Schlussbericht Phase 2 - Umsetzung Reform 2014-2018 - Kirchgemeinde Zürich

Die Seite wird erstellt Matthias Schütte
 
WEITER LESEN
Schlussbericht Phase 2 - Umsetzung Reform 2014-2018 - Kirchgemeinde Zürich
Umsetzung Reform 2014–2018

Schlussbericht Phase 2
(März 2017 bis Juli 2018)

Herausgegeben von der Gesamtprojektleitung zuhanden
der zustimmenden Kenntnisnahme des Kirchgemeindeparlaments
der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich am 27. März 2019
Schlussbericht Phase 2 - Umsetzung Reform 2014-2018 - Kirchgemeinde Zürich
Schlussbericht Phase 2 - Umsetzung Reform 2014-2018 - Kirchgemeinde Zürich
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

Inhaltsverzeichnis

1.      Einleitung ......................................................................................................... 4
2.      Zusammenfassung .......................................................................................... 5
3.      Organisation und Vorgehen ........................................................................... 6
 3.1.      AUSGANGSLANGE......................................................................................................................................... 6
 3.2.      AUFTRAG.................................................................................................................................................... 6
4.      Rahmenprozesse ............................................................................................. 8
 4.1.      GENEHMIGUNGSPROZESSE FÜR DEN ZUSAMMENSCHLUSS.................................................................................... 8
 4.2.      TEILREVISION DES KIRCHENGESETZES .............................................................................................................. 10
 4.3.      TEILREVISION DER KIRCHENORDNUNG ............................................................................................................ 11

5.      Kernprozesse ................................................................................................. 12
 5.1. PROJEKTORGANISATION............................................................................................................................... 12
   5.1.1.   Projektorganisation Kirchgemeinde (städtische Ebene) ................................................................ 14
   5.1.2.   Projektorganisation Kirchenkreise ................................................................................................. 15
 5.2. MITWIRKENDE........................................................................................................................................... 16
 5.3. VORGEHEN ............................................................................................................................................... 16
   5.3.1.   Führungskonferenzen .................................................................................................................... 17
   5.3.2.   Konferenz vom 6. Juli 2017: Programm / Schwerpunkte............................................................... 18
   5.3.3.   Konferenz vom 2. November 2017: Ressourcen ............................................................................ 21
   5.3.4.   Konferenz vom 15. März 2018: Führung und Organisation .......................................................... 23
   5.3.5.   Konferenz vom 14. Juni 2018: Schnittstellen-Prozesse .................................................................. 25
 5.4. FAZIT ZU DEN FÜHRUNGSKONFERENZEN ......................................................................................................... 26

6.      Ergebnisse ..................................................................................................... 27
 6.1. GRUNDLAGEN ORGANISATION UND FÜHRUNG ................................................................................................. 27
   6.1.1. Kirchgemeindeordnung ................................................................................................................. 27
   6.1.2. Prinzipien der Organisation und Führung ...................................................................................... 29
   6.1.3. Organisation des Pfarramts .......................................................................................................... 29
   6.1.4. Organisation des Gemeindekonvents ............................................................................................ 31
   6.1.5. Organisation und Führung in den Kirchenkreisen ......................................................................... 32
   6.1.6. Kommission «Institutionen und Projekte»..................................................................................... 33
 6.2. GRUNDLAGEN DER STRATEGISCHEN RESSOURCENPLANUNG ................................................................................ 34
   6.2.1. Finanzen ........................................................................................................................................ 34
   6.2.2. Personal ......................................................................................................................................... 35
   6.2.3. Liegenschaften .............................................................................................................................. 35
7.      Fazit ................................................................................................................ 37

                                                                                                                                                                      3
Schlussbericht Phase 2 - Umsetzung Reform 2014-2018 - Kirchgemeinde Zürich
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    1. Einleitung
Mit dem vorliegenden Bericht legt die Gesamtprojektleitung Rechenschaft ab über die Ergebnisse und
den Projektfortschritt der Zürcher Reform in der Phase 2 (März 2017 bis Juli 2018) gegenüber der Auf-
traggeberin, der Zentralkirchenpflege (ZKP) des Verbands der evangelisch-reformierten Kirchgemein-
den der Stadt Zürich und von Oberengstringen, bzw. deren Nachfolgeorgan, dem Kirchgemeindeparla-
ment der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich. Der Bericht dokumentiert die wesentlichen
Ergebnisse dieser zentralen Projektphase, gibt Einblick in den Projektfortschritt und fasst darüber hin-
aus Erkenntnisse aus dem Changeprozess zusammen, die auch auf andere Changeprozesse übertrag-
bar sind. Er richtet sich im Wesentlichen an die Delegierten der ZKP bzw. die Mitglieder des Kirchge-
meindeparlaments, an die Mitarbeitenden der Projektorganisation der Phase 2, an die Führungsgremien
der zukünftigen Kirchgemeinde Zürich (Kirchenpflege und Kirchenkreiskommissionen) sowie an weitere
Interessierte.
Der Reformprozess der reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich und von Oberengstringen hat
historische Bedeutung. Die Wurzeln der 32 fusionierenden Gemeinden reichen zum Teil mehrere Jahr-
hunderte zurück: So lässt sich etwa die Geschichte von St. Peter, der ersten Pfarrkirche Zürichs, bis ins
Mittelalter zurückverfolgen. Der erste Kirchenbau stammt wohl aus dem 8. oder 9. Jahrhundert. Tau-
send Jahre später, 1909, wurden die damals 13 reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich durch
eine Referendumsabstimmung unter 105'918 Stimmbürgern (damals, wohlgemerkt, ohne Stimmbürge-
rinnen) zu einem Verband vereinigt. Mit dem Zusammenschluss zu einer Gemeinde per 1. Januar 2019
endet nun auch diese über hundert Jahre umfassende Geschichte des «Stadtverbands». Die Idee einer
Einheitsgemeinde kam allerdings schon früh in der Verbandsgeschichte auf: Aufgrund einer prekären
Finanzlage reichte die ZKP bereits 1920 beim damals zuständigen Regierungsrat des Kantons Zürich
eine Initiative ein, in der sie die Schaffung einer stadtzürcherischen Gesamtkirchgemeinde mit einem
Parlament (Stadtkirchenrat), einer Exekutive (Stadtkirchenpflege) und Kreiskirchenpflegen, die für das
kirchliche Leben zuständig sein sollten, vorschlug. Bis zur Geburt dieser Idee sollte es allerdings noch
einige Jahrzehnte dauern.
Eine Gemeinde mit rund 80'000 Gliedern, wie sie per 1. Januar 2019 nun Realität wird, bedeutet in der
Geschichte der evangelisch-reformierten Tradition der Schweiz und Europas Neuland. Entsprechend
wichtig sind deshalb die Fragen, welche institutionelle Form diese Gemeinde zukünftig haben soll, wel-
che Organe auszubilden und wie die Arbeitsprozesse zu gestalten sind, damit das «christliche Leben
gestärkt und in seiner Vielfalt gefördert» wird, wie es die Kirchgemeindeordnung als Auftrag der neuen
Gemeinde bestimmt.
Die Kirchgemeindeordnung ist gewissermassen die erste Verfassung der Evangelisch-reformierten
Kirchgemeinde Zürich. Sie illustriert wie kein anderes Dokument die Ergebnisse der Phase 2. Beschlos-
sen wurde sie von den Stimmberechtigten der 32 fusionswilligen Verbandsgemeinden am 25. Novem-
ber 2018 im Rahmen einer Volksabstimmung mit 91,5 % Ja- gegen 8,5 % Nein-Stimmen bei einer
Beteiligung von 42,7 %. Die Kirchgemeindeordnung beschreibt den Zweck, die Aufgaben und die Or-
ganisation der neuen Kirchgemeinde. Kirchenpflege, Kirchgemeindeparlament, Pfarramt, Gemeinde-
konvent, Kirchenkreise und Kommissionen bilden die wesentlichen Organe dieses neuen Organismus.
Am Anfang stand der Bauplan, wie er in Phase 1 erarbeitet wurde, in Phase 2 wurden die Organe
vorgebildet und die Prozesse eingeübt, die das Leben dieses neuen Organismus bestimmen sollten.
Mit dem Übergang in die Phase 3 wurden die Übergangsorgane neu besetzt, um schliesslich mit der
Geburt der neuen reformierten Kirchgemeinde Zürich per 1. Januar 2019 ein neues Leben hervorzu-
bringen.

4
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    2. Zusammenfassung
Die Phase 2 des Reformprozesses war erfolgreich. Die wesentlichen Zielsetzungen der Phase 2 wurden
erreicht. Phase 2 wurde per 30. Juni 2018 vorzeitig abgeschlossen und in Phase 3 (1. Juli 2018 bis
31. Dezember 2019) überführt. Die Vorbereitungen der neuen Kirchgemeinde Zürich sind erarbeitet.
Die neue Kirchgemeinde ist grundsätzlich bereit für den Start am 1. Januar 2019:
    •   32 der 34 Verbandsgemeinden fusionieren per 1. Januar 2019 zur Kirchgemeinde Zürich.
    •   Ein Rekurs von Hirzenbach und Witikon gegen die Aufhebung des Verbands konnte fristgerecht
        mittels gütlicher Einigung abgewendet werden.
    •   Die Kirchgemeindeordnung konnte in Übereinstimmung mit den während der Phase 2 revidier-
        ten übergeordneten Rechtsgrundlagen in der ZKP beraten und in einer Volksabstimmung recht-
        zeitig für den Start der Kirchgemeinde Zürich am 1. Januar 2019 genehmigt werden.
    •   Die Grundlagen für die Organisation des Pfarramts in der Kirchgemeinde sowie die Pfarrdienst-
        ordnung in ihrem ersten Teil wurden erarbeitet.
    •   Die Aufgaben- und Ressourcenplanung 2019 in den Bereichen Personal, Finanzen und Immo-
        bilien wurde präzisiert.
    •   Die Projektorganisation der Phase 2 wurde in die Übergangsorganisation überführt.
    •   Die neuen Rollen und Funktionen in der Kirchgemeinde sind geklärt und eingeführt. Wo noch
        nicht besetzt, sind die Prozesse und Leitlinien zur Besetzung definiert und akzeptiert.
    •   Die erforderlichen Querschnitt- und Supportprozesse sind in ihren Eckwerten definiert.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Erreichung dieser Ergebnisse waren verschiedene, nicht immer
explizit formulierte Prozessziele:
    •   Die von den Veränderungen Betroffenen (Mitarbeitende, Pfarrpersonen, Mitglieder der Kirchen-
        pflegen, Gemeindeglieder) waren in den Prozess eingebunden und konnten sich mit ihren An-
        liegen einbringen.
    •   Die Führungskonferenzen erlaubten eine partizipative Erarbeitung der organisationalen Eck-
        werte und Führungsprinzipien sowie das Einüben neuer Abstimmungsprozesse.
    •   Die Differenzierung und die Zusammenarbeit zwischen operativen und strategischen sowie zwi-
        schen zentralen und dezentralen Funktionen wurden in Grundsätzen geklärt und partiell einge-
        übt.
    •   Über die Projektstruktur wurden nicht nur die neue Organisation und die neuen Rollen weitge-
        hend vorweggenommen, sondern auch Anfänge für eine neue Kultur der Zusammenarbeit ent-
        wickelt.
    •   Zudem wurden den Kirchenkreisen erhebliche Freiheit und Gestaltungsspielraum zugemessen
        bei Themen, deren Bearbeitung nicht über den Projektprozess vorgegeben war, wie z. B. der
        Erarbeitung von Zielbildern für den Kirchenkreis, dem Aufbau neuer Beziehungen, neuen For-
        men der Beteiligung der Mitarbeitenden. Besonders Kommunikationsmassnahmen wie eine ge-
        meinsame Kreis-Website oder eine Kirchenkreisbeilage im «reformiert.» unterstützten die Ak-
        zeptanz und Identifikation von Mitarbeitenden, Behördenmitgliedern, aber auch von Gemeinde-
        gliedern mit der neuen Organisationsform.
Phase 2 war geprägt von erheblichen Herausforderungen: Zeitgleich zu den Kernprozessen der Reform
mussten permanent die parallel laufenden Randprozesse der Revision des Kirchengesetzes und der
Kirchenordnung beachtet werden. Die Zürcher Reform betritt in vielfacher Hinsicht Neuland: Die über-
geordneten Bestimmungen sind nicht für Gemeinden in den Dimensionen der zukünftigen Kirchge-
meinde Zürich vorgesehen. Es galt deshalb, innovative Lösungsansätze zu entwickeln und dabei bereits
in der Projektorganisation darauf zu achten, dass die Betroffenen sich als Beteiligte einbringen können.
Das erfolgreiche Gesamtergebnis von Phase 2 ist das Gemeinschaftsprojekt einer grossen Zahl von
engagierten Kirchenmenschen: Ohne das oftmals über die bestehenden Ressourcen hinausgehende
Engagement der Angestellten in den Kirchgemeinden und der Geschäftsstelle, der im Milizsystem or-
ganisierten Gremien (Kirchenpflegen, Verbandsvorstand, Zentralkirchenpflege), der Pfarrpersonen der
Zürcher Gemeinden und zahlreicher weiterer beigezogener Personen wäre dem Projekt in seiner ent-
scheidenden Phase kein Erfolg beschieden gewesen. Alle Klagen, es gehe in der Reform ja nur noch
um Strukturfragen und gar nicht mehr um Inhalte, lassen vergessen, dass auch dieses Engagement als
vollgültiger Ausdruck des Ringens um die angemessene soziale Gestalt und Organisationsform der
evangelisch-reformierten Kirche in der Stadt Zürich gelten muss. Allen Mitarbeitenden und Engagierten
gilt deshalb der Dank der zukünftigen Generationen.
                                                                                                       5
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    3. Organisation und Vorgehen
    3.1. Ausgangslange
In Phase 1 des Reformprozesses der Stadtzürcher evangelisch-reformierten Kirchgemeinden wurden
wesentliche Grundlagen erarbeitet, und die Pilotprojekte in drei zukünftigen Kirchenkreisen brachten
erste Erfahrungswerte für die neue Organisation, aber auch für den weiteren Reformprozess. Den Zwi-
schenbericht über die Phase 1 (Anfang 2015 bis Ende 2016) nahm die Zentralkirchenpflege in ihrer
17. Sitzung der Amtsperiode 2014–2018 am 7. Dezember 2016 zur Kenntnis. Phase 2 sollte nach ur-
sprünglicher Planung von März 2017 bis Ende 2018 dauern. Von Dezember 2016 bis März 2017 erfolg-
ten sowohl beim Verbandsvorstand und in der Geschäftsstelle als auch in den Kirchgemeinden bzw.
den zukünftigen Kirchenkreisen intensive Vorbereitungen für den Aufbau der Projektorganisation der
Phase 2. Parallel dazu wurde der Zusammenschlussvertrag den Kirchgemeinden (Kirchenpflegen) zur
Vernehmlassung zugestellt.

    3.2. Auftrag
In der 18. Sitzung der Amtsperiode 2014–2018 vom 29. März 2017 fällte die Zentralkirchenpflege den
Beschluss über den Projektauftrag der Phase 2 und die dafür notwendigen Kredite im Umfang von CHF
3.7 Millionen. Phase 2 sollte nach dem Beschluss der ZKP von April 2017 bis Ende 2018 dauern, Phase
3 schliesslich mit dem Start der neuen Kirchgemeinde am 1. Januar 2019 beginnen. Der mit dem ersten
Projektauftrag verabschiedete generelle Vorgehensplan mit drei Projektphasen blieb im Grundsatz be-
stehen. Allerdings verschob sich die Phase 3 neu ins Jahr 2019; sie ist charakterisiert durch den ope-
rativen Start der Kirchgemeinde Zürich. Gegenüber dem ursprünglichen generellen Vorgehensplan sah
die zeitliche Abwicklung der drei Projektphasen neu wie folgt aus:

Abbildung 1: Abfolge der drei Phasen des Reformprozesses gemäss Beschluss der ZKP vom 29. März 2017

6
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

Gemäss Projektauftrag sollte Phase 2 insbesondere folgende wesentliche Grundlagendokumente er-
bringen:
    •   Zusammenschlussvertrag der 34 Kirchgemeinden
    •   Kirchgemeindeordnung
    •   Geschäftsordnung Kirchgemeindeparlament
    •   Geschäftsordnung Parlamentsdienste
    •   Geschäftsordnung für die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
    •   Läutordnung für die Stadt Zürich
    •   Pfarrdienstordnungen gemäss Art. 115 der Kirchenordnung
    •   Reglement Wahlen und Abstimmungen in der Kirchgemeinde
    •   Geschäftsordnung Kirchenpflege inkl. Kirchenkreise
    •   Geschäftsordnung Geschäftsstelle (Zentrale Dienste)
    •   Kompetenzordnung Kirchenpflege inkl. Kirchenkreise und Geschäftsstelle
    •   Finanzrichtlinien (Instrumente und Prozesse Budgetierung, Finanzplanung, Fonds)
    •   Richtlinien für Leistungsvereinbarung mit Kirchenkreisen / Institutionen
    •   Reglement Anlageimmobilien
    •   Reglement Betriebsimmobilien
    •   Reglement Finanzanlagen
Über diese konkreten Dokumente sollte Phase 2 zudem Klärungen grundsätzlicher und strategischer
Art in folgenden Bereichen liefern:
    •   Aufgabenschwerpunkte der Kirchgemeinde Zürich und aller Kirchenkreise / Institutionen
    •   Gesamtstädtische strategische Vorgaben für die Arbeit in den vier Handlungsfeldern
    •   Zukunftsbild 2022 Kirchgemeinde Zürich («Vision»)
    •   Vorgaben und strategische Grundlagen für die Immobilienentwicklung (basierend auf dem Leit-
        bild Immobilien)
    •   Konzept Evaluation 2019–2022
Eine besondere Herausforderung für alle involvierten Personen, Gremien und Funktionen in Phase 2
war die Parallelität der Entwicklungsprozesse auf Ebene der Kirchgemeinden, der entstehenden Kir-
chenkreise, der Geschäftsstelle und eben auch der Landeskirche und des Kantons. Denn mit Beginn
der Phase 2 waren die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen für die angestrebte zukünftige Orga-
nisation der Kirchgemeinde Zürich noch nicht gegeben. Der Ausgang dieser politischen Prozesse be-
einflusste direkt zentrale Fragen der Organisation, Zuständigkeiten und Abläufe der zukünftigen Kirch-
gemeinde Zürich, wie sie ursprünglich bereits im Zusammenschlussvertrag hätten formuliert werden
sollen und für die konkrete Gestaltung der Kirchgemeindeordnung ausschlaggebend waren. Diese Rah-
menprozesse sind deshalb zunächst zu betrachten.

                                                                                                     7
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    4. Rahmenprozesse
Die Arbeiten in Phase 2 waren lange Zeit geprägt durch Unsicherheit in zentralen Fragen der zukünfti-
gen Organisation. Denn parallel zum Reformprojekt waren die politischen Prozesse zur Teilrevision
des Kirchengesetzes vom 9. Juli 2007 und, darauf aufbauend, die Teilrevision der Kirchenordnung
der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich noch in vollem Gange, ohne dass ab-
sehbar gewesen wäre, welche Entwicklung sie nehmen würden. Erst gegen Ende der Phase 2 wurde
auch auf übergeordneter Ebene Klarheit bezüglich der definitiven Rahmenbedingungen der zukünftigen
Organisation geschaffen.

    4.1. Genehmigungsprozesse für den
         Zusammenschluss
Eines der grundlegenden Ergebnisse von Phase 2 war die Genehmigung des Zusammenschlussver-
trags in der überwiegenden Mehrheit der Kirchgemeinden des Verbands der stadtzürcherischen evan-
gelisch-reformierten Kirchgemeinden. Mit Abschluss der Phase 1 wurde der Zusammenschlussvertrag
nach der Vernehmlassung in den Verbandsgemeinden (Kirchenpflegen) und beim Kirchenrat von der
Zentralkirchenpflege im März 2017 zuhanden der Abstimmung in den Kirchgemeindeversammlungen
verabschiedet. Bis zum 10. Juli 2017 lagen Abstimmungsresultate aus allen Verbandsgemeinden vor:
31 der 34 Verbandsgemeinden nahmen den Zusammenschlussvertrag an. Oerlikon, Hirzenbach und
Witikon lehnten den Vertrag ab. Die Ablehnung in Oerlikon war allerdings nicht als Ablehnung des Fu-
sionsprozesses zu verstehen, sondern als Ablehnung des vorgelegten Vertrags, der aus Sicht der Kir-
chenpflege Oerlikon zu viele Fragen offenliess.
Gemäss Art. 175 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons
Zürich vom 17. März 2009 unterlag der Zusammenschlussvertrag im Rahmen einer Rechtsprüfung der
Genehmigung durch den Kirchenrat. Über den Zusammenschluss von Kirchgemeinden befindet die
Kirchensynode (Art. 151 Abs. 2 KO). Mit Schreiben vom 6. Juli 2017 ersuchte der Verbandsvorstand
den Kirchenrat um die Genehmigung des «Vertrags betreffend Zusammenschluss der Evangelisch-
reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Oberengstringen zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich». Zugleich ersuchte er den Kir-
chenrat, der Kirchensynode den Zusammenschluss dieser Kirchgemeinden zur Kirchgemeinde Zürich
zu beantragen.
Im Sommer 2017 waren allerdings die gesetzlichen Grundlagen für die zukünftige und vom Zusammen-
schlussvertrag in seiner Präambel skizzierte Organisation einer Parlamentsgemeinde noch nicht gege-
ben. Der Kirchenrat verwies deshalb in seiner Stellungnahme zunächst darauf, dass zuerst die erfor-
derlichen gesetzlichen Grundlagen seitens des Staats und der Landeskirche zu schaffen seien, damit
der vorgeschlagene Zusammenschlussvertrag im Grundsatz umgesetzt werden könne. Dabei wies er
auch darauf hin, dass er wesentliche Teile der in der Präambel skizzierten zukünftigen Organisation
nicht akzeptieren wollte: Die Schaffung von Kirchenkreisen mit selbstständigen Organen lehnte der Kir-
chenrat ebenso ab wie die Wahl des Kirchgemeindeparlaments in den städtischen Wahlkreisen, statt in
einem einzigen Wahlkreis, und die Wahl der Kirchenpflege durch das Kirchgemeindeparlament, statt in
direkter Wahl durch die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde. Zudem sprach er sich gegen Pfarrwah-
len auf der Ebene der Kirchenkreise aus. Den Zusammenschlussvertrag genehmigte der Kirchenrat am
1. November 2017 deshalb unter Vorbehalten, namentlich hinsichtlich der Übereinstimmung der im Zu-
sammenschlussvertrag angedachten und vorgesehenen Struktur und Organisation der Kirchgemeinde
Zürich mit dem staatlichen und landeskirchlichen Recht.
In seinem Antrag zuhanden der Synodesitzung vom 16. Januar 2018 sah der Kirchenrat unter Verweis
auf seinen früher formulierten Verzicht auf zwangsweise Gemeindezusammenschlüsse im Prozess
KirchGemeindePlus davon ab, die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon, die den Vertrag nicht ge-
nehmigt hatten, gegen ihren Willen mit den übrigen Verbandsgemeinden zu fusionieren. Aufgrund der
Gespräche mit der Gemeinde Oerlikon, die dem Vertrag ebenfalls nicht zugestimmt hatte, erschien es
dem Kirchenrat als angebracht, den vom Stadtverband Zürich beantragten Zusammenschluss auf die
31 Kirchgemeinden, die dem Zusammenschlussvertrag zugestimmt hatten, und die Kirchgemeinde
Oerlikon zu beschränken. Die Gemeinden Hirzenbach und Witikon hätten so die Möglichkeit zu bewei-
sen, dass sie auch ausserhalb des Stadtverbands Zürich bzw. der Kirchgemeinde Zürich mit den ihnen

8
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln in der Lage seien, ihre Aufgaben und den
kirchlichen Auftrag zu erfüllen.
Die vorberatende Kommission der Synode kam in ihren Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden
zur Einsicht, dass dem Antrag des Kirchenrats in Bezug auf die Integration von Oerlikon in den Zusam-
menschluss Folge zu leisten sei: In Oerlikon sei aus Sicht der Kommission keine klare Vorstellung über
die Zukunft als eigenständige Kirchgemeinde vorhanden. Ein Alleingang Oerlikons hätte eine isolierte
Kirchgemeinde in Zürich Nord ergeben. In Bezug auf die Gemeinden Hirzenbach und Witikon kam die
vorberatende Kommission der Synode indes zu anderen Schlüssen als der Kirchenrat.
Witikon hatte an der Urnenabstimmung vom September 2014 sowohl das Modell einer Kirchgemeinde
Zürich als auch das Modell Teilfusionen angenommen. Die Stichfrage ergab eine Zufallsmehrheit für
Teilfusionen (46 zu 45 %). Die Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2017 lehnte den Zusammen-
schlussvertrag ab, da noch zu viele Unklarheiten herrschten. Zugleich beauftragte sie die Kirchenpflege,
weitere Entwicklungsoptionen, inklusive einer allfälligen Eigenständigkeit, zu prüfen. Im Hearing hatte
die vorberatende Kommission der Synode den Eindruck, dass eine grosse Mehrheit der Witiker Kir-
chenpflege und Pfarrschaft zur Auffassung gelangt sei, das Mitmachen in einer Kirchgemeinde Zürich
sei der weniger risikoreiche Weg. Deshalb beschloss die Kommission einstimmig und gegen den Antrag
des Kirchenrats, dass die Kirchgemeinde Witikon mit der Kirchgemeinde Zürich zu fusionieren sei.
Ein wenig anders stellte sich aus Sicht der Kommission die Situation in Hirzenbach dar: Auch Hirzen-
bach hatte im September 2014 an der Urne beiden Modellen zugestimmt, mit einem klaren Ja zu einer
Kirchgemeinde Zürich in der Stichfrage. An einer Kirchgemeindeversammlung wurde der Zusammen-
schlussvertrag abgelehnt und der Austritt aus dem Stadtverband per 31. Dezember 2018 beschlossen.
Die vorberatende Kommission kam aufgrund ihrer Gespräche zum Schluss, dass ein Alleingang von
Hirzenbach insbesondere aus finanziellen Gründen keine überzeugende Option sei. Auch Hirzenbach
sollte mit der Kirchgemeinde Zürich fusioniert werden.
Nach ausführlichen Debatten stimmte die Synode an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2018 mit folgenden
Resultaten über die verschiedenen Anträge ab:
    1a. Die 31 Kirchgemeinden, die den Zusammenschlussvertrag genehmigten, sowie die Gemeinde
        Oerlikon werden zur Kirchgemeinde Zürich vereinigt.
        Resultat: 99 Ja zu 5 Nein bei 5 Enthaltungen
    1b. Die Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach wird mit den erwähnten 32 Kirchgemeinden gemäss An-
        tragsziffer 1a zur Kirchgemeinde Zürich vereinigt.
        Resultat: 44 Ja zu 59 Nein bei 2 Enthaltungen
    1c. Die Kirchgemeinde Zürich Witikon wird mit den 32 Kirchgemeinden gemäss Antragsziffer 1a
        zur Kirchgemeinde Zürich vereinigt.
        Resultat: 41 Ja zu 62 Nein bei 6 Enthaltungen
Mit diesem Entscheid wurden die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Kirchgemeinde Zürich
sowie für den weiteren Verlauf des Reformprozesses in Phase 2 gestellt. Die Vertreterinnen und Ver-
treter der Kirchgemeinden Witikon und Hirzenbach wurden aus den Projektsteuerungen in den Kirchen-
kreisen (7+8 bzw. 12) abgezogen. Die vom Entscheid der Kirchensynode betroffenen Kirchgemeinden
Hirzenbach und Witikon sowie der Stadtverband, vertreten durch den Verbandsvorstand, versuchten
nach dem Entscheid der Kirchensynode mit Bezug auf die Ausscheidung ihrer Ansprüche am städti-
schen Steuerertrag sowie mit Bezug auf ihre Vermögensansprüche eine einvernehmliche Lösung zu
erzielen, so dass der Stadtverband wie vorgesehen auf 31. Dezember 2018 aufgelöst und liquidiert
werden konnte. Eine von der ZKP am 28. März 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe sollte die erforderlichen
Vereinbarungen ausarbeiten. Da eine einvernehmliche Lösung in einem ersten Anlauf nicht gelang,
ergriffen die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon gegen den Beschluss des Kirchenrats vom 1.
November 2017 im Nachhinein ein Rechtsmittel: Mit Rekurs vom 19. Juni 2018 machten die beiden
Kirchgemeinden geltend, dass die vom Kirchenrat beschlossene Auflösung des Verbands der stadtzür-
cherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden nichtig sei; der Verband könne nicht wie vorge-
sehen aufgelöst werden. Der Rekurs der beiden Gemeinden drohte damit den Reformprozess gegen
Ende der Phase 2 ganz grundsätzlich zu gefährden. In einem erneuten Anlauf unter Mediation der Be-
zirkskirchenpflege Zürich gelang es am 18. September 2018, zu einer einvernehmlichen Lösung zu
finden, worauf die Kirchenpflegen von Hirzenbach und Witikon ihren Rekurs zurückzogen. Das beacht-
liche Resultat der Einigungsvereinbarung kommt insbesondere in der gemeinsamen Absichtserklärung
zum Ausdruck, mit dieser Vereinbarung den Boden legen zu wollen für eine mögliche zukünftige Verei-
nigung in einer Kirchgemeinde Zürich.

                                                                                                       9
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

     4.2. Teilrevision des Kirchengesetzes
Die Teilrevision des Kirchengesetzes wurde im Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats vom 14. Sep-
tember 2016 an zwei Sitzungen (erste Lesung am 26. Juni 2017, Schlussabstimmung am 28. August
2017) beraten und verabschiedet. Sie hat die Entflechtung zwischen dem Staat und den Kirchen erwei-
tert und so deren Regelungsautonomie vergrössert. Dies insbesondere bezüglich der Aufsicht über die
Kirchgemeinden, der Kirchgemeindeorganisation, des Pfarrwahlverfahrens und der Umnutzung von
kirchlichen Liegenschaften, die ursprünglich im Eigentum des Staats waren. Diese kantonalen Erlasse
sind für die Kirchgemeinden und somit auch für die im Entstehen begriffene reformierte Kirchgemeinde
Zürich von besonderer Bedeutung. Unmittelbaren Einfluss auf den Stadtzürcher Reformprozess hatten
drei Themen:
     1. Die Möglichkeit, ein Kirchgemeindeparlament einzurichten (§ 11 Abs. 1 lit. a)
     2. Vorgaben für die Urnenwahl der Pfarrpersonen (§ 13)
     3. Vorgaben für die Bestellung der Gemeindevorsteherschaft (Kirchenpflegen)
Der Regierungsrat vertrat in allen Fragen eine liberale Haltung und wollte die Regelungskompetenzen
grundsätzlich den Landeskirchen überlassen. Der Kantonsrat sah es aber als wichtig an, den Landes-
kirchen vereinzelt engere Vorgaben zu machen: Unbestritten war im Kantonsrat die Möglichkeit der
Einrichtung von Kirchgemeindeparlamenten. Ohne grosse Diskussion folgte der Kantonsrat zudem dem
Antrag der vorberatenden Kommission «für Staat und Gemeinden», die eine engere Orientierung an
den kantonalen Gesetzen forderte, wonach «die Kirchenpflegen aus mindestens fünf Mitgliedern beste-
hen müssen».
Höchst umstritten war hingegen die Frage, auf welcher Ebene die Wahl von Pfarrpersonen anzusiedeln
sei. Uneinigkeit herrschte in der Frage, wie viel Regelungsautonomie den Kirchenordnungen überlassen
werden sollte: Sollten die Kirchenordnungen selbst bestimmen können, ob die Kirchgemeinden «den
Stimmberechtigten von Gemeindeteilen das Recht zur Wahl ihrer Pfarrerinnen beziehungsweise Pfarrer
für ihr Gebiet übertragen können», wie es der Entwurf des Regierungsrats für § 13 Abs. 2 des Kirchen-
gesetzes (E-KiG) vorsah, oder sollte hier auf Stufe des kantonalen Gesetzes eine Rahmenvorgabe er-
lassen werden? In den Beratungen beeinflusste der Stadtzürcher Reformprozess die Abwägungen im
Kantonsrat direkt. Der Regierungsrat verwies mehrmals auf die Absichten, die Pfarrwahl in der zukünf-
tigen Kirchgemeinde Zürich in den Kirchenkreisen und nicht auf gesamtstädtischer Ebene durchzufüh-
ren. Bemerkenswert ist, dass die höhere Entscheidungsautonomie in dieser Frage gerade auch vom
Kirchenrat der Zürcher Landeskirche abgelehnt worden war. Und auch die vorberatende Kommission
wich (wenngleich «mit knapper Mehrheit») vom Antrag des Regierungsrats ab. Für die Empfehlung der
vorberatenden Kommission war in dieser Frage die Orientierung an den politischen Gemeinden aus-
schlaggebend: «Der Gemeindevorstand ist von der Gesamtheit der Gemeinde gewählt und deshalb
auch für die Gesamtheit der Gemeinde mitverantwortlich. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin in der Stadt
Zürich wird von der grossen Kirchgemeinde Stadt Zürich gewählt, auch wenn er oder sie nur in einem
bestimmten Quartier tätig sein mag.» Der Regierungsrat vertrat in der Debatte mit explizitem Verweis
auf die gleichlautende Haltung des Stadtverbands (Vorstand und Zentralkirchenpflege) die Auffassung,
dass die Wahl von Pfarrpersonen in Gemeindeteilen (den künftigen Kirchenkreisen) möglich sein muss.
Mit einer hauchdünnen, nur durch den Stichentscheid der Präsidentin zustande gekommenen Mehrheit
lehnte der Kantonsrat dies am 26. Juni 2017 mit 82 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab und bestätigte
diese Entscheidung am 28. August 2017 infolge eines Rückkommensantrags mit 84 zu 83 Stimmen (bei
2 Enthaltungen), wiederum mit Stichentscheid der Präsidentin.
Die Entscheidungen des Kantonsrats beeinflussten den Reformprozess in Phase 2 unmittelbar: Mit der
Möglichkeit, ein Kirchgemeindeparlament einzurichten, war die gesetzliche Grundlage geschaffen für
den von der ZKP am 2. Dezember 2015 getroffenen Grundsatzentscheid «Die künftige Kirchgemeinde
Stadt Zürich soll ein städtisches Kirchenparlament erhalten». Mit der Entscheidung gegen den Vor-
schlag des Regierungsrats, dass auch Pfarrwahlen auf Ebene der Gesamtgemeinde und nicht in Ge-
meindeteilen oder Kirchenkreisen anzusiedeln seien, wurden vor allem ein klarer Rahmen geschaffen
und eine Entscheidung getroffen in einer unter den am Stadtzürcher Reformprozess Beteiligten lange
umstrittenen Frage: In der Absicht, dem Prinzip der Subsidiarität am besten dadurch Rechnung zu tra-
gen, dass möglichst viele Entscheidungskompetenzen in die Kreise verlagert wurden, hätte auch die
Pfarrwahl aus guten Gründen als Kreisangelegenheit behandelt werden können. So ging der Bericht
der AG Governance vom 9. Dezember 2015 (Phase 1) noch davon aus, dass die Pfarrwahlen (ebenso
wie die Wahl der Kirchenkreisvorstände) Sache der Kirchenkreise bzw. der Kirchenkreisversammlun-
gen seien. Mit dem Entscheid des Kantonsrats mussten diese Annahmen im Reformprozess revidiert

10
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

werden. Es wäre jedoch falsch, die kantonsrätlichen Entscheide als Reformhindernis zu sehen. Denn
wohlgemerkt ging die ZKP bereits gegen Ende der Phase 1 in ihrem richtungsweisenden Vorentscheid
zur Rahmenorganisation vom 26. September 2016 nicht mehr davon aus, dass Pfarrwahlen auf Ebene
der Kirchenkreise, sondern auf gesamtstädtischer Ebene anzusiedeln seien.

    4.3. Teilrevision der Kirchenordnung
Auch die Teilrevision der Kirchenordnung hatte entscheidenden Einfluss auf den Stadtzürcher Reform-
prozess. Namentlich zu erwähnen sind die Bestimmungen für die Organisation der zukünftigen Kirch-
gemeinde. Die Zentralkirchenpflege wollte in ihrem richtungsweisenden Vorentscheid zur Rahmenor-
ganisation Kirchgemeinde Zürich vom 26. September 2016 die Wahl der Kirchenpflege dem Kirchge-
meindeparlament zuordnen. Entsprechend betonte der Verbandsvorstand (und zahlreiche Stadtzürcher
Kirchenpflegen) in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Kirchenordnung vom 24. Mai
2017 insbesondere diesen Punkt und regte die Wahl durch das Kirchgemeindeparlament in Analogie
zur Wahl des Kirchenrats durch die Kirchensynode an. Trotz nachdrücklicher Unterstützung durch die
städtischen Synodalen blieb das Anliegen aber letztlich erfolglos. So schreibt auch die revidierte Kir-
chenordnung in Art. 160 nach wie vor die Wahl der Kirchenpflege an der Urne vor. Mit dem Entscheid
der Synode vom 8. Mai 2018 war damit klar, dass nicht nur die Pfarrwahlen auf gesamtstädtischer
Ebene anzusiedeln seien, sondern auch die Bestellung der Kirchenpflege (Gemeindevorstand) dereinst
durch Volkswahl erfolgen sollte. Es wird eine in Phase 3 zu lösende Frage sein, wie die für die Kirchen-
pflege vorgesehene Majorzwahl angesichts fehlender Parteien sinnvoll organisiert werden kann.
Wenn die Synodeentscheide in dieser Frage von den Wünschen des Verbands abwichen, so erhalten
die Kirchgemeinden (und damit auch die neue Kirchgemeinde Zürich) allerdings in anderen Fragen
erweiterten Gestaltungsraum, etwa bezüglich der Wählbarkeit von Mitgliedern der Kirchenpflege: So
kann die (zu erlassende) Kirchgemeindeordnung vom Erfordernis des Wohnsitzes in der Kirchgemeinde
absehen (Art. 160 Abs. 3). Immerhin fand das in der Vernehmlassung eingebrachte Anliegen des Stadt-
verbands, die Kirchgemeinde für die Wahl des Parlaments in mehrere Wahlkreise aufteilen zu können,
Zustimmung und Aufnahme in Art. 158c Abs. 3 der revidierten Kirchenordnung. Zudem ist mit Art. 158e
klar geregelt, dass «höchstens ein Drittel der Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments […] als Pfarrerin
oder Pfarrer in der Kirchgemeinde tätig sein oder als Angestellte oder Angestellter im Dienst der Kirch-
gemeinde stehen» darf.

                                                                                                     11
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

     5. Kernprozesse
Im März 2017 ging die Zentralkirchenpflege, gestützt auf den Antrag des Verbandsvorstands, von der
in Abbildung 2 schematisch dargestellten, grundsätzlichen Aufgabenteilung zwischen den zentralen
(Kirchenpflege und Geschäftsstelle) und den dezentralen Gremien und Organen (Kirchenkreise und
Institutionen) aus, die in Phase 2 konkretisiert werden sollte.
Zur Erreichung dieser Ziele setzte die ZKP eine Projektorganisation ein, die sich möglichst nah an der
Organisationsstruktur der zukünftigen Kirchgemeinde Zürich orientieren sollte, um Abläufe bereits wäh-
rend der Projektphase simulieren sowie die Funktionsweisen und Arbeitsprozesse der zukünftigen Or-
ganisation antizipieren zu können.

                                                           Kirchgemeinde Zürich
                                      Dezentral                                         Zentral
                                in den Kirchenkreisen                        in der Kirchgemeinde Zürich
                                                                        Gemeindeaufbau und Leitung
                          Verkündigung und Gottesdienst,                    (z. B. Fachkonzepte
Grundaufgaben                Diakonie und Seelsorge,                    wie Diakonie, Kirchenmusik),
langfristig; genuin          Bildung und Spiritualität,                   konzentrierte spezifische

                                                                                                                       Support Zentrale Dienste
                           Gemeindeaufbau und Leitung                            Aufgaben1

Schwerpunkte
(bestehend)
mittelfristig bzw.
                            1 bis 2 Schwerpunkte pro KK                    Schwerpunkte in der KG
mittelfristige Über-
prüfung; «extern
generiert»
Projekte
kurz- bis mittelfris-       Lancierung neuer Aktivitäten                 Lancierung neuer Aktivitäten
tig; zeitlich be-                     im KK                                       in der KG
schränkt
                                                                                         1
                                                                                             Delegation an KK oder Institution

Abbildung 2: Schema der Aufgabenzuteilung zentraler und dezentraler Instanzen in der zukünftigen Kirchgemeinde Zürich

     5.1. Projektorganisation
Die Projektorganisation sollte der Herausforderung Rechnung tragen, dass parallel zum Aufbau der
zukünftigen Organisation die Alltagsgeschäfte kontinuierlich erledigt werden mussten. Mit einer zweck-
mässigen Organisation sollte sichergestellt werden, dass die knappen Ressourcen von den Behörden-
mitgliedern und den Mitarbeitenden effizient eingesetzt werden konnten.
Die in der Projektorganisation vorgesehenen Organe sollten Aufgaben und Verantwortlichkeiten künfti-
ger Gremien übernehmen. In der Rolle als gesamtstädtische Projektsteuerung übernahm der Verbands-
vorstand die Verantwortung für den Gesamtprozess, war zuständig für die strategischen Aufgaben und
stellte der Zentralkirchenpflege die erforderlichen Anträge. Dadurch antizipierte der Verbandsvorstand
die Rolle der künftigen Kirchenpflege.
Zudem hatte sich im Rahmen der Erprobung mit den drei Kirchenkreis-Prototypen in Phase 1 gezeigt,
dass ein iteratives Vorgehen und ein permanenter Austausch von Informationen zwischen den verschie-
denen Ebenen, Funktionen und Disziplinen unabdingbar sind für das Gelingen des Reformprozesses.
Der Vernetzung der verschiedenen Ebenen, Funktionen und Disziplinen (vgl. Abbildung 3) wurde des-
halb in Phase 2 grosse Beachtung geschenkt. Bereits die Aufbauorganisation der Projektphase 2 sollte
diese Vernetzung implementieren.

12
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

                                          Projektmanagement
                                        Organisationsentwicklung
                                         Methodik und Schulung

                                          Strategische
               Rechtsgrundlagen
                                          Grundlagen,                Organisation und Führung
                                          Programm /
                                         Schwerpunkte

                                              Ressourcen

Abbildung 3: Gegenseitige Beeinflussung der zu bearbeitenden Themen und Aufgabenfelder

Operativ wurde deshalb eine Gesamtprojektleitung (GPL) etabliert. Die GPL hatte die sach- und termin-
gerechte Umsetzung sicherzustellen und war insbesondere für die Vernetzung und den Informations-
fluss zwischen den verschiedenen Akteuren auf gesamtstädtischer Ebene und den Kirchenkreisen ver-
antwortlich. Die GPL war ein reines Projektorgan. Sie wurde mit dem Ende von Phase 2 und der Etab-
lierung der Übergangsorgane aufgelöst.
Die Kombination von Verbandspräsidium und Gesamtprojektleitung hatte sich in Phase 1 bewährt und
wurde auch in Phase 2 beibehalten. So blieb die Gesamtprojektleitung auch in Phase 2 bei Andreas
Hurter.
Die Projektorganisation auf städtischer Ebene verband die bestehenden Verbandsorgane ZKP und Ver-
bandsvorstand mit den Projektorganen. In den städtischen Projektstrukturen wurden neben dem eigent-
lichen Reformprozess die Grundlagen- und Querschnittsthemen entwickelt. In den zukünftigen Kirchen-
kreisen wurden die Organisation, die Zusammenarbeit und die Umsetzung der Inhalte konkretisiert.
Abbildung 4 veranschaulicht die funktionale Zuordnung in der Zusammenarbeit zwischen zentralen und
dezentralen Gremien.

Abbildung 4: Schema der Zusammenarbeit zwischen den Projektsteuerungen in den Kirchenkreisen und Institutionen und der
(erweiterten) Gesamtprojektleitung

                                                                                                                         13
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

     5.1.1. Projektorganisation Kirchgemeinde
            (städtische Ebene)
Abbildung 5 veranschaulicht die Organisation des Gesamtprojekts in Phase 2. Auftraggeberin war die
Zentralkirchenpflege, der die gesamtstädtische Projektsteuerung (Verbandsvorstand) Anträge zum Be-
schluss vorzulegen hatte.

Abbildung 5: Aufbauorganisation Reformprojekt Phase 2

Die Gesamtprojektleitung hatte die Aufgabe, den Gesamtprozess operativ zu führen, so weit als möglich
eine fachliche und organisatorische Koordination vorzunehmen, den Aufbau und die Entwicklung der
Kirchgemeinde und der Kirchenkreise voranzutreiben, die nötigen Massnahmen für die Zielerreichung
zu treffen und entsprechend dem Projektfortschritt Informationen bzw. Anträge zuhanden des Ver-
bandsvorstands (Projektsteuerung Stadt) bzw. der ZKP vorzubereiten. Die Mitglieder der GPL wurden
durch eine Findungskommission evaluiert und von der ZKP eingesetzt. Ihr gehörten neben dem Ge-
samtprojektleiter auch der Geschäftsführer ex officio an. Die weiteren fünf Mitglieder wurden aus Kir-
chenpflegen und der ZKP rekrutiert und um eine Vertretung des Pfarramts ergänzt.
Um sicherzustellen, dass der Aufbau, die Entwicklung, die Erprobung und die Dokumentation von Ab-
läufen fachlich fundiert und praxiserprobt erfolgten, wurde die GPL bedarfsweise um die Bereichsleitun-
gen Personal, Immobilien, Finanzen und Informatik der Geschäftsstelle zur erweiterten GPL ergänzt.
Fragen und Anliegen spezifischer Art wurden über Dialoggruppen bearbeitet: So wurde die Beteiligung
der von der Umsetzung betroffenen Personen in Echoräumen mit Behörden, Fachexperten und Mitar-
beitenden oder in Arbeitsgruppen sichergestellt.

14
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    5.1.2. Projektorganisation Kirchenkreise
Um die Zusammenarbeit zwischen der städtischen Ebene (Kirchgemeinde) und den Kirchenkreisen im
Sinne der Zielsetzungen zu entwickeln und zu erproben, wurde auch auf Ebene der zehn Kirchenkreise
je eine Projektorganisation aufgebaut. Die Projektorganisation (schematisch dargestellt in Abbildung 6)
setzte sich zusammen aus der Projektsteuerung Kirchenkreis (PS KK), als Abbild der zukünftigen Kir-
chenkreiskommission, und der Projektleitung (PL), als Abbild einer zukünftig möglichen operativen Be-
triebsführung im Kirchenkreis.

Abbildung 6: Projektorganisation in den Kirchenkreisen

Die Projektsteuerungen in den Kirchenkreisen setzten sich aus 7 bis 13 Mitgliedern aus Kirchenpflegen,
Vertretungen der Berufsgruppen und (in den Kreisen 2 und 10) Gemeindegliedern zusammen. Sie wur-
den auf Antrag der Kirchenpflegen in den jeweiligen Kirchenkreisen von der Projektsteuerung Stadt
(Verbandsvorstand) eingesetzt. Auf Ebene Kirchenkreise waren die Projektsteuerungen verantwortlich
für den Aufbau und die angestrebten Ergebnisse. Für die operative Koordination und die Erledigung von
administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Reformprojekt wurde den Kirchenkreisen je eine
Projektleitungsstelle zur Verfügung gestellt. Die Projektleitenden wurden von der gesamtstädtischen
Projektsteuerung auf Vorschlag der Projektsteuerungen in den Kirchenkreisen eingesetzt. Die Projekt-
leitung hatte insbesondere das Zusammenspiel mit der Geschäftsstelle bei den Ressourcenthemen
(Personal, Immobilien, Finanzen) sicherzustellen. In Antizipation einer zukünftigen Betriebsleitungs-
funktion trug die Projektleitung die operative Führungsverantwortung im Kirchenkreis und koordinierte
die Arbeiten in den sich bildenden Teams.
Zusätzliche Unterstützung erhielten die Kirchenkreise durch die Möglichkeit, externe Moderatorinnen
oder Moderatoren beizuziehen. Davon machten mit Ausnahme der Kirchenkreise 2 und 4+5 alle Kreise
Gebrauch. Die Gesamtprojektleitung stellte sicher, dass die Moderationen in allen Kirchenkreisen im
Sinne des Gesamtprozesses und nach denselben methodischen Grundsätzen erfolgten.

                                                                                                         15
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

     5.2. Mitwirkende
Während die institutionelle Einbindung ins Projekt in Phase 1 massgeblich über die Arbeitsgruppen zur
Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen und die Pilot-Kirchenkreise zur Gewinnung erster Erfah-
rungswerte erfolgte, wurde in Phase 2 die Projektorganisation nun auf alle Verbandsgemeinden ausge-
weitet. Die Zahl der im Projekt institutionell eingebundenen Personen nahm damit gegenüber
Phase 1 von 64 auf über 120 Personen um annähernd das Doppelte zu. Hinzu kamen Dialoggruppen
(z. B. mit verschiedenen Berufsgruppenvertretungen) sowie nach Bedarf eingesetzte Arbeitsgruppen
etwa für die Erarbeitung von Grundlagenkonzepten (z. B. Diakonie, Kirchenmusik) oder konkreten Reg-
lementarien (z. B. Prozess Pfarrwahlen, Pfarrdienstordnung). Wie für das gesamte Reformprojekt gilt
auch für die Phase 2: Der Reformprozess ist bei allen auszutragenden Meinungsverschiedenheiten und
Richtungsstreitigkeiten das Gemeinschaftsprojekt einer grossen Zahl von engagierten Kirchenmen-
schen.
Ohne das oftmals über die bestehenden Ressourcen hinausgehende Engagement der Angestellten in
den Kirchgemeinden und der Geschäftsstelle, der im Milizsystem organisierten Gremien (Kirchenpfle-
gen, Verbandsvorstand, Zentralkirchenpflege) sowie der Pfarrpersonen der Zürcher Gemeinden wäre
dem Projekt in seiner entscheidenden Phase kein Erfolg beschieden gewesen. Alle Klagen, es gehe in
der Reform ja nur noch um Strukturfragen und gar nicht mehr um Inhalte, lassen vergessen, dass auch
dieses Engagement als vollgültiger Ausdruck des Ringens um die angemessene soziale Gestalt und
Organisationsform der evangelisch-reformierten Kirche in der Stadt Zürich gelten muss. Allen Mitarbei-
tenden und Engagierten gilt deshalb der Dank der zukünftigen Generationen.

     5.3. Vorgehen
Bereits am 19. Januar 2017 wurden die Kirchenpflegepräsidien über die grundlegenden Eckwerte des
Prozesses in Phase 2 informiert. Die Präsidien wurden beauftragt, den Aufbau der Projektorganisation
in den zukünftigen Kirchenkreisen sicherzustellen. Bis zum 8. Februar 2017 lagen die Rückmeldungen
zur Projektorganisation in den Kirchenkreisen vor. Am 9. März 2017 konferierten die designierten Mit-
glieder der Gesamtprojektleitung, die Präsidien der Projektsteuerungen und die Projektleitenden der
Kirchenkreise für die Vorbereitung der Phase 2, am 4. April 2017 trat Phase 2 in Operation.
Um die Koordination des Projektfortschritts zwischen den gesamtstädtischen Projektorganen (Projekt-
steuerung und Gesamtprojektleitung) und den Projektorganen in den Kirchenkreisen (Projektsteuerun-
gen und Projektleitende Kirchenkreise) sicherzustellen, wurden verschiedene Austauschgefässe einge-
führt. Am wichtigsten dabei waren die Führungskonferenzen. Darüber hinaus fand ein regelmässiger
Abgleich zwischen den Projektleitenden und der Geschäftsstelle sowie zwischen den Moderatorinnen
und Moderatoren und der Projektsteuerung statt. Aus Ersterem konnte in Phase 3 die Betriebsleitungs-
konferenz organisch entstehen. Im Folgenden wird gesondert auf die Führungskonferenzen und ihre
wesentlichen Ergebnisse eingegangen.

16
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    5.3.1. Führungskonferenzen
Im Sinne der Einübung in die zukünftigen Arbeitsabläufe und zur Koordination des Projektfortschritts
zwischen den gesamtstädtischen Projektorganen (Projektsteuerung und Gesamtprojektleitung) und den
Projektorganen in den Kirchenkreisen (Projektsteuerungen und Projektleitende Kirchenkreise) wurden
gesamtstädtische Führungskonferenzen einberufen. Von ursprünglich fünf geplanten Führungskonfe-
renzen (vgl. Abbildung 7) wurden aufgrund der nicht vorherzusehenden Verkürzung von Phase 2 bis
Ende Juni 2018 letztlich vier tatsächlich durchgeführt. Der vorgesehene fünfte Termin im September
2018 wurde bereits in der Zusammensetzung der Übergangsorganisation der Phase 3 als Konferenz
zwischen der designierten gesamtstädtischen Kirchenpflege und den designierten Kirchenkreiskommis-
sionspräsidien durchgeführt.
Themensetzung, Vorbereitung und Nachbearbeitung der Konferenzen oblagen grundsätzlich der Ge-
samtprojektleitung, die zwecks Unterstützung regelmässig in erweiterter Form tagte: Vor allem für die
Vor- und Nachbearbeitung der Konferenzen und für die Sicherstellung der Koordination und des Infor-
mationsflusses zwischen Projektorganisation und Geschäftsstelle wurden die Bereichsleitenden Immo-
bilien, Finanzen, IT und Personal an die Sitzungen der Gesamtprojektleitung eingeladen.

Abbildung 7: Prozessplan Phase 2 gemäss Beschluss der ZKP vom März 2017

                                                                                                   17
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

     5.3.2. Konferenz vom 6. Juli 2017:
            Programm / Schwerpunkte
     a) Thema
Im neuen Netzwerk Kirchgemeinde Zürich wird der Grundauftrag der Kirche als Ganzes gesehen. Auf-
gaben für die ganze Stadt und Aufgaben für die Kirchenkreise werden zu unterscheiden sein. Die erste
Konferenz wurde deshalb als Programm-Konferenz bestimmt. Die Projektsteuerungen in den Kirchen-
kreisen wurden eingeladen, die Programme ihrer jeweiligen Kirchgemeinden aufeinander abzustimmen
und nach Schwerpunkten, Grundaufgaben und Projekten zu differenzieren, um ein gemeinsames Ver-
ständnis im Kreis, zwischen der Gesamtprojektleitung und den Projektsteuerungen sowie unter den
verschiedenen Projektsteuerungen zu erreichen.

     b) Ziele
Die Konferenz sollte Ergebnisse liefern in Bezug auf folgende Themenbereiche:
     •   Klärung der Abgrenzung zwischen Grundaufgaben, Schwerpunkten und Projekten
     •   Provisorisches Ergebnis der ausgewählten Schwerpunkte der Kirchgemeinde Zürich aufgrund
         der Vorprüfung durch die GPL
     •   Hinweise/Rückmeldungen zum mehrstufigen Auswahlverfahren betreffend Ablauf und Kriterien
         (Nachvollziehbarkeit, Überprüfung der Praxistauglichkeit)
     •   Hinweise und Erwartungen für die Weiterbearbeitung in den Kirchenkreisen
Zudem sollten Beiträge zur Vision für die zukünftige Kirchgemeinde Zürich («Zielbild 2022») zusam-
mengetragen werden.

     c) Vorbereitungsaufgaben in den Kirchenkreisen / Institutionen
Der Vorbereitungsauftrag der GPL vom 10. Mai 2017 orientierte sich an den Grundsätzen zur Ressour-
cenzuteilung 2019–2022, wie sie die Zentralkirchenpflege am 28. Juni 2017 verabschiedete. Darin for-
mulierte die ZKP eine erste Unterscheidung von Grundaufgaben, Schwerpunkten und Projekten:
         Zu den Grundaufgaben gehören Aktivitäten, die zur Grundversorgung des Auftrags der Landeskirche gehören und alle
         Handlungsfelder umfassen. Grundsätzlich sollen die Grundaufgaben durch die Kirchenkreise wahrgenommen werden.
         Aufgrund der unterschiedlichen Faktoren und quartierspezifischen Eigenheiten können unterschiedliche Prioritäten in
         den jeweiligen Kirchenkreisen zweckmässig sein. Schwerpunkte sind Aufgaben, die im Interesse der (neuen) Kirch-
         gemeinde Zürich liegen und klar über die «Grundversorgung» gemäss Auftrag der Landeskirche hinausgehen. Projekte
         fördern die Entwicklung der Kirchgemeinde Zürich und sind gezielte Investitionen in die Zukunft. Projekte können nach
         erfolgter Auswertung abgeschlossen, in die Grundaufgaben überführt oder als Schwerpunkte der Kirchgemeinde Zürich
         etabliert werden.

Die Projektsteuerungen der Kirchenkreise und Institutionen wurden eingeladen, Schwerpunkte für die
Kirchgemeinde Zürich einzureichen. Dazu sollten sie ein von der GPL entwickeltes Eingabeformular
verwenden, in dem Angaben zu folgenden Dimensionen gefordert waren:
     •   Beschreibung des Schwerpunkts
     •   Träger (Kirchgemeinde, Kirchenkreis) und Partner (Vereine, Private usw.)
     •   Zielgruppe
     •   Ziele und Umsetzungsmassnahmen
     •   Ausstrahlung und Wirkung
     •   Kosten, Nutzen, Erfolgsfaktoren
Zudem sollten sie ihre Vorstellungen für die zukünftige Kirchgemeinde Zürich einbringen. Die Form der
Eingabe war den Projektsteuerungen dabei freigestellt.

18
Umsetzung Reform 2014–2018: Schlussbericht Phase 2

    d) Ergebnisse
Die Projektsteuerungen und Kirchgemeinden waren mit der Definition der Schwerpunkte vollauf ausge-
lastet. Aufgrund von Rückmeldungen aus mehreren Projektsteuerungen wurde deshalb noch während
der Vorbereitungsphase auf das Thema «Zielbild 2022 Kirchgemeinde Zürich» verzichtet.
Die Projektsteuerungen der zehn Kirchenkreise reichten 41 Schwerpunkte ein, wobei die Anzahl ge-
nannter Schwerpunkte pro Kreis sehr breit schwankte zwischen zwei (Kreise 10 und 11) und sieben
(Kreis 7+8) oder gar neun (Kreis 3). Die Zusammenstellung der einzelnen Schwerpunkte ergab ein
Dossier im Umfang von über 180 A4-Seiten, in denen die Kreise ihre Schwerpunkte anhand der von der
GPL vorgesehenen Kategorien (Inhalt, Träger, Zielgruppen, Ziele und Massnahmen, Ausstrahlung und
Wirkung, Kosten, Nutzen und Erfolgsfaktoren) beschrieben.
Diese hohe Zahl von eingereichten Schwerpunkten ist auf unbeabsichtigte, missverständliche Kommu-
nikation zurückzuführen. Bereits an der Präsidienkonferenz vom 12. Juli 2016 waren die Kirchenpflege-
präsidien über die Absicht informiert worden, die zukünftige Ressourcenzuteilung für die Kirchenkreise
an der Differenzierung von Grundaufgaben, Profilierung Kirchenkreis (= Kirchenkreis-Schwerpunkte),
gesamtstädtische Schwerpunkte und zentrale Dienstleistungen zu orientieren. Die Verknüpfung der in-
haltlichen Frage nach Schwerpunkten und Grundaufgaben mit einem Mechanismus zur Ressourcenzu-
teilung entfachte in den entstehenden Kirchenkreisen bereits im Übergang von Phase 1 zu Phase 2
eine beachtliche Dynamik: Vielerorts wurden Schwerpunkte neu entwickelt aus Angst, sonst Ressour-
cen zu verlieren, bzw. in der Hoffnung, zusätzliche Ressourcen gewinnen zu können. Es nützte dann
nichts mehr, dass die GPL in ihrem Vorbereitungsauftrag vom Mai 2017 in roter Schrift explizit festhielt:
«Es geht in Hinblick auf den 6. Juli nicht darum, dass Kirchenkreise neue Schwerpunkte erfinden müs-
sen. Es geht primär darum, vorhandene Aktivitäten / Tätigkeiten / Kompetenzcluster so aufzubereiten,
dass daraus eventuell ein Schwerpunkt der Kirchgemeinde Zürich etabliert werden kann.»
Die von der GPL vorgenommene provisorische Zuordnung der eingereichten Schwerpunkte umfasste
denn auch nur vier Eingaben, die eindeutig als Schwerpunkte der Kirchgemeinde Zürich anzusehen
seien: Offener St. Jakob, Streetchurch, touristische Wahrzeichen der Innenstadtkirchen, Erwachsenen-
bildung um das Kulturhaus Helferei (mit Integration der Wasserkirche). Die übrigen Eingaben wurden
den Kategorien «2 = Potential für einen Schwerpunkt», «3 = Projekte» oder «4 = zu klären» zugeordnet.
Dieser relativ kleinen Zahl gesamtstädtischer Schwerpunkte zum Trotz leisteten die Kirchenkreise in
der Vorbereitung auf die Konferenz wichtige Klärungsprozesse in Bezug auf die Erhebung der eigenen
Stärken und der Entwicklung des kirchlichen Profils oder der Profile in den Kirchenkreisen. Wichtigstes
Ergebnis der Programm-Konferenz war deshalb eine Schärfung der Definitionen und der Differenzie-
rung von:
    •   Grundaufgaben, die feingliedrig im lokalen Netz der Kirchenkreise für und mit der Bevölke-
        rung in den Quartieren erbracht werden
    •   Schwerpunkten, die durch Konzentration und Spezialisierung ein Angebot für die ganze
        Stadtbevölkerung bereitstellen
    •   Projekten, die als zeitlich begrenzte Pilot-Engagements oder Labors neue Formen kirchlichen
        Lebens erproben; ein Projekt kann zur Grundaufgabe oder zum Schwerpunkt werden, das wird
        der Prozess zeigen
    •   Dienstleistungen und Support-Prozessen der Verwaltung der Kirchgemeinde
Grundlegend war die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen
Sprachregelung bezüglich Grundaufgaben:

                                                                                                      19
Sie können auch lesen