RECHTSUPDATE CHINA BAURECHT - Mag. Johannes Weilharter OAV, 4 März 2021
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INHALT I. Rechtsrahmen & Neuerungen II. Vergaberecht III. Qualifikationen & Lizenzen für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer IV. Unternehmereinsatzformen – Projektstrukturen V. Typische Vertragsinhalte VI. Formen der Streitbeilegung März 2021 Mag. Johannes Weilharter 2
I. RECHTSRAHMEN & NEUERUNGEN ◼ Neue Gesetze und Vorschriften mit Wirksamkeit 1 Jänner 2021 ◼ Neues Zivilgesetzbuch ◼ Neue Interpretationen des Supreme People’s Court zu einigen Fragen der Annahme von Streitfällen aus Bauvertragsstreitigkeiten ◼ Frühere Interpretationen aus dem Jahr 2004 und 2018 traten ausser Kraft ◼ Neuer Mustervertrag für Generalunternehmerbauleistungen von MOHURD GF-2020-0216 ◼ Sonstige “relative” Neuerungen ◼ Implementation Opinions of the General Office of the State Council on Full-Scale Launch of Reform of the System of Review and Approval of Engineering Construction Projects (13 März 2019) ◼ Online Bau-und Planungsverfahren ◼ Gliederung des gesamten Bewilligungsverfahrens in vier Abschnitte ◼ Jeder Abschnitt von einer anderen Behörde geleitet ◼ Verfahrenskonzentration und – beschleunigung ◼ Ziel ist, das gesamte Bauverfahren online abzuwickeln ◼ Grosser Boost für AI am Bau und BIM ◼ Durchführungsbestimmungen zum Bidding Law (2. März 2019) ◼ EU / China Comprehensive Investment Agreement (Jänner 2021) 3 März 2021 Mag. Johannes Weilharter 3
II. VERGABERECHT ◼ Anzuwenden auf alle Bieterverfahren innerhalb ◼ Projekte, die vom Staat finanziert sind Chinas ◼ Budgetmittel oder Sicherungen bereitstellt, ◼ zwingender Anwendungsbereich ◼ SOEs ◼ große Infrastrukturprojekte ◼ falls staatlicher Investor ◼ Projekte im öffentlichen Interesse dominierenden Einfluss hat zB Automobilhersteller, Projekte, die ganz oder teilweise vom ◼ ◼ Flugzeugpdozenten! Staat finanziert sind Gesellschaftsrechtliche ab einem gewissen Vertragswert ◼ ◼ Beherrrschung ◼ Infrastrukturprojekte ◼ Vertragswert ◼ Projekte betreffend ◼ Designleistungen RMB 1 Mio. ◼ Energie ◼ Bauleistungen RMB 4 Mio. ◼ Öffentlicher Verkehr ◼ Einkauf von Schlüsselmaterialien RMB 2 ◼ Kommunikation Mio. ◼ Wasserbau ◼ freiwilliger Anwendungsbereich ◼ Städtische Infrastruktur ◼ freiwillig Ausschreibung durchgeführt ◼ Umweltschutz ◼ Bidding Law muss angewendet werden ◼ Projekte im öffentlichen Interesse ◼ kommunale Bauprojekte, Kommerzieller Wohnbau 5 März 2021 Mag. Johannes Weilharter 5
III. QUALIFIKATIONEN Bauaktivitäten nur im Rahmen der entsprechenden Qualifikation erlaubt Bauktivitäten ◼ Bauleistung, ◼ Planung (inklusive Architektur), ◼ Bodenuntersuchungen ◼ Projektsteuerung ◼ Ausschreibungsmanagement ◼ Überwachung (Supervision) Unternehmer darf nicht in Qualifikation des Vertragspartners Überschreitung oder ohne Qualifikation vor Vertragsabschluss einen Vertrag schließen anhand Projektgröße überprüfen ◼ Nichtigkeit des Vertrages ◼ Untersagung der Tätigkeit Vorlage der entsprechenden ◼ Strafe Unterlagen ◼ Betriebseinstellung ◼ Leistung wird nicht abgenommen Qualification Certificate 6 März 2021 Mag. Johannes Weilharter 6
III. QUALIFIKATION Industriesektoren Spezialprojekte ◼ Hochbau ◼ Innenausbau ◼ Fassadenbau ◼ Straßenbau ◼ Gebäudetechnik ◼ Eisenbahnbau ◼ Brandschutzinstallationen ◼ Hafenbau ◼ Wasserbau ◼ Bau elektrischer Anlagen Allgemeine Sonderstufe ◼ Bergwerksbau Ausführung und Planung in allen Industriebereichen ◼ Bau petrochemischer Anlagen ◼ Zivilingenieurswesen Industriesektoren ◼ etc. Stufe A Stufe B Stufe C 7 März 2021 Mag. Johannes Weilharter 7
IV. UNTERNEHMEREINSATZFORMEN ▪ Design bid build ▪ FIDIC rot oder gün, GF-2017-0201 ▪ Generalunternehmerverträge ▪ FIDIC yellow, GF-2020-0216 ▪ EPC Contracting ▪ FIDIC silber, GF-2020-0216 ▪ Construction Management ▪ selbsterstellte Muster EPCM-Contracting ▪ selbsterstellte Muster ▪ Build-to-suit – Build-to-lease ▪ selbsterstellte Muster ▪ Private Public Partnership – PPP ▪ Subunternehmerverträge ▪ GF—2003—0213, FIDIC subcontract yellow ▪ Serviceverträge (design, etc.) ▪ FIDIC white März 2021 Mag. Johannes Weilharter 8
IV. UNTERNEHMEREINSATZFORMEN Musterbauveträge - Schlüsselbegriffe zu FIDIC Art des Vertrages FIDIC Chinesisches Muster grün bis USD 500k AG plant, Design Bid Build AN baut GF-2017-0201 Rot Einheitspreise Ingenieur verwaltet AN plant & baut GU-Vertrag Gelb Lumpsum nach Milestones GF-2020-0216 Ingenieur verwaltet EPC – Contracting Silber AN plant & baut GF-2020-0216 Sonstige Muster: • NEC (New Engineering Contact) • JCT (Joint Contract Tribunal) • AiA (American Institute of Architects) • RIBA: Royal Institute of British Architects • VoB: Verdingungsordnung Bau December 2020 Mag. Johannes Weilharter 9
V. VERTRAGSINHALTE ▪ Arten von Verträgen ▪ Zulässig, aber der Ersatz für ▪ Privatautonome Verträge Verletzungen und grobe ▪ Standardverträge Fahrlässigkeit kann weder beschränkt noch ▪ Standardverträge ausgeschlossen werden ▪ FIDIC (International Federation of Consulting ▪ Haftungsausschluss Engineers) ▪ MOHURD ▪ Dito ▪ Vertragliche Spezialfragen ▪ Haftungsbegrenzung ▪ Haftungsausschluss, etc. ▪ Selbst einzubauen ▪ GF-2020-0216 ist wichtige Richtschnur ▪ Haftungsbegrenzung ▪ Ersatz für Schäden im Zusammenhang mit der eigenen Leistung begrenzt mit dem Betrag des erhaltenen Honorars. Mag. Johannes Weilharter 10 März 2021
V. VERTRAGSINHALTE ▪ Verzug ▪ Zahlung oder Minderung ▪ Vertragsverletzung des Werklohns ▪ Schadenersatz ▪ Berechnungsmethode im Vertrag festzulegen ▪ Vertragsstrafe ▪ Anzahlung, deposit und Angeld ▪ Anerkanntes Mittel der Verfahrensbeschleunigung und der ▪ Deutschem Recht vergleichbar Vermeidung von Streitigkeiten ▪ Anzahlung: ▪ Absolutes Steckenpferd Vorwegleistung auf chinesische Auftraggeber Werklohn (erste Rate oder ▪ Regelungsgehalt Gesamtpreis) Deutschem Recht ▪ Deposit / Angeld vergleichbar ▪ Sicherungsfunktion ▪ Gerichtliche Minderung zulässig bei exzessiv ▪ Verfällt bei Vertragsbruch hoher Vertragsstrafe (30% des Sicherungsgebers über Schaden) ▪ Doppelt ▪ Neuer Mustervertrag sieht zurückzubezahlen bei Vertragsstrafen für beide Parteien Vertragsbruch des vor Sicherungsnehmers März 2021 Mag. Johannes Weilharter 11
V. VERTRAGSINHALTE ▪ Deckungsrücklass ▪ 3% des Vertrages, einbehalten für 2 Jahre ▪ ablösbar durch Bankgarantie ▪ Bonds und Garantien ▪ Abstraktes Schuldversprechen ▪ vom Grundgeschäft unabhängig ▪ Leistung auf erstes Anfordern ▪ Mustervertrag sieht Performance und Quality Bonds vor. ▪ Performance Bonds sind idR von beiden Seiten zu legen ▪ Performanc Bond des Unternehmers idR 10% des Vertragswertes ▪ Nachunternehmervertrag ▪ Back-to-back Vertrag ▪ Flow down language ▪ Keine Regelungen zu Pay-when and pay-if-paid ▪ Aber allgemein anerkannt, dass pay-when paid Klauseln erlaubt sind März 2021 Mag. Johannes Weilharter 12
VI. STREITBEILEGUNG ▪ Alternativer Streitbeilegung ▪ Entscheidung durch die lokalen ▪ Schiedsverfahren vor Baubehörden institutionellem Schiedsgericht ▪ CIETAC (China International Economy ▪ Kritisch, da die Baubehörden ihre Trade Arbitration Commission) Entscheidung nur sehr ungern ▪ SHIAC (Shanghai International der Überprüfung durch die Arbitration Comission) Gerichte unterworfen sieht ▪ Lokale Schiedsorganisation ▪ Dispute Adjudication Boards ▪ BAC, SHAC, etc. ▪ 183, in jeder größeren ▪ Rechtlich zulässig als Form der Stadt Leistungsfeststellung durch Dritte ▪ Shanghai und ▪ Ordentliche Gerichtsverfahren Pekinger Kommission sind vertretbar, von anderen ist strikt abzuraten ▪ Schlichtung durch Nachbarschaftskommitees, Volksschlichtungsorganisationen ▪ als Beteilgung von Außenseitern abzulehnen März 2021 Mag. Johannes Weilharter 13
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