PLANLICHE UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - BEBAUUNGSPLAN Markt Untergriesbach - SO Hotel + Bad Gottsdorf, Planliche + textliche ...
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TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PRÄAMBEL Auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Ver- bindung mit Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt der Markt Untergriesbach für die Grund- stücke der Flurstücke 2200, 2202, 2203, 2204, 504/1, 504, 503, 502, jeweils Gemarkung Gottsdorf folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 1. Art der baulichen Nutzung SO Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 (2) BauNVO Zulässig sind folgende Nutzungen: Nutzungen, die der Fremdenbeherbergung und den Badeeinrichtungen dienen - Im Hotel: Restaurant mit Küche samt Vorratsräumen, Rezeption, Kosmetik mit Wellnessbereich, Konferenzraum, Außen-Schwimmbecken im obersten Geschoss, - Tiefgarage innerhalb der Hotelanlage - Holzvergasungsanlage für autarke Versorgung bei elektrischer Energie und Wärme - Badelandschaft: Innen-Schwimmbecken, Massagen, Saunen, Umkleideräume Wohnung für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, wenn diese in baulicher Verbindung mit dem Gebäude für Fremdenbeherbergung stehen 2. Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl + Geschossflächenzahl 0,4 GRZ Grundflächenzahl - höchstzulässig nach § 17 BauNVO 0,8 GFZ Geschossflächenzahl – höchstzulässig Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 4 von 22
3. Bauweise Es wird für das Sonstige Sondergebiet eine abweichende Bauweise festgesetzt. Ein seitlicher Grenzabstand nach den gültigen Abstandsflächen der BayBO ist einzuhalten. Es gelten die Abstandsflächenregelungen der Bayerischen Bauordnung. 4. Gestaltung der baulichen Anlagen a) Hotelanlage Wenn bei Hanglage mit einer Geländeneigung von mehr als 1,50 m auf die Fall-Linie des Teil-Gebäudes gegeben ist, wird festgesetzt: UG + EG + 3 OG Untergeschoss + Erdgeschoss + 3 Vollgeschosse Dachform: Pultdach bei Obergeschossen Flachdach bei Untergeschoss + Erdgeschoss Dachneigung: bei Obergeschossen: 3 – 10° bei UG + EG: 2 - 3° (Flachdach) Dachdeckung: bei Obergeschossen: Blechdach Nicht zulässig sind unbeschichtete kupfer-, zink- und bleigedeckte Dachflächen oder Flachdach als Gründach ausgebildet bei Unter- bzw. Erdgeschossen Flachdach, teilweise als Terrasse und teilweise als Gründach auszuführen Wandhöhe: Pultdach-Traufseite: max. 16,50 m Pultdach-Firstseite: max. 15,00 m Als Wandhöhe bei Pultdach und Flachdach gilt das Maß vom geplanten Gelände bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut bzw. der Flachdachkante Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 5 von 22
b) Verbindungsbau zwischen Hotelanlage und Hallenbad EG Erdgeschoss Dachform: Pultdach oder Flachdach als Gründach Dachneigung: 7 – 10° (Pultdach) 2 - 3° (Flachdach) Dachdeckung: Blechdach Nicht zulässig sind unbeschichtete kupfer-, zink- und bleigedeckte Dachflächen Flachdach, als Gründach ausgebildet Wandhöhe: Pultdach-Traufseite: max. 3,50 m Pultdach-Firstseite: max. 4,20 m Als Wandhöhe bei Pultdach und Flachdach gilt das Maß vom geplanten Gelände bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut bzw. der Flachdachkante c) Hallenbad EG + 1 OG Erdgeschoss + 1 Obergeschoss Dachform: Pultdach über Innenbecken aufschiebbares Glasdach (konkave Form des Glasdaches) Dachneigung: 7 – 10° (Pultdach) 2 – 7° (Glasdach) Dachdeckung: Blechdach Nicht zulässig sind unbeschichtete kupfer-, zink- und bleigedeckte Dachflächen Glasdach Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 6 von 22
Wandhöhe: Pultdach-Traufseite: max. 8,50 m Pultdach-Firstseite: max. 8,30 m Als Wandhöhe bei Pultdach und Glasdach gilt das Maß vom geplanten Gelände bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut bzw. der Glasdach- kante d) Eingeschossiges Zugangs-/Trafogebäude (Bestand) EG Erdgeschoss Dachform: Pultdach oder Flachdach als Gründach Dachneigung: 7 – 10° (Pultdach) 2 - 3° (Flachdach) Dachdeckung: Blechdach Nicht zulässig sind unbeschichtete kupfer-, zink- und bleigedeckte Dachflächen Flachdach, als Gründach ausgebildet Wandhöhe: Pultdach-Traufseite: max. 3,50 m Pultdach-Firstseite: max. 4,60 m Als Wandhöhe bei Pultdach und Flachdach gilt das Maß vom geplanten Gelände bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut bzw. der Flachdachkante 5. Zusätzliche Festsetzungen: 5.1 Ein GRZ/GFZ - Nachweis ist bei der Eingabeplanung mit beizulegen. 5.2 Ein Geländeschnitt mit Eintragung der einzelnen Gebäude ist der Eingabeplanung beizulegen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 7 von 22
6. Ökologische Maßnahmen 6.1 Regenwasserzisterne Die anfallenden Oberflächenwässer sind in 4 Zisternen zu sammeln und zur Gartenbewässerung/Hofbewässerung und für Brauchwasserzwecke zu verwenden. Größe der Zisternenanlagen: 4 Stück mit jeweils 10,0 m³ Inhalt Das übrige Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück in den Badeteich eingeleitet werden. Vorherige Filterung des Oberflächenwassers ist notwendig 6.2 Wasserspar-Maßnahmen Es sind Wasserspar-Armaturen einzubauen, sowie Spartasten für Toiletten- Spülkästen. Regenwasser soll mittels Regenwasser-Sammelbehälter zur Gartenbewässerung, Hofbewässerung und zu sonstigen Brauchwasserzwecken verwendet werden. 6.3 Photovoltaik / Solaranlagen Der Architekt empfiehlt den Einsatz von Photovoltaikanlagen. Außerdem empfiehlt der Architekt den Einsatz von Solarplatten für die Warmwasser-Erzeugung. Es dürfen nur blendfreie Module verwendet werden. 7. Immissionsschutz Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass die geplante Errichtung einer dreigeschossigen Hotelanlage mit 100 Betten und die Neugestaltung des bisher am Standort vorhandenen Grenzlandbades im Sondergebiet „SO Hotel + Bad Gottsdorf“ des Marktes Untergriesbach – unter Voraussetzung der Richtigkeit der in Kapitel 2 erläuterten Betriebscharakteristik sowie bei Beachtung der in Kapitel 8 genannten Schallschutzauflagen (nachfolgend) – geeignet ist, die lärmimmissionsschutzfachlichen Anforderungen zu erfüllen und dem Anspruch der Nachbarschaft auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gerecht zu werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 8 von 22
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8. Werbeanlagen An der Kreisstraße – sowohl bei der Abzweigung in Ramesberg als auch bei der Abzweigung hin zum Hallenbad – sind Werbeanlagen notwendig. Diese Werbeanlagen dürfen eine Ansichtsfläche von 5,0 m² und eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Diese Werbeanlagen dürfen keine grellen Farben haben Keine selbstleuchtenden Werbeanlagen, sondern indirekt angestrahlte Werbeanlagen. 9. Ergebnisse des Umweltberichtes als textliche Festsetzungen Die eigentliche Kompensationsberechnung ist im Umweltbericht ausführlich dargelegt. Geforderter Ausgleichsbedarf 6.596,14 m² Ermittelter Ausgleichsbedarf 8.837,35 m² 10. Ausgleichsmaßnahmen I) Ziel der Ausgleichsmaßnahmen Die bestehende Waldfläche (Jungwald und älterer Mischwald aus überwiegend älteren Fichten) soll zu einem artenreichen naturnahen Laubwald mit Arten der potenziellen natürlichen Vegetation umgebaut werden. II) Gestaltungsmaßnahmen a) Jungwald auf der Fläche Fl.Nr. 2204, Gem. Gottsdorf, Gde. Untergriesbach Entnahme der Fichten bis spätestens November 2019 unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (nicht während der Vogelbrutzeit zwischen März und Juni) Stehenlassen der Erlen im Bereich der Feuchtflächen am westlichen Rand der Fläche b) Aufforstungsmaßnahmen auf der Fläche 2204 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 15 von 22
Anpflanzen eines Waldsaums mit Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern in einer Tiefe von 15 m (Pflanzverband 2 x2 m) im Anschluss an das Hotelgrundstück (Verwendung von autochthonen Gehölzen der Region 3 mit Herkunftsnachweis); Sträucher: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Schlehe, Hasel, Pfaffenhütchen, jeweils in Gruppen zu 5- 7 Stück. In die Pflanzung sind Obstgehölze (Wildobst) zu integrieren. Die Pflanzung soll in einzelnen Abschnitten von ca. 20 m² erfolgen mit Abständen dazwischen, die der Sukzession überlassen werden. Die Anpflanzung ist während der ersten 5 Jahre mit einem Wildschutzzaun zu versehen und gegen Wühlmäuse zu sichern. Konkurrierender Unterwuchs ist zu beseitigen (Mulchen). Die Aufforstungsmaßnahmen sind bis spätestens Mai 2020 vorzunehmen; der Wildschutzzaun ist bis 2025 zu erhalten ggfs. zu erneuern. Bevor er entfernt wird, ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen. c) Mischwaldfläche auf den Flächen Fl.Nr. 502, 503,504, 504/1 und 505, Gem. Gottsdorf, Gde. Untergriesbach Entnahme der Fichten bis spätestens November 2019 unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (nicht während der Vogelbrutzeit zwischen März und Juni) Stehenlassen aller Laubgehölze, Kiefern und Tannen Belassen von liegendem und stehendem Totholz Aufforsten der Lücken mit Tanne, Bergahorn und einzelnen Birken (in Form von Inseln zu ca. 100 m²; Tanne 4jährig, Laubgehölze 2jährig). Pflanzverband bei Tanne 2 x 2 m, beim Laubholz 2 x 1,5 m, Birken dazwischen verteilt 5 x 5 m. Die angepflanzten Gehölze sind mit Einzelschutz gegen Wildverbiss zu schützen Anpflanzen eines Waldsaums mit Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern in einer Tiefe von 15 m (Pflanzverband 2 x 2 m) im Anschluss an das Hotelgrundstück (Verwendung von autochthonen Gehölzen der Region 3 mit Herkunftsnachweis); Sträucher: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Schlehe, Hasel, Pfaffenhütchen, jeweils in Gruppen zu 5- 7 Stück. In die Pflanzung sind Obstgehölze (Wildobst) zu integrieren. Die Pflanzung soll in einzelnen Abschnitten von ca. 20 m² erfolgen mit Abständen dazwischen, die der Sukzession überlassen werden. Die Anpflanzung ist während der ersten 5 Jahre mit einem Wildschutzzaun zu versehen und gegen Wühlmäuse zu sichern. Konkurrierender Unterwuchs ist zu beseitigen (Mulchen). Die Aufforstungsmaßnahmen sind bis spätestens Mai 2020 vorzunehmen; der Wildschutzzaun ist bis 2025 zu erhalten ggfs. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 16 von 22
zu erneuern. Bevor er entfernt wird, ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen. III) Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen Aufkommende Neophythen (Riesenbärenklau, Japanknöterich) sind im Falle ihres Auftretens unverzüglich zu bekämpfen (Ausgraben), dann mindestens 5 mal im Jahr zu kontrollieren und dabei ggfs. nachzuarbeiten. Dieses Neophythenmanagement ist solange durchzuführen, bis sich eine geschlossene Bepflanzung entwickelt hat, mindestens aber 10 Jahre lang (2029). Der umgebaute Waldbestand auf allen Flurnummern ist in der ersten 10 Jahren alle 2 Jahre (beginnend 2020) und danach alle 10 Jahre (bis 2060) zu kontrollieren. Darüber ist ein Bericht an die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Passau und an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster zu übersenden. Wird anlässlich der Kontrollen festgestellt, dass Gehölze ausgefallen sind, sind diese nach Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich durch Gehölze der gleichen Herkunftsart zu ersetzen. Soweit sich herausstellt, dass sich die Flächen nicht oder nicht hinreichend entsprechend dem in Ziff. I Satz 1 festgelegten Ziel entwickeln, hat der Eigentümer Optimierungsmaßnahmen (z.B. gezielte Förderung einzelner Bäume durch Freistellung von anderen Gehölzen) durchzuführen. Diese sind vorab mit der Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Bestehende Wege im Bereich der Fl.Nr. 505/1 und 2208 (nördlich und westlich der Waldausgleichsfläche) sollen erhalten werden. IV) Untersagte Maßnahmen a) Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Passau, auf dem vorgenannten Grundstück zeitlich unbefristet alle Maßnahmen zu unterlassen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darstellen, wenn nicht die untere Naturschutzbehörde vorher zustimmt. b) Unabhängig davon ist es ohne vorherige Einwilligung der oben genannten Behörde verboten, auf dem vorgenannten Grundstück Bodeneingriffe vorzunehmen, bauliche Anlagen zu errichten, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 17 von 22
Freizeiteinrichtungen anzulegen, Landwirtschaft oder Fischereiwirtschaft zu betreiben auf dem Grundstück entstehendes Totholz zu entfernen. Ausgenommen sind Nadelgehölze, von denen eine (potentielle) Bedrohung durch den Borkenkäfer ausgeht und Maßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, v.a. entlang der bestehenden Wege (hier in einer Tiefe von 25 m). die vorhandenen Laubbäume sowie die nach Ziff. II noch zu pflanzenden Laubgehölze nach Herstellung zu ändern oder zu beeinträchtigen. die Zäune vor 2025 zu entfernen. a) ab 2025 ist der Eigentümer verpflichtet, auf jede wirtschaftliche Waldnutzung zu verzichten. Von diesem Verzicht ausgenommen ist die Entfernung von Bäumen, wenn dies zur Verkehrssicherung oder zur Eindämmung der Verbreitung des Borkenkäfers notwendig ist. 11. Grünordnung Unter Ziffer 3.0 der Begründung wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in Form von Baumarten-Zusammensetzung Pflanzmaterial Totholz sonstige Maßnahmen Gestaltungsgrundsätze Die nachfolgenden Festsetzungen nach Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) betreffen die Flächen des eigentlichen Hotelbereiches (auf Flur-Nr. 2204, 2203, 502, 503, 504, 504/1), die Fläche der Badeanlagen einschl. Liegewiese (auf Flur-Nr. 2200) sowie der Parkplatzfläche für die Badebesucher (Flur-Nr. 2200). 11.1 Die nicht überbaubaren Flächen sind zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern standortgerechter heimischer Arten zu bepflanzen oder als Wiesenflächen anzulegen, zu pflegen und zu erhalten 11.2 Freiflächengestaltungsplan Für die Bauvorhaben sind im Rahmen der Baueingabe gesonderte Freiflächen- gestaltungspläne vorzulegen, die gem. § 1 Abs.5 BauVorlV mit dem jeweiligen Bauantrag einzureichen sind. Darzustellen sind die vorgesehene Nutzung der nicht bebauten Flächen und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 18 von 22
deren Begrünung, wobei im einzelnen Angaben zu machen sind über: - das Maß der Versiegelung - Erschließung, Stellplatzanordnung, Lagerflächen - Art der Flächenbefestigungen - Lage und Umfang der begrünten Flächen - Standort, Art und Pflanzqualität geplanter Gehölze - Ausmaß und Höhe von evtl. geplanten Aufschüttungen und Abgrabungen 11.3 Herstellen und dauerhafte Pflege sowie Erhaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat in der nächsten Pflanzperiode zu erfolgen. Anpflanzungen und Entwicklung von freiwachsenden Feldgehölzen müssen ausschließlich aus autochthonen, standortgerechten Laubgehölzarten bestehen Der Einsatz von Pestiziden ist unzulässig Vorbemerkung: Die Artenauswahl richtet sich entsprechend der Zuordnung zur Naturräum- lichen Einheit (ABSP) nach Gehölzen des Naturraums 408 „Passauer Abtei- land und Neuburger Wald“ sowie 409 „Wegscheider Land“. In der weiteren Differenzierung nach Lebensraumtypen sind folgende Gehölz- arten in den folgenden Pflanzqualitäten zu verwenden, wobei autochthones Pflanz- und Saatgut vorgeschrieben ist. 11.4 Pflanzliste für Bäume 11.4.1 Grosskronige Laubbäume (Bäume 1.Wuchsordnung) Pflanzqualität mindestens: Hochstamm oder Stammbusch, 3 x v. oB/mB Stammumfang 16-18 cm Arten: Acer platanoides Spitzahorn Fraxinus excelsior Esche Quercus robur Stiel-Eiche Tilia cordata Winterlinde 11.4.2. Kleinkronige Laubbäume (Bäume 2.Wuchsordnung) Pflanzqualität: Hochstamm oder Stammbusch, 3 x v. oB/mB Stammumfang 14-16 cm Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 19 von 22
Arten: Acer campestre Feldahorn Alnus glutinosa Schwarzerle Prunus avium Vogelkirsche Salix spec. Weide in Arten Sorbus aucuparia Eberesche Obstbäume 11.5 Pflanzliste für Sträucher Pflanzqualität: v.Str, 5 Triebe, Hö 60-100 cm Heimische Feldgehölze, wie z.B.: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus monogyna Weissdorn Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra/racem. Hollunder Viburnum lantana/opulus Wolliger/Gemeiner Schneeball Pflanzqualität: v.Str/Tb/Co je nach Art Arten z.B.: Forsythia spec. Goldglöckchen Philadelphus virginalis Pfeifenstrauch Lonicera spec. Heckenkirsche Potentilla spec. Fünffingerstrauch Rosa spec. Rosen/Bodendeckerrosen Nicht zulässig sind standortfremde bzw. in ihrem Wuchscharakter landschafts- fremde Gehölze, z.B. Fagus sylvatica pendula Hängebuche Picea pungens Blaufichte Picea omorika Serbische Fichte Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 20 von 22
12. Abtrag/ Auftrag Aufschüttungen und Abgrabungen dürfen max. 1,60 m betragen. Das Gelände darf in seinem natürlichen Verlauf durch die Errichtung von Bauwerken nicht unnötig verändert oder gestört werden, damit das harmonische Landschaftsbild erhalten bleibt. 13. Objektbezogene Maßnahmen wegen Starkregen-Ereignisse Wegen der Stark-Niederschläge mit extremen Regenintensitäten muss jeder Bauwerber gegen Oberflächenwasser eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge (objektbezogene Maßnahmen) nach dem Stand der Technik ergreifen. 14. Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses Die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses darf erst gefasst werden, wenn das erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 21 von 22
Hinweise 1) DEUTSCHE TELEKOM Die vorhandenen Anlagen reichen eventuell nicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Straßen eventuell wieder aufgebrochen werden müssen. Eine rechtzeitige Koordinierung ist erforderlich. Vor Tiefbauarbeiten ist eine Koordination mit der Deutschen Telekom bezüglich Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Nähe von Telekom-Anlagen zu machen. 2) BAYERNWERK Bei Ausführung der Tiefbauarbeiten muss besonders auf die bestehenden bayernwerk- Kabel geachtet werden. 3) LANDWIRTSCHAFTLICHE BEWIRTSCHAFTUNG Im Rahmen der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine Beeinträchtigung durch Staub, Steinschlag etc. nicht auszuschließen. 4) BODENFUNDE Bodendenkmäler, die bei Baumaßnahmen zutage kommen, unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Passau oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bekannt zu machen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: „Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichten sich auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem und geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.“ Art. 8 Abs. 2 DSchG: „Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Hotel + Bad Gottsdorf“, Stand: 05.03.2019 Seite 22 von 22
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