Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematisch-technische Softwareentwicklung an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2020 in ...
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FAKULTÄT FÜR MATHEMATIK UND INFORMATIK Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematisch-technische Softwareentwicklung an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2020 (in der Fassung vom 30. Januar 2023) Veröffentlicht am 13.02.2023 in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 02 aus 2023
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 2/22 Achte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematisch-tech- nische Softwareentwicklung an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2020 in der Fassung vom 30. Januar 2023 (Gesamtfassung). Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord- rhein-Westfalen (Hochschulgesetz) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes betreffend die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im Arbeitgeberver- band des Landes vom 30. Juni 2022 (GV. NRW. S. 780b), in Kraft getreten am 01. Juli 2022, hat die FernUniversität in Hagen folgende Prüfungsordnung erlassen. Inhaltsübersicht I. Allgemeines 3 §1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung 3 §2 Bachelorgrad 3 §3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Gliederung des Studiums 3 §4 Einschreibungsvoraussetzungen 3 §5 Nachteilsausgleich 4 §6 Prüfungsausschuss 4 §7 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Beisitzerinnen 4 §8 Anerkennung von Prüfungsleistungen 5 §9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 5 II. Bachelorprüfung 6 § 10 Zulassung und Zulassungsverfahren 6 § 11 Art und Umfang der Prüfung 7 § 12 Module 7 § 13 Modulabschlussprüfungen 7 § 14 Bachelorarbeit 11 § 15 Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit 12 § 16 Bewertung der Prüfungsleistungen 12 § 17 Vergabe von ECTS-Punkten 12 § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtnote 13 § 19 Wiederholung der Bachelorprüfung 13 § 20 Zertifikat 13 § 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supplement 14 § 22 Bachelorurkunde 14 III. Schlussbestimmungen 14 § 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung 14 § 24 Einsicht in Prüfungsakten 14 § 25 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung 15 Anlage 1 16 Anlage 2 19 Anlage 3 22
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 3/22 und Lernformen, Arbeitsumfang sowie Prü- fungsform und -modalitäten die Webseite der I. ALLGEMEINES Fakultät. Dort finden sich insbesondere das Mo- dulhandbuch und die Prüfungsinformationen. § 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prü- fung § 4 Einschreibungsvoraussetzungen Die Bachelorprüfung im Studiengang Mathema- (1) Einschreibungsvoraussetzung für den Ba- tisch-technische Softwareentwicklung bildet ei- chelorstudiengang ist der Nachweis der Hoch- nen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. schulzugangsberechtigung nach § 49 HG. Das interdisziplinäre Studium soll Studierenden Hierzu gehören u.a. der Nachweis der allgemei- unter Berücksichtigung der Anforderungen und nen Hochschulreife oder der einschlägigen fach- Veränderungen in der Berufswelt die erforderli- gebundenen Hochschulreife bzw. ein durch chen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Rechtsverordnung oder von der zuständigen Methoden so vermitteln, dass sie zu kompeten- staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannter tem und verantwortlichem Handeln befähigt Abschluss. werden. Durch die Bachelorprüfung soll festge- stellt werden, ob die/der Studierende die für die (2) Zugang zum Bachelorstudium hat nach Berufspraxis notwendigen gründlichen Fach- Maßgabe von § 49 Absatz 4 HG auch, wer die kenntnisse in den Bereichen Modellbildung, Si- erforderliche berufliche Vorbildung im Sinne der mulation, Optimierung und Visualisierung tech- Verordnung über den Hochschulzugang für in nisch-komplexer Vorgänge gepaart mit ausge- der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbil- prägten Kompetenzen im Bereich der Software- dungshochschulzugangsverordnung) in der je- entwicklung beherrscht, die fachlichen Zusam- weils geltenden Fassung nachweist. Hierzu ge- menhänge überblickt und die Fähigkeit besitzt, hören u.a. die berufliche Aufstiegsfortbildung, mit grundlegenden Techniken der Mathematik die fachlich entsprechende Berufsausbildung und Informatik unter Verwendung von wissen- mit erforderlicher anschließender beruflicher Tä- schaftlichen Methoden zu arbeiten. tigkeit, das erfolgreich abgeschlossene Probe- studium oder die bestandene Zugangsprüfung. § 2 Bachelorgrad (3) Das Probestudium im Sinne des Absatzes 2 ist erfolgreich bestanden, wenn entweder 40 Ist die Bachelorprüfung bestanden, verleiht die ECTS innerhalb von vier Semestern oder 60 Fakultät für Mathematik und Informatik den ECTS innerhalb von sechs Semestern durch Leis- Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „B.Sc.“, tungen in diesem Studiengang erfolgreich er- in Mathematisch-technische Softwareentwick- worben wurden. Für Probestudierende, die ihr lung. Probestudium vor dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben und ununter- § 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und brochen fortführen gilt die Übergangsbestim- Gliederung des Studiums mung der Zugangsprüfungsordnung der Fern- Universität in Hagen. (1) Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstu- dium einschließlich der Bachelorprüfung sechs (4) Die Zugangsprüfung im Sinne des Absat- Semester. Das Lehrangebot ist so organisiert, zes 2 besteht aus zwei Klausuren im Umfang dass das Studium auch in Teilzeit absolviert wer- von je zwei Stunden Bearbeitungszeit. Die erste den kann. Klausur enthält Aufgabenstellungen aus dem Fach Mathematik; die zweite Klausur wird zu ei- (2) Der Studienumfang beträgt 180 ECTS- nem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Fra- Punkte (5.400 Arbeitsstunden). genkomplex gestellt. (3) Der Studiengang wird in modularisierter (5) In den Bachelorstudiengang kann nicht Form angeboten und gliedert sich in zwei aufei- mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelor- nander aufbauende Studienabschnitte. Näheres prüfung in Mathematisch-technische Software- regelt die Anlage 1. entwicklung oder in einem gleichwertigen Stu- (4) Ergänzend zur Prüfungsordnung unterrich- tet über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr-
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 4/22 diengang an einer Hochschule im Geltungsbe- § 6 Prüfungsausschuss reich des Grundgesetzes endgültig nicht bestan- (1) Die Organisation der Prüfungen und wei- den hat. tere durch diese Prüfungsordnung zugewiesene (6) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem Aufgaben werden, wenn sie Mathematik be- einvernehmlichen Urteil von Schule und Hoch- treffen, durch den Prüfungsausschuss Mathe- schule besondere Begabungen aufweisen, kön- matik sowie, wenn sie Informatik betreffen, nen im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb durch den Prüfungsausschuss Informatik der Fa- der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstal- kultät für Mathematik und Informatik übernom- tungen des Studiengangs und Prüfungen der men. Die Regelungen zu diesen Prüfungsaus- Bachelorprüfung zugelassen werden. Ihre Stu- schüssen sind der Ordnung der Fakultät in der dien- und Prüfungsleistungen werden auf An- jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Der je- trag bei einem späteren Studium anerkannt. Die weilige Prüfungsausschuss kann die Erledigung entsprechenden Feststellungen treffen für die seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf die Vor- Hochschule die Prüfungsausschüsse. sitzende/den Vorsitzenden übertragen; dies gilt nicht für Entscheidungen über Widersprüche. § 5 Nachteilsausgleich Die/Der Vorsitzende bedient sich bei der Wahr- nehmung ihrer/seiner Aufgaben des Prüfungs- (1) Studierenden, die auf Grund einer Behinde- amts der Fakultät für Mathematik und Informa- rung oder chronischen Erkrankung oder auf tik. Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmun- gen an der Ableistung einer Prüfung oder dem (2) Beschlüsse können im Umlaufverfahren ge- Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung in der in fasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise ge- und alle Mitglieder ihre Stimme abgeben. hindert sind, wird auf Antrag ein Nachteilsaus- Die/Der Vorsitzende wirkt auf eine zeitnahe gleich gewährt. Stimmabgabe durch die Mitglieder oder ihre Vertretungen hin. (2) Hinsichtlich des Mutterschutzes gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mutter- (3) Darüber hinaus sind die Prüfungsaus- schutzgesetzes. schüsse zuständig für Anträge auf Gewährung von Nachteilsausgleichen gemäß § 5. (3) Im Rahmen des Nachteilsausgleichs kann gestattet werden, eine Prüfung an einem ande- § 7 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Bei- ren Ort, mit einer anderen Dauer oder mit ande- sitzerinnen ren Hilfsmitteln abzulegen, soweit dies zur Kom- pensation der Einschränkung erforderlich ist (1) Prüferinnen/Prüfer sind die hauptamtlichen und die Kompensation nicht die durch die Prü- Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und die fung festzustellende Leistungsfähigkeit betrifft. habilitierten Mitglieder der Fakultät für Mathe- Der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzel- matik und Informatik. Weitere Prüferinnen/Prü- fallbezogen gewährt. Er soll sich bei Menschen fer, die zu dem in § 65 Absatz 1 HG genannten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Personenkreis gehören müssen, und die Beisit- soweit nicht mit einer Änderung des Krankheits- zerin/den Beisitzer bestellt der zuständige Prü- oder Behinderungsbildes zu rechnen ist, auf alle fungsausschuss. Er kann die Bestellung der/dem im Verlauf des Studiums abzuleistenden Prüfun- Vorsitzenden übertragen. Zur Prüferin/Zum Prü- gen erstrecken. fer darf nur bestellt werden, wer selbst mindes- tens die durch die Abschlussprüfung festzustel- (4) Art und Umfang der Beeinträchtigung sind lende oder eine gleichwertige Qualifikation be- durch fachärztliches Attest darzulegen und sitzt und, sofern nicht zwingende Gründe eine nachzuweisen; dieses soll auch eine nicht bin- Abweichung erfordern, in dem Fachgebiet, auf dende Empfehlung für die Art und den Umfang das sich die Prüfung bezieht, eine selbstständige einer Kompensation enthalten. Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Zur Beisitzerin/Zum (5) Der Antrag ist rechtzeitig vor der Prüfungs- Beisitzer darf nur bestellt werden, wer selbst anmeldung zu stellen. mindestens die durch die Abschlussprüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifi- kation besitzt.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 5/22 (2) Die Prüferin/Der Prüfer ist in ihrer/seiner Umfang der Prüfung. Die Entscheidung über Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen. den Antrag soll der/dem Antragstellenden nach spätestens acht Wochen mitgeteilt werden. (3) Das Prüfungsamt sorgt dafür, dass den Stu- dierenden der Name der Prüferin/des Prüfers (5) Für die im Studium vorgesehenen Praktika rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem Grundpraktikum Programmierung gemäß § 12 Termin der jeweiligen Prüfung, bekannt gege- Absatz 1 und Mathematisches Praktikum ge- ben wird. Der Termin einer jeden Prüfungsleis- mäß § 12 Absatz 1 können auf Antrag außer- tung soll vier Wochen und muss spätestens zwei halb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben wer- Fähigkeiten auf der Basis eines Portfolios den. Ausnahmen in beiderseitigem Einverneh- (schriftliche Unterlagen) anerkannt werden. Die- men sind möglich. ses Portfolio muss zwingend das Abschlusszeug- nis der IHK über den Abschluss der Ausbildung § 8 Anerkennung von Prüfungsleistungen zur Mathematisch-Technischen Assistentin/zum Mathematisch-Technischen Assistenten oder (1) Prüfungsleistungen, die in Studiengängen zur Mathematisch-Technischen Softwareent- an anderen staatlichen oder staatlich anerkann- wicklerin/zum Mathematisch-Technischen Soft- ten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich wareentwickler (MaTSE) enthalten sowie alle anerkannten Berufsakademien, in Studiengän- weiteren relevanten Zeugnisse dieser Ausbil- gen an ausländischen staatlichen oder staatlich dung. Kenntnisse und Fähigkeiten der betriebli- anerkannten Hochschulen oder in einem ande- chen Praxis sind in Form eines Tätigkeitsnach- ren Studiengang derselben Hochschule erbracht weises mit Angabe des Arbeitsbereiches, der worden sind, werden auf Antrag anerkannt, so- Dauer und der ausgeübten Funktion nachzuwei- fern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen sen. Für das Grundpraktikum Programmierung kein wesentlicher Unterschied zu den Leistun- gemäß § 12 Absatz 1 können auf Antrag auch gen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung berufspraktische Leistungen anerkannt werden. der Gleichwertigkeit findet nicht statt. Die Anerkennung erfolgt ohne Note. (2) Soweit Vereinbarungen und Abkommen (6) Werden Prüfungsleistungen nicht aner- der Bundesrepublik Deutschland mit anderen kannt, weil sie sich wesentlich unterscheiden, Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschul- erhält die/der Antragstellende eine Mitteilung, bereich (Äquivalenzabkommen) Studierende in der die Entscheidungsgründe dargelegt wer- ausländischer Staaten begünstigen, gehen die den. Regelungen der Äquivalenzabkommen vor. (7) Die Anerkennung von Prüfungsleistungen (3) Auf Antrag können auch auf andere Weise erfolgt ohne Note. Es wird der Vermerk „bestan- als durch ein Studium erworbene Kenntnisse den“ aufgenommen. Die Note eines Moduls und Qualifikationen auf der Grundlage vorge- kann übernommen werden, wenn die Notensys- legter Unterlagen anerkannt werden, wenn teme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prü- des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs- fungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach In- und Beweislast für die Erfüllung der Vorausset- halt und Niveau gleichwertig sind. Gleichwer- zungen obliegt den Antragstellenden. Eine tige Kenntnisse und Qualifikationen können Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist maximal in einen Umfang von bis zur Hälfte der zulässig. zu erbringenden Prüfungsleistungen anerkannt werden. (8) Zuständig für die Anerkennung von Prü- fungsleistungen sind die Prüfungsausschüsse. (4) Alle für die Anerkennungsentscheidung er- forderlichen Informationen und Dokumente § 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ord- sind von der/dem Studierenden beizubringen nungsverstoß und mit dem Antrag auf Anerkennung einzu- reichen. Hierzu gehören in der Regel eine amt- (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht lich beglaubigte Kopie des Leistungszeugnisses ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Stu- sowie ein aussagekräftiger Auszug aus dem Mo- dierende zum Prüfungstermin nicht erscheint o- dulhandbuch mit Angaben zum Umfang, Inhalt der die Prüfungsleistung nicht fristgerecht ab- und Tiefe der Ausbildung sowie Art, Inhalt und
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 6/22 gibt. Dies gilt nicht, wenn sich die/der Studie- (5) Alle Studierenden sind zu wissenschaftli- rende in der vorgesehenen Form beim Prüfungs- cher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die all- amt entweder von der Prüfung fristgerecht ab- gemein anerkannten Grundsätze guter wissen- meldet oder aus triftigem Grund von der Prü- schaftlicher Praxis einzuhalten. Eine Prüfungs- fung zurücktritt. leistung, die den Grundsätzen guter wissen- schaftlicher Praxis nicht entspricht, insbesondere (2) Bei einer Klausur, einer mündlichen Prü- wenn fremde Leistungen (z.B. Texte, Darstellun- fung oder einer Hausarbeit ist eine Prüfungsab- gen oder Ideen) wörtlich oder sinngemäß über- meldung bis spätestens am Tag vor dem Prü- nommen werden, ohne die übernommenen fungstermin bzw. am Tag vor der Ausgabe des Passagen kenntlich zu machen und die Quelle Hausarbeitsthemas möglich. Nach erfolgreicher zu nennen (Plagiat), kann mit „nicht ausrei- Anmeldung zu einem Bachelorseminar oder chend“ (5,0) bewertet werden. Praktikum muss eine Abmeldung bis spätestens am letzten Tag des ersten Monats im Veranstal- (6) Belastende Entscheidungen des Prüfungs- tungssemester erfolgen. ausschusses sind der/dem Studierenden unver- züglich schriftlich mitzuteilen und zu begrün- (3) Ein Rücktritt von einer Prüfung ist möglich, den. Vor der Entscheidung ist der/dem Studie- wenn das Nichterscheinen mit triftigem Grund renden Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu entschuldigt wird, wie z.B. der Prüfungsunfähig- geben. keit zum Zeitpunkt der Prüfung. Die geltend ge- machten Gründe müssen dem Prüfungsamt un- verzüglich schriftlich angezeigt und durch Nach- weise glaubhaft gemacht werden. Die Entschei- II. BACHELORPRÜFUNG dung des Prüfungsamts darüber wird der/dem Studierenden schriftlich mitgeteilt. Bei krank- § 10 Zulassung und Zulassungsverfahren heitsbedingter Prüfungsunfähigkeit der/des Stu- (1) Die Bachelorprüfung besteht aus den stu- dierenden ist dem Prüfungsamt innerhalb von dienbegleitenden Modulabschlussprüfungen drei Werktagen nach Prüfungstermin oder Ab- und dem Abschlussmodul gemäß § 12. gabetermin die ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. (2) Zu den Modulabschlussprüfungen und zur Abschlussprüfung des Abschlussmoduls kann (4) Versucht die/der Studierende, das Ergebnis nur zugelassen werden, wer ihrer/seiner Prüfungsleistung oder die Prüfungs- leistung einer/eines Dritten durch Täuschung, z. 1. an der FernUniversität in Hagen im Bachelor- B. der Mitführung oder Nutzung nicht ausdrück- studiengang Mathematisch-technische Soft- lich zugelassener Hilfsmittel oder Kommunikati- wareentwicklung eingeschrieben oder als onsmittel, zu beeinflussen, gilt die betreffende eingeschriebene Studierende/eingeschriebe- Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend” ner Studierender einer anderen Hochschule (5,0) bewertet. Eine Studierende/Ein Studieren- an der FernUniversität in Hagen gemäß § 52 der, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf der Absatz 2 HG als Zweithörerin/Zweithörer zu- Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüfe- gelassen ist, rin/dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführen- 2. die Bachelorprüfung im Studiengang Ma- den in der Regel nach Abmahnung von der Fort- thematisch-technische Softwareentwick- setzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen lung oder einen gleichwertigen Studien- werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prü- gang an einer Hochschule im Geltungsbe- fungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) reich des Grundgesetzes noch nicht endgül- bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind tig nicht bestanden hat. aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Studie- (3) Alle relevanten Verfahrensregelungen und rende/den Studierenden von der Erbringung Fristen werden von der Fakultät in geeigneter weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Ent- Form bekannt gegeben. scheidungen der Prüferin/des Prüfers oder Auf- (4) Für Jungstudierende nach § 48 Absatz 6 sichtsführenden gemäß Satz 1 oder Satz 2 wer- HG, die zu Lehrveranstaltungen des Studien- den auf Antrag der/des Studierenden vom Prü- gangs und zu einzelnen Prüfungen der Ba- fungsausschuss überprüft. chelorprüfung zugelassen sind, gelten Absätze
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 7/22 2-4 und die Regelungen der §§ 6, 7, 9 und (2) Studierende müssen sich zu jeder Klausur §§ 11 bis 19 entsprechend. oder mündlichen Prüfung oder Hausarbeit ge- sondert beim Prüfungsamt anmelden. Die Fris- § 11 Art und Umfang der Prüfung ten zur Prüfungsanmeldung werden durch die Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Bachelorprüfung besteht aus: Mit der Anmeldung zu einer Modulabschluss- 1. den Modulabschlussprüfungen in den prüfung im Wahlpflichtbereich wählen die Stu- Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, dierenden verbindlich das betreffende Modul; ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich. 2. den Modulabschlussprüfungen im Grund- Das gilt nicht bei einer fristgemäßen Abmeldung praktikum Programmierung, im Bachelorse- gemäß § 9 Absatz 2 oder einem ordnungsge- minar sowie im Mathematischen Praktikum mäßen Rücktritt gemäß § 9 Absatz 3. und (3) Die Teilnahme an einer Prüfung setzt die 3. der Modulabschlussprüfung im Abschluss- ordnungsgemäße Belegung der zum Modul ge- modul. hörenden Kurse in demselben oder einem vor- herigen Semester voraus. Weitere Vorausset- § 12 Module zungen für die Zulassung zu den Modulab- schlussprüfungen, die von der Fakultät für Ma- (1) Für ein erfolgreiches Studium sind folgende thematik und Informatik angeboten werden, le- Module zu absolvieren: gen die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer zu Beginn 1. dreizehn Pflichtmodule (Anlage 1), des Semesters fest. Den Studierenden werden die Informationen hierzu in geeigneter Form 2. zwei Wahlpflichtmodule (Anlage 1), durch die Fakultät bereitgestellt. Die Regelun- 3. das Grundpraktikum Programmierung, gen der Anlage 1 sind zu beachten. 4. das Modul Bachelorseminar und Einführung (4) Eine Klausur, mündliche Prüfung oder in das wissenschaftliche Arbeiten, Hausarbeit ist bestanden, wenn sie mit „ausrei- 5. ein Mathematisches Praktikum und chend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist. Eine Klausur, für die überwiegend das Multiple- 6. das Abschlussmodul. Choice-Format gewählt wurde, gilt auch als be- (2) Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule müs- standen, wenn die individuelle Prüfungsleistung sen die Vorgaben der Anlage 1 eingehalten wer- die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Stu- den. dierenden nicht mehr als 10 % unterschreitet. Wird für das Bestehen einer Klausur die Bearbei- (3) Das Abschlussmodul besteht aus einem tung aller Klausurteile verlangt, so ist die Klausur Reading Course, der Bachelorarbeit und einem nur dann bestanden, wenn sowohl in jedem ein- Kolloquiumsvortrag. zelnen Prüfungsteil als auch in der Gesamtheit der Prüfungsteile die jeweils von der Prüfe- § 13 Modulabschlussprüfungen rin/dem Prüfer festgelegte Mindestpunktzahl er- reicht worden ist. a. Pflicht- und Wahlpflichtmodule (5) Jede Klausur wird von einer Prüferin/einem (1) Jedes Pflicht- und Wahlpflichtmodul wird Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus zwingen- mit einer zweistündigen Klausur (schriftliche den Gründen abgewichen werden. Das Ergebnis Prüfung), einer mündlichen Prüfung von etwa der Bewertung soll der/dem Studierenden nach 25 Minuten Dauer oder einer Hausarbeit mit ei- spätestens acht Wochen mitgeteilt werden. ner von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten Bearbeitungszeit abgeschlossen; häusliche Klau- (6) Eine Klausuraufgabe hat entweder ein offe- suren sind unter den Voraussetzungen der An- nes Antwortformat oder bietet eine Menge vor- lage 2 zulässig. Die Prüferinnen/Prüfer legen zu gegebener Antwortmöglichkeiten (Multiple- Beginn des Semesters fest, in welcher Form die Choice-Format) an. In einer Klausur ist eine Modulabschlussprüfung stattfindet. Kombination beider Formate möglich. Wird für eine Klausur überwiegend das Multiple-Choice- Format gewählt, so erfolgt die Erstellung der
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 8/22 Aufgaben sowie die Festlegung der zutreffen- Die erforderliche technische Ausstattung den Antworten durch zwei Prüferinnen/Prüfer. umfasst einen Computer einschließlich Ka- mera, Mikrofon und Lautsprecher bzw. (7) Eine mündliche Prüfung wird von einer Prü- Headset, sowie eine für eine Videokonferenz ferin/einem Prüfer im Beisein einer sachkundi- ausreichende Internetverbindung. gen Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers abgenommen und bewertet. Hiervon kann nur 2. Alle Prüfungsbeteiligten stellen sicher, dass aus zwingenden Gründen abgewichen werden. sie in ihrem Aufenthaltsraum während der Die Beisitzerin/Der Beisitzer führt ein Protokoll, Prüfung nicht gestört werden. in dem die wesentlichen Gegenstände der Prü- 3. Alle Prüfungsbeteiligten sind verpflichtet, fung festgehalten werden. Vor Festsetzung der ggf. auftretende technische Störungen Note der mündlichen Prüfung hat die Prüfe- schnellstmöglich zu beseitigen. Die Prüfung rin/der Prüfer die Beisitzerin/den Beisitzer zu hö- wird für die Dauer einer Störung unterbro- ren. Nach Abschluss der mündlichen Prüfung chen; Art und Dauer der Störung werden im wird der/dem Studierenden die Bewertung mit- Prüfungsprotokoll vermerkt. Im Falle einer geteilt. kurzzeitigen Unterbrechung soll die Prüfung (8) Studierende dieses Studiengangs, die sich nach dem Ende der Störung fortgesetzt wer- zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen den. Im Falle längerer oder mehrfacher Stö- mündlichen Prüfung unterziehen wollen, kön- rungen soll die Prüfung abgebrochen wer- nen auf Antrag als Zuhörende zugelassen wer- den. Bei Prüfungsabbruch gilt die Prüfung als den, sofern die/der zu prüfende Studierende nicht unternommen, wenn die Störung nicht nicht widerspricht und die räumlichen Verhält- von der/dem Studierenden zu vertreten ist. nisse dies zulassen. Die Zulassung erstreckt sich Die Entscheidung über die Fortsetzung der nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfung trifft die Prüferin/der Prüfer. Prüfungsergebnisses. Diese Regelung aus Satz 1 4. Eine Aufzeichnung der Prüfung findet nicht gilt nicht für häusliche Videoprüfungen. statt. Der Mitschnitt einer häuslichen Video- (9) Mündliche Prüfungen können auf Antrag prüfung, ganz oder auch teilweise, ist allen im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer Prüfungsbeteiligten untersagt. auf elektronischem Weg über eine Ton- und (11) Eine Hausarbeit wird von einer Prüferin/ei- Bildverbindung abgewickelt werden. Dabei nem Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus muss eine vom Prüfungsamt bestellte Person am zwingenden Gründen abgewichen werden. Die Ort der/des Studierenden anwesend sein und Prüferin/der Prüfer vergeben das Hausarbeits- die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung gemäß § 9 thema und legen die Formalia sowie den Um- dieser Prüfungsordnung sicherstellen. Es besteht fang der Hausarbeit fest. Eine Hausarbeit stellt kein Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat. eine schriftliche Ausarbeitung dar, die während (10) Mündliche Prüfungen können auf Antrag des Semesters anzufertigen ist. Das Thema und im Einvernehmen mit allen Prüfungsbeteiligten die Aufgabenstellung müssen so beschaffen als häusliche Videoprüfung abgenommen wer- sein, dass die Hausarbeit innerhalb des Bearbei- den. Die häusliche Videoprüfung wird über eine tungszeitraums erstellt und spätestens zum von der Hochschule bereitgestellte Kommunika- Ende des Semesters abgegeben werden kann. tionssoftware durchgeführt. Es besteht kein Bei der Abgabe der Hausarbeit ist folgende Er- Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat. Die klärung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass Durchführung einer Videoprüfung ist zwingend ich die Hausarbeit selbstständig und ohne unzu- mit den nachfolgenden besonderen Mitwir- lässige Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. kungspflichten verbunden, denen sich die Prü- Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen fungsbeteiligten mit ihrer Zustimmung zum Vi- und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen deoformat verpflichten: wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Die Versicherung 1. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene die Dauer einer häuslichen Videoprüfung al- Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstel- lein in einem Raum aufzuhalten und die er- lungen. Mit der Abgabe der elektronischen Fas- forderliche technische Ausstattung für eine sung der endgültigen Version der Arbeit nehme Ton- und Bild- Kommunikation vorzuhalten.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 9/22 ich zur Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Pla- Grundpraktikum Programmierung selbstständig giatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagi- und ohne unzulässige Inanspruchnahme Dritter ate geprüft werden kann und ausschließlich für fertiggestellt habe. Ich habe dabei nur die ange- Prüfungszwecke gespeichert wird.“ Das Ergeb- gebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und nis der Bewertung soll der/dem Studierenden die aus diesen wörtlich oder sinngemäß ent- nach spätestes acht Wochen nach Abgabe mit- nommenen Stellen als solche kenntlich ge- geteilt werden. macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o- b. Grundpraktikum Programmierung der graphische Darstellungen. Die Implementie- (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- rung/Ausarbeitung wurde bisher in gleicher o- schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei- der ähnlicher Form weder derselben noch einer nem Grundpraktikum Programmierung teilneh- anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch men. Dazu ist eine Anmeldung beim Prüfungs- nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektro- amt erforderlich. Die Fristen werden durch die nischen Fassung der endgültigen Version der Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben. Implementierung/Ausarbeitung nehme ich zur (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatser- dung zu einem Grundpraktikum Programmie- kennungsdienstes auf enthaltene Plagiate ge- rung ist das Erreichen von mindestens 45 ECTS- prüft werden kann und ausschließlich für Prü- Punkten der Studieneingangsphase. fungszwecke gespeichert wird.“ (3) Für die Modulabschlussprüfung im Grund- c. Bachelorseminar praktikum Programmierung ist eine schriftliche (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- Prüfungsleistung (Implementierung/Ausarbei- schluss der Bachelorprüfung erfolgreich ein Ba- tung) zu fertigen und während der Prakti- chelorseminar absolvieren. Dazu ist eine Anmel- kumsveranstaltung eine mündliche Prüfungs- dung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Fristen leistung (z. B. Präsentation) zu erbringen. Dar- werden durch die Fakultät in geeigneter Form über hinaus können weitere Leistungen verlangt bekannt gegeben. werden, z. B. ein Thesenpapier oder eine Doku- (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- mentation. Informationen zu Form und Umfang dung zu einem Bachelorseminar ist das Errei- werden durch die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer chen von mindestens 45 ECTS-Punkten der Stu- in geeigneter Form bekanntgegeben. dieneingangsphase. Die/Der Seminarleitende (4) Das Grundpraktikum Programmierung wird kann darüber hinaus den erfolgreichen Ab- von einer Prüferin/einem Prüfer bewertet und schluss weiterer Module verlangen. Inhaltliche benotet. Hiervon kann nur aus zwingenden Voraussetzungen nach Satz 2 werden durch die Gründen abgewichen werden. Die Bewertung Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben. soll der/dem Studierenden spätestens acht Wo- (3) Für die Modulabschlussprüfung im Ba- chen nach Erbringung der letzten Prüfungsleis- chelorseminar ist eine schriftliche Prüfungsleis- tung für die Modulabschlussprüfung mitgeteilt tung (z. B. eine Ausarbeitung) zu fertigen und werden. Das Grundpraktikum Programmierung während der Seminarveranstaltung eine münd- ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0) liche Prüfungsleistung (z. B. ein Vortrag) zu er- oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis- bringen. Darüber hinaus können weitere Leis- tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann tungen verlangt werden, z. B. ein Thesenpapier die/der Veranstaltungsleitende die Studie- oder ein Protokoll. Informationen zu Form und rende/den Studierenden von der Erbringung der Umfang werden durch die jeweiligen Prüferin- weiteren Leistungen ausschließen und das nen/Prüfer in geeigneter Form bekanntgegeben. Grundpraktikum Programmierung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewerten. § 9 gilt entspre- (4) Das Bachelorseminar wird von einer Prüfe- chend. rin/einem Prüfer bewertet und benotet. Hiervon kann nur aus zwingenden Gründen abgewichen (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung werden. Die Bewertung soll der/dem Studieren- zum Grundpraktikum Programmierung hat den spätestens acht Wochen nach Erbringung die/der Studierende folgende Erklärung schrift- der letzten Prüfungsleistung für die Modulab- lich abzugeben: „Ich erkläre, dass ich die schrift- schlussprüfung mitgeteilt werden. Das Seminar liche Implementierung/Ausarbeitung zum
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 10/22 ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0) (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis- dung zu einem Mathematischen Praktikum ist tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann das Erreichen von mindestens 45 ECTS-Punkten die/der Seminarleitende die Seminarteilnehme- der Studieneingangsphase. Die/Der Veranstal- rin/den Seminarteilnehmer von der Erbringung tungsleitende kann darüber hinaus den erfolg- der weiteren Leistungen ausschließen und das reichen Abschluss weiterer Module verlangen. Seminar mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewer- Inhaltliche Voraussetzungen nach Satz 2 wer- ten. § 9 gilt entsprechend. den durch die Fakultät in geeigneter Form be- kannt gegeben. (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung zum Bachelorseminar hat die Seminarteilneh- (3) Für die Modulabschlussprüfung im Mathe- merin/der Seminarteilnehmer folgende Erklä- matischen Praktikum ist eine schriftliche Prü- rung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass fungsleistung (z. B. Ausarbeitung) zu fertigen ich die schriftliche Ausarbeitung zum Seminar und während der Praktikumsveranstaltung eine selbstständig und ohne unzulässige Inanspruch- mündliche Prüfungsleistung (z. B. Präsentation) nahme Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur zu erbringen. Darüber hinaus können weitere die angegebenen Quellen und Hilfsmittel ver- Leistungen verlangt werden, z. B. ein Thesenpa- wendet und die aus diesen wörtlich oder sinn- pier oder ein Protokoll. Informationen zu Form gemäß entnommenen Stellen als solche kennt- und Umfang werden durch die jeweiligen Prüfe- lich gemacht. Die Versicherung selbstständiger rinnen/Prüfer in geeigneter Form bekanntgege- Arbeit gilt auch für enthaltene Zeichnungen, ben. Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Aus- (4) Das Mathematische Praktikum wird von ei- arbeitung wurde bisher in gleicher oder ähnli- ner Prüferin/einem Prüfer bewertet und be- cher Form weder derselben noch einer anderen notet. Hiervon kann nur aus zwingenden Grün- Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht ver- den abgewichen werden. Die Bewertung soll öffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen der/dem Studierenden spätestens acht Wochen Fassung der endgültigen Version der Ausarbei- nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung tung nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit für die Modulabschlussprüfung mitgeteilt wer- Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf ent- den. Das Mathematische Praktikum ist bestan- haltene Plagiate geprüft werden kann und aus- den, wenn es mit „ausreichend“ (4,0) oder bes- schließlich für Prüfungszwecke gespeichert ser bewertet worden ist. Ist eine Leistung gemäß wird.“ Absatz 3 unzureichend, kann die/der Veranstal- (6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in tungsleitende die Studierende/den Studieren- Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, den von der Erbringung der weiteren Leistungen wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende ausschließen und das Mathematische Praktikum Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab- mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewerten. § 9 gilt schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven entsprechend. Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er- (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert- zum Mathematischen Praktikum hat die/der bar ist. Studierende folgende Erklärung schriftlich abzu- (7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat geben: „Ich erkläre, dass ich die schriftliche Aus- die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5 arbeitung zum Mathematischen Praktikum mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend selbstständig und ohne unzulässige Inanspruch- gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung nahme Dritter fertiggestellt habe. Ich habe da- schriftlich abzugeben. bei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmit- tel verwendet und die aus diesen wörtlich oder d. Mathematisches Praktikum sinngemäß entnommenen Stellen als solche (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- kenntlich gemacht. Die Versicherung selbststän- schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei- diger Arbeit gilt auch für enthaltene Zeichnun- nem Mathematischen Praktikum teilnehmen. gen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Dazu ist eine Anmeldung beim Prüfungsamt er- Ausarbeitung wurde bisher in gleicher oder ähn- forderlich. Die Fristen werden durch die Fakultät licher Form weder derselben noch einer anderen in geeigneter Form bekannt gegeben.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 11/22 Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht ver- (5) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur öffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Fassung der endgültigen Version der Ausarbei- Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. tung nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit (6) Die Bachelorarbeit kann von jeder/jedem in Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf ent- der Lehre und Forschung tätigen Hochschulleh- haltene Plagiate geprüft werden kann und aus- rerin/Hochschullehrer und habilitierten Mitglied schließlich für Prüfungszwecke gespeichert der Fakultät für Mathematik und Informatik aus- wird.“ gegeben werden, darüber hinaus von promo- (6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in vierten akademischen Mitarbeiterinnen/Mitar- Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, beitern, sofern die Fakultät ihr/ihm eine entspre- wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende chende Lehraufgabe überträgt. Andere Prüfe- Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab- rinnen/Prüfer bestellt der jeweilige Prüfungsaus- schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven schuss oder dessen Vorsitzende/Vorsitzender. Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er- Der/Dem Studierenden ist Gelegenheit zu ge- möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert- ben, Vorschläge für das Thema der Bachelorar- bar ist. beit zu machen. Die/Der Studierende kann für die Bachelorarbeit Prüferinnen/Prüfer vorschla- (7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat gen. Auf die Vorschläge soll nach Möglichkeit die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5 Rücksicht genommen werden. Im fakultätsöf- mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend fentlichen Kolloquiumsvortrag sind vor der Prü- gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung ferin/dem Prüfer die Inhalte und Ergebnisse der schriftlich abzugeben. Bachelorarbeit zu präsentieren und gegen mög- liche Einwände zu verteidigen. Der Kolloquiums- § 14 Bachelorarbeit vortrag soll in der Regel etwa 30 Minuten dau- (1) Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prü- ern. fungsarbeit in Mathematik oder in Informatik. (7) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat Sie soll zeigen, dass die/der Studierende in der die/der Studierende folgende Erklärung durch Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein entsprechende Bestätigung im Online-Übungs- Problem aus ihrem/seinem Fachgebiet selbst- system der FernUniversität in Hagen abzugeben: ständig nach wissenschaftlichen Methoden zu „Ich erkläre, dass ich die Bachelorarbeit selbst- bearbeiten. ständig und ohne unzulässige Inanspruchnahme (2) Die formale Voraussetzung zur Anmeldung Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur die an- der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss gegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet der Studieneingangsphase. Die inhaltliche Vo- und die aus diesen wörtlich oder sinngemäß raussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit entnommenen Stellen als solche kenntlich ge- ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Reading macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit Course. Der Reading Course beinhaltet eine An- gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o- leitung zum selbständigen wissenschaftlichen der graphische Darstellungen. Die Bachelorar- Arbeiten und dient als Vorbereitung auf die da- beit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher rauffolgende Bachelorarbeit. Form weder derselben noch einer anderen Prü- fungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröf- (3) Die Bachelorarbeit soll ohne Anlagen im Re- fentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen gelfall einen Umfang von 60 DIN-A4-Seiten Fassung der endgültigen Version der Bachelor- nicht überschreiten. arbeit nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf ent- beträgt drei Monate. Das Thema und die Aufga- haltene Plagiate geprüft werden kann und aus- benstellung der Bachelorarbeit müssen so be- schließlich für Prüfungszwecke gespeichert schaffen sein, dass die Bearbeitungszeit einge- wird.“ halten werden kann. Ausnahmsweise kann auf begründeten Antrag die Abgabefrist von dem Prüfungsamt im Einvernehmen mit der Themen- stellerin/dem Themensteller um höchstens drei Wochen verlängert werden.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 12/22 § 15 Annahme und Bewertung der jeweiligen Prüfer festgesetzt. Für die Bewertung Bachelorarbeit sind folgende Noten zu verwenden: (1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in digitaler Note Kriterien Form im Online-Übungssystem der FernUniver- 1 (sehr gut) eine hervorragende Leistung sität in Hagen einzureichen. Nähere Informatio- nen zu den Abgabemodalitäten der Bachelorar- 2 (gut) eine Leistung, die erheblich beit werden in der von der Erstprüferin/dem über den durchschnittlichen Anforderungen liegt Erstprüfer festgelegten Moodle-Umgebung ver- öffentlicht. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkun- 3 (befriedigend) eine Leistung, die durchschnitt- dig zu machen. Für die Einreichung ist der Zeit- lichen Anforderungen ent- punkt der vollständigen Datenübertragung der spricht Datei auf das vorgegebene Portal maßgebend. 4 (ausreichend) eine Leistung, die trotz ihrer Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß vorge- Mängel noch den Anforderun- legt, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) be- gen genügt wertet. 5 (nicht ausreichend) eine Leistung, die wegen er- (2) Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens heblicher Mängel den Anfor- sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit derungen nicht mehr genügt stattgefunden haben. Mit der Erbringung des Kolloquiumsvortrags endet das Abschlussmo- dul. (2) Durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten 1 bis 4 um 0,3 können zur differenzierten Be- (3) Die Bachelorarbeit ist nach Beendigung des wertung Zwischenwerte gebildet werden; die Abschlussmoduls von zwei Prüferinnen/Prüfern Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen. zu begutachten und zu bewerten. Erstgutachte- rin/Erstgutachter ist, wer die Arbeit ausgegeben (3) Eine Modulabschlussprüfung ist bestanden, hat. Die Zweitgutachterin/Der Zweitgutachter wenn sie mit „ausreichend“ (4,0) oder besser wird vom Prüfungsamt bestellt. Die einzelnen bewertet ist. Bewertungen sind entsprechend § 16 Absatz 1 (4) Modulabschlussprüfungen der Pflichtmo- und 2 vorzunehmen und schriftlich zu begrün- dule Mathematische Grundlagen, Einführung in den. Wird die Bachelorarbeit von beiden Prüfe- die imperative Programmierung und Elementare rinnen/Prüfern mit „ausreichend“ (4,0) oder Zahlentheorie mit MAPLE werden mit „bestan- besser bewertet, wird die Note aus dem arith- den“ oder „nicht bestanden“ bewertet. metischen Mittel der jeweiligen Einzelbewertun- gen gebildet. Beträgt die Notendifferenz der § 17 Vergabe von ECTS-Punkten Einzelbewertungen mehr als 2,0 oder bewertet nur eine Prüferin/ein Prüfer die Bachelorarbeit Auf der Grundlage des European Credit Transfer mit „nicht ausreichend“ (5,0), so wird vom Prü- Systems (ECTS) umfasst jedes Semester 30 fungsamt eine dritte Prüferin/ein dritter Prüfer ECTS-Punkte. Dabei werden für die Pflichtmo- zur Bewertung der Bachelorarbeit bestellt. In dule Einführung in die imperative Programmie- diesem Fall wird die Note aus dem arithmeti- rung, Elementare Zahlentheorie mit MAPLE so- schen Mittel der beiden besseren Noten ermit- wie Datenbanken jeweils 5 ECTS-Punkte und für telt. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als die übrigen Pflicht- und Wahlpflichtmodule, für „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wer- das Grundpraktikum Programmierung, das Mo- den, wenn mindestens zwei der drei Noten dul Bachelorseminar und Einführung in das wis- „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. senschaftliche Arbeiten sowie für das Mathema- tische Praktikum 10 ECTS-Punkte vergeben. Für (4) Die Bewertung der Bachelorarbeit soll das Abschlussmodul werden 15 ECTS-Punkte der/dem Studierenden spätestens acht Wochen vergeben, die sich aufteilen in 5 ECTS-Punkte für nach Abgabe mitgeteilt werden. den Reading Course und 10 ECTS-Punkte für die Bachelorarbeit. § 16 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleis- tungen werden von der jeweiligen Prüferin/dem
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 13/22 § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und von etwa 25 Minuten Dauer. Abweichend von Bildung der Gesamtnote Satz 1 dürfen das Pflichtmodul Mathematische Grundlagen sowie Elementare Zahlentheorie (1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn mit MAPLE achtmal und das Pflichtmodul Ein- sämtliche erforderlichen ECTS-Punkte gemäß führung in die imperative Programmierung so- § 3 Absatz 2 vorliegen, sämtliche Modulab- wie das Grundpraktikum Programmierung vier- schlussprüfungen nach § 13 bestanden sind und mal wiederholt werden. die Bachelorarbeit nach § 16 mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurde. (2) Eine bereits bestandene oder anerkannte Modulabschlussprüfung kann nicht wiederholt (2) Um zwei Wahlpflichtmodule erfolgreich ab- werden. zuschließen, können Modulabschlussprüfungen in höchstens drei Wahlpflichtmodulen abgelegt (3) Dieselben an der FernUniversität in Hagen werden. Bei der Beantragung des Zeugnisses absolvierten Modulabschlussprüfungen gemäß hat die/der Studierende zu erklären, welche Absatz 1, die außerhalb des Studiengangs er- zwei Wahlpflichtmodule in die Berechnung der bracht wurden, werden einschließlich der Fehl- Gesamtnote eingehen. Die Bedingung für die versuche mit Note übernommen. Wahl der Module gemäß § 12 und die Anmel- (4) Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen dung gemäß § 13 sind dabei einzuhalten. einmal wiederholt werden. (3) Die Gesamtnote der bestandenen Bachelor- (5) Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des prüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt Themas der Bachelorarbeit in der in § 14 Absatz der Noten der Modulabschlussprüfungen nach 5 genannten Frist nur zulässig, wenn die/der § 16 und der doppelt gewichteten Note der Ba- Studierende bei der Anfertigung der ersten Ba- chelorarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote chelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Ge- wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem brauch gemacht hat. Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamt- (6) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht be- note einer bestandenen Bachelorprüfung lautet: standen, wenn die in § 18 Absatz 1 und 2 ge- nannten Bedingungen nach Ausschöpfung der Durchschnitt Note Wiederholungsmöglichkeiten gemäß § 19 Ab- bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut satz 1 und 4 nicht erfüllt werden können. bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 gut § 20 Zertifikat bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 befriedigend (1) Studierenden dieses Studiengangs wird auf bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 ausreichend Antrag ein Zertifikat zum Nachweis ihrer Leis- tungen ausgestellt, wenn sie alle Module des in der Anlage 3 aufgeführten Modulpakets durch (4) Anstelle der Gesamtnote „sehr gut“ nach Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. Absatz 3 wird das Gesamturteil „mit Auszeich- nung“ erteilt, wenn die Bachelorarbeit mit der (2) Das Zertifikat weist die Module des Modul- Note 1,0 bewertet wurde und die restlichen Mo- pakets, die in ihren Prüfungen erzielten Noten dulnoten der Bachelorprüfung jeweils 1,3 oder und ECTS-Punkte sowie eine Gesamtnote für besser sind; die Modulnote 1,3 darf dabei das Zertifikat aus. Das Zertifikat trägt das Datum höchstens viermal auftreten. des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist, und wird von den Vorsit- zenden der Prüfungsausschüsse unterzeichnet § 19 Wiederholung der Bachelorprüfung und gesiegelt. (1) Jede Modulabschlussprüfung kann bei (3) Die Gesamtnote für das Zertifikat errechnet Nichtbestehen jeweils zweimal wiederholt wer- sich aus dem Durchschnitt der Noten, die in den den. Die zweite Wiederholungsprüfung bei den Modulabschlussprüfungen des Modulpakets er- Modulen Lineare Algebra, Analysis, Maß- und zielt worden sind; unbenotete Leistungen blei- Integrationstheorie, Gewöhnliche Differential- ben dabei außer Betracht. Bei der Bildung der gleichungen, Lineare Optimierung und Numeri- Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle sche Mathematik I ist eine mündliche Prüfung hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang MaTSE 01. April 2023 | 14/22 Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Gesamtnote des Zertifikats lautet: Durchschnitt Note § 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut (1) Hat die/der Studierende bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 gut Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 befriedigend der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Er- bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 ausreichend bringung die/der Studierende getäuscht hat, entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz § 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supple- oder teilweise für nicht bestanden erklären. ment (2) Waren die Voraussetzungen für die Zulas- (1) Hat die/der Studierende die Bachelorprü- sung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass fung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über die/der Studierende hierüber täuschen wollte, die Ergebnisse ein Bachelorzeugnis in deutscher und wird diese Tatsache erst nach der Aushän- Sprache. In das Zeugnis werden die Gesamt- digung des Zeugnisses bekannt, wird dieser note, alle Module gemäß § 12 Absatz 1 und die Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. in den Modulabschlussprüfungen erzielten No- Hat die/der Studierende die Zulassung vorsätz- ten sowie das Thema und die Note der Bachelo- lich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prü- rarbeit aufgenommen. Zusätzlich werden die fungsausschuss über die Rechtsfolgen. vergebenen ECTS-Punkte ausgewiesen. (3) Vor einer Entscheidung ist der/dem Be- (2) Das Bachelorzeugnis trägt das Datum des troffenen rechtliches Gehör zu geben. Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung er- (4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzu- bracht worden ist. Ist die Bachelorarbeit die ziehen und gegebenenfalls ein neues zu ertei- letzte Prüfungsleistung, so wird das Zeugnis auf len. Eine Entscheidung gemäß Absatz 1 und Ab- den Abgabetag der Bachelorarbeit datiert. Es satz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren wird von den Vorsitzenden der Prüfungsaus- nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses aus- schüsse unterzeichnet und gesiegelt. geschlossen. (3) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis er- (5) Ist die Bachelorprüfung insgesamt für nicht hält die/der Studierende jeweils ein Diploma bestanden erklärt worden, ist der Abschlussgrad Supplement in deutscher und in englischer Spra- abzuerkennen und die Bachelorurkunde einzu- che, das insbesondere die wesentlichen, dem ziehen. Abschluss zugrunde liegenden Studieninhalte, den Studienverlauf, die mit dem Abschluss er- § 24 Einsicht in Prüfungsakten worbenen Kompetenzen sowie die verleihende Hochschule enthält. Es wird jeweils von den Vor- (1) Nach Absolvieren einer Prüfungsleistung sitzenden der Prüfungsausschüsse unterzeich- wird der/dem Studierenden auf Antrag Einsicht net und gesiegelt. in ihre/seine schriftliche Prüfungsarbeit, in die Prüfungsprotokolle und bei der Bachelorarbeit auch in darauf bezogene Gutachten gewährt. § 22 Bachelorurkunde Die Fertigung einer originalgetreuen Reproduk- (1) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis wird tion ist gestattet. der/dem Studierenden jeweils eine Bachelorur- (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach kunde in deutscher und in englischer Sprache Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Prüfungsamt zu stellen. Das Prüfungsamt be- Darin wird die Verleihung des Bachelorgrades stimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. beurkundet. (2) Die Bachelorurkunden werden von der De- kanin/dem Dekan der Fakultät und den Vorsit- zenden der Prüfungsausschüsse unterzeichnet und gesiegelt.
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