Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? - Deka Institutionell
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Regulatorik Radar Herbst 2017 EMIR: Wo sind Sie betroffen?
Die Umsetzung der EMIR Anforderungen erstreckt sich noch bis ins Jahr 2020. 2016 2017 2018 2019 2020 heute Phase I VM 04.02.2017 Phase II Bilaterale 01.03.2017 Besicherungs- pflicht Phase I IM 04.02.2017 Phase II: Gestaffelte Einführung 01.09.2017 bis 01.09.2020 EUR GBP Kat. 1 Kat. 4 21.06.2016 Kat. 3 21.12.2018 Kat. 3 JPY Kat. 2 I USD 21.12.2016 21.06.2017 21.06.2019 R Kat. 4 NOK Clearing- S PLN Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 09.05.2019 Kat. 3 pflicht SEK 09.02.2017 09.07.2017 09.02.2018 21.06.2019 Kat. 4 Kat. 1 Kat.2 09.05.2019 CDS 09.02.2017 Kat. 3 Kat. 3 09.08.2017 09.02.2018 21.06.2019 EMIR Novellierung Veröffentlichung RTS Q&As Inkrafttreten RTS (Transaktionsreporting) 21.01..2017 03.04.2017 01.11.2017 EMIR Review Final Report Gesetzentwurf Inkrafttreten 23.11.2016 Q2/2017 vsl. 2019 Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 2
Die Betroffenheit wird über die Klassifizierung der Ge- genpartei und verschiedene Schwellenwerte festgestellt. Finanzielle Gegenparteien (FC) Nichtfinanzielle Gegenparteien* (NFC) Unterscheidung in Gegenparteien oberhalb der Clearingschwellen (NFC+) Klassifizierung Wertpapierfirmen und Gegenparteien unterhalb der Clearingschwellen (NFC-) der Gegen- Kreditinstitute Relevante Clearingschwellen: parteien unter EUR 1 Mrd. Bruttonennwert bei OTC Kredit- und Aktienderivaten Versicherungsunternehmen EMIR EUR 3 Mrd. Bruttonennwert bei OTC Zins-, Währungs- und Rohstoff- Rückversicherungsunternehmen derivaten Sondervermögen Wird der Schwellenwert in einer Asset-Klasse erreicht, so gilt die Clearing- pflicht für alle weiteren Transaktionen in OTC-Derivaten. Einstufung der Gegenparteien Kategorie 1 umfasst alle (finanziellen) Gegenparteien, die direkt an eine zentrale Gegenpartei (CCP) angebunden sind (Clearingmitglieder). Clearingpflicht Kategorie 2 umfasst alle finanziellen Gegenparteien oberhalb der Phase-In-Schwelle von EUR 8 Mrd. an nicht-geclearten OTC-Derivate-Bruttovolumen auf Gruppenebene, welche nicht nur Kategorie 1 zählen. Kategorie 3 umfasst alle finanziellen Gegenparteien unterhalb der Phase-In-Schwelle von EUR 8 Mrd. Kategorie 4 umfasst alle nichtfinanziellen Gegenparteien, welche nicht zu den Kategorien 1, 2, und 3 gehören. Phase-In Variation Margin Phase-In Initial Margin Bilaterale Die jeweiligen Phase-In-Schwellen beziehen sich auf das nicht-geclearte OTC-Derivate-Bruttovolumen auf Gruppenebene. Besicherungs- Phase 1: 04.02.2017 für EUR >3 Bill. pflicht Phase 2: 01.09.2017 für EUR >2,25 Bill. Phase 1: 04.02.2017 für >EUR 3 Bill. Phase 3: 01.09.2018 für EUR >1,5 Bill. Phase 2: 01.03.2017 für ≤ EUR 3 Bill. Phase 4: 01.09.2019 für EUR >0,75 Bill. Phase 5: 01.09.2020 für EUR >8 Mrd. *Auch Unternehmen, die nicht Emittenten von Finanzinstrumenten sind oder deren Geschäft keine Erlaubnis der BaFin voraussetzt, sind unter bestimmten Umständen von der Aufsicht der BaFin hinsichtlich des Geschäfts in OTC-Derivaten erfasst. Die wesentlichen Pflichten umfassen die Clearing- und Besicherungspflicht, weitere Risiko- minderungstechniken sowie Meldeverpflichtungen. Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 3
Unbesichertes OTC-Derivategeschäft wird es nur noch in Ausnahmefällen geben. OTC Derivate Nicht-zentral Zentral geclearte geclearte OTC OTC Derivate Derivate Bestands- Neugeschäft1) geschäft Währungsswaps Physisch- Covered-Bond Alle anderen und Cross ausgetauschte FX Derivate3) OTC Derivate1) Currency Swaps Forwards2) CCP Clearing Austausch von Initial und keine Besicherungspflicht Austausch von Variation Margin Variation Margin Variation (Option zur freiwilligen Besicherung) und Initial Margin Margin 1)Besicherung von Aktien- und Index-Optionen (EQ-Derivate) muss spätestens ab 01.09.2019 erfolgen. 2)Besicherung mit Variation Margin muss spätestens ab 03.01.2018 erfolgen. 3)Unter bestimmten Voraussetzungen von der Besicherungspflicht befreit. Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 4
Die Geschäftsbeziehungen über zentrale Gegenparteien (CCP) etabliert neue Anforderungen. Bilaterale Geschäftsbeziehung Gegenpartei 1 Gegenpartei 2 Geschäftsbeziehung über Clearing Clearing Broker Gegenpartei 1 Zentrale Gegenpartei Gegenpartei 2 (CCP) Gebühren Matching Margining Reporting Backloading Netting Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 5
Clearingpflichtige Geschäfte müssen vor der Order beim Broker identifiziert werden. Kunde Broker Beide Gegenparteien müssen prüfen, ob es sich um ein clearingpflichtiges Geschäfts- Produkt handelt! beziehung Welche Produkte sind betroffen? IRS Basis, Fixed-to-float, FRA und OIS in EUR, GBP, JPY und USD IRS FRA und Fixed-to-float in NOK, PLN und SEK Equity Keine Clearingpflicht CDS Index Credit Default Swaps (iTraxx Europe Main und Itraxx Crossover) Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 6
Die Anbindung zum Clearing kann direkt oder indirekt erfolgen. Zentrale Broker Kunde Gegenpartei (CCP) Direkte Anbindung Direkte Anbindung Indirekte Anbindung Indirekte Anbindung Clearing Broker Clearing Broker Was ist beim Clearing über Clearing Broker zu beachten? Aus Sicht des Kunden Aus Sicht des Clearing Broker Vertrag Abschluss einer Clearing-Rahmenvereinbarung mit dem Direkte Anbindung an den CCP als Clearing Member Clearing Broker Konto- Welches Schutzniveau sollte beim CCP für die Positionen Angebot unterschiedlicher Kontomodelle (Individual oder modell und Sicherheiten gewählt werden? Omnibus Segregated) Gebühren Welches Margin-Modell verfolgt der Clearing Broker? Welche Besicherung soll angeboten werden? und Welche Preismodelle bestehen? Welche Preismodelle werden festgelegt? Margins Reporting Wie flexibel ist das Reporting des Clearing Brokers? Aufsatz des Client Reportings Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 7
Der Kundenauftrag für eine Fonds-Auflage sollte Vorgaben für das CCP-Clearing beinhalten. Kunde Zentrale Gegenpartei Broker (CCP) Direkte Anbindung Beauftragung Mandat KVG/ Fonds-Auflage Asset Manager Indirekte Anbindung Produkt-/ Indirekte Clearing Broker Clearing Broker Anbindung für CCP-Geschäft Was ist bei der Nutzung eines Fondsvehikels zu beachten? Aus Sicht des Kunden Aus Sicht des CB Klassifizierung Prüfung unter welche Clearing-Kategorie das jeweilige Einbindung des Fonds in bestehende Margin-Prozesse, Sondervermögen fällt ggf. Meldeprozesse im Rahmen einer Delegation Geschäftlich/ Berücksichtigung der Liquidität, Preise, Margin- Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen CCP-Auswahl Modelle und Transparenz der CCPs (Harmonisierung der CCPs) Steuerung Kundenvorgabe für den Asset Manager hinsichtlich Design der Anbindung bzgl. Auswahl der Kontenmodelle Art und Umfang der CCP-Geschäfte, Schutzniveau beim CCP in Abstimmung mit der KVG/Asset Manager beim CCP (Konten), etc Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 8
Die EMIR Novellierung erfordert ein Update des bestehenden Transaktionsreportings. Zerlegung komplexer Derivatestrukturen in einzelne Komponenten Neue Produktklassifizierung Veränderte Meldelogik von geclearten Handelsgeschäften Erhöhte Meldeansprüche für Sicherheiten Verlängerung der Meldefrist für historische Daten Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 9
Die Anforderungen der EMIR bleiben in Bewegung. Anpassung der Clearing- Anforderungen für kleine FCs CCPs? Geplante Genehmigung von bilateralen Initial- Margin-Modellen durch den EMIR Review Einführung eines Regulator (vsl. 2019) Aussetzungsmecha- nismuses der CCP- Clearingpflicht Anpassung des Transaktions- reportings wegen Welche Anforderungen sehen Problemen beim EU Aufsichtsbehörden vor? Abgleich des Unique Trade Identifiers Wie reagieren CCPs auf die Veränderungen? Regulatorik Radar Herbst 2017 - EMIR: Wo sind Sie betroffen? 08. September 2017 PwC 10
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