Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018

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Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018
Ausschreibung im Rahmen des strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms
„Innovatives Oberösterreich 2020“ in Verbindung mit Maßnahme 15 des EFRE-Programms
„Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“ mit der thematischen
Zielsetzung der Förderung von F&E&I-Projekten in den Schwerpunkten

  -   Energieeffizienz
  -   effiziente Produktions- und Steuerungsverfahren
  -   Erneuerbare Energien

               Oberösterreichisches
         Energieforschungsprogramm 2018

Ausschreibungsleitfaden

Ausschreibungseröffnung
22. Jänner 2018

Einreichfrist
22. März 2018
Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018
Inhaltsverzeichnis

I.       Das Wichtigste in Kürze ..................................................................................................3
II.      Ausschreibungsziele und Themen ...................................................................................4
III.         Projektauswahlkriterien ................................................................................................5
      III.1. Formale Kriterien ....................................................................................................................5
      III.2 inhaltliche Evaluierung .............................................................................................................6
IV.          Anforderungen und Förderungskonditionen .................................................................7
      IV.1 Zielgruppe................................................................................................................................7
      IV.2 Anforderungen an das FEI-Projekt ...........................................................................................7
      IV.3 Art der Förderung ....................................................................................................................7
      IV.4 Förderungshöhe/quote ............................................................................................................8
      IV.5 förderbare Kosten ....................................................................................................................8
      IV.6 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................9
V.       Einreichung und Zeitplan .................................................................................................9
      V.1 Förderstelle und Kontakt ...........................................................................................................9
      V.2 Zeitplan...................................................................................................................................10
      V.3 erforderliche Einreichunterlagen............................................................................................. 10

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Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018
I. Das Wichtigste in Kürze
  Im Rahmen der Ausschreibung „OÖ. Energieforschungsprogramm 2018“ stellt das Land
  Oberösterreich 3,0 Mio. Euro zur Verfügung (davon 80% EU-Kofinanzierung aus dem EFRE-
  Programm „IWB 2014-2020“)

                              Ausschreibungsübersicht
                               IWB 2020, Maßnahme 15 "F&E&I-Projekte in CO2-
  Maßnahme
                              relevanten Bereichen" (überbetriebliche Forschung)
                                                        Grundlagenforschung
  Forschungskategorie

                                                            Eckdaten
  förderbare                                              min. 200.000 Euro
  Projektgesamtkosten                                     max. 500.000 Euro

  Förderungsquote                                            max. 100%

  Projektlaufzeit                                          max. 24 Monate

  Kooperationserfordernis     Nein, Kooperationsprojekte sind aber zulässig (pro Partner eigener Antrag)

  Gesamtbudget
                                                          3 Millionen Euro
  Einreichfrist                             22. Jänner 2018 bis 22. März 2018, 12.00 Uhr

  Sprache                                                     Deutsch

                                           Anfragen zur Ausschreibung bitte schriftlich an
  Kontakt                                             wi.post@ooe.gv.at und
                                                 cc: anna.ratzenboeck@ooe.gv.at
                                                          www.iwb2020.at
  Informationen im Internet
                                         (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/136167.htm)

  Die Einreichung ist ausschließlich via Email (wi.post@ooe.gv.at) möglich und hat vollständig
  und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Eine spätere Einreichung (nach
  22. März 2018,12.00 Uhr) wird von der Förderstelle nicht mehr berücksichtigt und führt zum
  Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

  Bitte beachten Sie:
  Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen
  und Kriterien des EU-Programms (vgl. Abschnitt III.1) nicht erfüllt und handelt es sich um
  nicht behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der
  erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren
  Verfahren ausgeschieden und abgelehnt!

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Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018
II. Ausschreibungsziele und Themen
  Die Energietechnologien und im weiteren Sinne die Umwelttechnologien sind für
  Oberösterreich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit einer hohen internationalen
  Wettbewerbsfähigkeit, für die zudem gute Wachstumschancen gesehen werden. Ziel ist es,
  spezifische Maßnahmen zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskompetenzen und zur
  Entwicklung neuer Produkt- und Verfahrenslösungen im Bereich der erneuerbaren Energien
  und Energietechnologien bzw. energieeffizienten Lösungen zu bündeln. Damit soll auch die
  Zahl der ForscherInnen und Forscher in diesem Themenfeld ausgebaut werden.

  Es sollen neue (technologische) Schwerpunkte sowie Forschungskompetenzfelder entlang
  regionaler Stärkefelder1 in CO2-relevanten Forschungsfeldern aufgebaut werden.
  Voraussetzung ist, dass diese längerfristig den regionalen Kompetenzaufbau unterstützen
  und gleichzeitig eine Verwertungsperspektive aufweisen. Gefördert werden vordringlich
  Projekte in den Themen erneuerbare Energien, Energietechnologien und energieeffiziente
  Lösungen mit CO2-Bezug.2

  Die Energieforschung ist ein strategisches Element der oö. Energiestrategie
  "Energieleitregion OÖ 2050"3, die auf die Zukunftssicherung im ökonomischen und
  ökologischen Sinn abzielt. Die Vision dieser Strategie ist die Etablierung von Oberösterreich
  als internationale Energie-Leitregion in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz und
  der     Anwendung      erneuerbarer     Energietechnologien     sowie    als   internationaler
  Technologieführer in ausgewählten Kernbereichen der Energietechnologien. Sie stellt neben
  dem Klimaschutz auch die Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes in
  den Vordergrund. Das Energieforschungsprogramm soll einen Beitrag zu den
  energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Zielen erbringen. So sollen die spezifischen
  Treibhausgasemissionen reduziert werden und die Energieeffizienz und der Anteil der
  erneuerbaren Energien gesteigert werden.

  Um dies zu erreichen ist es erforderlich, die öffentlichen und privatwirtschaftlichen Aktivitäten
  für Forschung in der Energietechnik zu steigern. Dazu sind energie-forschungsrelevante
  Einrichtungen in Oberösterreich, die auch Grundlagenforschung betreiben, ein wesentlicher
  Baustein. Dabei kommt Themen wie die Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbaren
  Energietechnologien, verbesserte Energieverteilung und –speicherung oder nachhaltigen
  Mobilitätssystemen eine wichtige Rolle zu. Auf dieser Grundlagenforschung aufbauend
  können dann Unternehmen Technologieführerschaft erreichen und damit wesentlich zur
  Dekarbonisierung von Gebäuden, Produktionsprozessen und Mobilität beitragen.

  1
    siehe Innovatives OÖ. 2020, http://www.ooe2020.at/aktionsfelder/
  2
    siehe EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“, Seite 66 ff.,
  https://www.iwb2020.at/de/was-ist-iwb2020/operationelles-programm.html
  3
    siehe Energieleitregion OÖ 2050,
  http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/esv_Energiestrategie_Leitregion.pdf

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III. Projektauswahlkriterien
   Die Kriterien für die Auswahl von Projekten teilen sich zum einen in formale K.O.-Kriterien,
   welche zwingend erfüllt werden müssen und zum anderen in eine Evaluierung anhand von
   quantitativ/qualitativ inhaltlicher Kriterien, welche durch einen oder mehrere Fachgutachter
   vorgenommen wird.

   III.1. Formale Kriterien

   Die Förderstelle überprüft in einem ersten Schritt alle Förderansuchen auf die Einhaltung
   nachfolgender Formalkriterien:

       a) Der Antrag wurde innerhalb der Einreichfrist an die Förderstelle übermittelt
       b) Das Projekt muss im Einklang mit der anwendbaren nationalen Rechtsgrundlage für
          die Vergabe der EFRE-Mittel stehen4
       c) Das Projekt fällt in den Geltungsbereich des Fonds und einer Interventionskategorie
          und kann einer Programmmaßnahme zugeordnet werden (siehe Abschnitt II sowie
          Antrag)
       d) Das Projekt erreicht eine Mindestgröße von förderfähigen Gesamtkosten iHv.
          200.000 Euro (bei mehreren Projektpartnern zählt die Gesamtprojektgröße)
       e) Das Projekt darf nicht vor dem Callende (22. März 2018, 12.00 Uhr) begonnen
          worden sein (Einhaltung des EU-Beihilfenrechts)
       f) Der Projektträger verfügt über die administrative, finanzielle und operationelle
          Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Förderbedingungen
       g) Bei dem Projekt handelt es sich um ein „Softprojekt“ (kein Infrastruktur oder
          Investitionsprojekt)
       h) Der Fragebogen für Querschnittsthemen („Awarenessfragebogen“) wurde – nach
          Antragsstellung via übermitteltem Internetlink der Förderstelle - ausgefüllt sowie der
          von der Förderstelle vorgegebene Antrag inkl. aller Anlagen liegt vor, wurde
          vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt.

   Das Ergebnis der Formalprüfung wird innerhalb von 6 Wochen via Email an die
   Förderwerber kommuniziert:

            Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln (Kriterien
            a), d), e) und g)) scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus.
            Behebbare Mängel können innerhalb einer angemessenen Frist saniert werden.

   Wenn sich nach der Formalprüfung noch unkorrekte Angaben herausstellen, kann das
   Förderungsansuchen auch noch später aus dem Verfahren ausscheiden.

   4
     Richtlinie „FTI OÖ. Forschungseinrichtungen 2015-2021“, Abschnitt 1 iVm. Abschnitt 2.2
   https://www.iwb2020.at/de/verringerung-co2-emissionen/unterstuetzung-forschung-innovation-implemetierung-co2-armen-
   technologien.html

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III.2 inhaltliche Evaluierung

Die Evaluierung der Einreichung erfolgt durch die Einholung von Gutachten von einem oder
mehreren unabhängigen Experten (fachlich) sowie durch die Einholung einer Stellungnahme
von Landesexperten bzw. Experten landesnaher Einrichtungen (strategisch).

Folgende inhaltliche Kriterien müssen erfüllt werden:5

           Hohe Relevanz für CO2-Reduktionstechnologien: die Projektbeschreibung erläutert
           nachvollziehbar die Relevanz für CO2-arme Technologien, eine Relevanz ist dann
           gegeben, wenn das Produkt/Dienstleistung/Verfahren sich mit der Entwicklung,
           Weiterentwicklung oder dem Einsatz von CO2-armen (low carbon) Technologien
           beschäftigt
           Relevanz für den F&E-Standort Oberösterreich
           Wirksamkeit für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich
           Erfüllung der Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Chancengleichheit
           Beschäftigungswirkung F&E Mitarbeiter
           Managementkompetenz
           Potential der wirtschaftlichen Verwertung
           Kohärenz Forschungsfrage und Ressourceneinsatz
           Wissenschaftliche und technologische Relevanz
           Umsetzungsrisiko
           (optional) Kooperation

Die inhaltliche Evaluierung wird nach einem im EFRE-Programm für die Maßnahme
vorgegebenen Schema inkl. Bepunktung vorgenommen. Die Stellungnahmen der internen
und externen Experten bilden die Grundlage für das Ausfüllen der Evaluierungsbögen,
Reihung der Einreichungen und die Projektauswahl. Für eine positive Beurteilung des
Projekts müssen mindestens 51% der gesamten Punkte erreicht werden. Alle eingereichten
und positiv evaluierten Projekte werden nach erreichter Punktezahl gereiht, wobei im Falle
einer Überbuchung der Ausschreibung die besten Einreichungen (mit der höchsten
Punktezahl) ausgewählt werden.

5
    siehe Muster RD09a1_Evaluierungsbogen_CO2 MN15(übertbetr)

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IV. Anforderungen und Förderungskonditionen
   Die Ausschreibung „OÖ. Energieforschungsprogramm 2018“ bietet Förderungen für Einzel-
   oder kooperative FEI-Projekte mit dem Ziel der Erforschung und/oder Weiterentwicklung
   CO2-armer Produkte/Dienstleistungen/Verfahren.

   IV.1 Zielgruppe

   Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungs-
   einrichtungen)6 mit Sitz in Oberösterreich:

            Universitäten und Fachhochschulen
            Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
            Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige
            wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Zweck

   Teilnahmeberechtigt, aber nicht förderbar sind:

            Unternehmen jeder Rechtsform
            Partner aus anderen Bundesländern oder außerhalb Österreichs
            Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Sinne eines kooperativen FEI-Projekts.
            Sie erbringen definierte Leistungen, die in die Projektkostenkategorie „Drittkosten“
            fallen und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Projektergebnisse.

   IV.2 Anforderungen an das FEI-Projekt
   Das FEI-Projekt muss folgende Kriterien erfüllen:
         maximal 2 Jahre Laufzeit
         Gesamtprojektkosten zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro
         Es handelt sich um ein Grundlagenforschungsprojekt
         bei kooperativen FEI-Projekten muss jede beteiligte Forschungseinrichtung einen
         eigenen Antrag einbringen.

   IV.3 Art der Förderung

   Die Förderung der Forschungseinrichtungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren
   Zuschüssen. Die Förderung wird aufgrund der Richtlinie des Landes Oberösterreich zur
   Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation
   von Oö. Forschungseinrichtungen (FTI OÖ Forschungseinrichtungen, AGVO) und der
   allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ Oberösterreich gewährt.

   6 Definition gemäß RZ15ee (Begriffsbestimmungen) des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von
   Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) http://eur-lex.europa.eu/legal-
   content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0627(01)&from=DE

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IV.4 Förderungshöhe/quote
Die Förderquote entspricht den Definitionen nach dem Unionsrahmen (2014/C 198/01) für
staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation7 und liegt bei maximal 100%
(Grundlagenforschung). Die beantragte Förderquote ist im Antrag bzw. in der
entsprechenden Beilage anzuführen und wird von den Fachgutachtern beurteilt.
Jedes Arbeitspaket ist neben der inhaltlichen Beschreibung auch kostenmäßig zu
hinterlegen. Sollten im Zuge der inhaltlichen Evaluierung einzelne Arbeitspakete nicht in die
Forschungsart Grundlagenforschung fallen, werden diese Kosten als nicht förderfähig
eingestuft.

Für die Bestimmung der Unternehmensgröße gilt die KMU-Definition nach EU-
Wettbewerbsrecht.8 Die Förderung wird zu 20 % aus Landesmitteln und zu 80% aus dem
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gewährt.

IV.5 förderbare Kosten
Grundsätzlich sind förderbare Kosten alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw.
Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)
für die Dauer der geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind.

Dies sind insbesondere:

     Personalkosten für ForscherInnen und andere MitarbeiterInnen, die aus der
     wissenschaftlichen Arbeit am eingereichten Projekt entstehen. Für den Projektzeitraum
     erfolgt die Abrechnung der Personalkosten auf Basis von Istkosten (siehe Artikel 7 Abs.
     2a Förderfähigkeitsregeln).9 Für die Plausibilisierung der Kosten ist dem Antrag das
     Formular „Ist-Stundensatzkalkulation für den Nachweise von Personalkosten“
     beizulegen.
     Indirekte Kosten, diese werden im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms mit
     einem Pauschalsatz von 25 % der im Vertrag festgelegten, direkten förderfähigen
     Kosten exkl. Kosten für externe Dienstleistungen (=Bemessungsgrundlage)
     abgegolten (siehe Artikel Abs. 8 Abs. 2c Förderfähigkeitsregeln).
     Reisekosten die in direktem Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit im
     eingereichten Projekt entstehen
     Kosten für externe Dienstleistungen, welche für die Inanspruchnahme von
     zusätzlichen Fachexperten, zur Erlangung technischen Wissen, Kosten für technische
     Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit
     dienen.
     Sach- und Materialkosten etwa für Prototypen, dem Projekt zurechenbares
     Verbrauchsmaterial und für Forschungsinfrastruktur soweit sie im eingereichten Projekt
     benötigt wird.
     Anschaffung von Anlagegütern (wobei hier nur die anteilige Afa innerhalb des
     Projektdurchführungszeitraums förderfähig ist, nicht die Gesamtanschaffung)

7
  siehe Anhang II des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und
Innovation (2014/C 198/01) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0627(01)&from=DE
8
  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE
9
  siehe https://www.iwb2020.at/de/downloads.html, Dokument „Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR) 2014-2020“

                                                     Seite 8
Nicht förderbar sind jedenfalls Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher
  Bestimmungen oder der nationalen Richtlinien (Richtlinie FTI OÖ. Forschungseinrichtungen
  2015-2021, den Subsidiären nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten mit
  Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in
  Österreich (NFFR) 2014-2020 nicht als förderbare Kosten gelten sowie alle Kosten, die nicht
  in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen bzw. die nicht
  eindeutig dem Vorhaben zurechenbar sind. Auch Kosten, die vor dem Einlangen des
  Förderungsansuchens (=Anerkennungsstichtag) beim Land Oberösterreich entstanden sind
  oder die bereits im Rahmen einer anderen Förderung gefördert wurden (doppelt oder
  mehrfach verrechnete Kosten) sind von einer Förderung ausgeschlossen.

  Des Weiteren behält sich das Land Oberösterreich ausdrücklich vor, Kostenarten, welche in
  der beantragten Höhe in keiner Relation zum gesamten Projektvolumen stehen (zB.
  Reisekosten iHv. 1000 EUR bei 500.000 EUR Projektvolumen) bzw. Kosten die im Zweifel
  einen Gemeinkostencharakter aufweisen (und somit von der 25%-Pauschale abgedeckt
  wären), im Zuge der Evaluierung und Genehmigung von der Förderfähigkeit auszuschließen.

  IV.6 Rechtsgrundlagen
  Diese Ausschreibung basiert auf folgenden Rechtsvorschriften:

         Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen
         Forschung,       Technologieentwicklung       und      Innovation   von       OÖ.
         Forschungseinrichtungen (FTI OÖ. Forschungseinrichtungen), idgF. in Verbindung
         mit den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes OÖ., idgF.
         das EU-EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich
         2014-2020“ inkl. aller EU- und nationalen Rechtsgrundlagen, idgF.
         dem EU-Beihilfenrecht (AGVO) idgF.

V. Einreichung und Zeitplan

  Der Call des „OÖ. Energieforschungsprogramms 2018" ist von 22. Jänner 2018 bis 22.
  März 2018, 12.00 Uhr geöffnet. Während dieses Zeitraums kann eine Förderung im
  Rahmen des Calls beantragt werden.

  V.1 Förderstelle und Kontakt
  Die zuständige Förderstelle für die Abwicklung des OÖ. Energieforschungsprogramms 2018
  ist das Land Oberösterreich, Abt. Wirtschaft. Die Einreichung ist nur elektronisch via Email
  wi.post@ooe.gv.at sowie cc: an anna.ratzenboeck@ooe.gv.at innerhalb der Einreichfrist
  möglich.

  Der vorliegende Text dient ausschließlich der Information über die Ausschreibung des
  „Oberösterreichischen Energieforschungsprogramms 2018“. Er begründet keine rechtliche
  Verbindlichkeit und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

                                            Seite 9
Anfragen sind innerhalb der Frist für Bewerberanfragen ebenfalls ausschließlich per Email an
die oben angeführten Adressen unter Angabe der GZ 2018-14766/Ra zu richten. Die
gesammelte Beantwortung aller Bewerberanfragen erfolgt anonymisiert und gleichzeitig zu
der in Abschnitt V.2 festgesetzten Frist durch Veröffentlichung auf der Landes- und der
Programmhomepage.

V.2 Zeitplan

Beginn des Calls                                           22.01.2018
Ende der Frist für Bewerberanfragen                        26.02.2018
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Beantwortung der
                                                           28.02.2018
Bewerberanfragen
Ende der Einreichfrist                                     22.03.2018
Frist für Ergebnis der Formalprüfung                       04.05.2018
Ende der Frist für Projektauswahl (voraussichtlich)        30.05.2018
Termin für Förderberatung und Vertragsverhandlung
                                                           Jun/Jul 2018
(voraussichtlich)
Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich)
                                                           Sep 2018

Bei den Terminen kann eine Verschiebung eintreten. Dieser Umstand wird jedoch den
Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben.

V.3 erforderliche Einreichunterlagen

Alle erforderlichen Unterlagen stehen unter https://www.iwb2020.at/de/verringerung-co2-
emissionen/unterstuetzung-forschung-innovation-implemetierung-co2-armen-
technologien.html zum Download zur Verfügung.

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