Plätze. Personal. Finanzen - Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030 - Forschungsverbund ...

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Plätze. Personal. Finanzen.
 Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die
Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030

  TEIL 2: GANZTÄGIGE ANGEBOTE FÜR KINDER
            IM GRUNDSCHULALTER

                       Thomas Rauschenbach
                       Christiane Meiner-Teubner
                       Melanie Böwing-Schmalenbrock
                       Ninja Olszenka
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Dr. Christiane Meiner-Teubner
Dr. Melanie Böwing-Schmalenbrock
Ninja Olszenka
                                                                      TU Dortmund, Fakultät 12
                                                         Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
                                                                            Vogelpothsweg 78
                                                                              44227 Dortmund
                                                       thomas.rauschenbach@tu-dortmund.de
                                                            christiane.meiner@tu-dortmund.de
                                             melanie.boewing-schmalenbrock@tu-dortmund.de
                                                               ninja.olszenka@tu-dortmund.de

Impressum

Herausgeber
Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Autorenschaft
Thomas Rauschenbach, Christiane Meiner-Teubner, Melanie Böwing-Schmalenbrock, Ninja Olszenka

ISBN
978-3-9822788-3-4

Verlag
Eigenverlag Forschungsverbund DJI/TU Dortmund an der Fakultät 12 der TU Dortmund

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen
Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Insbe-
sondere darf kein Teil dieses Werkes ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner
Form (unter Verwendung elektronischer Systeme oder als Ausdruck, Fotokopie oder unter Nutzung eines
anderen Vervielfältigungsverfahrens) über den persönlichen Gebrauch hinaus verarbeitet, vervielfältigt o-
der verbreitet werden.

Dortmund, Oktober 2021

                                                                                                       1
INHALTSVERZEICHNIS

 EINLEITUNG: GANZTÄGIGE ANGEBOTE FÜR KINDER IM GRUNDSCHULALTER ................................................................................. 3

 TEIL A AUSGANGSLAGE IN 2019/20 .............................................................................................................................. 7
 1.       UNGEKLÄRTE AUSGANGSLAGE – GANZTAGSPLÄTZE FÜR GRUNDSCHULKINDER ............................................................... 8
 2.       DEMOGRAFIE: ENTWICKLUNG DER KINDERZAHL IM GRUNDSCHULALTER ..................................................................... 16
 2.1      Westdeutsche Länder ................................................................................................................................... 17
 2.2      Ostdeutsche Länder ...................................................................................................................................... 18
 2.3      Ländergruppen .............................................................................................................................................. 19
 3.       ELTERNBEDARF.................................................................................................................................................. 20
 3.1      Aktueller Elternbedarf................................................................................................................................... 20
 3.2      Modellberechnungen zum künftigen Elternbedarf ...................................................................................... 22

 TEIL B ZUSÄTZLICHER PLATZ-, PERSONAL- UND FINANZBEDARF                             BIS ZUM SCHULJAHR 2029/30 .............................................. 25

 4.       PLATZBEDARF ................................................................................................................................................... 26
 4.1      Ergebnisse zum Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen ............................................................................. 26
 4.2      Dynamik des zusätzlichen Platzbedarfs ........................................................................................................ 28
 5.       PERSONALBEDARF ............................................................................................................................................. 32
 5.1      Zusätzlicher Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) .......................................................................... 33
 5.2      In Personen umgerechneter zusätzlicher Personalbedarf ............................................................................ 34
 6.       FINANZBEDARF.................................................................................................................................................. 36
 6.1      Zusätzliche Investitionskosten ...................................................................................................................... 36
 6.2      Zusätzliche Betriebskosten ........................................................................................................................... 38

 TEIL C HERAUSFORDERUNGEN UND ZENTRALE BEFUNDE ................................................................................................... 41
 7.       DAS AUSBAU-PROJEKT GANZTAG – MEHRDIMENSIONALE HERAUSFORDERUNGEN ........................................................ 42
 7.1      Fachliche und politische Herausforderungen ............................................................................................... 42
 7.2      Grenzen belastbarer Vorausberechnungen für den Ganztag ....................................................................... 47
 8.       PLÄTZE. PERSONAL. FINANZEN. – ZENTRALE BEFUNDE............................................................................................. 49

 TEIL D LÄNDERPROFILE ..................................................................................................................................... 52

 ANHANG: ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ........................................................................................................................ 70
 LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................................................................................. 80
 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................................................................ 82
 AUTORINNEN UND AUTOREN ......................................................................................................................................... 84

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Einleitung: Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter
In Teil 1 der bedarfsorientierten Vorausberechnungen zum Platz-, Personal- und Finanzbedarf, der Ende
2020 veröffentlicht wurde, stand die Tagesbetreuung für die Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, im
Mittelpunkt, mithin für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung (vgl. Rauschen-
bach et al. 2020). Dabei ging es um die fehlenden KiTa-Plätze (Kitas plus Tagespflege), das dafür benötigte
Personal sowie den für diesen Zweck notwendigen Finanzbedarf, sprich: um die Kluft zwischen den vor-
handenen Angeboten und dem elterlichen Bedarf an öffentlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungs-
angeboten in den ersten Lebensjahren als Ergänzung des Aufwachsens von kleinen Kindern im privat-
familialen Umfeld.

In Teil 2, der nunmehr vorgelegt wird, rücken die Analysen und Berechnungen eine weitere Altersgruppe
ins Blickfeld: die Grundschulkinder. In den nachfolgenden Ausführungen geht es um die ergänzenden
Ganztagsangebote, die neben dem verpflichtenden Grundschulunterricht bislang hierzulande zur Verfü-
gung stehen sowie um die Anzahl der Plätze, die noch benötigt werden, um ein bedarfsdeckendes Ange-
bot vorzuhalten. Dabei werden erstmalig Vorausberechnungen für diese Altersgruppen bis Ende des Jahr-
zehnts vorgelegt. 3 Fragen stehen in diesem zweiten Teil der Vorausberechnungen daher im Mittelpunkt:

1) Welcher zusätzliche ganztägige Platzbedarf für Kinder im Grundschulalter, genauer: für Kinder in den
   ersten 4 Grundschuljahren ist bis 2029/30 zu erwarten, wenn man die demografische Dynamik be-
   rücksichtigt und von den letzten Bedarfswerten auf Seiten der Eltern ausgeht und diese hochrechnet?
2) Welcher damit zusammenhängende zusätzliche Personalbedarf dürfte sich daraus ergeben, um dieses
   fehlende Platzangebot bereitstellen zu können?
3) Welcher damit verbundene zusätzliche Finanzbedarf an einmaligen und laufenden Kosten kommt bis
   zum bzw. im Schuljahr 2029/30 auf die öffentliche Hand zu?

Zum Gesetzesentwurf und seinen Folgen

Diese 3 Themen haben vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs für den Ganztag im Grundschulalter,
der nach zähen und schwierigen Verhandlungen nunmehr von Seiten des Bundestags und des Bundesrats
beschlossen wurde, in den letzten Jahren eine hohe Bedeutung erlangt. Kontrovers diskutiert wurde vor
allem, (1) wie groß die Lücke an fehlenden Plätzen wirklich ist, (2) wie viel Personal dafür benötigt würde
und wo dieses herkommen soll, (3) welche Mehrkosten mit diesen zusätzlichen Ausbauanstrengungen
verbunden sind und wer diese tragen kann und soll. Vor allem der letzte Punkt und die dazu immer wieder
geäußerten Befürchtungen, dass Länder und Kommunen einen zu hohen Anteil der hierfür notwendigen
zusätzlichen Kosten tragen müssten, hat den politischen Aushandlungsprozess enorm belastet und die
Entscheidungsfindung immer wieder verzögert.

Aus unterschiedlichen Gründen, die vor allem mit Fragen der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des
Rechtsanspruchs zusammenhängen, wurden die Eckwerte des Gesetzesentwurfs mehrfach angepasst: Zu-
letzt einigten sich Bund und Länder auf einen mit den Klassenstufen ansteigenden Rechtsanspruch auf ein
ganztägiges Angebot (inklusive des Unterrichts) im Umfang von 8 Stunden an 5 Werktagen – zuzüglich
einer ganztägigen Betreuung während des größten Teils der Schulferien. Der Rechtsanspruch beginnt mit
dem Schuljahr 2026/27 für die jeweils neu eingeschulten Kinder für 4 Jahre, sodass ab dem Schuljahr
2029/30 für alle Kinder der 4 Grundschuljahre ein rechtlicher Anspruch auf ein Ganztagsangebot besteht.
Im Klartext heißt dies, dass erstmals jene Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden und mehr-
heitlich im Jahr 2020 – bzw. je nach Einschulungsstichtag bereits im (vor)letzten Quartal 2019 – geboren
sind, einen rechtlich uneingeschränkten Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben werden.

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Allerdings sind zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf die Umsetzung des Gesetzes noch eine ganze Reihe
von Fragen ungeklärt. Während die Thematik der Finanzen zwar sehr kontrovers, aber immerhin intensiv
erörtert wurde – vor allem mit dem Fokus, in welchem Umfang sich der Bund dauerhaft an diesem Projekt
beteiligt –, ist sehr viel weniger geklärt, welches Personal hierfür überhaupt in Frage kommen soll und wie
der Ausbau in Anbetracht der unterschiedlichen Länderpolitiken konkret vonstattengehen wird – in Regie
der Länder und deren Zuständigkeit für die Schulen auf der einen oder aber SGB VIII-konform auf der
Ebene der örtlichen Jugendämter im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Horte auf der anderen
Seite? Und offen ist auch, wie mit den bereits vorhandenen Plätzen verfahren werden soll, inwieweit sie
rechtsanspruchserfüllend sind, auch wenn sie in ihrem zeitlichen Umfang nicht den Anforderungen des
Gesetzes entsprechen. Mit anderen Worten: Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes gibt es noch
eine Reihe von zu klärenden Punkten.

Zu diesen bis zum Schluss der politischen Kontroversen ungeklärten Punkten gehört erstaunlicherweise
auch eine fehlende Verständigung – oder eine eklatante Wissenslücke – über den Umfang der bereits
verfügbaren Plätze und Angebote. Anders formuliert: Zunächst ist zu klären, wie viele Plätze eigentlich
hierzulande vorhanden und wie viele noch zu schaffen sind. Auffällig ist, dass in Ermangelung aktueller
Daten und Berechnungen von Seiten der Politik vor allem auf die Analysen des Deutschen Jugendinstituts
aus dem Jahr 2019 zurückgegriffen worden ist (Gugelhör-Rudan/Alt 2019). Auf diese Vorgehensweise
hatte sich die Politik vor längerer Zeit verständigt, obgleich sich die zugrundeliegenden Bezugsdaten not-
gedrungen auf die Jahre 2017 und 2018 bezogen und die damals angestellten Berechnungen nur bis zum
Jahr 2025, also einem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des jetzt beschlossenen Rechtsanspruchs reichten. Das
entsprach zum damaligen Zeitpunkt den diskutierten Kriterien des zur Diskussion stehenden Rechtsan-
spruchs (Rechtsanspruch für das Grundschulalter für alle 4 Klassenstufen zum Schuljahr 2025/26). Auch
wenn es naheliegt und nicht von der Hand zu weisen ist, dass zwischen 2017/18 und 2019/20 neue Plätze
hinzugekommen und die Elternbedarfe nicht zwingend gleichgeblieben sind, zudem mit tarifbedingten
und investiven Mehrkosten gerechnet werden muss und die Berechnungen überdies bis zum Schuljahr
2029/30 ausgedehnt werden müssen, war die Politik in der Schlussphase der Verhandlungen nicht wirklich
an Neuberechnungen und Aktualisierungen der empirischen Eckwerte interessiert.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, der bereits unmittelbar vor
der Bundestagswahl 2017 eine umfangreiche Vorausberechnung bis zum Jahr 2025 vorgelegt hatte (vgl.
Rauschenbach et al. 2017), spätestens nach den jüngsten KMK-Daten – die im April 2021 vorlagen – vor-
genommen, die vorliegenden Berechnungen zu aktualisieren, um so die Auswirkungen des demografi-
schen Wandels, der vorhandenen Plätze und des noch ungedeckten Elternbedarfs bis zum Jahr 2030 bes-
ser abschätzen zu können. Daher haben wir uns entschieden, die ausführliche, datengestützte und mit
Länderprofilen hinterlegte Analyse vorzulegen, sobald die politischen Verhandlungen abgeschlossen sind.
Gleichwohl haben wir Bund und Ländern vorab Ende Juli 2021 ein kurzes Eckpunktepapier zur Verfügung
gestellt, aus dem die aus unserer Sicht wichtigsten Kennwerte hinsichtlich der veränderten Bedingungen
des Rechtsanspruchs, der Demografie, des Elternbedarfs sowie dem damit verbundenen zusätzlichen
Platzbedarf einschließlich der Mehrkosten bis zum Jahre 2030 im Vergleich zu früheren Berechnungen
sichtbar und nachvollziehbar hervorgehen (Rauschenbach et al. 2021).

Zum Konzept der Vorausberechnungen

Um den zusätzlichen Platzbedarf bestmöglich bestimmen zu können, basieren die nachfolgenden Berech-
nungen auf einer keineswegs geklärten Analyse der derzeit vorhandenen Platzangebote und der damit
einhergehenden aktuellen Inanspruchnahme der Ganztagsangebote von Seiten der Grundschulkinder so-
wie einer dahinter zum Ausdruck kommenden erstaunlich disparaten Verteilung der Ganztagsplatzarten
zwischen den Ländern (Ist-Analyse, Kap. 1).
                                                                                                         4
Im Nachhinein fallen bei der gesamten Kontroverse 2 Dinge auf, zum einen, welche geringe Rolle die lan-
desspezifischen Besonderheiten bei der Klärung der Ausgangslage politisch gespielt haben, zum anderen
der noch viel banalere Umstand, dass es auch im Jahr 2021 immer noch nicht seriös möglich ist, auf der
Basis amtlicher Daten zuverlässig sagen zu können, wie viele ganztägige Angebote es für Grundschulkin-
der in Deutschland bzw. den einzelnen Ländern gibt – und gemeint sind hier wirklich ganztägige Angebote,
d.h. Plätze, die den Eltern und ihren Kindern wenigstens bis 15.30 oder 16.00 Uhr an den Schultagen zur
Verfügung stehen.

Des Weiteren müssen aktuelle Analysen verstärkt die möglichen Folgen der nicht gering zu schätzenden,
demografischen Veränderungen berücksichtigen, die sich gegenwärtig besonders im Grundschulalter ab-
zeichnen und zu einer Erhöhung der Platzbedarfe beitragen. Wichtig ist es daher, die aktuell vorliegenden
Erkenntnisse zu den altersspezifischen Bevölkerungsvorausberechnungen aufzubereiten (demografische
Analyse, Kap. 2), d.h. die zu erwartende Anzahl an Kindern in den ersten 4 Grundschuljahren bis zum
Schuljahr 2029/30.

In einem nächsten Schritt gilt es, diese Ist-Analysen im Lichte des demografischen Wandels mit den Be-
funden auf Basis der jährlich durchgeführten Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts, den so-
genannten DJI-Kinderbetreuungsstudien (KiBS; vgl. etwa Hüsken et al. 2021) ins Verhältnis zu setzen. Nur
so wird es möglich, auf empirischer Basis die jeweiligen Lücken in den einzelnen Ländern zwischen dem
vorhandenen Angebot und der gegenüberstehenden Nachfrage auf Seiten der Eltern auszuweisen. Inso-
weit nähern sich die Berechnungen der zusätzlich benötigten Ganztagsplätze und dem damit korrespon-
dierenden Personalbedarf für Kinder im Grundschulalter in unterschiedlichen Szenarien schrittweise an
(Elternbedarf, Kap. 3).

Diese vorbereitenden Analysen ermöglichen im Anschluss daran die Berechnung des zusätzlichen Platz-
bedarfs (Kap. 4), einer ersten wesentlichen Kennziffer für Bund und Länder, um eine ungefähre Idee des
Ausmaßes der noch zu schaffenden Angebote auf Bundes- und Länderebene zu erlangen. Schon diese
Berechnungen zeigen, dass sich diese Lücke in den letzten Jahren deutlich verändert hat und in den ein-
zelnen Ländern unterschiedliche Anstrengungen notwendig sein werden, um ab dem Schuljahr 2026/27
ein bedarfsdeckendes Platzangebot bereitzustellen.

Die Vorausberechnungen des zusätzlichen Personalbedarfs (Kap. 5) wiederum basieren neben dem er-
mittelten zusätzlichen Platzbedarf auf unterschiedlichen Annahmen zum Personaleinsatz, etwa zur Qua-
lifikation des eingesetzten Personals oder zu den Personalschlüsseln. Gleichwohl werden auch hier einmal
mehr die massiv vorhandenen Wissenslücken zur aktuellen Personalsituation an schulischen Ganztagsan-
geboten erkennbar.

Und schließlich beruht die Vorausberechnung der Mehrkosten (Kap. 6) auf Annahmen zu den zu erwar-
tenden Investitionskosten pro zusätzlich geschaffenem Platz sowie den daraus anschließend entstehen-
den jährlichen Betriebskosten, insbesondere für das zusätzliche Personal auf Basis der Lohnkosten, der
Arbeitgeberzuschüsse sowie einer Sachkostenpauschale. Hierbei wird ebenfalls das Fehlen einer unab-
hängigen und öffentlich verfügbaren Kostenberechnung entsprechender Positionen offenkundig, die der-
artige Berechnungen erheblich beeinflussen können.

In der Summe, darauf sei ausdrücklich hingewiesen, geht es in allen nachfolgenden Berechnungen ledig-
lich um den zusätzlich zu schaffenden Platz- und Personalbedarf. Die bereits vorhandenen Plätze und das
bereits tätige Personal werden als gegeben unterstellt und nicht in die Berechnungen einbezogen. Glei-
ches gilt für den Finanzbedarf.

Im Unterschied zu manch anderen Berechnungen und Debatten fließen in die nachfolgenden Vorausbe-
rechnungen, auch das sei betont, keine unterschwellig angenommenen Qualitätsverbesserungen mit ein,

                                                                                                       5
also etwa besser bezahltes Personal oder verbesserte Personalschlüssel. Vielmehr ist die einzige Grund-
lage der hier angestellten Berechnungen im ersten Schritt allein das Kriterium eines elternbedarfsdecken-
den Angebotsausbaus. Darüberhinausgehende Berechnungen sind prinzipiell möglich, sind aber kein Be-
standteil der nachfolgenden Vorausberechnung.

In zweierlei Hinsicht sind die Auswertungen für die Kinder im Grundschulalter differenzierter als die Ana-
lysen in Teil I zu den jüngeren, noch nicht schulpflichtigen Kindern:

•    Erstens werden die Analysen weitgehend für 4 Klassenstufen einzeln durchgeführt, um die Stufung
     des Rechtsanspruchs berücksichtigen zu können. Dargestellt werden die Befunde gleichwohl aus
     Gründen der Übersichtlichkeit nur für die Gesamtgruppe der Kinder im Grundschulalter; auf mögliche
     Unterschiede zwischen den Jahrgängen wird im Bedarfsfall lediglich hingewiesen.
•    Zweitens werden die Berechnungen weitestgehend auf Ebene der einzelnen Länder durchgeführt, so-
     weit uns dazu entsprechende Daten vorliegen. Diese Differenzierung erweist sich für das Grundschul-
     alter von Anfang an als notwendig. Dies hängt damit zusammen, dass die Unterschiede zwischen den
     Ländern auch innerhalb der beiden Gebietseinheiten West- und Ostdeutschland so groß sind, dass
     eine dementsprechend grobe Sortierung nicht zielführend wäre. Die teils erheblichen Unterschiede
     zeigen sich in mehrfacher Hinsicht: etwa in der bildungspolitischen Entscheidung der Länder, welche
     Angebotsformate exklusiv oder in Mischform in dem jeweiligen Land angeboten werden (schulische
     und/oder Jugendhilfe-Angebote), etwa in den von den Eltern artikulierten Bedarfen sowie in den bis-
     lang erreichten Ausbauständen – somit also in der Kluft zwischen Angebot und Nachfrage an Ganz-
     tagsangeboten.

Allerdings müssen im Gegenzug auch einige Nachteile dieser Berechnungen im Vorhinein klar benannt
werden, um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken:

•    Auf der einen Seite kann bei der Bestimmung der vorhandenen Platzzahl nicht annähernd eine ähnli-
     che Genauigkeit wie bei den Angeboten der Kitas und der Tagespflege für Kinder vor dem Schuleintritt
     zugrunde gelegt werden. Mit der KMK- und der KJH-Statistik fließen nicht nur 2 verschiedene, nicht
     aufeinander abgestimmte Statistiken in die Berechnungen ein, die dazu führen, dass Kinder bzw.
     Plätze zum Teil doppelt gezählt werden, sondern zugleich wird auch ein Teil der Kinder, die ein Ange-
     bot der sog. „Übermittagsbetreuung“ nutzen, in einigen Ländern in der KMK-Statistik mitgezählt (in
     anderen nicht), ohne den besonderen Status dieser Angebotsbesonderheit eigens auszuweisen.
•    Auf der anderen Seite fehlen in der Schulstatistik jegliche Daten und Erkenntnisse über die Anzahl des
     nicht-unterrichtenden, pädagogischen Personals in ganztagsschulischen Angeboten ebenso wie zu ih-
     rer Qualifikation, ihrem Alter und ihrem Beschäftigungsumfang, sodass in dieser Hinsicht keinerlei
     Berechnungen zum Ersatzbedarf aufgrund ausscheidender Personen vorgenommen werden können.
     Infolgedessen lassen sich zurzeit auch keine sinnvollen Abschätzungen anstellen, welche Berufsgrup-
     pen in welchem Ausmaß in die Ganztagsangebote beruflich einmünden. 1

Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden in komprimierter, aber aus sich heraus verständlicher Form
die Analysen und Berechnungen vorgestellt werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit detaillierter Be-
rechnungen werden im Anhang ergänzend zusätzliche Informationen aufbereitet sowie weitere Tabellen
als Hintergrundmaterial zusammengestellt. 2 Darüber hinaus sind in Teil C die wichtigsten Kennwerte für
jedes Bundesland in einer Überblickstabelle zusammengestellt.

1   Derartige Berechnungen konnten in Teil 1 für die Angebote für Kinder vor dem Schuleintritt durchgeführt werden.
2   Es werden in aller Regel gerundete Werte (auf 100 bzw. bei den Kosten auf Millionen) berichtet. Dadurch kann es zu kleineren
    Abweichungen bei den Aufsummierungen kommen.
                                                                                                                              6
TEIL A
AUSGANGSLAGE IN 2019/20

                          7
1. Ungeklärte Ausgangslage – Ganztagsplätze
   für Grundschulkinder
Bereits die Ermittlung des aktuell genutzten Ganztagsangebots stellt eine große Herausforderung für die
Vorausberechnung des Ganztags-Platzbedarfs für Grundschulkinder dar. Von daher erstaunt es auch nicht
mehr ganz so sehr, dass Politik und Fachwelt der Beantwortung dieser Frage bislang kaum Aufmerksam-
keit geschenkt haben. Das dahinterliegende Problem hängt vor allem mit den disparaten Angebotsforma-
ten und Zuständigkeiten zusammen und ihrer zum Teil völlig unzureichenden oder gänzlich fehlenden
statistischen Aufbereitung. Deshalb wird den Analysen eine Darstellung bzw. Einschätzung der Ist-Situa-
tion vorangestellt, die auch der Herausarbeitung der hier zugrunde gelegten Definition der Ganztagsan-
gebote dient.

Bis heute gibt es keine integrierte Gesamtzahl für alle Kinder im Grundschulalter, die aktuell ein Ganz-
tagsangebot nutzen, sodass die Bestimmung der realen Anzahl an Kindern im Grundschulalter in ganztä-
gigen Angeboten nur einen Näherungswert darstellt. Dies liegt auch daran, dass Kinder im Grundschulal-
ter – je nach Land – sowohl Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (altersgemischte Kindertageseinrich-
tungen und Horte nach §§ 22 ff. SGB VIII) in Anspruch nehmen können (sofern diese in dem jeweiligen
Land angeboten werden) als auch gebundene, teilgebundene und offene Formen 3 der Ganztagsgrund-
schulen nach der Definition der Kultusministerkonferenz – KMK (der zufolge die Schulen ihrerseits an min-
destens 3 Tagen pro Woche mit mindestens 7 Stunden Öffnungszeit Angebote bereitstellen müssen).

Darüber hinaus gibt es vor allem in den westdeutschen Ländern noch zusätzliche Angebotsformate wie
die (Über-)Mittagsbetreuung oder die flexible Nachmittagsbetreuung in Baden-Württemberg. In den letz-
ten 5 Jahren wurden diese zusätzlichen, meist nicht gesetzlich geregelten Angebote zumindest in Teilen
in der Ganztagsschulstatistik der KMK mitgezählt, obgleich nach wie vor unklar ist, inwieweit sie die Vor-
gaben der KMK – etwa in zeitlicher Hinsicht oder in punkto Zuständigkeit – durchweg erfüllen.

Unter dem Strich gibt es mithin keine Statistik, die die Nutzung aller ganztägigen Angebote im Grundschul-
alter integrativ zusammenstellt (eine Annäherung versucht die Autorengruppe Bildungsberichterstattung
2020). Während Formate wie die Übermittagsbetreuung in nahezu allen Ländern gar nicht eigenständig
ausgewiesen werden, liegen für die Horte bzw. Kindertageseinrichtungen differenzierte Ergebnisse auf
Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik vor (vgl. Tabelle 1). Die Anzahl der Schulkinder an Ganztagsschu-
len wird daneben jährlich in der KMK-Ganztagsschulstatistik berichtet (vgl. Tabelle 2). Da diese beiden
Datenquellen aber nicht untereinander abgestimmt sind, kommt es in einigen Ländern (konkret: Bran-
denburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie neuerdings auch in Mecklenburg-Vorpommern) zu erkenn-
baren Doppelzählungen; für die Mehrzahl der weiteren Ländern kann es auch zu Doppelterfassungen
kommen, was jedoch über die Statistiken nicht erkennbar ist, sodass am Ende nicht abschließend geklärt
werden kann, wie viele Kinder in der Summe in dem jeweiligen Land Ganztagsangebote nutzen und ledig-
lich Annäherungen an die tatsächliche Inanspruchnahme vorgenommen werden können.

3   Aufgrund der weitgehend unzureichenden Datenlage (z.B. liegen teilweise nur auf Schul-, nicht aber auf Schulkind-Ebene
    entsprechend differenzierte Daten vor) wird im weiteren Verlauf auf eine Differenzierung der schulischen Angebotsformen
    nach gebundenen und offenen Formen weitgehend verzichtet. In verschiedenen Zusammenhängen, in denen diese als rele-
    vant erachtet werden, wird die Bedeutung der konkreten Angebotsform jedoch diskutiert und teils eingerechnet (insbeson-
    dere innerhalb der Personalbedarfsberechnungen).
                                                                                                                         8
Tabelle 1: Unbereinigte* Anzahl an Schulkindern unter 11 Jahren in altersgemischten Kindertageseinrichtungen und Horten
nach Jahren und Ländern (jeweils zum 01.03.; Kinder- und Jugendhilfestatistik)

                                          Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH)
                                                                                                                     Veränderung zw.
                   2006      2013       2014       2015       2016       2017       2018       2019       2020        2006 und 2020
 Bad.-Württemb.     19.534    27.799     26.579     26.945     25.386     26.104     24.526     23.632     23.967      +4.433    (+23%)
 Bayern             39.890    71.485     73.754     77.413     80.758     84.193     85.373     86.423     88.299     +48.409   (+121%)
 Berlin                82           0          0          0          0          0          0          0          0        -82   (-100%)
 Brandenburg        45.078    61.898     62.986     65.343     67.508     70.180     72.219     72.534     74.457     +29.379    (+65%)
 Bremen              3.791     3.325      3.119      3.065      2.883      2.651      2.893      2.962      3.007        -784    (-21%)
 Hamburg            12.900    16.394      4.785      4.773      4.983      1.514      1.371      1.419      1.377     -11.523    (-89%)
 Hessen             24.117    28.884     27.542     27.879     27.039     26.807     26.073     24.785     23.668        -449     (-2%)
 Meckl.-Vorpom.     21.929    32.445     33.320     34.231     35.478     36.864     37.990     38.561     40.190     +18.261    (+83%)
 Niedersachsen      12.475    26.400     27.889     29.453     31.211     32.447     32.908     32.834     32.788     +20.313   (+163%)
 Nordr.-Westf.      37.999     3.367      3.124      3.365      2.955      3.169      3.234      2.812      2.726     -35.273    (-93%)
 Rheinland-Pfalz     6.746     7.900      7.758      7.792      7.850      7.821      7.843      7.871      7.839      +1.093    (+16%)
 Saarland            2.315     2.030      2.025      2.147      2.444      2.758      2.291      2.351      2.457       +142      (+6%)
 Sachsen            73.670   106.016    109.593    112.653    116.543    121.475    125.281    127.481    130.107     +56.437    (+77%)
 Sachsen-Anhalt     30.696    45.525     46.196     47.655     49.304     51.689     53.144     53.772     54.248     +23.552    (+77%)
 Schl.-Holstein      6.276     8.106      8.001      8.030      8.479      9.169      8.918      8.952      9.319      +3.043    (+48%)
 Thüringen           1.640     1.073       915        805        724        563        469        409        405       -1.235    (-75%)
 Ostdeutschland    173.095   246.957    253.010    260.687    269.557    280.771    289.103    292.757    299.407    +126.312    (+73%)
 Westdeutschland   166.043   195.690    184.576    190.862    193.988    196.633    195.430    194.041    195.447     +29.404    (+18%)
 Deutschland       339.138   442.647    437.586    451.549    463.545    477.404    484.533    486.798    494.854    +155.716    (+46%)

* Ohne Bereinigung um mögliche Doppelzählungen, also inkl. Kinder, die auch in der Schulstatistik erfasst werden. Länder, in
denen von Doppelzählungen ausgegangen werden kann, sind in den betroffenen Jahren grau hinterlegt.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und
in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre, eigene Berechnungen

Zudem werden Kinder in Übermittagsbetreuung oder anderen Angebotsformaten, die weder der Kinder-
und Jugendhilfe zugerechnet werden, noch die schulbezogenen Kriterien einer Ganztagsschule erfüllen,
statistisch nicht eigens erfasst, allenfalls in einzelnen Ländern – allerdings nur implizit – den Ganztags-
schulen in der KMK-Statistik zugerechnet, wobei jedoch unklar bleibt, in welchem Umfang sie in den letz-
ten Jahren in die KMK-Statistik integriert worden sind. Generell entsteht aufgrund der unterschiedlichen,
auf den ersten Blick nicht immer eindeutigen 4 und zwischenzeitlich wechselnden rechtlichen Zuständig-
keiten für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Unklarheit darüber, welche Angebote an wel-
cher Stelle erfasst werden und wie vollständig die Daten in diesem Bereich sind.

Zumindest für Bayern ist bekannt, dass zwischen 2017/18 und 2018/19 sogar wieder die Formate der sog.
„kurzen Übermittagsbetreuung“ (bis 14:30 Uhr) aus der KMK-Statistik herausgenommen wurden, da diese
die KMK-Kriterien nicht erfüllen, aber zwischenzeitlich miteinbezogen waren. Zuletzt wurden auch in Ba-
den-Württemberg weitere Angebote – und zwar kommunale Betreuungsangebote – in die Meldung zur
KMK-Statistik aufgenommen, was zu einem erheblichen Anstieg der Plätze zwischen 2018/19 und
2019/20 (+135%) führte (vgl. Tabelle 2).

4   Beispielsweise liegt der Schulhort in Thüringen im Zuständigkeitsbereich der KMK, gleichwohl existieren in diesem Land eben-
    falls Hortangebote der Kinder- und Jugendhilfe. Eine ausschließlich schulische Zuständigkeit dürfte jedenfalls in der Praxis
    höchst selten vorliegen, sodass ein Abgleich verschiedener Datenquellen in aller Regel unumgänglich ist.
                                                                                                                                       9
Tabelle 2: Unbereinigte* Anzahl an Kindern in Ganztagsgrundschulen (inkl. Primarstufen in Integrierten Gesamtschulen und
Freien Waldorfschulen)** nach Schuljahren und Ländern (KMK-Schulstatistik)

                                           Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK)
                                                                                                                               Veränderung zw.
                     2005/065)   2012/13    2013/14    2014/15   2015/16   2016/17       2017/18       2018/19    2019/20    2005/06 und 2019/20
 Bad.-Württemb.1)       9.666     42.287      45.887    51.659    60.843     70.525        75.565        76.243    178.851   +169.185   (+1.750%)
 Bayern2)              10.801     35.286      38.471    41.681    47.189    106.929       106.767        89.618     87.348    +76.547    (+709%)
 Berlin                61.218     86.811      92.518    92.642    95.596    100.099       102.797        99.236    105.599    +44.381     (+72%)
 Brandenburg           11.131     33.118      33.192    33.763    34.029     36.805        38.720        39.838     40.146    +29.015    (+261%)
 Bremen                 2.543      7.070       7.582     8.191     9.016      9.668        10.199        10.153     10.534     +7.991    (+314%)
 Hamburg                2.661     23.926      55.081    56.701    58.661     60.515        61.856        62.768     63.971    +61.310   (+2.304%)
 Hessen                11.432     46.277      52.903    57.069    57.480     71.434        77.412        86.642     92.556    +81.124    (+710%)
 Meckl.-Vorpom.3)       3.555      1.009       1.019       717     1.169             0             0          0     24.228    +20.673    (+582%)
 Niedersachsen          6.678     61.799      69.877    77.673    85.133     94.710       102.252       108.384    111.482   +104.804   (+1.569%)
 Nordr.-Westf.         64.318    239.189     244.194   257.214   266.536    282.882       292.945       302.100    310.927   +246.609    (+383%)
 Rheinland-Pfalz4)     10.570     35.886      37.945    42.372    45.782     51.230        67.387        65.920     69.719    +59.149    (+560%)
 Saarland               3.275     12.516      12.254    13.177    14.132     14.890        16.156        16.420     17.472    +14.197    (+433%)
 Sachsen               63.419    102.710     103.095   110.371   113.039    116.966       122.392       124.352    127.567    +64.148    (+101%)
 Sachsen-Anhalt         2.833      2.443       2.459     2.599     2.654     45.998        46.809        46.720     46.440    +43.607   (+1.539%)
 Schl.-Holstein        11.672     17.210      18.259    19.433    20.391     21.561        22.193        22.483     23.273    +11.601     (+99%)
 Thüringen             38.371     58.477      58.101    58.184    59.402     64.027        64.216        67.612     67.248    +28.877     (+75%)
 Ostdeutschland       180.527    284.568     290.384   298.276   305.889    363.895       374.934       377.758    411.228   +230.701    (+128%)
 Westdeutschland      133.616    521.446     582.453   625.170   665.163    784.344       832.732       840.731    966.133   +832.517    (+623%)
 Deutschland          314.143    806.014     872.837   923.446   971.052   1.148.239     1.207.666     1.218.489 1.377.361 +1.063.218    (+338%)

* Ohne Bereinigung um mögliche Doppelzählungen, also inkl. Kinder, die auch in der Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst wer-
den. Länder, in denen von Doppelzählungen ausgegangen werden kann, sind grau hinterlegt.
** Im Vergleich zu früheren Auswertungen der Anzahl an Kindern in Ganztagsgrundschulen werden mittlerweile – und so auch
hier – die Primarstufen in Integrierten Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen mit eingerechnet. Es kann daher zu höheren
Werten kommen als in anderen Datenzusammenstellungen.
Anmerkungen:
Seit dem Schuljahr 2016/17 findet die erweiterte Definition für die offenen Ganztagsangebote Anwendung. Daher kann es zu
einem deutlichen Anstieg kommen, der (zumindest teilweise) darauf zurückzuführen ist.
Sprunghafte Veränderungen von mind. 15% innerhalb eines Jahres sind fett markiert. Sprunghafte Veränderungen, die weitge-
hend auf zusätzlich berücksichtigte Datenquellen oder Angebotsformen sowie auf eine nachträgliche Anpassung an die erwei-
terte Definition für die offenen Ganztagsangebote zurückzuführen sind, sind fett markiert mit farbiger Umrandung. Sprünge, die
in der Umstellung des Systems (z.B. von Hort auf schulische Angebote) begründet liegen, werden kursiv mit farbiger Umrandung
dargestellt.
Für die Länder HE, NI und ST liegen keine Angaben über private Ganztagsangebote vor.
Länderspezifika:
1) BW: Seit dem Schuljahr 2019/20 einschließlich Teilnehmenden an kommunalen Betreuungsangeboten. Doppelzählungen sind
möglich.
2) BY: Zum Schuljahr 2016/17 wurden weitere Formate in die Statistik gemeldet, die letztlich nicht der erweiterten Definition der
KMK entsprachen. Ab dem Schuljahr 2018/19 folgte die Berücksichtigung der erweiterten Definition zu den offenen Ganztags-
schulangeboten und somit die Rückkorrektur.
3) MV: Bis (einschließlich) 2018 keine Berücksichtigung der erweiterten Definition zu den offenen Ganztagsschulangeboten.
4) RLP: Ab 2017/18 Schließung von Datenlücken durch Einbeziehung zusätzlicher Datenquellen.
5) Der Referenzwert von 2005/06 beinhaltet im Gegensatz zu dem aktuellen Wert keine Informationen den Primarstufen Freier
Waldorfschulen und Integrierter Gesamtschulen. Aufgrund der geringen Fallzahlen bei diesen Schulformen lassen sich die Werte
dennoch miteinander vergleichen
Quelle: Sekretariat der KMK, Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik verschiedene
Jahrgänge, eigene Berechnungen

                                                                                                                                                   10
Auch andere, auffällig sprunghafte Anstiege binnen eines Jahres deuten sich im Zeitverlauf an: Im Jahr
2017 stieg die Anzahl der Grundschulkinder in Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz durch den Einbezug
weiterer Datenquellen deutlich an. In Hamburg zeigen sich nach dem Schuljahr 2012/13 ebenfalls sprung-
hafte Veränderungen. Diese begründen sich über die Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung
an Hamburger Schulen (GBS) und der damit verbundenen Verschiebung der Plätze aus dem Hortbereich
in die Ganztagsschulen. In den Jahren nach der Einführung kam es teilweise zu Doppelnennungen in bei-
den Statistiken, die erst ab dem Schuljahr 2017/18 bereinigt werden konnten. Offensichtliche Doppelzäh-
lungen lassen sich auch in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und seit dem aktuellen Jahr ebenfalls in
Mecklenburg-Vorpommern beobachten. In diesen Ländern wurden und werden (zumindest für einige
Jahre) Kinder sowohl in der KMK- als auch der KJH-Statistik ausgewiesen, was sich dadurch zeigt, dass man
bei Addition beider Ergebnisse und Relationierung auf die altersgleiche Bevölkerung zu Quoten von über
100% kommt.

Eine schlichte Aufaddierung der Kinderzahlen beider Quellen für alle Länder wäre demnach nicht zielfüh-
rend. Vielmehr müssen Annahmen getroffen werden, um sich trotz dieser unklaren Ausgangslage der tat-
sächlichen Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten in den einzelnen Ländern anzunähern. 5 Auf diese
Weise kann mittels beider amtlicher Datenquellen eine integrierte und entsprechend bereinigte Inan-
spruchnahme ermittelt werden (vgl. Abbildung 1).

5   Für Länder, in denen es offensichtlich zu Doppelzählungen kam, da sich bei Aufaddieren der Angebote eine Inanspruchnahme
    von weit über 100% ergibt (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt), werden nur die Kinder
    berücksichtigt, die das Angebot besuchen, in dem die höhere Anzahl von Kindern gemeldet wurde (in der Regel sind dies die
    Angebote der Kinder- und Jugendhilfe).
                                                                                                                          11
Abbildung 1: Inanspruchnahme1 von Ganztagsangeboten2 für Kinder im Grundschulalter 2019/203 nach Ländern, bereinigte
Quoten nach KMK- und KJH-Daten (in Prozent)

                                          Amtliche Quellen 2019/20 bereinigt

            Hortangebote                                                 Hort und/oder
                                          Ganztagsschule                                                 Nicht erfasst*
                                                                         Ganztagsschule
     BW         6                 BW       45                     BW                             BW       49
      BY    19                     BY      19                      BY                             BY      62
      BE    0                      BE      79                      BE                             BE      21
      BB    38                     BB                              BB      44                     BB      19
      HB    13                     HB      45                      HB                             HB      42
      HH     2                     HH      97                      HH                             HH      1
      HE    10                     HE      41                      HE                             HE      49
     MV     28                    MV                              MV       43                    MV       28
       NI   12                      NI     39                       NI                             NI     49
     NW     0                     NW       49                     NW                             NW       51
      RP        6                  RP      49                      RP                             RP      45
       SL        8                  SL     56                       SL                             SL     36
      SN    2                      SN                              SN      87                     SN          11
      ST            11             ST                              ST      64                     ST      26
      SH         9                 SH      23                      SH                             SH      68
      TH    1                      TH      91                      TH                             TH          9
    O-DE            11           O-DE      30                    O-DE      41                   O-DE      18
    W-DE         8               W-DE      41                    W-DE                           W-DE      51
      DE            9              DE      39                      DE       8                     DE      45

* Die Kategorie „Nicht erfasst“ beinhaltet jene Grundschulkinder, die laut der verwendeten amtlichen Statistiken kein Ganz-
tagsangebot in Anspruch nehmen. Enthalten ist hier ebenfalls die Tagespflege, die aber lediglich weniger als 1% der nicht erfass-
ten Kinder ausmacht. Inwiefern und welche Angebote der Übermittagsbetreuung hier einfließen (insb. kurze Angebote sollten
weitgehend enthalten sein) oder möglicherweise bereits in den Statistiken enthalten sind, ist für viele Länder nicht vollständig
aufklärbar. Weitere Angebote für Grundschulkinder, die nicht in den amtlichen Statistiken erfasst werden, zählen hier ebenfalls
zur Kategorie „Nicht erfasst“.
1 Die Quote der Bildungsbeteiligung wurde jeweils anhand der Gruppe der 6,5- bis 10,5-Jährigen in der Bevölkerung berechnet.
2 Grundschulen sowie Primarstufen an Freien Waldorf- und Integrierten Gesamtschulen.
3 Die Statistiken weisen unterschiedliche Stichtage auf: Die Kinder im Grundschulalter in Hortangeboten werden am 01.03.2019
sowie am 01.03.2020 und die Kinder in Ganztagsgrundschulen im Herbst 2018 und 2019 erfasst.
Für die Länder HE, NI und ST liegen keine Angaben über private Ganztagsangebote vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und
in öffentlich geförderter Kindertagespflege 2020. Sowie Sekretariat der KMK, Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den
Ländern in der Bundesrepublik 2019; eigene Berechnungen

Eine weitere Datenquelle, die Auskunft über die besuchten Angebotsformen von Grundschulkindern gibt,
ist die sogenannte Kinderbetreuungsstudie (KiBS). Dabei handelt es sich um eine repräsentative Umfrage,
in der Eltern Auskunft über die aktuelle Betreuungssituation ihrer Kinder im Grundschulalter geben. Diese
wird jährlich wiederholt – zuletzt im Jahr 2020. Hierüber liegen somit Auskünfte zu Angebotsformen aus
Elternsicht vor, die nicht (einheitlich) über die KJH- oder die KMK-Statistik erfasst werden, wie die Ange-
bote der Übermittagsbetreuung (vgl. Abbildung 2). 6 Gleichzeitig muss bedacht werden – und dies zeigt
sich auch im Vergleich der Quellen –, dass die von den Eltern so benannten Betreuungsformen häufig
nicht mit der landespolitisch offiziellen Sprachregelung übereinstimmen, da es Differenzen zwischen dem

6    Allerdings dürfen die KiBS-Daten nicht losgelöst von den amtlichen Daten betrachtet werden, da die Gewichtung der KiBS-
     Erhebungen auf den Ergebnissen dieser beruht.
                                                                                                                             12
alltäglichen Sprachgebrauch der Eltern und der ressortmäßigen Zuordnung der ganztägigen Angebote auf
Länderebene gibt.
Abbildung 2: Inanspruchnahme1 von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter 2020 nach Ländern, Elternangaben
aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 (in Prozent)

                                             DJI Kinderbetreuungsstudie 2020
                                                                                                   Keine
         Hortangebote                  Ganztagsschule                Übermittagsbetreuung          Inanspruchnahme*
  BW     27                     BW     21                     BW      16                    BW     36
   BY    25                      BY    12                      BY     22                     BY    41
   BE    54                      BE    25                      BE         9                  BE    12
   BB    57                      BB    25                      BB         5                  BB    13
   HB    18                      HB    43                      HB      5                     HB    35
   HH    17                      HH    76                      HH     3                      HH     4
   HE    34                      HE    17                      HE     18                     HE    31
  MV      53                    MV      21                    MV      3                     MV     23
    NI   16                       NI   35                       NI   12                       NI   38
  NW      4                     NW     43                     NW     19                     NW     34
   RP    24                      RP    28                      RP     21                     RP    27
    SL   19                       SL   46                       SL        9                   SL   26
   SN    71                      SN     23                     SN     1                      SN     5
   ST    62                      ST    13                      ST         8                  ST    17
   SH    17                      SH    16                      SH    20                      SH    47
   TH    53                      TH    41                      TH     2                      TH     4
 O-DE    59                    O-DE    25                    O-DE     5                    O-DE          11
 W-DE    18                    W-DE    29                    W-DE    18                    W-DE    35
   DE    26                            28                      DE    15                      DE     30

* Die Kategorie „Keine Inanspruchnahme“ enthält neben den Eltern, die nach eigener Aussage kein Angebot in Anspruch nehmen,
auch die „Sonstige“-Kategorie, die deutschlandweit allerdings nur bei einem Prozent liegt.
1 Die Quote der Bildungsbeteiligung wurde jeweils anhand der Gruppe der 6,5- bis 10,5-Jährigen in der Bevölkerung berechnet.
Quelle: DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 (Erhebung 2020); eigene Darstellung

Unabhängig von der Datenquelle werden auch jenseits der von amtlicher Seite unklaren Zuordnung der
Übermittagsbetreuung deutliche Unterschiede zwischen den Landesteilen und den Ländern sichtbar (Ab-
bildung 1 und Abbildung 2). Insgesamt überwiegen im Vergleich zu Westdeutschland in den ostdeutschen
Ländern die Hortangebote bzw. die in die Grundschulen integrierten Horte, und es liegen insgesamt er-
kennbar höhere Inanspruchnahmequoten vor. Für Westdeutschland zeigt sich ein äußerst heterogenes
Bild, es werden sowohl in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme als auch hinsichtlich der Verteilung
der Angebotsformen große Unterschiede zwischen den Ländern deutlich. Auf diese wird an dieser Stelle
nicht im Detail eingegangen, es soll aber zumindest auf einige Auffälligkeiten im Vergleich der amtlichen
Daten mit der Elternbefragung eingegangen werden.

Erstens sind die bereits genannten Differenzen zwischen dem alltäglichen Sprachgebrauch der Eltern und
damit deren Angaben zur Betreuungssituation ihrer Kinder und der tatsächlichen Verortung der Plätze in
der amtlichen Statistik zu benennen. So werden z.B. in Berlin in der KJH-Statistik keine Schulkinder (mehr)
erfasst, da die Angebote seit einigen Jahren nur noch über die Ganztagsschule organisiert und rechtlich
verortet werden. Dennoch bezeichnen die Eltern die Angebote an Grundschulen weiterhin als „Horte“,
was sie früher unstrittig auch waren. Im Ergebnis besuchen in Berlin laut Elternbefragung 54% der Kinder
im Grundschulalter ein Hortangebot, obwohl diese laut Landesregelung nicht mehr existieren.

                                                                                                                         13
Diese Zuordnung verwundert insofern nicht, als dass auch von offizieller Seite die gängige Bezeichnung
Hort mitunter verwendet und Hortangebote gebucht werden können, obwohl es sich eigentlich um schu-
lische Angebote handelt. 7 Komplexer und unübersichtlicher werden diese Differenzen in Ländern, in de-
nen auch gesetzlich mehrere Angebotsformen vorhanden sind und die Differenzen somit nicht eindeutig
geklärt werden können. Ein Beispiel hierfür wäre Hessen, wo laut KJH-Statistik 10% der Kinder ein Hort-
angebot besuchen, in der Elternbefragung jedoch 34% der Eltern dies für ihr Kind angaben. Zweitens wird
im Vergleich deutlich, in welchem Umfang die nicht über die amtliche Statistik erfassten Angebote (und
hier insbesondere die Übermittagsbetreuung) die Inanspruchnahme steigern. Während laut amtlicher
Statistik rund 55% der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot nutzen, sind es bei Berücksichti-
gung der weiteren Angebote 71%. Besonders deutlich wird diese Differenz in Bayern und Schleswig-Hol-
stein mit einem Unterschied der Inanspruchnahme von 22 bzw. 23 Prozentpunkten.

In der Gesamtbetrachtung aber lässt sich anhand der verschiedenen Datenquellen ein Bild zur aktuellen
Betreuungssituation der Kinder im Grundschulalter zeichnen, das als Ausgangslage für die weiteren Ana-
lysen dient. Herangezogen werden im weiteren Verlauf die aus beiden amtlichen Quellen integrierten,
zuvor aufgeführten Inanspruchnahmequoten und deren Verteilung auf die Angebotsformate (aus Abbil-
dung 1). 8

Nach der Bereinigung von Doppelzählungen in den Ländern, in denen bekannt ist, dass Kinder sowohl in
der KJH- als auch in der KMK-Statistik gemeldet werden (d.h. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Sachsen-Anhalt), kann für die Grundschulkinder in den Ländern jeweils eine Gesamtzahl für
die (statistisch erfasste) Inanspruchnahme ganztägiger Angebote ausgewiesen werden (vgl. Tabelle 3): Die
Inanspruchnahmequote ist in Schleswig-Holstein und Bayern mit unter 40 Prozent vergleichsweise gering,
während sie in Hamburg und Thüringen bei über 90 Prozent liegt. Insgesamt nahmen im Schuljahr
2019/20 rund 1.634.000 Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot an Grundschulen oder im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch; das entspricht einem Anteil von rund 55% der Kinder im
Grundschulalter. 9

7   Siehe dazu bspw. die Webseite der Stadt Berlin https://www.berlin.de/familie/de/informationen/ergaenzende-foerderung-
    und-betreuung-von-grundschulkindern-hort-232, Zugriff am 26.08.2021.
8   Für die bereits genannten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, für die bekannt ist,
    dass Kinder doppelt gemeldet werden, wird auf die Verteilung auf die Angebotsformate laut KiBS (Angaben der Eltern) zu-
    rückgegriffen.
9   Für die Vorausberechnungen zu den Platzbedarfen werden die Kinder anhand der Verteilung innerhalb der KJH-Statistik auf
    die 4 Klassenstufen verteilt. So werden klassenstufenspezifische Quoten der Inanspruchnahme geschätzt. Nähere Informati-
    onen hierzu sind in Ergänzung 2 zu finden.
                                                                                                                         14
Tabelle 3: Anzahl der vorhandenen Ganztagsplätze und Quote der Inanspruchnahme1 von Ganztagsangeboten
für Kinder im Grundschulalter 2019/20 nach Ländern, bereinigte Werte amtlicher Quellen (absolut und in Prozent)

                                        Anzahl Kinder in                Quote der
                                       Ganztagsangeboten            Inanspruchnahme
 Baden-Württemberg                               202.800                          51%
 Bayern                                          175.600                          38%
 Berlin                                          105.600                          79%
 Brandenburg                                      74.500                          81%
 Bremen                                           13.500                          58%
 Hamburg                                          65.300                          99%
 Hessen                                          116.200                          51%
 Mecklenburg-Vorpommern                           40.200                          72%
 Niedersachsen                                   144.300                          51%
 Nordrhein-Westfalen                             313.700                          49%
 Rheinland-Pfalz                                  77.600                          55%
 Saarland                                         19.900                          64%
 Sachsen                                         130.100                          89%
 Sachsen-Anhalt                                   54.200                          74%
 Schleswig-Holstein                               32.600                          32%
 Thüringen                                        67.700                          91%
 Ostdeutschland                                  472.300                          82%
 Westdeutschland                               1.161.600                          49%
 Deutschland                                   1.633.800                          55%
1 Die Quote beziffert den Anteil an der altersgleichen Bevölkerung. Weitere Hinweise sind den Anmerkungen unter Abbildung 1
zu entnehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und
in öffentlich geförderter Kindertagespflege 2020. Sowie Sekretariat der KMK, Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den
Ländern in der Bundesrepublik 2019; eigene Berechnungen

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2. Demografie: Entwicklung der Kinderzahl im Grundschulalter
Um den Platzbedarf auf Basis der letzten verfügbaren Ist-Situation vorauszuberechnen, müssen zusätzli-
che Annahmen dazu getroffen werden, wie viele Kinder im Grundschulalter es zukünftig geben wird, ge-
nauer: müssen die sich abzeichnenden demografischen Entwicklungen und die Anzahl der Kinder in den
entsprechenden Klassenstufen 1 bis 4 bis zum Schuljahr 2029/30 abgeschätzt werden. Für die Vorausbe-
rechnung dieser Entwicklungen wird nachfolgend die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene „Vari-
ante 2“ der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (kBV) aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt
(Statistisches Bundesamt 2019a). 10 Verwendet werden die vorausberechneten Bevölkerungszahlen zum
Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres, die sich mit den Ist-Werten vom 31.12.2019 vergleichen lassen. 11

Da über die Bevölkerungsstatistik nicht eindeutig bestimmbar ist, wann genau ein Kind eingeschult wird,
wird für die Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung annäherungsweise angenommen, dass nur
die Hälfte des Jahrgangs der 6-Jährigen eingeschult wird, während sich am anderen Ende ein halber Jahr-
gang der 10-Jährigen bereits im 5. Schuljahr befindet, also außerhalb der ersten 4 Grundschuljahre. Dem-
entsprechend wird die Altersspanne der 6,5- bis 10,5-Jährigen als Referenzwert zugrunde gelegt, sodass
neben den 3 unstrittigen Jahrgängen der 7-, 8- und 9-Jährigen jeweils ein halber Jahrgang der 6- und der
10-Jährigen hinzugerechnet wird und somit näherungsweise die Anzahl der Kinder im Grundschulalter
bestimmt werden kann. 12

Mit Blick auf die Daten zeigt sich deutlich: Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen für Kinder im Grund-
schulalter entspricht erwartungsgemäß überwiegend einer zeitversetzten Fortführung der starken Dyna-
mik bei den jüngeren Kindern (vgl. Rauschenbach et al. 2020: Teil 1 der Vorausberechnungen). Die Anzahl
der Grundschulkinder wird deutschlandweit voraussichtlich noch bis Ende des Jahres 2026 deutlich stei-
gen (+11% im Vergleich zu 2019) und daraufhin leicht zurückgehen. Aber auch gegen Ende des Jahrzehnts
(31.12.2029) wird es voraussichtlich noch 10% mehr Kinder im Grundschulalter geben als im Vergleichs-
jahr 2019. 13 Erst weitere 10 Jahre später werden die Zahlen deutschlandweit voraussichtlich auf das Ni-
veau von Ende 2019 zurückgegangen sein. Gleichwohl ist es bei diesem Thema von großer Bedeutung, die
ungleichen Entwicklungen zwischen Ost- und Westdeutschland zu beachten, da diese sichtlich anders ver-
laufen.

10 Nähere Informationen zu den Annahmen der Varianten und länderspezifische Bevölkerungsvorausberechnungen finden sich
   in Ergänzung 1.
11 Das eröffnet grundsätzlich einen ersten Vergleich mit der realen Entwicklung anhand der inzwischen vorliegenden Bevölke-
   rungszahlen zum 31.12.2019. Demnach zeigt sich, dass die Anzahl der Kinder im Grundschulalter in den Vorausberechnungen
   in beiden Landesteilen etwas unterschätzt wurde (West: 0,6%; Ost: 0,2%), die realen Werte also leicht über den geschätzten
   Werten liegen. Insgesamt sind die Abweichungen aber nicht gravierend.
12 Tiefergehende Informationen und Überlegungen zur Berechnung der Inanspruchnahmequoten finden sich bei Detemple et
   al. (2021).
13 Die jährlichen vorausberechneten Bevölkerungszahlen für Kinder im Grundschulalter für Deutschland, Ost-/Westdeutschland
   und die Länder sind Tabelle 13 zu entnehmen. Im Vergleich zur hier verwendeten „Variante 2“ sagt die „Variante 3“ der 14.
   kBV, die ein höheres Wanderungssaldo annimmt, einen Anstieg um 13% voraus, was 85.500 Kindern zusätzlich zur „Variante
   2“ entspricht. Ende September 2021 veröffentlichte das Statistische Bundesamt zudem einen Ausblick auf die Bevölkerungs-
   entwicklung nach dem Corona-Jahr 2020 (Statistisches Bundesamt 2021). Diese mittelfristige Bevölkerungsvorausberechnung
   bis zum Jahr 2035 umfasst zwei Varianten, die sich insbesondere bezüglich der Annahmen zum Wanderungssaldo von der
   verwendeten „Variante 2“ unterscheiden. Für die Altersgruppe der 6,5- bis 10,5-Jährigen wird demnach bis zum Jahr 2029
   deutschlandweit ein Zuwachs um 7% (Variante „moderat“) bzw. 11% (Variante „hoch“) im Vergleich zu 2019 erwartet. Die in
   „Variante 2“ erwarteten +10% liegen also innerhalb dieser neuen Spannweite. Erst mit Blick auf die Länder werden deutli-
   chere Unterschiede zur „Variante 2“ sichtbar. So zeigen sich für BY, BB, NI und RP, dass die voraussichtlichen Bevölkerungs-
   zahlen in beiden neuen Varianten oberhalb der „Variante 2“ liegen, die „Variante 2“ diese also möglicherweise unterschätzt,
   während es in BE, HB, HH, SN, ST und TH durch „Variante 2“ eventuell zu einer Überschätzung der künftigen Bevölkerungs-
   zahlen kommt.
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2.1 Westdeutsche Länder
In Westdeutschland erhöht sich die Anzahl an Kindern im Grundschulalter in den kommenden Jahren ver-
gleichsweise stark und wird ihren Höchstwert mit 2,66 Mio. Kindern erst Ende 2027 erreichen, was in etwa
einem Plus von 12% gegenüber dem Wert von 2019 mit 2,37 Mio. Kindern entspricht. Bis Ende 2029 sinkt
diese Anzahl nur noch minimal auf 2,66 Mio. Ein leichter Rückgang wirkt sich mithin für das Grundschul-
alter im Großen und Ganzen – zumindest für Westdeutschland – erst nach dem betrachteten Beobach-
tungszeitraum, also nach 2030, aus.

Dieses Muster – deutlicher Anstieg der Anzahl der Grundschulkinder bis etwa Mitte des Jahrzehnts, ge-
folgt von einer Stagnation auf hohem Niveau und einem anschließend beginnenden leichten Rückgang –
lässt sich grob in allen westdeutschen Ländern beobachten. Dem Umstand geschuldet, dass die Bevölke-
rungsgröße der Länder sehr unterschiedlich ist, wird die Entwicklung in den Ländern nachfolgend nicht an
absoluten Zahlen, sondern als Index dargestellt, wobei jeweils der vom Statistischen Bundesamt verwen-
dete Ausgangswert der Vorausberechnung (31.12.2019) die 100 Prozent-Linie markiert (Abbildung 3).
Dargestellt ist somit die prozentuale Entwicklung der vorausberechneten Anzahl an 6,5- bis 10,5-jährigen
Kindern in den Ländern bis zum Jahr 2029 im Vergleich zum letzten Ist-Wert aus dem Jahre 2019.
Abbildung 3: Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl an Kindern im Grundschulalter (6,5 bis 10,5 Jahre) in Westdeutschland
bis 2029 (jeweils 31.12.), Variante 2 der 14. kBV für die westdeutschen Länder ohne Berlin (Index: 31.12.2019 = 100; absolute
Veränderung 2019-2029)

                       HH        BY        HB       BW         RP       NW         HE        SL        NI       SH    WEST insg.
          31.12.2019   66.100   460.700   398.600   142.100   640.500    23.200   227.200   283.000   101.900   31.300 2.374.700
          31.12.2029   80.000   526.000   450.500   160.000   707.000    26.500   250.500   310.500   109.500   34.500 2.655.000

Anmerkung: Variante 2 der 14. kBV geht von einer moderaten Entwicklung sowohl der Geburten (Geburtenziffer = 1,55) als
auch der Lebenserwartung (bei Geburt: 84,4 Jahre (Jungen), 88,1 Jahre (Mädchen)) sowie des Wanderungssaldos aus (Rückgang
auf 206.000 bis 2026, danach konstant).
Quelle: Statistisches Bundesamt 2019a: eigene Berechnungen

Im Ergebnis wird deutlich, dass aller Voraussicht nach Ende 2029 die Anzahl der Kinder im Grundschulalter
in allen westdeutschen Ländern klar über dem Niveau am Ende des Jahres 2019 liegen wird. Die länder-
spezifischen Zuwachsraten in diesem Zeitraum variieren dabei zwischen 7% und 21% im Vergleich zu

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