Preisliste 2021 Version JULI 2021 - brenner.at - Wienerberger Österreich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
WERK ST. ANDRÄ Schönweg 39, 9433 St. Andrä im Lavanttal T +43 4358 3156-0 E sanktandrae@wienerberger.com IMPRESSUM Stand: 2021/07 Herausgeber/Eigentümer: Wienerberger Österreich GmbH, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Coverfoto: Andreas Hafenscher Alle in dieser Preisliste abgebildeten Grafiken und Bilder sind im Eigentum der Wienerberger Österreich GmbH. Alle Angaben ohne Gewähr. Produktabbildungen sind nicht farbverbindlich. Satz- und Druckfehler vorbehalten.
PLANZIEGEL Wandstärke 50 cm S1 50-20 Plan Art. Nr. 55701 Format Stück Stück/ Liter Mörtel U-Wert W/m²K Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² unverputzt N/mm² pro m³ verputzt Zone 1 Zone 2 Zone 3 5 0,18 50 x 20 x 24,9 20 40 7 148,00 188,00 250,75 130,54 6.527,00 10 0,17* * innen: 1,5 cm Kalk-Gipsputz (λ=0,600) / außen: 4,0 cm hochwärmedämmender Putz (λ=0,090) Wandstärke 30 cm Thermo-Rapid 30 Plan Art. Nr. 55721 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² N/mm² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 3 30 x 25 x 24,9 16 60 10 131,67 167,00 223,00 75,44 4.715,00 10 Wandstärke 25 cm Thermo-Rapid 25-38 Plan Art. Nr. 55723 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² N/mm² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 2,5 25 x 37,5 x 24,9 10,5 45 10 131,56 167,11 222,89 57,46 5.472,00 10 Wandstärke 12 cm Thermo-Rapid 12-50 Plan Art. Nr. 55735 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 1 12 x 50 x 24,9 8 80 98,75 125,25 167,25 31,82 3.977,00 10 Seite 4 Alle Preise in €, exkl. 20% MwSt. BRENNER
BLOCKZIEGEL Verfügbar ausschließlich in der Verkaufs- region Süd Wandstärke 38 cm S1 38 Art. Nr. 51507 Format Stück Stück/ Liter Mörtel U-Wert W/m²K Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² unverputzt N/mm² pro m³ verputzt Zone 1 Zone 2 Zone 3 19 0,25 38 x 25 x 23,8 16 50 7 118,40 150,40 200,60 98,83 6.177,00 50 0,23* * innen: 1,5 cm Kalk-Gipsputz (λ=0,600) / außen: 4,0 cm hochwärmedämmender Putz (λ=0,090) Wandstärke 30 cm Thermo-Rapid 30 Art. Nr. 51529 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² N/mm² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 16 30 x 25 x 23,8 16 60 10 131,67 167,00 223,00 68,18 4.261,00 50 Wandstärke 25 cm Thermo-Rapid 25-38 Art. Nr. 51531 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Druck- Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette festigkeit €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² N/mm² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 13 25 x 37,5 x 23,8 10,5 60 10 131,67 167,00 223,00 50,95 4.852,00 50 Wandstärke 12 cm Thermo-Rapid 12-50 Art. Nr. 51539 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 6 12 x 50 x 23,8 8 80 98,75 125,25 167,25 30,69 3.836,00 50 Wandstärke 10 cm Thermo-Rapid 10-50 Art. Nr. 51541 Format Stück Stück/ Liter Mörtel Abholvergütung Preis Preis BxLxH Ziegel/ Palette €/1.000 Stk. €/m² €/1.000 Stk. cm m² pro m² pro m³ Zone 1 Zone 2 Zone 3 5 10 x 50 x 23,8 8 100 79,00 100,20 133,80 25,49 3.186,00 50 Alle Preise in €, exkl. 20% MwSt. Seite 5
STÜRZE STÜRZE Maße Längen Abholvergütung Preis 2) Art.Nr. 1) Produkt BxH (abgestuft €/lfm €/lfm cm alle 25 cm) Zone 1 Zone 2 Zone 3 62546510 Porotherm Thermo-Sturz 12 x 6,5 1,00 - 3,25 m 0,09 0,15 0,19 15,65 62546710 Porotherm-Sturz 9 x 6,5 1,00 - 3,00 m 0,09 0,15 0,19 13,40 62548410 Vibraton-Sturz 12 x 6,5 1,00 - 3,25 m 0,22 0,22 0,22 11,90 62548510 Vibraton-Sturz 9 x 6,5 1,00 - 3,25 m 0,22 0,22 0,22 11,90 1) Art. Nr. für Länge 1,00 m 2) Preis per lfm-Abrechnung per Stück Seite 6 Alle Preise in €, exkl. 20% MwSt. BRENNER
ZUBEHÖR Dünnbettmörtel im Preis der Planziegel inkludiert. Wird anteilig mitgeliefert! Planziegel Zubehör auslaufend* Stück / Preis € / Art.Nr. Produkt Mengeneinheit Palette Mengeneinheit 501110 Auftragswalze 50 cm* per Stück – 495,00 501113 Auftragswalze 30 cm* per Stück – 495,00 501114 Auftragswalze 25 cm* per Stück – 495,00 * Produkte sind nur noch in Restbeständen verfügbar und werden durch Produkte aus dem nachfolgenden Zubehörsortiment ersetzt. Planziegel Zubehör Stück / Preis € / Art.Nr. Produkt Mengeneinheit Palette Mengeneinheit 25 kg Sack 51176 Porotherm Anlegemörtel 30 28,10 ca. 15 Liter Nassmörtel 25 kg Sack 51181 Porotherm Dünnbettmörtel rot 60 30,20 ca. 21 Liter Nassmörtel Anlegegerät inkl. 501182 Nivellier - Max – 1.059,00 Alukoffer, per Set per Stück 501331 Flachstahlanker 300 x 22 – 1,10 250 Stk./Krt. Porotherm Planziegel 501320 per Stück – 14,40 Mörtelrolle 25 cm Porotherm Planziegel 501321 per Stück – 14,40 Mörtelrolle 18 cm Porotherm Planziegel 501334 per Stück – 495,00 Auftragswalze 30 cm Porotherm Planziegel 501333 per Stück – 495,00 Auftragswalze 25 cm Alle Preise in €, exkl. 20% MwSt. Seite 7
Bestellbedingungen Alle notwendigen Informationen bezüglich unserer Bestellbedingungen, entnehmen Sie bitte den entsprechendem Informati- onsblatt auf unserer Website unter www.wienerberger.at/service-support/downloadcenter Frachthinweise Solofahrten- Frachtmindermengen- Art Preise Hinweise Zonen-Info Zuschlag Zuschlag Kranregie € 95,00 je angefangene Std. Zone km ohne Kran mit Kran je angefangene 0,5 Std. Zone 1 bis 50 € 70,00 € 50,00 € 55,00 Hochkranlogistik € 95,00 / Mind. 2 Std. Zone 2 51-120 € 210,00 € 150,00 € 175,00 je Umladung + max. Umladen € 70,00 200 m zur Baustelle Zone 3 121-160 € 330,00 € 230,00 € 290,00 Kranentladung € 5,90 pro Palette Zone 4 161-200 € 430,00 € 295,00 € 385,00 pro angefangener Zone 5 201-250 € 535,00 € 365,00 € 485,00 Stehzeiten € 45,00 0,5 Std. Zone 6 251-300 € 655,00 € 445,00 € 600,00 max. 20 km vor der weitere Abladestelle € 70,00 Zone 7 301-350 € 780,00 € 525,00 € 715,00 1. Abladestelle entfernt Verpackungssammlung Sammelsack für Folien und Umreifungsbänder (transparent) pro Stück € 4,20 (Mat. Nr. 505011). Alle weiteren notwendigen Informationen, um eine saubere und getrennte Verpackungssammlung sicherzustellen, entnehmen Sie bitte aus den entspre- chenden Leitfäden auf unserer Website unter www.wienerberger.at/service-support/downloadcenter. Ladungssicherung Wir weisen darauf hin, dass die Wienerberger Österreich GmbH keinesfalls und in keinem ihrer Werke in Österreich „Belader“ im Sinne des § 101 KFG ist. Den Mitarbeitern der Wienerberger Österreich GmbH kommt daher keine “Anordnungsbefugnis“ hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften für die Beladung (§ 101 Abs. 1 KFG) zu. Die Einhaltung der Vorschriften für die Beladungssicherheit obliegt ausschließlich dem Frachtführer. Jede Ziegelpalette samt Folierung stellt eine Ladeeinheit im Sinne der Ladungssicherung dar. Infolge der Abmessungen der produzierten Formate gelten die Paletten als nicht kippstabil. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Fahrzeuge und ihrer Ausstattung, ist für die Sicherung der Ladung der Fahrer verant- wortlich und durch diesen durchzuführen. Fahrzeuge müssen den derzeitig geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Die zulässige Nutzlast des Fahrzeugs lt. Zulassungsschein darf keinesfalls überschritten werden. Die Achslastverteilung der Ladung ist vom Fahrer so vorzunehmen, dass sich der Gesamtschwerpunkt der Ladung in etwa der Mitte der Ladefläche befindet. Die Fahrzeuge müssen mindestens mit einer Stirnwand und Zurrpunkten ausgestattet sein. Die Zurrpunkte sind nach Norm für eine Belastung von 2.000 daN für Fahrzeuge >12t ausgelegt und müssen nach DIN EN 12640 entsprechen. Die Anzahl richtet sich nach der Nutzlast und Größe der Ladefläche. Bei der Beladung der Fahrzeuge ist besonders zu achten, dass dies formschlüssig zur Stirnwand geschieht, und Ladelücken vermieden werden. Die Ladefläche muss besenrein sein, und darf nicht verölt oder verschmutzt sein. Ebenso ist die Ladefläche im Winter frei von Eis zu halten. Als Sicherungsmittel sind Anti-Rutschmatten und/oder Zurrgurte zu verwenden. Kantenschutz aus Plastik ist aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen zwingend erforderlich, da bei der Verzurrung die Produkte beschädigt werden können. Wir empfehlen hier sog. lange Kantenschoner (min. 60 cm). Zurrmittel müssen nach DIN EN 12195-2 zur Verwendung zugelassen sein. Einzelne Paletten und Paletten vor bzw. nach einzelnen Paletten (Gewichtsverteilung) sind bei Verzicht auf Anti-Rutsch-Matten immer zu sichern. Seite 8 BRENNER
Preisgestaltung Die angeführten Preise sind gültig ab 01.01.2021 und gelten ausschließlich für Lieferungen im Inland. Sämtliche ausgewiesene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und sind nur gültig in Verbindung mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Diese Preisliste hebt alle früheren Preislisten auf. 1. Preise 6. Kleinmengen Die in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich frachtfrei Kunden- Für Abholungen/Zustellungen von unseren Lagern halten wir je nach regio- lager oder Baustelle, in vollen LKW-Zügen, ca. 26–32 Paletten foliert oder nalem Bedarf für unsere Kunden Waren, die in einem anderen Werk produziert paketiert (ca. 38 Tonnen Gesamtgewicht), unabgeladen ab einem Lieferlager. werden, in Kleinmengen bis max. 5 Paletten bzw. 200 lfm bereit. Sorten, die nur Die Zustellung (auch frei Baustelle) erfolgt durch uns oder einen von uns in Kleinmengen geliefert werden, sind in der Preisliste mit * gekennzeichnet. beauftragten Frächter. Zustellungen können grundsätzlich nur aus den Werken Kommissionierungszuschlag € 30,00 je Sorte. der jeweiligen Verkaufsregion erfolgen (keine regionsübergreifenden Zustel- lungen). Bei Lieferungen über die maximalen Entfernungen hinaus behalten wir uns vor, Frachtkosten in Rechnung zu stellen. Freie Entladezeiten: Für LKW 7. Mindestverlieferung mit Hänger bzw. Sattel max. 1,5 Stunden, für LKW Solo max. 0,5 Stunden. Bei Die Verlieferung erfolgt nur in ganzen Verpackungseinheiten, mit Ausnahme Stehzeiten für LKW mit Hänger bzw. Sattel über 1,5 Stunden und für LKW Solo von Decken-Einlageziegel. über 0,5 Stunden werden € 45,00 pro angefangener halber Stunde verrechnet. Für Kranentladung wird eine Gebühr von € 5,90 je Palette, für Umladen auf Solowagen (max. 200 m zur Baustelle) wird ein Zuschlag von € 70,00 je Umla- 8. Retourware dung und für Kran-Regiearbeiten von € 95,00 je Stunde in Rechnung gestellt. Eine Warenrückgabe kann nur erfolgen, wenn diese im Vorfeld schriftlich Informationen zu Solofahrten entnehmen Sie bitte der Seite 58. Die Kosten für angemeldet und über den Ihnen bekannten Vertriebsansprechpartner schrift- Hochkranlogistik, sofern regional verfügbar, betragen € 95,00 je angefangene lich bestätigt wurde. Zurückgenommen werden ausschließlich unbeschädigte, halbe Stunde, die Mindestberechnung beträgt 2 Stunden. Bestimmte, in der unverschmutzte und originalverpackte Waren in vollständigen Verpackungs- Preisliste ausdrücklich gekennzeichnete Warengruppen liefern wir ausdrück- einheiten (keine Einzelstücke). Für Rückgabe von Materialien wird eine Mani- lich „ab Lager, LKW verladen“, wofür wir keine Abholvergütung gewähren pulationsgebühr in der Höhe von € 25,00 pro Palette und für Stürze € 50,00 können. Bei einer Zustellung mit einer weiteren Ablad estelle (max. 20 km) fällt unabhängig von der Menge, verrechnet. Sonderanfertigungen werden nicht zusätzlich eine Gebühr von € 70,00 an. zurückgenommen. Die Rückgabe beträgt längstens 5 Monate nach erfolgter Lieferung. Die Retournierung erfolgt durch den Kunden selbst bzw. bei Retour- 1.1 Abholvergütung nierung durch Wienerberger werden die Transportkosten entsprechend Bei Selbstabholung gewähren wir unseren Kunden eine Abholvergütung. Die verrechnet. Bei Rückgabe von beschädigten Material werden Entsorgungs- Angaben für die Abholvergütung in der Preisliste sind rechnerische Werte, kosten verrechnet. die exakte Abholvergütung errechnet sich auf Basis der Paletten- bzw. Lauf- meterkategorie, des Palettenbesatzes bzw. der Länge und der Frachtzone und kann werksspezifisch geringfügig von den in der Preisliste angeführten 9. Allgemeine Informationen Werten abweichen. Die Zuordnung zu den von uns festgesetzten Zonen ist Wienerberger Österreich GmbH ist nicht Belader im Sinne des §101 KFG. Die jeweils von dem Bestimmungsort der Ware nächstgelegenen Lager abhängig. Beladung erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Frachtführers. Es gelten die von uns jeweils festgesetzten Vergütungssätze. Die Zuordnung Wienerberger Österreich GmbH, UID: ATU 14605408 Handelsgericht Wien, FN der Bestimmungsorte (Kundenlager/Baustelle) zu den Vergütungszonen 94684t, DVR-Nr. 0011428 obliegt uns. Wir behalten uns daher das Recht vor, die vom Kunden ange- gebenen Bestimmungsorte mit den tatsächlichen Bestimmungsorten der Ware zu überprüfen und unrechtmäßig empfangene Vergütungen nach zu 10. Technische Produktkennwerte verrechnen. Objektlieferungen werden durch Wienerberger durchgeführt. Die Die in der Preisliste angeführten Stückgewichte stellen firmenintern festge- Zone 1 gilt bis 50 Straßenkilometer, Zone 2 von 51–120 Straßenkilometer und legte Mittelwerte dar, die tatsächlichen Stückgewichte können jedoch produk- Zone 3 ab 121 Straßenkilometer. tionstechnisch (z.B. bedingt durch Rohstoffschwankungen) etwas davon abweichen. Der angegebene Mörtelbedarf (l/m²) stellt den rechnerischen 1.2 Paletten Mörtelbedarf dar. Die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung gemäß Für EURO-Paletten verrechnen wir € 11,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- der Bauprodukte-Verordnung wird für Wienerberger Ziegel produktbegleitend steuer, vorbehaltlich einer allfällig erforderlichen unterjährigen Erhöhun im in Form eines Etiketts auf der Verpackungsfolie zur Verfügung gestellt. Mit der Zusammenhang mit steigenden Einkaufspreisen für EURO-Paletten. Einweg- am Ziegel angebrachten Prägung können ebenfalls die entsprechenden Leis- paletten werden mit je € 3,50 je Stück berechnet. Dieser Verrechnungsbetrag tungserklärungen aufgerufen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie ist skontierfähig. Bei Retournierung der Leerpaletten in unbeschädigtem unter www.wienerberger.at. Zustand in das Auslieferwerk bzw. bei der Leerpalettenrücknahme im Zuge einer Lieferung an Kundenlager oder Baustelle (Zustellung durch uns oder einen von uns beauftragten Frächter, wobei die Paletten unbeschädigt und gestapelt für den Rücktransport vorbereitet sein müssen), wird ein Entgelt für die Paletten Abnützung und -manipulation verrechnet. Die Mindestabholmenge beträgt ab Baustelle 75 Paletten und ab Kundenlager 450 Paletten. Das Risiko von Beschädigung und Diebstahl von Leerpaletten sowie eventuell anfallende Kosten für Lagerung auf Baustellen liegt beim Besteller. 2. Lieferwerk Im Falle der Zustellung behalten wir uns die Auswahl des Lieferwerkes vor. 3. Bestellung Wir bitten Sie, Bestellungen für zuzustellende Lieferungen mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Lieferzeitpunkt schriftlich an unsere Versandbüros zu geben. 4. Storno Eine kostenlose Stornierung des Auftrags ist mit einem Vorlauf von 48 Stunden möglich. Bei einer Stornierung, die weniger als zwei Tage vor dem geplanten Liefertermin (12 Uhr) eintrifft, werden Stornogebühren von € 35,00 und Fracht ausfallskosten von € 360,00 verrechnet. 5. Mischlieferung Mischlieferungen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann die Zustellung in vollen LKW-Zügen frachtfrei Kundenlager nur mit Waren von einem Liefer- werk vorgenommen werden. Auch muss die von diesem Lieferwerk disponierte Produktionsmenge überwiegen. Seite 9
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Wienerberger Österreich GmbH Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen dienen dem Zweck, im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden sowohl für diese als auch für uns eine klare und verbindliche Basis bei der Abwicklung der verschiedenen Geschäftsfälle zu gewährleisten. Die von Wienerberger herausgegebenen Preislisten, Preis- und Konditionengestaltungen sowie deren Randbedingungen sind ein integrierender Bestandteil unserer Anbote, Verkäufe und Lieferungen. 1. Verbindlichkeit mit der maximal möglichen Lattenteilung je Sparren (geringster Materialbedarf) Alle unsere Anbote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund nachfol- – ohne Berücksichtigung von Verschnitt und Reserve. Sollten Sie diese Menge- gender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung bzw. naufstellung als Bestellhilfe nutzen, so sind vor Bestellung die Maße lt. beige- Kaufabschluss vom Abnehmer als vollinhaltlich genehmigt gelten und damit legter Dachskizze mit den Naturmaßen vor Ort durch den Verarbeiter zu über- für den Abnehmer wie für uns verbindlich sind. Die Geschäftsbedingungen prüfen - sowie etwaiger Verschnitt und Reserveziegel den errechneten Mengen unserer Vertragspartner binden uns nicht. Erfolgt eine Bestellung aufgrund zu ergänzen. Abweichungen in unserer Berechnung zum tatsächlichen Bedarf von Einkaufsbedingungen des Käufers, so sind nachfolgende Lieferungen unse- können nicht ausgeschlossen werden und stellen somit keinen Reklamations- rerseits nicht als Annahme der Einkaufsbedingungen anzusehen, sondern als grund dar. Anbot auf Abschluss des Vertrages unter Zugrundelegung der Wienerberger Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sollten einzelne Teile der gegenständli- chen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirk- 6. Weiterverkauf samkeit der übrigen Bestimmungen wie des Vertrages nicht beeinträchtigt. Der Weiterverkauf unserer Ware darf nur mit der von uns festgesetzten Quali- Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestim- tätseinstufung erfolgen. mung eine solche Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten der ursprüng- lichen Bestimmung in zulässiger Weise am nähesten kommt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bzw. Kaufes oder unserer Bedingungen sind verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 7. Preise Unseren Lieferbedingungen liegen die Preise unserer aufgelegten Preislisten zugrunde, wobei wir uns für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berechnung der am Tag der Warenlieferung geltenden Preise vorbehalten. Die 2. Anbote, Kostenvoranschläge in den Preislisten angeführten Preise verstehen sich „frachtfrei Kundenlager Unsere Anbote sind freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Von uns (CPT Kundenlager INCOTERMS 2020) in vollen LKWZügen“, unabgeladen, unter erstellte Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern die Verbindlichkeit der Berücksichtigung von maximalen Kilometergrenzen, zuzüglich der jeweils ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Frachtkosten werden daher von Wienerberger getragen. Bei Lieferungen über die maximalen Entfernungen (Zonen) hinaus werden Frachtkostenaufschläge in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung gewähren wir Ihnen eine Abholvergütung nach von uns festgesetzten Zonen, 3. Lieferung wobei deren Zuordnung von jeweils dem Bestimmungsort der Ware nächstge- Wir liefern für Sie grundsätzlich im Inland „frachtfrei Kundenlager“ (CPT legenen Auslieferungslager abhängig ist. Es gelten die von uns jeweils festge- Kundenlager INCOTERMS 2020) unabgeladen in vollen LKW-Zügen, wobei setzten Vergütungssätze. Die Zuordnung der Bestimmungsorte (Kundenlager) diese Zustellung nur mit Waren von einem Lieferwerk (Lager) vorgenommen zu den Vergütungszonen obliegt uns. Wir behalten uns das Recht vor, die vom werden kann. Die Lieferung „frachtfrei Kundenlager“ (CPT Kundenlager INCO- Kunden angegebenen Bestimmungsorte mit den tatsächlichen Bestimmungs- TERMS 2020) wird bis zu bestimmten maximalen Entfernungen von unseren orten der Ware zu überprüfen und unrechtmäßig empfangene Abholvergü- Werken entsprechend den jeweils gültigen Frachtzonen durchgeführt. Die tungen nachzuverrechnen. Für bestimmte, in unseren Preislisten ausdrücklich Zustellung erfolgt durch uns oder einen von uns beauftragten Frächter. Bei gekennzeichnete Warengruppen gilt der Preis „ab Werk“ (EXW INCOTERMS Lieferungen über die maximalen Entfernungen (Zonen) hinaus werden Fracht- 2020), fahrzeugverladen, ohne Abholvergütung. Es gelten die von Wienerberger kostenaufschläge in Rechnung gestellt. Sollten wir entgegen unserem üblichen im Zusammenhang mit der Preisliste jeweils herausgegebenen Preis- und Geschäftsverkehr im Einzelfall die Zustellung auf die Baustelle übernehmen, Konditionsgestaltungen. so sind wir berechtigt, erschwerte Zustellbedingungen in Rechnung zu stellen. Wir verweisen auf die Möglichkeit der Selbstabholung. In diesem Fall liefern wir „ab Werk“ (EXW INCOTERMS 2020), fahrzeugverladen, und gewähren Ihnen eine Abholvergütung lt. Pkt. 7.. Bestimmte, in unseren Preislisten ausdrück- 8. Zahlungen lich gekennzeichnete Warengruppen liefern wir ausschließlich „ab Werk“ (EXW Zahlungen sind im Rahmen der vereinbarten Zahlungskonditionen fällig und INCOTERMS 2020), LKW-verladen, wofür wir Ihnen keine Abholvergütung werden unabhängig von ihrer Widmung jeweils auf die älteste noch offene gewähren können. Der Gefahrenübergang erfolgt in allen Fällen mit Beendi- Forderung verrechnet. Die Vorab-Ankündigung (Pre- Notification) zu einer gung des Verladevorganges. SEPA-Lastschrift gemäß der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Last- schriften in Euro (EU Nr. 260/2012) erhält der Kunde an die von ihm zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse spätestens einen Tag vor Fälligkeit der 4. Lieferzeiten Zahlung. Für ganz oder teilweise noch nicht erfüllte Vereinbarungen sind wir Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen genau einzuhalten, bzw. für den Fall, bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, die Zahlung im dass keine Lieferfristen vereinbart worden sind, binnen angemessener Frist Voraus oder eine genügende Sicherstellung zu verlangen. Bei Zielüberschrei- zu liefern, was jedoch ungestörten Arbeitsprozess und ungehinderte Versand- tungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz möglichkeiten voraussetzt. Ereignisse höherer Gewalt wie z. B. Betriebsstö- berechnet! Die Aufrechnung irgendwelcher Gegenforderungen des Kunden rungen, Stromausfall, Verkehrs- und Witterungsstörungen sowie behördliche ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Verfügung und andere mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nicht Kunden schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Kunden sind rechts- abwendbare Ereignisse, aber auch kurzfristige Lieferengpässe, befreien uns, kräftig festgestellt worden. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab Fälligkeit ohne uns schadenersatzpflichtig zu machen, ganz oder für die Dauer der unserer Forderung Verzugszinsen in der Höhe von zwei Prozentpunkten über vorgenannten Ereignisse von der Lieferpflicht. der Primerate für Kontokorrentkredite. Es sind uns alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen inklusive der uns entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen. Des Weiteren berechtigen uns Zahlungsschwierigkeiten bzw. die eingetretene Insolvenz des Kunden dazu, Verträge vorzeitig aus diesen wichtigen Gründen 5. Prospekte, Unterlagen, Bedarfsermittlung aufzulösen bzw. von bestehenden Verträgen zurückzutreten. Etwaige in Katalogen, techn. Merkblättern, Prospekten oder Abbildungen enthal- tene Maße, Gewichtsoder Qualitätsangaben sind ebenso wie Musterscherben und Probestücke Richtwerte unserer jeweiligen durchschnittlichen Produktion. Alle Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge und Bedarfsermittlungen, die wir 9. Gewährleistung Ihnen zur Verfügung stellen, sind unverbindlich. Sie sind unser Eigentum und Wir haften für sämtliche Mängel an der von uns gelieferten Ware, sofern die dürfen, schriftliche Sondervereinbarungen vorbehalten, Dritten nicht zugänglich Ware nachweislich infolge eines vor der Übernahme liegenden Umstandes gemacht werden. Die Wienerberger Österreich GmbH, bietet all ihren Kunden das unbrauchbar oder für die Brauchbarkeit unserer Erzeugnisse erheblich Service der kostenlosen Dachziegelberechnung an. Die durchgeführte Menge- beeinträchtigt wurde. Die Verarbeitung unserer Ware muss im Einklang mit nermittlung erfolgt auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Diese den von uns allenfalls ausgearbeiteten Verarbeitungs-Richtlinien bzw. den Mengenaufstellung dient für Sie als Grundlage zur weiteren Angebotserstellung anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgt sein. (Es obliegt unseren Kunden, an Ihren Kunden. Die Berechnung erfolgt (wenn nicht anders angegeben) immer sich allenfalls vorerwähnte Richtlinien zu besorgen.) Darüber hinausgehende Seite 10 BRENNER
Anforderungen setzen eine schriftliche Zusage voraus. Beanstandunge jeder sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheit- Art, wie eine Mängelrüge, sind binnen angemessener Frist schriftlich und lichen Lieferung beglichen sind. Sofern wir im Zuge der Ausübung des Eigen- vor einer eventuellen Verarbeitung bei uns anzubringen. Die Gewährleis- tumsvorbehaltes Ware zurücknehmen, schreiben wir unseren Kunden den tungspflicht endet sechs Monate nach Gefahrübergang, sofern nicht gesetz- Nettowarenwert abzüglich Bruchverlust und eines Abschlages bis zu 50% gut. lich anderes zwingend vorgeschrieben ist. Die Beweislast für das Vorliegen Die Höhe des Abschlages wird von uns festgesetzt und ist davon abhängig, ob von Mängeln trägt in jedem Falle der Käufer. Bei begründeter und rechtzeitig es sich um serienmäßige Ware oder um Ware, die speziell für Zwecke unserer eingebrachter Mängelrüge kann Wienerberger wahlweise, innerhalb einer Kunden hergestellt wurde, handelt. Unser Kunde darf die gelieferte Ware im angemessenen Frist, Ersatz für den mangelhaften Teil leisten, nachbessern ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern und/oder verarbeiten. Er tritt oder hierfür Gutschrift erteilen. Die Voraussetzung jeder Haftung ist die Erfül- uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterver- lung der dem Auftraggeber obliegenden Vertragspflichten. Die Ware ist bis zur äußerung oder -verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller endgültigen, schriftlich oder gerichtlich bestätigten Klärung bei sonstigem unserer Ansprüche gegen ihn sicherungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermi- Ausschluss unserer Haftung beim Beanstander so zu lagern, dass weitere schung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an Beschädigungen ausgeschlossen sind. Eine allfällige Verbesserung oder ein der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware Austausch wird am Ort der Übergabe entsprechend den Lieferbedingungen zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. durchgeführt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf Wird die so geschaffene neue Sache weiterveräußert, tritt uns unser Kunde den den Wert des mangelhaften, von uns gelieferten Produktes eingeschränkt. Die aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Regressrecht des Käufers nach § Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages 933b ABGB ist nur bei unverzüglicher Anzeige der Erfüllung von Gewährleis- derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im tungsansprüchen gegenüber einem Verbraucher an uns möglich. Die Anzeige Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten hat schriftlich zu erfolgen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Regressansprüche Werkslohn ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherungshalber. nach § 933b ABGB nach dem Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrenübergang auf unseren Kunden. 14. Storno Ein Auftragsstorno bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. In diesem Falle 10. Schadenersatz sowie bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Auftraggebers sind wir berechtigt, Schadenersatzansprüche, etwa wegen Lieferverzug, Vertragsrücktritt, mangel- neben der Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche auch ein Stornoentgelt hafter Leistung sowie aus welchen Gründen auch immer, schließlich auch von zehn Prozent des nicht zustande gekommenen Auftragswertes zuzüglich € die Vergütung aufgewendeter Fabrikations- und Frachtkosten sowie Folge- 35,00 Abwicklungsaufwand zu verlangen. Für den Fall, dass wir einen Vertrag schäden, die im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall auftreten, mit dem Kunden aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen oder von einem können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn wir grobe Fahrlässigkeit Vertrag berechtigt zurücktreten, werden alle uns gegenüber bestehenden oder Vorsatz zu verantworten haben. Ebenso sind sonstige Schadenersatzan- Zahlungsverpflichtungen des Kunden fällig und erlöschen auch alle Neben- sprüche, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder ansprüche des Kunden. wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Schadenersatzan- sprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sofern nicht gesetzlich anders 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben. Sie verjähren – sofern nicht früher eine Verjährung Erfüllungsort für die Ware ist unser jeweiliges Lager, für Zahlungen Wien. eintritt – spätestens drei Jahre nach erfolgter Lieferung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (Handelsgericht). Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRGesetzes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 11. Produkthaftung Sämtliche Preise verstehen sich exkl. 20% MwSt., frei Lager, unabgeladen. Im gesetzlich zulässigen Ausmaß haften wir gegenüber unserem Vertrags- Unsere Folien entpflichten wir durch Bonus-Holsystem-Partner 2391. partner nicht für eingetretene Sachschäden aus Produkthaftungsfällen. Der Kunde ist verpflichtet, in allen produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzu- wirken, um Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Dies bedeutet, dass eigene Wahrnehmungen oder Wahrnehmungen bzw. Mitteilungen von Käufern, die auf produkthaftungsrechtliche Ursachen schließen lassen, unverzüglich uns mitzuteilen sind. Für den Fall, dass wir uns zu einer Produktrückholung entschließen, verpflichtet sich der Kunde, den Verkauf der von uns bezeich- neten Waren sofort einzustellen und am Austausch der rückgeholten Ware durch neue mitzuwirken. Wir werden, so schnell dies möglich ist, die zurück- geholte Ware durch möglichst gleichwertige austauschen. Ansprüche des Kunden aus solchen Rückholaktionen werden ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Paletten und Werkspaletten Paletten werden zu einem Verrechnungspreis in Rechnung gestellt. Die Rück- gabe von einwandfrei wiederverwendbaren Leerpaletten hat innerhalb eines Jahres ab Auslieferung zu erfolgen. Nach Ablauf der 1-Jahres-Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, Paletten zu vergüten. Bitte beachten Sie unbedingt, dass nur so viele Paletten zurückgenommen werden können, wie von uns bezogen wurden. Im Falle von zu vielen zurückgegebenen Paletten behalten wir uns vor, die Differenz zwischen dem handelsüblichen Einkaufspreis und dem Verrechnungspreis in Rechnung zu stellen. 13. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forde- rungen aus der Lieferung (samt aller Nebengebühren) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an Seite 11
Eine Marke von Wienerberger www.brenner.at Wienerberger Österreich GmbH Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Kontakt Wand: T 01 605 03-0 E office.wand@wienerberger.at www.wienerberger.at Stand: 07/2021
Sie können auch lesen