Rahmen und Umfeld Stand: Februar 2019 - Anbindung an die Telematikinfrastruktur - Digitales Gesundheitswesen
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Ihre Referenten Dr.-Ing. André Kaeding Martin Fiedler Geschäftsführer GMC Systems Geschäftsführer MCL Gesellschaft für medizinische Munich Communication Lab GmbH Computersysteme mbH
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Rahmen und Umfeld
Technische und organisatorische
Herausforderungen
Finanzierung – Investitionen und Erstattungen
Lösungsansätze und Erfahrungen
www.digitales-gesundheitswesen.deWas ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine speziell gesicherte Datenautobahn samt
Zugangsgeräten für das deutsche Gesundheitswesen, die für den Austausch von
Informationen im Rahmen definierter Anwendungen aufgebaut wird
Geräte und Technik Anwendungen
• Konnektor Initialanwendung (wird zeitgleich mit technischer
• Kartenterminals (stationär und mobil) Anbindung eingeführt)
• Elektronische Gesundheitskarte (eGK) • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Folgeanwendungen (bislang verbindlich
• Software beschlossen)
• diverse Chipkarten (SMC-B, SMC-KT…) • Notfalldaten-Management (NFDM)
• Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
• Elektronischer Medikationsplan (eMP)
• Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE)
• Elektronische Patientenakte (ePA)
www.digitales-gesundheitswesen.deWarum ist die TI-Anbindung kein IT-Projekt wie andere?
• Was mit dem Austausch von Kartenlesegeräten und dem VSDM beginnt, soll bis 2021 über mehrere
Stationen zum flächendeckenden Einsatz der Elektronischen Patientenakte (ePA) führen
• Deshalb: idealerweise von Beginn an als Prozess sehen (managen) – nicht als Projekt
• TI definiert die technische und organisatorische Rahmenordnung für Digitalisierung im deutschen
Gesundheitswesen
2017/18/19? ab 2019 2021
www.digitales-gesundheitswesen.deWarum wird die TI eingeführt?
• Vermeidung von Behandlungsfehlern und Doppelabrechnungen
• Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen
• den sektoren- und systemübergreifenden, sicheren Austausch von Informationen
ermöglichen
• Etablierung digitaler Anwendungen wie e-Rezept und elektronischem Arztbrief bis hin
zur elektronischen Patientenakte (ePA)
www.digitales-gesundheitswesen.dePolitischer und gesetzlicher Hintergrund
2002 Spitzenverbände vereinbaren Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
- aus dieser Zeit stammt die Fixierung auf eine Chipkarte als Datenträger – das war damals zeitgemäß.
2004 Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes
- Grundlage für Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Gründung der Betreibergesellschaft
gematik und Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI)
2005 Gründung der gematik
- Gesellschafter: Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche
Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung*
2015 E-Health-Gesetz
- regelt technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmen der TI-Einführung
2017 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Fertig!“
- traf technisch nicht zu
- war eine politische Entscheidung, um die praktische Umsetzung nach jahrelangen Verzögerungen zu starten
*Diese Zusammensetzung widerspiegelt ein 50/50-Verhältnis zwischen Leistungserbringern - z.B. Ärzten und Kliniken - und Gesetzlichen Krankenkassen
als Leistungszahlern.
Am 14.03. 2019 hat der Bundestag auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen, dass der Bund 51 Prozent der
Gesellschafteranteile an der gematik übernimmt, um künftig zeitliche Verzögerungen durch Interessengegensätze im Gesellschafterkreis
notfalls über Mehrheitsentscheidungen der Bundesregierung verhindern zu können.
www.digitales-gesundheitswesen.deTelematikinfrastruktur - geplante Anwendungen
2019 Telematikinfrastruktur - aktueller Stand
Spezifikationen in
Erarbeitung
www.digitales-gesundheitswesen.deGesetzliche Fristen für TI-Anbindung und VSDM
• Arztpraxen im GKV-Bereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.03. 2019 ihre
Anbindung an die TI über den ersten Versichertenstammdatenabgleich
nachzuweisen
• Falls technisch/organisatorisch nicht möglich: Nachweis gegenüber der zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigung, dass bis zum 31.03.2019 alle zur TI-Anbindung
notwendigen Komponenten verbindlich bei technischen Dienstleistern bestellt
wurden (in diesem Fall: Anbindungsfrist bis zum 30.06.2019)
→ Ansonsten: Abzüge bei der Leistungserstattung von 1% ab der folgenden Quartalsabrechnung
(spätestens ab 3. Quartal – in einigen KV-Bereichen u.U. auch früher – am besten direkt bei KV
erfragen)
→ Gilt auch für KV-abrechnende Einrichtungen in Kliniken wie bestimmte MVZ und Ambulanzen –
ggf. Handlungsbedarf für Klinikleitungen bis zum 31.03.2019
• Krankenhäuser sind bis zum 31.12.2019 von Sanktionen ausgenommen und müssen
nach aktuellem Stand bis zum Jahresende 2019 an die TI angebunden sein
www.digitales-gesundheitswesen.deAnbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Rahmen und Umfeld
Technische und organisatorische
Herausforderungen
Finanzierung – Investitionen und Erstattungen
Lösungsansätze und Erfahrungen
www.digitales-gesundheitswesen.deWas bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
Herausforderungen 1
• Digitalisierung erhält mit dem TI-Fahrplan eine technische und organisatorische
Rahmenplanung, die von der einzelnen Einrichtung spezifisch und
eigenverantwortlich umgesetzt werden muss
• Für Kliniken: Zwei Geschwindigkeiten (bei KV-abrechnenden Einrichtungen) ? – ggf.
31.03.2019 Bestelltermin für Technik– Entscheidungsbedarf!
• Digitalisierung ist kein Schlagwort mehr – sondern wird zu einer konkreten
Querschnittsaufgabe in der Klinik, in die (v.a. durch die Veränderungen, die mit dem
Beschreiben der eGK verbunden sind) alle Bereiche einbezogen sein werden
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www.digitales-gesundheitswesen.dewww.digitales-gesundheitswesen.de
Was bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
Herausforderungen 2
Technisch:
1. Austausch aller stationären und mobilen Kartenlesegeräte
2. Anbindung von Kartenlesegeräten und KIS an die TI über Konnektoren (Router)
- Exkurs Status RZ-Konnektor (gibt es noch nicht) und Alternativlösungen
3. Verbindung aller Lesegeräte mit Konnektoren
4. Bestellung und Initialisierung von Steckkarten für die Lesegeräte zur Identifizierung
der Betriebsstätten (SMC-B)
5. Check von Auswirkungen der TI-Anbindung auf die KIS-Landschaft
6. Zwei Prozesse: a) Initiale technische Anbindung und VSDM-Einführung
b) anschließend laufender Betrieb mit ständigen Anpassungen
und Einführungen weiterer TI-Anwendungen (NFDM, eMP…)
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www.digitales-gesundheitswesen.deTechnische Komponenten der TI
• Kartenterminal stationär
(obligatorisch) – fakultativ:
mobil
• Konnektor
• Praxisausweis (SMC-B)
• Arztausweis (HBA) (noch
optional)
• VPN-Zugangsdienst
• Aktualisiertes
Praxisverwaltungssystem
(PVS)
© Jürgen Prehl, GMC Systems
www.digitales-gesundheitswesen.deWas bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
Herausforderungen 3
Organisatorisch : 1
• Die Umsetzung konkreter, regulatorisch vorgegebener Digitalisierungsschritte, die spürbare Veränderungen für
die Mitarbeiter verschiedener Tätigkeitsbereiche mit sich bringen
• Eine Querschnittsaufgabe, bei der auch Bereiche/Ressorts eine wesentliche Rolle spielen, die Digitalisierung
bislang als IT-Thema angesehen haben
→ von Beginn an Einbeziehung aller mittelfristig beteiligten Bereich sicherstellen
• Notwendig: schnellstmögliche Bestandsermittlung und Bedarfsplanung Kartenlesegeräte
→ (Erstattungsrichtlinien beachten!) – idealerweise stations-/teileinrichtungsweise im Zshg. mit der Planung künftiger
Abläufe und Karten-Einleseprozesse
• TI-Anbindungs- und VSDM-Einführungsprozess planen
• Einführung und dauerhaften Betrieb der TI-Folgeanwendungen planen
• Notwendige Datenbestände verfügbar machen
→ (Technik, Organisation, Finanzen – nicht unterschätzen!)
www.digitales-gesundheitswesen.deWas bedeutet die TI-Einführung für Kliniken?
Herausforderungen 4
Organisatorisch: 2
• Entsprechend gematik-Vorschriften: Geschützte Plätze für Konnektoren (Datenschutz und Abrechnungsrelevanz)
und Kartenlesegeräte organisieren
• Wissensvermittlung für Einführung und Dauerbetrieb sicherstellen (Veränderungen in der genutzten Software;
Veränderungen bei den Kartenlesegeräten und deren Meldungen; )
• Gesetzlich vorgeschriebene neue Rollen und Dokumentationspflichten (z.B. Betriebsbeauftragte,
Betriebsführungshandbuch, PIN-Beauftragte für Konnektoren und Kartenterminals) in einrichtungsspezifische
Beschreibungen, Festlegungen und ggf. betriebliche Vereinbarungen überführen
• Geeignete Dienstleister für die Umsetzung der technischen/organisatorischen Veränderungsprozesse (bzw. deren
Unterstützung) identifizieren und verpflichten
• Finanzierung sichern – Budget für die Veränderungsprozesse (nach)planen, die mit der TI-Einführung verbunden
sind
→ Investitions- und Betriebskostenerstattung gem. der vorgegebenen Richtlinien reichen absehbar nicht
→ Achtung: Erstattung nachgelagert – Vorfinanzierungsbedarf u.U. siebenstellig!
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www.digitales-gesundheitswesen.deHandlungsdruck für Kliniken
Herausforderungen
Für Kliniken ergibt sich der Handlungsdruck nicht aus Sanktionen, sondern eher durch
technische Entwicklungen:
1. Termindruck für KV-abrechnende Einrichtungen – Entscheidungsdruck kurzfristig
(ggf. muss bis zum 31.03. die Technikbestellung aufgegeben werden)
2. Die im Betrieb befindlichen Kartenlesegeräte
• können die neuen eGK mit den erweiterten Funktionen nicht lesen
• können/dürfen keine Informationen über die TI übertragen
3. …weil die TI-Anbindung die Voraussetzung für alle weiteren TI-Anwendungen
(Fachanwendungen) jenseits des VSDM ist.
www.digitales-gesundheitswesen.deAnbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Rahmen und Umfeld
Technische und organisatorische
Herausforderungen
Finanzierung – Investitionen und Erstattungen
Lösungsansätze und Erfahrungen
www.digitales-gesundheitswesen.deGesamtpaket oder zwei Geschwindigkeiten?
Herausforderungen
Krankenhäuser müssen grundsätzlich erst zum 31.12.2019 an die TI angebunden sein,
ABER
Für KV-abrechnende Klinikeinrichtungen gelten Fristen und Sanktionsregelungen analog zum
niedergelassenen Bereich
• Arztpraxen im GKV-Bereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.03. 2019 ihre Anbindung an die TI über den
ersten Versichertenstammdatenabgleich nachzuweisen
• Falls technisch/organisatorisch nicht möglich: Nachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung,
dass bis zum 31.03.2019 alle zur TI-Anbindung notwendigen Komponenten verbindlich bei technischen
Dienstleistern bestellt wurden (in diesem Fall: Anbindungsfrist bis zum 30.06.2019)
→ Ansonsten: Abzüge bei der Leistungserstattung von 1% ab der folgenden Quartalsabrechnung
(spätestens ab 3. Quartal – in einigen KV-Bereichen u.U. auch früher – am besten direkt bei KV
erfragen)
Krankenhäuser haben für KV-abrechnende MVZ die Möglichkeit, die Frist zu umgehen, indem sie auf die finanzielle
Rückerstattung der TI-Aufwendungen durch die KV verzichten und statt dessen für diese Einrichtungen die
Erstattung durch die Krankenhaus-Vereinbarung mit den Krankenkassen in Anspruch nehmen.
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www.digitales-gesundheitswesen.de31.03. – bestellen, verzichten, ignorieren?
Herausforderungen
Optionen bei der Refinanzierung der TI-Anbindung für KV-abrechnende Klinikeinrichtungen
a) KV-Finanzierung in Anspruch nehmen und Technik bis 31.03. bestellen
b) auf KV-Finanzierung verzichten (formelle Verzichtserklärung notwendig) und
Finanzierung über Vereinbarung DKG – GKV in Anspruch nehmen
c) Frist 31.03. ignorieren und Sanktion bei Leistungserstattung für MVZ in Kauf nehmen;
das Recht auf die KV-Refinanzierung nach der tatsächlichen Anbindung wird durch die
Verzögerung nicht beschadet
Entscheidung muss im Einzelfall v.a. nach folgenden relevanten Kriterien getroffen werden:
• KV-Abrechnungssumme in Relation zur Gesamtabrechnungssumme
• Kalkulation Erstattungsszenarien der Klinik für Optionen a und b
• Anzahl unterschiedlicher PVS und daraus resultierende Implikationen (Komplexität, Kompatibilität,
Angebote der Hersteller, Umsetzbarkeit mit internen/externen Ressourcen, präjudizierende Wirkung
auf Gesamtanbindungsprozess für die Klinik)
• Grad der Integration der MVZ-IT in die Krankenhaus-Systeme
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www.digitales-gesundheitswesen.deFinanzierungsthemen
Herausforderungen für Kliniken
1. Die Erstattungen werden die Aufwände, die durch die TI-Einführung entstehen,
nicht decken (in vielen Fällen werden Änderungen und Anpassungen in
Teilsystemen des KIS notwendig, die nicht durch die Erstattungsvereinbarung
finanzierbar sind)
2. Aufwände für die TI-Einführung sind in wenigen Kliniken für 2019 budgetiert
worden
3. Vorfinanzierungsbedarf: die errechneten Telematikzuschläge werden Teil der
Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern und damit nachgelagert erstattet
4. Leicht zu unterschätzen: die internen und externen Kosten für organisatorische
Umstellungen, Schulungen, aktives und nachhaltiges Veränderungsmanagement
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www.digitales-gesundheitswesen.deTechnische Komponenten der TI – was wird erstattet?
• Kartenterminal stationär
(obligatorisch) – fakultativ:
mobil
• Konnektor
• Praxisausweis (SMC-B)
• Arztausweis (HBA) (noch
optional)
• VPN-Zugangsdienst
• Aktualisiertes
Praxisverwaltungssystem
(PVS)
© Jürgen Prehl, GMC Systems
www.digitales-gesundheitswesen.deDie Erstattung
Herausforderungen
• krankenhausindividueller Telematikzuschlag für die Ausstattung mit eHealth-Kartenterminals
und Konnektoren sowie Anpassungen der bestehenden Infrastruktur und Primärsysteme (KIS)
• außerdem: Kosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur wie z. B. die Wartung der
Komponenten und die Kosten für die notwendigen elektronischen Ausweise der
Krankenhäuser (Secure Module Card Typ B – SMC-B) und ihrer Ärzte (Heilberufsausweis - HBA)
• Pauschalen basieren auf Anzahl der Betten, der Standorte, der ärztlichen Vollzeitkräfte und der
gesondert zu beachtenden Einheiten, wie z. B. Ermächtigungsambulanzen oder
Behandlungsteams für die stationsäquivalente Behandlung.
• Daraus leitet sich der Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kartenterminals und
Konnektoren (bzw. deren Erstattung) ab - Details: Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV
08/2018, veröffentlicht 09/2018
→ s. nächste Folie
• Zusätzliche Umstellungspauschale für organisatorischen Aufwand und Schulungen: 150 EUR je
Planbett/Istbett
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www.digitales-gesundheitswesen.deFinanzieller Rahmen - Vereinbarung DKG-GKV
• Details zur Finanzierung
https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.1_Digitalisierung_Daten/2.1
.5._Telematik-
Infrastruktur/2.1.5.1._Einfuehrung_und_Betrieb/2018_09_07_339_p291a_Absatz_7a_SGB_V_Fi
nanzierungsvereinbarung_Telematikzuschlag.pdf
• Weitere Hinweise
https://www.dkgev.de/media/file/103911.Anlage_1_2018-002-TI-Hinweise-v1.pdf
• Rechenhilfe
https://www.dkgev.de/media/file/103921.Anlage_2_Rechenhilfe_Telematik-Zuschlag-v8.xlsx
www.digitales-gesundheitswesen.deAnbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Rahmen und Umfeld
Technische und organisatorische
Herausforderungen
Finanzierung – Investitionen und Erstattungen
Lösungsansätze und Erfahrungen
www.digitales-gesundheitswesen.deBestandsaufnahme Technik
• Welche Hardware/Software in der IT-Landschaft (KIS) ist von den
Veränderungsprozessen durch TI-Einführung betroffen? → Anpassungs-
/Investitionsbedarf?
• Wie viele stationäre und/oder mobile Kartenlesegeräte und wie viele
PCs/Workstations sind wo für welche Szenarien in Benutzung?
• Sind die technischen Daten (Geräte-/Seriennummern, IP- und Portbereiche, interne
IDs etc.) gut dokumentiert und für interne/externe Beauftragte nutzbar?
• Sind an den Aufstellplätzen für die Kartenlesegeräte genügend Strom- und
Netzwerkanschlüsse vorhanden?
• Sind die vorgesehenen PCs auf einem ausreichend neuen Stand?
• Sind die Versionsstände der betroffenen KIS-Komponenten TI-ready?
www.digitales-gesundheitswesen.deBestandsaufnahme Organisation, Finanzen, Bau
• Finanzierung: schnelle und gründliche Klärung des Handlungsbedarfs zum 31.03. (KV-
abrechnende Einrichtungen/MVZ)
• Finanzierung: Analyse aller Implikationen, die sich für die Klinik aus der
Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV ergeben
• Sind alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen verfügbar?
• Sind alle involvierten Bereiche (Technik/IT, Abrechnung/Finanzen, HR…) für die Notwendigkeit
des Zusammenspiels sensibilisiert? → in diesem Fall kann Silodenken viel Geld kosten!
• Bauliche Gegebenheiten: Gibt es geschützte Plätze für Konnektoren und ggf. auch
Kartenlesegeräte?
www.digitales-gesundheitswesen.deBestandsaufnahme Kommunikationskanäle
• Sind Kommunikations- und Schulungs-/Learningkanäle intakt und geeignet?
• Begleitende Digitalisierungskommunikation und -qualifikation ab jetzt laufend
notwendig!!!
• Welche Kommunikations- und Schulungswege nutzen Sie…
• intern?
• im Patientenkontakt?
www.digitales-gesundheitswesen.dePlanung
• Klärung Prozessführung, Prozessdesign, Prozessbeteiligte (diff. entsprechend
verschiedenen Phasen), Prozessverantwortlichkeiten: Welche Abteilungen
sollen/müssen in welche Phasen der Prozessplanung aktiv mitwirken und einbezogen
werden?
• Sicherstellung der Kooperation v.a. der Bereiche, die erstattungsrelevante
Informationen liefern müssen (z.B. HR)
• Einsatzszenarien für Kartenlesegeräte möglichst präzise und stationsweise
gemeinsam mit Nutzern sowie Aufnahme-/Entlassmgmt. planen: Wie viele und
welche Geräte (v.a. Kartenlesegeräte) sollen in Zukunft genutzt werden - und was
bedeutet diese Planung finanziell mit Blick auf die Erstattungsvereinbarung?
www.digitales-gesundheitswesen.dePlanung
• Finanzplanung entsprechend der Finanzierungsvereinbarung DKG-GKV und der
eigenen Prozessplanung
→ Vorfinanzierungsbedarf beachten!
• Ressourcenplanung: technischer Anbindungsprozess (Austausch Lesegeräte /
Anbindung Konnektoren)
• Ressourcenplanung: Einführung und Dauerbetrieb TI-Anwendungen (VSDM, dann
NFDM, QES usw.)
• Vorbereitende und dauerhaft prozessbegleitende Kommunikation /
Wissensvermittlung planen
www.digitales-gesundheitswesen.dePlanung
Zusammenarbeit mit Dienstleistern
• Anbieterlandschaft Dienstleister sondieren
• Arbeitsteilung interne / externe Umsetzung festlegen
• Notwendig dazu: Kontaktaufnahme mit Anbietern relevanter KIS-Systemelemente
und Klärung spezifischer Dienstleisterkonstellationen
• Klärung des Anbindungsszenarios für Konnektoren: zentral vs. dezentral /im eigenen
RZ gehostet vs. im fremden RZ betrieben und betreut
• Exkurs: Anbindungsvariante TI as a Service (TIaaS)
www.digitales-gesundheitswesen.deDr.-Ing. André Kaeding Martin Fiedler
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