Orientierung über die Vorlage - Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019 - Reformierte Kirchgemeinde ...

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Orientierung über die Vorlage - Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019 - Reformierte Kirchgemeinde ...
Orientierung über die Vorlage

     Kirchgemeindeversammlung
         am 8. Dezember 2019
Orientierung über die Vorlage - Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019 - Reformierte Kirchgemeinde ...
Die neue Kirchenverfassung, welche Anfang Jahr in
                                         Kraft getreten ist, sieht vor, dass von 2021 an die
                                         bisherigen      Kolloquien      durch    sogenannte
                                         Kirchenregionen abgelöst werden sollen.

                                   Es soll dabei Sache jeder einzelnen Kirchgemeinde
                                   sein, zu entscheiden, mit welchen anderen
                                   Kirchgemeinden sie eine Region bilden möchte. Die
Landeskirche macht in dieser Hinsicht ausdrücklich keinerlei Vorgaben.

Unsere Kirchgemeinde bildet bisher gemeinsam mit den Kirchgemeinden Oberengadin,
Bregaglia (Bergell) und Poschiavo (Puschlav) das Kolloquium VII. Es ist - mit kurzem
Abstand nach dem Kolloquium I - das flächenmässig zweitgrösste Kolloquium des
Kantons Graubünden.

                        Abbildung 1: bestehende Kolloquien im Kanton Graubünden.

Bei der Kirchgemeindeversammlung am 24. April 2019 hat der Vorstand dieses Thema
traktandiert und den Mitgliedern unserer Kirchgemeinde verschiedene Optionen
vorgestellt. Er hat dabei angeregt, das bisherige Kolloquiumsgebiet zu «verlassen» - die
neue Kirchenregion also nicht mit denselben Kirchgemeinden zu bilden, die derzeit das
Kolloquium VII bilden – und sich für die Bildung der Kirchenregion neu zu orientieren.
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Die damalige Kirchgemeindeversammlung hat diese Anregung wohlwollend
aufgenommen und den Vorstand mit entsprechenden Abklärungen beauftragt. Dieser hat
seither «Netzwerkarbeit» geleistet und stellt nun das folgend geschilderte Konzept zur
Diskussion.

Die Kirchgemeinde Bergün im Albulatal hat bei uns
angefragt, ob wir bereit wären, mit ihr eine Kirchenre-
gion zu bilden. Sie gehört bis anhin zum Kolloquium X
(Davos/Albula). Die Motivation, sich im Rahmen der
Regionenbildung vom bisherigen Kolloquium zu
lösen und sich ab 2021 neu zu orientieren, besteht
auch dort.

Bergün liegt in einem Gebiet, in dem sich die politischen Gemeinden erfolgreich zur
Gemeinde Albula/Alvra zusammengeschlossen haben. Entsprechend gibt es Be-
                                          strebungen, auch die Kirchgemeinde
                                          Bergün        mit     der     benachbarten
                                          Kirchgemeinde Filisur-Albula zusammen-
                                          zuschliessen.     Die     Fusion    beider
                                          Kirchgemeinden ist auf einem guten Weg
                                          und soll im Laufe des Jahres 2020 zustande
                                          kommen. Auch die Kirchgemeinde Filisur-
                                          Albula     strebt   die    Bildung    einer
                                          Kirchenregion mit unserer Kirchgemeinde
                                          und der Kirchgemeinde Bergün an. Eine
                                          Kirchenregion,      die     aus     diesen
                                          Kirchgemeinden gebildet wird, entspräche
                                          flächenmässig ungefähr dem Naturpark
                                          «Ela» (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Mögliche neue Kirchenregion. Rot: Parc Ela.

Eine «zweckmässige Aufgabenerfüllung», wie sie in Art. 24 der neuen Verfassung
gefordert wird, wäre nach Meinung des Vorstandes in dieser neuen Kirchenregion eher
gewährleistet, als das der Fall wäre, wenn unsere Kirchgemeinde einer Kirchenregion in
den Grenzen des derzeitigen Kolloquiums VII angehören würde.
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Aufgaben der Kirchenregion
Da die Kirchenregionen ab 2021 an die Stelle der bisherigen Kolloquien treten sollen,
sind ihre Aufgaben ungefähr die gleichen, wie die Aufgaben, welche die bisherigen
Kolloquien hatten:

• Neben der von der Verfassung vorgeschriebenen Funktion als Vernehmlassungsorgan
  für den Kirchenrat sowie den Evangelischen Grossen Rat haben die Kirchenregionen
  vor allem die
• Aufgabe, allgemein «regionale Aufgaben» zu koordinieren, «welche die
  Möglichkeiten einzelner Kirchgemeinden übersteigen» (Art. 25 Abs. 2 der
  Kirchenverfassung). Die neue Verfassung nimmt bewusst keine genauere
  Aufgabenzuweisung vor – Einzelheiten sollen die Kirchgemeinden selbständig regeln
  können.

Für die neu zu bildende Region sieht der Vorstand Potential u.a. auf folgenden Gebieten:
• Durchführung von gemeinsamen Anlässen wie Kinderlagern oder Senioren-Reisen.
• Gemeinsamer Konfirmanden-Unterricht mit Projekttagen, Ausflügen, Ateliers etc.
• Regelmässige gemeinsame Events und Fest-Anlässe,
   z.B. Durchführung eines «regionalen Kirchentages»
• Allgemein: Austausch und Zusammenarbeit statt isoliertes Arbeiten in den
   Pfarrämtern.

Ziel und Zweck der Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019:
• Formell werden die Kirchenregionen erst im Laufe des Jahres 2020 gebildet
   (gegründet). Eine definitive Abstimmung über die Gründung einer neuen
   Kirchenregion findet also im Dezember 2019 noch nicht statt. Zweck der
   Kirchgemeindeversammlung ist in erster Linie die Orientierung und Beteiligung der
   Kirchgemeindemitglieder.
• Allerdings wünscht sich der Vorstand durchaus ein Votum der
   Kirchgemeindeversammlung, ob der auftragsgemäss von ihm eingeschlagene Weg für
   gut befunden wird. Zum Ende Jahr erwartet im übrigen die Bündner Evangelische
   Landeskirche eine erste – noch nicht verbindliche – Absichtserklärung jeder Bündner
   Kirchgemeinde zur Regionenbildung.

In vorliegendem Orientierungsblatt hat der Vorstand das von ihm erarbeitete Konzept für
die Bildung einer neuen Kirchenregion skizziert. Bei der Kirchgemeindeversammlung
am 8. Dezember 2019 steht er für diesbezügliche Fragen und Diskussionen zur
Verfügung; Er wird zuhanden der Kirchgemeindeversammlung den Antrag stellen,
gegenüber der Landeskirche eine Absichtserklärung zur Bildung einer neuen
Kirchenregion abzugeben.

Surses, im November 2019                 Der Vorstand der Kirchgemeinde Bivio-Surses
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