RED II UND CVD EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR EINEN KLIMASCHONENDEN VERKEHR - energielenker

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RED II UND CVD EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR EINEN KLIMASCHONENDEN VERKEHR - energielenker
RED II UND CVD
EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR EINEN KLIMASCHONENDEN VERKEHR
RED II UND CVD EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR EINEN KLIMASCHONENDEN VERKEHR - energielenker
ENERGIELENKER GRUPPE   |   EIN ÜBERBLICK

DIE ENERGIELENKER GRUPPE

WIR SIND GESTALTER DER ENERGIEWENDE

  Rund 270 Mitarbeitende                    Beratungs-, Konzeptions- und Ingenieurleistungen
  11 Bürostandorte in Deutschland           Digitale Lösungen zur dezentralen Anlagensteuerung und
  Spezialisierung in den Feldern:            Energiemanagement
   Energie – Gebäude – Mobilität – Umwelt    Serviceleistungen für dezentrale Energieerzeugungsanlagen
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RED II UND CVD

RED II UND CVD

ZIELSETZUNG

RED II (Renewable-Energy-Directive / Erneuerbare-Energien-Richtlinie)
 Erhöhung der erneuerbaren Energien in der EU
           EU-weite Ziele für Erneuerbare Energien bis 2030: Gesamtenergieverbrauch 32%, Kraftstoff 14%, Wärme/Kälte +1,3% jährlich

CVD (Clean-Vehicles-Directive / Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz)
 Mindestquote von „sauberen“ Fahrzeugen bei Neuanschaffung
           Definiert bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestanteil von „sauberen“ Fahrzeugen
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                 RED II

                 CVD
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RED II UND CVD

RED II

ALLGEMEINES

 Die RED II setzt Mindestziele für Erneuerbare Energien insbesondere für den Verkehr
 Die Kraftstoffindustrie ist dafür verantwortlich diese Ziele zu erreichen und hat dabei folgenden Optionen
           erneuerbarer Strom als „Kraftstoff“

           Verkauf von Biokraftstoffen

           Verkauf von grünem H2

           Zukauf von THG-Minderungsquoten

           Verwendung von grünem H2 in Raffinerien

           Upstream-Emissionsminderungen

           Strafzahlung von 600 € pro Tonne CO2
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    NOVELLIERUNG DER RED II

                                                                                               25 %

                                                                                           22 %

                                                                                           14 %

                                                                 6%

                     Dez. 2018                                      Juli 2021           2030

RED II                               Gesetz zur Weiterentwicklung
                                            der THG-Quote

                                 •   Änderung BimSchG, BimSchV
                                 •   Biokraft-NachV                 Urteil zum
                                 •   Verordnung THG-Quote           Klimaschutzgesetz
RED II UND CVD

RED II

UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND

30%
                                                   THG-Minderungsquote
25%
                                                                                                             25%
20%                                                                                                   21%

15%                                                                                           17,5%
                                                                                      14,5%
10%                                                                             12%
                                                                10,5%
                                                     9,25%
                                           8%
 5%                             7%
             6%      6%

 0%
            2020    2021       2022       2023        2024       2025       2026      2027    2028    2029   2030

  Mineralölunternehmen müssen die Emission ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten
   Prozentsatz senken
  Dieser Prozentsatz bezieht sich auf die gesamte vom Unternehmen in Verkehr
   gebrachte energetische Menge (Diesel, Benzin usw.)
RED II UND CVD

RED II

UNTERQUOTEN / OBERGRENZEN

                                                                                               25,0%
                                                                                         25 % THG-Quote in 2030
 Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe : 4,4 %
           Heutiger Anteil wird eingefroren

           Konventionell: Rapsdiesel, Ethanol aus Mais und Zuckerrüben
                                                                                        • Elektromobilität
 Obergrenze für tierische Fette und Altspeiseöl: 1,9 %                         • fortschrittliche Biokraftstoffe
                                                                                   • strombasierte Kraftstoffe
 Ab 2023 kein Palmöl mehr
 Im Flugverkehr gilt ein Mindestanteil für PtL-Kerosin
           0,5 % (2026)

           1 % (2028)                                                                                 fortschrittl. Biokraftstoffe
                                                                                               2,6%
           2 % (2030)
                                                                                               1,9%    Altspeiseöl, Fette
 Mindestanteile fortschrittliche Biokraftstoffe                          Unterquoten/
                                                                          Obergrenzen                  konventionelle
           Ansteigender Anteil von 0,1 % (2021) auf 2,6 % (2030)                              4,4%    Biokraftstoffe

                                                                                               2,0%    PtL-Kerosin
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FORTSCHRITTLICHE KRAFTSTOFFE

 Auflistung der fortschrittlichen Kraftstoff
 im Anhang IX, Teil A der RED II (bzw. Anlage 1 der 38.BimSchV)

 Beispiele

  Bioabfälle aus Haushalten und Industrien
  Stroh
  Gülle, Mist
   und Klärschlamm
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RED II

MEHRFACHANRECHNUNG

 Mehrfachanrechnung (25 % THG-Quote ≠ 25% Biokraftstoffe / 25% weniger Emissionen)
           Ladestrom für Elektrofahrzeuge → 3-fach

           Fortschrittliche Kraftstoffe über der Unterquote → 2-fach

           Grüner Wasserstoff in Raffinerien → 2-fach

           Strombasierte Kraftstoffe → 2-fach

 Ladesäulenbetreiber können über Quotenhandel zusätzliche Einnahmen generieren
           Auch Privatpersonen können über Dritte ihre THG-Zertifikate vertreiben (Pooling)

 Bei schneller Entwicklung der Elektromobilität werden die Ausbauziele angehoben
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RED II

MECHANISMUS ZUR ANPASSUNG DER THG -QUOTE

                                              Reduzierter Energiebedarf durch Elektromobilität (3-fache Effizienz)
                          760 TWh                                                                                                  760 TWh
                                                                                                                            -6%
  Energiebedarf Verkehr

                          680 TWh                                                                                                  680 TWh

                          600 TWh                                                                                                  600 TWh

                                    2021   2022    2023       2024       2025      2026       2027       2028        2029   2030
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RED II

WIEVIEL EMISSIONEN SPAREN DIE ALTERNATIVEN KRAFTSTOFFE?

 Referenzwert für fossile Kraftstoffe: 94 gCO2/MJ (338 gCO2/kWh)
 Standard-Werte für Biokraftstoffe gemäß Anhang V
           CNG

                    Biomethan aus Gülle    72 - 202% = -345 gCO2/kWh

                    Biomethan aus Mais     17 - 63%

                    Biomethan Bioabfall    20 - 80% = 68 gCO2/kWh

           Ethanol aus Zuckerrüben:        47 - 76%

           Ethanol aus Mais:               28 - 68%

           Biodiesel aus Raps              47%

           Ethanol aus Weizenstroh         83%
                                                         Biokraftstoffe
           Diesel/Benzin aus Holz          82 – 85%     der 2. Generation

 70% Mindesteinsparung für Neuanlagen
           Ab 2026 sogar 80%

 Individuelle Werte durch Zertifizierung
           Deutliche Verbesserungen möglich (z.B. durch Einsatz von grünen Strom
            oder Wärme)
RED II UND CVD

 RED II

 WELCHE ZUSATZERLÖSE KÖNNEN GENERIERT WERDEN

                                                                             6 – 10 ct/kWhHs

                                                        „Gutschrift“

                                              Güllegas
                                               x 202 %       = 12 ct/kWhHs
                                                                                                                               Ich merk
                                                                                                                                  nix!
                                                                                               THG-Quote
                                              Bioabfall
                      200 €/to   x 94 g/MJ     x 80 %        = 5 ct/kWhHs
                                                                                               Kraftstoff

                                                                               Händler                      Inverkehrbringer
Kraftstoffindustrie
                                             Grünstrom
                                             x 100 % x 3    = 20 ct/kWhel

  THG-Quotenpreise bisher zwischen 100 und 470 €/toCO2
  Ladesäulen können 20 (bis 50) ct/kWh Zusatzerlöse generieren
  Die Mehrerlöse der Biokraftstoffe verteilen sich auf Erzeuger (z.B. Biogasanlage), Händler und ggf. Tankstellenbetreiber
RED II UND CVD

RED II

DISCLAIMER

 Angaben ohne Gewähr bzw. vorbehaltlich weiterer Änderungen
 Bis Ende Mai gab es fortlaufend Änderungen
 Teilweise noch weitere Übertragungen in Verordnungen etc.
RED II UND CVD

                 RED II

                 CVD
RED II UND CVD

CVD

ALLGEMEINES

 Clean-Vehicle-Directive steht für die europäische Richtlinie 2009/33/EG
 Zielsetzung
           Förderung emissionsfreier Antriebe

           Senkung des Lärmpegels in Städten

           Verbesserung der Luftqualität

           Schaffung eines Marktes für klimafreundliche Fahrzeuge

           Förderung von synthetischen Kraftstoffen

           Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung

 Mit dem Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetz ins deutsche Recht umgesetzt
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CVD

GELTUNGSBEREICH

 Gilt für Beschaffungen in folgenden Sektoren:
           Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen der öffentlichen Hand

           Öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV Busse)

           Dienstleitungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Müllabfuhr)

           Für Aufträge oberhalb des Schwellenwertes der KMU-Direktvergabe

 Ausnahmen:
           Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz

           Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

           Reisebusse ohne Stehplätze
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CVD

DEFINITION SAUBERES FAHRZEUG

 Emissionsarm:
           CNG und LNG (komprimiertes/verflüssigtes Gas)

           Nutzung von synthetischen Kraftstoffen

           Biokraftstoffe (ohne Rohstoffe mit hohen ILUC* Effekten)

           paraffinhaltigen Kraftstoffen

           Flüssige Kraftstoffe (außer LNG) müssen in Reinform verwendet werden, eine Beimischung ist nicht zulässig

 Emissionsfrei:
           Nutzung von Elektroantrieben (Batteriebetrieben, Oberleitung)

           Wasserstoffgetriebene Fahrzeugen (Brennstoffzellen, H2-Verbrennung)

           Verbrennungsmotor mit CO2 Ausstoß von
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CVD

MINDESTZIELE

                                     Gesetzliche Quoten für saubere Neuzulassungen
                                                                                                             65%

                                                                                                             Busse

                                             45%
                                                                                                                         50%
                 38,5%                      Busse                              38,5%                                 emissionsfrei
                 PKW                                  50% emissionsfrei        PKW                           32,5%
                                                        (Elektro, H2)
                                            22,5%

                                                                                               15%
                              10%
                                                                                              LKW
                              LKW

                   02.August 2021 bis Ende 2025                                         2026 bis Ende 2030

                                       PKW, LKW (< 3,5 t)    LKW (> 3,5 t)   Busse (> 5 t)
RED II UND CVD

CVD

UMSETZUNG

 Die Quoten gelten nicht für jeden Beschaffungsvorgang; es gilt eine nationale Beschaffungsquote
 Die Bundesländer „haben die Einhaltung […] zu überwachen“
           Es können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden

           Eine Konzentration auf besondere „Brennpunkte“ wie Großstädte ist möglich

           Unterschiedliche wirtschaftliche Möglichkeiten von Kommunen und Unternehmen können berücksichtigt werden

           Es werden Branchenregister eingerichtet um einen Überblick zu erhalten

 Bundesverkehrsministerium gibt Kaufprämie (noch nicht von Brüssel notifiziert)
           Bis zu 80 % der Mehrkosten bei alternativen Antrieben (Elektro, Brennstoffzelle)

           Bis zu 40 % der Mehrkosten bei Gasmotoren

           Bis zu 40 % der notwendigen Infrastruktur

           Bis zu 50 % der Kosten zur Erstellung von Machbarkeitsstudien

           Umrüstung von gebrauchten Fahrzeugen
RED II UND CVD

REDII & CVD

AUSWIRKUNGEN

 Investition in neue Infrastruktur
           Neue Betriebshoftankstellen, (halb-) öffentliche Tankstellen, Ladesäulen, Netzanschlüsse

 Paralleler Betrieb verschiedener Infrastrukturen
           Welche Technik in Zukunft? Diesel + Elektro + H2 oder CNG oder LNG

 Geänderte Betriebsweisen
 Neue Aufgaben
           Quotenhandel als Inverkehrbringer, Zertifizierung, Lademanagement
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