Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018
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Ausschreibung im Rahmen des strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms „Innovatives Oberösterreich 2020“ in Verbindung mit Maßnahme 15 des EFRE-Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“ mit der thematischen Zielsetzung der Förderung von F&E&I-Projekten in den Schwerpunkten - Energieeffizienz - effiziente Produktions- und Steuerungsverfahren - Erneuerbare Energien Oberösterreichisches Energieforschungsprogramm 2018 Ausschreibungsleitfaden Ausschreibungseröffnung 22. Jänner 2018 Einreichfrist 22. März 2018
Inhaltsverzeichnis I. Das Wichtigste in Kürze ..................................................................................................3 II. Ausschreibungsziele und Themen ...................................................................................4 III. Projektauswahlkriterien ................................................................................................5 III.1. Formale Kriterien ....................................................................................................................5 III.2 inhaltliche Evaluierung .............................................................................................................6 IV. Anforderungen und Förderungskonditionen .................................................................7 IV.1 Zielgruppe................................................................................................................................7 IV.2 Anforderungen an das FEI-Projekt ...........................................................................................7 IV.3 Art der Förderung ....................................................................................................................7 IV.4 Förderungshöhe/quote ............................................................................................................8 IV.5 förderbare Kosten ....................................................................................................................8 IV.6 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................9 V. Einreichung und Zeitplan .................................................................................................9 V.1 Förderstelle und Kontakt ...........................................................................................................9 V.2 Zeitplan...................................................................................................................................10 V.3 erforderliche Einreichunterlagen............................................................................................. 10 Seite 2
I. Das Wichtigste in Kürze Im Rahmen der Ausschreibung „OÖ. Energieforschungsprogramm 2018“ stellt das Land Oberösterreich 3,0 Mio. Euro zur Verfügung (davon 80% EU-Kofinanzierung aus dem EFRE- Programm „IWB 2014-2020“) Ausschreibungsübersicht IWB 2020, Maßnahme 15 "F&E&I-Projekte in CO2- Maßnahme relevanten Bereichen" (überbetriebliche Forschung) Grundlagenforschung Forschungskategorie Eckdaten förderbare min. 200.000 Euro Projektgesamtkosten max. 500.000 Euro Förderungsquote max. 100% Projektlaufzeit max. 24 Monate Kooperationserfordernis Nein, Kooperationsprojekte sind aber zulässig (pro Partner eigener Antrag) Gesamtbudget 3 Millionen Euro Einreichfrist 22. Jänner 2018 bis 22. März 2018, 12.00 Uhr Sprache Deutsch Anfragen zur Ausschreibung bitte schriftlich an Kontakt wi.post@ooe.gv.at und cc: anna.ratzenboeck@ooe.gv.at www.iwb2020.at Informationen im Internet (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/136167.htm) Die Einreichung ist ausschließlich via Email (wi.post@ooe.gv.at) möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Eine spätere Einreichung (nach 22. März 2018,12.00 Uhr) wird von der Förderstelle nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren! Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen und Kriterien des EU-Programms (vgl. Abschnitt III.1) nicht erfüllt und handelt es sich um nicht behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und abgelehnt! Seite 3
II. Ausschreibungsziele und Themen Die Energietechnologien und im weiteren Sinne die Umwelttechnologien sind für Oberösterreich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit einer hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit, für die zudem gute Wachstumschancen gesehen werden. Ziel ist es, spezifische Maßnahmen zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskompetenzen und zur Entwicklung neuer Produkt- und Verfahrenslösungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energietechnologien bzw. energieeffizienten Lösungen zu bündeln. Damit soll auch die Zahl der ForscherInnen und Forscher in diesem Themenfeld ausgebaut werden. Es sollen neue (technologische) Schwerpunkte sowie Forschungskompetenzfelder entlang regionaler Stärkefelder1 in CO2-relevanten Forschungsfeldern aufgebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese längerfristig den regionalen Kompetenzaufbau unterstützen und gleichzeitig eine Verwertungsperspektive aufweisen. Gefördert werden vordringlich Projekte in den Themen erneuerbare Energien, Energietechnologien und energieeffiziente Lösungen mit CO2-Bezug.2 Die Energieforschung ist ein strategisches Element der oö. Energiestrategie "Energieleitregion OÖ 2050"3, die auf die Zukunftssicherung im ökonomischen und ökologischen Sinn abzielt. Die Vision dieser Strategie ist die Etablierung von Oberösterreich als internationale Energie-Leitregion in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz und der Anwendung erneuerbarer Energietechnologien sowie als internationaler Technologieführer in ausgewählten Kernbereichen der Energietechnologien. Sie stellt neben dem Klimaschutz auch die Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes in den Vordergrund. Das Energieforschungsprogramm soll einen Beitrag zu den energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Zielen erbringen. So sollen die spezifischen Treibhausgasemissionen reduziert werden und die Energieeffizienz und der Anteil der erneuerbaren Energien gesteigert werden. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, die öffentlichen und privatwirtschaftlichen Aktivitäten für Forschung in der Energietechnik zu steigern. Dazu sind energie-forschungsrelevante Einrichtungen in Oberösterreich, die auch Grundlagenforschung betreiben, ein wesentlicher Baustein. Dabei kommt Themen wie die Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbaren Energietechnologien, verbesserte Energieverteilung und –speicherung oder nachhaltigen Mobilitätssystemen eine wichtige Rolle zu. Auf dieser Grundlagenforschung aufbauend können dann Unternehmen Technologieführerschaft erreichen und damit wesentlich zur Dekarbonisierung von Gebäuden, Produktionsprozessen und Mobilität beitragen. 1 siehe Innovatives OÖ. 2020, http://www.ooe2020.at/aktionsfelder/ 2 siehe EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“, Seite 66 ff., https://www.iwb2020.at/de/was-ist-iwb2020/operationelles-programm.html 3 siehe Energieleitregion OÖ 2050, http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/esv_Energiestrategie_Leitregion.pdf Seite 4
III. Projektauswahlkriterien Die Kriterien für die Auswahl von Projekten teilen sich zum einen in formale K.O.-Kriterien, welche zwingend erfüllt werden müssen und zum anderen in eine Evaluierung anhand von quantitativ/qualitativ inhaltlicher Kriterien, welche durch einen oder mehrere Fachgutachter vorgenommen wird. III.1. Formale Kriterien Die Förderstelle überprüft in einem ersten Schritt alle Förderansuchen auf die Einhaltung nachfolgender Formalkriterien: a) Der Antrag wurde innerhalb der Einreichfrist an die Förderstelle übermittelt b) Das Projekt muss im Einklang mit der anwendbaren nationalen Rechtsgrundlage für die Vergabe der EFRE-Mittel stehen4 c) Das Projekt fällt in den Geltungsbereich des Fonds und einer Interventionskategorie und kann einer Programmmaßnahme zugeordnet werden (siehe Abschnitt II sowie Antrag) d) Das Projekt erreicht eine Mindestgröße von förderfähigen Gesamtkosten iHv. 200.000 Euro (bei mehreren Projektpartnern zählt die Gesamtprojektgröße) e) Das Projekt darf nicht vor dem Callende (22. März 2018, 12.00 Uhr) begonnen worden sein (Einhaltung des EU-Beihilfenrechts) f) Der Projektträger verfügt über die administrative, finanzielle und operationelle Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Förderbedingungen g) Bei dem Projekt handelt es sich um ein „Softprojekt“ (kein Infrastruktur oder Investitionsprojekt) h) Der Fragebogen für Querschnittsthemen („Awarenessfragebogen“) wurde – nach Antragsstellung via übermitteltem Internetlink der Förderstelle - ausgefüllt sowie der von der Förderstelle vorgegebene Antrag inkl. aller Anlagen liegt vor, wurde vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt. Das Ergebnis der Formalprüfung wird innerhalb von 6 Wochen via Email an die Förderwerber kommuniziert: Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln (Kriterien a), d), e) und g)) scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus. Behebbare Mängel können innerhalb einer angemessenen Frist saniert werden. Wenn sich nach der Formalprüfung noch unkorrekte Angaben herausstellen, kann das Förderungsansuchen auch noch später aus dem Verfahren ausscheiden. 4 Richtlinie „FTI OÖ. Forschungseinrichtungen 2015-2021“, Abschnitt 1 iVm. Abschnitt 2.2 https://www.iwb2020.at/de/verringerung-co2-emissionen/unterstuetzung-forschung-innovation-implemetierung-co2-armen- technologien.html Seite 5
III.2 inhaltliche Evaluierung Die Evaluierung der Einreichung erfolgt durch die Einholung von Gutachten von einem oder mehreren unabhängigen Experten (fachlich) sowie durch die Einholung einer Stellungnahme von Landesexperten bzw. Experten landesnaher Einrichtungen (strategisch). Folgende inhaltliche Kriterien müssen erfüllt werden:5 Hohe Relevanz für CO2-Reduktionstechnologien: die Projektbeschreibung erläutert nachvollziehbar die Relevanz für CO2-arme Technologien, eine Relevanz ist dann gegeben, wenn das Produkt/Dienstleistung/Verfahren sich mit der Entwicklung, Weiterentwicklung oder dem Einsatz von CO2-armen (low carbon) Technologien beschäftigt Relevanz für den F&E-Standort Oberösterreich Wirksamkeit für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich Erfüllung der Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Chancengleichheit Beschäftigungswirkung F&E Mitarbeiter Managementkompetenz Potential der wirtschaftlichen Verwertung Kohärenz Forschungsfrage und Ressourceneinsatz Wissenschaftliche und technologische Relevanz Umsetzungsrisiko (optional) Kooperation Die inhaltliche Evaluierung wird nach einem im EFRE-Programm für die Maßnahme vorgegebenen Schema inkl. Bepunktung vorgenommen. Die Stellungnahmen der internen und externen Experten bilden die Grundlage für das Ausfüllen der Evaluierungsbögen, Reihung der Einreichungen und die Projektauswahl. Für eine positive Beurteilung des Projekts müssen mindestens 51% der gesamten Punkte erreicht werden. Alle eingereichten und positiv evaluierten Projekte werden nach erreichter Punktezahl gereiht, wobei im Falle einer Überbuchung der Ausschreibung die besten Einreichungen (mit der höchsten Punktezahl) ausgewählt werden. 5 siehe Muster RD09a1_Evaluierungsbogen_CO2 MN15(übertbetr) Seite 6
IV. Anforderungen und Förderungskonditionen Die Ausschreibung „OÖ. Energieforschungsprogramm 2018“ bietet Förderungen für Einzel- oder kooperative FEI-Projekte mit dem Ziel der Erforschung und/oder Weiterentwicklung CO2-armer Produkte/Dienstleistungen/Verfahren. IV.1 Zielgruppe Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungs- einrichtungen)6 mit Sitz in Oberösterreich: Universitäten und Fachhochschulen Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Zweck Teilnahmeberechtigt, aber nicht förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsform Partner aus anderen Bundesländern oder außerhalb Österreichs Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Sinne eines kooperativen FEI-Projekts. Sie erbringen definierte Leistungen, die in die Projektkostenkategorie „Drittkosten“ fallen und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Projektergebnisse. IV.2 Anforderungen an das FEI-Projekt Das FEI-Projekt muss folgende Kriterien erfüllen: maximal 2 Jahre Laufzeit Gesamtprojektkosten zwischen 200.000 Euro und 500.000 Euro Es handelt sich um ein Grundlagenforschungsprojekt bei kooperativen FEI-Projekten muss jede beteiligte Forschungseinrichtung einen eigenen Antrag einbringen. IV.3 Art der Förderung Die Förderung der Forschungseinrichtungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung wird aufgrund der Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von Oö. Forschungseinrichtungen (FTI OÖ Forschungseinrichtungen, AGVO) und der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ Oberösterreich gewährt. 6 Definition gemäß RZ15ee (Begriffsbestimmungen) des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0627(01)&from=DE Seite 7
IV.4 Förderungshöhe/quote Die Förderquote entspricht den Definitionen nach dem Unionsrahmen (2014/C 198/01) für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation7 und liegt bei maximal 100% (Grundlagenforschung). Die beantragte Förderquote ist im Antrag bzw. in der entsprechenden Beilage anzuführen und wird von den Fachgutachtern beurteilt. Jedes Arbeitspaket ist neben der inhaltlichen Beschreibung auch kostenmäßig zu hinterlegen. Sollten im Zuge der inhaltlichen Evaluierung einzelne Arbeitspakete nicht in die Forschungsart Grundlagenforschung fallen, werden diese Kosten als nicht förderfähig eingestuft. Für die Bestimmung der Unternehmensgröße gilt die KMU-Definition nach EU- Wettbewerbsrecht.8 Die Förderung wird zu 20 % aus Landesmitteln und zu 80% aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gewährt. IV.5 förderbare Kosten Grundsätzlich sind förderbare Kosten alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind. Dies sind insbesondere: Personalkosten für ForscherInnen und andere MitarbeiterInnen, die aus der wissenschaftlichen Arbeit am eingereichten Projekt entstehen. Für den Projektzeitraum erfolgt die Abrechnung der Personalkosten auf Basis von Istkosten (siehe Artikel 7 Abs. 2a Förderfähigkeitsregeln).9 Für die Plausibilisierung der Kosten ist dem Antrag das Formular „Ist-Stundensatzkalkulation für den Nachweise von Personalkosten“ beizulegen. Indirekte Kosten, diese werden im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms mit einem Pauschalsatz von 25 % der im Vertrag festgelegten, direkten förderfähigen Kosten exkl. Kosten für externe Dienstleistungen (=Bemessungsgrundlage) abgegolten (siehe Artikel Abs. 8 Abs. 2c Förderfähigkeitsregeln). Reisekosten die in direktem Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit im eingereichten Projekt entstehen Kosten für externe Dienstleistungen, welche für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Fachexperten, zur Erlangung technischen Wissen, Kosten für technische Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen. Sach- und Materialkosten etwa für Prototypen, dem Projekt zurechenbares Verbrauchsmaterial und für Forschungsinfrastruktur soweit sie im eingereichten Projekt benötigt wird. Anschaffung von Anlagegütern (wobei hier nur die anteilige Afa innerhalb des Projektdurchführungszeitraums förderfähig ist, nicht die Gesamtanschaffung) 7 siehe Anhang II des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0627(01)&from=DE 8 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE 9 siehe https://www.iwb2020.at/de/downloads.html, Dokument „Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR) 2014-2020“ Seite 8
Nicht förderbar sind jedenfalls Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen oder der nationalen Richtlinien (Richtlinie FTI OÖ. Forschungseinrichtungen 2015-2021, den Subsidiären nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich (NFFR) 2014-2020 nicht als förderbare Kosten gelten sowie alle Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen bzw. die nicht eindeutig dem Vorhaben zurechenbar sind. Auch Kosten, die vor dem Einlangen des Förderungsansuchens (=Anerkennungsstichtag) beim Land Oberösterreich entstanden sind oder die bereits im Rahmen einer anderen Förderung gefördert wurden (doppelt oder mehrfach verrechnete Kosten) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Des Weiteren behält sich das Land Oberösterreich ausdrücklich vor, Kostenarten, welche in der beantragten Höhe in keiner Relation zum gesamten Projektvolumen stehen (zB. Reisekosten iHv. 1000 EUR bei 500.000 EUR Projektvolumen) bzw. Kosten die im Zweifel einen Gemeinkostencharakter aufweisen (und somit von der 25%-Pauschale abgedeckt wären), im Zuge der Evaluierung und Genehmigung von der Förderfähigkeit auszuschließen. IV.6 Rechtsgrundlagen Diese Ausschreibung basiert auf folgenden Rechtsvorschriften: Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation von OÖ. Forschungseinrichtungen (FTI OÖ. Forschungseinrichtungen), idgF. in Verbindung mit den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes OÖ., idgF. das EU-EFRE-Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“ inkl. aller EU- und nationalen Rechtsgrundlagen, idgF. dem EU-Beihilfenrecht (AGVO) idgF. V. Einreichung und Zeitplan Der Call des „OÖ. Energieforschungsprogramms 2018" ist von 22. Jänner 2018 bis 22. März 2018, 12.00 Uhr geöffnet. Während dieses Zeitraums kann eine Förderung im Rahmen des Calls beantragt werden. V.1 Förderstelle und Kontakt Die zuständige Förderstelle für die Abwicklung des OÖ. Energieforschungsprogramms 2018 ist das Land Oberösterreich, Abt. Wirtschaft. Die Einreichung ist nur elektronisch via Email wi.post@ooe.gv.at sowie cc: an anna.ratzenboeck@ooe.gv.at innerhalb der Einreichfrist möglich. Der vorliegende Text dient ausschließlich der Information über die Ausschreibung des „Oberösterreichischen Energieforschungsprogramms 2018“. Er begründet keine rechtliche Verbindlichkeit und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Seite 9
Anfragen sind innerhalb der Frist für Bewerberanfragen ebenfalls ausschließlich per Email an die oben angeführten Adressen unter Angabe der GZ 2018-14766/Ra zu richten. Die gesammelte Beantwortung aller Bewerberanfragen erfolgt anonymisiert und gleichzeitig zu der in Abschnitt V.2 festgesetzten Frist durch Veröffentlichung auf der Landes- und der Programmhomepage. V.2 Zeitplan Beginn des Calls 22.01.2018 Ende der Frist für Bewerberanfragen 26.02.2018 Voraussichtlicher Zeitpunkt der Beantwortung der 28.02.2018 Bewerberanfragen Ende der Einreichfrist 22.03.2018 Frist für Ergebnis der Formalprüfung 04.05.2018 Ende der Frist für Projektauswahl (voraussichtlich) 30.05.2018 Termin für Förderberatung und Vertragsverhandlung Jun/Jul 2018 (voraussichtlich) Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich) Sep 2018 Bei den Terminen kann eine Verschiebung eintreten. Dieser Umstand wird jedoch den Bewerbern rechtzeitig bekannt gegeben. V.3 erforderliche Einreichunterlagen Alle erforderlichen Unterlagen stehen unter https://www.iwb2020.at/de/verringerung-co2- emissionen/unterstuetzung-forschung-innovation-implemetierung-co2-armen- technologien.html zum Download zur Verfügung. Seite 10
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