Freiwilliges Klausurentraining - BESPRECHUNG DER KLAUSUR VOM 12.04.2021 - Justiz in Bayern

 
WEITER LESEN
Freiwilliges
Klausurentraining
BESPRECHUNG DER KLAUSUR VOM 12.04.2021

P H I L I P P. S C H M I T Z @ S TA - N F U E . B AY E R N . D E
Agenda
1.       Ergebnisse
2.       Allgemeines
3.       Gutachten
4.       Abschlussverfügung
5.       Anklageschrift
6.       Literaturempfehlungen

21.05.2021                       2
1. Ergebnisse
43 Teilnehmer, Schnitt: 7,2

  • 4 x nicht bestanden
  • 11 x 4-6 Punkte (ausreichend)

  • 20 x 7-9 Punkte (befriedigend)

  • 6 x 10-12 Punkte (vollbefriedigend)

  • 2 x 13-15 Punkte (gut)

  • 0 x 16-18 Punkte (sehr gut)

21.05.2021                                3
2. Allgemeines
  • „Typische“ Strafrechtsklausur
     • Viele Delikte zu prüfen, mehrere Tatkomplexe
     • Aber: wenige „echte“ Probleme

  • Prozessuale Standardprobleme

  • Notwendig: Zeitmanagement

  • Was ist wichtig? Was ist unwichtig?

  • Wesentlich: saubere Struktur und (zumindest kurze) Subsumption

21.05.2021                                                           4
3. Gutachten
 • Vorab: drei Tatkomplexe

 • Erster Tatkomplex: Geschehen in der Wohnung

     • 1. Gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB)
             • Tipp: Zusammenprüfung der einzelnen Handlungen (Stichwort: natürliche Handlungseinheit)
             • Gefährliches Werkzeug: Schnürsenkel (-); Zigarette (+)
             • Hinterlistiger Überfall (-)

     • 2. Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB)

             • Zeitliche Bagatellgrenze (+)
             • Qualifizierte Freiheitsberaubung (-)

21.05.2021                                                                                               5
3. Gutachten
     • 3. Nötigung (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB)
         • Bloßes Hoffen, daher kein Vorsatz

     • 4. Versuchte Nötigung durch Schlagen gegen die Türe (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB)
             • Taugliches Nötigungsmittel?
             • Jedenfalls: strafbefreiender Rücktritt

     • 5. Ergebnis und Konkurrenzen
         • Gefährliche KV in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

21.05.2021                                                                               6
3. Gutachten
  • Zweiter Tatkomplex: Geschehen im Taxi

     • 1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch „Griff in das Lenkrad“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB)
         • Problem: Griff des Beifahrers als Inneneingriff? Pervertierungsabsicht und Schädigungsvorsatz
            erforderlich?
             • Lösungsskizze: keine Pervertierungsabsicht des T

     • 2. Aber: Nötigung durch „Griff in das Lenkrad“ (§ 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB)
         • Mittels Gewalt zu einem Unterlassen (keine Weiterfahrt) genötigt

     • 3. Beleidigung (§§ 185, 194 Abs. 1 StGB)
         • Absolutes Antragsdelikt (§ 194 Abs.1 StGB); Ablauf der Strafantragsfrist am 13.11.2008
             • Strafantrag verfristet: Strafantrag erst am 28.11.2008

21.05.2021                                                                                                 7
3. Gutachten
• Dritter Tatkomplex: Geschehen auf der Autobahn

 • 1. Versuchter Totschlag durch Schlagen des Kopfes auf Fahrbahn (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB)
     • TB, RW und Schuld (+)
       • Aber: strafbefreiender Rücktritt von diesem Versuch

 • 2. Gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5 StGB)
     • Straße als gefährliches Werkzeug (-)
       • Problem: lebensgefährliche Behandlung?

 21.05.2021                                                                                             8
3. Gutachten
     • 3. Gef. Eingriff in den Straßenverkehr d. Festhalten auf Fahrbahn (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB)
         • Hindernis bereitet (+)
             • Dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs (+)
             • Konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen (+)
             • Vorsatz (+)
             • Qualifikationen (-)

     • 4. Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB)
         • Bagatellgrenze überschritten (-) („nur wenige Sekunden“)

21.05.2021                                                                                            9
3. Gutachten
     • 5. Versuchte Nötigung durch Werfen auf Straße (§§ 240 Abs. 1 bis 3, 22, 23 Abs. 1 StGB)
         • TB, RW und Schuld (+)
             • Aber: strafbefreiender Rücktritt von diesem Versuch

     • 6. Ergebnis und Konkurrenzen
         • Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher
            Körperverletzung

21.05.2021                                                                                             10
4. Abschlussverfügung
  • Vorab: „Klausurtaktik“
     • Typische Klausurkonstellation: ein Tatkomplex soll eingestellt werden, der „zweite“ Tatkomplex soll
       angeklagt werden
     • Ganz wichtig: keine Teileinstellung innerhalb einer prozessualen Tat („Abstraktionsprinzip der
       Staatsanwaltsklausur“)
     • Vorüberlegung:
             • Wie viele prozessuale Taten?
             • Strafbarkeit, Nachweisbarkeit, Verfolgbarkeit?
     • Vorgehensweise:
             • Prozessuale Tat ist nicht strafbar, verfolgbar o. nachweisbar: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
             • Können nur einzelne Delikte angeklagt werden: Vermerk fertigen

21.05.2021                                                                                                         11
4. Abschlussverfügung
  • 1. Rubrum

  • 2. Ermittlungen sind abgeschlossen, § 169a StPO

  • 3. Einstellung des Tatkomplexes zum Nachteil der O

     • Verwertbarkeit des Geständnisses des Beschuldigten (-)
        • Verstoß gegen Belehrungspflicht (§§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO)
             • Problem: Polizeibeamte können sich nicht erinnern, ob Belehrung unterblieben ist

     • Zeugenaussage der Geschädigten (-)
        • O macht nun von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO) Gebrauch
             • Zudem: Verstoß gegen die Belehrungspflicht (§ 52 Abs. 3 Satz 1 StPO)
             • Problem: Polizeibeamte können sich wieder nicht erinnern

21.05.2021                                                                                        12
4. Abschlussverfügung
     • Einvernahme des Arztes oder Verlesung des ärztlichen Attests
         • Widerruf der Schweigeplicht (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO)
             • (Problem: § 252 StPO greift zwar nicht, jedoch keine Vernehmung des Arztes)
             • § 256 StPO betriff nur Befundtatsachen, nicht aber Zusatztatsachen
             • Jedenfalls: wenig Aussagekraft des ärztlichen Attests

     • Zeugenaussage des B: kein Beweiswert
     • Somit: keine verwertbaren Beweismittel

21.05.2021                                                                                   13
4. Abschlussverfügung
  • 4. Mitteilungen

     • Mitt. an Beschuldigten und Verteidiger formlos und ohne Gründe
     • Mitt. an Geschädigte unterbleibt aufgrund fehlenden Strafverfolgungsinteresses
  • 5. Vermerk

  • 6. Anklage gemäß beiliegendem Entwurf fertigen

  • 7. MiStra?

  • 8. Abtragen

  • 9. Mit Akten an das AG München – Schöffengericht –

  • 10. Unterschrift

21.05.2021                                                                              14
5. Anklageschrift
Exkurs: Vorüberlegungen zum Sachverhalt

  • Welche Delikte sind nachweisbar und verfolgbar?

  • Was sind die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale? Dabei insbesondere: Gibt es spezielle
     subjektive Tatbestandsmerkmale (Bereicherungsabsicht etc.)?

  • Ist das Delikt ein absolutes Antragsdelikt oder relatives Antragsdelikt?

  • Bedarf es Umstände im Sinne des § 61 Abs. 5 StGB?

  • Folgen der Tat?

21.05.2021                                                                                 15
5. Anklageschrift
Exkurs: Vorüberlegungen zum Sachverhalt – „Was muss rein?“

  • Konkrete Bezeichnung des Tatortes, konkrete Bezeichnung der Tatzeit

  • Art und Weise der Tatausführung

  • Subjektive Tatbestandsmerkmale!

  • Zudem: Verletzungen sowie ggf. Gefährdungen; Folgen der Tat

  • Ggf: Antrag oder besonderes subjektives Interesse

  • Voraussetzungen der Nebenfolgen

21.05.2021                                                                16
5. Anklageschrift
Exkurs: typische Formulierungen
  • Bedingter Vorsatz: „… , wie vom Angesch. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen.“

  • Strafantrag: „Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.“
  • Besonderes öffentliches Interesse: „Die StA hält aufgrund des besonderen öffentliches
    Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.“
  • Entzug Fahrerlaubnis: „Durch die Tat hat sich der Angesch. als ungeeignet zum Führen von
    Kraftfahrzeugen erwiesen“.
  • Zueignungsabsicht (zB Diebstahl): „…, um die Sache – ohne Anspruch darauf zu haben – für
    sich zu behalten.“
  • Bereicherungsabsicht (zB Betrug): „Dem Geschädigten entstand daher, wie beabsichtigt, ein
    Schaden in Höhe X € und der Angesch. ersparte sich entsprechende Aufwendungen.“
  • Beleidigung: „Der Angesch. sagte zu diesem XY, um seine Missachtung auszudrücken.“

21.05.2021                                                                                      17
5. Anklageschrift
  • 1. Rubrum
  • 2. Sachverhalt
     • Tatzeit: 13.8.2008 gegen 22:00 Uhr; Tatort: BAB 99 bei Km 40
     • Nötigung (Tathandlung: Griff in das Lenkrad; Absicht bzgl. Nötigungserfolg: „um B davon abzuhalten,
       zur Polizei zu fahren“)
     • Vorsätzliche KV (Tathandlung: Schlagen des Kopfes auf Fahrbahn; Verletzungen sowie Vorsatz hins.
       dieser; Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses)
     • Eingriff in Straßenverkehr (Tathandlung: Halten des Kopfes auf Fahrbahn; konkrete Gefahr: anderes
       Fahrzeug musste ausweichen; Vorsatz hinsichtlich konkreter Gefahr)
     • Maßregel: Entziehung der Fahrerlaubnis („ungeeignet zum Führen von Kfz“)

21.05.2021                                                                                                   18
5. Anklageschrift
  • 3. Abstrakte Tatbestandsmerkmale
             • Wichtig: Klarstellung, ob eine Handlung oder mehrere Handlungen vorliegen

  • 4. Bezeichnung der Delikte und angewandte Strafvorschriften

  • 5. Zuständiges Gericht

  • 6. Anträge
             • Eröffnung des Hauptverfahrens
             • Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung

  • 7. Beweismittel

  • 8. Unterschrift

21.05.2021                                                                                 19
6. Literaturempfehlung
• Weitner/Schuster: „Die Abschlussverfügung“, JA 2014, 295 ff.

• dies.: „Die Anklageschrift und das (Hilfs-)gutachten“, JA 2014, 612 ff.

• dies.: „Formale Fragen in der strafprozessualen Klausur“, JA 2014, 59 ff.

21.05.2021                                                                    20
Sie können auch lesen