COVID-19 und geschlechts-spezifische Gewalt in Krisenregionen
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Elfenbeinküste, ©Nadi Jessica/CARE COVID-19 und geschlechts- spezifische Gewalt in Krisenregionen WIRD DEUTSCHLAND SEINEM ANSPRUCH GERECHT? Frauen und Frauenrechtsorganisatio- Herausforderungen der Pandemie zu Mädchen. Häusliche Isolation gemein- „ nen weltweit setzen sich aktuell für die bewältigen. Gleichzeitig verschlechtert sam mit Gewalttäter*innen sowie der Eindämmung von Corona ein. Durch sich gerade in Krisenzeiten die Ge- durch die eingeschränkte Bewegungs- ihre Arbeit in zivilgesellschaftlichen In- samtsituation von Frauen. Bereits im freiheit erschwerte Zugang zu Hilfs- itiativen und Organisationen, ihre Tätig- Frühjahr 2020 warnten Frauenrechtsak- und Unterstützungsangeboten führen keit in lebenserhaltenden Berufen und tivist*innen und Expert*innen eindring- überall auf der Welt zu einem signifikant ihre vitale Rolle für ihre Familien leisten lich vor den spezifischen Folgen der erhöhten Risiko von geschlechtsspezi- sie einen existentiellen Beitrag, um die COVID-19 Pandemie für Frauen und fischer Gewalt (GBV). Geschlechtsspezifische Gewalt (GBV) ist jegliche physische, psychische, sexualisierte oder emotionale Gewalt, die auf systematische Ungleichheit vor allem zwischen Männern und Frauen zurückzuführen ist. Krisen verschärfen geschlechtsspezifische Diskriminierungen und führen zu erhöhter Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Geschlechtsspezifische Gewalt nimmt dabei viele sichtbare und unsichtbare Formen DEFINITION an; Verweigerung von Ressourcen, Chancen oder Versorgungsleistungen, Zwangs- UND und Frühverheiratung, Kindstötung, Vernachlässigung von Mädchen, weibliche Genital- FORMEN verstümmelung, Femizide oder Gewalt im Zusammenhang mit Mitgiftforderungen sind VON GBV allesamt Manifestationen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Bundesregierung hat sich deutlich verhindern.1 Sie machte geschlechts- Es ist deshalb an der Zeit, eine erste dafür ausgesprochen, den geschlechts- spezifische Gewalt während ihres Sitzes Bilanz zu ziehen, wie die Bundesre- spezifischen Auswirkungen der Pan- im UN-Sicherheitsrat zu einem Schwer- gierung bei ihren bi- und multilate- demie auf Frauen und Mädchen zu punktthema.2 Gleichzeitig ist Deutsch- ralen Zusagen und Finanzierungen begegnen und aktiv dazu beizutragen, land einer der größten Geber für die geschlechtsspezifische Gewalt ad- Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu internationale Covid-19 Response. ressiert hat. 1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 05/2020. Presseerklärung. http://www.bmz.de/de/presse/reden/parlamentarische_ staatssekretaerin_flachsbarth/2020/mai/200506_gemeinsame_presseerklaerung.html; Auswärtiges Amt, 04/2020. Pressemitteilung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-huhi-covid19/2337330 2 Auswärtiges Amt, 07/2020. Rede von Außenminister Heiko Maas im VN-Sicherheitsrat zu sexualisierter Gewalt in Konflikten. https://www.auswaertiges-amt.de/ 1 de/newsroom/maas-vnsr-sexualisierte-gewalt/2369106
WIE HAT SICH DIE PANDEMIE AUF GBV AUSGEWIRKT? Schon vor COVID-19 erfuhren min- Mädchen, insbesondere in der Partner- unterbesetzt oder wurden gänzlich ge- destens 35 Prozent der Frauen und schaft, im Zuge von COVID-19 signifi- schlossen. Mädchen weltweit sexualisierte Ge- kant zugenommen hat. walt. CARE und IRC warnten in ihrer Aktivist*innen aus Bosnien und Her- Globalen Risikoanalyse für COVID-19 Beispielsweise berichten 73 Prozent zegowina berichteten beispielswei- im März 2020 eindrücklich vor einem der befragten Frauen von mehr Ge- se, dass die Polizei Anzeigen von signifikanten Anstieg dieser Zahl: „Po- walt durch Partner und 51 Prozent familiärer Gewalt nicht mehr nachge- tenzieller Einkommensverlust durch von sexualisierter Gewalt; 32 Prozent he, da diese prioritär mit der Durch- Selbstisolierung, potenzieller Mangel der Frauen konnten in ihrem Umfeld setzung von Ausgangssperren be- an Informationen darüber, welche GBV- außerdem einen Anstieg von Früh- fasst sei. Dienste weiterhin zur Verfügung stehen, verheiratungen und Zwangsehen be- und Befürchtungen, sich dort mit dem obachten.3 Hinzu komme eine Reaktivierung von Virus zu infizieren, könnten Barrieren Traumata. Frauen und Mädchen, die schaffen, durch die sich Überlebende Eine Befragung lokaler Frauenrechts- in der Vergangenheit etwa sexualisier- von GBV in einer unerträglichen Situati- aktivist*innen durch medica mondiale te Kriegsgewalt überlebt haben, leiden on wiederfinden: nicht in der Lage, Un- bestätigt diese Befunde. So berichteten besonders unter der jetzigen Situation terstützung zu suchen, keinen Zugang die Aktivist*innen insbesondere von ei- und benötigen psychosoziale Unter- zu Dienstleistungen zu erhalten und ner Zunahme geschlechtsspezifischer stützung. „Es fühlt sich an als sei der Täter*innen nicht verlassen zu können.“ Gewalt im familiären Kontext. Prob- Krieg zurück”, so eine Überlebende. Es lematisch sei, dass Regierungen im sind vor allem Frauenrechtsorganisa- IRC Konsultationen mit geflüchteten Rahmen ihrer COVID-19 Maßnahmen tionen, die gegenwärtig Hilfe anbieten und vertriebenen Frauen in 15 afrika- geschlechtsspezifischer Gewalt keine und versuchen, die bestehenden Ver- nischen Ländern bestätigen bereits Priorität einräumten. So seien staatli- sorgungslücken zu schließen. jetzt, dass Gewalt gegen Frauen und che Anlaufstellen für Gewaltbetroffene URSACHE: STRUKTURELLE UNGLEICHHEIT Frauen und Mädchen erleben die glei- che geschlechtsspezifische Gewalt wie vor der Pandemie, das Ausmaß hat sich jedoch, wie oben konstatiert, signifikant intensiviert. Ursache ist die strukturel- le Ungleichheit und Diskriminierung von Frauen und Mädchen: In der öko- nomischen Existenzsicherung arbeiten Frauen oft eher im informellen Sektor, haben deshalb seltener Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und sind in der jetzigen Situation in besonderem Maße von Einkommensverlusten und Arbeitslosigkeit betroffen. Dies schafft Abhängigkeitsverhältnisse und beför- dert geschlechtsspezifische Gewalt insbesondere im familiären Kontext. Frauen sind außerdem früher und öfter mangelernährt, was in den tief verwur- zelten, geschlechtsspezifischen Un- gleichheiten in lokalen und globalen Ernährungssystemen begründet ist. Und nicht zuletzt: bei der psychischen Gesundheit verweisen Frauen auf die Mehrbelastung durch unbezahlte Pfle- Elfenbeinküste, ©Nadi Jessica/CARE gearbeit.4 3 IRC, 10/2020. What Happened? How the Humanitarian Response to COVID-19 Failed to Protect Women and Girls. https://www.rescue.org/sites/default/files/ document/5281/ircwpecovidreportv6.pdf 2 4 CARE, 09/2020. She told us so. https://www.care-international.org/files/files/RGA_SheToldUsSo_9_18_20.pdf
UMFRAGE UNTER 6.200 FRAUEN UND 4.000 MÄNNER IN 38 LÄNDERN: In welchen Bereichen beeinflusst Covid-19 Ihr Leben am meisten? 60 Frauen Männer 50 40 30 20 10 0 Lebensunterhalt Essen Psychische Gesundheits- Geschlechts- Wasser Mobilität Gesundheit services spezifische Gewalt Die Pandemie und ihre lebensbedrohlichen Auswirkungen auf Frauen und Mädchen zeigt damit einmal mehr die Notwendigkeit auf, dass feministische Ansätze gestärkt werden müssen, die die Relevanz von Geschlechtergerechtigkeit anerkennen und das Recht auf ein Leben ohne Gewalt anstreben. BETEILIGUNG VON FRAUEN, FRAUENRECHTSGRUPPEN UND -ORGANISATIONEN Lokale Frauengruppen und -organisa- wenig Eingang in die Entscheidungsfin- Die Studie zeigte: Je weniger Frauen in tionen spielen eine wesentliche Rolle, dung um Maßnahmen zur Bekämpfung Krisenstäben repräsentiert sind, desto um Unterstützungsleistungen für Über- der Corona-Pandemie findet. CARE genderblinder sind die Reaktionspläne. lebende von GBV aufrecht zu erhalten, untersuchte in 30 Ländern, inwieweit Weniger als die Hälfte der untersuchten aber auch, um Infektionsprävention zu Krisenstäbe geschlechtergerecht auf- Länder planten Maßnahmen in Bezug leisten. Diese Leistungen wurden bis- gestellt waren: auf GBV, bei fast einem Viertel der Stich- lang allerdings selten entsprechend an- probe konnten überhaupt keine Mittel erkannt und unterstützt. Nach Auskunft 74 Prozent der untersuchten Krisen- für spezifische Hilfen für Frauen identi- von befragten Expert*innen wurden sie stäbe hatten weniger als ein Drittel fiziert werden. Das einzige untersuchte beispielsweise nur selten bei der Ver- weibliche Mitglieder, nur ein Stab Land mit einem geschlechtergerechten teilung von Schutzkleidung und anderer war geschlechtergerecht besetzt. Im Krisenstab, Kanada, setzte hingehend Unterstützung berücksichtigt. Durchschnitt waren nur 24 Prozent als einziges kohärent gendersensible Darüber hinaus sind viele dieser Grup- Frauen vertreten (Deutschland: 5 Maßnahmen um. pen eigenfinanziert durch kleingewerbli- Männer, 2 Frauen). che Aktivitäten. Durch COVID-19 haben sie häufig den Zugang zu Märkten und Lokale Frauenrechtsorganisationen damit ihre Einkommensmöglichkeiten wurden weder in die Entscheidungs- verloren.5 findung eingebunden noch wurden sie maßgeblich bei den Hilfsmaßnah- Problematisch ist, dass bis dato die Per- men berücksichtigt. spektive und Expertise von Frauen zu 5 IRC, 10/2020. What Happened? How the Humanitarian Response to COVID-19 Failed to Protect Women and Girls. https://www.rescue.org/sites/default/files/ 3 document/5281/ircwpecovidreportv6.pdf
HAT DIE INTERNATIONALE GEMEINSCHAFT ANGEMESSEN REAGIERT? Dass GBV im humanitären Bereich wei- von Infektionskontrolle und Behand- der Anteil an GBV Programmen auf terhin massiv unterfinanziert ist, führt lung umgeleitet wurden.6 lediglich 0,5 Prozent des gesamten im bei gleichzeitigen Mehrkosten für die Global Humanitarian Response Plan Pandemiebekämpfung zu besonderen 2020 bleiben Stand Oktober 82 Prozent (GHRP) dargelegten Finanzierungsbe- Härten: die bereits vorher begrenzten des im Global Humanitarian Overview darfes, was der wiederholten Betonung Ressourcen von Reaktions- und Prä- ermittelten Finanzierungsbedarfs für von GBV als Priorität der Krisenreaktion ventionsdiensten wurden oft weiter be- GBV Programme ungedeckt. Im Hin- diametral entgegensteht.7 schnitten, da Mittel zur Finanzierung blick auf COVID-19 belief sich bereits Der Anteil an GBV Finanzierung in der globalen Bedarfsanalyse des Global Humanitarian Response Plans (in Mio. USD) 99,5 % 0,5 % Anderweitiger Finanzierungsbedarf GBV Finanzierungsbedarf GBV Finanzierung im Global Humanitarian Overview 2020 (in Mio. USD) 82 % 12 % 6% Ungedeckter Finanzierungsbedarf Finanzierung dieser Bedarfe Zusätzliche GBV Finanzierung für Länderpläne die keine GBV Bedarfe spezifisziert haben WIE HAT DIE DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG REAGIERT? Im humanitären Bereich ist Deutschland kerungsfonds der Vereinten Nationen einer der größten Geber zum GHRP.8 (United Nations Population Fund, UNF- PA) an. In welcher Höhe sich diese Zu- Für die weltweite Bekämpfung der hu- wendung bewegt ist jedoch genauso manitären Folgen von COVID-19 hat unklar wie die Tatsache, ob darüber Deutschland zusätzliche 450 Millionen hinaus Gelder gezielt in GBV-Projekte Euro bereitgestellt. In welcher Höhe fließen.10 hiervon Mittel für GBV-Maßnahmen aufgewendet werden, ist nicht bekannt. Bei den internationalen Zusagen gibt Für längerfristige Maßnahmen steuerte Deutschland sich, wie viele Geber, mit das BMZ 1,15 Mrd. Euro im laufenden der Zusage der internationalen Orga- Haushalt 2020 um. Zudem werden 3 nisationen zufrieden, dass ein Teil der Mrd. Euro zusätzlich bereitgestellt, da- flexiblen humanitären Finanzierung der von 1,5 Mrd. zusätzlich für den nächs- GBV-Prävention und -Reaktion zugu- ten Haushalt 2021 sowie 1,5 Mrd. Euro tekomme, statt aktiv nachzuverfolgen, im Nachtragshaushalt 2020.9 wie hoch dieser Anteil tatsächlich ist. Auch das führt dazu, dass GBV-Pro- Das Corona-Sofortprogramm des BMZ gramme, wie oben dargestellt, weiter- Philippinen, © Randy Rimpongan/CARE kündigt Unterstützung für den Bevöl- hin chronisch unterfinanziert bleiben. 8 OCHA, Financial Tracking Service, abgerufen November 2020. https://fts.unocha.org/appeals/952/summary Auswärtiges Amt, 04/2020. Hilfe für Corona-Bekämpfung in humanitären Krisen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/coro- na-humanitaere-hilfe/2337334 9 Auswärtiges Amt, 07/2020. Kampf gegen Covid-19 – Deutschland stellt weitere 150 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereit. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/covid-19/2369448 10 Informationen aus dem BMZ-Ländergespräch Palästinensische Gebiete am 21.10.2020 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 4 07/2020. Corona Sofortprogramm. Corona besiegen wir nur weltweit oder gar nicht. http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/bmz_corona_paket.pdf
EMPFEHLUNGEN Die Bundesregierung sollte: 1. 3. in multilateralen Verhandlungen darauf be- sicherstellen, dass die Bedürfnisse und stehen, dass der Schutz vor geschlechts- Rechte von Frauen und Mädchen in allen spezifischer Gewalt ein zentraler Bestand- bilateralen Projekten konsequent berück- teil jeder Krisenreaktion ist - unter anderem sichtigt werden. indem sie Rechenschaft darüber einfordert, in welchem Umfang nicht-zweckgebun- a. Bei der Projektentwicklung sollten dene Mittelzusagen für GBV-Programme Gender- und Altersanalysen eingefordert verwendet werden. werden, die wiederum durch entsprechen- de Indikatoren in die Projektevaluationen Eingang finden. b. In allen Sektoren sollten Maßnahmen 2. gemäß dem Do-No-Harm-Ansatz umge- setzt werden, die dazu beitragen, dass das Risiko für GBV deutlich gesenkt wird. mittelfristig maßgeblich dazu beitragen, dass die Finanzierungslücke für GBV-Pro- gramme geschlossen wird. 4. a. Sie sollte sich beim diesjährigen Grand Bargain Treffen dafür einsetzen, dass ein niedrigschwellige, traumasensible und fester Anteil mehrjähriger humanitären Fi- ganzheitliche Unterstützung für Gewaltbe- nanzierungen verpflichtend von UN-Orga- troffene langfristig fördern und nachhaltige nisationen an humanitäre Ersthelfer*innen Schutzstrukturen aufbauen. Das schließt – INGOs sowie NGOs einschließlich lokaler den voll umfassenden legalen Zugang zu Frauengruppen – weitergegeben wird. reproduktiven Rechten aller Überlebenden ein, unabhängig von ihrer sexuellen Orien- b. Sie sollte sicherstellen, dass die deut- tierung und Geschlechtsidentität. sche Finanzierung für GBV-Programme so akkurat wie möglich in den relevanten Datenbanken DAC, FTS und IATI erfasst wird, um Doppel- oder Nichtzählung zu 5. vermeiden. die Kapazitäten von lokalen Frauenorga- nisationen und -netzwerken sowie deren c. Sie sollte Geschlechterungerechtigkeit politische Teilhabe flexibel, transparent als eine Hauptursache von Gewalt und und nachhaltig finanziell und politisch zu gewaltsamen Konflikten anerkennen und fördern. Dazu gehört auch, alle internen verstärkt adressieren: Mittelfristig sollten Verfahren wie Rechenschafts- und Lern- mindestens 85 Prozent aller BMZ-Projekte systeme daraufhin zu überprüfen, ob sie Geschlechtergerechtigkeit als Haupt- oder für die Finanzierung von lokalen Frauen- Nebenziel verfolgen. 20 Prozent aller BMZ- organisationen geeignet sind. Sollte dies Projekte sollten Geschlechtergerechtigkeit nicht der Fall sein, müssen Verfahren als Hauptziel verfolgen. geschaffen werden, die sich von denen für größere Organisationen unterscheiden. 5
FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN: IRC, 10/2020. Was ist passiert? Die Auswirkungen von COVID-19 und der humanitären Reaktion auf die Pandemie auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen (deutsche Kurzfassung): https://de.rescue.org/sites/default/files/2020-10/IRC%20COVID%20GBV%20Report.pdf CARE & IRC, 03/2020. GLOBAL RAPID GENDER ANALYSIS FOR COVID-19: https://www.care-international.org/files/files/Global_RGA_COVID_RDM_3_31_20_FINAL.pdf CARE, 06/2020. Where are the women? The Conspicuous Absence of Women in COVID-19 Response Teams and Plans, and Why We Need Them: https://www.care-international.org/files/files/CARE_COVID-19-womens-leadership-report_June-2020.pdf CARE, 09/2020. She told us so. Filling the Data Gap to Build Back Equal: https://www.care-international.org/files/files/RGA_SheToldUsSo_9_18_20.pdf FÜR RÜCKFRAGEN STEHEN WIR GERNE ZUR VERFÜGUNG: Anica Heinlein Franziska Obholzer Jeannette Böhme CARE Deutschland IRC Deutschland medica mondiale heinlein@care.de Franziska.Obholzer@rescue.org jboehme@medicamondiale.org 6 Afghanistan, © IRC
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