Praktische informationen - Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung - AGA ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
praktische informationen m ai 20 21 hermesdeckungen spezial Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung
prak t i s c h e inf or ma tionen – h er mes dec k u n ge n s p ez ial Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung a. grundlagen der einbeziehung und ggf. in welchem Umfang ausländische Lieferungen von auslandsanteilen in die und Leistungen in diesem Produkt enthalten sind. hermesdeckung Welche vertraglichen Zahlungsansprüche müssen Die hier dargestellten Regeln zur Einbeziehung von vereinbart sein? ausländischen Zulieferungen gehen in ihrem Kern auf Grundvoraussetzung für die Einbeziehung von auslän im Oktober 2016 getroffene Beschlüsse des Bundes dischen Zulieferungen in die Bundesdeckung ist ein un zurück. Die Regelungen zu örtlichen Kosten beruhen mittelbarer Zahlungsanspruch des Unterlieferanten ge auf einer Anpassung des OECD-Konsensus, die seit Mai genüber dem deutschen Exporteur (Hauptlieferant). 2021 in Deutschland umgesetzt ist. ii. zulässige auslandsanteile bei Im Folgenden sollen die Bestimmungen hinsichtlich der einzeldeckungen („49 plus regelung“) Auslandsanteile näher dargestellt werden. Nach der gegenwärtig anwendbaren Regelung gilt für ausländische Zulieferungen und örtliche Kosten ein ein i. voraussetzungen für eine einbeziehung heitlicher „Sockelbetrag“ von 49 % 1, der unter bestimm von auslandsanteilen in die deckung ten Voraussetzungen überschritten werden kann. Die Frage nach der Einbeziehung ausländischer Lieferun gen und Leistungen stellt sich nur dann, wenn diese nach Was ist generell hinsichtlich der örtlichen Kosten der Definition des Bundes ausländischen Ursprungs sind. zu beachten? Die nachfolgend dafür in Abschnitt A. dargestellten Re Lieferungen und Leistungen aus dem Bestellerland wer gelungen gelten nur dann, wenn der Exportvertrag mit den allgemein als so genannte „örtliche Kosten“ oder dem ausländischen Kunden durch den deutschen Expor auch „lokale Kosten“ bezeichnet. teur selbst abgeschlossen wird (Standardkonstellation). Für davon abweichende Konstellationen (z. B. bei Ver Örtliche Kosten sind grundsätzlich deckungsfähig, wenn tragsschluss durch ein ausländisches Verbundunterneh sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem men des Exporteurs) gelten restriktivere Regelungen, auf Ausfuhrgeschäft des deutschen Exporteurs stehen und die in Abschnitt C. gesondert hingewiesen wird. Teil seiner Exportforderung gegen den Käufer sind. Wie ist Auslandsware definiert? Eine Kreditierung solcher örtlichen Kosten ist aufgrund des Güter ausländischer Fertigung, die in der Bundesrepublik für Deutschland bindenden OECD-Konsensus in Hoch be- oder verarbeitet werden und in ein Produkt eingehen, einkommensländern 2 der OECD bis zu einer Höhe von das ein deutsches Warenursprungszeugnis erhält oder 28,6 % und in allen anderen Ländern bis zu einer Höhe erhalten könnte, sind keine Auslandsware. Denn nach von 33,3 % des (Gesamt-)Auftragswertes darstellbar. der Definition des Bundes handelt es sich bei einem Pro dukt mit deutschem Warenursprungszeugnis in toto um Bei kürzeren Laufzeiten (bis zu zwei Jahren) findet diese deutsche Ware; unerheblich ist dann grundsätzlich, ob Beschränkung aus dem OECD-Konsensus keine Anwendung. 1 Die Deckungspraxis sieht hierfür einen zweistufigen Ansatz vor. Die dargestellte Regelung hinsichtlich der Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen und örtlichen Kosten kommt nur dann zur Anwendung, sofern sich aus der konkreten Deckungspolitik für das betreffende Bestellerland diesbezüglich keine Einschränkungen ergeben. 2 gemäß der aktuellen Klassifizierung der Weltbank 2 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
überblick: einbeziehungsmöglichkeiten für auslandsware in die hermesdeckung Einzeldeckungen APG, APG-light 49 PLUS Regelung für das Kurzfrist- und Mittel-/Langfristgeschäft @ Deckung von bis zu Stufe 1 Stufe 2 100 % Auslandsware @ Ausländische Zulieferungen – @ Ausländische Zulieferungen– (ggf. nach vorheriger Überprüfung Sockelprozentsatz bis zu 49% über 49% Einzelfallentscheidung des Geschäftsmodells) ohne Begründung* auf Basis einer hinreichenden Begründung* Voranfrage möglich * beim Mittel-/Langfristgeschäft örtliche Kosten in Hocheinkommensländern der OECD maximal 28,6 % und in allen anderen Ländern maximal 33,3 % des Gesamtauftragswertes Gehen die für die Auftragserbringung notwendigen ört Liefer- und Leistungsteil aus dem Ausland über 49 % lichen Kosten über diesen Prozentsatz hinaus, lässt sich liegt. In diesen Fällen ist die Unabdingbarkeit dieser eine Deckungsfähigkeit dieser Kosten somit nur über die Zulieferungen durch eine ausführliche Begründung des Vereinbarung von separaten Barzahlungsbedingungen Exporteurs darzulegen. Insoweit erfolgt eine Einzelfall herstellen. entscheidung über die Deckungsfähigkeit durch den IMA unter Abwägung der vorgebrachten Begründungen. Zusätzliche Einschränkungen der Deckungsfähigkeit von Dabei steht regelmäßig im Mittelpunkt, inwieweit mit örtlichen Kosten können sich aus der konkreten De dem in Deutschland verbleibenden Anteil eine hohe För ckungspolitik für das betreffende Bestellerland ergeben. derwirkung, insbesondere unter dem Aspekt der Arbeits platzwirksamkeit in Deutschland, erreicht wird. In welcher Höhe können Auslandsanteile im Rahmen der ersten Stufe einbezogen werden? iii. voranfrage zur einbeziehbarkeit In einer ersten Stufe können Lieferungen und Leistun ausländischer zulieferungen gen unabhängig von ihrer Herkunft (unter Beachtung Sofern frühzeitig eine Aussage des Bundes darüber der o. g. Erläuterungen zu örtlichen Kosten) bis zu einem benötigt wird, ob und inwieweit eine Einbeziehung von Betrag von 49 % des (Gesamt-) Auftragswertes ohne wei ausländischen Zulieferungen über 49 % möglich ist, kann tere Begründung in die Deckung einbezogen werden. der Exporteur eine entsprechende Voranfrage stellen. Einzelheiten zum Verfahren sowie zu möglichen Inhalten In welcher Höhe können Auslandsanteile im einer Projektskizze finden sich in Abschnitt B. dieser Rahmen der zweiten Stufe einbezogen werden? Publikation. Im Rahmen der zweiten Stufe ist es von Fall zu Fall möglich, Transaktionen in Deckung zu nehmen, deren Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 3
prak t i s c h e inf or ma tionen – h er mes dec k u n ge n s p ez ial Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung iv. weitergehende deckungsmöglichkeiten when“ umstellt. Die Deckungsübernahme könnte dann Sollten die Auslandsanteile im Rahmen der nationalen auf der Basis einer Mitversicherung erfolgen. Regelung nicht darstellbar sein, ist eine Deckungsüber nahme zugunsten des deutschen Exporteurs nicht per se Über diese weitergehenden Deckungsmöglichkeiten in ausgeschlossen. formiert ausführlich die Publikation „Hermesdeckungen spezial Multisourcing-Projekte“. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Deckungs übernahme zugunsten des deutschen Exporteurs, wenn v. zulässige auslandsanteile für die nationale Kreditversicherung des Landes, aus dem kurzfristige geschäfte die Zulieferungen stammen, eine Rückversicherungs (apg, apg-light, einzeldeckungen) zusage abgibt. Eine solche Rückversicherung eines aus Bei Geschäften mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen ländischen staatlichen Exportkreditversicherers bewirkt ist im Regelfall ein Einschluss von Auslandsware bis zu im Ergebnis, dass der Bund nur das Kreditrisiko für den 100 % möglich, soweit es sich um die Sammeldeckungen deutschen Teil und die ausländische Kreditversicherung APG und APG-light2 handelt. Als insoweit generell de für den entsprechenden ausländischen Anteil über ckungsfähige Auslandsware wird insbesondere Transit nimmt. ware angesehen. Hierunter werden Güter verstanden, die üblicherweise zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen Für den deutschen Exporteur ist die Zusammenarbeit im Transit gehandelt werden (vor allem Roh- und Grund zwischen dem Bund und der ausländischen Kreditver stoffe, Agrarerzeugnisse, Düngemittel und Verbrauchs sicherung in der Regel nicht spürbar. Er bekommt eine güter). Generell sind hierbei die für die jeweilige Waren Absicherung aus „einer Hand“, die Risikoverteilung ist art maximal zulässigen Kreditlaufzeiten zu beachten (im ausschließlich Sache der beteiligten Kreditversicherer. Regelfall 180 Tage, bei einzelnen Warenarten 360 Tage). Voraussetzung für diese vollständige Deckung von Aus Die Übernahme von Rückversicherungszusagen erfolgt landsware ist die Förderungswürdigkeit des Geschäfts auf der Basis entsprechender Rückversicherungsab modells des Exporteurs, die bei Zweifeln überprüft wird. kommen.1 Bei Einzeldeckungen gilt auch im Kurzfristbereich die Sieht sich der Bund nicht in der Lage, einen Auslandsan 49 PLUS Regelung, d. h., hier sind – wie auch bei Kredit teil zuzulassen und kommt auch keine Rückversicherung geschäften – ohne weitere Begründung bis zu 49 % Aus in Betracht, könnte eine Absicherung für den deutschen landsware grundsätzlich zulässig. Bei höheren Auslands Exporteur auch dadurch erzielt werden, dass dieser seine anteilen ist deren Notwendigkeit im Rahmen einer Einzel Zahlungsbedingungen zum Unterlieferanten auf „if-and- fallprüfung – auch mit der Möglichkeit einer Voranfrage – zu begründen. 1 Eine Übersicht über bestehende Abkommen befindet sich auf unserer Homepage: www.agaportal.de > Exporte > Praxis > Kooperationen 2 Bei Revolvingdeckungen gelten gesonderte Regelungen. 4 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
b. voranfrage zur einbeziehbarkeit Hierbei ist folgendes Verfahren vorgesehen: ausländischer zulieferungen > 49% bei einzeldeckungen 1. Einreichen der Voranfrage Der Exporteur schickt eine formlose, schriftliche Projekt Der Bund bietet Exporteuren die Möglichkeit, im Rahmen skizze mit den unter Abschnitt B. II. dieser Publikation einer unverbindlichen Voranfrage zu klären, ob die beschriebenen Details per Post an „Exportkreditgaran Übernahme einer Hermesdeckung auch dann möglich tien der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 50 03 99, ist, wenn der Anteil ausländischer Zulieferungen 49 % 22703 Hamburg“, per Fax an +49 (0) 40 / 88 34 - 91 75 übersteigt. Hierzu kann der Exporteur – noch vor dem oder per E-Mail an „antrag@exportkreditgarantien.de“. eigentlichen Deckungsantrag – eine formlose Projekt skizze einreichen, die im Kern eine Projektbeschreibung, 2. Prüfung der Voranfrage die geplante Lieferstruktur und eine Begründung für das Auf Basis der Projektskizze und der Details des vorge Erfordernis des hohen Auslandsanteils sowie die Be stellten Projektes prüft Euler Hermes die Stichhaltigkeit deutung des Projekts für ihn und den deutschen Standort der Begründung, weshalb eine Überschreitung der Quote enthalten sollte. Nach Prüfung teilt der Bund dem Expor von 49 % für ausländische Zulieferungen aus Sicht des teur im Rahmen eines unverbindlichen Indikationsschrei Exporteurs erforderlich ist. Für die Prüfung der Voranfrage bens mit, ob und bis zu welcher Höhe bei dem konkreten fallen keine Gebühren an. Geschäft ausländische Zulieferungen möglich sind. Die Voranfrage ist rein fakultativ und kein zwingender Schritt 3. Projektvorstellung (optional) im Antragsverfahren. Die Prüfung der Voranfrage durch Soweit erforderlich erhält der Exporteur die Gelegenheit, den Bund ist kostenlos. die besonderen Umstände seines Projekts den zustän digen Bundesministerien im Rahmen einer Kurzpräsen i. verfahrensschritte der voranfrage tation vorzustellen. Die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen (ein schließlich örtlicher Kosten) über 49 % ist nur ausnahms 4. Entscheidung und Unterrichtung des Exporteurs weise und in begründeten Einzelfällen möglich. Deshalb Die Entscheidung über die maximale Höhe der deckungs besteht bei erhöhten Auslandsanteilen auf Seiten der fähigen ausländischen Zulieferungen trifft der Bund nach Exporteure zur Verbesserung ihrer Planungssicherheit Prüfung der Voranfrage auf Grundlage des schriftlich mit oftmals der Wunsch, schon vor Antragstellung eine In geteilten Sachverhaltes sowie ggf. einer zusätzlichen Pro dikation zu erhalten, ob ein konkretes Geschäft erforder jektvorstellung durch den Exporteur. Das Ergebnis der lichenfalls auch mit höheren Auslandsanteilen im Rah Vorprüfung wird dem Exporteur im Rahmen einer schrift men einer Hermesdeckung grundsätzlich deckungsfähig lichen Indikation mitgeteilt. Diese Indikation ist rechtlich ist. Vor diesem Hintergrund bietet der Bund die Möglich unverbindlich und zeitlich nicht befristet. Die endgültige keit, eine „Voranfrage zur Einbeziehbarkeit ausländischer Entscheidung über die Indeckungnahme eines Geschäf Zulieferungen“ zu stellen. tes bleibt unverändert dem Interministeriellen Ausschuss nach regulärer Antragstellung vorbehalten. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 5
prak t i s c h e inf or ma tionen – h er mes dec k u n ge n s p ez ial Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung 5. Deckungsantrag iii. anwendungsbeispiele aus der praxis Sobald sich ein Projekt hinreichend konkretisiert hat, In der Vergangenheit war der Bund nach Einzelfall kann der Exporteur den regulären Deckungsantrag ein prüfung bereit, Auslandsanteile über 49 % zuzulassen reichen. Erst in diesem Stadium werden alle Projekt bzw. eine positive Indikation abzugeben, wenn der Ex details (Bonität, Umweltaspekte usw.) vollständig ge porteur eine schlüssige Gesamtbegründung vorlegen prüft. Dabei ist ohne Relevanz, ob zuvor eine Voranfrage konnte. Dabei konnte beobachtet werden, dass nicht ein eingereicht wurde oder nicht. Diese dient lediglich dazu, alleiniger Einzelaspekt ausschlaggebend war. Im Regel dem Exporteur zur Planungssicherheit vorab eine Indi fall war vielmehr eine Kumulierung verschiedener Gründe kation über die Höhe der einbeziehungsfähigen auslän und deren ganzheitliche Bewertung für die positive Fest dischen Zulieferungen zu geben. stellung der Förderungswürdigkeit des Exportgeschäfts ausschlaggebend. Von daher ist es auch nicht möglich, ii. elemente der voranfrage dem vielfach geäußerten Wunsch der Exportwirtschaft Die Projektskizze soll in knapper Form (ca. 2- 5 Seiten) entsprechend einzelne, objektive Kriterien zu benennen, insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthal die es dem Exporteur ermöglichen würden, die zuläs ten, soweit diese schon bei Einreichen der Voranfrage sigen Auslandsanteile im Grenzbereich > 49 % autonom feststehen: und hinreichend verlässlich zu ermitteln. @ Projektbeschreibung Im Mittelpunkt der Begründung steht dabei immer Auslandskunde; Sicherheitengeber (soweit vorgese die Darstellung, wie mit dem in Deutschland verbleiben hen); angefragte Deckungen (z.B. Lieferantenkredit den Teil eine hohe Förderwirkung, insbesondere unter deckung); Warenart/Projekt; Bestimmungsort der Arbeitsplatzaspekten erreicht wird. So wurde beispiels Ware/Standort des Projekts; Auftragswert; Zahlungs weise dargelegt, dass bedingungen; Sicherheiten; voraussichtlicher Liefer-/ Leistungstermin. @ aus Deutschland weiterhin die Schlüsseltechnologie stammt, @ Voraussichtliche Lieferstruktur @ in Deutschland die Gesamtprojektsteuerung vorge Angefragter Maximalprozentsatz der ausländischen nommen wird, Zulieferungen/örtlichen Kosten; Lieferstruktur im @ bestimmte Komponenten für das konkrete Projekt aus Detail: u. a. örtliche Kosten, Lieferungen und Leistun technologischen Gründen nur im Ausland verfügbar gen aus Drittländern sowie ggf. von mit dem Exporteur sind, verbundenen Unternehmen. @ der ausländische Besteller konkrete Lieferanten im Ausland vorgegeben hat bzw. @ Begründung @ in Deutschland gegenwärtig keine Kapazitäten be Erfordernis der einzubeziehenden ausländischen Zu stehen, um Lieferzeitvorgaben einhalten zu können. lieferungen; Bedeutung des Projektes für den Expor teur und den deutschen Standort (u. a. im Hinblick auf Diese benannten Kriterien und Aspekte können und sol die Beschäftigungssituation). len aber nur eine höhere Transparenz schaffen und das Verständnis auf Seiten der Exporteure erhöhen, worauf Weitere relevante Punkte können bei Bedarf ergänzt es für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit mit be werden. Formale Anforderungen bestehen nicht. sonders hohen Auslandsanteilen ankommt. 6 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
prüfungsverfahren über die einbeziehungsfähigkeit von auslandsanteilen Erhält das vom deutschen Exporteur erstellte Produkt Nach der Definition des Bundes handelt es sich insoweit ein deutsches Ursprungszeugnis? ja in toto um eine deutsche Ware, so dass im Hinblick auf die Auslandsanteile, die in dem deutschen Produkt enthalten sind, keine zusätzlichen Restriktionen gelten. nein Muss der Exporteur seine ausländischen Unterlieferanten Mitversicherung lediglich auf Basis von „if-and-when” bezahlen? ja nein Sollen mehrere Transaktionen zu kurzfristigen Einbeziehung von Auslandsware bis zu 100% ggf. Zahlungsbedingungen im Rahmen einer APG bzw. ja nach vorheriger Überprüfung des Geschäftsmodells des APG-light abgesichert werden?* Exporteurs im Hinblick auf Förderungswürdigkeit nein Soll nur eine Transaktion im Rahmen einer Einzel Gemäß OECD-Konsensus können kreditierte örtliche Kosten deckung abgesichert werden und stammen die ja (Laufzeit von zwei Jahren und mehr) in Hocheinkommens Auslandsanteile aus dem Bestellerland? ländern** der OECD bis zu einer Höhe von 28,6 % und in allen anderen Ländern bis zu einer Höhe von 33,3 % des (Gesamt-)Auftragswertes (entspricht 40 % bzw. 50 % des Exportauftragswertes) in die Deckung einbezogen werden. ja/nein Soll nur eine Transaktion im Rahmen einer Einzel Einbeziehung ohne weitere Begründung möglich. deckung abgesichert werden und stammen maximal ja Die o.g. Regelungen zu örtlichen Kosten sind zu beachten. 49 % der Zulieferungen aus dem Ausland? nein Einbeziehung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf Basis einer hinreichenden Begründung möglich. Die o.g. Regelungen zu ö rtlichen Kosten sind zu beachten. * Bei Revolvingdeckungen gelten gesonderte Regelungen. ** gemäß aktueller Klassifizierung der Weltbank c. besonderheiten beim vertrags- teurs im Bestellerland erfolgt. Auch diese Vertragskon schluss durch ausländische ver- struktionen kann der Bund im Einzelfall begleiten, z. B. im bundunternehmen/vertriebspartner Rahmen des Abtretungsmodells oder über die Erweiterte Lieferantenkreditdeckung. Die zuvor dargestellten Regelungen betreffen jeweils den Normalfall von Exporttransaktionen, bei denen der Über diese weitergehenden Deckungsmöglichkeiten Vertragsschluss durch den deutschen Exporteur erfolgt unter den hierfür erforderlichen zusätzlichen Deckungs (Standardkonstellation). voraussetzungen informiert ausführlich die Publikation „Praktische Informationen – Grundzüge der erweiterten Im bestimmten Fällen, z. B. aufgrund von Vorgaben bei Lieferantenkreditdeckung“. Ausschreibungen, kann es jedoch erforderlich sein, dass Andreas Gehring der Vertragsschluss durch eine Gesellschaft des Expor Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 7
www.agaportal.de Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Postadresse Postfach 50 03 99 22703 Hamburg Hausanschrift Gasstraße 27 22761 Hamburg Telefon: +49 (0)40/88 34-90 00 Telefax: +49 (0)40/88 34-91 75 info@exportkreditgarantien.de www.agaportal.de Außendienst: Berlin, Dortmund, Frankfurt, Freiburg/Stuttgart, Hamburg, München, Nürnberg, Rheinland 09 1603 0521
Sie können auch lesen