengebühren
 •    i.d.R. schwierige Bewerbung und Anmeldung
 •    Anerkennung evtl. schwieriger

 Akademisches Auslandsamt kann ggf. Bestätigung ausstellen
  vorher Online-Bewerbungsformular ausfüllen

29.04.2021
IV. Finanzierungsmöglichkeiten

 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):

 Bewerbung für Jahresstipendien für Studierende/Graduierte

 Vorteile/Nachteile:
 •    Zuschuss zu Studiengebühren
 •    Reisekostenpauschale, Krankenversicherungszuschuss
 •    höheres Stipendium (z.B. Brasilien 1.175 €/Monat)
 •    aufwendigeres Bewerbungsverfahren (z. B. Gutachten)
 •    Konkurrenz zu Bewerbern aus ganz Deutschland

 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
 Kennedyallee 50, 53175 Bonn, www.daad.de

29.04.2021
IV. Informationen zur DAAD Bewerbung

 •    Erhalt eines Jahresstipendiums nur einmal
      pro Ausbildungsabschnitt möglich

 •    Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der
      Bewerbung mindestens im 2. Semester
      befinden

 •    Nur für Auslandsaufenthalte außerhalb des
      Erasmus-Raums (neu!)

29.04.2021
IV. Informationen zur DAAD Bewerbung

 •    aktuelle Ausschreibungen mit Programmbeschreibungen in der DAAD-
      Stipendiendatenbank:
      www.daad.de/ausland/de/

 •    Hinweise zur DAAD-Bewerbung (Portalbewerbung für
      Stipendienprogramme) unter https://portal.daad.de/irj/portal und unter
      www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt.html

29.04.2021
IV. PROMOS

 PROMOS

 •    Stipendienprogramm aus Mitteln des DAAD für
       – Semesteraufenthalte (max. 6 Monate)
       – Sprach-/Fachkurse
       – Praktika (ZKK)
 •    Bewerbung über das Akademische Auslandsamt
      (Online-Bewerbung)  Auswahlgremium der Universität Passau

 •    www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt.html

 •    nächste Bewerbungstermine:
      31. Oktober 2021 (Studienbeginn ab Jan./Feb. 2022)
      31. März 2022 (Studienbeginn ab Aug./Sept. 2022)

29.04.2021
IV. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

 •    Förderung der Internationalisierung (Reisekostenzuschuss)  bis 500
      EUR innerhalb der EU, 1.000 EUR außerhalb der EU (Bewerbungsfrist 1.
      April/1. Oktober)
 •    Stipendien durch Stiftungen (z. B. www.stiftungsindex.de)
 •    staatlich geförderte Stipendien (z.B. BFHZ, Fulbright/USA)
 •    Auslands-BAföG: www.das-neue-bafoeg.de  ca. 6 Monate vor Abreise
      beantragen  je Zielland untersch. Ämter zuständig; bis 4.600 €
      Studiengebühren
 •    Bildungskredit: www.bildungskredit.de für Studierende in einer
      fortgeschrittenen Ausbildungsphase (Bundesregierung)
 •    KfW-Studienkredit für Studierende, die noch nicht über einen
      berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen
 •    Siehe auch www.uni-passau.de/stipendien bzw. unter „Finanzierung
      Auslandsaufenthalt“ (je Region)

29.04.2021
IV. Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium

 Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium

 •    International Day (jedes Semester)

 •    Gruppenberatungen (Termine siehe Homepage)

 •    Facebook-Seite (neu!) https://www.facebook.com/unipassauoutgoing

 •    Info-Raum mit Erfahrungsberichten (Zi. 226 NK) – seit 19/20 auch online

 •    Einzelberatungen im Akademischen
      Auslandsamt (Zi. 107, 108, 109 VW)

 •    Ausländische Studierende 
      (AEGEE, Patenprogramm)

29.04.2021
IV. Kontakt zur Erstberatung und im weiteren Verlauf

              Akademisches Auslandsamt/International Office

                      Zi. 106-111, Innstr. 41 (Verwaltungsgebäude)
                                    Tel.: 0851/509-1162
                           E-Mail: international@uni-passau.de
                          www.uni-passau.de/auslandsamt.html

29.04.2021
Noch Fragen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… und „go out“!
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