PFLEGEWOHNHEIM ROSENHAIN - architekturwettbewerb

 
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PFLEGEWOHNHEIM ROSENHAIN - architekturwettbewerb
EU-weiter, offener, einstufiger
                                                 anonymer Realisierungswettbewerb

             PFLEGEWOHNHEIM ROSENHAIN
                                      Teilweise Sanierung / Umbau und Erweiterung
                                                              Max - Mell - Allee 16
                                                                       8010 Graz

            Dieser Auslobungstext ersetzt den ursprünglichen Auslobungstext mit der
                                                             GZ: 014756/2009/0183
Die Änderungen wurden mit dem Juryvorsitzenden und der Kammer für Architekten und
                      Ingenieurkonsolenten für Steiermark und Kärnten abgestimmt.

                                                             GZ: 014756/2009/0202
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Pflegewohnheim Rosenhain
                                                A-8010 Graz:

Inhalt

Teil A / Allgemeiner Teil – Wettbewerbsbedingungen

A0       PRÄAMBEL                                                                              4
A1       AUSLOBUNG, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBETREUUNG, NUTZUNG 4
         1.1       Auslobung und Verfahrensorganisation
         1.2       Auftraggeberin
         1.3       Nutzerin
A2       GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES                                              5
A3       ART DES WETTBEWERBES                                                                  5
         3.1       Auslobungsunterlagen und Registrierung
         3.2       Modelleinsatzplatte
A4       RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN                                                    6
         4.1       Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln; Reihenfolge der Gültigkeit
         4.2       Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
         4.3       Wahrung der Anonymität
         4.4       Rückfragen
         4.5       Abgabe Wettbewerbsarbeiten
         4.6       Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
         4.7       Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten
         4.8       Wettbewerbssprache
         4.9       Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
A5       TERMINE                                                                               8
A6       WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG                                    9
         6.1       Teilnahmeberechtigung
         6.2       Trennung von Planung und Ausführung
         6.3       Arbeitsgemeinschaften
         6.4       Mehrfachteilnahme
         6.5       Varianten
         6.6       MitarbeiterInnen
         6.7       ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen
         6.8       Ausschließungsgründe gem. §8 WOA
A7       FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG                                               11
         7.1       Kennzeichnung der Unterlagen
         7.2       Beilagenverzeichnis
         7.3       VerfasserInnenbrief
A8       PREISGELD, ANKÄUFE                                                                  12
         8.1       Preisgeldaufteilung
         8.2       NachrückerIn
         8.3       Rechnung
A9       PREISGERICHT, VORPRÜFUNG, KOSTENPRÜFUNG, BERATER/INNEN etc.                         13
         9.1       Preisgericht
         9.2       Vorprüfung
         9.3       Kostenprüfung
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Pflegewohnheim Rosenhain
                                              A-8010 Graz:

        9.4        Beratung des Preisgerichtes
        9.5        Bauphysikalische WB- Begleitung
        9.6        HKLSE+MSR WB- Begleitung
        9.7        Externes ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität
A 10    ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG                                     15
        10.1       Allgemein
        10.2       Absichtserklärung der Auftraggeberin
        10.3       Vergütung der Leistungen
A 11    EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT                                         15
A 12    EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG                                             15

Teil B / Besonderer Teil – Aufgabenstellung

B1      AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG                                    16
B2      PLANUNGSRICHTLINIEN                                                 17
        2.1        Lage
        2.2        Grundstücksdaten
        2.3        Bauaufgabe
        2.4        Freiraumplanung
B3      TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN                      26
B4      RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM                                         30
        4.1        Pflegewohnheim Rosenhain NEU
        4.2        Bestandsgebäude
        4.3        Außenanlagen
B5      ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN                                            36
        5.1        Baukostenrahmen
        5.2        Baufertigstellung

B6      ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN                       36
B7      BEURTEILUNGSKRITERIEN                                               37

Teil C / Beilagenteil

C1      LISTE DER BEILAGEN                                                  38
C2      WETTBEWERBSUNTERLAGEN AUF CD-ROM (falls gewünscht)                  39

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                                   A-8010 Graz:

Teil A       Allgemeiner Teil
             Wettbewerbsbedingungen
             Copyright
             Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Auslobung sowie alle dieser
             Auslobung beiliegenden Unterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der in dieser
             Auslobung gestellten Planungsaufgabe verwendet werden dürfen.
             Alle Rechte vorbehalten.

A0           PRÄAMBEL
             Die Geriatrischen Gesundheitszentren sind ein gemeinnütziger, nicht gewinnorien-
             tierter Eigenbetrieb der Stadt Graz mit marktbestimmender Tätigkeit im Gesund-
             heits- und Sozialbereich, eigenem Statut und handelsrechtlichem Jahresabschluß.

             Es werden in einem weitgefächerten Betreuungs- und Behandlungsrahmen für äl-
             tere Menschen Leistungen angeboten.
             Während in der Albert Schweitzer Klinik I+II die medizinische Behandlung und The-
             rapie im Vordergrund stehen, bieten wir in den Pflegewohnheimen ein angeneh-
             mes zu Hause mit hoher Betreuungsqualität.
             Mit den umfangreichen Angeboten in den stationären Einrichtungen, wie u.a. Akut-
             geriatrie / Remobilisation, Tagesklinik, Wachkoma – Apallic Care Unit, Albert
             Schweitzer Hospiz und Tageshospiz sowie Medizinische Geriatrie in der Albert-
             Schweitzer-Klinik bzw. Kurz- und Langzeitpflege in den Pflegewohnheimen sind die
             GGZ bestrebt, ihrem obersten Prinzip der PatientInnen- / BewohnerInnenzufrie-
             denheit nach dem Motto „den Jahren Leben geben“, gerecht zu werden.

             Um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und die Qualität der Einrichtung
             zu verbessern bzw. am Letztstand zu halten, ist es notwendig, das bestehende
             Pflegewohnheim Rosenhain zu adaptieren bzw. zu erweitern.

A1           AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, NUTZERIN
A 1.1        Auslobung und Verfahrensorganisation
             Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau
             A 8020 Graz Europaplatz 20,
             Bearbeiter:    DI Heinz Reiter, Ing. Andreas Blass
                            Tel:         +43 (0)316 / 872 3552 (Sekretariat / Fr. Gesslbauer)
                            Fax:         +43 (0)316 / 872 3559
                            E-mail:      hochbau@stadt.graz.at
                            Homepage: www.stadt.graz.at
                                 Über o.a. E-Mail-Adresse werden nur allgemeine Anfragen abgewickelt.
                                 Betreffend Rückfragen zum Verfahrensinhalt siehe Punkt A 4.4

A 1.2        Auftraggeberin
             Stadt Graz, vertreten durch die
             Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ)
             A-8020 Graz Albert-Schweitzer-Gasse 36
             Geschäftsführer:    Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger MPH

A 1.3        Nutzerin
             Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ)
             A-8020 Graz Albert-Schweitzer-Gasse 36
             Geschäftsführer:   Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger MPH

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                                            A-8010 Graz:

A2           GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES
             Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfs-
             konzepten für die teilweise Sanierung inkl. Bestandsumbau und Erweiterung des
             bestehenden Pflegewohnheimes in 8010 Graz, Max – Mell - Allee 16.

A3           ART DES WETTBEWERBES
             Der Wettbewerb wird als EU-weiter, offener, einstufiger, anonymer baukünstleri-
             scher Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren im
             Oberschwellenbereich gemäß BvergG 2006 i.d.g.F. ausgelobt, wobei die Anonymi-
             tät der TeilnehmerInnen über die Dauer des gesamten Wettbewerbsverfahrens bis
             zum Abschluss der Jurysitzung gewahrt bleibt.

             Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren soll ein Verhandlungsverfahren ge-
             mäß BvergG 2006 i.d.g.F. mit dem / der Gewinner/in (1. Preis) des Wettbewerbes
             für die Übertragung der Planungsleistungen Architektur, siehe Punkt A 10 Ab-
             sichtserklärung / Beauftragung durchgeführt werden.

A 3.1        Auslobungsunterlagen und Registrierung
             Die Ausloberin hat ein Internetportal eingerichtet, über welches die Auslobungsun-
             terlagen in digitaler Form abgerufen werden können.
             Die allgemeinen Auslobungsunterlagen, der Auslobungstext (Teil A, B), ist auf der
             Hompage der Stadt Graz unter der www.graz.at – Rathaus + Service – Aus-
             schreibungen – Wettbewerbe frei einseh- und downloadbar. Der Beilagenteil C
             ist nur für registrierte TeilnehmerInnen zugängig.

             Die Registrierung erfolgt über das Formular TEILNEHMER/INNENANMELDUNG,
             das auch unter der oben genannten Homepage herunter geladen werden kann.
             Die Registrierung ist kostenlos und dient ausschließlich dazu, dass der Zugangs-
             code für den Downloadbereich an die TeilnehmerInnen übermittelt werden kann.
             Dieses Formular ist von den TeilnehmernInnen rechtsgültig zu unterfertigen und
             per Post, Fax oder E-Mail an das Büro der Ausloberin / Stadt Graz - Stadtbaudirek-
             tion – Referat Hochbau zu retournieren. Danach erfolgt die Zuteilung eines Zu-
             gangcodes per E-Mail und Fax, mit dem ein kostenfreies Herunterladen der Wett-
             bewerbsunterlagen (Teil A,B,C) möglich ist.
             Die TeilnehmerInnen können auf Wunsch und gegen einen Unkostenbeitrag von
             € 30,- zuzüglich Nachnahmegebühren den Auslobungstext und die ergänzenden
             Unterlagen auf CD anfordern, diese werden danach per Post übermittelt.

             Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B Fragebeantwortung oder Proto-
             koll des Hearings) werden allen registrierten TeilnehmerInnen ausschließlich per
             E-Mail übermittelt und werden in der oben angeführten Internetplattform zum
             Download bereitgestellt. Allenfalls notwendige ergänzende Unterlagen (Pläne etc.),
             die auf Grund von Fragebeantwortungen etc. bereitgestellt werden, werden aus-
             schließlich auf der Internetplattform publiziert. Die TeilnehmerInnen werden aus-
             schließlich per Email davon in Kenntnis gesetzt, dass neue Unterlagen auf der In-
             ternetplattform zum Download bereitstehen.

A 3.2        Modelleinsatzplatte
             Die Modelleinsatzplatte wird den registrierten TeilnehmerInnen per Post übermit-
             telt.
             Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Modelleinsatzplatte auch im Zuge der örtli-
             chen Begehung zu übernehmen. Hierzu ist das von der Ausloberin retournierte
             Registrierungsformular als Nachweis der Registrierung vorzuweisen.

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A4           RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN
A 4.1        Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln; Reihenfolge der Gültigkeit
             1. Bundesvergabegesetz (BvergG 2006) i.d.g.F.
             2. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz
             3. Schriftliche Fragenbeantwortung
             4. Protokoll der örtlichen Begehung und des Hearings
             5. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen
             6. Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2000)
                Zu § 22 der WOA:
                Es wird vereinbart, dass alle Ansprüche auf Entschädigung gemäß §22 WOA
                ausgeschlossen sind.

A 4.2        Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
             Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r TeilnehmerIn
             sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er / Sie
             ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projek-
             tes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des
             Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar
             sind.

A 4.3        Wahrung der Anonymität
             Die Anonymität der TeilnehmerInnen bleibt über die Dauer des gesamten Wettbe-
             werbsverfahrens bis zum Abschluss der letzten Jurysitzung des Preisgerichtes er-
             halten.
             Die Übermittlung der Fragebeantwortung erfolgt ausschließlich unter Beibehaltung
             der Anonymität durch ein externes ZT – Büro per Email.
             Allfällig erforderliche Informationen werden allen TeilnehmerInnen in gleicher Form
             wie die Auslobungsunterlagen (siehe A 3.1) übermittelt. Es erfolgen keine individu-
             ellen Stellungnahmen zu den einzelnen Wettbewerbsarbeiten.
             Die Ausloberin sowie die Auftraggeberin verzichten ausdrücklich auf einen Dialog
             mit den TeilnehmerInnen vor der Wettbewerbsentscheidung.

A 4.4        Rückfragen
             Rückfragen zum Verfahrensinhalt sind innerhalb der Frist gem. Pkt. A 5 zur Wah-
             rung der Anonymität ausschließlich und schriftlich an das externe ZT- Büro zur
             Wahrung der Anonymität, siehe Pkt. A 9.7, zu richten.
             Die Rückfragen werden gesammelt, anonymisiert und in Abstimmung mit der Jury
             beantwortet.
             Die Rückfragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß A 5.

A 4.5        Abgabe Wettbewerbsarbeiten
             Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle (generell weiß - matt) sind bis spätestens zu
             den unter Pkt. A 5 genannten Terminen im ZT - Büro zur Wahrung der Anonymität
             einzureichen.
             Das Risiko des rechtzeitigen und beschädigungsfreien Einlangens der Wettbe-
             werbsarbeiten trägt ausschließlich der/die Teilnehmer/in.

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A 4.6        Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
             Eine Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten findet statt. Ort und Zeit werden be-
             kannt gegeben. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der
             Publikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Internetportales
             http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer für Architekten und Inge-
             nieurkonsulenten oder ähnlichen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten
             mitzuwirken.
             Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um
             die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
                 - je eine gesonderte Publikationsdatei (im Format *.PDF) entsprechend je-
                     dem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung
                     auf CD-Rom oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter dem System
                     von Microsoft (Windows XP oder VISTA) lesbar sein.
                 - für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspekti-
                     ve, Axonometrie, …. wenn gefordert) im Format *.JPG oder *.PDF.
                 - Dateigrößen möglichst klein
                 - Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesondertes Dokument im
                     Format *.PDF.

A 4.7        Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten
             Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin. Alle übri-
             gen Wettbewerbsarbeiten können innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Ausstel-
             lung abgeholt werden. Für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet. Eine evt.
             gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen (Nachnahme).
             Die Wettbewerbsarbeiten, die nicht fristgerecht abgeholt oder zurückgesendet
             wurden, werden vernichtet.

             §40 WOA kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.

A 4.8        Wettbewerbssprache
             Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

A 4.9        Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
             Die Wettbewerbsergebnisse werden den WettbewerbsteilnehmerInnen unmittelbar
             nach der Schlussbesprechung bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes
             wird allen WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen
             sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
             ausschließlich per Email zugesandt und auf der von der Ausloberin eingerichteten
             Internetplattform veröffentlicht.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                              A-8010 Graz:

A5      TERMINE

          EU – Verlautbarung                                                          02.03.2010
          Bekanntmachung
                                                                                      05.03.2010
          im Amtsblatt für das Land Steiermark„Grazer Zeitung“
          Download / Versand der WB – Unterlagen                                      ab 05.03.2010
          Konstituierende Preisgerichtssitzung                                        19.03.2010
          vor Ort, Max-Mell-Allee 16, 8010 Graz                                       10:00 – 12:00
          Örtliche Begehung / Hearing                                                 19.03.2010
          Treffpunkt am Grundstück                                                    13:00 – 15:00

          EU – Berichtigungsbekanntmachung                                            23.03.2010

          Berichtigungsbekanntmachung
                                                                                      26.03.2010
          im Amtsblatt für das Land Steiermark„Grazer Zeitung“
                                                                                      ab 26.03.2010
          Download des geänderten / berichtigten Auslobungstextes
                                                                                      09:00 Uhr MEZ
          Einbringung von Anfragen                                                    19.03.2010 bis
          ausschließlich schriftlich an das externe ZT – Büro zur Wahrung der         06.04.2010
          Anonymität                                                                  12:00 Uhr MEZ
          Beantwortung der Anfragen
                                                                                      13.04.2010
          Versand durch externes ZT – Büro zur Wahrung der Anonymität
                                                                                      bis 13.04.2010
          Anforderungsfrist / Teilnahmeanmeldungen
                                                                                      12:00 Uhr
          Abgabe der WB- Arbeiten
          Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt unter Wah-           01.06.2010
          rung der Anonymität im Büro der Vorprüfung einlangen. Die Verantwor-        12:00 Uhr
          tung dafür liegt bei dem / der Teilnehmer/in.

          Abgabe des WB - Modells                                                     08.06.2010
          Im externen ZT - Büro zur Wahrung der Anonymität                            15:00 Uhr

          Vorprüfung
                                                                                      02.06.2010 bis
          Die Vorprüfung der eingereichten Arbeiten findet in der Zeit zwischen der
                                                                                      17.06.2010
          Abgabe der WB-Arbeiten und der Tagung des Preisgerichtes statt.
          Tagung des Preisgerichtes
          Mit Beurteilung und Reihung lt. Auslobungstext.                             18.06.2010
          Zeit und Ort werden bekannt gegeben.
          Vertiefte Prüfung und Abschlussbericht                                      18.06.2010 bis
          der drei erstgereihten Projekte                                             23.06.2010
          Schlussbesprechung und Öffnung der Verfasserbriefe sowie Mittei-
          lung des Ergebnisses an TeilnehmerInnen                                     01.07.2010
          Zeit und Ort werden bekannt gegeben.
          Ausstellung aller WB-Arbeiten
          Zeit und Ort werden bekannt gegeben

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

A6           WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG
A 6.1.       Angaben zur Teilnahmeberechtigung
             Der Nachweis zur Teilnahmeberechtigung ist zugleich mit den WB-Unterlagen zu
             erbringen.

             Teilnahmeberechtigt sind:
              Österreichische ArchitektInnen, Zivilingenieure für Hochbau und ZT- Gesell-
                 schaften mit entsprechender aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in
                 der geltenden Fassung.
              Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz,
                 die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen
                 sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r frei-
                 beruflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebie-
                 ten der o. a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
              Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Pla-
                 nung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen.
              Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
                 Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbe-
                 werbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer
                 bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen
                 gestellten Anforderungen erfüllt.

             Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der
             DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die
             Dienstleistungsempfänger gemäß § 32 ZTG hingewiesen.

             Beizubringen sind folgende Nachweise (von allen TeilnehmerInnen):
              Nachweis der Befugnis
                gemäß §71 BverG 2006 i.d.g.F.
                Der (Die) Nachweis(e) der Befugnis hat durch Vorlage der im Herkunftsland
                des/r Unternehmers/in zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforder-
                lichen Berechtigung oder einer Urkunde betreffend die im Herkunftsland des
                Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche
                Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation zu erfolgen (bspw. Vorlage der
                aufrechten Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz (ZTG), Vorlage der erforderli-
                chen Nachweise im Sinne des §1 Abs.3 der EWR-Architektenverordnung
                (EWR ArchV, BGBI 1995/694) bzw. der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung
                (EWR- Ing- KonsV, BGBl 1995/695), etc.).
                Der Nachweis der Befugnis ist in deutscher Sprache vorzulegen und in einem
                eigenen Kuvert mit der Aufschrift „Nachweis der Befugnis“ abzugeben und in
                dem Kuvert „VerfasserInnenbrief“ beizulegen.

             Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens sind weiters folgende Nachweise beizu-
             bringen (die genaue Spezifikation und Umfang der nachfolgend angeführten bei-
             zubringenden Nachweise wird rechtzeitig bekanntgegeben):
              Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit
                 gemäß § 68 Abs. 1 BVergG 2006 i.d.g.F.
              Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
                 gemäß § 74 BVergG 2006 i.d.g.F.
              Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
                 gemäß § 75 BVergG 2006 i.d.g.F.

             Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

A 6.2        Trennung von Planung und Ausführung
             Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein
             und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen.

A 6.3        Arbeitsgemeinschaften
             Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung ge-
             mäß A 6.1. besitzen.

A 6.4        Mehrfachteilnahme
             Jede/r Teilnehmer/in ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine
             Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der/die
             Verfasser/in beteiligt ist, nach sich.
             Zur Teilnehme an der zweiten Wettbewerbsstufe sind nur mehr die von der Jury aus
             den TeilnehmerInnen der ersten Stufe des Wettbewerbes ausgewählten und ver-
             ständigten TeilnehmerInnen berechtigt.

A 6.5        Varianten
             Varianten sind nicht zugelassen.

A 6.6        MitarbeiterInnen
             Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer Mitarbeite-
             rInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten / einer Architektin oder
             Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes
             verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter/innen dürfen von den TeilnehmerInnen ge-
             nannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen
             des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

A 6.7        ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen
             ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als Mitar-
             beiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden.

A 6.8        Ausschließungsgründe gem. §8 WOA
             Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen:
             (1)
              a) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder
                 der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prü-
                 fung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsord-
                 nung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer keinen Ausschließungsgrund
                 darstellt;
              b) Die Vor- und Kostenprüfer/innen, Preisrichter/innen und ErsatzpreisrichterInnen
                 sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, PartnerInnen aus
                 Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften, Verwandte oder
                 Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte
                 oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl-
                 und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene), deren Teilhaber/innen
                 an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsge-
                 meinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Zivil-
                 technikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde).
              c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Ab-
                 hängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte, bei Universitätsprofessoren, die

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

                 Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied
                 des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;
              d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in
                 seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in
                 den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen
                 lässt.
             (2)
                 Ausschließungsgründe gem. Abs.1, die erst während des Wettbewerbes ent-
                 stehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben.
             (3)
                 Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für die TeilnehmerInnen
                 wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen be-
                 ziehen.

A7           FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG
A 7.1        Kennzeichnung der Unterlagen
             Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der
             Anonymität mit einer frei wählbaren Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern
             besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und
             auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.
             Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Wettbe-
             werb PWH Rosenhain“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die
             Kennzahl am Titelblatt.
             Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind
             doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der
             Kennzahl und mit der Bezeichnung „Wettbewerb PWH Rosenhain“ zu versehen.
             Als Absender ist anzugeben:
                       Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
                       für Steiermark und Kärnten
                       Schönaugasse 7/I
                       A-8010 Graz
             Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.

A 7.2        Beilagenverzeichnis
             Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizule-
             gen.

A 7.3        VerfasserInnenbrief
             Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefum-
             schlag mit der Aufschrift VERFASSER/INNENBRIEF beizulegen, der außen die
             Kennzahl trägt und den Verfasser/innenbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) – als
             Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin
             (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter/innen
             enthält.
             Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen.
             Der Verfasser/innenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und
             die E-Mail-Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers / der Teilnehmerin
             (Empfangsberechtigten) zu enthalten.
             Dem Verfasserbrief ist der Nachweis der Befugnis gemäß BVergG 2006 i.d.g.F.
             beizulegen.
             Sämtliche Wettbewerbsarbeiten sind an das externe ZT- Büro zur Wahrung
             der Anonymität zu senden.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

A8           PREISGELD, ANKÄUFE
A 8.1        Preisgeldaufteilung
             Die Auftraggeberin hat für die zu prämierenden WB-Arbeiten als Vergütung (exkl.
             MwSt.) vorgesehen:
                      1. Preis = Gewinner               € 10.300,00 netto
                      2. Preis                          € 9.300,00 netto
                      3. Preis                          € 8.300,00 netto
                      Ankäufe = Nachrücker              € 4.800,00 netto
                      max. 6 Ankäufe                  á € 4.800,00 netto

             Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungs-
             würdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden
             Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise erfolgen. Die Gesamtsumme
             (€ 61.500) wird jedoch in jedem Fall vergeben.
             Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsicht-
             lich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergeb-
             nisses abzugeben.

A 8.2        NachrückerIn
             Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (Ver-
             fasserInnenbrief, Identitäts- und Befugnisnachweis) am Ende der Beurteilung
             durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/In einer der zu prämieren-
             den Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungs-
             grund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das
             Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke mindestens eine/n Nachrücker/In.

A 8.3        Rechnung
             Rechnungsadresse:     Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz
                                   Albert-Schweitzer-Gasse 36
                                   8020 Graz
                                   UID: ATU 36998709

             Die Honorarrechnung, adressiert an die Auftraggeberin GGZ, ist an die Aus-
             loberin, Stadtbaudirektion Graz / Referat Hochbau, 8020 Graz, Europaplatz
             20, zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

A9           PREISGERICHT, VORPRÜFUNG, KOSTENPRÜFUNG, BERATUNG
A 9.1        Preisgericht

             Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungs-
             würdigen WB-Arbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnah-
             mefällen eine andere Aufteilung der Ränge und Ankäufe erfolgen.
             Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsicht-
             lich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergeb-
             nisses abzugeben.
             Die ErsatzpreisrichterInnen können an allen Sitzungen des Preisgerichts auch
             dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit der
             HauptpreisrichterIn), jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung.
             Die BeraterInnen des Preisgerichts werden bei den Sitzungen des Preisgerichts
             zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimm-
             berechtigt, anwesend sein.

                        HauptpreisrichterIn                       ErsatzpreisrichterIn
              FachpreisrichterIn AIK
                Arch. DI Markus Pernthaler                Arch. DI Ingo Klug
                Arch. DI Anna Popelka                     Arch. DI Wolfgang Feyferlik
              Sachpreisrichter Auftraggeberin / GGZ
                Mag. Dr. Dipl.-HTL-Ing. MPH               Franz Scheucher MAS
                Gerd Hartinger
              Sachpreisrichter Nutzervertreter / GGZ
                Waltraud Haas-Wippel                      Andrea Sucher
              Fachpreisrichter Stadtbaudirektion
                DI Mag. Bertram Werle                     DI Heinz Reiter
              Fachpreisrichter Stadtplanung
                DI Alois Rajnar                           DI Michael Mayer

A 9.2        Vorprüfung
             Architekt Dipl. Ing. Konrad Geldner
             Gartengasse 19
             8010 Graz
             Tel:       +43 (0)316 42 90 24
             Fax:       +43 (0)316 42 90 24 - 12
             Mail:      office@zt-geldner.at

A 9.3        Kostenprüfung
             Zivilingenieurbüro DI Lugitsch
             Mozartweg 1
             8330 Feldbach
             Tel:        +43(0)3152 4534 - 0
             Fax:        +43(0)3152 4534 - 25
             Mail:       office@zt.lugitsch.at
             Home:       www.zt.lugitsch.at

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                           A-8010 Graz:

A 9.4        zus. BeraterInnen des Preisgerichtes
             (nicht stimmberechtigt)
             Als Berater/innen werden Sach- und Fachleute aus folgenden Abteilungen bzw. ex-
             terne Berater/innen beigezogen.
              Stadt Graz / Stadtbaudirektion – Referat Hochbau, Ing. Andreas Blaß
              Stadt Graz / Referat für barrierefreies Bauen, DI C. Koch-Schmuckerschlag
              Stadt Graz / Abteilung für Grünraum und Gewässer
              GGZ – Fr. Mag. (FH) Martina Höhn
              GGZ – Fr. Edith Albert
              GGZ – Hr. Gerald Leber
              Stadt Graz / Sozialamt – Mag. Norma Rieder

A 9.5        Bauphysikalische WB- Begleitung
             Grazer Energieagentur GesmbH
             Kaiserfeldgasse 13
             8010 Graz
             Tel:       +43(0)316 81 18 48 - 0
             Fax:       +43(0)316 81 18 48 - 9
             Mail:      office@grazer-ea.at
             Home:      www.grazer-ea.at

A 9.6        HKLSE + MSR WB- Begleitung
             Technisches Büro
             Köstenbauer & Sixl GmbH
             Bahnhofstraße 51
             8141 Unterpremstätten
             Tel:      +43(0)3136 63 0 98
             Fax:      +43(0)3136 63 1 98
             Mail:     office@tb-ks.com
             Home:     www.tb-ks.com

A 9.7        Externes ZT- Büro zur Wahrung der Anonymität
             Arch. DI Günter Reissner MSc. (UD)
             Radetzkystraße 31/1
             8010 Graz Technisches Büro
             Tel:      + 43 (0)316 72 42 22 – 0
             Fax:      + 43 (0)316 72 42 22 – 4
             Mail:     info@stadtraumumwelt.at
             Home:     www.stadtraumwelt.at

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

A 10         ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG
A 10.1       Allgemein
             Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens
             keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinaus gehen,
             geltend zu machen.
             Die TeilnehmerInnen stimmen zu, dass bei Beauftragung mit der Erbringung der
             Planungsleistungen (ev. auch für Generalplanerleistungen) für das Bauvorhaben
             das Preisgeld auf das entsprechende Honorar angerechnet wird.

A 10.2       Absichtserklärung der Auftraggeberin
             Die Auftraggeberin Stadt Graz, vertreten durch die Geriatrischen Gesundheitszent-
             ren der Stadt Graz (GGZ) beabsichtigt, mit dem/der Verfasser/in des vom Preisge-
             richt erstgereihten Projektes (Wettbewerbsgewinner/in) in ein Verhandlungsverfah-
             ren einzutreten, um die weiteren Planungsleistungen für Architektur (Entwurf, Ein-
             reichplanung, Ausführungsplanung, eventuell auch Generalplanerleistungen) zu
             beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistun-
             gen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses Ver-
             handlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen
             zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der Verfas-
             ser/in des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt
             werden kann, mit dem /der Verfasser/in des dritt gereihten Projektes Verhandlun-
             gen aufzunehmen.

A 10.3       Vergütung der Leistungen
             Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebau-
             lichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im
             Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfasser/innen auf Basis der Leis-
             tungsbeschreibung im vertretbaren Ausmaß zu verlangen. Dabei sollten jedoch die
             wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

A 11         EIGENTUMS UND URHEBERRECHT
             Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbei-
             tungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preis-
             geldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die
             daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B.
             Plänen, Skizzen, Modellen bzw. sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken)
             verbleiben den VerfasserInnen. Die AuftaggeberIn erhält jedoch mit der Durchfüh-
             rung des Wettbewerbes das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die
             TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind.
             Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte,
             nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder
             Internetportalen).

A 12         EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
             Der / die TeilnehmerIn verpflichtet sich mit seiner / ihrer Teilnahme am Wettbewerb
             im Beauftragungsfall von Generalplanerleistungen zur verbindlichen Nennung ei-
             nes Generalplanerteams (Fachplanerbüros und verantwortliche MitarbeiterInnen).

             § 22 der WOA 2000 gelangt ausdrücklich nicht zur Anwendung.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                            A-8010 Graz:

Teil B       Besonderer Teil
             Aufgabenstellung
B1           AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG
             Die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) betreiben in der Max
             - Mell - Allee 16 und 16a, 8010 Graz, auf dem leicht geneigten Grundstücken, Nr.:
             1542/1 und 1544/6; KG 63 103 Geidorf ein Pflegewohnheim mit derzeit 188 Betten.

             Dieses Pflegewohnheim Rosenhain besteht derzeit aus zwei Gebäudetrakten, dem
             Haupthaus (Inbetriebnahme 1968, Sanierung/Umbau 1998-1999) und dem Zubau
             (Inbetriebnahme (1998). Die gesamte Nettofläche beträgt 9272 m².

             Das Haupthaus / (Gebäude 1)
             Der turmartige Haupttrakt hat 9 oberirdische und 1 unterirdisches Geschoß. Zudem
             erstreckt sich das Haupthaus mittels einem zweigeschossigen Speisesaal und an-
             geschlossenen Wintergarten sowie einem Kellergeschoß unter den bestehenden
             Zubau/Gebäude2. In diesem Kellergeschoß sind Personal-, Lager- und Technik-
             räume untergebracht.
             Im Erdgeschoß des Haupthauses (Gebäude1) befinden sich Verwaltungsräume,
             eine Cook & Serve Küche, sowie ein Cafe. In den Geschossen 1-7 befinden sich
             insgesamt 115 Bewohnerzimmer, davon 14 Zweibettzimmer sowie die notwendi-
             gen Nebenräume. Im 8.OG befinden sich ein Wintergarten und ein Technikraum
             für die Lüftung des Haupthauses.
             Erschlossen wird das Haupthaus über ein innen liegendes Stiegenhaus, 2 Perso-
             nenaufzüge und einen Transportlift für die Küche.

             Der bestehende Zubau / (Gebäude 2):
             Im 7-geschossigen Zubau, welcher sich auf einer Pfahlgründung, mit drei Oberge-
             schossen über den Speisesaal des Haupthauses etc. erstreckt und von diesem
             baulich komplett getrennt ist, befinden sich im 2. Untergeschoß weitere Personal-
             Technik- und Lagerräume. Im 1. Untergeschoß sind ein Mehrzweckraum und eine
             Hauskapelle sowie die Heizungsverteilung und Fernwärmeübernahmestation un-
             tergebracht.
             In den Geschossen 1-4 befinden sich insgesamt 59 Bewohner/innenzimmer (Ein-
             zelzimmer mit Naßzelle) sowie die dazugehörenden Nebenräume. Die Erreichbar-
             keit ist über ein Stiegenhaus sowie einen Personenlift gegeben.

             Gesetzliche Rahmenbedingungen:
             Für die Betreibung von Pflegeheimen sind die gesetzlichen Bestimmungen aus
             dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz bindend. Das Haupthaus wurde nach
             dem alten Pflegeheimgesetz, (LGBL. Nr. 108/1994) genehmigt und entspricht nicht
             mehr den neuen Bestimmungen.
             Hierzu wurde von den Geriatrischen Gesundheitszentren eine Nutzerstudie in Auf-
             trag gegeben, um die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Umbaues im Haupthaus
             (Gebäude 1) zu prüfen. Es wurden mehrere Varianten ausgearbeitet, aber keine
             wirklich wirtschaftliche und dem europäischen Standard entsprechende Lösung ge-
             funden.
             Aus wirtschaftlichen Überlegungen und im Hinblick auf das Pflegeheimgesetz soll
             nun das Haupthaus einem anderen Nutzungszweck, z.B. Wohnungen für Studen-
             ten oder ähnlichem, zugeführt werden, da eine Generalsanierung und Adaptierung
             für die Vorschriften gemäß dem neuen steirischen Pflegeheimgesetz nicht zielfüh-
             rend ist.

             Weiters wurde eine soziologische Untersuchung in Auftrag gegeben.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

             Auf Grund der Empfehlung der soziologischen Untersuchung durch Prof. Kolland
             und der Bedarfsstudien wie die „gerontopsychiatrische Versorgung einer Region“,
             der gegebenen epidemischen Entwicklung (ÖBIG FP) sowie den Empfehlungen
             der zuständigen Experten von Land Steiermark und der Stadt Graz, wurde von den
             Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) ein neues Raum- und
             Funktionskonzept entwickelt, welches als Grundlage für den gg. Wettbewerb die-
             nen soll.
             Aus wirtschaftlichen Gründen soll der stationäre Bereich (Pflegewohnheim und so-
             zialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit) in Summe ca. 100 Betten umfassen.
             Ergänzend soll eine gerontopsychiatrische Tagesklinik für ca. 15 Tagesgäste kon-
             zipiert werden.
             Die dafür benötigten Räume und die derzeit im Haupthaus (Gebäude 1) befindli-
             chen Verwaltungsräume sollen im bestehenden Zubau bzw. im zu planenden, neu
             zu errichtenden Erweiterungsbau Platz finden.
             Das Haupthaus (Gebäude 1) ist nicht Teil des Wettbewerbes, sollte baulich vom
             bestehenden Zubau/Gebäude2 getrennt und somit einer anderen Nutzung zuge-
             führt werden.
             Die notwendigen, geschützten Grünräume und parkähnlichen Bewegungsflächen
             sind in der Gesamtplanung zu berücksichtigen und auszuweisen.

B2           PLANUNGSRICHTLINIEN
B 2.1        Lage
             Das Wettbewerbsareal befindet sich im Stadtbezirk III Geidorf, liegt im „Grüngürtel“
             und im Landschaftsschutzgebiet Nr. 30, und grenzt südlich sowie nordöstlich an
             ein Wohngebiet.
             Nördlich befinden sich mehrgeschossige Baukörper für betreutes Wohnen.
             Nordwestlich befinden sich das Trainingsgelände und die Sporthalle des Universi-
             tätssportzentrums.
             Das Wettbewerbsareal südlich und südöstlich des Bestandsbaukörpers ist derzeit
             parkähnlich angelegt und fällt in südliche Richtung ab. Das Wettbewerbsareal
             nördlich des Bestandsbaukörpers ist derzeit parkähnlich angelegt und ebenflächig.

             Im Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Freiland – Sondernutzung – Altenheim
             gemäß 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz ausgewiesen.
             Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt dzt. für die Angestellten über die Max
             - Mell - Allee, für Besucher und Anlieferung von Speisen und Verbrauchsgütern
             etc. und Entsorgungen über die Rosenhaingasse.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                        A-8010 Graz:

Luftbildaufnahme (Befliegung 2007):

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                        A-8010 Graz:

Flächenwidmungsplan: (verkl. o. Maßstab):

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                               A-8010 Graz:

             Modellbauumriss + WB- Einsatzplatte (verkl. o. Maßstab):

B 2.2        Grundstücksdaten

              Grundbuch          EZ             Grdstk             Fläche        Eigentümer
                                                                            Stadtgemeinde Graz
              63 103                                                        Rechtsamt
                                 2376          1542 / 1       1.4624 m²
              Geidorf                                                       Glockenspielplatz 7
                                                                            8010 Graz
                                                                            Stadt Graz
              63 103
                                 2013          1544 / 6        2.454 m²     Glockenspielplatz 7
              Geidorf
                                                                            8010 Graz

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

B 2.3        Bauaufgabe

             Auf Grund von gesetzlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Untersu-
             chungen gilt es, den bestehenden Zubau ohne das Haupthaus (Gebäude 1) sowie
             einen mittels Verbindungsgang angeschlossenen neuen Erweiterungsbau entspre-
             chend den Wettbewerbsbeurteilungskriterien Städtebau, Baukunst, Funktion, Öko-
             nomie und Ökologie sowie den nachfolgend beschriebenen Anforderungen umzu-
             planen bzw. neu zu planen und inkl. angrenzende Freiraumflächen so zu optimie-
             ren, dass ein gut funktionierendes und wirtschaftlich zu führendes Pflegewohnheim
             der 4. Generation (Auslobungstext S.22) mit Wohngemeinschaften entsteht.

             Der bestehende Zubau, der grundsächlich dem neuen steiermärkischen Pflege-
             wohnheimgesetz entspricht, soll attraktiver gestaltet werden. Dies bezieht sich vor
             allem auf die Geschoße 2, 3 und 4, die als eine Pflegestation (lt. PHG) erhalten
             und entsprechend in Wohngemeinschaften mit ca. 14-15 Bewohner umgestaltet
             werden sollen. Da der Umbau im Vollbetrieb durchgeführt werden muss, ist darauf
             Bedacht zu nehmen, dass die BewohnerInnen dieser Geschosse so gering wie
             möglich durch bauliche Maßnahmen gestört werden.
             Auf Wunsch des Bauherrn sind hierzu die in den Geschossen 2, 3 und 4, beste-
             henden Bereiche der Pflegestützpunkte und angrenzenden Nebenräume zu ent-
             kernen und als Wohnküche mit einem ausreichend großen Gemeinschaftsbalkon
             umzuplanen. Weitere notwendige Räume lt. Raumprogramm sind in den beste-
             henden Zimmern bzw. in den östlich und westlich gelegenen Erkern anzuordnen.
             Es sollten nach erfolgter Umplanung mind. 14, wenn möglich 15 Einbettzimmer je
             Etage verbleiben.
             Der im EG bestehende, nicht mehr benötigte Speisesaal mit Wintergarten und die
             im östlichen Teil des EG und 1.OG gelegenen Bewohnerzimmer sind für die Berei-
             che Verwaltung und das gerontopsychiatrische Tageszentrum (für ca. 15 Tages-
             gäste) gedacht und sollen funktionell geplant und gestaltet werden.
             Die bestehenden Untergeschosse können, wenn notwendig, in die Umplanungs-
             maßnahmen einbezogen werden.
             Im Baukostenrahmen wurde davon ausgegangen, dass der bestehende Zubau
             (Gebäude 2) so gering wie möglich umgebaut bzw. saniert wird.

             Südlich des bestehenden Zubaues ist ein neuer Baukörper als 1 Pflegestation (lt.
             PHG) mit 4 Wohngemeinschaften (2 je Geschoß) mit je 11 Einbettzimmer und 1
             Doppelzimmer (in Summe 13 BewohnerInnen/WG) zu planen, wovon eine Wohn-
             gemeinschaft als sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit auszubilden ist.
             Diese sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit benötigt unbedingt einen bar-
             rierefreien Ausgang zu einem geschützten Freibereich.
             In diesen Baukörper soll im 1.UG der bestehende MitarbeiterInnenparkplatz (24
             PKW Abstellplätze) als offene TG integriert werden.
             Der neue Baukörper sollte unbedingt eine barrierefrei fußläufige, geschlossene
             Verbindung zum bestehenden Zubau aufweisen.

             Der bestehende Zubau und der neue Baukörper bilden das neue Pflegewohnheim
             Rosenhain und werden zentral durch die im bestehenden Zubau angeordnete
             Verwaltung bewirtschaftet.
             Erforderliche Lagerräume etc. sind im bestehenden Zubau vorhanden.

             Auf eine flächensparende Planung ist im Hinblick auf die Lage des Grundstückes
             innerhalb der Freilandsondernutzung besonderes Augenmerk zu legen.
             Ebenso ist darauf zu achten, dass jene im Plan „Planungsgebiet-Übersicht“ ge-
             kennzeichnete nordöstliche Ecke des Planungsgebietes (=Modelleinsatzplatte) von
             einer Bebauung freigehalten werden soll.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

             Die beiden Bereiche, gerontopsychiatrische Tagesstätte und die sozialpsychiatri-
             sche stationäre Pflegeeinheit benötigen unbedingt einen barrierefreien Zu- bzw.
             Ausgang zu einem abgeschlossenen, ausreichend großen Freibereich (mind.
             20m²/Person), um dem erhöhten Bewegungsdrang von dementen Personen zu
             entsprechen.

             Die Gesamtbettenanzahl (bestehender Zubau und neu zu errichtender Erweite-
             rungsbau) soll max. 100 betragen (2 Pflegestationen lt. PHG), wobei ca. 13 Betten
             für die sozialpsychiatrische stationäre Pflegeeinheit in dieser Bettenanzahl bereits
             eingerechnet sind. Es sind somit je Gebäude 1 Pflegestation (lt. PHG) zu planen.

             Leitbild Pflegewohnheim der 4. Generation:
             (Auszug aus dem Buch, Band 8, Kuratorium Deutsche Altershilfe)

                Die Architektur orientiert sich an einer Wohnung
                Auflösung der Anstaltsstrukturen durch Abbau zentraler Versorgung
                Kleine familienähnliche Gruppen mit permanent anwesender Bezugsperson
                Die Aktivitäten orientieren sich an einem normalen Haushalt, die Pflege tritt in
                 den Hintergrund
                Jede Hausgemeinschaft ist autonom und kann im Verbund mit anderen oder
                 einem Dienstleistungszentrum geführt werden
                Hausgemeinschaften verstehen sich als quartiersbezogene Wohnangebote für
                 Pflegebedürftige

             Als Grundlage soll auch das nachfolgende von der GGZ zur Verfügung gestellte
             Konzept dienen:

             Konzept Betreute Wohngemeinschaft
             „Wohnen in familiärer Atmosphäre“

             1. Pflege- und Betreuungskonzept für eine Wohngemeinschaft

                 Neue Wege in der Begleitung von Menschen mit Demenz
                 Die ältere Generation gerät aufgrund des demographischen Wandels aus öko-
                 nomischer und sozialpolitischer Sicht zunehmend ins Blickfeld. Mulitmorbidität,
                 Pflegebedürftigkeit und vor allem die Demenzproblematik erlangt immer größe-
                 rer Bedeutung.
                 Die von Demenz betroffenen BewohnerInnen benötigen je nach Schwere des
                 Krankheitsverlaufs unterschiedliche Hilfs- und Pflegedienstleistungen. Einer-
                 seits gibt es hierfür das allgemein gültige Leitkonzept der integrierten Versor-
                 gung, andererseits entwickeln sich immer mehr segregierende Wohnkonzepte
                 mit eigens für demenziell erkrankte Personen eingerichteten Bereichen.

                 Zur Betreuung gibt es mehrere innovative Konzeptionen, denen allen gemein
                 ist, dass sie eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Betreuung zu etablieren ver-
                 suchen. Merkmale sind dabei die kleine Gruppengröße, gemeinsamer Aufent-
                 haltsbereich mit integrierter Küche und eine abgeschlossene Außenanlage.
                 Ein besonderer Aspekt dieser Konzeptionen ist ein von Toleranz und Akzep-
                 tanz der Erlebniswelt von demenziell erkrankten Personen geprägtes Men-
                 schenbild.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                              A-8010 Graz:

                 Durch die architektonische Anlage leben die Menschen in einer Gemeinschaft,
                 einer Vereinsamung wird somit entgegengewirkt, wobei jedoch immer eine
                 Rückzugsmöglichkeit da ist. Der Alltag spielt sich in der Wohngruppe ab – die
                 BewohnerInnen werden so weit wie möglich in hauswirtschaftliche Tätigkeiten
                 miteinbezogen und erleben dadurch eine Selbstwertsteigerung. Sie erhalten
                 das Gefühl, gebraucht zu werden.

                 Das Betreuungskonzept orientiert sich am heilpädagogischen und personen-
                 zentrierten Ansatz nach Tom Kitwood. Das Wohlbefinden der BewohnerInnen
                 steht im Mittelpunkt aller pflegerischen und betreuerischen Bemühungen. Der
                 Mensch wird mit seiner eigenen Identität (Persönlichkeit, Erfahrung, Werte,
                 Überzeugungen, Biografie) wahrgenommen.

                 Ziele:
                  Im Mittelpunkt der Pflege und Betreuung steht der Mensch mit seiner Indivi-
                    dualität
                  Die Pflege wie die Betreuung sollte bedürfnis- und bedarfsorientiert sein
                  Schaffung einer Privatsphäre wie auch Geborgenheit in der Wohngemein-
                    schaft
                  Förderung der Selbstständigkeit der BewohnerInnen

                 Grundsätze und Prinzipien:
                 a) Normalität
                    Zentrale Idee ist eine an der „Normalität“ orientierte Organisation des Ta-
                    gesablaufs („Alltag statt Therapie“). Der Alltag soll so normal wie möglich ab-
                    laufen und an den Biografien der BewohnerInnen orientiert sein. Zur Norma-
                    lität zählen Beschäftigungen, die den BewohnerInnen vertraut sind, zum
                    Beispiel Kochen, Putzen, Bügeln oder Aufräumen. Das gibt Sicherheit und
                    Ordnung.

                 b) Partizipation
                    Nicht nur die BewohnerInnen werden in alltägliche Aktivitäten einbezogen,
                    auch die Angehörigen sollen zur Alltagsgestaltung beitragen. Diese können
                    von Besuchen bis zum Mitwirken bei Veranstaltungen reichen.

                 c) Privatheit
                    Neben der Grundausstattung der BewohnerInnenzimmer sollte die Möglich-
                    keit zur persönlichen Gestaltung des privaten Bereichs gegeben sein. Vor al-
                    lem der Wohnbereich sollte von den BewohnerInnen mitgestaltet und als
                    heimelig empfunden werden.

                 Hauswirtschaftliche Versorgung und Tagesstruktur:
                 Die alltägliche Hausarbeit nimmt in der Wohngemeinschaft einen hohen Stel-
                 lenwert ein. Für die Strukturierung des Tagesablaufs und die Betreuung der
                 hauswirtschaftlichen Versorgung ist eine Mitarbeiterin, eine so genannte „All-
                 tagsbegleiterin“ zuständig. Sie hat eine ähnliche Funktion wie die einer „Haus-
                 frau“. Diese Funktion hat wesentliche Bedeutung für das Erkennen und Auf-
                 rechterhalten der Lebensgewohnheiten der BewohnerInnen. Neben der Es-
                 sensaufbereitung und Essenseinnahme stellen auch gemeinsame und indivi-
                 duelle Freizeitaktivitäten wie Singen, Musik hören, Kreuzworträtsel lösen, Le-
                 sen und die Pflege zu den Außenkontakten, seien es ehrenamtliche oder An-
                 gehörige, zu ihren Aufgaben.

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                                     A-8010 Graz:

                 Das Leben in der betreuten Wohngemeinschaft erlaubt und fördert die Beteili-
                 gung an allen Verrichtungen des Alltags. Dies beinhaltet nicht nur den Erhalt
                 motorischer und kognitiver Ressourcen, sondern vermeidet zudem Tendenzen
                 zum Rückzug, Apathie und Depression.

                 Pflegerische Betreuung:
                 Die pflegerische Versorgung umfasst die Durchführung des gesamten Pflege-
                 prozesses (Grund- und Behandlungspflege) unter Berücksichtigung der bishe-
                 rigen Gewohnheiten und Lebensbedingungen. Ein Pflegeteam (DGKP, Fach-
                 sozialbetreuerInnen, PflegehelferInnen, HeimhelferInnen) betreut in der Regel
                 mehrere Wohngemeinschaften (Einheit mit max. 50 BewohnerInnen). Die Do-
                 kumentation der täglichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen erfolgt am in-
                 tegrierten Arbeitsplatz in der Wohngemeinschaft. Die Pflege findet in den Be-
                 wohnerInnenzimmern statt. Eine ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte ist si-
                 cher zustellen.

                 Das Pflegeteam ist verantwortlich für:
                  Pflegeplanung und Pflegedokumentation
                  Anwesenheit bei Ärztebesuchen, Planung und Umsetzung ärztlicher Anord-
                   nungen
                  Anleitung und Kontrolle der Alltagsbegleitung
                  Beratung der Angehörigen

                 Pflegemodell:
                 Die theoretische Fundierung bildet

                  das psychobiografische Pflegemodell von Böhm
                   Dieses Pflegemodell zeichnet sich durch die klare Betonung und Förderung
                   des Selbsthilfepotenzials von alten Menschen aus. Böhm benutzt einen in-
                   duktiven Ansatz zur Theoriebildung, stützt seine Pflegeausrichtung auf die
                   dynamische Psychiatrie und Sozialpsychiatrie. Die Hauptelemente stellen
                   die Biografieerhebung, die Pflegediagnose und reaktivierende Pflege sowie
                   die sieben Erreichbarkeitsstufen dar.
                     http://www.geronto.at/Artikel/Themen_der_Gerontopsychiatrie/Psychobiographische_Pflege_nac/hauptt
                     eil_psychobiographische_pflege_nac.html

                     http://www.pflegenetz.at/index.php?option=com_content&task=view&id=46&Itemid=71&limit=1&limitstar
                     t=6

                  das System-Modell nach Betty Neuman
                   „Einander leben helfen“ ist die zentrale Aussage des salutogenetischen
                   Pflegemodells. Zentraler Bestandteil ist das Prinzip der Ganzheitlichkeit.
                     http://www.patheyman.com/essays/neuman/index.htm

                     http://nursingtheories.blogspot.com/2008/07/betty-neumans.html

                  die integrative Validation von Richard
                   Validation wird mit Wertschätzen, Annehmen und Akzeptieren übersetzt. Es
                   ist eine Kommunikationsform, die auf die Gefühle und Antriebe der demen-
                   ziell erkrankten Personen eingeht. Die Pflegepersonen fühlen sich in die
                   Zeit- und Erlebniswelt der Demenzkranken ein.
                    http://www.integrative-validation.de/start.htm

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Pflegewohnheim Rosenhain
                                             A-8010 Graz:

                 Milieugestaltung
                 a) Akustisch
                    Menschen mit Demenz lassen sich durch Umweltreize leicht überfordern. So
                    sollen hallige Räume und offene Treppenhäuser vermieden und dement-
                    sprechend schallschluckende Materialien verwendet werden.

                 b) Lichtgestaltung
                    Ältere Menschen brauchen eine höhere Beleuchtungsstärke sowie indirektes
                    Licht, um Blendungen zu vermeiden.

                 c) Farbgestaltung
                    Farben können die Wahrnehmung und Orientierung stützen und beeinflus-
                    sen die Atmosphäre eines Raumes. Für Menschen mit Demenz ist es vor al-
                    lem hilfreich, wenn Decke und Wand unterschiedlich gestaltet sind.

                 Ärztliche Betreuung:
                 Für die BewohnerInnen besteht freie Arztwahl (laut Stmk. Pflegeheimgesetz).
                 Die medizinische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Allgemeinmedizi-
                 nerInnen und Fachärzte/innen. In der Regel erfolgen die Untersuchungen in
                 den BewohnerInnenzimmern. Zusätzlich soll ein Untersuchungsraum eingerich-
                 tet werden.

             Das Pflege- und Betreuungskonzept der gerontopsychiatrischen Tagesstätte für
             Menschen mit Altersdemenz richtet sich nach den Unterlagen von Fr. Mag. Rie-
             der (Konzept „gerontopsychiatrische Tagesstätte GPTS“).

             Siehe Beilagenteil C_1

             Im Übrigen sind alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu
             beachten, insbesondere das Steirische Baugesetz i. d. g. F., das Pflegeheimge-
             setz, die Pflegeheimverordnung i.d.g.F. (Steiermärkische Pflegeheimverordnung –
             StPHVO, Stammfassung: LGBl. Nr. 63/2004), die Vorschriften betreffend barriere-
             freies Bauen sowie alle in Frage kommenden Ö-Normen und die allgemein aner-
             kannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
             Das Pflegeheimgesetz, die Pflegeheimverordnung sowie das steiermärkische
             Baugesetz      können    über   die    Homepage       des    Bundeskanzleramtes
             (www.ris.bka.gv.at) abgerufen bzw. eingesehen werden.

B 2.4        Freiraumplanung
             Im Wettbewerbsgebiet sind die notwendigen Besucherparkplätze, 20 PKW-
             Abstellplätze, der Bereich für die Anlieferung von Speisen und Verbrauchgütern,
             sowie die im Freigelände liegenden, für die gerontopsychiatrischen Bereiche not-
             wendigen, parkähnlichen, weitgehend ebenen, barrierefreien, abgeschlossenen
             Bewegungs- und Freibereiche für demente Personen auszuweisen.
             Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf den im nördlichen Teil des Wettbe-
             werbsareals gelegenen, ebenen, parkähnlichen Bereich. Dieser ist prädestiniert für
             die Bewegungs- und Freibereiche für demente Personen. Aus diesem Grund sollte
             hier auch ein Teil der benötigten Außenflächen für die Demenzbereiche liegen.
             Die Frei- und parkähnlichen Bewegungsflächen sind nicht ausführlich zu beplanen,
             sondern nur bereichsweise auszuweisen.

264_3_2-5-1 Auslobungstext_NEU                                                     Seite 25 von 39
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