Die französische Alterssicherung und die Rentenreform 2014

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Die französische Alterssicherung und die
Rentenreform 2014
– Reform oder Minimaländerungen? –
Dr. Otto Kaufmann

Ein Gesetz zu einer im Jahr 2013 initiierten Reform der Alterssicherung wurde Ende 2013 vom Parlament
verabschiedet. Nach Anrufung des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) durch Abgeordnete der Opposition
und dessen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes am 16. 1. 2014 wurde das endgültige Reform­
gesetz am 20. 1. 2014 verabschiedet, alsbald veröffentlicht und in Kraft gesetzt1. Die Umsetzung bestimmter
Maßnahmen, wie die vorgezogene Altersrente für Versicherte nach langandauernder Ausübung beschwerlicher
Tätigkeiten – eines der ursprünglichen Hauptziele der Rentenreform –, wird aber aus verschiedenen Gründen
aufgeschoben und die zur Umsetzung notwendigen Durchführungsvorschriften sind daher noch nicht erlassen
worden. Manche Bestimmungen treten ab 2015 in Kraft.

1. Die französische Alterssicherung im Überblick            2. Erste Stufe der Alterssicherung in den
Die Alterssicherung wird nicht nur von einem                      verschiedenen Systemen
Sicherungssystem getragen, sondern wird von                 2.1 Allgemeines Alterssicherungssystem
mehreren Systemen organisiert und ist zudem                 In den persönlichen Geltungsbereich des régime
durch verschiedene, sich ergänzende Sicherungs­             général gehören die Beschäftigten von Industrie und
ebenen geprägt. Die verschiedenen Alterssiche-              Handel. Die Verwaltung des allgemeinen Systems ob­
rungssysteme sind jeweils für bestimmte Personen-           liegt der nationalen Altersversicherungskasse (Caisse
oder Berufsgruppen bzw. Tätigkeits­                                            nationale d’assurance vieillesse des tra­
bereiche oder Branchen zuständig.                                              vailleurs salariés, CNAV oder CNAVTS).
Neben dem bedeutendsten System,              Dr. habil. (HDR) Otto             Die Alterssicherungs- und Arbeits­
dem allgemeinen Alterssicherungs-            Kaufmann ist wissen­              schutzkassen (caisses d’assurance re­
system (régime général)2, bestehen           schaftlicher Referent             traite et de la santé au traivail, Carsat)
Sondersysteme (régimes spéciaux)             am Max-Planck­                    sind für die Durchführung der Alterssi­
für unselbständig Beschäftigte. Auto-        Institut für Sozial­              cherung des allgemeinen Systems zu­
nome Systeme (régimes autonomes),            recht und Sozial­                 ständig.
die zugleich Sondersysteme sind,             politik. Er lehrt an
organisieren insbesondere die Alters-        den Universitäten                 2.2 Landwirtschaftliches
sicherung selbständig Beschäftig-            Rennes 1 und                           Alterssicherungssystem
ter3.                                        Poitiers.
                                                                               Sowohl die abhängig Beschäftigten in
Manche Systeme wurden im Laufe ver­                                            der Landwirtschaft als auch die selb­
schiedener Reformen hinsichtlich des Leistungsbe­
reichs und der Versicherungsvoraussetzungen an das
                                                            1
allgemeine System angeglichen. Dabei handelt es sich           Loi nº 2014-40 du 20 janvier 2014 garantissant l’avenir et la
um die systèmes alignés . Das gilt auch für die Alters-
                         4                                     justice du système de retraites, JO 21 janvier (Gesetz zur Garantie
sicherung der Beamten, die nach und nach an das all-           für Zukunft und Gerechtigkeit des Alterssicherungssystems).
                                                               Décision Nº 2013-683 DC.
gemeine System herangeführt wird. Bestimmte Son­
                                                            2
dersysteme sind allerdings nach wie vor nicht an das           Zur kommentierten Übersetzung sozialrechtlicher Fachaus­
                                                               drücke, s. Kaufmann, Wörterbuch Arbeits- und Sozialrecht,
allgemeine angeglichen und nicht von den Reformen
                                                               Französisch-Deutsch, Deutsch-Französisch, Dictionnaire de
betroffen.                                                     droit du travail et de droit de la sécurité sociale, Français-Alle-
Die meisten Systeme für unselbständig Beschäftigte                    mand, Allemand-Français, C. H. Beck 2004.
                                                                  3
bestehen aus drei vertikalen Hauptstufen. Das all-                    Der Code de la sécurité sociale (Sozialgesetzbuch, im Folgenden
gemeine System und die Sonder- bzw. autonomen                         CSS) nennt zehn Sondersysteme bzw. Beschäftigungsbereiche,
Systeme bilden die erste Stufe, auf die die obligato-                 die einem Sondersystem zugeordnet werden (Art. R. 711-1 CSS).
                                                                      Doch gibt es immer noch weitaus mehr, mit ganz unterschied­
rischen Zusatzsysteme als zweite Stufe aufbauen. Als
                                                                      licher Größe und Bedeutung. Manche finanzieren sich selbst,
dritte Stufe bestehen in der Alterssicherung frei-                    andere sind auf Kompensationszahlungen durch das allgemeine
willige Zusatzversicherungen, die sowohl kollektiv                    System angewiesen, wieder andere stehen vor der Schließung
als auch individuell realisiert werden können, je                     oder haben zumindest keine Neuzugänge.
nachdem, ob sie vom einzelnen Betroffenen oder aber               4
                                                                      Die systèmes alignés sind die Alterssicherungssysteme der
vom Arbeitgeber bzw. vom Unternehmen abgeschlos-                      Landwirtschaft (MSA), die Systeme der Handwerksberufe, der
sen werden.                                                           Selbständigen und die Alterssicherung der freien Berufe.

228 RVaktuell 9/2014
ständigen Landwirte sind in einem autonomen Sys­                       territoriale) und auf das Personal der öffentlich­
tem versichert. Der persönliche Geltungsbereich des                    rechtlichen Krankenhäuser (fonction publique hospi­
Systems ist vielschichtig und erstreckt sich auf den                   talière). Im Gegensatz zu den letztgenannten Syste­
landwirtschaftlichen Betrieb (exploitation agricole),                  men bedarf es für die Alterssicherung des Staats­
der verschiedenste Formen annehmen und ein weites                      dienstes keiner eigenen Einrichtung, weil der öffent­
Feld von Aktivitäten umfassen kann, auf Betriebe für                   liche Arbeitgeber, d. h. der Staat, die Bezüge seiner
landwirtschaftliche Tätigkeiten (entreprises de tra­                   Beamten im Alter weiterzahlt. Die Pensionsberechti­
vaux agricoles), auf landwirtschaftliche Handwerks­                    gung entstand nach 15 effektiven Dienstjahren,
betriebe (entreprises artisanales rurales), auf die An­                mit der Reform 2010 wurde die Dauer herabge­
gestellten von Betrieben landwirtschaftlicher Art, auf                 setzt. Die Berechnung der Altersrente erfolgt im
Landwirtschaftschulen, auf die Angestellten der land­                  öffentlichen Dienst auf der Grundlage der in den
wirtschaftlichen Organisationen und auf landwirt­                      letzten sechs Monaten vor dem Ruhestand erhalte­
schaftliche Arbeiter.                                                  nen Bezüge, während im allgemeinen System die
Die Funktionsweise des landwirtschaftlichen Systems                    besten 25 Versicherungsjahre Berechnungsgrundlage
für die unselbständig Beschäftigten ist identisch mit                  sind.
der des allgemeinen Systems. Die landwirtschaftliche
Alterssicherung ist leistungsrechtlich an das allge­                   2.4 Andere Sondersysteme
meine angeglichen und zählt zu den systèmes alignés;                   Es gibt zahlreiche weitere Sondersysteme für ab­
es wird von der mutualité sociale agricole (MSA) ver­                  hängig Beschäftigte einer Vielzahl von Berufen7.
waltet. Die Alterssicherung der selbständigen Land­                    Diese sind vor allem auf die Beschäftigten öffentlich­
wirte hingegen weist einige vom allgemeinen System                     rechtlicher Unternehmen (entreprises à statut), wie
abweichende Besonderheiten auf. Neben den Land­                        die Staatsbahn oder die Gas- und Elektrizitätsver­
wirten, deren Betrieb eine Mindestgröße haben muss,                    sorgungsunternehmen, anwendbar.
sind die Ehegatten und die volljährigen, nicht abhän­                  Die soziale Sicherheit der Selbständigen außerhalb
gig beschäftigten Mitglieder der Familie versichert.                   der Landwirtschaft wird von autonomen berufsspezi­
Die Landwirte erhalten ab dem Alter von 60 Jahren                      fischen gesetzlichen Systemen organisiert. Es besteht
eine zweistufige Altersleistung, wenn sie ihren Hof                    ein System für die Handwerks-, Industrie- und Han­
nicht mehr bewirtschaften. Zum einen wird eine Pau­                    delsberufe, das ein système aligné ist, sowie ein Sys­
schalrente, zum anderen eine Proportionalrente ge­                     tem für die meistens freien Berufe.
zahlt.
                                                                       Die Alters- und Invalidenversicherung der Rechtsan­
2.3 Sondersysteme der Beamten bzw. des                                 wälte wird von einer eigenen Einrichtung verwaltet.
    öffentlichen Dienstes                                              Der Klerus hat ebenfalls sein eigenes Sicherungs­
                                                                       system. Von Ausnahmen abgesehen kann ein Frei­
Dabei handelt es sich um die Alterssicherung des                       berufler die Rente, die er aus seinem System bezieht,
öffentlichen Dienstes im engen Sinn, d. h. um die drei                 unbeschränkt neben einer anderweitigen Beschäfti­
öffentlichen Dienste5. Das régime spécial de retraite                  gung beziehen und muss somit seine berufliche Tätig­
der öffentlichen Dienste erstreckt seinen Geltungs­                    keit nicht einstellen. Das gilt allerdings auch für
bereich auf die Zivil- und Militärbeamten des Staates                  Arbeitnehmer, wenn auch unter teils anderen Bedin­
(fonctionnaires civiles et militaires)6, auf die Beschäf­              gungen.
tigten der Gebietskörperschaften (fonction publique
                                                                       3. Zusatzalterssicherung
5
    Kaufmann, Die Alterssicherung von Beamten in Frankreich, in
                                                                       Zusätzlich zu den Basisalterssicherungssystemen als
    Becker, Köhler, Körtek (Hrsg.), Die Alterssicherung von Beamten    erster Stufe der Alterssicherung kommen in manchen
    und ihre Reformen im Rechtsvergleich, Nomos, Baden-Baden,          Systemen obligatorische Zusatzsicherungssysteme
    2010, 67.                                                          als zweite Stufe hinzu.
6
    Richter und Staatsanwälte werden ebenfalls in diesem System        Die Beamten haben ebenfalls eine obligatorische Zu­
    versichert.                                                        satzsicherung und können sich zudem freiwillig in
7
    Kaufmann, Soziale Sicherheit in Frankreich. Teil 2: Sonder­        einem kapitalgedeckten Zusatzsicherungssystem ver­
    systeme und autonome Systeme, DAngVers, 1998, 299; ders.;
                                                                       sichern. Die nicht verbeamteten Beschäftigten des
    Alterssicherung in den französischen Sondersystemen,
    DAngVers, 1997, 430.
                                                                       öffentlichen Dienstes haben ihr eigenes Alterszusatz­
8                                                                      sicherungssystem.
    Dazu Beiträge zum französischen Recht in Kaufmann, Hennion
    (Hrsg.), Steuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa:   Als dritte Stufe bestehen in der Alterssicherung frei­
    garantierte Sicherheit? Governance of Occupational Pensions        willige Zusatzversicherungen (retraite supplémen­
    in Europe: Guaranteed Security? Gouvernance des retraites          taire oder retraite surcomplémentaire). Die Alters­
    professionnelles en Europe: Sécurité garantie?, 2011. Hennion-
                                                                       zusatzversicherungen können sowohl kollektiv als
    Moreau, Kaufmann (Hrsg.), Les retraites professionnelles en
    Europe, Droits européen et comparé. Betriebliche Altersver­
                                                                       auch individuell realisiert werden, je nachdem, ob sie
    sorgung in Europa, Europäisches Recht und Rechtsvergleichung.      vom einzelnen Betroffenen oder aber vom Arbeit­
    Occupational pension schemes in Europe, European law and           geber bzw. vom Unternehmen abgeschlossen wer­
    comparative law, 2007.                                             den8. Anzumerken ist, dass mit Beginn des Jahres

                                                                                                     RVaktuell 9/2014 229
2013 eine Vereinheitlichung des obligatorischen Zu­    6. Wichtige Ziele der Reformmaßnahmen
satzsicherungssystems für bestimmte Gruppen von        Wie die vorangegangenen Reformen wurde auch die
Selbständigen in Handel und Industrie vorgenommen      Reform 2013/2014 durch eine Gesamtanalyse der
wurde9.                                                Situation der Alterssicherung durch den Rentenorien­
Die Alterszusatzsicherung war – mit Ausnahmen – bei    tierungsrat COR (conseil d’orientation des retraites)
den meisten Reformen und ist auch bei der aktuellen    vorbereitet. Das geschah zum einen durch seinen
nur am Rande Reformgegenstand. Jedoch ist ins­         12. Bericht, der im Januar 2013 vorgelegt wurde15. Zum
besondere die obligatorische Alterszusatzversiche­     anderen hat die eigens für die Reform eingerichtete
rung des allgemeinen Systems, die durch die Systeme    Arbeitsgruppe für die Zukunft der Altersrenten (com­
Agirc und Arrco organisiert wird, unmittelbar von      mission pour l’avenir des retraites) insbesondere auf
den meisten Reformen tangiert. Denn die obligato­      der Grundlage der Arbeiten des COR im Sommer 2013
rische Alterszusatzversicherung wird von den Sozial­   einen Rentenzustandsbericht mit Reformvorschlägen
partnern getragen und auf der Grundlage eines Kol­     erstellt16. In diesem Bericht Moreau wird auch fest­
lektivvertrags organisiert. So hat auch die aktuelle   gestellt, dass frühere Reformen zwar positive Ergeb­
Reform 2013/2014 gewisse Auswirkungen auf diese        nisse zeitigen, aber insbesondere die finanzielle Situa­
Zusatzsicherung, insbesondere weil die Umsetzung       tion vor allem bis 2035 kritisch bleibt. Die Maßnahmen
der im Reformgesetz vorgesehenen Maßnahmen Neu­        der Rentenreform 2013 sind z. T. umstritten und ein
verhandlungen zwischen den diese Sicherung organi­     reeller Fortschritt wird von manchen in Frage gestellt17.
sierenden Sozialpartnern erfordern10.                  Die Reform betrifft nicht die betriebliche Alterssiche­
                                                       rung, mit Ausnahme einer Bestimmung, die es der
4. Anzahl der Altersrenten und ihre Höhe               Regierung erlaubt, im Falle der Insolvenz des Arbeit­
15,5 Millionen Rentner bezogen Ende 2012 in Frank­     gebers Maßnahmen zum Erhalt erworbener und im
reich oder im Ausland eine französische direkte        Erwerb befindlicher Rechte der Arbeitnehmer vorzu­
Altersrente (d. h. aus eigenem Recht), deren Höhe im   nehmen.
Durchschnitt 1 288 EUR betrug11. Die Altersrente der   Die verschiedenen Ziele der Europäischen Kommis­
Männer ist im Durchschnitt in allen Systemen zu­       sion in diesem Teil der Alterssicherung werden somit
sammen 1,74-mal höher als die der Frauen. Im allge­    nicht weiter verfolgt, obwohl auch Frankreich ein­
meinen gesetzlichen Basissystem beträgt der Unter­     schlägiges europäisches Recht umgesetzt hat. Im
schied zugunsten der Männer 1,37, in der obligatori­   Übrigen sind die wichtigen Sondersysteme, die vor
schen Zusatzversicherung dieses Systems 1,68; für      allem in staatlichen Betrieben gelten, auch nicht von
die höheren und leitenden Angestellten, „cadres“,      der Reform betroffen.
sind es in diesem Zusatzversicherungssystem des all­
gemeinen Systems 2,4412.                               9
                                                            Kessler/Debza, Le nouveau régime de retraite complémentaire
                                                            obligatoire des commerçants, industriels et artisans, Lamy
5. Die früheren Alterssicherungsreformen                    Protection sociale, nº 286, 2013, 2.
                                                       10
In den Jahren 1993/1994 wurde das allgemeine                L’enjeu. Réforme des retraites 2013. Quelles conséquences sur
                                                            les régimes? Les cahiers de la retraite complémentaire, nº 14,
Alterssicherungssystem nach langer Zeit in wichtigen        2013, 14.
Teilen reformiert, ohne dass jedoch grundlegend sys­   11
                                                            DREES, Les retraités et les retraites, édition 2014, 61; DREES,
temverändernde Änderungen beschlossen worden                communiqué de presse, 30. 4. 2014. Caisse nationale d’assu­
wären13. Die wichtigsten Änderungen waren damals            rance vieillesse, Recueil statistique, 2012.
die Verlängerung der Versicherungszeit auf 40 Jahre    12
                                                            DREES, Les retraites et les retraités, 64.
und die Erhöhung des Berücksichtigungszeitraums        13
                                                            Kaufmann, Die Rentenreform 2010 in Frankreich, RVaktuell
für die Berechnung der Altersrente auf die 25 besten        2011, 47; ders., Die aktuelle Reform der Alterssicherung in
Jahre. Systemübergreifende harmonisierende Maß­             Frankreich 2004; ders., DAngVers, 2004, 63; ders., Die Reform
nahmen, die auf das richtungsweisende allgemeine            der Alterssicherung in Frankreich: eine unendliche Geschichte,
System ausgerichtet sind, gibt es seit der Reform           DAngVers, 2002, 329.
2003, als insbesondere das Beitragssystem der          14
                                                            Allgemein zu Reformschritten, s. auch Kaufmann, Reform der
(Staats-)Beamten dem des allgemeinen Systems ange­          sozialen Sicherung im Vergleich – Anmerkungen zum Verfahren,
glichen wurde. Damals wurde auch die Beitragszeit           ZIAS, 2003, 276.
                                                       15
verlängert. Der im Rentenreformgesetz von 2003 ent­         Conseil d’orientation des retraites, Retraites: un état des lieux
haltene Beschluss, zu einem späteren Zeitpunkt              du système français. Douzième rapport, 22 janvier 2013. Auf­
weitere Reformmaßnahmen durchzuführen, wurde                gabe des im Jahr 2000 eingerichteten COR ist es, Vorschläge zur
                                                            Rentenreform zu unterbreiten. Er setzt sich als ständige Ein­
nach einigen bescheideneren Reformmaßnahmen im
                                                            richtung aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen
Jahr 2010 schließlich verwirklicht14. Damals wurde          zusammen.
das Renteneintrittsalter mit Bezug einer Altersrente   16
                                                            Nos retraites demain: équilibre financier et justice – Rapport de
zum vollen Satz von 60 auf 62 Jahre erhöht. 2011            la Commission pour l’avenir des retraites présidée par Yannick
wurde beschlossen, dass das Alter von 62 Jahren ab          Moreau. Rapport au Premier ministre, Juni 2013, La Documen­
2017 für alle Rentenantragsteller gilt. 2012 wurden         tation française, Paris.
insbesondere Bestimmungen zum System des öffent­       17
                                                            Chretien/Ferreira, La réforme n’aura pas lieu, Semaine sociale
lichen Dienstes geändert.                                   Lamy, nº 1615, 2014, 2.

230 RVaktuell 9/2014
Tabelle 1: Einfluss der Reformmaßnahmen

     Höhe des Defizits in Mrd. EUR                                             2014          2020         2030         2040
     Basissysteme (allgemeines, Handwerker etc.)                               –5,0          –0,3         + 0,9          0
     Staatliche Systeme und Sondersysteme vor Finanz­
     zuschuss                                                                  –5,6          –7,9         – 6,3        –2,1
     Obligatorische Zusatzversicherung des allgemeinen
     Systems                                                                   –4,3          –4,4         – 5,8        –5,8
     Defizit insgesamt ohne Reform (ohne Zuschuss für
     öffentlichen Dienst und Sondersysteme)                                   – 19,0       –20,7         – 24,2       –26,5
     Defizit nach der Reform (ohne Zuschüsse)                                  – 14,9       –12,6         – 11,2        –7,9

Die Reform 2013/2014 hat insbesondere folgende                           gutekommen sollen. So soll die Beschäftigungsrate
Ziele: kurz-, mittel- und langfristige Realisierung                      älterer Personen erhöht werden. Die Reform betrifft
eines (finanziellen) Ausgleichs und Kontrolle des                        auch den vorgezogenen Renteneintritt nach Anerken­
Systems; Verbesserung der Chancengerechtigkeit                           nung beschwerlicher Tätigkeiten21.
und des Verständnisses des Systems durch Kon­                            Zum Einfluss der Reformmaßnahmen auf die Finanz­
vergenz und Funktionsweise der Alterssicherungs­                         defizite der Systeme vgl. Tabelle 122.
kassen.
                                                                         Nachfolgend werden einige Reformmaßnahmen skiz­
Die größten Zuzahler beim Finanzausgleich sind das                       ziert, weitere werden im Anschluss daran etwas aus­
allgemeine System (5 Mrd. EUR), das System der                           führlicher dargestellt.
Gebietskörperschaften und der Krankenhäuser
(1,5 Mrd. EUR), das der Staatsbeamten (1,1 Mrd. EUR)                     7. Einzelmaßnahmen der Reform im Überblick
und schließlich das der freiberuflich Tätigen (0,5 Mrd.
EUR). Die Empfänger der Ausgleichszahlungen sind                         Das Rentenreformgesetz 2014 sieht eine Verbesse­
insbesondere die Systeme der Landwirtschaft (Land­                       rung des Rechts der Versicherten und der Alters­
wirte [4,1 Mrd. EUR], Arbeitnehmer [2,3 Mrd. EUR]),                      rentenbezieher auf Information, ab dem 45. Lebens­
die der Selbständigen (Handeltreibende [0,9 Mrd.                         jahr auch in Form eines Gesprächs mit einem Ver­
EUR] und Handwerker [0,4 Mrd. EUR]) sowie das der                        treter der Altersversicherung vor. Insbesondere wird
Knappschaft [0,3 Mrd. EUR])18.                                           der Zugang zur Ansprechstelle vereinfacht und für
                                                                         Versicherte und Rentenbezieher zusammengelegt.
Das Reformgesetz enthält zur Erreichung der gesetz­                      Der code de la sécurité sociale beinhaltet dazu detail­
ten Ziele einen finanziellen Maßnahmenkatalog, um                        lierte Vorschriften23.
die negative Bilanz des Systems zu verbessern19. Es
sind auch soziale Komponenten vorgesehen, die be­                        Einige Kategorien von Arbeitnehmern bzw. Arbeit­
stimmten Kategorien von Versicherten, wie z. B. lang­                    nehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
jährig Versicherten20 oder Personen, die eine Teilzeit­                  haben durch das Reformgesetz 2014 einige situa­
altersrente wählen oder neben dem Bezug einer                            tionsbedingte Vorteile. Einige Maßnahmen bringen
Altersrente eine Beschäftigung ausüben wollen, zu­                       vor allem Vorteile für Frauen, die oft eine kürzere
                                                                         Versicherungs- bzw. Beschäftigungszeit nachweisen
18
                                                                         können als Männer.
      Cour des comptes, Sécurité sociale 2010, Chapitre III, Les com­
      pensations inter-régimes, 71.                                      Das Reformgesetz 2014 sieht auch einige Maß­
19
      Im Finanzierungsgesetz 2014 vom 20. 1. 2014 werden für das         nahmen zugunsten junger Menschen vor. Das betrifft
      Jahr 2014 Einnahmen von 212 Mrd. EUR erwartet (2013 waren          insbesondere die Möglichkeit der Nachversicherung
      es 213 Mrd. EUR) und die Ausgaben werden mit 216 Mrd. EUR          für Studienzeiten, die Anerkennung von Zeiten der
      veranschlagt. COR erwartet für 2017 eine Negativbilanz von         Absolvierung von Praktika und der Zeiten der beruf­
      20,2 Mrd. EUR.                                                     lichen Ausbildung. Assistantes maternelles (Tages­
20
      Kaufmann, Leistungen im Alter für langjährig Versicherte und       mütter), deren Arbeitseinkommen zu früheren Be­
      Mindestrente in Frankreich – ein Überblick, Zeitschrift für aus­   schäftigungszeiten unter der Bemessungsgrenze lag,
      ländisches Arbeits- und Sozialrecht, ZIAS, 2012, 16.
                                                                         mit der Konsequenz, dass sie keine vier Quartale
21
      Zu einzelnen Reformmaßnahmen, s. Dossier Les retraites,            Versicherungszeit im Jahr erwirtschaften konnten,
      Droit social 7/8, 2014.
22
                                                                         können sich zu günstigeren Bedingungen nachver­
      www.unsa-financesindustrie.org/Urfu/Synthese_loi_retraite_20­      sichern.
      01-14.pdf.
23
      Art. L. 161-17 CSS.                                                Schließlich wird die seit 2003 mögliche Anerkennung
24                                                                       von Versicherungszeiten für langjährig Versicherte,
      Diesbezüglich kann eine Parallele zur Rentenreform in
      Deutschland gezogen werden, wo ab dem 63. Lebensjahr eine          die vor dem 20. Lebensjahr eine Beschäftigung auf­
      abschlagsfreie Altersrente bei langjähriger Versicherung be­       genommen haben, verbessert und der potenzielle
      zogen werden kann.                                                 Nutzerkreis erweitert24. Berufliche Ausbildungszeiten

                                                                                                       RVaktuell 9/2014 231
(Praktika), für die von staatlichen Stellen Beiträge      8. Kostendämpfungsmaßnahmen
geleistet werden, werden jetzt auf die Versicherungs­     8.1 Dynamisierung der Altersrenten
zeit angerechnet. Das gilt auch für Zeiten der Arbeits­
losigkeit, Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit, Krankheit         Die Anpassung der Altersrenten an die Inflationsrate
und andere Situationen, wie Wehrdienstzeiten25.           wird künftig nicht mehr im April, sondern im Oktober
Mutterschaftszeiten werden besonders berücksich­          eines jeden Jahres vorgenommen. Auf diese Weise
tigt. So hat eine Mutter für jedes Kind Anspruch auf      wird das allgemeine Rentenniveau für einen längeren
Validierung eines Versicherungsquartals.                  Zeitraum als vorher nicht angehoben. Durch diese
                                                          zeitliche Verschiebung soll sich eine Einsparung von
Für die Anerkennung eines Versicherungsquartals           mehreren hundert Mio. EUR bewirken lassen. Das
zur Rentenfeststellung muss ein Mindestbeitrag für        Reformgesetz sieht im Übrigen die Anwendung der
das Quartal entrichtet werden26. Daraus folgt, dass       Dynamisierungsregeln auf das Sicherungssystem der
die Anerkennung von vier Quartalen, die dem Zeit­         Seeleute vor, deren Rentenerhöhungen sich in Zu­
raum eines Jahres entsprechen, je nach Einkom­            kunft nicht mehr an den Löhnen ausrichten, sondern
menssituation, die wiederum oft von der Beschäfti­        an der Preisentwicklung.
gungssituation (Vollzeit, Teilzeit) direkt abhängt, in
weniger als einem Jahr oder aber über einen länge­        8.2 Erhöhung der Versicherungsdauer
ren Zeitraum hinweg, realisiert werden kann. Nun ist
                                                          Ein solcher Ansatz stand auch in den vorangegange­
die Möglichkeit vorgesehen, Beiträge an die Alters­
                                                          nen Reformen seit 1993 im Mittelpunkt. Natürlich gab
versicherung eines Jahres auf das folgende Jahr zu
                                                          es auch frühere Reformmaßnahmen. So ist vor allem
übertragen und damit so gestellt zu werden, als hätte
                                                          die Anhebung der Beitragsdauer von 30 Jahren (120
man im folgenden Jahr die fälligen Beiträge zu ent­
                                                          Quartale) im Jahr 1971 auf 37,5 Jahre (150 Quartale)
richten. Um die Umsetzung dieser Maßnahme voll­
                                                          zu nennen. Damals wurde die Lohnersatzhöhe der Al­
ständig zu gewährleisten, wird das Mindestarbeits­
                                                          tersrente zum vollen Satz auf 50 % festgelegt. 1972
einkommen pro Quartal für seine Anerkennung um
                                                          wurde die Zusatzalterssicherung im Übrigen obliga­
50 Mindestlohnstunden auf 150 nachzuweisende
                                                          torisch, wodurch die Höhe der Altersrenten weiter
Mindestlohnstunden vermindert. Um „Mitnahme­
                                                          steigen konnte. Die Arbeitsgruppe für die Zukunft der
effekte“ durch die Anerkennung eines Quartals nach        Altersrenten machte für die Reform 2013/2014 neben
sehr kurzer Beschäftigungsdauer bei Bezug eines           der Erhöhung der Versicherungsdauer, also der Ver­
hohen Entgelts zu verhindern, werden für den Nach­        längerung der Beitragsdauer, verschiedene Vor­
weis der Versicherungsdauer nur Löhne bis zur             schläge, die ähnliche Ergebnisse finanzieller Art
Höhe eines anderthalbfachen Mindestlohns berück­          hätten zeitigen können. Instrument zur Erreichung
sichtigt.                                                 dieses Zieles könnte laut Bericht Moreau die Ver­
Die Reform enthält auch Bestimmungen zur Alters­          änderung der Versicherungszeit sein. In diesem
sicherung der selbständigen Landwirte, mit dem Ziel,      Zusammenhang werden im Bericht Moreau auch
deren vergleichsweise niedrige Altersrente aus dem        steuerliche Änderungen und Beitragserhöhungen er­
Basissystem und aus der obligatorischen Zusatz­           wogen.
alterssicherung anzuheben. Insbesondere werden,           Die Reform sieht in der privaten Industrie- und
mit dem Ziel einen Mindestbetrag erhalten zu kön­         Handelsbranche eine Erhöhung der Versicherungs­
nen, die Voraussetzungen für die Erhöhung der             dauer ab 2020 bis 2035 bis zu insgesamt 43 Jahren
Altersrente selbständiger Landwirte und ihrer mit­        (172 Quartale) vor. Somit muss ein am 1. 1. 1973 oder
helfenden Familienmitglieder leichter zu erfüllen         später geborener Versicherter im Jahr 2035 diese
sein. Der Betrag der Mindestrente der landwirt­           Versicherungszeit für den Bezug einer Altersrente
schaftlichen Arbeitnehmer wird angehoben. Die Min­        zum vollen Satz nachweisen. Diese Maßnahmen wer­
destrente nach vollständiger Versicherungszeit wird       den durchgeführt unter Beibehaltung des Renten­
auf 75 % des gesetzlichen Mindestlohns ange­              eintrittsalters ab dem Alter von 62 Jahren. Als Be­
hoben.                                                    gründung für die Erhöhung wird die wachsende
Zugunsten von Menschen mit Behinderung und                Lebenserwartung genannt. Ausbildungszeiten gelten
helfenden Familienangehörigen werden die Renten­          dabei als Versicherungszeiten und ein Versicherungs­
ansprüche verbessert. Ab dem 1. 1. 2015 können nicht      quartal kann vom Versicherten mit geringeren Kosten
nur Personen, die als behinderte Arbeitnehmer an­         als bisher „erwirtschaftet“ werden, wodurch die
erkannt sind, sondern auch Personen mit einer             Nachversicherung günstiger wird.
Erwerbsminderung von 50 % ab Erreichen des nor­
malen Renteneintrittsalters eine Altersrente be­          25
                                                               Einige dieser Maßnahmen wurden bereits 2012 beschlossen.
ziehen.                                                   26
                                                               Zz. 1 886 EUR pro Quartal. Das entspricht im Übrigen den
Eine Besonderheit Frankreichs zeigt schließlich die            Bestimmungen über den gesetzlichen Mindestlohn. Dazu
                                                               Kaufmann, Der Mindestlohn in Frankreich – staatliche Eingriffe
Implementierung der Reform – mit einigen Besonder­
                                                               bei seiner Festsetzung, in Löschnigg (Hrsg.), Staatliche Eingriffe
heiten – im Überseedepartement Mayotte und im                  in das System der Mindestentgelte im internationalen Vergleich.
Überseeterritorium Saint-Pierre et Miquelon, die               Internationales und vergleichendes Arbeits- und Sozialrecht,
eigene soziale Sicherungssysteme haben.                        Band 4, 2013, 102.

232 RVaktuell 9/2014
Als steuerrechtliche Maßnahme wurde zudem die                          in dem der Versicherte Ansprüche erworben hat. Die
Besteuerung der Zuschläge von 10 % für die Erzie­                      aktive Karriere wird somit in allen Systemen zumin­
hung von drei Kindern beschlossen.                                     dest vorläufig beendet. Das gilt für Arbeitnehmer und
                                                                       Selbständige. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung
8.3 Beitragserhöhung                                                   wird kein Unterschied mehr zwischen einzelnen Sys­
Der Vorschlag, die Beiträge zu erhöhen und somit                       temen gemacht, so dass alle Versicherten denselben
in erster Linie die aktive Bevölkerung stärker zu be­                  Bedingungen unterliegen.
lasten, wurde im Rapport Moreau aufgegriffen. Es ist                   Nach der Rentenfestsetzung ist es dann möglich, eine
eine geringe Beitragserhöhung um 0,15 Prozent­                         Beschäftigung parallel zum Bezug einer oder mehre­
punkte vorgesehen, die danach jährlich bis 2017                        rer Altersrenten auszuüben29. Durch eine neue Be­
0,05 Prozentpunkte betragen soll. Diese Beitrags­                      schäftigung können allerdings keine neuen Anwart­
erhöhung dient dazu, das erwartete Defizit aufzu­                      schaften – über die laufende Rentenzahlung hinaus –
fangen. In diesem Zusammenhang ist darauf hin­                         erworben werden, auch wenn Beiträge zur Alters­
zuweisen, dass der französische Staat weniger Zu­                      versicherung geleistet werden. Im Übrigen steht der
schüsse leistet, als das in manchen anderen Ländern                    Bezug der Solidarleistung für alte Menschen, die der
der Fall ist. Dieser staatliche Beitrag soll im Übrigen                Aufstockung zu geringen Einkommens dient, einer
dem Ausgleich zur Beitragszahlung für die Beamten                      Zahlung entgegen, ggf. wird die Zahlung der Solidar­
dienen.                                                                leistung ausgesetzt. Es gibt somit einen Unterschied
                                                                       zwischen begrenzter und unbeschränkter Kumulie­
9. Politik des aktiven Alterns                                         rung von Altersrente und Arbeitseinkommen.
9.1 Teilzeitaltersrente                                                Bei der begrenzten Kumulierung ist die Höhe des Ein­
Ein Ziel ist es seit 2003, Anreize zu setzen, um zwi­                  kommens, das sich aus der Altersrente und dem
schen 55 und 64 Jahre alte Arbeitnehmer auf dem                        Arbeitsentgelt zusammensetzt, entweder bis zur
aktiven Arbeitsmarkt zu halten, jedoch sind die Er­                    Höhe des Einkommens aus einer Beschäftigung vor
folge eher gering, auch wenn viele Vorruhestands­                      dem Altersrentenbezug oder bis zum 1,6fachen des
regelungen seit Jahren nicht mehr Anwendung fin­                       gesetzlichen Mindestlohns begrenzt. Die günstigere
den. Jedenfalls enthält auch das Reformgesetz 2013                     Lösung findet Anwendung. Die Altersrente wird ggf.
Bestimmungen, die auf dieses Ziel abstellen. So wird                   gekürzt. Diese Kumulierungsregelung ist ab dem Al­
den Arbeitnehmern Teilalterszeit angeboten (retraite                   ter von 55 Jahren möglich30. Will der Versicherte bei
progressive)27. Das Reformgesetz setzt das Renten­                     seinem ehemaligen Arbeitgeber eine neue Beschäfti­
eintrittsalter für die Teilzeitrente um zwei Jahre auf                 gung aufnehmen, muss er eine Wartezeit von sechs
60 Jahre herab, also auch um zwei Jahre vor den                        Monaten einhalten.
Zeitpunkt der Möglichkeit des Bezugs einer Alters­                     Bei unbegrenzter Kumulierung sieht das Reform­
rente zum vollen Satz ohne Abschlag.                                   gesetz 2014 vor, dass der Versicherte zum einen eben­
                                                                       falls alle Altersrenten, seien es französische oder aus­
9.2 Bezug einer Altersrente und Einkommen                              ländische Basis- oder obligatorische Zusatzrenten,
    bei Ausübung einer Beschäftigung                                   feststellen lassen muss und zum anderen das Min­
Ein anderer Ansatz ist mit der Kumulierung einer                       destrenteneintrittsalter31 für den Anspruch auf eine
Beschäftigung und des Bezugs einer Altersrente vor­                    volle Altersrente erreicht haben muss.
gesehen. Dieser Ansatz ist zwar nicht neu, aber das                    Die Frage stellt sich, ob diese Kumulierungsregelun­
Reformgesetz enthält einige Änderungen der bislang                     gen in Wirklichkeit nicht beschäftigungshindernd
bestehenden Möglichkeit, die auf die Reform von                        wirken können. Das praktische Problem dabei wird
2003 zurückgehen28. Ab 2015 gilt, dass die Renten­                     gerade die Verpflichtung zur Beendung des Beschäfti­
festsetzung in einem Alterssicherungssystem auch in                    gungsverhältnisses sein, weil es für manche Ver­
jedem anderen System vorgenommen werden muss,                          sicherte bzw. Altersrentenbezieher nicht so ein­
                                                                       fach sein dürfte, eine Beschäftigung beim ehemaligen
                                                                       oder einem anderen Arbeitgeber erneut aufzu­
27
     Art. L. 351-12 CSS.                                               nehmen.
28
     Art. L. 161-22 CSS.                                               Mit der Reform 2013/2014 ist es im Übrigen einem
29
     336 282 Personen haben im Jahr 2012 neben dem Altersrenten­       Arbeitnehmer nicht mehr möglich, eine vorzeitige
     bezug eine Beschäftigung ausgeübt. CNAV, Cumul emploi­            Altersrente mit einer Leistung aus der Arbeitslosen­
     retraite, Statistique, recherche et perspective, 31. Dez. 2012.
                                                                       versicherung vor Erreichen des gesetzlichen Renten­
     2014 sollen es 500 000 sein, vgl. Fn. 19.
30
                                                                       eintrittsalters zu verbinden32.
     Art. L. 161-22, 1. Abs., Art. R. 161-18 CSS.
31
     62 Jahre, Art. L. 161-17-2 CSS.                                   10. Vorruhestand nach langdauernder Ausübung
32
     Art. L. 5124-4 code du travail (CT).33 Kaufmann, Die Rentenre­        einer beschwerlichen Tätigkeit
     form 2010 in Frankreich, RVaktuell, 2011, 47. Ders., Die Reform
     der Alterssicherung in Frankreich. Höhere Altersgrenzen für die   Zum sozialen Maßnahmenbündel zählt auch die An­
     Rente und neuer Vorruhestand nach „beschwerlichen Tätigkei­       erkennung beschwerlicher Tätigkeiten, die bei der
     ten“, Soziale Sicherheit, 2011, 121.                              Reform 2010 zum ersten Mal Berücksichtigung ge-

                                                                                                      RVaktuell 9/2014 233
funden haben33. Die aktuelle Reform 2013/2014 will       11. Fazit
über die damals beschlossenen Maßnahmen hinaus­          Das Sozialsystem als Ganzes wird zur Verbesserung
gehen und die Anerkennung der beschwerlichen             der gesamten finanziellen Situation beitragen müs­
Tätigkeit konsolidieren und präziser gestalten. Der      sen. In der Alterssicherung dürften in nächster Zeit
vorgesehene Maßnahmenkatalog enthält Elemente,           keine weiteren Einschnitte zu erwarten sein, weil die
die präventiv wirken und die auch auf die einzelnen      normalerweise fällige Anpassung der Altersrenten
Personen abgestellt werden sollen. Jedoch ist auch       ausgesetzt worden ist, die Altersrentenbezieher dem­
die Einrichtung eines „individuellen Kontos“ für         nach nicht mit einer Erhöhung ihrer Rente rechnen
beschwerliche Tätigkeiten während der versicherten       können. Allerdings wurde dies auch mit der sehr
Beschäftigungszeit vorgesehen. Diesbezüglich ist ab      niedrigen Inflationsrate begründet. Außerdem sieht
dem Jahr 2015 die Einrichtung eines „compte pénibi­      die Reform, neben unbestreitbaren Vorteilen, für die
lité“ (Erfassung beschwerlicher Tätigkeiten für die      Versicherten auch Einschnitte vor. Geht es um eine
Betroffenen) vorgesehen, das von den Unternehmen         tiefgreifende Reform oder handelt es sich um Mini­
finanziert wird. Die Sozialpartner haben sich auf fol­   maländerungen? Die Antwort darauf wird unter­
gendes Modell geeinigt:                                  schiedlich ausfallen, je nachdem ob man von er­
Einem Arbeitnehmer, der über eine bestimmte Be­          schwerten Zugangsbedingungen betroffen ist oder
messungsgrenze hinaus einem festgesetzten Risiko­        eben nicht. Insgesamt gesehen finden keine tief­
faktor ausgesetzt ist, wird ein Punkt je Quartal gut­    greifenden Veränderungen statt. Sollte aber der
geschrieben, also vier Punkte im Jahr. Bei mehrfacher    Reformpunkt „beschwerliche Tätigkeiten“ umgesetzt
Belastung wird die Punktezahl verdoppelt. Bis zu         werden, so wird ein wichtiges Ziel erreicht. Gleiches
hundert Punkte können angesammelt werden. Die            gilt, wenn der erwartete Defizitrückgang tatsächlich
ersten 20 Punkte können nur für Maßnahmen zum            eintritt.
Verbleib in der Beschäftigung genutzt werden, die        Premierminister Manuel Valls hat in seiner Rede zur
80 restlichen können für Weiterbildungsmaßnahmen         allgemeinen Politik anlässlich der Stellung der Ver­
oder Umschulungen, zur Umwandlung der Beschäfti­         trauensfrage am 16. 9. 2014 in der Nationalversamm­
gung in Teilzeit oder für einen vorzeitigen Renten-      lung gesagt, dass reformiert wird und damit fort­
eintritt zwei Jahre vor Erreichen der normalen           gefahren wird. Er fügte hinzu, dass Reformieren nicht
Altersgrenze verwendet werden.                           Zerschlagen bedeutet.
Dies alles ist aber noch zu präzisieren und die Um­
setzung dieser Maßnahmen wurde im Verlauf des            33
                                                              Kaufmann, Die Rentenreform 2010 in Frankreich, RVaktuell,
aktuellen, sehr schwierigen Dialogs zwischen den              2011, 47. Ders., Die Reform der Alterssicherung in Frankreich.
Sozialpartnern und den Regierungsvertretern über              Höhere Altersgrenzen für die Rente und neuer Vorruhestand
die soziale Verantwortung auf einen späteren Zeit­            nach „beschwerlichen Tätigkeiten“, Soziale Sicherheit, 2011,
punkt verschoben.                                             121.

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