Aktualisierte Reglemente Anpassungen per 1. Januar 2021

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Aktualisierte Reglemente Anpassungen per 1. Januar 2021
Aktualisierte Reglemente
Anpassungen per 1. Januar 2021
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

2020 ist ein Jahr, das so schnell nicht in V
                                           ­ er­gessenheit geraten wird: Das COVID-19-Virus hat
den Alltag vieler Menschen massgeblich v­ erändert. Raiffeisen war es ein grosses Anliegen,
­gerade in schwierigen Zeiten für ihre Kundinnen und Kunden eine verlässliche Partnerin zu
 sein. Für Ihr Vertrauen in uns und unsere Dienst­leis­tungen möchten wir uns herzlich bedan­
 ken. Wir freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft b  ­ egleiten und beraten zu dürfen.

 Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über Änderungen in unserem Basis­­re­glement,
 die wir aufgrund neuer r­ egu­la­torischer Anforde­rungen vornehmen m ­ ussten. Ein wesentlicher
­Anlass hierfür ist das per 1. Januar 2020 in Kraft ge­tretene Bundesgesetz über die
 Finanzdienstleis­tungen (FIDLEG). Ausführliche Infor­­ma­tio­nen zum FIDLEG finden Sie auf
www.raiffeisen.ch/rechtliches unter «­ Kundeninformationen gemäss Finanzdienstleistungs­
gesetz (FIDLEG)».

Die Basisreglemente setzen sich aus folgen­        Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu
den Dokumenten zusammen:                           den wichtigsten Änderungen im Überblick.
■ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)            Die vollständigen Basisreglemente finden
■ Depotreglement                                   Sie unter www.raiffeisen.ch/rechtliches
■ Bedingungen für den Zahlungsverkehr              oder bei Ihrer Raiffeisenbank. Ohne Ihren
■ Bedingungen Raiffeisen E-Banking                 Widerspruch innerhalb von 30 Tagen gelten
■ Bedingungen Raiffeisen E-Safe                    die Änderungen der Basisreglemente als
■ Vermeidung von Nachrichtenlosigkeit             ­genehmigt.
■ Datenschutzerklärung

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen                   Ziffer 7 | Konditionen (Zinsen, Preise und
(AGB)                                             sons­tige Bestimmungen)
Nebst den unten aufgeführten Änderungen           Die Ziffer 7 AGB wird um die Möglichkeit
­werden weitere Ziffern angepasst bzw.            der ­Erhebung von Guthabengebühren
 neu erstellt – dies im Zusammenhang mit          ­ergänzt. D­ iese wird – analog der bereits
 dem FIDLEG (Ziffer 1: Informationen zur           ­geregelten Möglichkeit der Erhebung von
 Aufsichtsbehörde, Ziffer 16: Ombudsstelle,         Negativzinsen – ins­besondere für den Fall
 Ziffer 20: Bezug weiterer Informationen).          eingeführt, dass die v­ eränderten Markt­
 Zudem erfolgen vereinzelte                         verhältnisse solche Guthabengebühren
 Präzisierungen.                                    ­notwendig machen sollten.
Nachfolgend finden Sie die überarbeitete        Nachfolgend finden Sie die überarbeitete
Ziffer 7 im Wortlaut.                           Ziffer 11 im Wortlaut.

  7. Konditionen (Zinsen, Preise                11. Dienstleistungsein­schränk­
      und ­sonstige Bestimmungen)                     ungen
  Die Bank bestimmt die auf dem Konto            Die Bank kann die Inanspruchnahme
  an­gewendeten Zinsen (einschliesslich          von Dienstleistungen und Produkten
  Negativ- und Überzugszinsen). Ferner ist       einschränk­en, wenn dies die Einhaltung
  sie be­rechtigt, für ihre Leistungen Preise    in- und aus­ländischer gesetzlicher oder
  und Guthabengebühren zu erheben                regulatorischer Vorschriften oder Risiko­
  und sonstige Bestimmungen (Rückzugs­           überlegungen der Bank erfordern. Ins­
  möglichkeiten etc.) festzulegen. Diese         besondere kann die Bank Bargeschäfte
  Konditionen sind in den jeweils gültigen       verweigern.
  Zins- und Preislisten aufgeführt, welche
  im Internet publiziert sind und jederzeit     Ziffer 12 | Auslagerung (Outsourcing)
  bei der Bank bezogen werden können.           Es erfolgt eine Präzisierung der Möglich­
  Ausserordentliche Aufwände der Bank           keiten der Auslagerungen von Bereichen
  sowie Kosten allfällig involvierter Dritter   und Funk­tionen der Bank an Dienstleister
  können dem Kunden zusätzlich in Rech­         im In- und Ausland – insbesondere ange­
  nung gestellt werden. Allfällige Steuern      sichts der fortschreitenden Digitalisierung
  und Ab­gaben sind vom Kunden zu tragen.       und Globalisierung – und den damit ein­
  Die Bank behält sich vor, sämtliche Kon­      hergehenden Weitergaben von Bank­
  ditionen (einschliesslich Negativ- und        kundendaten.
  Überzugszinsen und Guthabengebühren)
  jederzeit, insbesondere bei veränderten       Nachfolgend finden Sie die überarbeitete
  Marktverhältnissen oder aus anderen           Ziffer 12 im Wortlaut.
  sachlichen Gründen, einseitig anzu­
  passen. Der Kunde wird auf geeignete           12. Auslagerung (Outsourcing)
  Weise (Aushang in der Bank, schriftlich        Die Bank kann Bereiche und Funktionen ­
  oder elektronisch) über Änderungen             (z.B. Wertschriftenverwaltung, Zahlungs­
 ­informiert.                                    verkehr, Druck & Versand, Kundenser­
                                                 vice, IT) i­nklusive Bankkundendaten ganz
Ziffer 11 | Dienstleistungseinschränkungen       oder teilweise an Dienstleister im In- und
Die Ziffer 11 wird insofern erweitert, als       Ausland auslagern. Diese können Bank­
dass – a­ bgesehen von in- und auslän­           kundendaten ­wiederum Dritten bekannt­
dischen Vor­schriften – auch aus Risiko­über­    geben, soweit die Dritten sie benötigen
legungen der Bank die Inanspruch­nahme           oder zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
von Dienstleistungen und Produkten durch
die Bank eingeschränkt werden kann.
Ziffer 13 | Datenschutz / Bankkunden­               erfordert jedoch weiter­hin eine zusätzliche
geheimnis                                           Zustimmung des K ­ unden.
Unter anderem regelt Ziffer 13 bereits bisher
die Offenlegung von Daten an Dritte im ­             Detaillierte Erläuterungen zur Offenlegung
In- und Ausland zur Wahrung berechtigter             von Daten im Zusammenhang mit der
Interessen der Bank, zur Durchführung von            Durchführung von Aufträgen und Dienst­
Aufträgen und Dienstleistungen, im Rahmen            leistungen sowie ein konkretes Beispiel aus
einer Auslagerung und im Rahmen der                  der Praxis finden Sie in der Informations­
­Geschäftstätigkeit der Bank sowie deren             broschüre Offenlegung. Detaillierte Infor­
 Rechtsfolgen. Die Ziffer wird aufgrund der          mationen zum Datenschutz finden Sie in
 regulatorischen Anforderungen und der               der Datenschutzerklärung. Beide Dokumente
 ­aktuellen Gegebenheiten (insbesondere              können Sie unter www.raiffeisen.ch/­
  neue digitale Lösungen und Kooperationen)          rechtliches und bei Ihrer Raiffeisenbank
  ­präzisiert und der Kunde stimmt darin der        ­beziehen.
   damit verbundenen Entbindung vom Bank­
   kundengeheimnis zu. Offenlegungen er­            Nachfolgend finden Sie die überarbeitete
   folgen ohne A  ­ nzeige an den Kunden und        Ziffer 13 im Wortlaut.
   können in der V  ­ ergangenheit ausgeführte
   Transaktionen oder Dienstleistungen be­           13. Datenschutz / Bankkunden­
   treffen. In diesem Zusammenhang ist auch                  geheimnis
   die geänderte Ziffer 12 des Depotregle­           Die Bank sorgt mit angemessenen Mass­
   ments zu beachten.                                nahmen für die Einhaltung des Daten­
   Die Ziffer 13 enthält Hinweise darauf, dass       schutzes und des Bankkundengeheim­
   sich Daten nach der Offenlegung nicht             nisses. Der Kunde entbindet die Bank
   mehr unter der Kontrolle der Bank befin­          von ihrer Geheim­haltungspflicht, soweit
   den, dass die Daten bei einer Offen­legung        a) d  ies zur Wahrung berechtigter Interes­
   ins Ausland nicht mehr dem Schutz des                sen der Bank nötig ist, insbesondere (i)
   schweizerischen, sondern des jeweiligen              bei vom Kunden gegen die Bank ein­
   aus­ländischen Rechts unterliegen. Schliess­         geleiteten rechtlichen Schritten, (ii) zur
   lich wird in dieser Ziffer darüber informiert,       Sicherung der Ansprüche der Bank
   dass personenbezogene Daten aus diversen             und der Verwertung von Sicherheiten
   Quellen für die Erstellung von Kundenprofi­          des Kunden oder Dritter, (iii) beim
   len, zu den Zwecken gemäss Datenschutz­              ­Inkasso von Forderungen der Bank
   erklärung sowie zu Marketing- und Werbe­              ­gegen den Kunden und (iv) bei Vor­
   zwecken durch die Raiffeisen Gruppe für              würfen des Kunden gegen die Bank
   Produkte der Raiffeisen Gruppe und deren             in der Öffentlichkeit oder gegenüber
   Kooperationspartner bearbeitet und verwen­           Stellen im In- oder Ausland;
   det werden können. Der Kunde stimmt in            b) dies zur Durchführung von Aufträgen
   ­Ziffer 13 dieser Bearbeitung und Verwen­              und Dienstleistungen (z. B. Handel
    dung – soweit erforderlich – zu. Eine Weiter­         und Verwahrung von Finanzinstru­
    gabe von Daten und Profilen zu M ­ arketing-          menten, Zahlungsverkehr, Fremdwäh-
    und Werbezwecken an Kooperati­ons­partner             rungs­geschäfte) nötig ist. Speziell bei
Auslandbezug (aber auch bei Schwei­         beziehung erhobenen ­Personen­daten
     zer Transaktionen, die über internatio­     (auch Dritter), kombiniert mit D ­ aten aus
     nale Kanäle abgewickelt werden) kön­        öffen­lichen Quellen, Profile zu I­ nteressen
     nen ausländisches Recht, vertragliche       und anderen Aspekten des Kunden bil­
     Pflichten oder sonstige Gepflogen­          den. Diese Profile und Daten dienen nebst
     heiten es nötig machen, dass aus­           den Zwecken gemäss Datenschutzerklä­
     ländischen Behörden oder an der             rung dem Marketing und der Werbung
     Durchführung beteiligten Dritten da­        durch die Raiffeisen Gruppe für individuell
     mit zusammenhängende Bank­kunden­           ­passende Produkte und Dienstleistungen
     daten offengelegt werden müssen;             der Raiffeisen G ­ ruppe und deren Koope­
     der Kunde bestätigt für sich und et­         rationspartnern. Für Marketing und
     waige Dritte, deren Daten er der Bank        Werbe­zwecke w     ­ erden jedoch Profile und
     gibt, dass die Bank dies tun darf, auch      personen­bezogene Daten nur mit Zu­
     wenn sie die weitere Verwendung der          stimmung des Kunden an Kooperations­
     Daten nicht kontrolliert. Details sind in    partner w ­ eitergegeben. Der Kunde kann
     der Broschüre «Offen­legung» enthal­         der P­ rofilbildung und Werbezusen­
     ten (www.raiffeisen.ch/rechtliches           dungen aber jederzeit widersprechen.
     oder auf Nachfrage). Wider­ruft der
     Kunde die Einwilligung oder unter­           Angaben dazu, zu den wichtigsten
     stützt er die Bank bei Offenlegungen         ­aktuellen Kooperationspartnern, und
     nicht, kann sie Aufträge und Dienst­          auch sonst zur Datenbearbeitung und
     leistungen verweigern und es kann zu          anderen Rechten b   ­ etroffener Personen
     Folgen wie Sperrungen, Dividenden­            sind in der jeweils g­ eltenden Daten­
     rückbehalten oder der Veräusserung            schutzerklärung (www.raiffeisen.ch/
     betroffener Finanzin­stru­mente kom­          rechtliches oder auf Nachfrage) enthalten.
     men;                                          Der Kunde wird der Bank Daten von
 c) D aten im Rahmen einer Auslagerung            ­Dritten nur mitteilen, wenn er dazu
    ­gemäss Ziffer 12 AGB bekanntge­ge­             ­berechtigt ist und die Dritten über die
    ben werden;                                      ­Bearbeitung der Daten ausreichend
d) D  aten in der Raiffeisen Gruppe im          ­informiert hat.
     Rahmen deren Geschäftstätigkeit aus­
     getauscht werden;                           Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
e) d  ies im Zusammenhang mit der nach­         ­Daten im Ausland nicht dem Schutz des
     folgend beschriebenen Bekanntgabe            Schweizer Rechts unterstehen. Eine
     von Daten an Kooperationspartner im          ­ausländische Behörde wie beispielsweise
     In- und Ausland erfolgt.                      ein Gericht oder andere Dritte können
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der               gegebenenfalls nach dem ausländischen
Bank dürfen Daten, welche die Geschäfts-           Recht die Herausgabe anordnen oder auf
be­ziehung mit dem Kunden betreffen,               Daten zugreifen.
­gegenüber Kooperations­partnern
 bekannt­gegeben werden. Die R   ­ aiffeisen
Gruppe kann aus den in einer Kunden­
Depotreglement                                   ■   A
                                                       n- und Verkauf von Wertpapieren
 Nebst den unten aufgeführten Änderungen              und Wertrechten
 werden weitere Ziffern angepasst bzw. neu        ■   w
                                                       eitere freiwillige Verwaltungs­
 erstellt – dies im Zusammenhang mit dem              handlungen
 FIDLEG (Ziffer 7: Entschädigungen durch
 Dritte, Ziffer 14: Transaktionen mit Finanz­     Gehen Instruktionen des Kunden nicht
 instrumenten ohne B   ­ eratung, Ziffer 15:      rechtzeitig ein, so ist die Bank berechtigt,
­Berücksichtigtes Marktangebot).                  jedoch nicht verpflichtet, nach eigenem
                                                  Ermessen zu handeln, wie z. B. inte­
Ziffer 8 | Verwaltung                             ressewahrende Folgehandlungen vor­
Die Ziffer 8 wird dahingehend angepasst,          zunehmen.
dass die Bank aufgrund gesetzlicher
oder regulatorischer Pflichten den Kunden         Die Bank übernimmt, vorbehältlich ge­
über bestimmte Aktionärsmassnahmen                setzlicher oder regulatorischer Pflichten,
­benachrichtigt. Dies zum Beispiel im             keine Verpflichtung, den Kunden über
 ­Rahmen der EU Shareholders Rights               anstehende Generalversammlungen,
  ­Directive (SRD II). Weitere Informationen      ­Gerichts- oder Insolvenzverfahren von
   zu SRD II finden Sie auf www.raiffeisen.ch/     Dritten zu informieren oder im Namen
   rechtliches.                                    des Kunden an diesen teilzunehmen.

Nachfolgend finden Sie die überarbeitete         Ziffer 12 | Transaktionen mit Finanzinstru­
Ziffer 8 im Wortlaut.                            menten
                                                 Diese Ziffer wird im Gleichschritt der Revi­
 8. Verwaltung                                   sion von Ziffer 13 AGB angepasst. Für
 Die Bank besorgt ohne speziellen Auftrag        ­Transaktionen mit Finanzinstrumenten wer­
 des Kunden die üblichen Verwaltungs­            den künftig keine separaten schriftlichen
 handlungen wie:                                 Ein­willigungen der Kunden mehr eingeholt,
 ■ d
    en Einzug fälliger Zinsen, Dividenden,      da diese der Offenlegung von Daten um­
   rückzahlbarer Kapitalien sowie anderer        fassend in Ziffer 13 AGB zustimmen. Aus­
   Ausschüttungen                                führliche Informationen finden Sie in der
 ■ d
    ie Überwachung von Auslosungen,             Informationsbroschüre «Offenlegung» auf
   Kündigungen und Amortisationen                www.raiffeisen.ch/rechtliches.
   nach den ihr zur Verfügung stehenden
   Unterlagen                                    Nachfolgend finden Sie die überarbeitete
 ■ d
    en Bezug neuer Couponbogen und              Ziffer 12 im Wortlaut.
   den Umtausch von Titeln
                                                  12. Transaktionen mit Finanz­
 Die Bank übernimmt auf besonderen,                    instrumen­ten
 rechtzeitig erfolgten Auftrag:                   Die Bank besorgt auf besonderen, recht­
 ■ Besorgung von Konversionen                     zeitig erteilten Auftrag des Kunden
 ■ A
    n- und Verkauf sowie Ausübung                den An- und Verkauf von in- und auslän­
   von Bezugsrechten und O  ­ ptionen             dischen Werten. Die Bank ist berechtigt,
Aufträge für Finanzinstrumente mit               handelt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
­erhöhtem Risiko (Derivate, Hedgefonds           dass beim u­ nmittelbaren Wiederverkauf
 etc.) lediglich nach Abschluss einer            von Wertschriften oder sonstigen Finanz­
 ­separaten Vereinbarung oder aufgrund           instrumenten ein Unterdeckungsrisiko
  eines schriftlichen Einzelauftrages ent­       entstehen kann, soweit es sich beim
  gegenzunehmen. Der Kunde nimmt zur             ­vorangegangenen Kauf um e­ inen Mis­
  Kenntnis, dass seine Aufträge unter             trade handelt. Er anerkennt, dass Leer­
  ­Umständen mit zeitlicher Verzögerung           verkäufe nicht erlaubt sind und umge­
   ausgeführt werden, da sowohl die               hend wieder gedeckt werden müssen.
   Börsen­handelstage und Handelszeiten
   an den entsprechenden Börsen und Han­         Im Übrigen gelten die Usanzen und
   delsplätzen als auch die Servicezeiten der    ­Regelungen der betreffenden Börsen-
   Bank massgeblich sind. Ein in den Bank­        und Handelsplätze bzw. der jeweiligen
   systemen erfasster Auftrag ist grund­          Emittenten und Geschäftspartner.
   sätzlich nicht widerrufbar.

 Der Kunde anerkennt, dass die Bank             Bedingungen Raiffeisen E-Banking
 Kundenaufträge betreffend bestimmte            Ziffer 3 (Zugang zu Raiffeisen E-Banking-
 Finanzinstrumente nur ausführt, soweit         Dienstleistungen) und Ziffer 6 (Aufträge
 der Kunde durch Annahme der AGB die            ohne Beratung) werden leicht angepasst:
 Bank ermächtigt, für solche Aufträge die       Ziffer 3 betreffend die Benutzung der
 Informationen gemäss Ziffer 13 AGB             ­E-Banking-Applikationen und Ziffer 6 im
 ­offenzulegen, und die Bank in diesem           ­Zusammenhang mit FIDLEG.
  Umfang vom Bankkundengeheimnis ent­
  bunden hat. Widerruft der Kunde die           Datenschutzerklärung
  ­Einwilligung oder unterstützt er die Bank    Die Datenschutzerklärung wird umfassend
   bei Offenlegungen nicht, kann sie Auf­       entsprechend neuer regulatorischer Vor­
   träge und Dienstleistungen verweigern        gaben und der strategischen Ausrichtung
   und es kann zu Folgen wie Sperrungen,        der Raiffeisen Gruppe (Digitalisierung und
   Dividendenrückbehalten oder der              Kooperationen) angepasst.
­Ver­äusserung betroffener Finanzinstru­
   mente kommen.

Die Bank kann Märkte und Währungen
jederzeit vom Handel ausschliessen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine
Börse bzw. ein Handelsplatz sich das
Recht vorbehalten kann, ausgeführte
Transaktionen zu s­ tornieren, wenn es
sich nach Ansicht der Börse um einen
Matching-/Trans­aktionsfehler ­(Mistrade)
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