Strassenverkehr Schweiz 2020 - Media-Daten 2019 - kömedia.ch
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Strassenverkehr Schweiz 2020 Werbemarkt Media-Daten 2019 Mit STRASSENVERKEHR SCHWEIZ erreichen Sie die Gesamtheit aller mit Leidenschaft Entscheidungsträger der Schweizer Verkehrsszene Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9001 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Profil Kurzcharakteristik Distribution Moderne Gesellschaften und ihre Menschen brauchen Mobilität. ≥ Persönlich adressierter Einzelversand Diese verschafft uns Zugang zu Arbeit und Freizeit. Und Mobilität Entscheidungsträger und Meinungsmacher in allen relevanten wächst: Zunehmend mehr Verkehrsteilnehmer legen immer häufiger Bereichen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds. längere Wege zurück. Die Bewegungsmöglichkeit und -freiheit ist auch in Zukunft von zentraler Bedeutung. Politik: Bundesräte, Ständeräte, Regierungsräte, Nationalräte und Kantonsräte, Vorstehende von Baudepartementen und Verwaltungen (kantonal und kommunal), Stadt-/Gemeindepräsidenten ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» berichtet aus allen Wirtschaft: Verkehrsinfrastrukturbranche, Ingenieur- und Bereichen rund um die Strasse, von deren jeweiligen Problematik und Architekturbüros, Banken und Versicherungen, technische Hochund von Lösungsansätzen. Dabei werden Personen aus Politik und Berufsschulen, Aus- und Weiterbildungsorganisationen; Wirtschaft befragt, die Stellung nehmen zu aktuellen brisanten Themen. Betreiber und Nutzer, Planer, Investoren, Bauherren und Treuhänder; Verbandsmitglieder diverser Verbände ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» vermittelt in leser freundlicher Art politische und wirtschaftliche Entwicklungen, technische Innovationen und Trends. ≥ Die Publikation «STRASSENVERKEHR SCHWEIZ» ist ein Jahrbuch mit Nachschlagewerkcharakter, klar strukturiert und angereichert mit vielen Informationen. // 2 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Redaktionsprogramm / Themenschwerpunkte Im Blickpunkt Bauen Das Fahrzeug der Zukunft fährt autonom. Dies bietet enormes Poten- Mit Strassen-, Brücken- und Tunnelbauprojekte von nationaler Bedeu- zial, um die heutigen Herausforderungen im Strassenverkehr anzuge- tung werden Engpässe beseitigt, gleichzeitig wird die Sicherheit für die hen: Durch geschickte Organisatio n der Nutzer über digitale Kanäle Autofahrer erhöht. Dabei muss nicht nur geologischen, sondern auch braucht es weniger Fahrzeuge. Diese benötigen weniger Treibstoff, politischen Herausforderungen begegnet werden. Strassenverkehr weil sie effizienter fahren. Unfälle werden vermieden, dadurch können Schweiz gibt einen Überblick, welche Abschnitte zurzeit im Bau sind. beim Fahrzeugbau Ressourcen eingespart werden. Wenig genutzte ÖV-Strecken müssen nicht mehr betrieben werden, denn bei Bedarf Bautechnologien bedienen selbstfahrende Sammeltaxis diese Strecken. Oder kommt alles Im Strassenbau werden innovative Baumaterialien eingesetzt, um die Umwelt ganz anders? Wird das Verkehrsaufkommen grösser denn je, weil neue zu schonen und die Qualität von Strassen und Brücken zu erhöhen. So werden Benutzer, neue Geschäftsmodelle und neue Möglichkeiten dazukom- heute Beläge ökologisch hergestellt oder sorgen als Flüsterbeläge innerorts men? Werden Güter noch auf der Schiene transportiert, wenn LKWs rund für mehr Ruhe auf den Strassen. Neben innovativen Baustoffen und Lösungen um die Uhr fahren, weil es keine Ruhezeiten für Chauffeure mehr gibt? stehen Themen wie Energieversorgung, Lüftung oder Abdichtung im Zentrum. Strassenverkehr Schweiz wagt einen Blick in die Zukunft und betrachtet verschiedene Szenarien. Infrastruktur und Sicherheit Der zunehmende Verkehr auf Schweizer Strassen bringt Herausforderungen wie Staus, Umweltbelastungen oder Unfälle. Um diese zu bewältigen, sind bauliche und organisatorische Lösungen nötig, die den Verkehr leiten und die Politik und Meinungen Sicherheit erhöhen. Verkehrsmanagementsysteme, Leitsysteme und Signali- Strassenverkehr Schweiz fragt nach und führt Interviews mit Meinungsfüh- sationen spielen hier eine Rolle. rern aus Politik und Wirtschaft. Zudem geben Personen aus verschiedenen Verbänden und Interessensgemeinschaften Stellungnahmen und Meinungen Fahren zu aktuellen verkehrspolitischen Themen ab. Die grossen Autohersteller arbeiten mit Hochdruck an autonomen Fahr- zeugen. In Ausnahmefällen sind solche Fahrzeuge bereits auf der Strasse Planen zugelassen. Doch auch wer sein Auto selber fährt, ist von Technik umgeben. Bei der Planung von Strassenbauprojekten geht es nicht nur um die Funk- Assistenzsysteme leiten durch den Verkehr oder warnen beim Rückwärtsfah- tionalität. Die Nationalstrassen sollen sich auch in die Landschaft einfügen, ren, wenn ein Hindernis im Weg ist. Strassenverkehr Schweiz zeigt aktuelle ökologisch und sozial verträglich sein sowie wirtschaftliche Vorteile bringen. Entwicklungen und Trends. Anhand von aktuellen Projekten wird aufgezeigt, wie sich die Projektverant- wortlichen und Betroffenen den Herausforderungen stellen. // 3 // *Änderungen unter Vorbehalt
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Preise/Formate Gültig ab 1.1.2019 Heftformat: 210 × 297 mm / Satzspiegel: 189 × 268 mm 1/1 Seite 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite *216 x 303 mm 189 x 268 mm *108 x 303 mm 92 x 268 mm 4-farbig 4'400.– 4-farbig 4'400.– 4-farbig 2'400. 4-farbig 2'400.– 1/2 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite *216 x 148 mm 189 x 132 mm 92 x 132 mm 4-farbig 2'400.– 4-farbig 2'400.– 4-farbig 1'300.– 4. Umschlagseite 3. Umschlagseite 4-farbig 5'000.– 4-farbig 4'750.– Kapiteleinstiegsseiten 4-farbig 4'650.– Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer / EURO Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kömedia.ch) // 4 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Technische Daten Gesamtauflage 7'500 Exemplare Redaktion Sprachwerk GmbH, citizen space Erscheinung 5. November 2019 Christa Rosatzin, Sara Blaser Anzeigeschluss 15. Oktober 2019 Heinrichstrasse 267, 8005 Zürich Redaktionsschluss 20. September 2019 Tel. 044 545 05 00 kontakt@sprachwerk.ch, www.sprachwerk.ch Druck Offset, Euro-Skala Werbemarkt Format 200 x 297 mm Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St.Gallen Satzspiegel 189 x 268 mm Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch Medienberatung: Almir Dervic, a.dervic@koemedia.ch Verlag Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St.Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch // 5 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags effektiv abgenommenen Menge entspricht. einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be- Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia 7. Obliegenheiten des Kunden Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver- AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet- fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz- gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs- bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos- Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä- Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht Anzeigen schriftlich zu erfolgen. testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht- sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf- 2. Stellenwert der AGB zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An- lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat- und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha- Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel- Ziff. 14) bleiben vorbehalten. entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er 11. Datenschutz Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd- Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg- sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen gestellt werden. sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng- für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe- die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis- usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An- für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen- die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun- zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider- Fristen zu begleichen. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, 14. Vorzeitige Vertragsauflösung sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags- 4. Ablehnung von Anzeigen die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün- Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver- dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer- von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz- erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös- geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver- ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz- se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be- ordnung [DSGVO]) einhalten wird. folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener- stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden 12. Zahlungsbedingungen satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs- zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge- Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter- 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker- stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan- an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs- Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei- ges nicht gewährleistet werden. Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt- Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin- wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah- Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe- 6. Rabatte lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt- hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab- gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions- angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi- schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt- Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate- nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro- einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver- immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh- Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags- unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei- aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver- 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An- Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht entstandenen Mehrkosten geschuldet. insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss- erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt- Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der ausgeschlossen. gehen zu Lasten des säumigen Kunden. nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts- 17. Inkrafttreten 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche Diese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018. Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard // 6 //
// STRASSENVERKEHR SCHWEIZ 2019 // Werbemarkt mit Leidenschaft Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Redaktion Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, www.kömedia.ch Sprachwerk GmbH, citizen space Christa Rosatzin, Sara Blaser Mediaberatung Heinrichstrasse 267, 8005 Zürich Almir Dervic, Tel. 071 226 92 69 Tel. 044 545 05 00 a.dervic@koemedia.ch rosatzin@sprachwerk.ch, www.sprachwerk.ch // 7 //
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