PRE RACE MEETING RACE AROUND AUSTRIA CHALLENGE UNSUPPORTED 2022

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PRE RACE MEETING RACE AROUND AUSTRIA CHALLENGE UNSUPPORTED 2022
PRE RACE MEETING
RACE AROUND AUSTRIA CHALLENGE
         UNSUPPORTED
             2022
TRACKING

                           www.racearoundaustria.at

                       https://race.perfect-tracking.com/

   Der Tracker wird erst beim Start ausgegeben und muss wasserdicht verstaut
                                     werden.

Achtung: Auch bei Verlassen der Strecke bleibt der Tracker im Portal permanent
auf der Strecke und weicht von dieser nicht ab!
STARTVORBEREITUNG
STARTAUFSTELLUNG und TRACKERAUSGABE:

Die Startaufstellung erfolgt am Parkplatz der technischen Abnahme (siehe
Startaufstellungszeitplan auf der Homepage). Die Trackerausgabe erfolgt
anschließend bei der Startbühne.

Die Box für das DEPOT ist zur Startaufstellung mitzubringen. Achtung: Es darf nur
eine Box abgegeben werden, und zwar jene, die bei der Registrierung ausgegeben
wird. Keine Taschen, keine zusätzlichen Utensilien.

Boxengröße: IKEA PAPPIS
DEPOT STEYR
Das Depot in Steyr befindet sich im Innenhof der Firma Hrinkow Bikes. Dort kann aus der
Box entnommen werden bzw. diese zB mit nicht benötigter Kleidung befüllt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dort Wasser aufzufüllen. Der Stopp ist kurz zu halten, es gibt
vor Ort keine Ruhemöglichkeiten.

ACHTUNG: Es gibt beim Depot in Steyr keine Toiletten. Wird dort und im Umkreis die
Notdurft verrichtet, führt dies zu einer Zeitstrafe!

Abholung nach dem Rennen:
Die Boxen sind am Donnerstag ab ca. Mittag bei der Bühne abholbar (Abfahrt in Steyr
nach Durchfahrt des letzten Athleten).

Sollte das Rennen vor Steyr beendet werden oder fällt man aus der Karenzzeit, muss die
Box im Start/Zielort abgeholt werden. Es können keine Boxen in Steyr zurückgelassen
werden!
REGELN
Penalties werden für unfaires, gefährliches und verkehrsbehinderndes Verhalten
vergeben!

Zusatzregeln für die UNSUPPORTED CHALLENGE:
• Permanentes Tragen einer Warnweste, auch am Tag.
• Wenn ein Rucksack verwendet wird, muss dieser wie eine Warnweste
  ausgestaltet sein.
• Doppeltes Lichtequipment (es muss allerdings nur ein Set von 20:00-06:30 Uhr
  leuchten).
• Telefon, permanent eingeschalten, WhatsApp als Live-Standort-Backup muss
  installiert sein.
UNSUPPORTED REGELN
•   Nebeneinanderfahren ist nur für 1min (bei einem Überholvorgang) erlaubt.
•   Aktive Annahme von Support von außen ist verboten (Betreuer, Fans, Pace Cars
    anderer Teilnehmer) und führt zur Disqualifikation.
     – Gilt für Defekte.
     – Gilt für Verpflegung.
     – Gilt für Bekleidung.

     – Gilt nicht für Trinkwasser.
     – Gilt nicht bei Notfällen (Ein Defekt, ein Hungerast, Regen und Kälte sind kein
       Notfall!)

     Bei der technischen Abnahme gibt es kostenlos zusätzliche Leuchtstreifen zum
     Aufkleben auf Helm, Rad, Schuhe, Beinlinge, etc. Bitte so viele wie möglich
     verwenden!
ÜBERHOLVORGÄNGE
Beim Race Around Austria ist es möglich, dass der Radfahrer rechts überholt, um die Fahrt auf
der linken Fahrspur zu vermeiden. Dazu ist allerdings eine Kontaktaufnahme mit dem vorderen
Pace Car nötig. Dieses Pace Car macht für den Überholvorgang rechts Platz. Erst wenn
offensichtlich ist, dass das zu überholende Pace Car für den überholenden Radfahrer
ausreichend Raum für einen Überholvorgang gibt, darf rechts überholt werden!

Im Zweifel darf natürlich auch nach StVO links überholt werden, dies sollte aber die Ausnahme
sein.
ÜBERHOLVORGÄNGE

Pace Cars werden nach vorheriger Kontaktaufnahme rechts überholt, um die Zeit
im Gegenverkehr zu vermeiden!
BEGLEITUNG DURCH RENNFREMDE PERSONEN
Ist bei der UNSUPPORTED CHALLENGE nicht erlaubt!

STRASSENSPERREN/Strasse Unpassierbar
Es ist in Eigenregie eine Alternative zu finden und schnellstmöglich wieder auf
die Strecke zurück zu kommen (bei Unwettern, Unfällen etc.)
Bei unpassierbaren Baustellen/Unfällen ist Schieben erlaubt, sofern die Stelle
legal (über Wiesen) umgangen werden kann!

WRONG WAY...
Wird die Strecke für Verpflegungsstopps verlassen, muss eine Rückkehr auf die Originalstrecke
genau an dieser Stelle wieder erfolgen. Hat man die offizielle Strecke unabsichtlich verlassen,
ist schnellstmöglich wieder auf diese zurückzukehren.
POLIZEI
Sollten Fragen auftreten: Die Genehmigung des Rennens befindet sich auf der letzten Seite des
Routebooks. Diese kann vorgewiesen werden.
Sollten Probleme auftreten, die das Rennen betreffen, kann gerne die Rennleitung kontaktiert
werden.

RENNLEITUNG
Wichtige Infos werden von der Rennleitung via SMS mitgeteilt. Eine private Kontaktaufnahme von
Organisationsmitgliedern während des Rennens ist zu unterlassen, ebenso kann die Rennleitung
keinen aktiven Support (Navigationshilfe, Troubleshooting) anbieten.
Probleme sind in Eigenregie zu lösen, Kontaktaufnahme nur in Ausnahmesituationen (REGEL 27)
notwendig. ACHTUNG: Nur die offizielle Telefonnummer (Race Office 1/2) verwenden.
SPYING, FAIR PLAY
Proteste – REGEL 22
Ein gültiger Protest darf nicht auf vagen Beschwerden beruhen und muss stichhaltige Beweise
(Foto, Video, GPS, etc) beinhalten. Eine ausschließlich verbale Mitteilung über Regelverstöße
kann zu keinen Sanktionen führen.

Wir weisen generell auf den Fair-Play-Gedanken hin!
ZIELEINLAUF
Die Ziellinie/Zeitnehmung befindet sich bei der Ortstafel St. Georgen im Attergau. Ab der Ziellinie
ist die weitere Strecke neutralisiert zu bewältigen. 400m vor dem Ziel wird der Teilnehmer
gestoppt – bitte ab hier den Anweisungen der Ordner/Motorradfahrer folgen.

Eine telefonische Kontaktaufnahme vor dem Zieleinlauf ist nicht notwendig!
RENNABBRUCH
Bei einer Aufgabe des Rennens ist umgehend die Rennleitung per Telefon zu informieren.

Achtung: Der Athlet hat selbstständig für sein Weiterkommen – auch in der Nacht - zu sorgen! Es
gibt keinen Rücktransport ins Ziel durch die Rennleitung, auch nicht bei einem Rennabbruch
durch die Organisation! Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken über eine Abbruchsszenario –
auch in entlegenen Gebieten, wo kein Bahnhof, Stadtgebiet etc. in der Nähe ist und das Rad so
defekt ist, dass nicht mehr gefahren werden kann!
STVO
          Allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr.
§ 58. Lenker von Fahrzeugen.
(1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug
nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen
Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die
beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu
befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben,
so sind die Bestimmungen des § 5b sinngemäß anzuwenden.
VIEL ERFOLG!
WIR WÜNSCHEN ALLEN EIN GROSSARTIGES ERLEBNIS
UND VIEL ERFOLG BEI DER CHALLENG UNSUPPORTED!
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