Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2019 (in der Fassung vom 04. April 2022) ...

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FAKULTÄT FÜR
                                                                  MATHEMATIK UND INFORMATIK

                      Prüfungsordnung
          für den Bachelorstudiengang Informatik
              an der FernUniversität in Hagen
                   vom 01. Oktober 2019
            (in der Fassung vom 04. April 2022)

Veröffentlicht am 03.05.2022 in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 13 aus 2022
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                           01. April 2022 | 2/23

Zehnte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der
FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2019 in der Fassung vom 04. April 2022 (Ge-
samtfassung).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-
rhein-Westfalen (Hochschulgesetz) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschul-
gesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. 2021 S. 1210a), in Kraft getreten am 01. Dezember
2021, hat die FernUniversität in Hagen folgende Prüfungsordnung erlassen.

Inhaltsübersicht
I.    Allgemeines                                                                           3
    §1     Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung                                          3
    §2     Bachelorgrad                                                                     3
    §3     Regelstudienzeit, Studienumfang und Gliederung des Studiums                      3
    §4     Einschreibungsvoraussetzungen                                                    3
    §5     Nachteilsausgleich                                                               4
    §6     Prüfungsausschuss                                                                4
    §7     Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Beisitzerinnen                                  4
    §8     Anerkennung von Prüfungsleistungen                                               5
    §9     Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß                                5
II. Bachelorprüfung                                                                         6
    § 10 Zulassung und Zulassungsverfahren                                                  6
    § 11 Art und Umfang der Prüfung                                                         6
    § 12 Module                                                                             6
    § 13 Modulabschlussprüfungen                                                            7
    § 14 Bachelorarbeit                                                                    11
    § 15 Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit                                          11
    § 16 Bewertung der Prüfungsleistungen                                                  12
    § 17 Vergabe von ECTS-Punkten                                                          12
    § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtnote                           12
    § 19 Wiederholung der Bachelorprüfung                                                  13
    § 20 Zertifikat                                                                        13
    § 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supplement                                            13
    § 22 Bachelorurkunde                                                                   14
III. Schlussbestimmungen                                                                   14
    § 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung                                                  14
    § 24 Einsicht in Prüfungsakten                                                         14
    § 25 Übergangsbestimmungen                                                             14
    § 26 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung                                              17
Anlage 1                                                                                   18
Anlage 2                                                                                   20
Anlage 3                                                                                   21
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                 01. April 2022 | 3/23

                                                    § 4 Einschreibungsvoraussetzungen

   I. ALLGEMEINES                                   (1) Einschreibungsvoraussetzung für den Ba-
                                                    chelorstudiengang ist der Nachweis der Hoch-
                                                    schulzugangsberechtigung nach § 49 HG.
§ 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prü-            Hierzu gehören u.a. der Nachweis der allgemei-
    fung                                            nen Hochschulreife oder der einschlägigen fach-
Die Bachelorprüfung bildet einen ersten berufs-     gebundenen Hochschulreife bzw. ein durch
qualifizierenden Abschluss des Studiums im Stu-     Rechtsverordnung oder von der zuständigen
diengang Informatik. Das Studium soll Studie-       staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannter
renden unter Berücksichtigung der Anforderun-       Abschluss.
gen und Veränderungen in der Berufswelt die         (2) Zugang zum Bachelorstudium hat nach
erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkei-     Maßgabe von § 49 Absatz 4 HG auch, wer die
ten und Methoden so vermitteln, dass sie zu         erforderliche berufliche Vorbildung im Sinne der
kompetentem und verantwortlichem Handeln            Verordnung über den Hochschulzugang für in
befähigt werden. Durch die Bachelorprüfung          der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbil-
soll festgestellt werden, ob die/der Studierende    dungshochschulzugangsverordnung) in der je-
die für die Berufspraxis notwendigen gründli-       weils geltenden Fassung nachweist. Hierzu ge-
chen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusam-        hören u.a. die berufliche Aufstiegsfortbildung,
menhänge des Faches überblickt und die Fähig-       die fachlich entsprechende Berufsausbildung
keit besitzt, mit grundlegenden Techniken der       mit erforderlicher anschließender beruflicher Tä-
Informatik unter Verwendung von wissenschaft-       tigkeit, das erfolgreich abgeschlossene Probe-
lichen Methoden zu arbeiten.                        studium oder die bestandene Zugangsprüfung.
                                                    (3) Das Probestudium im Sinne des Absatzes 2
§ 2 Bachelorgrad                                    ist erfolgreich bestanden, wenn entweder 40
Ist die Bachelorprüfung bestanden, verleiht die     ECTS innerhalb von vier Semestern oder 60
Fakultät für Mathematik und Informatik den          ECTS innerhalb von sechs Semestern durch Leis-
Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „B.Sc.“,      tungen in diesem Studiengang erfolgreich er-
in Informatik.                                      worben wurden. Für Probestudierende, die ihr
                                                    Probestudium      vor   dem   Wintersemester
                                                    2021/2022 aufgenommen haben und ununter-
§ 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und
                                                    brochen fortführen gilt die Übergangsbestim-
    Gliederung des Studiums
                                                    mung der Zugangsprüfungsordnung der Fern-
(1) Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstu-    Universität in Hagen.
dium einschließlich der Bachelorprüfung sechs
                                                    (4) Die Zugangsprüfung im Sinne des Absat-
Semester. Das Lehrangebot ist so organisiert,
                                                    zes 2 besteht aus zwei Klausuren im Umfang
dass das Studium auch in Teilzeit absolviert wer-
                                                    von je zwei Stunden Bearbeitungszeit. Die erste
den kann.
                                                    Klausur enthält Aufgabenstellungen aus dem
(2) Der Studienumfang beträgt 180 ECTS-             Fach Mathematik; die zweite Klausur wird zu ei-
Punkte (5.400 Arbeitsstunden).                      nem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Fra-
(3) Der Studiengang wird in modularisierter         genkomplex gestellt.
Form angeboten und gliedert sich in drei aufei-     (5) In den Bachelorstudiengang kann nicht
nander aufbauende Studienabschnitte. Näheres        mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelor-
regelt die Anlage 1.                                prüfung in Informatik an einer Hochschule im
(4) Ergänzend zur Prüfungsordnung unterrich-        Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig
tet über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr-     nicht bestanden hat.
und Lernformen, Arbeitsumfang sowie Prü-            (6) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem
fungsform und -modalitäten die Webseite der         einvernehmlichen Urteil von Schule und Hoch-
Fakultät. Dort finden sich insbesondere das Mo-     schule besondere Begabungen aufweisen, kön-
dulhandbuch und die Prüfungsinformationen.          nen im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb
                                                    der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstal-
                                                    tungen des Studiengangs und Prüfungen der
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                 01. April 2022 | 4/23

Bachelorprüfung zugelassen werden. Ihre Stu-        Vorsitzende/den Vorsitzenden übertragen; dies
dien- und Prüfungsleistungen werden auf An-         gilt nicht für Entscheidungen über Widersprü-
trag bei einem späteren Studium anerkannt. Die      che. Die/Der Vorsitzende bedient sich bei der
entsprechenden Feststellungen trifft für die        Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben des Prü-
Hochschule der Prüfungsausschuss.                   fungsamts der Fakultät für Mathematik und In-
                                                    formatik.
§ 5 Nachteilsausgleich                              (2) Beschlüsse können im Umlaufverfahren ge-
(1) Studierenden, die auf Grund einer Behinde-      fasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht
rung oder chronischen Erkrankung oder auf           und alle Mitglieder ihre Stimme abgeben.
Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmun-        Die/Der Vorsitzende wirkt auf eine zeitnahe
gen an der Ableistung einer Prüfung oder dem        Stimmabgabe durch die Mitglieder oder ihre
Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung in der in       Vertretungen hin.
der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise ge-          (3) Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss
hindert sind, wird auf Antrag ein Nachteilsaus-     zuständig für Anträge auf Gewährung von
gleich gewährt.                                     Nachteilsausgleichen gemäß § 5.
(2) Hinsichtlich des Mutterschutzes gelten die
entsprechenden Bestimmungen des Mutter-             § 7 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Bei-
schutzgesetzes.                                         sitzerinnen
(3) Im Rahmen des Nachteilsausgleichs kann          (1) Prüferinnen/Prüfer sind die hauptamtlichen
gestattet werden, eine Prüfung an einem ande-       Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und die
ren Ort, mit einer anderen Dauer oder mit ande-     habilitierten Mitglieder der Fakultät für Mathe-
ren Hilfsmitteln abzulegen, soweit dies zur Kom-    matik und Informatik. Weitere Prüferinnen/Prü-
pensation der Einschränkung erforderlich ist        fer, die zu dem in § 65 Absatz 1 HG genannten
und die Kompensation nicht die durch die Prü-       Personenkreis gehören müssen, und die Beisit-
fung festzustellende Leistungsfähigkeit betrifft.   zerin/den Beisitzer bestellt der zuständige Prü-
Der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzel-      fungsausschuss. Er kann die Bestellung der/dem
fallbezogen gewährt. Er soll sich bei Menschen      Vorsitzenden übertragen. Zur Prüferin/Zum Prü-
mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,        fer darf nur bestellt werden, wer selbst mindes-
soweit nicht mit einer Änderung des Krankheits-     tens die durch die Abschlussprüfung festzustel-
oder Behinderungsbildes zu rechnen ist, auf alle    lende oder eine gleichwertige Qualifikation be-
im Verlauf des Studiums abzuleistenden Prüfun-      sitzt und, sofern nicht zwingende Gründe eine
gen erstrecken.                                     Abweichung erfordern, in dem Fachgebiet, auf
                                                    das sich die Prüfung bezieht, eine selbstständige
(4) Art und Umfang der Beeinträchtigung sind
                                                    Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Zur Beisitzerin/Zum
durch fachärztliches Attest darzulegen und
                                                    Beisitzer darf nur bestellt werden, wer selbst
nachzuweisen; dieses soll auch eine nicht bin-
                                                    mindestens die durch die Abschlussprüfung
dende Empfehlung für die Art und den Umfang
                                                    festzustellende oder eine gleichwertige Qualifi-
einer Kompensation enthalten.
                                                    kation besitzt.
(5) Der Antrag ist rechtzeitig vor der Prüfungs-
                                                    (2) Die Prüferin/Der Prüfer ist in ihrer/seiner
anmeldung zu stellen.
                                                    Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen.

§ 6 Prüfungsausschuss                               (3) Das Prüfungsamt sorgt dafür, dass den Stu-
                                                    dierenden der Name der Prüferin/des Prüfers
(1) Die Organisation der Prüfungen und wei-         rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem
tere durch diese Prüfungsordnung zugewiesene        Termin der jeweiligen Prüfung, bekannt gege-
Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss In-           ben wird. Der Termin einer jeden Prüfungsleis-
formatik der Fakultät für Mathematik und Infor-     tung soll vier Wochen und muss spätestens zwei
matik übernommen. Die Regelungen zu diesem          Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben wer-
Prüfungsausschuss sind der Ordnung der Fakul-       den. Ausnahmen in beiderseitigem Einverneh-
tät in der jeweils gültigen Fassung zu entneh-      men sind möglich.
men. Der Prüfungsausschuss kann die Erledi-
gung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf die
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                 01. April 2022 | 5/23

§ 8 Anerkennung von Prüfungsleistungen               in der die Entscheidungsgründe dargelegt wer-
                                                     den.
(1) Prüfungsleistungen, die in Studiengängen
an anderen staatlichen oder staatlich anerkann-      (7) Die Anerkennung von Prüfungsleistungen
ten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich       erfolgt ohne Note. Es wird der Vermerk „bestan-
anerkannten Berufsakademien, in Studiengän-          den“ aufgenommen. Die Note eines Moduls
gen an ausländischen staatlichen oder staatlich      kann übernommen werden, wenn die Notensys-
anerkannten Hochschulen oder in einem ande-          teme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang
ren Studiengang derselben Hochschule erbracht        des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs-
worden sind, werden auf Antrag anerkannt, so-        und Beweislast für die Erfüllung der Vorausset-
fern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen         zungen obliegt den Antragstellenden. Eine
kein wesentlicher Unterschied zu den Leistun-        Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist
gen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung        zulässig.
der Gleichwertigkeit findet nicht statt.
                                                     (8) Zuständig für die Anerkennung von Prü-
(2) Soweit Vereinbarungen und Abkommen               fungsleistungen ist der Prüfungsausschuss.
der Bundesrepublik Deutschland mit anderen
Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschul-        § 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ord-
bereich (Äquivalenzabkommen) Studierende                 nungsverstoß
ausländischer Staaten begünstigen, gehen die
Regelungen der Äquivalenzabkommen vor.               (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht
                                                     ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Stu-
(3) Auf Antrag können auch auf andere Weise          dierende zum Prüfungstermin nicht erscheint o-
als durch ein Studium erworbene Kenntnisse           der die Prüfungsleistung nicht fristgerecht ab-
und Qualifikationen auf der Grundlage vorge-         gibt. Dies gilt nicht, wenn sich die/der Studie-
legter Unterlagen anerkannt werden, wenn             rende in der vorgesehenen Form beim Prüfungs-
diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prü-        amt entweder von der Prüfung fristgerecht ab-
fungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach In-   meldet oder aus triftigem Grund von der Prü-
halt und Niveau gleichwertig sind. Gleichwer-        fung zurücktritt.
tige Kenntnisse und Qualifikationen können
maximal in einen Umfang von bis zur Hälfte der       (2) Bei einer Klausur, einer mündlichen Prü-
zu erbringenden Prüfungsleistungen anerkannt         fung oder einer Hausarbeit ist eine Prüfungsab-
werden.                                              meldung bis spätestens am Tag vor dem Prü-
                                                     fungstermin bzw. am Tag vor der Ausgabe des
(4) Alle für die Anerkennungsentscheidung er-        Hausarbeitsthemas möglich. Nach erfolgreicher
forderlichen Informationen und Dokumente             Anmeldung zu einem Bachelorseminar oder
sind von der/dem Studierenden beizubringen           Praktikum muss eine Abmeldung bis spätestens
und mit dem Antrag auf Anerkennung einzu-            am letzten Tag des ersten Monats im Veranstal-
reichen. Hierzu gehören in der Regel eine amt-       tungssemester erfolgen.
lich beglaubigte Kopie des Leistungszeugnisses
sowie ein aussagekräftiger Auszug aus dem Mo-        (3) Ein Rücktritt von einer Prüfung ist möglich,
dulhandbuch mit Angaben zum Umfang, Inhalt           wenn das Nichterscheinen mit triftigem Grund
und Tiefe der Ausbildung sowie Art, Inhalt und       entschuldigt wird, wie z.B. der Prüfungsunfähig-
Umfang der Prüfung. Die Entscheidung über            keit zum Zeitpunkt der Prüfung. Die geltend ge-
den Antrag soll der/dem Antragstellenden nach        machten Gründe müssen dem Prüfungsamt un-
spätestens acht Wochen mitgeteilt werden.            verzüglich schriftlich angezeigt und durch Nach-
                                                     weise glaubhaft gemacht werden. Die Entschei-
(5) Für die im Studium vorgesehenen Praktika         dung des Prüfungsamts darüber wird der/dem
Grundpraktikum Programmierung gemäß § 12             Studierenden schriftlich mitgeteilt. Bei krank-
Absatz 1 und Fachpraktikum gemäß § 12 Ab-            heitsbedingter Prüfungsunfähigkeit der/des Stu-
satz 1 können auf Antrag berufspraktische Leis-      dierenden ist dem Prüfungsamt innerhalb von
tungen anerkannt werden. Die Anerkennung             drei Werktagen nach Prüfungstermin oder Ab-
erfolgt ohne Note.                                   gabetermin die ärztliche Bescheinigung über die
(6) Werden Prüfungsleistungen nicht aner-            Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.
kannt, weil sie sich wesentlich unterscheiden,
erhält die/der Antragstellende eine Mitteilung,
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                  01. April 2022 | 6/23

(4) Versucht die/der Studierende, das Ergebnis        (2) Zu den Modulabschlussprüfungen und zur
ihrer/seiner Prüfungsleistung oder die Prüfungs-      Abschlussprüfung des Abschlussmoduls kann
leistung einer/eines Dritten durch Täuschung, z.      nur zugelassen werden, wer
B. der Mitführung oder Nutzung nicht ausdrück-
                                                      1. an der FernUniversität in Hagen im Bachelor-
lich zugelassener Hilfsmittel oder Kommunikati-
                                                         studiengang Informatik eingeschrieben oder
onsmittel, zu beeinflussen, gilt die betreffende
                                                         als eingeschriebene Studierende/einge-
Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend”
                                                         schriebener Studierender einer anderen
(5,0) bewertet. Eine Studierende/Ein Studieren-
                                                         Hochschule an der FernUniversität in Hagen
der, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf der
                                                         gemäß § 52 Absatz 2 HG als Zweithöre-
Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüfe-
                                                         rin/Zweithörer zugelassen ist,
rin/dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführen-
den in der Regel nach Abmahnung von der Fort-         2. die Bachelorprüfung im Studiengang Infor-
setzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen              matik an einer Hochschule im Geltungsbe-
werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prü-         reich des Grundgesetzes noch nicht endgül-
fungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0)          tig nicht bestanden hat.
bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind          (3) Alle relevanten Verfahrensregelungen und
aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden             Fristen werden von der Fakultät in geeigneter
Fällen kann der Prüfungsausschuss die Studie-         Form bekannt gegeben.
rende/den Studierenden von der Erbringung
weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Ent-        (4) Die Voraussetzungen für die Zulassung zu
scheidungen der Prüferin/des Prüfers oder Auf-        den Modulabschlussprüfungen, die von der Fa-
sichtsführenden gemäß Satz 1 oder Satz 2 wer-         kultät für Wirtschaftswissenschaft angeboten
den auf Antrag der/des Studierenden vom Prü-          werden, richten sich nach den Regelungen des
fungsausschuss überprüft.                             jeweiligen Fachbereichs.
(5) Alle Studierenden sind zu wissenschaftli-         (5) Für Jungstudierende nach § 48 Absatz 6
cher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die all-   HG, die zu Lehrveranstaltungen des Studien-
gemein anerkannten Grundsätze guter wissen-           gangs und zu einzelnen Prüfungen der Ba-
schaftlicher Praxis einzuhalten. Eine Prüfungs-       chelorprüfung zugelassen sind, gelten Absätze
leistung, die den Grundsätzen guter wissen-           2-4 und die Regelungen der §§ 6, 7, 9 und
schaftlicher Praxis nicht entspricht, insbesondere    §§ 11 bis 19 entsprechend.
wenn fremde Leistungen (z.B. Texte, Darstellun-
gen oder Ideen) wörtlich oder sinngemäß über-         § 11 Art und Umfang der Prüfung
nommen werden, ohne die übernommenen
Passagen kenntlich zu machen und die Quelle           Die Bachelorprüfung besteht aus:
zu nennen (Plagiat), kann mit „nicht ausrei-          1. den Modulabschlussprüfungen          in   den
chend“ (5,0) bewertet werden.                            Pflicht- und Wahlpflichtmodulen,
(6) Belastende Entscheidungen des Prüfungs-           2. den Modulabschlussprüfungen im Grund-
ausschusses sind der/dem Studierenden unver-             praktikum Programmierung, im Bachelorse-
züglich schriftlich mitzuteilen und zu begrün-           minar sowie im Fachpraktikum und
den. Vor der Entscheidung ist der/dem Studie-
                                                      3. der Modulabschlussprüfung im Abschluss-
renden Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu
                                                         modul.
geben.

                                                      § 12 Module
    II. BACHELORPRÜFUNG                               (1) Für ein erfolgreiches Studium sind folgende
                                                      Module zu absolvieren:
§ 10 Zulassung und Zulassungsverfahren                1. elf Pflichtmodule (Anlage 1),
(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den stu-          2. vier Wahlpflichtmodule (Anlage 1),
dienbegleitenden    Modulabschlussprüfungen
und dem Abschlussmodul gemäß § 12.                    3. das Grundpraktikum Programmierung,
                                                      4. ein Bachelorseminar,
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                  01. April 2022 | 7/23

5. ein Fachpraktikum und                           Choice-Format gewählt wurde, gilt auch als be-
                                                   standen, wenn die individuelle Prüfungsleistung
6. das Abschlussmodul.
                                                   die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Stu-
(2) Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule müs-        dierenden nicht mehr als 10 % unterschreitet.
sen die Vorgaben der Anlage 1 eingehalten wer-     Wird für das Bestehen einer Klausur die Bearbei-
den.                                               tung aller Klausurteile verlangt, so ist die Klausur
(3) Das Abschlussmodul besteht aus einem           nur dann bestanden, wenn sowohl in jedem ein-
Reading Course, der Bachelorarbeit und einem       zelnen Prüfungsteil als auch in der Gesamtheit
Kolloquiumsvortrag.                                der Prüfungsteile die jeweils von der Prüfe-
                                                   rin/dem Prüfer festgelegte Mindestpunktzahl er-
                                                   reicht worden ist.
§ 13 Modulabschlussprüfungen
                                                   (5) Jede Klausur wird von einer Prüferin/einem
a. Pflicht- und Wahlpflichtmodule                  Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus zwingen-
(1) Jedes Pflicht- und Wahlpflichtmodul wird       den Gründen abgewichen werden. Das Ergebnis
mit einer zweistündigen Klausur (schriftliche      der Bewertung soll der/dem Studierenden nach
Prüfung), einer mündlichen Prüfung von etwa        spätestens acht Wochen mitgeteilt werden.
25 Minuten Dauer oder einer Hausarbeit mit ei-     (6) Eine Klausuraufgabe hat entweder ein offe-
ner von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten       nes Antwortformat oder bietet eine Menge vor-
Bearbeitungszeit abgeschlossen; häusliche Klau-    gegebener Antwortmöglichkeiten (Multiple-
suren sind unter den Voraussetzungen der An-       Choice-Format) an. In einer Klausur ist eine
lage 3 zulässig. Die Prüferinnen/Prüfer legen zu   Kombination beider Formate möglich. Wird für
Beginn des Semesters fest, in welcher Form die     eine Klausur überwiegend das Multiple-Choice-
Modulabschlussprüfung stattfindet.                 Format gewählt, so erfolgt die Erstellung der
(2) Studierende müssen sich zu jeder Klausur       Aufgaben sowie die Festlegung der zutreffen-
oder mündlichen Prüfung oder Hausarbeit ge-        den Antworten durch zwei Prüferinnen/Prüfer.
sondert beim Prüfungsamt anmelden. Die Fris-       (7) Eine mündliche Prüfung wird von einer Prü-
ten zur Prüfungsanmeldung werden durch die         ferin/einem Prüfer im Beisein einer sachkundi-
Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben.       gen Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers
Mit der Anmeldung zu einer Modulabschluss-         abgenommen und bewertet. Hiervon kann nur
prüfung im Wahlpflichtbereich wählen die Stu-      aus zwingenden Gründen abgewichen werden.
dierenden verbindlich das betreffende Modul;       Die Beisitzerin/Der Beisitzer führt ein Protokoll,
ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich.      in dem die wesentlichen Gegenstände der Prü-
Das gilt nicht bei einer fristgemäßen Abmeldung    fung festgehalten werden. Vor Festsetzung der
gemäß § 9 Absatz 2 oder einem ordnungsge-          Note der mündlichen Prüfung hat die Prüfe-
mäßen Rücktritt gemäß § 9 Absatz 3.                rin/der Prüfer die Beisitzerin/den Beisitzer zu hö-
(3) Die Teilnahme an einer Prüfung setzt die       ren. Nach Abschluss der mündlichen Prüfung
ordnungsgemäße Belegung der zum Modul ge-          wird der/dem Studierenden die Bewertung mit-
hörenden Kurse in demselben oder einem vor-        geteilt.
herigen Semester voraus. Weitere Vorausset-        (8) Studierende dieses Studiengangs, die sich
zungen für die Zulassung zu den Modulab-           zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen
schlussprüfungen, die von der Fakultät für Ma-     mündlichen Prüfung unterziehen wollen, kön-
thematik und Informatik angeboten werden, le-      nen auf Antrag als Zuhörende zugelassen wer-
gen die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer zu Beginn    den, sofern die/der zu prüfende Studierende
des Semesters fest. Den Studierenden werden        nicht widerspricht und die räumlichen Verhält-
die Informationen hierzu in geeigneter Form        nisse dies zulassen. Die Zulassung erstreckt sich
durch die Fakultät bereitgestellt. Die Regelun-    nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des
gen der Anlage 1 sind zu beachten.                 Prüfungsergebnisses. Diese Regelung aus Satz 1
(4) Eine Klausur, mündliche Prüfung oder           gilt nicht für häusliche Videoprüfungen.
Hausarbeit ist bestanden, wenn sie mit „ausrei-    (9) Mündliche Prüfungen können auf Antrag
chend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist.      im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer
Eine Klausur, für die überwiegend das Multiple-    auf elektronischem Weg über eine Ton- und
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                01. April 2022 | 8/23

Bildverbindung abgewickelt werden. Dabei           (11) Eine Hausarbeit wird von einer Prüferin/ei-
muss eine vom Prüfungsamt bestellte Person am      nem Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus
Ort der/des Studierenden anwesend sein und         zwingenden Gründen abgewichen werden. Die
die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung gemäß § 9        Prüferin/der Prüfer vergeben das Hausarbeits-
dieser Prüfungsordnung sicherstellen. Es besteht   thema und legen die Formalia sowie den Um-
kein Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat.     fang der Hausarbeit fest. Eine Hausarbeit stellt
                                                   eine schriftliche Ausarbeitung dar, die während
(10) Mündliche Prüfungen können auf Antrag
                                                   des Semesters anzufertigen ist. Das Thema und
im Einvernehmen mit allen Prüfungsbeteiligten
                                                   die Aufgabenstellung müssen so beschaffen
als häusliche Videoprüfung abgenommen wer-
                                                   sein, dass die Hausarbeit innerhalb des Bearbei-
den. Die häusliche Videoprüfung wird über eine
                                                   tungszeitraums erstellt und spätestens zum
von der Hochschule bereitgestellte Kommunika-
                                                   Ende des Semesters abgegeben werden kann.
tionssoftware durchgeführt. Es besteht kein
                                                   Bei der Abgabe der Hausarbeit ist folgende Er-
Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat. Die
                                                   klärung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass
Durchführung einer Videoprüfung ist zwingend
                                                   ich die Hausarbeit selbstständig und ohne unzu-
mit den nachfolgenden besonderen Mitwir-
                                                   lässige Inanspruchnahme Dritter verfasst habe.
kungspflichten verbunden, denen sich die Prü-
                                                   Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen
fungsbeteiligten mit ihrer Zustimmung zum Vi-
                                                   und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen
deoformat verpflichten:
                                                   wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen
1. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für    als solche kenntlich gemacht. Die Versicherung
   die Dauer einer häuslichen Videoprüfung al-     selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene
   lein in einem Raum aufzuhalten und die er-      Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstel-
   forderliche technische Ausstattung für eine     lungen. Mit der Abgabe der elektronischen Fas-
   Ton- und Bild- Kommunikation vorzuhalten.       sung der endgültigen Version der Arbeit nehme
   Die erforderliche technische Ausstattung        ich zur Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Pla-
   umfasst einen Computer einschließlich Ka-       giatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagi-
   mera, Mikrofon und Lautsprecher bzw.            ate geprüft werden kann und ausschließlich für
   Headset, sowie eine für eine Videokonferenz     Prüfungszwecke gespeichert wird.“ Das Ergeb-
   ausreichende Internetverbindung.                nis der Bewertung soll der/dem Studierenden
2. Alle Prüfungsbeteiligten stellen sicher, dass   nach spätestes acht Wochen nach Abgabe mit-
   sie in ihrem Aufenthaltsraum während der        geteilt werden.
   Prüfung nicht gestört werden.                   b. Grundpraktikum Programmierung
3. Alle Prüfungsbeteiligten sind verpflichtet,     (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab-
   ggf. auftretende technische Störungen           schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei-
   schnellstmöglich zu beseitigen. Die Prüfung     nem Grundpraktikum Programmierung teilneh-
   wird für die Dauer einer Störung unterbro-      men. Dazu ist eine Anmeldung beim Prüfungs-
   chen; Art und Dauer der Störung werden im       amt erforderlich. Die Fristen werden durch die
   Prüfungsprotokoll vermerkt. Im Falle einer      Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben.
   kurzzeitigen Unterbrechung soll die Prüfung
                                                   (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel-
   nach dem Ende der Störung fortgesetzt wer-
                                                   dung zu einem Grundpraktikum Programmie-
   den. Im Falle längerer oder mehrfacher Stö-
                                                   rung ist das Erreichen von mindestens 30 ECTS-
   rungen soll die Prüfung abgebrochen wer-
                                                   Punkten der Studieneingangsphase.
   den. Bei Prüfungsabbruch gilt die Prüfung als
   nicht unternommen, wenn die Störung nicht       (3) Für die Modulabschlussprüfung im Grund-
   von der/dem Studierenden zu vertreten ist.      praktikum Programmierung ist eine schriftliche
   Die Entscheidung über die Fortsetzung der       Prüfungsleistung (Implementierung/Ausarbei-
   Prüfung trifft die Prüferin/der Prüfer.         tung) zu fertigen und während der Prakti-
                                                   kumsveranstaltung eine mündliche Prüfungs-
4. Eine Aufzeichnung der Prüfung findet nicht
                                                   leistung (z. B. Präsentation) zu erbringen. Dar-
   statt. Der Mitschnitt einer häuslichen Video-
                                                   über hinaus können weitere Leistungen verlangt
   prüfung, ganz oder auch teilweise, ist allen
                                                   werden, z. B. ein Thesenpapier oder eine Doku-
   Prüfungsbeteiligten untersagt.
                                                   mentation. Informationen zu Form und Umfang
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                   01. April 2022 | 9/23

werden durch die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer        (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel-
in geeigneter Form bekanntgegeben.                    dung zu einem Bachelorseminar ist der erfolg-
                                                      reiche Abschluss der Studieneingangsphase und
(4) Das Grundpraktikum Programmierung wird
                                                      das Bestehen des Grundpraktikums Program-
von einer Prüferin/einem Prüfer bewertet und
                                                      mierung sowie der Module Grundlagen der The-
benotet. Hiervon kann nur aus zwingenden
                                                      oretischen Informatik und Softwaresysteme.
Gründen abgewichen werden. Die Bewertung
                                                      Die/Der Seminarleitende kann darüber hinaus
soll der/dem Studierenden spätestens acht Wo-
                                                      den erfolgreichen Abschluss weiterer Module
chen nach Erbringung der letzten Prüfungsleis-
                                                      verlangen. Inhaltliche Voraussetzungen nach
tung für die Modulabschlussprüfung mitgeteilt
                                                      Satz 2 werden durch die Fakultät in geeigneter
werden. Das Grundpraktikum Programmierung
                                                      Form bekannt gegeben.
ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0)
oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis-       (3) Für die Modulabschlussprüfung im Ba-
tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann                chelorseminar ist eine schriftliche Prüfungsleis-
die/der Veranstaltungsleitende die Studie-            tung (z. B. eine Ausarbeitung) zu fertigen und
rende/den Studierenden von der Erbringung der         während der Seminarveranstaltung eine münd-
weiteren Leistungen ausschließen und das              liche Prüfungsleistung (z. B. ein Vortrag) zu er-
Grundpraktikum Programmierung mit „nicht              bringen. Darüber hinaus können weitere Leis-
ausreichend“ (5,0) bewerten. § 9 gilt entspre-        tungen verlangt werden, z. B. ein Thesenpapier
chend.                                                oder ein Protokoll. Informationen zu Form und
                                                      Umfang werden durch die jeweiligen Prüferin-
(5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
                                                      nen/Prüfer in geeigneter Form bekanntgegeben.
zum Grundpraktikum Programmierung hat
die/der Studierende folgende Erklärung schrift-       (4) Das Bachelorseminar wird von einer Prüfe-
lich abzugeben: „Ich erkläre, dass ich die schrift-   rin/einem Prüfer bewertet und benotet. Hiervon
liche    Implementierung/Ausarbeitung         zum     kann nur aus zwingenden Gründen abgewichen
Grundpraktikum Programmierung selbstständig           werden. Die Bewertung soll der/dem Studieren-
und ohne unzulässige Inanspruchnahme Dritter          den spätestens acht Wochen nach Erbringung
fertiggestellt habe. Ich habe dabei nur die ange-     der letzten Prüfungsleistung für die Modulab-
gebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und         schlussprüfung mitgeteilt werden. Das Seminar
die aus diesen wörtlich oder sinngemäß ent-           ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0)
nommenen Stellen als solche kenntlich ge-             oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis-
macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit        tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann
gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o-      die/der Seminarleitende die Seminarteilnehme-
der graphische Darstellungen. Die Implementie-        rin/den Seminarteilnehmer von der Erbringung
rung/Ausarbeitung wurde bisher in gleicher o-         der weiteren Leistungen ausschließen und das
der ähnlicher Form weder derselben noch einer         Seminar mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewer-
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch            ten. § 9 gilt entsprechend.
nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektro-
                                                      (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
nischen Fassung der endgültigen Version der
                                                      zum Bachelorseminar hat die Seminarteilneh-
Implementierung/Ausarbeitung nehme ich zur
                                                      merin/der Seminarteilnehmer folgende Erklä-
Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatser-
                                                      rung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass
kennungsdienstes auf enthaltene Plagiate ge-
                                                      ich die schriftliche Ausarbeitung zum Seminar
prüft werden kann und ausschließlich für Prü-
                                                      selbstständig und ohne unzulässige Inanspruch-
fungszwecke gespeichert wird.“
                                                      nahme Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur
c. Bachelorseminar                                    die angegebenen Quellen und Hilfsmittel ver-
                                                      wendet und die aus diesen wörtlich oder sinn-
(1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab-
                                                      gemäß entnommenen Stellen als solche kennt-
schluss der Bachelorprüfung erfolgreich ein Ba-
                                                      lich gemacht. Die Versicherung selbstständiger
chelorseminar absolvieren. Dazu ist eine Anmel-
                                                      Arbeit gilt auch für enthaltene Zeichnungen,
dung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Fristen
                                                      Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Aus-
werden durch die Fakultät in geeigneter Form
                                                      arbeitung wurde bisher in gleicher oder ähnli-
bekannt gegeben.
                                                      cher Form weder derselben noch einer anderen
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                01. April 2022 | 10/23

Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht ver-      (4) Das Fachpraktikum wird von einer Prüfe-
öffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen     rin/einem Prüfer bewertet und benotet. Hiervon
Fassung der endgültigen Version der Ausarbei-      kann nur aus zwingenden Gründen abgewichen
tung nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit        werden. Die Bewertung soll der/dem Studieren-
Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf ent-    den spätestens acht Wochen nach Erbringung
haltene Plagiate geprüft werden kann und aus-      der letzten Prüfungsleistung für die Modulab-
schließlich für Prüfungszwecke gespeichert         schlussprüfung mitgeteilt werden. Das Fach-
wird.“                                             praktikum ist bestanden, wenn es mit „ausrei-
                                                   chend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist.
(6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in
                                                   Ist eine Leistung gemäß Absatz 3 unzureichend,
Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden,
                                                   kann die/der Veranstaltungsleitende die Studie-
wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende
                                                   rende/den Studierenden von der Erbringung der
Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab-
                                                   weiteren Leistungen ausschließen und das Fach-
schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven
                                                   praktikum mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewer-
Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er-
                                                   ten. § 9 gilt entsprechend.
möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert-
bar ist.                                           (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
                                                   zum Fachpraktikum hat die/der Studierende fol-
(7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat
                                                   gende Erklärung schriftlich abzugeben: „Ich er-
die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5
                                                   kläre, dass ich die schriftliche Implementie-
mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend
                                                   rung/Ausarbeitung zum Fachpraktikum selbst-
gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung
                                                   ständig und ohne unzulässige Inanspruchnahme
schriftlich abzugeben.
                                                   Dritter fertiggestellt habe. Ich habe dabei nur die
d. Fachpraktikum                                   angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwen-
(1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab-        det und die aus diesen wörtlich oder sinngemäß
schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei-     entnommenen Stellen als solche kenntlich ge-
nem Fachpraktikum teilnehmen. Dazu ist eine        macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit
Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die       gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o-
Fristen werden durch die Fakultät in geeigneter    der graphische Darstellungen. Die Implementie-
Form bekannt gegeben.                              rung/Ausarbeitung wurde bisher in gleicher o-
                                                   der ähnlicher Form weder derselben noch einer
(2) Die formale Voraussetzung für die Anmel-       anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch
dung zu einem Fachpraktikum ist der erfolgrei-     nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektro-
che Abschluss der Studieneingangsphase und         nischen Fassung der endgültigen Version der
das Bestehen des Grundpraktikums Program-          Implementierung/Ausarbeitung nehme ich zur
mierung sowie der Module Grundlagen der The-       Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatser-
oretischen Informatik und Softwaresysteme.         kennungsdienstes auf enthaltene Plagiate ge-
Die/Der Veranstaltungsleitende kann darüber        prüft werden kann und ausschließlich für Prü-
hinaus den erfolgreichen Abschluss weiterer        fungszwecke gespeichert wird.“
Module verlangen. Inhaltliche Voraussetzungen
nach Satz 2 werden durch die Fakultät in geeig-    (6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in
neter Form bekannt gegeben.                        Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden,
                                                   wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende
(3) Für die Modulabschlussprüfung im Fach-         Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab-
praktikum ist eine schriftliche Prüfungsleistung   schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven
(Implementierung bzw. Ausarbeitung) zu ferti-      Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er-
gen und während der Praktikumsveranstaltung        möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert-
eine mündliche Prüfungsleistung (z. B. Präsenta-   bar ist.
tion) zu erbringen. Darüber hinaus können wei-
tere Leistungen verlangt werden, z. B. ein The-    (7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat
senpapier oder eine Dokumentation. Informati-      die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5
onen zu Form und Umfang werden durch die           mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend
jeweiligen Prüferinnen/Prüfer in geeigneter        gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung
Form bekanntgegeben.                               schriftlich abzugeben.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                 01. April 2022 | 11/23

§ 14 Bachelorarbeit                                  chen Kolloquiumsvortrag sind vor der Prüfe-
                                                     rin/dem Prüfer die Inhalte und Ergebnisse der
(1) Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prü-
                                                     Bachelorarbeit zu präsentieren und gegen mög-
fungsarbeit in Informatik. Sie soll zeigen, dass
                                                     liche Einwände zu verteidigen. Der Kolloquiums-
die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb ei-
                                                     vortrag soll in der Regel etwa 30 Minuten dau-
ner vorgegebenen Frist ein Problem aus ih-
                                                     ern.
rem/seinem Fachgebiet selbstständig nach wis-
senschaftlichen Methoden zu bearbeiten.              (7) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat
                                                     die/der Studierende folgende Erklärung schrift-
(2) Die formale Voraussetzung zur Anmeldung
                                                     lich abzugeben: „Ich erkläre, dass ich die Ba-
der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss
                                                     chelorarbeit selbstständig und ohne unzulässige
der Studieneingangsphase und das Bestehen
                                                     Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. Ich
des Grundpraktikums Programmierung sowie
                                                     habe dabei nur die angegebenen Quellen und
der Module Grundlagen der Theoretischen In-
                                                     Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wört-
formatik und Softwaresysteme. Die inhaltliche
                                                     lich oder sinngemäß entnommenen Stellen als
Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorar-
                                                     solche kenntlich gemacht. Die Versicherung
beit ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Rea-
                                                     selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene
ding Course. Der Reading Course beinhaltet
                                                     Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstel-
eine Anleitung zum selbständigen wissenschaft-
                                                     lungen. Die Bachelorarbeit wurde bisher in glei-
lichen Arbeiten und dient als Vorbereitung auf
                                                     cher oder ähnlicher Form weder derselben noch
die darauffolgende Bachelorarbeit.
                                                     einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und
(3) Die Bachelorarbeit soll ohne Anlagen im Re-      auch nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der
gelfall einen Umfang von 60 DIN-A4-Seiten            elektronischen Fassung der endgültigen Version
nicht überschreiten.                                 der Bachelorarbeit nehme ich zur Kenntnis, dass
(4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit      diese mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes
beträgt drei Monate. Das Thema und die Aufga-        auf enthaltene Plagiate geprüft werden kann
benstellung der Bachelorarbeit müssen so be-         und ausschließlich für Prüfungszwecke gespei-
schaffen sein, dass die Bearbeitungszeit einge-      chert wird.“
halten werden kann. Ausnahmsweise kann auf
begründeten Antrag die Abgabefrist von dem           § 15 Annahme     und         Bewertung        der
Prüfungsamt im Einvernehmen mit der Themen-               Bachelorarbeit
stellerin/dem Themensteller um höchstens drei
                                                     (1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim zu-
Wochen verlängert werden.
                                                     ständigen Prüfungsamt in dreifacher gedruckter
(5) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur            und gebundener Ausfertigung und dreimal als
einmal und nur innerhalb des ersten Monats der       elektronische Datei in einem vom Prüfungsamt
Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.               vorgegebenen Format einzureichen; die elektro-
                                                     nische Datei kann zur Plagiatsprüfung verwen-
(6) Die Bachelorarbeit kann von jeder/jedem in
                                                     det werden. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkun-
der Lehre und Forschung tätigen Hochschulleh-
                                                     dig zu machen. Bei Zustellung der Arbeit durch
rerin/Hochschullehrer und habilitierten Mitglied
                                                     die Post ist der Zeitpunkt der Aufgabe bei der
der Fakultät für Mathematik und Informatik aus-
                                                     Post maßgebend. Wird die Bachelorarbeit nicht
gegeben werden, darüber hinaus von promo-
                                                     fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht aus-
vierten akademischen Mitarbeiterinnen/Mitar-
                                                     reichend“ (5,0) bewertet.
beitern, sofern die Fakultät ihr/ihm eine entspre-
chende Lehraufgabe überträgt. Andere Prüfe-          (2) Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens
rinnen/Prüfer bestellt der Prüfungsausschuss o-      sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit
der dessen Vorsitzende/Vorsitzender. Der/Dem         stattgefunden haben. Mit der Erbringung des
Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Vor-          Kolloquiumsvortrags endet das Abschlussmo-
schläge für das Thema der Bachelorarbeit zu          dul.
machen. Die/Der Studierende kann für die Ba-
                                                     (3) Die Bachelorarbeit ist nach Beendigung des
chelorarbeit Prüferinnen/Prüfer vorschlagen.
                                                     Abschlussmoduls von zwei Prüferinnen/Prüfern
Auf die Vorschläge soll nach Möglichkeit Rück-
                                                     zu begutachten und zu bewerten. Erstgutachte-
sicht genommen werden. Im fakultätsöffentli-
                                                     rin/Erstgutachter ist, wer die Arbeit ausgegeben
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                       01. April 2022 | 12/23

hat. Die Zweitgutachterin/Der Zweitgutachter                (3) Eine Modulabschlussprüfung ist bestanden,
wird vom Prüfungsamt bestellt. Die einzelnen                wenn sie mit „ausreichend“ (4,0) oder besser
Bewertungen sind entsprechend § 16 Absatz 1                 bewertet ist.
und 2 vorzunehmen und schriftlich zu begrün-
                                                            (4) Modulabschlussprüfungen der Pflichtmo-
den. Wird die Bachelorarbeit von beiden Prüfe-
                                                            dule Mathematische Grundlagen, Einführung in
rinnen/Prüfern mit „ausreichend“ (4,0) oder
                                                            die imperative Programmierung und Einführung
besser bewertet, wird die Note aus dem arith-
                                                            in die wissenschaftliche Methodik der Informa-
metischen Mittel der jeweiligen Einzelbewertun-
                                                            tik werden mit „bestanden“ oder „nicht bestan-
gen gebildet. Beträgt die Notendifferenz der
                                                            den“ bewertet.
Einzelbewertungen mehr als 2,0 oder bewertet
nur eine Prüferin/ein Prüfer die Bachelorarbeit
mit „nicht ausreichend“ (5,0), so wird vom Prü-             § 17 Vergabe von ECTS-Punkten
fungsamt eine dritte Prüferin/ein dritter Prüfer            Auf der Grundlage des European Credit Transfer
zur Bewertung der Bachelorarbeit bestellt. In               Systems (ECTS) umfasst jedes Semester 30
diesem Fall wird die Note aus dem arithmeti-                ECTS-Punkte. Dabei werden für die Pflichtmo-
schen Mittel der beiden besseren Noten ermit-               dule Einführung in die imperative Programmie-
telt. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als           rung und Einführung in die wissenschaftliche
„ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wer-               Methodik der Informatik sowie für das Bachelor-
den, wenn mindestens zwei der drei Noten                    seminar 5 ECTS-Punkte und für die übrigen
„ausreichend“ (4,0) oder besser sind.                       Pflicht- und Wahlpflichtmodule, für das Grund-
(4) Die Bewertung der Bachelorarbeit soll                   praktikum Programmierung sowie für das Fach-
der/dem Studierenden spätestens acht Wochen                 praktikum 10 ECTS-Punkte vergeben. Für das
nach Abgabe mitgeteilt werden.                              Abschlussmodul werden 15 ECTS-Punkte verge-
                                                            ben, die sich aufteilen in 5 ECTS-Punkte für den
                                                            Reading Course und 10 ECTS-Punkte für die Ba-
§ 16 Bewertung der Prüfungsleistungen
                                                            chelorarbeit.
(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleis-
tungen werden von der jeweiligen Prüferin/dem               § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und
jeweiligen Prüfer festgesetzt. Für die Bewertung                 Bildung der Gesamtnote
sind folgende Noten zu verwenden:
                                                            (1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn
 Note                    Kriterien
                                                            sämtliche erforderlichen ECTS-Punkte gemäß
 1 (sehr gut)            eine hervorragende Leistung        § 3 Absatz 2 vorliegen, sämtliche Modulab-
 2 (gut)                 eine Leistung, die erheblich
                                                            schlussprüfungen nach § 13 bestanden sind und
                         über den durchschnittlichen        die Bachelorarbeit nach § 16 mit „ausreichend“
                         Anforderungen liegt                (4,0) oder besser bewertet wurde.
 3 (befriedigend)        eine Leistung, die durchschnitt-   (2) Von den vier benoteten Prüfungsleistungen
                         lichen Anforderungen ent-          zu den Pflichtmodulen Algorithmische Mathe-
                         spricht                            matik, Computersysteme, Datenstrukturen und
 4 (ausreichend)         eine Leistung, die trotz ihrer
                                                            Algorithmen sowie Einführung in die Objektori-
                         Mängel noch den Anforderun-        entierte Programmierung werden die drei bes-
                         gen genügt                         ten Noten in die Berechnung der Gesamtnote
                                                            miteinbezogen.
 5 (nicht ausreichend)   eine Leistung, die wegen er-
                         heblicher Mängel den Anfor-        (3) Um vier Wahlpflichtmodule erfolgreich ab-
                         derungen nicht mehr genügt         zuschließen, können Modulabschlussprüfungen
                                                            in höchstens fünf Wahlpflichtmodulen abgelegt
                                                            werden. Bei der Beantragung des Zeugnisses
(2) Durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten                hat die/der Studierende zu erklären, welche vier
1 bis 4 um 0,3 können zur differenzierten Be-               Wahlpflichtmodule in die Berechnung der Ge-
wertung Zwischenwerte gebildet werden; die                  samtnote eingehen. Dabei können aus dem Ka-
Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen.                talog N maximal zwei Module verwendet wer-
                                                            den. Die Bedingung für die Wahl der Module
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                                             01. April 2022 | 13/23

gemäß § 12 und die Anmeldung gemäß § 13                   (5) Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des
sind dabei einzuhalten.                                   Themas der Bachelorarbeit in der in § 14 Absatz
                                                          5 genannten Frist nur zulässig, wenn die/der
(4) Die Gesamtnote der bestandenen Bachelor-
                                                          Studierende bei der Anfertigung der ersten Ba-
prüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt
                                                          chelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Ge-
der Noten der Modulabschlussprüfungen nach
                                                          brauch gemacht hat.
§ 16 und der doppelt gewichteten Note der Ba-
chelorarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote              (6) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht be-
wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem               standen, wenn die in § 18 Absatz 1 bis 3 ge-
Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen               nannten Bedingungen nach Ausschöpfung der
werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamt-               Wiederholungsmöglichkeiten gemäß § 19 Ab-
note einer bestandenen Bachelorprüfung lautet:            satz 1 und 4 nicht erfüllt werden können.

 Durchschnitt                              Note
                                                          § 20 Zertifikat
 bei einem Durchschnitt bis 1,5            sehr gut
                                                          (1) Studierenden dieses Studiengangs wird auf
 bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5   gut            Antrag ein Zertifikat zum Nachweis ihrer Leis-
 bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5   befriedigend   tungen ausgestellt, wenn sie alle Module eines
                                                          in der Anlage 2 aufgeführten Modulpakets
 bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0   ausreichend
                                                          durch Prüfungen erfolgreich abgeschlossen ha-
                                                          ben.
(5) Anstelle der Gesamtnote „sehr gut“ nach               (2) Jeder/jedem Studierenden wird nur ein Zerti-
Absatz 4 wird das Gesamturteil „mit Auszeich-             fikat ausgestellt. Bei der Beantragung ist, sofern
nung“ erteilt, wenn die Bachelorarbeit mit der            die Voraussetzungen für mehrere Zertifikate
Note 1,0 bewertet wurde und die restlichen Mo-            vorliegen, das gewünschte Zertifikat anzuge-
dulnoten der Bachelorprüfung jeweils 1,3 oder             ben.
besser sind; die Modulnote 1,3 darf dabei                 (3) Das Zertifikat weist die Module des gewähl-
höchstens viermal auftreten.                              ten Modulpakets, die in ihren Prüfungen erziel-
                                                          ten Noten und ECTS-Punkte sowie eine Gesamt-
§ 19 Wiederholung der Bachelorprüfung                     note für das Zertifikat aus. Das Zertifikat trägt
                                                          das Datum des Tages, an dem die letzte Prü-
(1) Jede Modulabschlussprüfung kann bei
                                                          fungsleistung erbracht worden ist, und wird von
Nichtbestehen jeweils zweimal wiederholt wer-
                                                          der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
den. Die zweite Wiederholungsprüfung bei den
                                                          unterzeichnet und gesiegelt.
Modulen Lineare Algebra, Analysis und Numeri-
sche Mathematik I ist eine mündliche Prüfung              (4) Die Gesamtnote für das Zertifikat errechnet
von etwa 25 Minuten Dauer. Abweichend von                 sich aus dem Durchschnitt der Noten, die in den
Satz 1 dürfen das Pflichtmodul Mathematische              Modulabschlussprüfungen des gewählten Mo-
Grundlagen achtmal und das Pflichtmodul Ein-              dulpakets erzielt worden sind; unbenotete Leis-
führung in die imperative Programmierung so-              tungen bleiben dabei außer Betracht. Bei der Bil-
wie das Grundpraktikum Programmierung vier-               dung der Gesamtnote wird nur die erste Dezi-
mal wiederholt werden.                                    malstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle
                                                          weiteren Stellen werden ohne Rundung gestri-
(2) Eine bereits bestandene oder anerkannte
                                                          chen. Die Gesamtnote des Zertifikats lautet:
Modulabschlussprüfung kann nicht wiederholt
werden.
                                                          Durchschnitt                              Note
(3) Dieselben an der FernUniversität in Hagen             bei einem Durchschnitt bis 1,5            sehr gut
absolvierten Modulabschlussprüfungen gemäß
Absatz 1, die außerhalb des Studiengangs er-              bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5   gut
bracht wurden, werden einschließlich der Fehl-            bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5   befriedigend
versuche mit Note übernommen.
                                                          bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0   ausreichend
(4) Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen
einmal wiederholt werden.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik                               01. April 2022 | 14/23

§ 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supple-           für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Er-
     ment                                          bringung die/der Studierende getäuscht hat,
                                                   entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz
(1) Hat die/der Studierende die Bachelorprü-
                                                   oder teilweise für nicht bestanden erklären.
fung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über
die Ergebnisse ein Bachelorzeugnis in deutscher    (2) Waren die Voraussetzungen für die Zulas-
Sprache. In das Zeugnis werden die Gesamt-         sung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass
note, alle Module gemäß § 12 Absatz 1 und die      die/der Studierende hierüber täuschen wollte,
in den Modulabschlussprüfungen erzielten No-       und wird diese Tatsache erst nach der Aushän-
ten sowie das Thema und die Note der Bachelo-      digung des Zeugnisses bekannt, wird dieser
rarbeit aufgenommen. Zusätzlich werden die         Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt.
vergebenen ECTS-Punkte ausgewiesen.                Hat die/der Studierende die Zulassung vorsätz-
                                                   lich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prü-
(2) Das Bachelorzeugnis trägt das Datum des
                                                   fungsausschuss über die Rechtsfolgen.
Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung er-
bracht worden ist. Ist die Bachelorarbeit die      (3) Vor einer Entscheidung ist der/dem Be-
letzte Prüfungsleistung, so wird das Zeugnis auf   troffenen rechtliches Gehör zu geben.
den Abgabetag der Bachelorarbeit datiert. Es
                                                   (4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzu-
wird von der/dem Vorsitzenden des Prüfungs-
                                                   ziehen und gegebenenfalls ein neues zu ertei-
ausschusses unterzeichnet und gesiegelt.
                                                   len. Eine Entscheidung gemäß Absatz 1 und Ab-
(3) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis er-       satz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren
hält die/der Studierende jeweils ein Diploma       nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses aus-
Supplement in deutscher und in englischer Spra-    geschlossen.
che, das insbesondere die wesentlichen, dem
                                                   (5) Ist die Bachelorprüfung insgesamt für nicht
Abschluss zugrunde liegenden Studieninhalte,
                                                   bestanden erklärt worden, ist der Abschlussgrad
den Studienverlauf, die mit dem Abschluss er-
                                                   abzuerkennen und die Bachelorurkunde einzu-
worbenen Kompetenzen sowie die verleihende
                                                   ziehen.
Hochschule enthält. Es wird jeweils von der/dem
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter-
zeichnet und gesiegelt.                            § 24 Einsicht in Prüfungsakten
                                                   (1) Nach Absolvieren einer Prüfungsleistung
§ 22 Bachelorurkunde                               wird der/dem Studierenden auf Antrag Einsicht
                                                   in ihre/seine schriftliche Prüfungsarbeit, in die
(1) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis wird
                                                   Prüfungsprotokolle und bei der Bachelorarbeit
der/dem Studierenden jeweils eine Bachelorur-
                                                   auch in darauf bezogene Gutachten gewährt.
kunde in deutscher und in englischer Sprache
                                                   Die Fertigung einer originalgetreuen Reproduk-
mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt.
                                                   tion ist gestattet.
Darin wird die Verleihung des Bachelorgrades
beurkundet.                                        (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach
                                                   Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim
(2) Die Bachelorurkunden werden von der De-
                                                   Prüfungsamt zu stellen. Das Prüfungsamt be-
kanin/dem Dekan der Fakultät und der/dem
                                                   stimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter-
zeichnet und gesiegelt.
                                                   § 25 Übergangsbestimmungen
                                                   (1) Die Übergangsbestimmungen sollen den
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN                           Studierenden für die Änderungen des Studien-
                                                   gangs im laufenden Studium im unten genann-
§ 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung              ten Umfang einen angemessenen Bestands-
                                                   schutz gewähren und unter den unten genann-
(1) Hat die/der Studierende bei einer Prüfung      ten Voraussetzungen eine Übernahme von be-
getäuscht und wird diese Tatsache erst nach        reits erbrachten Leistungen ermöglichen.
Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann
der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten       (2) Der Antrag auf Übernahme von Leistungen
                                                   gemäß den Übergangsbestimmungen ist mit
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