Ordnung für Krabbelgruppe & AEG - Kinderbetreuung ...
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Ordnung für Krabbelgruppe & AEG DVR-Nr. 0032832 Wir sind für Sie da: Adresse: Mo-Fr: 6:45-17:15 Kinderbetreuung Bahnhof Saalfelden Josef-Riedler-Straße 4 5760 Saalfelden T +43 6582 700 57 kiga-bahnhof@saalfelden.at
INHALT 1. Aufgabe der Einrichtung ...................................................... 2 2. Erziehungspartnerschaft ..................................................... 2 3. Anmeldung/Abmeldung/Ausschluss .................................. 2 4. Besuch................................................................................. 4 5. Mittagessen ......................................................................... 4 6. Öffnungs- und Betriebszeiten.............................................. 5 7. Gebühren der Krabbelgruppe und AEG .............................. 6 8. Krankheit und Fernbleiben ................................................. 7 9. Sauberkeit und Hygiene ...................................................... 7 10. Unfälle ............................................................................... 7 11. Aufsichtspflicht ................................................................. 8 Betreuungsvereinbarung - Kopie………………………………………. 9 Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kinderbetreuung-saalfelden.at 1
1. Aufgabe der Einrichtung Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe ist eine Einrichtung, die für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr durch vorschriftsgemäß befähigtes Personal bestimmt ist. Unsere Aufgabe Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe hat die Aufgabe, die Familienerziehung von Kindern zu unterstützen und zu ergänzen. Sie hat dabei durch entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung, insbesondere durch Spiel, die erzieherischen Wirkungen einer Gemeinschaft Gleichaltriger zu bieten, die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu fördern und zu einer grundlegenden charakterlichen, ethischen und sozialen Bildung beizutragen. 2. Erziehungspartnerschaft Die vielseitigen Aufgaben der Krabbelgruppe bzw. Alterserweiterten Gruppe können nur dann erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit bereit sind. Zur Elterninformation dienen Elternbriefe, Elternabend und die Website. Wir möchten Sie ausdrücklich noch darauf hinweisen, dass der persönliche Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten und zuständigen Pädagog*innen außerordentlich wichtig ist. 3. Anmeldung/Abmeldung/Ausschluss Für Kinder, die bereits eine unserer Einrichtungen besuchen, muss jedes Jahr erneut eine Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und bei der jeweiligen gruppenführenden Pädagog*in abgegeben werden. Abmeldung Eine Aufkündigung des Betreuungsvertrages während des Kindergartenjahres kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende schriftlich mittels aufliegendem Abmeldeformular bei der Leitung erfolgen. 2
Kindergartenausschluss Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn wichtige Umstände vorliegen, die den Betrieb der Einrichtung erheblich stören bzw. durch die eine Schädigung der übrigen betreuten Kinder zu befürchten ist oder wenn die Erziehungsberechtigten wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (Einhaltung der Ordnung, Bezahlung der Beiträge, wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung des Kindes wiederholt unterlassen oder wenn das Kind ohne ausreichenden Grund länger als 2 Wochen oder wiederholt der Betreuungseinrichtung fernbleibt). Anspruch auf Betreuungsplatz Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt immer nur für ein vollständiges Krabbelgruppenjahr (September bis August). 3
4. Besuch Die Krabbelgruppe oder Alterserweiterte Gruppe soll regelmäßig besucht werden, damit das Kind ein Teil der Gemeinschaft werden kann. Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht während unseren Jausen- und Essenszeiten zu bringen oder abzuholen. Demnach sollten die Kinder bis spätestens 8.30 Uhr in die Einrichtung gebracht und nicht vor 11.00 Uhr abgeholt werden. Ausstattung Die Kleidung soll für das Kind bequem, praktisch und dem Wetter entsprechend sein. Bitte beachten Sie, dass die Kleidung auch schmutzig werden kann! Weiters brauchen die Kinder ausreichend Reservekleidung. Empfehlenswert ist es, alle Sachen mit dem Namen Ihres Kindes zu versehen. Es ist nicht erwünscht, dass die Kinder eigene Spielsachen, Süßigkeiten, Geld etc. in die Krabbelstube oder Alterserweiterte Gruppe mitnehmen. Die Einrichtung übernimmt hierfür keine Haftung. 5. Mittagessen In der Krabbelgruppe MIKI gibt es für die Kinder ein Mittagessen. Dieses wird von einer/m Mitarbeiter*in der Krabbelgruppe frisch zubereitet. Das Essen kann tageweise bestellt werden und Sie erhalten am Ende des Monats ein Informationsschreiben über die Essenskosten. Dieser Beitrag wird gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsbeitrag von Ihrem Konto abgebucht. Den Speiseplan und die jeweilige Allergenkennzeichnung finden Sie in der Krabbelgruppe. Das Mittagessen in der Alterserweiterten Gruppe wird vom nahe gelegenen Seniorenhaus Farmach per Taxi geliefert. Das Mittagessen wird bereits im Voraus für die folgende Woche bestellt. Es muss bis Donnerstag 8.30 Uhr in der jeweiligen Gruppe bekannt gegeben werden, an welchen Tagen der folgenden Woche das Kind ein Mittagessen benötigt. Änderungen sind nicht möglich. Dieser Beitrag wird gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsbeitrag von Ihrem Konto abgebucht. Den Speiseplan und die jeweilige Allergenkennzeichnung finden Sie auf unserer Website. 4
6. Öffnungs- und Betriebszeiten Der Ganztagesbesuch ist nur mit Mittagessen möglich. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen, da die Krabbelgruppe um 17.00 Uhr und die Alterserweiterte Gruppe um 17.15 Uhr geschlossen wird. Ferien und Schließungstage Nationalfeiertag – Dienstag, 26.10.2021 Allerheiligen – Montag, 01.11.2021 Maria Empfängnis – Mittwoch, 08.12.2021 Weihnachtsferien Donnerstag, 23.12.2021 ab 14.00 geschlossen erste Ferienwoche 27. - 30.12 2021 bei Bedarf geöffnet 3.– 6. Jänner 2022 geschlossen Hl. 3 Könige - Donnerstag, 06.01.2022 Osterferien bei Bedarf geöffnet Christi Himmelfahrt - Donnerstag, 26.05.2022 Autonomer Tag - Freitag, 27.05.2022 Pfingsten - Montag, 06.06.2022 Fronleichnam - Donnerstag, 16.06.2022 Sommerferien Freitag, 26.08.2022 ab 14:00 Uhr geschlossen 29.08.2022 bis 11.09.2022 Laut § 28 Abs. 4 Kindergartengesetz steht dem Kind bei ganzjähriger Öffnung der Einrichtung eine fünfwöchige Ferienzeit außerhalb der Krabbelstube oder der Alterserweiterten Gruppe zu. Kinder aus der AEG Bergland haben die Möglichkeit in den letzten beiden Sommerkindergartenwochen die AEG Bahnhof zu besuchen. 5
7. Gebühren der Krabbelgruppe und AEG Alterserweiterte Gruppe (ab 1 Jahr) im Kindergarten Bahnhof und Bergland: Betreuung von 6.45/7.00 bis 13.00 Uhr, monatl. pro Kind 120,00 € Betreuung von 6.45/7.00 bis 17.00/17.15 Uhr, monatl. pro Kind 175,00 € Krabbelgruppe MIKI (07.00 bis 17.00 Uhr) Betreuung von 7.00 bis 13.15 Uhr, monatl. pro Kind 120,00 € Betreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr, monatl. pro Kind 175,00 € Jausengeld, monatl. pro Kind 22,50 € Der Beitrag wird ausschließlich mittels Abbuchungsauftrag monatlich über Ihr Geldinstitut eingehoben. Der Beitrag ist für 12 Monate zu entrichten. Ab Juni sind keine Stornierungen mehr möglich und es müssen die restlichen Monate bezahlt werden. Änderungen des Tarifes (halbtags und ganztags) müssen im Vormonat bekannt gegeben werden. Mittagessen Kinder/Tag 3,60 € Mittagessen Eine Ganztagesbetreuung ist zwingend mit Mittagessen für das Kind verbunden. Wird dies trotzdem verweigert, erhöht sich der monatliche Betreuungsbeitrag um 8,00 € wegen der um diesen Betrag geringeren (§2a Salzburger Kinderbetreuungsgesetz) Landesförderung. Wir ersuchen um Berücksichtigung, dass sich auf Grund von allfälligen Betriebseinschränkungen durch die COVID 19 Pandemie keine Ansprüche auf Minderung oder Rückerstattung der Beiträge ergeben. Hiervon sind auch daraus resultierende Betriebsunterbrechungen betroffen. 6
8. Krankheit und Fernbleiben Bei Auftreten von ansteckenden Erkrankungen oder bei Lausbefall ist den betroffenen Kindern der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung untersagt, um die anderen Kinder zu schützen. Ein Fernbleiben wegen Krankheit ist unverzüglich den Pädagog*innen mitzuteilen. Medikamente dürfen von den Pädagog*innen nur mit Einverständnis der Eltern und ärztlicher Bestätigung verabreicht werden. Erkrankte Kinder sind unverzüglich von der Betreuungseinrichtung abzuholen. 9. Sauberkeit und Hygiene In der Krabbelgruppe und in der Alterserweiterten Gruppe wird besonderes Augenmerk auf die Sauberkeitserziehung gelegt. Eine gute Sauberkeitserziehung braucht Vertrauen und schafft eine Bindung zu den Pädagog*innen. Im Hinblick auf eine Förderung der Selbstständigkeit legen wir Wert darauf, dass die Kinder bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse erlernen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie als Erziehungsberechtigte den Übergang von Windel zu Toilette gemeinsam mit Ihrem Kind beschreiten. Eine Sauberkeitserziehung im Hinblick auf vollständige Reinlichkeit der Kinder ist in der Kinderbetreuungseinrichtung nicht vorgesehen. Bitte geben Sie Ihrem Kind eigene Windeln und Feuchttücher mit. 10. Unfälle Kleinere Verletzungen und Abschürfungen gehören zum Alltag eines jeden Kindes. Darum kann immer etwas Unvorhersehbares passieren. Bei schwerwiegenden Verletzungen in der Krabbelgruppe oder der Alterserweiterten Gruppe wird ein Unfallbericht verfasst. Alle Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen sind über den Zeitraum der angemeldeten Aufenthaltsdauer versichert. 7
11. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt gemäß § 13 Abs. 3 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 mit der Übergabe des Kindes in die Obhut der Betreuungsperson. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die Kinder aus der Kinderbetreuungseinrichtung von den Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragte (erst ab dem 14. Lebensjahr) abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht der Pädagog*innen besteht nicht, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten befinden (z.B. Familienfest). 8
Betreuungsvereinbarung 2021/22 - Kopie Name des betreuten Kindes: ____________________________________________ Geburtsdatum des betreuten Kindes: _____________________________________ Name und Telefonnummern des/der Erziehungsberechtigten: E-Mail-Adresse: ___________________________________________________ Betreuungsbeginn: _______________________________________ Angemeldet für ☐ ganztags ☐ halbtags Eine Aufkündigung des Betreuungsvertrages während des Kindergartenjahres kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende schriftlich mittels aufliegendem Abmeldeformular bei der Leitung erfolgen. Der Kindergartenbeitrag ist für 12 Monate zu entrichten. Wir ersuchen um Berücksichtigung, dass sich auf Grund von allfälligen Betriebseinschränkungen durch die COVID 19 Pandemie keine Ansprüche auf Minderung oder Rückerstattung der Beiträge ergeben. Hiervon sind auch daraus resultierende Betriebsunterbrechungen betroffen. ⌧ Zutreffendes bitte ankreuzen: 1. Einverständniserklärung zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten Ich erteile entsprechend dem beiliegenden Merkblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte die Einwilligung, meinem Kind im Katastrophenfall – nach Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden – Kaliumjodidtabletten zu verabreichen. ☐ JA ☐ NEIN 2. Einverständniserklärung zur Aufnahme von Fotos und Verwendung für die Website Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Kindergartenalltag sowie bei Festen, Feiern, Ausflügen usw. Fotos bzw. Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen mein Kind zu sehen ist. Die Fotos bzw. Videoaufnahmen dürfen anderen Eltern des Kindergartens zugänglich gemacht, auf unsere Website gestellt bzw. in Zeitungsartikeln veröffentlicht werden. ☐ JA ☐ NEIN 9
3. Einverständniserklärung zur Aufnahme von Fotos für den passwortgeschützten Bereich auf der Website Zusätzlich gibt es auf der Homepage der Kinderbetreuung Saalfelden (www.kinderbetreuung-saalfelden.at) einen passwortgeschützten Bereich, in dem die Fotos vom Kindergartenalltag heruntergeladen werden können. Die Fotos dürfen anderen Eltern der jeweiligen Gruppe zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung darüber hinaus ist verboten. ☐ JA ☐ NEIN Einverständniserklärung zur elektronischen Speicherung von Daten Ich bin mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch die Stadtgemeinde Saalfelden und die Landesregierung zum Zwecke der Kinderbetreuung einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichem Umfang und auch nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. ☐ JA ☐ NEIN Einverständniserklärung zur Verwendung von Daten Ich bin damit einverstanden, dass mich die Stadtgemeinde Saalfelden zum Zwecke der Kinderbetreuung unter den angegebenen Daten kontaktiert. Ihnen steht das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Weitere Infos zur Datenschutzerklärung unter www.saalfelden.at/datenschutz ☐ JA ☐ NEIN Wissenswertes über mein Kind: 1. Mein Kind muss noch gewickelt werden. ☐ JA ☐ NEIN 2. Mein Kind darf Schweinefleisch essen. ☐ JA ☐ NEIN 3. Für Ganztageskinder - Mittagsschlaf im Kindergarten: ☐ JA ☐NEIN 4. Mein Kind hat etwaige Unverträglichkeiten oder Allergien. (Hautcreme, Lebensmittel, Pollen, Insektenstich, Tierhaarallergie, etc.) ☐ JA ☐ NEIN Wenn ja, welche: _________________________________________________________ 10
5. Sonstige Anmerkungen von Ihnen: bzgl. Gesundheitszustand Ihres Kindes _____________________________________ von wem darf das Kind nicht abgeholt werden etc. (gerichtliche Verfügung) _____________________________________ Wo sind Sie im Notfall noch erreichbar? Name Firma Telefonnummer Weitere im Notfall zu erreichende Personen: Name in Beziehung stehend als Telefonnummer 4. Kurze Beschreibung des Kindes (Charakter, Vorlieben etc.) _______________________________________________________________________ Änderungen: Jede betreuungsrelevante Änderung ist der Leitung der Einrichtung ehestmöglich bekanntzugeben. Datenschutzhinweis: Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kindergartenordnung: Ich bestätige den Erhalt der Kindergartenordnung und erkläre mich bereit, mich mit deren Inhalt vertraut zu machen. Die Einhaltung dieser Kindergartenordnung ist verbindlich und trägt wesentlich zu einem harmonischen Verhältnis zwischen Ihnen, Ihrem Kind und dem Kindergarten bei. 11
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