PRAXISLEITFADEN BLÜTENMEER 2020 - MAßNAHMENBLATT 4.3.1 - STIFTUNG NATURSCHUTZ ...

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PRAXISLEITFADEN BLÜTENMEER 2020 - MAßNAHMENBLATT 4.3.1 - STIFTUNG NATURSCHUTZ ...
Praxisleitfaden BlütenMeer 2020.
Maßnahmenblatt 4.3.1.

Gefördert durch:    Ein Projekt der:

                               Natürlich hier.
PRAXISLEITFADEN BLÜTENMEER 2020 - MAßNAHMENBLATT 4.3.1 - STIFTUNG NATURSCHUTZ ...
Maßnahmenblatt 4.3.1 zum Praxisleitfaden BlütenMeer 2020

Wiederansiedlung der Gemeinen Küchen-                           im April 2020 von 1000 Pflanzen nur noch 50 Pflanzen er-
schelle (Pulsatilla vulgaris) im Stiftungsland                  fasst werden entsprechend einer Überlebensrate von nur
Schäferhaus (Kreis Schleswig-Flensburg)                         5 %, darunter jedoch inzwischen alte, mehrblütige Stauden
Die Gemeine Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris) hatte noch      und erste Jungpflanzen aus Naturverjüngung. So kommt
vor 100 Jahren mehrere Vorkommen in Schleswig-Holstein          es jedes Jahr zu schönen Blühaspekten von den zuneh-
– vor allem im Treenetal zwischen Tarp und Eggebek              mend älter und damit größer werdenden Pflanzen. Ver-
(Christiansen 1953). Ihr rasches Verschwinden gegen Ende        mutlich kommt es nicht jedes Jahr zu Naturverjüngungen,
des 20. Jahrhunderts führte zu ersten Wiederansiedlungs-        die in Abhängigkeit von den Witterungsperioden starken
projekten (Uphoff 2008), durch welche die lokale Popula-        Schwankungen unterworfen sind. Ein gut ausgebildetes
tion genetisch erhalten, das Aussterben der Art an den          Wurzelsystem vor Ort scheint für das Überleben der Pflan-
letzten Wildstandorten aber nicht verhindert werden             zen auf den eher nährstoffarmen Böden ein Schlüsselfak-
konnte.                                                         tor zu sein und auch ein Grund, warum die Ausfallrate bei
                                                                gepflanzten Küchenschellen (Hauptwurzelbildung auf
Als Lebensraum wurde die extensiv und ganzjährig bewei-         Topfsubstrat beschränkt) vergleichsweise hoch ist. Das
dete Halboffene Weidelandschaft Schäferhaus gewählt, da         Projekt BlütenMeer 2020 setzt auf die Auspflanzung von
hier die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung am         größeren Pflanzgruppen von über 100 bis 1000 Pflanzen
ehesten denen der früheren Weidenutzung in den Talhän-          pro Standort, damit auch bei großen Ausfällen bei der Eta-
gen der Treenelandschaft entspricht. Im Frühjahr zur Blü-       blierung noch eine ausreichend große Anzahl an Individu-
tezeit im April und damit vor Beginn der Wachstumsperio-        en zur Blüte und Fruchtreife kommen kann.
de ist die Vegetation in den Auspflanzstellen sehr kurz ge-
weidet, so dass sich die Pflanzen gut entwickeln können.
Durch die Blockpflanzungen soll die Bestäubung durch
Nachbarpflanzen gestärkt werden. Im Projektgebiet Schä-
ferhaus wurden seit 2014 im Rahmen des Projektes an
mehreren Standorten Küchenschellen wieder ausge-
pflanzt.

                                                                Abb. 2: Mehrblütige Staude der Gemeinen Küchenschelle (Pulsatilla
                                                                vulgaris) im sechsten Jahr nach der Auspflanzung im Stiftungsland
                                                                Schäferhaus bei Flensburg, April 2020 (Foto C. Dolnik).

                                                                Literatur
                                                                Christiansen, W. (1953): Neue kritische Flora von Schles-
                                                                   wig-Holstein. Buchverlag Heinrich Möller Söhne,
Abb. 1: Küchenschellen (Pulsatilla vulgaris) der Auspflanzung      Rendsburg, 532 S.
von 2015 im April 2018 im Stiftungsland Schäferhaus-Nord        Uphoff, W. (2008): Rettung und Wiederausbreitung des
(Kreis Schleswig-Flensburg) (Foto B. Rickert).                     letzten natürlichen Vorkommens der Kuhschelle
                                                                   Pulsatilla vulgaris in Schleswig-Holstein. − In: MLUR
Der Etablierungserfolg hängt stark von der Witterung im            Schleswig-Holstein (Hrsg.): Jagd und Artenschutz
Jahr nach der Auspflanzung und den kleinräumigen Kon-              Jahres­bericht 2008: 21−23.
kurrenzverhältnissen ab. Beim Dreijahresmonitoring der
ersten größeren Pflanzung aus 2015 konnten 2018 etwa
50 % der Pflanzung als blühend erfasst werden, etwa ein
Drittel der Pflanzen blühte nicht und um die 20 % konnte
sich nicht etablieren. Ein anderes Bild zeigt sich beim Drei-
jahresmonitoring der 2016 Pflanzung in 2019, hier konnten
keine Pflanzreihen mehr erfasst werden, dadurch ist die
Abschätzung der Verluste deutlich erschwert. Auch bei die-
sen Pflanzungen blühten Einzelpflanzen, die Zahl der
Nichtblüher überwog aber deutlich. Von der ersten Aus-
pflanzung aus dem Jahre 2014 konnten nach Projektende

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Abb. 3: Küchenschelle der Pflanzung von 2014 mit noch nicht blühender Jungpflanze (vorne rechts) im April 2020 im Stiftungsland Schäfer-
haus Nord (Foto C. Dolnik)

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PRAXISLEITFADEN BLÜTENMEER 2020 - MAßNAHMENBLATT 4.3.1 - STIFTUNG NATURSCHUTZ ...
Herausgeberin:
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Eschenbrook 4 | 24113 Molfsee
info@stiftungsland.de
www.stiftungsland.de

Elektronischer Anhang zum Praxisleitfaden BlütenMeer 2020.
Blumenwiesen und Heiden entwickeln.
Maßnahmenblatt 4.3.1
Wiederansiedlung der Gemeinen Küchenschelle
(Pulsatilla vulgaris) im Stiftungsland Schäferhaus
(Kreis-Schleswig-Flensburg)

Autoren Maßnahmenblatt:
Christian Dolnik (Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein)

Titelfoto:
Wildblumenwiese aus Regio-Saatgut im Blühaspekt mit Wie-
sen-Margerite, Spitz-Wegerich, Ferkelkraut sowie mit Heide-
Nelke aus Regio-Plus-Saatgut drei Jahre nach Umbruch eines
Weidelgras-Ackers durch Fräsen auf humos-sandigen Böden
am Schafflunder Mühlenstrom bei Schafflund, Kreis Schles-
wig-Flensburg (vgl. Praxisbeispiel 4.1.5, Foto: M. Büttner)

Fotos:
Christian Dolnik, Björn Rickert

Herstellung:
Stand:       Oktober 2020
Gestaltung: AlsterWerk MedienService GmbH

Das Projekt „BlütenMeer 2020“ wird im Bundesprogramm
Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz
mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und nukleare Sicherheit gefördert. Praxisleitfaden und
elektronische Maßnahmenblätter geben die Auffassung und
Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms
wieder und müssen nicht mit der Auffassung des Zuwen-
dungsgebers übereinstimmen.

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