FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Neuhaus
 
WEITER LESEN
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
FotoPatin und FotoPaten SchweizMobil

Manual / Vereinbarung

April 2018

Stiftung SchweizMobil
Fondation SuisseMobile      Geschäftsstelle   Telefon 031 318 01 28
Fondazione SvizzeraMobile   Spitalgasse 34    Fax 031 318 01 29       www.schweizmobil.org
Fundaziun SvizraMobila      CH-3011 Bern      info@schweizmobil.ch    www.schweizmobil.ch
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
1. Einführung

•   SchweizMobil ist ein Projekt der Stiftung SchweizMobil, die als Nonprofit-Organisation
    den umweltfreundlichen und nachhaltigen Langsamverkehr fördert.

•   SchweizMobil koordiniert, entwickelt und kommuniziert das Langsamverkehrsnetz für
    Freizeit und Tourismus der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. SchweizMobil
    finanziert diese Aufgaben zu einem bedeutenden Teil aus privaten Mitteln.

•   Um die Routen von SchweizMobil attraktiver präsentieren zu können, wird die
    Foto_Welt von SchweizMobil neu aufgebaut und den aktuellen Bedürfnissen der
    Gäste angepasst

•   SchweizMobil sucht deshalb die Zusammenarbeit mit ausgewählten FotoPatinnen
    oder FotoPaten. Ziel ist eine hochwertige und redaktionell betreute fotografische
    Dokumentation der Routen von SchweizMobil.

•   FotoPatinnen und FotoPaten wählen in vorgängiger Absprache mit SchweizMobil aus
    einer Fotobedarfsliste jene Routen oder Etappen aus, die sie fotografieren möchten.

•   Es besteht grundsätzlich keine gegenseitige Verpflichtung, eine einmal eingegangene
    FotoPatenschaft fortzusetzen.

•   SchweizMobil entschädigt diese verdankenswerte Unterstützung mit einer
    symbolischen Spesenentschädigung von pauschal 75.– Franken pro Etappe.

                                            2
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
2. Allgemeine Angaben zu den Fotos

•   Pro Route oder Etappe werden 70–100 Fotos benötigt.

•   Die Fotos sollen abwechslungsreich komponiert sein (wenn möglich mit Vorder-,
    Mittel- und Hintergrund).

•   Die Fotos dürfen nicht während der laublosen Jahreszeit gemacht werden.

•   Schönes Wetter ist erwünscht, attraktiv sind Fotos im Morgen- und Abendlicht. Ein
    paar Wolken schaden nicht sondern sind attraktiv.

•   Bitte nur in geeigneten Fällen im Gegenlicht fotografieren.

•   80–90% der Fotos sollen den Weg zeigen.

•   10–20% der Fotos können Ausblicke in die Landschaft oder interessante Details
    entlang des Weges zeigen (z. B. interessante Gebäude, Naturschutzgebiete, markante
    Landschaftsformationen)

•   Abbildungen von entgegenkommenden Wanderern (für Wanderland), Velofahrern (für
    Veloland), Mountainbikern (für Mountainbikeland) etc. auf dem Weg sind aus
    mittlerer Distanz erwünscht. Es sollen nicht alle Fotos Personen zeigen und sie dürfen
    keine Faxen machen.

•   Abgebildete Personen sollen auf den Fotos nicht erkannt werden können, also keine
    Nahaufnahmen, ausser es handelt sich um Personen, die ausdrücklich mit der
    Publikation Ihrer Fotos bei SchweizMobil einverstanden sind.

•   Jede Fotosession wird mit einem sogenannten «Bilderbuch» der von SchweizMobil
    ausgewählten Fotos abgschlossen. Diese Bilderbücher dienen der inhaltlichen und
    formalen Abstimmung mit der FotoPatin oder dem FotoPate.

                                             3
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
3. Technische Angaben zu Fotos, Upload und redaktioneller Bearbeitung

•   Alle Fotos müssen mit GPS Daten verortet sein.

•   Die Fotos sollen wenn möglich im RAW-Format und in höchstmöglicher Auflösung
    aufgenommen werden (in der Regel über 25 MB pro Foto).

•   Ist ein RAW-Format nicht möglich, sollen Fotos im jpg-Format und in höchstmöglicher
    Auflösung aufgenommen werden (in der Regel über 10 MB pro Foto).

•   Alle Fotos müssen alle im Seitenverhältnis 3:4 aufgenommen werden.

•   Alle Fotos müssen alle im Querformat aufgenommen werden.

•   Die Fotos dürfen nicht bearbeitet werden (kein Beschneiden, kein Schärfen, keine
    Farbkorrekturen etc.). Sofern notwendig, erfolgt die Bearbeitung der Fotos durch
    SchweizMobil.

•   Die Fotos müssen nicht beschriftet werden. Die Nummerierung durch die Kamera
    reicht.

•   Die Fotos in einem Ordner zusammenfassen, der mit dem Namen der Fotopatin oder
    des Fotopaten und der Routen- und Etappen-Nummer beschriftet ist.

•   Die Ordner mit den Fotos bitte als ZIP komprimieren.

•   Der Zip-Ordner über WeTransfer an markus.capirone@schweizmobil.ch senden:
    https://wetransfer.com

•   Die redaktionelle Auswahl, Bearbeitung und Publikation der Fotos obliegt
    SchweizMobil.

                                            4
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
4. Die goldenen Fotoregeln von SchweizMobil

•   Zu Beginn der Fotosession unbedingt darauf achten, dass die GPS-Verortung sauber
    funktioniert.

•   Daran denken: Vordergrund macht Bild gesund (Fotografenkalauer).

•   In der auf schweizmobil.ch empfohlenen Geh- oder Fahrtrichtung fotografieren, aber
    sich auch mal umdrehen, manchmal ist der Blick zurück schöner als jener vorwärts.

•   Insbesondere den Verlauf und die Qualität des Weges zeigen (mäandernder
    Wegverlauf in der Landschaft, möglichst keine schnurgeraden Wegabschnitte).

•   Nicht denken, es wird noch schöner, sondern gleich ein Foto machen.

•   Wenn es dann tatsächlich noch schöner wird, ein zweites Foto machen.

•   Eher ganze Landschaft fotografieren und allfällige Ausschnitte der Verantwortung von
    SchweizMobil überlassen.

•   Bei Fotos mit Personen bitte wenn möglich ein zweites Foto machen, mit demselben
    Sujet aber ohne Personen.

•   Auch mal Fotos mit dem Weg und einem SchweizMobil-Wegweiser (farbiges
    Routenfeld mit Nummer) einflechten

•   Genial sind schöne Fotos von Routen-Abschnitten, die nicht so attraktiv sind.

•   Bitte beachten Sie die Beispiele (Bilderbücher) im Anhang. Sie zeigen, wie die Routen
    dokumentiert werden sollen.

                                            5
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
5. Publikationsrechte / Vertragliche Regelung

•   Die Publikation der Fotos erfolgt ohne Nennung der FotoPatin oder des FotoPaten bei
    den betreffenden Fotos. Sie erfolgt im Impressum von schweizmobil.ch unter
    FotoPatenschaften.

•   SchweizMobil hat das Recht, die Fotos kostenlos und ohne zeitliche oder andere
    Beschränkungen zur Promotion von SchweizMobil in eigenen und in Medien Dritter zu
    nutzen.

•   Fotoanfragen von Dritten, die Fotos von FotoPatinnen oder FotoPaten ausserhalb der
    Promotion von SchweizMobil nutzen wollen, werden von SchweizMobil an die
    betreffende FotoPatin oder den betreffenden FotoPaten weitergeleitet. Dazu führt
    SchweizMobil ein Verzeichnis mit der Postadresse, der Telefonnummer und der
    Mailadresse der FotoPatinnen und FotoPaten. Diese Daten werden nicht an Dritte
    weitergegeben.

•   Fotos, die SchweizMobil in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt werden, können
    von den FotoPatinnen oder FotoPaten auch für eigene Zwecke frei genutzt werden.

Ich bin mit den oben genannten Regelungen der Publikationsrechte einverstanden:

Vorname / Nachname:

Ort, Datum:

Unterschrift:

                                           6
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
6. Angaben zur Person

Vorname / Nachname:

Strasse:

PLZ / Ort:

Telefon:

Mail:

Bitte zahlen Sie meine Spesenentschädigung auf folgendes Konto ein:

IBAN-Nummer:

SWIFT- oder BIC-Code:

Name und Ort der Bank

Wir bitten Sie, das ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse zu
senden:
Mail: Info@schweizmobil.ch
Post: SchweizMobil, c/o Velobüro, Solothurnerstrasse 107, 4600 Olten

                                           7
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
6. Anhang Bilderbücher

01.   Wanderland-Route 25, Etappe 2
02.   Wanderland-Route 33, Etappe 5
03.   Veloland-Route 1, Etappe 2
04.   Veloland-Route 66, Etappe 2
05.   Mountainbikeland-Route 1, Etappe 9
06.   Mountainbikeland-Route 3, Etappe 5
07.   Schwellisee-Winterwanderweg
08.   Nordwand Trail
09.   Studen-Ybrig-Loipe
10.   Apollo Run

                                           8
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
1
FOTOPATIN UND FOTOPATEN SCHWEIZMOBIL - MANUAL / VEREINBARUNG APRIL 2018
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Sie können auch lesen