Betriebliche Altersversorgung - Information zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung - RENAFAN GmbH
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Betriebliche Altersversorgung Information zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung das Plus vom Arbeitgeber das Plus an Flexibilität das Plus an staatlicher Förderung
Vorwort der Geschäftsleitung Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung gewinnt nicht zuletzt auf Grund des weiter steigenden Versorgungsbedarfs immer mehr an Bedeutung. Der betrieblichen Altersversorgung kommt dabei, nicht zuletzt durch die staatliche Förderung, eine er- hebliche Bedeutung zu. Ihre Versorgung im Alter ist uns wichtig. Deshalb unterstützen wir Sie bei Ihren Vorsor- gebemühungen. Dazu haben wir mit dem Versorgungsträger für den Pflegebereich, der Klinikrente einen Gruppenvertrag abgeschlossen. Wir als Arbeitgeber möchten Sie bei Ihrer Altersversorgung unterstützen. Wir beteiligen uns am Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung mit einem attraktiven Arbeitgeberbeitrag zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Die genauen Details zur Versorgungsregelung haben wir Ihnen in dieser Broschüre zusam- mengestellt. Darüber hinaus wurde für Sie ein Mitarbeiterinformationsportal eingerichtet, in dem Sie sich auch Ihre Wunschberechnung selbst erstellen oder einfach nur ein Ange- bot anfordern können. Wir hoffen, dass Sie dieses Angebot als eine langjährige Investition in Ihre persönliche Zukunft annehmen. Mit herzlichem Gruß Geschäftsführung 2
Zusätzliche Vorsorge ist zwingend notwendig Zahlreiche Reformen der vergangenen Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung führen zu einer Senkung des Rentenniveaus und damit zur deutlichen Absenkung des Lebensstandards im Alter. Der wesentliche Grund hierfür ist in der steigenden Lebenserwartung und der sich weiter öffnenden Schere zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zu sehen. Zusammengefasst bedeutet das ... immer weniger Menschen müssen die Leistungen für eine deutlich steigende Zahl von Rentnern erwirtschaften. Das ist für Sie sicherlich keine Neuigkeit. Vielmehr beschäftigt Sie weiterhin die Frage: „Wie soll ich mit meinem jetzigen Einkommen und den bereits bestehenden Verpflichtungen zusätzlich für das Alter vorsorgen?“ Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung und hilft Ih- nen mit geringem Aufwand nennenswert vorzusorgen. Die Höhe Ihres Rentenbedarfs kann man nicht pauschal festlegen. Grundlage für eine Entscheidungsfindung sollte die jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Hinweise zu den angegebenen Werten und zur Ermittlung Ihres Versorgungsbedarfs erhalten Sie von Ih- rem Berater oder im Menüpunkt „Gesetzliche Rente“ im Mitarbeiterinformationsportal. 3
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Seit dem 01.01.2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen An- spruch darauf, Teile seines Bruttogehaltes zu Gunsten der betrieblichen Altersversor- gung umzuwandeln. Die umgewandelten Beiträge sind im Jahr 2018 bis zu 260,- EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, dies sind 4% der Beitragsbemessungs- grenze in der Rentenversicherung (West). Zusätzlich können noch einmal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversi- cherung (West) (2018 = 260 €) steuerfrei umgewandelt werden. Ein ggf. bestehender Vertrag nach § 40b EStG reduziert diesen zusätzlichen Förderrahmen. Beispiel Entgeltumwandlung* neue Berechnung AN, 35 Jahre alt, Steuerklasse 4 oder 1, 2.000,00 € Brutto Beitrag Altersvorsorge 100,00 € monatlich Aktuelle Entgelt- Abrechnung umwandlung Bruttoeinkommen 2.000,00 € 2.000,00 € Beitrag Altersvorsorge 0,00 € 100,00 € Steuer-Brutto 2.000,00 € 1.900,00 € Lohnsteuer 201,14 € 177,93 € Sozialversicherung 415,50 € 394,73 € Netto-Gehalt 1.383,36 € 1.327,34 € Ihr Eigenbetrag: 56,02 € *Musterrechnung Stand August 2017 4
Die Entgeltumwandlung Übersicht EUR Nettoaufwand 56,02 € + Steuerersparnis 23,21 € + Sozialversicherungsersparnis 20,77 € + Arbeitgeberzuschuss 20,00 €* Summe Beitrag Altersvorsorge 120,00 € *Wir beteiligen uns an Ihrer Entgeltumwandlung ab dem 7. Monat der Betriebszu- gehörigkeit mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % Ihres umgewandelten Betrages, in obigem Beispiel also 20,00 €. Diesen Zuschuss erhalten Sie für die gesamte Dauer Ihrer Entgeltumwandlung. In Ihrem persönlichen Beratungsgespräch erstellt Ihnen unser Ansprechpartner gerne Ihre persönliche Musterabrechnung sowie einen Angebotsvorschlag und beantwortet Ihnen alle Fragen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung wichtig sind. In Ihrem Mitarbeiterinformationsportal können Sie mit dem Förderrechner selbst testen, welcher Beitrag für Sie in Frage kommt und welche Zusatzrente daraus werden kann. An unserem Versorgungswerk können alle Arbeitnehmer und Azubis in einem unge- kündigten Arbeitsverhältnis teilnehmen. Ausgenommen sind 450 €-Kräfte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. 5
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Bis zu welcher Höhe können Beiträge Ablauftermins die vereinbarte Leistung aufgewendet werden? zzgl. der vorhandenen Überschussbeteili- Der Beitrag ist begrenzt auf 4 % der Bei- gung in Form einer lebenslangen Rente tragsbemessungsgrenze in der gesetzli- an Sie ausgezahlt. Anstelle der Renten- chen Rentenversicherung (in 2017 max. zahlung können Sie fristgerecht vor Fäl- 254,- EUR monatlich/ 3.048,- EUR jährlich). ligkeit des Vertrages auch eine einmalige Ab Januar 2018 erhöht sich dieser Betrag Kapitalabfindung beantragen. auf 8 % der dann gültigen Beitragsbemes- sungsgrenze (davon 4 % steuerfrei und 4 Werden vorhandene Versicherungs- % steuerpflichtig). werte in der Anwartschaftsphase auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Wie werden die Beiträge steuerlich be- Nein, die Versicherungswerte werden we- handelt? der auf Arbeitslosengeld oder -hilfe noch Der vereinbarte Umwandlungsbetrag so- auf Sozialhilfe angerechnet. wie der gezahlte Arbeitgeberzuschuss un- terliegen im vorgenannten Rahmen nicht Was geschieht, wenn Sie vorzeitig aus der Lohnsteuer und bleiben damit zum dem Unternehmen ausscheiden? Zeitpunkt der Zahlung in die Direktversi- - Wenn Sie vor Eintritt eines Versorgungs- cherung steuerfrei. falles aus den Diensten des Unterneh- mens ausscheiden, wird der Direktversi- Unterliegen die Beiträge der Sozial- cherungsvertrag auf Sie übertragen. Sie versicherungspflicht? haben nach Ihrem Ausscheiden folgen- Zahlungen in die Direktversicherung sind bis de Möglichkeiten: der Vertrag wird bei- zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in tragsfrei gestellt, d. h., es werden keine der gesetzlichen (West) Rentenversicherung weiteren Prämien bezahlt. unabhängig von der Zahlweise beitragsfrei. - Sie zahlen die Beiträge in gleicher oder verminderter Höhe privat weiter. In welcher Form wird die Leistung - Der Vertrag/das Deckungskapital wird auf im Pensionsalter ausgezahlt? einen neuen Arbeitgeber übertragen. Grundsätzlich wird nach Erreichen des 6
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Welche Auswirkungen hat die bAV auf nach Ende der Lohnfortzahlung, Arbeits- andere Sozialversicherungszweige? losigkeit usw.), werden die daraus resul- Durch die Entgeltumwandlung verringert tierenden Leistungen nach dem Ertrags- sich das steuer- und sozialversicherungs- anteilsverfahren besteuert (§ 22 Nr. 5 S. 2 pflichtige Entgelt. Da die Höhe des Brut- in Verbindung mit § 22 Nr. 1 S. 3a EStG). togehaltes jedoch die entscheidende Be- zugsgröße u. a. zur Ermittlung der Höhe Unterliegen die Leistungen der Sozial- der Rentenanwartschaft, des Arbeitslosen- versicherungspflicht? sowie des Krankengeldes ist, ergeben sich Direktversicherungsleistungen, sowohl durch den Entgeltverzicht geringfügig ver- in Form von laufenden Renten, als auch minderte Anwartschaften bzw. Leistungen. von Kapitalleistungen, sind für gesetz- lich Kranken- und Pflegeversicherte mit Wie werden die Leistungen steuerlich dem für Rentner gültigen Beitragssatz behandelt? beitragspflichtig. Dies gilt nicht für Leis- Die Leistungen der Direktversicherung sind tungen, die aus versteuertem Einkom- zum Zeitpunkt des Zuflusses sogenannte men resultieren. „Sonstige Einkünfte“ (Besteuerung gem. § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe mit dem Kann der Beitrag zu einem späteren individuellen Steuersatz) Zeitpunkt noch erhöht, vermindert oder die Versorgung ganz beitragsfrei Hierzu ist allerdings anzumerken, dass gestellt werden? wegen des bei Rentnern meist geringeren Der Beitrag kann grundsätzlich erhöht Gesamteinkommens in vielen Fällen keine oder vermindert werden. Eine Beitrags- oder eine geringere Steuer als zu Erwerbs- freistellung ist möglich, jedoch aus ver- zeiten anfällt. Kapitalzahlungen unterlie- sicherungstechnischen Gründen i. d. R. gen ebenfalls der Steuerpflicht. erst ab dem 2. Jahr realisierbar. Sofern während der Ansparphase Bei- Eine Erhöhung des Beitrages hängt aber träge aus versteuertem Einkommen ein- auch immer von den Tarifbedingungen gezahlt wurden (z. B. wegen Krankheit des Versorgungsträgers ab. 7
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Was geschieht bei Insolvenz des Un- kann jedoch seine Ansprüche zum Ablauf- ternehmens? zeitpunkt der Versorgung geltend machen. Der Vertragswert wird durch das unwi- derrufliche Bezugsrecht zum Vermögen Kann die Versicherung vorzeitig aufge- des Arbeitnehmers und ist daher dem Zu- löst, abgetreten oder beliehen werden? griff von Insolvenzgläubigern entzogen. Nein, gesetzliche Bestimmungen sehen keine Beleihung, Abtretung oder Auflö- Sind die Versorgungsansprüche im To- sung vor dem 62. Lebensjahr vor. desfall frei vererbbar? Nein. Die steuerlichen Bestimmungen Können Sie die Versicherungsleistun- für die Direktversicherungen sehen einen gen auch vor Erreichen der Regelalters- engen Hinterbliebenenbegriff vor. Grund- rente in Anspruch nehmen? sätzlich können danach die Witwe, der Ja, sofern eine vorgezogene Altersrente Witwer, vor Einritt des Hinterbliebenen- als Vollrente aus der gesetzlichen Renten- falles namentlich benannte, in häuslicher versicherung nachgewiesen wird. Gemeinschaft lebende Lebensgefährten oder unterhaltsberechtigte Kinder, be- Werden die Leistungen aus der Direkt- günstigt sein. Gleiches gilt für frühere versicherung auf die Grundsicherung Ehepartner oder die Lebensgefährtin/den im Alter angerechnet? Lebensgefährten sowie Lebenspartner Die Regelleistung für Alleinstehende be- nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, trägt derzeit – genau wie bei Hartz IV – die Ehegatten gleichgestellt sind. Sind 409,- Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind solche „berechtigte Hinterbliebene“ nicht es 736,- Euro. Dazu werden noch die an- vorhanden, so ist eine Sterbegeldzahlung gemessenen Kosten für die Wohnung be- in Höhe von maximal 8.000,- EUR möglich. rücksichtigt. Ab 01.01.2018 gibt es einen Freibetrag in Höhe von bis zu 200 € bei Unterliegen die Beiträge einer zukünf- der Anrechnung von Leistungen aus der tigen Lohnpfändung? betrieblichen Altersversorgung, d.h. bis zu Die Gehaltsteile, die umgewandelt werden, dieser Höhe werden Leistungen aus der gelten nicht mehr als pfändbarer Arbeits- betrieblichen Altersversorgung zusätzlich lohn nach § 850 (2) ZPO. Der Gläubiger zur Grundsicherung im Alter gezahlt. 8
Versorgungsträger Zur Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersver- Die Vorteile auf einen Blick sorgung steht Ihnen der Durchführungsweg Direktversicherung der KlinikRente Versor- Stabilität und Sicherheit gungswerk GmbH zur Verfügung. durch starke Partner Die Anlagemittel werden auf mehrere starke Träger im Rahmen von Konsor- tialverträgen verteilt. Dadurch können langfristige und nachhaltige Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden. Die Klinikrente ist ein Konsortium aus 5 Großgruppenrabatte leistungsstarken Versicherern (siehe wei- Sie erhalten ab der ersten Anmeldung ter unten). Durch den Abschluss eines die volle Rabattierung, unabhängig da- von, wie viele Beschäftigte das Angebot Gruppenvertrages mit der KlinikRente nutzen. kommen Sie in den Genuss von sehr niedrigen Verwaltungskosten und redu- Portabilität zierten Abschlusskosten. Dies schlägt Der Arbeitgeberwechsel zwischen den sich deutlich bei den Leistungen nieder. KlinikRente-Mitgliedunternehmen erfolgt unbürokratisch und kostenfrei durch Die Gesamtverzinsung wurde durch die einfache Ummeldung. KlinikRente im Jahr 2017 auf mindestens 3,55 % festgelegt, bei laufenden Renten beträgt die Verzinsung derzeit 3,1 %. 9
Unsere Partner Die Gestaltung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt in Zusam- menarbeit mit unserem Ansprechpartner der Apella Aktiengesellschaft. Die Apella AG verfügt bundesweit über mehr als 30 spezialisiserte Berater/innen für die betriebli- che Altersversorgung. Ihre Ansprechpartner im Unternehmen erfahren Sie bei Ihrer Führungskraft. Neben der qualifizierten Beratung vor Ort ist es uns wichtig zu ge- währleisten, dass Sie auf umfassende und verständliche Informationen rund um Ihre Versorgung zugreifen können. Ebenso ist uns die nachhaltige Vertragsbetreuung ein Anliegen. Fragen zum Vertrag, Unterstützung bei Vertragsveränderungen, Verhalten bei Mutterschutz, Wegfall der Lohnfortzahlung, Änderung des Bezugsrechts usw. müssen zuverlässig und kompetent begleitet werden. Hierzu stehen Ihnen das Mitarbeiterinformationsportal sowie Ihre persönlichen Ansprechpartner der Versorgungsverwaltung zur Verfügung: Apella AG Friedrich-Engels-Ring 50 17033 Neubrandenburg Telefon 0395 • 5 71 90 9-42 Telefax 0395 • 5 71 90 97 E-Mail info@renafan-kr.de 10
www.e vorsorge .de Wie geht es weiter? „Information ist der beste Weg zur Entscheidungsfindung.“ Aus diesem Grund haben wir Ihre Möglichkeit, sich hier vor Ort beraten zu lassen, ergänzt und stellen Ihnen zur näheren Information oder zur Vorbereitung auf Ihr persönliches Gespräch ein Mitarbeiterinformationsportal zur Verfügung. Sie erreichen das Portal über das Intranet oder unter www.evorsorge.de. Geben Sie bei der An- meldung nachfolgende Zugangsdaten ein: Benutzername renafan Passwort mitarbeiter Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch direkt an Ihre Ansprechpartner wenden. Diese Broschüre versteht sich als eine zu Informationszwecken vereinfachte Dar- stellung der durch das Unternehmen angebotenen Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Alle enthaltenen Informationen wur- den sorgfältig recherchiert und geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben kann der Herausgeber dennoch keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise des Versorgungsträgers sowie eventuelle internen Versorgungsregelungen. 11
v.l.n.r. Bert Hauptfleisch, Ruth Dietrich, Heike Jurke, Marcel Lemke, Angela Pietschmann, Thomas Salzmann, Karsten Rehfeldt Ihr RENAFAN – Berater – Team für Ihre betriebliche Versorgung: Koordination Thomas Salzmann thomas.salzmann@renafan-kr.de Karsten.Rehfeldt karsten.rehfeldt@renafan-kr.de Team Nord Team Ost Team Süd team.nord@renafan-kr.de team.ost@renafan-kr.de team.sued@renafan-kr.de marko.lemke@renafan-kr.de ruth.dietrich@renafan-kr.de heike.jurke@renafan-kr.de dorothea.gemert@renafan-kr.de angela.pietschmann@renafan-kr.de bert.hauptfleisch@renafan-kr.de Stand: 11/2017
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