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VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2018 -36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313, 71271, 41814 oder 41815, 069/212-45302 E-Mail: amt36.gefahrgutangelegenheiten@stadt-frankfurt.de © copyright: Straßenverkehrsamt
Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr 2018 Kontrollierte Beförderungseinheiten 214; 35% 401; 65% beladen mit Gefahrgut beladen mit sonstigen Gütern
Vergleich der Statistiken bei Gefahrguttransporten Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen 250 231 224 210 210 214 200 150 105 100 84 78 67 71 65 62 51 54 51 50 0 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge Davon die Anzahl der beanstandeten Gefahrgutfahrzeuge Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren
Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr 2018 Art und Anzahl der Verstöße 47 50 45 40 35 21 30 17 25 13 13 10 20 5 15 1 10 5 0 Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Ausrüstung Ladungssicherung sonstige Mängel / Verstöße
Vergleich der Statistiken bei Gefahrguttransporten 2017 % 2018 % 1. Kontrollierte Nutzfahrzeuge insgesamt 661 615 1.1 Kontrollierte Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgut 210 100% 214 100% 2. Beanstandete Nutzfahrzeuge mit einer Gefahrgutladung 65 31% 105 49% 3. 3.1 Schulung der Fahrzeugführer 4 2% 5 2% 3.2 Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge 0 0% 13 6% 3.3 Beförderungspapier / Schriftliche Weisung 12 6% 21 10 % 3.4 Kennzeichnung und Bezettelung 12 6% 13 6% 3.5 Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge u. MEGC 4 2% 1 0,5% 3.6 Ausrüstung 9 4% 17 8% 3.7 Ladungssicherung 47 22 % 47 22 % 3.8 Technische Mängel / sonstige Mängel 31 15 % 10 5% 4. 4.1 Verwarnungen 6 6 4.2 Bußgeldverfahren 62 78
Nutzfahrzeugkontrolle FOTOMAPPE Fahrzeugkontrolle vom 04.07.2013 amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Sprinter / Stückgut
Nutzfahrzeugkontrolle Im Rahmen einer Unternehmensüberprüfung wurde am 21.08.2018 gegen 10:30 Uhr, in Frankfurt am Main im Industriepark Fechenheim die Beförderungseinheit mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX 11 angehalten und überprüft. Bei der Beförderungseinheit handelte es sich um einen Sprinter. Foto-01
Nutzfahrzeugkontrolle Auf dem nicht kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug wurde Gefahrgut mit nachfolgenden Einstufungen befördert: UN 1824 Natriumhydroxidlösung, 8, II, (E) UN 1208 Hexan, 3, II (D/E) Verpackt in eine Kiste aus Pappe UN 1648 Acetonitril, 3, II (D/E), 11 Kisten UN 1263 Farbe, 3, III (E), 1 Stahlfass UN 2014 Wasserstoffperoxid, wässrige Lösung, 5.1 (8), II (E) UN 1230 Methanol, 3 (6.1), II, (D/E) UN 1208 Hexan, 3, II (D/E) Jeweils 1 Kiste aus Pappe Foto-02
Nutzfahrzeugkontrolle Die Fotos 02-04 zeigen die Ladungssicherung, die nicht den Vorgaben des Unterabschnitts 7.5.7.1 ADR entsprach. Die Gefahrgüter sowie die anderen Güter waren nicht nach den Vorgaben der Europäischen Ladungssicherungsnormen EN 12195-1:2010 gesichert. Foto-03 Gemäß Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR müssen Versandstücke so gesichert sein, dass eine Bewegung während der Beförderung, durch die die Ausrichtung der Versandstücke verändert wird oder die zu einer Beschädigung führt, verhindert wird. Foto-04
Nutzfahrzeugkontrolle FOTOMAPPE Fahrzeugkontrolle vom 04.07.2013 amtliches Kennzeichen BN-PF 2174 Beförderungseinheit Lkw
Nutzfahrzeugkontrolle Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am 11.10.2018 gegen 09:30 Uhr, am Industriepark Höchst Tor Süd, in Frankfurt am Main, das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XX- XX YYY angehalten und kontrolliert. Die Beförderungseinheit war beladen mit: 2 Fässer a 200 Kg UN 1791 HYPOCHLORITLÖSUNG, 8, II, E sowie 2 Gefäße a 300 Kg, UN 1965, KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH,VERFLÜSSIGT, N.A.G., 2.1, B/D Foto-01 sowie verschiedenen anderen Gütern und einem Arbeitshilfsmittel.
Nutzfahrzeugkontrolle Bei der durchgeführten Gefahrgutkontrolle wurde festgestellt: - mangelhafte Ladungssicherung - beschädigte Kennzeichnung - veraltete Schriftliche Foto-03 Foto-02 Weisungen - Rauchen bei Beladung Foto-05 Foto-04
Nutzfahrzeugkontrolle FOTOMAPPE Fahrzeugkontrolle vom 04.07.2013 amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Lkw für Kippmulden mit Abrollvorrichtung und Anhänger für Kippmulden
Umsetzung der Nutzfahrzeugkontrolle Nutzfahrzeugkontrolle Kontrolliert wurde die Beförderungseinheit Lkw für Kippmulden mit Abrollvorrichtung und Anhänger für Kippmulden. Die Beförderungseinheit war beladen mit jeweils einem geschlossenen Container für lose Schüttung pro Fahrzeug. Bei dem Füllgut handelt es sich um: UN 3077, Abfall umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., 9. III ADR gesamt 18 t netto.
Umsetzung der Nutzfahrzeugkontrolle Nutzfahrzeugkontrolle Feststellungen : • Der Anhänger wies einen beschädigten Reifen auf (Riss an der Flanke, fast 1 cm tief) • Das Fahrzeug war mit Füllresten kontaminiert • Die Container wurden auf dem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert • Die Placards/Großzettel waren teilweise mangelhaft
Umsetzung der Nutzfahrzeugkontrolle Nutzfahrzeugkontrolle Ende vom Spiel: Tatvorwurf Fahrzeugführer: Als Fahrzeugführer verletzten Sie verwaltungsrechtliche Pflichten in Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter und gefährdeten dadurch die Gesundheit eines anderen, von Tieren oder Pflanzen, Gewässern, des Bodens oder fremden Sachen von bedeutendem Wert. Sanktion: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (Verfahren läuft) Verstoß nach: § 328 (3) Nr. 2 StGB Tatvorwurf Verlader bzw. Befüller: Als Verlader bzw. als Befüller verletzten Sie verwaltungsrechtliche Pflichten in Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter und gefährdeten dadurch die Gesundheit eines anderen, von Tieren oder Pflanzen, Gewässern, des Bodens oder fremden Sachen von bedeutendem Wert. Sanktion: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (Verfahren läuft) Verstoß nach: § 328 (3) Nr. 2 StGB
Nutzfahrzeugkontrolle FOTOMAPPE Fahrzeugkontrolle vom 04.07.2013 amtliches Kennzeichen GG-IT 22 Beförderungseinheit Sattelzugmaschine und Sattel-Auflieger beladen mit einem Tankcontainer
Nutzfahrzeugkontrolle Im Rahmen einer Foto-2 Verkehrskontrolle wurde am 06.07.2018 gegen 10:00 Uhr, in dem Industriepark Fechenheim in Frankfurt am Main, das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XX-Y 1111 angehalten und kontrolliert. Der Tankcontainer auf der Beförderungseinheit war befüllt mit: Foto-1 Tankcontainer, 18,5 Tonnen, UN1212, Isobutanol, 3, III, (D/E)
Nutzfahrzeugkontrolle Foto-3 Bei der weiteren Überprüfung der Beförderungseinheit wurde folgendes festgestellt: Bei der Untersuchung des Rahmens und Tankkörpers des Containers wurden Beschädigungen bzw. Durchrostungen der Isolierung an der Außenhaut des Tanks festgestellt. Der Tankcontainer war in seiner Stabilität dadurch erheblich geschwächt und erfüllte nicht mehr die rechtlichen Vorgaben des Abschnitt 7.1.3 ADR. Die Weiterfahrt konnte daher nur im gereinigten Zustand des Tanks erlaubt werden.
Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt – Dezernate 42.1 und 42.2 Abfall-Transportkontrollen im Jahr 2018 Kontroll- Kontrollstelle Anzahl kontr. Anzahl datum Abfalltransporte Beanstandungen 15.05.2018 Industriepark Höchst - Tor Süd/West 12 1 (1 Fahrzeug) 24.05.2018 Gutleutstraße, Höhe Briefzentrum 8 0 03.07.2018 Industriepark Griesheim 6 2 (1 Fahrzeug) 05.07.2018 Industriepark Höchst - Tor Süd 8 3 (3 Fahrzeuge) 06.07.2018 Industriepark Fechenheim 3 2 (2 Fahrzeuge) 13.09.2018 HIM, Orber Straße 8 4 (2 Fahrzeuge)
Vielen Dank für Ihr Interesse! Weitere Infos finden Sie im Internet unter: www.frankfurt.de Rathaus Info von A-Z G = Gefahrgut Gefahrgutüberwachung Ergebnisse der Überwachung
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