Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE -Labels für Fenster im Wohnungsbau

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Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE -Labels für Fenster im Wohnungsbau
Ausgabe August 2003

                                                    REGLEMENT FFF – SZFF
Ergänzung 2009

Reglement und
Nachweisverfahren
zur Vergabe des
MINERGIE ® -Labels für
Fenster im
Wohnungsbau
Ausgearbeitet durch
Schweiz. Fachverband Fenster- und Fassadenbranche
Kasernenstrasse 4b, 8184 Bachenbülach
Telefon 044 872 70 10, Telefax 044 872 70 17
E-Mail info@fensterverband.ch

Schweiz. Zentrale Fenster und Fassaden
Riedstrasse 14, Postfach, 8953 Dietikon
Telefon 044 742 24 34, Telefax 044 741 53 55
E-Mail info@szff.ch

In Zusammenarbeit i:
Verein MINERGIE® , Bern
EMPA Dübendorf, Abt. Bauphysik
EMPA Dübendorf, Abt. Holz
SH-Holz, Biel
VKFS, Aarau
Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE -Labels für Fenster im Wohnungsbau
Inhaltsverzeichnis
REGLEMENT FFF – SZFF
                       Kap.          Bezeichnung                               Seite   Kap.           Bezeichnung                                 Seite

                       1.            Grundlagen                                   3    15.            Technische Anforderungen für das                 6
                             1.1         Geltungsbereich                                              MINERGIE®-Modul-Fenster
                             1.2         Mitgeltende Dokumente                               15.1         Definition MINERGIE®-Fenster
                                                                                             15.2         Minergiespezifische Anforderungen
                       2.            Zusammenarbeit                               3          15.3         Wärmedämmfähigkeit des Fensters
                                                                                             15.4         Kondenswassergefährdung
                       3.            Ziel                                         3          15.5         Sonnenschutz und Tageslichtnutzung
                             3.1            Ziel                                             15.6         Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit
                                                                                             15.7         Bauanschlüsse
                       4.            Trägerschaft                                 3
                                                                                             15.8         Preis
                             4.1         Trägerverbände                                      15.9         Andere Anforderungen
                             4.2         Signetkommission
                                                                                       16.            Lüftung                                          7
                       5.            Antragstellung                               3
                             5.1.1       Antragsteller für MINERGIE®-Label             17.            Nachweisverfahren für das MINERGIE®-             7
                             5.1.2       Antragsteller für Vorprüfung                                 MODUL-Fenster für den Wohnungsbau
                             5.2         Qualitätssicherung                            17.1           Erläuterungen und Erklärungen
                             5.3         Verbandszugehörigkeit                            17.1.1           Allgemeines
                                                                                          17.1.2           Fenster und Minergie
                       6.            Einzureichende Unterlagen an die            4        17.1.3           Nachweisverfahren
                                     Signetkommission                                     17.1.4           Bedeutung und Aussage des Zertifikates
                             6.1         Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement      17.2           Wärmedämmfähigkeit des eingebauten
                             6.2         Technische Nachweise                                         Fensters
                             6.3         Zugelassene Unterlagen                              17.2.1        Verfahren
                                                                                             17.2.2        Kondenswassegefährdung
                       7.            Prüfung                                      4          17.2.3        Passive Sonnenenergienutzung, Sonnen-
                             7.1.1       Vorprüfung der Systeme                                            und Blendschutz, Tageslichtnutzung
                             7.1.2       Prüfung für MINERGIE®-Label                         17.2.4        Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit
                             7.2         Antragstellung zur Verleihung                       17.2.5        Beispiel
                             7.3         Ablehnung des Antrages/                       18.            Dachflächenfenster                               8
                                         Rekursmöglichkeit                                            Beilage 2
                       8.            Verleihung und Benützung des Labels          4    Anhang 1
                             8.1          Verleihung                                           Berechnungsbeispiel gemäss
                             8.2          Benützung des Labels                                 Nachweisverfahren Punkt 17.2.1
                                                                                               Verfahren
                       9.            Kosten                                       5      1.1       1. Schritt: Bestimmung des Uf– Wertes                9
                             9.1         Vorarbeiten                                               des Fensterrahmens
                             9.2         Vorprüfungen                                    1.2       2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes                 9
                             9.3         Prüfung des Antrages                                      3. Schritt: Berechnung des Glasanteiles
                             9.4         Stichprobenkontrollen                           1.3       4. Schritt: Berechnung des Fenster                  10
                             9.5         Sonstige Baukontrollen                                    Uw-Wertes
                                                                                         1.4       5. Schritt: Zusammenstellung                        12
                       10.           Kontrollen                                   5                der Resultate
                             10.1        Beauftragter
                             10.2        Vornahme von Kontrollen                       Anhang 2
                             10.3        Sonstige Baukontrollen                                Detailangaben Wärmedurchgang Uf
                             10.4        Berichterstattung                               2.1       Ufu Detail Unten                                    13
                                                                                         2.2       Ufs Detail Seitenpartie                             13
                       11.           Gültigkeitsdauer                             5                Ufo Detail Oben                                     14
                             11.1         Allgemeines und Reglement                      2.3       Ufm Detail Mittelpartie                             15
                             11.2         Technische Anforderungen                     Beilage 1
                             11.3         Übergangsfristen                                            Tarifblatt
                       12.           Verletzung geltender Anforderungen           5    Beilage 2
                                     und Streitigkeiten                                               Grundlagen für Dachflächenfenster
                             12.1         Verletzung geltender Anforderungen
                             12.2         Streitigkeiten                               Beilage 3
                                                                                                      Vorlage zur Berechnung des Uw -Wertes
                       13.           Haftpflicht                                  6
                                                                                       Beilage 4
                       14.           Unterstellung                                6                   Checkliste Antrag MINERGIE®-Label Fenster

                                                         2
Reglement und Nachweisverfahren                                 4.     Trägerschaft

                                                                                                                             REGLEMENT FFF – SZFF
zur Vergabe des MINERGIE®-Labels                                4.1    Trägerverbände
für Fenster im Wohnungsbau                                             Trägerverbände sind:
                                                                       – Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassa-
1.    Grundlagen                                                         denbranche, Kasernenstr. 4b, 8184 Bachenbülach
                                                                       – Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden SZFF
1.1   Geltungsbereich                                                    Riedstrasse 14, 8953 Dietikon
      Mit der Genehmigung dieses Reglements werden die
      im Reglement vom 31.10.2001 festgelegten Grund-           4.2    Signetkommission
      lagen ausser Kraft gesetzt.                                      Der FFF und die SZFF bestellen gemeinsam eine Kom-
      Das Reglement gilt für alle Fenstertypen und -kon-               mission zur Überwachung und Einhaltung der spezi-
      struktionen für den Einsatz im Wohnungsbau.                      ellen Bestimmungen zur Erlangung des MINERGIE®-
                – Holzfenster                                          Moduls Fenster die Kommission setzt sich wie folgt
                – Holz-Metall-Fenster                                  zusammen:
                – Dachflächenfenster
                – Kunststoff-Fenster                                   FFF:
                – Metallfenster                                        Kommissionspräsident Dieser wird vom
                – Ganzglasfenster                                                           FFF-Vorstand gewählt
                – Stufenglasfenster                                                         und hat Stimmrecht
                – neue Fensterkonstruktionen                           1 Fensterhersteller  Der Vertreter wird vom
                                                                       Deutschschweiz       FFF-Vorstand gewählt und
1.2   Mitgeltende Dokumente                                                                 hat Stimmrecht
      Lizenzvertrag zwischen dem Verein MINERGIE® und                  1 Fensterhersteller  Der Vertreter wird vom
      FFF und SZFF.                                                    Romandie             FFF-Vorstand gewählt und
      Technische Anforderungen an MINERGIE®-Fenster                                         hat Stimmrecht
      (Kapitel 15)                                                     1 Fensterhersteller  Der Vertreter wird vom
      Technische Anforderungen an MINERGIE®-Dach-                      Kunststoff-Fenster   FFF-Vorstand und SZFF-
      flächenfenster (Kapitel 18)                                                           Vorstand auf Vorschlag
      Nachweisverfahren zu den Technischen Anforderun-                                      des VKFS ernannt und hat
      gen (Kapitel 17)                                                                      Stimmrecht
      Tarifblatt (Beilage 1)                                           Sekretariat          Der Vertreter wird vom
                                                                                            FFF-Vorstand gewählt und
2.    Zusammenarbeit                                                                        hat Stimmrecht
      Das Reglement wurde innerhalb folgender Verbände                 Betriebskontrollen   Wird vom FFF-Vorstand
      und Institutionen erstellt und ratifiziert:                                           gewählt und hat kein
      – Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassa-                                     Stimmrecht.
        denbranche, nachfolgend FFF genannt.
      – Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden,                  EMPA:
        nachfolgend SZFF genannt.                                      EMPA Abt. Holz         Wird von der EMPA
      – Verband Kunststoff-Fenster Schweiz, nachfolgend                                       bestimmt.
        VKFS genannt.                                                  EMPA Abt. Bauphysik    Wird von der EMPA
      – Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abt.                                   bestimmt.
        Bauphysik, Dübendorf, nachfolgend EMPA ge-
        nannt.                                                         SZFF:
      – Verein MINERGIE®, Bern, nachfolgend MINERGIE®                  2 Vertreter            Werden vom SZFF-Vorstand
        genannt.                                                                              gewählt.
      – Schweizerische Hochschule für die Holzwirtschaft,
        Biel, nachfolgend SH-Holz genannt.                             SH-Holz:
                                                                       1 Vertreter            Wird von der SH-Holz
3.    Ziel                                                                                    bestimmt

3.1   Ziel                                                      Geschäftsadresse ist:
      Mit dem MINERGIE®-Modul-Fenster sollen Erzeugnis-         Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche,
      se von Fensterherstellern und Montageunternehmern         Signetkommission, Kasernenstrasse 4b, 8184 Bachenbülach
      für den Wohnungsbau gekennzeichnet werden, die            Telefon 044 872 70 10, E-Mail info@fensterverband.ch
      ihre Produkte innerhalb anerkannter Qualitäts-
      sicherung (vergl. Ziff. 6) herstellen und montieren und
      die speziellen technischen Anforderungen gemäss
      Ziffer 1.2 dieses Reglements erfüllen.

                                                                                                         3
5.      Antragstellung                                         6.3     Zugelassene Unterlagen
REGLEMENT FFF – SZFF
                                                                                              Prüfzeugnisse für den Nachweis der übrigen bau-
                       5.1.1   Antragsteller für MINERGIE®-Label                              physikalischen Anforderungen müssen von aner-
                               Die Antragsteller können sein:                                 kannten Instituten, z.. B. EMPA, i.f.t. Rosenheim etc. aus-
                               – Fensterbaubetriebe, die ihre Produkte selber her-            gestellt sein.
                                 stellen und montieren.
                               – Fenster-Montageunternehmen, also Schreinereien,              Bei technischen Anforderungen kann der Antragstel-
                                 Zimmereien, Holzbaubetriebe etc., wenn sie ihre              ler Prüfzeugnisse verwenden, die auf Werkzeug-
                                 Produkte ausschliesslich aus Fensterbaubetrieben             hersteller, Systemhersteller, Hersteller von Glas und
                                 beziehen, deren Produkte den technischen Anfor-              Beschattungseinrichtungen ausgestellt sind.
                                 derungen gemäss diesem Reglement genügen und
                                 diese gemäss den technischen Anforderungen im        7.      Prüfung
                                 Objekt montieren.
                               – Dachflächenfensterhersteller die ihre Produkte       7.1.1   Vorprüfung der Systeme
                                 selber herstellen, und diese über den Handel oder            Systemanbietern steht die Möglichkeit offen der
                                 im Direktverkauf an den Handwerker auf den Markt             Signetkommission ihre Produkte zur Vorprüfung an-
                                 bringen.                                                     zumelden. Damit soll eine Vereinfachung der Prüfung
                                                                                              einzelner Eingaben von Fensterherstellern geschaffen
                       5.1.2   Antragsteller für Vorprüfungen                                 werden.
                               Die Antragsteller können sein:                                 Solche Vorprüfungen können beantragen:
                               – Systemhersteller und Anbieter, die keine Fenster             – Werkzeughersteller der Fensterbranche
                                 selber herstellen und montieren. Diese können die            – Systemanbieter von Holzmetallfenstern
                                 Unterlagen über ihr System zur Vorprüfung ein-               – Systemanbieter von Metallfenstersystemen
                                 reichen. Eine Labelerteilung erfolgt nicht.                  – Systemanbieter von Kunststoff-Fenstern.
                                                                                              Werkzeug- und Systemhersteller haben alle von der
                               Mit dem Antrag anerkennt der Antragsteller dieses              Prüfstelle geforderten technischen Unterlagen und
                               Reglement inkl. die technischen Anforderungen                  Prüfberichte einzureichen. Die Kommission prüft diese
                               (Ziff. 1.2)                                                    und bestätigt den Antragstellern, bei Erfüllung der
                                                                                              Anforderungen, die bestandene Prüfung des ein-
                       5.2     Qualitätssicherung für Labelantragsteller                      gegebenen Fenstertyps schriftlich.
                               Zur Antragstellung werden alle Betriebe, die über              Eine Vergabe des MINERGIE®-Labels an den An-
                               eines der folgenden Qualitätssicherungs- oder Ma-              tragsteller erfolgt nicht.
                               nagementsysteme verfügen, zugelassen:                          Das Resultat der Vorprüfung darf nicht als Label
                               – FFF Qualitätssignet                                          vermarktet werden.
                               – ISO QM-Systeme 9000ff                                        Dem Antragsteller steht damit die Möglichkeit offen,
                               – Weitere gleichwertige und anerkannte Qualitäts-              seinen Kunden die Unterlagen zur Beantragung des
                                 sicherungs-Managementsysteme (z. B. RAL).                    MINERGIE®-Labels gemäss Reglement zur Verfügung
                                                                                              zu stellen.
                       5.3     Verbandszugehörigkeit                                          Dieser hat jedoch alle Unterlagen mit seinen Firmen-
                               Eine Verbandszugehörigkeit ist nicht Voraussetzung             spezifischen Daten (Firmenlogo, Adresse und Be-
                               für die Erlangung des MINERGIE®-Labels.                        zeichnung des Fabrikates) zu ergänzen.

                       6.      Einzureichende Unterlagen an die                       7.1.2   Prüfung für MINERGIE®-Label
                               Signetkommission                                               Zur Prüfung werden alle Unternehmen zugelassen,
                               Der Antragsteller reicht der Signetkommission die              die gemäss Ziff. 5.1.1 die Voraussetzung erfüllen.
                               folgenden Unterlagen vollständig ein:
                                                                                      7.2     Antragstellung zur Verleihung
                       6.1     Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement                       Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt
                               – Einreichung der Zertifikatsurkunde                           durch die Signetkommission. Sie stellt den Antrag auf
                               – FFF Qualitätssignet                                          Verleihung für:
                               oder – ISO 9000ff                                              – Holzfenster         an      Vorstand FFF
                               oder – andere, gleichwertige Verfahren                         – Holz-Metallfenster  an      Vorstand FFF
                                                                                              – Kunststoff-Fenster  an      Vorstand FFF
                       6.2     Technische Nachweise                                           – Dachflächenfenster an       Vorstand FFF
                               – Konstruktionsdetails der Fensterkonstruktion inkl.           – Metallfenster       an      Vorstand SZFF
                                 beschrifteten Detailschnitten mit Bemassung im               – andere Systeme,
                                 Massstab 1:1                                                   Neuentwicklungen     an den jeweils sachlich
                               – Rechnerischer Nachweis der Wärmedämmfähigkeit                                              zuständigen Vorstand
                                 gemäss      den    Technischen    Anforderungen
                                 MINERGIE®-Modul-Fenster.

                                                      4
7.3   Ablehnung des Antrages/Rekursmöglichkeit                     9.5    Sonstige Baukontrollen

                                                                                                                                  REGLEMENT FFF – SZFF
      Bei Ablehnung des Antrages durch die Signetkom-                     Die Kosten für Baukontrollen, die auf Grund externer
      mission steht dem Antragsteller die Möglichkeit offen,              Prüfbegehren vorgenommen werden müssen, wer-
      seine Unterlagen den Anforderungen anzupassen                       den bei Mängeln nach Aufwand dem Labelträger in
      oder bei der Signetkommission einen begründeten                     Rechnung gestellt.
      Antrag zur nochmaligen Prüfung stellen.
      Die Kommission hat ihren Bescheid schriftlich einge-         10.    Kontrollen
      schrieben zu begründen.
      Dem Antragsteller steht der Rekurs an den zuständi-          10.1   Beauftragter
      gen Vorstand offen.                                                 Die Trägerverbände beauftragen einen ausgewiese-
      Rekurse sind schriftlich begründet innert 20 Tagen zu               nen Fachmann zur Vornahme der Kontrollen.
      erheben.
      Entscheide der Vorstände können innert 20 Tagen              10.2   Vornahme der Kontrollen
      durch begründete Beschwerde beim Verein MINERGIE®                   Der Labelträger verpflichtet sich, der Signetkommis-
      angefochten werden. Der Verein MINERGIE® ent-                       sion jährlich eine Liste mit den Adressen der aus-
      scheidet nach Anhörung der Vorstände endgültig.                     geführten Bauten (Neu- und Renovationsbauten) zu-
                                                                          zustellen. Die Kommission bestimmt das Objekt, an
8.    Verleihung und Benützung des Labels                                 dem die Stichprobe ausgeführt wird oder auf Grund
                                                                          von Hinweisen aus der Konkurrenz.
8.1   Verleihung
      Die Verleihung des MINERGIE®-Moduls Fenster erfolgt          10.3   Sonstige Baukontrollen
      im Namen beider Trägerverbände FFF und SZFF.                        Sonstige Baukontrollen können auch auf Antrag von:
                                                                          – Verein MINERGIE®
8.2   Benützung des Labels                                                – Bauherren
      Das Label gilt ausschliesslich für das geprüfte und von             – Architekten
      der Signetkommission zugelassene Rahmen- bzw.                       – sonstigen Organisationen oder Personen mit be-
      Profilsystem. Das Label ist nicht von einem System auf                gründetem Interesse angeordnet werden.
      ein anderes übertragbar. Der Antragsteller darf das
      Label nur in Zusammenhang mit dem zugelassenen               10.4   Berichterstattung
      Rahmen- bzw. Profilsystem verwenden.                                Der mit den Kontrollen beauftragte Fachmann ist ver-
                                                                          pflichtet, über die durchgeführten Kontrollen einen
9.    Kosten                                                              schriftlichen Bericht an die Signetkommission abzu-
                                                                          liefern. Die Signetkommission behandelt den Bericht
9.1   Vorarbeiten                                                         und nimmt dazu – sofern notwendig – Stellung.
      Die Kosten für die Vorarbeiten gemäss Artikel 6 ge-          11.    Gültigkeitsdauer
      hen zu Lasten des Antragstellers.
                                                                   11.1   Allgemeines und Reglement
9.2   Vorprüfungen                                                        1. Die unter Art. 11 ff aufgeführten Anforderungen
      Die Kosten für die Vorprüfung von Systemen (Werk-                      zum MINERGIE® Modul Fenster 03 haben eine Gül-
      zeuge, Holz-Metallfenster, Metallfenster und Kunst-                    tigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2006.
      stoff-Fenster) gehen zu Lasten des Antragstellers. Die                 Änderungen von relevanten Normen und tech-
      Kosten sind im separaten Tarifblatt in der Beilage 1                   nischen Anforderungen müssen bis zum 31.
      ersichtlich. Sie werden jeweils von den Trägerverbän-                  Dezember 2005 in einem neuen Reglement
      den festgelegt.                                                        verabschiedet sein, und treten zum 1. Januar 2007
                                                                             in Kraft.
9.3   Prüfung des Antrages                                                   Tritt keine Änderung in Kraft verlängert sich die
      Die Kosten für die Prüfung und Antragstellung an die                   Gültigkeit um ein Jahr.
      Trägerverbände sind im separaten Tarifblatt in der Bei-             2. Nachfolgende Änderungen im Reglement müssen
      lage 1 ersichtlich. Davon werden 20% an den Verein                     bis zum 31. Dezember des Jahres in einem verab-
      MINERGIE® abgeliefert. Der Rest wird zur Deckung der                   schiedeten Reglement vorliegen und treten nach
      Kosten der Verwaltung und Organisation sowie der                       12monatiger Übergangsfrist zum 1. Januar in Kraft.
      Signetkommission verwendet.                                            Gibt es keine Änderung verlängert sich die Gültig-
                                                                             keit um ein Jahr.
9.4   Lizenzgebühr
      Der Aufwand für die Stichprobenkontrollen wird über          11.2   Technische Anforderungen
      einen jährlich von der Signetkommission beim Label-                 Mit der Inkraftsetzung dieses Reglements werden fol-
      träger zu erhebenden Beitrag abgedeckt. Die Kosten                  gende Anforderungen an ein MINERGIE®-taugliches
      sind im separaten Tarifblatt in der Beilage 1 ersichtlich.          Fenster gestellt:
                                                                          Uw-Wert ≤ 1.0 W/m2K für ein 2-flügeliges Fenster
                                                                          (Bruttoabmessung B x H: 1,75 m x 1,30 m) bei einer
                                                                          Referenzverglasung mit Ug-Wert = 0.7 W/m2K

                                                                                                             5
11.3    Übergangsfristen                                         Ersetzt Ausgabe vom 31.10.2001
REGLEMENT FFF – SZFF
                               Die nach altem Reglement erteilten MINERGIE®-
                               Modul-Label haben Gültigkeit bis zum 30. Juni 2003.
                               Um die Erhaltung bzw. Weiterführung des Labels zu
                               gewährleisten, sind während einer Übergangsfrist bis
                               zum 31. Dezember 2003 diese neu zu beantragen.

                       12.     Verletzung geltender Anforderungen und
                               Streitigkeiten

                       12.1    Verletzung geltender Anforderungen
                               Beanstandungen sind an die Geschäftsstelle (Ziff. 4.2)
                               zu melden und werden von dieser an den zuständi-
                               gen Vorstand weitergeleitet.
                               Werden die geltenden Anforderungen gemäss Re-
                               glement vom Labelträger verletzt, wird der Bericht
                               dem Labelträger zur Stellungnahme unterbreitet. Auf
                               Grund von dessen Stellungnahme kann der zustän-
                               dige Vorstand (Ziff. 7.2)
                               – eine Strafzahlung bis zu Fr. 10 000.– erheben;
                               – Schadenersatz verlangen;
                               – das Label entziehen und den Unternehmer bis zu
                                 3 Jahre von einem Neuantrag ausschliessen;
                               – den Entzug des Labels publik machen.

                               Entscheide der Vorstände können innert 20 Tagen
                               durch begründete Beschwerde beim Verein
                               MINERGIE® angefochten werden. Der Verein
                               MINERGIE® entscheidet nach Anhörung der Vorstän-
                               de endgültig im Sinne von Art. 12.1 über die Sank-
                               tionen.

                               Der Verein MINERGIE® wird über das Resultat der
                               Sanktionen ins Bild gesetzt. Er kann diese in geeig-
                               neter Form publizieren.

                       12.2    Streitigkeiten
                               Zuständig ist das Gericht am Sitz der Geschäftsstelle
                               (Ziff. 4.2)

                       13.     Haftpflicht
                               Die Trägerverbände schliessen jegliche Haftpflicht und
                               Gewährleistung für Fenster, die mit dem MINERGIE®-
                               Modul Fenster ausgezeichnet sind, aus.

                       14.     Unterstellung
                               Dieses Reglement untersteht der Vereinbarung, die
                               die Trägerverbände FFF und SZFF mit dem Verein
                               MINERGIE® im Bereich des MINERGIE®-Moduls Fenster
                               eingegangen sind.

                       Unterzeichnet und in Kraft gesetzt :

                       Zurzach/Dietikon, 10.10.2003

                       Die Trägerverbände:

                       Schweizerischer Fachverband            Schweizerische Zentrale
                       Fenster- und Fassadenbranche           Fenster und Fassaden
                       FFF                                    SZFF

                                                       6
15.    Technische Anforderungen für das MINERGIE®-                15.7   Bauanschlüsse

                                                                                                                                    REGLEMENT FFF – SZFF
       Modul Fenster für den Wohnungsbau                                 Die Bauanschlüsse werden im Reglement nicht
                                                                         berücksichtigt.
15.1   Definition MINERGIE®-Fenster                                      Sie sind gemäss dem Stand der Technik sowie den
       Ein MINERGIE®-Fenster ist ein Fenster, welches dem                geltenden Normen auszuführen.
       gehobenen Stand heutiger Technik entspricht, insbe-               Es wird empfohlen, sich über verschiedene Standard-
       sondere bezüglich Wärmedämmfähigkeit, Kondens-                    situationen bei folgenden Institutionen zu informie-
       wasser, Dichtigkeit und Schallschutz sowie ein gutes              ren:
       Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Ein MINERGIE®-                Die Publikationen der Fachverbände FFF und SZFF
       Fenster besteht aus folgenden Komponenten:                        sowie über den Wärmebrückenkatalog aus
       – Glas (Eingereichte Glasstärke mit einer Toleranz von            www.energie-schweiz.ch
          + 8 mm und – 5 mm)
       – Fensterrahmen und Fensterflügel (mit allen not-          15.8   Preis
          wendigen Beschlägeteilen)                                      Mit dem MINERGIE®-Label Fenster wird sichergestellt,
       – Anschluss Fensterrahmen-Baukörper (mit allen not-               dass dem Besteller ein Produkt mit einem guten Preis-
          wendigen Montageteilen)                                        Leistungsverhältnis zur Verfügung steht.
       – Beschattungselemente
       Die nachfolgend definierten Anforderungen gelten für
       all diese Komponenten.                                     15.9   Andere Anforderungen
                                                                         Anforderungen, die nicht direkt den Bereich
15.2   MINERGIE®-spezifische Anforderungen                               MINERGIE® betreffen, aber in gewissen Situationen
       Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf               grosse Bedeutung haben können, sind mitzubeach-
       die neuen EN- und SIA-Normen ab.                                  ten. Ein MINERGIE®-Fenster darf im Vergleich zu einem
       (Siehe mit geltenden normativen Verweise in der                   herkömmlichen Fenster im nachfolgend genannten
       Norm SIA 180 und 380/1)                                           Bereich keine wesentlichen Verschlechterungen auf-
                                                                         weisen. Sofern höhere Anforderungen gemacht wer-
15.3   Wärmedämmfähigkeit des Fensters                                   den, so darf dies die MINERGIE®-spezifischen Anfor-
       gem. Nachweisverfahren im Anhang 1                                derungen nicht tangieren bzw. verschlechtern.
                                                                         Ansonsten muss dargelegt werden, dass unter die-
       Fenster: Uw ≤ 1.0 W/m2K    bei definierter Fenstergrösse
                                                                         sen Umständen der MINERGIE®-Standard nicht mehr
                                  gemäss Nachweisverfahren
                                  Anhang 1.4                             erreicht wird !
       Glas:   Ug = 0.7 W/m2K     zur Berechnung gemäss
                                                                         Im Schallschutz gelten die am Objekt geforderten
                                  Nachweisverfahren Anhang 1.4           Werte, wobei diese den Anforderungen der
                                                                         MINERGIE® nicht widersprechen dürfen.
                                                                         Betreffend Biegesteifigkeit sind die Anforderungen
15.4   Kondenswassergefährdung                                           gemäss SIA 331 «Fenster» und SIA 261 «Einwirkun-
       Glasabstandhalter:        Edelstahl oder besser                   gen auf Tragwerke» zu erfüllen.

                                                                  16.    Lüftung
15.5   Sonnenschutz und Tageslichtnutzung                                Ein wichtiger Hinweis für Architekten, Planer,
       g-Wert (beschattet, bei geschlossenem                             Fensterhersteller und Nutzer von MINERGIE®-Fen-
       Sonnen-/Blendschutz)                            ≤ 0.15            stern.
                                                                         Bei Neubauten, die auf der Basis von MINERGIE®-Stan-
       Glasanteil des eingebauten Fensters                               dard gebaut werden, ist eine kontrollierte Lüftung
       bezüglich der Mauerlichtfläche:                 ≥ 75%             zwingend notwendig.
                                                                         In Altbauten muss bei Renovationen dem Umstand,
15.6   Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit                       dass mit neuen, dichten Fenstern die Gebäudehülle
                                                                         wesentlich dichter wird, durch den Einbau einer aus-
       Schlagregendichtigkeit:                                           reichenden Belüftung der Räume Rechnung getragen
       gem. EN 1027     Prüfnorm                                         werden.
       gem. EN 12208 Klassierungsnorm mindestens                         Damit können sonst unvermeidbare Kondenswas-
                        Klasse 7A                                        serbildungen verhindert werden.
       Luftdurchlässigkeit:                                              Die Besteller sind in jedem Fall auf diese Gefahren auf-
       gem. EN 1026       Prüfnorm                                       merksam zu machen.
       gem. EN 12207 Klassierungsnorm mindestens
                          Klasse 3

       Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfbe-
       richtes (≤ 2 Jahre) erfolgen. Dem Prüfbericht muss ein
       2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein, Mindest-
       grösse Rahmenaussenmass von 1,23 m (Breite) x
       1,30 m (Höhe).

                                                                                                              7
REGLEMENT FFF – SZFF   17.     Nachweisverfahren für das MINERGIE®-Modul-                           앫 Ein Gebäude mit Fenstern, die die Anforderungen
                               Fenster für den Wohnungsbau                                            an das MINERGIE®-Modul-Fenster erfüllen, muss
                                                                                                      nicht zwingend ein Gebäude sein, das den
                       17.1    Erläuterungen und Erklärungen                                          MINERGIE®-Standard für das Gesamtgebäude er-
                                                                                                      füllt !
                       17.1.1 Allgemeines                                                           앫 Ein Gebäude braucht zum Erfüllen des MINERGIE®-
                              Die Nachfrage nach MINERGIE®-Häusern steigt stetig                      Standards für das Gesamtgebäude nicht zwingend
                              an ! Im Vergleich zu «Standardgebäuden» ist der                         mit Fenstern ausgerüstet zu sein, die die Anforde-
                              Energieaufwand für Wärme bei diesen Gebäuden                            rungen an das MINERGIE®-Modul-Fenster erfüllen.
                              stark reduziert.                                                        Gegenteilige Aussagen wären irreführend und
                              Damit ein Gebäude den hohen Anforderungen an                            falsch !
                              den MINERGIE®-Standard genügen kann, sind ver-
                              schiedene Komponenten von grosser Bedeutung. Es               17.2    Wärmedämmfähigkeit des eingebauten
                              sind dies grundsätzlich:                                              Fensters
                              앫 die Architektur
                              앫 die Bautechnik                                              17.2.1 Verfahren: (Beispiel siehe Anhang 1)
                              앫 die Haustechnik
                              Nur ein Zusammenspiel des Ganzen führt zum ge-                1. Schritt: Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fen-
                              wünschten Erfolg.                                                         sterrahmens (Rahmenaussenmass B x H: 1,75 x
                                                                                                        1,30 m) mit Berechnungen nach EN ISO 10077-2
                       17.1.2 Fenster und MINERGIE®                                                     oder mit einer Messung nach prEN 12412-2 an
                              Der Wärmebedarf eines Gebäudes wird erheblich                             einem 2-flügeligen Fenster (Bruttoabmessung B x H:
                              durch die Fenster beeinflusst. Fenster spielen auch im                    1,23 x 1,48 m) und Umrechnung auf Vorgabe-
                              Gesamtkonzept eines MINERGIE®-Hauses eine be-                             grösse.
                              deutende Rolle. Es ist daher von grosser Bedeutung,
                              dass ein Planer oder Bauherr sich in Kürze über die           2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenz-
                              Leistungen eines Fensters informieren kann. Das                           glas mit Ug = 0.7 W/m2K, Defaultwert aus EN ISO
                              MINERGIE®-Modul-Fenster für den Wohnungsbau                               10077-1: Entwurf 2003 (ψg = 0.06 W/mK für
                              bietet diese Hilfe. Fenstersysteme, die die hohen                         thermisch verbesserten Glasabstandhalter) oder
                              Anforderungen an das MINERGIE®-Modul-Fenster                              Berechnung nach EN ISO 10077-2
                              erfüllen und über ein entsprechendes Zertifikat ver-
                              fügen, weisen ausgezeichnete Wärmedämmwerte                   3. Schritt: Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und
                              und eine gute Luftdichtigkeit auf. Fenster haben ins-                     Af,licht des eingebauten Fensters unter Berücksichti-
                              besondere auch die Aufgabe, Licht in ein Gebäude                          gung der definierten Referenz-Fenstergrösse (B x H:
                              zu bringen. Es ist daher wichtig, dass Fenster zu einem                   1,55 m x 1,15 m) und den Einbau- Standarddetails
                              möglichst grossen Teil aus Glas bestehen. Auch die-                       (vermasste Zeichnungen im Massstab 1:1 ange-
                              ser Anforderung wird ein MINERGIE®-Fenster gerecht.                       ben).
                              Dämmwert und Luftdichtigkeit beeinflussen stark den
                              Komfort in Fensternähe. Trotz der hohen Qualität sind         4. Schritt: Berechnung des Fenster Uw-Wertes nach EN-ISO
                              die Mehrkosten des MINERGIE®-Fensters zur Ge-                             10077-1 oder Messung des Fenster Uw-Wertes
                              währleistung der Konkurrenzfähigkeit limitiert.                           nach EN-ISO 12567-1 an einem 2-flügeligen Fen-
                                                                                                        ster. Die Messresultate des Fensters mit den Brutto-
                                                                                                        abmessungen B x H:1,75 m x 1,30 m müssen auf
                       17.1.3 Nachweisverfahren                                                         die unter Schritt 3 ermittelten Flächenanteile Glas
                              Nachfolgend ist das Nachweisverfahren im Detail                           und Rahmen umgerechnet werden (Nettoabmes-
                              beschrieben. Der Nachweis, dass ein Fenstersystem                         sungen im eingebauten Zustand).
                              die Anforderungen an das MINERGIE®-Modul-                                 Maueröffnung B x H:1,55 m x 1,15 m.
                              Fenster erfüllt, muss im Normalfall durch Fachper-
                              sonen (z. B. Bauphysiker) gemacht werden, die über            5. Schritt: Zusammenstellen der Rechen- bzw. Messresultate
                              die notwendige Infrastruktur (z. B. PC-Programme)                         mit ihren Resultaten in einem Datenblatt (Muster
                              verfügen.                                                                 siehe Anhang 1.4) Die Zwischenresultate sind auf
                                                                                                        3 Dezimalstellen anzugeben, das Endresultat wird
                       17.1.4 Bedeutung und Aussage des Zertifikates                                    auf 1 wertanzeigende Stelle nach den Rundungs-
                              In erster Linie ist das Zertifikat ein Qualitätslabel, wel-               regeln gerundet.
                              ches aussagt, dass die technischen Anforderungen an
                              das MINERGIE®-Fenster erfüllt sind. Die Verwendung
                              von MINERGIE®-Fenstern erleichtert das Erreichen des
                              MINERGIE®-Standards, insbesondere bei meist in Teil-
                              schritten ausgeführten Umbauten. Sehr wichtig sind
                              folgende Feststellungen:

                                                         8
Anhang 1.1

                                                                        REGLEMENT FFF – SZFF
1. Schritt: Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fensterrahmens

U-Wert Fensterrahmen Uf
Mittlerer Rahmen-U-Wert,
gemittelt über die Brutto-
abmessung des zweiflügligen
Referenzfensters von
1,75 m x 1,3 m.

Grundlagen
U-Wert von einzelnen
Rahmenpartien
gestützt auf Berechnung
(EN ISO 10077-2)
oder Messung am Referenz-
fenster (z. B. EMPA)

Legende    Ufu   im Anhang 2.1
           Ufo   im Anhang 2.2
           Ufs   im Anhang 2.2
           Ufm   im Anhang 2.3
           Af    Afu + Afo + Afs + Afm

                                                                    9
Anhang 1.2
REGLEMENT FFF – SZFF
                       2. Schritt: Bestimmung des ψg-Wertes
                                Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenzglas mit Ug = 0.7 W/m2K),
                                Chromstahlabstandhalter, fix für Berechnung ψ g = 0.06 W/mK

                       3. Schritt: Berechnung des Glasanteils
                                   Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und Af,licht des eingebauten Fensters unter
                                   Berücksichtigung der definierten Referenz-Fenstergrösse (B x H: 1,55 m x 1,15 m) und den Einbau-Standarddetails
                                   (vermasste Zeichnungen im Massstab 1:1 angeben).

                                            Z
                                                                                                                     Anschluss oben

                                                                                        v
                                                         XX
                       X                                                                X

                                                                                            1,15 m               Z

                                                                                                                                      Glas
                                                                                                        1,15 m
                                                Y                    u
                                                        1,55 m
                                                                                                                 Y

                                        Fläche Mauerlicht Aw = 1,55 x 1,15 = 1,783 m2

                                        Fläche Glas Ag
                           ⇒            Glasanteil =      100 x Ag       ( ≥ 75%)
                                                            Aw

                           Af,licht =   nach Einbau, von aussen sichtbare Rahmen                                      Anschluss unten
                                        und Flügelfläche
                                        (y + z) · u + (2x + xx) · v
                           Ag      =    Aw – Af,licht

                           Anschluss seitlich                                                                        Mittelpartie
                                                                          1,55 m
                                                         X                                                               XX

                                                                 Glas                            Glas

                                                          10
Anhang 1.3

                                                                                                                     REGLEMENT FFF – SZFF
4. Schritt: Berechnung des Fenster Uw-Wertes
            Berechnung des Fenster Uw-Wertes nach EN-ISO 10077-1 oder Messung des Fenster Uw-Wertes nach
            EN-ISO 12567-1 an einem 2-flügeligen Fenster. Die Messresultate des Fensters mit den Bruttoabmessungen
            B x H: 1,75 m x 1.30 m müssen auf die unter Schritt 3 ermittelten Flächenanteile Glas und Rahmen
            umgerechnet werden (Nettoabmessungen im eingebauten Zustand).
            Maueröffnung B x H: 1,55 m x 1,15 m.

Legende: Aw -Wert          1.55 m x 1.15 m = 1.783m2
         Uf -Wert          gem. Anhang 1.1
         Ug-Wert           0.7 W/m2K
         ψg-Wert           0.06 W/mK
         Af,licht -Wert    gem. Anhang 1.2, Schritt 3
         Ag-Wert           gem. Anhang 1.2, Schritt 3

                                                                                                    11
Anhang 1.4
REGLEMENT FFF – SZFF
                       5. Schritt   Zusammenstellung der Resultate.
                                    Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben,
                                    das Endresultat auf 1 wertanzeigende Stelle nach Rundungsregeln zu runden.

                                                       12
Anhang 2.1

                                                             REGLEMENT FFF – SZFF
Detailangaben Wärmedurchgang U f   Ufu = Detail Unten

                                                        13
Anhang 2.2
REGLEMENT FFF – SZFF
                       Detailangaben Wärmedurchgang Uf   Ufs = Detail Seitenpartie
                                                         Ufo = Detail Oben

                                               14
Anhang 2.3

                                                                   REGLEMENT FFF – SZFF
Detailangaben Wärmedurchgang Uf   Ufm = Detail Mittelpartie

                                                              15
Beilage 1

                                                                                                      BEILAGE 1 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels
für Fenster im Wohnungsbau

                                                       Tarifblatt
                                    Gültig ab 01. 09. 2004 (Preise exkl. Mwst.)

         Reglem.      Bezeichnung                                    pro            Preise
         Art. Nr.

         9.2         Für Systeme als Vorprüfung                      System         Fr. 1500.—
                     (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.2)

         9.3         Fensterbaubetriebe                              System         Fr. 2500.–
                     (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1

         9.3.1       Fensterbaubetriebe mit vorgeprüftem             System         Fr. 2000.–
                     System (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1)

         9.3         Fenster-Montageunternehmen                      System         Fr. 1000.–
                     (Antragsteller gem. Ziff. 5.1.1)

         9.4          Lizenzgebühr für MINERGIE®-Label               Firma und      Fr.   450.–
                                                                     Kalenderjahr

         9.5         Sonstige Baukontrollen                          System         Nach Aufwand

                                                                                                  I
Beilage 2

                                                                                                                                  BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

Der Uw-Wert für ein Dachflächenfenster (Rahmenaussenmass B x H: 1,14 m x 1,18 m) wird in folgenden Schritten ermittelt:

1. Schritt        Berechnung der Rahmen Uf-Werte nach EN ISO 10077-2 für die obere, seitliche und untere Rahmenpartie
                  unter Berücksichtigung der Einbausituation gemäss EN ISO 12567-2 (Heizkasten-Prüfverfahren)

2. Schritt        Bestimmung der ψ-Werte für eine 3-fach Verglasung mit Ug ≥ 0,7 W/(m2K) in Kombination mit den 3 Rah-
                  menpartien gemäss ISO 10077-2

3. Schritt        Bestimmung des Fenster Uw-Wertes nach ISO 10077-1

                           Uf Af   +   Ug Ag + ψgo Igo + ψgs Igs + ψgu Igu
                  Uw   =
                                                Aw

                           Ufo Afo     +   Ufs Afs + Ufu Afu
                  Uf   =
                                            Aw

Alternative       Messung des Fensters im Heizkasten gemäss EN ISO 12567-2

Anmerkung:        Der U-Wert der Verglasung verschlechtert sich bei einer geneigten oder horizontalen Einbauposition.
                  Die Deklaration des Uw-Wertes erfolgt bei einer vertikalen Einbausituation, Designwerte sind anzupassen.

Rechenbeispiel
Dachflächenfenster mit den Aussenabmessung: Breite 1,14 m, Höhe 1,18 m
Glasfläche Ag = 0,962 m x 0,932 m = 0,897 m2

                           Horizontalschnitt                                                 Vertikalschnitt
                                                                30
                                                                     147
             32

                                                                                                      962            89
                                                                                     27               1086
                                                                     932

                                                                                                      1140
                                                                     100.5
                                                                30

                                                                                   Alle Masse in mm

                                                                                                                             II
Beilage 2

                                                                                                          BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

          Rahmenpartie oben
         73

                                                                                     48
                                                               147

          Rahmenpartie seitlich

                                                                                          73

                                    89

          Rahmenpartie unten
                                                                                               73
                        48

                                         101

                                                                                                    III
Beilage 2

                                                                                                     BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

      Berechnung der Rahmenpartie oben mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K)

      L ψ2D = 0,33/20 = 0,3665 W/mK

      Berechnung der Rahmenpartie oben mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K)

      L fo2D = 5,74/20 = 0,287 W/mK
              (L fo2D – Up · bp)   (0,287 – 0,445 · 0,19)
      Ufo =                      =                        = 0,0273 W/(m2K)
                   bfo                      (0,147)
      ψgo = L ψ2D – Ufo · bfo – Ug · bgo = 0,3665 – 1,377 · 0,147 – 0,72 · 0,19 = 0,0273 W/mK

                                                                                                IV
Beilage 2

                                                                                                         BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

      Berechnung der Rahmenpartie seitlich mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K)

                   Aussenluft 0°/0.04

                                                                                Innenluft 20°/0.13

      L ψ2D = 5,97/20 = 0,2985 W/mK

      Berechnung der Rahmenpartie seitlich mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K)

                   Aussenluft 0°/0.04

                                                                                Innenluft 20°/0.13

      L f 2D = 4,35/20 = 0,2175 W/mK
              (L f 2D – Up · bp)     (0,2175 – 0,445 · 0,19)
      Ufs =                      =                           = 1,494 W/(m2K)
                     bfs                   (0,089)
      ψgs = L ψ2D – Ufs · bfs – Ug · bgs = 0,2985 – 1,494 · 0,089 – 0,72 · 0,19 = 0,0287 W/mK

                                                                                                     V
Beilage 2

                                                                                                         BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

      Berechnung der Rahmenpartie unten mit 3-fach Glas d = 73 mm (Ug = 0,72 W/m2K)

                  Aussenluft 0°/0.04

                                                                               Innenluft 20°/0.13

      L ψ2D = 6,33/20 = 0,3165 W/mK

      Berechnung der Rahmenpartie unten mit Isolierplatte d = 73 mm (Up = 0,445 W/m2K)

                  Aussenluft 0°/0.04

                                                                               Innenluft 20°/0.13

      L f 2D = 4,71/20 = 0,2355 W/mK
              (L f 2D – Up · bp)   (0,2355 – 0,445 · 0,19)
      Ufu =                      =                         = 1,495 W/(m2K)
                    bfu                  (0,101)
      ψgu = L ψ2D – Ufu · bfu – Ug · bgu = 0,3165 – 1,494 · 0,101 – 0,72 · 0,19 = 0,0287 W/mK

                                                                                                    VI
Beilage 2

                                                                                                                              BEILAGE 2 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
Wärmedämmnachweisverfahren für Dachflächenfenster
(in Ergänzung zu Kap. 17.2 des Reglements MINERGIE®-Modul Fenster vom August 2003)

Randbedingungen:

                 ****ADIABAT****
                 Insideair 20°/0,13; Q(gesamt) : 5.204W/m; R = Q(gesamt) : 5.204 W/m
                 Outside air 0°/0,04; Q(gesamt) : –6.713 W/m; R = Q(gesamt) : –6.713 W/m

Materialdaten:

                 EPDM-Gummi               L = 0.200
                 Luft 10077-2                 0.000
                 WE-ækv                   L = 0.600
                 Hulrumsafgrænser         L = 0.170
                 Silikon                  L = 0.350
                 Float                    L = 1.000
                 Float e=0.04             L = 1.000
                 Float e=0.17             L = 1.000
                 Klapskum (0,09)          L = 0.090
                 PUR 035                  L = 0.035
                 PS 035                   L = 0.035
                 Luft forsatsramme        L = 0.110
                 Argon GGL62              L = 0.020
                 Neopren                  L = 0.230
                 Pinewood 0.13            L = 0.130
                 Alu 160                  L = 160.000
                 Reduceret str. 0,2       Q(gesamt) : 0.000 W/m; R = Q(gesamt) : 0.000 W/m

Resultate:

 Abmessungen                                                         Breite b in m          Länge l im m       Fläche in m2
 Rahmenpartie oben                                                      0,147                  1,140                0,168
 Rahmenpartie seitlich rechts und links                                 0,089                  0,932                0,166
 Rahmenpartie unten                                                     0,101                  1,140                0,115
 Glaspartie                                                             0,962                  0,932                0,897
 Gesamtfenster                                                          1,140                 1,180                 1,345

 U-Rahmen-Berechnungen                                                  Fläche in m2                   Uf in W/(m2K)
 Rahmenpartie oben                                                         0,168                           1,377
 Rahmenpartie seitlich                                                     0,166                           1,494
 Rahmenpartie unten                                                        0,115                           1,495
 Rahmen total                                                              0,449                           1,450

 Verglasung                                                                0,897                            0,72

  ψg-Berechnungen mit Ug = 0,72 W/(m2K)                                 Länge in m                     ψg in W/(mK)
 Rahmenpartie oben                                                         0,962                           0,0273
 Rahmenpartie seitlich                                                     1,864                           0,0287
 Rahmenpartie unten                                                        0,962                           0,0287
 Glasrand total                                                            3,788                         0,0283

 U-Fenster-Berechnungen                                                 Fläche in m2                   Uw in W/(m2K)
                                                                           1,345                            1,0
                                                                                                           (1,04)

                                                                                                              VII
Beilage 3

                                                                                                                              BEILAGE 3 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels

Vorlage zur Berechnung des Uw-Wertes

Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben,
das Endresultat auf 1 wertanzeigende Stelle nach Rundungsregeln zu runden.

1. Bestimmung des mittleren U f -Wertes des Fensterrahmens
   bei einem Rahmenaussenmass B x H: 1,75 x 1,30 m

                                                                           Rahmenfläche           Wärmedurchg.
                                                   Rahmen seitlich               Afs          x        Ufs
                                                                                              x
                                                   Rahmen oben                  Afo           x        Ufo
                                                                                              x
                                                   Rahmen unten                 Afu           x        Ufu
                                                                                              x
                                                   Rahmen mitte                 Afm           x        Ufm
                                                                                              x

                                                                                                     Summe
                                                   Summe Af                                   ➞    : Summe Af
                                                   mittleren Uf -Wert des Fensterrahmens (W/m2K)

2. Berechnung des Uw-Wertes beim eingebauten Fenster

                                                   Glas                      Glasfläche            U-Wert Glas
                                                                                 Ag           x        Ug
                                                                                              x
                                                   Randverbund            Perimeter Randv.         ψg-Wertes
                                                                                 lg           x        ψg
                                                                                              x
                                                   Rahmen                 sichtb. Rahmenfl.       mittl. Uf Wert
                                                                               Af,licht       x        Uf
                                                                                              x
                                                                                                     Summe
                                                                           Maueröffnung                : Aw
                                                                         U-Wert Fenster Uw          (W/m2K)
                                                                         Deklarierter Uw-Wert       (W/m2K)

3. Berechnung des Glasanteils                      Glasfläche        :     Maueröffnung       x       100
                                                   Ag                :          Aw            x       100
                                                                                              x       100                 %

4. Anforderungen:        Glasanteil ≥ 75%
                         Neubau und Renovation Uw-Wert ≤ 1,0 W/m2K

                                                                                                                   VIII
Beilage 4

                                                                                                                BEILAGE 4 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels für Fenster im Wohnungsbau

Checkliste Antrag MINERGIE®-Label Fenster

5.1       Antragsteller
          Systembezeichn.

          Anforderungen             Uw-Wert ≤1,0 W/m2K
                                    Glasanteil ≥ 75%

6         Einzureichende Unterlagen
6.1       Qualitätssicherung
                                    FFF Qualitätssignet
                                    ISO 9000 ff
                                    Andere

6.2       Technische Nachweise
          Konstruktionsdetails
          Die Beschriftung der Detailpläne muss folgendes enthalten:
          – Schnittbezeichnung
          – Firmeneintrag des Herstellers (Verarbeiter)
          – Systembezeichnung des Profils
                                    1 x Einbauzeichnung seitlich                     Mst. 1:1
                                    1 x Einbauzeichnung oben                         Mst. 1:1
                                    1 x Einbauzeichnung unten                        Mst. 1:1
                                    1 x Detailschnitt Mittelpartie                   Mst. 1:1
          Detailangaben Wärmedurchgang Uf
          Berechnungen nach EN ISO 10077-2 oder mit einer Messung nach prEN 12412-2
Anh.2.1                             Rahmendetail Unten                               Ufu
Anh.2.2                             Rahmendetail Seitenpartie                        Ufs
Anh.2.2                             Rahmendetail Oben                                Ufo
Anh.2.3                             Rahmendetail Mittelpartie                        Ufm

17.2      Wärmedämmfähigkeit des eingebauten Fensters
          Die Berechnungsgrundlagen müssen die Firmenbezeichnung des Fensterherstellers (Verarbeiter)
          und Systembezeichnung des Profils enthalten.
Anh.1.1        1. Schritt           Bestimmung des mittleren Uf-Wertes des Fensterrahmens
Anh.1.2        2. Schritt           Bestimmung des ψg-Wertes für das 3-IV Referenzglas
Anh.1.2        3. Schritt           Berechnung der Glas- und Rahmenfläche Ag und Af,licht
Anh.1.3        4. Schritt           Berechnung des Fenster Uw-Wertes
Anh.1.4        5. Schritt           Zusammenstellung der Resultate

15.6      Prüfzeugnis
          Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes (≤ 2 Jahre) erfolgen.
          Dem Prüfbericht muss ein 2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein, Mindestgrösse Rahmenaussenmass
          von 1,23 m (Breite) x 1,30 m (Höhe)
          Schlagregendichtheit      Prüfung nach EN 1027
                                    Klassierungsnorm EN 12208 mind. Klasse 7A
          Luftdurchlässigkeit       Prüfung nach EN 1026
                                    Klassierungsnorm EN 12207 mind. Klasse 3

                                                                                                   IX
Beilage 5

                                                                                                                           BEILAGE 5 ZUM REGLEMENT FFF – SZFF
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Labels für Fenster im Wohnungsbau

Infoblatt zum rechnerischen U f -Wert Nachweis

Der Bericht eines rechnerischen Nachweises der U-Werte von Fensterrahmenprofilen muss alle Informationen beinhalten, die
für eine Wiederholungsberechnung durch eine Fachperson notwendig sind. Der Nachweis muss die europäischen Normen
EN ISO 10211-1, 10077-1, 10077-2 und 12524 erfüllen, evt. Abweichungen sind zu deklarieren und zu begründen.

 Allgemeines                       •   Identifizierung des Autors des Prüfberichtes (Firma, Berichtverfasser)
                                   •   Angaben zum verwendeten Rechenprogramm (Name, Version)
                                   •   Angaben zu den verwendeten Normen und eventuelle Abweichungen
                                   •   Ort, Datum und Visum des Verfassers und des Bereichsleiters

 Geometrie                         • Zeichnung und Vermassung des Gesamtfensters, Angaben der Flächen der
                                     verschiedenen Rahmenprofile und des Glases
                                   • Massstäbliche (1:1), vermasste Zeichnung der verschiedenen Rahmenprofile mit
                                     allen Details (inkl. Isolierglasstärke)
                                   • Bezeichnung aller verwendeter Materialien

 Wärmetechnische Angaben           • Wärmeleitfähigkeit aller verwendeter Werkstoffe (Normwerte aus 12524 und
                                     10077-2 oder Messwerte einer akkreditierten Stelle)
                                   • Emissionsgrad der Oberflächen
                                   • Aequivalente Wärmeleitfähigkeit der Lufthohlräume
                                   • Randbedingungen (raum- und aussenseitige Wärmeübergangskoeffizienten,
                                     Angabe der Lage des adiabatischen Abschlusses)

 Ergebnisse                        •   Wärmeströme bzw. Wärmestromdichten durch das Rahmenprofil
                                   •   Bilanz der Wämeströme bzw. Wärmestromdichten (inkl. Fehlerangabe)
                                   •   U-Werte der einzelnen Rahmenprofile (auf 3 Dezimalstellen)
                                   •   Mittlerer U-Wert des Fensterrahmens (auf 3 Dezimalstellen)
                                   •   U-Wert des Fensters (zwei wertanzeigende Ziffern)

                                                                                                         X
BEILAGE 6 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 6
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Antragstellung zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für
Montageunternehmen
Schreinereien, Holz- und Metallbaubetriebe etc. können ein MINERGIE®-Zertifikat für
Fenster beantragen. Die Fensterprodukte müssen von Fensterbaubetrieben stammen,
welche die technischen Anforderungen erfüllen und gemäss Reglement geprüft und
zertifiziert sind. Die Montage hat den technischen Anforderungen zu entsprechen.

Qualitätssicherung
Fensterhersteller können ihre Zertifikate in Lizenz auf andere Unternehmen (Lizenznehmer /
Montageunternehmen) übertragen. In diesem Fall ist der Hersteller (Lizenzgeber) für die
Qualitätssicherung des Lizenznehmers verantwortlich. Der Nachweis erfolgt mit der
Bestätigung der Qualitätssicherung durch den Lizenzgeber (Beilage 6.1)

Einzureichende Unterlagen an die Signetkommission
Der Lizenznehmer benötigt eine Bestätigung seiner Qualitätssicherung durch den
Lizenzgeber gemäss Beilage 6.1 dieses Reglements.
Verantwortung
Mit der Bestätigung verpflichtet sich der Hersteller, den Lizenznehmer in folgenden Punkten
geschult zu haben und die geforderten Dokumente abgegeben zu haben:
- fachgerechter Einbau der MINERGIE®- Modul Fenster mit Hilfe einer vom Hersteller
  verfassten Montageanleitung
- Instruktionen in den technischen und konstruktiven Details in allen Stufen der Konstruktion
  und Herstellung inkl. Montage
- Der Lizenzgeber definiert alle weiteren erforderlichen Dokumente, zum Beispiel:
      - Anweisungen hinsichtlich des Anwendungszwecks
      - Lagerung und Handhabung der Fenster
      - Wartung und Reinigung der Fenster
      - Anweisungen zum Ersatz von Bauteilen
      - etc.

Ausgabe 2009
BEILAGE 6.1 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 6.1
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Qualitätssicherung Lizenznehmer

Bestätigung zur Qualitätssicherung für Montage von MINERGIE® -Modul-Fenstern.

Der Fensterhersteller bestätigt gegenüber der Zertifizierungskommission, dass die
Firma____________________________________ als ihr Lizenznehmer

- Kenntnis für den fachgerechten Einbau ihrer MINERGIE®- Modul Fenster hat und diese mit
  Hilfe der mitgelieferten Montageanleitung am Bau fachgerecht einbauen kann.

- Vom Fensterhersteller in allen Stufen der Konstruktion und Herstellung inkl. Montage über
  die technischen und konstruktiven Details zu instruieren.

- Folgende weiteren erforderlichen Dokumente schriftlich an den Lizenznehmer abzugeben:
      † Anweisungen hinsichtlich des Anwendungszwecks
      † Lagerung und Handhabung der Fenster
      † Wartung und Reinigung der Fenster
      † Anweisungen zum Ersatz von Bauteilen
       †___________________________________________________________________
       † ___________________________________________________________________
       † ___________________________________________________________________

                               Fensterhersteller                 Lizenznehmer
Firma:                   _________________________         _________________________
verantwortliche Person: _________________________          _________________________
Zertifikats-Nr.:         _________________________         _________________________
Fenstersystem:           _________________________         _________________________
Strasse:                 _________________________         _________________________
PLZ/Ort:                 _________________________         _________________________
Telefon:                 _________________________         _________________________
Fax:                     _________________________         _________________________
E-Mail                   _________________________         _________________________

Der Fensterhersteller bestätigt, den bezeichneten Lizenznehmer über die Montage seines
Qualitätsprodukts instruiert zu haben.

                         Ort, Datum                        Unterschrift Fensterhersteller

verantwortliche Person: _________________________          _________________________

Ausgabe 2009
BEILAGE 7 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 7
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Antragsformular

Antrag für:            † MINERGIE®- Zertifikat Fenster
                       † MINERGIE®- Zertifikat Hebeschiebetüren und Schiebetüren
                       † MINERGIE-P®- Zertifikat Fenster
                       † ____________________________________________________

Antragsteller

Firma                  .........................................................................................

Kontaktperson          .........................................................................................

Strasse                .........................................................................................

PLZ + Ort              .........................................................................................

Telefon                .........................................................................................

FAX                    .........................................................................................

E-Mail                 .........................................................................................

Beilagen               gemäss Checkliste Beilage 4 zum Reglement

Wir bestätigen, das Reglement MINERGIE®- Modul Fenster zu kennen und alle darin
festgehaltenen Geschäftsbedingungen einzuhalten.

Firmenstempel:   __________________________________________________________

Ort, Datum:      __________________________________________________________

Unterschrift:    __________________________________________________________

Ausgabe 2009
BEILAGE 8 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 8
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Technische Anforderungen und Nachweisverfahren Hebeschiebetüren und
Schiebetüren
Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf die aktuellen SIA- und EN- Normen ab.

1. Wärmedurchgangskoeffizient der Hebeschiebetüren und Schiebetüren gemäss
   Nachweisverfahren in der Beilage 8.1

    Fenster: Uw ≤ 1.0 W/m2K     bei definierter Fenstergrösse gem.
                                Nachweisverfahren Beilage 8.1
    Glas:      Ug = 0.7 W/m2K   zur Berechnung gem. Nachweisverfahren Beilage 8.1

   Den Uf-Berechnungen sind Isothermen mit folgenden Randbedingungen beizulegen:
   1 x mit Temperatur innen 20°, Temperatur aussen 0°
   1 x mit Temperatur innen 20°, Temperatur aussen -10°
   Anhand der Eingabe der beiden Isothermen wird die Einhaltung der Anforderungen an
   die Oberflächentemperatur nach SIA180 überprüft.

2. Kondenswassergefährdung

    Glasabstandhalter:          Edelstahl ohne Nachweis mit den Default-Werten
                                gem. EN ISO 10077-1:
                                0.06 W/mK für Konstruktionen in Holz, Holzmetall und
                                           Kunststoff
                                0.08 W/mK für thermisch getrennte Konstruktionen in
                                           Metall
                                oder besser mit Nachweis gem. EN ISO 10077-2

   Bei der nächsten Überarbeitung des Reglements werden Anforderungen an den fRsi
   definiert.

3. Tageslichtnutzung

    Glasanteil der Hebeschiebetüre oder Schiebetüre   ≥ 75 %
    bezogen auf das Rahmenaussenmass

4. Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit

    Schlagregendichtigkeit:     gem. EN 1027 Prüfnorm
                                gem. EN 12208 Klassierungsnorm
                                mindestens Klasse 8A
    Luftdurchlässigkeit:        gem. EN 1026 Prüfnorm
                                gem. EN 12207 Klassierungsnorm
                                mindestens Klasse 4

   Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes erfolgen. Dem Prüfbericht
   muss eine 2-flüglige Hebeschiebetüre oder Schiebetüre Schema A mit symmetrischer
   Einteilung (identische Glaslichtbreite) zu Grunde gelegt sein.
   Mindestgrösse Rahmenaussenmass von 3.00 m (Breite) x 2.30 m (Höhe).

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BEILAGE 8 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 8
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Technische Anforderungen und Nachweisverfahren Hebeschiebetüren und
Schiebetüren

5. Statik

    Widerstandfähigkeit bei Windlast:   gem. EN 12211 Prüfnorm
                                        gem. EN 12210 Klassierungsnorm
                                        mindestens Klasse B3 *

   Der Nachweis muss für die Mittelpartie bei einer Grösse von Rahmenaussenmass
   Breite 4500 mm x Höhe 2300 mm erbracht werden.
   * Der Nachweis kann auch rechnerisch erbracht werden.

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Beilage 8.1
Zum Regelement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®-Zertifikats

Vorlage zur Berechnung des Uw-Wertes von Hebeschiebetüren und Schiebetüren

Die Zwischenresultate sind auf 3 Dezimalstellen anzugeben,
Das Endresultat wird auf 1 Dezimalstelle nach Rundungsregeln gerundet, bei U-Wert < 1,0 auf zwei
Dezimalstellen gerundet.

Ausgabe 2009
Beilage 9

                                                                                            BEILAGE 9 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau

Technische Anforderungen und Nachweisverfahren MINERGIE-P®
Alle Berechnungen und Definitionen stützen sich auf die aktuellen SIA- und EN- Normen ab.

1. Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters gem. Nachweisverfahren im Anhang 1

    Fenster: Uw ≤ 0.80 W/m2K    bei definierter Fenstergrösse gem. Nachweisverfahren
                                Anhang 1.4 (Rundungsregeln gem. SIA 331)
    Glas:      Ug = 0.6 W/m2K   zur Berechnung gem. Nachweisverfahren Anhang 1.4

2. Kondenswassergefährdung

    Glasabstandhalter:          Edelstahl ohne Nachweis mit Default-Werten
                                gem. EN ISO 10077-1:
                                0.06 W/mK für Konstruktionen in Holz, Holzmetall und
                                           Kunststoff
                                0.08 W/mK für thermisch getrennte Konstruktionen in
                                           Metall
                                oder besser mit Nachweis gem. EN ISO 10077-2

   Bei der nächsten Überarbeitung des Reglements werden Anforderungen an den fRsi
   definiert.

3. Tageslichtnutzung

    Glasanteil des eingebauten Fensters       ≥ 75 %
    bezüglich der Mauerlichtfläche:

4. Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit

    Schlagregendichtigkeit:         gem. EN 1027 Prüfnorm
                                    gem. EN 12208 Klassierungsnorm
                                    mindestens Klasse 9A
    Luftdurchlässigkeit:            gem. EN 1026 Prüfnorm
                                    gem. EN 12207 Klassierungsnorm
                                    mindestens Klasse 4

   Der Nachweis muss anhand eines gültigen Prüfberichtes erfolgen. Dem Prüfbericht
   muss ein 2-flügeliges Fenster zu Grunde gelegt sein.
   Mindestgrösse Rahmenaussenmass von 1,23 m (Breite) x 1,30 m (Höhe).

5. Verlust über den Einbau

    Wärmebrückenverlust ΨE ≤ 0.13 W/mK        in Referenzwand gem. Beilage 9.1

Ausgabe 2009
BEILAGE 9.1 ZUM REGLEMENT FFF - SZFF
Beilage 9.1
zum Reglement und Nachweisverfahren zur Vergabe des MINERGIE®- Zertifikats für Fenster
im Wohnungsbau
                                                          ®
Datenblatt für den Nachweis Psi Einbau bei MINERGIE-P - Fenstern

Beschreibung des Anschlussdetails für die Berechnung des Psi Einbauwertes

Wanddetail der Referenzwand gemäss Zeichnung
Aufbau von innen nach aussen:
- Innenputz                     10 mm      λ = 0.7            W/mK
- Innenputz Leibung             10 mm      λ = 0.7            W/mK
- Kalksandsteinmauerwerk       180 mm      λ = 1.0            W/mK
- Aussenwärmedämmung           300 mm      λ = 0.031          W/mK
- Aussenputz                    10 mm      λ = 0.9            W/mK
- Aussenputz Leibung            10 mm      λ = 0.9            W/mK

U-Wert Wand: 0.1 (0.099) W/m2K

Anschlagart:
- In Leibung gestellt, aussen bündig vom Kalksandsteinmauerwerk
- Wärmedämmung über den Blendrahmen gezogen
- Überstand Blendrahmen zur Wärmedämmung 10 mm

Temperaturen:
-Aussentemperatur :     0°
- Innentemperatur :   +20°

Fensterelement:
Rahmen Uf :           seitlicher Rahmen Uf gemäss eingereichtem System

Ausgabe 2009
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