Ordnung für Krabbelgruppe & AEG - Kinderbetreuung ...

 
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Ordnung für Krabbelgruppe & AEG

 DVR-Nr. 0032832

 Wir sind für Sie da:   Adresse:
 Mo-Fr: 6:45-17:15      Kinderbetreuung Bahnhof Saalfelden
                        Josef-Riedler-Straße 4
                        5760 Saalfelden
                        T +43 6582 700 57
                        kiga-bahnhof@saalfelden.at
INHALT
1. Aufgabe der Einrichtung ...................................................... 2
2. Erziehungspartnerschaft ..................................................... 2
3. Anmeldung/Abmeldung/Ausschluss .................................. 2
4. Besuch................................................................................. 4
5. Mittagessen ......................................................................... 4
6. Öffnungs- und Betriebszeiten.............................................. 5
7. Gebühren der Krabbelgruppe und AEG .............................. 6
8. Krankheit und Fernbleiben ................................................. 7
9. Sauberkeit und Hygiene ...................................................... 7
10. Unfälle ............................................................................... 7
11. Aufsichtspflicht ................................................................. 8
Betreuungsvereinbarung - Kopie………………………………………. 9

        Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website:
                      www.kinderbetreuung-saalfelden.at

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1. Aufgabe der Einrichtung
Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe ist eine Einrichtung, die für die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum
3. Lebensjahr durch vorschriftsgemäß befähigtes Personal bestimmt ist.

Unsere Aufgabe
Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe hat die Aufgabe, die Familienerziehung von
Kindern zu unterstützen und zu ergänzen. Sie hat dabei durch entwicklungsgemäße Erziehung
und Bildung, insbesondere durch Spiel, die erzieherischen Wirkungen einer Gemeinschaft
Gleichaltriger zu bieten, die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu
fördern und zu einer grundlegenden charakterlichen, ethischen und sozialen Bildung
beizutragen.

2. Erziehungspartnerschaft
Die vielseitigen Aufgaben der Krabbelgruppe bzw. Alterserweiterten Gruppe können nur dann
erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit bereit sind. Zur Elterninformation dienen
Elternbriefe, Elternabend und die Website. Wir möchten Sie ausdrücklich noch darauf
hinweisen, dass der persönliche Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten und zuständigen
Pädagog*innen außerordentlich wichtig ist.

3.      Anmeldung/Abmeldung/Ausschluss
Für Kinder, die bereits eine unserer Einrichtungen besuchen, muss jedes Jahr erneut eine
Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und bei der jeweiligen gruppenführenden Pädagog*in
abgegeben werden.

Abmeldung

Eine Aufkündigung des Betreuungsvertrages während des Kindergartenjahres kann nur unter
Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende schriftlich
mittels aufliegendem Abmeldeformular bei der Leitung erfolgen.

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Kindergartenausschluss
Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn wichtige
Umstände vorliegen, die den Betrieb der Einrichtung erheblich stören bzw. durch die eine
Schädigung    der   übrigen    betreuten    Kinder     zu       befürchten   ist    oder   wenn   die
Erziehungsberechtigten wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (Einhaltung der
Ordnung, Bezahlung der Beiträge, wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte eine
ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes wiederholt unterlassen oder wenn das
Kind   ohne   ausreichenden     Grund      länger    als    2     Wochen     oder    wiederholt   der
Betreuungseinrichtung fernbleibt).

Anspruch auf Betreuungsplatz
Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt immer nur für ein vollständiges
Krabbelgruppenjahr (September bis August).

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4. Besuch
Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe soll regelmäßig besucht werden, damit das
Kind ein Teil der Gemeinschaft werden kann. Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht während unseren
Jausen- und Essenszeiten zu bringen oder abzuholen. Demnach sollten die Kinder bis
spätestens 8.30 Uhr in die Einrichtung gebracht und nicht vor 11.00 Uhr abgeholt werden.

Ausstattung
Die Kleidung soll für das Kind bequem, praktisch und dem Wetter entsprechend sein. Bitte
beachten Sie, dass die Kleidung auch schmutzig werden kann! Weiters brauchen die Kinder
ausreichend Reservekleidung. Empfehlenswert ist es, alle Sachen mit dem Namen Ihres
Kindes zu versehen. Es ist nicht erwünscht, dass die Kinder eigene Spielsachen, Süßigkeiten,
Geld etc. in die Krabbelstube oder Alterserweiterte Gruppe mitnehmen. Die Einrichtung
übernimmt hierfür keine Haftung.

5. Mittagessen
In der Krabbelgruppe MIKI gibt es für die Kinder ein Mittagessen. Dieses wird von einer/m
Mitarbeiter*in der Krabbelgruppe frisch zubereitet. Das Essen kann tageweise bestellt werden
und Sie erhalten am Ende des Monats ein Informationsschreiben über die Essenskosten.
Dieser Beitrag wird gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsbeitrag von Ihrem Konto
abgebucht. Den Speiseplan und die jeweilige Allergenkennzeichnung finden Sie in der
Krabbelgruppe.

Das Mittagessen in der Alterserweiterten Gruppe wird vom nahe gelegenen Seniorenhaus
Farmach per Taxi geliefert. Das Mittagessen wird bereits im Voraus für die folgende Woche
bestellt. Es muss bis Donnerstag 8.30 Uhr in der jeweiligen Gruppe bekannt gegeben werden,
an welchen Tagen der folgenden Woche das Kind ein Mittagessen benötigt. Änderungen sind
nicht möglich. Dieser Beitrag wird gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsbeitrag von Ihrem
Konto abgebucht. Den Speiseplan und die jeweilige Allergenkennzeichnung finden Sie auf
unserer Website.

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6. Öffnungs- und Betriebszeiten
Der Ganztagesbesuch ist nur mit Mittagessen möglich. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich
abzuholen, da die Krabbelgruppe um 17.00 Uhr und die Alterserweiterte Gruppe um 17.15
Uhr geschlossen wird.

                                 Ferien und Schließungstage
                           Nationalfeiertag – Dienstag, 26.10.2021

                             Allerheiligen – Montag, 01.11.2021

                          Maria Empfängnis – Mittwoch, 08.12.2021

                                      Weihnachtsferien
                        Donnerstag, 23.12.2021 ab 14.00 geschlossen
                 erste Ferienwoche 27. - 30.12 2021 bei Bedarf geöffnet
                               3.– 6. Jänner 2022 geschlossen

                            Hl. 3 Könige - Donnerstag, 06.01.2022

                               Osterferien bei Bedarf geöffnet

                        Christi Himmelfahrt - Donnerstag, 26.05.2022

                            Autonomer Tag - Freitag, 27.05.2022

                               Pfingsten - Montag, 06.06.2022

                           Fronleichnam - Donnerstag, 16.06.2022

                                       Sommerferien
                        Freitag, 26.08.2022 ab 14:00 Uhr geschlossen
                                29.08.2022 bis 11.09.2022

Laut § 28 Abs. 4 Kindergartengesetz steht dem Kind bei ganzjähriger Öffnung der Einrichtung
eine fünfwöchige Ferienzeit außerhalb der Krabbelstube oder der Alterserweiterten Gruppe
zu. Kinder aus der AEG Bergland haben die Möglichkeit in den letzten beiden
Sommerkindergartenwochen die AEG Bahnhof zu besuchen.
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7. Gebühren der Krabbelgruppe und AEG

Alterserweiterte Gruppe (ab 1 Jahr) im Kindergarten Bahnhof und Bergland:
Betreuung von 6.45/7.00 bis 13.00 Uhr, monatl. pro Kind
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Betreuung von 6.45/7.00 bis 17.00/17.15 Uhr, monatl. pro Kind
                                                                                                  175,00 €

Krabbelgruppe MIKI (07.00 bis 17.00 Uhr)
Betreuung von 7.00 bis 13.15 Uhr, monatl. pro Kind                                                120,00 €
Betreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr, monatl. pro Kind                                                175,00 €
Jausengeld, monatl. pro Kind                                                                       22,50 €

  Der Beitrag wird ausschließlich mittels Abbuchungsauftrag monatlich über Ihr Geldinstitut
  eingehoben. Der Beitrag ist für 12 Monate zu entrichten. Ab Juni sind keine Stornierungen
  mehr möglich und es müssen die restlichen Monate bezahlt werden. Änderungen des Tarifes
  (halbtags und ganztags) müssen im Vormonat bekannt gegeben werden.

Mittagessen Kinder/Tag                                                                               3,60 €

  Mittagessen
  Eine Ganztagesbetreuung ist zwingend mit Mittagessen für das Kind verbunden. Wird dies
  trotzdem verweigert, erhöht sich der monatliche Betreuungsbeitrag um 8,00 € wegen der um
  diesen Betrag geringeren (§2a Salzburger Kinderbetreuungsgesetz) Landesförderung.

  Wir    ersuchen     um     Berücksichtigung,       dass      sich     auf   Grund   von   allfälligen
  Betriebseinschränkungen durch die COVID 19 Pandemie keine Ansprüche auf Minderung oder
  Rückerstattung     der   Beiträge    ergeben.      Hiervon     sind    auch   daraus   resultierende
  Betriebsunterbrechungen betroffen.

                                                                                                     6
8. Krankheit und Fernbleiben
Bei Auftreten von ansteckenden Erkrankungen oder bei Lausbefall ist den betroffenen Kindern
der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung untersagt, um die anderen Kinder zu schützen.
Ein Fernbleiben wegen Krankheit ist unverzüglich den Pädagog*innen mitzuteilen.
Medikamente dürfen von den Pädagog*innen nur mit Einverständnis der Eltern und ärztlicher
Bestätigung   verabreicht      werden.   Erkrankte   Kinder   sind   unverzüglich   von   der
Betreuungseinrichtung abzuholen.

9. Sauberkeit und Hygiene
In der Krabbelgruppe und in der Alterserweiterten Gruppe wird besonderes Augenmerk auf die
Sauberkeitserziehung gelegt. Eine gute Sauberkeitserziehung braucht Vertrauen und schafft
eine Bindung zu den Pädagog*innen. Im Hinblick auf eine Förderung der Selbstständigkeit
legen wir Wert darauf, dass die Kinder bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse erlernen. Es ist
jedoch wichtig, dass Sie als Erziehungsberechtigte den Übergang von Windel zu Toilette
gemeinsam mit Ihrem Kind beschreiten. Eine Sauberkeitserziehung im Hinblick auf
vollständige Reinlichkeit der Kinder ist in der Kinderbetreuungseinrichtung nicht vorgesehen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eigene Windeln und Feuchttücher mit.

10. Unfälle
Kleinere Verletzungen und Abschürfungen gehören zum Alltag eines jeden Kindes. Darum
kann immer etwas Unvorhersehbares passieren. Bei schwerwiegenden Verletzungen in der
Krabbelgruppe oder der Alterserweiterten Gruppe wird ein Unfallbericht verfasst. Alle Kinder
in den Kinderbetreuungseinrichtungen sind über den Zeitraum der angemeldeten
Aufenthaltsdauer versichert.

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11. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt gemäß § 13 Abs. 3 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 mit
der Übergabe des Kindes in die Obhut der Betreuungsperson. Die Aufsichtspflicht endet mit
dem Zeitpunkt, zu dem die Kinder aus der Kinderbetreuungseinrichtung von den Eltern,
sonstigen Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragte (erst ab dem 14. Lebensjahr)
abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht der Pädagog*innen besteht nicht, wenn sich die Kinder
in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten befinden (z.B. Familienfest).

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Betreuungsvereinbarung 2021/22 - Kopie
       Name des betreuten Kindes: ____________________________________________
       Geburtsdatum des betreuten Kindes: _____________________________________
       Name und Telefonnummern des/der Erziehungsberechtigten:

       E-Mail-Adresse:        ___________________________________________________
       Betreuungsbeginn:                    _______________________________________
       Angemeldet für          ☐ ganztags                 ☐ halbtags

       Eine Aufkündigung des Betreuungsvertrages während des Kindergartenjahres kann
nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende
schriftlich   mittels    aufliegendem   Abmeldeformular    bei   der    Leitung   erfolgen.   Der
Kindergartenbeitrag ist für 12 Monate zu entrichten.
       Wir ersuchen um Berücksichtigung, dass sich auf Grund von allfälligen
Betriebseinschränkungen durch die COVID 19 Pandemie keine Ansprüche auf Minderung oder
Rückerstattung     der    Beiträge   ergeben.   Hiervon   sind   auch    daraus    resultierende
Betriebsunterbrechungen betroffen.

⌧ Zutreffendes bitte ankreuzen:
    1. Einverständniserklärung zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten
    Ich erteile entsprechend dem beiliegenden Merkblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte
    die Einwilligung, meinem Kind im Katastrophenfall – nach Aufforderung durch die
    Gesundheitsbehörden – Kaliumjodidtabletten zu verabreichen.
    ☐ JA                                ☐ NEIN
    2. Einverständniserklärung zur Aufnahme von Fotos und Verwendung für die Website
    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Kindergartenalltag sowie bei Festen, Feiern,
    Ausflügen usw. Fotos bzw. Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen mein Kind zu
    sehen ist. Die Fotos bzw. Videoaufnahmen dürfen anderen Eltern des Kindergartens
    zugänglich gemacht, auf unsere Website gestellt bzw. in Zeitungsartikeln veröffentlicht
    werden.
    ☐ JA                                ☐ NEIN

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3. Einverständniserklärung zur Aufnahme von Fotos für den passwortgeschützten
     Bereich auf der Website
  Zusätzlich gibt es auf der Homepage der Kinderbetreuung Saalfelden
  (www.kinderbetreuung-saalfelden.at) einen passwortgeschützten Bereich, in dem die
  Fotos vom Kindergartenalltag heruntergeladen werden können. Die Fotos dürfen anderen
  Eltern der jeweiligen Gruppe zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung darüber
  hinaus ist verboten.

  ☐ JA                                 ☐ NEIN
  Einverständniserklärung zur elektronischen Speicherung von Daten
  Ich bin mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch die
  Stadtgemeinde Saalfelden und die Landesregierung zum Zwecke der Kinderbetreuung
  einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden nur in dem für die Verwaltung
  unbedingt erforderlichem Umfang und auch nur solange gespeichert, wie dies für die
  Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  ☐ JA                                 ☐ NEIN
  Einverständniserklärung zur Verwendung von Daten
  Ich bin damit einverstanden, dass mich die Stadtgemeinde Saalfelden zum Zwecke der
  Kinderbetreuung unter den angegebenen Daten kontaktiert.
  Ihnen steht das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu.
  Dafür wenden Sie sich an uns. Weitere Infos zur Datenschutzerklärung unter
  www.saalfelden.at/datenschutz

  ☐ JA                                 ☐ NEIN

Wissenswertes über mein Kind:

  1. Mein Kind muss noch gewickelt werden.                  ☐ JA          ☐ NEIN

  2. Mein Kind darf Schweinefleisch essen.                  ☐ JA          ☐ NEIN

  3. Für Ganztageskinder - Mittagsschlaf im Kindergarten:   ☐ JA            ☐NEIN

  4. Mein Kind hat etwaige Unverträglichkeiten oder Allergien. (Hautcreme, Lebensmittel,
     Pollen, Insektenstich, Tierhaarallergie, etc.)                ☐ JA         ☐ NEIN

  Wenn ja, welche: _________________________________________________________
                                                                                         10
5. Sonstige Anmerkungen von Ihnen:

           bzgl. Gesundheitszustand Ihres Kindes
                                         _____________________________________

           von wem darf das Kind nicht abgeholt werden etc.
            (gerichtliche Verfügung)
                                           _____________________________________
          Wo sind Sie im Notfall noch erreichbar?

Name                               Firma                          Telefonnummer

          Weitere im Notfall zu erreichende Personen:

Name                               in Beziehung stehend als       Telefonnummer

   4. Kurze Beschreibung des Kindes (Charakter, Vorlieben etc.)
      _______________________________________________________________________

Änderungen:
Jede betreuungsrelevante Änderung ist der Leitung der Einrichtung ehestmöglich
bekanntzugeben.
Datenschutzhinweis:
Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Kindergartenordnung:
Ich bestätige den Erhalt der Kindergartenordnung und erkläre mich bereit, mich mit deren
Inhalt vertraut zu machen. Die Einhaltung dieser Kindergartenordnung ist verbindlich und trägt
wesentlich zu einem harmonischen Verhältnis zwischen Ihnen, Ihrem Kind und dem
Kindergarten bei.

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