Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE -Labels für Fenster im Wohnungsbau
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Ausgabe August 2003 REGLEMENT FFF – SZFF Ergänzung 2009 Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE ® -Labels für Fenster im Wohnungsbau Ausgearbeitet durch Schweiz. Fachverband Fenster- und Fassadenbranche Kasernenstrasse 4b, 8184 Bachenbülach Telefon 044 872 70 10, Telefax 044 872 70 17 E-Mail info@fensterverband.ch Schweiz. Zentrale Fenster und Fassaden Riedstrasse 14, Postfach, 8953 Dietikon Telefon 044 742 24 34, Telefax 044 741 53 55 E-Mail info@szff.ch In Zusammenarbeit i: Verein MINERGIE® , Bern EMPA Dübendorf, Abt. Bauphysik EMPA Dübendorf, Abt. Holz SH-Holz, Biel VKFS, Aarau
Inhaltsverzeichnis REGLEMENT FFF – SZFF Kap. Bezeichnung Seite Kap. Bezeichnung Seite 1. Grundlagen 3 15. Technische Anforderungen für das 6 1.1 Geltungsbereich MINERGIE®-Modul-Fenster 1.2 Mitgeltende Dokumente 15.1 Definition MINERGIE®-Fenster 15.2 Minergiespezifische Anforderungen 2. Zusammenarbeit 3 15.3 Wärmedämmfähigkeit des Fensters 15.4 Kondenswassergefährdung 3. Ziel 3 15.5 Sonnenschutz und Tageslichtnutzung 3.1 Ziel 15.6 Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit 15.7 Bauanschlüsse 4. Trägerschaft 3 15.8 Preis 4.1 Trägerverbände 15.9 Andere Anforderungen 4.2 Signetkommission 16. Lüftung 7 5. Antragstellung 3 5.1.1 Antragsteller für MINERGIE®-Label 17. Nachweisverfahren für das MINERGIE®- 7 5.1.2 Antragsteller für Vorprüfung MODUL-Fenster für den Wohnungsbau 5.2 Qualitätssicherung 17.1 Erläuterungen und Erklärungen 5.3 Verbandszugehörigkeit 17.1.1 Allgemeines 17.1.2 Fenster und Minergie 6. Einzureichende Unterlagen an die 4 17.1.3 Nachweisverfahren Signetkommission 17.1.4 Bedeutung und Aussage des Zertifikates 6.1 Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement 17.2 Wärmedämmfähigkeit des eingebauten 6.2 Technische Nachweise Fensters 6.3 Zugelassene Unterlagen 17.2.1 Verfahren 17.2.2 Kondenswassegefährdung 7. Prüfung 4 17.2.3 Passive Sonnenenergienutzung, Sonnen- 7.1.1 Vorprüfung der Systeme und Blendschutz, Tageslichtnutzung 7.1.2 Prüfung für MINERGIE®-Label 17.2.4 Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit 7.2 Antragstellung zur Verleihung 17.2.5 Beispiel 7.3 Ablehnung des Antrages/ 18. Dachflächenfenster 8 Rekursmöglichkeit Beilage 2 8. Verleihung und Benützung des Labels 4 Anhang 1 8.1 Verleihung Berechnungsbeispiel gemäss 8.2 Benützung des Labels Nachweisverfahren Punkt 17.2.1 Verfahren 9. Kosten 5 1.1 1. Schritt: Bestimmung des Uf– Wertes 9 9.1 Vorarbeiten des Fensterrahmens 9.2 Vorprüfungen 1.2 2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes 9 9.3 Prüfung des Antrages 3. Schritt: Berechnung des Glasanteiles 9.4 Stichprobenkontrollen 1.3 4. Schritt: Berechnung des Fenster 10 9.5 Sonstige Baukontrollen Uw-Wertes 1.4 5. Schritt: Zusammenstellung 12 10. Kontrollen 5 der Resultate 10.1 Beauftragter 10.2 Vornahme von Kontrollen Anhang 2 10.3 Sonstige Baukontrollen Detailangaben Wärmedurchgang Uf 10.4 Berichterstattung 2.1 Ufu Detail Unten 13 2.2 Ufs Detail Seitenpartie 13 11. Gültigkeitsdauer 5 Ufo Detail Oben 14 11.1 Allgemeines und Reglement 2.3 Ufm Detail Mittelpartie 15 11.2 Technische Anforderungen Beilage 1 11.3 Übergangsfristen Tarifblatt 12. Verletzung geltender Anforderungen 5 Beilage 2 und Streitigkeiten Grundlagen für Dachflächenfenster 12.1 Verletzung geltender Anforderungen 12.2 Streitigkeiten Beilage 3 Vorlage zur Berechnung des Uw -Wertes 13. Haftpflicht 6 Beilage 4 14. Unterstellung 6 Checkliste Antrag MINERGIE®-Label Fenster 2
Reglement und Nachweisverfahren 4. Trägerschaft REGLEMENT FFF – SZFF zur Vergabe des MINERGIE®-Labels 4.1 Trägerverbände für Fenster im Wohnungsbau Trägerverbände sind: – Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassa- 1. Grundlagen denbranche, Kasernenstr. 4b, 8184 Bachenbülach – Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden SZFF 1.1 Geltungsbereich Riedstrasse 14, 8953 Dietikon Mit der Genehmigung dieses Reglements werden die im Reglement vom 31.10.2001 festgelegten Grund- 4.2 Signetkommission lagen ausser Kraft gesetzt. Der FFF und die SZFF bestellen gemeinsam eine Kom- Das Reglement gilt für alle Fenstertypen und -kon- mission zur Überwachung und Einhaltung der spezi- struktionen für den Einsatz im Wohnungsbau. ellen Bestimmungen zur Erlangung des MINERGIE®- – Holzfenster Moduls Fenster die Kommission setzt sich wie folgt – Holz-Metall-Fenster zusammen: – Dachflächenfenster – Kunststoff-Fenster FFF: – Metallfenster Kommissionspräsident Dieser wird vom – Ganzglasfenster FFF-Vorstand gewählt – Stufenglasfenster und hat Stimmrecht – neue Fensterkonstruktionen 1 Fensterhersteller Der Vertreter wird vom Deutschschweiz FFF-Vorstand gewählt und 1.2 Mitgeltende Dokumente hat Stimmrecht Lizenzvertrag zwischen dem Verein MINERGIE® und 1 Fensterhersteller Der Vertreter wird vom FFF und SZFF. Romandie FFF-Vorstand gewählt und Technische Anforderungen an MINERGIE®-Fenster hat Stimmrecht (Kapitel 15) 1 Fensterhersteller Der Vertreter wird vom Technische Anforderungen an MINERGIE®-Dach- Kunststoff-Fenster FFF-Vorstand und SZFF- flächenfenster (Kapitel 18) Vorstand auf Vorschlag Nachweisverfahren zu den Technischen Anforderun- des VKFS ernannt und hat gen (Kapitel 17) Stimmrecht Tarifblatt (Beilage 1) Sekretariat Der Vertreter wird vom FFF-Vorstand gewählt und 2. Zusammenarbeit hat Stimmrecht Das Reglement wurde innerhalb folgender Verbände Betriebskontrollen Wird vom FFF-Vorstand und Institutionen erstellt und ratifiziert: gewählt und hat kein – Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassa- Stimmrecht. denbranche, nachfolgend FFF genannt. – Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden, EMPA: nachfolgend SZFF genannt. EMPA Abt. Holz Wird von der EMPA – Verband Kunststoff-Fenster Schweiz, nachfolgend bestimmt. VKFS genannt. EMPA Abt. Bauphysik Wird von der EMPA – Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abt. bestimmt. Bauphysik, Dübendorf, nachfolgend EMPA ge- nannt. SZFF: – Verein MINERGIE®, Bern, nachfolgend MINERGIE® 2 Vertreter Werden vom SZFF-Vorstand genannt. gewählt. – Schweizerische Hochschule für die Holzwirtschaft, Biel, nachfolgend SH-Holz genannt. SH-Holz: 1 Vertreter Wird von der SH-Holz 3. Ziel bestimmt 3.1 Ziel Geschäftsadresse ist: Mit dem MINERGIE®-Modul-Fenster sollen Erzeugnis- Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche, se von Fensterherstellern und Montageunternehmern Signetkommission, Kasernenstrasse 4b, 8184 Bachenbülach für den Wohnungsbau gekennzeichnet werden, die Telefon 044 872 70 10, E-Mail info@fensterverband.ch ihre Produkte innerhalb anerkannter Qualitäts- sicherung (vergl. Ziff. 6) herstellen und montieren und die speziellen technischen Anforderungen gemäss Ziffer 1.2 dieses Reglements erfüllen. 3
5. Antragstellung 6.3 Zugelassene Unterlagen REGLEMENT FFF – SZFF Prüfzeugnisse für den Nachweis der übrigen bau- 5.1.1 Antragsteller für MINERGIE®-Label physikalischen Anforderungen müssen von aner- Die Antragsteller können sein: kannten Instituten, z.. B. EMPA, i.f.t. Rosenheim etc. aus- – Fensterbaubetriebe, die ihre Produkte selber her- gestellt sein. stellen und montieren. – Fenster-Montageunternehmen, also Schreinereien, Bei technischen Anforderungen kann der Antragstel- Zimmereien, Holzbaubetriebe etc., wenn sie ihre ler Prüfzeugnisse verwenden, die auf Werkzeug- Produkte ausschliesslich aus Fensterbaubetrieben hersteller, Systemhersteller, Hersteller von Glas und beziehen, deren Produkte den technischen Anfor- Beschattungseinrichtungen ausgestellt sind. derungen gemäss diesem Reglement genügen und diese gemäss den technischen Anforderungen im 7. Prüfung Objekt montieren. – Dachflächenfensterhersteller die ihre Produkte 7.1.1 Vorprüfung der Systeme selber herstellen, und diese über den Handel oder Systemanbietern steht die Möglichkeit offen der im Direktverkauf an den Handwerker auf den Markt Signetkommission ihre Produkte zur Vorprüfung an- bringen. zumelden. Damit soll eine Vereinfachung der Prüfung einzelner Eingaben von Fensterherstellern geschaffen 5.1.2 Antragsteller für Vorprüfungen werden. Die Antragsteller können sein: Solche Vorprüfungen können beantragen: – Systemhersteller und Anbieter, die keine Fenster – Werkzeughersteller der Fensterbranche selber herstellen und montieren. Diese können die – Systemanbieter von Holzmetallfenstern Unterlagen über ihr System zur Vorprüfung ein- – Systemanbieter von Metallfenstersystemen reichen. Eine Labelerteilung erfolgt nicht. – Systemanbieter von Kunststoff-Fenstern. Werkzeug- und Systemhersteller haben alle von der Mit dem Antrag anerkennt der Antragsteller dieses Prüfstelle geforderten technischen Unterlagen und Reglement inkl. die technischen Anforderungen Prüfberichte einzureichen. Die Kommission prüft diese (Ziff. 1.2) und bestätigt den Antragstellern, bei Erfüllung der Anforderungen, die bestandene Prüfung des ein- 5.2 Qualitätssicherung für Labelantragsteller gegebenen Fenstertyps schriftlich. Zur Antragstellung werden alle Betriebe, die über Eine Vergabe des MINERGIE®-Labels an den An- eines der folgenden Qualitätssicherungs- oder Ma- tragsteller erfolgt nicht. nagementsysteme verfügen, zugelassen: Das Resultat der Vorprüfung darf nicht als Label – FFF Qualitätssignet vermarktet werden. – ISO QM-Systeme 9000ff Dem Antragsteller steht damit die Möglichkeit offen, – Weitere gleichwertige und anerkannte Qualitäts- seinen Kunden die Unterlagen zur Beantragung des sicherungs-Managementsysteme (z. B. RAL). MINERGIE®-Labels gemäss Reglement zur Verfügung zu stellen. 5.3 Verbandszugehörigkeit Dieser hat jedoch alle Unterlagen mit seinen Firmen- Eine Verbandszugehörigkeit ist nicht Voraussetzung spezifischen Daten (Firmenlogo, Adresse und Be- für die Erlangung des MINERGIE®-Labels. zeichnung des Fabrikates) zu ergänzen. 6. Einzureichende Unterlagen an die 7.1.2 Prüfung für MINERGIE®-Label Signetkommission Zur Prüfung werden alle Unternehmen zugelassen, Der Antragsteller reicht der Signetkommission die die gemäss Ziff. 5.1.1 die Voraussetzung erfüllen. folgenden Unterlagen vollständig ein: 7.2 Antragstellung zur Verleihung 6.1 Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt – Einreichung der Zertifikatsurkunde durch die Signetkommission. Sie stellt den Antrag auf – FFF Qualitätssignet Verleihung für: oder – ISO 9000ff – Holzfenster an Vorstand FFF oder – andere, gleichwertige Verfahren – Holz-Metallfenster an Vorstand FFF – Kunststoff-Fenster an Vorstand FFF 6.2 Technische Nachweise – Dachflächenfenster an Vorstand FFF – Konstruktionsdetails der Fensterkonstruktion inkl. – Metallfenster an Vorstand SZFF beschrifteten Detailschnitten mit Bemassung im – andere Systeme, Massstab 1:1 Neuentwicklungen an den jeweils sachlich – Rechnerischer Nachweis der Wärmedämmfähigkeit zuständigen Vorstand gemäss den Technischen Anforderungen MINERGIE®-Modul-Fenster. 4
7.3 Ablehnung des Antrages/Rekursmöglichkeit 9.5 Sonstige Baukontrollen REGLEMENT FFF – SZFF Bei Ablehnung des Antrages durch die Signetkom- Die Kosten für Baukontrollen, die auf Grund externer mission steht dem Antragsteller die Möglichkeit offen, Prüfbegehren vorgenommen werden müssen, wer- seine Unterlagen den Anforderungen anzupassen den bei Mängeln nach Aufwand dem Labelträger in oder bei der Signetkommission einen begründeten Rechnung gestellt. Antrag zur nochmaligen Prüfung stellen. Die Kommission hat ihren Bescheid schriftlich einge- 10. Kontrollen schrieben zu begründen. Dem Antragsteller steht der Rekurs an den zuständi- 10.1 Beauftragter gen Vorstand offen. Die Trägerverbände beauftragen einen ausgewiese- Rekurse sind schriftlich begründet innert 20 Tagen zu nen Fachmann zur Vornahme der Kontrollen. erheben. Entscheide der Vorstände können innert 20 Tagen 10.2 Vornahme der Kontrollen durch begründete Beschwerde beim Verein MINERGIE® Der Labelträger verpflichtet sich, der Signetkommis- angefochten werden. Der Verein MINERGIE® ent- sion jährlich eine Liste mit den Adressen der aus- scheidet nach Anhörung der Vorstände endgültig. geführten Bauten (Neu- und Renovationsbauten) zu- zustellen. Die Kommission bestimmt das Objekt, an 8. Verleihung und Benützung des Labels dem die Stichprobe ausgeführt wird oder auf Grund von Hinweisen aus der Konkurrenz. 8.1 Verleihung Die Verleihung des MINERGIE®-Moduls Fenster erfolgt 10.3 Sonstige Baukontrollen im Namen beider Trägerverbände FFF und SZFF. Sonstige Baukontrollen können auch auf Antrag von: – Verein MINERGIE® 8.2 Benützung des Labels – Bauherren Das Label gilt ausschliesslich für das geprüfte und von – Architekten der Signetkommission zugelassene Rahmen- bzw. – sonstigen Organisationen oder Personen mit be- Profilsystem. Das Label ist nicht von einem System auf gründetem Interesse angeordnet werden. ein anderes übertragbar. Der Antragsteller darf das Label nur in Zusammenhang mit dem zugelassenen 10.4 Berichterstattung Rahmen- bzw. Profilsystem verwenden. Der mit den Kontrollen beauftragte Fachmann ist ver- pflichtet, über die durchgeführten Kontrollen einen 9. Kosten schriftlichen Bericht an die Signetkommission abzu- liefern. Die Signetkommission behandelt den Bericht 9.1 Vorarbeiten und nimmt dazu – sofern notwendig – Stellung. Die Kosten für die Vorarbeiten gemäss Artikel 6 ge- 11. Gültigkeitsdauer hen zu Lasten des Antragstellers. 11.1 Allgemeines und Reglement 9.2 Vorprüfungen 1. Die unter Art. 11 ff aufgeführten Anforderungen Die Kosten für die Vorprüfung von Systemen (Werk- zum MINERGIE® Modul Fenster 03 haben eine Gül- zeuge, Holz-Metallfenster, Metallfenster und Kunst- tigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2006. stoff-Fenster) gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Änderungen von relevanten Normen und tech- Kosten sind im separaten Tarifblatt in der Beilage 1 nischen Anforderungen müssen bis zum 31. ersichtlich. Sie werden jeweils von den Trägerverbän- Dezember 2005 in einem neuen Reglement den festgelegt. verabschiedet sein, und treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. 9.3 Prüfung des Antrages Tritt keine Änderung in Kraft verlängert sich die Die Kosten für die Prüfung und Antragstellung an die Gültigkeit um ein Jahr. Trägerverbände sind im separaten Tarifblatt in der Bei- 2. Nachfolgende Änderungen im Reglement müssen lage 1 ersichtlich. Davon werden 20% an den Verein bis zum 31. Dezember des Jahres in einem verab- MINERGIE® abgeliefert. Der Rest wird zur Deckung der schiedeten Reglement vorliegen und treten nach Kosten der Verwaltung und Organisation sowie der 12monatiger Übergangsfrist zum 1. Januar in Kraft. Signetkommission verwendet. Gibt es keine Änderung verlängert sich die Gültig- keit um ein Jahr. 9.4 Lizenzgebühr Der Aufwand für die Stichprobenkontrollen wird über 11.2 Technische Anforderungen einen jährlich von der Signetkommission beim Label- Mit der Inkraftsetzung dieses Reglements werden fol- träger zu erhebenden Beitrag abgedeckt. Die Kosten gende Anforderungen an ein MINERGIE®-taugliches sind im separaten Tarifblatt in der Beilage 1 ersichtlich. Fenster gestellt: Uw-Wert ≤ 1.0 W/m2K für ein 2-flügeliges Fenster (Bruttoabmessung B x H: 1,75 m x 1,30 m) bei einer Referenzverglasung mit Ug-Wert = 0.7 W/m2K 5
11.3 Übergangsfristen Ersetzt Ausgabe vom 31.10.2001 REGLEMENT FFF – SZFF Die nach altem Reglement erteilten MINERGIE®- Modul-Label haben Gültigkeit bis zum 30. Juni 2003. Um die Erhaltung bzw. Weiterführung des Labels zu gewährleisten, sind während einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2003 diese neu zu beantragen. 12. Verletzung geltender Anforderungen und Streitigkeiten 12.1 Verletzung geltender Anforderungen Beanstandungen sind an die Geschäftsstelle (Ziff. 4.2) zu melden und werden von dieser an den zuständi- gen Vorstand weitergeleitet. Werden die geltenden Anforderungen gemäss Re- glement vom Labelträger verletzt, wird der Bericht dem Labelträger zur Stellungnahme unterbreitet. Auf Grund von dessen Stellungnahme kann der zustän- dige Vorstand (Ziff. 7.2) – eine Strafzahlung bis zu Fr. 10 000.– erheben; – Schadenersatz verlangen; – das Label entziehen und den Unternehmer bis zu 3 Jahre von einem Neuantrag ausschliessen; – den Entzug des Labels publik machen. Entscheide der Vorstände können innert 20 Tagen durch begründete Beschwerde beim Verein MINERGIE® angefochten werden. Der Verein MINERGIE® entscheidet nach Anhörung der Vorstän- de endgültig im Sinne von Art. 12.1 über die Sank- tionen. Der Verein MINERGIE® wird über das Resultat der Sanktionen ins Bild gesetzt. Er kann diese in geeig- neter Form publizieren. 12.2 Streitigkeiten Zuständig ist das Gericht am Sitz der Geschäftsstelle (Ziff. 4.2) 13. Haftpflicht Die Trägerverbände schliessen jegliche Haftpflicht und Gewährleistung für Fenster, die mit dem MINERGIE®- Modul Fenster ausgezeichnet sind, aus. 14. Unterstellung Dieses Reglement untersteht der Vereinbarung, die die Trägerverbände FFF und SZFF mit dem Verein MINERGIE® im Bereich des MINERGIE®-Moduls Fenster eingegangen sind. Unterzeichnet und in Kraft gesetzt : Zurzach/Dietikon, 10.10.2003 Die Trägerverbände: Schweizerischer Fachverband Schweizerische Zentrale Fenster- und Fassadenbranche Fenster und Fassaden FFF SZFF 6
15. Technische Anforderungen für das MINERGIE®- 15.7 Bauanschlüsse REGLEMENT FFF – SZFF Modul Fenster für den Wohnungsbau Die Bauanschlüsse werden im Reglement nicht berücksichtigt. 15.1 Definition MINERGIE®-Fenster Sie sind gemäss dem Stand der Technik sowie den Ein MINERGIE®-Fenster ist ein Fenster, welches dem geltenden Normen auszuführen. gehobenen Stand heutiger Technik entspricht, insbe- Es wird empfohlen, sich über verschiedene Standard- sondere bezüglich Wärmedämmfähigkeit, Kondens- situationen bei folgenden Institutionen zu informie- wasser, Dichtigkeit und Schallschutz sowie ein gutes ren: Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Ein MINERGIE®- Die Publikationen der Fachverbände FFF und SZFF Fenster besteht aus folgenden Komponenten: sowie über den Wärmebrückenkatalog aus – Glas (Eingereichte Glasstärke mit einer Toleranz von www.energie-schweiz.ch + 8 mm und – 5 mm) – Fensterrahmen und Fensterflügel (mit allen not- 15.8 Preis wendigen Beschlägeteilen) Mit dem MINERGIE®-Label Fenster wird sichergestellt, – Anschluss Fensterrahmen-Baukörper (mit allen not- dass dem Besteller ein Produkt mit einem guten Preis- wendigen Montageteilen) Leistungsverhältnis zur Verfügung steht. – Beschattungselemente Die nachfolgend definierten Anforderungen gelten für all diese Komponenten. 15.9 Andere Anforderungen Anforderungen, die nicht direkt den Bereich 15.2 MINERGIE®-spezifische Anforderungen MINERGIE® betreffen, aber in gewissen Situationen Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf grosse Bedeutung haben können, sind mitzubeach- die neuen EN- und SIA-Normen ab. ten. Ein MINERGIE®-Fenster darf im Vergleich zu einem (Siehe mit geltenden normativen Verweise in der herkömmlichen Fenster im nachfolgend genannten Norm SIA 180 und 380/1) Bereich keine wesentlichen Verschlechterungen auf- weisen. Sofern höhere Anforderungen gemacht wer- 15.3 Wärmedämmfähigkeit des Fensters den, so darf dies die MINERGIE®-spezifischen Anfor- gem. Nachweisverfahren im Anhang 1 derungen nicht tangieren bzw. verschlechtern. Ansonsten muss dargelegt werden, dass unter die- Fenster: Uw ≤ 1.0 W/m2K bei definierter Fenstergrösse sen Umständen der MINERGIE®-Standard nicht mehr gemäss Nachweisverfahren Anhang 1.4 erreicht wird ! Glas: Ug = 0.7 W/m2K zur Berechnung gemäss Im Schallschutz gelten die am Objekt geforderten Nachweisverfahren Anhang 1.4 Werte, wobei diese den Anforderungen der MINERGIE® nicht widersprechen dürfen. Betreffend Biegesteifigkeit sind die Anforderungen 15.4 Kondenswassergefährdung gemäss SIA 331 «Fenster» und SIA 261 «Einwirkun- Glasabstandhalter: Edelstahl oder besser gen auf Tragwerke» zu erfüllen. 16. Lüftung 15.5 Sonnenschutz und Tageslichtnutzung Ein wichtiger Hinweis für Architekten, Planer, g-Wert (beschattet, bei geschlossenem Fensterhersteller und Nutzer von MINERGIE®-Fen- Sonnen-/Blendschutz) ≤ 0.15 stern. Bei Neubauten, die auf der Basis von MINERGIE®-Stan- Glasanteil des eingebauten Fensters dard gebaut werden, ist eine kontrollierte Lüftung bezüglich der Mauerlichtfläche: ≥ 75% zwingend notwendig. In Altbauten muss bei Renovationen dem Umstand, 15.6 Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit dass mit neuen, dichten Fenstern die Gebäudehülle wesentlich dichter wird, durch den Einbau einer aus- Schlagregendichtigkeit: reichenden Belüftung der Räume Rechnung getragen gem. EN 1027 Prüfnorm werden. gem. EN 12208 Klassierungsnorm mindestens Damit können sonst unvermeidbare Kondenswas- Klasse 7A serbildungen verhindert werden. Luftdurchlässigkeit: Die Besteller sind in jedem Fall auf diese Gefahren auf- gem. EN 1026 Prüfnorm merksam zu machen. gem. EN 12207 Klassierungsnorm mindestens Klasse 3 Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfbe- richtes (≤ 2 Jahre) erfolgen. Dem Prüfbericht muss ein 2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein, Mindest- grösse Rahmenaussenmass von 1,23 m (Breite) x 1,30 m (Höhe). 7
REGLEMENT FFF – SZFF 17. Nachweisverfahren für das MINERGIE®-Modul- 앫 Ein Gebäude mit Fenstern, die die Anforderungen Fenster für den Wohnungsbau an das MINERGIE®-Modul-Fenster erfüllen, muss nicht zwingend ein Gebäude sein, das den 17.1 Erläuterungen und Erklärungen MINERGIE®-Standard für das Gesamtgebäude er- füllt ! 17.1.1 Allgemeines 앫 Ein Gebäude braucht zum Erfüllen des MINERGIE®- Die Nachfrage nach MINERGIE®-Häusern steigt stetig Standards für das Gesamtgebäude nicht zwingend an ! Im Vergleich zu «Standardgebäuden» ist der mit Fenstern ausgerüstet zu sein, die die Anforde- Energieaufwand für Wärme bei diesen Gebäuden rungen an das MINERGIE®-Modul-Fenster erfüllen. stark reduziert. Gegenteilige Aussagen wären irreführend und Damit ein Gebäude den hohen Anforderungen an falsch ! den MINERGIE®-Standard genügen kann, sind ver- schiedene Komponenten von grosser Bedeutung. Es 17.2 Wärmedämmfähigkeit des eingebauten sind dies grundsätzlich: Fensters 앫 die Architektur 앫 die Bautechnik 17.2.1 Verfahren: (Beispiel siehe Anhang 1) 앫 die Haustechnik Nur ein Zusammenspiel des Ganzen führt zum ge- 1. Schritt: Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fen- wünschten Erfolg. sterrahmens (Rahmenaussenmass B x H: 1,75 x 1,30 m) mit Berechnungen nach EN ISO 10077-2 17.1.2 Fenster und MINERGIE® oder mit einer Messung nach prEN 12412-2 an Der Wärmebedarf eines Gebäudes wird erheblich einem 2-flügeligen Fenster (Bruttoabmessung B x H: durch die Fenster beeinflusst. Fenster spielen auch im 1,23 x 1,48 m) und Umrechnung auf Vorgabe- Gesamtkonzept eines MINERGIE®-Hauses eine be- grösse. deutende Rolle. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass ein Planer oder Bauherr sich in Kürze über die 2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenz- Leistungen eines Fensters informieren kann. Das glas mit Ug = 0.7 W/m2K, Defaultwert aus EN ISO MINERGIE®-Modul-Fenster für den Wohnungsbau 10077-1: Entwurf 2003 (ψg = 0.06 W/mK für bietet diese Hilfe. Fenstersysteme, die die hohen thermisch verbesserten Glasabstandhalter) oder Anforderungen an das MINERGIE®-Modul-Fenster Berechnung nach EN ISO 10077-2 erfüllen und über ein entsprechendes Zertifikat ver- fügen, weisen ausgezeichnete Wärmedämmwerte 3. Schritt: Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und und eine gute Luftdichtigkeit auf. Fenster haben ins- Af,licht des eingebauten Fensters unter Berücksichti- besondere auch die Aufgabe, Licht in ein Gebäude gung der definierten Referenz-Fenstergrösse (B x H: zu bringen. Es ist daher wichtig, dass Fenster zu einem 1,55 m x 1,15 m) und den Einbau- Standarddetails möglichst grossen Teil aus Glas bestehen. Auch die- (vermasste Zeichnungen im Massstab 1:1 ange- ser Anforderung wird ein MINERGIE®-Fenster gerecht. ben). Dämmwert und Luftdichtigkeit beeinflussen stark den Komfort in Fensternähe. Trotz der hohen Qualität sind 4. Schritt: Berechnung des Fenster Uw-Wertes nach EN-ISO die Mehrkosten des MINERGIE®-Fensters zur Ge- 10077-1 oder Messung des Fenster Uw-Wertes währleistung der Konkurrenzfähigkeit limitiert. nach EN-ISO 12567-1 an einem 2-flügeligen Fen- ster. Die Messresultate des Fensters mit den Brutto- abmessungen B x H:1,75 m x 1,30 m müssen auf 17.1.3 Nachweisverfahren die unter Schritt 3 ermittelten Flächenanteile Glas Nachfolgend ist das Nachweisverfahren im Detail und Rahmen umgerechnet werden (Nettoabmes- beschrieben. Der Nachweis, dass ein Fenstersystem sungen im eingebauten Zustand). die Anforderungen an das MINERGIE®-Modul- Maueröffnung B x H:1,55 m x 1,15 m. Fenster erfüllt, muss im Normalfall durch Fachper- sonen (z. B. Bauphysiker) gemacht werden, die über 5. Schritt: Zusammenstellen der Rechen- bzw. Messresultate die notwendige Infrastruktur (z. B. PC-Programme) mit ihren Resultaten in einem Datenblatt (Muster verfügen. siehe Anhang 1.4) Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben, das Endresultat wird 17.1.4 Bedeutung und Aussage des Zertifikates auf 1 wertanzeigende Stelle nach den Rundungs- In erster Linie ist das Zertifikat ein Qualitätslabel, wel- regeln gerundet. ches aussagt, dass die technischen Anforderungen an das MINERGIE®-Fenster erfüllt sind. Die Verwendung von MINERGIE®-Fenstern erleichtert das Erreichen des MINERGIE®-Standards, insbesondere bei meist in Teil- schritten ausgeführten Umbauten. Sehr wichtig sind folgende Feststellungen: 8
Anhang 1.1 REGLEMENT FFF – SZFF 1. Schritt: Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fensterrahmens U-Wert Fensterrahmen Uf Mittlerer Rahmen-U-Wert, gemittelt über die Brutto- abmessung des zweiflügligen Referenzfensters von 1,75 m x 1,3 m. Grundlagen U-Wert von einzelnen Rahmenpartien gestützt auf Berechnung (EN ISO 10077-2) oder Messung am Referenz- fenster (z. B. EMPA) Legende Ufu im Anhang 2.1 Ufo im Anhang 2.2 Ufs im Anhang 2.2 Ufm im Anhang 2.3 Af Afu + Afo + Afs + Afm 9
Anhang 1.2 REGLEMENT FFF – SZFF 2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenzglas mit Ug = 0.7 W/m2K), Chromstahlabstandhalter, fix für Berechnung ψ g = 0.06 W/mK 3. Schritt: Berechnung des Glasanteils Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und Af,licht des eingebauten Fensters unter Berücksichtigung der definierten Referenz-Fenstergrösse (B x H: 1,55 m x 1,15 m) und den Einbau-Standarddetails (vermasste Zeichnungen im Massstab 1:1 angeben). Z Anschluss oben v XX X X 1,15 m Z Glas 1,15 m Y u 1,55 m Y Fläche Mauerlicht Aw = 1,55 x 1,15 = 1,783 m2 Fläche Glas Ag ⇒ Glasanteil = 100 x Ag ( ≥ 75%) Aw Af,licht = nach Einbau, von aussen sichtbare Rahmen Anschluss unten und Flügelfläche (y + z) · u + (2x + xx) · v Ag = Aw – Af,licht Anschluss seitlich Mittelpartie 1,55 m X XX Glas Glas 10
Anhang 1.3 REGLEMENT FFF – SZFF 4. Schritt: Berechnung des Fenster Uw-Wertes Berechnung des Fenster Uw-Wertes nach EN-ISO 10077-1 oder Messung des Fenster Uw-Wertes nach EN-ISO 12567-1 an einem 2-flügeligen Fenster. Die Messresultate des Fensters mit den Bruttoabmessungen B x H: 1,75 m x 1.30 m müssen auf die unter Schritt 3 ermittelten Flächenanteile Glas und Rahmen umgerechnet werden (Nettoabmessungen im eingebauten Zustand). Maueröffnung B x H: 1,55 m x 1,15 m. Legende: Aw -Wert 1.55 m x 1.15 m = 1.783m2 Uf -Wert gem. Anhang 1.1 Ug-Wert 0.7 W/m2K ψg-Wert 0.06 W/mK Af,licht -Wert gem. Anhang 1.2, Schritt 3 Ag-Wert gem. Anhang 1.2, Schritt 3 11
Anhang 1.4 REGLEMENT FFF – SZFF 5. Schritt Zusammenstellung der Resultate. Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben, das Endresultat auf 1 wertanzeigende Stelle nach Rundungsregeln zu runden. 12
Anhang 2.1 REGLEMENT FFF – SZFF Detailangaben Wärmedurchgang U f Ufu = Detail Unten 13
Anhang 2.2 REGLEMENT FFF – SZFF Detailangaben Wärmedurchgang Uf Ufs = Detail Seitenpartie Ufo = Detail Oben 14
Anhang 2.3 REGLEMENT FFF – SZFF Detailangaben Wärmedurchgang Uf Ufm = Detail Mittelpartie 15
Beilage 1 BEILAGE 1 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels für Fenster im Wohnungsbau Tarifblatt Gültig ab 01. 09. 2004 (Preise exkl. Mwst.) Reglem. Bezeichnung pro Preise Art. Nr. 9.2 Für Systeme als Vorprüfung System Fr. 1500.— (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.2) 9.3 Fensterbaubetriebe System Fr. 2500.– (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1 9.3.1 Fensterbaubetriebe mit vorgeprüftem System Fr. 2000.– System (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1) 9.3 Fenster-Montageunternehmen System Fr. 1000.– (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1) 9.4 Lizenzgebühr für MINERGIE®-Label Firma und Fr. 450.– Kalenderjahr 9.5 Sonstige Baukontrollen System Nach Aufwand I
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Der Uw-Wert für ein Dachflächenfenster (Rahmenaussenmass B x H: 1,14 m x 1,18 m) wird in folgenden Schritten ermittelt: 1. Schritt Berechnung der Rahmen Uf-Werte nach EN ISO 10077-2 für die obere, seitliche und untere Rahmenpartie unter Berücksichtigung der Einbausituation gemäss EN ISO 12567-2 (Heizkasten-Prüfverfahren) 2. Schritt Bestimmung der ψ-Werte für eine 3-fach Verglasung mit Ug ≥ 0,7 W/(m2K) in Kombination mit den 3 Rah- menpartien gemäss ISO 10077-2 3. Schritt Bestimmung des Fenster Uw-Wertes nach ISO 10077-1 Uf Af + Ug Ag + ψgo Igo + ψgs Igs + ψgu Igu Uw = Aw Ufo Afo + Ufs Afs + Ufu Afu Uf = Aw Alternative Messung des Fensters im Heizkasten gemäss EN ISO 12567-2 Anmerkung: Der U-Wert der Verglasung verschlechtert sich bei einer geneigten oder horizontalen Einbauposition. Die Deklaration des Uw-Wertes erfolgt bei einer vertikalen Einbausituation, Designwerte sind anzupassen. Rechenbeispiel Dachflächenfenster mit den Aussenabmessung: Breite 1,14 m, Höhe 1,18 m Glasfläche Ag = 0,962 m x 0,932 m = 0,897 m2 Horizontalschnitt Vertikalschnitt 30 147 32 962 89 27 1086 932 1140 100.5 30 Alle Masse in mm II
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Rahmenpartie oben 73 48 147 Rahmenpartie seitlich 73 89 Rahmenpartie unten 73 48 101 III
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Berechnung der Rahmenpartie oben mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K) L ψ2D = 0,33/20 = 0,3665 W/mK Berechnung der Rahmenpartie oben mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K) L fo2D = 5,74/20 = 0,287 W/mK (L fo2D – Up · bp) (0,287 – 0,445 · 0,19) Ufo = = = 0,0273 W/(m2K) bfo (0,147) ψgo = L ψ2D – Ufo · bfo – Ug · bgo = 0,3665 – 1,377 · 0,147 – 0,72 · 0,19 = 0,0273 W/mK IV
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Berechnung der Rahmenpartie seitlich mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K) Aussenluft 0°/0.04 Innenluft 20°/0.13 L ψ2D = 5,97/20 = 0,2985 W/mK Berechnung der Rahmenpartie seitlich mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K) Aussenluft 0°/0.04 Innenluft 20°/0.13 L f 2D = 4,35/20 = 0,2175 W/mK (L f 2D – Up · bp) (0,2175 – 0,445 · 0,19) Ufs = = = 1,494 W/(m2K) bfs (0,089) ψgs = L ψ2D – Ufs · bfs – Ug · bgs = 0,2985 – 1,494 · 0,089 – 0,72 · 0,19 = 0,0287 W/mK V
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Berechnung der Rahmenpartie unten mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K) Aussenluft 0°/0.04 Innenluft 20°/0.13 L ψ2D = 6,33/20 = 0,3165 W/mK Berechnung der Rahmenpartie unten mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K) Aussenluft 0°/0.04 Innenluft 20°/0.13 L f 2D = 4,71/20 = 0,2355 W/mK (L f 2D – Up · bp) (0,2355 – 0,445 · 0,19) Ufu = = = 1,495 W/(m2K) bfu (0,101) ψgu = L ψ2D – Ufu · bfu – Ug · bgu = 0,3165 – 1,494 · 0,101 – 0,72 · 0,19 = 0,0287 W/mK VI
Beilage 2 BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster (in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003) Randbedingungen: ****ADIABAT**** Insideair 20°/0,13; Q(gesamt) : 5.204W/m; R = Q(gesamt) : 5.204 W/m Outside air 0°/0,04; Q(gesamt) : –6.713 W/m; R = Q(gesamt) : –6.713 W/m Materialdaten: EPDM-Gummi L = 0.200 Luft 10077-2 0.000 WE-ækv L = 0.600 Hulrumsafgrænser L = 0.170 Silikon L = 0.350 Float L = 1.000 Float e=0.04 L = 1.000 Float e=0.17 L = 1.000 Klapskum (0,09) L = 0.090 PUR 035 L = 0.035 PS 035 L = 0.035 Luft forsatsramme L = 0.110 Argon GGL62 L = 0.020 Neopren L = 0.230 Pinewood 0.13 L = 0.130 Alu 160 L = 160.000 Reduceret str. 0,2 Q(gesamt) : 0.000 W/m; R = Q(gesamt) : 0.000 W/m Resultate: Abmessungen Breite b in m Länge l im m Fläche in m2 Rahmenpartie oben 0,147 1,140 0,168 Rahmenpartie seitlich rechts und links 0,089 0,932 0,166 Rahmenpartie unten 0,101 1,140 0,115 Glaspartie 0,962 0,932 0,897 Gesamtfenster 1,140 1,180 1,345 U-Rahmen-Berechnungen Fläche in m2 Uf in W/(m2K) Rahmenpartie oben 0,168 1,377 Rahmenpartie seitlich 0,166 1,494 Rahmenpartie unten 0,115 1,495 Rahmen total 0,449 1,450 Verglasung 0,897 0,72 ψg-Berechnungen mit Ug = 0,72 W/(m2K) Länge in m ψg in W/(mK) Rahmenpartie oben 0,962 0,0273 Rahmenpartie seitlich 1,864 0,0287 Rahmenpartie unten 0,962 0,0287 Glasrand total 3,788 0,0283 U-Fenster-Berechnungen Fläche in m2 Uw in W/(m2K) 1,345 1,0 (1,04) VII
Beilage 3 BEILAGE 3 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels Vorlage zur Berechnung des Uw-Wertes Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben, das Endresultat auf 1 wertanzeigende Stelle nach Rundungsregeln zu runden. 1. Bestimmung des mittleren U f -Wertes des Fensterrahmens bei einem Rahmenaussenmass B x H: 1,75 x 1,30 m Rahmenfläche Wärmedurchg. Rahmen seitlich Afs x Ufs x Rahmen oben Afo x Ufo x Rahmen unten Afu x Ufu x Rahmen mitte Afm x Ufm x Summe Summe Af ➞ : Summe Af mittleren Uf -Wert des Fensterrahmens (W/m2K) 2. Berechnung des Uw-Wertes beim eingebauten Fenster Glas Glasfläche U-Wert Glas Ag x Ug x Randverbund Perimeter Randv. ψg-Wertes lg x ψg x Rahmen sichtb. Rahmenfl. mittl. Uf Wert Af,licht x Uf x Summe Maueröffnung : Aw U-Wert Fenster Uw (W/m2K) Deklarierter Uw-Wert (W/m2K) 3. Berechnung des Glasanteils Glasfläche : Maueröffnung x 100 Ag : Aw x 100 x 100 % 4. Anforderungen: Glasanteil ≥ 75% Neubau und Renovation Uw-Wert ≤ 1,0 W/m2K VIII
Beilage 4 BEILAGE 4 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels für Fenster im Wohnungsbau Checkliste Antrag MINERGIE®-Label Fenster 5.1 Antragsteller Systembezeichn. Anforderungen Uw-Wert ≤1,0 W/m2K Glasanteil ≥ 75% 6 Einzureichende Unterlagen 6.1 Qualitätssicherung FFF Qualitätssignet ISO 9000 ff Andere 6.2 Technische Nachweise Konstruktionsdetails Die Beschriftung der Detailpläne muss folgendes enthalten: – Schnittbezeichnung – Firmeneintrag des Herstellers (Verarbeiter) – Systembezeichnung des Profils 1 x Einbauzeichnung seitlich Mst. 1:1 1 x Einbauzeichnung oben Mst. 1:1 1 x Einbauzeichnung unten Mst. 1:1 1 x Detailschnitt Mittelpartie Mst. 1:1 Detailangaben Wärmedurchgang Uf Berechnungen nach EN ISO 10077-2 oder mit einer Messung nach prEN 12412-2 Anh.2.1 Rahmendetail Unten Ufu Anh.2.2 Rahmendetail Seitenpartie Ufs Anh.2.2 Rahmendetail Oben Ufo Anh.2.3 Rahmendetail Mittelpartie Ufm 17.2 Wärmedämmfähigkeit des eingebauten Fensters Die Berechnungsgrundlagen müssen die Firmenbezeichnung des Fensterherstellers (Verarbeiter) und Systembezeichnung des Profils enthalten. Anh.1.1 1. Schritt Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fensterrahmens Anh.1.2 2. Schritt Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenzglas Anh.1.2 3. Schritt Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und Af,licht Anh.1.3 4. Schritt Berechnung des Fenster Uw-Wertes Anh.1.4 5. Schritt Zusammenstellung der Resultate 15.6 Prüfzeugnis Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes (≤ 2 Jahre) erfolgen. Dem Prüfbericht muss ein 2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein, Mindestgrösse Rahmenaussenmass von 1,23 m (Breite) x 1,30 m (Höhe) Schlagregendichtheit Prüfung nach EN 1027 Klassierungsnorm EN 12208 mind. Klasse 7A Luftdurchlässigkeit Prüfung nach EN 1026 Klassierungsnorm EN 12207 mind. Klasse 3 IX
Beilage 5 BEILAGE 5 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels für Fenster im Wohnungsbau Infoblatt zum rechnerischen U f -Wert Nachweis Der Bericht eines rechnerischen Nachweises der U-Werte von Fensterrahmenprofilen muss alle Informationen beinhalten, die für eine Wiederholungsberechnung durch eine Fachperson notwendig sind. Der Nachweis muss die europäischen Normen EN ISO 10211-1, 10077-1, 10077-2 und 12524 erfüllen, evt. Abweichungen sind zu deklarieren und zu begründen. Allgemeines • Identifizierung des Autors des Prüfberichtes (Firma, Berichtverfasser) • Angaben zum verwendeten Rechenprogramm (Name, Version) • Angaben zu den verwendeten Normen und eventuelle Abweichungen • Ort, Datum und Visum des Verfassers und des Bereichsleiters Geometrie • Zeichnung und Vermassung des Gesamtfensters, Angaben der Flächen der verschiedenen Rahmenprofile und des Glases • Massstäbliche (1:1), vermasste Zeichnung der verschiedenen Rahmenprofile mit allen Details (inkl. Isolierglasstärke) • Bezeichnung aller verwendeter Materialien Wärmetechnische Angaben • Wärmeleitfähigkeit aller verwendeter Werkstoffe (Normwerte aus 12524 und 10077-2 oder Messwerte einer akkreditierten Stelle) • Emissionsgrad der Oberflächen • Aequivalente Wärmeleitfähigkeit der Lufthohlräume • Randbedingungen (raum- und aussenseitige Wärmeübergangskoeffizienten, Angabe der Lage des adiabatischen Abschlusses) Ergebnisse • Wärmeströme bzw. Wärmestromdichten durch das Rahmenprofil • Bilanz der Wämeströme bzw. Wärmestromdichten (inkl. Fehlerangabe) • U-Werte der einzelnen Rahmenprofile (auf 3 Dezimalstellen) • Mittlerer U-Wert des Fensterrahmens (auf 3 Dezimalstellen) • U-Wert des Fensters (zwei wertanzeigende Ziffern) X
BEILAGE 6 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 6 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Antragstellung zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Montageunternehmen Schreinereien, Holz- und Metallbaubetriebe etc. können ein MINERGIE®-Zertifikat für Fenster beantragen. Die Fensterprodukte müssen von Fensterbaubetrieben stammen, welche die technischen Anforderungen erfüllen und gemäss Reglement geprüft und zertifiziert sind. Die Montage hat den technischen Anforderungen zu entsprechen. Qualitätssicherung Fensterhersteller können ihre Zertifikate in Lizenz auf andere Unternehmen (Lizenznehmer / Montageunternehmen) übertragen. In diesem Fall ist der Hersteller (Lizenzgeber) für die Qualitätssicherung des Lizenznehmers verantwortlich. Der Nachweis erfolgt mit der Bestätigung der Qualitätssicherung durch den Lizenzgeber (Beilage 6.1) Einzureichende Unterlagen an die Signetkommission Der Lizenznehmer benötigt eine Bestätigung seiner Qualitätssicherung durch den Lizenzgeber gemäss Beilage 6.1 dieses Reglements. Verantwortung Mit der Bestätigung verpflichtet sich der Hersteller, den Lizenznehmer in folgenden Punkten geschult zu haben und die geforderten Dokumente abgegeben zu haben: - fachgerechter Einbau der MINERGIE®- Modul Fenster mit Hilfe einer vom Hersteller verfassten Montageanleitung - Instruktionen in den technischen und konstruktiven Details in allen Stufen der Konstruktion und Herstellung inkl. Montage - Der Lizenzgeber definiert alle weiteren erforderlichen Dokumente, zum Beispiel: - Anweisungen hinsichtlich des Anwendungszwecks - Lagerung und Handhabung der Fenster - Wartung und Reinigung der Fenster - Anweisungen zum Ersatz von Bauteilen - etc. Ausgabe 2009
BEILAGE 6.1 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 6.1 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Qualitätssicherung Lizenznehmer Bestätigung zur Qualitätssicherung für Montage von MINERGIE® -Modul-Fenstern. Der Fensterhersteller bestätigt gegenüber der Zertifizierungskommission, dass die Firma____________________________________ als ihr Lizenznehmer - Kenntnis für den fachgerechten Einbau ihrer MINERGIE®- Modul Fenster hat und diese mit Hilfe der mitgelieferten Montageanleitung am Bau fachgerecht einbauen kann. - Vom Fensterhersteller in allen Stufen der Konstruktion und Herstellung inkl. Montage über die technischen und konstruktiven Details zu instruieren. - Folgende weiteren erforderlichen Dokumente schriftlich an den Lizenznehmer abzugeben: Anweisungen hinsichtlich des Anwendungszwecks Lagerung und Handhabung der Fenster Wartung und Reinigung der Fenster Anweisungen zum Ersatz von Bauteilen ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Fensterhersteller Lizenznehmer Firma: _________________________ _________________________ verantwortliche Person: _________________________ _________________________ Zertifikats-Nr.: _________________________ _________________________ Fenstersystem: _________________________ _________________________ Strasse: _________________________ _________________________ PLZ/Ort: _________________________ _________________________ Telefon: _________________________ _________________________ Fax: _________________________ _________________________ E-Mail _________________________ _________________________ Der Fensterhersteller bestätigt, den bezeichneten Lizenznehmer über die Montage seines Qualitätsprodukts instruiert zu haben. Ort, Datum Unterschrift Fensterhersteller verantwortliche Person: _________________________ _________________________ Ausgabe 2009
BEILAGE 7 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 7 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Antragsformular Antrag für: MINERGIE®- Zertifikat Fenster MINERGIE®- Zertifikat Hebeschiebetüren und Schiebetüren MINERGIE-P®- Zertifikat Fenster ____________________________________________________ Antragsteller Firma ......................................................................................... Kontaktperson ......................................................................................... Strasse ......................................................................................... PLZ + Ort ......................................................................................... Telefon ......................................................................................... FAX ......................................................................................... E-Mail ......................................................................................... Beilagen gemäss Checkliste Beilage 4 zum Reglement Wir bestätigen, das Reglement MINERGIE®- Modul Fenster zu kennen und alle darin festgehaltenen Geschäftsbedingungen einzuhalten. Firmenstempel: __________________________________________________________ Ort, Datum: __________________________________________________________ Unterschrift: __________________________________________________________ Ausgabe 2009
BEILAGE 8 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 8 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Technische Anforderungen und Nachweisverfahren Hebeschiebetüren und Schiebetüren Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf die aktuellen SIA- und EN- Normen ab. 1. Wärmedurchgangskoeffizient der Hebeschiebetüren und Schiebetüren gemäss Nachweisverfahren in der Beilage 8.1 Fenster: Uw ≤ 1.0 W/m2K bei definierter Fenstergrösse gem. Nachweisverfahren Beilage 8.1 Glas: Ug = 0.7 W/m2K zur Berechnung gem. Nachweisverfahren Beilage 8.1 Den Uf-Berechnungen sind Isothermen mit folgenden Randbedingungen beizulegen: 1 x mit Temperatur innen 20°, Temperatur aussen 0° 1 x mit Temperatur innen 20°, Temperatur aussen -10° Anhand der Eingabe der beiden Isothermen wird die Einhaltung der Anforderungen an die Oberflächentemperatur nach SIA180 überprüft. 2. Kondenswassergefährdung Glasabstandhalter: Edelstahl ohne Nachweis mit den Default-Werten gem. EN ISO 10077-1: 0.06 W/mK für Konstruktionen in Holz, Holzmetall und Kunststoff 0.08 W/mK für thermisch getrennte Konstruktionen in Metall oder besser mit Nachweis gem. EN ISO 10077-2 Bei der nächsten Überarbeitung des Reglements werden Anforderungen an den fRsi definiert. 3. Tageslichtnutzung Glasanteil der Hebeschiebetüre oder Schiebetüre ≥ 75 % bezogen auf das Rahmenaussenmass 4. Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtigkeit: gem. EN 1027 Prüfnorm gem. EN 12208 Klassierungsnorm mindestens Klasse 8A Luftdurchlässigkeit: gem. EN 1026 Prüfnorm gem. EN 12207 Klassierungsnorm mindestens Klasse 4 Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes erfolgen. Dem Prüfbericht muss eine 2-flüglige Hebeschiebetüre oder Schiebetüre Schema A mit symmetrischer Einteilung (identische Glaslichtbreite) zu Grunde gelegt sein. Mindestgrösse Rahmenaussenmass von 3.00 m (Breite) x 2.30 m (Höhe). Ausgabe 2009 Seite 1/2
BEILAGE 8 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 8 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Technische Anforderungen und Nachweisverfahren Hebeschiebetüren und Schiebetüren 5. Statik Widerstandfähigkeit bei Windlast: gem. EN 12211 Prüfnorm gem. EN 12210 Klassierungsnorm mindestens Klasse B3 * Der Nachweis muss für die Mittelpartie bei einer Grösse von Rahmenaussenmass Breite 4500 mm x Höhe 2300 mm erbracht werden. * Der Nachweis kann auch rechnerisch erbracht werden. Ausgabe 2009 Seite 2/2
Beilage 8.1 Zum Regelement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Zertifikats Vorlage zur Berechnung des Uw-Wertes von Hebeschiebetüren und Schiebetüren Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben, Das Endresultat wird auf 1 Dezimalstelle nach Rundungsregeln gerundet, bei U-Wert < 1,0 auf zwei Dezimalstellen gerundet. Ausgabe 2009
Beilage 9 BEILAGE 9 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau Technische Anforderungen und Nachweisverfahren MINERGIE-P® Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf die aktuellen SIA- und EN- Normen ab. 1. Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters gem. Nachweisverfahren im Anhang 1 Fenster: Uw ≤ 0.80 W/m2K bei definierter Fenstergrösse gem. Nachweisverfahren Anhang 1.4 (Rundungsregeln gem. SIA 331) Glas: Ug = 0.6 W/m2K zur Berechnung gem. Nachweisverfahren Anhang 1.4 2. Kondenswassergefährdung Glasabstandhalter: Edelstahl ohne Nachweis mit Default-Werten gem. EN ISO 10077-1: 0.06 W/mK für Konstruktionen in Holz, Holzmetall und Kunststoff 0.08 W/mK für thermisch getrennte Konstruktionen in Metall oder besser mit Nachweis gem. EN ISO 10077-2 Bei der nächsten Überarbeitung des Reglements werden Anforderungen an den fRsi definiert. 3. Tageslichtnutzung Glasanteil des eingebauten Fensters ≥ 75 % bezüglich der Mauerlichtfläche: 4. Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtigkeit: gem. EN 1027 Prüfnorm gem. EN 12208 Klassierungsnorm mindestens Klasse 9A Luftdurchlässigkeit: gem. EN 1026 Prüfnorm gem. EN 12207 Klassierungsnorm mindestens Klasse 4 Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes erfolgen. Dem Prüfbericht muss ein 2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein. Mindestgrösse Rahmenaussenmass von 1,23 m (Breite) x 1,30 m (Höhe). 5. Verlust über den Einbau Wärmebrückenverlust ΨE ≤ 0.13 W/mK in Referenzwand gem. Beilage 9.1 Ausgabe 2009
BEILAGE 9.1 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF Beilage 9.1 zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster im Wohnungsbau ® Datenblatt für den Nachweis Psi Einbau bei MINERGIE-P - Fenstern Beschreibung des Anschlussdetails für die Berechnung des Psi Einbauwertes Wanddetail der Referenzwand gemäss Zeichnung Aufbau von innen nach aussen: - Innenputz 10 mm λ = 0.7 W/mK - Innenputz Leibung 10 mm λ = 0.7 W/mK - Kalksandsteinmauerwerk 180 mm λ = 1.0 W/mK - Aussenwärmedämmung 300 mm λ = 0.031 W/mK - Aussenputz 10 mm λ = 0.9 W/mK - Aussenputz Leibung 10 mm λ = 0.9 W/mK U-Wert Wand: 0.1 (0.099) W/m2K Anschlagart: - In Leibung gestellt, aussen bündig vom Kalksandsteinmauerwerk - Wärmedämmung über den Blendrahmen gezogen - Überstand Blendrahmen zur Wärmedämmung 10 mm Temperaturen: -Aussentemperatur : 0° - Innentemperatur : +20° Fensterelement: Rahmen Uf : seitlicher Rahmen Uf gemäss eingereichtem System Ausgabe 2009
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