Pirateriebericht der Bundespolizei See 2. Quartal/Halbjahresbericht 2021
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Erstellt durch: Bundespolizei See Sachbereich 12 Polizeiliche Auswertung und Analyse (PAA) Wieksbergstr. 54/0 23730 Neustadt in Holstein Kontakt: bpol.see.sb12@polizei.bund.de Seite 2 von 62
Inhalt 1 VORBEMERKUNG ....................................................................................................5 2 PIRATERIEPRÄVENTION DER BUNDESPOLIZEI ................................................... 6 2.1 Maritimer Dauerdienst - MDD ........................................................................................ 6 2.2 Piraterie-Präventionszentrum - PPZ .............................................................................. 6 3 KURZZUSAMMENFASSUNG (DT./ENGL.)............................................................... 8 3.1 Deutsch ......................................................................................................................... 8 3.2 Englisch....................................................................................................................... 10 4 PIRATERIELAGE WELTWEIT ................................................................................. 11 4.1 Gesamtstatistik 2020/2021 .......................................................................................... 13 4.2 Weltweite regionale Verteilung aller Piraterievorfälle Jan – Jun 2020/2021 ................. 14 4.3 Verteilung nach Nationalitäten der Reedereien Jan – Jun 2020/2021 .......................... 14 4.4 Betroffene Schiffstypen im Vergleich Jan – Jun 2020/2021 ......................................... 16 5 AFRIKA .................................................................................................................... 17 5.1 Statistik 2020/2021 ...................................................................................................... 17 5.2 Seegebiete um Somalia .............................................................................................. 18 5.3 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 19 5.3.1 Somalia ...............................................................................................................................21 5.3.2 Golf von Aden/Rotes Meer ...................................................................................................21 5.3.3 Straße von Mosambik ..........................................................................................................24 5.3.4 Arabisches Meer/Oman .......................................................................................................24 5.4 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 25 5.5 Empfehlungen ............................................................................................................. 26 5.6 Erreichbarkeiten .......................................................................................................... 27 5.7 Westafrika mit *Golf von Guinea .................................................................................. 28 5.7.1 Statistik................................................................................................................................28 5.8 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi/Informationen ........................ 29 5.8.1 Westafrika/Golf von Guinea .................................................................................................29 5.8.2 Nigeria .................................................................................................................................33 5.8.3 Angola .................................................................................................................................36 5.8.4 Benin ...................................................................................................................................36 5.8.5 Gabun .................................................................................................................................36 5.8.6 Ghana .................................................................................................................................37 5.8.7 Kamerun..............................................................................................................................37 5.8.8 Kongo und Demokratische Republik Kongo .........................................................................38 5.8.9 São Tomé & Principé ...........................................................................................................38 5.9 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 38 5.10 Empfehlung ................................................................................................................. 40 Seite 3 von 62
5.11 Libyen.......................................................................................................................... 42 6 SÜDOSTASIEN ........................................................................................................ 44 6.1 Statistik........................................................................................................................ 44 6.2 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 45 6.2.1 Indonesien ...........................................................................................................................45 6.2.2 Straße von Malakka .............................................................................................................46 6.2.3 Malaysia ..............................................................................................................................46 6.2.4 Straße von Singapur ............................................................................................................47 6.2.5 Philippinen ...........................................................................................................................47 6.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 48 6.4 Empfehlung ................................................................................................................. 49 7 OSTASIEN ............................................................................................................... 51 7.1 Statistik........................................................................................................................ 51 7.2 Aktuelle Situation im Seegebiet/Modus Operandi ........................................................ 52 7.2.1 Vietnam ...............................................................................................................................52 7.2.2 China ...................................................................................................................................52 7.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 52 7.4 Empfehlung ................................................................................................................. 52 8 INDISCHER SUBKONTINENT................................................................................. 53 8.1 Statistik........................................................................................................................ 53 8.2 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 53 8.2.1 Bangladesch ........................................................................................................................53 8.2.2 Indien ..................................................................................................................................54 8.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 54 9 SÜDAMERIKA ......................................................................................................... 55 9.1 Statistik........................................................................................................................ 55 9.2 Aktuelle Situation im Seegebiet/Modus Operandi ........................................................ 56 9.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 58 9.4 Empfehlung ................................................................................................................. 58 10 RESTLICHE WELT .................................................................................................. 59 11 HINWEISE UND INFORMATIONEN ........................................................................ 60 11.1 Zulassungsverfahren für private Sicherheitskräfte ....................................................... 60 11.2 Beratungsgespräche ................................................................................................... 61 11.3 Weitere Informationsquellen ........................................................................................ 61 Seite 4 von 62
1 Vorbemerkung Die Bundespolizei See veröffentlicht mit dem Pirateriebericht eine Zusammenstellung von Berichten des vom „International Maritime Bureau“ (IMB) eingerichteten „Piracy Reporting Centre“ (PRC), den Informationen der EU-Mission „ATALANTA“, der Berichte der amerikanischen ONI (Office of Naval Intelligence) sowie anderer, mit der Thematik befasster Publikationen. Hinsichtlich der statistischen Angaben werden die offiziell vom PRC veröffentlichen Zahlen zu Grunde gelegt. Angaben zu Vorfällen aus anderen Quellen, welche dem PRC nicht gemeldet bzw. dort nicht erfasst wurden, sind mit entsprechenden Bemerkungen gekennzeichnet. Ziel ist es, mit der Darstellung der maritimen Bedrohung in unterschiedlichen Seegebieten das Phänomen in seiner Gesamtheit darzustellen und eine Sensibilisierung von Reedereien und Schiffsbesatzungen hinsichtlich ihres Verantwortungsbereiches an Bord zu erreichen. Durch Piraterie oder Terrorismus verursachte Bedrohungssituationen auf weltweit fahrenden deutschen Schiffen tangieren unmittelbar die deutschen Sicherheitsbehörden, insbesondere die originär zuständige Bundespolizei. Bei maritimen Bedrohungslagen – auch Piraterie – seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres ist die Bundespolizei präventiv gem. § 6 Bundespolizeigesetz (BPolG) i. V. m. Art. 105 Seerechts- Übereinkommen (SRÜ) und repressiv gem. § 1 Abs. 2 BPolG i. V. m. § 1 Nr. 1 Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See (ZustBV-See) auf deutschen Schiffen unter deutscher Flagge und gem. § 1 Nr. 2 a ZustBV-See, bzw. § 12 Abs. 5 Satz 2 BPolG auf fremdflaggigen Schiffen originär zuständig. Die Deutsche Marine als Teil der Streitkräfte hat nach dem Grundgesetz nur militärische Befugnisse. Sie darf nicht zum Vollzug sonstiger hoheitlicher Befugnisse auf Hoher See herangezogen werden. Dies bleibt nach § 6 Bundespolizeigesetz der Bundespolizei vorbehalten. Das bedeutet, dass ein Schiff der deutschen Marine auch bei Akten der Piraterie auf Hoher See nach deutschem innerstaatlichem Recht nicht eingreifen, bzw. nicht gegen die Piraten vorgehen darf, obwohl ihm dieses völkerrechtlich erlaubt wäre. Ein Einschreiten der Deutschen Marine wird derzeit nur durch das Zusammenwirken im Rahmen der einschlägigen EU-Mandate für die Seegebiete am Horn von Afrika bzw. in Teilen des Indischen Ozeans ermöglicht. Trotz der geschilderten rechtlichen Beschränkungen kann die Deutsche Marine Hilfe auf See leisten. Eine derartige Bestimmung findet sich auch im SRÜ wieder. Nach Art.98 SRÜ verpflichtet jeder Staat den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes dazu, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten, sofern er dazu ohne ernsthafte Gefährdung seines Schiffes oder seiner Besatzung imstande ist. Seite 5 von 62
2 Piraterieprävention der Bundespolizei 2.1 Maritimer Dauerdienst - MDD Die Aufgabe Piraterieprävention hat in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen. In Abstimmung mit den anderen Sicherheitspartnern in der Bundesrepublik wurde unter anderem vereinbart, dass die Bundespolizei im Direktionsbereich See in Neustadt eine zentrale Ansprechstelle für die deutsche Handelsschifffahrt zur Piraterieprävention einrichtet. Die Ansprechstelle des Maritimen Dauerdienstes ist unter folgenden Rufnummern rund um die Uhr (24/7) erreichbar: 04561 – 4071 3333 und 04561 – 4071 3334 2.2 Piraterie-Präventionszentrum - PPZ Koordiniert werden Anfragen mit Pirateriebezug im seit 01.02.2010 bei der Bundespolizei See eingerichteten PPZ. Das PPZ ist montags bis freitags von 07:00 bis 15:00 Uhr unter der folgenden Rufnummer erreichbar: 04561 4071 3333 Abb. 1: Piraterieprävention (Säulenmodell) Die Aufgabe „Piraterieprävention“ wird durch die Bundespolizei wahrgenommen und in der praktischen Abwicklung durch die maritime Fachbehörde Bundespolizei See durchgeführt. Die erste Säule der Piraterieprävention, der Maritime Dauerdienst in Neustadt, stellt rund um die Uhr die zentrale Ansprechstelle für Reeder, Sicherheitsbeauftragte (CSO´s1) und Kapitäne dar. Dort eingehende Anfragen werden sofort beantwortet oder an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Ziel ist es, für Reedereien und Kapitäne abgestimmte und individuelle Informationen zur Piraterieprävention bereitzuhalten. Seite 6 von 62
Die zweite Säule der Piraterieprävention besteht aus einem gezielten Informationsmanagement, das Erkenntnisse zu folgenden Bereichen beinhaltet: die Vorgehensweisen der Piraten ein verbessertes Sicherheitsmanagement an Bord und in den Reedereien die Registrierung von Schiffspassagen sowie die Anwendung technischer Abwehrmaßnahmen und Handhabung der „Best Management Practices“ der International Maritime Organization (IMO) und der EU. Einstellung aktueller, Piraterie bezogener Ereignisse auf der web-basierenden Info- Plattform Die Bundespolizei bietet in enger Abstimmung und unter Einbeziehung anderer Sicherheitspartner Vorträge, Sicherheitsberatungen sowie Schulungen zum Thema Piraterie an. Auch technische Entwicklungen - wie die Einrichtung eines sicheren Schutzraumes an Bord - können hier gemeinsam diskutiert und kompetent begleitet werden. Liegen die ersten beiden Säulen innerhalb der Zuständigkeit und Initiative der Behörden, so steht und fällt das Modell Piraterieprävention mit der konsequenten Beteiligung der Industrie an den Säulen drei und vier. Die dritte Säule, das Schiffsmeldewesen, umfasst die Registrierung einer Passage im Mandatsgebiet bei MSCHOA1 und UKMTO2, einschließlich der Meldung der Reisedaten sowie die Umsetzung der Verhaltensempfehlungen in Planung und Durchführung von Passagen am Horn von Afrika. 1 Maritime Security Center (Horn of Africa) 2 United Kingdom Maritime Trade Organisation Seite 7 von 62
3 Kurzzusammenfassung (dt./engl.) 3.1 Deutsch Nach dem Anstieg der Fallzahlen in 2020 kehrte sich diese Entwicklung im ersten Halbjahr 2021 wieder um. Die Gründe hierfür liegen vor allem in den rückläufigen Fallzahlen im Piraterieschwerpunkt Westafrika/Golf von Guinea sowie in Südostasien mit Schwerpunkt Straße von Singapur. Trotz rückläufiger Fallzahlen blieb die Zahl der entführten Crewmitglieder mit 50 gegenüber 54 im Vorjahreszeitraum nahezu gleich. Allerdings wurden im 2. Quartal lediglich 10 Seeleute entführt; die anderen 40 resultieren bereits aus dem ersten Quartal des Jahres. Die geringe Zahl der Schiffsentführungen setzte sich mit einem Vorfall im ersten Halbjahr 2021 weiter fort. Vorfälle 1. Halbjahr 2020 2021 Weltweit 98 68 HRA (High Risk Area) 3 2 und Ostafrika3 Westafrika mit 35 22 Golf von Guinea4 Südostasien5 33 27 Eindeutiger weltweiter Brennpunkt, sowohl quantitativ als auch qualitativ, bleibt Westafrika bzw. der Golf von Guinea. Auf diese Region entfallen 32% aller weltweit registrierten 3 Folgende Länder und Seegebiete werden für Ostafrika subsumiert, da die Vorfälle in diesen Bereichen in der Vergangenheit somalischen Piraten zugerechnet wurden. Seit dem 01.05.2019 ist die High Risk Area erneut verkleinert worden und einige der folgenden Bereiche sind daher nicht mehr Teil davon: südliches Rotes Meer, Golf von Aden, Arabisches Meer, Golf von Oman, sowie jeweils die Gewässer vor dem Jemen, Somalia, Kenia, Tansania, Seychellen, Madagaskar, Mosambik, als auch der Indische Ozean bis einschließlich den Gewässern westlich der Malediven. Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleiben diese Seegebiete dennoch Teil der vorstehen Tabelle, wenngleich seit einiger Zeit schon keine Aktivitäten mehr verzeichnet werden, die somalischen Piraten zuzuordnen sind. 4 Folgende Länder werden für die Subregion Golf von Guinea definiert: Liberia (südlich Kap Palmas), Elfenbeinküste, Ghana, Togo, Benin, Nigeria, Kamerun, Äquatorialguinea (mit den Inseln Bioko und Anobón), Gabun (nördlich Kap Lopez), São Tomé und Príncipe. Für den Bereich Westafrika werden folgende Länder nördlich und südlich des Golfs von Guinea hinzugezählt: Guinea, Sierra Leone, Kongo, Dem. Rep. Kongo und Angola. 5 Indonesien, Straße von Malakka, Malaysia, Myanmar (Burma), Philippinen, Straße von Singapur, Thailand/Golf von Thailand Seite 8 von 62
Vorfälle, darunter auch die Schiffsentführung und alle 50 entführten Crewmitglieder und somit alle Straftaten mit erheblicher Eingriffsintensität. In den Seegebieten um Somalia wurden im ersten Halbjahr 2021, wie auch im Vorjahr, lediglich wenige Einzelfälle an das IMB PRC gemeldet, welche jedoch nicht immer konkret mit Piraterieaktivitäten in Verbindung gebracht werden können. Die letzten Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Piraterie bestätigt wurden, ereigneten sich 2019. Sporadische Angriffsversuchen sind dort jedoch weiterhin nicht auszuschließen. In den Gewässern Südostasiens hat sich der steigende Trend aus 2020 nicht fortgesetzt. Schwerpunkt bleibt hier vor allem die Straße von Singapur mit steigenden Fallzahlen, während diese vor Indonesien sogar stark rückläufig sind. Seite 9 von 62
3.2 Englisch After the number of cases increased significantly in 2020, a significant decrease occurred in the first half of 2021, due to the reduced number of cases in the worldwide Piracy Hot- Spot in West Africa/Gulf of Guinea and in South East Asia, with the hot spot in the Singapore Straits. Contrary to the reduced number of incidents registered worldwide, the number of kidnap for ransom cases remained nearly on the same level with 50 in 2021 compared to 54 in 2020. However, most of the kidnap for ransom cases with 40 seafarers took place already in the first quarter, leaving only a low number of 10 for the second quarter 2021. The number of hijackings with only one case in the first half of 2021 remains on a low level. Cases 1st half 2020 2021 Worldwide 98 68 HRA (High Risk Area) Horn of Africa + East 3 2 Africa West Africa incl. Gulf 35 22 of Guinea South East Asia 33 27 The main piracy hotspot worldwide, quantitatively as well as qualitatively, remains West Africa/the Gulf of Guinea region, where 32% of all cases worldwide took place, including all of the serious cases (hijackings and kidnap for ransom cases) worldwide. Around Somalia, only a few single cases came to notice of the IMB Piracy Reporting Centre and most of them could not be connected to piracy activities. The last confirmed piracy cases took place 2019, but nevertheless sporadic piracy attacks in the region cannot be excluded. In South East Asia, the trend of increasing numbers did not prevail. A Hotspot remain the Singapore Straits with an increasing number of incidents, whereas the number of casas around Indonesia decreased significantly. Seite 10 von 62
4 Piraterielage weltweit In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden dem IMB Piracy Reporting Centre weltweit 68 Fälle von Piraterie und maritimer Kriminalität gemeldet. Damit sind die Fallzahlen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 98 Vorfällen deutlich gesunken und stellen zugleich den niedrigsten Halbjahres-Stand seit 27 Jahren dar. Der rückläufige Trend aus dem ersten Quartal des Jahres setzt sich damit auch im zweiten Quartal fort. In den ersten sechs Monaten des Jahres kam es, wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres auch, zu einer Schiffsentführung, betroffen war ein Fischereischiff vor Gabun. Weiterhin wurden 50 Crewmitglieder in fünf separaten Vorfällen zum Zwecke der Lösegelderpressung von Bord entführt. Damit liegt diese Zahl nur leicht unter der des Vorjahreszeitraumes, als 54 Besatzungsmitglieder entführt wurden. Zwei Handelsschiffe wurden von den Angreifern beschossen, im ersten Halbjahr 2020 waren es noch sechs. Auch die Zahl der kurzzeitig als Geiseln an Bord festgehaltenen Seeleute liegt mit drei im Berichtszeitraum deutlich unter der des Vergleichszeitraumes des Vorjahres, als insgesamt 23 Crewmitglieder kurzzeitig von den Tätern an Bord festgesetzt wurden. Von den insgesamt 68 weltweit verzeichneten Vorfällen gelangten die Täter in 61 Fällen an Bord der jeweiligen Schiffe. Ein Besatzungsmitglied kam bei einem Überfall ums Leben, ein weiteres Crewmitglied wurde bei einem anderen Überfall durch die Täter verletzt. Die Verteilung der Vorfälle ist der nachfolgenden Grafik vom ICC IMB zu entnehmen. Im Bereich Horn von Afrika wurde in der ersten Jahreshälfte ein Vorfall an das IMB PRC gemeldet. Während der Annäherung eines Skiffs mit mehreren bewaffneten Personen an einen Massengutfrachter im Golf von Aden war durch die Schiffsbesatzung auch eine Leiter in dem Skiff erkannt worden. Das an Bord befindliche Sicherheitsteam gab Warnschüsse ab, woraufhin sich das Kleinboot wieder entfernte. Außerdem kam es vor Seite 11 von 62
Mosambik zu einem Überfall auf ein Schiff vor Anker, dieser wird jedoch lokalen Tätern zugeschrieben. Das PPZ verzeichnet für die Seegebiete am Horn von Afrika für das erste Halbjahr insgesamt 15 Annäherungen an Handelsschiffe, davon ereigneten 13 in den Gewässern vor dem Jemen, zwei weitere vor dem Oman. Allerdings konnte in keinem dieser Fälle ein konkreter Bezug zu Piraterie erkannt werden. Zum 1. September wurde die High Risk Area noch einmal reduziert und erstreckt sich nun auf die Territorialgewässer von Somalia und dem Jemen sowie auf deren jeweilige Ausschließliche Wirtschaftszone. Vor Westafrika mit der Schwerpunktregion Golf von Guinea liegen die Fallzahlen mit 22 deutlich unter denen des Vergleichszeitraumes des Vorjahres, als 35 Vorfälle verzeichnet wurden. Die meisten Vorfälle fanden nicht, wie sonst üblich, vor Nigeria statt, sondern in den benachbarten Gewässern um Sao Tome und Principe. Vor Nigeria, wo in den ersten sechs Monaten 2020 noch 14 Vorfälle verzeichnet wurden, waren es im Berichtszeitraum lediglich noch vier. Die deutlich gesunkenen Fallzahlen vor Nigeria sind auch hauptverantwortlich für den starken Rückgang der Fallzahlen im Golf von Guinea insgesamt. Trotz gesunkener Fallzahlen bleibt der Golf von Guinea jedoch auch weiterhin die weltweite Schwerpunktregion. In diesem Bereich ereigneten sich sowohl die Entführung eines Fischereifahrzeugs als auch die Tötung eines Seemanns im Verlauf eines Überfalls. Des Weiteren wurden alle 50 von Bord entführten Besatzungsmitglieder im Golf von Guinea gekidnappt. Mit 212 Seemeilen vor der Küste Benins wurde der bislang am weitesten von der Küste entfernte Überfall verzeichnet, dabei waren 15 Crewmitglieder von Bord entführt wurden. Nach wie vor werden nicht alle Vorfälle an das IMB PRC gemeldet. Das PPZ verzeichnet beispielsweise 32 Vorfälle für Westafrika. Auch in den Gewässern Südostasiens sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Während die Zahl der Vorfälle in der Straße von Singapur mit 16 gegenüber 11 im ersten Halbjahr 2020 etwas angestiegen ist, so sind die Fallzahlen vor Indonesien um zwei Drittel, von 15 auf nunmehr noch fünf deutlich gesunken. Im Hinblick auf die Entführungen von Besatzungsmitgliedern durch so genannte Kidnap-For- Ransom Gruppen in der Sulu-Celebes-See sowie vor der malaysischen Halbinsel Sabah hat sich die Lage aufgrund der Maßnahmen des philippinischen Militärs deutlich verbessert und stellt sich derzeit ruhig dar. Dennoch besteht in diesem Gebiet das Risiko von Entführungen weiter fort. Auch für den Bereich Südostasien verzeichnet das PPZ mit insgesamt 34 Vorfällen höhere Fallzahlen als das IMB PRC. Für Ostasien wurde im Berichtszeitraum lediglich ein Vorfall vor Vietnam an das IMB gemeldet, das PPZ verzeichnet zwei, ebenfalls vor Vietnam. Auch in der ersten Hälfte des Vorjahres wurden vom IMB in ostasiatischen Gewässern lediglich zwei Vorfälle verzeichnet. Für den indischen Subkontinent, wo im Vergleichszeitraum des Vorjahres Seite 12 von 62
noch sieben Vorfälle verzeichnet wurden, sind es im Berichtszeitraum Null. Das PPZ hat Kenntnis von drei Vorkommnissen, diese entfallen alle auf Indien. Vor Süd- und Mittelamerika ist die Zahl der Vorfälle mit 17 gegenüber dem ersten Halbjahr 2020, als 16 Vorfälle verzeichnet wurden, annähernd gleichgeblieben. Mit neun Vorfällen führt Peru erneut die Statistik an, gefolgt von Kolumbien mit vier Vorfällen. Vor Venezuela wurden auch in der ersten Hälfte des Jahres 2021 keine Vorkimmnisse verzeichnet. Mit insgesamt 17 Vorfällen verzeichnet auch das PPZ lediglich einen Vorfall mehr als das IMB. Für den Bereich der restlichen Welt wurden dem IMB PRC im ersten Halbjahr 2021 keine Vorfälle gemeldet. 4.1 Gesamtstatistik 2020/2021 Nachfolgend werden die statistischen Angaben, getrennt nach den verschiedenen Regionen, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dargestellt. Dabei sind in allen Seegebieten rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen, am deutlichsten ist der Trend im Bereich der Gewässer um Afrika. Seegebiete Jan – Jun 2020 Jan – Jun 2021 Afrika gesamt 38 24 Ostafrika 3 2 davon im Aktionsgebiet 0 1 somalischer Piraten (Horn v. Afrika) Westafrika 35 22 davon im Golf von Guinea* 29 17 Südostasien 33 27 Ostasien 2 1 Indischer Subkontinent 7 0 Südamerika 17 16 Restliche Welt 1 0 Gesamt 98 68 Quelle: PRC Kuala Lumpur *per Definition Seite 13 von 62
4.2 Weltweite regionale Verteilung aller Piraterievorfälle Jan – Jun 2020/2021 Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklungen der Fallzahlen in den einzelnen Regionen anhand eines Balkendiagrammes dar. Quelle: PRC Kuala Lumpur 4.3 Verteilung nach Nationalitäten der Reedereien Jan – Jun 2020/2021 Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Verteilung der Vorfälle auf die Handelsflotten mit sechs oder mehr betroffenen Fahrzeugen. In der ersten Hälfte dieses Jahres teilen sich Griechenland und Singapur mit jeweils 14 betroffenen Fahrzeugen gemeinsam den ersten Platz in der Statistik. Schiffe deutscher Reedereien waren, wie auch im Vergleichszeitraum des Vorjahres, in 11 Fällen betroffen und folgen dahinter auf dem zweiten Platz. Seite 14 von 62
Quelle: PRC Kuala Lumpur Seite 15 von 62
4.4 Betroffene Schiffstypen im Vergleich Jan – Jun 2020/2021 Entgegen der Vorjahre führen in der ersten Hälfte des Jahres 2021 nicht mehr Tankschiffe, sondern Massengutfrachter die Statistik der am häufigsten von maritimer Kriminalität betroffenen Schiffstypen an. Erst dahinter folgen mit jeweils 17 betroffenen Fahrzeugen Tankschiffe und Containerschiffe. Die Zahl der betroffenen Tankschiffe ist, im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020, um mehr als die Hälfte gesunken. Quelle: PRC Kuala Lumpur Seite 16 von 62
5 Afrika 5.1 Statistik 2020/2021 In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden die meisten Vorfälle für Afrika, entgegen der Vorjahre, nicht vor Nigeria, sondern vor Sao Tome & Principe verzeichnet. Während vor Nigeria im Vergleichszeitraum des Vorjahres noch 14 Vorfälle verzeichnet wurden, waren es im Berichtszeitraum nur noch vier. Die gesunkenen Fallzahlen vor Nigeria sind im Wesentlichen verantwortlich für die gesunkene Zahl der Vorfälle für Gesamt-Afrika. Die nachfolgende Statistik zeigt die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Länder. AFRIKA Jan – Jun 2020 Jan – Jun 2021 Angola 4 3 Äquatorialguinea* 2 0 Benin* 6 2 Demokratische Rep. Kongo 0 1 Elfenbeinküste* 2 0 Gabun* 2 2 Ghana* 1 3 Golf von Aden** 0 1 Guinea 1 0 Kamerun* 0 1 Kenia 0 0 Kongo 1 1 Liberia* 0 0 Marokko 0 0 Mosambik 3 1 Nigeria* 14 4 Rotes Meer** 0 0 São Tomé & Principé 1 5 Sierra Leone 0 0 Somalia** 0 0 Togo* 1 0 Gesamt 38 24 *Golf von Guinea (per Definition) **Horn von Afrika Seite 17 von 62
5.2 Seegebiete um Somalia Jan – Jun 2020 Jan – Jun 2021 Rotes Meer 0 0 Golf von Aden 0 1 Somalia 0 0 Arabisches Meer 0 0 Indischer Ozean 3 1 Gesamt 1 2 In der Vergangenheit wurden sämtliche Vorkommnisse in den Seegebieten Golf von Aden, Rotes Meer, Arabisches Meer und Indischer Ozean sowie Vorfälle in den Gewässern vor Somalia somalischen Piraten zugeschrieben. In den letzten Jahren hat sich die Lage in der Region jedoch stabilisiert. Ein Bezug zu somalischen Tätern ist nicht mehr in jedem Fall gegeben. Die nachfolgende Karte zeigt die Verteilung der Vorfälle. Seite 18 von 62
Im Golf von Aden wurde ein Vorfall an das IMB PRC gemeldet. Bei der Annäherung eines Skiffs an ein Handelsschiff wurden, neben Waffen, auch eine Leiter gesichtet. Nach der Abgabe von Warnschüssen des an Bord befindlichen Sicherheitsteams entfernte sich das Skiff wieder. Ein weiterer Vorfall ereignete sich auf der Fernao Veloso Bay Anchorage vor Mosambik. Der Überfall auf ein Tankschiff wird lokalen Tätern zugeschrieben. Der dritte Marker auf der Karte betrifft einen Vorfall in der Straße von Hormuz, der jedoch im Zusammenhang mit den Spannungen zwischen dem Iran und Israel steht und in der Statistik keine Berücksichtigung findet. 5.3 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi Erneute Anpassung der High Risk Area Aufgrund der seit einigen Jahren schon anhaltenden stabilen Lage in den Gewässern am Horn von Afrika haben BIMCO, ICS, INTERCARGO, INTERTANKO und OCIMF beschlossen, die High Risk Area (HRA), nach 2015 und zuletzt 2019, noch einmal zu reduzieren. Demnach erstrecken sich die neuen Abmessungen, die ab dem 1. September 2021 gelten, nun auf die Territorialgewässer Somalias und des Jemen, einschließlich deren jeweiliger Ausschließlichen Wirtschaftszone in östlicher und südlicher Ausdehnung. Die neuen Abmessungen lauten demnach nun wie folgt: Von Position A (01°30’S an der somalischen Küste) einer Linie folgend zu Position B (01°30’S-046°00’E) einer Linie folgend zu Seite 19 von 62
Position C (01°00’N-049°30’E) einer Linie folgend zu Position D (09°00’N-055°00’E‘) einer Linie folgend zu Position E (14°20’N-057°30’E) einer Linie folgend zu Position F (jemenitische Küste bei 053°00’E), dann der jemenitischen Küste in westlicher und nördlicher Richtung folgend zu Position G (jemenitische Küste im Roten Meer bei 15°00’N), dann weiter zu Position H (Grenze eritreische Territorialgewässer bei 15°00’N), dann zunächst der Grenze der eritreischen und dann der Grenze der djiboutischen Territorialgewässer in südlicher Richtung folgend zu Position I (Grenze zwischen Djibouti und Somalia an der Küste), dann der somalischen Küste in östlicher und weiter in südlicher Richtung folgend bis zu Position A Seite 20 von 62
Die ehemalige HRA bleibt Teil der Voluntary Reporting Area (VRA). Schiffen, die in die VRA einfahren, wird -ebenso wie innerhalb der HRA- weiterhin empfohlen, sich bei MSCHOA zu registrieren. 5.3.1 Somalia In der ersten Jahreshälfte wurden in den Gewässern vor Somalia keine Vorfälle verzeichnet. Die letzten Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Piraterie bestätigt wurden, ereigneten sich in 2019, als es zu Übergriffen auf Fischereischiffe vor Somalia kam. Allerdings wurden diese nicht an das IMB gemeldet. Illegale Fischerei vor der Küste Somalias, wie auch die Vergabe von Fischereilizenzen an ausländische Fangflotten, stellen vor allem für die Küstenbewohner Somalias ein Problem dar. Übergriffe auf Fischereischiffe sind daher auch in Zukunft nicht auszuschließen. Im vergangenen Jahr wurde über ein Vorkommnis vor der Küste Puntlands berichtet, bei dem zunächst die Vermutung bestand, es könnte ein Zusammenhang mit somalischen Piraten bestehen. Durch EUNAVFOR ATALANTA war der Vorfall im Anschluss untersucht und nicht als Pirateriefall eingestuft worden. Bei einem vermeintlichen Überfall auf ein Tankschiff, welches wegen Reparaturarbeiten vor Boosaaso geankert hatte, handelte es sich um einen Zwischenfall mit puntländischen Sicherheitskräften. Diese hatten das an Bord des Tankers befindliche Sicherheitsteam entwaffnet und die Besatzung beraubt. Die entwendeten Gegenstände waren im Nachgang zurückgegeben worden. 5.3.2 Golf von Aden/Rotes Meer Im Golf von Aden wurde in den ersten sechs Monaten des Jahres ein Vorfall an das IMB PRC gemeldet. Dieser ereignete sich bereits im Januar. Dabei hatte sich ein Skiff mit bewaffneten Insassen einem Massengutfrachter angenähert. Die Besatzung hatte in dem Skiff eine Leiter ausgemacht und daraufhin Alarm ausgelöst. Nachdem das an Bord befindliche Sicherheitsteam bei einer Annäherung bis auf zwei Kabel Warnschüsse abgegeben hatte, entfernte sich das Skiff wieder. Es wurde von weiteren Annäherungen an Handelsschiffe im Golf von Aden und dem Roten Meer berichtet, allerdings wurden diese vom IMB statistisch nicht erfasst. Ein Bezug zu somalischen Piraten war in keinem dieser Fälle belegbar. Die genauen Hintergründe solcher Annäherungen sind meist nicht eindeutig erkennbar. So kommen z.B. Begegnungen mit Fischern im Golf von Aden regelmäßig vor, diese führen, ebenso wie Schmuggler, oft Waffen mit. Auch Gerätschaften zum Fischfang können durchaus mit Piratenutensilien verwechselt werden. Eine eindeutige Zuordnung ist daher oft schwierig. Darüber hinaus führt die jemenitische Küstenwache Patrouillen im Bereich Golf von Seite 21 von 62
Aden/Bab-al-Mandeb durch und ruft dabei auch Handelsschiffe an. Dabei ist nicht immer eindeutig feststellbar, ob es sich tatsächlich um die jemenitische Küstenwache handelt. Im Bereich der Hanish Islands wurde Anfang Mai von einer Annäherung zweier Skiffs, besetzt mit mehreren bewaffneten, nicht-uniformierten Personen an ein Tankschiff berichtet. Die Skiffs sollen zudem mit Maschinengewehren ausgestattet gewesen sein. Die Bootsinsassen forderten den Kapitän auf, den Tanker aufzustoppen. Dieser Forderung kam der Kapitän jedoch nicht nach und setzte seine Reise fort. Die Skiffs sollen sich kurz darauf in Richtung der Hanish Islands entfernt haben. Leitern oder ähnliches waren in den Skiffs nicht gesichtet worden. Zwischen dem Jemen und Eritrea gibt seit langem Spannungen um Gebietsansprüche bzw. Fischereirechte um die Inseln im Roten Meer. Anfang April war zunächst über Schäden an einem iranischen Schiff im südlichen Roten Meer aufgrund einer Explosion berichtet worden. Das Schiff dient dem Iran offiziell als Basis für bewaffnete Sicherheitsteams zum Schutz der iranischen Handelsflotte gegen Piraterie und befindet sich stationär im Roten Meer. Nachdem die Ursache der Explosion zunächst unklar war, deutete anschließend einiges daraufhin, dass es sich um eine Haftmine gehandelt haben könnte. Ein weiterer, ähnlicher Vorfall ereignete sich eine Woche später im Golf von Oman. Auch im Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen kommt es immer wieder zu Ereignissen, in denen auch die Handelsschifffahrt betroffen ist. Obwohl Kriegs- und Versorgungsschiffe der von Saudi-Arabien geführten Koalition in der Regel das vornehmliche Ziel von Angriffen der Houthi Rebellen sind, kommt es immer wieder dazu, dass auch andere Schiffe, wahrscheinlich eher durch Zufall oder aufgrund einer Verwechslung, betroffen sind. Im vergangenen Jahr war es beispielsweise im Bereich des Hafens von Balhaf/Jemen zu einer leichten Beschädigung eines unter der Flagge von Malta fahrenden Tankschiffs, vermutlich in Folge eines Kontakts mit einer driftenden Seemine gekommen. Bei einem weiteren Vorfall im Hafen von Al Shuqaiq/Saudi-Arabien war ein Tankschiff vermutlich von einem ferngesteuerten, mit Sprengstoff beladenen Schnellboot getroffen worden. Verletzt wurde dabei niemand, jedoch kam es zu einem Ölaustritt. Im Hafen von Jeddah/Saudi-Arabien ereignete sich ein weiterer solcher Vorfall. Auch zukünftig muss mit Vorkommnissen dieser Art gerechnet werden. Im Zusammenhang mit der Lage im Jemen wurde bereits im September 2017 durch die Combined Maritime Forces (CMF) der Maritime Security Transit Corridor (MSTC) eingerichtet, um eine bessere Überwachung durch die internationalen Marinestreitkräfte sicherzustellen. Der MSTC setzt sich zusammen aus dem IRTC, dem BAM TSS, TSS westlich Hanish Islands sowie der Verbindung zwischen dem IRTC und dem BAM TSS in beide Richtungen. Um die Handelsschifffahrt auf die Bedrohungen, die aus dem Konflikt Seite 22 von 62
im Jemen hervorgehen, aufmerksam zu machen wurden u.a. durch BIMCO und ICS sogenannte „New Interim Guidance on Maritime Security in the Southern Red Sea and Bab al-Mandeb veröffentlicht“. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.combinedmaritimeforces.com/2017/09/06/guidance-on-maritime-security-transit- corridor Maritime Security Transit Corridor (MSTC) Durch die CMF und EU NAVFOR werden darüber hinaus sogenannte „Industry Releasable Threat Bulletins“ (IRTB) herausgegeben, welche unter www.mschoa.org abgerufen werden können. Darin wird auf aktuelle Vorkommnisse im Seegebiet Horn von Afrika, die Sicherheitslage in Bezug auf den Konflikt im Jemen sowie auf Vorkommnisse im Golf von Oman Bezug genommen. Hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Für deutsche Schiffe gilt in jemenitischen Küstengewässern die Gefahrenstufe 2. Es besteht außerdem Gefahr durch Seeminen. Aufgrund der andauernden weltweiten Corona-Pandemie bestehen weiterhin Beschränkungen in den Seehäfen, die sich auch auf das Ein-und Ausschiffen von bewaffnetem Sicherheitspersonal auswirken können. In 2020 hat dies zu einem Rückgang von rund 20% beim Einsatz von bewaffneten Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen bei der Durchfahrt durch die Gewässer am Horn von Afrika geführt. Seite 23 von 62
5.3.3 Straße von Mosambik In der Straße von Mosambik werden schon seit Jahren keine Vorfälle mit Bezug zu somalischen Piraten mehr verzeichnet. Es kommt lediglich auf Schiffen vor Anker hin und wieder zu Überfällen, diese sind jedoch lokalen Tätern zuzuordnen. Im ersten Halbjahr 2021 wurde ein solcher Vorfall gemeldet, betroffen war ein Produktentanker auf der Fernao Veloso Bay Reede. Nachdem die mit Messern bewaffneten Räuber von der Crew entdeckt wurden, flüchteten sie. Dies entspricht auch dem in der Vergangenheit beobachteten Verhalten der Täter. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren vor Mosambik drei solcher Überfälle verzeichnet worden. Die Sicherheitslage in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik hatte sich zwischenzeitlich etwas verbessert. Nachdem ruandische Sicherheitskräfte zur Unterstützung in Mosambik eingetroffen waren, konnte die Stadt Mocimboa da Praia von den islamistischen Angreifern zurückerobert werden. Inwiefern sich die Lage nachhaltig stabilisiert, bleibt abzuwarten. Wann die Arbeiten an dem Erdgasprojekt wiederaufgenommen werden können, ist derzeit ebenfalls nicht absehbar. 5.3.4 Arabisches Meer/Oman In der ersten Jahreshälfte wurden aus diesem Seegebiet keine Vorfälle an das IMB PRC gemeldet. Hin und wieder kommt es zu verdächtigen Annäherungen an Handelsschiffe, da aber auch in diesem Seegebiet Schmuggelverkehr stattfindet, kommen bei verdächtigen Annäherungen neben Piraterie auch andere Hintergründe in Betracht. Nachdem sich der Konflikt zwischen den USA und dem Iran aufgrund der Angriffe auf Tankschiffe im Jahr 2019 verschärft hatte, war die SOLAS-Gefahrenstufe für Schiffe unter deutscher Flagge für das Seegebiet Persischer Golf und Golf von Oman vorübergehend auf die Gefährdungsstufe 2 angehoben worden. Am 18.03.2020 wurde dies zum Teil wieder aufgehoben. Seither gilt für Schiffe unter deutscher Flagge in dem Seegebiet mit den Abgrenzungen westlich des 060 E von der Küste des Irans 25°22'46"N 60°00'00"E vor der Küste des Omans 22°25'45"N 60°00'00"E und für den Persischen Golf weiterhin die SOLAS-Gefahrenstufe 2. Innerhalb der Hafenanlagen in dem betroffenen Seegebiet gilt für alle Schiffe unter deutscher Flagge – außer für Tankschiffe – die SOLAS-Gefahrenstufe 1. Dies gilt nicht für die Außenreeden und auch nicht für die Hafenanlagen der Islamischen Republik Iran. Für Tankschiffe unter deutscher Flagge gilt im gesamten Seegebiet, einschließlich der Hafenanlagen weiterhin die SOLAS- Gefahrenstufe 2. Nach der Explosion im Zusammenhang mit einem iranischen Schiff im südlichen Roten Meer ereignete sich eine Woche später ein ähnlicher Vorfall im Golf von Oman. Ein unter der Flagge der Bahamas fahrender Autotransporter meldete auf dem Weg nach Seite 24 von 62
Fujairah/VAE zunächst die Annäherung zweier Fahrzeuge. Einige Stunden später meldete das Schiff, es sei von einer Rakete oder Drohne getroffen worden. Am Schiff entstand geringer Schaden, verletzt wurde niemand. Die genauen Hintergründe des Vorfalls sind unklar, da der Eigner des Schiffs jedoch israelischer Staatsbürger ist, könnte der Vorfall im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen dem Iran und Israel stehen. Bereits Ende Februar hatte ein Autotransporter im Persischen Golf eine Explosion an der Außenhülle gemeldet, wodurch es zu leichten Schäden oberhalb der Wasserlinie gekommen war. Auch hier ist der Schiffseigner israelischer Staatsbürger. Israel hatte daraufhin den Iran beschuldigt, für den Angriff verantwortlich zu sein. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beziehen sich u.a. auf die Gewässer vor Somalia, den Golf von Aden sowie die Gewässer bzw. die Inseln vor dem Jemen und Eritrea. Unter den nachfolgenden Links können die Reisewarnungen aufgerufen werden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/somaliasicherheit/203132 https://www.auswaertiges-amt.de/de/jemensicherheit/202260 https://www.auswaertiges-amt.de/de/eritreasicherheit/226176 5.4 Bewertung/Prognose Die Gefährdungslage in den Gewässern am Horn von Afrika liegt auch weiterhin auf niedrigem Niveau. Dem wurde durch die erneute Verkleinerung der High Risk Area Rechnung getragen, in dem die Grenzen in südlicher und in östlicher Richtung verkleinert wurden. Die Gewässer vor Kenia zählen nun nicht mehr dazu. Demnach orientieren sich die neuen Abmessungen nun an den äußeren Grenzen der somalischen bzw. jemenitischen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Gefahr von Angriffen durch somalische Piraten ist derzeit nur noch sporadisch gegeben. Hinzugekommen sind jedoch Gefahren für die Handelsschifffahrt aufgrund lokaler Konflikte, wie z. B. der Bürgerkrieg im Jemen oder die Spannungen im Persischen Golf. Der letzte, offiziell bestätigte Piraterievorfall im Zusammenhang mit somalischen Piraten ereignete sich in 2019. Bewaffnete Sicherheitsteams an Bord der betroffenen Fischereischiffe konnten die Übergriffe erfolgreich abwehren, einige Tatverdächtige wurden im Nachgang von Einsatzkräften von EU NAVFOR ATALANTA abgefangen, anschließend an die Seychellen übergeben und dort vor Gericht gestellt. Zwischenzeitlich wurden diese jedoch freigesprochen, da ihnen der Angriff auf die Fischereischiffe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Die Fünf Somalier wurden anschließend in ihr Heimatland rückgeführt. Vor allem im Golf von Aden kommt es auch weiterhin regelmäßig zu Annäherungen von Kleinbooten an Handelsschiffe. In der Region ist es durchaus üblich, dass auch Fischer Seite 25 von 62
Waffen mit sich führen, um sich und ihre Netze zu schützen. Darüber hinaus können Gerätschaften zum Fischfang durchaus mit Piratenutensilien verwechselt werden. Ein Bezug zu Piraterie ist meist nicht gegeben, vielmehr scheinen diese Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg im Jemen zu stehen. In diesem Zusammenhang besteht für Handelsschiffe auch weiterhin die Gefahr, zufällig oder aufgrund einer Verwechslung in Mitleidenschaft gezogen zu werden, beispielsweise durch driftende Seeminen oder auch durch Angriffe der Houthi Rebellen mittels ferngesteuerten, mit Sprengstoff beladenen Kleinbooten. Patrouillen der jemenitischen Küstenwache, die über Funk Handelsschiffe anrufen, sind ebenfalls nicht immer als solche erkennbar. Die Lage in der Straße von Hormuz und dem Persischen Golf bleibt, trotz zwischenzeitlicher Beruhigung nach den Vorkommnissen um Schiffe mit israelischem bzw. iranischen Bezug, weiter angespannt. Die USA haben sich mit Großbritannien, Saudi-Arabien, Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Australien und Albanien zu dem International Maritime Security Construct (IMSC) zusammengeschlossen, dessen Ziel es ist, die Sicherheit des internationalen Seehandels im Persischen Golf und im westlichen Indischen Ozean zu verbessern. Dazu waren im vergangenen Jahr vom IMSC Bridge Reference Cards veröffentlicht, diese beinhalten Verhaltensempfehlungen für verschiedene Szenarien und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.maritimeglobalsecurity.org/media/1049/imsc-bridge-reference-cards-ver10- june-2020.pdf Weitere Informationen zur Lage in der Region Rotes Meer, Golf von Aden, Somali Basin und Arabisches Meer finden sich auch unter folgendem Link: https://www.maritimeglobalsecurity.org/geography/goa-etc/ 5.5 Empfehlungen Die Gefährdungslage in den Seegebieten am Horn von Afrika liegt weiterhin auf niedrigem Niveau. Dies hat zu einer erneuten Verkleinerung der High Risk Area zum 1. September 2021 geführt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Piraterie in der Region vollständig beseitigt, sondern lediglich erfolgreich unterdrückt wurde. Ein Abzug der internationalen Marineeinheiten könnte auch jetzt noch ein Wiederaufflammen der Piraterie zur Folge haben. An der landseitigen Situation in Somalia, eine der Ursachen der Piraterie, gab es inzwischen zwar einige Verbesserungen, diese reichen jedoch nicht aus, um kurz- bzw. mittelfristig ein Wiedererstarken der Piraterie ausschließen zu können. Ebenso wird nach wie vor illegaler Fischfang vor der somalischen Küste betrieben. Sporadische Angriffsversuche bei günstiger Gelegenheit können daher aus zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Die Nutzung von Mutterschiffen ermöglicht den Piraten auch in Seite 26 von 62
küstenfernen Regionen zu agieren. Die Einhaltung der Best Management Practices (BMP 5) wird auch weiterhin ausdrücklich empfohlen. Im Einklang mit den BMP sowie den aktuellen Empfehlungen der IMO (MSC.1/Circ.1443) wird auch weiterhin dazu geraten, die Fahrtgeschwindigkeit innerhalb der High Risk Area so hoch wie möglich zu halten und küstennahe Kurse, einschließlich der Durchfahrt zwischen der Insel Socotra und dem somalischen Festland ("Socotra Gap") zu meiden. Bewaffnete Sicherheitsteams stellen nach wie vor das wirksamste Mittel gegen Piratenangriffe dar. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen am Schiff selbst, die ein an Bord kommen erschweren, ebenso die Registrierung bei MSCHOA weiterhin zu empfehlen. Begegnungen mit Kleinbooten kommen vor allem im Golf von Aden regelmäßig vor. Es ist nicht immer eindeutig, ob es sich dabei z.B. um Fischer handelt. Das rechtzeitige Sichten verdächtiger Boote verschafft mehr Zeit zum Handeln wie das Durchführen von Ausweichmanövern, die Erhöhung der Geschwindigkeit oder der Rückzug in einen Schutzraum. Wenn möglich sollten Fotos der verdächtigen Boote gemacht werden, um diese im Nachhinein ggf. identifizieren zu können. Meldungen von Angriffen, Überfällen oder Beobachtungen im Zusammenhang mit Piraterieüberfällen sollten grundsätzlich zuerst an UKMTO und zusätzlich an folgende Mailadressen gerichtet werden: imbkl@icc-ccs.org oder piracy@icc-ccs.org Vor dem Hintergrund der Angriffe auf Tankschiffe im Golf von Oman haben die Industrieverbände OCIMF und Intertanko bereits in 2019 Empfehlungen für ihre Mitglieder bzw. für die Tankschifffahrt veröffentlicht. Die aktuellen Empfehlungen sind unter folgendem Link abrufbar: https://theseanation.gr/news-in-english/43935-intertanko-ocimf-update-following-recent- attacks-in-gulf-of-oman.html Darin wird empfohlen, die für einige Hochrisikogebiete durch BIMCO u.a. entwickelten Sicherheitsmaßnahmen/-empfehlungen zur Pirateriebekämpfung (BMP Version 5) analog anzuwenden und eine neue Risikoanalyse für das aktuelle Routing vorzunehmen sowie dann ggfls. den Schiffssicherheitsplan entsprechend anzupassen. 5.6 Erreichbarkeiten MSCHOA UKMTO Tel.: +33 (0) 298 220 220 Tel.: +44 (0) 2392 222 060 +33 (0) 298 220 170 Email: watchkeepers@ukmto.org Fax: +33 (0) 298 220 171 Email: postmaster@mschoa.org Seite 27 von 62
5.7 Westafrika mit *Golf von Guinea 5.7.1 Statistik Jan – Jun 2020 Jan – Jun 2021 Angola 0 4 1 3 Äquatorialguinea* 2 0 Benin* 6 2 Dem. Rep. Kongo 0 1 Gabun* 2 2 Ghana* 1 3 Guinea 1 0 Elfenbeinküste* 2 0 Kamerun* 0 1 Kongo 1 1 Liberia* 0 0 Nigeria* 14 4 São Tomé & Principé* 1 5 Sierra Leone 0 0 Togo* 1 0 Gesamt 35 22 Im Bereich Westafrika mit der Schwerpunktregion Golf von Guinea sind die Fallzahlen gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 deutlich zurückgegangen. Verantwortlich dafür ist die erheblich gesunkene Zahl der Vorfälle vor Nigeria. Dort wurden in den ersten sechs Monaten des Vorjahres noch 14 Vorfälle gemeldet, im Berichtszeitraum waren es lediglich noch vier. Die angrenzenden Gewässer um Sao Tome & Principe führen mit insgesamt fünf Vorfällen, wie schon im ersten Quartal des Jahres, die Statistik für Westafrika an. Die Verteilung der Vorfälle ist der nachfolgenden Grafik vom ICC IMB zu entnehmen. Seite 28 von 62
5.8 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi/Informationen 5.8.1 Westafrika/Golf von Guinea Der Golf von Guinea vor der Küste Westafrikas bleibt auch weiterhin die weltweite Schwerpunktregion im Bereich Piraterie und maritime Kriminalität. Die ohnehin schlechte Sicherheitslage hatte sich im vergangenen Jahr noch weiter verschlechtert. Die seit Dezember vergangenen Jahres herausgegebene Warnmeldung besteht weiter fort. In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden in diesem Seegebiet insgesamt 50 Seeleute in fünf separaten Vorfällen von Bord ihrer Schiffe entführt. Damit liegt diese Zahl, trotz insgesamt rückläufiger Fallzahlen, weiter auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes, als insgesamt 54 Crewmitglieder zum Zwecke der Lösegelderpressung gekidnappt wurden. Eine Schiffsentführung vor Gabun endete nach mehreren Tagen mit der Entführung von zehn Besatzungsmitgliedern. Nachdem die Piraten ein Fischereischiff gekapert hatten, nutzen sie dieses als Mutterschiff für mehrere, jedoch gescheiterte Überfälle auf Handelsschiffe. Seite 29 von 62
Anschließend verlegten die Täter vor die nigerianische Küste und verließen das Schiff mit zehn Besatzungsmitgliedern als Geiseln. Diese haben zwischenzeitlich ihre Freiheit wiedererlangt. Im Januar war vor Sao Tome & Principe ein Besatzungsmitglied bei dem Überfall auf ein Containerschiff zu Tode gekommen, nachdem es den Angreifern gelungen war, in den Schutzraum einzudringen. Neben den fünf, aus Sicht der Piraten erfolgreichen Entführungsfällen, besteht in mindestens neun weiteren Vorfällen vor Ghana, Sao Tome & Principe, Nigeria und Gabun Grund zu der Annahme, dass es auch hier die Absicht der Täter war, Besatzungsmitglieder zu entführen. In fünf dieser Fälle gelangten die Piraten an Bord der Schiffe, jedoch konnte der vollständige Rückzug in die Zitadelle die jeweiligen Besatzungen vor dem Zugriff der Täter bewahren. In den übrigen vier Fällen konnte durch Abwehrmaßnahmen das an Bord kommen der Angreifer verhindert werden. Drei dieser Vorfälle ereigneten sich in einer Entfernung von über 100 Seemeilen vor der Küste, drei weitere sogar in einer Entfernung von über 200 Seemeilen. Mit 212 Seemeilen vor der Küste Benins ereignete sich Mitte März der bislang am weitesten von der Küste entfernte Vorfall, dabei waren 15 Crewmitglieder von Bord eines Tankers entführt worden. Dieser Vorfall stellt auch den bislang letzten, aus Sicht der Piraten, erfolgreichen Überfall auf ein Handelsschiff dar. In der Regel brechen nigerianische Tätergruppen, die für die Entführungen verantwortlich sind, zu neuen Operationen auf See auf, wenn sich keine Geiseln mehr in ihrer Hand befinden. In den folgenden Wochen konnten die Piraten allerdings keine Erfolge bei Handelsschiffen verbuchen. Es kam jedoch im Mai zu zwei Überfällen auf Fischereischiffe vor Ghana und Benin, wobei jeweils fünf Crewmitglieder von Bord entführt wurden. In einem der beiden Fälle erhielt ein, im Rahmen des EU-Pilotprojekts Coordinated Maritime Presence (CMP), im Golf von Guinea operierendes italienisches Marineschiff Kenntnis von dem Vorfall und verlegte zum Ort des Geschehens. Zum Zeitpunkt des Eintreffens vor Ort hatten die Piraten das Schiff jedoch bereits mit ihren Geiseln verlassen. Die anschließende Verfolgung der Piraten war leider nicht erfolgreich. Durch das MDAT-GoG waren im zweiten Quartal des Jahres mehrere Warnmeldung für verschiedene Bereiche im Golf von Guinea herausgegeben worden. Zuvor waren jeweils Sichtungen möglicher Piratenangriffsgruppen (PAG) gemeldet worden. Unmittelbar nach der Veröffentlichung einer Warnmeldung am 20. April für das Seegebiet südlich Brass/Nigeria wurde über eine Annäherung eines Skiffs mit mehreren bewaffneten Insassen an ein Containerschiff im Grenzgebiet der AWZ von Nigeria und Benin berichtet. Die Mehrheit der Schiffsbesatzung zog sich in die Zitadelle zurück, während das Schiff Ausweichmanöver fuhr. Nach einiger Zeit brach das Skiff sein Vorhaben ab und entfernte sich wieder. Am nächsten Tag entdeckte das italienische Marineschiff unweit der Position der Annäherung vom Vortag eine PAG in einem Skiff. An Bord des Skiffs konnte eine lange Seite 30 von 62
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