EDV-Gerichtstag 2019 Dr. Andrea Gibis Johannes Jahrbeck Robin Wagener - Programmleitung
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EDV-Gerichtstag 2019 19.09.2019 Dr. Andrea Gibis Johannes Jahrbeck Robin Wagener - Programmleitung -
Kurze Historie des Programms gefa »20.05.2015: Beschlussfassung Modernisierung forumSTAR & forumSTAR-TXT. »01.08.2015: Programm Modernisierung fS und fS-TXT aufgesetzt. »Sept. & Nov. 2016: Beschlüsse zur Aufnahme von Verhandlungen zur Zusammenarbeit aller 16 Länder. »29.03.2017: Beschluss eJustice-Rat: Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens durch alle 16 Länder. »20.10.2017: Erste Sitzung des Programmlenkungsausschusses gefa. Folgen der Verbunderweiterung: ➢ Nun sind auch Staatsanwaltschaften und Fachgerichte (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte) abzudecken. Nach vollständigem Rollout ca. 100.000 Nutzer. ➢ Die Bereiche Textsystem, Vorlagenprogrammierung und Vorlageninhalte wurden abgetrennt. »Seit Anfang 2018: Tatsächliche Zusammenarbeit im erweiterten Verbund.
Das ist unser Auftrag. Das Beste aus „allen“ Welten ... forum Eureka STAR (Fach) Judica Hohe Innovation möglich Bündelung der Ressourcen = realistische Zielerreichung
Das sind die beteiligten Systeme • Ordentliche Gerichtsbarkeit • Staatsanwaltschaften eIP bk.txt • Arbeitsgerichte • Finanzgerichte • Verwaltungsgerichte EAS • Sozialgerichte e2T e2A e2P eKP
Planung und Sachstand Aktuelle Planung gemäß Beschluss des PLA vom 05.09.2018 Projekt 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Kalender / Terminierung Verfahrensverwaltung eRV Personenverwaltung* Gerichtsverwaltung Admin stat. Daten Berechtigung Statistik / Reporting Kosten* Zivil Datenschutz Hilfe Suche Löschkonzept ! GVP ! Komponentencenter Meldungscenter Migration ! Programmtest Pilotierung Zivil 05/2023 * doppeltes Sprintteam heute Zuschlagserteilung Konzeption Umsetzung
Planung Aktuelle Planung gemäß Beschluss des PLA vom 05.09.2018 ➢ Das Programm priorisiert derzeit die Zivilverfahren. ➢ Es folgen die weiteren Fachaufsätze. Die Reihenfolge der Umsetzung der übrigen ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Fachgerichte steht noch nicht fest. ➢ Aktuell werden bei den Verbünden der in Betrieb befindlichen Fachverfahren die umgesetzten Funktionalitäten abgefragt. Auf Grundlage der Rückmeldungen und der Vorgaben des BLK- Architekturbüros wird dann die gefa-Architektur finalisiert.
Überarbeitung Zielbild / üAdM • Warum nun ein anderes Zielbild? • Zur Modernisierung von forumSTAR und Textsystem gab es bereits ein einheitliches Zielbild („üAdM“). • Nach Abtrennung des Textsystems und Erweiterung der Verbundländer Erweiterung in Richtung Fachgerichte/Staatsanwaltschaften musste das fachliche Zielbild neu definiert werden. • Wichtige Fragestellung für das Programm gefa: • Welche Aufgaben bzw. welchem Umfang hat gefa künftig im Kontext von zwei Kommunikationsplattformen, zwei Textsystemen und drei eAktensystemen?
Neues Zielbild • Neues Zielbild wurde am 16.05.2019 im PLA beschlossen. • Die Möglichkeit der Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Fachbereiche hinsichtlich Benutzerführung, Plausibilitäten, Funktionsumfang etc. ist gesichert. • Forderung vieler Länder nach Abdeckung des bisherigen Funktionsumfangs wird im größtmöglichem Maße nachgekommen. Andererseits werden über ein stufenweises Vorgehen so früh wie möglich bereits schlankere Versionen bereitgestellt. • Die Gesamtplanung muss nun entsprechend angepasst werden.
Ergonomie und Barrierefreiheit » Usability-Tests − In Vorbereitung bzw. Abstimmung. − Beginn nach derzeitiger Planung im Herbst 2019. − Konzept von Auftragnehmer IBM/Aperto erarbeitet. − Tester werden aktuell bei den Ländern angefragt. » Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit − Von Arbeitsgruppe des Praxisbeirats gemeinsam mit Designteam erarbeitet. − Vom Praxisbeirat einstimmig gebilligt. − Darstellung durch Herrn Carstens und Herrn Hantschick.
Johannes Jahrbeck Dr. Andrea Gibis Robin Wagener IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz Oberlandesgericht Stuttgart - IuK-Fachzentrum Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW Justiz (ITD) mailto: johannes.jahrbeck@jus-it.bayern.de Tel: 089/5597-1656 mailto: Andrea.Gibis@iuk-fz.justiz.bwl.de mailto: Robin.Wagener@itd.nrw.de mobil: 0173/8863173 - Programmleiter- Tel: 0711/212-4201 - stellv. Programmleiterin- - stellv. Programmleiter-
gefa-Praxisbeirat Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit VRiOLG Hantschick, OLG Celle RiFG Carstens, Nds. Finanzgericht
» gefa-Praxisbeirat » Zusammensetzung und Aufgaben » Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit » Erforderlichkeit und Zustandekommen » Rechtliche Rahmenbedingungen » Gesetzliche Regelungen / Technische Normen » Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit » Vorüberlegungen und Vorgehensweise » Ergonomie » Inhaltlicher Überblick / Beispiele » Barrierefreiheit » Inhaltlicher Überblick / Beispiele
gefa-Praxisbeirat Zusammensetzung und Aufgaben » Im Verwaltungsabkommen zum gefa aus Herbst 2017 heißt es: „4.2.5 Praxisbeirat Der Praxisbeirat berät die Programmleitung aus Anwendersicht, insbesondere unter den Gesichtspunkten Ergonomie und Barrierefreiheit. Er prüft die entstandenen Arbeitsergebnisse und kommuniziert der Programmleitung notwendige Änderungen. In den Praxisbeirat kann jede Justizverwaltung bis zu zwei Vertretungen entsenden.“ » Aus jedem Land wurde in der Regel benannt: − ein Vertreter aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung und − ein weiterer Vertreter, teilweise aus dem Bereich der Personal-/Richtervertretungen » Konstituierende Sitzung im November 2017 in Berlin » bk.text-Praxisbeirat: − Personenidentität, soweit aus den bk.text-Verbundländern − Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes für gefa und bk.text mit Billigung der jeweiligen Programmleitungen
Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit Erforderlichkeit und Zustandekommen » gefa-Designteam: Programmseitige Zuständigkeit für die Einhaltung von Ergonomie und Barrierefreiheit » Treffen des gefa-Praxisbeirats im Mai 2018 in München: − Erforderlichkeit einer intensiven Zusammenarbeit zwischen gefa-Designteam und gefa-Praxisbeirat wurde offenbar − Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des gefa-Praxisbeirats und des gefa-Designteams, bestehend aus • sieben Mitgliedern des gefa-Praxisbeirats (ohne Freistellung), davon vier aus den Ländern des Forum-Star-Verbundes und drei aus Ländern des e2-Verbundes zwei blinde Arbeitsgruppenmitglieder, zwei sehbehinderte Arbeitsgruppenmitglieder • zwei Personen aus dem gefa-Designteam » Intensive inhaltliche Vorbereitungsarbeit von einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgruppe » Detaillierte Abstimmung in den Workshops » Drei Workshops (insgesamt 5 Tage) der Arbeitsgruppe » Einstimmige Verabschiedung im gefa-Praxisbeirat im Februar 2019 in Kassel als Version 1.0 „ERGONOMIE UND BARRIEREFREIHEIT FÜR DIE SOFTWAREENTWICKLUNG IN DER JUSTIZ“ » Verabschiedung durch den gefa-Programmlenkungsausschuss am 16.05.2019
Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Regelungen » Erwartung und gesetzliche Verpflichtung: Eine zukunftsfähige IT-Fachanwendung der Justiz muss für alle Nutzer ergonomisch und barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. » Nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. Nr. 6.2 Abs. 1, Abs. 3, Nr. 6.5 des Anhangs zur ArbStättV sind die Anforderungen zur Software-Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit bei der Gestaltung der IT-Arbeitsplätze zu beachten. » Art. 4 lit. a i. V. m. Art 9 Abs. 1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten dazu, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang und eine selbstbestimmte Teilhabe an allen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. » Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. » Behindertengleichstellungsgesetze (BGG) (des Bundes und der Länder) » Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Rechtliche Rahmenbedingungen Technische Normen und weitere Quellen » Vielzahl von DIN-/ISO-Normen und weiteren Quellen » Zur Ergonomie im Wesentlichen die DIN EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion mit den Einzelnormen − DIN EN ISO 9241-11 (Gebrauchstauglichkeit: Begriffe und Konzepte) − DIN EN ISO 9241-110 (Grundsätze der Dialoggestaltung) − DIN EN ISO 9241-112 (Grundsätze der Informationsdarstellung) − DIN EN ISO 9241-125 (Empfehlungen zur visuellen Informationsdarstellung) − DIN EN ISO 9241-210 (Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher interaktiver Systeme) » Zur Barrierefreiheit − DIN EN 301 549 (Barrierefreiheitsanforderungen) − DIN EN ISO 9241-171 (Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software) − DIN ISO 14289-1 (PDF/UA-Standard) − WCAG (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte) − BIT inklusiv (Prüfverfahren zur Barrierefreiheit von Anwendungssoftware)
Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit Vorüberlegungen und Vorgehensweise » Detaillierungsgrad niedrig oder hoch? » Entscheidende Umstände − Vielzahl von DIN-/ISO-Normen mit sich teilweise überschneidenden Regelungsbereichen − dadurch unübersichtlich − Normen (in deutsch) nicht frei zugänglich − es fehlt ein allgemeingültiges Anforderungswerk » Entscheidung: Erstellung einer detaillierten Liste von Einzelanforderungen » Ergebnis: 147 Seiten mit 284 Einzelanforderungen zur Ergonomie und 86 zur Barrierefreiheit » Verwendbarkeit − Als Grundlage für die Einschätzung der strategischen und operativen Entscheidungsträger, − als Grundlage für die Planungs- und Entwurfsphase, − zur Verwendung für Ausschreibungen, − als Basis für die Erstellung von Testfällen und für die Qualitätssicherung und − unmittelbar für den einzelnen Programmierer und Entwickler der Software. » Allgemeingültige Anforderungen für die Softwareentwicklung in der Justiz
Ergonomie Inhaltlicher Überblick Eine ergonomische Software ist gebrauchstauglich und benutzerfreundlich. Dazu gibt es sieben Grundprinzipien: » Aufgabenangemessenheit − Das System unterstützt den Benutzer bei der Erfüllung seiner Aufgabe; die Funktionen und Dialoge orientieren sich an der Aufgabe statt an der eingesetzten Technologie (Die Aufgabe bestimmt den Ablauf, Vorbelegung von typischen Werten). » Selbstbeschreibungsfähigkeit − Für den Benutzer sind der Bearbeitungsstand und seine Handlungsmöglichkeiten jederzeit ersichtlich (Verständlichkeit der Benutzerführung, kontinuierliche Information, Information über erwartete Eingabe). » Steuerbarkeit − Der Benutzer bestimmt Art und Beginn, Richtung und Geschwindigkeit des Dialogablaufes (Maus oder Tastatur, vollständige Tastatursteuerbarkeit, Rückgängigmachen, Überschreibbarkeit von Voreinstellungen). » Erwartungskonformität − Der Dialog entspricht den sich aus dem Kontext ergebenden Belangen und den allgemeinen Konventionen (Begrifflichkeiten, Strukturierung von Informationen, Vorhersehbarkeit von Eingabepositionen, Formulierung von Rückmeldungen).
Ergonomie Inhaltlicher Überblick » Fehlertoleranz − Erreichbarkeit des beabsichtigten Arbeitsergebnisses trotz fehlerhafter Eingabe ohne oder mit minimalem Korrekturaufwand (Vermeidung von Eingabefehlern, Erläuterung einer Fehlersituation, aktive Unterstützung bei der Fehlerbeseitigung). » Individualisierbarkeit − Anpassbarkeit des Systems an die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Benutzers (Anpassung an Benutzereigenschaften, Skalierung, Schriftgröße, Farbe, Kontrast, Helligkeit, Speicherbarkeit der Einstellungen). » Lernförderlichkeit − Unterstützung und Anleitung des Benutzers beim Erlernen der Nutzung (Wiedererkennbarkeit von Dialogen, Rückmeldung über Zwischenergebnisse, Minimierung des Lernaufwandes, Dokumentation, Hilfe). Im Ergebnis: » Ein Programm, mit dem man gerne arbeitet, weil es die nötigen Funktionen zur richtigen Zeit in einheitlicher, übersichtlicher und ansprechender Form zur Verfügung stellt, das sich leicht auf dem gewünschten Weg (Maus oder Tastatur) bedienen lässt, das sich individuell anpassen lässt und einen in Fehlersituationen nicht allein lässt.
Ergonomie Beispiele 15. Typische Eingabewerte sind voreingestellt a) Beschreibung Wenn für eine Arbeitsaufgabe ganz bestimmte Eingabewerte typisch sind, sind diese Werte automatisch voreingestellt. b) Referenzen DIN EN ISO 9241-110, Nr. 4.3.4 170. Anfangsposition für Eingabefelder a) Beschreibung Wenn Eingabefelder zum ersten Mal dargestellt werden, dann wird der Cursor automatisch im für die momentane Aufgabe des Benutzers und dessen Erwartungen geeignetsten Eingabefeld positioniert. Die Position des Cursors muss für den Benutzer offensichtlich sein. b) Referenzen DIN EN ISO 9241-125, Nr. 7.1.5
Barrierefreiheit Inhaltlicher Überblick » Eine barrierefreie Software bietet Vorteile für alle Nutzer und grenzt niemanden aus. » Eine Software ist barrierefrei, wenn sie auch für Nutzer mit einem Handicap (beispielsweise sehbehinderte, blinde oder hörbeeinträchtigte Menschen oder Menschen mit einer motorischen Einschränkung) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. » Soweit die Software nicht bereits assistive Technologien enthält, wird eine uneingeschränkte Nutzung über eine Schnittstelle für assistive Technologien ermöglicht.
Barrierefreiheit Inhaltlicher Überblick Eine barrierefreie Software erfüllt folgende Voraussetzungen: » Tastaturbedienbarkeit Die Software ist, außer mit der Maus, auch vollständig über Tastaturbefehle bedienbar. Die Tastaturbefehle werden im Handbuch dokumentiert. » Screenreadertauglichkeit Die Software und die von ihr wiedergegebenen Inhalte können vollständig mit einem Screenreader (einschließlich Sprachausgabe und Braillezeile) genutzt werden. » Unterstützung von Großbildsystemen Die Software und die von ihr wiedergegebenen Inhalte können vollständig mit einem Screenmagnifier (Bildschirmlupe, einschließlich Fokusverfolgung) genutzt werden. » Individuelle Einstellmöglichkeiten Die Software ermöglicht es, die Art der visuellen Darstellung (Schriftgröße, Vorder- und Hintergrundfarbe, Kontrast, …) individuell einzustellen.
Barrierefreiheit Beispiele 25. Tastaturbedienung für Bedienelemente und zur Navigation a) Beschreibung Die Anwendung muss auch ohne Maus, also ausschließlich mit der Tastatur, zu benutzen sein. Alle Aktionen, die mit der Maus ausführbar sind, müssen auch mit der Tastatur ausführbar sein, mit Ausnahme von bewegungsabhängigen Funktionen wie Handschrift oder Zeichnungen. b) Referenzen EN 301 549, Nr. 11.2.1.1.1, 11.2.1.2 DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.15, 11.2.1.16 DIN EN ISO 9241-171, Nr. 9.3.2 BIT inklusiv, Prüfschritt 3.01.0
Barrierefreiheit Beispiele 47. Korrekte Leseabfolge von Inhalten a) Beschreibung Inhalte, die am Bildschirm in Blöcken neben- oder nacheinander angeordnet sind, werden vom Screenreader in korrekter, sinnentsprechender Reihenfolge ausgegeben. b) Referenzen EN 301 549, Nr. 11.1.3.2.1 DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.8 BIT inklusiv, Prüfschritt 4.07.1
Barrierefreiheit Beispiele 58. Fokusverfolgung im Vergrößerungssystem a) Beschreibung Im Vergrößerungssystem folgt die Anzeige den Aktionen des Benutzers mit Tastatur und Maus, so dass der Tastaturfokus bzw. der Eingabecursor jederzeit im vergrößerten Bildausschnitt zu sehen ist. b) Referenzen EN 301 549, Nr. 11.5.2.13, 11.5.2.15 DIN EN 301 549, Nr. 11.3.2.13, 11.3.2.15 DIN EN ISO 9241-171, Nr. 8.5.7 BIT inklusiv, Prüfschritt 5.04.1 - Fokusverfolgung im Großbildsystem
Barrierefreiheit Beispiele 54. Schriftvergrößerung auf bis zu 200 % a) Beschreibung Alle Schriften der Anwendung können mit den Schriftgröße-Einstellungen der Plattform oder der Anwendung auf bis zu 200% vergrößert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen. b) Referenzen EN 301 549, Nr. 11.1.4., 11.7 DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.13, 11.5 DIN EN ISO 9241-171, Nr. 10.3.2 BIT inklusiv, Prüfschritt 5.01.1
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