Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? - Deka Institutionell
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Regulatorik Radar Herbst 2017 EMIR: Wo sind Sie betroffen?
Die Umsetzung der EMIR Anforderungen erstreckt sich
noch bis ins Jahr 2020.
2016 2017 2018 2019 2020
heute
Phase I
VM 04.02.2017 Phase II
Bilaterale 01.03.2017
Besicherungs-
pflicht Phase I
IM 04.02.2017 Phase II: Gestaffelte Einführung
01.09.2017 bis 01.09.2020
EUR
GBP Kat. 1 Kat. 4
21.06.2016 Kat. 3 21.12.2018 Kat. 3
JPY Kat. 2
I USD 21.12.2016
21.06.2017 21.06.2019
R Kat. 4
NOK
Clearing- S PLN Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3
09.05.2019
Kat. 3
pflicht SEK 09.02.2017 09.07.2017 09.02.2018 21.06.2019
Kat. 4
Kat. 1 Kat.2 09.05.2019
CDS 09.02.2017 Kat. 3 Kat. 3
09.08.2017
09.02.2018 21.06.2019
EMIR Novellierung Veröffentlichung RTS Q&As Inkrafttreten RTS
(Transaktionsreporting) 21.01..2017 03.04.2017 01.11.2017
EMIR Review Final Report Gesetzentwurf Inkrafttreten
23.11.2016 Q2/2017 vsl. 2019
Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017
PwC 2Die Betroffenheit wird über die Klassifizierung der Ge-
genpartei und verschiedene Schwellenwerte festgestellt.
Finanzielle Gegenparteien (FC) Nichtfinanzielle Gegenparteien* (NFC)
Unterscheidung in Gegenparteien oberhalb der Clearingschwellen (NFC+)
Klassifizierung Wertpapierfirmen
und Gegenparteien unterhalb der Clearingschwellen (NFC-)
der Gegen- Kreditinstitute
Relevante Clearingschwellen:
parteien unter EUR 1 Mrd. Bruttonennwert bei OTC Kredit- und Aktienderivaten
Versicherungsunternehmen
EMIR EUR 3 Mrd. Bruttonennwert bei OTC Zins-, Währungs- und Rohstoff-
Rückversicherungsunternehmen derivaten
Sondervermögen Wird der Schwellenwert in einer Asset-Klasse erreicht, so gilt die Clearing-
pflicht für alle weiteren Transaktionen in OTC-Derivaten.
Einstufung der Gegenparteien
Kategorie 1 umfasst alle (finanziellen) Gegenparteien, die direkt an eine zentrale Gegenpartei (CCP) angebunden sind
(Clearingmitglieder).
Clearingpflicht
Kategorie 2 umfasst alle finanziellen Gegenparteien oberhalb der Phase-In-Schwelle von EUR 8 Mrd. an nicht-geclearten
OTC-Derivate-Bruttovolumen auf Gruppenebene, welche nicht nur Kategorie 1 zählen.
Kategorie 3 umfasst alle finanziellen Gegenparteien unterhalb der Phase-In-Schwelle von EUR 8 Mrd.
Kategorie 4 umfasst alle nichtfinanziellen Gegenparteien, welche nicht zu den Kategorien 1, 2, und 3 gehören.
Phase-In Variation Margin Phase-In Initial Margin
Bilaterale Die jeweiligen Phase-In-Schwellen beziehen sich auf das nicht-geclearte OTC-Derivate-Bruttovolumen auf Gruppenebene.
Besicherungs- Phase 1: 04.02.2017 für EUR >3 Bill.
pflicht Phase 2: 01.09.2017 für EUR >2,25 Bill.
Phase 1: 04.02.2017 für >EUR 3 Bill.
Phase 3: 01.09.2018 für EUR >1,5 Bill.
Phase 2: 01.03.2017 für ≤ EUR 3 Bill.
Phase 4: 01.09.2019 für EUR >0,75 Bill.
Phase 5: 01.09.2020 für EUR >8 Mrd.
*Auch Unternehmen, die nicht Emittenten von Finanzinstrumenten sind oder deren Geschäft keine Erlaubnis der BaFin voraussetzt, sind unter bestimmten Umständen von
der Aufsicht der BaFin hinsichtlich des Geschäfts in OTC-Derivaten erfasst. Die wesentlichen Pflichten umfassen die Clearing- und Besicherungspflicht, weitere Risiko-
minderungstechniken sowie Meldeverpflichtungen.
Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017
PwC 3Unbesichertes OTC-Derivategeschäft wird es nur noch in
Ausnahmefällen geben.
OTC
Derivate
Nicht-zentral
Zentral geclearte
geclearte OTC
OTC Derivate
Derivate
Bestands- Neugeschäft1)
geschäft
Währungsswaps Physisch-
Covered-Bond Alle anderen
und Cross ausgetauschte FX
Derivate3) OTC Derivate1)
Currency Swaps Forwards2)
CCP Clearing
Austausch von
Initial und keine Besicherungspflicht
Austausch von Variation Margin Variation Margin
Variation (Option zur freiwilligen Besicherung)
und Initial Margin
Margin
1)Besicherung von Aktien- und Index-Optionen (EQ-Derivate) muss spätestens ab 01.09.2019 erfolgen.
2)Besicherung mit Variation Margin muss spätestens ab 03.01.2018 erfolgen.
3)Unter bestimmten Voraussetzungen von der Besicherungspflicht befreit.
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PwC 4Die Geschäftsbeziehungen über zentrale Gegenparteien
(CCP) etabliert neue Anforderungen.
Bilaterale Geschäftsbeziehung
Gegenpartei 1 Gegenpartei 2
Geschäftsbeziehung über Clearing
Clearing Broker
Gegenpartei 1 Zentrale Gegenpartei Gegenpartei 2
(CCP)
Gebühren Matching
Margining
Reporting Backloading
Netting
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PwC 5Clearingpflichtige Geschäfte müssen vor der Order beim
Broker identifiziert werden.
Kunde Broker Beide Gegenparteien
müssen prüfen, ob es sich
um ein clearingpflichtiges
Geschäfts- Produkt handelt!
beziehung
Welche Produkte sind betroffen?
IRS Basis, Fixed-to-float, FRA und OIS in EUR, GBP, JPY und
USD
IRS FRA und Fixed-to-float in NOK, PLN und SEK
Equity Keine Clearingpflicht
CDS Index Credit Default Swaps (iTraxx Europe Main und
Itraxx Crossover)
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PwC 6Die Anbindung zum Clearing kann direkt oder indirekt
erfolgen.
Zentrale
Broker
Kunde Gegenpartei (CCP)
Direkte Anbindung Direkte Anbindung
Indirekte Anbindung Indirekte Anbindung
Clearing Broker Clearing Broker
Was ist beim Clearing über Clearing Broker zu beachten?
Aus Sicht des Kunden Aus Sicht des Clearing Broker
Vertrag Abschluss einer Clearing-Rahmenvereinbarung mit dem Direkte Anbindung an den CCP als Clearing Member
Clearing Broker
Konto- Welches Schutzniveau sollte beim CCP für die Positionen Angebot unterschiedlicher Kontomodelle (Individual oder
modell und Sicherheiten gewählt werden? Omnibus Segregated)
Gebühren Welches Margin-Modell verfolgt der Clearing Broker? Welche Besicherung soll angeboten werden?
und Welche Preismodelle bestehen? Welche Preismodelle werden festgelegt?
Margins
Reporting Wie flexibel ist das Reporting des Clearing Brokers? Aufsatz des Client Reportings
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PwC 7Der Kundenauftrag für eine Fonds-Auflage sollte
Vorgaben für das CCP-Clearing beinhalten.
Kunde Zentrale Gegenpartei
Broker
(CCP)
Direkte Anbindung
Beauftragung
Mandat
KVG/
Fonds-Auflage
Asset Manager
Indirekte Anbindung
Produkt-/
Indirekte
Clearing Broker Clearing Broker
Anbindung für
CCP-Geschäft
Was ist bei der Nutzung eines Fondsvehikels zu beachten?
Aus Sicht des Kunden Aus Sicht des CB
Klassifizierung Prüfung unter welche Clearing-Kategorie das jeweilige Einbindung des Fonds in bestehende Margin-Prozesse,
Sondervermögen fällt ggf. Meldeprozesse im Rahmen einer Delegation
Geschäftlich/ Berücksichtigung der Liquidität, Preise, Margin- Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen
CCP-Auswahl Modelle und Transparenz der CCPs (Harmonisierung der CCPs)
Steuerung Kundenvorgabe für den Asset Manager hinsichtlich Design der Anbindung bzgl. Auswahl der Kontenmodelle
Art und Umfang der CCP-Geschäfte, Schutzniveau beim CCP in Abstimmung mit der KVG/Asset Manager
beim CCP (Konten), etc
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PwC 8Die EMIR Novellierung erfordert ein Update des
bestehenden Transaktionsreportings.
Zerlegung komplexer Derivatestrukturen in einzelne Komponenten
Neue Produktklassifizierung
Veränderte Meldelogik von geclearten Handelsgeschäften
Erhöhte Meldeansprüche für Sicherheiten
Verlängerung der Meldefrist für historische Daten
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PwC 9Die Anforderungen der EMIR bleiben in Bewegung.
Anpassung der
Clearing-
Anforderungen für
kleine FCs
CCPs?
Geplante
Genehmigung von
bilateralen Initial-
Margin-Modellen
durch den EMIR Review Einführung eines
Regulator (vsl. 2019) Aussetzungsmecha-
nismuses der CCP-
Clearingpflicht
Anpassung des
Transaktions-
reportings wegen Welche Anforderungen sehen
Problemen beim EU Aufsichtsbehörden vor?
Abgleich des
Unique Trade
Identifiers Wie reagieren CCPs auf die
Veränderungen?
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