Polestar Assistance Nutzen Sie den Polestar Connect Knopf oder die Polestar Connect App oder die Hotline +41 (0) 800 020 020

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Polestar
Assistance

Nutzen Sie den Polestar Connect Knopf
oder die Polestar Connect App
oder die Hotline +41 (0) 800 020 020
Polestar Assistance
                          Polestar Assistance

     Nutzen Sie den Polestar Connect Knopf, die Polestar Connect App
                     oder die Hotline +41 (0) 800 020 020

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Inhaltsverzeichnis
1.    Gegenstand der Versicherung                                    5
2.    Versicherte Personen                                           5
3.    Vertraglich geschützte Fahrzeuge                               5
4.    Örtlicher Geltungsbereich                                      5
5.    Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes                     5
6.    Pflichten der versicherten Person im Schadenfall               5
7.    Folgen von Verletzung der Auskunfts- und Verhaltenspflichten   6
8.    Versicherungsleistungen                                        6
8.1   Pannenhilfe / Abschleppen / Bergung                            6
8.2   Mietwagen / Übernachtung / Weiterreise                         6
      oder Rückreise an den Wohnort
8.3   Taxikosten                                                     7
8.4   Rücktransport des Fahrzeuges aus dem Ausland                   7
8.5   Abholung des wieder fahrtüchtigen Fahrzeuges                   7
8.6   Zustellung von Ersatzteilen im Ausland                         7
8.7   Benachrichtigungsservice                                       7
9.    Nicht versicherte Ereignisse / Ausschlüsse                     7
10.   Reduzierte Leistungen                                          8
11.   Definitionen                                                   8
12.   Verjährung                                                     8
13.   Gerichtsstand                                                  8
14.   Leistungserbringer                                             8

                                                                         3
Soforthilfe
    Pannenhilfe

    Wenn Sie sich in der Schweiz befinden                                    Wenn Sie sich im Ausland befinden
    Polestar Assistance-Zentrale                                             Polestar Assistance-Zentrale
    Tel. 0800 020 020                                                        Tel. +41 800 020 020

    Anmeldung und Erledigung Ihres Schadenfalls                              Deckungsübersicht Assistance-Versicherung
    Für die Anmeldung und Erledigung Ihres Schadenfalls wenden Sie sich      Für Detailangaben vergleichen Sie die Allgemeinen Versicherungsbe-
    an die Polestar Assistance, Buholzstrasse 40, 6032 Emmen LU.             dingungen, die allein massgebend sind und deren Ziffernummer mit der
                                                                             Nummerierung der Deckungsübersicht übereinstimmt.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Polestar Automotive Switzerland GmbH (hiernach: «Polestar Assistance»)

Assistance Versicherungsbestimmungen:                                              (begrenzt auf einen 200-km-Umkreis um Moskau, Sankt-Peters-
1.   Gegenstand der Versicherung                                                   burg, Rostow am Don, Togliatti und Perm), San Marino, Serbien,
     Die Polestar Assistance bietet Schutz und Mobilität. Sollte ein ver-          Slowakei, Spanien,   Schweden, Slowenien, Ungarn, Tschechische
     traglich geschütztes Fahrzeug durch eine Panne, Unfall, Diebstahl,            Republik, Türkei und Zypern (griechischer Teil). Dem Geltungsbe-
     Vandalismus, Feuer oder wegen defekter Sicherheitskomponenten                 reich Schweiz gleichgestellt ist das Fürstentum Liechtenstein. Bei
     fahruntüchtig oder unbenutzbar sein, hilft die Polestar Assistance            Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unter-
     rasch und unkompliziert.                                                      brochen, wenn die Abgangs- und Bestimmungsorte innerhalb die-
                                                                                   ser örtlichen Geltung liegen.
2.   Versicherte Personen
     Versichert sind der Lenker und die Insassen (maximal die gemäss        5.     Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes
     dem Fahrzeugausweis erlaubte Anzahl Passagiere), welche mit                   Die Versicherung für Neuwagen beginnt am Tage der ersten Imma-
     dem vertraglich geschützten Fahrzeug unterwegs sind.                          trikulation des Fahrzeuges und endet nach Ablauf von 5 Jahren am
                                                                                   letzten Tag um 24 Uhr. Die Polestar Longlife-Deckung beginnt am
3.   Vertraglich geschützte Fahrzeuge                                              Tage des auf der Versicherungspolice aufgeführten Datums und
     Motorfahrzeuge (Neuwagen) der Marke Polestar bis 3500 kg                      endet nach Ablauf am letzten Tag um 24 Uhr.
     Gesamtgewicht, welche in der Schweiz oder im Fürstentum
     Liechtenstein mit Erstzulassungsdatum ab 1.12.2020 immatrikuliert      6.     Pflichten der versicherten Person im Schadenfall
     sind und durch die Polestar Automotive Switzerland GmbH im-            6.1    Die versicherte Person ist verpflichtet, ihren vertraglichen oder ge-
     portiert wurden, sowie durch die Polestar Automotive Switzerland              setzlichen Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten vollumfäng-
     GmbH importierte Motorfahrzeuge der Marke Polestar bis 3500 kg                lich nachzukommen.
     Gesamtgewicht mit früherem Erstzulassungsdatum, sofern das             6.2    Die versicherte Person ist verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur
     betreffende Fahrzeug, nach einem, nach dem 1.12.2020, in einem                Minderung des Schadens und zu dessen Klärung beitragen kann.
     offiziellen Polestar Service Point durchgeführten Service, in den      6.3    Kann die versicherte Person Leistungen, welche die Polestar
     Genuss der Polestar Longlife Deckung gekommen ist.                            Assistance erbracht hat, auch gegenüber Dritten geltend machen,
                                                                                   muss sie diese Ansprüche wahren und an die Polestar Assistance
4.   Örtlicher Geltungsbereich                                                     abtreten.
     Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz        6.4    Um die Leistungen der Polestar Assistance beanspruchen zu kön-
     oder im Fürstentum Liechtenstein eintreten sowie in folgenden                 nen, muss bei Eintritt des Ereignisses unverzüglich die Polestar
     Staaten Europas: Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bul-                  Assistance-Zentrale informiert werden. Wenn die Polestar Assis-
     garien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,                 tance-Zentrale zu den Leistungen nicht vorgängig ihre Zustimmung
     Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien,          erteilt hat, entfällt jegliche Leistungspflicht.
     Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Nieder-
     lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland             Telefon:       +41 (0)800 020 020
                                                                                                                                                            5
Postadresse: Polestar Assistance, Buholzstrasse 40,                        gelegenen Polestar Service Point in der Schweiz bzw. eine für die
                            6032 Emmen LU                                              Reparatur geeignete Garage im Ausland, sofern kein Polestar
    6.5     Schäden am versicherten Fahrzeug, welche durch einen von der               Servicestelle in der Nähe ist.
            Polestar Assistance, im Zusammenhang mit einem versicherten          8.1.3 Voll elektrisch betriebene Fahrzeuge – Batterie-Restreichweite: Bei
            Ereignis, beauftragten Leistungserbringer verursacht werden,               einer zu geringen Restreichweite für das Erreichen einer Lademög-
            müssen direkt beim Leistungserbringer bzw. Verursacher geltend             lichkeit, wird organisatorische Unterstützung angeboten oder das
            gemacht werden.                                                            Fahrzeug zur nächstgelegenen Ladeinfrastruktur überführt. Folge-
    6.6     Folgende Dokumente müssen der Polestar Assistance eingereicht              leistungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.
            werden:                                                              8.1.4 Die Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und Verschrottung sind
            •  Quittungen / Rechnungen über die versicherten, zusätzlichen            nicht versichert.
                Kosten im Original                                               8.1.5 Die Polestar Assistance organisiert und übernimmt die Kosten der
            •   Flug- / Fahrschein im Original                                         Bergung (Rückführung des Fahrzeuges auf die Fahrbahn) des ver-
            • Polizeirapport                                                           traglich geschützten Fahrzeuges und des angekoppelten Anhän-
                                                                                       gers oder des Wohnwagens nach einem Unfall.
    7.      Folgen von Verletzung der Auskunfts- und Verhaltenspflichten
            Wenn die versicherte Person ihre vertraglichen oder gesetzlichen     8.2   Mietwagen / Übernachtung / Weiterreise
            Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten verletzt und dadurch           oder Rückreise an den Wohnort
            die Ursache, der Eintritt, das Ausmass oder die Feststellung des           Die nachstehenden Leistungen sind nicht kumulierbar.
            Schadens beeinflusst werden, kann die Polestar Assistance ihre       8.2.1 Mietwagen
            Leistungen ablehnen oder kürzen. Von einer Leistungsminderung              Kann die Panne (bzw. der Fall) des vertraglich geschützten Fahr-
            wird abgesehen, sofern die anspruchsberechtigte Person be-                 zeugs, in der Schweiz oder im Ausland nicht am gleichen Tag be-
            weisen kann, dass ihr Verhalten weder den Schaden noch dessen              hoben werden, organisiert Polestar Assistance einen Mietwagen,
            Ermittlung nachteilig beeinflusst hat.                                     nach Möglichkeit einen Polestar gleicher Kategorie oder ein Fahr-
                                                                                       zeug der nächstgleichen verfügbaren Kategorie, während der
    8.      Versicherungsleistungen                                                    Dauer der Reparatur bis maximal 5 Tage pro Fall.
            Die unter Ziffer 8.2 bis 8.7 beschriebenen Zusatzleistungen können         Treibstoffkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht über-
            nur in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Pannenhilfe                nommen. Der Versicherte verpflichtet sich, die vertraglichen
            gemäss Ziffer 8.1 durch die Polestar Assistance organisiert worden         Bestimmungen der Mietwagenfirma zu erfüllen.
            ist.                                                                       oder
                                                                                 8.2.2 Übernachtung
    8.1   Pannenhilfe / Abschleppen / Bergung                                          Kann die Panne (bzw. der Fall) des vertraglich geschützten Fahr-
    8.1.1 Organisation der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, soweit              zeugs nicht am gleichen Tag behoben werden, organisiert und be-
          dies am Ort des Ereignisses möglich ist, inklusive Übernahme der             zahlt die Polestar Assistance bis höchstens 5 Hotelübernachtun-
          Kosten.                                                                      gen bis maximal CHF 120.– pro versicherte Person/Nacht
    8.1.2 Im Falle einer Fahruntüchtigkeit, deren Ursachen nicht am Ort des            oder
          Ereignisses zu beheben sind, organisiert die Polestar Assistance       8.2.3 Weiterreise oder Rückreise an den Wohnort
          das Abschleppen des vertraglich geschützten Fahrzeugs (inklusive             Kann die Panne (bzw. der Fall) des vertraglich geschützten Fahr-
          allfälliger angekoppelter Anhänger oder Wohnwagen) zum nächst-               zeugs nicht am gleichen Tag behoben werden, organisiert und
6
bezahlt die Polestar Assistance pro Fall, sofern der Ort des Ereig-     8.7   Benachrichtigungsservice
      nisses weiter als 80 km entfernt ist, die  Rückreise an den ständigen         Falls durch die Polestar Assistance Massnahmen gemäss Ziff. 8.1
      schweizerischen Wohnort der versicherten Person oder die Weiter-              bis 8.6 organisiert wurden und die versicherte Person dadurch
      reise zum nachweislichen, ursprünglichen Ziel mit öffentlichen Ver-           nicht mehr rechtzeitig am Bestimmungsort ankommen kann, be-
      kehrsmitteln (Bahnticket 1. Klasse oder Flugticket Economy Class,             nachrichtigt diese bei Bedarf die Angehörigen und den Arbeitgeber
      wenn die Bahnreise 6 Stunden übersteigt) bis max. CHF 700.– pro               der versicherten Person über den Sachverhalt und die getroffenen
      Person und Ereignis.                                                          Massnahmen.

8.3   Taxikosten                                                              9.    Nicht versicherte Ereignisse / Ausschlüsse
      Für erforderliche Taxikosten im Zusammenhang mit dem versicher-         9.1   Nicht versichert sind Ereignisse, welche wie folgt herbeigeführt
      ten Ereignis steht pro Ereignis ein Betrag von maximal CHF 100.–              wurden:
      zur Verfügung.                                                                •  Durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen
                                                                                        des Besitzers, des Fahrers oder eines Passagiers.
8.4   Rücktransport des Fahrzeuges aus dem Ausland                                  • Durch den Einbau von nicht zugelassenen Teilen oder durch jeg-
      Wenn das Fahrzeug im Ausland nicht innert 5 Werktagen repariert                  liche Art von Abänderungen am Fahrzeug, welche vom Hersteller
      werden kann, organisiert und bezahlt die Polestar Assistance den                 nicht zugelassen sind.
      Rücktransport des Fahrzeugs inkl. Wohnwagen / Anhänger zum                    • Durch die Teilnahme an Motorsport-Wettkämpfen, Trainings, Ge-
      nächstgelegenen Polestar Service Point am ständigen Wohnsitz                     schwindigkeits- oder Ausdauertests, Manövern oder ähnlichen
      des Fahrzeughalters inklusive allfälliger Unterbringungskosten (bis              Ereignissen (z. B. Sportfahrlehrgänge oder Schleuderkurse).
      maximal CHF 120.–) des Fahrzeuges an einem sicheren Ort. Der                  • Durch den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln.
      Rücktransport erfolgt nur, wenn die Transportkosten tiefer sind als           • Durch die Begehung von Verbrechen, Vergehen oder beim
      der Zeitwert des Fahrzeuges nach dem Ereignis.                                   Versuch dazu.
                                                                                    • Teilnahme an gewagten Handlungen, bei denen man sich
8.5   Abholung des wieder fahrtüchtigen Fahrzeuges                                     wissentlich einer Gefahr aussetzt.
      Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann,                • Elementarereignisse.
      bezahlt die Polestar Assistance einem Versicherten oder einem                 • Schäden, die auf die Intervention von staatlichen Behörden
      Beauftragten die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel (Bahn-                zurückzuführen sind.
      ticket 1. Klasse oder Flugticket Economy Class, wenn die Bahn-                • Entgegen den in der Bedienungsanleitung aufgeführten Empfeh-
      reise 6 Stunden übersteigt, bis max. CHF 700.–) zur Abholung des                 lungen betriebene Nutzung des Fahrzeugs.
      reparierten Fahrzeuges.                                                       • Durch den Lenker eigenständig zum Polestar Service Point ge-
                                                                                       fahrene Fahrzeuge (Ausnahme: defekte Sicherheitskomponente
8.6   Zustellung von Ersatzteilen im Ausland                                           gemäss Ziffer 11.1, vorausgesetzt der Polestar Consumer Relation
      Wenn beim nächstgelegenen Polestar Service Point oder in der ge-                 Center hat dazu seine Zustimmung erteilt).
      eigneten Reparaturwerkstatt im Ausland die notwendigen Ersatz-          9.2   Unfälle und Pannen aufgrund von kriegerischen oder terroristi-
      teile nicht beschafft werden können, organisiert und bezahlt die              schen Ereignissen und Unruhen aller Art, Massendemonstratio-
      Polestar Assistance deren Zustellung. Die Kosten für Ersatzteile              nen, Plünderungen und den dagegen ergriffenen Massnahmen
      sind nicht gedeckt.                                                           sowie Ereignisse aufgrund von Streiks oder Naturkatastrophen und
                                                                                    Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Substanzen.
                                                                                                                                                          7
9.3  Pannen und Unfälle, die sich auf Fahrten ereignen, die gesetzlich     11.2   Panne
         untersagt oder behördlich verboten sind.                                     Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorhergesehene Versagen
    9.4 Ereignisse, welche sich nicht auf öffentlichen Strassen oder nicht            des vertraglich geschützten Motorfahrzeuges infolge eines elek-
         auf offiziellen Strassen ereignen, namentlich Offroadfahrten.                trischen oder mechanischen Defektes, welches eine Weiterfahrt
    9.5 Wenn sich das Fahrzeug im Zeitpunkt des Ereignisses in einem Zu-              verunmöglicht oder aufgrund dessen eine Weiterfahrt gesetzlich
         stand befindet, der nicht der geltenden Bestimmung der Strassen-             nicht mehr zulässig ist. Der Panne gleichgestellt werden Reifen-
         verkehrsordnung entspricht oder wenn die vom Hersteller empfoh-              defekt, Treibstoffmangel, falscher Treibstoff, kontaminierter Treib-
         lenen Wartungsarbeiten nicht ausgeführt wurden.                              stoff, Verlust oder Beschädigung der Schlüssel, eingesperrte
    9.6 Schäden, die an mitgeführten Gütern oder Tieren entstehen sowie               Schlüssel oder entladene Batterien (inkl. Hochvolt-Batterie).
         allfällige Folgekosten sind nicht versichert.                         11.3   Unfall
    9.7 Die Polestar Assistance haftet nicht für Schäden, welche durch                Als Unfall gilt ein Schaden am versicherten Motorfahrzeug, der
         einen von ihr beauftragten Leistungserbringer verursacht werden.             durch ein plötzliches und gewaltsam von Aussen einwirkendes
    9.8 Ereignisse wie die Entwendung oder der Verlust von im oder am                 Ereignis verursacht wird und dadurch eine Weiterfahrt verunmög-
         Fahrzeug mitgeführten Sachen bei Panne, Unfall oder während des              licht oder eine Weiterfahrt gesetzlich nicht mehr zulässt. Dazu
         Fahrzeugtransportes.                                                         gehören insbesondere Ereignisse durch Anprall, Zusammenstoss,
    9.9 Mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, namentlich entgangener               Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken.
         Gewinn oder Erwerbsausfall, verpasster Flug oder verpasstes           11.4   Diebstahl
         Konzert etc.                                                                 Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch Diebstahl.
    9.10 Freiwillige Zahlungen (z. B.Trinkgeld).                               11.5   Vandalismus
    9.11 Ersatz für im Fahrzeug eingeschlossene oder hinterlassene Artikel            Mutwillige oder böswillige Beschädigung des vertraglich geschütz-
         jeglicher Art.                                                               ten Fahrzeugs.
    9.12 Winterhilfe
    9.13 Nagetierschäden (z. B. Marderbisse)                                   12.    Verjährung
                                                                                      Die Forderungen verjähren zwei Jahre nach Eintritt der Panne (bzw.
    10.    Reduzierte Leistungen                                                      des gedeckten Ereignisses), welche die Leistungspflicht begründet.
    10.1   Mietwagen, Taxis, Fahrzeuge von Fahrschulen sowie gewerblich
           genutzte Fahrzeuge sind nur für die Leistungen gemäss Ziffer 8.1    13.    Gerichtsstand
           versichert.                                                                Klagen gegen die Polestar Assistance können beim Gericht am Sitz
                                                                                      der Polestar Assistance oder am schweizerischen Wohnort der ver-
    11.    Definitionen                                                               sicherten Person eingereicht werden. Befindet sich der Wohnsitz
    11.1   Fahruntüchtigkeit                                                          der versicherten Person ausserhalb der Schweiz, so gilt der Sitz der
           Unter Fahruntüchtigkeit versteht man die Folge einer Panne oder            Polestar Assistance als Gerichtsstand.
           eines Unfalls, aufgrund derer eine Weiterfahrt verunmöglicht wird
           bzw. wenn eine Weiterfahrt aufgrund Fahruntüchtigkeit des Fahr-     14.    Leistungserbringer
           zeugs infolge Beschädigung nach versuchtem Diebstahl, Vandalis-            Die Assistance Leistungen werden im Namen und Auftrag von
           mus, Feuer oder defekter Sicherheitskomponenten des Fahrzeugs               Polestar Automotive Schweiz GmbH durch den Touring Club
           (Warnanzeige Airbag-System, Sicherheitsgurt, Scheibenwischer,               Schweiz, in Zusammenarbeit mit TAS Versicherungen AG, chemin
           Blinker, Vorder- oder Rücklicht) verunmöglicht wird.                      de Blandonnet 4, 1214 Vernier, und deren Partnernetzwerk erbracht.
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polestar.com/de-ch

Polestar Automotive Switzerland GmbH, Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
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