EDV-Gerichtstag 2019 Dr. Andrea Gibis Johannes Jahrbeck Robin Wagener - Programmleitung

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EDV-Gerichtstag 2019 Dr. Andrea Gibis Johannes Jahrbeck Robin Wagener - Programmleitung
EDV-Gerichtstag
2019
                     19.09.2019

 Dr. Andrea Gibis
 Johannes Jahrbeck
 Robin Wagener
  - Programmleitung -
EDV-Gerichtstag 2019 Dr. Andrea Gibis Johannes Jahrbeck Robin Wagener - Programmleitung
Kurze Historie des Programms gefa
»20.05.2015: Beschlussfassung Modernisierung forumSTAR & forumSTAR-TXT.
»01.08.2015: Programm Modernisierung fS und fS-TXT aufgesetzt.
»Sept. & Nov. 2016: Beschlüsse zur Aufnahme von Verhandlungen zur
 Zusammenarbeit aller 16 Länder.
»29.03.2017: Beschluss eJustice-Rat:
             Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens durch alle 16 Länder.
»20.10.2017: Erste Sitzung des Programmlenkungsausschusses gefa.

Folgen der Verbunderweiterung:
➢ Nun sind auch Staatsanwaltschaften und Fachgerichte (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und
  Finanzgerichte) abzudecken.
       Nach vollständigem Rollout ca. 100.000 Nutzer.
➢ Die Bereiche Textsystem, Vorlagenprogrammierung und Vorlageninhalte wurden abgetrennt.
»Seit Anfang 2018: Tatsächliche Zusammenarbeit im erweiterten Verbund.
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Das ist unser Auftrag.
Das Beste aus „allen“ Welten
                                                                                        ...
                                                                           forum
                                                                                              Eureka
                                                                           STAR
                                                                                              (Fach)
                                                                                    Judica

                                                                          Hohe Innovation möglich

                           Bündelung der Ressourcen = realistische Zielerreichung
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Das sind die beteiligten Systeme

                         •   Ordentliche Gerichtsbarkeit
                         •   Staatsanwaltschaften
                                                           eIP
              bk.txt     •   Arbeitsgerichte
                         •   Finanzgerichte
                         •   Verwaltungsgerichte           EAS
                         •   Sozialgerichte
               e2T
                                                           e2A

                             e2P                 eKP
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Planung und Sachstand
Aktuelle Planung gemäß Beschluss des PLA vom 05.09.2018
Projekt                   2018               2019   2020                        2021                  2022      2023

Kalender / Terminierung

Verfahrensverwaltung

eRV

Personenverwaltung*

Gerichtsverwaltung

Admin stat. Daten

Berechtigung

Statistik / Reporting

Kosten*

Zivil

Datenschutz

Hilfe

Suche

Löschkonzept                             !
GVP                                      !
Komponentencenter

Meldungscenter

Migration
                                         !
Programmtest                                                                                                    Pilotierung
                                                                                                                Zivil 05/2023
* doppeltes Sprintteam           heute                     Zuschlagserteilung          Konzeption   Umsetzung
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Planung
Aktuelle Planung gemäß Beschluss des PLA vom 05.09.2018

➢ Das Programm priorisiert derzeit die Zivilverfahren.

➢ Es folgen die weiteren Fachaufsätze. Die Reihenfolge der Umsetzung der
  übrigen ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der
  Fachgerichte steht noch nicht fest.

➢ Aktuell werden bei den Verbünden der in Betrieb befindlichen Fachverfahren
  die umgesetzten Funktionalitäten abgefragt.
  Auf Grundlage der Rückmeldungen und der Vorgaben des BLK-
  Architekturbüros wird dann die gefa-Architektur finalisiert.
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Organisation des Programms
Übersicht Zuständigkeiten, Programmaufbau und Hierarchien
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Überarbeitung Zielbild / üAdM

• Warum nun ein anderes Zielbild?
    • Zur Modernisierung von forumSTAR und Textsystem
      gab es bereits ein einheitliches Zielbild („üAdM“).
    • Nach Abtrennung des Textsystems und Erweiterung der Verbundländer
      Erweiterung in Richtung Fachgerichte/Staatsanwaltschaften
      musste das fachliche Zielbild neu definiert werden.

• Wichtige Fragestellung für das Programm gefa:
    • Welche Aufgaben bzw. welchem Umfang hat gefa künftig im Kontext
      von zwei Kommunikationsplattformen,
      zwei Textsystemen und drei eAktensystemen?
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Neues Zielbild
• Neues Zielbild wurde am 16.05.2019 im PLA beschlossen.

• Die Möglichkeit der Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen
  Fachbereiche hinsichtlich Benutzerführung, Plausibilitäten, Funktionsumfang etc. ist gesichert.

• Forderung vieler Länder nach Abdeckung des bisherigen Funktionsumfangs wird im
  größtmöglichem Maße nachgekommen.
  Andererseits werden über ein stufenweises Vorgehen so früh wie möglich bereits schlankere
  Versionen bereitgestellt.

• Die Gesamtplanung muss nun entsprechend angepasst werden.
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Ergonomie und Barrierefreiheit

» Usability-Tests
   −   In Vorbereitung bzw. Abstimmung.
   −   Beginn nach derzeitiger Planung im Herbst 2019.
   −   Konzept von Auftragnehmer IBM/Aperto erarbeitet.
   −   Tester werden aktuell bei den Ländern angefragt.

» Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit
   − Von Arbeitsgruppe des Praxisbeirats gemeinsam mit Designteam erarbeitet.
   − Vom Praxisbeirat einstimmig gebilligt.

   − Darstellung durch Herrn Carstens und Herrn Hantschick.
Johannes Jahrbeck                            Dr. Andrea Gibis                                      Robin Wagener
IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz     Oberlandesgericht Stuttgart - IuK-Fachzentrum         Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW
                                             Justiz                                                (ITD)
mailto: johannes.jahrbeck@jus-it.bayern.de
Tel:     089/5597-1656                       mailto: Andrea.Gibis@iuk-fz.justiz.bwl.de             mailto: Robin.Wagener@itd.nrw.de
mobil: 0173/8863173     - Programmleiter-    Tel:    0711/212-4201   - stellv. Programmleiterin-                         - stellv. Programmleiter-
gefa-Praxisbeirat
Konzept Ergonomie und
Barrierefreiheit
VRiOLG Hantschick, OLG Celle
RiFG Carstens, Nds. Finanzgericht
»   gefa-Praxisbeirat
    »   Zusammensetzung und Aufgaben
»   Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit
    »   Erforderlichkeit und Zustandekommen
»   Rechtliche Rahmenbedingungen
    »   Gesetzliche Regelungen / Technische Normen
»   Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit
    »   Vorüberlegungen und Vorgehensweise
»   Ergonomie
    »   Inhaltlicher Überblick / Beispiele
»   Barrierefreiheit
    »   Inhaltlicher Überblick / Beispiele
gefa-Praxisbeirat
Zusammensetzung und Aufgaben

»   Im Verwaltungsabkommen zum gefa aus Herbst 2017 heißt es:
    „4.2.5 Praxisbeirat
    Der Praxisbeirat berät die Programmleitung aus Anwendersicht, insbesondere unter den Gesichtspunkten
    Ergonomie und Barrierefreiheit. Er prüft die entstandenen Arbeitsergebnisse und kommuniziert der
    Programmleitung notwendige Änderungen.
    In den Praxisbeirat kann jede Justizverwaltung bis zu zwei Vertretungen entsenden.“
»   Aus jedem Land wurde in der Regel benannt:
      − ein Vertreter aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung und
      − ein weiterer Vertreter, teilweise aus dem Bereich der Personal-/Richtervertretungen
»   Konstituierende Sitzung im November 2017 in Berlin
»   bk.text-Praxisbeirat:
      − Personenidentität, soweit aus den bk.text-Verbundländern
      − Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes für gefa und bk.text mit Billigung der jeweiligen Programmleitungen
Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit
Erforderlichkeit und Zustandekommen

»   gefa-Designteam: Programmseitige Zuständigkeit für die Einhaltung von Ergonomie und Barrierefreiheit
»   Treffen des gefa-Praxisbeirats im Mai 2018 in München:
      − Erforderlichkeit einer intensiven Zusammenarbeit zwischen gefa-Designteam und gefa-Praxisbeirat wurde offenbar
      − Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des gefa-Praxisbeirats und des gefa-Designteams, bestehend aus
          • sieben Mitgliedern des gefa-Praxisbeirats (ohne Freistellung),
             davon vier aus den Ländern des Forum-Star-Verbundes und drei aus Ländern des e2-Verbundes
             zwei blinde Arbeitsgruppenmitglieder, zwei sehbehinderte Arbeitsgruppenmitglieder
          • zwei Personen aus dem gefa-Designteam
»   Intensive inhaltliche Vorbereitungsarbeit von einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgruppe
»   Detaillierte Abstimmung in den Workshops
»   Drei Workshops (insgesamt 5 Tage) der Arbeitsgruppe
»   Einstimmige Verabschiedung im gefa-Praxisbeirat im Februar 2019 in Kassel als Version 1.0
    „ERGONOMIE UND BARRIEREFREIHEIT FÜR DIE SOFTWAREENTWICKLUNG IN DER JUSTIZ“
»   Verabschiedung durch den gefa-Programmlenkungsausschuss am 16.05.2019
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Regelungen

»   Erwartung und gesetzliche Verpflichtung:
    Eine zukunftsfähige IT-Fachanwendung der Justiz muss für alle Nutzer ergonomisch und barrierefrei
    zugänglich und nutzbar sein.
»   Nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. Nr. 6.2 Abs. 1, Abs. 3, Nr. 6.5 des
    Anhangs zur ArbStättV sind die Anforderungen zur Software-Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit bei der
    Gestaltung der IT-Arbeitsplätze zu beachten.
»   Art. 4 lit. a i. V. m. Art 9 Abs. 1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten dazu, Menschen
    mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang und eine selbstbestimmte Teilhabe an allen
    Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen.
»   Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass niemand wegen seiner Behinderung
    benachteiligt werden darf.
»   Behindertengleichstellungsgesetze (BGG) (des Bundes und der Länder)
»   Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Technische Normen und weitere Quellen

»   Vielzahl von DIN-/ISO-Normen und weiteren Quellen
»   Zur Ergonomie im Wesentlichen die DIN EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion mit den
    Einzelnormen
      −   DIN EN ISO 9241-11 (Gebrauchstauglichkeit: Begriffe und Konzepte)
      −   DIN EN ISO 9241-110 (Grundsätze der Dialoggestaltung)
      −   DIN EN ISO 9241-112 (Grundsätze der Informationsdarstellung)
      −   DIN EN ISO 9241-125 (Empfehlungen zur visuellen Informationsdarstellung)
      −   DIN EN ISO 9241-210 (Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher interaktiver Systeme)
»   Zur Barrierefreiheit
      −   DIN EN 301 549 (Barrierefreiheitsanforderungen)
      −   DIN EN ISO 9241-171 (Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software)
      −   DIN ISO 14289-1 (PDF/UA-Standard)
      −   WCAG (Richtlinie für barrierefreie Webinhalte)
      −   BIT inklusiv (Prüfverfahren zur Barrierefreiheit von Anwendungssoftware)
Konzept Ergonomie und Barrierefreiheit
Vorüberlegungen und Vorgehensweise

»   Detaillierungsgrad niedrig oder hoch?
»   Entscheidende Umstände
      −   Vielzahl von DIN-/ISO-Normen mit sich teilweise überschneidenden Regelungsbereichen
      −   dadurch unübersichtlich
      −   Normen (in deutsch) nicht frei zugänglich
      −   es fehlt ein allgemeingültiges Anforderungswerk
»   Entscheidung: Erstellung einer detaillierten Liste von Einzelanforderungen
»   Ergebnis: 147 Seiten mit 284 Einzelanforderungen zur Ergonomie und 86 zur Barrierefreiheit
»   Verwendbarkeit
      −   Als Grundlage für die Einschätzung der strategischen und operativen Entscheidungsträger,
      −   als Grundlage für die Planungs- und Entwurfsphase,
      −   zur Verwendung für Ausschreibungen,
      −   als Basis für die Erstellung von Testfällen und für die Qualitätssicherung und
      −   unmittelbar für den einzelnen Programmierer und Entwickler der Software.
»   Allgemeingültige Anforderungen für die Softwareentwicklung in der Justiz
Ergonomie
Inhaltlicher Überblick

Eine ergonomische Software ist gebrauchstauglich und benutzerfreundlich. Dazu gibt es sieben Grundprinzipien:
»   Aufgabenangemessenheit
     − Das System unterstützt den Benutzer bei der Erfüllung seiner Aufgabe; die Funktionen und Dialoge orientieren sich an
       der Aufgabe statt an der eingesetzten Technologie (Die Aufgabe bestimmt den Ablauf, Vorbelegung von typischen
       Werten).
»   Selbstbeschreibungsfähigkeit
     − Für den Benutzer sind der Bearbeitungsstand und seine Handlungsmöglichkeiten jederzeit ersichtlich (Verständlichkeit
       der Benutzerführung, kontinuierliche Information, Information über erwartete Eingabe).
»   Steuerbarkeit
     − Der Benutzer bestimmt Art und Beginn, Richtung und Geschwindigkeit des Dialogablaufes (Maus oder Tastatur,
       vollständige Tastatursteuerbarkeit, Rückgängigmachen, Überschreibbarkeit von Voreinstellungen).
»   Erwartungskonformität
     − Der Dialog entspricht den sich aus dem Kontext ergebenden Belangen und den allgemeinen Konventionen
       (Begrifflichkeiten, Strukturierung von Informationen, Vorhersehbarkeit von Eingabepositionen, Formulierung von
       Rückmeldungen).
Ergonomie
Inhaltlicher Überblick

»   Fehlertoleranz
      − Erreichbarkeit des beabsichtigten Arbeitsergebnisses trotz fehlerhafter Eingabe ohne oder mit minimalem
        Korrekturaufwand (Vermeidung von Eingabefehlern, Erläuterung einer Fehlersituation, aktive Unterstützung bei der
        Fehlerbeseitigung).
»   Individualisierbarkeit
      − Anpassbarkeit des Systems an die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Benutzers (Anpassung an
        Benutzereigenschaften, Skalierung, Schriftgröße, Farbe, Kontrast, Helligkeit, Speicherbarkeit der Einstellungen).
»   Lernförderlichkeit
      − Unterstützung und Anleitung des Benutzers beim Erlernen der Nutzung (Wiedererkennbarkeit von Dialogen,
        Rückmeldung über Zwischenergebnisse, Minimierung des Lernaufwandes, Dokumentation, Hilfe).

Im Ergebnis:
»   Ein Programm, mit dem man gerne arbeitet, weil es die nötigen Funktionen zur richtigen Zeit in einheitlicher,
    übersichtlicher und ansprechender Form zur Verfügung stellt, das sich leicht auf dem gewünschten Weg
    (Maus oder Tastatur) bedienen lässt, das sich individuell anpassen lässt und einen in Fehlersituationen nicht
    allein lässt.
Ergonomie
Beispiele

15.     Typische Eingabewerte sind voreingestellt
a)      Beschreibung
Wenn für eine Arbeitsaufgabe ganz bestimmte Eingabewerte typisch sind, sind diese Werte automatisch
voreingestellt.
b)      Referenzen
DIN EN ISO 9241-110, Nr. 4.3.4

170.    Anfangsposition für Eingabefelder
a)      Beschreibung
Wenn Eingabefelder zum ersten Mal dargestellt werden, dann wird der Cursor automatisch im für die
momentane Aufgabe des Benutzers und dessen Erwartungen geeignetsten Eingabefeld positioniert. Die
Position des Cursors muss für den Benutzer offensichtlich sein.
b)      Referenzen
DIN EN ISO 9241-125, Nr. 7.1.5
Barrierefreiheit
Inhaltlicher Überblick

»   Eine barrierefreie Software bietet Vorteile für alle Nutzer und grenzt niemanden aus.
»   Eine Software ist barrierefrei, wenn sie auch für Nutzer mit einem Handicap (beispielsweise sehbehinderte,
    blinde oder hörbeeinträchtigte Menschen oder Menschen mit einer motorischen Einschränkung) in der
    allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
    nutzbar ist.
»   Soweit die Software nicht bereits assistive Technologien enthält, wird eine uneingeschränkte Nutzung über
    eine Schnittstelle für assistive Technologien ermöglicht.
Barrierefreiheit
Inhaltlicher Überblick

Eine barrierefreie Software erfüllt folgende Voraussetzungen:
»   Tastaturbedienbarkeit
    Die Software ist, außer mit der Maus, auch vollständig über Tastaturbefehle bedienbar. Die Tastaturbefehle
    werden im Handbuch dokumentiert.
»   Screenreadertauglichkeit
    Die Software und die von ihr wiedergegebenen Inhalte können vollständig mit einem Screenreader
    (einschließlich Sprachausgabe und Braillezeile) genutzt werden.
»   Unterstützung von Großbildsystemen
    Die Software und die von ihr wiedergegebenen Inhalte können vollständig mit einem Screenmagnifier
    (Bildschirmlupe, einschließlich Fokusverfolgung) genutzt werden.
»   Individuelle Einstellmöglichkeiten
    Die Software ermöglicht es, die Art der visuellen Darstellung (Schriftgröße, Vorder- und Hintergrundfarbe,
    Kontrast, …) individuell einzustellen.
Barrierefreiheit
Beispiele

25.     Tastaturbedienung für Bedienelemente und zur Navigation
a)      Beschreibung
Die Anwendung muss auch ohne Maus, also ausschließlich mit der Tastatur, zu benutzen sein. Alle Aktionen,
die mit der Maus ausführbar sind, müssen auch mit der Tastatur ausführbar sein, mit Ausnahme von
bewegungsabhängigen Funktionen wie Handschrift oder Zeichnungen.
b)      Referenzen
EN 301 549, Nr. 11.2.1.1.1, 11.2.1.2
DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.15, 11.2.1.16
DIN EN ISO 9241-171, Nr. 9.3.2
BIT inklusiv, Prüfschritt 3.01.0
Barrierefreiheit
Beispiele

47.      Korrekte Leseabfolge von Inhalten
a)       Beschreibung
Inhalte, die am Bildschirm in Blöcken neben- oder nacheinander angeordnet sind, werden vom Screenreader in
korrekter, sinnentsprechender Reihenfolge ausgegeben.
b)       Referenzen
EN 301 549, Nr. 11.1.3.2.1
DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.8
BIT inklusiv, Prüfschritt 4.07.1
Barrierefreiheit
Beispiele

58.      Fokusverfolgung im Vergrößerungssystem
a)       Beschreibung
Im Vergrößerungssystem folgt die Anzeige den Aktionen des Benutzers mit Tastatur und Maus, so dass der
Tastaturfokus bzw. der Eingabecursor jederzeit im vergrößerten Bildausschnitt zu sehen ist.
b)       Referenzen
EN 301 549, Nr. 11.5.2.13, 11.5.2.15
DIN EN 301 549, Nr. 11.3.2.13, 11.3.2.15
DIN EN ISO 9241-171, Nr. 8.5.7
BIT inklusiv, Prüfschritt 5.04.1 - Fokusverfolgung im Großbildsystem
Barrierefreiheit
Beispiele

54.     Schriftvergrößerung auf bis zu 200 %
a)      Beschreibung
Alle Schriften der Anwendung können mit den Schriftgröße-Einstellungen der Plattform oder der Anwendung auf
bis zu 200% vergrößert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen.
b)      Referenzen
EN 301 549, Nr. 11.1.4., 11.7
DIN EN 301 549, Nr. 11.2.1.13, 11.5
DIN EN ISO 9241-171, Nr. 10.3.2
BIT inklusiv, Prüfschritt 5.01.1
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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