Steuerreform 2015 Wichtigste Punkte aus Sicht der Hotellerie - Prodinger Steuerberatung und Prodinger|GFB Tourismusberatung

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Steuerreform 2015 Wichtigste Punkte aus Sicht der Hotellerie - Prodinger Steuerberatung und Prodinger|GFB Tourismusberatung
Steuerreform 2015
        Wichtigste Punkte aus Sicht der Hotellerie
                 Prodinger Steuerberatung und Prodinger|GFB Tourismusberatung

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17. November 2014                                                         Seite 1 von 11
Steuerreform 2015 Wichtigste Punkte aus Sicht der Hotellerie - Prodinger Steuerberatung und Prodinger|GFB Tourismusberatung
Wichtigste Punkte für Steuerreformkommission aus Sicht
des Tourismus.

"Eine Entlastung der Hotellerie war noch nie so notwendig wie jetzt"

Der Tourismus gilt weiterhin als eine der erfolgreichsten Branchen des Landes. Die von der
Öffentlichkeit positiv aufgenommenen Nächtigungsergebnisse sind allerdings häufig durch
massive Preisnachlässe erkauft. Durch das seit Jahren wachsende Bettenangebot sinkt die
Auslastung, wodurch wiederum die Zimmerpreise unter Druck geraten. Nur Betriebe, die
sich mit ihrem Angebot deutlich von der Konkurrenz abheben bzw. gut zu positionieren
vermögen, können sich dieser Abwärtsspirale entziehen. Ein besonderer Vorzug der
Tourismus-Branche: Trotz fallender Durchschnittspreise und schwächelnder
Betriebsergebnisse nimmt die Zahl der Mitarbeiter weiter zu. Angesichts der
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges ist eine steuerliche Entlastung
der Hotellerie heute so wichtig wie noch nie, liegt doch die Abgabenquote derzeit bei 45
Prozent (und darüber).

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12. November 2014                                                               Seite 2 von 11
Steuerreform 2015 Wichtigste Punkte aus Sicht der Hotellerie - Prodinger Steuerberatung und Prodinger|GFB Tourismusberatung
1) "Senkung der Lohnnebenkosten und des
            Eingangssteuersatzes haben oberste Priorität"

Ein besonders wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist die angekündigte Entlastung bei
den Lohnkosten und der Einkommenssteuer. Stichwort: „Mehr Netto vom Brutto“. Dies wird
von allen Mitgliedern der Steuerreformkommission bestätigt. In dienstleistungsintensiven
Branchen wie eben der Hotellerie liegen die Mitarbeiterkosten zwischen 35 und 45 Prozent
der Betriebseinnahmen. Und die Summe aus Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und
anderen lohnabhängigen Abgaben erreicht bereits 49,1 Prozent der gesamten Lohnkosten.

Im Durchschnitt der OECD-Länder liegt dieser Wert bei durchschnittlich 35,9 Prozent.

Die im internationalen Vergleich sehr hohe Belastung des Faktors Arbeit muss stark
und nachhaltig gesenkt werden. Die Hotellerie leidet im internationalen Vergleich an
den höchsten Arbeitskosten (siehe Payroll in %) im Vergleich mit anderen touristischen
Anbietern.

HOSTATS Markt Review August 2014

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12. November 2014
Die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent sowie eine
flache Progression haben für den Tourismus oberste Priorität.

Spielräume für eine Senkung der Lohnnebenkosten

Überschüsse wie beim Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Der FLAF wird zu 80 Prozent
aus Dienstgeberbeiträgen in der Höhe von 4,5 Prozent der Lohnsumme gespeist, der Rest
kommt aus allgemeinen Budgetmitteln. Zusätzlich wird für im EU-/EWR-Raum lebende
Kinder, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die österreichische
Familienbeihilfe in voller Höhe ausbezahlt.
So wird der FLAF beispielsweise heuer rund 5,4 Milliarden aus den Dienstgeberbeiträgen
und rund 1,3 Milliarden aus dem allgemeinen Steuertopf bekommen. Seit dem Jahr 2012
erwirtschaftet der FLAF einen jährlichen Überschuss. Eine Reduktion der FLAF-Beiträge
von 4,5 auf 3,5 Prozent würde rund 1,5 Milliarden Euro an Erleichterungen für die
Dienstgeber bringen. (siehe Grafik).

Weitere Spielräume für eine Senkung der Lohnnebenkosten bestehen beim Insolvenz-
Entgeltfonds (IEF), der ebenfalls Überschüsse erwirtschaftet. Auch der Dienstgeberbeitrag
zur Unfallversicherung (AUVA) ist, bei sinkenden Arbeitsunfällen, dringend zu senken. Nicht
mehr zu rechtfertigen ist der Wohnbauförderungsbeitrag, nachdem die Zweckbindung
aufgehoben wurde. Bei positiver Gebarungsentwicklung sollten die oben angeführten
Arbeitszusatzkosten auch wieder an die Dienstgeber und Dienstnehmer zurückerstattet
werden.
Die 22 verschiedenen Sozialversicherungsträger sollten fusionieren oder zumindest für den
Wettbewerb offenstehen (innerhalb des staatlichen Systems).
Weiters sollen der Dienstgeber- und der Dienstnehmeranteil zusammengeführt werden. Auf
dem Lohnzettel sollen als Bruttolohn die gesamten Lohnkosten ausgewiesen werden, ebenso
wie die gesamten Sozialversicherungskosten, Kammerbeiträge und Steuern.

Ziel:
Vorrangiges Ziel einer Steuerreform muss es sein, die vorhandenen finanziellen
Spielräume zur Senkung der Lohnkosten endlich zu nutzen und damit die
Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusunternehmen spürbar zu verbessern.
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2) Flexibilität der Arbeit

Die derzeitigen Zuverdienstgrenzen in Kombination mit Familienbeihilfe, Stipendium,
Arbeitslosengeld, Alterspension gehören auf die Bedürfnisse der neuen Arbeitswelt
angepasst. Insbesondere der Tourismus mit seinen Saisonspitzen und seinem
temporären Geschäftsaufkommen bietet sich für flexible Beschäftigungen an.

Den Betrieben sollte die Möglichkeit der Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodellen auf
Betriebsebene ermöglicht werden. Mehrfachversicherungen gelten zurecht als
Hemmschuh für mehr Konsum. Es gibt arbeitswillige Pensionisten, die aus Ärger über die
Mehrfachversicherung einer Beschäftigung in der Hotellerie nicht nachgehen.

Die Schaffung einer pauschalen Abgabe auf Entgeltansprüche kurzfristiger Aushilfen in
Höhe von 20 Prozent, welche sowohl die Sozialversicherung als auch die die Lohnsteuer
abdeckt, würde eine wesentliche Erleichterung für Hotelbetriebe darstellen
(Endbesteuerung).

         3) Steuererleichterungen dürfen nicht durch neue
            Steuerbelastungen finanziert werden!

"Hände weg von Grund- und Vermögensteuer"

Die Hotellerie ist bekanntlich eine besonders anlagen- und kapitalintensive Branche. Die
Immobilie ist für den Erfolg eines Hotels ein betriebsnotwendiger Faktor. Die
Unternehmen halten Grundstücke und Gebäude in ihrem Substanzportefeuille um
Urlaubsstimmung zu erzeugen. Will man diesen Wirtschaftszweig nicht schwer schädigen,
so gehört das Vermögen geschont! Dies gilt auch für die privaten Anteile, die Personen an
Grundstücken und Hotelgebäuden halten.

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Szenario / Vermögensteuer / Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
/ Grundsteuer

Ein 4-Stern Ferienhotel in Salzburg mit 160 Betten wäre von der Einführung
von Substanzsteuern betroffen. Das Hotel ist ganzjährig geöffnet.

                                                                       Stichtag zum 30.11
 Typ                                                                    Ferienhotellerie
 Bundesland                                                                 Salzburg
 Kategorie                                                                  4-Sterne
 Betten                                                                       160
 Saisonen                                                                  ganzjährig
 Rechtsform                                                             GmbH & Co. KG

Der Betrieb wies einen Jahresumsatz von rd. € 4,1 Millionen aus. Der Cash flow nach
Finanzierungsaufwendungen betrug rd. € 714.000,- und das Unternehmensergebnis (vor
Ertragssteuern) rd. € 134.00,-.

                                                                       Stichtag zum 30.11
 Jahresumsatz                                                                   4.100.000
 Cash flow*                                                                     1.303.000
 Unternehmensergebnis (vor Ertragssteuern)                                        134.000
 * vor Zinsen, Miet- und Leasingaufwand

Das Unternehmen hatte ein Gesamtvermögen zu Verkehrswerten in Höhe von rd. € 21,2
Millionen, wovon € 19,6 Millionen bzw. 92% auf Grundstück und Gebäude entfielen. Nach
Abzug der Verbindlichkeiten verbleibt ein Reinvermögen zu Verkehrswerten von rd. € 4,8
Millionen.

                                                                       Stichtag zum 30.11
 Verkehrswerte
  Gesamtvermögen                                                               21.230.000
  davon Grundstücke & Gebäude                                                  19.590.000
  Schulden (FK)                                                                16.410.000
  Reinvermögen (Gesamtvermögen minus
  Schulden)                                                                     4.820.000
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Jährlich anfallende Steuern

Bei einem Steuersatz von 0,3 % und einem Freibetrag von € 0,5 Million ergäbe sich für das
Hotel eine jährliche Vermögensteuer in Höhe von € 12.960,-: bei einem Freibetrag von € 1
Million läge die Steuer von bei € 11.460,-. Bei einem Steuersatz in der Höhe von 0,7 % würde die
zu zahlende Vermögenssteuer je nach Freibetrag € 30.240,- bzw. € 26.740,- liegen.

 Jährliche Vermögensteuer in €
                                                                       Freibetragsgrenze Freibetragsgrenze
                                                                            € 0,5 Mio.        € 1 Mio.
 Reinvermögen (Verkehrswert)                                                     4.820.000       4.820.000
 abzgl. Freibetrag                                                               4.320.000       3.820.000
 Steuer bei 0,3 %                                                                   12.960          11.460
 Steuer bei 0,7 %                                                                   30.240          26.740

Die jährlich anfallende Grundsteuer bei einem Maximalsteuersatz von einem Prozent würde
vom Verkehrswert der Grundstücke und Gebäude € 195.900,- betragen. Sie ist höher als der
Bilanzgewinn (Jahresgewinn), 5% vom Umsatz.

 Jährliche Vermögenssteuer in €
                                                                                                 in €
 Grundstücke & Gebäude (Verkehrswert)                                                           19.590.000
 Steuer 1 %                                                                                        195.900

Im Anlassfall anfallende Steuern

Im Fall einer Schenkung oder einer Erbschaft wäre innerhalb der Steuerklasse I bei einem
Freibetrag von € 365.000,- ein einmaliger Betrag von € 668.250,- an Erbschaft- bzw.
Schenkungsteuer zu bezahlen. Zieht man einen Freibetrag € 1 Million. heran würde die
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer € 534.800,- ausmachen.

 Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer in €
                                                                                 Freibetragsgrenze Freibetragsgrenze
                                                                                     € 365.000          € 1 Mio.
 Reinvermögen (Verkehrswert)                                                             4.820.000          4.820.000
 abzgl. Freibetrag                                                                       4.455.000          3.820.000
 Steuersatz (Steuerklasse I)                                                                  15%                14%
 Steuer                                                                                    668.250            534.800

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Zu einer etwaigen Erbschaft- oder Schenkungsteuer kommt im Anlassfall auch die
Grunderwerbssteuer hinzu. Im vorliegenden Beispiel würde diese € 328.000,- betragen.

 Grunderwerbssteuer in €
                                                                        in €
 Schulden (FK)                                                         16.410.000
 Steuer 2 % (bei einem nahen Verwandten)                                  328.000

Fazit:

Die Hotellerie ist eine sehr anlagenintensive Branche, die Betroffenheit von Substanzsteuern
wäre sehr hoch. Negative Auswirkungen auf die ohnehin vergleichsweise schwache
betriebswirtschaftliche Situation der Hotels sowie auf Investitionen wären die Folge.
Substanzsteuern wären konträr zu den bisherigen Maßnahmen der Wirtschaftspolitik und
 -förderung, die eine Erleichterung von Unternehmensnachfolgen zum Ziel haben.

4) Wie man die Tourismusbetriebe in die Höhe treiben könnte.

Steuer senken und Konjunktur ankurbeln; Beispiel Deutschland: Die Einführung
des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland hat positive Impulse ausgelöst! Mehr
als 80 Prozent der Hotels, die in den kommenden Jahren größere Maßnahmen planen,
gaben an, dass sie sich auch wegen der Steuererleichterung für die Realisierung von
Investitionen entschieden haben und dass davon rund 70 Prozent des gesamten
Investitionsvolumens betroffen sind (Quelle: dwif München 2014). Durch die Steuersenkung
entstanden bei unseren deutschen Nachbarn laut DEHOGA-Umfrage knapp 25.000 neue
Jobs im Beherbergungsbereich und es wurden 2,26 Milliarden Euro investiert. Auch die
Zulieferindustrie profitiert davon. Durch dieses Wachstum konnten die Einbußen durch die
gesunkenen Steuersätze mehr als ausgeglichen werden!

Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuersätze auf wettbewerbsfähigem Niveau
vereinheitlichen. Für dienstleistungsintensive Branchen empfiehlt die Kommission einen
Satz von 5,5 Prozent.

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12. November 2014                                                                   Seite 8 von 11
Um den Tourismus anzukurbeln, braucht es leistbare Impulse, die sich
mittelfristig auch für den Staat rentieren. Investitionsmaßnahmen haben
enorme Hebelwirkungen und bringen dem Staat ein Vielfaches an Lohnsteuer,
Umsatzsteuer und an Sozialversicherungsabgaben zurück.

Abschreibungsdauer: Die gesetzliche Absetzung für Abnutzung (AfA) von 33 Jahren
entspricht bei vielen Investitionen in der Hotellerie nicht der real möglichen Nutzungsdauer.
Die Verschuldungsdauer beträgt im Tourismus durchschnittlich 15 Jahre! Hier ist ein
Auseinanderklaffen zwischen der wirtschaftlichen und der steuergesetzlich vorgesehenen
Nutzungsdauer von 33 Jahren offensichtlich! Dies bewirkt bei der derzeitigen
Abschreibungsdauer von 33 Jahren und einer Rückzahlungsverpflichtung von 15 Jahren eine
erhebliche Besteuerung von Scheingewinnen, die es den Hoteliers teilweise unmöglich
macht, die entsprechenden Kredite zu tilgen. Ein 33 jähriges Hotelzimmer wäre nicht
konkurrenzfähig.
Exkurs: Gebäudeinvestitionen wie etwa im Bereich der Hotellerie oder der Gastronomie
gehen bei der derzeitigen 3 % Absetzung für Abnutzung (AfA) völlig an der Realität vorbei.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Wiedereinführung der vorzeitigen Abschreibung in Höhe
von 30 % bzw. eine funktionale Abschreibung von 10 % (nach funktionaler Gliederung
werden einzelne Teile unterschiedlich abgeschrieben) des Herstellungsaufwandes. Der
steuerliche Verlust, der beim Ansetzen am Erhaltungsaufwand sofort auftreten würde, wäre
auf 10 Jahre verteilt (Wellness 15 Jahre).

Gewinnbetriebe: IFB – Investitionsfreibetrag: ist ein zusätzlicher
Abschreibungsposten neben der Normalabschreibung. Dadurch kommt es je nach Höhe
der Steuerprogression zu einer echten Steuerersparnis von 15 % bis 20 % bei der
Herstellung von Gebäuden und 10 % für alle übrigen Investitionen. Diese Maßnahme
kurbelt auch die Bauwirtschaft enorm an!

Verlustbetriebe: Investitionsprämie; alternativ könnte man bei Verlustbetrieben
eine steuerfreie Prämie für Investitionen (Investitionsprämie) in diesen Bereichen
einführen. Diese wäre zwischen 6 und 8 % der Investitionen anzusetzen.
Barwertberechnungen zeigen, dass der Steuereffekt mit 4 % Abzinsung (und
Bankzinsen unterstellt) ca. 8,2 % der Investitionen ausmachen würde.

Betriebsaufgabe: Die Halbsatzbegünstigung und die Steuerfreiheit der stillen
Reserven sollen für alle Betriebsaufgeber nach dem Muster der über 60-Jährigen und der
Erwerbsunfähigen gelten. Nicht konkurrenzfähige Bettenkapazitäten würden früher
ausscheiden.

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Erbschaftsrecht:
Die Pflichtanteilsfristen sollten so verlängert werden, dass der Pflichtteil erst nach einem
Jahr ausbezahlt werden muss. Zudem soll im Einzelfall zweimal eine Stundung von
insgesamt bis zu zehn Jahren möglich sein.

Keine Ungleichbehandlung von Zinsen:
Unternehmer und Privatpersonen sind bereit in die Hotellerie zu investieren und Kapital von
außen zuzuführen. Wer aber sein Geld in den emotionsgeladenen Bereich „Tourismus“
investiert, wird steuerlich benachteiligt: Wer sein Geld z.B. in Staatsanleihen investiert zahlt
25 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt). Für die Zinsen der Betriebe müssten Anleger
hingegen die volle Einkommensteuer, also bis zu 50 % bezahlen. Ein Privatdarlehen sollte
daher ebenfalls mit 25 % besteuert werden. Diese Regelung kommt allen
Wirtschaftsbetrieben zugute.

Rechtsformneutralität der Besteuerung nicht entnommenen Gewinnen:
Für Gewinne in Kapitalgesellschaften fallen 25 Prozent Körperschaftssteuer (KÖSt) an und bei
der Gewinnausschüttung 25 Prozent Kapitalertragssteuer (KESt). Dieses System sollte auch
auf Einzelunternehmer und Personengesellschaften ausgeweitet werden, um einen größeren
Anreiz für eine Eigenkapitalbildung zu ermöglichen. Für Einzelunternehmer und
Personengesellschaften sollten die im Unternehmen bleibenden Gewinne mit 25 Prozent
besteuert werden und erst bei einer Entnahme ins Privatvermögen ähnlich der
Kapitalertragssteuer (KESt) bei Kapitalgesellschaften behandelt werden.

Finanzierungsmodelle: Alternative marktkonforme Finanzierungsmodelle wie z.B. die
Tourismusanleihe könnten ergänzend zu den Einzelhaftungen mit einer Bundeshaftung
ausgestattet werden.

PRODINGER|GFB TOURISMUSBERATUNG
Die PRODINGER|GFB Gruppe, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungsgruppen in Österreich. Sie
unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing
und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das
Leistungsspektrum. Die Unternehmensgruppe hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck,
Lech, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann in Pongau, Velden, Wien, Zell am See und Zagreb.
Die Gruppe betreut u.a. aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe in ganz Österreich. Derzeit sind 300
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten tätig.

Rückfragenachweis: Prodinger Steuerberatung: Dr. Manfred Schekulin, Mag. Stefan Rohrmoser
Redaktion: Prodinger Tourismusberatung: Thomas Reisenzahn

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