Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...

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Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema – was
kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu?

1. European Sustainability Conference 2021
Dr. Lars Röh
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
AGENDA

(1) Sustainable Finance-Regulatorik „on the march“ – was ist neu, was
  kommt?

(2) Offenlegung, Taxonomie und nicht-finanzielle Berichterstattung – ein
  komplexes Zusammenspiel

(3) ESG-Präferenzen und ESG-Zielmarkt - was kommt auf die
  Anlageberatung und die Vermögensverwaltung zu?

(4) Es muss nicht immer grün sein – Social Investments als alternative
  Assetklasse?

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Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
DIE EU WILL IHREN BEITRAG ZUR ERREICHUNG DER PARISER
KLIMAZIELE UND DER 17 SDG LEISTEN.

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Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
HIERFÜR WILL DIE EU DEN EUROPÄISCHEN FINANZMARKT
UMFASSEND AUF ESG AUSRICHTEN

              EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ (2018)

       Umlenkung              Einbettung von          Förderung von
    privaten Kapitals        Nachhaltigkeit in       Transparenz und
     in nachhaltige                das
                            Risikomanagement          Langfristigkeit
      Investitionen

                                                                        4
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
ANLEGER MIT ESG-PRÄFRENZEN SOLLEN REGULIERTE ESG-
PRODUKTE ERWERBEN KÖNNEN

                          Gegenstand                     Legislative Maßnahme
 Umlenkung
 privaten Kapitals   •   Taxonomie
 in nachhaltige                               Ø TaxonomieVO I
 Investitionen       •   Offenlegung
                                              Ø SFDR
                     •   Product Governance
                     •   Anlageberatung       Ø Änderung MiFID II/IDD Level 2
                     •   CO2-Benchmarks       Ø Änderung BenchmarkVO

                     •   ESG Eco-Label        Ø KOM-Beschluss

                     •   ESG-Ratings          Ø ?

                                                                                5
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
BANKEN UND ASSET MANAGER SOLLEN ESG-RISIKEN
BERÜCKSICHTIGEN

                          Gegenstand                             Legislative Maßnahme
 Einbettung von
 Nachhaltigkeit in
 das                 •   Risikomanagement von        •   Art. 98 Abs. 8 CRD V
 Risikomanagement
                         Kreditinstituten
                                                     •   Art. 449a CRR II
                     •   Risikomanagement von
                         institutionellen Anlegern   •   EBA-Aktionsplan

                     •   Risikomanagement von        •   EZB-Leitlinien
                         Ratingagenturen
                                                     •   BaFin-Merkblatt

                                                                                        6
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UNTERNEHMEN SOLLEN ÜBER DEN TAXONOMIEGRAD IHRER
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT BERICHTEN

                       Gegenstand                          Legislative Maßnahmen

 Förderung von
 Transparenz und
 Langfristigkeit   •   Nicht-Finanzielle        Ø TaxonomieVO II (Art. 8)
                       Berichterstattung über
                       Nachhaltigkeit           Ø CSRD (Corporate Sustainability
                                                  Reporting Directive)

                                                                                   7
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
LEVEL 1 IST WEITGEHEND ABGESCHLOSSEN, LEVEL 2 NOCH NICHT (1)

               Level 1         Inkrafttreten            Level 2          Stand        Inkrafttreten

 Taxonom   Verordnung (EU)                       RTS zu technischen      Noch
                             Ab 1. Januar 2022                                       1. Januar 2022
  ieVO I      2020/852                           Evaluierungskriterien nicht final

           Verordnung (EU)                                               Noch
  SFDR                         10. März 2021        Disclosure RTS                   1. Januar 2022
              2019/2088                                                nicht final

                                                 Änderungen:
  MiFID                                          • DelVO 2017/593       Close to
                n.a.               n.a.                                                Q III 2022
  II/IDD                                         • DelRiLI 2017/593
                                                                          final
                                                 • DelVO 2017/2358

                                                                                                      8
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
LEVEL 1 IST WEITGEHEND ABGESCHLOSSEN, LEVEL 2 NOCH NICHT (2)

                  Level 1            Inkrafttreten            Level 2           Stand          Inkrafttreten

 Änderung
             Verordnung (EU)       Gestuft seit 10.      Delegierte VO (EU)
  Bench-                                                                        Final       23. Dezember 2020
                2019/2089          Dezember 2019             2020/1818
  markVO

 Taxonom
             Verordnung (EU)      Gestuft ab 1. Januar                          Noch
  ieVO II                                                   Art. 8 - RTS                      1. Januar 2022
                2020/852                  2022                                nicht final
  (Art. 8)

               Noch nicht final                                               Liegt noch
                                   Geplant 1. Januar                                         Geplant 1. Januar
  CSRD       (Vorschlag der KOM                           5 RTSe geplant       nicht vor
                vom 21.4.2021)
                                        2023                                                      2023

                                                                                                                 9
Nachhaltigkeit als Regulierungsthema - was kommt auf Finanzmarktteilnehmer zu? - European Sustainability Conference 2021 Dr. Lars Röh ...
AGENDA

(1) Sustainable Finance-Regulatorik „on the march“ – was ist neu, was kommt?

(2) Offenlegung, Taxonomie und nicht-finanzielle Berichterstattung – ein
  komplexes Zusammenspiel

(3) ESG-Präferenzen und ESG-Zielmarkt - was kommt auf die
  Anlageberatung und die Vermögensverwaltung zu?

(4) Es muss nicht immer grün sein – Social Investments als alternative
  Assetklasse?

                                                                               10
FINANZMARKTTEILNEHMER UND -BERATER WERDEN DETAILLIERTEN
TRANSPARENZANFORDERUNGEN UNTERLIEGEN.
               Anforderungen nach der OffenlegungsVO im Überblick
          FINANZMARKTTEILNEHMER
                                           FINANZMARKTTEILNEHMER                   MEDIUM
              & FINANZBERATER

                   Umgang mit
            Nachhaltigkeitsrisiken bei                                              Website
           Investitionsentscheidungen
          Nachteilige Auswirkungen von
          Investitionsentscheidungen auf                                            Website
              Nachhaltigkeitsfaktoren
             Berücksichtigung von
          Nachhaltigkeitsrisiken bei der                                            Website
               Vergütungspolitik

              Berücksichtigung von
            Nachhaltigkeitsrisiken bei
                                                                          Vorvertragliche Informationen
           Investitionsentscheidungen
              und Produktberatung
                                                   Nachteilige
                                           Nachhaltigkeitswirkungen auf   Vorvertragliche Informationen
                                            Ebene des Finanzprodukts
                                           Förderung ökologischer und
                                                                          Vorvertragliche Informationen
                                           sozialer Merkmale durch das
                                                                             / regelmäßige Berichte
                                                  Finanzprodukt
                                              Index / kein Index als
                                                                          Vorvertragliche Informationen
                                           Referenzwert für nachhaltige
                                                                             / regelmäßige Berichte
                                                  Investitionen                                           11
ESG-INFORMATIONEN SIND ÜBER DREI MEDIEN ZU
VERÖFFENTLICHEN.

   Vorvertragliche          Website            Periodische
   Informationen                                Berichte

     Seit 10. März 2021   Seit 10. März 2021   Ab 1. Januar 2022

                                                                   12
OFFENLEGUNG BETRIFFT UNTERNEHMENSBEZOGENE UND
PRODUKTBEZOGENE INFORMATIONEN
          Unternehmensbezogen                                   Produktbezogen

Art. 3 SFDR: Strategien für den Umgang mit        Art. 6 SFDR: Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken:                           Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene
•   bei Investitionsentscheidungen
•   bei Anlageberatungs- oder
    Versicherungsberatungstätigkeit

Art. 4 SFDR: Angaben zur Berücksichtigung         Art. 8 SFDR: Informationspflichten bei der
nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen          Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
(sog. PAI-Erklärung)

Art. 5 SFDR: Angaben zur Einbeziehung von         Art. 9 SFDR: Informationspflichten bei
Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik   nachhaltigen Investitionen

                                                                                              13
SFDR ERMÖGLICHT FÜR PAI-ERKLÄRUNG GRDS. „COMPLY OR
EXPLAIN“

                                PAI-Erklärung:
     Angaben zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

                 Comply                                     Explain

 Erklärung über Strategien zur Wahrung von   Erklärung, warum wichtigsten
             Sorgfaltspflichten              nachteiligen Auswirkungen auf
                                             Nachhaltigkeitsfaktoren
                                             nicht berücksichtigt werden

                                             Ausnahme: keine explain-Option für
                                             Finanzmarktteilnehmer mit mehr als
                                             500 Mitarbeitern (Art. 4 Abs. 3 und 4
                                             SFDR)

                                                                                     14
PAI-ERKLÄRUNG ZU „COMPLY“ ERFORDERT VIELFÄLTIGE
ANGABEN

PAI-Erklärung (comply), Art. 4 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 SFDR
(Level 1: seit 10. März 2021)

• Strategien zur Feststellung und Gewichtung von nachteiligen
  Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

• Wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen + ergriffene oder geplante
  Maßnahmen

• ggfs. Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik

• Bezugnahme auf Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung,
  internationale Standards

                                                                                    15
DIE PAI-ERKLÄRUNG IST UNTERNEHMENSBEZOGEN UND – AB 2023 –
PRODUKTBEZOGEN ABZUGEBEN

 Unternehmensbezogene PAI-Erklärung,       Produktbezogene PAI-Erklärung,
 Art. 4 SFDR                               Art. 7 SFDR

 Seit 10. März 2021: Level 1               Abzugeben, sofern i.R.v. Art. 4 SFDR comply-
                                           Erklärung abgegeben wird

 Ab 1. Januar 2022: Level 2                Spätestens ab 30. Dezember 2022
 à Berücksichtigung der Vorgaben der RTS

                                                                                          16
LEVEL 2 DER SFDR KONKRETISIERT ANFORDERUNGEN AN PAI-
STATEMENT (1)

       RTS-Template für PAI Statement (unternehmensbezogen)

                                                              17
LEVEL 2 DER SFDR KONKRETISIERT ANFORDERUNGEN AN PAI-
STATEMENT (2)

                                                       18
LEVEL 2 DER SFDR KONKRETISIERT ANFORDERUNGEN AN PAI-
STATEMENT (3)

                                                       19
BEI DER PRODUKTBEZOGENEN OFFENLEGUNG IST DER
TAXONOMIEGRAD EINES ART. 8/9 FINANZPRODUKTS ANZUGEBEN

                                                        20
DIE TAXONOMIE-VO DETERMINIERT EU-WEIT, WAS EINE
NACHHALTIGE INVESTIITION IST

                                   Nachhaltige Investition

            investiert                   finanziert     Nachhaltige
                                                        Wirtschaftstätig-
  Anleger                Finanzprodukt                  keit nach
                                                        TaxonomieVO

                                                                            21
WIE WIRD DER TAXONOMIEGRAD VON FINANZPRODUKTEN
BERECHNET?

  Die an der Taxonomie ausgerichteten Investitionen sind als
  gewichteter Anteil an allen Investitionen des Finanzprodukts auszu weisen:

                   "#$%&%'()*)+%,)&)- .)("-#, /)0 1&2)0"')&"0
          KPI =
                           34'') 0ä'"6(78)- 1&2)0"')&"0

                                                                               22
Beispielrechnung:
Ein Investmentfonds hat ein Anlagevolumen von EUR 100 Mio. Diese sind wie
folgt verteilt:

•   EUR 5 Mio. in Green Bonds nach Green Bond Standard                             EUR 5 Mio.
•   EUR 10 Mio. in sonstige Green Bonds, wobei diesen nach deren Angaben
    zu 50% in nachhaltige Aktivitäten investieren                                  EUR 5 Mio.

•   EUR 25 Mio. in Anteile und Unternehmensanleihen für Unternehmen der
    Realwirtschaft, die im Durschnitt 10 % ihres          Umsatzes als             EUR 2,5 Mio.
    taxonomiekonform mitteilen

•   EUR 25 Mio. in Finanzunternehmen, die eine Taxonomiequote von im
    Durchschnitt 10 % haben                                                        EUR 2,5 Mio.

•   EUR 35 Mio. in sonstige Ziele mit einer Taxonomiequote von 0%

                                                                    (5 + 5 + 2,5 + 2,5)
                                                                                        = 15%
                                                                            100
                                                                                                  23
WAS IST EINE TAXONOMIEKONFORME ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT?

                        Wesentlicher Beitrag    Umweltziele
                                                1. Klimaschutz
 Wirtschaftstätigkeit

                         zu einem Umweltziel    2. Klimaanpassung
                         Keine erhebliche       3. Gewässerschutz
                         Beeinträchtigung       4. Kreislaufwirtschaft
                                                5. Keine Verschmutzung
                           eines Umweltziels    6. Schutz Ökosysteme
                          („Do no significant                              Kriterien
                             harm“ DNSH)                                 konkretisieren
                           Mindestschutz                                     Ziele

                        Social and Governance
                                                 Erfüllung technischer
                                                 Evaluierungskriterien

                                                                                          24
EU-KOMMISSION HAT AM 21.04.2021 VERORDNUNG ZU
EVALUIERUNGSKRITERIEN BESCHLOSSEN

  Verordnungstext + Annex I
  und II für „Klimaschutz“
  und „Klimaanpassung “
  umfassen mehr als 500
  Seiten

                                                25
AUSWAHL DER TÄTIGKEITEN (KLIMASCHUTZ) ORIENTIERT SICH AN
VERBRAUCH UND EINSPARPOTENTIAL

        Quelle: TEG Report 2020, Technical Annex           26
AUSGEWÄHLTE SEKTOREN WERDEN IN EINZELTÄTIGKEITEN
GEGLIEDERT

        Quelle: TEG Report 2020
                                                   27
(NICHT NUR DIE) EVALUIERUNGSKRITERIEN FÜR DEN „WESENTLICHEN BEITRAG
ZUM KLIMASCHUTZ“ FÜR IMMOBILIEN SIND STRENG

                                                        (2) Sanierung von
         (1) Neubauten
                                                       Bestandsimmobilien

   Kriterien und Grenzwerte bzgl. CO2-Emissionen und Energieeffizienz von Gebäuden

• Neubauten mit Primärenergiebedarf
  (PED) 10 % unterhalb PED für                   • „Major Renovation“ nach EPBD1
  Niedrigenergiegebäude (NZEB)                     oder
  nach nationalem Recht in Umsetzung             • Sanierung/Renovierung muss zu
  der EU-Gebäude-RL (EPBD)                         Einsparungen des PED von mind.
• Für Gebäude > 5000 m2 zusätzliche                30 % im Vergleich zu vorher führen.
  Tests notwendig (u.a.
  Thermographie, Luftdichte u. GWP)
                                                          1Energy   Performance of Buildings Directive   28
ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT SOLL FÜR UNTERNEHMEN
ZUSAMMENGEFASST WERDEN

                             Wesentlicher               Mindest-
                                              DNSH
                               Beitrag                  Standard

               Kohlekraft
                             Nicht erfüllt
 Unternehmen

                (25 %)*

               Wasserkraft                    Nicht
                               Erfüllt
                (25 %)*                       erfüllt
                                                                   Taxonomie
               Windkraft                                             -Grad:
                               Erfüllt       Erfüllt    Erfüllt       50%
                (50 %)*

                *Beispiel                                                  29
REPORTING DER ZIELUNTERNEHMEN ERFOLGT MITTELS
UNTERNEHMENSSPEZIFISCHER KPI*

                       Reporting-Pflichten

     Unternehmen                          Unternehmen
    (Realwirtschaft)                    (Finanzwirtschaft)
                            Asset      Kredit-     Wertpapier-       Versich-
                           Manager     institut      firma            erung

                             Green     Green
    Green KPI für
                          Investment   Asset        Green KPI       Green KPI
  Umsatz/Capex/Opex
                             Ratio     Ratio
                                           *KPI: Key Performance Indicator      30
CSRD SOLL ALLGEMEINES ESG-REPORTING UM PAI-INDIKATOREN ERGÄNZEN

                                                          CSR
                                                        ENT D
                                                           WU
                                                              RF
                        Ausweitung des Anwendungsbereichs

      Entwurf             „Nachhaltiger Fußabdruck“
      CSRD*

                        Nachhaltigkeit als Teil der Abschlussprüfung

                                  *Corporate Sustainability Reporting Directive   31
MEHR UNTERNEHMEN WERDEN ÜBER ÖKOLOGISCHE
NACHHALTIGKEIT BERICHTEN MÜSSEN

                                                                           CSR
                                                                         ENT D
                                 Verpflichtete Unternehmen                  WU
                                                                               RF
• Art. 8 TaxonomieVO    60.000
  verweist auf CSR-RL
                        50.000
  (NFDR)                                             Kapitalmarktorientierte
                                                     KMU
                        40.000

                        30.000                       Große Unternehmen (> 250
                                                     Mitarbeiter)
                        20.000
                                                     Kapitmarktorientierte
                        10.000                       Unternehmen (> 500
                                                     Mitarbeiter)
                            0
                                 Heute   Vorschlag
                                                                                    32
DIE GRÖßTE HERAUSFORDERUNG IST DER DERZEIT DER
    MANGEL AN BELASTBAREN DATEN

                                                        SFDR
                                                                              Start-        Datenlücke
                                                                              punkt1
                           PAI-Statement
       FM-Teilnehmer
                           Produkt-
          SFDR             informationen
                                                   10.3.2021                1.1.2022

                            (Art. 8 und 9)
                                                                                              Start-
„Datenfeed“                                                          TaxonomieVO              punkt2

      Zielunternehmen                                                                         1.1.2023
                             Zielunternehmen
     veröffentlicht nach     veröffentlicht nach                                                               Start-
                                                                                                  CSRD         punkt
    Art. 8 TaxonomieVO           CSRD

                                                                                                               1.1.2024 ?
                                                   1   Für Level 2    2   Für Berichterstattung über „taxonomiekonforme“ Tätigkeiten
                                                                                                                                       33
AGENDA

(1) Sustainable Finance-Regulatorik „on the march“ – was ist neu, was kommt?

(2) Offenlegung, Taxonomie und nicht-finanzielle Berichterstattung – ein
  komplexes Zusammenspiel

(3) ESG-Präferenzen und ESG-Zielmarkt - was kommt auf die
  Anlageberatung und die Vermögensverwaltung zu?

(4) Es muss nicht immer grün sein – Social Investments als alternative
  Assetklasse?

                                                                               34
ESG-TRANSPARENZ UND ESG-ANLEGERPRÄFERENZ VERÄNDERN DEN
ANLAGEPROZESS.1
                Intermediär           Produktanbieter
                              Aufklärung über ESG-Faktoren in Basisinfos/MiFID-
ÄnderungsVO zu DelVO

                                                                                                                                   TAXONOMIE VO
2017/565 (Level 2 MiFID

                                     Broschüre incl. Nachhaltigkeits-Policy

                                                                Abfrage von
                             Kundenexploration
                                                               Präferenzen für           !              Produktkonzeption
           II)

                             Anlageberatung/VV
                                                               ESG-Faktoren

                          Geeignetheitsprüfung/-
                                                             Berücksichtigung von
                           erklärung/Portfolio-
                                                               ESG-Präferenzen           !

                                                                                                                                 OFFENLEGUNGS VO
                             Allokation in VV
(Level 2 MiFID lI II
ÄnderungsRiLi zu
 DelRiLi 2017/593

                                                                                                                                      (SFDR)
                                                       e
                                                 f r ag
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                                         z u r A bei ng
                                     ht        en       fu                                                    Zielmarkt
                                Pflic aktor itsprü            Vorauswahl über
                            ine      -F       he                                                      Art. 8 (ESG) oder Art. 9
                          Ke ESG ssen freien                      Zielmarkt
                                                                                                      (ESG Impact) Produkt
                           von geme ungs                      („Produktkörbe“)
                                       t
                            An bera t
                              im schäf
                                Ge                                 1   Identische Regelungen nach MiFID II und IDD.
                                                                                                                                          35
ZIELMARKTKONZEPT DER VERBÄNDE GIBT STANDARD VOR.

                                                   36
37
ABER: MÖGLICHE ANPASSUNG DES ZIELMARKTKONZEPTS
AUFGRUND VON MIFID II-LEVEL 2

  NEU: Finaler
  Rechtstext der EU-
  Kommission zur
  Änderung der DelV
  2017/565 (21. April
  2021)

                                                 38
?
    39
AGENDA

(1) Sustainable Finance-Regulatorik „on the march“ – was ist neu, was kommt?

(2) Offenlegung, Taxonomie und nicht-finanzielle Berichterstattung – ein
  komplexes Zusammenspiel

(3) ESG-Präferenzen und ESG-Zielmarkt - was kommt auf die
  Anlageberatung und die Vermögensverwaltung zu?

(4) Es muss nicht immer grün sein – Social Investments als alternative
  Assetklasse?

                                                                               40
NACHHALTIGE INVESTITIONEN UMFASSEN AUCH SOZIALE INVESTITIONEN…

                         Nachhaltige
                          Investition
                       Art. 2 Nr. 17 SFDR

          Erreichung eines          Erreichung eines
            Umweltziels               sozialen Ziels

                                                             41
…ABER DEFINITION DER SOZIALEN ZIELE IST NOCH SEHR ALLGEMEIN

                                      Bekämpfung Ungleichheit; sozialer
                 Art. 2 Nr. 17 SFRD   Zusammenhalt & Integration, Förderung
                                      benachteiligte Bevölkerungsgruppe

                   Entwurf CSR-       Gleichheit, Sichere Arbeitsbedingungen,
 Soziale Ziele
                     Richtlinie       Berücksichtigung von Menschenrechten

                  TaxonomieVO         (Nur erste Überlegungen)

                                                                                42
KONKRETERE SOZIALE ZIELE KÖNNEN AUS INTERNATIONALEN ABKOMMEN
ABGELEITET WERDEN

                  Menschenrechts-
                    Erklärung
  Soziale        UN-Nachhaltigkeit-
   Ziele            Ziele 2030

                 Europäische Säule
                  sozialer Rechte

                                                               43
ORIENTIERUNG BIETEN AUCH DIE ICMA SOCIAL BOND PRINCIPLES

Förderbare Soziale Projekte
Ø Zugang zu Basisinfrastruktur
Ø Zugang zu grundlegenden
  Dienstleistungen
Ø Bezahlbarer Wohnraum
Ø Schaffung von Arbeitsplätzen und
  Programme zur Vermeidung von
  Arbeitslosigkeit
Ø Ernährungssicherheit und nachhaltige
  Ernährungssysteme
Ø Sozioökonomischer Aufstieg und
  Empowerment
                                                           44
VORARBEITEN DER KOM FÜR DIE TAXONOMIE KOMMEN AUF DIESE WEISE ZU
EINEM 3-SÄULEN-MODELL

                          Soziale Ziele

    Menschenrechte        Governance           Förderung
                                             angemessener
   Einfluss auf        • Good Corporate     Lebensstandards
   • Arbeiter            Governance
   • Kunden            • Anti-Korruption
   • Gemeinschaft      • Steuer-
                         Compliance

                                                              45
FÖRDERUNG DES ANGEMESSENEN LEBENSSTANDARDS BIETET
MÖGLICHKEITEN FÜR SOZIALE INVESTITIONEN

                                                      Nachhaltige Landwirtschaft
 Förderung angemessener

                                                      Reduzierung von
                                          Nahrung     Lebensmittelverlusten
                                                      und –abfällen
     Lebensstandards

                            Erfüllung    Gesundheit
                                                      Krankenhäuser
                                                      Pflegeheime
                          elementarer
                          menschlicher                Sozialer Wohnraum
                          Bedürfnisse     Wohnen      Studentenwohnheime

                                                      Schulen
                                          Bildung     Kindergärten

                                                                                   46
FESTSTELLUNG SOZIALER INVESTITIONEN IST (NOCH) AUFWENDIG,
BIETET ABER GLEICHZEITIG VORTEILE

                                              •   Sozial nachhaltige
          Nachteile           Vorteile
                                                  Finanzprodukte kann
                                                  Anlegern mit ESG-Präferenz
                                MiFID II-         auch schon 2022 als
               Fehlen          kompatible         „nachhaltige Investition“
            verbindlicher      Assetlasse
              sozialen                            empfohlen werden, da
              Kriterien          Höhere           derzeit keine Angabe des
                               Flexibilität       Taxonomiegrades
           H öhere Rechts-    Nachhaltige         erforderlich ist.
            unsicherheit     Produkte ohne    •   Sozial nachhaltige
                              Taxonomie
                                                  Finanzprodukte könnten
                                                  Übergangslösung sein

                                                                               47
Dr. Lars Röh, Rechtsanwalt
lindenpartners
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