Orientierung über die Vorlage - Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019 - Reformierte Kirchgemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die neue Kirchenverfassung, welche Anfang Jahr in Kraft getreten ist, sieht vor, dass von 2021 an die bisherigen Kolloquien durch sogenannte Kirchenregionen abgelöst werden sollen. Es soll dabei Sache jeder einzelnen Kirchgemeinde sein, zu entscheiden, mit welchen anderen Kirchgemeinden sie eine Region bilden möchte. Die Landeskirche macht in dieser Hinsicht ausdrücklich keinerlei Vorgaben. Unsere Kirchgemeinde bildet bisher gemeinsam mit den Kirchgemeinden Oberengadin, Bregaglia (Bergell) und Poschiavo (Puschlav) das Kolloquium VII. Es ist - mit kurzem Abstand nach dem Kolloquium I - das flächenmässig zweitgrösste Kolloquium des Kantons Graubünden. Abbildung 1: bestehende Kolloquien im Kanton Graubünden. Bei der Kirchgemeindeversammlung am 24. April 2019 hat der Vorstand dieses Thema traktandiert und den Mitgliedern unserer Kirchgemeinde verschiedene Optionen vorgestellt. Er hat dabei angeregt, das bisherige Kolloquiumsgebiet zu «verlassen» - die neue Kirchenregion also nicht mit denselben Kirchgemeinden zu bilden, die derzeit das Kolloquium VII bilden – und sich für die Bildung der Kirchenregion neu zu orientieren.
Die damalige Kirchgemeindeversammlung hat diese Anregung wohlwollend aufgenommen und den Vorstand mit entsprechenden Abklärungen beauftragt. Dieser hat seither «Netzwerkarbeit» geleistet und stellt nun das folgend geschilderte Konzept zur Diskussion. Die Kirchgemeinde Bergün im Albulatal hat bei uns angefragt, ob wir bereit wären, mit ihr eine Kirchenre- gion zu bilden. Sie gehört bis anhin zum Kolloquium X (Davos/Albula). Die Motivation, sich im Rahmen der Regionenbildung vom bisherigen Kolloquium zu lösen und sich ab 2021 neu zu orientieren, besteht auch dort. Bergün liegt in einem Gebiet, in dem sich die politischen Gemeinden erfolgreich zur Gemeinde Albula/Alvra zusammengeschlossen haben. Entsprechend gibt es Be- strebungen, auch die Kirchgemeinde Bergün mit der benachbarten Kirchgemeinde Filisur-Albula zusammen- zuschliessen. Die Fusion beider Kirchgemeinden ist auf einem guten Weg und soll im Laufe des Jahres 2020 zustande kommen. Auch die Kirchgemeinde Filisur- Albula strebt die Bildung einer Kirchenregion mit unserer Kirchgemeinde und der Kirchgemeinde Bergün an. Eine Kirchenregion, die aus diesen Kirchgemeinden gebildet wird, entspräche flächenmässig ungefähr dem Naturpark «Ela» (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Mögliche neue Kirchenregion. Rot: Parc Ela. Eine «zweckmässige Aufgabenerfüllung», wie sie in Art. 24 der neuen Verfassung gefordert wird, wäre nach Meinung des Vorstandes in dieser neuen Kirchenregion eher gewährleistet, als das der Fall wäre, wenn unsere Kirchgemeinde einer Kirchenregion in den Grenzen des derzeitigen Kolloquiums VII angehören würde.
Aufgaben der Kirchenregion Da die Kirchenregionen ab 2021 an die Stelle der bisherigen Kolloquien treten sollen, sind ihre Aufgaben ungefähr die gleichen, wie die Aufgaben, welche die bisherigen Kolloquien hatten: • Neben der von der Verfassung vorgeschriebenen Funktion als Vernehmlassungsorgan für den Kirchenrat sowie den Evangelischen Grossen Rat haben die Kirchenregionen vor allem die • Aufgabe, allgemein «regionale Aufgaben» zu koordinieren, «welche die Möglichkeiten einzelner Kirchgemeinden übersteigen» (Art. 25 Abs. 2 der Kirchenverfassung). Die neue Verfassung nimmt bewusst keine genauere Aufgabenzuweisung vor – Einzelheiten sollen die Kirchgemeinden selbständig regeln können. Für die neu zu bildende Region sieht der Vorstand Potential u.a. auf folgenden Gebieten: • Durchführung von gemeinsamen Anlässen wie Kinderlagern oder Senioren-Reisen. • Gemeinsamer Konfirmanden-Unterricht mit Projekttagen, Ausflügen, Ateliers etc. • Regelmässige gemeinsame Events und Fest-Anlässe, z.B. Durchführung eines «regionalen Kirchentages» • Allgemein: Austausch und Zusammenarbeit statt isoliertes Arbeiten in den Pfarrämtern. Ziel und Zweck der Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019: • Formell werden die Kirchenregionen erst im Laufe des Jahres 2020 gebildet (gegründet). Eine definitive Abstimmung über die Gründung einer neuen Kirchenregion findet also im Dezember 2019 noch nicht statt. Zweck der Kirchgemeindeversammlung ist in erster Linie die Orientierung und Beteiligung der Kirchgemeindemitglieder. • Allerdings wünscht sich der Vorstand durchaus ein Votum der Kirchgemeindeversammlung, ob der auftragsgemäss von ihm eingeschlagene Weg für gut befunden wird. Zum Ende Jahr erwartet im übrigen die Bündner Evangelische Landeskirche eine erste – noch nicht verbindliche – Absichtserklärung jeder Bündner Kirchgemeinde zur Regionenbildung. In vorliegendem Orientierungsblatt hat der Vorstand das von ihm erarbeitete Konzept für die Bildung einer neuen Kirchenregion skizziert. Bei der Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2019 steht er für diesbezügliche Fragen und Diskussionen zur Verfügung; Er wird zuhanden der Kirchgemeindeversammlung den Antrag stellen, gegenüber der Landeskirche eine Absichtserklärung zur Bildung einer neuen Kirchenregion abzugeben. Surses, im November 2019 Der Vorstand der Kirchgemeinde Bivio-Surses
Sie können auch lesen