PFLEGEWOHNHEIM ROSENHAIN - architekturwettbewerb
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EU-weiter, offener, einstufiger anonymer Realisierungswettbewerb PFLEGEWOHNHEIM ROSENHAIN Teilweise Sanierung / Umbau und Erweiterung Max - Mell - Allee 16 8010 Graz Dieser Auslobungstext ersetzt den ursprünglichen Auslobungstext mit der GZ: 014756/2009/0183 Die Änderungen wurden mit dem Juryvorsitzenden und der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsolenten für Steiermark und Kärnten abgestimmt. GZ: 014756/2009/0202
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Inhalt Teil A / Allgemeiner Teil – Wettbewerbsbedingungen A0 PRÄAMBEL 4 A1 AUSLOBUNG, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBETREUUNG, NUTZUNG 4 1.1 Auslobung und Verfahrensorganisation 1.2 Auftraggeberin 1.3 Nutzerin A2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES 5 A3 ART DES WETTBEWERBES 5 3.1 Auslobungsunterlagen und Registrierung 3.2 Modelleinsatzplatte A4 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN 6 4.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln; Reihenfolge der Gültigkeit 4.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung 4.3 Wahrung der Anonymität 4.4 Rückfragen 4.5 Abgabe Wettbewerbsarbeiten 4.6 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 4.7 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten 4.8 Wettbewerbssprache 4.9 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses A5 TERMINE 8 A6 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG 9 6.1 Teilnahmeberechtigung 6.2 Trennung von Planung und Ausführung 6.3 Arbeitsgemeinschaften 6.4 Mehrfachteilnahme 6.5 Varianten 6.6 MitarbeiterInnen 6.7 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen 6.8 Ausschließungsgründe gem. §8 WOA A7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 11 7.1 Kennzeichnung der Unterlagen 7.2 Beilagenverzeichnis 7.3 VerfasserInnenbrief A8 PREISGELD, ANKÄUFE 12 8.1 Preisgeldaufteilung 8.2 NachrückerIn 8.3 Rechnung A9 PREISGERICHT, VORPRÜFUNG, KOSTENPRÜFUNG, BERATER/INNEN etc. 13 9.1 Preisgericht 9.2 Vorprüfung 9.3 Kostenprüfung 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 2 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: 9.4 Beratung des Preisgerichtes 9.5 Bauphysikalische WB- Begleitung 9.6 HKLSE+MSR WB- Begleitung 9.7 Externes ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität A 10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG 15 10.1 Allgemein 10.2 Absichtserklärung der Auftraggeberin 10.3 Vergütung der Leistungen A 11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT 15 A 12 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG 15 Teil B / Besonderer Teil – Aufgabenstellung B1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG 16 B2 PLANUNGSRICHTLINIEN 17 2.1 Lage 2.2 Grundstücksdaten 2.3 Bauaufgabe 2.4 Freiraumplanung B3 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN 26 B4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 30 4.1 Pflegewohnheim Rosenhain NEU 4.2 Bestandsgebäude 4.3 Außenanlagen B5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 36 5.1 Baukostenrahmen 5.2 Baufertigstellung B6 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN 36 B7 BEURTEILUNGSKRITERIEN 37 Teil C / Beilagenteil C1 LISTE DER BEILAGEN 38 C2 WETTBEWERBSUNTERLAGEN AUF CD-ROM (falls gewünscht) 39 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 3 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Teil A Allgemeiner Teil Wettbewerbsbedingungen Copyright Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Auslobung sowie alle dieser Auslobung beiliegenden Unterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der in dieser Auslobung gestellten Planungsaufgabe verwendet werden dürfen. Alle Rechte vorbehalten. A0 PRÄAMBEL Die Geriatrischen Gesundheitszentren sind ein gemeinnütziger, nicht gewinnorien- tierter Eigenbetrieb der Stadt Graz mit marktbestimmender Tätigkeit im Gesund- heits- und Sozialbereich, eigenem Statut und handelsrechtlichem Jahresabschluß. Es werden in einem weitgefächerten Betreuungs- und Behandlungsrahmen für äl- tere Menschen Leistungen angeboten. Während in der Albert Schweitzer Klinik I+II die medizinische Behandlung und The- rapie im Vordergrund stehen, bieten wir in den Pflegewohnheimen ein angeneh- mes zu Hause mit hoher Betreuungsqualität. Mit den umfangreichen Angeboten in den stationären Einrichtungen, wie u.a. Akut- geriatrie / Remobilisation, Tagesklinik, Wachkoma – Apallic Care Unit, Albert Schweitzer Hospiz und Tageshospiz sowie Medizinische Geriatrie in der Albert- Schweitzer-Klinik bzw. Kurz- und Langzeitpflege in den Pflegewohnheimen sind die GGZ bestrebt, ihrem obersten Prinzip der PatientInnen- / BewohnerInnenzufrie- denheit nach dem Motto „den Jahren Leben geben“, gerecht zu werden. Um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und die Qualität der Einrichtung zu verbessern bzw. am Letztstand zu halten, ist es notwendig, das bestehende Pflegewohnheim Rosenhain zu adaptieren bzw. zu erweitern. A1 AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, NUTZERIN A 1.1 Auslobung und Verfahrensorganisation Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau A 8020 Graz Europaplatz 20, Bearbeiter: DI Heinz Reiter, Ing. Andreas Blass Tel: +43 (0)316 / 872 3552 (Sekretariat / Fr. Gesslbauer) Fax: +43 (0)316 / 872 3559 E-mail: hochbau@stadt.graz.at Homepage: www.stadt.graz.at Über o.a. E-Mail-Adresse werden nur allgemeine Anfragen abgewickelt. Betreffend Rückfragen zum Verfahrensinhalt siehe Punkt A 4.4 A 1.2 Auftraggeberin Stadt Graz, vertreten durch die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) A-8020 Graz Albert-Schweitzer-Gasse 36 Geschäftsführer: Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger MPH A 1.3 Nutzerin Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) A-8020 Graz Albert-Schweitzer-Gasse 36 Geschäftsführer: Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger MPH 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 4 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfs- konzepten für die teilweise Sanierung inkl. Bestandsumbau und Erweiterung des bestehenden Pflegewohnheimes in 8010 Graz, Max – Mell - Allee 16. A3 ART DES WETTBEWERBES Der Wettbewerb wird als EU-weiter, offener, einstufiger, anonymer baukünstleri- scher Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich gemäß BvergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt, wobei die Anonymi- tät der TeilnehmerInnen über die Dauer des gesamten Wettbewerbsverfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung gewahrt bleibt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren soll ein Verhandlungsverfahren ge- mäß BvergG 2006 i.d.g.F. mit dem / der Gewinner/in (1. Preis) des Wettbewerbes für die Übertragung der Planungsleistungen Architektur, siehe Punkt A 10 Ab- sichtserklärung / Beauftragung durchgeführt werden. A 3.1 Auslobungsunterlagen und Registrierung Die Ausloberin hat ein Internetportal eingerichtet, über welches die Auslobungsun- terlagen in digitaler Form abgerufen werden können. Die allgemeinen Auslobungsunterlagen, der Auslobungstext (Teil A, B), ist auf der Hompage der Stadt Graz unter der www.graz.at – Rathaus + Service – Aus- schreibungen – Wettbewerbe frei einseh- und downloadbar. Der Beilagenteil C ist nur für registrierte TeilnehmerInnen zugängig. Die Registrierung erfolgt über das Formular TEILNEHMER/INNENANMELDUNG, das auch unter der oben genannten Homepage herunter geladen werden kann. Die Registrierung ist kostenlos und dient ausschließlich dazu, dass der Zugangs- code für den Downloadbereich an die TeilnehmerInnen übermittelt werden kann. Dieses Formular ist von den TeilnehmernInnen rechtsgültig zu unterfertigen und per Post, Fax oder E-Mail an das Büro der Ausloberin / Stadt Graz - Stadtbaudirek- tion – Referat Hochbau zu retournieren. Danach erfolgt die Zuteilung eines Zu- gangcodes per E-Mail und Fax, mit dem ein kostenfreies Herunterladen der Wett- bewerbsunterlagen (Teil A,B,C) möglich ist. Die TeilnehmerInnen können auf Wunsch und gegen einen Unkostenbeitrag von € 30,- zuzüglich Nachnahmegebühren den Auslobungstext und die ergänzenden Unterlagen auf CD anfordern, diese werden danach per Post übermittelt. Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B Fragebeantwortung oder Proto- koll des Hearings) werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per E-Mail übermittelt und werden in der oben angeführten Internetplattform zum Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen (Pläne etc.), die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden aus- schließlich auf der Internetplattform publiziert. Die TeilnehmerInnen werden aus- schließlich per Email davon in Kenntnis gesetzt, dass neue Unterlagen auf der In- ternetplattform zum Download bereitstehen. A 3.2 Modelleinsatzplatte Die Modelleinsatzplatte wird den registrierten TeilnehmerInnen per Post übermit- telt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Modelleinsatzplatte auch im Zuge der örtli- chen Begehung zu übernehmen. Hierzu ist das von der Ausloberin retournierte Registrierungsformular als Nachweis der Registrierung vorzuweisen. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 5 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A4 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN A 4.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln; Reihenfolge der Gültigkeit 1. Bundesvergabegesetz (BvergG 2006) i.d.g.F. 2. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz 3. Schriftliche Fragenbeantwortung 4. Protokoll der örtlichen Begehung und des Hearings 5. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen 6. Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2000) Zu § 22 der WOA: Es wird vereinbart, dass alle Ansprüche auf Entschädigung gemäß §22 WOA ausgeschlossen sind. A 4.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r TeilnehmerIn sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er / Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projek- tes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. A 4.3 Wahrung der Anonymität Die Anonymität der TeilnehmerInnen bleibt über die Dauer des gesamten Wettbe- werbsverfahrens bis zum Abschluss der letzten Jurysitzung des Preisgerichtes er- halten. Die Übermittlung der Fragebeantwortung erfolgt ausschließlich unter Beibehaltung der Anonymität durch ein externes ZT – Büro per Email. Allfällig erforderliche Informationen werden allen TeilnehmerInnen in gleicher Form wie die Auslobungsunterlagen (siehe A 3.1) übermittelt. Es erfolgen keine individu- ellen Stellungnahmen zu den einzelnen Wettbewerbsarbeiten. Die Ausloberin sowie die Auftraggeberin verzichten ausdrücklich auf einen Dialog mit den TeilnehmerInnen vor der Wettbewerbsentscheidung. A 4.4 Rückfragen Rückfragen zum Verfahrensinhalt sind innerhalb der Frist gem. Pkt. A 5 zur Wah- rung der Anonymität ausschließlich und schriftlich an das externe ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität, siehe Pkt. A 9.7, zu richten. Die Rückfragen werden gesammelt, anonymisiert und in Abstimmung mit der Jury beantwortet. Die Rückfragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß A 5. A 4.5 Abgabe Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle (generell weiß - matt) sind bis spätestens zu den unter Pkt. A 5 genannten Terminen im ZT - Büro zur Wahrung der Anonymität einzureichen. Das Risiko des rechtzeitigen und beschädigungsfreien Einlangens der Wettbe- werbsarbeiten trägt ausschließlich der/die Teilnehmer/in. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 6 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A 4.6 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Eine Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten findet statt. Ort und Zeit werden be- kannt gegeben. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Internetportales http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer für Architekten und Inge- nieurkonsulenten oder ähnlichen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - je eine gesonderte Publikationsdatei (im Format *.PDF) entsprechend je- dem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-Rom oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter dem System von Microsoft (Windows XP oder VISTA) lesbar sein. - für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspekti- ve, Axonometrie, …. wenn gefordert) im Format *.JPG oder *.PDF. - Dateigrößen möglichst klein - Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesondertes Dokument im Format *.PDF. A 4.7 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin. Alle übri- gen Wettbewerbsarbeiten können innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Ausstel- lung abgeholt werden. Für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet. Eine evt. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen (Nachnahme). Die Wettbewerbsarbeiten, die nicht fristgerecht abgeholt oder zurückgesendet wurden, werden vernichtet. §40 WOA kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung. A 4.8 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. A 4.9 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Die Wettbewerbsergebnisse werden den WettbewerbsteilnehmerInnen unmittelbar nach der Schlussbesprechung bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ausschließlich per Email zugesandt und auf der von der Ausloberin eingerichteten Internetplattform veröffentlicht. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 7 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A5 TERMINE EU – Verlautbarung 02.03.2010 Bekanntmachung 05.03.2010 im Amtsblatt für das Land Steiermark„Grazer Zeitung“ Download / Versand der WB – Unterlagen ab 05.03.2010 Konstituierende Preisgerichtssitzung 19.03.2010 vor Ort, Max-Mell-Allee 16, 8010 Graz 10:00 – 12:00 Örtliche Begehung / Hearing 19.03.2010 Treffpunkt am Grundstück 13:00 – 15:00 EU – Berichtigungsbekanntmachung 23.03.2010 Berichtigungsbekanntmachung 26.03.2010 im Amtsblatt für das Land Steiermark„Grazer Zeitung“ ab 26.03.2010 Download des geänderten / berichtigten Auslobungstextes 09:00 Uhr MEZ Einbringung von Anfragen 19.03.2010 bis ausschließlich schriftlich an das externe ZT – Büro zur Wahrung der 06.04.2010 Anonymität 12:00 Uhr MEZ Beantwortung der Anfragen 13.04.2010 Versand durch externes ZT – Büro zur Wahrung der Anonymität bis 13.04.2010 Anforderungsfrist / Teilnahmeanmeldungen 12:00 Uhr Abgabe der WB- Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt unter Wah- 01.06.2010 rung der Anonymität im Büro der Vorprüfung einlangen. Die Verantwor- 12:00 Uhr tung dafür liegt bei dem / der Teilnehmer/in. Abgabe des WB - Modells 08.06.2010 Im externen ZT - Büro zur Wahrung der Anonymität 15:00 Uhr Vorprüfung 02.06.2010 bis Die Vorprüfung der eingereichten Arbeiten findet in der Zeit zwischen der 17.06.2010 Abgabe der WB-Arbeiten und der Tagung des Preisgerichtes statt. Tagung des Preisgerichtes Mit Beurteilung und Reihung lt. Auslobungstext. 18.06.2010 Zeit und Ort werden bekannt gegeben. Vertiefte Prüfung und Abschlussbericht 18.06.2010 bis der drei erstgereihten Projekte 23.06.2010 Schlussbesprechung und Öffnung der Verfasserbriefe sowie Mittei- lung des Ergebnisses an TeilnehmerInnen 01.07.2010 Zeit und Ort werden bekannt gegeben. Ausstellung aller WB-Arbeiten Zeit und Ort werden bekannt gegeben 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 8 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A6 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG A 6.1. Angaben zur Teilnahmeberechtigung Der Nachweis zur Teilnahmeberechtigung ist zugleich mit den WB-Unterlagen zu erbringen. Teilnahmeberechtigt sind: Österreichische ArchitektInnen, Zivilingenieure für Hochbau und ZT- Gesell- schaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r frei- beruflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebie- ten der o. a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Pla- nung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbe- werbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die Dienstleistungsempfänger gemäß § 32 ZTG hingewiesen. Beizubringen sind folgende Nachweise (von allen TeilnehmerInnen): Nachweis der Befugnis gemäß §71 BverG 2006 i.d.g.F. Der (Die) Nachweis(e) der Befugnis hat durch Vorlage der im Herkunftsland des/r Unternehmers/in zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforder- lichen Berechtigung oder einer Urkunde betreffend die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation zu erfolgen (bspw. Vorlage der aufrechten Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz (ZTG), Vorlage der erforderli- chen Nachweise im Sinne des §1 Abs.3 der EWR-Architektenverordnung (EWR ArchV, BGBI 1995/694) bzw. der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung (EWR- Ing- KonsV, BGBl 1995/695), etc.). Der Nachweis der Befugnis ist in deutscher Sprache vorzulegen und in einem eigenen Kuvert mit der Aufschrift „Nachweis der Befugnis“ abzugeben und in dem Kuvert „VerfasserInnenbrief“ beizulegen. Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens sind weiters folgende Nachweise beizu- bringen (die genaue Spezifikation und Umfang der nachfolgend angeführten bei- zubringenden Nachweise wird rechtzeitig bekanntgegeben): Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 68 Abs. 1 BVergG 2006 i.d.g.F. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 74 BVergG 2006 i.d.g.F. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß § 75 BVergG 2006 i.d.g.F. Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 9 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A 6.2 Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. A 6.3 Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung ge- mäß A 6.1. besitzen. A 6.4 Mehrfachteilnahme Jede/r Teilnehmer/in ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der/die Verfasser/in beteiligt ist, nach sich. Zur Teilnehme an der zweiten Wettbewerbsstufe sind nur mehr die von der Jury aus den TeilnehmerInnen der ersten Stufe des Wettbewerbes ausgewählten und ver- ständigten TeilnehmerInnen berechtigt. A 6.5 Varianten Varianten sind nicht zugelassen. A 6.6 MitarbeiterInnen Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer Mitarbeite- rInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten / einer Architektin oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter/innen dürfen von den TeilnehmerInnen ge- nannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A 6.7 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als Mitar- beiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden. A 6.8 Ausschließungsgründe gem. §8 WOA Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: (1) a) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prü- fung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsord- nung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer keinen Ausschließungsgrund darstellt; b) Die Vor- und Kostenprüfer/innen, Preisrichter/innen und ErsatzpreisrichterInnen sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, PartnerInnen aus Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene), deren Teilhaber/innen an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsge- meinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Zivil- technikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde). c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Ab- hängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei Universitätsprofessoren, die 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 10 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. (2) Ausschließungsgründe gem. Abs.1, die erst während des Wettbewerbes ent- stehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (3) Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für die TeilnehmerInnen wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen be- ziehen. A7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG A 7.1 Kennzeichnung der Unterlagen Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer frei wählbaren Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Wettbe- werb PWH Rosenhain“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „Wettbewerb PWH Rosenhain“ zu versehen. Als Absender ist anzugeben: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/I A-8010 Graz Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A 7.2 Beilagenverzeichnis Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizule- gen. A 7.3 VerfasserInnenbrief Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefum- schlag mit der Aufschrift VERFASSER/INNENBRIEF beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasser/innenbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) – als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter/innen enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasser/innenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers / der Teilnehmerin (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Dem Verfasserbrief ist der Nachweis der Befugnis gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. beizulegen. Sämtliche Wettbewerbsarbeiten sind an das externe ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität zu senden. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 11 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A8 PREISGELD, ANKÄUFE A 8.1 Preisgeldaufteilung Die Auftraggeberin hat für die zu prämierenden WB-Arbeiten als Vergütung (exkl. MwSt.) vorgesehen: 1. Preis = Gewinner € 10.300,00 netto 2. Preis € 9.300,00 netto 3. Preis € 8.300,00 netto Ankäufe = Nachrücker € 4.800,00 netto max. 6 Ankäufe á € 4.800,00 netto Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungs- würdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise erfolgen. Die Gesamtsumme (€ 61.500) wird jedoch in jedem Fall vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsicht- lich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergeb- nisses abzugeben. A 8.2 NachrückerIn Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (Ver- fasserInnenbrief, Identitäts- und Befugnisnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/In einer der zu prämieren- den Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungs- grund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke mindestens eine/n Nachrücker/In. A 8.3 Rechnung Rechnungsadresse: Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz Albert-Schweitzer-Gasse 36 8020 Graz UID: ATU 36998709 Die Honorarrechnung, adressiert an die Auftraggeberin GGZ, ist an die Aus- loberin, Stadtbaudirektion Graz / Referat Hochbau, 8020 Graz, Europaplatz 20, zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 12 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A9 PREISGERICHT, VORPRÜFUNG, KOSTENPRÜFUNG, BERATUNG A 9.1 Preisgericht Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungs- würdigen WB-Arbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnah- mefällen eine andere Aufteilung der Ränge und Ankäufe erfolgen. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsicht- lich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergeb- nisses abzugeben. Die ErsatzpreisrichterInnen können an allen Sitzungen des Preisgerichts auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit der HauptpreisrichterIn), jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. Die BeraterInnen des Preisgerichts werden bei den Sitzungen des Preisgerichts zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimm- berechtigt, anwesend sein. HauptpreisrichterIn ErsatzpreisrichterIn FachpreisrichterIn AIK Arch. DI Markus Pernthaler Arch. DI Ingo Klug Arch. DI Anna Popelka Arch. DI Wolfgang Feyferlik Sachpreisrichter Auftraggeberin / GGZ Mag. Dr. Dipl.-HTL-Ing. MPH Franz Scheucher MAS Gerd Hartinger Sachpreisrichter Nutzervertreter / GGZ Waltraud Haas-Wippel Andrea Sucher Fachpreisrichter Stadtbaudirektion DI Mag. Bertram Werle DI Heinz Reiter Fachpreisrichter Stadtplanung DI Alois Rajnar DI Michael Mayer A 9.2 Vorprüfung Architekt Dipl. Ing. Konrad Geldner Gartengasse 19 8010 Graz Tel: +43 (0)316 42 90 24 Fax: +43 (0)316 42 90 24 - 12 Mail: office@zt-geldner.at A 9.3 Kostenprüfung Zivilingenieurbüro DI Lugitsch Mozartweg 1 8330 Feldbach Tel: +43(0)3152 4534 - 0 Fax: +43(0)3152 4534 - 25 Mail: office@zt.lugitsch.at Home: www.zt.lugitsch.at 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 13 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A 9.4 zus. BeraterInnen des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Als Berater/innen werden Sach- und Fachleute aus folgenden Abteilungen bzw. ex- terne Berater/innen beigezogen. Stadt Graz / Stadtbaudirektion – Referat Hochbau, Ing. Andreas Blaß Stadt Graz / Referat für barrierefreies Bauen, DI C. Koch-Schmuckerschlag Stadt Graz / Abteilung für Grünraum und Gewässer GGZ – Fr. Mag. (FH) Martina Höhn GGZ – Fr. Edith Albert GGZ – Hr. Gerald Leber Stadt Graz / Sozialamt – Mag. Norma Rieder A 9.5 Bauphysikalische WB- Begleitung Grazer Energieagentur GesmbH Kaiserfeldgasse 13 8010 Graz Tel: +43(0)316 81 18 48 - 0 Fax: +43(0)316 81 18 48 - 9 Mail: office@grazer-ea.at Home: www.grazer-ea.at A 9.6 HKLSE + MSR WB- Begleitung Technisches Büro Köstenbauer & Sixl GmbH Bahnhofstraße 51 8141 Unterpremstätten Tel: +43(0)3136 63 0 98 Fax: +43(0)3136 63 1 98 Mail: office@tb-ks.com Home: www.tb-ks.com A 9.7 Externes ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität Arch. DI Günter Reissner MSc. (UD) Radetzkystraße 31/1 8010 Graz Technisches Büro Tel: + 43 (0)316 72 42 22 – 0 Fax: + 43 (0)316 72 42 22 – 4 Mail: info@stadtraumumwelt.at Home: www.stadtraumwelt.at 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 14 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: A 10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG A 10.1 Allgemein Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinaus gehen, geltend zu machen. Die TeilnehmerInnen stimmen zu, dass bei Beauftragung mit der Erbringung der Planungsleistungen (ev. auch für Generalplanerleistungen) für das Bauvorhaben das Preisgeld auf das entsprechende Honorar angerechnet wird. A 10.2 Absichtserklärung der Auftraggeberin Die Auftraggeberin Stadt Graz, vertreten durch die Geriatrischen Gesundheitszent- ren der Stadt Graz (GGZ) beabsichtigt, mit dem/der Verfasser/in des vom Preisge- richt erstgereihten Projektes (Wettbewerbsgewinner/in) in ein Verhandlungsverfah- ren einzutreten, um die weiteren Planungsleistungen für Architektur (Entwurf, Ein- reichplanung, Ausführungsplanung, eventuell auch Generalplanerleistungen) zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistun- gen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses Ver- handlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der Verfas- ser/in des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem /der Verfasser/in des dritt gereihten Projektes Verhandlun- gen aufzunehmen. A 10.3 Vergütung der Leistungen Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebau- lichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfasser/innen auf Basis der Leis- tungsbeschreibung im vertretbaren Ausmaß zu verlangen. Dabei sollten jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. A 11 EIGENTUMS UND URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbei- tungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preis- geldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen bzw. sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben den VerfasserInnen. Die AuftaggeberIn erhält jedoch mit der Durchfüh- rung des Wettbewerbes das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind. Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportalen). A 12 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Der / die TeilnehmerIn verpflichtet sich mit seiner / ihrer Teilnahme am Wettbewerb im Beauftragungsfall von Generalplanerleistungen zur verbindlichen Nennung ei- nes Generalplanerteams (Fachplanerbüros und verantwortliche MitarbeiterInnen). § 22 der WOA 2000 gelangt ausdrücklich nicht zur Anwendung. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 15 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Teil B Besonderer Teil Aufgabenstellung B1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG Die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) betreiben in der Max - Mell - Allee 16 und 16a, 8010 Graz, auf dem leicht geneigten Grundstücken, Nr.: 1542/1 und 1544/6; KG 63 103 Geidorf ein Pflegewohnheim mit derzeit 188 Betten. Dieses Pflegewohnheim Rosenhain besteht derzeit aus zwei Gebäudetrakten, dem Haupthaus (Inbetriebnahme 1968, Sanierung/Umbau 1998-1999) und dem Zubau (Inbetriebnahme (1998). Die gesamte Nettofläche beträgt 9272 m². Das Haupthaus / (Gebäude 1) Der turmartige Haupttrakt hat 9 oberirdische und 1 unterirdisches Geschoß. Zudem erstreckt sich das Haupthaus mittels einem zweigeschossigen Speisesaal und an- geschlossenen Wintergarten sowie einem Kellergeschoß unter den bestehenden Zubau/Gebäude2. In diesem Kellergeschoß sind Personal-, Lager- und Technik- räume untergebracht. Im Erdgeschoß des Haupthauses (Gebäude1) befinden sich Verwaltungsräume, eine Cook & Serve Küche, sowie ein Cafe. In den Geschossen 1-7 befinden sich insgesamt 115 Bewohnerzimmer, davon 14 Zweibettzimmer sowie die notwendi- gen Nebenräume. Im 8.OG befinden sich ein Wintergarten und ein Technikraum für die Lüftung des Haupthauses. Erschlossen wird das Haupthaus über ein innen liegendes Stiegenhaus, 2 Perso- nenaufzüge und einen Transportlift für die Küche. Der bestehende Zubau / (Gebäude 2): Im 7-geschossigen Zubau, welcher sich auf einer Pfahlgründung, mit drei Oberge- schossen über den Speisesaal des Haupthauses etc. erstreckt und von diesem baulich komplett getrennt ist, befinden sich im 2. Untergeschoß weitere Personal- Technik- und Lagerräume. Im 1. Untergeschoß sind ein Mehrzweckraum und eine Hauskapelle sowie die Heizungsverteilung und Fernwärmeübernahmestation un- tergebracht. In den Geschossen 1-4 befinden sich insgesamt 59 Bewohner/innenzimmer (Ein- zelzimmer mit Naßzelle) sowie die dazugehörenden Nebenräume. Die Erreichbar- keit ist über ein Stiegenhaus sowie einen Personenlift gegeben. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Für die Betreibung von Pflegeheimen sind die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz bindend. Das Haupthaus wurde nach dem alten Pflegeheimgesetz, (LGBL. Nr. 108/1994) genehmigt und entspricht nicht mehr den neuen Bestimmungen. Hierzu wurde von den Geriatrischen Gesundheitszentren eine Nutzerstudie in Auf- trag gegeben, um die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Umbaues im Haupthaus (Gebäude 1) zu prüfen. Es wurden mehrere Varianten ausgearbeitet, aber keine wirklich wirtschaftliche und dem europäischen Standard entsprechende Lösung ge- funden. Aus wirtschaftlichen Überlegungen und im Hinblick auf das Pflegeheimgesetz soll nun das Haupthaus einem anderen Nutzungszweck, z.B. Wohnungen für Studen- ten oder ähnlichem, zugeführt werden, da eine Generalsanierung und Adaptierung für die Vorschriften gemäß dem neuen steirischen Pflegeheimgesetz nicht zielfüh- rend ist. Weiters wurde eine soziologische Untersuchung in Auftrag gegeben. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 16 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Auf Grund der Empfehlung der soziologischen Untersuchung durch Prof. Kolland und der Bedarfsstudien wie die „gerontopsychiatrische Versorgung einer Region“, der gegebenen epidemischen Entwicklung (ÖBIG FP) sowie den Empfehlungen der zuständigen Experten von Land Steiermark und der Stadt Graz, wurde von den Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) ein neues Raum- und Funktionskonzept entwickelt, welches als Grundlage für den gg. Wettbewerb die- nen soll. Aus wirtschaftlichen Gründen soll der stationäre Bereich (Pflegewohnheim und so- zialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit) in Summe ca. 100 Betten umfassen. Ergänzend soll eine gerontopsychiatrische Tagesklinik für ca. 15 Tagesgäste kon- zipiert werden. Die dafür benötigten Räume und die derzeit im Haupthaus (Gebäude 1) befindli- chen Verwaltungsräume sollen im bestehenden Zubau bzw. im zu planenden, neu zu errichtenden Erweiterungsbau Platz finden. Das Haupthaus (Gebäude 1) ist nicht Teil des Wettbewerbes, sollte baulich vom bestehenden Zubau/Gebäude2 getrennt und somit einer anderen Nutzung zuge- führt werden. Die notwendigen, geschützten Grünräume und parkähnlichen Bewegungsflächen sind in der Gesamtplanung zu berücksichtigen und auszuweisen. B2 PLANUNGSRICHTLINIEN B 2.1 Lage Das Wettbewerbsareal befindet sich im Stadtbezirk III Geidorf, liegt im „Grüngürtel“ und im Landschaftsschutzgebiet Nr. 30, und grenzt südlich sowie nordöstlich an ein Wohngebiet. Nördlich befinden sich mehrgeschossige Baukörper für betreutes Wohnen. Nordwestlich befinden sich das Trainingsgelände und die Sporthalle des Universi- tätssportzentrums. Das Wettbewerbsareal südlich und südöstlich des Bestandsbaukörpers ist derzeit parkähnlich angelegt und fällt in südliche Richtung ab. Das Wettbewerbsareal nördlich des Bestandsbaukörpers ist derzeit parkähnlich angelegt und ebenflächig. Im Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Freiland – Sondernutzung – Altenheim gemäß 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz ausgewiesen. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt dzt. für die Angestellten über die Max - Mell - Allee, für Besucher und Anlieferung von Speisen und Verbrauchsgütern etc. und Entsorgungen über die Rosenhaingasse. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 17 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Luftbildaufnahme (Befliegung 2007): 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 18 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Flächenwidmungsplan: (verkl. o. Maßstab): 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 19 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Modellbauumriss + WB- Einsatzplatte (verkl. o. Maßstab): B 2.2 Grundstücksdaten Grundbuch EZ Grdstk Fläche Eigentümer Stadtgemeinde Graz 63 103 Rechtsamt 2376 1542 / 1 1.4624 m² Geidorf Glockenspielplatz 7 8010 Graz Stadt Graz 63 103 2013 1544 / 6 2.454 m² Glockenspielplatz 7 Geidorf 8010 Graz 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 20 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: B 2.3 Bauaufgabe Auf Grund von gesetzlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Untersu- chungen gilt es, den bestehenden Zubau ohne das Haupthaus (Gebäude 1) sowie einen mittels Verbindungsgang angeschlossenen neuen Erweiterungsbau entspre- chend den Wettbewerbsbeurteilungskriterien Städtebau, Baukunst, Funktion, Öko- nomie und Ökologie sowie den nachfolgend beschriebenen Anforderungen umzu- planen bzw. neu zu planen und inkl. angrenzende Freiraumflächen so zu optimie- ren, dass ein gut funktionierendes und wirtschaftlich zu führendes Pflegewohnheim der 4. Generation (Auslobungstext S.22) mit Wohngemeinschaften entsteht. Der bestehende Zubau, der grundsächlich dem neuen steiermärkischen Pflege- wohnheimgesetz entspricht, soll attraktiver gestaltet werden. Dies bezieht sich vor allem auf die Geschoße 2, 3 und 4, die als eine Pflegestation (lt. PHG) erhalten und entsprechend in Wohngemeinschaften mit ca. 14-15 Bewohner umgestaltet werden sollen. Da der Umbau im Vollbetrieb durchgeführt werden muss, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die BewohnerInnen dieser Geschosse so gering wie möglich durch bauliche Maßnahmen gestört werden. Auf Wunsch des Bauherrn sind hierzu die in den Geschossen 2, 3 und 4, beste- henden Bereiche der Pflegestützpunkte und angrenzenden Nebenräume zu ent- kernen und als Wohnküche mit einem ausreichend großen Gemeinschaftsbalkon umzuplanen. Weitere notwendige Räume lt. Raumprogramm sind in den beste- henden Zimmern bzw. in den östlich und westlich gelegenen Erkern anzuordnen. Es sollten nach erfolgter Umplanung mind. 14, wenn möglich 15 Einbettzimmer je Etage verbleiben. Der im EG bestehende, nicht mehr benötigte Speisesaal mit Wintergarten und die im östlichen Teil des EG und 1.OG gelegenen Bewohnerzimmer sind für die Berei- che Verwaltung und das gerontopsychiatrische Tageszentrum (für ca. 15 Tages- gäste) gedacht und sollen funktionell geplant und gestaltet werden. Die bestehenden Untergeschosse können, wenn notwendig, in die Umplanungs- maßnahmen einbezogen werden. Im Baukostenrahmen wurde davon ausgegangen, dass der bestehende Zubau (Gebäude 2) so gering wie möglich umgebaut bzw. saniert wird. Südlich des bestehenden Zubaues ist ein neuer Baukörper als 1 Pflegestation (lt. PHG) mit 4 Wohngemeinschaften (2 je Geschoß) mit je 11 Einbettzimmer und 1 Doppelzimmer (in Summe 13 BewohnerInnen/WG) zu planen, wovon eine Wohn- gemeinschaft als sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit auszubilden ist. Diese sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit benötigt unbedingt einen bar- rierefreien Ausgang zu einem geschützten Freibereich. In diesen Baukörper soll im 1.UG der bestehende MitarbeiterInnenparkplatz (24 PKW Abstellplätze) als offene TG integriert werden. Der neue Baukörper sollte unbedingt eine barrierefrei fußläufige, geschlossene Verbindung zum bestehenden Zubau aufweisen. Der bestehende Zubau und der neue Baukörper bilden das neue Pflegewohnheim Rosenhain und werden zentral durch die im bestehenden Zubau angeordnete Verwaltung bewirtschaftet. Erforderliche Lagerräume etc. sind im bestehenden Zubau vorhanden. Auf eine flächensparende Planung ist im Hinblick auf die Lage des Grundstückes innerhalb der Freilandsondernutzung besonderes Augenmerk zu legen. Ebenso ist darauf zu achten, dass jene im Plan „Planungsgebiet-Übersicht“ ge- kennzeichnete nordöstliche Ecke des Planungsgebietes (=Modelleinsatzplatte) von einer Bebauung freigehalten werden soll. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 21 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Die beiden Bereiche, gerontopsychiatrische Tagesstätte und die sozialpsychiatri- sche stationäre Pflegeeinheit benötigen unbedingt einen barrierefreien Zu- bzw. Ausgang zu einem abgeschlossenen, ausreichend großen Freibereich (mind. 20m²/Person), um dem erhöhten Bewegungsdrang von dementen Personen zu entsprechen. Die Gesamtbettenanzahl (bestehender Zubau und neu zu errichtender Erweite- rungsbau) soll max. 100 betragen (2 Pflegestationen lt. PHG), wobei ca. 13 Betten für die sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit in dieser Bettenanzahl bereits eingerechnet sind. Es sind somit je Gebäude 1 Pflegestation (lt. PHG) zu planen. Leitbild Pflegewohnheim der 4. Generation: (Auszug aus dem Buch, Band 8, Kuratorium Deutsche Altershilfe) Die Architektur orientiert sich an einer Wohnung Auflösung der Anstaltsstrukturen durch Abbau zentraler Versorgung Kleine familienähnliche Gruppen mit permanent anwesender Bezugsperson Die Aktivitäten orientieren sich an einem normalen Haushalt, die Pflege tritt in den Hintergrund Jede Hausgemeinschaft ist autonom und kann im Verbund mit anderen oder einem Dienstleistungszentrum geführt werden Hausgemeinschaften verstehen sich als quartiersbezogene Wohnangebote für Pflegebedürftige Als Grundlage soll auch das nachfolgende von der GGZ zur Verfügung gestellte Konzept dienen: Konzept Betreute Wohngemeinschaft „Wohnen in familiärer Atmosphäre“ 1. Pflege- und Betreuungskonzept für eine Wohngemeinschaft Neue Wege in der Begleitung von Menschen mit Demenz Die ältere Generation gerät aufgrund des demographischen Wandels aus öko- nomischer und sozialpolitischer Sicht zunehmend ins Blickfeld. Mulitmorbidität, Pflegebedürftigkeit und vor allem die Demenzproblematik erlangt immer größe- rer Bedeutung. Die von Demenz betroffenen BewohnerInnen benötigen je nach Schwere des Krankheitsverlaufs unterschiedliche Hilfs- und Pflegedienstleistungen. Einer- seits gibt es hierfür das allgemein gültige Leitkonzept der integrierten Versor- gung, andererseits entwickeln sich immer mehr segregierende Wohnkonzepte mit eigens für demenziell erkrankte Personen eingerichteten Bereichen. Zur Betreuung gibt es mehrere innovative Konzeptionen, denen allen gemein ist, dass sie eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Betreuung zu etablieren ver- suchen. Merkmale sind dabei die kleine Gruppengröße, gemeinsamer Aufent- haltsbereich mit integrierter Küche und eine abgeschlossene Außenanlage. Ein besonderer Aspekt dieser Konzeptionen ist ein von Toleranz und Akzep- tanz der Erlebniswelt von demenziell erkrankten Personen geprägtes Men- schenbild. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 22 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Durch die architektonische Anlage leben die Menschen in einer Gemeinschaft, einer Vereinsamung wird somit entgegengewirkt, wobei jedoch immer eine Rückzugsmöglichkeit da ist. Der Alltag spielt sich in der Wohngruppe ab – die BewohnerInnen werden so weit wie möglich in hauswirtschaftliche Tätigkeiten miteinbezogen und erleben dadurch eine Selbstwertsteigerung. Sie erhalten das Gefühl, gebraucht zu werden. Das Betreuungskonzept orientiert sich am heilpädagogischen und personen- zentrierten Ansatz nach Tom Kitwood. Das Wohlbefinden der BewohnerInnen steht im Mittelpunkt aller pflegerischen und betreuerischen Bemühungen. Der Mensch wird mit seiner eigenen Identität (Persönlichkeit, Erfahrung, Werte, Überzeugungen, Biografie) wahrgenommen. Ziele: Im Mittelpunkt der Pflege und Betreuung steht der Mensch mit seiner Indivi- dualität Die Pflege wie die Betreuung sollte bedürfnis- und bedarfsorientiert sein Schaffung einer Privatsphäre wie auch Geborgenheit in der Wohngemein- schaft Förderung der Selbstständigkeit der BewohnerInnen Grundsätze und Prinzipien: a) Normalität Zentrale Idee ist eine an der „Normalität“ orientierte Organisation des Ta- gesablaufs („Alltag statt Therapie“). Der Alltag soll so normal wie möglich ab- laufen und an den Biografien der BewohnerInnen orientiert sein. Zur Norma- lität zählen Beschäftigungen, die den BewohnerInnen vertraut sind, zum Beispiel Kochen, Putzen, Bügeln oder Aufräumen. Das gibt Sicherheit und Ordnung. b) Partizipation Nicht nur die BewohnerInnen werden in alltägliche Aktivitäten einbezogen, auch die Angehörigen sollen zur Alltagsgestaltung beitragen. Diese können von Besuchen bis zum Mitwirken bei Veranstaltungen reichen. c) Privatheit Neben der Grundausstattung der BewohnerInnenzimmer sollte die Möglich- keit zur persönlichen Gestaltung des privaten Bereichs gegeben sein. Vor al- lem der Wohnbereich sollte von den BewohnerInnen mitgestaltet und als heimelig empfunden werden. Hauswirtschaftliche Versorgung und Tagesstruktur: Die alltägliche Hausarbeit nimmt in der Wohngemeinschaft einen hohen Stel- lenwert ein. Für die Strukturierung des Tagesablaufs und die Betreuung der hauswirtschaftlichen Versorgung ist eine Mitarbeiterin, eine so genannte „All- tagsbegleiterin“ zuständig. Sie hat eine ähnliche Funktion wie die einer „Haus- frau“. Diese Funktion hat wesentliche Bedeutung für das Erkennen und Auf- rechterhalten der Lebensgewohnheiten der BewohnerInnen. Neben der Es- sensaufbereitung und Essenseinnahme stellen auch gemeinsame und indivi- duelle Freizeitaktivitäten wie Singen, Musik hören, Kreuzworträtsel lösen, Le- sen und die Pflege zu den Außenkontakten, seien es ehrenamtliche oder An- gehörige, zu ihren Aufgaben. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 23 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Das Leben in der betreuten Wohngemeinschaft erlaubt und fördert die Beteili- gung an allen Verrichtungen des Alltags. Dies beinhaltet nicht nur den Erhalt motorischer und kognitiver Ressourcen, sondern vermeidet zudem Tendenzen zum Rückzug, Apathie und Depression. Pflegerische Betreuung: Die pflegerische Versorgung umfasst die Durchführung des gesamten Pflege- prozesses (Grund- und Behandlungspflege) unter Berücksichtigung der bishe- rigen Gewohnheiten und Lebensbedingungen. Ein Pflegeteam (DGKP, Fach- sozialbetreuerInnen, PflegehelferInnen, HeimhelferInnen) betreut in der Regel mehrere Wohngemeinschaften (Einheit mit max. 50 BewohnerInnen). Die Do- kumentation der täglichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen erfolgt am in- tegrierten Arbeitsplatz in der Wohngemeinschaft. Die Pflege findet in den Be- wohnerInnenzimmern statt. Eine ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte ist si- cher zustellen. Das Pflegeteam ist verantwortlich für: Pflegeplanung und Pflegedokumentation Anwesenheit bei Ärztebesuchen, Planung und Umsetzung ärztlicher Anord- nungen Anleitung und Kontrolle der Alltagsbegleitung Beratung der Angehörigen Pflegemodell: Die theoretische Fundierung bildet das psychobiografische Pflegemodell von Böhm Dieses Pflegemodell zeichnet sich durch die klare Betonung und Förderung des Selbsthilfepotenzials von alten Menschen aus. Böhm benutzt einen in- duktiven Ansatz zur Theoriebildung, stützt seine Pflegeausrichtung auf die dynamische Psychiatrie und Sozialpsychiatrie. Die Hauptelemente stellen die Biografieerhebung, die Pflegediagnose und reaktivierende Pflege sowie die sieben Erreichbarkeitsstufen dar. http://www.geronto.at/Artikel/Themen_der_Gerontopsychiatrie/Psychobiographische_Pflege_nac/hauptt eil_psychobiographische_pflege_nac.html http://www.pflegenetz.at/index.php?option=com_content&task=view&id=46&Itemid=71&limit=1&limitstar t=6 das System-Modell nach Betty Neuman „Einander leben helfen“ ist die zentrale Aussage des salutogenetischen Pflegemodells. Zentraler Bestandteil ist das Prinzip der Ganzheitlichkeit. http://www.patheyman.com/essays/neuman/index.htm http://nursingtheories.blogspot.com/2008/07/betty-neumans.html die integrative Validation von Richard Validation wird mit Wertschätzen, Annehmen und Akzeptieren übersetzt. Es ist eine Kommunikationsform, die auf die Gefühle und Antriebe der demen- ziell erkrankten Personen eingeht. Die Pflegepersonen fühlen sich in die Zeit- und Erlebniswelt der Demenzkranken ein. http://www.integrative-validation.de/start.htm 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 24 von 39
Pflegewohnheim Rosenhain A-8010 Graz: Milieugestaltung a) Akustisch Menschen mit Demenz lassen sich durch Umweltreize leicht überfordern. So sollen hallige Räume und offene Treppenhäuser vermieden und dement- sprechend schallschluckende Materialien verwendet werden. b) Lichtgestaltung Ältere Menschen brauchen eine höhere Beleuchtungsstärke sowie indirektes Licht, um Blendungen zu vermeiden. c) Farbgestaltung Farben können die Wahrnehmung und Orientierung stützen und beeinflus- sen die Atmosphäre eines Raumes. Für Menschen mit Demenz ist es vor al- lem hilfreich, wenn Decke und Wand unterschiedlich gestaltet sind. Ärztliche Betreuung: Für die BewohnerInnen besteht freie Arztwahl (laut Stmk. Pflegeheimgesetz). Die medizinische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Allgemeinmedizi- nerInnen und Fachärzte/innen. In der Regel erfolgen die Untersuchungen in den BewohnerInnenzimmern. Zusätzlich soll ein Untersuchungsraum eingerich- tet werden. Das Pflege- und Betreuungskonzept der gerontopsychiatrischen Tagesstätte für Menschen mit Altersdemenz richtet sich nach den Unterlagen von Fr. Mag. Rie- der (Konzept „gerontopsychiatrische Tagesstätte GPTS“). Siehe Beilagenteil C_1 Im Übrigen sind alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu beachten, insbesondere das Steirische Baugesetz i. d. g. F., das Pflegeheimge- setz, die Pflegeheimverordnung i.d.g.F. (Steiermärkische Pflegeheimverordnung – StPHVO, Stammfassung: LGBl. Nr. 63/2004), die Vorschriften betreffend barriere- freies Bauen sowie alle in Frage kommenden Ö-Normen und die allgemein aner- kannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Das Pflegeheimgesetz, die Pflegeheimverordnung sowie das steiermärkische Baugesetz können über die Homepage des Bundeskanzleramtes (www.ris.bka.gv.at) abgerufen bzw. eingesehen werden. B 2.4 Freiraumplanung Im Wettbewerbsgebiet sind die notwendigen Besucherparkplätze, 20 PKW- Abstellplätze, der Bereich für die Anlieferung von Speisen und Verbrauchgütern, sowie die im Freigelände liegenden, für die gerontopsychiatrischen Bereiche not- wendigen, parkähnlichen, weitgehend ebenen, barrierefreien, abgeschlossenen Bewegungs- und Freibereiche für demente Personen auszuweisen. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf den im nördlichen Teil des Wettbe- werbsareals gelegenen, ebenen, parkähnlichen Bereich. Dieser ist prädestiniert für die Bewegungs- und Freibereiche für demente Personen. Aus diesem Grund sollte hier auch ein Teil der benötigten Außenflächen für die Demenzbereiche liegen. Die Frei- und parkähnlichen Bewegungsflächen sind nicht ausführlich zu beplanen, sondern nur bereichsweise auszuweisen. 264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU Seite 25 von 39
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