Recht im Internet - Weltbild
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Recht im Internet Ratgeber Das Internet wird mehr und mehr zum zentralen Kommunikations- medium. Beinahe jeder nutzt das World Wide Web und besitzt eine eigene E-Mail-Adresse. Mit der steigenden Internetnutzung häufen sich jedoch auch Rechtsstreitigkeiten. Man sollte daher über Rechte und Pflichten im Internet genau Bescheid wissen. Dieser Ratgeber liefert wertvolle Rechtsinformationen und hilft so, die rechtlichen Hürden zu überwinden. • Shoppen in Webshops • Versteigern und Ersteigern bei Online-Auktionen • Spam: lästige und gefährliche Mails • Rufschädigung im Netz • Die eigene Homepage Anne Kronzucker Dieser Ratgeber ist Teil der Reihe D.A.S. Ratgeber Recht. Profitieren Sie von • wertvollen Expertentipps Recht im Internet • Checklisten Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. • Musterschreiben Shoppen in Webshops • zahlreichen Beispielen Versteigern und Ersteigern • weiterführenden Hinweisen Spam RS 5.1 - 12/09 - (50049622) • aktuellen Gesetzen und Urteilen Rufschädigung Die eigene Homepage Weitere Informationen zu zahlreichen rechtlichen Fragen finden Sie im D.A.S. Rechtsportal unter: www.das-rechtsportal.de
Recht im Internet Anne Kronzucker Recht im Internet Shoppen in Webshops Versteigern und Ersteigern Spam Rufschädigung Die eigene Homepage Dezember 2009 Es betreut Sie: Service-Telefon Unser D.A.S. Service ist rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – für Sie erreichbar. Tel. 0 18 05 / 170 170 (14 ct/Min.*) *abweichende Kosten aus Mobilfunknetzen möglich ab 01.03.2010 max. 42 ct/Min.
Recht im Internet Liebe Leserin, lieber Leser, das Internet ist für viele Menschen aus dem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Ob im Beruf oder in der Freizeit, der Einsatz des Inter- nets ist selbstverständlich geworden. Längst dient es dabei nicht mehr nur als Informationsquelle, sondern hat sich auch als moder- nes Kommunikationsmittel etabliert. E-Mail, Chat, Forum und Weblog sind Begriffe aus dieser virtuellen Welt, die heute beinahe jedem vertraut sind. Mit der vielschichtigen Nutzung des Internets steigt jedoch auch die Anzahl der rechtlichen Probleme. Dieser Ratgeber will einige dieser Probleme und die daraus resultierenden Fallstricke aufzeigen. Wer Herausgeber: die Tücken kennt, kann sie meiden. D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG Dazu geben wir praxisbewährte Tipps: Wie erkennt man zum Beispiel Thomas-Dehler-Str. 2 Betrug im Internet rechtzeitig und vermeidet ihn so? Wie kann man 81728 München www.das.de die eigenen Daten auf dem PC vor fremdem Zugriff schützen? Layout: Stefan Schweizer, www.stefanschweizer.de Druck: Eberl Print, Immenstadt Durch umsichtiges Handeln lassen sich manche Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld vermeiden. Tritt aber ein Rechtsproblem auf, steht Redaktionsschluss: Dezember 2009 Ihnen die D.A.S. mit Rat und Tat zur Seite. Copyright © 2009 by D.A.S. 3. Auflage Nutzen Sie die vielseitige und spannende Welt des Internets Copyright ohne Reue! Alle Inhalte dieses Ratgebers sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und der Nachdruck sind ohne Genehmigung der D.A.S. untersagt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Ihre D.A.S. Hinweis: Der D.A.S. Ratgeber informiert über die juristischen Grundlagen und soll nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens dienen. Die Informa- tionen in diesem Ratgeber sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Rich- tigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden. 3
Recht im Internet Inhaltsverzeichnis Anonym im Netz: ein Irrtum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Lästige und gefährliche Mails Spam: mehr als nur Reklame . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88 Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Begriff: Spam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91 Werbemails im Postfach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91 Die Internet-Warenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 Kettenbriefe für Gutgläubige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .98 Produktauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 Kriminelle Spams . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99 Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 Informationspflichten des Onlinehändlers . . . . . . . . . . . . .20 Rufschädigung im Internet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) . . . . . . . . . . . .24 Tatort: Chats, Foren, Blogs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110 Lieferung der Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 Widerruf und Rückgabe der Bestellung . . . . . . . . . . . . . . .28 Tatort: Chats, Foren, Blogs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113 Gewährleistung bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 Meinungsfreiheit mit Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114 Bezahlen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 Strafbare Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .116 Grenzüberschreitende Internetverträge . . . . . . . . . . . . . . .38 Zivilrechtliches Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .123 Checkliste: sicherer Einkauf in Webshops . . . . . . . . . . . . .42 Haftung des Webseiten-Betreibers . . . . . . . . . . . . . . . . . .125 Internetauktionen Die eigene Homepage Marktführer eBay & Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 Was ist zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .130 Auktionen bei eBay . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 Registrierung einer Domain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133 eBay-Kauf ohne Auktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48 Links auf fremde Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139 Bieten bei eBay . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50 Bilder, Musik und Texte auf der Homepage . . . . . . . . . . .143 Versandrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 Mindestangaben auf einer Webseite . . . . . . . . . . . . . . . .148 eBay-Agenturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 Alternativen zur Homepage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .156 Verbotene Artikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56 Bewertungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 Kleines Internetlexikon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .160 eBay-Verkäufer als Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 Widerrufsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64 Die Autorin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .186 Gewährleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67 Gestohlene Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74 Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .188 Versandkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76 Spezielle Bezahlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77 Abmahnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81 Andere Formen der Internetauktion . . . . . . . . . . . . . . . . . .83 4 5
Recht im Internet Anonym im Netz: ein Irrtum Der Glaube, im Internet anonym zu sein und sich somit nicht an Die so „hinterlassenen Spuren” können beispielswei- die allgemeinen Verhaltensregeln, die auch im täglichen se von der Polizei miteinander verknüpft werden Leben eine Selbstverständlichkeit sind, halten zu müssen, und dann zum Computer des Users führen. Der ist schlichtweg falsch. Denn alle Computer, die mit dem Internetprovider ist verpflichtet, den Strafverfol- Internet verbunden sind, haben eine eindeutige gungsbehörden preiszugeben, wem eine Adresse, über die sie identifiziert werden können. bestimmte IP-Adresse zugeordnet ist. Diese sogenannte „IP-Adresse” ist ein Zahlencode, der einem Rechner entweder fest zugeordnet ist Doch es gibt auch Möglichkeiten, Surfspuren oder vom Provider (z. B. T-Online, 1&1, freenet, im Internet zu verschleiern. Dafür werden GMX, AOL) dynamisch bei jeder Einwahl ins Proxy-Server bestimmter Anbieter verwen- Internet vergeben wird. Wird nun ein User im det. Dies ist ein meist kostenpflichtiger Internet auf welche Weise auch immer tätig Dienst. Gegen Entgelt wird sämtlicher Inter- (z. B. beim Chatten, Emailen oder durch das netverkehr, der verursacht wird, über einen bloße Ansehen einer Webseite), wird die IP- im EU-Ausland befindlichen Server geleitet, Adresse des jeweiligen Rechners in zahlrei- der so eingestellt ist, dass keinerlei Logfiles chen Logfiles gespeichert, zum Beispiel beim aufgezeichnet werden. Ruft man über einen Access-Provider (dieser bietet den Zugang solchen Server eine bestimmte Seite auf, kann zum Internet an), bei Proxy-Servern (das sind von der aufgerufenen Seite die Spur nur bis zu Computer im Internet, die Daten zwischenspei- diesem Proxy-Server zurückverfolgt werden und chern und so den Transfer beschleunigen) und nicht weiter. Leider verwenden diesen Weg auch beim Host-Provider (dieser speichert die im Inter- Kriminelle gerne für ihre Aktivitäten. net zur Verfügung gestellten Daten, z. B. eine Web- seite auf mit dem Internet ständig verbundenen Computern). 6 7
Recht im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Die Internet-Warenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rund um die Uhr geöffnet Produktauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Per Mausklick in den Warenkorb Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Wie Verträge im Internet geschlossen werden Informationspflichten des Onlinehändlers . . . 20 Schutzvorschriften für Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) . . 24 Das rätselhafte Kleingedruckte Lieferung der Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Warten auf das Bestellte Widerruf und Rückgabe der Bestellung . . . 28 Bei Nichtgefallen einfach zurück Gewährleistung bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . 35 Ärger bei der Rücknahme Bezahlen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Verschiedene Zahlungsvarianten Grenzüberschreitende Internetverträge . . 38 Schnäppchenjagd bei ausländischen Anbietern Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 8 9
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Bis noch vor einigen Jahren fanden Rechtsbeziehungen zwischen Die Internet-Warenhäuser Unternehmen und Privaten, aber auch zwischen Privaten vor allem Rund um die Uhr geöffnet im direkten Kontakt zwischen den Vertragsparteien statt. Heute bie- ten immer mehr Unternehmen ihre Waren und ihre Leistungen im Das Internet entwickelt sich immer mehr zum Lieblingswarenhaus Internet an. Der Internetnutzer kann Produkte in Webshops der Deutschen – nirgendwo sonst gibt es so viele Vergleichsangebo- („Internetläden”) kaufen oder bei Internetauktionen ersteigern, eine te. Schmuck, Bücher, CDs, Elektronik und sogar Kunstartikel – Waren Reise über das Internet buchen, Bankgeschäfte abwickeln oder Musik jeglicher Art sind zu haben. Der Einkauf über das Netz ist bequem, und Filme herunterladen. das Warenangebot ist riesig und das günstigste Schnäppchen nur einen Klick entfernt. Durch das Internet als weltwei- tes Kommunikationsmedium Allerdings verläuft nicht jede Bestellung nach Kundenwunsch. Aus- stehen dem Anbieter von bleibende Warenlieferungen oder Ärger bei der Rücknahme von Pro- Waren und Dienstleistungen dukten sind keine Seltenheit. Deshalb gilt es beim Einkauf im Internet ohne zeitliche Verzögerung einiges zu beachten. nun Nachfrager aus aller Welt gegenüber. Dadurch ergeben sich für ihn erheblich mehr Produktauswahl Möglichkeiten, Verträge abzu- Per Mausklick in den Warenkorb schließen, aber auch die damit verbundenen Un- Auch im Internet kann man durch die verschiedenen Webshops sicherheiten sind nicht zu („Internetläden”) streifen und so wie im normalen Leben in Kaufhäu- unterschätzen. sern einen Einkaufsbummel machen. Sogenannte Shoppingportale wie zum Beispiel easyeinkauf.de oder myshopping.de erleichtern die Ist der Kunde unzufrieden mit der erbrachten Leistung, stellen sich Suche. plötzlich Fragen danach, wer eigentlich hinter der Homepage steckt, wer der Vertragspartner ist und, da es sich oft um Unternehmen im Ausland handelt, wo man die beanstandeten Mängel geltend Fernabsatzrecht Gesetz machen kann. Da Sie die Ware im Internet nicht wie im Kaufhaus in die Hand neh- men und prüfen können, wurden vom Gesetzgeber besondere Rech- te bei der Rückgabe der Ware eingeräumt. Es gelten die besonderen Regeln der Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB), die dem Käufer bei den meisten Waren ein gesetzlich festgelegtes Umtauschrecht 10 11
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops gewähren (S. 28). Zudem haben Webshop-Betreiber besondere Infor- Versandkosten mationspflichten. Sie sind verpflichtet, über das Unternehmen, das Der Preisvergleich sollte niemals ohne einen Blick auf die Zusatz- Produkt und den Preis, die Zahlung und Lieferung zu informieren kosten beim Kauf erfolgen. In der Regel sind dies Porto- und Ver- (BGB-InfoV, S. 20). packungskosten (Versandkosten) bzw. sonstige Lieferkosten, die von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein können. Vermeintlich günstige Produktpreise können dann im Ergebnis höher werden als Wer die gesuchte Ware bei einem die von Konkurrenten. Internethändler gefunden hat, kann überprüfen, ob es das gleiche Pro- Die Preisangabenverord- dukt im Web nicht billiger gibt. nung (PAngV) schreibt Preissuchmaschinen wie idealo.de, vor, dass alle Zusatz- günstiger.de oder evendi.de präsen- kosten aufgeführt werden tieren in Sekundenschnelle den müssen. Der Kunde soll günstigsten Anbieter. wissen, wie viel er für die Ware letztendlich bezah- len muss. Sie müssen Bei einem Klick auf die entsprechende Anbieterseite kann man die dem Angebot für die genauen Konditionen des Kaufes einsehen und Zahlungsarten, Ware eindeutig zuzuord- Lieferbedingungen und Rückgaberegelungen studieren. nen sein und dürfen sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Tipp! Für bestimmte Produktarten gibt es spezielle Preissuchmaschinen. (S. 24) verstecken. Für Elektronikartikel kann man zum Beispiel auf electronicscout24.de zugreifen. Allerdings müssen sie nicht zwingend auf der gleichen Seite stehen, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird (BGH, Az. I ZR 143/04). Anders in der Regel bei Preissuchmaschinen, wie das nachfolgende Urteil zeigt: 12 13
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Urteil Versandkosten in Preissuchmaschinen Preisangabenverordnung (PAngV) Gesetz In Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) müssen die Versand- § 1 Grundvorschriften (Auszüge) kosten besonders leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Andern- falls liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regel- Gerade die Aussagekraft eines Preisvergleichs, der üblicherweise in mäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder einer Rangliste dargestellt wird, hängt von dieser Information ab. als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrau- Unter diesen Umständen ist ein weiteres Anklicken zur Anbieterseite chern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, in der Regel nicht zumutbar. die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestand- Bundesgerichtshof, Az. I ZR 140/07, Urteil vom 16.7.2009 teile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Ver- kehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebe- nen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschrif- ten nicht entgegenstehen. (2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regel- mäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben, 1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und 2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen zusätzli- che Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. 14 15
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops (6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Bei vielen Preissuchmaschinen kann man Erfahrungsberichte bishe- Tipp! Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und riger Kunden des Webshops nachlesen. Dabei werden manche Ein- Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verord- träge vom Webshop-Betreiber selbst eingestellt. Besonders guten nung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung Berichten muss man deshalb nicht unbedingt Glauben schenken. eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar Häufen sich dagegen Beschwerden, sollten Sie den Webshop unbe- oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung dingt meiden. von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben. Um Onlinebetrügern auf die Spur zu kommen, empfiehlt es sich auch, den Namen eines Shops zu „googeln”, das heißt, bei einer Tipp! Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann als Ordnungs- Suchmaschine (z. B. Google, Altavista) im Suchfeld einzugeben, um widrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 EUR belegt werden. so auf negative Erfahrungsberichte zu stoßen. Außerdem können Verstöße kostenpflichtig von anderen Online- shops oder bestimmten Verbraucherschutzverbänden abgemahnt Beim Einkauf im Internet sollte man Gütesiegel wie zum Beispiel werden. „TÜV safer shopping” oder „Trusted Shops” beachten, die sich auf den Seiten mancher Webshop-Betreiber finden. Die Siegel zeigen, dass der Händler bestimmte Qualitätsstandards einhält. Alle Gütesie- Schwarze Schafe bei Onlineshops gel im Überblick findet man auf www.internet-guetesiegel.de. Letztendlich darf der Preis nicht das einzige Kriterium für die Ent- scheidung für einen Webshop sein. Leider gibt es unter den Online- händlern schwarze Schafe, die die Ware gar nicht oder nicht wie bestellt liefern. Kauft man bei einem unbekannten Anbieter ein, soll- te man von seiner Seriosität überzeugt sein. Gerade wenn man per Vorkasse größere Beträge bezahlt, ist das Risiko sonst zu groß, dass die Ware niemals ankommt. Dabei sind dafür nicht nur Online- betrügereien eines Shop-Betreibers, sondern auch Insolvenzen ver- antwortlich. Manche Webshops können beim harten Preiskampf nicht mehr mithalten und gehen pleite. Dann muss man seine Ansprüche bei Insolvenzverwaltern anmelden – in der Regel ein auf- wendiges und nicht immer erfolgreiches Unterfangen. 16 17
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Kaufvertrag Beispiel: Eingangsbestätigung des Onlineshops Wie Verträge im Internet geschlossen werden Bernhard Berger Hat man sich für ein bestimmtes Produkt im Webshop entschieden, ------------------------------------------------------------------------------------------------- füllt man das Bestellformular aus und klickt auf „Bestellung ab- Von: gshop.de schicken”. Ein Kaufvertrag mit dem Internethändler ist damit jedoch Gesendet: Freitag, 7. August 2009 16:11 noch nicht geschlossen. An: bernhard.berger@onlinehome.de Betreff: Bestelleingangsbestätigung ------------------------------------------------------------------------------------------------- Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung vom 07.08.2009 um 16:11. Sehr geehrter Herr Berger, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung. Sie haben am 7. August 2009 folgende Ware mit der Auftragsnummer 73573945798 bestellt: Zahlungsart: Rechnung Menge Artikel Preis Verträge im Internet kommen wie im normalen Geschäftsleben durch ------------------------------------------------------------------------------------------------- ein Angebot der einen Partei und durch dessen Annahme durch die 1 Herren Outdoorjacke EUR 125,00 andere Vertragspartei zustande. Die Produkte im Webshop sind dabei Versandkosten EUR 3,95 regelmäßig nur unverbindliche Warenpräsentationen, vergleichbar ------------------------------------------------------------------------------------------------- mit den Auslagen im Schaufenster eines Kaufhauses oder den Abbil- Gesamtsumme (Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt.) EUR 128,95 dungen in einem Versandkatalog. ------------------------------------------------------------------------------------------------- Wir werden Ihren Auftrag möglichst umgehend bearbeiten. Indem der Kunde sie in den Warenkorb legt und nach Eingabe seiner Ihr G-Shop Online Team Kontaktdaten auf Bestellen klickt, unterbreitet er dem Anbieter das verbindliche Angebot zum Abschluss des Vertrages, das derjenige noch annehmen muss. Dies geschieht zum Beispiel durch eine Auf- Erst bei Lieferung der Ware legen viele Händler sich fest, ob sie das tragsbestätigung per Mail. In der Praxis schicken viele Webshops Angebot auch tatsächlich annehmen. Die Annahme und damit der jedoch keine verbindliche Auftragsbestätigung, sondern quittieren Vertragsschluss erfolgten also erst durch das Verschicken der Ware per Mail nur den Erhalt der Bestellung. oder durch eine Mail an den Kunden, dass die Ware versendet wurde. 18 19
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Informationspflichten des Onlinehändlers Bis spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung muss der Verkäufer dem Schutzvorschriften für Kunden Käufer eine schriftliche Bestätigung (z. B. in der „Bestellbestätigung”) über diese Informationen zukommen lassen (§ 312c Abs.2 Nr. 2 BGB) Vor einem Onlinekauf bei einem unbekannten Händler empfiehlt es sowie genaue Angaben über Gewährleistungs- und Garantiebedin- sich, einen genauen Blick auf die Angaben der Website zu werfen. gungen, Kundendienst sowie weitere Einzelheiten zum Widerrufs- Redliche Anbieter geben immer ihren genauen Firmennamen und und Rückgaberecht machen. ihre Anschrift an, sodass der Kunde weiß, wer der Vertragspartner ist und an wen er sich bei Reklamationen wenden muss. Informationspflichten nach Fernabsatzrecht - Unternehmen: Firmenname (auch Rechtsform) und Anschrift - Produkt: die wesentlichen Merkmale der Ware und wie der Vertrag zustande kommt (z. B. mit Lieferung, mit Auftragsbestätigung) - Vertrag: die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat - Preis und Lieferung: den Preis der Ware inklusive Steuern sowie Einzelheiten der Zahlung und Lieferung (z. B. Versandkosten, im Preis muss die Mehrwertsteuer enthalten sein) - Widerrufs- oder Rückgaberecht: das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung (z. B. Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist) - Bei befristeten Angeboten: die Gültigkeitsdauer befristeter Angebo- te, insbesondere hinsichtlich des Preises Ein Unterlassen dieser Pflichten hat zwar keine direkte Auswirkung auf die Vertragsgültigkeit, aber auf das Widerrufs- und Rücktrittsrecht (S. 28). Die gesetzliche Regelung dazu liest sich folgendermaßen: 20 21
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Gesetz BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) 7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich § 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen (Auszüge) aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer (1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 Preis angegeben werden kann, über die Grundlage für seine des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfü- Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises gung stellen: ermöglicht, 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten 1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unterneh- sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, mensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rech- zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung, nung gestellt werden, 2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitglied- 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder staat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es Erfüllung, einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückga- gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbrau- berechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, cher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird, der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs 3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, sei- Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rück- nem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen 11. alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn 4. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung darüber, wie der Vertrag zustande kommt, gestellt werden, und 5. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde 12. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter 6. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, 22 23
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) bar sein. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass auf der Bestell- Das rätselhafte Kleingedruckte seite deutlich sichtbar ein Link platziert ist und der Anbieter auf dem Bestellformular deutlich macht, dass seine Allgemeinen Geschäfts- Beim Einkaufen im Internet sorgen Allgemeine Geschäftsbedingun- bedingungen angewendet werden sollen (BGH, Az. I ZR 75/03). gen (AGBs) immer wieder für Streitigkeiten zwischen Webshop- Betreibern und Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind standardisierte Vertragsbedingungen, die größere Unternehmen Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ver- Tipp! allen ihren Geschäften zugrunde legen. Die Gültigkeit muss zwischen einbart, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Statt der Allgemei- Kunde und Verkäufer vereinbart werden. nen Geschäftsbedingungen gelten dann die jeweiligen gesetzlichen Die meisten Kunden lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen. Und die sind im Normalfall für den Kunden günstiger. vor der Bestellung nicht. Sie enthalten viele Details und sind für den Nichtjuristen meist schwer verständlich. Beispiel: Ein Kunde kauft in einem Webshop für Elektronikartikel eine Digitalkamera. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tipp! In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich häufig Rege- Anbieters steht, dass Mängel nur gegenüber dem Hersteller, nicht lungen zum Vertragsschluss und zur Lieferung der Ware sowie zur aber gegenüber dem Onlineshop geltend gemacht werden können. Gewährleistung. Weiter enthalten sie Details zur Rücksendung der Eine solche Klausel ist nach § 309 Nr. 8 b) aa) BGB unwirksam. Der Ware bei Widerruf (Adressat für den Widerruf) und eine Widerrufsbe- Onlineshop bleibt Ansprechpartner bei einem Mangel und muss die lehrung. gesetzlichen Rechte gewähren, § 437 BGB (vgl S. 35). Während die großen, etablierten Onlineshops meist hieb- und stich- Da Website-Betreiber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tipp! feste AGBs haben, erkennt man unseriöse, aber auch kleinere, nicht so Zeit zu Zeit anpassen, sollten Sie die AGBs bei einer Bestellung aus- professionelle Anbieter oft an ihren rechtlich fragwürdigen Klauseln. drucken oder herunterladen. Vermerken Sie das Datum und die Uhr- zeit auf dem Ausdruck. Nicht jede Klausel ist wirksam Beruft sich ein Webshop-Betreiber auf eine ungünstige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollte man zunächst prüfen, ob sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde (§ 305 Abs. 2 BGB). Nicht ausreichend ist ein einfacher Hinweis auf der Homepage. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf der Website gut erkennbar und aufrufbar sowie in wiedergabefähiger Form speicher- 24 25
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Lieferung der Ware Wird die Ware nicht geliefert, kann der Kunde in den meisten Fällen Warten auf das Bestellte nicht auf seine Bestellung pochen. Die meisten Händler legen sich nämlich erst beim Versand der Ware fest, ob sie den Vertrag mit dem Ob ein Händler gut oder schlecht organisiert ist, sieht man bei der Kunden schließen (vgl. S. 19). Der Käufer hat neben dem Anspruch Lieferung. Für gewöhnlich sollte man bei Standardware mit Lieferzei- auf Rückzahlung des Kaufpreises also in den meisten Fällen keine ten von circa fünf Tagen rechnen. Sie variieren jedoch von Webshop zusätzlichen Schadenersatzansprüche gegen den Webshop. zu Webshop sehr stark und manche Shopbetreiber stellen schließlich fest, dass sie die Ware nicht mehr vorrätig haben. Hinweis: Bei Abschicken des Bestellformulars im Internet hat man Beispiel: Eingangsbestätigung eines Onlineshops noch keine Garantie, dass der Gegenstand auch geliefert werden kann. Bernhard Berger ------------------------------------------------------------------------------------------------- Von: gshop.de Besteht Ihrerseits an dem Bestellten nach einer längeren Wartezeit Tipp! Gesendet: Freitag, 14. August 2009 13:14 kein Interesse mehr, können Sie die Bestellung ohne Weiteres zurück- An: bernhard.berger@onlinehome.de ziehen. Betreff: Bestellstorno G-Shop Bei vielen Waren haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz für einen ------------------------------------------------------------------------------------------------- Widerruf sogar bis 14 Tage nach dem Eintreffen der Ware Zeit Sehr geehrter Herr Berger, (§ 312d BGB, S. 28). die Artikel aus der Bestellung vom 7.08.2009 hätten wir natürlich gerne sofort an Sie versendet. Leider konnten wir Ihren Bestell- wunsch dieses Mal nicht erfüllen, da eine Nachbestellung des Arti- Liefertermine in der Regel unverbindlich kels nicht mehr möglich ist. Die auf der Webseite der Händler genannten Liefertermine sind in der Regel unverbindlich. Auch Zusagen auf der Webseite wie beispiels- Folgende Bestellung lag uns vor: weise „Sofort lieferbar”, „Versandfertig in 24 Stunden”, „Heute ------------------------------------------------------------------------------------------------- bestellen – morgen Vormittag erhalten” geben keine Garantie. Wird Artikelnummer 25374892 also das Geschenk nicht rechtzeitig zum Weihnachtsfest oder zum Bezeichnung 1 Herren Outdoorjacke Geburtstag geliefert, kann man den Differenzbetrag zu einem höhe- ------------------------------------------------------------------------------------------------- ren Preis im Laden nicht als Schadenersatz geltend machen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie bald wie- der beim G-Shop begrüßen zu dürfen. Nur ein verbindlicher Liefertermin gibt Sicherheit (sogenanntes Fix- Ihr G-Shop Online Team geschäft). Dazu ist eine Bestätigung des Händlers erforderlich. 26 27
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Hinweis: Als privater Verbraucher können Sie nur bei fest zugesagten Hinweis: Kam der Verkäufer seiner schriftlichen Informationspflicht wie Lieferterminen Ansprüche gegen den Händler geltend machen. Ver- geschildert (S. 20) nicht nach, verlängert sich Ihre zweiwöchige Wider- stöße können jedoch wegen unerlaubter Irreführung nach dem rufs- oder Rückgabefrist. Sie beginnt erst, wenn der Verkäufer seine Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von Konkurrenten Informationspflichten vollständig erfüllt hat (§ 312c Abs. 2 BGB). des Händlers und Verbraucherschutzverbänden beanstandet werden. Bei einem Kauf in einem Geschäft um die Ecke hat man von Geset- Tipp! Bleibt eine Lieferung komplett aus, liegt die Beweislast beim Händler, zes wegen kein Recht auf einen Umtausch. Viele Geschäfte räumen dass er die Ware ordnungsgemäß abgeschickt hat. Den ordnungsge- den Kunden aus Kulanz jedoch von sich aus ein Umtauschrecht ein. mäßen Versand muss er dem Kunden zum Beispiel mittels eines Ein- Allerdings bekommen sie dann häufig nicht das Geld erstattet, son- lieferungsscheins nachweisen und dann einen Nachforschungsan- dern nur einen Einkaufsgutschein. trag stellen. Ist die Ware unterwegs verloren gegangen, muss er Doch auch bei einem Kauf in einem Webshop im Internet hat man erneut liefern. Der Händler trägt das Versandrisiko. Auch wenn die nicht in allen Fällen ein Umtauschrecht. Ware auf dem Versandweg beschädigt wird, ist dies Sache des Händlers. Ausnahmen Ausgenommen vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht sind manche Produkte: - Waren, die auf persönliche Bedürf- Widerruf und Rückgabe der Bestellung nisse zugeschnitten sind (z. B. ein Bei Nichtgefallen einfach zurück nach den speziellen Maßen des Kun- den angefertigtes Oberteil, ein gra- Das Einkaufen im Internet hat gegenüber dem Kauf in einem Waren- vierter Ring), haus um die Ecke einen Vorteil. Man kann die Ware bei Nichtgefallen - Waren, die verderblich sind (z. B. einfach wieder zurückschicken. Zwei Wochen lang hat man Zeit, die Lebensmittel), gelieferte Ware zu prüfen. Dabei kann man die Ware auspacken, Klei- - Audio-, Videoaufzeichnungen und dung anprobieren und bei Büchern die Klarsichtfolie entfernen und Software, wenn die Versiegelung sie durchblättern. Entspricht das Erhaltene nicht den Vorstellungen, vom Käufer schon entfernt wurde (z. B. eingeschweißte CDs und macht man den Vertrag rückgängig. Begründen muss man den DVDs, bei denen die Plastikfolie aufgerissen wurde), Widerruf bzw. Rücktritt nicht. Der Kaufpreis wird erstattet. - Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (bei Abos kommt es auf die Art der Ware und Höhe der Zahlungsverpflichtung an, ob Sie den Vertrag widerrufen können). 28 29
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Urteil Computer aus Bauteilen (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt Das zweiwöchige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt zwar ist, nicht bei Fernabsatzverträgen nicht, wenn es um eine individuell nach Kundenspezifikationen ange- fertigte Ware geht. Dieser Fall liegt jedoch nicht vor, wenn die Ware 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefer- nur aus vom Kunden ausgesuchten Standardbauteilen zusammenge- tigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zuge- setzt wird und diese Teile leicht und ohne Beschädigung wieder aus- schnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für einandergenommen werden könnten. Wird nach Kundenwunsch ein eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können Computer aus Bauteilen zusammengesetzt (Built-to-Order-System), oder deren Verfalldatum überschritten würde, gilt das Widerrufsrecht. 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 295/01, Urteil vom 19.3.2003 Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht (Auszüge) abgegeben hat, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Wider- denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch rufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem abgegeben hat, Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rück- 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden, gaberecht nach § 356 eingeräumt werden. 6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanz- dienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Deri- vaten oder Geldmarktinstrumenten oder 7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Tele- fax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanz- dienstleistungen handelt. 30 31
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Versandkosten bei Widerruf zulässig und eine entsprechende Klausel in AGBs ist unwirksam Die Kosten für die Rücksendung muss der Verkäufer übernehmen, es (OLG Hamburg, Az. 5 W 15/07), wird jedoch trotzdem so praktiziert. sei denn, die Ware kostet nicht mehr als 40 EUR oder es wurde nicht Unfreie Sendungen gehen dann kostenpflichtig (Portokosten und per Vorauskasse bezahlt. Dann können dem Käufer die Rücksen- mögliches Strafporto) an den Kunden zurück. dungskosten vertraglich auferlegt werden (§ 357 Abs.2 BGB). Solche Regelungen finden sich inklusive Widerrufsbelehrung und Rücksen- deadresse meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gewährt der Händler dem Kunden kein Widerrufsrecht, sondern ein Tipp! Händlers. „Rückgaberecht”, so bedeutet dies, dass der Verkäufer – unabhängig vom Warenwert – die Rücksendekosten übernehmen muss. Beispiel: Sie bestellen eine Hose in einem Webshop. Die Kosten für Bei Rücksendungen aus Nicht-EU-Ländern sollten Sie die Zollbegleit- die Rücksendung bei Nichtgefallen müssen Sie bei einem Bestellwert papiere nicht vergessen, da sich sonst die Auslieferung erheblich bis 40 EUR übernehmen, wenn dies so in den Allgemeinen verzögern kann. Geschäftsbedingungen geregelt ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, gehen alle Kosten zu Lasten des Händlers. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gesetz Werden mehrere Waren gemeinsam bestellt, kommt es für die § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe (Auszüge) 40-EUR-Grenze nicht auf den Gesamtbestellwert, sondern auf den (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rück- Wert der zurückgeschickten Waren an. sendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt wer- den kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach Tipp! Bei vielen Webshops liegt der Warensendung auch ein Retouren- § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regel- schein und -etikett bei. Diese können Sie für das portofreie Zurück- mäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, schicken der Ware verwenden. wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung Falls kein Retourenschein und -etikett beiliegt, sollte der Käufer die zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, Rücksendung zunächst ausreichend frankieren. Viele Onlineshops dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. nehmen keine unfrei verschickten Rücksendungen an. Dies ist zwar für Produkte mit einem Warenwert von mehr als 40 EUR nicht 32 33
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Briefbeispiel: Widerruf Onlinekauf Gewährleistung bei Mängeln Ärger bei der Rücknahme Bernhard Berger l Burgstraße 35 l 85630 Neukirchen Elektroartikel Achterndiek GmbH Treten Mängel an der gekauften Ware auf, ist die Anonymität des Deichstraße 4a Internets ein Nachteil. Direkt im Laden ist es einfacher, die Probleme, die bei dem Produkt aufgetreten sind, zu erklären. Prinzipiell gilt 22222 Achterndiek jedoch: Ist die Ware mangelhaft (dazu gehört auch, dass eine falsche Neukirchen, 10.08.2009 Ware geliefert wird), kann der Käufer die ganz normalen Gewähr- leistungsansprüche geltend machen. Der Verkäufer muss verschul- Widerruf des Online-Kaufvertrages vom 1.08.2009 densunabhängig dafür einstehen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Bestell-Nr. 1111; Kunden-Nr. 2222 Übergabe keinen Mangel hat. Zwei Jahre lang hat man – ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware – das Recht, die Ware kostenlos Sehr geehrte Damen und Herren, reparieren oder ersetzen zu lassen. Unkosten, die dabei entstehen (Versandkosten, Reise-, Arbeits-, Materialkosten), trägt der Verkäufer. hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag bezüglich des Flachbettscan- ners „Scanjet 4000” vom 1.08.2009. Das Gerät habe ich am 6.08.2009 erhalten. Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen wird mit Hinweis: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbar- diesem Widerruf eingehalten. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des te Beschaffenheit aufweist. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Widerrufs schriftlich oder per E-Mail. Webseite des Onlinehändlers für die Ware eine bestimmte Eigen- schaft anpreist, die aber in Wirklichkeit nicht vorliegt. Bitte überweisen Sie mir innerhalb von 14 Tagen den von mir bezahl- ten Kaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von insgesamt 99,99 EUR sowie das Rücksendeporto in Höhe von 4,99 EUR auf mein Bezahlen im Internet folgendes Konto: Verschiedene Zahlungsvarianten Bernhard Berger, Beim Bezahlen sind viele Onlinekäufer unsicher. Große Webshops Stadtsparkasse Neukirchen, Konto-Nr.: 12345678, BLZ 100 100 10 bieten deshalb verschiedene Zahlungsvarianten an. So wie beim direkten Kontakt mit dem Geschäftspartner kommen auch bei Zah- Mit freundlichen Grüßen lungen im Internet die herkömmlichen Zahlungssysteme wie Über- weisungen mit Rechnung, Zahlung per Nachnahme oder per Kredit- Bernhard Berger karte und Lastschriftabbuchungen in Betracht. Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart hat der Kunde nicht. 34 35
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Kauf auf Rechnung Kreditkarte Für den Kunden am vorteilhaftesten ist der Kauf auf Rechnung. Er Auch die Bezahlung per Kreditkarte ist eine bequeme Angelegenheit. kann so die Ware in Ruhe prüfen, bevor er bezahlt. Hat er etwas zu Man gibt dem Händler seinen Namen, die Kreditkartennummer, das beanstanden, schickt er sie zurück, ohne dass er darauf warten muss, Ablaufdatum der Kreditkarte und die Prüfziffer. Der Händler übermit- dass ihm sein Geld zurücküberwiesen wird. Doch diese Methode ist telt diese Daten an das Kreditkartenunternehmen. Dies belastet dar- bei vielen Anbietern nicht für Neukunden oder nur bei einer Bestel- aufhin das Konto des Kunden. Die Kartennummern sollten allerdings lung bis zu einem gewissen Betrag möglich. – wie auch die Kontodaten bei der Erteilung einer Einzugsermächti- gung – nur verschlüsselt übertragen werden. Dies erfolgt bei den Zahlung per Nachnahme meisten Webshops ganz automatisch, wenn der Kunde „zur Kasse Alternativ kann man sich beim geht” und dort Namen und Adresse angibt und die Zahlungsvarian- Onlinekauf von zum Beispiel te auswählt. Zu erkennen ist der Sicherheitsstandard am Sicherheits- einem unbekannten Anbieter die symbol in der Menüleiste – meist ein Schlüssel oder Schloss, sowie Ware per Nachnahme schicken las- an der Internetadresse, die dann mit „https” statt „http” beginnt. sen. In diesem Fall bezahlt man bei Empfang des Pakets an den Postboten. Dafür fal- len jedoch oft zusätzli- che Nachnahmege- bühren an. Prüfziffer Einzugsermächtigung Kauft man bei einem Onlineshop häufiger ein und hat gute Erfahrun- Besondere Bezahlsysteme gen gemacht, bieten sich auch das Lastschriftverfahren oder der Kauf Als sicher gelten auch alternative Zahlungs- und Abrechnungssyste- mit Kreditkarte an. Beim Lastschriftverfahren wird der Anbieter me wie zum Beispiel ClickandBuy. Dazu registriert sich der Kunde mit ermächtigt, den Rechnungsbetrag vom Konto einzuziehen. Der seinen persönlichen Daten wie Name, Wohnort und Bankverbin- Kunde hat sechs Wochen lang das Recht, bei der Bank die Abbu- dung. Daraufhin wird ein virtuelles Konto errichtet, über das anste- chung rückgängig zu machen. hende Bezahlungen abgewickelt werden. Nicht jeder Webshop akzeptiert allerdings diese Zahlungsvariante. 36 37
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Als Zahlungsmittel wird auch das Handy in Form einer Paybox einge- wenn sie für den Privatgebrauch bestimmt sind. Beschränkungen setzt. Die Zahlung erfolgt mit der Handynummer und wird bestätigt gibt es nur bei Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Kaffee, mit der Paybox-PIN. Nach der Zahlungsfreigabe erhält der Benutzer also Gütern, die der Verbrauchssteuer unterliegen. Für sie gelten bei eine Bestätigung per SMS bzw. E-Mail und der Betrag wird vom Paketversand, anders als beim persönlichen Mitbringen aus dem Bankkonto abgebucht. Hier müssen also weder Kontoverbindungen Urlaubsland, keine Freigrenzen. Ansonsten werden innerhalb der EU noch Kreditkartennummern an den Verkäufer weitergegeben wer- weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer fällig. den. Hinweis: Pakete innerhalb der EU werden in der Regel nur stichpro- Grenzüberschreitende Internetverträge benartig kontrolliert, was die Lieferzeiten im Vergleich zu Waren aus Schnäppchenjagd bei ausländischen Anbietern Nicht-EU-Ländern deutlich verringert. Dank des Internets ist es sehr einfach, Waren im Ausland zu bestel- len. Doch was auf den ersten Blick sehr lohnend erscheint, kann Onlineshoppen in Nicht-EU-Ländern: schließlich doch mehr Ärger als Ersparnis bringen. So kann sich im Bei Nicht-EU-Ländern (sogenannte Drittländer) müssen die Gebüh- Nachhinein herausstellen, dass der Versand über Ländergrenzen hin- ren für den Zoll sowie Steuern genau beachtet werden. weg nicht nur teurer kommt als erwartet, sondern es auch gilt, uner- wartete Hürden zu überwinden. Beim Kauf im Ausland kann es bei So können fällig werden: der Lieferung von mangelhaften Waren problematisch sein, seine - Zölle, Umtauschrechte geltend zu machen. Nicht - Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder bei Lebensmitteln, Büchern, immer können die Nachteile die Vorteile Zeitungen, Kunstgegenständen 7 %), aufwiegen. - bei manchen Waren eine besondere Verbrauchssteuer (nur bei z. B. Alkohol, Zigaretten, Kaffee). Zoll und Einfuhrgebühren (Einfuhrumsatzsteuer) Die Höhe des Zolls richtet sich nach der Art der Waren. Zollfrei blei- Manche Waren sind im Ausland ben in der Regel nur Pakete, deren Wert maximal bei 150 EUR liegt billiger oder gibt es in Deutsch- und die keine Alkoholika, Parfüms, Tabakwaren oder Kaffee enthalten. land nicht zu kaufen. Seit in Europa die Zollgrenzen gefallen Die Zollbestimmungen sind nicht leicht durchschaubar und oft hängt sind, darf man Waren aus EU- es von der technischen Ausstattung zum Beispiel eines Elektrogerä- Ländern fast immer zollfrei nach tes ab, wie hoch die Zollgebühren sind. Darüber hinaus gelten für Deutschland einführen, zumindest, bestimmte Länder ermäßigte Zollsätze (z. B. für die Schweiz). 38 39
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Die nachfolgende Tabelle soll Anhaltspunkte für die Höhe des Zolls Damit man keine unliebsamen Überraschungen erlebt, sollte man Tipp! bei verschiedenen Warentypen aus Nicht-EU-Ländern liefern. sich vor einem Kauf von Waren von ausländischen Anbietern über die Zollbestimmungen informieren – entweder auf der Website des –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Zolls unter www.zoll.de oder dem Zoll-Infocenter als zentrale Aus- Warentyp Zollsatz in % kunftsstelle der Zollverwaltung. des Zollwertes Tel. 0351/44834-510; E-Mail: info@zoll-infocenter.de –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Informationen im Internet: Bekleidung aus www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html - Textilien 12 % - Leder 4% Schuhe mit Oberteil aus Einfuhrumsatzsteuer - Leder 8% Grundsätzlich wird bei der Wareneinfuhr nach Deutschland zusätz- - anderem Material 17 % lich zum Zoll die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die importierten Gold- und Silberschmuck 2,5 % Güter werden von der Umsatzsteuer des ausländischen Staates, aus Fahrräder 14 % dem sie stammen, entlastet und dafür mit der inländischen Umsatz- Sportgeräte 2,7 – 4,7 % steuer (Einfuhrumsatzsteuer) belastet. Die Einfuhrumsatzsteuer ent- - z. B. Golfschläger 2,7 % spricht der gesetzlichen Mehrwertsteuer, beträgt für die meisten - z. B. Tennisschläger 4,7 % Waren also 19 Prozent. Ziergegenstände aus - Holz frei Verbrauchssteuern - Kunststoff 6,5 % Für manche Waren fallen noch Verbrauchssteuern an. Dies gilt insbe- - unedlem Metall (z. B. Kupfer) frei sondere bei der Einfuhr von Kaffee. Bücher, Gemälde frei (EUSt: 7 %) Musikkassetten, CDs, Videos, DVDs 3,5 % Zollkontrolle CD-Player 9,5 % Alle Sendungen aus Nicht-EU-Staaten werden dem Zoll vorgelegt, DVD-Player 13,9 % sehr viele Pakete auch von den Zollbeamten geöffnet. Wird Zoll fäl- Video-/Digitalkameras, je nach lig, muss man unterscheiden, ob der Versand per Post oder durch technischer Ausstattung 0 – 12,5 % einen Paketdienst erfolgt. Die Post zahlt zunächst den Zoll. Erst spä- Computer, Notebooks, Handhelds frei ter, wenn die Post die Sendung überbringt, kassiert der Bote das ver- USB-Sticks, je nach technischer Ausstattung 0 – 14 % auslagte Geld vom Empfänger. Bei einem Paketdienst kann dies –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– anders sein. Deswegen sollten Sie diese Formalitäten mit dem Ver- Quelle: www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html sender besprechen. 40 41
Recht im Internet Shoppen im Internet Shoppen im Internet Waren kaufen in Webshops Waren kaufen in Webshops Checkliste c Sichere Zahlungsmethode wählen Sicherer Einkauf in Webshops Für Sie am sichersten ist der Kauf auf Rechnung. Doch diese Zah- lungsvariante sieht nicht jeder Händler vor. Eine Alternative ist die Ein kurzer Seriositätscheck und die Einhaltung einiger Regeln geben Lieferung per Nachnahme. Die Zahlung per Kreditkarte und Last- Ihnen Sicherheit vor unseriösen und unprofessionellen Anbietern. schrift ist bequem und bietet sich bei Webshops an, von deren Seriosität Sie überzeugt sind. c Webseite kritisch anschauen c Sicheres Passwort wählen Nennt der Händler Firmenname und genaue Anschrift auf der Als relativ sicher gelten Passwörter mit mindestens acht Zeichen, Website? Sind seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht die eine Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzei- auffindbar und laienverständlich? Macht er klare Angaben zum chen enthalten. Tabu sind Namen, feste Begriffe, Geburtsdaten Gesamtpreis der Ware, zu Versandkosten, Widerrufs- und Rückga- und Masterpasswörter für alle Ihre Internetanwendungen. berechten? Nennt er den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem ein Widerruf oder eine Reklamation zu erklären c Denken Sie an Ihr Widerrufsrecht ist? Onlinekaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden, zum Bei- c Artikelbeschreibung sowie Lieferbedingungen prüfen spiel durch Rücksendung der Ware. Gründe brauchen Sie dafür Lesen Sie die Artikelbeschreibung komplett durch. Achten Sie auf keine anzugeben. die Lieferbedingungen. Benötigen Sie die Ware zu einem bestimmten Termin, gibt Ihnen der normale Versandweg keine c Ihre Rechte bei Mängeln Sicherheit, da Liefertermine meist unverbindlich sind. Onlinekäufer können wie Käufer im Laden um die Ecke innerhalb von zwei Jahren defekte Ware reparieren oder ersetzen lassen, c Achtgeben auf zuverlässige Datenübertragung wenn die Ware beim Verkauf nicht fehlerfrei war. Tritt ein Mangel Der Händler sollte eine verschlüsselte Datenübertragung verwen- während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der den, wenn sensible Daten von Ihnen abgefragt werden (Kürzel Händler nachweisen, dass der Fehler nicht bereits bei der Liefe- https:// in der Adresszeile des Browsers, kleines Schloss-Symbol rung vorhanden war. in der unteren Browserzeile). c Auslandskauf Denken Sie daran, dass es bei einem Anbieter aus dem Ausland schwieriger sein kann, Reklamationen geltend zu machen, und möglicherweise erhöhte Kosten für Steuern und Zölle anfallen. 42 43
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