Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2019 (in der Fassung vom 04. April 2022) ...
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FAKULTÄT FÜR MATHEMATIK UND INFORMATIK Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2019 (in der Fassung vom 04. April 2022) Veröffentlicht am 03.05.2022 in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 13 aus 2022
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 2/23 Zehnte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der FernUniversität in Hagen vom 01. Oktober 2019 in der Fassung vom 04. April 2022 (Ge- samtfassung). Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord- rhein-Westfalen (Hochschulgesetz) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschul- gesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. 2021 S. 1210a), in Kraft getreten am 01. Dezember 2021, hat die FernUniversität in Hagen folgende Prüfungsordnung erlassen. Inhaltsübersicht I. Allgemeines 3 §1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung 3 §2 Bachelorgrad 3 §3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Gliederung des Studiums 3 §4 Einschreibungsvoraussetzungen 3 §5 Nachteilsausgleich 4 §6 Prüfungsausschuss 4 §7 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Beisitzerinnen 4 §8 Anerkennung von Prüfungsleistungen 5 §9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 5 II. Bachelorprüfung 6 § 10 Zulassung und Zulassungsverfahren 6 § 11 Art und Umfang der Prüfung 6 § 12 Module 6 § 13 Modulabschlussprüfungen 7 § 14 Bachelorarbeit 11 § 15 Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit 11 § 16 Bewertung der Prüfungsleistungen 12 § 17 Vergabe von ECTS-Punkten 12 § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtnote 12 § 19 Wiederholung der Bachelorprüfung 13 § 20 Zertifikat 13 § 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supplement 13 § 22 Bachelorurkunde 14 III. Schlussbestimmungen 14 § 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung 14 § 24 Einsicht in Prüfungsakten 14 § 25 Übergangsbestimmungen 14 § 26 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung 17 Anlage 1 18 Anlage 2 20 Anlage 3 21
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 3/23 § 4 Einschreibungsvoraussetzungen I. ALLGEMEINES (1) Einschreibungsvoraussetzung für den Ba- chelorstudiengang ist der Nachweis der Hoch- schulzugangsberechtigung nach § 49 HG. § 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prü- Hierzu gehören u.a. der Nachweis der allgemei- fung nen Hochschulreife oder der einschlägigen fach- Die Bachelorprüfung bildet einen ersten berufs- gebundenen Hochschulreife bzw. ein durch qualifizierenden Abschluss des Studiums im Stu- Rechtsverordnung oder von der zuständigen diengang Informatik. Das Studium soll Studie- staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannter renden unter Berücksichtigung der Anforderun- Abschluss. gen und Veränderungen in der Berufswelt die (2) Zugang zum Bachelorstudium hat nach erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkei- Maßgabe von § 49 Absatz 4 HG auch, wer die ten und Methoden so vermitteln, dass sie zu erforderliche berufliche Vorbildung im Sinne der kompetentem und verantwortlichem Handeln Verordnung über den Hochschulzugang für in befähigt werden. Durch die Bachelorprüfung der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbil- soll festgestellt werden, ob die/der Studierende dungshochschulzugangsverordnung) in der je- die für die Berufspraxis notwendigen gründli- weils geltenden Fassung nachweist. Hierzu ge- chen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusam- hören u.a. die berufliche Aufstiegsfortbildung, menhänge des Faches überblickt und die Fähig- die fachlich entsprechende Berufsausbildung keit besitzt, mit grundlegenden Techniken der mit erforderlicher anschließender beruflicher Tä- Informatik unter Verwendung von wissenschaft- tigkeit, das erfolgreich abgeschlossene Probe- lichen Methoden zu arbeiten. studium oder die bestandene Zugangsprüfung. (3) Das Probestudium im Sinne des Absatzes 2 § 2 Bachelorgrad ist erfolgreich bestanden, wenn entweder 40 Ist die Bachelorprüfung bestanden, verleiht die ECTS innerhalb von vier Semestern oder 60 Fakultät für Mathematik und Informatik den ECTS innerhalb von sechs Semestern durch Leis- Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „B.Sc.“, tungen in diesem Studiengang erfolgreich er- in Informatik. worben wurden. Für Probestudierende, die ihr Probestudium vor dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben und ununter- § 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und brochen fortführen gilt die Übergangsbestim- Gliederung des Studiums mung der Zugangsprüfungsordnung der Fern- (1) Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstu- Universität in Hagen. dium einschließlich der Bachelorprüfung sechs (4) Die Zugangsprüfung im Sinne des Absat- Semester. Das Lehrangebot ist so organisiert, zes 2 besteht aus zwei Klausuren im Umfang dass das Studium auch in Teilzeit absolviert wer- von je zwei Stunden Bearbeitungszeit. Die erste den kann. Klausur enthält Aufgabenstellungen aus dem (2) Der Studienumfang beträgt 180 ECTS- Fach Mathematik; die zweite Klausur wird zu ei- Punkte (5.400 Arbeitsstunden). nem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Fra- (3) Der Studiengang wird in modularisierter genkomplex gestellt. Form angeboten und gliedert sich in drei aufei- (5) In den Bachelorstudiengang kann nicht nander aufbauende Studienabschnitte. Näheres mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelor- regelt die Anlage 1. prüfung in Informatik an einer Hochschule im (4) Ergänzend zur Prüfungsordnung unterrich- Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig tet über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- nicht bestanden hat. und Lernformen, Arbeitsumfang sowie Prü- (6) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem fungsform und -modalitäten die Webseite der einvernehmlichen Urteil von Schule und Hoch- Fakultät. Dort finden sich insbesondere das Mo- schule besondere Begabungen aufweisen, kön- dulhandbuch und die Prüfungsinformationen. nen im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstal- tungen des Studiengangs und Prüfungen der
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 4/23 Bachelorprüfung zugelassen werden. Ihre Stu- Vorsitzende/den Vorsitzenden übertragen; dies dien- und Prüfungsleistungen werden auf An- gilt nicht für Entscheidungen über Widersprü- trag bei einem späteren Studium anerkannt. Die che. Die/Der Vorsitzende bedient sich bei der entsprechenden Feststellungen trifft für die Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben des Prü- Hochschule der Prüfungsausschuss. fungsamts der Fakultät für Mathematik und In- formatik. § 5 Nachteilsausgleich (2) Beschlüsse können im Umlaufverfahren ge- (1) Studierenden, die auf Grund einer Behinde- fasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht rung oder chronischen Erkrankung oder auf und alle Mitglieder ihre Stimme abgeben. Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmun- Die/Der Vorsitzende wirkt auf eine zeitnahe gen an der Ableistung einer Prüfung oder dem Stimmabgabe durch die Mitglieder oder ihre Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung in der in Vertretungen hin. der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise ge- (3) Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss hindert sind, wird auf Antrag ein Nachteilsaus- zuständig für Anträge auf Gewährung von gleich gewährt. Nachteilsausgleichen gemäß § 5. (2) Hinsichtlich des Mutterschutzes gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mutter- § 7 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzer/Bei- schutzgesetzes. sitzerinnen (3) Im Rahmen des Nachteilsausgleichs kann (1) Prüferinnen/Prüfer sind die hauptamtlichen gestattet werden, eine Prüfung an einem ande- Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und die ren Ort, mit einer anderen Dauer oder mit ande- habilitierten Mitglieder der Fakultät für Mathe- ren Hilfsmitteln abzulegen, soweit dies zur Kom- matik und Informatik. Weitere Prüferinnen/Prü- pensation der Einschränkung erforderlich ist fer, die zu dem in § 65 Absatz 1 HG genannten und die Kompensation nicht die durch die Prü- Personenkreis gehören müssen, und die Beisit- fung festzustellende Leistungsfähigkeit betrifft. zerin/den Beisitzer bestellt der zuständige Prü- Der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzel- fungsausschuss. Er kann die Bestellung der/dem fallbezogen gewährt. Er soll sich bei Menschen Vorsitzenden übertragen. Zur Prüferin/Zum Prü- mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, fer darf nur bestellt werden, wer selbst mindes- soweit nicht mit einer Änderung des Krankheits- tens die durch die Abschlussprüfung festzustel- oder Behinderungsbildes zu rechnen ist, auf alle lende oder eine gleichwertige Qualifikation be- im Verlauf des Studiums abzuleistenden Prüfun- sitzt und, sofern nicht zwingende Gründe eine gen erstrecken. Abweichung erfordern, in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfung bezieht, eine selbstständige (4) Art und Umfang der Beeinträchtigung sind Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Zur Beisitzerin/Zum durch fachärztliches Attest darzulegen und Beisitzer darf nur bestellt werden, wer selbst nachzuweisen; dieses soll auch eine nicht bin- mindestens die durch die Abschlussprüfung dende Empfehlung für die Art und den Umfang festzustellende oder eine gleichwertige Qualifi- einer Kompensation enthalten. kation besitzt. (5) Der Antrag ist rechtzeitig vor der Prüfungs- (2) Die Prüferin/Der Prüfer ist in ihrer/seiner anmeldung zu stellen. Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen. § 6 Prüfungsausschuss (3) Das Prüfungsamt sorgt dafür, dass den Stu- dierenden der Name der Prüferin/des Prüfers (1) Die Organisation der Prüfungen und wei- rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem tere durch diese Prüfungsordnung zugewiesene Termin der jeweiligen Prüfung, bekannt gege- Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss In- ben wird. Der Termin einer jeden Prüfungsleis- formatik der Fakultät für Mathematik und Infor- tung soll vier Wochen und muss spätestens zwei matik übernommen. Die Regelungen zu diesem Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben wer- Prüfungsausschuss sind der Ordnung der Fakul- den. Ausnahmen in beiderseitigem Einverneh- tät in der jeweils gültigen Fassung zu entneh- men sind möglich. men. Der Prüfungsausschuss kann die Erledi- gung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf die
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 5/23 § 8 Anerkennung von Prüfungsleistungen in der die Entscheidungsgründe dargelegt wer- den. (1) Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkann- (7) Die Anerkennung von Prüfungsleistungen ten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich erfolgt ohne Note. Es wird der Vermerk „bestan- anerkannten Berufsakademien, in Studiengän- den“ aufgenommen. Die Note eines Moduls gen an ausländischen staatlichen oder staatlich kann übernommen werden, wenn die Notensys- anerkannten Hochschulen oder in einem ande- teme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang ren Studiengang derselben Hochschule erbracht des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs- worden sind, werden auf Antrag anerkannt, so- und Beweislast für die Erfüllung der Vorausset- fern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen zungen obliegt den Antragstellenden. Eine kein wesentlicher Unterschied zu den Leistun- Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist gen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung zulässig. der Gleichwertigkeit findet nicht statt. (8) Zuständig für die Anerkennung von Prü- (2) Soweit Vereinbarungen und Abkommen fungsleistungen ist der Prüfungsausschuss. der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschul- § 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ord- bereich (Äquivalenzabkommen) Studierende nungsverstoß ausländischer Staaten begünstigen, gehen die Regelungen der Äquivalenzabkommen vor. (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Stu- (3) Auf Antrag können auch auf andere Weise dierende zum Prüfungstermin nicht erscheint o- als durch ein Studium erworbene Kenntnisse der die Prüfungsleistung nicht fristgerecht ab- und Qualifikationen auf der Grundlage vorge- gibt. Dies gilt nicht, wenn sich die/der Studie- legter Unterlagen anerkannt werden, wenn rende in der vorgesehenen Form beim Prüfungs- diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prü- amt entweder von der Prüfung fristgerecht ab- fungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach In- meldet oder aus triftigem Grund von der Prü- halt und Niveau gleichwertig sind. Gleichwer- fung zurücktritt. tige Kenntnisse und Qualifikationen können maximal in einen Umfang von bis zur Hälfte der (2) Bei einer Klausur, einer mündlichen Prü- zu erbringenden Prüfungsleistungen anerkannt fung oder einer Hausarbeit ist eine Prüfungsab- werden. meldung bis spätestens am Tag vor dem Prü- fungstermin bzw. am Tag vor der Ausgabe des (4) Alle für die Anerkennungsentscheidung er- Hausarbeitsthemas möglich. Nach erfolgreicher forderlichen Informationen und Dokumente Anmeldung zu einem Bachelorseminar oder sind von der/dem Studierenden beizubringen Praktikum muss eine Abmeldung bis spätestens und mit dem Antrag auf Anerkennung einzu- am letzten Tag des ersten Monats im Veranstal- reichen. Hierzu gehören in der Regel eine amt- tungssemester erfolgen. lich beglaubigte Kopie des Leistungszeugnisses sowie ein aussagekräftiger Auszug aus dem Mo- (3) Ein Rücktritt von einer Prüfung ist möglich, dulhandbuch mit Angaben zum Umfang, Inhalt wenn das Nichterscheinen mit triftigem Grund und Tiefe der Ausbildung sowie Art, Inhalt und entschuldigt wird, wie z.B. der Prüfungsunfähig- Umfang der Prüfung. Die Entscheidung über keit zum Zeitpunkt der Prüfung. Die geltend ge- den Antrag soll der/dem Antragstellenden nach machten Gründe müssen dem Prüfungsamt un- spätestens acht Wochen mitgeteilt werden. verzüglich schriftlich angezeigt und durch Nach- weise glaubhaft gemacht werden. Die Entschei- (5) Für die im Studium vorgesehenen Praktika dung des Prüfungsamts darüber wird der/dem Grundpraktikum Programmierung gemäß § 12 Studierenden schriftlich mitgeteilt. Bei krank- Absatz 1 und Fachpraktikum gemäß § 12 Ab- heitsbedingter Prüfungsunfähigkeit der/des Stu- satz 1 können auf Antrag berufspraktische Leis- dierenden ist dem Prüfungsamt innerhalb von tungen anerkannt werden. Die Anerkennung drei Werktagen nach Prüfungstermin oder Ab- erfolgt ohne Note. gabetermin die ärztliche Bescheinigung über die (6) Werden Prüfungsleistungen nicht aner- Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. kannt, weil sie sich wesentlich unterscheiden, erhält die/der Antragstellende eine Mitteilung,
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 6/23 (4) Versucht die/der Studierende, das Ergebnis (2) Zu den Modulabschlussprüfungen und zur ihrer/seiner Prüfungsleistung oder die Prüfungs- Abschlussprüfung des Abschlussmoduls kann leistung einer/eines Dritten durch Täuschung, z. nur zugelassen werden, wer B. der Mitführung oder Nutzung nicht ausdrück- 1. an der FernUniversität in Hagen im Bachelor- lich zugelassener Hilfsmittel oder Kommunikati- studiengang Informatik eingeschrieben oder onsmittel, zu beeinflussen, gilt die betreffende als eingeschriebene Studierende/einge- Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend” schriebener Studierender einer anderen (5,0) bewertet. Eine Studierende/Ein Studieren- Hochschule an der FernUniversität in Hagen der, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf der gemäß § 52 Absatz 2 HG als Zweithöre- Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüfe- rin/Zweithörer zugelassen ist, rin/dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführen- den in der Regel nach Abmahnung von der Fort- 2. die Bachelorprüfung im Studiengang Infor- setzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen matik an einer Hochschule im Geltungsbe- werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prü- reich des Grundgesetzes noch nicht endgül- fungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) tig nicht bestanden hat. bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind (3) Alle relevanten Verfahrensregelungen und aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fristen werden von der Fakultät in geeigneter Fällen kann der Prüfungsausschuss die Studie- Form bekannt gegeben. rende/den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Ent- (4) Die Voraussetzungen für die Zulassung zu scheidungen der Prüferin/des Prüfers oder Auf- den Modulabschlussprüfungen, die von der Fa- sichtsführenden gemäß Satz 1 oder Satz 2 wer- kultät für Wirtschaftswissenschaft angeboten den auf Antrag der/des Studierenden vom Prü- werden, richten sich nach den Regelungen des fungsausschuss überprüft. jeweiligen Fachbereichs. (5) Alle Studierenden sind zu wissenschaftli- (5) Für Jungstudierende nach § 48 Absatz 6 cher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die all- HG, die zu Lehrveranstaltungen des Studien- gemein anerkannten Grundsätze guter wissen- gangs und zu einzelnen Prüfungen der Ba- schaftlicher Praxis einzuhalten. Eine Prüfungs- chelorprüfung zugelassen sind, gelten Absätze leistung, die den Grundsätzen guter wissen- 2-4 und die Regelungen der §§ 6, 7, 9 und schaftlicher Praxis nicht entspricht, insbesondere §§ 11 bis 19 entsprechend. wenn fremde Leistungen (z.B. Texte, Darstellun- gen oder Ideen) wörtlich oder sinngemäß über- § 11 Art und Umfang der Prüfung nommen werden, ohne die übernommenen Passagen kenntlich zu machen und die Quelle Die Bachelorprüfung besteht aus: zu nennen (Plagiat), kann mit „nicht ausrei- 1. den Modulabschlussprüfungen in den chend“ (5,0) bewertet werden. Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, (6) Belastende Entscheidungen des Prüfungs- 2. den Modulabschlussprüfungen im Grund- ausschusses sind der/dem Studierenden unver- praktikum Programmierung, im Bachelorse- züglich schriftlich mitzuteilen und zu begrün- minar sowie im Fachpraktikum und den. Vor der Entscheidung ist der/dem Studie- 3. der Modulabschlussprüfung im Abschluss- renden Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu modul. geben. § 12 Module II. BACHELORPRÜFUNG (1) Für ein erfolgreiches Studium sind folgende Module zu absolvieren: § 10 Zulassung und Zulassungsverfahren 1. elf Pflichtmodule (Anlage 1), (1) Die Bachelorprüfung besteht aus den stu- 2. vier Wahlpflichtmodule (Anlage 1), dienbegleitenden Modulabschlussprüfungen und dem Abschlussmodul gemäß § 12. 3. das Grundpraktikum Programmierung, 4. ein Bachelorseminar,
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 7/23 5. ein Fachpraktikum und Choice-Format gewählt wurde, gilt auch als be- standen, wenn die individuelle Prüfungsleistung 6. das Abschlussmodul. die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Stu- (2) Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule müs- dierenden nicht mehr als 10 % unterschreitet. sen die Vorgaben der Anlage 1 eingehalten wer- Wird für das Bestehen einer Klausur die Bearbei- den. tung aller Klausurteile verlangt, so ist die Klausur (3) Das Abschlussmodul besteht aus einem nur dann bestanden, wenn sowohl in jedem ein- Reading Course, der Bachelorarbeit und einem zelnen Prüfungsteil als auch in der Gesamtheit Kolloquiumsvortrag. der Prüfungsteile die jeweils von der Prüfe- rin/dem Prüfer festgelegte Mindestpunktzahl er- reicht worden ist. § 13 Modulabschlussprüfungen (5) Jede Klausur wird von einer Prüferin/einem a. Pflicht- und Wahlpflichtmodule Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus zwingen- (1) Jedes Pflicht- und Wahlpflichtmodul wird den Gründen abgewichen werden. Das Ergebnis mit einer zweistündigen Klausur (schriftliche der Bewertung soll der/dem Studierenden nach Prüfung), einer mündlichen Prüfung von etwa spätestens acht Wochen mitgeteilt werden. 25 Minuten Dauer oder einer Hausarbeit mit ei- (6) Eine Klausuraufgabe hat entweder ein offe- ner von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten nes Antwortformat oder bietet eine Menge vor- Bearbeitungszeit abgeschlossen; häusliche Klau- gegebener Antwortmöglichkeiten (Multiple- suren sind unter den Voraussetzungen der An- Choice-Format) an. In einer Klausur ist eine lage 3 zulässig. Die Prüferinnen/Prüfer legen zu Kombination beider Formate möglich. Wird für Beginn des Semesters fest, in welcher Form die eine Klausur überwiegend das Multiple-Choice- Modulabschlussprüfung stattfindet. Format gewählt, so erfolgt die Erstellung der (2) Studierende müssen sich zu jeder Klausur Aufgaben sowie die Festlegung der zutreffen- oder mündlichen Prüfung oder Hausarbeit ge- den Antworten durch zwei Prüferinnen/Prüfer. sondert beim Prüfungsamt anmelden. Die Fris- (7) Eine mündliche Prüfung wird von einer Prü- ten zur Prüfungsanmeldung werden durch die ferin/einem Prüfer im Beisein einer sachkundi- Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben. gen Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers Mit der Anmeldung zu einer Modulabschluss- abgenommen und bewertet. Hiervon kann nur prüfung im Wahlpflichtbereich wählen die Stu- aus zwingenden Gründen abgewichen werden. dierenden verbindlich das betreffende Modul; Die Beisitzerin/Der Beisitzer führt ein Protokoll, ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich. in dem die wesentlichen Gegenstände der Prü- Das gilt nicht bei einer fristgemäßen Abmeldung fung festgehalten werden. Vor Festsetzung der gemäß § 9 Absatz 2 oder einem ordnungsge- Note der mündlichen Prüfung hat die Prüfe- mäßen Rücktritt gemäß § 9 Absatz 3. rin/der Prüfer die Beisitzerin/den Beisitzer zu hö- (3) Die Teilnahme an einer Prüfung setzt die ren. Nach Abschluss der mündlichen Prüfung ordnungsgemäße Belegung der zum Modul ge- wird der/dem Studierenden die Bewertung mit- hörenden Kurse in demselben oder einem vor- geteilt. herigen Semester voraus. Weitere Vorausset- (8) Studierende dieses Studiengangs, die sich zungen für die Zulassung zu den Modulab- zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen schlussprüfungen, die von der Fakultät für Ma- mündlichen Prüfung unterziehen wollen, kön- thematik und Informatik angeboten werden, le- nen auf Antrag als Zuhörende zugelassen wer- gen die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer zu Beginn den, sofern die/der zu prüfende Studierende des Semesters fest. Den Studierenden werden nicht widerspricht und die räumlichen Verhält- die Informationen hierzu in geeigneter Form nisse dies zulassen. Die Zulassung erstreckt sich durch die Fakultät bereitgestellt. Die Regelun- nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des gen der Anlage 1 sind zu beachten. Prüfungsergebnisses. Diese Regelung aus Satz 1 (4) Eine Klausur, mündliche Prüfung oder gilt nicht für häusliche Videoprüfungen. Hausarbeit ist bestanden, wenn sie mit „ausrei- (9) Mündliche Prüfungen können auf Antrag chend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist. im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer Eine Klausur, für die überwiegend das Multiple- auf elektronischem Weg über eine Ton- und
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 8/23 Bildverbindung abgewickelt werden. Dabei (11) Eine Hausarbeit wird von einer Prüferin/ei- muss eine vom Prüfungsamt bestellte Person am nem Prüfer bewertet. Hiervon kann nur aus Ort der/des Studierenden anwesend sein und zwingenden Gründen abgewichen werden. Die die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung gemäß § 9 Prüferin/der Prüfer vergeben das Hausarbeits- dieser Prüfungsordnung sicherstellen. Es besteht thema und legen die Formalia sowie den Um- kein Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat. fang der Hausarbeit fest. Eine Hausarbeit stellt eine schriftliche Ausarbeitung dar, die während (10) Mündliche Prüfungen können auf Antrag des Semesters anzufertigen ist. Das Thema und im Einvernehmen mit allen Prüfungsbeteiligten die Aufgabenstellung müssen so beschaffen als häusliche Videoprüfung abgenommen wer- sein, dass die Hausarbeit innerhalb des Bearbei- den. Die häusliche Videoprüfung wird über eine tungszeitraums erstellt und spätestens zum von der Hochschule bereitgestellte Kommunika- Ende des Semesters abgegeben werden kann. tionssoftware durchgeführt. Es besteht kein Bei der Abgabe der Hausarbeit ist folgende Er- Rechtsanspruch auf dieses Prüfungsformat. Die klärung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass Durchführung einer Videoprüfung ist zwingend ich die Hausarbeit selbstständig und ohne unzu- mit den nachfolgenden besonderen Mitwir- lässige Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. kungspflichten verbunden, denen sich die Prü- Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen fungsbeteiligten mit ihrer Zustimmung zum Vi- und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen deoformat verpflichten: wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen 1. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für als solche kenntlich gemacht. Die Versicherung die Dauer einer häuslichen Videoprüfung al- selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene lein in einem Raum aufzuhalten und die er- Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstel- forderliche technische Ausstattung für eine lungen. Mit der Abgabe der elektronischen Fas- Ton- und Bild- Kommunikation vorzuhalten. sung der endgültigen Version der Arbeit nehme Die erforderliche technische Ausstattung ich zur Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Pla- umfasst einen Computer einschließlich Ka- giatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagi- mera, Mikrofon und Lautsprecher bzw. ate geprüft werden kann und ausschließlich für Headset, sowie eine für eine Videokonferenz Prüfungszwecke gespeichert wird.“ Das Ergeb- ausreichende Internetverbindung. nis der Bewertung soll der/dem Studierenden 2. Alle Prüfungsbeteiligten stellen sicher, dass nach spätestes acht Wochen nach Abgabe mit- sie in ihrem Aufenthaltsraum während der geteilt werden. Prüfung nicht gestört werden. b. Grundpraktikum Programmierung 3. Alle Prüfungsbeteiligten sind verpflichtet, (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- ggf. auftretende technische Störungen schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei- schnellstmöglich zu beseitigen. Die Prüfung nem Grundpraktikum Programmierung teilneh- wird für die Dauer einer Störung unterbro- men. Dazu ist eine Anmeldung beim Prüfungs- chen; Art und Dauer der Störung werden im amt erforderlich. Die Fristen werden durch die Prüfungsprotokoll vermerkt. Im Falle einer Fakultät in geeigneter Form bekannt gegeben. kurzzeitigen Unterbrechung soll die Prüfung (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- nach dem Ende der Störung fortgesetzt wer- dung zu einem Grundpraktikum Programmie- den. Im Falle längerer oder mehrfacher Stö- rung ist das Erreichen von mindestens 30 ECTS- rungen soll die Prüfung abgebrochen wer- Punkten der Studieneingangsphase. den. Bei Prüfungsabbruch gilt die Prüfung als nicht unternommen, wenn die Störung nicht (3) Für die Modulabschlussprüfung im Grund- von der/dem Studierenden zu vertreten ist. praktikum Programmierung ist eine schriftliche Die Entscheidung über die Fortsetzung der Prüfungsleistung (Implementierung/Ausarbei- Prüfung trifft die Prüferin/der Prüfer. tung) zu fertigen und während der Prakti- kumsveranstaltung eine mündliche Prüfungs- 4. Eine Aufzeichnung der Prüfung findet nicht leistung (z. B. Präsentation) zu erbringen. Dar- statt. Der Mitschnitt einer häuslichen Video- über hinaus können weitere Leistungen verlangt prüfung, ganz oder auch teilweise, ist allen werden, z. B. ein Thesenpapier oder eine Doku- Prüfungsbeteiligten untersagt. mentation. Informationen zu Form und Umfang
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 9/23 werden durch die jeweiligen Prüferinnen/Prüfer (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- in geeigneter Form bekanntgegeben. dung zu einem Bachelorseminar ist der erfolg- reiche Abschluss der Studieneingangsphase und (4) Das Grundpraktikum Programmierung wird das Bestehen des Grundpraktikums Program- von einer Prüferin/einem Prüfer bewertet und mierung sowie der Module Grundlagen der The- benotet. Hiervon kann nur aus zwingenden oretischen Informatik und Softwaresysteme. Gründen abgewichen werden. Die Bewertung Die/Der Seminarleitende kann darüber hinaus soll der/dem Studierenden spätestens acht Wo- den erfolgreichen Abschluss weiterer Module chen nach Erbringung der letzten Prüfungsleis- verlangen. Inhaltliche Voraussetzungen nach tung für die Modulabschlussprüfung mitgeteilt Satz 2 werden durch die Fakultät in geeigneter werden. Das Grundpraktikum Programmierung Form bekannt gegeben. ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis- (3) Für die Modulabschlussprüfung im Ba- tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann chelorseminar ist eine schriftliche Prüfungsleis- die/der Veranstaltungsleitende die Studie- tung (z. B. eine Ausarbeitung) zu fertigen und rende/den Studierenden von der Erbringung der während der Seminarveranstaltung eine münd- weiteren Leistungen ausschließen und das liche Prüfungsleistung (z. B. ein Vortrag) zu er- Grundpraktikum Programmierung mit „nicht bringen. Darüber hinaus können weitere Leis- ausreichend“ (5,0) bewerten. § 9 gilt entspre- tungen verlangt werden, z. B. ein Thesenpapier chend. oder ein Protokoll. Informationen zu Form und Umfang werden durch die jeweiligen Prüferin- (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung nen/Prüfer in geeigneter Form bekanntgegeben. zum Grundpraktikum Programmierung hat die/der Studierende folgende Erklärung schrift- (4) Das Bachelorseminar wird von einer Prüfe- lich abzugeben: „Ich erkläre, dass ich die schrift- rin/einem Prüfer bewertet und benotet. Hiervon liche Implementierung/Ausarbeitung zum kann nur aus zwingenden Gründen abgewichen Grundpraktikum Programmierung selbstständig werden. Die Bewertung soll der/dem Studieren- und ohne unzulässige Inanspruchnahme Dritter den spätestens acht Wochen nach Erbringung fertiggestellt habe. Ich habe dabei nur die ange- der letzten Prüfungsleistung für die Modulab- gebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und schlussprüfung mitgeteilt werden. Das Seminar die aus diesen wörtlich oder sinngemäß ent- ist bestanden, wenn es mit „ausreichend“ (4,0) nommenen Stellen als solche kenntlich ge- oder besser bewertet worden ist. Ist eine Leis- macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit tung gemäß Absatz 3 unzureichend, kann gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o- die/der Seminarleitende die Seminarteilnehme- der graphische Darstellungen. Die Implementie- rin/den Seminarteilnehmer von der Erbringung rung/Ausarbeitung wurde bisher in gleicher o- der weiteren Leistungen ausschließen und das der ähnlicher Form weder derselben noch einer Seminar mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewer- anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch ten. § 9 gilt entsprechend. nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektro- (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung nischen Fassung der endgültigen Version der zum Bachelorseminar hat die Seminarteilneh- Implementierung/Ausarbeitung nehme ich zur merin/der Seminarteilnehmer folgende Erklä- Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatser- rung schriftlich abzugeben: „Ich erkläre, dass kennungsdienstes auf enthaltene Plagiate ge- ich die schriftliche Ausarbeitung zum Seminar prüft werden kann und ausschließlich für Prü- selbstständig und ohne unzulässige Inanspruch- fungszwecke gespeichert wird.“ nahme Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur c. Bachelorseminar die angegebenen Quellen und Hilfsmittel ver- wendet und die aus diesen wörtlich oder sinn- (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- gemäß entnommenen Stellen als solche kennt- schluss der Bachelorprüfung erfolgreich ein Ba- lich gemacht. Die Versicherung selbstständiger chelorseminar absolvieren. Dazu ist eine Anmel- Arbeit gilt auch für enthaltene Zeichnungen, dung beim Prüfungsamt erforderlich. Die Fristen Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Aus- werden durch die Fakultät in geeigneter Form arbeitung wurde bisher in gleicher oder ähnli- bekannt gegeben. cher Form weder derselben noch einer anderen
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 10/23 Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht ver- (4) Das Fachpraktikum wird von einer Prüfe- öffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen rin/einem Prüfer bewertet und benotet. Hiervon Fassung der endgültigen Version der Ausarbei- kann nur aus zwingenden Gründen abgewichen tung nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit werden. Die Bewertung soll der/dem Studieren- Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf ent- den spätestens acht Wochen nach Erbringung haltene Plagiate geprüft werden kann und aus- der letzten Prüfungsleistung für die Modulab- schließlich für Prüfungszwecke gespeichert schlussprüfung mitgeteilt werden. Das Fach- wird.“ praktikum ist bestanden, wenn es mit „ausrei- chend“ (4,0) oder besser bewertet worden ist. (6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in Ist eine Leistung gemäß Absatz 3 unzureichend, Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, kann die/der Veranstaltungsleitende die Studie- wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende rende/den Studierenden von der Erbringung der Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab- weiteren Leistungen ausschließen und das Fach- schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven praktikum mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewer- Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er- ten. § 9 gilt entsprechend. möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert- bar ist. (5) Bei Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung zum Fachpraktikum hat die/der Studierende fol- (7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat gende Erklärung schriftlich abzugeben: „Ich er- die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5 kläre, dass ich die schriftliche Implementie- mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend rung/Ausarbeitung zum Fachpraktikum selbst- gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung ständig und ohne unzulässige Inanspruchnahme schriftlich abzugeben. Dritter fertiggestellt habe. Ich habe dabei nur die d. Fachpraktikum angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwen- (1) Jede/Jeder Studierende muss für den Ab- det und die aus diesen wörtlich oder sinngemäß schluss der Bachelorprüfung erfolgreich an ei- entnommenen Stellen als solche kenntlich ge- nem Fachpraktikum teilnehmen. Dazu ist eine macht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen o- Fristen werden durch die Fakultät in geeigneter der graphische Darstellungen. Die Implementie- Form bekannt gegeben. rung/Ausarbeitung wurde bisher in gleicher o- der ähnlicher Form weder derselben noch einer (2) Die formale Voraussetzung für die Anmel- anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch dung zu einem Fachpraktikum ist der erfolgrei- nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektro- che Abschluss der Studieneingangsphase und nischen Fassung der endgültigen Version der das Bestehen des Grundpraktikums Program- Implementierung/Ausarbeitung nehme ich zur mierung sowie der Module Grundlagen der The- Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatser- oretischen Informatik und Softwaresysteme. kennungsdienstes auf enthaltene Plagiate ge- Die/Der Veranstaltungsleitende kann darüber prüft werden kann und ausschließlich für Prü- hinaus den erfolgreichen Abschluss weiterer fungszwecke gespeichert wird.“ Module verlangen. Inhaltliche Voraussetzungen nach Satz 2 werden durch die Fakultät in geeig- (6) Die schriftliche Ausarbeitung kann auch in neter Form bekannt gegeben. Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn jeder als Prüfungsleistung zu bewertende (3) Für die Modulabschlussprüfung im Fach- Einzelbeitrag aufgrund der Angabe von Ab- praktikum ist eine schriftliche Prüfungsleistung schnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven (Implementierung bzw. Ausarbeitung) zu ferti- Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung er- gen und während der Praktikumsveranstaltung möglichen, deutlich unterscheidbar und bewert- eine mündliche Prüfungsleistung (z. B. Präsenta- bar ist. tion) zu erbringen. Darüber hinaus können wei- tere Leistungen verlangt werden, z. B. ein The- (7) Handelt es sich um eine Gruppenarbeit, hat senpapier oder eine Dokumentation. Informati- die/der Studierende die Erklärung nach Absatz 5 onen zu Form und Umfang werden durch die mit Bezugnahme auf ihren/seinen entsprechend jeweiligen Prüferinnen/Prüfer in geeigneter gekennzeichneten Einzelanteil der Ausarbeitung Form bekanntgegeben. schriftlich abzugeben.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 11/23 § 14 Bachelorarbeit chen Kolloquiumsvortrag sind vor der Prüfe- rin/dem Prüfer die Inhalte und Ergebnisse der (1) Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prü- Bachelorarbeit zu präsentieren und gegen mög- fungsarbeit in Informatik. Sie soll zeigen, dass liche Einwände zu verteidigen. Der Kolloquiums- die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb ei- vortrag soll in der Regel etwa 30 Minuten dau- ner vorgegebenen Frist ein Problem aus ih- ern. rem/seinem Fachgebiet selbstständig nach wis- senschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (7) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat die/der Studierende folgende Erklärung schrift- (2) Die formale Voraussetzung zur Anmeldung lich abzugeben: „Ich erkläre, dass ich die Ba- der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss chelorarbeit selbstständig und ohne unzulässige der Studieneingangsphase und das Bestehen Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. Ich des Grundpraktikums Programmierung sowie habe dabei nur die angegebenen Quellen und der Module Grundlagen der Theoretischen In- Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wört- formatik und Softwaresysteme. Die inhaltliche lich oder sinngemäß entnommenen Stellen als Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorar- solche kenntlich gemacht. Die Versicherung beit ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Rea- selbstständiger Arbeit gilt auch für enthaltene ding Course. Der Reading Course beinhaltet Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstel- eine Anleitung zum selbständigen wissenschaft- lungen. Die Bachelorarbeit wurde bisher in glei- lichen Arbeiten und dient als Vorbereitung auf cher oder ähnlicher Form weder derselben noch die darauffolgende Bachelorarbeit. einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und (3) Die Bachelorarbeit soll ohne Anlagen im Re- auch nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der gelfall einen Umfang von 60 DIN-A4-Seiten elektronischen Fassung der endgültigen Version nicht überschreiten. der Bachelorarbeit nehme ich zur Kenntnis, dass (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit diese mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes beträgt drei Monate. Das Thema und die Aufga- auf enthaltene Plagiate geprüft werden kann benstellung der Bachelorarbeit müssen so be- und ausschließlich für Prüfungszwecke gespei- schaffen sein, dass die Bearbeitungszeit einge- chert wird.“ halten werden kann. Ausnahmsweise kann auf begründeten Antrag die Abgabefrist von dem § 15 Annahme und Bewertung der Prüfungsamt im Einvernehmen mit der Themen- Bachelorarbeit stellerin/dem Themensteller um höchstens drei (1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim zu- Wochen verlängert werden. ständigen Prüfungsamt in dreifacher gedruckter (5) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur und gebundener Ausfertigung und dreimal als einmal und nur innerhalb des ersten Monats der elektronische Datei in einem vom Prüfungsamt Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. vorgegebenen Format einzureichen; die elektro- nische Datei kann zur Plagiatsprüfung verwen- (6) Die Bachelorarbeit kann von jeder/jedem in det werden. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkun- der Lehre und Forschung tätigen Hochschulleh- dig zu machen. Bei Zustellung der Arbeit durch rerin/Hochschullehrer und habilitierten Mitglied die Post ist der Zeitpunkt der Aufgabe bei der der Fakultät für Mathematik und Informatik aus- Post maßgebend. Wird die Bachelorarbeit nicht gegeben werden, darüber hinaus von promo- fristgemäß vorgelegt, gilt sie als mit „nicht aus- vierten akademischen Mitarbeiterinnen/Mitar- reichend“ (5,0) bewertet. beitern, sofern die Fakultät ihr/ihm eine entspre- chende Lehraufgabe überträgt. Andere Prüfe- (2) Der Kolloquiumsvortrag soll spätestens rinnen/Prüfer bestellt der Prüfungsausschuss o- sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit der dessen Vorsitzende/Vorsitzender. Der/Dem stattgefunden haben. Mit der Erbringung des Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Vor- Kolloquiumsvortrags endet das Abschlussmo- schläge für das Thema der Bachelorarbeit zu dul. machen. Die/Der Studierende kann für die Ba- (3) Die Bachelorarbeit ist nach Beendigung des chelorarbeit Prüferinnen/Prüfer vorschlagen. Abschlussmoduls von zwei Prüferinnen/Prüfern Auf die Vorschläge soll nach Möglichkeit Rück- zu begutachten und zu bewerten. Erstgutachte- sicht genommen werden. Im fakultätsöffentli- rin/Erstgutachter ist, wer die Arbeit ausgegeben
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 12/23 hat. Die Zweitgutachterin/Der Zweitgutachter (3) Eine Modulabschlussprüfung ist bestanden, wird vom Prüfungsamt bestellt. Die einzelnen wenn sie mit „ausreichend“ (4,0) oder besser Bewertungen sind entsprechend § 16 Absatz 1 bewertet ist. und 2 vorzunehmen und schriftlich zu begrün- (4) Modulabschlussprüfungen der Pflichtmo- den. Wird die Bachelorarbeit von beiden Prüfe- dule Mathematische Grundlagen, Einführung in rinnen/Prüfern mit „ausreichend“ (4,0) oder die imperative Programmierung und Einführung besser bewertet, wird die Note aus dem arith- in die wissenschaftliche Methodik der Informa- metischen Mittel der jeweiligen Einzelbewertun- tik werden mit „bestanden“ oder „nicht bestan- gen gebildet. Beträgt die Notendifferenz der den“ bewertet. Einzelbewertungen mehr als 2,0 oder bewertet nur eine Prüferin/ein Prüfer die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0), so wird vom Prü- § 17 Vergabe von ECTS-Punkten fungsamt eine dritte Prüferin/ein dritter Prüfer Auf der Grundlage des European Credit Transfer zur Bewertung der Bachelorarbeit bestellt. In Systems (ECTS) umfasst jedes Semester 30 diesem Fall wird die Note aus dem arithmeti- ECTS-Punkte. Dabei werden für die Pflichtmo- schen Mittel der beiden besseren Noten ermit- dule Einführung in die imperative Programmie- telt. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als rung und Einführung in die wissenschaftliche „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wer- Methodik der Informatik sowie für das Bachelor- den, wenn mindestens zwei der drei Noten seminar 5 ECTS-Punkte und für die übrigen „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Pflicht- und Wahlpflichtmodule, für das Grund- (4) Die Bewertung der Bachelorarbeit soll praktikum Programmierung sowie für das Fach- der/dem Studierenden spätestens acht Wochen praktikum 10 ECTS-Punkte vergeben. Für das nach Abgabe mitgeteilt werden. Abschlussmodul werden 15 ECTS-Punkte verge- ben, die sich aufteilen in 5 ECTS-Punkte für den Reading Course und 10 ECTS-Punkte für die Ba- § 16 Bewertung der Prüfungsleistungen chelorarbeit. (1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleis- tungen werden von der jeweiligen Prüferin/dem § 18 Bestehen der Bachelorprüfung und jeweiligen Prüfer festgesetzt. Für die Bewertung Bildung der Gesamtnote sind folgende Noten zu verwenden: (1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn Note Kriterien sämtliche erforderlichen ECTS-Punkte gemäß 1 (sehr gut) eine hervorragende Leistung § 3 Absatz 2 vorliegen, sämtliche Modulab- 2 (gut) eine Leistung, die erheblich schlussprüfungen nach § 13 bestanden sind und über den durchschnittlichen die Bachelorarbeit nach § 16 mit „ausreichend“ Anforderungen liegt (4,0) oder besser bewertet wurde. 3 (befriedigend) eine Leistung, die durchschnitt- (2) Von den vier benoteten Prüfungsleistungen lichen Anforderungen ent- zu den Pflichtmodulen Algorithmische Mathe- spricht matik, Computersysteme, Datenstrukturen und 4 (ausreichend) eine Leistung, die trotz ihrer Algorithmen sowie Einführung in die Objektori- Mängel noch den Anforderun- entierte Programmierung werden die drei bes- gen genügt ten Noten in die Berechnung der Gesamtnote miteinbezogen. 5 (nicht ausreichend) eine Leistung, die wegen er- heblicher Mängel den Anfor- (3) Um vier Wahlpflichtmodule erfolgreich ab- derungen nicht mehr genügt zuschließen, können Modulabschlussprüfungen in höchstens fünf Wahlpflichtmodulen abgelegt werden. Bei der Beantragung des Zeugnisses (2) Durch Erniedrigen oder Erhöhen der Noten hat die/der Studierende zu erklären, welche vier 1 bis 4 um 0,3 können zur differenzierten Be- Wahlpflichtmodule in die Berechnung der Ge- wertung Zwischenwerte gebildet werden; die samtnote eingehen. Dabei können aus dem Ka- Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen. talog N maximal zwei Module verwendet wer- den. Die Bedingung für die Wahl der Module
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 13/23 gemäß § 12 und die Anmeldung gemäß § 13 (5) Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des sind dabei einzuhalten. Themas der Bachelorarbeit in der in § 14 Absatz 5 genannten Frist nur zulässig, wenn die/der (4) Die Gesamtnote der bestandenen Bachelor- Studierende bei der Anfertigung der ersten Ba- prüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt chelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Ge- der Noten der Modulabschlussprüfungen nach brauch gemacht hat. § 16 und der doppelt gewichteten Note der Ba- chelorarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote (6) Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht be- wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem standen, wenn die in § 18 Absatz 1 bis 3 ge- Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen nannten Bedingungen nach Ausschöpfung der werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamt- Wiederholungsmöglichkeiten gemäß § 19 Ab- note einer bestandenen Bachelorprüfung lautet: satz 1 und 4 nicht erfüllt werden können. Durchschnitt Note § 20 Zertifikat bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut (1) Studierenden dieses Studiengangs wird auf bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 gut Antrag ein Zertifikat zum Nachweis ihrer Leis- bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 befriedigend tungen ausgestellt, wenn sie alle Module eines in der Anlage 2 aufgeführten Modulpakets bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 ausreichend durch Prüfungen erfolgreich abgeschlossen ha- ben. (5) Anstelle der Gesamtnote „sehr gut“ nach (2) Jeder/jedem Studierenden wird nur ein Zerti- Absatz 4 wird das Gesamturteil „mit Auszeich- fikat ausgestellt. Bei der Beantragung ist, sofern nung“ erteilt, wenn die Bachelorarbeit mit der die Voraussetzungen für mehrere Zertifikate Note 1,0 bewertet wurde und die restlichen Mo- vorliegen, das gewünschte Zertifikat anzuge- dulnoten der Bachelorprüfung jeweils 1,3 oder ben. besser sind; die Modulnote 1,3 darf dabei (3) Das Zertifikat weist die Module des gewähl- höchstens viermal auftreten. ten Modulpakets, die in ihren Prüfungen erziel- ten Noten und ECTS-Punkte sowie eine Gesamt- § 19 Wiederholung der Bachelorprüfung note für das Zertifikat aus. Das Zertifikat trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prü- (1) Jede Modulabschlussprüfung kann bei fungsleistung erbracht worden ist, und wird von Nichtbestehen jeweils zweimal wiederholt wer- der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses den. Die zweite Wiederholungsprüfung bei den unterzeichnet und gesiegelt. Modulen Lineare Algebra, Analysis und Numeri- sche Mathematik I ist eine mündliche Prüfung (4) Die Gesamtnote für das Zertifikat errechnet von etwa 25 Minuten Dauer. Abweichend von sich aus dem Durchschnitt der Noten, die in den Satz 1 dürfen das Pflichtmodul Mathematische Modulabschlussprüfungen des gewählten Mo- Grundlagen achtmal und das Pflichtmodul Ein- dulpakets erzielt worden sind; unbenotete Leis- führung in die imperative Programmierung so- tungen bleiben dabei außer Betracht. Bei der Bil- wie das Grundpraktikum Programmierung vier- dung der Gesamtnote wird nur die erste Dezi- mal wiederholt werden. malstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestri- (2) Eine bereits bestandene oder anerkannte chen. Die Gesamtnote des Zertifikats lautet: Modulabschlussprüfung kann nicht wiederholt werden. Durchschnitt Note (3) Dieselben an der FernUniversität in Hagen bei einem Durchschnitt bis 1,5 sehr gut absolvierten Modulabschlussprüfungen gemäß Absatz 1, die außerhalb des Studiengangs er- bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 gut bracht wurden, werden einschließlich der Fehl- bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 befriedigend versuche mit Note übernommen. bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 ausreichend (4) Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Informatik 01. April 2022 | 14/23 § 21 Bachelorzeugnis und Diploma Supple- für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Er- ment bringung die/der Studierende getäuscht hat, entsprechend berichtigen und die Prüfung ganz (1) Hat die/der Studierende die Bachelorprü- oder teilweise für nicht bestanden erklären. fung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Bachelorzeugnis in deutscher (2) Waren die Voraussetzungen für die Zulas- Sprache. In das Zeugnis werden die Gesamt- sung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass note, alle Module gemäß § 12 Absatz 1 und die die/der Studierende hierüber täuschen wollte, in den Modulabschlussprüfungen erzielten No- und wird diese Tatsache erst nach der Aushän- ten sowie das Thema und die Note der Bachelo- digung des Zeugnisses bekannt, wird dieser rarbeit aufgenommen. Zusätzlich werden die Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. vergebenen ECTS-Punkte ausgewiesen. Hat die/der Studierende die Zulassung vorsätz- lich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prü- (2) Das Bachelorzeugnis trägt das Datum des fungsausschuss über die Rechtsfolgen. Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung er- bracht worden ist. Ist die Bachelorarbeit die (3) Vor einer Entscheidung ist der/dem Be- letzte Prüfungsleistung, so wird das Zeugnis auf troffenen rechtliches Gehör zu geben. den Abgabetag der Bachelorarbeit datiert. Es (4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzu- wird von der/dem Vorsitzenden des Prüfungs- ziehen und gegebenenfalls ein neues zu ertei- ausschusses unterzeichnet und gesiegelt. len. Eine Entscheidung gemäß Absatz 1 und Ab- (3) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis er- satz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren hält die/der Studierende jeweils ein Diploma nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses aus- Supplement in deutscher und in englischer Spra- geschlossen. che, das insbesondere die wesentlichen, dem (5) Ist die Bachelorprüfung insgesamt für nicht Abschluss zugrunde liegenden Studieninhalte, bestanden erklärt worden, ist der Abschlussgrad den Studienverlauf, die mit dem Abschluss er- abzuerkennen und die Bachelorurkunde einzu- worbenen Kompetenzen sowie die verleihende ziehen. Hochschule enthält. Es wird jeweils von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter- zeichnet und gesiegelt. § 24 Einsicht in Prüfungsakten (1) Nach Absolvieren einer Prüfungsleistung § 22 Bachelorurkunde wird der/dem Studierenden auf Antrag Einsicht in ihre/seine schriftliche Prüfungsarbeit, in die (1) Gleichzeitig mit dem Bachelorzeugnis wird Prüfungsprotokolle und bei der Bachelorarbeit der/dem Studierenden jeweils eine Bachelorur- auch in darauf bezogene Gutachten gewährt. kunde in deutscher und in englischer Sprache Die Fertigung einer originalgetreuen Reproduk- mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. tion ist gestattet. Darin wird die Verleihung des Bachelorgrades beurkundet. (2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim (2) Die Bachelorurkunden werden von der De- Prüfungsamt zu stellen. Das Prüfungsamt be- kanin/dem Dekan der Fakultät und der/dem stimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter- zeichnet und gesiegelt. § 25 Übergangsbestimmungen (1) Die Übergangsbestimmungen sollen den III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Studierenden für die Änderungen des Studien- gangs im laufenden Studium im unten genann- § 23 Ungültigkeit der Bachelorprüfung ten Umfang einen angemessenen Bestands- schutz gewähren und unter den unten genann- (1) Hat die/der Studierende bei einer Prüfung ten Voraussetzungen eine Übernahme von be- getäuscht und wird diese Tatsache erst nach reits erbrachten Leistungen ermöglichen. Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten (2) Der Antrag auf Übernahme von Leistungen gemäß den Übergangsbestimmungen ist mit
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