REGLEMENT FÜR TRÜFFELSUCH-EIGNUNGSPRÜFUNGEN (C.I.L.) - Lagotto ...
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REGLEMENT FÜR TRÜFFELSUCH- EIGNUNGSPRÜFUNGEN (C.I.L.) Der Club Italiano Lagotto (C.I.L) ist überzeugt, dass die Einführung von Prüfungskriterien für die Eignung zum Trüffelsuchen wesentlich zur Erhaltung dieser einzigartigen Hunderasse beiträgt. Seine besondere Fähigkeit zur Trüffelsuche, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte ständig verfeinert wurde, hat das fast sichere Aussterben des Lagotto Romagnolo verhindert, nach dem sein natürlicher Lebensraum, und damit auch seine primäre Arbeitsfunktionen, zerstört wurden. Bei der Auswahl von Zuchttieren muss deshalb nebst den morphologischen Qualitäten auch diese Eignung zum Trüffelsuchen berücksichtigt werden. Doch soll gleichzeitig absolut vermieden werden, dass dadurch, wie dies bei einigen anderen (Jagd)hunderassen der Fall war, eine Trennung entsteht (Arbeits- versus Ausstellungslinien). Das Ziel dieser Eignungsprüfungen ist deshalb nicht nur der Wettkampf, sondern auch das Hervorheben der ganz spezifischen Anforderungen und Qualitäten an einen guten Trüffelhund. Da sich das Suchen von Trüffeln üblicherweise über mehrere Stunden erstreckt, darf sich die Beurteilung auch nicht auf eine zu kurze Zeitspanne limitieren. Es sollte deshalb vermieden werden, dass angelernte Leistungsverbesserungen lediglich zu einer Spezialisierung des Hundes innerhalb der gegebenen
Prüfungsdauer von 10 Minuten führen. Der organisatorische Ablauf und die Richtkriterien müssen so beschaffen sein, dass ein geeigneter und gut ausgebildeter Trüffelhund solche Eignungsprüfungen ohne besondere Vorbereitungen bestehen kann, wobei gleichzeitig auch seine Qualitäten ersichtlich werden. Art.1 Die Aufgabe dieser Eignungsprüfungen ist die Bewertung der Hunde in Bezug auf deren Anlage zur Trüffelsuche. Für die Selektion der Rasse müssen diejenigen Hunde hervorgehoben werden, die sich durch ihre natürlichen Sucheigenschaften, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und ihre Fähigkeit, die erteilte Ausbildung aufzunehmen und zu speichern, auszeichnen. Art.2 An den Prüfungen können alle reinrassigen Lagotti teilnehmen, die in einem vom FCI anerkannten Herkunftsregister eingetragen sind. Art. 3 Die Prüfungen werden aufgrund des Alters in verschiedene Kategorien aufgeteilt. JUNGHUNDE von 9 bis 30 Monate, OFFENE über 18 Monate (dem Besitzer wird freigestellt, seinen Hund schon ab 15 Monaten in der offenen Klasse anzumelden), VETERANEN fakultativ über sieben Jahre. Beim „Raduno“ (Clubshow) des Clubs können Welpen zwischen 4 und 12 Monaten ausser Konkurrenz angemeldet werden. Im Weiteren sind ab der Kategorie Jungtiere für Rüden und Hündinnen separate Durchgänge vorgesehen. Art. 4 Die Anmeldungen müssen rechtzeitig innerhalb des festgelegten Datums eintreffen und sind nur mit entsprechender Quittungsbeilage der erfolgten Beitragszahlung gültig.
Art. 5 Nicht zugelassen sind bissige Hunde, läufige Hündinnen und kastrierte Rüden. Die Rüden müssen zwei gleich grosse Hoden haben, die tief im Hodensack liegen. Art. 6 Die Begleiter müssen pünktlich am Appell erscheinen, ansonsten diese vom Wettbewerb ausgeschlossen werden können. Die Teilnehmer müssen der Jury zur Verfügung stehen. Art. 7 Sofern es das Organisationskomitee für nötig hält, können die Hunde in Gruppen aufgeteilt werden. Die Gruppeneinteilung und die Reihenfolgen werden durch Auslosung entschieden. Art. 8 Die Arbeitsprüfungen werden von einem Richter oder von einer Jury gerichtet. Diese werden von der Arbeitskommission (C.I.L) genannt. Art. 9 Von den Teilnehmern wird gegenüber dem Arbeitsfeld totaler Respekt erwartet. Vor dem eigenen Einsatz ist es verboten, die Hunde ausserhalb der von den Organisatoren vorgesehenen Zonen freizulassen. Nicht Einhalten dieser Vorschrift kann die Disqualifikation zur Folge haben. Art. 10 Jeder Teilnehmer kann seinen Hund vor oder während der Prüfung vom Wettbewerb zurückziehen, jedoch ohne Rückvergütung der Anmeldegebühr, ausgenommen für läufige Hündinnen, nach Vorweisung eines tierärztlichen Zeugnisses. Art. 11 Die Prüfungen haben eine Mindestdauer von 10 Minuten; das Organisationskomitee kann aufgrund der Teilnehmerzahl und der zur Verfügung stehenden Fläche, die Prüfungszeit verlängern.
Art. 12 Sofern es sich für nötig erweist, hat die Jury die Möglichkeit die Prüfzeit für einen oder mehrere Teilnehmer zu verlängern oder nach Beendigung des ersten Rundganges einen zusätzlichen Rundgang zu verlangen. Art. 13 Ein optimales Arbeitsfeld besteht aus natürlichem Trüffelboden mit unterschiedlichem, halbbedecktem Terrain. Die Jury kann jedoch die Hunde auf freiem Terrain arbeiten lassen, damit der Ablauf besser kontrolliert werden kann. Jeder Hund muss auf teilweise bereits von anderen Hunden bearbeitetem und teilweise auf unberührtem Boden arbeiten Art. 14 Der Hund muss wie bei einer normalen Trüffelsuche, wenn möglich durch Zeichen geführt werden. Für häufige Zurufe oder Pfiffe werden Strafpunkte erteilt; während der Suche muss der Begleiter immer in der Nähe der Jury sein, damit deren Angaben befolgt werden können. Der Begleiter muss die von seinem Hund ausgeführten Gruben sorgfältig schliessen, ansonsten er disqualifiziert werden kann. Art. 15 Die Bewertung erfolgt gemäss nachfolgenden Richtlinien: DER WILLE; die Tätigkeit des Hundes muss gierig, kontinuierlich und entschlossen sein, er muss eigene Initiative zeigen und soll nicht laufend vom Begleiter angespornt werden, eventuelle Hindernisse müssen mit Entschlossenheit überwunden werden. DIE SUCHE; die optimale Gangart ist ein lockerer, lebhafter Trab, woraus man die Freude des Hundes an seiner Arbeit ersehen kann. Am Anfang des Rundganges, bei der Rückkehr auf bereits abgesuchtem Gelände oder beim Übergang von einem Feld zum andern, sind einige Galoppschritte erlaubt. Die Suche passt sich jeweils der Umgebung an; der Wirkungskreis muss gross genug sein, damit die Tätigkeit eine entsprechend grosse Fläche abdeckt, gleichzeitig muss die interessierte Zone aufmerksam und fleissig bearbeitet werden. Der Hund kann seinen Gang stufenweise
verlangsamen, wenn er oder sein Begleiter das Gefühl haben, dass eine Stelle intensiver abgesucht werden muss. Die Tätigkeit des Hundes muss sich zum grössten Teil vor seinem Begleiter abwickeln. GERUCHSSINN; bewertet wird Stärke und Konzentration des Spürsinnes des Hundes, wenn er z.B. Gruben findet, die von anderen Hunden übergangen worden sind oder wenn er den vom Wind geleiteten Geruch wahrnimmt. Der Hund darf sich nicht vom Geruch anderer Hunde oder von Wild ablenken lassen. VERBINDUNGEN; während einer selbständigen und entschlossenen Aktion muss der Hund gutes Verständnis mit dem Begleiter zeigen, ohne jedoch Furcht zu haben, er muss seine Suche in der ihm gezeigten Richtung ausführen und sofort auf den Rückruf reagieren, ausser, wenn er bereits gräbt. Die auf Befehl unterbrochene Grabung oder das eventuelle Apportieren wird positiv bewertet. GRABUNGEN; die Richter bewerten nicht nur die Anzahl der Grabungen, sondern auch deren Qualität. Dank diesen Richtlinien, kann die Wirksamkeit der Arbeit des Hundes geprüft werden. Jeder Hund wir auch auf bereits von anderen Hunden abgesuchtem Boden arbeiten, damit die unterschiedlichen Leistungen verglichen werden können. Die Grabung muss entschlossen sein und, sofern vom Begleiter unterbrochen, soll sie auf Verlangen wieder aufgenommen werden. Der Richter wird für jeden Teilnehmer ein schriftliches Urteil und eine Qualifikation abgeben, die wie folgt lautet: nicht qualifiziert, genügend, gut, sehr gut oder ausgezeichnet. Das Urteil muss das Alter des Tieres berücksichtigen. Bei Jungtieren muss die Beurteilung mehrheitlich die natürliche Begabung betreffen, in der offenen Klasse hingegen wird auch eine sehr gute Ausbildung verlangt. Damit ein Hund beurteilt werden kann, muss er seine Arbeit korrekt und mindestens eine Grabung ausgeführt haben.
Art. 16 Am Ende der Prüfung muss die Jury eine Rangliste bekannt geben und einen Kommentar über das Ergebnis der gesamten Arbeitsprüfung machen. Art. 17 Mängel und Fehler, die Strafpunkte oder eventuell den Ausschluss bedeuten können: • Ungeordnete Suche, meistens hinter dem Begleiter ausgeführt. • Grosser Ungehorsam und Suche ausserhalb des zugwiesenen Arbeitsfeldes • Jegliches wiederholtes Suchen nach Wild • Körperliche Mängel und Schwächen • Schüchternheit • Aggressivität • Verlassen der Grabung • Mehr als zwei leere Grabungen Fehler, die in der ersten Arbeitsminute vorkommen sind nie für einen Ausschluss massgebend. Art. 18 Die Organisation muss dafür sorgen, dass die Zuschauer, dem Terrain entsprechend, eine gute Sicht haben. Die Zuschauer werden, wenn nötig, in Gruppen aufgeteilt und schichtweise ins Arbeitsgebiet geführt, wo sie sich in totaler Stille, mindestens zwanzig Meter hinter der Jury aufhalten müssen. Die Zuschauer dürfen in keiner Weise die Teilnehmer stören. Übersetzung aus „The Lagotto International Yearbook of the Year 2003” (Juni 2010)
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