Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING

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Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
Covid 19 – Präventionskonzept                             erstellt von Mag. Gerhard Reder

                 Präventionskonzept bzw.
                    COVID-19-Maßnahmen
                        im ZBP-LEONDING

Inhaltsverzeichnis
    Besuchszeiten
    Besucheranzahl
    Nachweis Infektionsfreiheit/Gültigkeitsdauer
    Händedesinfektion
    Registrierungspflicht
    Maskenpflicht
    Mindestabstand
    Aufenthaltsorte während des Besuchs
    Abholung
    Palliative BewohnerInnen
    Maskenpflicht bei Kindern
    Antigentests - Notwendigkeit
    Testmöglichkeiten
    Bewohneraufnahmen
    Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen
    Veranstaltungen
    Therapie
    Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen...
    MA-Verdachtsfall
    FFP2 Masken
    Verhalten bei HBW-Verdachtsfall
    Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW)
    Pausenregelung
    Schulungen, Besprechungen
    Auslandsreisen von MitarbeiterInnen
    Stützpersonal
    Lieferanten
    Unterweisung
    Aktuelle Gesetze und Verordnungen
    Glocke Haupteingang
    Die Haupteingangstür
    Durchgangstür Betreubares Wohnen
    Unterweisung
    Betreubares Wohnen
    AnsprechpartnerIn

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Präventionskonzept bzw. COVID-19-Maßnahmen im ZBP-LEONDING
Covid 19 – Präventionskonzept                                           erstellt von Mag. Gerhard Reder

Zutrittsbestimmungen für BesucherInnen

    Besuchszeiten
täglich zwischen 13:00 bis 17:00 Uhr

    Besucheranzahl
max. 3 Personen pro HeimbewohnerIn täglich

    Nachweis Infektionsfreiheit/Gültigkeitsdauer

          Anti-Gen-Test (von Teststelle) ........................................ bis 2 Tage
          PCR-Test .....................................................................bis 3 Tage
          Antigentest zur Eigenanwendung mit behördlicher Dateierfassung
          (QR-Code) nicht älter als 24h
          1.Impfung ab 22. Tag ...................................................bis 3 Monate
          Neutralisierende Antikörper............................................ bis 3 Monate
          Ärztl. Bestätigung über überstandene Covid-19 Infektion...bis 6 Monate
          Absonderungsbescheid .................................................. bis 6 Monate
          Impfung mit Impfstoff (Janssen) ab 22. Tag.....................bis 9 Monate
          2.Impfung ab Datum der 1.Impfung................................ bis 9 Monate
          Wenn nur 1 Impfung wg. überst. Infekt. erforderlich ist..... bis 9 Monate

    Händedesinfektion
Nach Zutritt

    Registrierungspflicht
In Besucherbuch vollständig eintragen

    Maskenpflicht
FFP2 Maske während des gesamten Besuchs in geschlossenen Räumen

    Mindestabstand
1 Meter

    Aufenthaltsorte während des Besuchs
HBW-Zimmer, Garten, Terrassen, Cafeteria,

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       Abholung
Gilt nicht als Besuch und ist jederzeit möglich.

       Palliative BewohnerInnen
Besuche bei palliativen HBW ist jederzeit unter Einhaltung des Pkt.3. möglich

       Maskenpflicht bei Kindern
 Alter            Bestimmung Maske
 0-6              keine MNS, keine FFP2
 7-14             MNS ist Pflicht, keine FFP2
 15-x             FFP2 Pflicht

       Antigentests - Notwendigkeit
 BewohnerIn geht alleine Spazieren                         Keine Testung
 BewohnerIn geht mit Angehörigen Spazieren                 Keine Testung

 Besuch in einer Wohnung/Haus
                                                           1. Test am 2.Tag nach Rückkehr
 Termin im Krankenhaus/Ambulanz...
                                                           2. Test am 5.Tag nach Rückkehr
 BewohnerInnen mind. 1 x pro Woche einen AGT anbieten
 Alle MitarbeiterInnen mind. 1 x pro Woche verpflichtend (Ausnahmen siehe Pkt. 3)
 Kinder von 0 bis 10 Jahre                                 Kein AGT
 Kinder ab 11- Jahre                                       neg. AGT ist Pflicht
 Bei Verdachtsfällen oder bei Fällen mit Symptomen IMMER testen
 Jeder AGT muss in Listen eingetragen werden

       Testmöglichkeiten
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm

       Bewohneraufnahmen
Bei Neuaufnahmen muss ein neg. PCR-Test vorliegen, außer Person ist geimpft.

       Eigene Essensbehälter für COVID-19 pos. BewohnerInnen

         BewohnerInnen erhalten das Essen in einem separaten Essgeschirr. Dieses
         Geschirr ist in einer Kiste verwahrt. So wird es auch von/zur Küche transportiert.
         Geschirr und Kiste werde in der Küche als letztes gewaschen, im Anschluss wird
         die Spülmaschine desinfiziert.
         Küche über pos. Fall + Genesene informieren

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Covid 19 – Präventionskonzept                             erstellt von Mag. Gerhard Reder

    Veranstaltungen
Keine Teilnahme von Angehörigen oder betriebsfremden Personen.
WG-übergreifend für max. 8 Personen im Innenraum und 16 Personen im Außenbereich,

    Therapie

        Gruppen von bis zu max. 9 Personen (inkl. Personal) erlaubt, sofern die
        Mindestabstände eingehalten werden können.
        Keine Masken für TeilnehmerInnen erforderlich.

    Friseur, Fußpflege, Seelsorge, Dienstleister, Firmen...
Zutrittsbestimmungen wie bei BesucherInnen. Siehe: Pkt. 3

MitarbeiterInnen

    MA-Verdachtsfall
MA mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten, müssen sich
IMMER und SOFORT bei Covid-19-Beauftragten telefonisch melden.

    FFP2 Masken
Es muss immer dann eine FFP2 Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand in
geschlossenen Räumen nicht eingehalten werden kann.

    Verhalten bei HBW-Verdachtsfall
Bei Personen die aufgrund ihrer Symptome unter Verdacht stehen, möglicherweise
Corona-positiv zu sein muss:

        Sofort einen Anti-Gen-Test durchführen!
        Persönliche Schutzausrüstung muss bei der Testabnahme getragen werden. Diese
        besteht aus Einweg-Überzieh-Schutzmantel, Schutzhaube, Schutzbrille und
        Einweghandschuhen.
        Testung dokumentieren (CC und AGT-Liste)

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     Verhalten bei positivem Anti-Gen-Test (HBW)

        BewohnerIn muss sofort in Zimmerquarantäne
        Kontaktmanagement: Auflistung jener Personen, die mit pos. BewohnerIn
        innerhalb der letzten 48 Stunden Kontakt hatten.
        Wer gilt als Kontaktperson?
        Als „Kontaktperson 1“ gilt jemand, der mit einer an Corona-pos. infizierter Person
        länger als 15 Minuten UND näher als 2 Meter ohne MNS Kontakt hatte.
        Personen die eine FFP2 Maske tragen gelten als „geschützter Kontakt“
        Meldepflicht: Pos. Personen sowie alle Kontaktpersonen müssen umgehend der
        Zentrumsleitung per E-Mail gemeldet werden. Tritt die Meldepflicht außerhalb der
        regulären Arbeitszeit auf, muss die Zentrumsleitung zusätzlich per Handy
        informiert werden.

     Pausenregelung
Eine besondere Ansteckungsgefahr besteht in den Pausenräumen. Durch das Essen und
Trinken fehlt die FFP2 Maske als Schutz. Achten Sie daher besonders in den Pausen auf
ausreichend Abstand zueinander, dass der Raum gut durchlüftet ist und durch die Anzahl
der Personen die Mindestabstände auch beim Kommen/Gehen eingehalten werden können.

     Schulungen, Besprechungen
Schulungen von MitarbeiterInnen und Teambesprechungen dürfen WG-übergreifend
unter besonderer Beachtung der Covid-19 Schutzmaßnahmen stattfinden.

     Auslandsreisen von MitarbeiterInnen

        Die Verantwortung über die korrekte Einhaltung der Reisebestimmungen obliegt
        der/dem MitarbeiterIn.
        Es gelten die aktuellen Einreisebestimmungen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/
Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
https://entry.ptc.gv.at/

        Eine eventuelle Quarantäne muss im genehmigten Urlaub inkludiert sein.
        Am ersten Arbeitstag nach einem Urlaub muss ein AGT durchgeführt werden.

     Stützpersonal
Für die Abwicklung und Kontrolle der Zutrittsberechtigten.
Besetzung Mo bis So, 12:00 bis 17:00 Uhr.
Befristet bis 30.06.2021

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    Lieferanten
Zutritt nur mit gültigem Nachweis, siehe Punkt 3

    Unterweisung
Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa.
Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich
auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden.

    Aktuelle Gesetze und Verordnungen
sind ersichtlich auf https://www.ris.bka.gv.at/ bzw. https://www.sozialministerium.at/

Hausspezifische Regelungen

    Glocke Haupteingang
Portierdienst öffnet (Mo – So) in der Zeit vom 13:00 bis 17:00 Uhr
Zu anderen Zeiten darf nur geöffnet werden, wenn jemand zur Zutrittskontrolle Vorort ist.

    Die Haupteingangstür
Schiebetür bleibt immer versperrt

    Durchgangstür Betreubares Wohnen
Bleibt versperrt. (wird nur für Zutritt zum Mittagessen von Portierdienst oder MA der
Mobilen geöffnet und dann wieder verschlossen)

    Unterweisung
Berufliche Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der Fa.
Hygline regelmäßig durchgeführt. Der Hygieneordner liegt in allen Bereich frei zugänglich
auf. Dieser muss von allen MA gelesen werden.

    Betreubares Wohnen
Mittagessen im Speisesaal nach Zutrittskontrolle

    AnsprechpartnerIn
Zentrumsleitung und Covid-19-Beauftragter:
Mag. Gerhard Reder, leonding.post@shvll.at 0732/677808*10

LPBD:
Gabriele Mokry; gabriele.mokry@shvll.at 0732/677808*20

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