Preisliste Nr. 45 Gültig ab 1. Januar 2020 73033 Göppingen 73312 Geislingen Nielsen IIIb - BVDA
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Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 2 Verlagsangaben Allgemeine Verlagsangaben Verlag Verlag NWZ, Neue Württembergische Zeitung T 0 71 61 204-0 · F 0 71 61 204-249 GEISLINGER ZEITUNG T 0 73 31 202-0 · F 0 73 31 202-40 Postfach 1469, 73014 Göppingen E-Mail anzeigen.nwz@swp.de Postfach 1254, 73302 Geislingen/Steige E-Mail geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de Rosenstraße 24, 73033 Göppingen Hauptstraße 38, 73312 Geislingen/Steige Direktkontakt Telefon Fax Direktkontakt Telefon Fax Verlagsleitung Anzeigenleitung Mario Bayer 0 71 61 204-100 0 71 61 204-190 Bettina Holzwarth 0 73 31 202-20 m.bayer@swp.de Anzeigenservice 0 73 31 202-70 0 73 31 202-40 Außendienst Werbeagenturen aussendienst.nwz@swp.de 0 71 61 204-110 0 71 61 204-105 Direktkunden Gewerbliche Anzeigenkunden geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de anzeigen.nwz@swp.de 0 71 61 204-201 0 71 61 204-249 Prospektbeilagen 0 73 31 202-27 0 73 31 202-40 Prospektbeilagen geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de anzeigen.nwz@swp.de 0 71 61 204-240 0 71 61 204-249 Sonderthemen 0 73 31 202-21 0 73 31 202-40 Sonderthemen geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de verkaufsfoerderung.nwz@swp.de 0 71 61 204-207 0 71 61 204-105 Bankverbindungen IBAN BIC Online Volksbank Geislingen DE59610605000639000002 GENODES1VPG online-sales@swp.de 0731 156-650 0731 156-659 Kreissparkasse Geislingen DE51610500000006000080 GOPSDE6GXXX Bankverbindungen IBAN BIC HypoVereinsbank Ulm DE35630200860025885554 HYVEDEMM461 Kreissparkasse Göppingen DE78610500000000031378 GOPSDE6GXXX
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 3 Verlagsangaben Allgemeine Verlagsangaben Zahlungsbedingungen Format Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug. Rheinisches Format Erscheinungsweise Anzeigen-Sonderformate mittwochs siehe Seite 7, 8 und 9 Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen Rabatte Mengenstaffel Montag 14 Uhr 1.000 mm 3% 40.000 mm 21 % 3.000 mm 5% 60.000 mm 22 % 5.000 mm 10 % 80.000 mm 23 % Rücktrittstermine 10.000 mm 15 % 100.000 mm 24 % wie Schlusstermine 20.000 mm 20 % 120.000 mm 25 % Rücktrittstermine für Sonderwerbeformen Chiffregebühr 14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar in Höhe von Bei Abholung oder Postzusendung 9,00 € zzgl. MwSt. 50 % auf den Tarifpreis an. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen. Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Verlagsangaben
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 4 Verlagsangaben Belegungen · Auflagen Wochenblatt Bereich Göppingen Bereich Geislingen Geoinformation©Vermessungsverwaltungen der Bundesländer und BKG (www.bkg.bund.de) ALPSTEIN Tourismus GmbH und Co. KG
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 5 Verlagsangaben Verbreitungsgebiet Ausgaben verbreitete Druckauflage Ausgaben verbreitete Druckauflage Auflage Auflage Gesamtausgaben Kombinationsausgaben 151.875152.777 147 göppinger / geislinger wochenblatt 113.808 114.565 145 NWZ 27.544 27.381 Bereich Göppingen + Geislinger Zeitung 10.523 10.831 502 göppinger wochenblatt 87.026 87.524 + göppinger / geislinger wochenblatt 113.808 114.565 Bereich Göppingen 114.570114.905 144 NWZ 27.544 27.381 Bereich Geislingen + göppinger wochenblatt 87.026 87.524 500 geislinger wochenblatt 26.782 27.041 Bereich Geislingen 37.30537.872 512 Geislinger Zeitung 10.523 10.831 + geislinger wochenblatt 26.782 27.041 Quellen: IVW und ADA I/2019, Verlagsangabe Verlagsangaben Verbreitungsgebiet
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 6 Verlagsangaben Technische Angaben Technische Grunddaten Anzeigenauftrag/Digitale Druckunterlagen Satzspiegel 319 x 484 mm Anzeigenauftrag Spaltenbreiten 1sp. 2sp. 3sp. 4sp. 5sp. 6sp. 7sp. Mit den Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Anzeigenteil in mm: 43,00 89,00 135,00 181,00 227,00 273,00 319,00 Dokumentangaben Panorama-Anzeigen Satzspiegel 670 x 484 mm Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner Druck Druckverfahren: Offset gemäß DIN ISO 12647-3 mit Telefon- und Faxnummer Druckform: Computer to Plate (CTP) Empfangszeiten Grundschrift Anzeigenteil: Helvetica 8 Punkt = ca. 3 mm Mo.– So. durchgehend Sonderfarben werden grundsätzlich aus dem 4c-Farbmodus aufgebaut (z.B. HKS). Beratung/Betreuung für technische Fragen Verarbeitet werden Composite-Daten mit korrekter Farbseparation. Mo.– Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr, T 0731 156-433, F 0731 156-444 Duplex-Abbildungen im 4c-Farbmodus anlegen. Nach Möglichkeit keine Anlieferung RGB- oder LAB-Daten. Bei gewandelten Daten von RGB/LAB zu CMYK entsprechend Anzeigenschlusszeiten besteht kein Reklamationsrecht. Druckdateien Druckvorlagen bitte nur als geschlossene Dateien digital anliefern oder übertragen, Technische Angaben keine DCS2-Bilder verwenden, CMYK- und Graustufen-Bilder mit 240 dpi, Bilder im Strichbereich ab 600 dpi Rasterweite bis 48 L/cm Formate Rasterform rund, quadratisch oder elliptisch PDF/X-4 (Ausgabebedingung CMYK, WAN-IFRAnewspaper26v5, EPS (Schrift inkludiert) Tonwertumfang lichter Ton 3 % bei technischem Rasterton, Schriften zeichnende Tiefe 90 % Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden oder im EPS/PDF inkludiert sein. Tonwertzunahme 26 % gemessen im 50 %-igen Rasterfeld Schriften, die in Zeichenwege umgewandelt sind, können im Onlineportal nicht anhand des Anzeigentextes recherchiert werden. Für Schriften und Vektorpfade, die zu Bildformaten Strichbreite positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm (JPG, TIFF o.ä.) konvertiert sind, kann keine gute Wiedergabe gewährleistet werden. Dies betrifft Druckunterlagen digital alle Ausgaben der digitalen e-Zeitung (Webauflösung). Begleitunterlagen Für eine farbverbindliche Wiedergabe benötigen wir einen zeitungsgerechten Andruck / Proof gemäß DIN ISO 12647-3 mit Fogra Medienkeil. Liegt kein zeitungsgerechter Andruck / Proof vor, können Ersatzansprüche nicht berücksichtigt werden. Farbandrucke: in 2-facher Ausführung
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 7 Platzierungsbedingungen & Anzeigensonderformate Titelkopfanzeige Anzeigen auf der Titelseite Flying Page göppinger wochenblatt geislinger wochenblatt Wochenblatt Gesamtausgabe göppinger wochenblatt Wochenblatt Gesamtausgabe Festformat 1sp. x 60 mm Festformat 1sp. bis 7sp. x 110 mm Festformat 2 x 1/1 Seite Platzierung rechts und links oben Belegung göppinger wochenblatt Größe wie Seitenformat neben dem Titelkopf geislinger wochenblatt Belegung göppinger wochenblatt Belegung göppinger wochenblatt oder Wochenblatt geislinger wochenblatt geislinger wochenblatt Gesamtausgabe oder Wochenblatt oder Wochenblatt Farbe s/w oder 4c Gesamtausgabe Gesamtausgabe Preisberechnung sw: sw-mm Preis + 25 % Farbe s/w oder 4c Farbe s/w oder 4c 4c: sw-mm Preis + 35 % Preis auf Anfrage Preisberechnung Grund- oder Ortspreis Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen zweifach Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen Technische Angaben & Sonderwerbeformen
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 8 Platzierungsbedingungen & Anzeigensonderformate Inselanzeige Kreuzworträtsel Rubrikensponsoring: Anzeige Wetterkarte oder Horoskop Festformat 2sp. x 75 mm Anzeige in Balkenform zur Wetterkarte oder Belegung nur Wochenblatt dem Horoskop. Gesamtausgabe Diese Platzierung eignet sich bestens für Farbe s/w oder 4c immer wiederkehrende Anzeigenimpulse. Preisberechnung Grund- oder Ortspreis Festformat 2sp. x 50 mm + 20 % Belegung nur Wochenblatt Rabatte 4 Wochen – 10% Gesamtausgabe (Mengenstaffel) 8 Wochen – 20% Farbe s/w oder 4c 12 Wochen – 30% Preisberechnung Grund- oder Ortspreis Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen + 20% Rabatte 4 Wochen – 10% (Mengenstaffel) 8 Wochen – 20% 12 Wochen – 30% Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 9 Platzierungsbedingungen & Anzeigensonderformate Inselanzeige Kleinanzeigen Panoramaseite Die Inselanzeige ist inmitten der Klein- anzeigen platziert. Durch die Größe und die zentrale Position können Sie sich auf einfache Weise von den restlichen Anzeigen abheben. Format Mindestgröße 3sp. x 167 mm Belegung Wochenblatt Gesamt- ausgabe oder in der Kombination mit der Tageszeitung (Ausgabe 145) Di. Tageszeitung + Mi. Wochenblatt Farbe s/w oder 4c Preisberechnung Grund- oder Ortspreis + 10 % Rabatte 4 Wochen – 10% (Mengenstaffel) 8 Wochen – 20% 12 Wochen – 30% Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen Die Panoramaanzeige erstreckt sich in der von Ihnen gewünschten Höhe unter dem Text über zwei ganze Zeitungsseiten und ist ein besonderer Blickfang. Format Mindestgröße 15sp. x 160 mm Belegung nur Wochenblatt Gesamt Farbe s/w oder 4c Anzeigenschluss 3 Werktage vor Erscheinen Preisberechnung Grund- oder Ortspreis Rücktrittstermine 14 Tage vor Erscheinen Sonderwerbeformen
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 10 Anzeigenpreise Grund- und Ortspreise Grundpreise Ortspreise Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE Ortspreise sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. (Gesamtausgabe) ansässig sind. Stellenanzeigen nur in der Gesamtausgabe 147 möglich.1) Stellenanzeigen nur in der Gesamtausgabe 147 möglich.1) Alle Preise in Euro 147 502 500 147 502 500 Gesamtausgabe göppinger geislinger Gesamtausgabe göppinger geislinger göppinger / geislinger wochenblatt wochenblatt göppinger / geislinger wochenblatt wochenblatt wochenblatt wochenblatt s/w-mm-Preis 2,64 2,32 1,23 2,24 1,97 1,04 Preis 1/1 Seite 8.944,32 7.860,16 4.167,24 7.589,12 6.674,36 3.523,52 Farb-mm-Preis 3,56 3,13 1,66 3,03 2,66 1,41 Preis 1/1 Seite 12.061,28 10.604,44 5.624,08 10.265,64 9.012,08 4.777,08 Stellenmarkt: s/w-mm-Preis 2,72 - - 2,31 - - Farb-mm-Preis 3,67 - - 3,12 - - jobs.swp.de – Stellenanzeigen online-Preise für Veröffentlichung Standard HTML und gestaltete individuelle HTML Veröffentlichung als gestaltete Veröffentlichung individuelle HTML inkl. einer Berufsposition, als Standard-HTML optional jede weitere Position zzgl. 65,88 € Größe bis 20 mm bis 100 mm bis 180 mm ab 181 mm Laufzeit in Tagen 7 14 14 30 Grundpreise 12,94 € 31,76 € 111,76 € 240,00 € Ortspreise 11,00 € 27,00 € 95,00 € 204,00 € 1) P rintanzeigen sind nur in Kombination mit Online möglich. Alle Preise zzgl. MwSt. Die Onlinepreise sind nicht rabattfähig.
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 11 Anzeigenpreise – Kombinationen mit Tageszeitung Grund- und Ortspreise Grundpreise Ortspreise Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE Ortspreise sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. (Gesamtausgabe) ansässig sind. Stellenanzeigen nur in der Gesamtausgabe 145 möglich.1), 2) Stellenanzeigen nur in der Gesamtausgabe 145 möglich.1), 2) Alle Preise in Euro 145 144 512 145 144 512 NWZ NWZ Geislinger Zeitung NWZ NWZ Geislinger Zeitung + Geislinger Zeitung + göppinger + geislinger + Geislinger Zeitung + göppinger + geislinger + Wochenblatt gesamt wochenblatt wochenblatt + Wochenblatt gesamt wochenblatt wochenblatt s/w-mm-Preis 5,14 4,14 2,52 4,37 3,52 2,14 Preis 1/1 Seite 17.414,32 14.026,32 8.537,76 14.805,56 11.925,76 7.250,32 Farb-mm-Preis 6,94 5,59 3,40 5,90 4,75 2,89 Preis 1/1 Seite 23.512,72 18.938,92 11.519,20 19.989,20 16.093,00 9.791,32 Stellenmarkt: s/w-mm-Preis 5,72 - - 4,87 - - Farb-mm-Preis 7,57 - - 6,45 - - jobs.swp.de – Stellenanzeigen online-Preise für Veröffentlichung Standard HTML und gestaltete individuelle HTML Veröffentlichung als gestaltete Veröffentlichung individuelle HTML inkl. einer Berufsposition, als Standard-HTML optional jede weitere Position zzgl. 65,88 € Größe bis 20 mm bis 100 mm bis 180 mm ab 181 mm Laufzeit in Tagen 7 14 14 30 Grundpreise 12,94 € 31,76 € 111,76 € 240,00 € Ortspreise 11,00 € 27,00 € 95,00 € 204,00 € 1) Printanzeigen sind nur in Kombination mit Online möglich. Die Onlinepreise sind nicht rabattfähig. 2) Stellenanzeigen in der Ausgabe 145 sind nur in der Vorteilskombi mit DIE WOCHE Wochenendzeitung für Nichtabonnenten) am Samstag buchbar. Anschlusspreis DIE WOCHE 0,43 je mm s/w + 4c (Grundpreis) 0,37 EUR je mm s/w + 4c (Ortspreis) bereits in den Preisen enthalten. Alle Preise zzgl. MwSt. Anzeigenpreise
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 12 Anzeigenpreise– Kontaktanzeigen Anzeigenpreise Grund- und Ortspreise Grund- und Ortspreise Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Ortspreise sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Alle Preise in Euro 147 502 500 Gesamtausgabe göppinger geislinger göppinger / geislinger wochenblatt wochenblatt wochenblatt s/w-mm-Preise Grundpreis 3,18 2,78 1,47 Ortspreis 2,70 2,36 1,25 Farb-mm-Preise Grundpreis 4,28 3,75 1,99 Ortspreis 3,64 3,19 1,69 Alle Preise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 13 Prospektbeilagen Grund- und Ortspreise Grund- und Ortspreise inkl. Mindestlohn zzgl. MwSt. Auszug des Verteilgebietes mit den erforderlichen Beilagen Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der Diese Aufstellung stellt nur einen kleinen Auszug aus unseren vielfältigen Belegungs- SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Ortspreise sind für Firmen die im möglichkeiten dar. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr persönliches Wunschgebiet. Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Region Göppingen Alle Preise bis bis bis bis bis bis R83971 Gruibingen, Auendorf 1.500 in Euro 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g R83950 Eislingen, Ottenbach 8.700 Bad Boll, Heiningen, Aichelberg, Dürnau, 11.350 Grundpreis R83920 77,65 81,18 84,71 88,24 91,77 95,30 Eschenbach, Gammelshausen, Hattenhofen, Schlat, Zell u. A. pro * R83900 Uhingen, Albershausen, GP-Faurndau 9.300 Ortspreis Rechberghausen, Adelberg, Birenbach, 66,00 69,00 72,00 75,00 78,00 81,00 R83930 8.500 pro * Börtlingen, Wäschenbeuren, Wangen R83910 Ebersbach, Schlierbach 7.200 Mindestzahl der beizulegenden Exemplare: 1.000. Geringere Beilagenmengen werden zum Mindestpreis berechnet (1.000 Exemplare der entsprechenden Gewichtsstufe). Folgende 3 Routen sind nur kombiniert und nicht einzeln belegbar! 27.000 Digitale Beilage online – Ihre Beilage auf www.swp.de R83940 Göppingen Stadt 11.000 · Schaltung am Erscheinungstag + an drei weiteren Tagen R83941 Göppingen Stadt 8.000 · Ankündigungsfläche auf der Startseite R83942 Göppingen Stadt mit südl. Vororten 8.000 · mindestens vier Seiten Umfang R83951 Salach 4.900 · Pauschalpreis 365,– € zzgl. MwSt. R83960 Süßen, Donzdorf, Lauterstein, Waldstetten, Degenfeld 10.400 Weitere Informationen erhalten Sie unter T 0 71 61 204-240, F 0 71 61 204-249 oder Summe göppinger wochenblatt gesamt 88.850 E-Mail: anzeigen.nwz@swp.de. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Verteilgebiet. Prospektanzeigenstrecken: Region Geislingen Prospektanzeigenstrecken (Zeitungsformat) sind ab 4 Seiten möglich. Sie werden in Zeitungs-Pa- pierqualität vorproduziert und der aktuellen Ausgabe als Zeitungsbestandteil zugeführt. Preis wird R83980 Geislingen, Geislingen-Weiler, Kuchen, Gingen 14.800 nach individuellen Anforderungen kalkuliert. Sie zählen nicht zum Prospektbeilagenumsatz. Aufhausen, Türkheim, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Deggingen, R83970 7.450 Hohenstadt, Drackenstein, Mühlhausen, Wiesensteig Amstetten, Böhmenkirch, Stötten, Eybach, Waldhausen, Wittingen, R83989 5.000 Hofstett a. Steig Summe geislinger wochenblatt gesamt 27.450 Gesamtsumme göppinger und geislinger wochenblatt 116.300 Prospektbeilagen
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 14 Prospektbeilagen Allgemeine Angaben · MemoStick‰ Wir kleben Sie auf unsere Titelseite BEISPIELVARIANTEN DIE VORTEILE Durch eine auffällige Farbgebung hebt sich der MemoStick® vom redaktionellen STANDARD BOOKLET mit Perforation Umfeld ab. Überdurchschnittlich hohe Rücklaufquoten erreichen Sie bei den Lesern mit Aufruf zu einer Interaktion. dm-drogerie markt GmbH + Co. KG, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe besser in den Tag starten. Zum Beispiel: Herstellung Mit einem Geschenk von Ihrem dm-drogerie markt. Gutscheine, Rabattaktionen, Neueröffnungen, Verteilung Ihre dm-Teams freuen sich auf Sie: dm-drogerie markt Abverkäufe, Spiele, Verlosungen in Ulm, Neu-Ulm und Senden Gratis für Sie. VARIANTEN Preis per 1.000 Stück Ortspreise Grundpreise MEMBERSHIP CARD BOOKLET 6-seitig Standard 129,00 € 151,76 € Coupon Notes mit Perforation +12,00 € +14,12 € Booklet 4-seitig +12,00 € +14,12 € Booklet mehrseitig auf Anfrage auf Anfrage Membership Cards +12,00 € +14,12 € Alle Preise in Euro zzgl. MwSt., Preise sind nicht rabattfähig. Ortspreise gelten für Firmen im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE. Grundpreise gelten für • Bereits vorhandene Sonderformen ohne Aufpreis. Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE ansässig sind. Diverse weitere Gestaltungsmöglichkeiten auf Anfrage. • Standardlieferzeit: 15 Arbeitstage (Mo–Fr), Membership Cards & Booklets 25 Arbeitstage, jeweils ab Druckfreigabe bis 16.00 Uhr eines Arbeitstages. MINDESTAUFLAGE MemoStick® ist nicht in allen Ausgaben technisch möglich. Preise können je nach Standard / Coupon Notes Booklet Membership Card Lokalausgabe unterschiedlich sein. Weitere Informationen, Aufpreise, Beratung und Verkauf bei Ihrem persönlichen Mediaberater oder unter: 12.500 Stück 25.000 Stück 25.000 Stück T 07161 204-240 oder -241 , E-Mail: anzeigen.nwz@swp.de
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 15 Vorgaben für die technische Beschaffenheit von Fremdbeilagen* Angaben zum Produkt Richtlinien zur Verarbeitung 1. Format 5. Falzarten • Mindestformat 105 x 170 mm • Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel oder Mittenfalz verarbeitet sein. • Maximalformat Leporello (Z) und Altarfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und Rheinisches Format Höhe 250 mm, Breite 325 mm sind deshalb nicht zu verarbeiten. Berliner Format Höhe 230 mm, Breite 310 mm • Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen 2. Einzelblätter den Falz an der langen Seite aufweisen. • Einzelblätter im Format 105 x 170 mm dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m² 6. Beschnitt nicht unterschreiten. • Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. • Einzelblätter mit Formaten größer als 105 x 170 mm bis DIN A 4 müssen ein • Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Flächengewicht von mindestens 120 g/m² aufweisen. 7. Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten) • Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. • Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. 3. Mehrseitige Beilagen • Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit • Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat (z.B. auf Zeitungspapier) müssen einen dem Verlag notwendig. Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals • Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformaten, Warenmustern zu falzen. oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich. 4. Gewichte 8. Draht-Rückenheftung • Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten und 8 g nicht unterschreiten. Liegt es darüber bzw. darunter, ist eine Rückfrage beim jeweiligen • Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss Zeitungsverlag erforderlich. die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. • Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Prospektbeilagen MemoStick‰ techn. Beschaffenheit
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 16 Vorgaben für die technische Beschaffenheit von Fremdbeilagen* Richtlinien für Verpackung und Transport Hinweise zum Materialeinsatz 9. Anlieferungszustand 12. Packmitteleinsatz • Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige • Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung 13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial notwendig wird. • Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. • Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene • Palettenbänder sollen aus Stahl sein. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein • Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder Verbundmaterial eingesetzt werden. mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagen Richtlinien zur Abwicklung • Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80-100 mm aufweisen, 14. Begleitpapiere (Lieferscheine) damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht begleitet sein, der folgende Angaben enthalten sollte: und auch nicht zweckmäßig. • Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben 11. Palettierung • Einsteck- bzw. Erscheinungstermin • Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen • Auftraggeber der Beilage sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. • Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen ist der Palettenboden mit einem • Auslieferungstermin des Beilagenherstellers stabilen Karton abzudecken. • Absender und Empfänger Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden • Anzahl der Paletten werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettenstapel umreift oder • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder Ferner sind erforderlich: umgebogen werden. • Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte • Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer • Raum für Vermerke Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein. * Diese Richtlinien wurden den Empfehlungen für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen in Tages- zeitungen, herausgegeben vom Bundesverband Druck e.V., entnommen. Punkt 1 und 3 enthalten eine verlagsbezogene Ergänzung.
Neuwied Mayen Prüm Koblenz Daun Hof Coburg Selb Kulmbach Schweinfurt Bingen Aschaffenburg Trier Würzburg Bamberg Bayreuth RHEINLAND-PFALZ Worms Kitzingen Weiden Wertheim Ludwigshafen Mannheim Amberg Fürth Nürnberg Kaiserslautern Heidelberg Ansbach Schwandorf Landau Künzelsau Roth Pirmasens Heilbronn Öhringen Neumarkt Cham 77,4% Karlsruhe Eppingen Ludwigsburg Regensburg Pappenheim Pforzheim Straubing Aalen Ingolstadt Stuttgart Deggendorf DER LESER DER Tübingen Heidenheim Donauwörth Passau REGIOSMART TITEL Offenburg BADEN- Reutlingen Augsburg Landshut haben eine Tageszeitung Lahr WÜRTTEMBERG Ulm Neu-Ulm abonniert (entspricht Rottweil Biberach 2,8 Mio. Menschen). Freiburg Villingen-Schwenningen Memmingen München Waldkraiburg Landsberg Ravensburg Konstanz Rosenheim Friedrichshafen Kempten GEBÜNDELTE MEDIA-POWER Regionale Mediakampagnen im Südwesten mit ihren Print- und Digital-Produkten werden für Werbekunden und Agenturen jetzt richtig smart! Die gebündelte Reich- rund 90% der kaufkräftigen Einwohner. Vom traditionellen Print-Zeitungstitel bis zur 61,6% weite des umfangreichen Portfolios von elf Social-Media-Kampagne inklusive Bewegt- DER LESER DER Verlags- und Medienhäusern liefert dabei bild sind die Kombinationsmöglichkeiten REGIOSMART TITEL den Schlüssel zum Erfolg. ebenso vielfältig wie die Flächenausdeh- verfügen über ein HHNE Der Südwesten ist eine prosperierende nung der REGIOSMART-Verlage. von 2.500 € und mehr. Region: Starkes Wachstum, hohe Beschäfti- gung, große Kaufkraft. Die in dieser Region Weitere Informationen erhalten Sie unter ansässigen Medienunternehmen erreichen www.regiosmart.com LEISTUNGEN >> Tageszeitungen >> Regionales TV >> Wochenblätter >> Social Media >> Abdeckblätter >> Displaywerbung >> Magazine >> Mobile >> Direktverteilung >> Website Gestaltung >> Radio >> Textservice Prospektbeilagen techn. Beschaffenheit Regio Smart
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 18 Staufen Plus WIR BEWEGEN MENSCHEN... MESSEN | EVENTS | PRINT | ONLINE | FOTOGRAFIE MANFRED-WÖRNER-STR. 148 73037 GÖPPINGEN FON: 07161 / 504 38 33 MESSE MESSE SPORT-EVENT MESSE Vitawell Bauen-Wohnen Barbarossa Bildungsmesse Gesundheitsmesse Modernisieren Berglauf 15.-16. Februar 2020 27.-29. März 2020 17. Mai 2020 7. November 2020 Werfthalle Göppingen Werfthalle Göppingen Werfthalle Göppingen Werfthalle Göppingen WWW.STAUFEN-PLUS.DE
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Begriffe entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 1.1. „ Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ein Vertrag 3.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab- über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und/oder ein Vertrag über die Beile- schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form gung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (im nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn Folgenden der „Auftraggeber“) in einer Druckschrift eines Unternehmens der Unternehmens- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent- gruppe Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG zum Zweck der Verbreitung. lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, 1.2. U nternehmen der Unternehmensgruppe Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG sind: Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. - Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Frauenstraße 77, 89073 Ulm; 3.6. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der - NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH, Frauenstraße 77, 89073 Ulm; Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenom- - SVH Schwäbisches Verlagshaus GmbH & Co. KG, Frauenstraße 77, 89073 Ulm; men. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. - SWP Mediaservice GmbH, Römerstraße 19, 72555 Metzingen 3.7. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen mindestens acht Seiten Umfang haben oder - GEISLINGER ZEITUNG, Hauptstraße 38, 73312 Geislingen; bei vier und sechs Seiten gefalzt angeliefert werden. In jedem Fall müssen sie sich erkennbar Die Unternehmen der Unternehmensgruppe Neue Pressegesellschaft vom redaktionellen und vom Anzeigenteil der Zeitung unterscheiden. Ansonsten werden die mbH & Co. KG werden im Folgenden als „Verlag“ bezeichnet. Beilagen nicht angenommen. 1.3. „ Abschluss“ ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen oder mehrerer Beilagen. 3.8. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt Die Schaltung der einzelnen Anzeigen und/oder Beilagen kann terminlich fest vereinbart sein wird – ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen. oder auf Abruf erfolgen. 4. Termine 1.4. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- rechnet werden können (§ 13 BGB). räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwi- 2. Geltungsbereich ckeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröf- Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Aufträge und Abschlüsse. Sie sind auch die ver- fentlicht wird. tragliche Grundlage für künftige Aufträge und Abschlüsse, auch die einzelnen Abrufe, auch, 5. Gestaltung und Platzierung der Anzeigen wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. AGB des Auftraggebers kommen 5.1. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an ande- nicht zur Anwendung, es sei denn, der Verlag hat der Geltung der AGB des Auftraggebers aus- re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei- drücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn dem Ver- gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ und gegebenenfalls lag AGB des Auftraggebers bekannt sind und der Verlag diesen nicht ausdrücklich widerspricht. einer grafischen Abgrenzung vom redaktionellen Teil deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss und Ablehnung von Aufträgen 5.2. Probe-/Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail als PDF geliefert. 3.1. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftragge- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe-/ ber (Angebot) und der Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen, sofern der Übersendung des Probe-/Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. dies für die betreffende Druckschrift bzw. die betreffende Ausgabe vorgesehen ist. Informati- 5.3. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, onen zu OBS können unter www.obs-portal.de abgerufen werden. tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 3.2. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren 5.4. Sollen Anzeigen oder Fremdbeilagen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Annahme durch den Verlag bindend. Beilagen sind dem Verlag spätestens 14 Tage vor dem Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift des Verlages veröffentlicht werden, Beilegungstermin vorzulegen. bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ansonsten kann der Verlag die 3.3. Bei Abschlüssen kommt der Anzeigenauftrag mit Abruf der einzelnen Anzeige oder Beilage Platzierung bestimmen. und der Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform zustande. 5.5. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus- 3.4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis drücklichen Vereinbarung bedarf. Staufen Plus AGBs
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 20 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 6. Zifferanzeigen 9. Kündigung 6.1. Bei Zifferanzeigen hat der Auftraggeber die Wahl, ob er die an ihn gerichteten Zuschriften 9.1. Die Kündigung eines Auftrages bedarf der Textform. abholt oder ihm diese per Post übersandt werden. Für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter- 9.2. Im Falle der Kündigung eines Anzeigenauftrages hat der Verlag Anspruch auf Erstattung der gabe der Angebote wendet der Verlag die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. angefallenen Kosten. Erfolgt die Kündigung nach Anzeigenannahmeschluss, so hat der Auf- 6.2. Wählt der Auftraggeber die Abholung, so werden die Eingänge auf Zifferanzeigen vier Wochen traggeber das Entgelt für die Anzeige zu entrichten. aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. 9.3. Beilagenaufträge müssen spätestens 14 Tage vor dem Erscheinungstermin gekündigt werden. 6.3. Wählt der Auftraggeber die Zusendung, so trägt er die dadurch anfallenden Kosten. Einschrei- Bei verspäteter Kündigung hat der Verlag Anspruch auf eine Ausfallvergütung in Höhe von bebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden wie alle anderen Zuschriften auf Ziffernan- 50 % des Entgelts, welches bei Durchführung des Auftrages angefallen wäre, berechnet auf zeigen nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Briefe, die das zulässige Format DIN der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen 10. Gewährleistung sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall über den 10.1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch Eingang der Sendung informiert und kann diese binnen vier Wochen abholen; danach wird die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. sie vernichtet. 10.2. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche 6.4. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehen- Sorgfalt an, haftet aber nicht für Übermittlungsfehler des Auftraggebers. Bei fernmündlich den Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeut- 7. Anzeigentext und Druckunterlagen licher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 7.1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte 10.3. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvoll- Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie 7.2. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung in Textform an den Auftraggeber Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz- 8. Beilagen anzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung 8.1. Bei Beilagenaufträgen sind ein Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung aus wettbewerbs- oder Rücktritt vom Vertrag. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Män- rechtlichen Gründen nicht möglich. geln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht 8.2. Bei Beilagen mit einer oder mehreren innenliegenden Beilagen ist eine vorherige Prüfung auf werden. maschinelle Durchführbarkeit zwingend notwendig. Je eingelegter Beilage kann ein Aufschlag 10.4. Bei Beilagen gilt für Einsteckfehler aus technischen Gründen eine Toleranzgrenze von 2 %. in Höhe von 20 % erhoben werden. 10.5. Eventuelle Beanstandungen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung von 8.3. In Postvertriebstücke werden Prospektbeilagen nicht beigelegt, sofern nicht ausdrücklich et- Beilagen können – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – nur innerhalb von vier Wochen was Abweichendes vereinbart wird. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung fallen für den nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Auftraggeber zusätzliche Kosten gemäß der Postgebührenordnung an. 11. Haftung 8.4. Beilagen müssen spätestens vier Tage vor Beilegung frei Haus an die vom Verlag angegebe- 11.1. Der Verlag haftet auf Schadensersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- ne Versandanschrift geliefert werden. Bei Terminüberschreitungen ist eine Ausführung des pers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlages, eines der gesetzlichen Beilagenauftrages nicht möglich. Die Beilagen müssen in einwandfreiem Zustand angeliefert Vertreter des Verlages oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung können die Stückzahl und der einwandfreie die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlages, eines der Zustand der einzelnen Beilagen nicht überprüft werden; diese Prüfung bleibt dem Tag der gesetzlichen Vertreters des Verlages oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei Beilegung vorbehalten. Fehlen zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.5. Die Anforderungen an die technische Beschaffenheit von Beilagen ergeben sich aus den Me- 11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ord- diadaten mit Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Er- 8.6. Es besteht kein Anspruch auf die maschinelle Verarbeitung von Beilagen. füllung der Auftraggeber vertrau-en darf, haftet der Verlag für jede Fahrlässigkeit, jedoch
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 21 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 % Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzan- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der sprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, 11.3. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, ein- dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. schließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen. 12.6. Abweichend von Ziffer 12.5. berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezo- 11.4.Soweit die Schadensersatzhaftung des Verlages ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gene Auflagendaten veröffentlichen und weniger als zwei Mal wöchentlich erscheinen, nur auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage von bis zu 500.000 Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages. Exemplaren 10 % und bei einer Auflage von über 500.000 Exemplaren 5 % überschreitet 11.5. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung (Schwankungsbreite). Die Höhe der Preisminderung errechnet sich aus der prozentualen Ab- auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein weichung von der garantierten Auflage abzüglich der nach vorstehendem Satz berechneten Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder zulässigen Schwankungsbreite. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte Beilagen geleistet. verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr 12. Preise aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom 12.1. Für die Anzeigen und Beilagen gelten die Preise gemäß jeweils aktueller Preisliste. Bei Ände- Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. rung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Aufträge sofort in Kraft. Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung 12.2. Schaltet der Auftraggeber bei Abschlüssen innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4. der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen, so Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die kann er für den Abschluss und die weiteren Anzeigen insgesamt den Rabatt der Mengenstaffel mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenun- in Anspruch nehmen, in welche gemäß Mediadaten die Gesamtmenge der Anzeigen fällt. terschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung 12.3. Wird ein Abschluss aus Umständen nicht vollständig erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter- gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Menge entsprechenden Rabatt als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt mindestens 2.600,00 € beträgt. im Risikobereich des Verlages beruht. 12.7. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer 12.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie vom Auf- Kapitalbeteiligung von mehr als 50 %. Ein Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich or- traggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter ganisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammen- Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. schluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüs- 12.5. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch sen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten 12.8. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zuzüglich durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet. verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) 12.9. Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich der Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist Verlag das Recht vor, Sonderpreise festzulegen. nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe 13. Werbungsmittler und Werbeagenturen beträgt: 13.1. Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unab- bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 % hängig vom Werbungtreibenden sind. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % 13.2. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. AGBs
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht pro- rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche ge- visioniert. gen den Verlag zu. Wird der Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, trägt 14. Zahlung der Auftraggeber die dem Verlag entstehenden Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste. 14.1. Soweit nicht Vorauszahlung erfolgt, sich nicht aus der aktuellen Preisliste oder diesen AGB et- 15.2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderli- was Abweichendes ergibt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rech- chen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zeitlich und in- nungen des Verlages sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. haltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte 14.2. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen u.a. zur Schaltung mittels aller be- 14.3. Hat der Auftraggeber zur Zahlung der Rechnung ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, muss kannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. die Vorabankündigung (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren nicht spätestens 14 15.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Texte und Bilder in Online-Medien teilweise Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch den Verlag (Zahlungsempfänger) versandt werden, im HTML-Format veröffentlicht werden. Ein Zugriff durch Dritte auf Insertionen, die in Online- sondern spätestens zwei Tage vor Fälligkeit. Medien, derzeit insbesondere in den Online-Rubrikenmärkten, veröffentlicht werden, kann 14.4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, von dem betreffenden Zeit- daher nicht rechtssicher ausgeschlossen werden. punkt ab Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Verbrau- 15.4. Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in der Zeitung erklärt sich der chern von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu Inserent auch mit der Verbreitung des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags ein- verlangen. Die Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine verstanden. geringere Belastung nachweist; das Recht des Verlages, einen nachgewiesenen höheren 16. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung und Schlichtung Schaden geltend zu machen, bleibt durch vorstehende Bestimmungen unberührt. 16.1. A ußergerichtliche Online-Streitbeilegung (für Verbraucher): 14.5. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Die Europäische Kommission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlie- http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. gen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berech- 16.2. S chlichtung: tigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen Der Verlag nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des teil. Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand 14.6. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch, je nach Art und Umfang des Anzeigenauf- 17.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. trages, einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine 17.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Verbreitung der Anzeige. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt 14.7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Män- sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. gelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegen- Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss 15. Rechte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver- 15.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Anzeige, legt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Beilage) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des 18. Anwendbares Recht Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Urheber-, Persönlichkeits-, Wett- Verträge zwischen den Parteien und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik bewerbs-, Marken- oder anderer Schutzrechtsverlet-zungen entstehen können, einschließ- Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. lich der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den 19. Widerrufsrecht von Verbrauchern Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung 19.1. Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) abschließen, gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen haben Sie folgendes … (siehe Widerufsrecht auf nächster Seite)
Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020, Seite 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Datenschutz Widerrufsbelehrung Informationen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Widerrufsrecht der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist die Neue Presse- Um Ihr Widerrufsrechts auszuüben, müssen Sie uns (Neue Württembergische Zeitung, Rosenstraße 24, 73033 gesellschaft (NPG) mbH & Co. KG, Frauenstraße 77, 89073 Ulm, Telefon: 0731 156 0, E-Mail: Göppingen, E-Mail: anzeigen.nwz@swp.de, Telefax: 07161 204-249 oder Geislinger Zeitung, Hauptstraße 38, marketing@neue-pressegesellschaft.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie 73302 Geislingen, E-Mail: geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de, Telefax: 07331 202-40) mittels einer eindeutigen unter Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, - Datenschutzbeauftragter -, Frauenstraße 77, Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu 89073 Ulm, E-Mail: datenschutz@swp.de. widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wir verwenden Ihre Angaben zur Vertragsdurchführung einer Bestellung bzw. eines Abon- Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. nements (Rechtsgrundlage: Art. 6 (1) (b) DS-GVO) und zur Aufbewahrung entsprechend den Folgen des Widerrufs handels- und steuerrechtlichen Pflichten (Art. 6 (1) (c) DS-GVO). Wir verwenden Ihren Namen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließ- und Ihre Anschrift auch zur weiteren Information über interessante Produkte und Dienstleis- lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der tungen (Art. 6 (1) (f) DS-GVO) und stellen diese weiteren Tochterunternehmen der NPG zur Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens Bewerbung von deren Leistungen bereit (Art. 6 (1) (f) DS-GVO). Unser berechtigtes Interesse binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei besteht in der Förderung des Absatzes unserer Leistungen und unserer NPG-Tochterunter- uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüngli- chen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem nehmen sowie der Neukundengewinnung. Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen Ihre Daten speichern wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach Abschluss der Be- während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem stellung bzw. des Kaufs/Abonnements nach den gesetzlichen Vorschriften für sechs Jahre Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen bzw. zehn Jahre. Für die Vertragsdurchführung werden wir durch Dienstleister, Transport- und Dienstleistungen entspricht. Versandunternehmen unterstützt. Zur Aufbereitung der Daten, der Erstellung und Versen- dung der Werbung unterstützen uns hierauf spezialisierte Dienstleister. Diesen legen wir im 19.2. Muster-Widerrufsformular für Verbraucher: Rahmen der Unterstützung personenbezogene Daten offen. Personenbezogene Daten über fällige unbezahlte und unbestrittene Forderungen können wir vier Wochen nach Zugang der Muster-Widerrufsformular ersten von mind. zwei schriftlichen Mahnungen, bei der wir Sie über eine mögliche Berück- (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) sichtigung der Forderungsdaten durch Auskunfteien unterrichten, an die Auskunfteien über- -A n Neue Württembergische Zeitung, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen, E-Mail: anzeigen.nwz@swp.de, mitteln, die diese Daten bei berechtigtem Interesse auch anderen Unternehmen zur Bonitäts- Telefax: 07161 204-249 oder Geislinger Zeitung, Hauptstraße 38, 73302 Geislingen, prüfung zur Verfügung stellt.Wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, so kann die Bestellung, E-Mail: geislinger-zeitung.anzeigen@swp.de, Telefax: 07331 202-40 bzw. das Abonnement nicht abgeschlossen werden, sonstige vertragsbezogene Anfragen - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag können nicht bearbeitet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten für Zwecke der Werbung sowie über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Übermittlung an weitere Unternehmen, bis Sie der jeweiligen Verarbeitung widersprechen. - Bestellt am (*) /erhalten am (*) Die Bereitstellung Ihrer Daten für diese Zwecke ist weder gesetzlich oder vertraglich vorge- - Name des/der Verbraucher(s) sehen, noch für einen Vertragsschluss erforderlich. - Anschrift des/der Verbraucher(s) Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und/ - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum oder Übermittlung an weitere Unternehmen jederzeit widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite (*) Unzutreffendes streichen. www.swp.de/privacy oder auf Nachfrage von uns. Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Im Fall einer Verarbeitung nach Art. 6 (1) (e) der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG finden Sie unter www.swp.de/agb und (f) DS-GVO haben Sie daneben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Soweit Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. AGBs
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