Orientierung über die Abschlussprüfung IMS

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Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
2. Orientierung über die
 Abschlussprüfung IMS
Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
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Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
Ausbildungsgang IMS
Eidg. Berufs-   Höhere         Fachhoch-      Universität,
und höhere      Fachschulen    schule         und ETH
Fachprüfung

          Arbeitswelt           berufs-         Passerelle
                               begleitend

Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung +
                Berufsmaturität

1 Jahr          Betriebspraktikum mit Abschluss
                Praxisarbeit

3 Jahre         Schule mit Abschluss der Berufsmaturitäts-
                fächer und der schulischen Informatikaus-
                bildung
Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
Themen
 BM-Prüfung
 letzter Schultag
 Abschlussfeier
Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
Prüfungsplan
 Nach den Osterferien: provisorische Prüfungsplan
 Provisorischer Prüfungsplan kontrollieren: allen Prüfungen
  zugeteilt? Zimmer zugeteilt? Allen mündlichen Prüfungen
  zugeteilt?
 Mitte Mai: definitive Prüfungsplan
 erlaubte Hilfsmittel stehen im Prüfungsplan
 alle können zur Prüfung antreten (6. Semester muss nicht
  bestanden sein)
Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
Rechtsgrundlagen

 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die
  Weiterbildung (SRL 432)
 Reglement über die Berufsmaturität (SRL 444)
Orientierung über die Abschlussprüfung IMS
Verspätung / Prüfungsabsenz aus
zwingenden Gründen
 sofort das Sekretariat FMZ informieren
 bei Krankheit oder Unfall: in jedem Fall Arztzeugnis
 in allen anderen Fällen: Bestätigung einer unabhängigen
  Drittperson

 sonst gilt die Prüfung als abgelegt und wird mit der Note 1
  bewertet (SRL 444 Art. 20 Abs. 4)
Mündliche Prüfungen

 rechtzeitig erscheinen !!
 15 Minuten Reserve einplanen

 Wer zu spät erscheint, riskiert, die Vorbereitungszeit zu
  verlieren oder dass die Prüfung nicht abgelegt werden
  kann.
Unredlichkeiten
 die Prüfung kann von der SL als nicht bestanden erklärt
  werden (SRL 444 Art. 20 Abs. 1)
 die SL kann den Ausschluss für die gesamte Prüfung
  verfügen (SRL 444 Art. 20 Abs. 3)
 bei Verdacht eines Prüfungsbetrugs: neue
  Prüfungsaufgaben im entsprechenden Fach (SRL 444 Art.
  20 Abs. 5)
Prüfungsfächer
 Deutsch (schriftlich/mündlich)
 Französisch (schriftlich/mündlich)
 Englisch (schriftlich/mündlich)
 Mathematik (schriftlich)
 Finanz- und Rechnungswesen (schriftlich)
 WR (schriftlich)
Bestehen der BM-Prüfung

 Maximal zwei ungenügende Fächer
 Maximal zwei Mangelpunkte
 Notenschnitt 4.0
Notenrechner (Blackboard unter Abschlussprüfungen)
Semesterzeugnis
 Versand der Semesterzeugnisse: Freitag, 18. Juni 2021
 Rechtsmittelbelehrung beachten:
  20 Tage Beschwerdefrist ab Zustellung; auf verspätete
  Beschwerden wird nicht eingetreten
Information über das Bestehen der
Abschlussprüfung

 Sollten Sie nicht bestanden haben (wovon ich nicht
  ausgehe!):

  Sie erhalten am Mittwoch, 30. Juni 2021, zwischen 18.00
  und 20.00 Uhr einen Anruf.
Notenausweis (Information über die
Abschlussnoten)
 Versand der Notenausweise: Freitag, den 16. Juli 2021
 Rechtsmittelbelehrung beachten:
  20 Tage Beschwerdefrist ab Zustellung / auf verspätete
  Beschwerden wird nicht eingetreten
 Zeugnis (EFZ und BM) wird erst 2022 abgegeben
Letzter Schultag

 letzter Schultag: Mittwoch, 2. Juni 2021
 Unterrichtsschluss 11.39 Uhr
Fragen

 Fragen zur Abschlussprüfung
 Feedback und Anliegen
Abschlussfeier

 Anfangs Juli 2022 im KKL
Zwei Abschlusszeugnisse:
 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
  Informatikerin/Informatiker
 Kaufmännisches Berufsmaturitätszeugnis

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EFZ nicht bestanden
 bei schulischer Repetition der nicht bestandenen Fächer:
  neue Erfahrungsnoten zählen
 ohne schulischer Repetition der nicht bestandenen
  Fächer: alte Erfahrungsnoten zählen
 Repetition vor oder nach dem Praktikum möglich
 Empfehlung: das gesamte Schuljahr repetieren
BM nicht bestanden

 bei schulischer Repetition der nicht bestandenen Fächer:
  neue Erfahrungsnoten zählen
 ohne schulischer Repetition der nicht bestandenen
  Fächer: nur Prüfungsnoten zählen
 Repetition vor oder nach dem Praktikum möglich
Bemerkungen zur Repetition:

 BM kann einmal wiederholt werden
 EFZ kann zweimal wiederholt werden
 Falls schulische Repetition gewünscht:
   alle Fächer in einer Klasse (z.B. W3a)
   Schulbesuch obligatorisch
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