Betriebliche Altersversorgung - Information zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung - RENAFAN GmbH

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Betriebliche Altersversorgung - Information zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung - RENAFAN GmbH
Betriebliche Altersversorgung

Information zur Umsetzung der betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

  das Plus vom Arbeitgeber
  das Plus an Flexibilität
  das Plus an staatlicher Förderung
Betriebliche Altersversorgung - Information zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung - RENAFAN GmbH
Vorwort der Geschäftsleitung

    Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

    der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung gewinnt nicht zuletzt auf Grund des
    weiter steigenden Versorgungsbedarfs immer mehr an Bedeutung. Der betrieblichen
    Altersversorgung kommt dabei, nicht zuletzt durch die staatliche Förderung, eine er-
    hebliche Bedeutung zu.

    Ihre Versorgung im Alter ist uns wichtig. Deshalb unterstützen wir Sie bei Ihren Vorsor-
    gebemühungen. Dazu haben wir mit dem Versorgungsträger für den Pflegebereich,
    der Klinikrente einen Gruppenvertrag abgeschlossen.

          Wir als Arbeitgeber möchten Sie bei Ihrer Altersversorgung unterstützen.
          Wir beteiligen uns am Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung mit
          einem attraktiven Arbeitgeberbeitrag zusätzlich zu Ihrem Gehalt.

    Die genauen Details zur Versorgungsregelung haben wir Ihnen in dieser Broschüre zusam-
    mengestellt. Darüber hinaus wurde für Sie ein Mitarbeiterinformationsportal eingerichtet,
    in dem Sie sich auch Ihre Wunschberechnung selbst erstellen oder einfach nur ein Ange-
    bot anfordern können.

    Wir hoffen, dass Sie dieses Angebot als eine langjährige Investition in Ihre persönliche
    Zukunft annehmen.

    Mit herzlichem Gruß
    Geschäftsführung

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Zusätzliche Vorsorge ist zwingend notwendig

Zahlreiche Reformen der vergangenen Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
führen zu einer Senkung des Rentenniveaus und damit zur deutlichen Absenkung des
Lebensstandards im Alter.

Der wesentliche Grund hierfür ist in der steigenden Lebenserwartung und der sich
weiter öffnenden Schere zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zu sehen.
Zusammengefasst bedeutet das ... immer weniger Menschen müssen die Leistungen
für eine deutlich steigende Zahl von Rentnern erwirtschaften.

Das ist für Sie sicherlich keine Neuigkeit. Vielmehr beschäftigt Sie weiterhin die Frage:

     „Wie soll ich mit meinem jetzigen Einkommen und den bereits bestehenden
     Verpflichtungen zusätzlich für das Alter vorsorgen?“

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung und hilft Ih-
nen mit geringem Aufwand nennenswert vorzusorgen. Die Höhe Ihres Rentenbedarfs
kann man nicht pauschal festlegen. Grundlage für eine Entscheidungsfindung sollte die
jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Hinweise zu den
angegebenen Werten und zur Ermittlung Ihres Versorgungsbedarfs erhalten Sie von Ih-
rem Berater oder im Menüpunkt „Gesetzliche Rente“ im Mitarbeiterinformationsportal.

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Rechtsanspruch
    auf Entgeltumwandlung

    Seit dem 01.01.2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen An-
    spruch darauf, Teile seines Bruttogehaltes zu Gunsten der betrieblichen Altersversor-
    gung umzuwandeln. Die umgewandelten Beiträge sind im Jahr 2018 bis zu 260,- EUR
    monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, dies sind 4% der Beitragsbemessungs-
    grenze in der Rentenversicherung (West).

    Zusätzlich können noch einmal 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversi-
    cherung (West) (2018 = 260 €) steuerfrei umgewandelt werden. Ein ggf. bestehender
    Vertrag nach § 40b EStG reduziert diesen zusätzlichen Förderrahmen.

      Beispiel Entgeltumwandlung* neue Berechnung
      AN, 35 Jahre alt, Steuerklasse 4 oder 1, 2.000,00 € Brutto Beitrag Altersvorsorge
      100,00 € monatlich
                                                 Aktuelle                    Entgelt-
                                                 Abrechnung                  umwandlung

       Bruttoeinkommen                             2.000,00 €                2.000,00 €
       Beitrag Altersvorsorge                            0,00 €                100,00 €
       Steuer-Brutto                               2.000,00 €                1.900,00 €
       Lohnsteuer                                     201,14 €                 177,93 €
       Sozialversicherung                             415,50 €                 394,73 €
       Netto-Gehalt                                1.383,36 €                1.327,34 €

       Ihr Eigenbetrag:                                           56,02 €

    *Musterrechnung Stand August 2017
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Die Entgeltumwandlung
Übersicht

                                                                           EUR
   Nettoaufwand                                                       56,02 €
   + Steuerersparnis                                                  23,21 €
   + Sozialversicherungsersparnis                                     20,77 €
   + Arbeitgeberzuschuss                                              20,00 €*
   Summe Beitrag Altersvorsorge                                      120,00 €

*Wir beteiligen uns an Ihrer Entgeltumwandlung ab dem 7. Monat der Betriebszu-
gehörigkeit mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % Ihres umgewandelten Betrages,
in obigem Beispiel also 20,00 €. Diesen Zuschuss erhalten Sie für die gesamte Dauer
Ihrer Entgeltumwandlung.

In Ihrem persönlichen Beratungsgespräch erstellt Ihnen unser Ansprechpartner gerne
Ihre persönliche Musterabrechnung sowie einen Angebotsvorschlag und beantwortet
Ihnen alle Fragen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung wichtig sind.

In Ihrem Mitarbeiterinformationsportal können Sie mit dem Förderrechner selbst testen,
welcher Beitrag für Sie in Frage kommt und welche Zusatzrente daraus werden kann.

An unserem Versorgungswerk können alle Arbeitnehmer und Azubis in einem unge-
kündigten Arbeitsverhältnis teilnehmen. Ausgenommen sind 450 €-Kräfte, die von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind.
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Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen
    Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

    Bis zu welcher Höhe können Beiträge            Ablauftermins die vereinbarte Leistung
    aufgewendet werden?                            zzgl. der vorhandenen Überschussbeteili-
    Der Beitrag ist begrenzt auf 4 % der Bei-      gung in Form einer lebenslangen Rente
    tragsbemessungsgrenze in der gesetzli-         an Sie ausgezahlt. Anstelle der Renten-
    chen Rentenversicherung (in 2017 max.          zahlung können Sie fristgerecht vor Fäl-
    254,- EUR monatlich/ 3.048,- EUR jährlich).    ligkeit des Vertrages auch eine einmalige
    Ab Januar 2018 erhöht sich dieser Betrag       Kapitalabfindung beantragen.
    auf 8 % der dann gültigen Beitragsbemes-
    sungsgrenze (davon 4 % steuerfrei und 4        Werden vorhandene Versicherungs-
    % steuerpflichtig).                            werte in der Anwartschaftsphase auf
                                                   das Arbeitslosengeld angerechnet?
    Wie werden die Beiträge steuerlich be-         Nein, die Versicherungswerte werden we-
    handelt?                                       der auf Arbeitslosengeld oder -hilfe noch
    Der vereinbarte Umwandlungsbetrag so-          auf Sozialhilfe angerechnet.
    wie der gezahlte Arbeitgeberzuschuss un-
    terliegen im vorgenannten Rahmen nicht         Was geschieht, wenn Sie vorzeitig aus
    der Lohnsteuer und bleiben damit zum           dem Unternehmen ausscheiden?
    Zeitpunkt der Zahlung in die Direktversi-      - Wenn Sie vor Eintritt eines Versorgungs-
    cherung steuerfrei.                              falles aus den Diensten des Unterneh-
                                                     mens ausscheiden, wird der Direktversi-
    Unterliegen die Beiträge der Sozial-             cherungsvertrag auf Sie übertragen. Sie
    versicherungspflicht?                            haben nach Ihrem Ausscheiden folgen-
    Zahlungen in die Direktversicherung sind bis     de Möglichkeiten: der Vertrag wird bei-
    zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in           tragsfrei gestellt, d. h., es werden keine
    der gesetzlichen (West) Rentenversicherung       weiteren Prämien bezahlt.
    unabhängig von der Zahlweise beitragsfrei.     - Sie zahlen die Beiträge in gleicher oder
                                                     verminderter Höhe privat weiter.
    In welcher Form wird die Leistung              - Der Vertrag/das Deckungskapital wird auf
    im Pensionsalter ausgezahlt?                     einen neuen Arbeitgeber übertragen.
    Grundsätzlich wird nach Erreichen des

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Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Welche Auswirkungen hat die bAV auf          nach Ende der Lohnfortzahlung, Arbeits-
andere Sozialversicherungszweige?            losigkeit usw.), werden die daraus resul-
Durch die Entgeltumwandlung verringert       tierenden Leistungen nach dem Ertrags-
sich das steuer- und sozialversicherungs-    anteilsverfahren besteuert (§ 22 Nr. 5 S. 2
pflichtige Entgelt. Da die Höhe des Brut-    in Verbindung mit § 22 Nr. 1 S. 3a EStG).
togehaltes jedoch die entscheidende Be-
zugsgröße u. a. zur Ermittlung der Höhe      Unterliegen die Leistungen der Sozial-
der Rentenanwartschaft, des Arbeitslosen-    versicherungspflicht?
sowie des Krankengeldes ist, ergeben sich    Direktversicherungsleistungen, sowohl
durch den Entgeltverzicht geringfügig ver-   in Form von laufenden Renten, als auch
minderte Anwartschaften bzw. Leistungen.     von Kapitalleistungen, sind für gesetz-
                                             lich Kranken- und Pflegeversicherte mit
Wie werden die Leistungen steuerlich         dem für Rentner gültigen Beitragssatz
behandelt?                                   beitragspflichtig. Dies gilt nicht für Leis-
Die Leistungen der Direktversicherung sind   tungen, die aus versteuertem Einkom-
zum Zeitpunkt des Zuflusses sogenannte       men resultieren.
„Sonstige Einkünfte“ (Besteuerung gem.
§ 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe mit dem       Kann der Beitrag zu einem späteren
individuellen Steuersatz)                    Zeitpunkt noch erhöht, vermindert
                                             oder die Versorgung ganz beitragsfrei
Hierzu ist allerdings anzumerken, dass       gestellt werden?
wegen des bei Rentnern meist geringeren      Der Beitrag kann grundsätzlich erhöht
Gesamteinkommens in vielen Fällen keine      oder vermindert werden. Eine Beitrags-
oder eine geringere Steuer als zu Erwerbs-   freistellung ist möglich, jedoch aus ver-
zeiten anfällt. Kapitalzahlungen unterlie-   sicherungstechnischen Gründen i. d. R.
gen ebenfalls der Steuerpflicht.             erst ab dem 2. Jahr realisierbar.

Sofern während der Ansparphase Bei-          Eine Erhöhung des Beitrages hängt aber
träge aus versteuertem Einkommen ein-        auch immer von den Tarifbedingungen
gezahlt wurden (z. B. wegen Krankheit        des Versorgungsträgers ab.

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Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen
    Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

    Was geschieht bei Insolvenz des Un-         kann jedoch seine Ansprüche zum Ablauf-
    ternehmens?                                 zeitpunkt der Versorgung geltend machen.
    Der Vertragswert wird durch das unwi-
    derrufliche Bezugsrecht zum Vermögen        Kann die Versicherung vorzeitig aufge-
    des Arbeitnehmers und ist daher dem Zu-     löst, abgetreten oder beliehen werden?
    griff von Insolvenzgläubigern entzogen.     Nein, gesetzliche Bestimmungen sehen
                                                keine Beleihung, Abtretung oder Auflö-
    Sind die Versorgungsansprüche im To-        sung vor dem 62. Lebensjahr vor.
    desfall frei vererbbar?
    Nein. Die steuerlichen Bestimmungen         Können Sie die Versicherungsleistun-
    für die Direktversicherungen sehen einen    gen auch vor Erreichen der Regelalters-
    engen Hinterbliebenenbegriff vor. Grund-    rente in Anspruch nehmen?
    sätzlich können danach die Witwe, der       Ja, sofern eine vorgezogene Altersrente
    Witwer, vor Einritt des Hinterbliebenen-    als Vollrente aus der gesetzlichen Renten-
    falles namentlich benannte, in häuslicher   versicherung nachgewiesen wird.
    Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
    oder unterhaltsberechtigte Kinder, be-      Werden die Leistungen aus der Direkt-
    günstigt sein. Gleiches gilt für frühere    versicherung auf die Grundsicherung
    Ehepartner oder die Lebensgefährtin/den     im Alter angerechnet?
    Lebensgefährten sowie Lebenspartner         Die Regelleistung für Alleinstehende be-
    nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,        trägt derzeit – genau wie bei Hartz IV –
    die Ehegatten gleichgestellt sind. Sind     409,- Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind
    solche „berechtigte Hinterbliebene“ nicht   es 736,- Euro. Dazu werden noch die an-
    vorhanden, so ist eine Sterbegeldzahlung    gemessenen Kosten für die Wohnung be-
    in Höhe von maximal 8.000,- EUR möglich.    rücksichtigt. Ab 01.01.2018 gibt es einen
                                                Freibetrag in Höhe von bis zu 200 € bei
    Unterliegen die Beiträge einer zukünf-      der Anrechnung von Leistungen aus der
    tigen Lohnpfändung?                         betrieblichen Altersversorgung, d.h. bis zu
    Die Gehaltsteile, die umgewandelt werden,   dieser Höhe werden Leistungen aus der
    gelten nicht mehr als pfändbarer Arbeits-   betrieblichen Altersversorgung zusätzlich
    lohn nach § 850 (2) ZPO. Der Gläubiger      zur Grundsicherung im Alter gezahlt.
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Versorgungsträger

Zur Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersver-   Die Vorteile auf einen Blick
sorgung steht Ihnen der Durchführungsweg
Direktversicherung der KlinikRente Versor-       Stabilität und Sicherheit
gungswerk GmbH zur Verfügung.                    durch starke Partner
                                                 Die Anlagemittel werden auf mehrere
                                                 starke Träger im Rahmen von Konsor-
                                                 tialverträgen verteilt. Dadurch können
                                                 langfristige und nachhaltige Stabilität
                                                 und Sicherheit gewährleistet werden.

Die Klinikrente ist ein Konsortium aus 5         Großgruppenrabatte
leistungsstarken Versicherern (siehe wei-        Sie erhalten ab der ersten Anmeldung
ter unten). Durch den Abschluss eines            die volle Rabattierung, unabhängig da-
                                                 von, wie viele Beschäftigte das Angebot
Gruppenvertrages mit der KlinikRente             nutzen.
kommen Sie in den Genuss von sehr
niedrigen Verwaltungskosten und redu-            Portabilität
zierten Abschlusskosten. Dies schlägt            Der Arbeitgeberwechsel zwischen den
sich deutlich bei den Leistungen nieder.         KlinikRente-Mitgliedunternehmen erfolgt
                                                 unbürokratisch und kostenfrei durch
Die Gesamtverzinsung wurde durch die             einfache Ummeldung.
KlinikRente im Jahr 2017 auf mindestens
3,55 % festgelegt, bei laufenden Renten
beträgt die Verzinsung derzeit 3,1 %.

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Unsere Partner

     Die Gestaltung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt in Zusam-
     menarbeit mit unserem Ansprechpartner der Apella Aktiengesellschaft. Die Apella AG
     verfügt bundesweit über mehr als 30 spezialisiserte Berater/innen für die betriebli-
     che Altersversorgung. Ihre Ansprechpartner im Unternehmen erfahren Sie bei Ihrer
     Führungskraft. Neben der qualifizierten Beratung vor Ort ist es uns wichtig zu ge-
     währleisten, dass Sie auf umfassende und verständliche Informationen rund um Ihre
     Versorgung zugreifen können. Ebenso ist uns die nachhaltige Vertragsbetreuung ein
     Anliegen. Fragen zum Vertrag, Unterstützung bei Vertragsveränderungen, Verhalten
     bei Mutterschutz, Wegfall der Lohnfortzahlung, Änderung des Bezugsrechts usw.
     müssen zuverlässig und kompetent begleitet werden.

     Hierzu stehen Ihnen das Mitarbeiterinformationsportal sowie Ihre persönlichen
     Ansprechpartner der Versorgungsverwaltung zur Verfügung:

     Apella AG
     Friedrich-Engels-Ring 50
     17033 Neubrandenburg

     Telefon   0395 • 5 71 90 9-42
     Telefax   0395 • 5 71 90 97
     E-Mail    info@renafan-kr.de

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www.e
                                                                     vorsorge
                                                                             .de

Wie geht es weiter?

„Information ist der beste Weg zur Entscheidungsfindung.“

Aus diesem Grund haben wir Ihre Möglichkeit, sich hier vor Ort beraten zu lassen,
ergänzt und stellen Ihnen zur näheren Information oder zur Vorbereitung auf Ihr
persönliches Gespräch ein Mitarbeiterinformationsportal zur Verfügung. Sie erreichen
das Portal über das Intranet oder unter www.evorsorge.de. Geben Sie bei der An-
meldung nachfolgende Zugangsdaten ein:

                    Benutzername           renafan

                    Passwort               mitarbeiter

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch direkt an Ihre Ansprechpartner wenden.

Diese Broschüre versteht sich als eine zu Informationszwecken vereinfachte Dar-
stellung der durch das Unternehmen angebotenen Möglichkeiten zur betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Alle enthaltenen Informationen wur-
den sorgfältig recherchiert und geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben kann der
Herausgeber dennoch keine Haftung übernehmen.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise des Versorgungsträgers sowie eventuelle
internen Versorgungsregelungen.

                                                                                            11
v.l.n.r.   Bert Hauptfleisch, Ruth Dietrich, Heike Jurke, Marcel Lemke, Angela Pietschmann, Thomas Salzmann, Karsten Rehfeldt

                 Ihr RENAFAN – Berater – Team
                 für Ihre betriebliche Versorgung:

                 Koordination
                 Thomas Salzmann thomas.salzmann@renafan-kr.de
                 Karsten.Rehfeldt karsten.rehfeldt@renafan-kr.de

                 Team Nord                       Team Ost                           Team Süd
                 team.nord@renafan-kr.de         team.ost@renafan-kr.de             team.sued@renafan-kr.de
                 marko.lemke@renafan-kr.de       ruth.dietrich@renafan-kr.de        heike.jurke@renafan-kr.de
                 dorothea.gemert@renafan-kr.de   angela.pietschmann@renafan-kr.de   bert.hauptfleisch@renafan-kr.de

                Stand: 11/2017
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