Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 9.6.2021 - Stadt Graz
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Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung am 9.6.2021 Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Wolfgang Palle begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Beirates auf Zoom und eröffnet die Sitzung. Herr Palle berichtet zu Beginn von der Petition zum Thema Schule, die der Beirat vor der Corona-Pandemie formuliert und eingebracht hat. Nachdem es schon Kontakt mit Stadtrat Kurt Hohensinner und den Landesrätinnen Doris Kampus und Juliane Bogner-Strauß gegeben hat, wurden die weiteren Schritte durch die Pandemie verzögert. Nun wurde jedoch ein konkreter Termin mit Frau Bogner-Strauß fixiert um das Thema wieder voranzubringen. (Nachtrag: Mittlerweile hat es ein Gespräch im Büro der Bildungs-Landesrätin gegeben und die Petition wurde im Landtag eingereicht). Sozialunterstützung Herr Walter Purkarthofer ist Leiter des Fachbereichs Sozialunterstützung im Sozialamt. Er präsentiert das neue Sozialunterstützungs-Gesetz, das ab Juli das bisherige Mindestsicherungs-Gesetz ersetzt. In Graz beziehen derzeit etwa 9000 Menschen Mindestsicherung. Davon sind 2578 Personen Männer, 2677 Frauen und 3089 Kinder. Aufgeteilt nach Herkunft sind es etwa 42% österreichische Staatsbürger, 6% aus der EU und rund 51% Drittstaatsangehörige, die Mindestsicherung in Graz beziehen. Betrachtet man die Lebens- und Wohnsituation, ist die Mehrzahl der Bezieherinnen und Bezieher mit 61% alleinstehend, 15% alleinerziehende Personen, 14% Paare mit Kindern, 4% Paare ohne Kinder und etwa 6% in anderen Haushaltstypen. Die Mindestsicherung ist gegenüber den Kosten für Pflegeheime und der Behindertenhilfe der geringere Teil der gesamten Ausgaben im Sozialbereich. Dennoch wird in der Öffentlichkeit und 1
der Politik öfter über dieses Thema gesprochen, wohl auch, da es viele Personen mit Migrationshintergrund betrifft. Nach Alter gestaffelt sind Kinder bis 14 Jahren an erster Stelle der Bezieherinnen und Bezieher. Einen größeren Teil findet man auch im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, da es hier öfter zu einer Umorientierung im Leben und Beruf kommt. Die Statistik belegt auch, dass über 70% der Bezieherinnnen und Bezieher die Mindestsicherung zur Aufstockung beziehen, also in einer Beschäftigung oder beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind und somit auch andere Einkünfte und Unterstützungen beziehen. Herr Purkarthofer erklärt nun die Grundlagen des neuen Sozialunterstützungs- Gesetzes. Das Ziel besteht in der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs, sowie in der dauerhaften Eingliederung, beziehungsweise Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Wichtig ist der Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft. Damit sind alle Personen in einem Haushalt gemeint. In dieser Wirtschaftsgemeinschaft kann es Personen geben, die eine Mindestsicherung beziehen, und andere, die einen Beruf ausüben und deren Einkommen zur Berechnung einbezogen wird. Nicht zu einer Wirtschaftsgemeinschaft zählen Kinder von alleinerziehenden Personen oder eine 24-Stunden Pflege, auch Frauenschutz- oder Obdachlosen-Einrichtungen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung werden nicht als Wirtschaftsgemeinschaft definiert. Die Lebenssituation wirkt sich auf die Höhe der Leistung aus. Der Höchstsatz beträgt 949€. Wohnen mehrere bezugsberechtigte Personen zusammen, bekommen die einzelnen Personen nicht den Höchstsatz von 949€ ausbezahlt, sondern nur mehr 70%, da sie als Wirtschaftsgemeinschaft gewisse Ausgaben teilen. Bezugsberechtigt sind nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und sich auch tatsächlich in der Steiermark aufhalten. Außerdem müssen sie zu einem dauernden Aufenthalt in Österreich berechtigt sein und sich seit 2
mindestens fünf Jahren in Österreich aufhalten. Man muss die Unterstützungsbedürftigkeit nachweisen und es muss zuerst versucht werden alle anderen Mittel auszuschöpfen, wie zum Beispiel vorhandenes Vermögen oder Leistungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen oder Lebensgefährtinnen und Gefährten. Man muss auch für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Zum Einsatz der eigenen Mittel zählen auch Einkommen oder Vermögen im Ausland. Beim Vermögen gilt ein Freibetrag bis etwa 5000€, alles darüber muss aufgebraucht sein, bevor man Sozialunterstützung beziehen kann. Bezieht jemand ein kleines Einkommen, werden nur 65% des Einkommens zur Berechnung herangezogen, damit es einen Anreiz gibt, die Beschäftigung weiter auszuüben. Hat man keine Arbeit, muss man die Bereitschaft zeigen, eine Arbeit zu finden, also Bewerbungen schreiben und zu Bewerbungsgesprächen erscheinen, sonst kommt es zu Kürzungen der Sozialunterstützung. Dies gilt nicht für Personen, die nicht arbeitsfähig sind. Es ist ein Ziel der neuen Sozialunterstützung, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Die Höhe der Unterstützung in einer Bezugsgemeinschaft, also aller bezugsberechtigter Personen in einem Haushalt, ist gestaffelt. So bekommt man für die ersten drei Kinder jeweils 21%, ab dem vierten Kind nur mehr 17,5% des Höchstsatzes. Die Bestandteile der Sozialunterstützung betreffen die Deckung des Lebensunterhaltes, den Wohnbedarf, eine Wohnkosten-Pauschale, die Krankenversicherung und diverse Zuschläge bei Bedarf. Das neue Gesetz bringt auch hier Änderungen, so werden für den Lebensunterhalt nur mehr 60% des Höchstsatzes direkt ausbezahlt, statt wie früher 75%. Auch die Wohnkostenpauschale ist in der Steiermark mit 20% des Höchstsatzes niedriger als in Bundesländern mit höheren Mietkosten. Bei Härtefällen gibt es auch Zuschläge oder die Übernahme von gewissen Kosten, wenn zum Beispiel die Waschmaschine kaputt wird. Das Sozialamt bietet auch Beratungen und Case-Management in besonderen 3
Lebenslagen. Personen, die eine Sozialunterstützung beantragen, müssen beim Verfahren mitwirken und notwendige Unterlagen und Nachweise vorlegen. Wenn eine Notlage besteht und das Verfahren zur Sozialunterstützung noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Überbrückungshilfe gewährt werden. Wenn sich bei Einkünften oder dem Vermögen etwas ändert, muss das gemeldet werden. Wird Sozialunterstützung unberechtigt bezogen, besteht eine Pflicht zur Rückerstattung der Hilfen, oder die Behörde behält gewisse Beträge bei darauffolgenden Leistungen ein. Das neue Gesetz gilt ab 1.7.2021, es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2021 bei gültigen Bescheiden. Für Menschen mit Behinderung soll es künftig auch möglich sein, Sachleistungen wie Wohn- oder Freizeitassistenz als Geldleistung zu beziehen um sich selbstständig Assistenz zu organisieren. Auch können Menschen mit Behinderung leichter krankenversichert werden, beim bisherigen Gesetz bestanden einige Lücken. Grundsätzlich haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Umständen Anrecht auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Mietzinsbeihilfe nach dem Behindertengesetz. Kontakt: Referat für Sozialunterstützung Schmiedgasse 26, 8010 Graz Telefon: 0316 872-6450 E-Mail: sozialunterstuetzung@stadt.graz.at Barrierefreie WC-Anlagen Frau Martina Kauder und Herr David Heinrich von der Abteilung für Reinigung und Service der GBG sind zu Gast im Beirat. Die Abteilung ist auch zuständig für die öffentlichen WC-Anlagen und die Behinderten-WCs, sowie deren Reinigung in Graz. Herr Palle bedankt sich bei Frau Kauder, dass Anfragen des Beirates immer sehr gut bearbeitet werden. Christian Grübl ist Rollstuhlfahrer, er berichtet, dass er 4
manchmal Schwierigkeiten hat, die Tür bei manchen Behinderten-WCs zu öffnen, da der Schließmechanismus zu stark eingestellt ist. Herr Heinrich möchte sich um das Problem kümmern. Herr Matthias Grasser merkt an, dass in der WC-Anlage am Schloßbergplatz manchmal Privatgegenstände des Reinigungspersonals abgestellt werden, was teilweise den Zugang erschwert. Wieder einmal wird über das Behinderten-WC am Jakominiplatz diskutiert, das regelmäßig von Gästen der Stände benutzt und verschmutzt wird. Herr Palle plädiert für ein neues Behinderten-WC direkt am Jakominiplatz. Manche Menschen mit Behinderung würden auch eine WC-Anlage mit einer Liege-Möglichkeit zur Reinigung und Versorgung benötigen, wie es sie teilweise in anderen Ländern gibt. Herr Palle kann sich vorstellen, dass dies ein Vorzeigeprojekt für die Stadt Graz sein könnte, aber der notwendige zusätzliche Platz macht eine Umsetzung schwierig. Frau Anna König ist in die Planung von öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen WC-Anlagen involviert. Es wird einen runden Tisch geben, bei dem auch das Referat für barrierefreies Bauen teilnehmen wird. Dort wird über die Planung der öffentlichen Anlagen diskutiert; sollte es Bedarf nach zusätzlichen Behinderten-WCs geben, wird dies in die Planungen einbezogen. Didi Ogris betont, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten an solchen Besprechungen teilnehmen. Eine Liste der öffentlichen, sowie der barrierefreien WC-Anlagen in Graz findet man unter dem Link: https://www.gbg.graz.at/cms/dokumente/10327610/8ae2998d/%C3%96ffnungszeite n%20WC%20-%20Anlagen.pdf Kontakt: GBG Gebäude- und Baumanagement Team Reinigung und Service 5
Telefon: 0316 872-8681 E-Mail: martina.kauder@gbg.graz.at Sanierung des Gemeinderats-Saals Frau Constanze Koch-Schmuckerschlag und Herr Andreas Ledl berichten von den Sanierungsarbeiten im Gemeinderats-Saal der Stadt Graz. Einerseits wurden Ausstattung und Technik modernisiert, auf der anderen Seite war es wichtig den Denkmalschutz einzuhalten. Es wird nun möglich sein, die Sitzungen des Gemeinderats live im Internet zu übertragen. Die induktive Höranlage wurde erneuert. Die schweren Holztüren können jetzt automatisch geöffnet werden. Für Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, besteht nun über eine Rampe Zugang zum Podest, beziehungsweise dem Rednerpult, das auch höhenverstellbar ist. In der Zuschauer-Galerie gibt es zwei Rollstuhlplätze, über Bildschirme kann man die Sitzung nun besser verfolgen. In der Garderobe gibt es abgesenkte Haken für Rollstuhlfahrerinnen und Fahrer. Auch der Stadtsenats-Sitzungssaal, in dem die Sitzungen des Beirates abgehalten werden, wurde besser ausgestattet, es gibt nun einen großen Bildschirm für Präsentationen. Frau Koch-Schmuckerschlag berichtet von der Sanierung der Schmiedgasse und anderen Sanierungen von Gassen und Straßen. Ein wichtiges Thema ist der Belag, der verwendet wird, und ob das Kleinstein-Pflaster gut mit dem Rollstuhl befahren werden kann. Dazu wird es eine Begutachtung mit Menschen mit Behinderung geben, ob der Belag den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Ein weiteres Thema ist die Situation von Querungen in Haltestellenbereichen. Oft muss im Haltestellenbereich auch ein Radweg überquert werden, es gilt diese Bereiche mit taktilen Bodenmarkierungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sicherer zu gestalten. Zusätzlich wird gerade im Bereich der Keplerstraße eine neue gelbe Bodenmarkierung getestet, damit Radfahrerinnen und Radfahrer erkennen, dass sie sich einem sensiblen Übergang nähern und langsamer fahren müssen. Diese 6
Markierung soll auch bei der Haltestelle Keplerbrücke angebracht werden. Woche der Inklusion Herr Palle berichtet von der Woche der Inklusion von 5. bis 9. Juli in Graz. Neben der Präsentation von Schaufenster-Puppen mit Behinderung in verschiedenen Geschäften und Veranstaltungen wird es umfassende Informationen auf der Internetseite www.graz.at/info-behinderung geben. Alle Vereine und Organisationen im Behindertenbereich haben dort für längere Zeit die Möglichkeit ihre Angebote zu präsentieren. Die Seite wird sehr gut beworben, und es gibt kurze Videos von Betroffenen auf sozialen Kanälen. Für das Protokoll Alfons Rupp 7
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