Hygiene- und Sicherheitskonzept - Für einen Veranstaltungsbetrieb während der Covid-19-Pandemie
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A M 02 .1 0 . 2 02 1 M U S I K- U N D KO N G R E S S H A L L E LÜBECK Hygiene- und Sicherheitskonzept Für einen Veranstaltungsbetrieb während der Covid-19-Pandemie Stand: 09/2021
Corona-Regeln 3G – getestet, geimpft, genesen Zutritt auf das Gelände haben nur Personen mit aktuellem negativem Testnach- weis, mit Impfnachweis oder mit Nachweis der Genesung von einer SARS-CoV2- Infektion. Zur Legitimation bitte einen Personalausweis mitführen! Geimpft* Bitte Impfpass bzw. digitalen Nachweis (Cov-App) bereithalten/vorzeigen Genesen* Bitte ärztlichen Nachweis/Bestätigung über Genesung bereithalten/vorzeigen Getestet Freitags: Bitte negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 h alt, von offizieller Stelle) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 h alt, von offizieller Stelle) vorzeigen. Samstag vor Kongressbeginn für alle Ungeimpften, unabhängig eines noch gülti- gen Zeitraums des Tests davor: Test an einer Teststation vor Ort (kostenlos). Neu: Mund-Nasen-Schutz (freiwillig) Neu: Abstandsempfehlung 1,5 m Es besteht ein Lüftungskonzept für alle Räumlichkeiten. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und die Hust- und Nieseti- kette. Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel. * Geimpfte und genesene Personen führen selbstständig einen von der GTÜ kostenlos zur Verfügung gestellten Selbsttest am Samstagmorgen vor Beginn der Veranstaltung durch. 2 GTÜ-Bundeskongress
Öffnungszeiten der Teststation + Donnerstag, 30.09. 14 – 18 Uhr + Freitag, 01.10. 14 – 20 Uhr + Samstag, 02.10. 07 – 10 Uhr Wenn Sie sich krank fühlen bleiben Sie bitte zuhause. Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz: Tobias Briem Marketing FON 0711 97676-641 MAIL tobias.briem@gtue.de Lübeck 2021 3
Vorwort Der Bundeskongress 2021 in Lübeck kann sicher durchgeführt werden. Die GTÜ mbH hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz aller Veranstaltungsteilnehmenden (Aussteller-/innen, Besucher/-innen, Gäste und Mitarbeitende) erstellt. Die GTÜ mbH beobachtet die aktuelle Lage im Zusammenhang mit Covid-19 sehr genau. Sie steht dazu in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und den Veranstaltungsorten. Vorgaben, Empfehlun- gen und anderweitige Hinweise zur Durchführung einer Veranstaltung werden vollumfänglich berücksich- tigt. Die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden aller Menschen, die zu uns kommen, sind unser Hauptaugenmerk und haben oberste Priorität. Um einen sicheren Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wurde ein Konzept erarbeitet, in dem hygieni- sche, medizinische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt sind. Es gilt in Schleswig-Holstein ein Stufenkonzept zu den Vorgaben für kommende Veranstaltungen. Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Veranstaltungsgelände obliegt der GTÜ mbH in enger Abstimmung mit der Musik- und Kongresshalle Lübeck. Das Hygiene- und Sicherheitskonzept der GTÜ mbH und die dazugehörigen gesetzlichen Vorschriften sowie Vorgaben können ereignisbedingt künftigen Bedürfnissen angepasst werden. Über Änderungen informiert Sie das GTÜ-Bundeskongressteam schnellstmöglich. Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und zu den Hygiene- und Sicherheitsstandards finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210915_corona_ bekaempfungsVO.html#docef854a0f-8588-481e-9060-f38d16b4e61bbodyText4 Allgemeine Hygienemaßnahmen + Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (www.rki.de). + Die Musik- und Kongresshalle wird in regelmäßigen festgelegten Abständen mit Frischluft versorgt (Kongresssaal z. B. fünf Mal pro Stunde). + In allen anderen zur Veranstaltung gehörenden Räumen werden ebenfalls regelmäßig Fenster nach festgelegten Intervallen geöffnet und die Räume gelüftet. + Für den Veranstaltungsbetrieb werden Sanitärflächen sowie hochfrequentierte Kontaktflächen (z. B. Treppengeländer) regelmäßig gesäubert/desinfiziert. In Sanitäranlagen kommen ausschließlich nicht wiederverwendbare Handtücher (Papiertücher) zum Einsatz. + Die Informationen zum Infektionsschutz und die sich daraus ableitenden Verhaltensregeln sind auf Hinweisschildern und/oder Displays abgebildet und werden vorab in entsprechenden Anlagen kommu- niziert sowie durch das Personal vor Ort mitgeteilt. + Transparente Trennwände aus Glas und Kunststoff kommen an Orten zum Einsatz, an denen Dienst- leister sowie Gäste Abstände nicht zuverlässig einhalten können. 4 GTÜ-Bundeskongress
+ Aufzüge dürfen in den Hotels von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden bzw. von einer Personengruppe des gleichen Haushalts. In der Musik- und Kongresshalle dürfen die Aufzüge maximal von einer Person genutzt werden. + Aufzüge sollten für mobilitätseingeschränkte Personen bzw. für Eltern mit Kinderwagen vorbehalten werden. + Die Benutzung von Treppen wird empfohlen. Diese sind in direkter Umgebung der Aufzüge. Verhalten auf dem Gelände Abstandsregelung Während des Aufenthalts auf dem Gelände wird ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen haushaltsfrem- den bzw. nicht gruppenangehörigen (Reisegruppe) Personen empfohlen. Die Musik- und Kongresshalle arbeitet hierbei mit einem Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) zusammen und die GTÜ mit eingewie- senem Personal, das bei kritischen Situationen an die Empfehlungen erinnert. Die Empfehlung der Einhaltung der Abstandsregelungen zwischen Personen werden zusätzlich durch entsprechende Hinweisschilder an relevanten Stellen (Eingang, neuralgische Punkte) unterstützt. Besucherzahl Für die Einhaltung der Abstandsempfehlungen zwischen Personen wird für den Veranstaltungsort die jeweils zulässige Gesamtpersonenanzahl ermittelt und entsprechend mit maximal 50 % ausgelastet. Veranstalter sowie deren Beschäftigte und sonstige Mitwirkende (Dienstleister für Aufbauten etc.) blei- ben bei der Berechnung außer Betracht. Mund-Nasen-Schutz In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Schutz- und Hygieneregeln obliegt der GTÜ mbH sowie der Musik- und Kongresshalle Lübeck. Die jeweils eigenen Hygienekonzepte sind aufeinander abgestimmt. Testpflicht beim GTÜ-Bundeskongress Am GTÜ-Bundeskongress dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Dies gilt für alle Teilnehmende. Die GTÜ mbH ergänzt die 3G-Regel um ein entsprechendes Testverfahren. + Geimpfte und Genesene: tagesaktueller Selbsttest, ist bei Einlass vorzuzeigen (mittels Foto des Test- ergebnisses). Falls kein technisches Gerät vorhanden ist, bitten wir Sie um mündliche Auskunft. Lübeck 2021 5
+ Nicht Geimpfte: tagesaktueller Antigen-Schnelltest an der offiziellen Teststation vor Ort (kostenfrei), unabhängig davon, ob ein älterer, aber evtl. noch zulässiger Test vorliegt. Achtung: In Beherbergungsstätten ist bei Anreise der Nachweis eines aktuellen Antigen-Schnelltests einer offiziellen Teststation (maximal 24 h alt) oder ein PCR-Test einer offiziellen Teststation (maximal 48 h alt) vorzulegen. Vorlage der Testbescheinigung Die Person legt den tagesaktuellen negativen Test (Selbsttest bzw. Testergebnis der Teststation) bei Einlass zur Veranstaltung dem registrierenden Personal unaufgefordert vor. Information und Kontrolle Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Anmeldung/Registrierung vorab per E-Mail) werden sämtliche Veranstaltungsteilnehmende über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert. Auf dem Veranstaltungsgelände wird in geeigneter Form und Dichte auf die Hygieneregeln und Empfeh- lungen hingewiesen (Hinweisschilder, Flyer, Personal). Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch Ordnungspersonal auf dem Gelände zusätzlich unter- stützt, um bei zu großen Ansammlungen entsprechend geltende Empfehlungen vorzuschlagen. Den Veranstaltungsteilnehmenden wird zusätzlich die Nutzung der Corona-Warn-App empfohlen. Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für Personen, + die in Kontakt mit Corona-Virus-infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. + die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus wie z. B. Geruchs- und Geschmacksstö- rungen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweisen. + die weder einen Nachweis über einen negativen Test, noch einen Genesenheitsnachweis oder einen Impfnachweis vorlegen können (Details hierzu siehe „Testpflicht beim GTÜ-Bundeskongress“ auf Seite 5). Gastronomie/Catering Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zum Catering wird durch eine räumliche Entzerrung des gas- tronomischen Angebots durch mehrere Stationen/bedienendes Personal sowie durch großzügig gestellte Stehtische in angemessener Anzahl ergänzend unterstützt. + Bei der Ausgabe von Lebensmitteln hält das Catering die vorgeschriebenen Hygieneregelungen ein. + Einsatz mehrerer dezentraler Cateringstationen mit maximal zwei Mitarbeitenden und entsprechen- den Bodenmarkierungen + Besteck wird kontaktlos übergeben. 6 GTÜ-Bundeskongress
In der Musik- und Kongresshalle: + Die Gänge werden entsprechend der zu erwartenden gleichzeitigen Personenanzahl ausgerichtet (zwei Meter). + Wegweiser leiten durch die Ausstellung, stehen aber auch an neuralgischen Punkten, um unnötige Ansammlungen zu vermeiden. Registrierung und Einlass + In der Veranstaltungskommunikation wird im Vorfeld der Veranstaltung gezielt auf Vorgaben und Regelungen hingewiesen. + Als geschlossene Veranstaltung werden besucherbegrenzende Maßnahmen wie z. B. automatisch schließende Drehkreuze etc. nicht benötigt. Die Teilnehmerzahl steht im Vorfeld fest und wird nicht z. B. durch Abendkasse etc. vergrößert. Technik + Mikrofone werden nach jeder Nutzung desinfiziert. + Ansteckmikrofone werden durch den Redner selbst angelegt. + Übergabe der Mikrofone erfolgt nur indirekt (ablegen und nehmen lassen). Weitere Maßnahmen Maßnahmen der kongressbegleitenden Ausstellung Die folgenden Maßnahmen sind Teil des Hygienekonzepts der GTÜ: + Am Messestand obliegt die gewissenhafte Einhaltung des Hygiene- und Schutzkonzeptes der Ausstel- lerin bzw. dem Aussteller (vergleichbar mit Arbeitsschutzgesetzen oder Brandschutz). + Es muss eine verantwortliche und jederzeit ansprechbare Person mit mobilen Kontaktdaten an die Veranstaltungsleitung benannt werden. + Standkonzepte müssen der gültigen Corona-Verordnung des Landes hinsichtlich der Hygieneregeln entsprechen. + Warte- und Schutzzonen mit Abstandsmarkierungen sind bei geplanten Produktpräsentationen ein- zurichten. Lübeck 2021 7
Maßnahmen bei anderweitig genutzten Konferenzräumen Die folgenden Maßnahmen sind Teil des Hygienekonzepts der GTÜ: + Die Informationen zum Infektionsschutz und den daraus abgeleiteten Verhaltensempfehlungen sind in den Räumen auf Hinweisschildern abgebildet und hinterlegt. + Laufwege sowie Ein- und Ausgänge sind ggf. vorgegeben. Das Betreten sowie Verlassen der Räume muss geordnet erfolgen (Personen in der Nähe am Ausgang verlassen den Raum zuerst usw.). + Ein- und Ausgänge können getrennt ausgewiesen sein (sofern räumlich möglich). Maßnahmen am Vorabend (Freiluftveranstaltung am Freitag) Die folgenden Maßnahmen sind Teil des Hygienekonzepts der GTÜ: + Die Ausgabe von Essen erfolgt über mehrere feste Stationen, die zum einen durch ein entsprechendes Wegesystem mit Abgrenzungen/Kordeln und Abstandshinweisen versehen sind. Die Ausgabe kann ggf. auch durch ein sogenanntes „Flying-Buffet“ ersetzt werden. In diesem Fall bekommen Sie ihr Essen durch das Servicepersonal an den Tisch gebracht. + Ordnungskräfte achten darauf, größere Gruppenansammlungen zu vermeiden. + Es werden genügend Stehtische zur Verfügung stehen, um allen Gästen einen Platz zu ermöglichen. + Getränke werden über das Catering-/Hotelpersonal ausgegeben und an den Stehtisch gebracht. Maßnahmen am Festlichen Abend (Abendveranstaltung in der MuK) Die folgenden Maßnahmen sind Teil des Hygienekonzepts der GTÜ: + Während des Aufenthaltes wird ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen haushaltsfremden bzw. nicht gruppenangehörigen (Reisegruppe) Personen empfohlen. + Das Essen sowie die (alkoholischen) Getränke werden an den Sitzplatz gebracht. Alternativ darf die vorhandene Bar besucht werden. Stand: 09/2021 · krö GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH FON 0711 97676-0 Vor dem Lauch 25 MAIL info@gtue.de 70567 Stuttgart WEB www.gtue.de
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