TOYOTA CAR GARANTIE PRODUKTINFORMATION FÜR DIE TOYOTA-ORGANISATION - NEUWAGEN-ANSCHLUSSGARANTIE FÜR DAS 4. UND 5. JAHR NACH ERSTZULASSUNG ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ToyoTa Car GaranTie Produktinformation für die Toyota-Organisation • Neuwagen-Anschlussgarantie für das 4. und 5. Jahr nach Erstzulassung • Garantieverlängerung AG 0pl NW 0pw GVP
i. LeisTunGsinhaLTe Garantielaufzeiten Die Regulierung der garantiepflichtigen Lohn- und Materialkosten Die Garantielaufzeit beträgt im Anschluss an die dreijährige Toyota erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Neufahrzeuggarantie 12 Monate bis 120.000 km oder 24 Monate bis Schadenfalls. 150.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulassung. Die Laufzeit für die Garantieverlängerung beträgt 12 Monate – Aufrechterhaltung der Garantie egal, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt. Der Käufer hat die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfoh- lenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der Gültigkeit der Garantie gefahrenen Marke beziehungsweise nach Herstellervorschrift Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch durchführen zu lassen. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen europaweit. Garantiebedingungen. Übertragbarkeit Unbürokratische Garantieabwicklung Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterver- Im Schadenfall informiert der verkaufende Händler CG vor der kauf auf den neuen Besitzer über. Reparaturausführung telefonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Wenn der Schaden, z. B. bei Auslands- Garantieumfang schäden, nicht beim garantiegebenden Händler repariert werden Die Toyota CarGarantie dient Ihrer bestmöglichen Profilierung und kann, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab telefonisch, per hebt Ihr Autohaus vom Wettbewerb ab. Nähere Informationen über eMail oder Telefax. den Umfang der Garantie entnehmen Sie bitte der nächsten Seite. Sonstige Anmerkungen Toyota Eurocare Mobilitätsgarantie Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garan- Die Mobilitätsgarantie Toyota Eurocare ist Bestandteil der Toyota tiebedingungen. CG rechnet garantiepflichtige Schäden grundsätz- CarGarantie für alle Fahrzeuge. lich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantie- Kostenerstattung pflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer ab. Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeit- richtwerten des Herstellers erstattet, garantiepflichtige Material- kosten im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung der beschädig- ten Baugruppe zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. „Wertausgleich neu für alt“ Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils K00076 MKT50-150TKM (NW) / K00010 MKT50 (GVP)
ii. GaranTieumfanG Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinder- elektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument kopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreis- (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Siche- kolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Ver- rungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des bindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Bordsystems (ausgenommen jedoch Steuergeräte Spann- und Umlenkrolle, Riemenscheibe, Ölkühler, der Beleuchtungsanlage), Unterhaltungselektro- Ölwanne, Öldruckschalter, Ölstandsensor, Ölfil- nik, Fernsprecheinrichtungen, Freisprechanlagen, tergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Navigationssystem (ausgenommen Datenträger), Zahnkranz, Bauteile der Steuerzeitenverstellung die werksseitig verbaut sind, Front- und Rückfahr- (VVTI-Versteller). kamera, Scheibenwischermotoren, Scheinwerfer- wischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor, Sig- Schalt-/Automatikgetriebe: Getriebegehäuse, nalhorn und Wegfahrsperre. alle Innenteile einschließlich Drehmomentwand- ler, Kupplungsglocke, Kupplungsausrücklager, Kühlsystem: Wasserkühler, Heizungswärmetau- von der Kupplungshydraulik Kupplungsnehmer- scher, Thermostat, Wasserpumpe, Visco-/Ther- und Geberzylinder, Kühler für Automatikgetriebe, molüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Steuergerät des Automatikgetriebes und von dem Kühlmodul. automatisierten Schaltgetriebe (z. B. Free-Tronic, MMT, SMT): Schaltaktuator, Kupplungsaktuator, das Steuergerät (ECU), die Hydraulikeinheit. Abgasanlage: Lambdasonde, Hosenrohr und Be- festigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Achs-/Verteilergetriebe: Getriebegehäuse (Front-, Lambdasonde, Abgaskrümmer, elektronische Bau- Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innen- teile der Abgasreinigungsanlage und DPNR-Kat. teile sowie Stellglieder (Aktuatoren) für Sperren. Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbag Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achs- und Gurtstraffer (z. B. Airbagsteuergerät, Senso- antriebswellen, Antriebsgelenke und von der ren), Airbags, Gurtstraffer, Schalter/Kontaktspirale Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elek- (Lenkrad-Airbag), Sicherheitsgurt und vom PRE- tronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druck- CRASH-System: ECU, Radarsensor. speicher sowie Ladepumpe. Klimaanlage: Kompressor, Verdampfer, Konden- Lenkung: Mechanisches, hydraulisches Lenkge- sator mit Lüfter, Expansionsventil und Leitungen. triebe oder elektrisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Span- nungserhöhungssteuerung, Lenksäule, Hydraulik- Komfortelektrik: Elektrische Fensterheber: Schal- pumpe mit allen Innenteilen, Servolenkungsventil ter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/ und elektronische Bauteile. Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), Heizungsstellmotoren; elektri- Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftver- sches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, stärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, elek- Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder trische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen so- der Trommelbremsen, Bremskraftregler, Brems- wie Türschlösser. kraftbegrenzer, Bremspedalwegsensor, Bremssat- tel, Ausgleichsbehälter, Handbremsseil und vom Fahrdynamiksystem: Steuergeräte (z. B. ESP) und ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit Sensoren. sowie Drehzahlfühler. Hybridsystem: Elektromotoren und Generator des Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpum- Hybridfahrzeugs, elektronisches Steuergerät der pe, elektronische Bauteile des Motormanagements Hybridfahrzeugbatterie, zentrales elektronisches (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmes- Steuergerät des Hybridfahrzeugs, Hybridfahrzeug- ser, AGR-/EGR-Ventil, Injektoren des Commonrail- batterie*, Hybridgetriebe, Kühler des Hybridsys- Systems), Turbolader, Ansaugkrümmer und Dros- tems, Ölkühler, Ölpumpe, Sensoren, Umwandler, selklappengehäuse. Wechselrichtereinheit des Hybridfahrzeugs, Netz- ladegerät des Plug-in (nicht jedoch Ladekabel) und Elektrische Anlage: Generator, Generator-Regler, elektrische Wasserpumpe. Starter, Startgenerator, elektronische Bautei- le der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil * Die Hybridfahrzeugbatterie ist nur während der derselben, elektrische Leitungen der elektroni- Laufzeit der Neuwagen-Anschlussgarantie im schen Einspritzanlage, elektronische Motorsteue- Leistungsumfang enthalten, nicht jedoch bei Ver- rung, Zündspule, Vorglührelais und von der Bord- längerungen. U00058 TO50 (NW ) / U00073 TOV50 (GVP)
iii. ToyoTa euroCare mobiLiTäTsGaranTie Am Wohnort Pannenhilfe vor Ort: Sollte Ihr Toyota, was sehr unwahrscheinlich Weiterreise: Toyota Eurocare organisiert und bezahlt Fahrer und leis- ist, fahruntüchtig werden, organisiert Toyota Eurocare für Sie folgen- tungsberechtigten Insassen eine Zugreise erster Klasse zum ursprüng- de Hilfeleistungen mit Kostenübernahme: Soforthilfe am Pannenort lichen Zielort oder zurück zum Hauptwohnsitz (Land, in dem das Fahr- durch einen professionellen Pannendienst, um Ihren Toyota durch ein- zeug angemeldet ist). Beträgt die Zugfahrt mehr als 6 Stunden, kann fache Reparatur vor Ort in fahrtüchtigen Zustand zu versetzen. wahlweise auch ein Flug in der Business Class von Toyota Eurocare organisiert werden. Abschleppen: Falls sich die Fahrtüchtigkeit Ihres Toyota nicht vor Ort bzw. nicht mit den Mitteln des Pannendienstes herstellen lässt, sorgt Abholung des reparierten Fahrzeuges: Falls das instand gesetzte Toyota Eurocare für einen Abschleppdienst zum nächsten Toyota Ver- Fahrzeug bei einem Toyota Händler abgeholt werden muss, organisiert tragspartner. Muss der Wagen bis zur Reparatur an einem gesicherten Toyota Eurocare eine Bahnfahrt erster Klasse für eine Person zu dem Ort abgestellt werden, organisiert Toyota Eurocare eine sichere Un- Ort, an dem das Fahrzeug instand gesetzt wurde, und trägt dafür die terstellmöglichkeit und übernimmt die Kosten bis zu maximal 77,– €. Kosten. Für den Fall, dass die Bahnfahrt 6 Stunden überschreitet, kann Toyota Eurocare arrangiert außerdem den Transport von Anhängern auch ein Flug der Business Class gewählt werden. oder Wohnwagen (Anhängerkupplung mit 50-mm-Standard-Kugel), die vom beschädigten Fahrzeug gezogen wurden, zum selben Toyota + Auslandsreisen Partner. Sofern Sie im Ausland unterwegs sind, haben Sie zusätzlich Anspruch auf folgende Leistungen: Ersatzwagen: Ist die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges nicht am glei- Ersatzfahrer: Sollten alle eine Fahrerlaubnis besitzenden Insassen des chen Tag wiederherzustellen, beschafft Toyota Eurocare einen Ersatz- Fahrzeuges erkranken und dadurch die Fortsetzung der Reise unmög- wagen der gleichen Kategorie für die Dauer der Reparatur mit einer lich werden, stellt Toyota Eurocare kostenlos einen Ersatzfahrer zur Höchstdauer von 3 Tagen bzw. 5 Tagen, wenn sich die Panne an einem Verfügung. Der Ersatzfahrer bringt die reisefähigen Insassen entwe- Wochenende oder einem Feiertag ereignet hat. Die Wagenmiete sowie der zum Zielort, falls dieser im Geltungsbereich der Toyota Eurocare- die Versicherung des Fahrzeuges werden von Toyota Eurocare über- Garantie liegt, oder zum Wohnsitz des leistungsberechtigten Nutzers nommen. Alle anderen Kosten (z. B. Kraftstoff) sind vom Leistungsbe- zurück. Außer den Lohnkosten für den Ersatzfahrer sind alle anderen rechtigten zu tragen. Kosten vom Leistungsnehmer zu tragen. Hilfe bei Unfällen: Toyota Eurocare ist auf Hilfe bei Pannen ausgelegt. Fahrzeugrückführung: Sollte es nicht möglich sein, das Fahrzeug Im Falle eines Unfalles helfen Ihnen unsere Mitarbeiter z. B. durch die fahrbereit zu machen, wird Toyota Eurocare die Rückführung des Benachrichtigung von Polizei oder Notarzt, durch die Organisation Fahrzeuges zu einem Toyota Vertragspartner nach Wahl veranlassen. eines Abschleppdienstes, durch die Nennung des nächsten Toyota Ver- tragspartners oder einfach mit nützlichen Hinweisen, wie Sie sich in einer Unfallsituation verhalten sollten. Eine Kostenübernahme, etwa für Abschleppen, erfolgt jedoch nicht. Zusätzliche Auslagen: Entstehen Ihnen nach einer Panne und dem Transport Ihres Fahrzeuges zum nächsten Toyota Partner Kosten für die Heimfahrt bzw. für die Abholung des reparierten Fahrzeuges, über- nimmt Toyota Eurocare nach Vorlage der entsprechenden Belege Kos- ten bis zu maximal 52,– €. Nachrichten- und Beratungsdienst: Welches Problem auch immer, Autodiebstahl, verlorene Kreditkarten, Krankheit, erforderliche allge- meine Beratung oder die Benennung von Anwälten: Das Team der To- yota Eurocare ist für Sie da, um Ratschläge zu geben oder Nachrichten an jemanden zu übermitteln. Wir sind vielleicht nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, die mit dem Problem verbunden sind, aber Toyota Eurocare kann sicher helfen. + 50 km Neben den genannten Leistungen, die Sie am Wohnort in Anspruch nehmen können, verfügen Sie ab einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) vom Wohnort über ein zusätzliches Leis- tungspaket. Falls der Toyota Vertragspartner das Fahrzeug nicht innerhalb eines Tages in einen fahr- tüchtigen Zustand versetzen kann, steht dem Fahrer sowie den leistungsberechtigten In- sassen des Fahrzeuges EINE der VIER folgenden Leistungen zur Auswahl: Ersatzwagen: Ist die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges nicht am glei- chen Tag wiederherzustellen, beschafft Toyota Eurocare einen Ersatz- wagen der gleichen Kategorie für die Dauer der Reparatur mit einer Höchstdauer von 3 Tagen bzw. 5 Tagen, wenn sich die Panne an einem Wochenende oder einem Feiertag ereignet hat. Die Wagenmiete sowie die Versicherung des Fahrzeuges werden von Toyota Eurocare über- nommen. Alle anderen Kosten (z. B. Kraftstoff) sind vom Leistungs- berechtigten zu tragen. Hotelunterkunft: Bevorzugen es die Insassen, die Reparatur vor Ort abzuwarten, so organisiert und bezahlt Toyota Eurocare für Fahrer und berechtigte Insassen eine Hotelunterkunft inkl. Frühstück für ma- ximal 4 Nächte bis zu einem Betrag von 103,– € pro Person und Nacht. Alle weiteren Kosten sind durch den Fahrer und die Insassen selbst zu tragen. Opm
iV. annahmeriChTLinien Garantievergabe Garantieausschluss CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert die Keine Garantie kann vergeben werden für Fahrzeuge: von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. ver- • die älter als 36 Monate ab Erstzulassung sind oder mehr als mittelten Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter (Kasten-, 100.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen Kombi-, Pritschenwagen, Kleinbusse, wie z. B. Toyota Hilux/Proace) • die mindestens zeitweilig als Taxen (Spezialprogramm Toyota bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugmarke Toyota. Taxi-Care), Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden Garantielaufzeiten • die in einem aus mehr als fünf Fahrzeugen bestehenden Firmen- Die Garantie kann mit folgenden Laufzeiten vergeben werden: fuhrpark gewerbsmäßig genutzt werden • die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden • 12 Monate Garantielaufzeit (bis 120.000 km Gesamtlaufleistung • die auf den Händler zugelassen werden ab Erstzulassung); • die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen werden • bei denen die vom Hersteller vorgeschriebenen/empfohlenen • 24 Monate Garantielaufzeit (bis 150.000 km Gesamtlaufleistung Wartungs-, Inspektions- oder Pflegearbeiten nicht durchgeführt ab Erstzulassung). worden sind • mit leistungsgesteigerten Aggregaten (ausgenommen von der Toyota Deutschland autorisierte Leistungssteigerung, z. B. TTE von Garantieabschluss der Toyota Motorsport GmbH), Sonderkraftfahrzeuge und Sonder- Die Garantievereinbarung kann nur innerhalb der ersten 36 Monate serien. ab Erstzulassung abgeschlossen werden. Die Gesamtlaufleistung 155 des Fahrzeugs darf bei Abschluss der Garantievereinbarung nicht mehr als 100.000 km ab Erstzulassungsdatum betragen. Die Garantie beginnt direkt im Anschluss an die Toyota Neufahr- zeug-Garantie am ersten Tag des vierten Jahres nach Erstzulassung. Wird die km-Begrenzung der Toyota Neufahrzeug-Garantie vor Ablauf von 3 Jahren erreicht, so beginnt die Neuwagen-Anschluss- garantie bereits zu diesem Zeitpunkt. Das Abschlussdatum ist auf der Garantievereinbarung als Verkaufs- datum einzutragen. Die Garantievereinbarungen werden über CGWEBline abgeschlos- sen. Ein ausgedrucktes Exemplar ist dem Kunden auszuhändigen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren. Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist CG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen. A00274 ARL-NW-3-Toyota
Sie können auch lesen