RED II UND CVD EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR EINEN KLIMASCHONENDEN VERKEHR - energielenker
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ENERGIELENKER GRUPPE | EIN ÜBERBLICK DIE ENERGIELENKER GRUPPE WIR SIND GESTALTER DER ENERGIEWENDE Rund 270 Mitarbeitende Beratungs-, Konzeptions- und Ingenieurleistungen 11 Bürostandorte in Deutschland Digitale Lösungen zur dezentralen Anlagensteuerung und Spezialisierung in den Feldern: Energiemanagement Energie – Gebäude – Mobilität – Umwelt Serviceleistungen für dezentrale Energieerzeugungsanlagen
RED II UND CVD RED II UND CVD ZIELSETZUNG RED II (Renewable-Energy-Directive / Erneuerbare-Energien-Richtlinie) Erhöhung der erneuerbaren Energien in der EU EU-weite Ziele für Erneuerbare Energien bis 2030: Gesamtenergieverbrauch 32%, Kraftstoff 14%, Wärme/Kälte +1,3% jährlich CVD (Clean-Vehicles-Directive / Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) Mindestquote von „sauberen“ Fahrzeugen bei Neuanschaffung Definiert bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestanteil von „sauberen“ Fahrzeugen
RED II UND CVD RED II ALLGEMEINES Die RED II setzt Mindestziele für Erneuerbare Energien insbesondere für den Verkehr Die Kraftstoffindustrie ist dafür verantwortlich diese Ziele zu erreichen und hat dabei folgenden Optionen erneuerbarer Strom als „Kraftstoff“ Verkauf von Biokraftstoffen Verkauf von grünem H2 Zukauf von THG-Minderungsquoten Verwendung von grünem H2 in Raffinerien Upstream-Emissionsminderungen Strafzahlung von 600 € pro Tonne CO2
RED II UND CVD NOVELLIERUNG DER RED II 25 % 22 % 14 % 6% Dez. 2018 Juli 2021 2030 RED II Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote • Änderung BimSchG, BimSchV • Biokraft-NachV Urteil zum • Verordnung THG-Quote Klimaschutzgesetz
RED II UND CVD RED II UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND 30% THG-Minderungsquote 25% 25% 20% 21% 15% 17,5% 14,5% 10% 12% 10,5% 9,25% 8% 5% 7% 6% 6% 0% 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Mineralölunternehmen müssen die Emission ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz senken Dieser Prozentsatz bezieht sich auf die gesamte vom Unternehmen in Verkehr gebrachte energetische Menge (Diesel, Benzin usw.)
RED II UND CVD RED II UNTERQUOTEN / OBERGRENZEN 25,0% 25 % THG-Quote in 2030 Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe : 4,4 % Heutiger Anteil wird eingefroren Konventionell: Rapsdiesel, Ethanol aus Mais und Zuckerrüben • Elektromobilität Obergrenze für tierische Fette und Altspeiseöl: 1,9 % • fortschrittliche Biokraftstoffe • strombasierte Kraftstoffe Ab 2023 kein Palmöl mehr Im Flugverkehr gilt ein Mindestanteil für PtL-Kerosin 0,5 % (2026) 1 % (2028) fortschrittl. Biokraftstoffe 2,6% 2 % (2030) 1,9% Altspeiseöl, Fette Mindestanteile fortschrittliche Biokraftstoffe Unterquoten/ Obergrenzen konventionelle Ansteigender Anteil von 0,1 % (2021) auf 2,6 % (2030) 4,4% Biokraftstoffe 2,0% PtL-Kerosin
RED II UND CVD FORTSCHRITTLICHE KRAFTSTOFFE Auflistung der fortschrittlichen Kraftstoff im Anhang IX, Teil A der RED II (bzw. Anlage 1 der 38.BimSchV) Beispiele Bioabfälle aus Haushalten und Industrien Stroh Gülle, Mist und Klärschlamm
RED II UND CVD RED II MEHRFACHANRECHNUNG Mehrfachanrechnung (25 % THG-Quote ≠ 25% Biokraftstoffe / 25% weniger Emissionen) Ladestrom für Elektrofahrzeuge → 3-fach Fortschrittliche Kraftstoffe über der Unterquote → 2-fach Grüner Wasserstoff in Raffinerien → 2-fach Strombasierte Kraftstoffe → 2-fach Ladesäulenbetreiber können über Quotenhandel zusätzliche Einnahmen generieren Auch Privatpersonen können über Dritte ihre THG-Zertifikate vertreiben (Pooling) Bei schneller Entwicklung der Elektromobilität werden die Ausbauziele angehoben
RED II UND CVD RED II MECHANISMUS ZUR ANPASSUNG DER THG -QUOTE Reduzierter Energiebedarf durch Elektromobilität (3-fache Effizienz) 760 TWh 760 TWh -6% Energiebedarf Verkehr 680 TWh 680 TWh 600 TWh 600 TWh 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
RED II UND CVD RED II WIEVIEL EMISSIONEN SPAREN DIE ALTERNATIVEN KRAFTSTOFFE? Referenzwert für fossile Kraftstoffe: 94 gCO2/MJ (338 gCO2/kWh) Standard-Werte für Biokraftstoffe gemäß Anhang V CNG Biomethan aus Gülle 72 - 202% = -345 gCO2/kWh Biomethan aus Mais 17 - 63% Biomethan Bioabfall 20 - 80% = 68 gCO2/kWh Ethanol aus Zuckerrüben: 47 - 76% Ethanol aus Mais: 28 - 68% Biodiesel aus Raps 47% Ethanol aus Weizenstroh 83% Biokraftstoffe Diesel/Benzin aus Holz 82 – 85% der 2. Generation 70% Mindesteinsparung für Neuanlagen Ab 2026 sogar 80% Individuelle Werte durch Zertifizierung Deutliche Verbesserungen möglich (z.B. durch Einsatz von grünen Strom oder Wärme)
RED II UND CVD RED II WELCHE ZUSATZERLÖSE KÖNNEN GENERIERT WERDEN 6 – 10 ct/kWhHs „Gutschrift“ Güllegas x 202 % = 12 ct/kWhHs Ich merk nix! THG-Quote Bioabfall 200 €/to x 94 g/MJ x 80 % = 5 ct/kWhHs Kraftstoff Händler Inverkehrbringer Kraftstoffindustrie Grünstrom x 100 % x 3 = 20 ct/kWhel THG-Quotenpreise bisher zwischen 100 und 470 €/toCO2 Ladesäulen können 20 (bis 50) ct/kWh Zusatzerlöse generieren Die Mehrerlöse der Biokraftstoffe verteilen sich auf Erzeuger (z.B. Biogasanlage), Händler und ggf. Tankstellenbetreiber
RED II UND CVD RED II DISCLAIMER Angaben ohne Gewähr bzw. vorbehaltlich weiterer Änderungen Bis Ende Mai gab es fortlaufend Änderungen Teilweise noch weitere Übertragungen in Verordnungen etc.
RED II UND CVD RED II CVD
RED II UND CVD CVD ALLGEMEINES Clean-Vehicle-Directive steht für die europäische Richtlinie 2009/33/EG Zielsetzung Förderung emissionsfreier Antriebe Senkung des Lärmpegels in Städten Verbesserung der Luftqualität Schaffung eines Marktes für klimafreundliche Fahrzeuge Förderung von synthetischen Kraftstoffen Wahrnehmung der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung Mit dem Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetz ins deutsche Recht umgesetzt
RED II UND CVD CVD GELTUNGSBEREICH Gilt für Beschaffungen in folgenden Sektoren: Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen der öffentlichen Hand Öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV Busse) Dienstleitungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Müllabfuhr) Für Aufträge oberhalb des Schwellenwertes der KMU-Direktvergabe Ausnahmen: Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge Reisebusse ohne Stehplätze
RED II UND CVD CVD DEFINITION SAUBERES FAHRZEUG Emissionsarm: CNG und LNG (komprimiertes/verflüssigtes Gas) Nutzung von synthetischen Kraftstoffen Biokraftstoffe (ohne Rohstoffe mit hohen ILUC* Effekten) paraffinhaltigen Kraftstoffen Flüssige Kraftstoffe (außer LNG) müssen in Reinform verwendet werden, eine Beimischung ist nicht zulässig Emissionsfrei: Nutzung von Elektroantrieben (Batteriebetrieben, Oberleitung) Wasserstoffgetriebene Fahrzeugen (Brennstoffzellen, H2-Verbrennung) Verbrennungsmotor mit CO2 Ausstoß von
RED II UND CVD CVD MINDESTZIELE Gesetzliche Quoten für saubere Neuzulassungen 65% Busse 45% 50% 38,5% Busse 38,5% emissionsfrei PKW 50% emissionsfrei PKW 32,5% (Elektro, H2) 22,5% 15% 10% LKW LKW 02.August 2021 bis Ende 2025 2026 bis Ende 2030 PKW, LKW (< 3,5 t) LKW (> 3,5 t) Busse (> 5 t)
RED II UND CVD CVD UMSETZUNG Die Quoten gelten nicht für jeden Beschaffungsvorgang; es gilt eine nationale Beschaffungsquote Die Bundesländer „haben die Einhaltung […] zu überwachen“ Es können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden Eine Konzentration auf besondere „Brennpunkte“ wie Großstädte ist möglich Unterschiedliche wirtschaftliche Möglichkeiten von Kommunen und Unternehmen können berücksichtigt werden Es werden Branchenregister eingerichtet um einen Überblick zu erhalten Bundesverkehrsministerium gibt Kaufprämie (noch nicht von Brüssel notifiziert) Bis zu 80 % der Mehrkosten bei alternativen Antrieben (Elektro, Brennstoffzelle) Bis zu 40 % der Mehrkosten bei Gasmotoren Bis zu 40 % der notwendigen Infrastruktur Bis zu 50 % der Kosten zur Erstellung von Machbarkeitsstudien Umrüstung von gebrauchten Fahrzeugen
RED II UND CVD REDII & CVD AUSWIRKUNGEN Investition in neue Infrastruktur Neue Betriebshoftankstellen, (halb-) öffentliche Tankstellen, Ladesäulen, Netzanschlüsse Paralleler Betrieb verschiedener Infrastrukturen Welche Technik in Zukunft? Diesel + Elektro + H2 oder CNG oder LNG Geänderte Betriebsweisen Neue Aufgaben Quotenhandel als Inverkehrbringer, Zertifizierung, Lademanagement
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