Praktikerhandbuch Baufinanzierung - Freckmann/Grziwotz/Krepold/Münscher (Hrsg.) Rechts- und Praxisfragen der Immobilienfinanzierung - FCH Gruppe
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Freckmann/Grziwotz/Krepold/Münscher (Hrsg.) Praktikerhandbuch Baufinanzierung Rechts- und Praxisfragen der Immobilienfinanzierung durch Banken & Sparkassen 4. Auflage Finanz Colloquium Heidelberg, 2017
Zitiervorschlag: Autor in Freckmann/Grziwotz/Krepold/Münscher (Hrsg.), Praktikerhand- buch Baufinanzierung, 4. Auflage 2017, RdNr. XX. ISBN: 978-3-95725-061-2 © 2017 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg www.FC-Heidelberg.de info@FC-Heidelberg.de Titelfoto: Silberberg GmbH Montafon Satz: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Druck: STRAUSS GmbH, Mörlenbach
Praktikerhandbuch Baufinanzierung Rechts- und Praxisfragen der Immobilienfinanzierung durch Banken & Sparkassen 4. Auflage Heike Dunker Rechtsanwältin UniCredit Bank AG München Dr. Hervé Edelmann Rechtsanwalt Thümmel, Schütze & Partner Stuttgart Michael Fischer Rechtsanwalt Abteilungsdirektor Sicherheiten DZ BANK AG Frankfurt/M. Peter Freckmann (Hrsg.) Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Bereich Recht & Compliance Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Schwäbisch Hall Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz (Hrsg.) Notar Notariat Regen & Zwiesel Regen Caroline Jagschitz Rechtsanwältin Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Schwäbisch Hall
Prof. Dr. Hans-Michael Krepold (Hrsg.) Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht Hochschule Aschaffenburg Christian Kropf Legal Counsel UniCredit Bank AG München Dr. Jörg Lauer Rechtsanwalt, langjährige Geschäftsverantwortung im Immobilienfinanzie- rungsgeschäft im Landesbankenbereich Matthias H. Layher Prokurist, Bereichsleiter Vertriebsmanagement/Pressesprecher Volksbank Stuttgart eG Dr. Patrick Lübbersmann Rechtsanwalt Prokurist, Bereichsleiter Grundsatzfragen Recht WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank Münster Dr. Michael Münscher (Hrsg.) Rechtsanwalt Commerzbank AG Frankfurt/M. Anna M. Nolte Dipl.-Finw. (FH), Oberamtsrätin i.R. Bundesministerium der Finanzen, Berlin Andreas Ostermann FRICS Immobiliengutachter CIS HypZert F/M Gruppenleiter Immobilienbewertung Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover Ditmar Weis Zwangsverwalter/Selbständiger Sanierungs- und Insolvenzberater Osterspai Finanz Colloquium Heidelberg, 2017
INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht § 1 Einleitung (Freckmann/Grziwotz/Münscher/Krepold) 1 § 2 Formen der Immobilienfinanzierung 7 I. Standard-Baufinanzierung (Münscher) 9 II. Bankentgelte und deren Zulässigkeit (Edelmann) 12 III. Zinszahlungsdarlehen (Lübbersmann) 80 IV. Forward-Darlehen (Lübbersmann) 99 V. Immobilienrente, umgekehrte Grundschuld oder reverse mortgage als neues Geschäftsfeld (Krepold) 105 VI. Bauträgerfinanzierung nach MaBV (Münscher) 117 VII. Cashflow-orientierte Immobilienfinanzierung (Lauer) 120 § 3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Baufinanzierung 219 I. Baufinanzierungen und Pfandbriefgesetz (Dunker) 221 II. Zivilrechtliche Auswirkungen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des PfandBG (Dunker) 225 III. MaRisk: Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Organisation des Baufinanzierungsprozesses (Dunker) 237 IV. Strategische Anforderungen an Angebot und Organisation der Baufinanzierung (Layher) 248 V. Grundlagen der Wertermittlung (Ostermann) 271 VI. Gewerberechtliche Vorgaben für Vermittler (Freckmann) 314 § 4 Aufklärung und Beratung in der Baufinanzierung (Freckmann) 337 I. Allgemeine Grundsätze 339 II. Aufklärung in Ausnahmefällen 350 III. Häufige Einwendungen 360 IV. Finanzierungsberatung und Beratungsdienstleistungen nach § 511 BGB 361 III
INHALTSÜBERSICHT § 5 Vorvertragliche Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen 369 I. Geschäftsanbahnungsinformation bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen (Freckmann) 372 II. Vorvertragliche Information mittels ESIS-Merkblatt (Freckmann) 375 III. Vorvertragliche zivilrechtliche Informationspflichten bei Einschaltung von Darlehensvermittlern (Jagschitz/Freckmann) 405 § 6 Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen (Kropf) 409 I. Einleitung 411 II. Zivilrechtliche Kreditwürdigkeitsprüfung 412 III. Aufsichtsrechtliche Kreditwürdigkeitsprüfung 436 IV. Dokumentationspflichten 440 V. Checkliste Kreditwürdigkeitsprüfung 443 § 7 Steuerschädlichkeit bei Finanzierung mit Lebensversicherungen (Nolte) 445 I. Grundsatz des Sonderausgabenabzugsverbots und seine rechtlichen Folgen 447 II. Investitionsfinanzierungen 469 III. Praktikabilitätsregelungen 511 IV. Zeitliche Anwendung/Rechtsfolgen 532 V. Verfahrensregelungen 536 VI. Tipps gegen mögliche Fallstricke 539 VII. 10-Punkte-Checkliste 543 IV
INHALTSÜBERSICHT § 8 Abschluss des Kreditvertrages (Münscher) 547 I. Zustandekommen des Vertrages 549 II. Schriftform 553 III. Notwendiger Inhalt 554 IV. Widerrufsrecht 561 V. Widerrufsdurchgriff, Einwendungsdurchgriff und Verbundgeschäft 576 VI. Rechtsberatungsgesetz 595 VII. Weitere Unwirksamkeitsgründe 609 § 9 Bestellung der Grundschuld 613 I. Notarielle Urkunde (Krepold) 615 II. Sicherungszweckerklärung (Krepold) 647 III. Grundschuld und MaBV (Krepold) 663 IV. Grundschuld auf Erbbaurecht (Freckmann) 677 § 10 Risiken für Grundschuld und Finanzierung aus öffentlichem Recht (Grziwotz) 711 I. Immobiliengeschäfte von Kommunen und Finanzierung 713 II. Finanzierungen in Sonderfällen unter Beachtung von Umwelt-, Bau- und Gewerberecht 742 III. Immobilienfinanzierung zwischen Bau- und Abgabenrecht 775 § 11 Hereinnahme von Zusatzsicherheiten: Bürgschaften und Pfandrechte (Fischer) 823 I. Zusatzsicherheiten in der Baufinanzierung 825 II. Abgrenzung Mitdarlehensnehmer – Mithaftender – Bürge 829 III. Sittenwidrigkeit von Bürgschaften 833 IV. Sicherungszweckvereinbarung und Gültigkeit weiterer Abreden in der Bürgschaft 853 V
INHALTSÜBERSICHT V. AGB-Pfandrecht als weitere Sicherheit 869 § 12 Änderungen während der Vertragslaufzeit 873 I. Änderungen im Kreditvertrag und bei den Sicherheiten (Münscher) 875 II. Auswirkungen der Änderungen auf die Steuerschädlichkeit der LV (Nolte) 877 III. Informationspflichten während der Vertragslaufzeit (Freckmann) 883 § 13 Beendigung des Vertrages 893 I. Kündigung durch die Bank (Freckmann) 895 II Beendigung durch den Kunden (Freckmann) 908 III. Aufhebungsvertrag (Freckmann) 918 IV. Abwicklung (Freckmann) 919 V. Auswirkungen der Beendigung auf die Steuerschädlichkeit der LV (Nolte) 923 § 14 Verwertung der Grundschuld (Grziwotz) 925 I. Vollstreckungsversteigerung 927 II. Zwangsverwaltung 992 III. Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung (Teilungsversteigerung) 1015 IV. Kosten der Vollstreckung 1021 § 15 Freihändige Verwertung (Weis) 1025 I. Freihändiger Notverkauf statt Zwangsversteigerung 1027 II. Anordnung der Zwangsversteigerung als »Motivation« 1029 III. Abwicklung bei anschließender Insolvenz 1030 VI
INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis § 1 Einleitung 1 § 2 Formen der Immobilienfinanzierung 7 I. Standard-Baufinanzierung 9 1. Annuitätendarlehen 9 2. Tilgungsdarlehen/Ratenkredit 11 3. Kreditrahmen 11 II. Bankentgelte und deren Zulässigkeit 12 1. Einleitung 12 2. Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen 14 3. Darlegungs- und Beweislast 19 4. Kundenfeindlichste Auslegung 19 5. Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeit 22 6. Zur Kontrollfähigkeit von Entgeltklauseln 22 7. Differenzierung nach Preishaupt- und Preisnebenabreden 25 8. Zur grundsätzlichen »automatischen« bzw. indizierten Unwirksamkeit einer Preisnebenabrede 33 9. Zur Unangemessenheit i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB 34 10. Zur Unangemessenheit wegen Verstoßes gegen Transparenzgebot 35 11. Rechtsfolge der Nichteinbeziehung oder der Unwirksamkeit einer Klausel 36 12. Verjährung 40 13. Zu einzelnen Entgeltklauseln 42 III. Zinszahlungsdarlehen 80 1. Gemeinsamkeiten der Tilgungsaussetzungsmodelle 81 2. Besonderheiten der einzelnen Tilgungsaussetzungsmodelle 83 3. Vertragliche Besonderheiten 89 VII
INHALTSVERZEICHNIS 4. Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Zinszahlungs- darlehen mit Tilgungsersatzinstrumenten 92 IV. Forward-Darlehen 99 1. Kündigungsrecht nach § 489 BGB 100 2. Forward-Prämie als sonstige Kosten nach Art. 247 §§ 6 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB 103 V. Immobilienrente, umgekehrte Grundschuld oder reverse mortgage als neues Geschäftsfeld 105 1. Einführung 105 2. Reverse mortgage in den USA 107 3. Möglichkeiten des Immobilienverzehrs nach deutschem Recht 110 4. Ausblick 115 VI. Bauträgerfinanzierung nach MaBV 117 1. Anwendbarkeit des Verbraucherdarlehensrechts 117 2. Inhalt des Darlehensvertrages 117 VII. Cashflow-orientierte Immobilienfinanzierung 120 1. Einleitung 120 2. Finanzierungsbausteine 122 3. Der Cashflow und seine Analyse 135 4. Einsatz von Covenants zum Schutz des Cashflow 158 5. Strukturelle Überlegungen 169 6. Zugriff auf den Cashflow 178 7. Zinsänderungsrisiko-Management 180 8. Exit der Bank 186 9. Restrukturierung 190 10. Bewertung 196 11. Bau-/Projektfinanzierung 199 12. Präventives Risikomanagement und Kreditüberwachung 207 13. Verbriefungen 212 14. Zusammenfassende Leitsätze 216 VIII
INHALTSVERZEICHNIS § 3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Baufinanzierung 219 I. Baufinanzierungen und Pfandbriefgesetz 221 1. Einleitung 221 2. Vorteile einer Refinanzierung von Baufinanzierungen durch Hypothekenpfandbriefe 223 3. Anforderungen an die Wertermittlung 224 4. Anforderungen an das Risikomanagement 225 II. Zivilrechtliche Auswirkungen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des PfandBG 225 1. Anforderungen an den Kreditvertrag 226 2. Anforderungen an das Grundpfandrecht 227 III. MaRisk: Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Organisation des Baufinanzierungsprozesses 237 1. Einführung 237 2. Risikomanagement unter den MaRisk 238 3. Anwendungsbereich 239 4. Erfordernis einer Geschäfts- und Risikostrategie 239 5. Aufnahme von neuen Geschäftsaktivitäten 240 6. Organisation des Kreditprozesses 240 IV. Strategische Anforderungen an Angebot und Organisation der Baufinanzierung 248 1. Einleitung und praktische Relevanz 248 2. Grundlegung und theoretische Ansätze 252 3. Neuarchitektur der Wertschöpfungskette 257 4. Innovationsmanagement 265 V. Grundlagen der Wertermittlung 271 1. Wertbegriffe 271 2. Wertermittlungsverfahren 274 3. Rechte und Belastungen 303 4. Plausibilisierung von Wertgutachten 309 IX
INHALTSVERZEICHNIS VI. Gewerberechtliche Vorgaben für Vermittler 314 1. Einführung 314 2. Gewerberechtliche Rahmenbedingungen 318 § 4 Aufklärung und Beratung in der Baufinanzierung 337 I. Allgemeine Grundsätze 339 1. Legaldefinition Beratung 339 2. Abschluss des Beratungsvertrags 341 3. Dokumentation 343 4. Rechtsfolgen der Beratungspflichtverletzung 346 5. Verjährung des Schadenersatzanspruchs bei Beratungspflichtverletzung 348 II. Aufklärung in Ausnahmefällen 350 1. Grundsatz 350 2. Aufklärungspflichten in Ausnahmefällen 352 III. Häufige Einwendungen 360 IV. Finanzierungsberatung und Beratungsdienstleistungen nach § 511 BGB 361 1. Beratungsanforderungen 361 2. Beratungsdokumentation 368 § 5 Vorvertragliche Informationspflichten bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen 369 I. Geschäftsanbahnungsinformation bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen 372 II. Vorvertragliche Information mittels ESIS-Merkblatt 375 1. Grundlagen 375 2. Zeitpunkt der Information mittels ESIS-Merkblatt 376 3. Gestalterische Vorgaben für das ESIS-Merkblatt 378 4. Einzelne Abschnitte des ESIS-Merkblatts 382 5. ESIS-Merkblatt bei Förderkrediten 401 X
INHALTSVERZEICHNIS 6. Gesetzlichkeitsfiktion beim ESIS-Merkblatt 402 7. Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten 403 III. Vorvertragliche zivilrechtliche Informationspflichten bei Einschaltung von Darlehensvermittlern 405 1. Vertragsinhalt: Beteiligung eines Darlehensvermittlers 405 2. Hinweise nach Art 247 § 13 EGBGB zum Darlehensvermittlungsvertrag 405 3. Informationspflichten bei Allgemein- Verbraucherdarlehen 406 4. Informationspflichten bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen 406 5. Zeitpunkt für die Informationserteilung 407 § 6 Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen 409 I. Einleitung 411 II. Zivilrechtliche Kreditwürdigkeitsprüfung 412 1. Zeitpunkt 413 2. Inhaltliche Anforderungen 415 3. Verstoß gegen Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung 423 4. Vorgaben des Datenschutzes 435 III. Aufsichtsrechtliche Kreditwürdigkeitsprüfung 436 1. Erkenntnisquellen 437 2. Qualifikation der Bankmitarbeiter 437 3. Vorgaben nach MaRisk-Entwurf 2016 439 IV. Dokumentationspflichten 440 1. Formale Anforderungen 440 2. Aufbewahrungspflichten 441 V. Checkliste Kreditwürdigkeitsprüfung 443 1. Formale Anforderungen 443 2. Inhaltliche Anforderungen 443 XI
INHALTSVERZEICHNIS § 7 Steuerschädlichkeit bei Finanzierung mit Lebensversicherungen 445 I. Grundsatz des Sonderausgabenabzugsverbots und seine rechtlichen Folgen 447 1. Anlass 447 2. Steuerrechtliche Veränderungen seit 14.02.1992 447 3. Betroffene Versicherungsarten 450 4. LV-Ansprüche »dienen« 453 5. Verschiedene Formen des »Dienens« 455 6. Unter die Regelung des §10 Abs. 2 Satz 2 EStG 2004 fallende Darlehen 465 7. Finanzierungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten 468 II. Investitionsfinanzierungen 469 1. Überblick 469 2. Das Darlehen dient unmittelbar und ausschließlich 470 3. Anschaffungs- oder Herstellungskosten 476 4. »Schädliche Aufwendungen« 477 5. Das begünstigte Wirtschaftsgut 478 6. Die ganz oder zum Teil zur Tilgung oder Sicherung verwendeten Ansprüche aus Versicherungsverträgen übersteigen nicht die mit dem Darlehen finanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten 497 7. Bagatellgrenze 500 8. Schuldübernahme, teilentgeltlicher Erwerb 502 9. Anzahlungen 503 10. Nachträgliche Verringerung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten 507 11. Mitfinanzierung von Umsatzsteuer 509 12. Finanzierung eines (gemischten) Gesamtkaufpreises 509 13. Höchstgrenze für Investitionsfinanzierungen 510 XII
INHALTSVERZEICHNIS III. Praktikabilitätsregelungen 511 1. Umschuldung 511 2. Zahlungsweg 518 3. Sicherheitentausch 527 4. Vorschaltdarlehen/Vorschaltkonto/Baukonto 528 IV. Zeitliche Anwendung/Rechtsfolgen 532 1. Anwendungsregelung 532 2. Billigkeitsregelungen 533 3. Rechtsfolgen 534 V. Verfahrensregelungen 536 1. Anzeige nach § 29 EStDV i. V. m. § 29 Abs. 1 und 4 EStDV 2004 536 2. Gesonderte Feststellung nach § 9 der VO zu § 180 Abs. 2 AO 538 VI. Tipps gegen mögliche Fallstricke 539 1. Möglichkeiten der »Schadensbegrenzung« 539 2. Nachträgliche Verringerung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgrund von Rabatten, Preisnach- lässen, Skonti, Zuschüssen oder nach einer Betriebsprüfung 540 3. Sondertilgung des Darlehens 540 4. Bagatellgrenze 541 5. Disagio 541 6. Zahlungsweg 541 7. Abtretung, Verpfändung, Hinterlegung bei Umschuldung/Sicherheitentausch 542 8. Umwidmung 542 VII. 10-Punkte-Checkliste 543 XIII
INHALTSVERZEICHNIS § 8 Abschluss des Kreditvertrages 547 I. Zustandekommen des Vertrages 549 1. Angebot und Annahme 549 2. Mehrere Darlehensnehmer als Vertragspartei 550 3. Abschluss über Bevollmächtigte 551 II. Schriftform 553 III. Notwendiger Inhalt 554 1. Die erforderlichen Pflichtangaben beim Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag 555 2. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Schriftform bzw. die Angabepflichten 560 IV. Widerrufsrecht 561 1. Rechtslage vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SchuMoG) 562 2. Die Rechtslage ab 01.01.2002 564 3. Die Rechtslage ab 11.06.2010 571 4. Die Rechtslage ab dem 21.03.2016 575 V. Widerrufsdurchgriff, Einwendungsdurchgriff und Verbundgeschäft 576 1. Problematik 576 2. Widerrufsdurchgriff 577 3. Einwendungsdurchgriff 578 4. Der Begriff des Verbundgeschäfts 579 5. Rechtsprechung zum Verbundcharakter der Immobilienfinanzierung 583 6. Regelung des Verbundgeschäfts in § 358 BGB 589 7. Vermeidbarkeit des Verbundcharakters durch Information? 593 XIV
INHALTSVERZEICHNIS VI. Rechtsberatungsgesetz 595 1. Anwendbarkeit des RBerG 596 2. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das RBerG 600 3. Sonderproblem: Vollstreckungstitel und RBerG 608 VII. Weitere Unwirksamkeitsgründe 609 1. Sittenwidrigkeit 609 2. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot 610 3. Anfechtbarkeit des Vertrages 610 § 9 Bestellung der Grundschuld 613 I. Notarielle Urkunde 615 1. Allgemeines 615 2. Bestellung 616 3. Währungen im Grundbuch 617 4. Zustimmungserfordernisse 618 5. Zusätzliche Abreden bei der Grundschuldbestellung 621 6. Verpfändung des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Eigentumsverschaffung 639 7. Rückgewähranspruch 641 II. Sicherungszweckerklärung 647 1. Die Sicherungsabrede 647 2. Parteien der Sicherungsvereinbarung 648 3. Unwirksamkeitsgründe 649 4. Reichweite der Sicherungsabrede 656 5. Sicherungszweck bei mehreren Darlehensnehmern 657 6. Sicherheitentausch 658 7. Tilgungsbestimmung und Verrechnungsklausel 658 8. Verwertung 661 9. Prozessrechtliche Fragen zur Sicherungsabrede 662 XV
INHALTSVERZEICHNIS III. Grundschuld und MaBV 663 1. Grundlagen der Makler- und Bauträgerverordnung 663 2. Regelungen in der MaBV 664 3. Sicherungsmöglichkeiten nach der MaBV 665 IV. Grundschuld auf Erbbaurecht 677 1. Beleihbarkeit des Erbbaurechts – das Verhältnis der Reallast zum Finanzierungsgrundpfandrecht 677 2. Zustimmungserfordernisse und Verfügungsbeschränkungen 689 3. Die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Erbbaurecht – Das Unter-Erbbaurecht in der Beleihungspraxis 703 4. Das Schicksal der Belastung bei Heimfall und Beendigung des Erbbaurechts 707 § 10 Risiken für Grundschuld und Finanzierung aus öffentlichem Recht 711 I. Immobiliengeschäfte von Kommunen und Finanzierung 713 1. Bauplatzkauf von der Gemeinde und Finanzierungsgrundschuld 713 2. Wiederkaufsrecht der Gemeinde und Grundschuld 714 3. Bauplatzkauf und Erschließungssicherung 721 4. Erbbaurecht für eine Kommune, Untererbbaurecht und Finanzierung des Grundstückseigentümers 723 5. Erbbaurecht, Rang und Finanzierung des Nachbarn 725 6. Erbbaurecht mit öffentlicher Zweckbindung, Erbbauzinsreallast und Finanzierungsgrundschuld 727 7. Erwerbervormerkung und Finanzierungsgrundschuld – Kein Problem 732 8. Verpfändung der Auflassungsvormerkung 735 9. Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich eines Teilbetrags 738 XVI
INHALTSVERZEICHNIS II. Finanzierungen in Sonderfällen unter Beachtung von Umwelt-, Bau- und Gewerberecht 742 1. Sanierungslasten und Altlastenverdacht 742 2. Finanzierung von Zweckbauten am Beispiel von Photovoltaikanlagen und großflächigen Einzelhandelsbetrieben 747 3. Bauträger- und Käuferfinanzierung zwischen Bau- und Gewerberecht 752 4. Finanzierung des Kaufs einer Schwarzbau- Eigentumswohnung vom Bauträger 762 5. Wohnungseigentum – Baurechtliche Abgeschlossenheit und Zwangsversteigerung 765 6. Von der Hypotheken- zur Umweltbank 772 III. Immobilienfinanzierung zwischen Bau- und Abgabenrecht 775 1. Risiken aus nicht bezahlten Erschließungs- und Anliegerbeiträgen 775 2. Rechtsnachfolge im Baurecht 783 3. Baulasten und Abstandsflächenübernahmen 786 4. Fehlende Erschließung und Verzicht auf baurechtliche Sicherungen? 793 5. Risiken aus dem Wegfall der baurechtlichen Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen oder Pfandfreigaben 798 6. Risiken aus den (teilweise nicht mehr erforderlichen) Baugenehmigungen und drittverwertungshemmenden Nutzungsbeschränkungen 801 7. Rückbaupflichten, insbesondere im Außenbereich 805 8. Fristgebundene Realisierungspflichten bei vorhaben- bezogenen Bebauungsplänen und in städtebaulichen Verträgen 806 9. Baurecht auf Zeit und Rückbaupflicht im Innenbereich 809 10. Stadtrückbau als Problem der Finanzierung 812 11. Abbruchgebote beim Immobilienleerstand 813 XVII
INHALTSVERZEICHNIS 12. Grundabtretung gegen Baulandausweisung und Sozial- gerechte Bodennutzung 814 13. EU-Beihilfenrecht und Vertragsnichtigkeit (Art. 108 AEUV) 818 § 11 Hereinnahme von Zusatzsicherheiten: Bürgschaften und Pfandrechte 823 I. Zusatzsicherheiten in der Baufinanzierung 825 1. Vorrangigkeit anderer Gläubiger 826 2. Schwierige grundbuchliche Verhältnisse 826 3. Wirtschaftliche und geschäftpolitische Aspekte 827 II. Abgrenzung Mitdarlehensnehmer – Mithaftender – Bürge 829 1. Der Bürge 829 2. Der Mitdarlehensnehmer 830 3. Der Mithaftende 831 III. Sittenwidrigkeit von Bürgschaften 833 1. Leitlinien der Rechtsprechung 834 2. Sittenwidrigkeit aufgrund des Umfangs der Bürgenhaftung 836 3. Bürgschaften spezifischer Personengruppen 844 4. Aufklärungsmöglichkeiten und -pflichten des Kreditinstituts 850 IV. Sicherungszweckvereinbarung und Gültigkeit weiterer Abreden in der Bürgschaft 853 1. Der Sicherungszweck 853 2. Der Höchstbetrag 856 3. Auswirkungen auf die Formulargestaltung 857 4. Konsequenzen aus der Verwendung eines engen Sicherungszwecks 857 5. Bestimmungen zur Aufgabe von Sicherheiten 859 6. Bestimmungen zum Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit 861 XVIII
INHALTSVERZEICHNIS 7. Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen über Haustür- und Außergeschäftsraumgeschäfte 862 8. Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen über Verbraucherdarlehen 865 9. Mehrheit von Bürgen 865 10. Kündigung der Bürgschaft 866 11. Verjährung 866 12. Hinweise für die Praxis 868 V. AGB-Pfandrecht als weitere Sicherheit 869 § 12 Änderungen während der Vertragslaufzeit 873 I. Änderungen im Kreditvertrag und bei den Sicherheiten 875 II. Auswirkungen der Änderungen auf die Steuerschädlichkeit der LV 877 1. Änderungen im Kreditvertrag 877 2. Änderungen im LV-Vertrag 878 3. Zusammentreffende Änderungen im Kreditvertrag und im LV-Vertrag 882 III. Informationspflichten während der Vertragslaufzeit 883 1. Informationspflichten zum Ende einer Sollzinsbindung 883 2. Informationspflichten über Fortführung eines Darlehens 885 3. Informationspflichten zur Anpassung eines variablen Sollzinssatzes 886 4. Informationspflichten bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen in Fremdwährung 887 5. Informationspflichten bei beabsichtigter vorzeitiger Erfüllung 888 6. Informationspflichten des Neugläubigers 891 7. Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten 891 XIX
INHALTSVERZEICHNIS § 13 Beendigung des Vertrages 893 I. Kündigung durch die Bank 895 1. Kündigungsrechte nach § 490 Abs.1 BGB 895 2. Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB) 897 3. Kündigungsrecht wegen Kündigung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) 898 4. Vertragliche Kündigungsrechte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, Sparkassen und Bausparkassen 899 5. Kündigung wegen Zahlungsverzug bei Immobiliar- darlehensverträgen 902 6. Ausschluss des Kündigungsrechts bei fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfung 903 7. Vorfälligkeitsentschädigung und Verzug 904 II Beendigung durch den Kunden 908 1. Kündigungsrecht des Darlehensnehmers 908 2. Vorzeitige Rückzahlung 910 III. Aufhebungsvertrag 918 IV. Abwicklung 919 1. Grundlagen der Vorfälligkeitsentschädigung 919 2. Berücksichtigung von Sonderzahlungen 921 V. Auswirkungen der Beendigung auf die Steuerschädlichkeit der LV 923 § 14 Verwertung der Grundschuld 925 I. Vollstreckungsversteigerung 927 1. Voraussetzungen für einen Zwangsversteigerungsantrag 927 2. Zwangssicherungshypothek und/oder Zwangsversteigerungsantrag 935 3. Die Bewertung vorrangiger Ansprüche 936 XX
INHALTSVERZEICHNIS 4. Die Rangklassen des ZVG 940 5. Das geringste Gebot 942 6. Umfang der Beschlagnahme 943 7. Einstellungsmöglichkeiten 944 8. Die Bedeutung der Wertfestsetzung 948 9. Mögliche Ausgebotsarten 950 10. Der Versteigerungstermin und seine Vorbereitung 953 11. Sicherheitsleistung 959 12. Gebotsabgabe/Bietungsvollmacht 963 13. Möglichkeiten der Zuschlagsversagung nach § 85a oder § 74a ZVG 966 14. Bedeutung der Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG 970 15. Die Zuschlagsentscheidung 971 16. Das Verteilungsverfahren 976 17. Die Behandlung des Rückgewähranspruchs und des Löschungsanspruchs 984 18. Wegfall der §§ 57c und 57d ZVG 991 II. Zwangsverwaltung 992 1. Zwangsverwaltungsantrag und Ablauf des Verfahrens 992 2. Die Aufgaben des Zwangsverwalters 995 3. Das Verteilungsverfahren in der Zwangsverwaltung 1000 4. Rangklassen 1001 5. Beendigung der Zwangsverwaltung 1006 6. Zwangsverwaltung und Insolvenzverfahren 1007 7. Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung 1009 8. Mietpfändung aus dem dinglichen Anspruch 1009 9. Vergütung des Zwangsverwalters 1011 III. Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung (Teilungsversteigerung) 1015 1. Die Voraussetzungen für eine Teilungsversteigerung 1015 2. Besonderheiten beim geringsten Gebot 1016 XXI
INHALTSVERZEICHNIS 3. Ablauf des Verfahrens 1018 IV. Kosten der Vollstreckung 1021 1. Gerichtskosten 1021 2. Rechtsanwaltsgebühren 1023 § 15 Freihändige Verwertung 1025 I. Freihändiger Notverkauf statt Zwangsversteigerung 1027 1. Interessenlage beim Notverkauf 1027 2. Der Verkauf an das Kreditinstitut und Verwertungs- vollmacht 1027 II. Anordnung der Zwangsversteigerung als »Motivation« 1029 III. Abwicklung bei anschließender Insolvenz 1030 XXII
§ 1 Einleitung
FRECKMANN/GRZIWOTZ/MÜNSCHER/KREPOLD § 1 Einleitung Nicht zuletzt das in den letzten Jahren niedrige Zinsumfeld hat den Immobi- 1 lienerwerb verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Dies hatte nicht nur einen star- ken Anstieg der Nachfrage nach Immobilien als Anlageobjekt (»Flucht in Be- tongold«) zur Folge, sondern auch der Nachfrage nach zur Eigennutzung vor- gesehenen Immobilien. Die Bedeutung dieses Geschäftszweigs hat daher in den letzten Jahren eher zugenommen. Praxis- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien- und Bauvorhaben werden in zunehmen- dem Maße komplizierter und – nicht nur für den Laien – undurchschaubarer. Gesetzliche Regelungen, insbesondere zum Schutz des Verbrauchers, eine kaum noch zu überschauende Rechtsprechung, die sich mit zahlreichen Facet- ten befasst, und nicht zuletzt der zunehmende Einfluss europäischer Richtlinien auf das nationale Recht haben die Materie der Baufinanzierung zu einem eng- maschigen Netz von Regel- und Ausnahmetatbeständen gemacht. Bedingt durch spezifische Bedürfnisse der Darlehensinteressenten hat sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten für die Finanzierung einer Immobilie entwickelt: Neben konventionellen Finanzierungen gibt es auch solche Varianten, die Zin- sen bereits weit für die Zukunft sicherstellen sollen. Hinzu kommt die Möglich- keit, die Baufinanzierung in ausländischer Währung darzustellen oder die Bau- finanzierungszinssätze über derivative Produkte darzustellen. Selbstverständ- lich sind auch Kombinationen der verschiedenen Bausteine möglich. Nicht nur der Darlehensnehmer, sondern auch der Banker sieht sich aufgrund dieser Komplexität mit der Herausforderung konfrontiert, die für den konkreten Ein- zelfall passendste Lösung zu finden. Das Immobiliardarlehen an Privatpersonen grenzt sich in deutlicher Weise von 2 den sonstigen Formen der Darlehensgewährung in der Bankpraxis aufgrund der unterschiedlichen Risikoposition und der abweichenden rechtlichen Rahmen- bedingungen ab. Bei Personaldarlehen stellt das Kreditinstitut maßgeblich auf die wirtschaftliche Fähigkeit des Darlehensnehmers ab, dass er das Darlehen pünktlich und vollständig zurückzahlen kann. Dafür sind in erster Linie seine gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse relevant, die in die Zukunft proji- ziert werden. Zwar werden auch für Personaldarlehen persönliche und dingli- che Sicherheiten hereingenommen; diese stehen jedoch nicht im Zentrum der Darlehensentscheidung, da Banken im Normalfall keine Pfandleihe betreiben. Bei den grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliardarlehen ist die Interessen- 3 lage völlig anders gelagert. Maßgeblich für die Darlehensentscheidung sind der nachhaltige Wert der zu belastenden Immobilie und die Möglichkeit der Bank, 3
EINLEITUNG ihre Darlehensforderung mit dem Erlös aus der Verwertung der verpfändeten Immobilie zu realisieren, falls der Darlehensnehmer wider Erwarten seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte. Zwar kann auch die unge- nügende persönliche Leistungsfähigkeit zur Ablehnung des Darlehensantrages führen, was insbesondere in den im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmo- bilienkredit-Richtlinie eingeführten Regelungen zur (zivilrechtlichen) Kredit- würdigkeitsprüfung zum Ausdruck kommt. Unzulänglichkeiten der dinglichen Sicherheit lassen sich beim Immobiliardarlehen dagegen regelmäßig nicht durch gute persönliche oder unternehmerische Bonität ausgleichen. Deshalb kommt der Prüfung des Pfandobjektes besondere Bedeutung zu; insoweit genügt der Blick ins Grundbuch längst nicht mehr. 4 Hinzu kommt, dass gerade im Immobiliardarlehensrecht besondere Aufklä- rungs- oder gar Beratungspflichten bestehen können. Durch die neu einge- führte Regelung zur Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind erst- mals für das Kreditgeschäft Beratungsanforderungen gesetzlich definiert. Im Blickpunkt von Rechtsprechung und Literatur stehen hierbei zum einen Infor- mationspflichten bei speziellen Darlehensausgestaltungen, sei es im Hinblick auf die Finanzierungsform oder im Hinblick auf die Tilgungsmodalitäten. Exemplarisch für die erstgenannte Kategorie sind Forward-Darlehen, Collar- Darlehen oder Darlehen mit Zins-Caps. Beispiele für besondere Tilgungsmo- dalitäten sind Darlehen, die über Spar- oder Bausparverträge, über Kapitalle- bensversicherungen, Fondsmodelle oder sonstige Kapitalanlagen getilgt wer- den. Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Finanzie- rung steuersparender Immobilienkapitalanlagen und vergleichbarer Vermö- gensanlagen haben die Gerichte in der jüngsten Vergangenheit in zunehmen- dem Maße beschäftigt. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist seit den Ent- scheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Sachen »Schulte/Badenia« und »Crailshaimer Volksbank« noch umfangreicher, komplexer und ausdifferenzier- ter geworden. 5 Eine besondere Wegmarke in der Baufinanzierung stellt die Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (2014/17/EU) mit Wirkung ab 21.03.2016 dar. Als zentrale Regelungen der Umsetzung sind kurz zu nennen: die Auswei- tung der vorvertraglichen Informationspflichten (Erstinformation gem. Art. 247a EGBGB) und ESIS-Merkblatt (Art. 247 EGBGB, Anlage 6 zum EGBGB), Regelungen zu Kopplungs- und Bündelungsgeschäften ( §§ 492a/b BGB), Berufszulassungsregeln und vorvertragliche Informationspflichten für Darlehensvermittler (Art. 247 §§ 13-13b EGBGB, §§ 655a ff. BGB, §§ 11a, 34i, 4
FRECKMANN/GRZIWOTZ/MÜNSCHER/KREPOLD 34j, 160 GewO; Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung [Immobili- ardarlehensvermittlungsverordnung – ImmVermV] vom 28. April 2016). Stan- dards für die Kreditwürdigkeitsprüfung sind erstmals zivilrechtlich in §§ 505a-d BGB geregelt, daneben im Aufsichtsrecht (§ 18a KWG; für die der Versiche- rungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz-VAG- unterliegenden Unternehmen verweist § 15a VAG unmittelbar auf § 18a KWG). Die vorzeitige Rückzahlung ist neu geregelt und parallel zum Gesetzgebungsverfahren hat die Entscheidung des BGH vom 19.1.2016 zu der Abgrenzung von Verzugsscha- den und Vorfälligkeitsentschädigung Stellung genommen, jedenfalls insoweit als der BGH von einer Sperrwirkung von § 497 BGB in der Fassung bis 10.06.2010 ausgeht. Aus dem Bereich der Rechtsprechung ist nicht zuletzt auf die »Widerrufsjoker- 6 Thematik« hinzuweisen, die zwar weniger den Abschluss von Neugeschäften betrifft, allerdings Bedeutung für das Bestandsgeschäft hat. Auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Baufinanzierung steigen 7 zunehmend. Hinzu kommen schließlich die steuerlichen Gestaltungsmöglich- keiten, gerade in Verbindung mit dem Einsatz von Kapitallebensversicherun- gen, die ohne sachkundigen Berater, sei es Anwalt oder Steuerberater, kaum noch überschaubar sind. Einen eigenständigen Komplex bildet die Besicherung einer Immobilienfinan- 8 zierung. Fehler bei der Bestellung eines Grundpfandrechts können die Sicher- heit im »Ernstfall« ganz oder teilweise entwerten. Im Zusammenhang mit der Besicherung wird aber nicht nur das konventionelle Grundpfandrecht behan- delt. Auch andere Möglichkeiten, etwa die zur Sicherheit abgetretene Bürg- schaft nach § 7 MaBV oder eine Bürgschaft von Angehörigen, werden darge- stellt. Ziel des Buches ist es, einen möglichst aktuellen und vollständigen Überblick 9 über sämtliche mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Themen und Ri- siken zu geben. Das dabei abzudeckende Spektrum hat sich zwangsläufig im Umfang dieses Werks niedergeschlagen, der sich gegenüber der Erstauflage noch erhöht hat. Verlag und Autoren sind für Anregungen und weiterführende Hinweise stets dankbar. 5
§ 2 Formen der Immobilienfinanzierung
MÜNSCHER § 2 Formen der Immobilienfinanzierung I. Standard-Baufinanzierung Im Rahmen von Baufinanzierungen haben sich im Lauf der Zeit diverse Er- 10 scheinungsformen am Markt etabliert. Gemeinsam ist allen Varianten, dass die Besicherung des Darlehens durch Belastung des finanzierten Objekts mit einem Grundpfandrecht, meist einer Grundschuld, erfolgt. Die Unterschiede zwi- schen den gebräuchlichsten Darlehensarten zeigen sich vor allem bei der Til- gung und seien hier kurz erläutert. 1. Annuitätendarlehen Beim Annuitätendarlehen wird für die Laufzeit des Vertrages bis zur vollstän- 11 digen Tilgung bzw. für den Zeitraum der vereinbarten Zinsbindung eine gleich- bleibende Leistung vereinbart; der Darlehensnehmer entrichtet somit gleich- bleibende Raten. Die Rate setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung, wobei sich der Zinsanteil immer an der verbleibenden Restschuld orientiert.1 Mit zu- nehmender Darlehenslaufzeit reduziert sich daher der Zinsanteil in der jeweili- gen Rate; der Tilgungsanteil erhöht sich. Wenn in diesem Zusammenhang von »ersparten Zinsen«2 die Rede ist, darf dies nicht zu der fehlerhaften Schlussfol- gerung führen, die Darlehensbelastung würde sich mit zunehmender Laufzeit verringern. Es verringert sich lediglich der Zinsanteil unter gleichzeitiger Erhö- hung des Tilgungsanteils, d. h., die Belastung für den Darlehensnehmer bleibt gleich. Diese Darlehensart bietet damit ein hohes Maß an Planungssicherheit und Transparenz für den Darlehensnehmer und ist damit vor allem für Erwer- ber eigengenutzter Immobilien von Interesse. In rechtlicher Hinsicht ergeben sich keine Besonderheiten. Sofern es sich beim 12 Darlehensnehmer um einen Verbraucher handelt, sind die Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts (§§ 491 ff. BGB) zu beachten. Für den Vertrags- abschluss ist somit Schriftform erforderlich (§ 492 Abs. 1 BGB), wobei der Vertrag die in § 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 § 6 EGBGB im einzelnen aufgezählten Angaben3 enthalten muss. 1 Vgl. § 20 Abs. 2 HypBG. 2 Vgl. z. B. Bruchner in: Schimansky/Bunte/Lwowski § 78 Rdnr. 73. 3 Die frühere Regelung des § 492 Abs. 1 S. 5 BGB wurde mit Umsetzung der EU- Verbraucherkreditrichtlinie in Art. 247 § 6 EGBGB ausgelagert; der Übersichtlichkeit der ein- schlägigen Regelungen war dies wenig dienlich. 9
FORMEN DER IMMOBILIENFINANZIERUNG 13 Bis zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie galten für grundpfand- rechtlich gesicherte Darlehen, die zu »üblichen Bedingungen« gewährt wurden (§ 503 Abs. 1 BGB a.F.), gewisse Ausnahmen vom Katalog der Angabepflichten. So konnte z. B. die Gesamtbetragsangabe entfallen (vgl. Art. 247 § 9 Abs. 1 BGB a.F.). Grundpfandrechtliche Sicherung bedeutete in diesem Zusammen- hang nicht, dass das Darlehen vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder gar der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten wurde4; auch bei der Vereinbarung zusätzlicher Sicher- heiten, wie etwa der Abtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung, war von einer grundpfandrechtlichen Besicherung auszugehen.5 Zu üblichen Bedin- gungen war das Darlehen gewährt, wenn die in den Monatsberichten der Deut- schen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze nicht erheblich überschritten wurde.6 14 Seit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist für alle nach dem 21.03.2016 abgeschlossenen Darlehensverträge7 die Entscheidung zu tref- fen, ob es sich hierbei um einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag i. S. d. § 491 Abs. 2 S. 1 BGB oder um einen Immobiliar-Verbraucherdarle- hensvertrag i. S. d. § 491 Abs. 3 S. 1 BGB handelt. Nach der Legaldefinition liegt ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag dann vor, wenn das Darle- hen durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesichert ist (§ 493 Abs. 3 Nr. 1 BGB), wobei das frühere Merkmal der »überwiegenden Besicherung« er- satzlos weggefallen ist.8 Auch ohne Besicherung durch Grundpfandrecht oder Reallast kann ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag vorliegen, wenn nämlich das Darlehen für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb der die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt ist (§ 491 Abs. 3 Nr. 2 BGB); insoweit kommt es daher entscheidend auf den Verwen- dungszweck an. 4 Vgl. BGH WM 2000, 1245 = NJW 2000, 2352. 5 Vgl. BGH WM 2002, 588 = NJW 2002, 3103; OLG Frankfurt WM 2000, 2135. 6 Vgl. BGH WM 2003, 916 = NJW 2003, 2093. 7 Vgl. die Übergangsvorschrift in Art. 229 § 38 Abs. 1 EGBGB. 8 Beim Abschluss neuer Darlehensverträge ist daher sorgfältig zu prüfen, ob bei Bestandskunden möglicherweise eine Grundschuld mit weitem Sicherungszweck existiert, da hierdurch das neue Darlehen zu einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen wird. Will man dies vermeiden, kann dies durch eine entsprechende Klarstellung im neuen Darlehensvertrag erfolgen. 10
MÜNSCHER 2. Tilgungsdarlehen/Ratenkredit Diese Darlehensformen sind im Bereich langfristiger Baufinanzierungen eher 15 selten. Anders als beim Annuitätendarlehen bleibt beim Tilgungsdarlehen der Tilgungsanteil während der vereinbarten Laufzeit gleich hoch, so dass sich der Zinsanteil und damit die Rate kontinuierlich reduziert. Am Anfang des Darle- hens stehen höhere Raten, gegen Ende des Darlehens niedrigere Raten. Diese Darlehensform kann daher für solche Immobilienerwerber interessant sein, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens davon ausgehen können, dass ihr Einkommen zukünftig in einem jetzt schon bekannten Ausmaß sinken wird. Beim Ratenkredit werden dem Darlehensbetrag die Zinsen für die Gesamt- 16 laufzeit und die einmaligen Kosten zugeschlagen. Der sich ergebende Endbe- trag wird in gleichbleibenden Raten zurückgezahlt. Für langfristige Baufinan- zierungsdarlehen ist diese Darlehensart wenig geeignet, da kaum ein Darle- hensnehmer in der Lage sein wird, innerhalb von 10 Jahren die gesamte Darle- henssumme zurückzuzahlen. Bei Ausübung des dann bestehenden Kündi- gungsrechts (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB) wäre die ursprüngliche Kalkulation hin- fällig. In rechtlicher Hinsicht gelten die obigen Ausführungen zum Annuitätendarle- 17 hen. 3. Kreditrahmen Die Vereinbarung eines Kreditrahmens bietet sich an, wenn zum Zeitpunkt des 18 Beginns einer Baumaßnahme der genaue Finanzierungsbedarf noch nicht fest- steht. Dem Darlehensnehmer wird bei dieser Darlehensvariante das Recht ein- geräumt, durch einseitige Erklärung das Darlehen ganz oder in mehreren Tran- chen bis zur vereinbarten Höhe abzurufen.9 Diese Gestaltung ist bei der Er- richtung von selbstgenutzten Immobilien durch Privatpersonen eher selten der Fall. Verbreitung findet der Rahmenkredit vor allem im Geschäft mit gewerb- lich tätigen Bauträgern. Da diese nicht als Verbraucher anzusehen sind, sind die §§ 491 ff BGB nicht 19 zu beachten. Sofern ausnahmsweise einmal ein Verbraucher ein derartiges Bau- finanzierungsdarlehen in Anspruch nehmen sollte, gelten die obigen Ausfüh- rungen zum Annuitätendarlehen entsprechend. 9 Man spricht deshalb auch vom »Krediteröffnungsvertrag«; vgl. z. B. Wunderlich in: Schimansky/ Bunte/Lwowski § 77 Rdnr. 12 ff. 11
FORMEN DER IMMOBILIENFINANZIERUNG II. Bankentgelte und deren Zulässigkeit10 1. Einleitung 20 Die Frage der AGB-rechtlichen Zulässigkeit von Entgelten im Zusammenhang mit Bankprodukten – sog. Bankentgelte – beschäftigt immer wieder die deut- schen Gerichte.11 So waren die Darlehensgebühr bei Bausparverträgen12, die Kontogebühr bei Bausparverträgen13, das Bearbeitungsentgelt im Zusammen- hang mit der Gewährung von Förderkrediten14, das Entgelt für geduldete Über- ziehungen15, das Bearbeitungsentgelt16 bei Verbraucherdarlehensverträgen so- wie bei gewerblichen Kreditverträgen17, die Wertermittlungsgebühr18, das 10 Vgl. hierzu auch Edelmann, BankPraktiker WIKI Bankentgelte und deren (Un-)Zulässigkeit 2013, ders. Der Bundesgerichtshof als Preispolizei! Die »undogmatische« Billigkeitsrechtspre- chung des Bundesgerichtshofs zu Bankentgelten am Beispiel des Bearbeitungsentgelts, in Fest- schrift für Schütze, 2014, S. 57 ff; ders. AGB-rechtliche Vereinbarung eines Bearbeitungsent- gelts im gewerblichen Bereich/Wirksamkeit der Darlehensgebühr bei Bausparverträgen, WuB 2015, 653; ders. Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit Be- arbeitungsentgelten, CRP 2014, 248 f.; ders. AGB-rechtliche Überprüfung einer Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag, WuB IV C. § 307 BGB 9.14; ders. Unwirksame Bearbeitungsentgeltregelung in AGB; Inhaltskontrolle, WuB IV C. § 307 8.14; ders. Unzulässigkeit von AGB-rechtlich vereinbarten Bearbeitungsentgelten, CRP 2014, 148 f. 11 Zur AGB Kontrolle bei Lebensversicherungsverträgen, vgl. BGH-Urteil v. 25.07.2012, Az. IV ZR 201/10, NJW 2012, 3023 u. Armbrüster, NJW 2012, 3001 ff.; zur AGB-Kontrolle eines darlehenssichernden Versicherungsvertrages vgl. EuGH, Urteil v. 23.04.2015, Az. C-96/14, NJW 2015, 1811 ff. 12 Vgl. hierzu BGH-Urteil v. 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15, WM 2016, 87; a.A. OLG Stuttgart, Urteil v. 19.11.2015, Az. 2 U 75/15; LG Heilbronn, Urteil v. 21.05.2015, Az. Bi 6 O 50/15; LG Frankfurt a. M. Urteil v. 17.06.2015, Az. 2-10 O 51/15; LG Hamburg, Urteil v. 22.05.2009, Az.: 324 O 777/08, WM 2009, 1315; rechtskräftig durch Beschluss des OLG Hamburg v. 24.05.2011, Az. 10 U 12/09, Haertlein, WM 2015, 183 ff.; Herresthal, ZIP 2015, 1940 ff. 13 OLG Karlsruhe, Urteil v. 16.06.2015, Az. 17 U 5/14, ZIP 2015, 1918 u. LG Karlsruhe, Urteil v. 06.12.2013, Az. 10 O 36/13. 14 BGH-Urteile v. 16.02.2016, Az. XI ZR 454/14, WM 2016, 699 u. XI ZR 96/15, WM 2016, 704. 15 BGH-Urteil v. 25.10.2016, Az. XI ZR 9/15, WM 2016, 84. 16 Vgl. hierzu BGH-Urteile v. 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 f. u. XI ZR 170/13, WM 2014, 1325; vgl. zur Verjährung der Rückforderungsansprüche bei Bearbeitungs- entgelten BGH-Urteile v. 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 ff. u. XI ZR 17/14, BKR 2015, 26. die Wirksamkeit der Vereinbarung eines laufzeitabhängigen Disagios bejahend auch BGH-Urteil v. 16.02.2016, Az. XI ZR 454/14, WM 2016, 699, 702, Rn. 30 m.w.N. 17 Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.07.2016, Az. 7 U 109/15, BKR 2016, 426 ff.; OLG Frank- furt am Main, Urteil v. 13.04.2016, Az. 19 U 110/15, ZIP 2016, 2057 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 25.02.2016, Az. 3 U 110/15, ZIP 2016, 1158 ff. 18 Vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az.: I-6 U 17/09, WM 2010, 215 m.Anm. Rösler, EWiR § 307 BGB 2/10, 141; Vorinstanz LG Düsseldorf, Urteil v. 14.01.2009, Az.: 12 O 183/08; LG Hamburg Urteil v. 07.12.2010, Az. 312 O 89/09. 12
EDELMANN Disagio19, die Kontoführungsgebühr20, die Abschlussgebühr bei Bausparverträ- gen21 sowie das Entgelt für die Führung von P-Konten22 Inhalt von aktuellen Gerichtsurteilen. Auch die Literatur beschäftigt sich immer wieder mit der Frage der AGB-rechtlichen Zulässigkeit von Bankentgelten.23 Dabei sind Maß- stab für die AGB-rechtliche Überprüfbarkeit der Zulässigkeit von Entgelten die Normen der §§ 307 ff. BGB.24 19 Vgl. hierzu LG Dortmund, Urteil v. 15.05.2009, Az.: 8 O 319/08; OLG Hamm, Urteil v. 01.02.2010, Az.: I-31 U 130/09, WM 2010, 702; die Wirksamkeit der Vereinbarung eines laufzeitabhängigen Disagios bejahend auch BGH-Urteil v. 16.02.2016, Az. XI ZR 454/14, WM 2016, 699, 702, Rn. 30 m.w.N. 20 Vgl. hierzu BGH-Urteil v. 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10, BGHZ 187, 360=WM 2011, 1329=NJW 2011, 2640=BGHZ 190, 66 m.Anm. Jacobs WuB IV C. § 307 BGB 2.12; Juretzek BKR 2011, 392, Bunte EWiR § 307 BGB 8/11, 453; OLG Stuttgart Urteil v. 21.10.2010, Az. 2 U 30/10, ZIP 2011, 462 u. OLG Karlsruhe Urteil v. 08.02.2011, Az. 17 U 138/10, ZIP 2011, 460; vgl. auch OLG Brandenburg Urteil v. 22.07.2010, Az. 5 U 76/09 Rn. 63 u. OLG Düsseldorf Urteil v. 08.06.2000, Az. 6 U 145/09, ZIP 2000, 2239, 2241. 21 Vgl. hierzu BGH-Urteil v. 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10, WM 2011, 263=ZIP 2011, 263=BB 2011, 654; Berufungsinstanz OLG Stuttgart, Urteil v. 03.12.2009, Az.: 2 U 30/09, WM 2010, 705; Vorinstanz LG Heilbronn, Urteil v. 12.03.2009, Az.: 6 O 341/08 Bm, WM 2009, 603; OLG Hamm, Urteil v. 01.02.2010, Az.: I-31 U 130/09, WM 2010, 702; Vorinstanz LG Dort- mund, Urteil v. 15.05.2009, Az.: 8 O 319/08; LG Hamburg, Urteil v. 22.05.2009, Az.: 324 O 777/08, WM 2009, 1315. 22 BGH-Urteile v. 13.11.2012, Az. XI ZR 500/11, WM 2012, 2381 und 145/12. OLG Naumburg, Urteil v. 31.01.2012, Az.: 9 U 128/11, ZIP 2012, 119; OLG Naumburg, Urteil v. 27.05.2011, Az.: 10 U 5/11; OLG Nürnberg, Urteil v. 22.11.2011, Az.: 3 U 1585/11; OLG Frankfurt, Urteil v. 06.06.2012, Az. 19 U 13/12, WM 2012, 1911, OLG Frankfurt, Urteil v. 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11; KG Berlin, Urteil v. 29.09.2011, Az.: 23 W 35/11, WM 2012, 267; OLG Schleswig, Urteil v. 26.06.2012, Az.: 2 U 10/11; ZIP 2012, 1901 = WM 2012, 1914, LG Frankfurt, Urteil v. 11.11.2011, Az.: 2/10 O 192/11, ZIP 2012, 114. 23 Becher/Krepold, BKR 2014, 45ff.; Billing, WM 2013, 1777 ff. u. 1829 ff.; Bitter, ZIP 2008, 2155 ff.; ders. in ZIP 2008, 1095 ff.; ders. in ZBB 2007, 237 ff.; Cahn, WM 2010, 1197 ff.; Canaris in AcP 200 (2000), 273 ff.; Casper/Möllers, BKR 2014, 59 ff.; Derleder/Metz, ZIP 1996, 573; Feldhusen, WM 2015, 1397 ff.; Fornasier, WM 2013, 205; Frey/Schindele ZfJR 2010, 176; Godefroid ZIP 2011, 947 ff.; Göhrmann, BKR 2012, 233 ff.; derslb. BKR 2013, 275 ff.; Habersack, WM 2008, 1857 ff.; Haertlein, BKR 2015, 505 ff.; ders. WM 2014, 189 ff.; Haertlein/Thümmler, ZIP 2009, 1197 ff.; Hanke/Adler, WM 2015, 1314 ff.; Herresthal, ZIP 2015, 1949 ff.; Hoeren, Festschrift Graf von Westphalen 2010, S. 331; Hofauer, BKR 2015, 397 ff.; Horn, WM Sonder- beilage Nr. 1, Heft 11, 1997 ff.; Joost, ZIP 1996, 1685 ff.; Jordans, DZWIR 2015, 201 ff.; Knops ZBB 2010, 479 ff.; Koch, WM 2016, 717 ff.; Köndgen, ZBB 1997, 117 ff.; Krepold, BKR 2010, 108 ff.; Kropf, WM 2016, 1425 ff.; Kropf/Habl, BKR 2015, 316 ff.; ders. in BKR 2014, 145 ff.; BKR 2013, 163 ff. sowie BKR 2012, 141 ff.; Krüger, NZI 2010, 1 ff.; ders. WM 2005, 673 ff.; ders. WM 2000, 2021 ff. sowie WM 1999, 1402 ff.; Krüger/Bütter, Das Recht der Bankentgelte, Rechtsfragen kreditwirtschaftlicher Preisgestaltung, 2. Aufl. (Deutscher Sparkassenverlag 2000); Lang/Schulz, WM 2015, 2173 ff.; Maier, VuR 2015, 342 ff.; Merkel, in Festschrift für Nobbe, 2009, S. 141 ff.; Nobbe, WM 2008, 185 ff.; Piekenbrock, ZBB 2015, 13 ff.; ders. in WM 2012, 2349 ff.; Pieroth/Hartmann, WM 2009, 677 ff.; Placzek WM 2011, 1066 ff.; Schmieder, WM 2012, 2358 ff.; Servatius, ZfIR 2016, 12 ff.; Steppeler, WM 2001, 1176 ff.; ders., Bankentgelte – zulässige Entgelte für kreditwirtschaftliche Leistungen, 2003; Stoffels BKR 2010, 359 ff.; van Bevern/Schmitt, BKR 2015, 323 ff.; von Westphalen, NJW 2016, 2228 ff.; Weber, WM 2016, 150 ff.. 24 Zur Einschränkung der AGB-rechtlichen Wirksamkeits-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auf- grund der neuen Zahlungsdiensteregelungen in §§ 675 c ff. BGB vgl. Fornasier WM 2013, 205. 13
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