Freiwilliges Klausurentraining - BESPRECHUNG DER KLAUSUR VOM 12.04.2021 - Justiz in Bayern
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Freiwilliges Klausurentraining BESPRECHUNG DER KLAUSUR VOM 12.04.2021 P H I L I P P. S C H M I T Z @ S TA - N F U E . B AY E R N . D E
Agenda 1. Ergebnisse 2. Allgemeines 3. Gutachten 4. Abschlussverfügung 5. Anklageschrift 6. Literaturempfehlungen 21.05.2021 2
1. Ergebnisse 43 Teilnehmer, Schnitt: 7,2 • 4 x nicht bestanden • 11 x 4-6 Punkte (ausreichend) • 20 x 7-9 Punkte (befriedigend) • 6 x 10-12 Punkte (vollbefriedigend) • 2 x 13-15 Punkte (gut) • 0 x 16-18 Punkte (sehr gut) 21.05.2021 3
2. Allgemeines • „Typische“ Strafrechtsklausur • Viele Delikte zu prüfen, mehrere Tatkomplexe • Aber: wenige „echte“ Probleme • Prozessuale Standardprobleme • Notwendig: Zeitmanagement • Was ist wichtig? Was ist unwichtig? • Wesentlich: saubere Struktur und (zumindest kurze) Subsumption 21.05.2021 4
3. Gutachten • Vorab: drei Tatkomplexe • Erster Tatkomplex: Geschehen in der Wohnung • 1. Gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB) • Tipp: Zusammenprüfung der einzelnen Handlungen (Stichwort: natürliche Handlungseinheit) • Gefährliches Werkzeug: Schnürsenkel (-); Zigarette (+) • Hinterlistiger Überfall (-) • 2. Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) • Zeitliche Bagatellgrenze (+) • Qualifizierte Freiheitsberaubung (-) 21.05.2021 5
3. Gutachten • 3. Nötigung (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB) • Bloßes Hoffen, daher kein Vorsatz • 4. Versuchte Nötigung durch Schlagen gegen die Türe (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB) • Taugliches Nötigungsmittel? • Jedenfalls: strafbefreiender Rücktritt • 5. Ergebnis und Konkurrenzen • Gefährliche KV in Tateinheit mit Freiheitsberaubung 21.05.2021 6
3. Gutachten • Zweiter Tatkomplex: Geschehen im Taxi • 1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch „Griff in das Lenkrad“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) • Problem: Griff des Beifahrers als Inneneingriff? Pervertierungsabsicht und Schädigungsvorsatz erforderlich? • Lösungsskizze: keine Pervertierungsabsicht des T • 2. Aber: Nötigung durch „Griff in das Lenkrad“ (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB) • Mittels Gewalt zu einem Unterlassen (keine Weiterfahrt) genötigt • 3. Beleidigung (§§ 185, 194 Abs. 1 StGB) • Absolutes Antragsdelikt (§ 194 Abs.1 StGB); Ablauf der Strafantragsfrist am 13.11.2008 • Strafantrag verfristet: Strafantrag erst am 28.11.2008 21.05.2021 7
3. Gutachten • Dritter Tatkomplex: Geschehen auf der Autobahn • 1. Versuchter Totschlag durch Schlagen des Kopfes auf Fahrbahn (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) • TB, RW und Schuld (+) • Aber: strafbefreiender Rücktritt von diesem Versuch • 2. Gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5 StGB) • Straße als gefährliches Werkzeug (-) • Problem: lebensgefährliche Behandlung? 21.05.2021 8
3. Gutachten • 3. Gef. Eingriff in den Straßenverkehr d. Festhalten auf Fahrbahn (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB) • Hindernis bereitet (+) • Dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs (+) • Konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen (+) • Vorsatz (+) • Qualifikationen (-) • 4. Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) • Bagatellgrenze überschritten (-) („nur wenige Sekunden“) 21.05.2021 9
3. Gutachten • 5. Versuchte Nötigung durch Werfen auf Straße (§§ 240 Abs. 1 bis 3, 22, 23 Abs. 1 StGB) • TB, RW und Schuld (+) • Aber: strafbefreiender Rücktritt von diesem Versuch • 6. Ergebnis und Konkurrenzen • Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung 21.05.2021 10
4. Abschlussverfügung • Vorab: „Klausurtaktik“ • Typische Klausurkonstellation: ein Tatkomplex soll eingestellt werden, der „zweite“ Tatkomplex soll angeklagt werden • Ganz wichtig: keine Teileinstellung innerhalb einer prozessualen Tat („Abstraktionsprinzip der Staatsanwaltsklausur“) • Vorüberlegung: • Wie viele prozessuale Taten? • Strafbarkeit, Nachweisbarkeit, Verfolgbarkeit? • Vorgehensweise: • Prozessuale Tat ist nicht strafbar, verfolgbar o. nachweisbar: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO • Können nur einzelne Delikte angeklagt werden: Vermerk fertigen 21.05.2021 11
4. Abschlussverfügung • 1. Rubrum • 2. Ermittlungen sind abgeschlossen, § 169a StPO • 3. Einstellung des Tatkomplexes zum Nachteil der O • Verwertbarkeit des Geständnisses des Beschuldigten (-) • Verstoß gegen Belehrungspflicht (§§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO) • Problem: Polizeibeamte können sich nicht erinnern, ob Belehrung unterblieben ist • Zeugenaussage der Geschädigten (-) • O macht nun von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO) Gebrauch • Zudem: Verstoß gegen die Belehrungspflicht (§ 52 Abs. 3 Satz 1 StPO) • Problem: Polizeibeamte können sich wieder nicht erinnern 21.05.2021 12
4. Abschlussverfügung • Einvernahme des Arztes oder Verlesung des ärztlichen Attests • Widerruf der Schweigeplicht (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO) • (Problem: § 252 StPO greift zwar nicht, jedoch keine Vernehmung des Arztes) • § 256 StPO betriff nur Befundtatsachen, nicht aber Zusatztatsachen • Jedenfalls: wenig Aussagekraft des ärztlichen Attests • Zeugenaussage des B: kein Beweiswert • Somit: keine verwertbaren Beweismittel 21.05.2021 13
4. Abschlussverfügung • 4. Mitteilungen • Mitt. an Beschuldigten und Verteidiger formlos und ohne Gründe • Mitt. an Geschädigte unterbleibt aufgrund fehlenden Strafverfolgungsinteresses • 5. Vermerk • 6. Anklage gemäß beiliegendem Entwurf fertigen • 7. MiStra? • 8. Abtragen • 9. Mit Akten an das AG München – Schöffengericht – • 10. Unterschrift 21.05.2021 14
5. Anklageschrift Exkurs: Vorüberlegungen zum Sachverhalt • Welche Delikte sind nachweisbar und verfolgbar? • Was sind die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale? Dabei insbesondere: Gibt es spezielle subjektive Tatbestandsmerkmale (Bereicherungsabsicht etc.)? • Ist das Delikt ein absolutes Antragsdelikt oder relatives Antragsdelikt? • Bedarf es Umstände im Sinne des § 61 Abs. 5 StGB? • Folgen der Tat? 21.05.2021 15
5. Anklageschrift Exkurs: Vorüberlegungen zum Sachverhalt – „Was muss rein?“ • Konkrete Bezeichnung des Tatortes, konkrete Bezeichnung der Tatzeit • Art und Weise der Tatausführung • Subjektive Tatbestandsmerkmale! • Zudem: Verletzungen sowie ggf. Gefährdungen; Folgen der Tat • Ggf: Antrag oder besonderes subjektives Interesse • Voraussetzungen der Nebenfolgen 21.05.2021 16
5. Anklageschrift Exkurs: typische Formulierungen • Bedingter Vorsatz: „… , wie vom Angesch. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen.“ • Strafantrag: „Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.“ • Besonderes öffentliches Interesse: „Die StA hält aufgrund des besonderen öffentliches Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.“ • Entzug Fahrerlaubnis: „Durch die Tat hat sich der Angesch. als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“. • Zueignungsabsicht (zB Diebstahl): „…, um die Sache – ohne Anspruch darauf zu haben – für sich zu behalten.“ • Bereicherungsabsicht (zB Betrug): „Dem Geschädigten entstand daher, wie beabsichtigt, ein Schaden in Höhe X € und der Angesch. ersparte sich entsprechende Aufwendungen.“ • Beleidigung: „Der Angesch. sagte zu diesem XY, um seine Missachtung auszudrücken.“ 21.05.2021 17
5. Anklageschrift • 1. Rubrum • 2. Sachverhalt • Tatzeit: 13.8.2008 gegen 22:00 Uhr; Tatort: BAB 99 bei Km 40 • Nötigung (Tathandlung: Griff in das Lenkrad; Absicht bzgl. Nötigungserfolg: „um B davon abzuhalten, zur Polizei zu fahren“) • Vorsätzliche KV (Tathandlung: Schlagen des Kopfes auf Fahrbahn; Verletzungen sowie Vorsatz hins. dieser; Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses) • Eingriff in Straßenverkehr (Tathandlung: Halten des Kopfes auf Fahrbahn; konkrete Gefahr: anderes Fahrzeug musste ausweichen; Vorsatz hinsichtlich konkreter Gefahr) • Maßregel: Entziehung der Fahrerlaubnis („ungeeignet zum Führen von Kfz“) 21.05.2021 18
5. Anklageschrift • 3. Abstrakte Tatbestandsmerkmale • Wichtig: Klarstellung, ob eine Handlung oder mehrere Handlungen vorliegen • 4. Bezeichnung der Delikte und angewandte Strafvorschriften • 5. Zuständiges Gericht • 6. Anträge • Eröffnung des Hauptverfahrens • Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung • 7. Beweismittel • 8. Unterschrift 21.05.2021 19
6. Literaturempfehlung • Weitner/Schuster: „Die Abschlussverfügung“, JA 2014, 295 ff. • dies.: „Die Anklageschrift und das (Hilfs-)gutachten“, JA 2014, 612 ff. • dies.: „Formale Fragen in der strafprozessualen Klausur“, JA 2014, 59 ff. 21.05.2021 20
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