Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
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Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING Inhaltsverzeichnis Besuchszeiten Besucheranzahl Nachweis Infektionsfreiheit/Gültigkeitsdauer Händedesinfektion Registrierungspflicht Maskenpflicht Mindestabstand Aufenthaltsorte während des Besuchs Abholung Palliative BewohnerInnen Maskenpflicht bei Kindern Antigentests - Notwendigkeit Testmöglichkeiten Bewohneraufnahmen Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen Veranstaltungen Therapie Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen... MA-Verdachtsfall FFP2 Masken Verhalten bei HBW-Verdachtsfall Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW) Pausenregelung Schulungen, Besprechungen Auslandsreisen von MitarbeiterInnen Stützpersonal Lieferanten Unterweisung Aktuelle Gesetze und Verordnungen Glocke Haupteingang Die Haupteingangstür Durchgangstür Betreubares Wohnen Unterweisung Betreubares Wohnen AnsprechpartnerIn Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 1 von 6
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Zutrittsbestimmungen für BesucherInnen Besuchszeiten täglich zwischen 13:00 bis 17:00 Uhr Besucheranzahl max. 3 Personen pro HeimbewohnerIn täglich Nachweis Infektionsfreiheit/Gültigkeitsdauer Anti-Gen-Test (von Teststelle) ........................................ bis 2 Tage PCR-Test .....................................................................bis 3 Tage Antigentest zur Eigenanwendung mit behördlicher Dateierfassung (QR-Code) nicht älter als 24h 1.Impfung ab 22. Tag ...................................................bis 3 Monate Neutralisierende Antikörper............................................ bis 3 Monate Ärztl. Bestätigung über überstandene Covid-19 Infektion...bis 6 Monate Absonderungsbescheid .................................................. bis 6 Monate Impfung mit Impfstoff (Janssen) ab 22. Tag.....................bis 9 Monate 2.Impfung ab Datum der 1.Impfung................................ bis 9 Monate Wenn nur 1 Impfung wg. überst. Infekt. erforderlich ist..... bis 9 Monate Händedesinfektion Nach Zutritt Registrierungspflicht In Besucherbuch vollständig eintragen Maskenpflicht FFP2 Maske während des gesamten Besuchs in geschlossenen Räumen Mindestabstand 1 Meter Aufenthaltsorte während des Besuchs HBW-Zimmer, Garten, Terrassen, Cafeteria, Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 2 von 6
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Abholung Gilt nicht als Besuch und ist jederzeit möglich. Palliative BewohnerInnen Besuche bei palliativen HBW ist jederzeit unter Einhaltung des Pkt.3. möglich Maskenpflicht bei Kindern Alter Bestimmung Maske 0-6 keine MNS, keine FFP2 7-14 MNS ist Pflicht, keine FFP2 15-x FFP2 Pflicht Antigentests - Notwendigkeit BewohnerIn geht alleine Spazieren Keine Testung BewohnerIn geht mit Angehörigen Spazieren Keine Testung Besuch in einer Wohnung/Haus 1. Test am 2.Tag nach Rückkehr Termin im Krankenhaus/Ambulanz... 2. Test am 5.Tag nach Rückkehr BewohnerInnen mind. 1 x pro Woche einen AGT anbieten Alle MitarbeiterInnen mind. 1 x pro Woche verpflichtend (Ausnahmen siehe Pkt. 3) Kinder von 0 bis 10 Jahre Kein AGT Kinder ab 11- Jahre neg. AGT ist Pflicht Bei Verdachtsfällen oder bei Fällen mit Symptomen IMMER testen Jeder AGT muss in Listen eingetragen werden Testmöglichkeiten https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm Bewohneraufnahmen Bei Neuaufnahmen muss ein neg. PCR-Test vorliegen, außer Person ist geimpft. Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen BewohnerInnen erhalten das Essen in einem separaten Essgeschirr. Dieses Geschirr ist in einer Kiste verwahrt. So wird es auch von/zur Küche transportiert. Geschirr und Kiste werde in der Küche als letztes gewaschen, im Anschluss wird die Spülmaschine desinfiziert. Küche über pos. Fall + Genesene informieren Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 3 von 6
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Veranstaltungen Keine Teilnahme von Angehörigen oder betriebsfremden Personen. WG-übergreifend für max. 8 Personen im Innenraum und 16 Personen im Außenbereich, Therapie Gruppen von bis zu max. 9 Personen (inkl. Personal) erlaubt, sofern die Mindestabstände eingehalten werden können. Keine Masken für TeilnehmerInnen erforderlich. Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen... Zutrittsbestimmungen wie bei BesucherInnen. Siehe: Pkt. 3 MitarbeiterInnen MA-Verdachtsfall MA mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten, müssen sich IMMER und SOFORT bei Covid-19-Beauftragten telefonisch melden. FFP2 Masken Es muss immer dann eine FFP2 Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand in geschlossenen Räumen nicht eingehalten werden kann. Verhalten bei HBW-Verdachtsfall Bei Personen die aufgrund ihrer Symptome unter Verdacht stehen, möglicherweise Corona-positiv zu sein muss: Sofort einen Anti-Gen-Test durchführen! Persönliche Schutzausrüstung muss bei der Testabnahme getragen werden. Diese besteht aus Einweg-Überzieh-Schutzmantel, Schutzhaube, Schutzbrille und Einweghandschuhen. Testung dokumentieren (CC und AGT-Liste) Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 4 von 6
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW) BewohnerIn muss sofort in Zimmerquarantäne Kontaktmanagement: Auflistung jener Personen, die mit pos. BewohnerIn innerhalb der letzten 48 Stunden Kontakt hatten. Wer gilt als Kontaktperson? Als „Kontaktperson 1“ gilt jemand, der mit einer an Corona-pos. infizierter Person länger als 15 Minuten UND näher als 2 Meter ohne MNS Kontakt hatte. Personen die eine FFP2 Maske tragen gelten als „geschützter Kontakt“ Meldepflicht: Pos. Personen sowie alle Kontaktpersonen müssen umgehend der Zentrumsleitung per E-Mail gemeldet werden. Tritt die Meldepflicht außerhalb der regulären Arbeitszeit auf, muss die Zentrumsleitung zusätzlich per Handy informiert werden. Pausenregelung Eine besondere Ansteckungsgefahr besteht in den Pausenräumen. Durch das Essen und Trinken fehlt die FFP2 Maske als Schutz. Achten Sie daher besonders in den Pausen auf ausreichend Abstand zueinander, dass der Raum gut durchlüftet ist und durch die Anzahl der Personen die Mindestabstände auch beim Kommen/Gehen eingehalten werden können. Schulungen, Besprechungen Schulungen von MitarbeiterInnen und Teambesprechungen dürfen WG-übergreifend unter besonderer Beachtung der Covid-19 Schutzmaßnahmen stattfinden. Auslandsreisen von MitarbeiterInnen Die Verantwortung über die korrekte Einhaltung der Reisebestimmungen obliegt der/dem MitarbeiterIn. Es gelten die aktuellen Einreisebestimmungen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/ Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/ https://entry.ptc.gv.at/ Eine eventuelle Quarantäne muss im genehmigten Urlaub inkludiert sein. Am ersten Arbeitstag nach einem Urlaub muss ein AGT durchgeführt werden. Stützpersonal Für die Abwicklung und Kontrolle der Zutrittsberechtigten. Besetzung Mo bis So, 12:00 bis 17:00 Uhr. Befristet bis 30.06.2021 Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 5 von 6
Covid 19 – Präventionskonzept erstellt von Mag. Gerhard Reder Lieferanten Zutritt nur mit gültigem Nachweis, siehe Punkt 3 Unterweisung Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa. Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden. Aktuelle Gesetze und Verordnungen sind ersichtlich auf https://www.ris.bka.gv.at/ bzw. https://www.sozialministerium.at/ Hausspezifische Regelungen Glocke Haupteingang Portierdienst öffnet (Mo – So) in der Zeit vom 13:00 bis 17:00 Uhr Zu anderen Zeiten darf nur geöffnet werden, wenn jemand zur Zutrittskontrolle Vorort ist. Die Haupteingangstür Schiebetür bleibt immer versperrt Durchgangstür Betreubares Wohnen Bleibt versperrt. (wird nur für Zutritt zum Mittagessen von Portierdienst oder MA der Mobilen geöffnet und dann wieder verschlossen) Unterweisung Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa. Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden. Betreubares Wohnen Mittagessen im Speisesaal nach Zutrittskontrolle AnsprechpartnerIn Zentrumsleitung und Covid-19-Beauftragter: Mag. Gerhard Reder, leonding.post@shvll.at 0732/677808*10 LPBD: Gabriele Mokry; gabriele.mokry@shvll.at 0732/677808*20 Version 5 Erstellt am: 09.06.2021 Seite 6 von 6
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