Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen

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Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen
Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Rahmen und Umfeld

Stand: Februar 2019
Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen
Ihre Referenten

Dr.-Ing. André Kaeding          Martin Fiedler
Geschäftsführer GMC Systems     Geschäftsführer MCL

Gesellschaft für medizinische   Munich Communication Lab GmbH
Computersysteme mbH
Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Rahmen und Umfeld

Technische und organisatorische
Herausforderungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Lösungsansätze und Erfahrungen

                                                www.digitales-gesundheitswesen.de
Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

  Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine speziell gesicherte Datenautobahn samt
  Zugangsgeräten für das deutsche Gesundheitswesen, die für den Austausch von
  Informationen im Rahmen definierter Anwendungen aufgebaut wird

      Geräte und Technik                           Anwendungen
  •    Konnektor                               Initialanwendung (wird zeitgleich mit technischer
  •    Kartenterminals (stationär und mobil)   Anbindung eingeführt)
  •    Elektronische Gesundheitskarte (eGK)    • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
                                               Folgeanwendungen (bislang verbindlich
  •    Software                                beschlossen)
  •    diverse Chipkarten (SMC-B, SMC-KT…)     • Notfalldaten-Management (NFDM)
                                               • Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
                                               • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
                                               • Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE)

                                               •   Elektronische Patientenakte (ePA)

                                                                              www.digitales-gesundheitswesen.de
Warum ist die TI-Anbindung kein IT-Projekt wie andere?

 • Was mit dem Austausch von Kartenlesegeräten und dem VSDM beginnt, soll bis 2021 über mehrere
   Stationen zum flächendeckenden Einsatz der Elektronischen Patientenakte (ePA) führen

 • Deshalb: idealerweise von Beginn an als Prozess sehen (managen) – nicht als Projekt

 • TI definiert die technische und organisatorische Rahmenordnung für Digitalisierung im deutschen
   Gesundheitswesen

                 2017/18/19?         ab 2019                                         2021

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Warum wird die TI eingeführt?

 • Vermeidung von Behandlungsfehlern und Doppelabrechnungen

 • Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen

 • den sektoren- und systemübergreifenden, sicheren Austausch von Informationen
   ermöglichen

 • Etablierung digitaler Anwendungen wie e-Rezept und elektronischem Arztbrief bis hin
   zur elektronischen Patientenakte (ePA)

                                                                    www.digitales-gesundheitswesen.de
Politischer und gesetzlicher Hintergrund

  2002   Spitzenverbände vereinbaren Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
         - aus dieser Zeit stammt die Fixierung auf eine Chipkarte als Datenträger – das war damals zeitgemäß.

  2004   Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes
         - Grundlage für Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Gründung der Betreibergesellschaft
           gematik und Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI)

  2005   Gründung der gematik
         - Gesellschafter: Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche
           Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche
           Bundesvereinigung*

  2015   E-Health-Gesetz
         - regelt technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmen der TI-Einführung
  2017   Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Fertig!“
         - traf technisch nicht zu
         - war eine politische Entscheidung, um die praktische Umsetzung nach jahrelangen Verzögerungen zu starten

         *Diese Zusammensetzung widerspiegelt ein 50/50-Verhältnis zwischen Leistungserbringern - z.B. Ärzten und Kliniken - und Gesetzlichen Krankenkassen
         als Leistungszahlern.
         Am 14.03. 2019 hat der Bundestag auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen, dass der Bund 51 Prozent der
         Gesellschafteranteile an der gematik übernimmt, um künftig zeitliche Verzögerungen durch Interessengegensätze im Gesellschafterkreis
         notfalls über Mehrheitsentscheidungen der Bundesregierung verhindern zu können.

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Telematikinfrastruktur - geplante Anwendungen

2019   Telematikinfrastruktur - aktueller Stand

                                           Spezifikationen in
                                           Erarbeitung
                                                                www.digitales-gesundheitswesen.de
Gesetzliche Fristen für TI-Anbindung und VSDM

 • Arztpraxen im GKV-Bereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.03. 2019 ihre
   Anbindung an die TI über den ersten Versichertenstammdatenabgleich
   nachzuweisen
 • Falls technisch/organisatorisch nicht möglich: Nachweis gegenüber der zuständigen
   Kassenärztlichen Vereinigung, dass bis zum 31.03.2019 alle zur TI-Anbindung
   notwendigen Komponenten verbindlich bei technischen Dienstleistern bestellt
   wurden (in diesem Fall: Anbindungsfrist bis zum 30.06.2019)

    → Ansonsten: Abzüge bei der Leistungserstattung von 1% ab der folgenden Quartalsabrechnung
      (spätestens ab 3. Quartal – in einigen KV-Bereichen u.U. auch früher – am besten direkt bei KV
      erfragen)
    → Gilt auch für KV-abrechnende Einrichtungen in Kliniken wie bestimmte MVZ und Ambulanzen –
      ggf. Handlungsbedarf für Klinikleitungen bis zum 31.03.2019

 • Krankenhäuser sind bis zum 31.12.2019 von Sanktionen ausgenommen und müssen
   nach aktuellem Stand bis zum Jahresende 2019 an die TI angebunden sein

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Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Rahmen und Umfeld

Technische und organisatorische
Herausforderungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Lösungsansätze und Erfahrungen

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Was bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
 Herausforderungen                                                                                  1

  • Digitalisierung erhält mit dem TI-Fahrplan eine technische und organisatorische
    Rahmenplanung, die von der einzelnen Einrichtung spezifisch und
    eigenverantwortlich umgesetzt werden muss

  • Für Kliniken: Zwei Geschwindigkeiten (bei KV-abrechnenden Einrichtungen) ? – ggf.
    31.03.2019 Bestelltermin für Technik– Entscheidungsbedarf!

  • Digitalisierung ist kein Schlagwort mehr – sondern wird zu einer konkreten
    Querschnittsaufgabe in der Klinik, in die (v.a. durch die Veränderungen, die mit dem
    Beschreiben der eGK verbunden sind) alle Bereiche einbezogen sein werden
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Was bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
 Herausforderungen                                                                                    2

  Technisch:
  1. Austausch aller stationären und mobilen Kartenlesegeräte
  2. Anbindung von Kartenlesegeräten und KIS an die TI über Konnektoren (Router)
     - Exkurs Status RZ-Konnektor (gibt es noch nicht) und Alternativlösungen
  3. Verbindung aller Lesegeräte mit Konnektoren
  4. Bestellung und Initialisierung von Steckkarten für die Lesegeräte zur Identifizierung
     der Betriebsstätten (SMC-B)
  5. Check von Auswirkungen der TI-Anbindung auf die KIS-Landschaft
  6. Zwei Prozesse:      a) Initiale technische Anbindung und VSDM-Einführung
                         b) anschließend laufender Betrieb mit ständigen Anpassungen
                             und Einführungen weiterer TI-Anwendungen (NFDM, eMP…)

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Technische Komponenten der TI

 • Kartenterminal stationär
   (obligatorisch) – fakultativ:
   mobil
 • Konnektor
 • Praxisausweis (SMC-B)
 • Arztausweis (HBA) (noch
   optional)
 • VPN-Zugangsdienst
 • Aktualisiertes
   Praxisverwaltungssystem
   (PVS)

                                          © Jürgen Prehl, GMC Systems

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Was bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
 Herausforderungen                                                                                                                3

  Organisatorisch :                                                                                                              1
  • Die Umsetzung konkreter, regulatorisch vorgegebener Digitalisierungsschritte, die spürbare Veränderungen für
    die Mitarbeiter verschiedener Tätigkeitsbereiche mit sich bringen
  • Eine Querschnittsaufgabe, bei der auch Bereiche/Ressorts eine wesentliche Rolle spielen, die Digitalisierung
    bislang als IT-Thema angesehen haben
       → von Beginn an Einbeziehung aller mittelfristig beteiligten Bereich sicherstellen
  • Notwendig: schnellstmögliche Bestandsermittlung und Bedarfsplanung Kartenlesegeräte
       → (Erstattungsrichtlinien beachten!) – idealerweise stations-/teileinrichtungsweise im Zshg. mit der   Planung künftiger
       Abläufe und Karten-Einleseprozesse
  • TI-Anbindungs- und VSDM-Einführungsprozess planen
  • Einführung und dauerhaften Betrieb der TI-Folgeanwendungen planen
  • Notwendige Datenbestände verfügbar machen
       → (Technik, Organisation, Finanzen – nicht unterschätzen!)

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Was bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
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  Organisatorisch:                                                                                                          2
  • Entsprechend gematik-Vorschriften: Geschützte Plätze für Konnektoren (Datenschutz und Abrechnungsrelevanz)
    und Kartenlesegeräte organisieren

  • Wissensvermittlung für Einführung und Dauerbetrieb sicherstellen (Veränderungen in der genutzten Software;
    Veränderungen bei den Kartenlesegeräten und deren Meldungen; )

  • Gesetzlich vorgeschriebene neue Rollen und Dokumentationspflichten (z.B. Betriebsbeauftragte,
    Betriebsführungshandbuch, PIN-Beauftragte für Konnektoren und Kartenterminals) in einrichtungsspezifische
    Beschreibungen, Festlegungen und ggf. betriebliche Vereinbarungen überführen

  • Geeignete Dienstleister für die Umsetzung der technischen/organisatorischen Veränderungsprozesse (bzw. deren
    Unterstützung) identifizieren und verpflichten

  • Finanzierung sichern – Budget für die Veränderungsprozesse (nach)planen, die mit der TI-Einführung verbunden
    sind
       → Investitions- und Betriebskostenerstattung gem. der vorgegebenen Richtlinien reichen absehbar nicht
      → Achtung: Erstattung nachgelagert – Vorfinanzierungsbedarf u.U. siebenstellig!

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Handlungsdruck für Kliniken
 Herausforderungen

 Für Kliniken ergibt sich der Handlungsdruck nicht aus Sanktionen, sondern eher durch
 technische Entwicklungen:

 1. Termindruck für KV-abrechnende Einrichtungen – Entscheidungsdruck kurzfristig
    (ggf. muss bis zum 31.03. die Technikbestellung aufgegeben werden)

 2.   Die im Betrieb befindlichen Kartenlesegeräte
      • können die neuen eGK mit den erweiterten Funktionen nicht lesen
      • können/dürfen keine Informationen über die TI übertragen

 3. …weil die TI-Anbindung die Voraussetzung für alle weiteren TI-Anwendungen
 (Fachanwendungen) jenseits des VSDM ist.

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Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Rahmen und Umfeld

Technische und organisatorische
Herausforderungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Lösungsansätze und Erfahrungen

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Gesamtpaket oder zwei Geschwindigkeiten?
Herausforderungen

Krankenhäuser müssen grundsätzlich erst zum 31.12.2019 an die TI angebunden sein,
                                                      ABER
Für KV-abrechnende Klinikeinrichtungen gelten Fristen und Sanktionsregelungen analog zum
niedergelassenen Bereich
• Arztpraxen im GKV-Bereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.03. 2019 ihre Anbindung an die TI über den
  ersten Versichertenstammdatenabgleich nachzuweisen
• Falls technisch/organisatorisch nicht möglich: Nachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung,
  dass bis zum 31.03.2019 alle zur TI-Anbindung notwendigen Komponenten verbindlich bei technischen
  Dienstleistern bestellt wurden (in diesem Fall: Anbindungsfrist bis zum 30.06.2019)

     → Ansonsten: Abzüge bei der Leistungserstattung von 1% ab der folgenden Quartalsabrechnung
       (spätestens ab 3. Quartal – in einigen KV-Bereichen u.U. auch früher – am besten direkt bei KV
       erfragen)
Krankenhäuser haben für KV-abrechnende MVZ die Möglichkeit, die Frist zu umgehen, indem sie auf die finanzielle
Rückerstattung der TI-Aufwendungen durch die KV verzichten und statt dessen für diese Einrichtungen die
Erstattung durch die Krankenhaus-Vereinbarung mit den Krankenkassen in Anspruch nehmen.

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31.03. – bestellen, verzichten, ignorieren?
Herausforderungen

Optionen bei der Refinanzierung der TI-Anbindung für KV-abrechnende Klinikeinrichtungen
         a) KV-Finanzierung in Anspruch nehmen und Technik bis 31.03. bestellen
         b) auf KV-Finanzierung verzichten (formelle Verzichtserklärung notwendig) und
           Finanzierung über Vereinbarung DKG – GKV in Anspruch nehmen
         c) Frist 31.03. ignorieren und Sanktion bei Leistungserstattung für MVZ in Kauf nehmen;
           das Recht auf die KV-Refinanzierung nach der tatsächlichen Anbindung wird durch die
           Verzögerung nicht beschadet
Entscheidung muss im Einzelfall v.a. nach folgenden relevanten Kriterien getroffen werden:
• KV-Abrechnungssumme in Relation zur Gesamtabrechnungssumme
• Kalkulation Erstattungsszenarien der Klinik für Optionen a und b
• Anzahl unterschiedlicher PVS und daraus resultierende Implikationen (Komplexität, Kompatibilität,
  Angebote der Hersteller, Umsetzbarkeit mit internen/externen Ressourcen, präjudizierende Wirkung
  auf Gesamtanbindungsprozess für die Klinik)
• Grad der Integration der MVZ-IT in die Krankenhaus-Systeme

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Finanzierungsthemen
  Herausforderungen für Kliniken

 1.   Die Erstattungen werden die Aufwände, die durch die TI-Einführung entstehen,
      nicht decken (in vielen Fällen werden Änderungen und Anpassungen in
      Teilsystemen des KIS notwendig, die nicht durch die Erstattungsvereinbarung
      finanzierbar sind)
 2.   Aufwände für die TI-Einführung sind in wenigen Kliniken für 2019 budgetiert
      worden
 3.   Vorfinanzierungsbedarf: die errechneten Telematikzuschläge werden Teil der
      Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern und damit nachgelagert erstattet
 4.   Leicht zu unterschätzen: die internen und externen Kosten für organisatorische
      Umstellungen, Schulungen, aktives und nachhaltiges Veränderungsmanagement

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Technische Komponenten der TI – was wird erstattet?

  • Kartenterminal stationär
    (obligatorisch) – fakultativ:
    mobil
  • Konnektor
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Arztausweis (HBA) (noch
    optional)
  • VPN-Zugangsdienst
  • Aktualisiertes
    Praxisverwaltungssystem
    (PVS)

                                               © Jürgen Prehl, GMC Systems

                                        www.digitales-gesundheitswesen.de
Die Erstattung
Herausforderungen

• krankenhausindividueller Telematikzuschlag für die Ausstattung mit eHealth-Kartenterminals
  und Konnektoren sowie Anpassungen der bestehenden Infrastruktur und Primärsysteme (KIS)
• außerdem: Kosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur wie z. B. die Wartung der
  Komponenten und die Kosten für die notwendigen elektronischen Ausweise der
  Krankenhäuser (Secure Module Card Typ B – SMC-B) und ihrer Ärzte (Heilberufsausweis - HBA)
• Pauschalen basieren auf Anzahl der Betten, der Standorte, der ärztlichen Vollzeitkräfte und der
  gesondert zu beachtenden Einheiten, wie z. B. Ermächtigungsambulanzen oder
  Behandlungsteams für die stationsäquivalente Behandlung.
• Daraus leitet sich der Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kartenterminals und
  Konnektoren (bzw. deren Erstattung) ab - Details: Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV
  08/2018, veröffentlicht 09/2018
        → s. nächste Folie
• Zusätzliche Umstellungspauschale für organisatorischen Aufwand und Schulungen: 150 EUR je
  Planbett/Istbett

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Finanzieller Rahmen - Vereinbarung DKG-GKV

 • Details zur Finanzierung
    https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.1_Digitalisierung_Daten/2.1
    .5._Telematik-
    Infrastruktur/2.1.5.1._Einfuehrung_und_Betrieb/2018_09_07_339_p291a_Absatz_7a_SGB_V_Fi
    nanzierungsvereinbarung_Telematikzuschlag.pdf

 • Weitere Hinweise
    https://www.dkgev.de/media/file/103911.Anlage_1_2018-002-TI-Hinweise-v1.pdf

 • Rechenhilfe
    https://www.dkgev.de/media/file/103921.Anlage_2_Rechenhilfe_Telematik-Zuschlag-v8.xlsx

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Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Rahmen und Umfeld

Technische und organisatorische
Herausforderungen

Finanzierung – Investitionen und Erstattungen

Lösungsansätze und Erfahrungen

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Bestandsaufnahme Technik

 • Welche Hardware/Software in der IT-Landschaft (KIS) ist von den
   Veränderungsprozessen durch TI-Einführung betroffen? → Anpassungs-
   /Investitionsbedarf?

 • Wie viele stationäre und/oder mobile Kartenlesegeräte und wie viele
   PCs/Workstations sind wo für welche Szenarien in Benutzung?

 • Sind die technischen Daten (Geräte-/Seriennummern, IP- und Portbereiche, interne
   IDs etc.) gut dokumentiert und für interne/externe Beauftragte nutzbar?

 • Sind an den Aufstellplätzen für die Kartenlesegeräte genügend Strom- und
   Netzwerkanschlüsse vorhanden?

 • Sind die vorgesehenen PCs auf einem ausreichend neuen Stand?

 • Sind die Versionsstände der betroffenen KIS-Komponenten TI-ready?

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Bestandsaufnahme Organisation, Finanzen, Bau

 • Finanzierung: schnelle und gründliche Klärung des Handlungsbedarfs zum 31.03. (KV-
   abrechnende Einrichtungen/MVZ)

 • Finanzierung: Analyse aller Implikationen, die sich für die Klinik aus der
   Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV ergeben

     • Sind alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen verfügbar?

     • Sind alle involvierten Bereiche (Technik/IT, Abrechnung/Finanzen, HR…) für die Notwendigkeit
       des Zusammenspiels sensibilisiert? → in diesem Fall kann Silodenken viel Geld kosten!

 • Bauliche Gegebenheiten: Gibt es geschützte Plätze für Konnektoren und ggf. auch
   Kartenlesegeräte?

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Bestandsaufnahme Kommunikationskanäle

 • Sind Kommunikations- und Schulungs-/Learningkanäle intakt und geeignet?

    • Begleitende Digitalisierungskommunikation und -qualifikation ab jetzt laufend
      notwendig!!!

 • Welche Kommunikations- und Schulungswege nutzen Sie…

    • intern?

    • im Patientenkontakt?

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Planung

 • Klärung Prozessführung, Prozessdesign, Prozessbeteiligte (diff. entsprechend
   verschiedenen Phasen), Prozessverantwortlichkeiten: Welche Abteilungen
   sollen/müssen in welche Phasen der Prozessplanung aktiv mitwirken und einbezogen
   werden?

 • Sicherstellung der Kooperation v.a. der Bereiche, die erstattungsrelevante
   Informationen liefern müssen (z.B. HR)

 • Einsatzszenarien für Kartenlesegeräte möglichst präzise und stationsweise
   gemeinsam mit Nutzern sowie Aufnahme-/Entlassmgmt. planen: Wie viele und
   welche Geräte (v.a. Kartenlesegeräte) sollen in Zukunft genutzt werden - und was
   bedeutet diese Planung finanziell mit Blick auf die Erstattungsvereinbarung?

                                                                      www.digitales-gesundheitswesen.de
Planung

 • Finanzplanung entsprechend der Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV und der
   eigenen Prozessplanung

    → Vorfinanzierungsbedarf beachten!

 • Ressourcenplanung: technischer Anbindungsprozess (Austausch Lesegeräte /
   Anbindung Konnektoren)

 • Ressourcenplanung: Einführung und Dauerbetrieb TI-Anwendungen (VSDM, dann
   NFDM, QES usw.)

 • Vorbereitende und dauerhaft prozessbegleitende Kommunikation /
   Wissensvermittlung planen

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Planung

 Zusammenarbeit mit Dienstleistern

 • Anbieterlandschaft Dienstleister sondieren
 • Arbeitsteilung interne / externe Umsetzung festlegen
 • Notwendig dazu: Kontaktaufnahme mit Anbietern relevanter KIS-Systemelemente
   und Klärung spezifischer Dienstleisterkonstellationen
 • Klärung des Anbindungsszenarios für Konnektoren: zentral vs. dezentral /im eigenen
   RZ gehostet vs. im fremden RZ betrieben und betreut

    • Exkurs: Anbindungsvariante TI as a Service (TIaaS)

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Dr.-Ing. André Kaeding              Martin Fiedler

            Geschäftsführer                     Geschäftsführer
            GMC Gesellschaft für medizinische   MCL Munich Communication
            Computersysteme mbH                 Lab GmbH

Fragen Sie uns:

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